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festgesetzt,
zweiten Frist angemeldeten Forderungen ein Termin
auf den 4. September 1876, Vormittags 10 uhr, im Stadtgerichtẽgebãude, Portal Ill. Zimmer Nr. I2, por dem ben genannten Kemmissar anberaumt, zu welchem sämmtliche Gläubiger vorgeladen werden, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. . ; e. ae d r i gdum schriftlich ein reicht, hat. eine Aschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Gerichts⸗ Fezirk wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forde⸗ rüng einen am hiesigen Orte wohnhaften Bevoll⸗
und zur Prüfung aller innerhalb der
(2820 Setkanutmachnug.
AKonkurs⸗Eröffnung.
Ueber das Vermögen des am 9. JInli 1875 zu Alt - Reichenau ver storbenen Gasthofbesitzers und Fleischermeisters August Elter ist der ge⸗ meine Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung
auf den 25 November 1875 festgesetzt worden.
J. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Justiz Rath Lange hier bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgerordert, in dem
mächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.
Densenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehst, werden zu Sachwaltern vergeschlagen die
auf den 12. April 1876, Vormittags 9 Uhr, vor dem Herrn Referendar Hirschfelder im Termins zimmer Nr. 3 des hiesigen Gericht gebäudes anbe
Rechtsanwalte Ernst und Justiz⸗Räthe Dirksen und raumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge
Engelhardt. . Berlin, den 30. März 1878. Königliches Stadtgericht. JI. Abtheilung für Cwilsachen.
lösen gonkurs⸗Eröffuung. Königliche Kreisgerichts Deputation zu Forst, den 29. März 1876, Nachmittags 1 Uhr. neber das Vermögen des anfmanns Otto Straßburg zu Forft ist der kaufmannische Kon⸗
furs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der
Tag der Zahlungseinstellung auf 9 der Zihlu pee r e, üg festgesetzi worden. J
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der
Kaufmann Otto Haupt zu Forst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf · efordert, in dem
aden id arprit 1876. Vormittags 11 uhr,
vor dem Kommissar, Herrn Kreisgericht Rath Muͤnch im Terminszimmer IV., 1 Tr. hoch, anberaumten
Termine die Erklärungen über ihre Vorschläge zur Bestellung des defiaitiven Verwalters abzugeben. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren eder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm iwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an den- selben zu , 6 zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis 366 15. April 1876 einschließlich dem Gerlcht oder dem Verwalter der Masse An ⸗˖
eine zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer 22 Rechte, ebendahin zur Konkurs masse abzu⸗
liefern. ; . . Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners aben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. . Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Isse Anspruͤche als Konkursglaäͤubiger machen wol⸗ len, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mõgen e , ed n , sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorre ; bis zum 9. Mai 1876 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelder und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen inner⸗ halb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen auf den 3535. Vai 1876, Vormittags 19 Uhr. vor dem genannten Kommissarius im Terminẽ⸗ zimmer IV. zu erscheinen . Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amts- bezük seinen Wohnsttz hat, muß bei der Anmeldung feiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn⸗ haften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. . . Denjenigen, welchen es hier an Bekannijchafi fehlt, werden die Rechtsanwalte Künitz und Lange zu Forst vorgeschlagen.
2826]
Rö des Termins zur Verhand ˖ lung und E u f asftäagn über den Alkord. In' dern Konkurse über das Vermögen der ver—
ehelichten Mazur, Bianka, geb. Bornstein, in
Neurode ist zur Verhandlung und Beschlußfassung
uber einen Akkord ein Termin auf den 3. Mai 18756, Vormittags 10 Uhr,
vor dem unterzeichneten Kommissar im Sitzungs aal unferes Gerichtsgebäudes anberaumt worden.
Die Betheiligten werden hiervon mit dem Be— merken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten und vorläufig zug⸗lassenen Forderungen der Konkurs⸗ glaͤubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Abssonderungsrecht in Anspruch genommen wird, ur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Kren berechtigen. Die Handelsbücher, die Bilanz nebst Inventar, und der ven dem Verwalter über die Natur und den Charakter des Konkurses er stattete schriftliche Bericht liegen in unserm Bureau III. zur Einsicht der Betheiligten offen.
Neurode, den 23. Marz 1876.
Königliche Kreigsgerichts Deputation. Der . ö Konkurses. eh se.
len Bekanntmachung.
In dem Konkurse über das Vermögen, der Handelsgesellschaft Gebrüder Wesselinck zu Rheine it zur Verhandlung und Beschluß⸗ faffung über einen Aktkord Termin auf
den 16. Äpril 1876, Vormittags 90 Uhr, in unferem Gerichtslokal vor dem Kommissar, Hin.
halb der gedachten
über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die
Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters ab⸗ zugeben:
II. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder andern Sachen in Besitz oder Gewahrfain haben, oder welche ihm etwas ver schulden, wird aufgegeben, vor dem Besitz der Ge⸗ genstãnde -
biz zum 22 Auril 1876 einschlie ßig dem Gericht oder dem Verwalter dar Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen echte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich
berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haber von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken
nur Anzeige zu machen. . III. Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Maffe Ansprüche als Konkursgläubiger machen
wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die selben mögen bereits rechtshängig sein oder nickt,
mit dem dafür verlangten Vorrechte bis zum 27. April 1876 einschließlich
bei uns schriftlich der zu Protokoll anzumelden, und demnächft zur Prüfung der sämmtlichen inner rist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befiaden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs personals
auf den 29. April 1876, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Referendar Hirschfelder im Termins
zimmer Nr. 3 des hiesigen Gerichtsgebäudes zu er—⸗ scheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amte⸗ bezirk seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldune seiner Ferderung einen am hiestgen Orte wohn haften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevoll⸗ mächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.
Denjenigen, wel es hier an Bekanntschafl der gedachten Frist angemeldeten Forderungen sowie fehlt, werben die Rechts ⸗ Anwälte Justiz⸗Räthe nach Befinden zur Beftellung des definitiven Verwal⸗ Lange, Flemming und Meltzer zu Sachwaltern vor⸗ tunzgpersonals, auf
geschlagen. ; S. Mai 1876. Vormittags 11 9 *
Striegan, den 23. März 1876. in unserem Gerichte lolal. Domrylatz Nr. J, vor Königliches Kreisgericht. dem genannten Kommissar zu erscheinen. I. Abtheiluu. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, at 13 3 derselben und ihrer An⸗ en fügen.
23 3 eder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke la8ꝛs Konkurs⸗Eröffnung. seinen Wohnsltz hat, muß bei der Anmeldung seiner For
Königliches Stadt. u. Kreisgericht zu Magdeburg. derung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Erste Abtheilung. Praxis bei ung berechtigten auswärtigen Bevoll- den 23 März 1876, Vormittags 19 Uhr. mächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Ueber das Vermögen des früheren Kaufmanns, Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, jetzigen Restauratturs Albert Noack, früher zu werden dig Rechts anwälte Costenoble, v. Franken ˖ Schonebeck, jetzt zu Neustatzt b. M. ist der kauf. berg und Justiz⸗Räthe Bleck, Schultz und Stein⸗ männische Konkurs eröffnet und der Tag der bach zu Sachwaltern vorgeschlagen. Zahlungseinstellung auf den . 15. Februar 1876 festgesetzt worden. Zum einstweiligen Verwalter der 4 ist der Kaufmann Herm Schindelhauer hier bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf. gefordert, in dem auf Den 29. März 1876, Mittags 12 Uhr. den 8. April 1876, Vormittags 12 Uhr, Ueber Das Vermögen des Kaufmanns Oskar in unserem Gerichtelokal, Domplatz Nr. 9, vor dem Otto zu Torgau — in agleicher Firmz — ist der Kommissar, Stadt⸗ und Kreisgerichts Rath J an. kfaufmännische Konkurs im abgekürzten Ver⸗ beraumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge fahren eröffnet und der Tag der Zahlungs ⸗
eso! Konkurs⸗Eröffnung. ö
Körggliches Kreisgericht zu Torgau. Erfte Abtheilung.
Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters,
über die Beibehaltung dieses Verwalters eder die einstellung auf den 27. März 18276
sowie darüber abzugeben, ob ein einstweiliger Ver festgesetzt werden.
waltungsrath zu bestellen und welche Personen in Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der denselben zu berufen sind. Kaufmann Adolf Schultz hier bestellt. ;
Allen, welche von dem Gemeinschuldaer etwas Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz aufgefordert, in dem auf oder Gewahrsam haben, oder welchem etwa den 10. April d. Is, Vormittags 10 Uhzr, verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben vor dem Kemmissar. Herrn Kreisgerichts ⸗Rath 6 verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Ilberg, in dessen Terminszimmer Nr. 4 anbe⸗
esitz der Gegenstände raumten Termin die Erklärungen über ihre Vor-
bis zum 15. April 1876 . schläge zur Bestellung des definitiven Verwalters
dem Gericht oder dem Verwalter der affe abzugeben. Anzeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmafft an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit den Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschul⸗ selben gleichbetechtigte Gläubiger des Gemeinschuld den, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verab⸗· nerg haben von den in ihrem Besitz befindlichen folgen oder zu zahlen, vielmehr von dem esitze der Pfandstücken nur Anzeige zu machen. Gegenftãnde
Zugleich werden alle Dieienigen, welche an bis zum 25. April er. einschließlich die Maffe Anspräche als Konkursgläubiger machen dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ 9 machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, echte, ebendahin zur Konkursmosse abzuliefern. mit dem dafür verlangten Vorrecht Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberech⸗
bis zum 24. April 1876 einschließlich figte Gläubiger des Gemeinschuldners 6 von
bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden ur den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb Anzeige zu machen.
Tarĩf- te. Veränderungen der deutschen Eisenbahnen.
Main · Weser · Bahn. . Cassel, den 30. März 1876.
Zum Lokalgütertarif vom 1. Februar 1869, II. Auflage, ist der III. Nachtrag erschienen und bei den Güterexpeditionen zu beziehen. Derselbe ent⸗ hält ermäßigte Frachtsätze für die Beförderung von Kalksteinen und Erzen in vollen Wagenladunzen von 10000 Kilogramm zwischen den Stationen Lollar einer⸗ und Gießen, Langgöns und Butzbach ande rerseits, gültig vom J. April cr. ab bis zum 31. De— zember er.
Königliche Direktion der Main Weser⸗Bahn.
gtiederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.
2816 Berlin, den 20. März 1876.
Ungarisch ⸗Schlesisch ⸗ Sächsisch⸗Thüringischer Eisenbahn ˖ Verband. (
Vom 10. April er. ab tritt zum J. Theil des Ungarisch⸗Schlestsch. Sächsisch⸗ Thür ngischen Verband⸗ Güͤtertarifs vom J. Dezember 1872 ein Nachtrag XXII. in Kraft, welcher neue Frachtsätze für Güter der er⸗ mäßigten Klasse II.. F. im Verkehr mit Station Gramschütz der Breslau - Schweidnitz ⸗ Freiburger Eisenbahn, die Angabe der Entfernungen zwischen Glatz und Habelschwerdt und den im Nachtrage XVI. genannten Stationen der Sächsischen Staatsbahnen und die Aufnahme der Berlin⸗Görlitzer Eisenbahn in den Verband enthält.
Druckexemplare dieses Nachtrages werden von unseren Güterexpeditionen Breslau, Liegnitz und Görlitz unentgeltlich verabfolgt.
Die geschaäftssührende Direktion des oben
bezeichneten Verbandes.
2818 Berlin, den N. März 1876. Posen · NRlederschlesisch · Sächsischer Verband. Vom 10. April er, ab tritt zum Posen Nieder- schlestsch⸗Sächsischen Verband⸗Güuͤtertarif ein Nach⸗ trag XVII. in Kraft, welcher Aufnahme neuer Routen in den Getreide ⸗Verkehr, Klassifications - und tarifarische Aenderungen, neue Frachtsätze für Ge⸗ treide, Einbeziehung mehrerer Oberschlestschen Sta—⸗
17291
Vo. 3.
tionen in den dir teten Verkehr mit Leipzig und Tarife für den direkten Güterverkehr zwischen Ham- Abänderung der einleitenden Bestimmung enthält. burg, Lüneburg, Lübeck, Stettin und Berlin einer⸗ Druckexemplare dieses Nachtrags werden von seits und Stationen der Königl. Sächsischen Staate unseren Hir pen nen in Hausdorf, Kohlfurt eisenbahnen andererseits vom J. Dezember 1875 zur und Görlitz unentgeltlich verabfolgt. Einführung. Dieser Nachtrag enthält Klassifikations⸗ Die geschäfts führende Verwaltung. änderungen und anderweite Frachtsätze.
. k Berlin, am 26. März 1876. (a Cto. 292 ;/ 3.)
Obstahn.
Die Direktion 2813 Bromberg, den 29. März 18576. r 2 Ostdeutsch ar eff Eisenbahn. Verbande der Berlin ⸗ Dresdener Eisenbahngesellschaft. e e J. 86 4 . . i lle w ür den Transport von Eisenbahnschwellen in Wagen.. ö ; ladungen von je 10 (00 Kilogramm von der Station Königlich Sächsische Staatseisenbahnen. Bromberg und der Haltestelle Brahnau der König 2817 Get auntmachu ng lichen Ostbahn nach Carlshafen, Station der Bergisch. Ins 15. April d J. tritt für den Transport von , n,, . Strecke: Eil⸗ und Frachtgütern zwischen Stationer der Der . ö. i sur die Strecke: Berzisch⸗Märkischen Bahn, einer⸗ und solchen der romberg. Garléhafen. J Lemberg⸗Czernowitz⸗Jassy · Bahn, Erzherzog Albrecht⸗
1,892 M.
Zuschlag. — 06 = Fahn, Galtzischen Carl. Ludwigbahn, sowie der Kaifer Summa Iss 4 Fadinand Nordbahn andererseits unter dem Titel
Brahnau⸗Cailshafen 1342 S6 ,West - Oftdeutsch⸗Galizisch⸗Kumänischer Verband, Zuschlag .. (cos, via Myslowitz bezw. Oderberg⸗Breslau⸗ Görlitz:
Sunna TT Eisenach“ ein direkter Tarif in Kraft, welcher bei ; den betheiligten Expeditionen zu erlangen ist. Dres den, den 28. — 1876. Königliche General Direktion der sächsischen — Staats · Eisenbahnen.
von Lschirschle x.
(a Cto. 2863.) Königliche Direktion der Ostbahn, als geschästsführende Verwaltung.
28331 Berlin Hamburger Eisenbahn. Zum Tarife vom 1. Marz 1873 für den Lokal- gükerverkehr der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn tritt
; ini Cem i. Abri c. der glad e di, en en, ö J. April er. ab tritt zu unjerem gemein⸗
s üter ⸗Expediti ird. ; 2, welcher von unserer Güter ⸗Expedition abgegeben wird. sche hen T fir Ta fätronl 15m 3dr.
J ä 76. ; 3. ⸗ e ,,. . ö w 16 e ein Nachtrag J. mit Ermäßigungen für Sendungen
ab Naklo und Scharley in Kraft. Vosen, den 30. März 1836
Breslau, Die Direktion der Posen⸗Creuzburger Eisenbahn ˖ Gesellschaft. Die Direction
12812
— —
Richtung Cottbns Großenhain.
der Rechte ⸗Oder⸗Ufer ˖ Eisenbahn ⸗Gesellschaft.
Cottbus Großenhainer Eisenbahn.
Fahrplan vom 1. April 1876 ab.
Richtung Großenhain · Cottbus.
Kreisgericht Rath Geißler, anberaumt worden. Die Bethelligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der Konkurs ⸗· gläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Abfonderungsrecht in Anspruch genommen wird, ur Theilnahme an der Beschlußfassung über den
kkord berechtigen. .
Die Handelsbücher, die Bilanz nebst Inventar und der von dem Konkursverwalter über den Cha—= rakter des Konkurses erstattete Bericht liegen, in unferem Bureau J. zur Einsicht der Betheiligten
offen. Steinfurt, den 29. März 1876. Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.
Z J. III. V. VII. IX. 7 II. IV. VI. VIII. X 5 . . 35 5 * 1 8 * * S 288 8 283 S 38 2 D 3 23 28 23 5 = Stationen. e, 8e, d Stationen. , 336 335 . . . 7 4 64 * 3 ; w . 81 1324 ꝛ von Guben 72 V. Zi N. I 5.356 N. — von Dresden — sios5 V. I D10 N. 7To N — l Sorau gar, , go B. — Pristewitz Kw — zom. Nachm. Nachm. Nachm. Vorm. Vorm. Nachm. Nachm. Vorm O gotibus Abf. S2 33 Jas 12 zo — 0 Großenhain Abf. 5. 1064 5,0 S. o 10 13 Drebkan ü 8. 3 3.2 T. zs 12s — 12 Schön feld * 6,8 — 3,50 8.2 12,14 20 Petershain Ank. S8, 3 3 3 Tas 141 — 21 Ortrand ö b. a 11,20 4, 8. az 1230 34 Senftenberg Ank. 938 3,1 8. 2s — 33 Ruhland Ank. 6.653 11,3 4.33 8,5 L2 N 34 Senftenberg Abf. 9,0 3.1 8, 2.36 Vorm. 33 Ruhland Abf. 7. 11,3: 4 35 9, o0 — 47 Ruhland Ank. Nas 42 82 3ỹ0 — 46 Senftenberg Ank. 7.30 11,8 4,5 9, — 47 Ruhland Abf. 9.26 41 S 26 — 5,50 46 Senftenberg Abf. JT. as 11,85 46 2s . 59 Ortrand 93 4.10 8 42 — 6 30 6e Petershain 3.10 12.13 541 9. s * 68 Schönfeld 100 433 8,3 — To 57 Drebkau 1843 12,2 5, 20 9,1 . 0 Großenhain Ank. 10,3 V. 44 N. 9g12 N — 1725 V. 50 Cottbus Ank. 910 V. 12, 5.50 N. 1035 N * in 2 oe, — I. S0 in Sorau — 3, * TLis . IIIa ö. Dresden 11, 68 m. — 9, 0 Guben 10.53, 1,6 6,52, — — Die Diretti en.
Berlin: Redacteur F. Preh m. Verlag der Expedition (Kesseh.
Druck! W. Elsner.
zum Deutschen Reichs⸗An
n 2 zeiger und Königlich Preußischen Staats⸗-AUnzeiger.
Berlin, Sonnabend, den 1. April 1876.
Zas Postblatt erschtint vitrteljährlich, in der Regel am ersten Tage des Pierteljahrs, und kann durch Permittelung der Zeutschen Reichs-Postanstalten gegen Borausbtzahlung von 1 Mark jährlich, sowit zum Preise von 25 Pf. für die einztlnt Nummer bezogen werden.
Nachrichten von allgemeinerem Interesse für den Verkehr mit der Post auf Grund von Gonoras. Terrig ungen
des Kaiserlichen General- Postamts.
Annahme von Telegrammen durch die Bahnposten.
Zur Erleichterung des telegraphischen Verkehrs können Privattele gramme durch die in den Eisenbahnzügen fahrenden Bahnposten zur Ein- lieferung gelangen.
Die betreffenden Telegramme sind mit Telegraphen-
Freimarken im Werthe des Gebührenbetrages zu bekleben, und durch den Briefkasten an dem Postwagen zur Auf- gzahe zu bringen.
Soweit dem Absender Telegraphen-Freimarken nicht zur Verfügung stehen, darf die Gebühr auch durch Auf- kleben von Post-Freimarken entrichtet werden.
Das Telegramm kann auch auf eine Postkarte ge- schrieben sein, muss aber als solches durch Ausstreichen der Ueberschrift „Postkarte“ und Ersetzung derselben durch das Wort „Telegramm deutlich bezeichnet werden. Den Betrag des Poststempels von 5 8s kann der Ab- sender sich bei der Gebühr zu gut rechnen.
Wo die örtlichen Verbältnisse und die Dauer des Aufenthalts auf den betreffenden Eisenbahnstationen es gestatten, sollen auch nicht mit Marken beklebte Tele- gramme unter Beifügung der entfallenden Gebühren in paarem, thunlichst abgezählten Gelde durch das Fenster bez. die Thür des Postwagens angenommen werden; doch ist dabei den Aufgebern das Betreten des Post- wagens selbst nicht gestattet.
Die Absender brauchen die Aufgabe nicht selber zu bewirken, sondern können sie auch durch dritte Per- sonen bewirken lassen.
Die Telegramme werden von der Bahnpost aus un- verzüglich an diejenige nächstbefindliche Lelegraphen- station besorgt, welche die schleunigste Abtelegraphi- rung nach dem Bestimmungsorte zu bewirken in der Lage ist.
Annahme von Telegrammen durch die Telegraphen-
boten.
Es ist versuchsweise die Einrichtung getroffen wor- den, dass der ein Telegramm überbringende Tele- graphenbote auf Verlangen des Empfängers die etwaige tele graphische Antwort zum Telegraphenamte gleich mit zurücknimmt. Das Antworts-Telegramm muss ihm aber innerhalb höchstens fünf Minuten über- gehen sein. Ausser der Gebühr für das Telegramm selbst Fat der Bote für den gedachten Dienst den Betrag von 10 83 zu erheben. Aufgabeformulare zu Telegrammen führt der Bote mit sich und verabfolgt sie zum Behuf des Antwort-Telegramms unentgeltlich.
Nehrere Packete in einer Begleitadresse;
Filbestellgeld. .
Der § 5 der Postordnung vom 18. Dezember 1874 ist dahin abgeändert worden, dass mehr als drei Packete zu einer Begleitadresse nicht gehören dürfen.
Ferner beträgt die Gebühr für die Eil- bestellung von gewöhnlichen und eingeschriebenen
Briefen, Postkarten, Drucksachen und Waarenproben,
sowie von Vorschussbriefen nach dem Landbestellbezirke der Postanstalt für jedes Kilometer 15 8, im Ganzen nicht unter 15 8 für jede Bestellung. Bei Packeten, Geldbriefen und Postanweisungen kommt das Doppelte dieser Sätze zur Erhehung. Höhere Vergütungen für die Eilbestellung von Postsendungen nach dem Land- bestellbezirke dürfen nur in den Fällen erhoben werden, wenn der Bestimmungs-Postanstalt Niemand zur Ver-
fügung steht, der die Leistung zum tarifmässigen Satze
übernimmt.
Die Gebähr für die Eilbestellung sowohl im Post- orte als nach Landorten kann vorausbezahlt, oder deren Zahlung dem Empfänger überlassen werden. In allen Fällen muss jedoch der Absender für die Berichtigung der entstandenen Bestellgebühr haften.
Briefrerkehr mit Russland.
Auf Briefen nach Russland muss zur Sicherung regelmässiger Beförderung die Adresse mit deutscher oder lateinischer Schrift geschrieben und die Lage des Bestimmungsorts, sofern derselbe weniger bekannt ist, durch die zusätzliche Angabe des Gouverne-— ments näher bezeichnet sein.
Leitung der Briespostsendungen nach den Vereinigten Staaten von Amerika.
Zur Beförderung der Briefsendungen nach den Ver- einigten Staaten von Amerika werden vorzugsweise die Mittwochs aus Hamburg und die Sonnabends aus Bremerhafen abgehenden deutschen Schiffe benutzt. Die mit dem Vermerke „über Belgien und England oder „über Belgien“ versehenen Briefsendungen nach den Ver- einigten Staaten von Amerika erhalten über Belgien und England und demnächst mit dem Sonntags, Mittwochs und Freitags aus Queenstown abgehenden englischen Damplern bz. mit den Dienstags von Southampton weitergehenden Schiffen des Bremer Lloyd Beförderung. Sollen die Briefe ete. in Hävre den dort anlaufenden Hamburger Schiffen nach New-Vork zugeführt werden, so müssen sie den Vermerk: „über Havre“ tragen. Briefe mit diesem Vermerk erhalten Anschluss, wenn sie am Donnerstage mit den von C5öln um 11 Uhr 42 Mi- nuten Vormittags und 10 Uhr 30 Minuten Abends nach Verviers abgehenden Zügen befördert werden können.
Nerthangabe bei Postsendungen nach dem Auslande.
Zur Beseitigung von Zweifeln über den Umfang der Verpflichtung der Absender, bei gewissen Sendungen nach den nachstehend bezeichneten Ländern den vollen Werth anzugeben, wird Folgendes bekannt gemacht.
I Nach Belgien.
In Briefen mit Werthangabe können gegen Vorzeigung zahlbare Werthpapiere bis zum Betrage von 10,000 S versandt werden.
Der Gesammtwerth des Inhalts muss auf der Adressseite des Briefes in der Reichswährung an-— gegeben sein.
Auf Packetsendungen nach Belgien, soweit deren Inhalt aus Gold und Silber (in Barren oder ge- münzt) Platina, Banknoten oder Papiergeld, Bijouterien oder Edelsteinen besteht, muss der wirkliche Werth der zu versendenden Gegenstände angegeben werden. Bei unrichtiger Werthangabe wird für den zu wenig angegebenen Werthbetrag das doppelte Porto für die ganze Beförderungsstrecke berechnet, abgesehen von der etwaigen Verfolgung des Falles nach den in Belgien be- stehenden Strafgesetzen.
2) Nach Grossbritannien.
Briefe mit Werthangabe sind nicht zulässig.
Auf Packetsendungen nach Grossbritannien, soweit deren Inhalt aus Gold und Silber (in Barren oder gemünzt), Platina, Banknoten oder Papiergeld, Bijouterien oder Edelsteinen besteht, muss der wirkliche Werth der zu versendenden Gegenstände angegeben werden, gleichviel auf welchem Wege die Beförderung erfolgt. Bei unrichtiger Werthangabe wird für den zu wenig angegebenen Werthbetrag das doppelte Porto für die ganze Beförderungsstrecke berechnet.
3) Nach Frankreich.
Briefe mit Werthangabe sind bis zum Werthe von 8100 S zulässig. Der in einem solchen Briefe enthaltene Werthbetrag muss auf der Adressseite angegeben sein.
Auf Packet sendungen nach Frankreich muss, soweit deren Inhalt aus Gold und Silber (in Barren oder gemünzt), Platina, Banknoten oder Papiergeld, Bijou-= terien oder Edelsteinen besteht, der wirkliche Werth der zu versendenden Gegenstände angegeben werden, gleichviel auf welchem Wege die Beförderung erfolgt.
Bei unrichtiger Werthangabe steht den betreffen- den französischen Beförderungsgesellschaften das Recht zu, die einzelnen Fälle den Gerichten zur Bestrafung zu überweisen.
4 Nach Russland.
Bei Geldsendungen, sowie bei der Versendung von Gold- und Silbersachen muss der Werthbetrag und die Gattung bez. der Feingehalt genau angegeben werden, mag die Versendung in Briefen oder in PFacketen geschehen. ach den in Russland bestehenden Landesgesetzen steht der russischen Verwaltung das Recht zu, Sendungen der bezeichneten Art, deren In- halt in den zugleich für die Berechnung der russischen Versicherungsgebühr massgebenden Zolldeklarationen nicht richtig und nicht vollständig angegeben ist, zu confisciren.
5) Nach Italien.
In Briefen mit Werthangabe können gegen Vorzeigung zablbare Werthpapiere bis zum Betrage von 3000 Frances oder Lire (2400 6 nach den grösseren Orten Italiens versandt werden. Der Werth der in einem Briefe enthaltenen Werthpapiere muss auf der Adressseite des Umschlages angegeben werden.
Bei Versendungen von Gegenständen in Packeten nach Italien muss der Werth der betreffenden Gegen- stände zum vollen Betrage angegeben werden. Bei zu niedriger Werthangabe tritt Taxnachforderung bez. Geldstrafe ein.
Hinführung telegraphischer Postanweisungen zwischen Deutschland und Helgoland.
Vom 1. April ab sind im Verkehr zwischen Deutsch- land und Helgoland telegraphische Postanweisungen zu- lässig. Abgesehen von der Gebühr für das Telegramm, finden auf telegraphische Postanweisungen nach und aus Helgoland dieselben Bestimmungen Anwendung, welche für derartige Sendungen im inneren Verkehr des Reichs— Postgebiets erlassen sind.
Postanweisungsverkehr mit Frankreich und Algerien.
Nach allen grösseren Postorten in Frankreich und Algerien können Beträge bis zu 30900 M auf Postanweisungen eingezahlt werden. Die Einzahlung erfolgt bei sämmtlichen Deutschen Eostanstalten auf ein gewöhnliches Postanweisungs-Formular. Die Ausfüllung desselben muss, auch wenn der Absender sich nicht der französischen Sprache bedient, mit lateinischen Schriftzeichen geschehen. Der Betrag ist vom Absender, unter entsprechender Abänderung des auf die Reichs- währung lautenden Vordrucks des Formulars, in Franken und Centimen — und zwar in Zahlen und in Buchstaben — ohne irgend welche nachträgliche Ab- änderung anzugeben, dagegen in der Reichswährung ein- zuzahlen, wobei für jetzt das Umwandlungsverhältniss von 100 Franken —= 82 M. Anwendung findet. Der Name und die Adresse derjenigen Personen, an welche der Betrag ausgezahlt werden soll, ist genau zu ber zeichnen, ebenso die französische Postanstalt, durch welche die Auszahlung zu bewirken ist. Die diesseitigen Postanstalten ertheilen auf Verlangen Auskunft darüber, welche französische Postorte zur Auszahlung von Post- anweisungen ermächtigt sind. Die in Marken zu ent— richtende Gesammtgebühr beträgt für Summen
bis 50 M. . . . 50 8, ee J ö 1
Der Abschnitt der Postanweisungen nach Frank- reich und Algerien darf nur zur Angabe des Namens und Wohnortes des Absenders, nicht auch zu weiteren Mittheilungen benutzt werden. Die pünktliche Auszah- lung der Bostanweisungsbeträge ist wesentlich von der genauen Erfüllung dieser Bedingungen abhängig.
In Frankreich und Algerien können Beträge bis 300 M nach sämmtlichen Orten Deutschlands bei den hierzu ermächtigten französischen Postanstalten auf Postanweisungen (Mandat) eingezahlt werden. Die Post- anweisungen werden nach der in Frankreich bestehenden Einrichtung an die Einzahler gegeben, deren Aufgabe es ist, die Postanweisungen den Empfängern in ver- schlossenen Briefen zuzusenden. Während dessen be- nachrichtigen die betreffenden französischen Postanstalten die deutschen Postanstalten, welche die Auszahlung be- wirken sollen, von der erfolgten Einzahlung unter Ueber- sendung von Einzahlungsscheinen. Dis Auszahlung der Beträge an die Empfänger erfolgt, sofern dieselben aus den Finzahlungsscheinen unzweideutig zu erkennen sind, in gewöhnlicher Weise durch die bestellenden Boten, welchen dagegen die zugehörigen, von den Empfängern ordnungsmässig quittirten Postanweisungen auszuhän- digen sind und welche sich vor der Auszahlung den Namen des Absenders angeben zu lassen haben. Ist der Empfänger aus dem Einzahlungsscheine nicht un- zweifelhaft zu erkennen, so wartet die Auszahlungs-
(Fortsetzung 4. Seite.)