1876 / 81 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Apr 1876 18:00:01 GMT) scan diff

anstandslos geuehmi A4 wurde nach kurzer Debatte, an welcher * Abgg. * 23. Dr. Hammacher, Windthorst (Bielefeld) und der Regierungskommissar, Geheimer DOber⸗Finanz⸗Rath Dr. Michelly, sich betheiligten, mit dem Antrag der Abgg. Dr. Virchow und Dr. inen angenommen, daß auch die Prüfung der bisherigen Rechnungen der lauenburgischen Verwaltung bis zum 1. Juli 1876 durch die preußische Dber⸗Rechnungskammer erfolgen soll. S. 5 wurde bei Schluß des Blatts mit dem Amende ment des Abg. Windthorst (Bielefeld) genehmigt. nach welchem der Anschluß Lauenburgs an den Provinzialverband von Schleswig ⸗Holstein nur vorläufig erfolgen soll.

Durch die Beschlüsse des Reichstags vom 6. April 1870 und 27. November 1871 waren dem Reichskanzler mehrere, die öffentliche Gesundheitepflege betreffende Petitionen theils zur Kenntnißnahme und eventuellen weiteren Veranlassung, theils zur Berücksichtigung und mit dem Ersuchen überwiesen worden, auf Grund des Artikels 4 Nr. 15 der Reichsverfassung dem Reichs⸗ tag einen Gesetzentwurf, betreffend die Verwaltungsorganisation der öffentlichen Gesundheits pflege im Deutschen Reich, vorzulegen. Gleicherweise führte die Berathung des Impfgesetzes zu dem Er⸗ suchen an den Reichskanzler, mit Rücksicht auf die durch dieses Gesetz begründete Nothwendigkeit, die Oberaufsicht über das Impfwesen wirksam und einheitlich zu handhaben, die Errichtung eines Gesundheits-Amtes für das Deutsche Reich thun⸗ lichst zu beschleunigen. ö

Nachdem zur Ausführung des letzteren Beschlusses in dem Etat für das laufende Jahr die Mittel aus geworfen waren, ist das Gesundheits⸗Amt für das Deutsche Reich am J. d. M. hier in Wirksamkeit getreten. Von der weiter angeregten Herbeifüh⸗ rung einer reichsgesetzlichen Regelung der Verwaltung der öffent⸗ lichen Gesundheitspflege ist dagegen zur Zeit noch abgesehen worden.

Was die Stellung des Gesundheits-Amts für das Deutsche Reich betrifft, so soll dasselbe nach der dem Etat beigefügten Denkschrift dem Reichskanzler⸗Amte unmittelbar untergeordnet sein und einen lediglich berathenden Charakter tragen. Seine Aufgabe wird sein, das Reich in der Ausübung. der ihm zuge⸗ wiefenen Aufsicht über die medizinal- und veterinärpolizeilichen Angelegenheiten zu unterstützen, von den hierfür in den einzelnen Bundesstaaten. bestehenden Einrichtungen Kenntniß zu nehmen, die vom Reiche ausgehende Gesetzgebung vorzubereiten, die Aus⸗ führung der erlassenen Gesetze zu überwachen, die Wirkungen der im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege ergriffenen Maßnahmen zu beobachten und in geeigneten Fällen den Staats⸗ und den Gemeindebehörden Auskunft zu ertheilen, die Entwicke⸗ lung der Medizinalgesetzgebung in außerdeutschen Ländern zu verfolgen und die Herstellung einer genügenden medizinischen Statistik für Deutschland zu organisiren.

Zu dem Ende wird die Behörde aus drei Personen zwei Aerzten, bezw. einem Arzte und einem Statistiker und einem Verwaltungsbeamten gebildet. Ueber diese Anzahl wird bis zu weiterer Erfahrung um so weniger hinauszugehen sein, als ohnehin bei der Vor bereitung besonders wichtiger Maßregeln der Medizinal⸗ und Veterinärpolizei die zeitweise Einberufung von Sachverständigen aus den einzelnen Bundes⸗ staaten unentbehrlich sein wird.

Die Rang⸗ und Besoldungsverhältnisse des Direktors, der Mitglieder und Subalternbeamten entsprechen denjenigen bei dem Statistischen Amte, beziehungsweise der Normal Eichungs⸗ kommission.

Die Verhandlungen der württembergischen Stände⸗ kammer in der Eisenbahnfrage bilden auch heute in vielen der vorliegenden Zeitungen den Gegenstand von Besprechungen, aus denen wir Folgendes hervorheben: Die „Weser⸗3.“ giebt in einem ausführlichen Artikel dem Gedanken Ausdruck, das Votum der Kammer lasse bei schärferer Prüfung doch einige Anknüpfungspunkte für eine freundschaftliche Verständi⸗ gnng entdecken. Das Blatt findet dieselben namentlich in den Worten der Resolution: „die Regierung möge solchem Erwerbe und solchen Maßnahmen die 3Zustimmung versagen, welche die württem⸗ bergischen Eisenbahnen in die Hände des Reichs bringen würden;“ denn von einem solchen Erwerb und solchen Maßnahmen sei noch nirgends, namentlich aber nicht in dem preußischen Gesetzentwurf die Rede gewesen. „Das preußische Projekt nimmt gerade vom entgegengefetzten Punkte seinen Ausgang. Es setzt voraus, daß die Minister, mit denen das Reichs⸗Eisenbahnamt korrespondirt, Bahnverwalter seien und bleiben. Württemberg erscheint in diesem Raisonnement als Eisenbahnmacht. Liefe der Plan auf Konfiskation der württembergischen Bahnen hinaus, so müßten andere Argumente vorgebracht werden.“ Der Artikel kommt zu dem Schluß, es werde sich (m der Eisenbahnfrage) wiederholen, was wir schon öfter erlebt haben, bei der Gründung und Ent⸗ wicklung des Zollvereins wie bei der Einigung Deutschlands: im ersten Stadium heftiges Sträuben des Südens, im zweiten geschäftlich⸗verständige Ueberlegung, im dritten Sieg der natio⸗ nalen Sache auf beiden Seiten des Mains.“

Die „Weimarische Zeit. konstatirt, daß man in Stuttgart dem Uebergang der Staatsbahnen von Anbeginn wenig günstig ge⸗ sinnt gewesen sei; erst seitdem die Eisenbahnvorlage der preußi⸗ schen Regierung bekannt geworden sei, habe die Situation eine feste und konkrete Gestalt gewonnen. Die württembergische Kammer hätte in entschiedenster Weise durch die bekannte Re⸗ solution zu der (in Folge der preußischen Vorlage) wesentlich veränderten Frage Stellung genommen. Von der württembergischen Regierung heißt es: „die Haltung, welche dieselbe in diesen Ver⸗ handlungen beobachtete, war eine ebenso maßvolle als ent⸗ schiedene. Es verdient in erster Linie hervorgehoben zu werden, daß Herr von Mittnacht die Annahme zurückwies, als handle der Reichskanzler, falls er dem Reiche die preußischen Eisen⸗ bahnrechte erwerben wolle, im Interesse des preußischen Parti⸗ kularismus; Fürst Bismarck glaube dadurch dem Reiche zu nützen, das er über Preußen stelle. Diese Anschauung ist gewiß ganz zutreffend und wir verzeichnen sie um so freudiger, als wir darin den ersten Schritt dazu sehen, daß der Vorwurf des Partikularismus, mit dem man auf Seiten der Gegner wie der Anhänger des Reichs⸗ Eisenbahnsystems nicht gegeizt hat, endlich verstumme.“

Die „Schl. Pr.“ knüpft an die Verhandlungen der württembergischen Kammer folgende Bemerkungen: „Die Rede des Herrn Mittnacht in der württembergischen Kammer hat über den Gang der Eisenbahnfrage denen, die sehen wollen, ein helles Licht angezündet. Württemberg ver⸗ wahrt sich gegen den Standpunkt, wonach die Aufsicht über die deutschen Bahnen dem Reiche unmittelbar zufallen soll. Darum, und weil die übrigen Mittelstaaten die Anschau⸗ ungen Württembergs theilen, kam der Eisenbahngesetzentwurf nicht zu Stande, und nur weil das Reichseisenbahn⸗ gesetz nicht zu Stande kam, sah sich die preußische Regierung zu ihrem Raufgeschäftsprojekt gedrängt. Wir bitten unsere

Leser, im ganzen weiteren Verlaufe der Angelegenheit diese beiden Seiten Frage scharf zu sondern. Für eine wirk same Aufsicht des Reichs sind wir quand meme; für diese halten wir die gesammte nationale Partei engagirt. Für den Ankauf von Eisenbahnen durch das Reich dagegen stimmen wir nur, weil und soweit dieser Ankauf das einzige Mittel ist, eine wirksame Reichsaufsicht herbeizuführen; wir stimmen nicht leichten Herzens und mit voller Einsicht in die finanziellen und volks- wirthschaftlichen Schwierigkeiten dafür, weil die Mittelstaaten uns jeden anderen Weg verlegt haben . ̃

Die „Neue Preußische Zeitung“ bringt einen Artikel, wonach sich in der Zeit vom 1. bis 6. März, als der ersten Gültigkeitsperiode des neuen Telegraphentarifs, keine Mehreinnahmen, wohl aber bei einer Reihe von Telegraphen⸗ ämtern ganz bedeutende Mindereinnahmen ergeben haben sollen, und knüpft daran Betrachtungen über die Nachtheile des Tarifs für die Staatskasse und dessen Vortheile für den Börsenverkehr. Statt aller Widerlegung wollen wir für jetzt nur die That⸗ sache anführen, daß ein finanzielles Ergebniß zur Zeit noch überhaupt nicht vorliegt und auch gar nicht vorliegen kann, da nach der bestehenden Kassenverfassung sich erst am 20. April übersehen läßt, wie die Einnahmen im März sich gestaltet haben. Auch besondere Nachweisungen für die von der Neuen Preu⸗ ßischen Zeitung“ bezeichnete Zeit vom 1. bis 6. März sind nicht eingefordert worden, indem die erste Zeit ja überhaupt nicht maßgebend sein kann. Die Anführungen der gedachten Zeitung entbehren mithin jedes thatsächlichen Anhalts.

Wir sind in den Stand gesetzt, nunmehr auch den Passus 2 des in Nr. 50 des Düsseldorfer Anzeigers vom 19. v. M. enthaltenen „Der Staat und die heimische Industrie“ überschriebenen Artikels als jeder Begründung entbehrend bezeichnen zu können. .

Die Beschaffung des Eisenbedarfs für die Artillerie⸗Werk⸗ statt zu Spandau hat in den letzten Jahren, von geringerem augenblicklichen Bedarf abgesehen, ausschließlich von Rheinischen und Westfälischen Eisenwerken u. z. größtentheils im Sub⸗ missionswege stattgefunden, englische Firmen sind bei der Ver⸗ gebung des Bedarfs niemals berücksichtigt worden.

Hervorzuheben ist noch, daß auch bei der Konstruktion des neuen Artillerie⸗Materials auf die Betheiligung der einheimischen Industrie bei der Beschaffung in der Weise gerücksichtigt worden ist, daß niemals Profileisen von größeren Abmessungen ange⸗ wendet worden sind, als Seitens der heimischen Eisenwerke noch hergestellt werden können.

Im Einverständniß mit dem Minister des Innern sind die Gerichtsbehörden im Geltungsbereiche des Gesetzes vom 10. Mai i851 von dem Justiz⸗Minister durch Cirkular⸗Erlaß vom 25. Februar d. J. angewiesen, bei Requisitionen der Gerichte durch diejenigen Verwaltungsgerichte, auf welche der 8 16 des Gesetzes, betreffend die Verwaltungsgerichte und das Ver⸗ waltungsstreitverfahren, vom 3. Juli 1875 Anwendung findet, die erwachsenden Auslagen definitio auf die Fonds der Ju stiz⸗ vemrwaltung zu übernehmen, eine Erstattung solcher Auslagen von Seiten der Verwaltungsgerichte also fortan nicht mehr in Anspruch zu nehmen.

Das Halten einer Predigt, das Vorlesen eines päpstlichen Erlasses und die Erläuterung eines solchen i' der Kirche von Seiten eines katholischen Geistlichen ist eine Handlung, welche sich unter allen Umständen als Ausfluß eines geist⸗ lichen Amts darstellt und welche nur von einem vorschrifts⸗ mäßig berufenen Geistlichen vorgenommen werden kann. Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 9. März d. J. Der katholische Geistliche Johann Sievering zu Ossendorf wurde vom Appellations⸗ gericht zu Paderborn wegen Verletzung der Maigesetze verurtheilt, weil er, ohne staatliche Genehmigung, in der Kirche gepredigt, einen päpstlichen Erlaß verlesen und denselben erlzutert hatte. In der dagegen eingelegten Nichtigkeitsbeschwerde rügte der Angeklagte Verletzung des Rechtsgrundsatzes, daß das Halten einer Predigt, das Vorlesen eines päpstlichen Erlasses und die Erläuterung eines solchen in der Kirche von Seiten eines katholischen Geist⸗ lichen nicht ohne Weiteres objektiv als Amtshandlungen gelten können, sondern nur dann, wenn Umstände hinzutreten, durch welche diese Handlungen in ihrer äußeren Art und Erscheinungs⸗ form dem Publikum und namentlich den Gemeindemitgliedern gegenüber als amtliche Handlungen sich darstellen. Das Ober⸗Tribunal erklärte jedoch diese Rüge als unbe⸗ gründet, indem es in seinem Erkenntniß ausführte: „Zwar hat das Ober-Tribunal einen entsprechenden Grundsatz in Betreff des Lesens einer stillen Messe mehrfach ausgesprochen, allein die Gründe, aus welchen derselbe in Bezug auf das Lesen einer stillen Messe richtig ist, treffen auf die hier in Frage stehenden geistlichen Handlungen nicht zu. Das Lesen einer stillen Messe kann, selbst wenn es in der Kirche geschieht, deshalb nicht unbedingt für eine geistliche Amtshandlung angesehen werden, weil es zugleich zu einer Gewissenspflicht des Priesters dienen kann und mithin einen dop— pelten Charakter an sich trägt. Die Umstände des einzelnen Falles müssen daher entscheiden, ob der Handlung nicht etwa

los der letztere Charakter beiwohne, und hierfür eben ist der

Gesichtspunkt maßgebend, daß eine stille Messe, welche ihrer äußeren Art und Erscheinungsform nach geeignet ist, das reli⸗ giöse Bedürfniß der Gemeindemitglieder zu befriedigen, nicht blos als eine den subjektiven Zwecken des Priesters dienende geistliche Funktion, sondern objektiv als eine Ausübung eines geistlichen Amts sich darstellt. Das Halten einer Predigt in der Kirche, das Vorlesen eines päpstlichen Erlasses oder die Er⸗ läuterung eines solchen daselbst ist dagegen ? niemals eine zur Erfüllung einer allgemeinen Priesterpflicht die⸗ nende geistige Funktion, sondern eine Handlung, welche sich unter allen Umständen als Ausfluß eines geist⸗ lichen Amtes darstellt, und mit vollem Recht hat daher der Appellationsrichter den Beweis, daß im vorliegenden Fall be⸗ sondere Umstände hinzugetreten seien, durch welche diese Hand⸗ lungen in ihrer äußeren Art und Erscheinungsform dem Publi⸗ kum gegenüber als amtliche Handlungen sich darstellen, für un⸗ erheblich erachtet. Gleichgültig ist es namentlich auch, ob zum Predigen nach katholischem Kirchenrechte schon die Diakonats⸗ weihe, welche den Geweihten noch gar nicht zum Priester macht, berechtigt; denn daraus würde keineswegs . daß eine von einem Priester, wie der Angeklagte ist, gehaltene Predigt nicht an sich zu den Funktionen des geistlichen Amtes gehört.“

Die vorsãätzliche Veränderung oder Unterdrückung des Personenstandes eines Todten ist, nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 8. März d. J. strafbar, auch wenn Personen, deren Rechte durch die Veränderung oder Unter⸗ drückung des Personenstandes eines Anderen verletzt werden könn⸗ ten, überhaupt nicht bestehen.

Das revidirte Statut hen r e nn, Bank zu Hannover, das an Stelle der durch Königliche Verordnung

vom 26. Juli 1856 genehmigten Statuten und ihrer Nachträg= uu treten bestimmt ist, hat unterm 4. März d. J. die Aller⸗ nr; Bestãtig ung erhalten.

In diesem Jahre finden Generalstabs⸗Uebungz reisen bei dem J., II. V., VI., VII., I, X., XI., XV. 2 XV. Armee⸗Corps stattfinden.

Der Kaiserliche Gesandte am Königlich portugiesischen Fofe von Pirch hat einen ihm zum Gebrauch einer Kur in Karlsbad Allerhöchst bewilligten sechswöchentlichen Urlaub an⸗ getreten, wãhrend dessen der stellvertretende Legations⸗Sekretãr Graf zu Rantzau als Geschäftsträger fungirt.

Der General⸗Lieutenant Kraft Prinz zu Hohen⸗ lohe⸗Ingelfingen, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Commandeur der 12. Division, ist auf einige Tage von Neisse hier eingetroffen.

Der General⸗Lieutenant und Remonte⸗Inspecteur von Rauch hat sich zur Musterung der Remonten in den Depots auf Dien streisen begeben.

Der General⸗Major von Oppermann, Inspecteur der 5. Festungs⸗Inspektion, ist von seinem bisherigen Kommando zur Dienstleistung bei der General⸗Telegraphen⸗Direktion ent⸗ bunden, der Oberst von Hartrott, bisher Chef der Central⸗ Abtheilung im Kriegs-Ministerium, zum Direktor des Militär⸗ DOekonomie⸗Departements ernannt worden. .

Zur Abstattung persönlicher Meldungen aus Anlaß ihrer Beförderung zu General⸗Majors sind hier eingetroffen: der General⸗Major Frhr. v. Dörnberg, Commandeur der 32. Infanterie⸗Brigade, von Trier; der General⸗Major Frhr. v. Kittlitz, Commandeur der 19. Infanterie⸗Brigade, von Schleswig, und der General⸗Major Wischer vom Stabe des , und Inspecteur der 8. Festungs⸗Inspektion von

tona.

S. M. Brigg „Rover“ ist am 31. v. Mts. in Danzig außer Dienst gestellt.

Bayern. München, 31. März. Der König hat den Prinzen Luitpold aus Anlaß der 40 jährigen Dienstzeit des⸗ selben in der Armee zum General⸗Feldzeugmeister be⸗ fördert und ihn in einem Handschreiben aufs Waͤrmste beglück⸗ wünscht. Aus dem gleichen Anlaß hat heute der General⸗Adjutant Graf Pappenheim im Allerhöchsten Auftrag dem Prinzen das Kreuz für 40 jährige militärische Dienstleistung überreicht.

1. April. Die Kammer der Abgeordneten erledigte heute die übrigen Etats des Budgets des Ministeriums des In⸗ nern, mit Ausnahme der zurückgestellten Etats, nach den An⸗ trägen der Kommission, und nahm die Anträge von Kopp und Grießenbeck an. Die nächste Sitzung findet am Dienstag statt.

Vom Abg. Hauck als Referenten der betreffenden Ab⸗ theilung wird, wie die „Allg. Ztg.“ vernimmt, beantragt: die sämmtlichen Münchener Landtagswahlen wegen angeblich gesetzwidriger Eintheilung, der Wahlbezirke zu kassiren. Vom Korreferenten, Abg. Sing, werden vorerst noch weitere Erhe⸗ bungen für nothwendig erachtet, und da derselbe, wie der Herr Referent, zur Prüfung der Wahlakten jedenfalls auch einige Zeit bedarf, so kann die gegen die hiesigen Wahlen vorliegende Reklamation voraussichtlich so bald noch nicht in der Kammer zur Berathung gelangen.

2. April. (W. T. B.) Der frühere Kriegs⸗Minister, General Frhr. v. Prankh, ist unbeschadet seiner eventuellen Verwendung in der Feldarmee zum General-⸗-Kapitän der Leibgarde der Hartschiere ernannt worden.

Rürnberg, 1. April. (Allg. Ztg Der katholische Volksverein in Kitzingen ist polizeilich geschlossen worden.

Sachsen. Dresden, 1. April. Die Erste Kammer begann heute die Spezialberathung des Gesetzentwurfs über die höheren Unterrichtsanstalten und schritt darin bis zum 5.) vor. Die Berathung ergab die Annahme der Depu⸗ tationsvorschläge mit der Abänderung, daß die Einreichung von Etats ꝛc., den unter Privatcollatur stehenden Anstalten nur dann auferlegt werden soll, wenn sie vom Staate Unterstützung beanspruchen. Eine erheblichere Debatte entspann sich nur über den von der Deputation zur Einschaltung beantragten §. 1b., welcher die erziehliche Aufgabe der höheren Unterrichtsansialten betont, von mehreren Rednern, insbesondere auch vom Staats ⸗Minister Dr. v. Gerber, als theilweise oder ganz entbehrlich bekämpft, jedoch schließlich mit 24 gegen 14 Stimmen angenommen wurde.

Württemberg. Stuttgart, 1. April. (Schwäb. M.) In der heutigen 16. Sitzung der Kammer der Standes⸗ herren wurde von dem General⸗Lieutenant v. Baur Namens der volkswirthschaftlichen Kommission der über die Erwerbung deutscher Eisenbahnen durch das Reich berichtet und fol gender Antrag gestellt:

„I) Die Kammer der Standesherren wolle Angesichts des Gesetzentwurfes, betreffend die Uebernahme der preußischen Staatsbahnen durch das Reich der Königlichen Regierung gegen⸗ über die Erwartung aussprechen: dieselbe werde ihre eifrigsten Be⸗ mühungen darauf richten, das Zustandekommen eines Reichsei sen⸗ bahngesetzes in Ausführung der Bestimmungen der Reichsver⸗ fassung (Art. 4 Nr. S und Kap. 7II. zu bewirken; dieselbe wolle jedoch der Uebernahme von Bahnen einzelner deutscher Staaten durch das Reich in keiner Weise zustimmen; 2) im Hinblick auf

die offizielle Aeußerung des Herrn Ministers im andern Hause

von einer weiteren Interpellation an denselben Umgang nehmen.“

Nach Eröffnung der Debatte meldete sich Niemand zum Wort und konnte daher sogleich zur namentlichen Abstimmung geschritten werden, die zur einstimmigen Annahme des obigen Kommissionsantrags führte. Bemerkt muß noch werden, daß der Sitzung eine länger dauernde vertrauliche Besprechung vor⸗ herging.

Baden. Karlsruhe, 1. April. Die Zweite Kammer hat bei der Berathung des Etats des Ministeriums des Innern die erhöhte Anforderung von 18,000 S6 für die Altkatholiken ohne Diskussion gegen ultramontane und demokratische Stimmen bewilligt. Die Großherzoglichen Herrschaften kehrten heute Vormittag hierher zurück.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 2. April. Die amtliche „Wien. 3.“ veröffentlichte gestern das Gesetz, betreffend die Aus⸗ gabe von verzinslichen Rente⸗Obligationen der im Reichs rathe vertretenen Königreiche und Länder (48 Millionen Goldrente), und heute das Gesetz, betreffend die Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofes.

Prag, 31. März. In der heutigen Landtagssitzung interpellirten die Abgg. Ruß und Genossen den Statthalter, ob

Die an der JZesuitenschule in Mariaschein angestellten Lehrer

die gesetzliche Befähigung haben; ob diese Schule inspizirt

werde und ob die Zöglinge derfelben die vorgeschriebenen Prü⸗

2 an einer öffentlichen Anstalt ablegen und mit welchem olge.

1. April. Die in der heutigen Landtagssitzung verlesene Erklärung des Unterrichts⸗Ministers über die Frage der Gründung einer ezechischen Universität wahrt vor Allem die Kompetenz des Reichsraths in Universitãts⸗Angelegenheiten und weist hierauf von Fakultät zu Fakultät nach, daß den An⸗ sprüchen auf Gleichberechtigung, mit Rücksicht auf die vorhandenen Kräfte, Genüge geleistet ist. Die judiziellen Fächer seien alle czechisch und deutsch besetzt. Das Strafrecht habe sogar zwei czechische und nur einen deutschen Lehrstuhl. Für die rechtshistorischen und staatswissenschaftlichen Fächer habe sich jedoch bis jetzt kaum eine einzige befähigte czechische Lehr⸗ kraft gefunden.

Der Landesausschuß beantragte, die Petitionen um Errich⸗ tung einer ezechischen Universität seien mit Rücksicht auf das sich kundgebende loyale und eine weitere Entwickelung in sich tragende Bestreben der Regierung als erledigt zu betrachten, jedoch behufs formeller Behandlung derselben sei eine zwölfgliedrige Kommission zu wählen.

Lemberg, 31. März. Da die Erledigung der zahlreichen Landtags⸗Angelegenheiten bis zu der von der Regierung in Aussicht genommenen Zeit des Sessionsschlusses und bis zur Landtagsauflösung unwahrscheinlich ist, so wurde in einer unter dem Vorsitz des Landmarschalls stattgehabten Konferenz der Ausschuß⸗Obmänner beschlossen, die Regierung um Verlänge⸗ rung der Session zu ersuchen. Der polnische Abgeordneten⸗ klub beschloß, ein Agitations⸗Comits zur Leitung der Landtags⸗Neuwahlen einzusetzen.

Pe st, 1. April. Die „Pester Correspondenz“ meldet über den Aufenthalt der Minister in Wien: Die beiderseitigen Minister konferirten heute wieder vier Stunden mit befrie—⸗ digendem Ergebnisse. Es wurde die Reihe der Verhandlungs⸗ gegenstände endgültig fixirt. Zuvörderft gelangen die reinen Tariffragen zur Verhandlung, dann erst folgen die Steuer— fragen und die Bankfrage. Wie die nämliche Correspon⸗ denz meldet, wurde die Option mit der Rothschild -Gruppe für die zweite Hälfte der Rente um 30 Tage verlängert.

Niederlande. Haag, 30. März. Die Königin hat gestern Cannes verlassen, um hier am 6. n. M. über Marseille, Lyon und Paris zurückzukehren. Die Zweite Kammer setzt ihre Berathungen über den Gesetzentwurf zur Reorganisa⸗ tion des höheren Unterrichts fast ohne Unterbrechung fort. Gleichwohl wird es schwer halten, den Gegenstand vor Anfang der Osterferien zu erledigen. Unter den wichtigeren in dieser Sache gefaßten Beschlüsse gehört namentlich die Aufhebung der bisherigen theologischen Fakultät. Nur drei Mitglieder auf 73 Abstimmende gaben ihre Stimme zu Gunsten der Beibehal⸗ tung derselben ab. Dagegen wurde die Gründung einer neuen Fakultät verfügt. Dieselbe soll „Faculteit van godgeleerdheit“ heißen. Die Reform beschränkt sich vor der Hand nur auf eine bloße Namensordnung, da die Bezeichnung der in dieser Vor⸗ schule für Theologen zu behandelnden Lehrgegenstände vorläufig noch aussteht. Auch die Entscheidung rücksichtlich der Kollegien⸗ gelder verdient hervorgehoben zu werden. Nachdem nämlich der Entwurf die Abschaffung derselben beantragt hatte, suchten zwei Mitglieder der ultramontanen Partei ihre Wiederherstellung mittels eines Amendements zu erwirken. Der Versuch blieb aber ohne Erfolg.

Großbritannien und Irland. London, 31. März. (SG. C.) Die Prinzessin von Wales wird sich morgen nach Sandringham begeben und wahrscheinlich bis zur Ankunft des Prinzen (in den ersten Tagen des Mai) dort verweilen. Aus Cairo wird gemeldet: Der Prinz von Wales hat dem Khedive sein Bedauern darüber ausgesprochen, nicht länger in der ägyptischen Hauptstadt verweilen zu können. Seine Abreise ist auf den 1. April festgesetzt. Er wird sich in Malta nur 24 Stunden aufhalten. Die liberalen Vereine in den Provinzialstädten beginnen Protest⸗ meetings gegen die Titelbill zu veranstalten und Petitionen in demselben Sinne an das Oberhaus abzufassen. In der Hauptstadt wird eine öffentliche Kundgebung im großen Maßstabe beabsichtigt. Einer telegraphischen Nachricht aus Penzance zufolge sind von der Baarfracht des „Schiller“, der vergangenen Mai an den Seillyinseln scheiterte, weitere 10,000 Pfd. Sterl. aufgefunden worden.

Im Unterhause fand eine sehr eingehende und inter— essante Diskussion der Klosterfrage statt. Sir T. Chambers beantragte die Einleitung einer Untersuchung über die Anzahl, das Verhältniß der Zunahme, den Charakter und die gesetzliche Stellung der Mönchs⸗ und Nonnenklöster in Großbri⸗ tannien. Zur Unterstützung dieses Antrages hob er hervor, daß während der letzten paar Jahre die Zahl der Mönchs⸗ klöster auf 99, die der Frauenklöster auf 299 und die anderer klösterlicher Institute auf 21 gestiegen sei. In diesen Klöstern werde die persönliche Freiheit ge⸗ fährlich beschränkt, und es existire keine Gewalt, die im Stande sei, Jemanden aus einem Kloster zu befreien. Sie seien alle illegal und es mangele an Mitteln zu entdecken, was inner⸗ halb der Mauern dieser Institute vorgehe; selbst ein Habeas Corpus⸗Befehl erweise sich zu diesem Behufe als machtlos. Im Weiteren verbreitete sich Sir Thomas über die Information, welche das Auswärtige Amt über die Beaufsichtigung von Klö⸗ stern im Auslande erlangt, und er wies daraus nach, um wie viel strenger die Regierungen katholischer Staaten ihre Klöster beaufsichtigten, als das pro⸗ testantische England. Nach langer und eingehender Diskussion erklärte Lord John Manners, der General⸗Postmeister, im Namen der Regierung, daß sie die Verantwortlichkeit, in dieser Sache die Initiative zu ergreifen, nicht eher übernehmen könnte, bis triftigere Beweise fuͤr die Nothwendigkeit der bean⸗ tragten Untersuchung beigebracht worden seien. Bei der Ab⸗ stimmung wurde der Antrag mit 127 gegen 87 Stimmen ab⸗ gelehnt. Gegen Schluß der Sitzung erhob fich der Schatz⸗ kanzler und theilte dem Hause den Inhalt eines von der ägyptischen Regierung soeben eingegangenen Telegrammes mit, wonach der Khedive seine Einwilligung zur rückhaltslosen Veröffentlichung des Berichts des Hrn. Tave über die finanzielle Lage Aegyptens ertheilt eine Ankün⸗ dig un die vom Hause mit lebhaftem Beifall aufgenommen wurde.

Die Angabe der „Times“, Don Carlos sei im Begriffe, sich nach Steiermark zu begeben, und habe die österreichische Regierung von seiner Absicht, dort seinen Aufent⸗ halt zu nehmen, in Kenntniß gesetzt, wird von der „Morning Post“ als falsch bezeichnet, mit dem Hinzufügen, daß der „Her⸗

zog von Madrid“ überhaupt nicht die Absicht habe, England zu verlassen.

Der General⸗Postmeister von Canada sagt in seinem eben erschienenen Jahresbericht für 1875 bei Hervor⸗ hebung der großen Vortheile des allgemeinen Po stvereins sũr den Völkerverkehr, daß die Regierung von Canada mit Zustim-= mung des Britischen Gouvernements die Aufnahme in den Ver⸗ ein nachgesucht habe. Das Canadische Postgebiet umfaßt die Provinzen Ontario und Quebec, Neu⸗Braunschweig, Neu⸗Schott⸗ land, Prinz Eduards⸗Insel und Britisch Columbien. Am Schlusse des Jahres 1875 bestanden dort 4892 Post⸗ anstalten; es wurden während des Jahres befördert: 44 Millionen Briefe und Postkarten, 31 Millionen Zei⸗ tungen und 132,000 Packete; durch Postanweisungen wurden 6.700, 000 Dollars vermittelt. Die Einnahmen der Post be⸗ trugen 1,536,000 Dollars, die Ausgaben 1,873, 000 Dollars. Die zu Postzwecken benutzten Eisenbahnlinien hatten eine Länge von 4176 englischen Meilen. Außer den Postdampfschiffen auf dem Atlantischen Ozean und den großen Seen besteht auch eine Canadische Postdampfer⸗Linie auf dem Großen Ozean zwischen Victoria in Britisch⸗Columbien und San Franzesco in Californien, auf welcher vom April bis September vier Fahrten monatlich und für den übrigen Theil des Jahres noch zwei Fahrten stattfin— den; die Beihülfe aus der Postkasse beträgt 54,000 Dollars jährlich. Bei Weitem am ausgebreitetsten sind die Landpost⸗ verbindungen: zu Wagen, Schlitten, reitend oder zu Fuß; sie reichen bis in die Hudsons⸗Bailänder, die Rocky Mountains und zum Theil bis an die Gestade des Stillen Ozeans. Dem Weltpostverein würde durch die Aufnahme dieses gewiß noch sehr entwickelungsfähigen Verkehrsgebiets und seiner rührigen Verwaltung ein neues nicht unwichtiges Glied zugeführt werden.

Frankreich. Paris, 1. April. (Köln. Ztg.) Der Wider⸗ stand der Ultramontanen gegen die Beschlüsse der Kammer wird immer heftiger und leidenschaftlicher; das Stichwort ist ausgegeben, den Mitgliedern der Untersuchungs-Kommission keine Antwort zu ertheilen, wozu man überdies gesetzlich nicht gezwungen werden könne. So hat in Morbihan der Bischof von Vannes seinen Priestern verboten, auf irgend eine Frage zu antworten, welche die in Bezug auf die Wahl de Mun s niedergesetzte Kommission an sie richten würde. Die Pfarrer wieder stacheln ihre Gemeindemitglieder zum Widerstande auf und die Bauern drohen ganz offen, die Mitglieder des parlamentarischen Ausschusses mit Flintenschüssen zu empfangen. Dazu haben die dreißig Bischöfe, die Gründer der katholischen Universität von Paris, in ihren Konferenzen, denen der päpstliche Nuntius, Msgr. Meglia, beiwohnte, beschlossen, Alles aufzubieten, um das jetzige Kabinet zu stürzen. Diesen Umtrieben gegenüber bewahrt die „Assemblée“ nicht allein ihre Entschlossenheit, fondern sie scheint noch energischer vorzugehen, wie die Wahl Barni's zum Vorsitzenden der Kommission beweist, welche über den Waddingtonschen Antrag berathen soll. Barni, der Bericht erstatter über diesen Antrag, betreffend die Zurückgabe der Verleihung der Universitätsgrade an den Staat, geht näm⸗ lich noch über denselben hinaus, und verlangt, daß auch die Be⸗ schränkungen gegen die Freiheit der Vorlesungen aus dem Gesetz gestrichen werden. Andererseits haben jene Bischöfe wieder zwei neue Rechtsstühle der Rechtsfakultät gestiftet und die Kardinal— Erzbischöfe von Rouen und Paris bevollmächtigt, bei der Re⸗ gierung Protest gegen den Waddingtonschen Gesetzentwurf zu erheben, „da im Vertrauen auf dieses schon lange vor— bereitete Gesetz so viele materielle und moralische Interessen auf⸗ geboten worden seien. Der „Moniteur Universel“ herichtet, daß die republikanischen Deputirten, welche am Don⸗ nerstag sich zum Empfange bei dem Präsidenten der Re⸗ publik eingefunden hatten und mit letzterem sprachen, demselben sammt und sonders ihre Ergebenheit gegen seine Person und ihre tiefe Achtung vor seinen Vollmachten kundgegeben hätten.

Im „Journal des Debats“ beschäftigt sich Hr. Paul Leroy⸗Beaulieu mit dem kürzlich eingebrachten Budget für 1877. Er erinnert daran, daß seit dem Jahre 1840 die französischen Budgets eigentlich nur ausnahmsweise in wirklichem Gleichgewicht abschlossen. Jetzt ist nach alledem die unbedeckte Schuld auf 886 Millionen angelaufen. Hoffen wir, fährt Hr. Paul Leroy⸗Beaulieu fort, daß sie damit ihren Gipfel erreicht hat. Eine strengere Führung unserer Finanzen muß diesen chronischen Defizits, welche der Krebsschaden unserer bisherigen Budgets sind, ein Ziel setzen. Das Jahr 1875 eröffnet in diesem Betracht eine neue Aera. Es ist seit langer Zeit das erste, welches mit einem wirklichen, greifbaren, keiner Anleihe und keinem Aktivreste zu verdankenden Ueberschuß ab⸗ schließt. Die Einnahmen find darin auf 2 Milliarden 693 Mil⸗ lionen gestiegen, die Ausgaben, die noch nicht ganz genau fest— gestellt find, werden wahrscheinlich 2 Milliarden 621 Millionen betragen. Es bleibt also der bedeutende Ueberschuß von unge— fähr 72 Millionen. Rechnet man hiervon selbst noch die 40 Millionen ab, die man weniger, als ursprünglich präliminirt war, an die Bank zu zahlen hatte, so bleibt immer noch ein un⸗ bestreitbarer Ueberschuß von 32 Millionen. Davon sind 25 an die Bank anticipando abgezahlt worden und 7 Millionen als Re⸗ serve im Staatsschatz geblieben. Dieser Ueberschuß des Jahres 18756 ist von guter Vorbedeutung; wir haben ihn hauptsächlich den ausgezeichneten Ernten, die uns der Himmel bescheert hat, der Wiederaufnahme der Geschäfte und der Befestigung der politischen Verhältnisse zu danken. Je mehr unser Einnahme⸗ budget anwächst, desto empfindlicher wird es auch, das darf man nicht vergessen, für äußere Einflüsse. Eine schlimme Jahres⸗ zeit, wie Hungersnoth, eine Handelskrisis könne es schwer beeinträchtigen, während entgegengesetzte Ereignisse ihm nicht minder bedeutende Ueberschüsse eintragen können. Das Jahr 1876 verspricht ebenso günstig auszufallen. Die Einnahmen sind auf 2 Milliarden 575 Millionen, die Ausgaben auf 2 Milliarden 570½ Millionen angesetzt, was also pro⸗— visorisch einen Ueberschuß von 41 Millionen ergiebt; schon hat man aber ungefähr 24 Millionen Nachtragskredite votirt, so daß hingegen ein Defizit von 19 Millionen verbleiben würde. Zum Gluͤck sind indeß die Einnahmen mit Mäßigung und bedeutend geringer veranschlagt worden, als fie sich im Jahre 1875 heraus⸗ gestellt haben; wahrscheinlich wird also ein beträchtliches Mehr⸗ erträgniß die durch die Nachtragskredite eingetretene Erhöhung der Lasten reichlich kompensiren. Schon beläuft sich dieses Mehrerträgniß für die beiden ersten Monate auf 20 Millionen; es wird, wenn die Ueberschwemmungen nicht zu viel Schaden angerichtet haben und die Ernte befriedigend ausfällt, seine 50 - 60 Millionen betragen. Im ungünstigsten Falle wird das Budget wahrscheinlich noch immer im Gleichgewicht ab⸗ schließen. Bekanntlich hat das Liquidationskonto, welches

in erster Reihe dazu bestimmt ist, unser Kriegsmaterial wiederherzustellen, seine ursprünglichen Hülfequellen, die in

Anleiheresten, dem Erträgniß siskalischer Terrains und dem Rentenbesitz verschiedener öffenilicher Kassen bestanden, gänzlich verschlungen, während seine Ansprüche noch immer fortdauern. Man befriedigt sie jetz; durch die Ausgabe weitsichtiger Schatz⸗ bonds, die erst in den Jahren nach 1880 eingelöst werden sollen.

Versailles, 1. April. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkam mer brachte der Deputirte Tirard von der Linken einen Antrag auf Aufhebung der fran⸗ zösischen Botschaft beim päpstlichen Stuhle ein. Die Wahl des bonapartistischen Deputirten, Due de Feltre, wurde für ungiltig erklärt.

Spanien. Madrid, 23. März. In Folge der Been⸗ digung des Bürgerkrieges in Spanien hat der Nuntius Kardinal Simeoni eine Audienz für das diplomatische Corps nach⸗ gesucht, um Se. Majestät den König Alphons zur Wieder⸗ her stellung des Friedens zu beglückwünschen.

Se. Majestät hat das diplomansche Corps am 21. d. M. empfangen. Der Nuntius begrüßte den König im Namen des diplomatischen Corps in einer längeren Rede, in welcher er Ihm die Glückwünsche zur Wiederherstellung des Friedens und die Hoffnung ausdrückte, daß es den Bemühungen Sr. Majestät ge⸗ lingen werde, Spanien auf dem Wege wahrer Cidvilisation weiter zu führen. In Seiner Erwiderung sprach der König Seinen Dank für die Gesinnungen der fremden Mächte aus, auf welche er den größten Werth lege, und fügte besonders hinzu, daß Er auf das Lebhafteste wünsche, das Wohl Spaniens auf demselben Wege der Civilisation zu fördern, auf welchem der Wohlstand der anderen Nationen begründet sei.

2. April. (W. T. B.) Der bisherige Marine⸗Minister Duran y Liria hat seine Entlassung genommen. An seiner Stelle hat Aatiquera das Portefeuille der Mar ine erhalten.

Griechenland. Athen, 1. April. (W. T. B.) Die Verhandlungen in dem Prozesse gegen das gesammte Kabinet Bulgaris wegen Verfassungsverletzung und Simonie sind heute geschlossen worden.

Türkei. Konstantinopel, 1. April. (W. T. B.) Kiamil Pascha ist an Stelle Namik Paschas zum Präsi⸗ denten des Staatsrathes ernannt worden. Auch im Marine⸗Ministerium und Finanz⸗Ministerium sollen Verände⸗ rungen bevorstehen.

(W. T. B.) Wie der „Agence Havas“ von Ragusa aus südslavischer Quelle gemeldet wird, hätten die Türken bei Unaz ene Niederlage erlitten. Die Insurgentenführer Babich und Uselaz sind nach Grahowo aufgebrochen. Viele Einwohner haben sich bei Knin auf österreichisches Gebiet geflüchtet.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 2. April. (W. T. B.) Der „Staats⸗Anzeiger“ veröffentlicht die Pläne für die Reisen des Kaisers Alexander im Laufe des Som— mers und Herbstes. Nach denselben gedenkt der Kaiser sich Ende April über Berlin nach Ems und dann nach Jugenheim zu begeben und von dort aus nach St. Petersburg zurückzureisen, um den Lagerübungen in Krasnoje Selo beizuwohnen. Für den Sommer ist ein Besuch von Helsingfors in Aussicht genommen. Im August wird sich der Kaiser nach Warschau begeben, um dort Truppenrevüen abzuhalten, welche auch noch an verschiede⸗ nen anderen Orten stattfinden sollen. Alsdann treten der Kaiser und die Kaiserin die Reise nach Livadia an und werden im Spätherbst nach St. Petersburg zurückkehren. Im Laufe des Som⸗ mers werden am hiesigen Hofe die Besuche des Kaisers von Brasilien, des Königs von Dänemark und des Prinzen und der Prinzessin von Piemont erwartet.

Dänemark. Kopenhagen, 30. März. Der in der „Lovtidende“ (Gesetzzeitung vom 30. veröffentlichte Königliche offene Brief, durch welchen das Folkething aufgelöst wird, lautet:

„Wir Christian IX. ꝛc. thun kund: Daß, da Wir es nicht für verantwortlich erachten, den Beginn der nothwendigen außerordentlichen Veranstaltungen zur Beförderung des Vertheidigungswesens länger auszusetzen, und da keine Uebereinstimmung zwischen dem Folkethinge und Unserer Regierung über den hierauf zielenden Gesetzentwurf hat erlangt werden können, indem das Thing, außer der Verwerfung der nöthigsten und meist dringlichen von den außerordentlichen Vertheidigungsveranstaltungen, nämlich die Be⸗ schützung Kopenhagens nach der Seeseite durch zeitgemäße feste See⸗ forts, den Beginn mit den Vertheidigungsveranstaltungen von der an und für sich unannehmbaren Bedingung hat abhängig machen wollen, daß ein diese nichts angehendes und unter den jetzigen finanziellen Verhälinissen unnöthiges Gesetz wegen einer neuen Steuer vorher angenommen und in Kraft getreten ist, so haben Wir Allergnädigst beschlossen, mit Bezugnahme auf 5. 2 der Verfassung, das Thing aufzulösen.

Deshalb erklären Wir hierdurch das gegenwärtige Folkething für aufgelöst. Wonach alle Betreffenden stch allerunterthänigst zu richten haben. Gegeben auf Unser Schloß Amalienborg, den 30. März 1876. Unter Unserer Königlichen Hand und Siegel. Christ ian R. (Li. S.) Estrup.

. 14. April. (W. T. B.) Die Neuwahlen zum Folkething sind mittelst heute veröffentlichten offenen Briefs des Königs auf den 25. d. M. festgesetzt.

Amerika. Washington, 31. März. (W. T. B.) Die Repräsentantenkammer hat der Bill, wonach die kleinen Papiergeld⸗Werthzeichen durch Silberscheide⸗ münzen ersetzt werden sollen, ihre Zustimmung ertheilt.

1. April. (W. T. B.) Nach einer dem Staats⸗Sekretär Fish zugegangenen Meldung hat in Mexiko der Aufstand größere Dimensionen angenommen und sich fast über alle Staaten verbreitet.

New⸗JYVork, 1. April. (W. T. B.) Die Staats schuld der Vereinigten Staaten hat sich im Monat März d. J. um 4,240, 90090 Dollars vermindert. Im Staatsschatze befanden sich Ende März 73, 756, 000 Dollars in Gold und 5, 965,000 Dollars in Papier.

Afrika. Aegypten. Alexandrien, 1. April. (W. T. B.) Der Prinz von Wales ist hier eingetroffen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur. Görlitz, 2. April. Die Oberlausitzische Gesellschaft der Wissenschaften wird Mittwoch, den 19. April e., Vormutags 11 Uhr, ihre 146. Hauptypersamm lung abhalten. Das Comits 7 Errichtung eines Denkmals für den Dichter Byron in London fordert Känstler aller Nationen auf, welche die Ausführung einer Statue Byrons zu unternehmen wünschen,

Skizzen ihrer Pläne mit ausführlicher Beschceibung aller Details an den Ehrensekcetär des Comités einzusenden.