1876 / 83 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Apr 1876 18:00:01 GMT) scan diff

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Semer kungen:

I) Die Reihenfolge der Bahnverwaltungen ist nach der mittleren Verhältnißzahl (Col. 4) zwischen der auf je Eine Verunglücung entfallenden Zahl der zurüdgelegten Achskilometer aller Zäze

) ol. 4 er Babngeleiskilometer (Col. 48) festgestellt. 662 * * . Februar d. J. sind auf den sämmtli a. 52 Entgleisungen fahrender Zũge (davon b. 23 Zusammenstẽße . 50 d. 26 Zusammenstõße

ntgleisungen beim Rangiren (davon 9 nit Betriebestõrung und * ohne Betrieb aftdrun ).

n Deutschen Bahnen (exkl. Bayerns) im Ganzen vorgekommen:

Courier Schnell · und Personenzũge, ö gemischte Züge und N Güterzüge und leer fahrende 6

7 7 (. 2 1 7 2 *. e. 139 sonftige Betriebsereignisse, welche eine Störung des regelmäßigen Betriebes veranlaßtẽn.

4423 Courier, Schnell ⸗, Personen⸗ und gemischten Zügen Eine Entgleisung und

3 Zum Durchschnitt hat bei 53

c Im Verhältniß zur Zahl Main. Weser · Bahn: Berlin⸗Görlitzer Eisenbahn: Rechte ⸗Oderufer · Eisenbabn: ( 5M Unter den 52 Entgleisungen fahrender Züge wurden brüche (2 an Maschinen und 1 an Wagem) veranlaßt.

Ein Zusammenstoß stattgefunden.

er Zuge kamẽn die meisten Entgleisungẽn und Zu sammenstd e vor bei der: ; ; (Eine Entgleisung oder Zusammenstoß bei ö. Courier , Schnell., Personen⸗ und gemischten Zügen),

*. 7. *. *. 934

7 * 7. 1

durch Radreifenbrũche 6* an Mafchinen und 4 an Wagen), 4 durch Achsbrůche 6. an Maschinen und 4 an Wagen) und 3 durch Feder-

6) Unter den 1339 sonstigen Betriebsereignissen wurden veranlaßt: 77 durch Defekte an Fahrzeugen und zwar: 21 durch Radreifenbruche (20 an Maschinen und 1 an Wagen), 1 durch Achsbrüche an. Maschinen und an Wagen), 11 durch Federbrüche (19 an Maschinen und 1 an Wagen) und 44 darch sonstige Maschinendefekte; ferner 8 durch Einsturz von Brücken, Rutschungen oder Unterwaschungen der

Bahndämme u. s. w. in Folge Hochwassers, welche theilweise sehr erhebliche Betriebastörungen verursachten. ; d 7 Vr ill sind im Ganzen 146 Personen, 6. . 6 Passagiere (darunter 2 getõdtet und 4 verletzt), 122 Bahnbedienstete (darunter 22 getõdtet und 100 verletzt und 18 fremde Personen (darunter

3 getöõdtet und 9 verletzt).

8) Von den Personen, die den Tod freiwillig suchten, sind 5 getödtet und verletzt worden. r ; 9) Von den getödteten Reisenden kommt je Eine Tödtung auf 5,336,695 beförderte Passagiere und auf y. Courier⸗ Schnell Personen und gemischte Züge.

verletzten

verletzten 1

11) Von ber Gesammtzahl äller Getödteten kommt je ö. ö ö Verletzten Verunglückungen

12) Ii Veigleich zu demselben Monat im 9 kilometer aller Züge und der Bahngeleiskilometer bei 19 Ba um ca. 27 günstiger aus, als im Februar 1875.

‚— = , Verletzung. . . 10 Von den getödteten Beamten kommt je Eine Tödtung auf 11,597 überhaupt beschäftigt gewesene Beamte,

Verletzung 2, . * ö ö J 16,246,056 Achskilometer aller Züge und auf n Kilomet. Bahngeleis.

2668. 348 ö

. 7.

Eine Tõdtung auf Verletzung auf 4744, 423 . z 8 Verunglückung auf 3,672, 054 .

7 37 * 1 1 7 7 2 hre gestaltet sich die mittlere Verhältnißzahl (Col. 49 gegen Col. 50) zwischen der auf je Eine Verunglũtun entfallenden Zahl der zurücgelegten Achs. nen günstiger, bei 15 Bahnen unguͤnstiger und bei den Übrigen Bahnen gleich; dieselbe Zahl im Si e n ü für alle Bahnen fällt im Februar d. Is.

Per sonal⸗Ver änderungen.

Königlich Preußische Armer.

Offiziere, Portegee-⸗Fähnriche 2. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 28. März. Frob en ius, Hauptm. à la suite der 4. Ingen. Insp. und kommdrt. als Milit. Lehrer bei dem Kadettenhause zu Berlin, zum 1. April er., von diesem Kommando entbunden und, unter Ernennung zum Comp. Chef im Pion. Bat. Nr. 3, in die 2. Ingenieur⸗Inspektion einrangirt. Cham begu, Hauptm. von der 2. Ing. Insp., zum 1. April er. von der Stellung als Comp. Chef im Pion. Bat. Nr. 3 entbunden und, unter Stellung à la suite der 2. Ingen. Insp., als Milit. Lehrer zum Kadettenhause in Berlin kom⸗ mandirt. v. Rohrscheidt, Pr. Lt. und Adjutant beim Kommdo. des Kadetten Corps, zum 1. April er. von dieser Stellung entbunden und unter Stellung à la suite des Kadetten Corps, als Milit. Lehrer zum Kadettenhause in Berlin kommandirt. Fleck, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 68, zum 1. April er. von seinem Kommdo. als Er⸗ zieher bei dem Kadettenhause zu Wahlstatt entbunden und vorläufig zur Wahrnehmung der Adjutantenstelle bei dem Kommando des Ka detten ˖ Corps kommandirt. Brix, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 36, zum 1. April er., von seinem Kommdo. als Militärlehrer bei dem Kadettenhause zu Berlin entbunden, v Ziegler, Sec. Lt. vom Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, zum J. April er. von seinem Kommdo. als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Berlin entbunden. Werth, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 4, Lau, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 58, Coler, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 14, Heim, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 13, v. Reichenbach, Pr. Lt. vom Greg. Regt. Nr. 2, Rüppel, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 37, v. Fran gois, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 59, Hausser, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 38 Liebermann v. Sonnenberg, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 3, v. Bronikowski, Sec. Lt. vom Infant. Regt. Nr. 94, v. Stuckrad, Sec, Lt. vom 2. Garde⸗Regt. zu Fuß, Frhr. Schuler v. Senden II, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 34, Bach, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 20, v. Skal J, Sec Lt. vom Inf. Regt. Nr. 61, deren Kommdo. als Erzieher bei dem Ka— dettenhause zu Berlin bis auf Weiteres verlängert. v. d. Decken, Premier⸗Lieutenant vom Jäger⸗Bataillon Nr. 3, v. Kessel, Seconde⸗ Lieutenant vom Infanterie Regiment Vr. 96, zum 1. Mai cr. von ihrem Kommde. als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Culm entbunden. Grabe, Pr. Lt. vom Jäger⸗ Bat. Nr. 6, Rosenhagen II., Sec. Lt. vom Inf. Regt. Rr. 61, Morgen, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 63, Rübsamen, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 67, Oloff, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr 74, Frhr. v. Forst ner, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 93, deren Kommdo. als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Culm bis auf Weiteres verlängert. Ohlenschlaeger, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 44, vom 1. Mai c. ab als Erzieher zum Kadettenhause in Culm kommandirt. Lichtenberg, Pr. Lt. vom Inf. Regt. (Leib ⸗Regt.) Nr. 117, Rochlitz, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 49, Juncker v. Ober conrgid, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 7I95, Lührsen, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 85, zum 1. Mai er. von ihrem Kommdo. als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Potsdam entbunden. von Hake, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 66, v. Zamory, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 26, Hahn, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 5, deren Kommdos. als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Potsdam bis auf Weiteres verlängert. Brunzlow, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 50, Bullrich, Sec. Lt. vom Jäger⸗Bat. Nr. 6, v. Scheffer, Sec. Lt. vom Grenadier⸗Regt. Nr. J“. Feldt, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. J3, Go ur, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 22, vom 1. Mai cr. ab als Erzieher zum Kadettenhause in Potsdam kommandirt. v,. Zepelin, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Z und kommandirt als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Wah ft vom 1. Mai er. ab als Erzieher zum Kadettenhause in Potsdam kommandirt. v. Treskow, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 25, zum 1. Mai er. von feinem Kom—= mando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Wahlstatt entbunden. Kutzner, Pr. Lt, vom Inf. Regt. Nr. 59, Brinkmann, Pr. Et. vom Inf. Regt, Nr 41, Schubert, Sec. Lt. vom Füf. Regt. Nr. 35, Fisch er Sec, Lt. vom Inf. Regt. Nr 50, deren Kommdoz. als Frzieher bei dem Kadettenhause zu Wahlstatt bis auf Weiteres ver längert. Biefel, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 43, Dittrich, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 54, v. Festenberg⸗Pakisch, See. Lt. vom Garde⸗Füsf. Regt, vom 1. Mai cr. ab als Erzieher zum Kadettenhause in Wahlstatt kommandirt. Graf v. Haslingen, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 8s und kommdrt. als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Plön, vom 1. Mai er. ab als Erzieher zum Ka⸗ dettenhause in Wahlstatt kommandirt. Soldan, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 115, zum 1. Magi er, von seinem Kommdo. als Erzicher bei dem Kadettenhause zu Bensberg entbunden. Dgub, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 65. Frhr. v. Rheinba ben. Pr. Lt. vom Inf. Regt. Vr. 79, v. Rau schenplat, Sec. Lt. vom Jäger Bat. Nr. T, Besch, Sec, Lt. vom Füs. Regt. Nr. 36, Streosser. Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 15, v. Lessel, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 71, v. Wa r⸗ tenberg II, Sec. Lt. vom Garde Gren. Regt. Nr. 2, deren Kom⸗ man dos a. Erzieher b. d. Kadettenh. z. Bensberg b. a. Weit. verläng. v. Bog en, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 19 und kommdrt. als Er⸗ zieher bei dem Kadettenhause zu Wahlstatt, vom 1. Mai cr. ab als Erzieher bei dem Kadettenhause in Bensberg kommandirt. v. Donat, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 86, zum 1. Mai er. von seinem Kommdo. als Erzieher bei dem Kadettenhause zu 46 entbunden. Adami, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 35, v. Schwedler, Sec. Lt. vom

Juf. Regt. Nr. 69, Geßner, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 88,

Eggers, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 17, deren Kommdos. als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Plön bis auf Weiteres verlängert. Kowalski, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 4, Cleve, Sec. Tt. vom Inf. Regt. Nr. 57, vom 1. Mai er. ab als Erzieher zum Kadettenhause in Plön ko nmandirt. v. Ludw iger, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. I5, zum 1. Mai er. von feinem Kommdo. als Er- zieher Bei dem Kadeltenhause zu Oranienstein entbunden. Nelde, Sec, Lt. vom Inf. Regt. Nr. 62, Knothe, Sec. Lt. vom Gren.

Regiment Nr. 10, Deuffen, Seconde - Lientenant vom Füf.

Regiment Nr. 39, deren Kemmandos als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Oranienstein bis auf Weiteres verlängert. Mäcklenb urg, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr, 41, v. Ising, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 161, vom 1. Mai cr. ab als Erzieher zum Kadettenhause in Oranienstein kommdrt. v. Dewitz, gea. v. Krebs, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 13, in das Ulan. Regt. Nr. 8 versetzt. v. Baer, Major zur Disp. und Bezirke Commandeur des Res. Landw. Bats. Nr. 39, in gleicher Eigen⸗ schaft zum 2. Bataillon Landwehr⸗Regimenis Nr. 74 versetzt. Binder, Major vom Inf. Regt. Nr. 96, mit Pension zur Disp. gestellt und zum Bezirks⸗Commandeur des Res. Landw. Bats. Nr. 39 ernannt. v. Laue, Oberst - Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 67 und Commdr. der Unteroff. Schule in Weißenfels, unter Entbindung von diesem Verhältniß, als Bats. Commdr. in das Infant. Regt. Nr. 96 versetzt. Schuch, Major à la suite des Infanterie⸗ Regts. Nr. 22 und Emmdr. der Unteroff. Schule in Ettlingen, zum Commdr. der Unteroff. Schule in e, . unter Belassung à la suite des gedachten Regts. ernannt. v. Wurmb, ö. a la suite des Infant. Regts. Nr. 93, unter Belassung in seinem Verhältniß als Comp. Führer bei der Unteroff. Schule zu Biebrich, zum Infant. Regt. Nr. 31, à la suite desselben, versetzt. v. Müller, Hauptm. ä la suite des Infant. Regts. Nr. 81, unter Entbindung von dem Verhältniß als Comp. Führer bei der Unteroff. Schule in Jülich und unter Stellung à la saite des Gren. Regts. Nr. 8, zum Commdr. der Unteręff. Schule in Ettlingen ernannt, Heyden reich, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 47, unter Stellung à la suite des Gren. Regts. Nr. 5, als Comp. Führer zur Unteroff. Schule in Jülich versetzt. Perthes, Hauptm. vom Generalstabe des XX. Armee Corps, als Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. MN versetzt. Berlin, 30. März. Graf v. Bis marck⸗-Schsnhausen, Sec. Lt. vom 1. Garde ⸗Drag. Regt. und kommdrt. zur Dienstleist. beim Auswärtigen Amte, behufs seines definitiven Uebertritts in den Dienst des Auswärtigen Amtes bei dem gedachten Regiment aus— geschieden, und zu den Offizieren à la suite der Armee mit der Uniform des 1. Garde Dragoner - Regiments versttzt. Frhr. v. Berckh eim, Sec. Lt. vom 2. Garde⸗Drag Regt., auf ein Jahr zur Botschaft in Paris kommdrt. Eg gers, Major und Abth. Commdr. im Feld⸗Art. Regt. Nr. 15, mit der Führung des Feld⸗ Art. Regts. Nr 17, unter Stellung à la suite desselben beauftragt. v. Böhn, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 58, von seinem Kommdo. zur Dienstleistung bei einer Militär Intendantur entbunden. Caspari, Major a. D., zuletzt im Füs. Regt. Nr. 37, unter Stellung zur Disp. mit seiner Pension, zum Bezirks⸗Commdr. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 4 ernannt. Berlin, J. April. p. Albedyll. General⸗Major und General à la suite Sr. Ma— jestät des Kaisers und Königs, unter Belassung in seiner Stellung als Chef der Abtheilung für die persönlichen An—⸗ gelegenheiten im Kriegs⸗Ministerium und als Chef des Militär⸗Kabinets, zum Gen. Adjut. Sr. Maj. des Kaisers und Königs ernannt. Frhr. v. Wangenheim, Oberst und Chef der Abtheil. für die Ingen. Angelegenheiten im Kriegs-Ministerium, zu den Offi⸗ zieren von der Armee mit der Uniform des Kriegs⸗Ministeriums ver- setzt. v Hartrott, Oberst und Chef der Central Abtheilung im Kriegs ⸗Ministerium, zum Direktor des Militär⸗Oekonomie⸗Departe⸗ ments im Kriegs Ministerium ernannt. Wittcke, Oberst Lt. vom Infanterie⸗ Regiment Nr. 113, unter Stellung à ja suite des Re⸗ giments, und Meyer, Major und Commandeur des Pionier Bataillons Nr. 7, unter Stellung à la suite des Stabes des Ingen. Corꝑs, zur Dienstleistung beim Kriegs⸗Ministerim kommandirt. Rhein Major vom Gen. Stabe der 3. Diviston, als Bats. Commdr. in das Inf. Regt. Nr. 13 versetzt. Cleino w, Hauptm., aggr. dem Infant. Regt. Nr. 58, unter Belassung in seinem Kommdo. zur Dienstleistung beim Kriegs⸗Ministerium, à la suite des gedachten Regts. gestelll. v. Tres ko w, Hauptm. à la suite des Königs⸗Gren. Regts. Nr. 7, unter Belassung in seinem Kommdo. zur Dienftleistung beim Kriegs-Minist,, zum Inf. Regt. Nr. 6, à la suite desselb., versetzt. v. Funck, Hauptm. à la saite des Inf. Regts. Nr. 60, unter Be—⸗ lassung in seinem Kommando zur Dienstleistung beim Kriegs⸗Mini⸗ sterium, zum Infant. Regt. Nr. I7, à la sufte desselben, versetzt. Frhr. v. Fürstenberg⸗Borbeck, Rittm. A la suite des Kür. Regts. Nr. 4 und Präses einer Remonte. Ankaufskommission, zum Major befördert. Frhr. v. El ver feldt gen. v. Beverförde⸗ Werries, Hauptm. und Comp. Chef im Garde⸗Gren Regt. Nr. 2, unter Stellung à la suite des Garde ⸗Füs. Regts., zum Adjutanten des Kriegs⸗Ministers ernannt. ; Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 27. März. Anders, Major a. D., zuletzt im Feld Art. Regt. Nr. 19, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der ihm hei seiner Verabschiedung bewilligten Uniform des Feld⸗Art. Regts. Nr. 5, jedoch unter Fortfall der ihm ertheilten Auestcht auf Anstellung im Civildienst, zur Disp. gestellt. Berlin, 28. März. Schopis, Sec. Lt. vom Ulanen Regt. Nr. 8, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst der Abschied bewilligt. Kuhn, Major a. De zuletzt Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 52, mit seiner 1 und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der ihm bei seiner erabschiedung bewilligten Uniform des gedachten Regts,, jedoch unter Fortfall der ihm ertheilten Aussicht auf Anstellung im Civildienst, zur Dip. estellt. Lichten felt, Major zur Disp., von der Stellung als ezirks⸗ Commdr. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 74 entbunden.

Königlich Bayzerische Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche 2c. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 12. März. v. Oelhafen, Sec. Lt. vom 2. Feld Art. Regt. vacant Brodesser, zum Abtheilungs⸗Adfutanten ernannt. 15. März. Stein⸗ bauer, Pr. Lt. und Abtheilungs⸗Adjutant vom 4. Feld Art. Regt. zum Regts. Adjutant, und Kel ker, Sec. Lt. desselben Regts, zum Abtheil. Adjut. ernannt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Den 21. März. Sartori, Fischer, Hauptleute und Comp. Chefs vom 4. Infant. Regt, mit Penston und der Erlaubniß zum Tragen

der Uniform auf Nachsuchen verabschledet. Den 27. März.

Kollmann, Sec. Lt. zur Disp., mit Pension und der Erlaubniß

zum Tragen der Uniform, sowie der Verleihung dez Anspruches auf

. im Militär⸗Verwaltungsdienste, auf Nachsuchen verab⸗ iedet.

Im Beurlaubtenstande. Berlin, 22. März. Dietz, Landw. Sec. Lt. des 13. Inf. Regts, vorbehaltlich der beabsichtigten Auswanderung auf Nachsuchen verabschiedet. 24. März. Dick⸗ haut, Laudw. Sec. Lt. des 16. Inf. Regts. mit Penston, auf Nach⸗ suchen verabschiedet. 27. März. Rall, Landw. Sec. Lt. des II. Inf. Regts. mit Penston, und Kronberger, Landw. Sec. Lt. des 2. Train ⸗Bats., guf Nachsuchen verabschiedet.

Beamte der Militär⸗Verwaltung. 24. März. Heckel⸗ mann, Unter⸗Veterinär vom 2. Kür. Regt., auf Nachsuchen zur Reserve zurückversetzt.

XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. 20. März. v. Im le, char. Major zur Disp., zum Bezirks⸗Commdr. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 123 ernannt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 20. März. Flaischlen, char. . zur Disp,, von den Funktionen als Bez. Commdr. des 2. Bats. 5 Landw. Regts. Nr. 123 enthoben und der Abschied mit Pension und mit der Uniform des Juf. Regts. Rr. 125 bewilligt.

Aichtamtliches.

Oesterreich⸗ ungarn. (Monatsübersicht für Fe⸗ bruar.) Das Kaiserliche Hoflager wurde am Anfang des Monats von Ofen nach Wien verlegt. Am 4. traf daselbft auf der Durchreise nach Ancona der Großfürst Alexis von Ruß⸗ land ein und empfing den Besuch Sr. Majestät des Kaisers, * Kronprinzen und sämmtlicher in Wien anwesender Erz⸗ erzoge. Das österreichische Abgeordnetenhaus war zunächst mit der Ehegesetz-Novelle beschäftigt. Am 8. wurde das ganze Gesetz in zweiter Lesung nach den Anträgen des Ausschusses angenommen. Ein von dem Zustiz⸗-Minister empfohlenes Amendement, wonach das Chehinderniß für die Ordensgeistlichen ebenfalls erst mit ihrem Austritt aus der katholischen Kirche erlöschen sollte, wurde abgelehnt. In derselben Fassung wurde das Gesetz am 10. auch in dritter Lesung votirt. Nach Erledigung der Ehegesetznovelle trat das Haus in die Berathung über das Gesetz betreffs der Spez ial⸗ kredite für den Eisenbahnbau verschiedener Linien im Be⸗ trage von 16 Mill. Fl., welches am 12. in dritter Lesung ge⸗ nehmigt wurde. Von den übrigen Gesetzen, die im Laufe dieses Monates noch das Abgeordnetenhaus beschäftigten, bereitete be⸗ sondere Schwierigkeiten der rumänische Handelsvertrag, gegen dessen Genehmigung durch den Reichsrath sich in der letzten Zeit sowohl in den industriellen Kreisen, als auch haupt⸗ sächlich unter den Israeliten Oesterreichs eine lebhafte Agitation kundgegeben hatte. Schon bei der Vorberathung im volkswirthschaftlichen Ausschusse des Abgeordnetenhauses wurde von dem Handels⸗Minister die Erklärung abgegeben, daß das Ministerium aus der unveränderten Annahme der Konvention eine Kabinetsfrage mache und sich hierin „mit den anderen für den Abschluß verantwortlichen Faktoren in vollständiger Ueber⸗ einstimmung befinde. Nach lebhafter Diskussion stimmte der Ausschuß am 11. „aus politischen Gründen“ dem auf Annahme der Konvention gerichteten Antrage seines Referenten mit 16 gegen 8 Stimmen bei. In der Generaldebatte waren zunächst die gegen die Konvention eingelaufenen industriellen Petitionen einer Prü⸗ fung unterzogen und hierbei diejenigen der Glasfabrikanten und der landwirthschaftlichen Industriellen als berechtigt anerkannt worden. Bezüglich der gegen die ungünstige Stellung der Israe⸗ liten in Rumänien gerichteten Beschwerden erklärte der Handels⸗ Minister, die Regierung interpretire die Bestimmungen des Ar⸗ tikels J. dahin, daß, wenn von Seiten Rumäniens den jüdi⸗ schen Angehörigen anderer Staaten größere Rechte einge⸗ räumt werden sollten, als die Konvention den österreichi⸗ schen Israeliten gewähre, deren re mn. auch auf diese durch Alinea 2 des Artikels J. sichergeftellt fei, daß ferner die Konvention und deren die Israeliten beschränkende Bestim⸗ mungen sich nur auf die , , auf dem Lande be⸗ ziehen, während es zweifellos sei, daß die österreichischen Israe⸗ liten das Recht haben, Realitäten in den Städten Rumäniens zu erwerben. In der Detailberathung begegnete großen Bedenken die Umwandlung der Werth in Gewichtszölle, die Erhöhung einer großen Anzahl von Einfuhrzöllen von 5 auf 7 Prozent und endlich die Bestimmungen bezuglich der Schiffahrt, welche nahezu einstimmig als die österreichische Schiffahrt schädigend bezeichnet wurden.

Am 26. wurde die Berathung im Plenum des Abgeordneten⸗ hauses eröffnet. Der Handels⸗Minister trat auch hier mit Ent⸗ schiedenheit für den Majoritätsantrag auf Genehmigung des Handelsvertrags ein, indem er besonders die in der Zollbehand⸗ lung erreichte Bestimmtheit und die Beseitigung der bisherigen Belästigungen im Grenzverkehr hervorhob und darauf hinwies

Im aktiven Heere.

daß die erhöhten Zollsätze immer noch niedriger seien, als die mit anderen Ländern bestehenden. Uebrigens müsse die Regie- rung eine Vertagung der Angelegenheit als gleichbedeutend mit einer Verwerfung der Regierungsvorlage ——— Nach langer und lebhafter Diskussion wurde die Generaldebatte am 28. zu Ende geführt. Der Antrag der Minorität des Ausschusses auf Vertagung wurde in namentlicher Abstimmung mit 167 gegen 83 Stimmen abgelehnt, und der Antrag der Majorität auf Annahme des Vertrages mit 145 gegen 73 Stimmen an⸗ genommen. Die Majorität setzte sich aus allen Parteien des Hauses zusammen. Weiter wurden vom Abgeordnetenhause das Gesetz, betreffend die Erhebung der Verzehrungs⸗ steu er am 19. und das Gesetz, betreffs der abändernden Be⸗ stimmungen der Stempel⸗ und unmittelbaren Gebühren am 26. in dritter Lesung angenommen. Von wichtigeren Ge⸗ setzen eingebracht bei dem Hause wurden ferner: am 16. vom Finanz⸗Minister ein Gesetzentwurf, wonach die Regierung er⸗ mächtigt werden soll, durch Ausgabe vierprozentiger Gold⸗ rententitel 49 Millionen Gulden zur Bestreitung der für Eisenbahnen gemachten Auslagen und zur Deckung des noch übrigen Defizits zu beschaffen. Hiermit wird nicht nur gegenüber der einheitlichen, durch die Konvertirung entstandenen Renten⸗ schuld eine neue, speziell cisleithanische Schuldkategorie creirt, sondern es tritt auch zum ersten Male die Verzinsung in Gold ein. Gegen diese vom Finanz⸗Minister projektirte Emission einer österreichischen Goldrente wurde von verschiedenen Seiten der Vorwurf erhoben, daß damit in die einheitliche Rente Bresche gelegt werde. Nach dem Gesetze vom 24. Dezember 1867 bildet die einheitliche Rentenschuld und speziell jene Schuld, wozu Ungarn einen Beitrag leistet, ein abgeschlossenes Ganzes. Die neue Operation hingegen bedeutet thatsächlich in jedem Sinne eine neue Schuld, die allein die im Reichsrathe vertretenen König⸗ reiche und Länder belafsten wird. Am 25. brachte der JZustiz⸗ Minister unter allgemeinem Beifall des Hauses die wiederholt an⸗ gekündigte neue Civilprozeß⸗Ordnung ein. Der Entwurf besteht aus fünf Büchern, deren letztes von den Rechtsmitteln handelt. Der das Exzekutionsverfahren betreffende Theil ist aus—⸗ des Gesetzes

genommen und wird als sechster Abschnitt gleichzeitig mit dem Einführungsgesetze zur Civilprozeß⸗ Ordnung der parlamentarischen Behandlung zugeführt

werden. Die Berathung über die vom Finanz⸗Minister eingebrachte Vorlage, betreffend die Kotirungssteuer, wurde am 29. begonnen. Nach derselben sollen alle in⸗ und auslän⸗ dischen Industrief;, Bank- und Eisenbahn⸗-Unternehmungen für die Kotirung an der Wiener Börse einen jährlichen Prozentfatz vom Nominalbetrage der im Umlauf befindlichen Titres zahlen. Für Kredit⸗ und Industrieunternehmungen werden 119, für Eisen⸗ bahnunternehmungen 1690 pro Mille als Stenerhdhe festgesetzt, die ganze Steuersumme soll jedoch den Maximalbetrag von 10,000 Guld. nicht überschreiten dürfen.

Der vom Abgeordnetenhause bereits durchberathene Kloster⸗ gesetzentwurf war vom Herrenhause in wesentlichen Punlten abgeändert worden und mußte deshalb dem Abgeordneten⸗ hause noch einmal vorgelegt werden. In der Sitzung vom 21. wurden die vom Herrenhause abgeänderten Paragraphen ohne weitere Debatte nach dem Ausschußantrage angenommen, und nachdem mit der gesetzlich erforderlichen Zweidrittel⸗Majorität, mit 130 gegen 32 Stimmen, auf Antrag des Präsidenten die sofortige Vornahme der dritlen Lesung beschlossen wurde, ward das Gesetz als Ganzes auch in dritter Lesung genehmigt. Ueber diesen Gesetzentwurf veröffentlichte der österreichische Episkopat eine Erklärung, in der die Hoffnung ausgesprochen wurde, daß dieses Gesetz nicht zu Stande kommen werde. Sollte jedoch diese vertrauensvolle Erwartung getäuscht werden, so würde der Episkopat, seiner Pflicht gemäß, gegen das Gesetz Verwahrung einlegen.

Das Herrenhaus nahm am 17. nach längerer Pause seine Berathungen wieder auf und vollzog am 18. die Wahl der Delegationsmitglieder, nachdem es mehrere aus dem Abge⸗ ordnetenhause herübergekommene Gesetzentwuͤrfe von geringerer Be⸗ deutung genehmigt hatte.

Die Frage der Zoll- und Bank-Verhandlungen mit Ungarn harrte noch der Entscheidung und war inzwischen in den parlamentarischen Kreisen diesseits und jenseits der Leytha Gegenstand lebhafter Erörterungen. Von Seiten des österreichischen Herrenhauses hatten geheime Konferenzen stattgefunden, über die nachträglich Folgendes ver⸗ lautete: die in Bezug auf die ungarischen Verhand—⸗— lungen gefaßte Resolution, welche dem Ministerium mitgetheilt wurde, formulirte die einmüthige Ueberzeugung des Herrenhauses dahin: „Es könne einem Begehren nicht stattgegeben werden, wodurch die Einheit des Reiches noch mehr gelockert werde, als dies bereits durch den Ausgleich von 1867 geschehen sei, die Machtstellung des Reiches gefährdet, das einheitliche Geldwesen und die Kreditverhältn isse Oesterreichs benachtheiligt und den im Reichsrathe vertretenen Ländern noch größere Lasten als bisher auferlegt würden.“

Auch die drei verfassungstreuen Klubs des Abgeordneten— hauses hatten zunächst in Hinblick auf die österreichisch- ungari—⸗ schen Ausgleichsverhandlungen und dann auch betreffs der Organisirung der Verfassungspartei überhaupt, am 13. eine Delegirtenversammlung veranstaltet. Den Vorsitz in der Versammlung, welcher nebst sämmtlichen 21 Delegirten der Klubs auch zwei ruthenische Abgeordnete beiwohnten, führte Dr. Herbst. Nach zweistũndiger Debatte wurde einstimmig be⸗ schlossen, eine Reihe bestimmt formulirter Grundsätze aufzustellen, nach welchen die Vereinigung der Verfassungspartei zum Zwecke gemeinsamer . aller Verfassungsfragen erfolgen soll. Der erste Grundsatz spricht aus, daß es im Begriffe der Bezeichnung Verfassungspartei ! liege, daß alle diejenigen Fragen, die sich auf die Verfassung beziehen, aus der Berathung der Klubs fortan ausgeschieden und der gemein⸗ samen Berathung der ganzen Verfassungspartei unterzogen wer- den sollten. Zunächst schlössen die Klubs dieses Uebereinkommen für jene Fragen, die mit dem ungarischen Ausgleiche im Zusam⸗ menhange ständen.

Im ungarischen Abgeordneten haue war die Bank⸗ und Zollfrage wiederum Gegenstand von Interpellationen. Am 9. stellte der Abgeordnete Helfy, der in der Bankfrage inter⸗ pellirte und den scharfen Unterschied betonte zwischen der auf einem internationalen Vertrage fußenden Zollangelegenheit und der lediglich privat-ungarischen Angelegenheit der Bank⸗ errichtung, über welche die Regierung mit keinem Fremden zu verhandeln habe. Simonni, der in derselben Sitzung über das Zollbündniß interpellirte, verlangte nicht Details, wohl aber die leitenden Prinzipien der ungarischen Regierung kennen zu lernen, sowohl beztiglich der Zolltarife, als der Restitutions- und Aceisen⸗ frage. Die Beantwortung dieser Interpellationen durch den Minister⸗ Präͤfidenten Tisza, der inzwischen am 11. zusammen mit dem Finanz⸗Minister Szell in Angelegenheiten der Unterhandlungen

mit der österreichischen Regierung nach Wien gereist und durch

die wegen der Ueberschwemmungen eingetretene Unterbrechung

der Kommunikation * Zeit daselbst aufgehalten worden att

war, fand erst am 25. Der Minister⸗Präãsident erklärte auf die Interpellation Helfys, es bezweifle Niemand das Recht Ungarns auf Errichtung einer Bank; für die Lösung der Bank⸗ frage gebe es aber die verschiedensten Modalitäten. Mit der Schaffung des Gesetzes allein sei noch keine Bank geschaffen, Ungarn wolle aber eine Bank und nicht blos das bezügliche Gesetz. Das Haus nahm die Antwort des Minister⸗Präsidenten zur Fenntniß. Dem Deputirten Simonyi erwiderte der Minister⸗Präsident auf seine Interpellation, die Regierung könne das Maximum der ungarischen Forderungen in der Zollfrage nicht mittheilen; das Haus werde aber über Alles unterrichtet sein und dann nach Ueberzeugung urtheilen können.

Der ungarische Reichstag nahm nach der durch den Tod Deaks, dessen Beerdigung am 3. unter allgemeiner Bethei⸗ ligung stattfand, verursachten Unterbrechung am 7. seine Ver⸗ handlungen wieder auf. Der Gesetzentwurf über die Inartiku⸗ lirung der Verdienste Deaks in die Gesetzbücher des Landes, sowie über die Errichtung eines Monumentes zu Ehren Deals im Wege der Nationalsubskription wurde vom Abgeordnetenhause am 17. und darauf noch an demselben Tage auch vom Oberhause unter Beiseitesetzung der bezüglichen Bestimmungen der Geschäftsordnung, sofort be⸗ rathen und einstimmig und endgültig angenommen. Der durch Deaks Tod erledigte Sitz im Abgeordnetenhause für den Innerstädter Wahlbezirk wurde bei der am 24. stattgehabten Wahl mit Akklamation dem bekannten Historiker Bischof Michael Horvath übertragen. In seiner Wahlrede sprach sich derselbe im Prinzip für ein selbständiges Zollgebiet aus. Bezuͤglich des praktischen Momentes sei es jedenfalls zu wünschen, daß Ungarn von den Krisen, womit ein jäher Uebergang zu einem separaten Zollgebiet verbunden ist, verschont bleibe. Die Civilehe betreffend, sprach fich der Kandidat entschieden für die obligatorische Civilehe aus, welche der Kirche keinerlei Eintrag thue, wie Frankreich, die Schweiz und insbesondere das fromm⸗ katholische Belgien bewiesen. Ohne Einführung der Civilehe würde Ungarn bald allein stehen in Europa.

Von wichtigeren Gesetzen beschäftigten das ungarische Abgeordnetenhaus: zunächst das über die Modifikation des Tabakmonopols, bei dem sich eine lebhafte Debatte ent⸗ wickelte. Die Opposition der Linken wollte nicht, daß die Gemeindebehörden verpflichtet werden sollten, bei der Verhin⸗ derung des Tabalschmuggels aktiv mitzuwirken. Der Minister—⸗ Präsident Tisza trat für diese Bestimmung ein; es müsse mit dieser Auffassung gebrochen werden. Dle Gemeindebehörden müßten eine Beschädigung des Staates ebenso zu verhindern suchen, wie einen Privatdiebstahl. Die Novelle wurde am 9. ohne wesentliche Aenderung angenommen. Der Gesetz⸗ entwurf über die Steuermanipulation genehmigte die über— wiegende Majorität der liberalen Partei und der Opposition der Rechten nach langer eingehender Debatte am 15. in der General— debatte und erledigte die Spezialdebatte darüber in dritter Lesung am 24, in welcher Sitzung auch der Staatsvertrag mit der Schweiz, betreffend die Niederlassung und den Rechts⸗ schutz der beiderseitigen Staatsbürger angenommen wurde. Am 23. brachte der Minister-⸗Präsident bei dem Hause einen Gesetzentwurf ein über den Königsboden, die Regelung der sächsischen Universität Siebenbürgens, des Vermögens der Universität und der sogenannten sieben Richter. Das Gesetz bezweckt, Siebenbürgen, das bis jetzt seine alte, separate Verwaltung bewährt hat, als pars ad nexa der Stefanskrone in die neue Tisza'sche Verwaltungsreform ein⸗ zufügen.

Das ungarische Oberhaus acceptirte in seiner Sitzung vom 16. nach vierstündiger animirter Debatte, aus der die oppositionelle Rede des Grafen Albert Apponyi, welche der Minister⸗Präsident eingehend erwiderte, besonders hervortrat, der Gesetzentwurf über die Verwaltungsausschüsse im Allgemeinen und auch in der Spezialdebatte ohne wesent— liche Modifikation.

Am Schlusse des Monats wurde durch die überall auf— tretenden Ueberschwemmungen vorwiegend die Hauptstadt Pest und die benachbarten Ortschaften schwer heimgesucht und großer Schaden angerichtet. Se. Majestät der Kaiser wies für die zahl⸗ reichen dadurch Beschädigten 15,900 Fl. und Ihre Majestät die Kaiserin 10000 Fl. an.

In Agram mußten wegen Tumultuirens der Studenten die Vorlesungen an der Universität längere Zeit suspendirt werden.

In Böhmen wurde bei den Ergänzungswahlen für den Landtag in dem ezechischen Wahlbezirke Königinhof der verfassungstreue Kandidat, sonst wurden überall Altezechen gewählt, doch stellten sich in Przibram, Tabor, Reichenau und Pardubitz erhebliche verfassungstreue Minoritäten heraus und zahlreiche Wahlenthaltungen zeigten den Niedergang der Abstinenzpolitik. Auf die Aufforderung, im Reichsrathe zu erscheinen, wurde im altezechischen Club zu Prag die ablehnende Antwort der czechi⸗ schen Reichstagsabgeordneten beschlossen.

Die amtliche Wiener Zeitung“ veröffentlichte am 15. ein Kaiserliches Patent vom 11., durch welches sämmtliche Land⸗ tage auf den 7. März berufen wurden, und ferner die Ernen⸗ nung des Grafen Wladimir Dzieduszyki zum Landmar— schall von Galizien, von welcher sich die polnischen Blätter sämmtlich befriedigt erklären. Die Verhandlungen wegen der Südbahn wurden als beendet angesehen. Für den 28. war nach Paris eine Generalversammlung ausgeschrieben worden, in der die nunmehr genehmigte Baseler Konvention zur Publika⸗ tion gelangen sollte.

Die Verhandlungen wegen Abschlusses eines Handels⸗ vertrages zwischen Italien und Oesterreich⸗Ungarn waren so weit gediehen, daß in sämmtlichen Hauptfragen eine Uebereinstimmung erzielt worden war. Wie berichtet wurde, wünschte jedoch die italienische Regierung eine Vertagung der Verhandlungen, damit der definitive Abschluß des Vertrages erst erfolge, wenn über einige der wichtigsten Vertragsposten auch eine Einigung mit Frankreich und der Schweiz, mit denen Italien gleichfalls wegen Abschlusses eines Handelsvertrages un⸗ terhandelt, erzielt sein werde. .

Ein Bericht des Handels⸗-Ministers hob hervor, daß die große Mehrheit der Handelskammern sich für die Aufrechterhal⸗ tung der gegenwärtigen Konventionaltarife ausspreche, vor⸗ behaltlich gewisser Modifikationen in den Details, sowie für die Einführung von spezifischen Gebühren, anstatt der Gebühren ad valorem, nach Maßgabe der praktischen Möglichkeit.

Dem vom niederösterreichischen Landtage beschlossenen Ent—⸗ wurfe eines Gesetzes, mit welchem die Gemeindeordnung der Stadt Wien abgeändert werden sollte, wurde die Kaiser⸗ liche Sanktion nicht zu Theil. Der Gesetzentwurf hatte die Ausdehnung der Wahlberechtigung auf alle Gemeindeangehörige

und Gemeindegenossen auch ohne das bisherige Erforderniß der Einkommensteuerentrichtung im Betrage von 101. K. M. ferner die Verleihung des Wahlrechts an sämmtliche definitir ange⸗ stellte Lehrer und Unterlehrer der Wiener Volks- und Bürger⸗ schulen zum Zwecke.

Allgemeines Reglement des Kongresses für Gesund⸗ heitspflege und RettungsWwesen zu Brüssel 1876.

I. Einrichtung und Zwec des Kongresses. Art. 1. Ein internationaler Kongreß für Gesundheitspflege und Rettungs= wesen wird zu Brüssel im September 1876 abgehalten werden. Art. 2. Der Kongreß bildet einen integrirenden Therl des unter dem Namen: Internationale Ausstellung und Kongreß für Gefundheits⸗ pflege und Rettungswesen von 1576. bekannten Unternehmens. Art. 3. Zweck des Kongresses ist, als Ergänzung zur ÄAusstellung zu dienen. Während die Ausftellung der Anschanung und dem Studium von Maschinen, Apparaten und Verfahren dienen soll, welche erfunden sind, um das Leben des Menschen zu beschützen oder seine Lage zu verbessern, wird der Kongreß die Fragen behandeln, die sich auf den Forischritt der menschlichen Gesundheit, auf die Reitung von Per— sonen oder deren Eigenthum, sowie auf die Entwickelung der vor- züglich die arbeitenden Klafsen angehenden Einrichtungen bezieben. Zu diesem Behafe wenden die Urheber des Kongresses sich an alle Jie= gierungen, alle Verwaltungen, alle Vereine und alle diesenigen Per⸗ sonen, die für die Frage ein Interesse haben. Sie eröffnen ihnen ein neutrales Gebiet, wo nützliche Informationen aus zetauscht, ernste Stadien verfolgt, und Bestrebungen geltend gemacht werden können, die geeignet sind, Zweifel zu zerftreuen, Vorurtheile zu beseitigen, die Wahr⸗ heit vom Irrthum zu befreien, die Lösung derjenigen sozialen Probleme vorzubereiten, welche zu den bedeutungsvollsten unserer Zeit zählen. Art. 4. Der Kongreß schließt von 3 Arbeiten politische und religiöse Debatten aus. Er faßt keine Beschlüsse über die Fragen seines Programms; er begnügt sich, dieselben zur Diskusston zu kringen und aufzuklären. .

II.) Art der Thätigkeit des Kongresses. Art. 5. Der Kongreß vereinigt in 3 Sektionen die 10 Klassen, in welche die Ausstellung sich gliedert. J Sektion. Gesundheitspflege. Sie umfaßt: a. Oeffentliche Gesundheitspfleze und öffentliches Heilwesen. b. Gesundheitepflege und Vorbeugungsmittel in ihrer Anwendung auf die Industrie. 6. Häusliche und private Gesundheitspflege. d. Arzneikunde, Wundarzneikunde und Chemie in ihren Beziehungen zur Gesundheitspflege. S. Gesundheitspflege in ihrer Anwendung auf die Landwirthschaft (Verl. 5., 6., 7. 8. und 10. Klasse zes Aus= stellungsprogramris) II. Sektion. Rettungswesen. Sie um⸗— faßt: f. Vorbeugungs-, Hülfs. und Rettungsmittel bei Feueré— gefahren; g. Apparate und Instrumente, über resp. unter dem Wasser zu gebrauchen zur Verminderung der Gefahren, zum Vorbeugen von Unglücksfällen und zur Hülfeleistung; h. Apparate, um den mit dem Verkehr auf Straßen, Pferdebahnen, Eisenbahnen verbundenen Un⸗ glücksfäll en vorzubeugen; i. Rettungsapparate und Austüstungen zur unmittelbaren Hülfeleistung bei Unglücksfällen auf Eisenbahnen und in Bergwerken, Steinbrüchen und Werkstätten; E. Hülfeleistung in Kriegszeiten. Vergl. 1, 2., 3., 4. Classe des Ausstellungs programms.) III. Sektion. Sie umfaßt: 1. Die Einrichtungen, welche die Ver⸗ besserung der Lage der arbeitenden Klassen zum Gegenstande haben. (Vergl. 7. Klasse des Ausstellungsprogramms.) Ark. 6. Das Exe— kutivcomits kann, wenn es solches für nützlich erachtet, die Sektionen in weitere Unterabtheilungen zerlegen. Art. 7. Die Gesetzgebungs— fragen werden in denselben Sektionen eröctert, wo die Vunkte des Programms zur Verhandlung kommen, die zur Diskussion derartiger Fragen Veranlassung geben. Art. 8. Der Kongreß verfolgt seinen Zweck: a. durch Disfusstonen in Ver— sammlungen, b. durch die Veröffentlichung seiner Arbeiten, e durch Konferenzen und mit Versuchen verbundene Vorträge. **) Art. 9. Der Kongreß dauert wenigstens 6 Tage. Es finden käglich 2 Sitzungen statt. Der Vormittag wird den Versammlungen der einzelnen Sektionen, der Nachmittag den gtmeinsamen Versammlungen sämmtlicher Sektionen gewidmet sein. In den Nachmittagssitzungen bringt der Reihe nach jede Sektion in ihr Programm gehörige Fragen zur Erörterung, welche von gemeinsamem Interesse sind. Art. 10. Unabhängig von den Sitzungen der vereinigten Sektionen finden zwei Generalversammlungen des Kongresses statt, die eine zur Eröffnung, die andere zum Schlusse desselben. In der ersten Sitzung führt das Generalcomits des Kongresses die Ernennung des definitiven Bureaus des Kongresses und der Sektionsbureaus herbei, in der zweiten wird Rech enschaft gegeben über die Sektionsarbeiten, über die wichtigsten vorgebrachten Thatsachen und über die stattgehabten Diskussionen. Diese Mittheilungen werden durch die Präsidenten oder eigens dazu ernannte Referenten gemacht. Art. 11. Die Sektionen diskutiren die Fragmn, welche das General⸗ comits des Kongresses auf ihre Tageserdnung gesetzt hat. Das Fragenverzeichniß wird mindestens vir Monate vor der Eröffnung publizirt. Uebrigens können, während der Kongreß tagt, andere Fragen nach Erledigung der Tagesordnung auf Anregung der Mitglieder und in Uebereinstimmung mit den Sektionsbureaus vorgelegt werden. Art. 12. Die Diskussionen werden in den Sektio⸗ nen eröffnet in Anknüpfung an Berichte, welche auf Veranlassung des Exekutivcocmités vorbereitet sind, oder an von den Mitgliedern des Kongresses gemachte Mittheilungen. Diese Berichte resp. Mit . theilungen dürfen sich vertreiten über Thatsachen oder doktrinäre Punkte. Die, welche sie vorbringen, übernehmen dafür die Verant—⸗ wortung. Die Mittheilungen erfolgen in Form einer Denkschrift oder eines Vortrags. Ein Bericht, eine Denkschrift, ein Vortrag darf nicht länger als fünfzehn Minuten in Anspruch nehmen. Eine bereits publi—⸗ zirte Denkschrift darf in den Sektionen nicht zur Vor— lesung gebracht werden. Art. 13. Den Rednern steht die Wahl der Sprache für ihre Vorträge oder Mittheilungen frei. Art. 14. Das Generalcomits veröffentlicht die Arbeiten der Sek— tionen und Generalversammlungen ganz oder zum Theil. Keine dem Kongreß gemachte Mittheilung darf durch ihren Urheber vor der Publikation der Kongreßarbeiten selbst veröffentlicht werden, es sei denn, daß das Exekutivcomits dazu eine besondere Ermächtigung er⸗ theilt hätte Art. 15. Preis bewerbungen, falls solche eingerichtet werden sollten, werden durch besondere, Seitens des Centralcomités des Unternehmens auf Vorschlag des Generalcomités des Kongresses später zu erlassende Vorschriften geregelt.

IIl. Zusammensetzung des Kongresses. Art. 16. Der Kongreß besteht aus wirklichen Mitgliedern und außerordentlichen Mitgliedern (membres adhérents). Alle stimmen durch die bloße An—⸗ nahme dieses Titels dem gegenwärtigen allgemeinen Reglement bei. Die wirklichen und die außerordentlichen Mitglieder haben das Recht, an den Arbeiten und Berathungen des, Kongresses Theil zu nehmen; aber nur die wirklichen Mitglieder haben ein Anrecht auf unentgeltlichen Empfang seiner Publikationen. Art. J17. Wirkliche Mitglieder sind: 1) Jeder Zeichner von min⸗ destens fünf Aktien der für die internationale Ausstellung und den Kongreß für Gesundheitspfleg: und Rettungswesen gebilzeten ano⸗ nymen Gesellschaft; 2) jeder Zeichner von weniger als fünf Aktien der anonymen Gesellschaft, welcher einen Beitrag von 15 Freg. zahlt; 3) Jeder, welcher einen Beitrag von 25 Frez. zahlt. Art. 18. Außerordentliche Mitglieder sind: 1) Jeder Zeichner von weniger als 5 Aktien der anonymen Gesellschaft, welcher keinen Bei—⸗ trag zahlt; 2) Jeder, der einen Beitrag von 15 Fres. zahlt. Art. 19. Die außerordentlichen haben wie die wirklichen Mitglieder Anspruch auf eine Eintrittskarte zu den Sitzungen des Kongresses

) Wir gelben aus dem Abschn. II. des Regl. nur die allge⸗ meinen Rubriken und verweisen wegen des Details der Letzteren auf die in Bezug genommenen Klassen des Ausstellungs Programms. (Vgl. Nr. 54 d. Bl. vom 20. September 1875.)

**) Populäre Konferenzen und durch Experimente erläuterte Vor- träge werden von Anbeginn der Ausstellung an und für deren ganze Dauer eorganisirt werden.