Für Diejenigen, die mit den sächsischen Verhältnissen be⸗ kannt sind, bedarf es nicht der Versicherung, daß diese No tiz vollständig erfunden und unbegründet ist. ungeachtet einige sächsische Blätter dieselbe weiter verbreitet haben, so wollen wir doch diese Versicherung hiermit ausdrück⸗ lich geben.“
Baden. Karlsruhe, 8. April. ist heute früh in bestem Wohlsein hier eingetroffen. herzog und die Großherzogin begaben sich heute Mittag nach Baden zum Besuch bei der Königin von Großbritannien und Irland und kehrten Nachmittags hierher zurück. — In der gestrigen Sitzung der Zweiten Kammer bezüglich der Gehaltsaufbesserung des al tkatholischen Geist— lichen an der Pforzheimer Irrenanstalt montane Partei die Entfernung des römischen Priesters von dort und beklagte, daß die vatikanischen Insassen der Anstalt jetzt keine Kirche mehr besuchen könnten, worauf der Staats-Minister Dr. Jolly Folgendes entgegnete: Es freue ihn, vor dem Lande er⸗ klären zu können, daß kein kanonisches Gebot bestehe, welches den Roͤ⸗ mischen die Benutzung der gleichen Kirche mit den Altkatholiken verwehre; das Verbot sei lediglich Zweckmäßigkeitsgründen des Kirchenregiments, der kirchlichen Oberen, entsprungen, um ihre Derrschaftsgelüste zu befriedigen; wer sich durch dasselbe beschwert fühle in Erfüllung seiner religiösen Bedürfnisse, der habe sich nicht an dieses Haus oder an die Regierung zu wenden, son⸗ dern einzig an den Erzbisthumsverweser in Freiburg um Ab⸗ hülfe eines Verbots, das lediglich den Herrschaftsgelüsten der Kurie zu dienen bestimmt sei. — die Erste Kammer erledigte in ihrer gestrigen Sitzung das ordentliche Budget des Staats⸗Ministe⸗ riums in der Fassung der Zweiten Kammer. Domänenfrage zur Sprache. Der Bericht der Budgetkommis— sion hatte, entgegen der Ansicht der Zweiten Kammer, bei der zusätzlichen Aufbesserung der Civilliste bemerkt, daß eine der— artige Erhöhung für die künftige Vereinbarung über die Aus— scheidung des Domänenvermögens kaum unpräjudizirlich sein könne und daß der Kommission die Gegenwart zur Inangriff— nahme und Lösung der Domänenfrag? besonders angethan er— scheine; denn seit dem Bestande der Verfassung sei bei dem vollen Vertrauen, welches heute Fürst und Volk verbinde, kaum eine vorurtheilslosere Behandlung dieser schwierigen Frage zu erwarten gewesen, als gerade in unserer Zeit.“ Baden⸗Baden, 10. April. Victoria ist heute Vormittag 10 Uhr mittelst Extrazuges auf der Odenwaldbahn über Würzburg woselbst die Ankunft 7 Uhr 45 Minuten Abends erfolgen soll.
vom 21. Mai 1874 angeklagt, wurde Lüns vom Appellations⸗ gericht zu Arnsberg freigesprochen, nachdem der Gerichtshof fest⸗ daß der Angeklagte schon bei seiner Ent⸗ sendung als Hülfsgeistlicher nach Stormede auch für den all des Todes des Pfarrers mit der Wahrnehmung der seelsorgeri⸗ schen Funktionen in der Gemeinde Stormede betraut worden sei. Gegen dieses Erkenntniß legte der Ober⸗Staatsanwalt die Nich⸗ tigkeitsbeschwerde ein, in welcher er die Annahme des Appella⸗ tionsgerichts für rechtsirrthümlich erklärte: sowohl nach den Grundsãtzen des kanonischen Rechts wie des preußischen Landrechts begründe nur die Stellung eines Koadjutors in einem geistlichen Amte ein von der Lebensdauer des Inhabers dieses Amtes unabhängiges Verhältniß, während jede andere Art der Beiord⸗ nung eines Hülfsgeistlichen an die Person des Amtsinhabers ge⸗ Das Ober⸗Tribunal wies jedoch in seiner Sitzung vom 16. März er. die Richtigkeits beschwerde zurück, in⸗ dem es in seinem Erkenntnisse ausführte: „Allerdings stellt der Appellationsrichter Angeklagte
Da aber dessen⸗
Der Erb groß herzog Der Groß⸗
bunden sei.
thatsächlich fest, daß der zum Koadjutor Löhers nach dessen Ableben sei, bezeichnet ihn vielmehr in Uebereinstimmung mit den in den gedachten Schriftstücken gebrauchten Ausdrücken nur als „Hülfs⸗ geistlichen.“ Allein wenn gleich nach dem Sprachgebrauche des kanonischen Rechts derjenige Geistliche, welcher den Auftrag erhält, dem ordentlichen Inhaber eines geistlichen Amts nicht blos bei Lebzeiten Hülfe zu leisten, sondern auch nach dessen Tode dessen Funktionen einstweilen wahrzunehmen, in der Regel als Koad⸗ ju tor bezeichnet wird, so steht doch ein rechtliches Hinderniß nicht entgegen, im einzelnen Falle den Ausdruck „Hülfsgeistlichen in dem weiteren Sinne zu interpretiren, daß er die Stellung eines Koadjutors mit umfaßt.“
— Die Bundesraths⸗Bevollmächtigten: Königlich bayerischer Staats-Minister der Justiz Dr. von Fäu stle, Großherzoglich badischer Ministerial⸗Präsident Staatsrath Ellstätter und Se⸗ nator der freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Schroeder, sind von Berlin wieder abgereist.
— Dem Dr. med. Friedr. Otto Gieseler in Moskau ist vom Reichskanzler die Ermächtigung zur Ausstellung der in der Wehrordnung bezeichneten Zeugnisse über die Untauglichkeit, bezw. bedingte Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen, welche ihren dauernden Aufenthalt im Innern Rußlands haben, ertheilt worden.
— Auf. Grund der Beftimmungen im Art. 36 der Reichs⸗ verfassung ist der Königlich bayerische Ober-Zollrath Emoanan Provinzial⸗Steuerdirektion in Altona als Reichs⸗Bevollmächtigter und der Reichs⸗Bevollmächtigte Königlich bayerische Ober⸗Zollrath Schübeck in Altona in gleicher Eigen schaft der Provinzial⸗Steuerdirektion in Cöln und der Zolldirektion in Luxemburg mit dem Wohnsitz in Cöln beigeordnet worden.
— Die Briefsendungen für S. M. Knbt. ‚„Nau⸗ tilus“ gehen vom 6. April bis incl. 4. Mai cr. nach Port Said (via Marseilley, vom 5. Mai bis inel. 1. Juni er- nach Singapore (via Marseille) und vom 2. Juni Hongkong.
Breslau, 8. April. Der schlesische Städtetag be— dem Vorsitz des Ober-⸗Bürgermeisters von Forckenbeck mit einem dreimaligen Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König seine Berathungen über den Entwurf der Städteordnung. Fast sämmtliche schlesische Städte waren vertreten. Heut Nachmittag 5 Uhr erfolgte der Schluß der Ver⸗ sammlung, deren wichtigste Beschlüsse folgende waren: chung des Schlußpassus zu § mischung des Bezirksrathes in Behörden bei Entscheidung der Fratze, ob kollegialischer Vorstand oder Bildung des Gemeindevorstands allein durch den Bürgermeister; dafür wurde bestimmt, daß bei einem Dissensus der beiden städtischen Behörden, bei einem auf Aufhebung der Kollegialität des Vor— standes gerichteten Antrage es beim Bestehen sein Bewenden be— halte. 5. 112 des Entwurfs (Stellung des Bürgermeisters als Verwalter der Ortspolizei) erhielt eine durchaus neue Fassung. Mit Einstimmigkeit gestrichen wurde §. 118, welcher dem Land— rath auf die örtliche Polizeiverwaltung der Städte einen weit— gehenden Einfluß einräumt. Nach Durchberathung des Entwurfs beschloß die Versammlung einstimmig, dem Abgeordnetenhause den Wunsch auszusprechen, die Vorlage erst in der nãchflen Die vom schlesischen Städtetag gefaßten Beschlüsse und Resolutionen werden von der Referenten-Kom⸗ gearbeitet und den beiden Häusern
keineswegs ausdrücklich
Dabei kam auch die
(W. T. B.) Die Königin nach Coburg abgereist,
in München der
Oesterreich⸗ ungarn. Wien, J. April. Der Herzog von Braunschweig ist hier eingetroffen. züglich der Bankfrage versichert ein Pester Brief der Pol. Corr., daß der ungarischen Regierung eine konkrete Offerte vorliegt, welche für den Staat recht güͤnstig wäre und bisher nur deshalb nicht berücksichtigt wurde, weil das Kabinet bis an die Grenze der äußersten Möglichkeit gehen will, um die Gründung der ungarischen Notenbank einem Verbande von der Monarchie angehörenden Kapitalisten zuwenden zu können. — 8. April. (Pol. Corr.) Wie gemeldet, hat gestern eine Berathung über die Militärbequartierungs Den Vorsitz bei der Berathung führte der Ministerpräsident Fürst Auersperg und wohnte derselben statt des Kriegsministers Baron Koller der FM. v. Benedek bei. Ueber das Ergehniß dieser Berathung sind wir in der Lage mitzutheilen, daß eine Einigung beinahe in allen auf den Gegenstand bezüglichen Fragen erzielt wurde. versichern, daß die an der Berathung betheiligt gewesenen Mit— glieder der diesseitigen Regierung, in Uebereinstimmung mit ihren gegenüber den Vertretungskörpern wiederholt abgegebenen Erklärungen, das Zustandekommen des Bequartierungs⸗Gesetzes als sehr dringlich bezeichnet haben. Brünn, 7. April. (Br. Abdbl.) IJ des mährischen Landtages wurde durchberathen. Die Führer der föderalistischen Partei, Dr. Pra⸗ eaz und Graf Beleredi, benutzten diese Gelegenheit, Angriffen gegen das bestehende Grundsätze der staatsrechtlichen Opposition anzupreisen. Ihre Ausführungen wurden jedoch von Seiten des AÄbg. Pr. Sturm, namentlich aber von dem Statthalter Baron Pofsin Letzterer erklärte unter lebhaftem Beifalle der die verfassungsmäßige Gesetzes wahrt, und
cr. ab nach
ann gestern 8 9 ⸗Gesetze
stattgefunden.
55 d. h. Ablehnung jeder Ein⸗
die Autonomie der städtischen Auch können wir
n der gestrigen Sitzung der Landesvoranschlag
um sich in System zu ergehen und die
Session zu erledigen. ger gründ⸗
lich widerlegt. Majorität, daß, wenn die Regierung Rechtsordnung und die Heiligkeit des deshalb, als Parteiregierung bezeichnet hingenommen fassungsmäßige Mitwirkung der Vertretun halb begründet worden,
mission zu einer Petition aus des Landtags so bald als möglich überreicht werden.
München, 8. April. Die klerikale Kam— merpartei hat bei ihrem Abgang in die Ferien dem Mini— sterium durch den, Volksfreund“ Derselbe greift das Rittler und seine katholischen heftig an und erklärt zwei b wie „Lutz ⸗Pfeufer⸗Fäustle“ v. Pfretzschner scheint, wie die „Südd. Pr.“ diesem Verdammungsurtheil ausgeschloffen kel ist sehr leidenschaftlich gehalten. „wohl niemals hat ein V giment im Herzen getragen.“ — Der Herzog Ern 6. Morgens München wie zurückbegeben. Nürnberg, 6. April. vereins für Bayern“ hat, laut der „Allg. Ztg.“ die Tagesordnung des am 17. d. M. in Münch bayerischen Anwaltstages „Berathung und Beschlußfaffung des deutschen Anwaltvereins
Banern. bestehende der patriotischen g der österreichischen Völker nicht des— um ihren Gegnern schutzlos preisgegeben zu werden. In dieser Richtung bestehe allerdings eine Partei⸗ nahme der Regierung; die Regierung nimmt die Sache des verfassungsmäßigen Rechtes, fü Gesetzes überhaupt. Eine Regierung aber, Parteinahme scheut oder dieselbe dernachlässi unfähig oder sie übe Verrath an ihrer Pflicht debatte sprach Graf Beleredi gegen das bestehe welches er der Ingerenz d wurde der Voranschlag o rathen und dann der La Graz, 8. April. Regierungsvorlage,
einen neuen Absagebrief zuge⸗ Rechtsordnung sei
Vorgehen der Gerichte gegen Br. Vereine in Unterfranken befonders is drei Mal, daß mit Ministern,
keine Versöhnung möglich sei. nämlich Partei für
r die Heiligkeit des welche eine solche gt, sei zum Regieren — In der Spezial⸗ nde Schulwesen, es Staates entrückt sehen will. Hierauf hne weiteren Zwischenfall zu Ende be— ndtag geschlossen.
(Wien. Ztg.)
dazu bemerkt, von Der Arti⸗ Gleich zu Anfang heißt es: olk einen tieferen Groll gegen ein Re—⸗ st von Sachsen-Coburg hat am der verlassen und sich nach Coburg
Nach Erledigung der betreffend die Schonzeit des Wildes und zahlreicher Petitionen wurde der Landtag heute geschlossen. Im Landtage kam heute der Forderung der Errichtung einer Derselbe sagt im uß⸗-Bericht: Der Landtag werde der ezechischen Nation sondern auch der Anspruch ugenblicke an als ein g wo der Nachweis geliefert ist, daß n Mittel zur Errichtung der Univer⸗— d in jenem vollen Maße ihrer Ent⸗ inerseits einen selbständigen Ausdruck n als Bedürfniß und daher als ge⸗ lassen, andererseits Bürgschaft für
Da überdies
Der Anwaltsrath des „Anwalt— nachträglich auf en stattsindenden nachstehenden Punkt gesetzt: über das in Folge Einladung vom bayerischen Anwaltverein abzu— gebende Gutachten bezüglich der die deuische Rechts anwaltschaft betreffenden Beschlüsse der Reichstags kommifsion, sowie über die etwa sonst in dieser Hinsicht zu ergreifenden Schritte.“
Dresden,
Prag, 7. April. Kommissionsbericht über die czechischen Universität zr Gegensatz zum Landesaussch nicht bestreiten, daß nicht nur nach einer Universität ein natürlich auf Realisirung desselben von dem A gründeter zu betrachten sei, die persönlichen und sachliche sität in jenem Umfange un wicklung vorliegen, welche e des Geisteslebens der Natio rechte Forderung erscheinen einen Erfolg leisten. er Nachweis liege jedoch nicht vor. chführung der Gleichberechtigung den
zudem die entscheidende Kompetenz dem so seien die Petitionen der Regierung abzu⸗
pril. (Fol. Corr.) Der kroatische Land⸗ erbrechung der laufenden zweiten Sesston des
im Vortrage.
der Wunsch
Dres dner
Sach sen. „Der „Hannöversche Courier“ bringt nach⸗
Journal“ schreibt:
stehende Notiz: SEächsische
Freunde, daß die
Reichstagsabgeordnete schreiben an ihre Berliner Ministerkrisis in Dresden mit der Reichseisenbahnfrage in Zusammenhang gebracht werde. Man Herr v. Nostitz- Wallwitz, sächsischer Gefandter in Berlin, m Auftrage seines Königs Verhandlungen über die be— bekannten Erklärungen mpaomittirt hätten. Dieser habe nun g zu verlangen, bereits fundgegeben, er Sch ritte noch nicht in die Oeffent⸗ Von anderer Seite werden aus Dresden en gemacht.“
die Regierung guten Willen habe, Reichsrathe zustehe, t
Agram, 6. A tag wird nach Unt
regte Frage eingeleitet, des Ministers v. Friesen ko die Absicht, seine Entlassun jedoch sei ein Resultat fein lichkeit gedrungen. ähnliche Mittheilung
ungarischen Reichstages gegen Ende des nächsten Monates zur Fortsetzung seiner im Spatherbste unterbrochenen Berathungen einberufen werden. Es harren desselben viele wichtige Agenden,
haben wird und die zum Theile bereits fertig sind, zum Theile nur noch der letzten Feile bedürfen, um der parlamentarischen Berathung unterzogen werden zu können. Der Inhalt jener Gesetzes vorlagen bezweckt zumeist die Verbesserung der kulturellen,
Vorlagen nehmen die Gesetzentwürfe über Organisirung eines Landes kulturrathes und über Reorganisation der forst- und landwirthschaftlichen Lehranstalt in Kreuz ein.
setze: Nachtragskredit für die Kosten zur Herstellung der Jge⸗ störten offentlichen Sicherheit, Umwandlung der Szered⸗Tyrnauer Pferdebahn in eine Lokomotivbahn, Einführung von Personen⸗ zügen auf der Banreve⸗Nadasder Bahn, Unter stützung der noth⸗ leidenden Bahnen, Regelung des Königsbodens, Bienstboten—⸗ ordnung, Sanitätsgesetz, Steuermanipulation und äußere Form der Testamente. — Dieselben Gesetz? wurden heute auch im Oberh ause promulgirt.
— s. April. Der Wiener Correspondent des „Pester Lloyd“
Kaiser zu versündigen.
9. Juli angesetzt.
ments wurden abgelehnt.
zu beschränken, wurde mit 113 gegen 527 Stimmen abgelehnt.
liefern.“
end ein kurzes Resumèé.
ste
die Finanzlage Aegyptens: I) die Ursachen der gegenwärtigen Krisis, 2) den momentanen Stand der Finanzen, und 3) die Mittel der Abhülfe.
Civilisation des Westens anzunehmen, verursacht haben.
zusammenhängen.
der Bevölkerung.
friedigendes geblieben ist.
wenn auch oft in völlig Weise gemachten Ausgaben wür⸗ wärtige Krisis nicht hervorgerufen ich den verderblichen Bedingungen n aufgenommenen Anleihen zuge⸗
sten von 1862 unter Sald Pascha ne Kapitalschuld von circa 57 Ril⸗ auferlegt, dazu treten 5 Millionen Daira⸗Schulden. eträgt außerdem ea. 7 Millionen
Indessen die in der Verwaltung, unproduktiver und unsinniger den für sich selbst die gegen haben, „welche fast ausschließl der für zwingende Torderunge schrieben werden muß“.
Y Diese Anleihen seit der er — haben dem Staate ei lionen Pfd. Sterl. Pfd. Sterl. vom Staate Daira⸗Schuld des Khedive b Pfd. Sterl.
Keine der Anleihen hat dem Stag Interessen, einige mehr als 131, bahn -⸗Anleihen felbst 26. lich des Amortisations fo
Von den oben angeführten
die ee in Form von etwa zwanzig Gesetzentwürfen zu erledigen
namentlich die der volkswirthschaftlichen Zustände Kroatien
Slavoniens. Den bedeutendsten Platz in dieser Anzahl von übernommene
t weniger als 12 Proz. Proz. und die Eisen⸗ 9 Proz., jährlich einschließ ds gekostet.
fundirten Schulden bleiben g an Kapital noch zu bezahlen eirca 48 Mill.
Pest, 8. April. (Wien. Abendp.) Der Kultus⸗Ministe r Trefort überreichte heute im Abgeordneten hause im Namen des Minister-Präsidenten folgende vom Könige sanktionirten Ge⸗
gegenwärti Pfd. Sterl.
Dazu tritt eine un wenigstens 18 Millione Millionen Pfd. Sterl.
fun dirte Schuld von Bonds von n Pfd. Sterl. (nach Abzug der aus dem Verkauf der Suezkanal⸗ Verlegenheit des Khedive er— rselbe die in kurzen In— r unfundirten Schuld nicht
Die gegenwärtige große wächst aus dem Umstand, daß de tervallen fälligen Bonds de zahlen kann.
Er muß also eine neue An
Dieser steht im We für das Anlehen von anzunehmen, daß nur zu bei der Unsicherheit des Kapitals, aber schon großer Theil aller Einnahmen f sation verausgabt wird, so daß nothwendigen öffentlichen Arbeiten bestritten werden können, Zinszahlungen Budgets entstehen, das
3) Die Abhülfe
konstatirt, daß die maßgebenden Kreife die Besorgnisse über die Belgrader Berichte wegen der serbischen Kriegserklärung nicht theilen. Tisza habe die Angelegenheit mit dem Grafen Andrassy besprochen. Die Serben wüßten, daß jedes Unter⸗ nehmen gegen sie ausschlagen würde und daß sie weder der türkischen Kriegsmacht gewachsen, noch auf fremde Unterstützung rechnen könnten, wie immer die Angelegenheit Serbiens ver—= laufen sollte. In Wien denke Niemand an die Intervention, da andere Mittel vorhanden wäre n, um, wenn in Belgrad die Besinnung abhanden kommen soll te, das Fürstenthum fühlen zu lassen, was es heiße, sich gegen die Friedenspolitik der drei
leihe machen. ge, daß alle großen Werthobjekte bereits 1873 verpfändet sind. den lästigsten Zinshedi Geld gewonnen werden kann. ein unverhältnißmäßig ür Zinsen und Amorti⸗ die Administration und die davon nicht genügend n, so muß durch Vermehrung der immer wachsendes Defizit des zum finanziellen Ruin führt. in dem Vorschlag einer 1 Staat in seiner freien insbesondere des Anlehens von der ganzen unfundirten Schuld solidirung würden zu geben sein und ins Auge gefaßt
Es ist a lso ngungen,
Schweiz. Bern, 7. April. Der Bundesrath hat die Volksabstimmung über das Militärdien st⸗Ersatz⸗
7. ö 7 steuergesetz im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft auf den .
Konsolidirung der lästigsten, der Bewegung hemmenden Anlehen: 1873, des Daira⸗Anlehens und von 18 — 19 Mill. Pfd. Sterl. arantien der Verwaltung Zinsfuß von 6-7 Proz.
Belgien. Brüssel, 8. April. (W. T. B.) Die Re⸗ präsentantenkammer hat heute den gesammten Gesetzent⸗ wurf, betreffend die Verleihung akademischer Grade mit 78 gegen 26 Stimmen angenommen. Fast sämmtliche Amende⸗
Für die Kon möglich ste G ein mäßiger werden müssen. Mr. Cave berechnet, daß gen würden, bei geordneter Verwaltun u vollziehen und den Dienst Er hält aber für unerläßlich Kombination anzunehmen, zwei G inanzverwaltung geboten werden, und chtung eines Fi nanz-Kontrolamts nten Vollmachten ausge— welcher die gesammten hätte und alle nöthigen g anordnen könnte; gs, ohne Zu— der Finanzen kein zu contrahiren.
8. April. Arbeiten fort; sie direktor der Ko
die Einnahmen Aegyptens genüů⸗ g die Schuldentilgung der Verwaltun daß den Gläubigern, um
arantien der geordneten
Großbritannien und Irland. London, 8. Apr J. (S. C.) Im Unterhau se brachte gestern Hubbard seinen alten Antrag zur Umlegung der Einkommensteuer in etwas veränderter Gestalt vor und verfocht mit Eifer die Interessen der „professio⸗ nellen“ Berufsklassen gegenüber den Besitzern von Realvermögen. Für letztere hält er die Einkommensteuer für durchaus geeignet und angemessen. Viele derselben wären auf andere Weise gar nicht zu besteuern. Hubbards Antrag drückt aus, daß örtliche und Reichsbesteuerung nach denselben Grundsätzen aufzu⸗ erlegen sind. Da die örtliche Besteuerung wesentlich das Real⸗ vermögen betreffe, so solle die Reichsbesteuerung das Gleiche thun, außer natürlich wo indirekte Steuern ins Spiel kommen. Der Antrag wurde mit 156 gegen 84 Stimmen verworfen. — Die Versammlung ging zur Budgetberathung über und bewil— ligte nach längerer Diskussion die Eihöhung der Einkommen⸗ steuer auf 3 Pence (15 Prozent) im Pfund, und ebenso die vom Schatzkanzler vorgeschlagenen Steuerbefreiungen. Ein An⸗ trag von Lewis, die Einkommensteuer auf 2 Pence (1 Prozent)
a. die Einri aabhängigen, mit ausgedeh europäischen Beamten Steuerbehörden unter seiner Gewalt Reformen in diesem Verwaltungszwei b. die Verpflichtung stimmung jenes Oberkontroleurs Anlehen irgend welcher Art
des Vizeköni
Frankreich. kommission fährt in ihren Marine⸗Minister und den Unter nd es geht aus den Berichten dieser mndenziös gefärbten Berichte, wel en Neu⸗Caledonien schildern, sehr m die es sich jetzt handelt, heiß estem Umfange gemeine Meinung scheint Uebrigens hofft m . der Vertagung, also vor Mo
hat jetzt den onien vernommen, Herren klar hervor, daß alle che die Lage der Gefangenen übertrieben sind. t nur: Absolute Amnestie oder zu gewährende Begnadigung? Die ch vorzugsweise der letzteren zuzu⸗ ß diese Angelegenheit noch ntag, zur Debatte kommen
Ferner interpellirte Gourlen den Schatzkanzler, welche Maß- Die Frage,
regeln er zu adoptiren beabsichtige, um den Khedive von Aegypten in den Stand zu setzen, die in dem Bericht des Herrn Cave vorgezeichnete finanzielle Politik, sowie die darin ent⸗ haltenen Vorschläge in Ausführung zu bringen, und ob Herr Rivers Wilson instruirt sei, während er sich in Diensten des Fhedive befinde, die Regierung über den Fortschritt seiner Untersuchungen auf dem Laufenden zu erhalten. Sir Stafford Noriheote erwiderte; „Es ist nicht die Sache Ihrer Majestät Regierung, irgend eine finanzielle Politik in Aegypten zu inauguriren, und es liegen uns keine Vorschläge über Maßregeln vor, die den Zweck haben, den Khedive in der Aus füh⸗ rung der in Herrn Cave's Bericht enthaltenen Vorschläge zu unterstützen. Es wird nicht zu den Pflichten des Herrn Rivers Wilson gehören, während er sich in Diensten des Khedipe be— findet, Ihrer Hiajestaͤt Regierung irgend welche Information zu
— Die vom Minister des Innern zur Vorbereitur es über die Munizipal-Organifation sston hat eine Sitzung gehalten und fol— prüft: 1) die Anwendun n 1871; 2) das preußifche System, d. h. gen die Ernennung der Maires asentationslisten für alle
langer Berathung soll st die Rückkehr zum Gesetz v ch soll man sich noch die nnung der Maires
— In der De afen de Boig sten denen, llen, die Berwei
30 Zeugen fe
ernannte außer⸗ rlamentarische Kommi nde drei Systeme ge g des Gesetzes das Recht des Veto in großen Städten; 3) die ch den Munizipalrath. ch die Majorität im Prinzip on 1871 ausgesprochen haben. Frage des Modus bei der Er⸗ in den Bezirks-Hauptstädten vorbehalten
Kommunen dur
Von dem Bericht Mr. Cave's über die Finanz— verhältnisse Aegyptens, welcher vor einigen Tagen dem
6 n Parlamente vorgelegt worden ist, geben wir nach⸗ putirtenkamm er kam gestern die W
ne (Ober⸗Savoyen) zur Biskussion.
cht für den klerikalen Grafen gerung der Absolution angedroht, wie ꝛ stgestellt ist. Außerdem wurde hl der republikanischen Kandidaten der K r Alle diese Dinge wurden in den sezt, welcher auf eine parlamentarische rtheidigte seine Wah nicht widerlegen und wurde d Der folgende F
Mr. Cave erörtert in seinem Bericht vom 23. März über welche ni durch mehr behauptet, daß die rieg mit Preußen 1 Berichte ausein⸗ Untersuchung an—⸗
I. Als wesentlichée Ursache der finanziellen Ver— l, konnte aber die
legenheiten bezeichnet Mr. Cave den Uebergangszustand, in welchem sich Aegypten seit Jahrzehnten befindet. Es leidet an der „Unwissenheit, Unehrlichkeit Verschwendung und Ueppig⸗ keit“ des Ostens und zu gleicher Zeit an den ungeheuren Aus⸗ gaben, welche die übereilten und unüberlegten Versuche, die
st. Graf de Boigne v. Bebrachten Thatsachen 'r für ungültig erklärt. — ung der Wahl von Ehesnelong (Nied welcher erwiesenermaßen nicht allein die Berwali
die Geistlichkeit sich eingemischt und alle m r angewandt hat, um ihren Kandidaten durchzub Ewurde für ungültig erklärt, obwoh fe, daß die Geistlichkeit Niöemand Jin durch die Gesetzentwürfe dets für die Kulten, der Tren der Reform des Universitäts⸗Unterri Kommission des höheren Unterrichts hat Mr. ichterstatter verneint und folgende Redaktion
all betraf die er⸗Pyrinäen), ung, sondern öglichen Ma⸗ ringen. Auch Chesnelong darzuthun bedrohe; bedroht sei die betreffs der Unterdrückung des er Kirche vom Staate
Die Anlegung unproduktiver Werke, das Häufen von Un— ternehmungen in wenigen Jahren, welche über einen langen Zeit- raum hätten vertheilt werden sollen, die Unehrlichkeit und Hab⸗ sucht des jeder Garantie für seine Stellung und Gxistenz ent behrenden Beamtenstandes, die Aussaugung und Bedrückung der Fellahs, die Betrügereien und Uebervortheilungen Seitens der Unternehmer öffentlicher Werke sind fortdauernd zum finan⸗ ziellen Verderben wirkende Ursachen, welche mit jenem Zustand
er zum Ver
Eintizer Artikel. Die Bestimmungen der Art. 13, 14 und 16 Juli 1876 sind aufgehoben; sie werden durch
Alle Examina und vorbereitenden Prüfungen, welche eines Grades bezwecken, können nur vor den Staats- äten abgelegt werden.
rt. 14. Die Eleven der freien Fakultäten, 5 Erlangung eines Grades ah daß sie in den Fakultaͤten, R glements vorgeschriebene Zah
Mr. Care erkennt an, daß Aegypten große Fortschritte in der inneren Entwickelung unter Ismael Pascha gemacht hat. Als Beweis dient die Entwickelung des Eisenbahnwesens, die Verbesserung und Ausdehnung des Bewässerungssystems, die Urbarmachung großer Länderstrecken, die stetig wachsende Ver⸗ mehrung des Exports und Imports, das erhebliche Wachsen
Besetzes vom 12 enden ersetzt:
welche Examina zulegen wünschen, haben darzu⸗ ursen ste gefolzt sind, die von Vorlesungen belegt ste den vox folgenden Aꝛtifel vergeschriebener Bü ben genügen
Leider aber ist neben den von günstigem Erfolg belohnten Bestrebungen eine Reihe von falschen Maßnahmen und Ver säumnissen nebenher gegangen, daß das Resultat ein unbe⸗
Art. 15. Die Eleven der freien Fakultãten sollen denseiben Be. stimmun gen wie die der Staats fakaltäten unterliegen, namentlich az die vorangehenden Bedingungen des Alters, der Grade der beleaten Vorlesungen, des Vorbercitargskursus in den Hospitälern, die Zahl der zur Erlangung jeden Grabes erforderlichen Prüfungen und dein gesetzlichen Zeitraum zwischen den verschiedenen Graden betrifft.
Ein im oberen Rath des öffentlichen Unterrichts bergthenes Reglement soll die Bedingungen festsetzen, unter denn ein Student von einer Fakultãt. zur andern übergehen kann.“
W Die Regierung scheint entschlossen, im Kampfe gegen die Klerikalen nicht nachzugeben, und den bestehenden ge— setzen Achtung verschaffen zu wollen. Bis jetzt aber besteht die Deklaration von 1682 zu Recht. Das, Journal des Deb.“ bespricht diese Fragen in einem längeren Artikel, in dem fie den Haupt⸗ grund aller Verwirrung in der Unwissenheit, der Unkenntniß der Streitfragen findet. Das Blatt spricht es offen aus: „Wir kennen die Theologie nicht. Wie können wir fortwährend über die Beziehungen zwischen Kirche und Staat oder über das Recht der Bischöfe, offizielle Kandidaten zu haben, oder von irgend 'ttwas Derartigem reden? Wir sind versucht, unfern Gegnern einzuwenden: Und kennt ihr denn die Theologie? Aber nein, sie kennen fie eben so wenig und gestehen es offen; ein Bischof erklärte es kürzlich, wir würden gerettet sein, wenn in Frank⸗ reich nur zwölf wirkliche Theologen vorhanden wären! Aber leider — sie sind nicht da. Der Fall ist ernst, Abhülfe schwer, denn es bedarf eines langen Lebens voll Arbeit, um die Theo⸗ logie zu lernen.“ Ihre Geheimnisse seien schwer verständlich, fährt das „J. d. D“ fort und darum müsse man sich einstweilen an die bürgerlichen Gesetze halten, die leichter verständlich seien. Kirche und Staat hätten sich unter der Herrschaft des Konkordats und der organischen Artikel sehr wohl befunden und seien 70 Jahre lang gut mit einander ausgekommen, trotz kleiner Diffe— renzen. Die Gesetze gewähren der Kirche Rechte, legen ihr aber auch bestimmte Pflichten auf. Die Gesetze vertheidigen die Kirche, wenn sie der Vertheidigung bedürfe. Aber die Klerikalen wollen diese Gesetze nicht anerkennen, hätten fie nie anerkannt; die Kirche wolle sich frei von ihnen machen, und denke nicht ohne Schauder daran, daß sie einst angewendet werden könnten. Aber wenn die Klerikalen zuerst die Gesetze, welche sie schützen, angreifen, womit solle man sie dann retten? Werden die Ge⸗ setze unterdrückt, bleibe nichts mehr und der Staat könne der Kirche gefährlich werden. Unmöglich könne den Bischõfen das absolute Recht eingeräumt werden, Alles zu sagen und zu thun. Haben die Bischöfe ihre Pflichten, so habe der Staat die seinen. Die Gefahr aber liege nicht außerhalb der Kirche, sondern in ihr selb st; was die Kle— rikalen fordern, sei nicht mehr die Freiheit, sondern die Herrschaft; um sie zu rechtfertigen, hätten sie aus der Kirche eine Art von heidnischer Gottheit gemacht, die nur noch sehr entfernte Beziehungen zu demjenigen Katholizismus habe, den die Vorfahren gekannt. „Wir werden, schließt das Blatt, die Rechte der Kirche, ihre historischen Rechte, die ewig sind, wie das menschliche Gewissen, vertheidigen, aber nicht ihre nicht zu duldenden Anmaßungen. Wir werden sie mit den Gesetzen vertheidigen. Aber wenn die Klerikalen die Gesetze uns aus den Händen reißen . ,,. — 1. dann Gnade Gott!“
S. Der, . Moniteur“ hebt mit Genugthuun ervor, daß sämmtliche Staaten die Ain tu ndis n ag ö. kp im Jahre 1878 in Paris geplanten internationalen Aus stel⸗ lung mit Wohlgefallen vernommen haben, und fügt hinzu, es sei dies ein Zeichen, daß Europa in die Periode des normalen materiellen Fortschritts wieder eingetreten sei. Die Ausstellung werde das Symbol der Politik der Ruhe und der Beschwichti— gung werden, und man gewahre mit Vergnügen, wie die Hal⸗ tung der französtschen Biplomatie im Auslande vom richtigen Standpunkt aus gewürdigt werde.
K ö „Messager de Paris“ zufolge
hat der Khedive, der Gruppe französischer Finanz⸗ institute mitgetheilt, daß ihm Seitens Englands Vor⸗
—
schlũge gemacht seien., welche ihm seinen Interessen besser als die französischen Vorschläge zu entsprechen schienen, daß es aber den französischen Finanzinstituten freistehe, den en glischen Antrãgen beizutreten. Letztere sollen die Unifikation der ge⸗— sammten egyptischen Schuld zu einer 7Tprozentigen Anleihe, welche in 50 Jahren zu amortisiren sei, zur Grundlage haben.
Spanien. Madrid, 8. April. (W. T. B.) Die Cortes
haben sich heute bis nach dem Osterfeste vertagt, nachdem sie beschlossen hatten, daß über die Artikel der Ver fassung, welche die Monarchie, den König und die Thronfolge betreffen, nicht diskutirt werden soll.
— Ueber die religiöse Frage schreibt man der „Köln.
Ztg.“ aus Madrid unter dem 8. Folgendes: „Der Artikel 11 des BVerfassungsentwurfs gefällt zwar der Kurie keines— wegs, weil er sich gegen die Glaubengeinheit richtet, ist aber hierbei doch so unklar und zweideutig, daß er auch die gemäßigten Liberalen nicht befriedigt, und darin liegt eben gerade eine Gefahr für die Regierung. Was man bisher von der Üeber—⸗ einstimmig der Liberal-Konservativen in derartigen Prinzipien⸗ fragen gesehen hat, berechtigt nicht zu den schönsten Hoffnungen. Canovas brauchte in dieser Sache nur einen kleinen Schritt weiter zu gehen, um das ganze liberale Spanien auf seiner Seite zu haben. Die Curie hätte ihn dafür nicht schlimmer be—⸗ handelt, als sie es jetzt trotz feines Entgegenkommens thut. Es ist im Gegentheil anzunehmen, daß er mit etwas Festigkeit Alles durchgesetzt hätte, und die unliebsamen Vergleiche, welche die frei⸗ sinnige Tages aresse über die forts chrittliche Entwicklung in Frankreich, Italien und Portugal fortwährend anstellt und die ein lebhaftes Echo im Publikum finden, wären vermieden worden. Man scheint nun nachgerade an maßgebender Stelle einzusehen, daß
—
man auf falscher Fährte ist. Vielleicht ist der Rücktritt Duran n Lira's, dem an der religiösen Einheit allzuviel gelegen war, ein Anzeichen zum Einlenken in bessere Bahnen. Viele De⸗ putirte haben sich der Regierung genähert und eine klarere Fassung des Artikels 11 verlangt. Andere Deputirte und viele Senatoren ließen sich durch das päpstliche Breve einschüchtern. Sie wollen die Kurie befriedigen und zählen auf die Mithülfe des Grafen Toreno, der bekanntlich den Moderados angehörte.“
Italien. Rom, 10. April. (W. T. B.) Bei den statt⸗
gehabten anderweiten Wahlen zur Deputirtenkamm er wur— den der Minister des Innern, Ricotera, der Minister für Acker⸗ bau, Majorana, und der Justiz⸗Minister, Mancini, wiedergewählt; neu gewählt wurde der Marine⸗Minister Brin.
— Von dem „Diritto“ und dem „Bersagliere“ wird ein
Schreiben Garibaldis veröffentlicht, worin derselbe die An⸗ nahme des ihm von der Nation und dem Könige gemachten Geschenkes von 109 000 Fres. erklärt und hinzufügt, daß er da⸗ mit die projektirte Regulirung der Tiber unterstützen werde. Zu⸗ gleich spricht Garibaldi dem ande und dem Könige seinen Dank aus für das gedachte Geschenk und schließt mit dem Wunsche,
—
den gesern beendeten Senatswahlen des ersten Wahl
daß Italien auf dem Wege der Moral, der Freiheit und der Volkswohlfahrt immer weitere Fortschritte machen möge.
Türkei. (B. T. B.) Die „Politische Korrespondenz“ vom S. April erklärt die Meldungen, wonach die Verhandlungen mit den Insurgenten gescheitert sein sollen, für unbe⸗ gründet; vielmehr würden die Einwirkungen auf die Insur⸗ genten, um dieselben zur Niederlegung der Waffen zu vermögen, fortgesetzt. — Dasselbe Organ bringt aus Serajewo vom 7. April Detailmeldungen über die von bosnischen Insurgenten an Muhamedanern verübten Grausam keiten. Danach haben diesel⸗ ben bei Chledna mehrere Dörfer angezündet und mehrere Per— sonen lebendig verbrannt. Noch größere Greuelthaten haben die Insurgenten in Grahowo und Pasnitza verübt.
Belgrad, 9. April. (W. T. B.) Der heutige Gedenk— tag der Befreiung Serbiens von der türkischen Herrschaft ist in der herkömmlichen Weise gefeiert worden. Dem von dem Metropoliten unter freiem Himmel abgehaltenen Gottesdienste
wohnten auch der Fürst und die Fürstin hei. Rumänien. Bukarest, 9. April. (B. T. 8.
giums hat die Opposition gesiegt.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 9. April. (W. T. B.) Der Kassationssenat hat das Urtheil des Geschwornengerichtshofs, durch welches der Kommerzien⸗ Rath Owsjannikoff wegen Brandstiftung zur Verban— nung in eine entlegene Gegend Sibiriens verurtheilt wird, bestätigt. — Das „Journal de St. Peters bourg“ bestreitet die Glaubwürdigkeit der telegraphischen Meldungen der Journale „Golos“ und „Russki Mir“ in Betreff der Aeuße⸗ rungen, welche in jenen Meldungen dem österreichischen Statt⸗ halter von Dalmatien, Ro dich, über Rußland zugeschrieben werden.
Amerika. (A. A. C.) Kabeldepeschen aus Washington vom 6. d. melden: Hr. Taft, der neue Kriegs⸗Sekretär, hat nunmehr die Verordnung promulgirt, welche das Haupt⸗ quartier der Armee von St. Louis nach Washington ver⸗ legt und verfügt, daß alle militärischen Befehle, welche der Prä⸗ sident oder der Kriegs-Sekretär erlassen, in Zukunft durch den General der Armee promulgirt werden sollen.
— Telegramme aus San Franeisco melden, daß der Senat von Kalifornien einen Ausschuß eingesetzt hat, um dis Frage der chinesischen Einwanderung zu untersuchen. — Die Gesellschaften der chinesischen Kaufleute in San Francisco aber senden dringende Meldungen nach Hongkong, worin sie zur Einstellung der Auswanderung auffordern, da Die Erbitterung gegen die Chinesen immer mehr zunimmt. Gleichzeitig haben sie sich an die städtischen Behörden von San Francisco mit der
Bitte um Schutz für Leben und Eigenthum gewandt. — Uebri⸗ gens sind alle Klassen der Bevölkerung — die schlimmsten Elemente etwa abgerechnet — darüber einig, daß gewaltsame
Maßregeln nicht ergriffen werden dürfen. Doch wird in öffent⸗ lichen Versammlungen eine sehr heftige Sprache geführt. New⸗Jork, 8. April. (W. T. B.) Die in Nashville zusammengetretene Nationalkonvention von Farbigen hat verschiedene Resolutionen angenommen, in denen ssie zu der republikanischen Partei halten zu wollen erklärt und sich gegen die in Beamtenkreisen herrschende Korruption ausspricht. Sodann versichert die Konvention, den früheren Sklavenbesitzern nicht feindlich gegenüberzustehen und verlangt endlich die Beseitigung der gegenwärtig zwischen den Weißen Und den Farhigen heste⸗ henden Schranken. . Afrika. Aegypten. Das Reutersche Bureau“ meldet aus Alexandrien, daß daselbst gestern in der Börse und vor allen Konsulaten aus Anlaß der Nichteinlssung der Coupons der ägyptischen Staatsschuld tu multu arische Kundgebungen stattgefunden hätten. Die ganze Bevölkerung sei sehr erregt
Nr. 14 des „Central-Blatts für das Deutsche Reich“ herausgegeben im Reichskanzler ⸗ Amt, hat folgenden Inhalt: Allge⸗ meine Verwaltungssachen: Bekanntmachung, betreff Rd die Hera ls gabe des Handbuchs des Deutschen Reichs für das Jahr 1 Verweisung von Ausländern aus dem Reicht gebiet. S Finanzwesen: Goldankäufe Seitens der Reichsbank. Münzwesen? lieber cht über die Ausprägung von Reichsmünzen. — Militär fen: Ermãchti⸗ gung eines Arztes in Rußland zur Ausstellung von Untauglichkerrs—= 2àc. Zeugnissen für Militärpflichtige. — Bekanntmachung, betreffend Lehranstalten, denen probisorisch gestattet Torden ist, gültige Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den ein jährig reiwill igen
Milit dienst aut zustellen. Zoll- und Steuerwesen: Beiordnuag von Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern. — Heimathwef en? Erkenntniß des Bundesamts für das Heimathwesen. — Pest Und
Telegraphenwesen: Uebhersicht über die während des ersten Vierteljahr 1876 im deuischen Reichspostgebiete eingerichteten und aufgehobenen Postanstalten. — Konfulatwefen: Ernennungen ꝛc., — Person al= veränderungen 2c. : Personal der Reichs ⸗Hauptkasse. J
Landtags⸗ Angelegenheiten. Die wichtigsten Abänderungen, welche die Kommission des Hauses
der Abgeordneten rücksichtlich des Gesetzentwurfs üse? die evangelische Kirchenverfassung beschlossen hat, betreffen die— jenigen Kautelen, durch welche das Gebiet der Staats gewal er etwaige Uehergriffe der Kirchengewalt sicher gestellt werden foll. Rn⸗ langend die kirchliche Gesetzgebung, kam es parauf an das Verhältniß derselben zuü den Staatsgesetzen und die Formen zenau ' festzustellen, unter welchen Kirchengesetze über haupt erlassen werden dürfen. Der Grundsatz, daz Staate gesetze den Kirchengesetzen vorgehen, fand in Art. 12 einn prãʒ sen Ausdeuck. Die Sanktion eines von einer Provinzialfvno?e oer
alt gegen
von der Generalsynode beschlossenen Gesetz's darf bei dem Könige nicht eher beantragt werden, als bis daz dafür verantwortliche Staat Maisterium die Verträglichkeit desselben mit den Landezgesetzun fert— gestellt hat. Ein Widerspruch zwischen einem Kiten. und
Landesgesetz ist im Wege Königlicher Verordnung anf Antrag des Staats Ministeriumz durch entsprechende Aenderung des Kirchengesetzeß zu l5sen. Das Besteuerungsrecht der Synoden ist durch die Bestimmung eingeschraͤnkt, daß die Gesammtsumme der Umlagen für? prop ell: * und landes · kirchliche Zwecke vier Prozent der Klassen⸗ und Einkommenstener der evangelischen Bevölkerung nicht übersteigen darf. Höhere Umlagen bedürfen der Bestätigung durch ein Staategesetz, Nen i Serre! drückliche Vorbehalt der Verwaltung der evangelisch· theo lo ischen Fakultãten der Landes Universitäten, ins besondere Anstellung der Pro⸗ fessoren für die Staatsbehörden. (Art. 212.)
In der am Sonnahend stattgehabten Sitzung der Kommi ssion
des Abgeordnetenhauses für die Provinz Berlin beantragte der Atg, Richter (Hagen, zwei Landkreife, an Stelle des einen von der Regierung vorgeschlagenen zu bilden. Bei der Abstimmung warde der Antrag mit sechs gegen fünf Stimmen angenommen. Zur Be⸗ rathung des Titel Il. über die Dotation der Provinz Berlin ward eine Subkemmission gebildet. Zu S8. 1 und 6 des Tit. T., der von der Verfaffang des Provinzialverbandes Berlin handelt, stellte der Abg. Dr. Weber (Erfurt) den Antrag, diese Paragraphen folgender
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