Arweaterdam, 11. April, Nachmittags (N. Getreide markt (Schlussbericht) Weizen 303. Roggen pr. Nai 180, pr. Juli 182. Liverpeg, II. April. (RB. T. B) Getreidemarkt. — Wetter: Regenschauer.
Manmehester, II. April, Nachmittags. (RF. T. B.) 12r Water Taylor 8, Michelle 9, 30r Water Gidlon 1093, 30r Water Clayton 114, Hale Mayoll 103, 40r Medis Wilkinson 121, 36r Warpeops Qnalität ECOr Double Reston
12 Hater Armitage 7,
REonland —, 40r Double Weston 121,
Printers 1, , SF pfd. 11I. Markt ruhig. GIasgorm, 1I. AFril. (XT. T. B.) Roheisen. Mired numbres warrants 59 sh. Sher gore 1I. April, Rittags. . I B
Dis Verschiffungen der letrten Woche betragen S500 Tons gegen 13.900 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.
Hull. II. Aëril. Getreidemarkt. gehandelt, fremder matt. Paris, 1I. April, Nachmittags. Produktenmarkt
(V. T. B.)
(KW. T. B.)
Weinen stetig, Mehl rubig, Nais stramm.
Englischer Weizen rar, zu vollen Preisen
T. B.) pr. November
Prodnktenmarkt.
Dezember 78,50.
20r Water
40 Produkten markt.
Roggen loco 6.75.
Talg
164, Raarenberi cht.
(old ixed) 72 C. Rio 173. 13 C. Getreidefracht 43.
Fr. Nai 735.00, pr. Mai- August 76.50, pr. September-Derember 78. 50. Spiritus behauptet, pr. April 46, 00, pr. Mai-August 4650.
Paris, II. April, Abends 6 Uhr. Hehl fest, 60. 50, pr. Mai- Juni 61, C0, pr. Juli- August 63 10. Rüböl fest, pr. April 74,50. pr. Mai 75, 00, pr. Mei-August 76, 50, pr. September-
St. Petersburg, 11 April Nachm. 5 Uhr.
Hafer loc 4. 75. (9 Fud) loco 12,75. — Wetter: Veränderlich. Ver- Kork, 1I. April, Abenes S Uhr. Baumwolle Rew-Orleans 124. Petrelerr in Newm-Terk 143, as. in PRiladelphia 145. Kebl 5 D. 20 C. Rother Frübjahrsweizen 1 D. 35 C. Zucker (Fair refining Muscevados) 7. Schmal (Karke Wileor) 14 C.
(W. T. B.)
Ausreliehwng von Aktien, Coupons ete. Magdeburger Bade- und Wasoh-Anstalt. Leber Ausreichmrg nener Diridendenscheine za den Aktien; s. Ins. in Nr. 88
pr. April 59,75, pr. Mai
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(W. T. B) Fr. in Nen-Tork 131, do. i
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2 2 Spec (6hort cler 26. April.
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Anazakhlunæerr. . Mag deburger Lebens Versloherungs Gesellsobaft. Dividende von 9 ½ mit 27 M pr. Aktie bei der Subdirebtion in Berlin; s.
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zember v. J.; 8.
Voohen-eberzloht 2 deutscher Lettelbanken pr. 7. April; s. unter Ins. der Nr. 88.
Halllesoher Bank · Vereln. Kulisoh, Kämpf & Co pr. ult. März er.; Ostpreusslsohe landsohaftliche Darlebnskasze. vlt. März 1876; s. unter Ins. der Nr. S8 VWelssthaler Aktien- Splunerel. ber v. J.; s. unter Ins. der Nr. 88.
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s. unter Ins. der Nr. 88. Uebersicht
Abscihlus⸗ Ir. ult. Dezem-
Els enbahn · etriebsma-
Ins.
Ord.
Ausserord. Gen. - Vers. zu Berlin; s.
and Ga-
Königliche Schauspiele. Dennerstag, den 13. April. Opernhaus. Keine Vorstellung.
Achte Sinfonie Soirée der Königlichen Kapelle.
Schauspielhaus. Geschlossen. .
Freitag, den 14. April, sind die Königlichen Theater geschlossen.
Sonrabend, den 15. April. Opernhaus. 91. Vor⸗ ftellung. Zum ersten Male: Requiem von Verdi. Die Solis werden gesungen von den Frls. Lehmann und Brandt, den Herren Betz und Ernst. An. fang 7 Ubr.
Schauspielhaus. Geschlossen.
Die Meldungen um Billets zur Aufführung des Requiem von Verdi., sind ebenso wie die Melde karten zu den Vorstellungen in den Königlichen Theatern Tages vorher zwischen 10 bis 12 Uhr in den am Opernhause befindlichen Briefkasten zu legen.
Nallner-Iheater. Donnerstag: 3. 6. M. Die Danischeff. Schauspiel in 4 Akten ven Pierre Nevskhy.
Freitag. Geschlossen.
Sonnabend u. folg. Tage: Die Danischeff.
lictoria- Theater. Dirktion: Emil Hahn.
Donnerstag und folgende Tage: Der Gar— ten ist geöffnet. Ermäßigte Preise. Gast⸗ spiel des Frl. Tellheim vom K. K. Hof. Qpernheater in Wien, der ersten Solotänzerin Sigra. Dorina Merante und des Ballet— meisters und Solotänzers Mr. Gredelue. Zum 22. Male, mit durchweg neuer Ausstattung an Dekorationen, Maschinerien, Kostũümen und Requi⸗ siten: Die Reise in den Mond. Phantastische Ausstgttungs⸗Burleske in 5 Akten (18 Bildern) mit Balleis von Leterrier, Vanloo und Mortier.
Für zas Vikteria Theater bearbeitet von Emil Pohl.“ Musik von Jacques Offenbach und G. Lehnhardt, In Szene gesetzt von Emil
Ballets von Gredelue. Hahn. Anfang 7 Uhr.
Friedrich- MFilhelmst. Theater. nerstag: durch Eerlin in 80 Stunden. in 3 A. (7 Bildern) von H. Salingré. G. Lehnhardt.
Freitag bleibt schlossen.
In Vorbereitung: in 3 Akten von Serpette.
Residenz-ITheater. Direktion Emil Claar. Donnerstag: Der neueste Skandal. Komödie in 3 Akten von Barrière. Im Theaterbureau. Schwank in 1 Akt von Anno. Freitag. Geschlessen. Sonnabend: Gastspiel der K. K. lerin Charlotte Wolter: Arria und Messalina.
Krolls Theater. Donnerstag: Die Spitzen
königin. Kenzert-Anf. 5z, der Vorstellung 7 Uhr.
Charfreitag: Geschlossen.
Sonnabend: Die Spitzenkönigin.
Sonntag: Zum ersten Male: Ter Lebensretter. Posse m. Gef. u. T. in 3 Akten von O. Girndt. Couplets von Salingrs. Musik von G. Michaelis.
ssoltersdorff - Iheater. Donnerstag: Der
Jongleur. . Freitag bleibt das Theater geschlossen. Sonnabend: Zum 1. M:
Ad. Mohr. (Flera Herwig: erstes Debüt.
Stadt- Theater. Dennerstag: Wohlthätigkeits⸗ vorstellun . . Köpnicker Stadtrieit ls, unter gefälliger Mitwirkung
von Helene v. Racovitz und des Hin. Carl Mittest
vom Stadttheater zu Leipzig. Auf allgemeinen Wunsch: Ein Gesandtschafts . Attaché. Lustspiel in „ Akten von Hen Meilhac.
Freitag: Geschlossen.
Anzeige: Herr Franz Tewele vom Wiener Stadttheater (Direktion: Laube) trifft heute in Ber—⸗ lin ein und wird das erfte Auftreten desselben nächsten Sonnabend, den 15. April, bestimmt stattfinden. Zur Aufführung gelangen unter Mit— wirkung von Helene v. Racovitz: Zum 1. Male: Die Fran ist zu schön (Montgiscar: Hr. Tewele.) Lustiptel in 3 Akten von Labiche und Duru. Zum 1. Male: Eine reiche Erbin. (Richard Faust: Hr. Franz Tewele.) Luftspiel in 1 Akt von Bauern- feld. Zum J. Male: Im schwarzen Frack. (Ein Oerr: Hr. Frenz Tewele) Lustspiel nach Dreyfus.
ke ine Vorstellung statt.
Don ⸗ Mit neuen Gesangseinlagen: Die Reise Lebensbild Musik von (Helene Möwes: Frl. Meinhardt):
das Theater und die Kasse ge. Geh. Rechnungs-Reviser Hinze nebst Frau,
Schloß Pictordu. Dyerette
of⸗Schauspie⸗
; d; . Verfehlter Beruf. Gesarge-Posse in 3 Akten von E. Pohl. Mus. von Frl. Jos. Pagay, als
zum Besten des Volkskindergartens des
Sonntag: Mit gänzlich neuer Ausstattung: Ein Sommernachtstraum.
Belle- Alliance - NMheater.
Donnerstag:
Zum 5. M.: Vetter Flausing, oder: Nur flott
leben. Lebene bild mit Gesang in 3 Abtheilungen
6 Bildern) von A. Weirauch. Musik von Ed.
Stiegmann. Freitag: Geschlossen. Sonnabend: Zem 6. M.: oder: Nur flott leben.
Vetter Flausing,
(ircus Ren Freitag, den 21. April, findet
hierselbst die letzte VBorstellung statt.
Donnerstag: Zum 1. Male: Das Schulpferd Leporello, geritten von Frau Hager⸗Renz. Debüt der beliebten Schulreiterin Frl. Elise. Ein chine⸗ sisches Fest
Anfang 7 Uhr.
Anläßlich des
E. Menz. Direttor, kohen Feiertags findet Freitag
Deutscher Fersonal- Kalender. 13. Ari. Georg Friedrich Händel 4. General- Feldmarschall Graf von Wrangel . Adolph Heinrich Graf von Arnim-Boytzen- burg s.
Familien⸗ Nachrichten.
Die Verlobung meiner jüngsten Tochter Minna mit dem Gymnasiallehrer Herrn Dr. Georg An. dresen hierselbst, beehre ich mich ergebenst anzu⸗ zeigen. .
Berlin, den 7. April 1876
Albrecht Meyer.
Als ehelich Verbundene empfehlen sich Dr. jur. Georg Friedlaender, Staatsanwalts ehülfe in Bromberg, Elisabeth Friedlaender, geb. Till gner. 8. April 1876.
.
Die Geburt eines Töchterchens zeigen ergebenst an geb. Eick.
Potsdam, 9. April 1876.
Heute Morgen um 74 Uhr verschied nach langen
schweren Leiden der Königliche Geheime Medizinal—
Rath und Professor Dr. Louis Traube. Dies zeigen
tief betrübt statt jeder besonderen Meldung hiermit
an die Hinterbliebenen.
Berlin den 11. April 1876.
Die Beerdigung findet am Donnerstag, den
statt. Nach langen schweren Leiden endete ein sanfter Tod diesen Morgen früh 4 Uhr das theure Leben
unseres geliebten Mannes, Vaters und Schwieger
Königlichen Amtsrath
Herrn Valentin Uebel.
Vorwerk Stresow, den 10. April 1876.
Die Hinterbliebenen.
Frl. Bertha Rüffer mit Hrn. Ritter
vaters, des
gutsbesitzer Emmo Viertel (Hermsdorf bei Walden—
burg - Klein⸗Wilkau).
erehelicht: Hr. Premier⸗Lieutenant Loewe mit Frl. Hedwig Lindenberg (Angermünde). — Hr. Richard v. Aulock-Milecki mit Frl. Anna Georges (Berlin).
Geboren; Ein Sohn: Hin Pfarrer Dr Schrö— der (Jülich,. — Zwei Söhne: Hrn. Max v. Stegmann (Jackschönau). — Ein Sohn und
Hrn. Gewerbeschullehrer Dr. v.
Eine Tochter: Hin.
U V
eine Tochter: d. Velde (Görlit). —
wann v. Kalck euth (Wiesbaden).
v. Holstein (Helsingberg). — Fr. Ober⸗Amtmann Minng Abramomski, geb. Reimer, (Sperling). Fr. General⸗Major Adolphine v. Borck, Gräßsnn zu Dohna (Berlim).
FTubhastatione n, Aufgebote, Vor⸗ ladun gen u. dergl. Edictal⸗ Ladung.
11344
Dis verehelichte Bertha Kosta, geb. Metzdorf, von hier hat gegen ihren Ehemann, den früheren
Kreissteuer ⸗Exekutor Eduard Koska scheidung wegen böswilliger Verlaffung
auf Ehe⸗ geklagt.
Beftellungen auf Billets werden von heute ab im lichen Verhandlung st ein Termfsn auf
Theaterbüreau von jedoch müssen die Billets am Tage der Vorstellung bis 12 Uhr abgeholt werden.
10— 1 Uhr entgegengenommen,
den 22. Mai d. J. Mittags 1 Uhr, vor dem unterzeichneten Königlichen Kreisgericht im Sitzungssaale Nr. 36 anberaumt worden.
Vational- Theater. Donnerstag: Zu halben . bruar 1872 seinen damaligen Wohnort Bromberg
Kassenpreisen: Eine feste Burg. Freitag,. Sonnabend. (Vorbereitung Sommer nachts tranm Geschleffe.
verlassen hat, angeblich nach Amerika gegangen und
zum sein Aufenthalt dort nicht zu ermitteln ist, fo wird derselbe hierdurch öffentlich unter der Verwarnung!
vorgeladen, daß im Falle seines Nichterscheinens im Termine gegen ihn in eontemaciam auf Trennung der Ehe erkannt, und er für den allein schuldigen Theil erklärt werden wird.
Brsmberg, den 20. Januar 1876.
13. April, Mittags 1 Uhr, vom Trauerhause aus
Richard n olgt, lo nan Zeich h nungen können täglich in den Dienststunden auf dem
Hauptmann v. Serdlitz (Liegnitz⸗. — Hrn. Taupt⸗
Gestorben: Frl. Eleonora Augusta Freiin Stasl
geb.
Zur Beantwortung diefer Klage und zur münd⸗
. . mi Er ĩi ; Da der Berklagte Eduard Koska im Monat Fe⸗ C hemische sche in ungen
Königsiches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Verkaufe, Verpvachtungen, Submissidnen ꝛc.
K
3176 Bekanntmachung. Vom unterzeichneten Depot sollen im Wege der öffentlichen Submisston Koppelzeuge, und zwar: 1265 Trensen, 2432 Halftern von Gurtband, 4274 starke Stricke von mindestens Länge ö beschafft werden, und ist h erzu ein Termin auf Tonnerstag, den 27. d. Mts.ͥ Vormittags 11 Uhr, im Bureau des Depots anberaumt. Unternehmer wollen ihre Offerten nebst Proben für die einzelnen Lieferungsstücke is zu gedachtem
2 Meter
Termine einreichen.
In Dresden s bester und schönster Lage und dessen Umgegend habe ich die
Die Offerten müssen versiegelt und mit der Auf—
schrijt; „Submiffion auf toppelzeng= versehen sein. Die kezüglichen Bedingungen sind während der Dienststunden im Bureau einzusehen.
Rendsburg, den 106 April 1876. Königliches Train Depot IX. Armee⸗-Corps.
; ls0
.
werden. . Arbeitgeber, welche gesonnen sind, Lie vorerwähn⸗ ten Gefangenen zu beschäftigen und eine Kaution von s(60 6 zu leisten im Stande sind, wollen ihre Of⸗ ferten versiegelt und mit der Aufschrift: . „Submission auf Gefangen ˖ Arbeitskräfte“ versehen, his den 18. 8 M. Vormittags 10 Uhr, einsenden. Die bezüglichen Bedingungen können bei uns (ingesehen oder gegea Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden. Strafanstalt Luckan, den 7. April 1876. stönigliche Direktion.
lzi0n Bekanntmachung.
Für den Neubau des Schullehrer⸗Seminars in Bederkesa soll im Wege der öffentlichen Submission L die Lieferung der Mobilien und
2 die Lieferung der Utensilien für die Schlafsaͤle . ; vergeben werden. Termin hierzu ist auf den! 22. d. Mts. im Bureau des Unterzeichneten an⸗;
gesetzt. . ; ; . . Bedingungen und Anschlagsauszüge können beim , eingesehen, auch von demselben ab⸗ schriftlich gegen Eistattung der Kopialien bezogen werden. — Get stemünde, den 7. April 1876. Der Bau⸗Inspektor. Sũssmann (à Cto. 87 4)
51 — Bekanntmachung.
Die Ausführunz der Erd, und Maurerarbeiten
zum Neubau eires Gefangenhauses zu Osnabrück, reranschlagt zu ca. 50, 000 MÆ, soll im Wege der öffentlichen
Submisston vergeben werden, wozu Termin auf den 26. April d. J. Morgens 11 Uhr,
im Baubureau (ehemaliges Bezirksgefängniß, Neben gebaude) angesetzt ist.
Die Unternehmer haben ihre Gebote portofrei und
verstegelt, mit entsprechender Aufschrift versehen, an
den Herrn Baumeister Behnes zu Osnabrück einzu⸗ reichen.
Die Bedingungen, unter welchen die Uebertragung der Arbeiten erfolgt, sowie Kostenanschlag und Zeich⸗
Baubureau eingesehen, erstere auch gegen Erstattang der Kopialien von dort bezogen werden. Osnabrück, den 8. April 1876. Der Bau⸗Inspektor. Reißner.
(a Cto. 83 4)
Königlich Westfälische Eisenbahn.
Die Lieferung und Herftellung von 11009 Kubik
meter Paclage Grob- und Feinschlag fuͤr den Ober- bau auf Bahnhof Ottbergen soll am 24. April er., 11 Uhr Vormittags, im Bureau des Unterzeichneten ganz oder getrennt verdungen werden.
Bedingungen und Zeichnung sind daselbst einzu— sehen, erstere auch für 50 3 käuflich zu haben. Beverungen, am 6. April 1876. Der Abtheilungs ˖ Saumeister. Wessel.
Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.
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den 13. April,
Abends.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Justiz⸗ und Appellationsgerichts-Rath Hartog zu Hamm den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse, sowie dem ordentlichen Professor Dr. Rein an der Universität in Marburg den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kaiserlich österreichischen Haf⸗ und Gerichts- Advokaten Dr. Fenz zu Wien den Rothen Adler⸗Orden vierter Klaffe, so⸗ wie dem Advokaten Dr. 8d Albuquerque⸗Diniz zu Rio de . den Königlichen Kronen-Orden vierter Klaffe zu ver— eihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem Hofmarschall Grafen von Perponcher, sowie dem Forstmeister Schultz zu Minden die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Insignien, beziehungaweise. des Großtreuzes des Großherzoglich mecklenburgischen Haus-Ordens, der Wendischen Krone und des Fürstlich lippischen Ehrenkreuzes zweiter Klasse zu ertheilen.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller— gnädigst geruht: die Posträthe Brachvogel in Coblenz und Schütze in Constanz, sowie den Telegraphen⸗-Direktions-Rath Cunio in Berlin zu Ober⸗Post⸗Räthen zu ernennen.
Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reiches den Kaufmann Ferdinand Siemssen in Ulcäborg zum Konsul des Deutschen Reiches zu ernennen ge— ruht.
Der Legationg Rath von Heydebreck ist zum ständigen Hülfsarbeiter im Auswärtigen Amte ernannt worden.
Elsaß⸗Lothringen.
Der Advokat Carl Nicolaus Riotte in Zabern ist zum Friedensrichter des Friedensgerichtabezirks Münster ernannt.
Der Friedensrichter Link zu Falkenberg ist an das Friedens gericht Bischweiler versetzt und der Referendar Julius Gru— ber in St. Amarin zum Friedensrichter des Friedensgerichts— bezirks Falkenberg ernannt.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Bau⸗Inspektor Karl Julius Br. Krieg
in Potsdam zum Regierungs⸗ und Baurath zu ernennen; und
der Wahl des Oberlehrers am Friedrichs kollegium zu Königs— berg in Preußen Professors Dr. Emil Große zum Direktor des Gymnasiums zu Memel die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen. r
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Dem Königlichen Regierungs- und Baurath Or. Krieg ist die neu kreirte zweite Stelle eines solchen bei der Königlichen Ministerial Baukommission in Berlin verliehen worden.
Ju stiz⸗Mini sterium.
Der Kreisrichter Schtler in Wansen ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Suhl und zugleich zum Notar im De⸗ partement des Appellationsgerichts zu Naumburg a. S., mit Anweisung seines Wohnsitzes in Suhl, ernannt worden.
Der Notar Schaefer in Rhaunen ist in den Friedens— gerichts bezirk Remscheid, im Landgerichtsbezirte Elberfeld, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Remscheid versetzt worden.
Die heutige Nummer des Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-A Anzeigers enthält in der ersten Beilage:
Nachweisung der Einnahme an Wech selstempel steuer im Deutschen Reiche für die Zeit vom 1. Ja nuar bis zum Schlusse des Monats März 1876
in der Handelsregisterbeilage:
1) Nr. 53 der Tarif⸗ꝛ. Veränderungen der deut⸗ schen Eisenbahnen;
2) Uebersicht über die in der Vakanzenliste für Militär⸗Anwärter Rr. 15 enthaltenen erledigten Stellen;
3) Zusammenstellung Rr. 15 der im Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger zur Besetzung angezeigten gegenwärtig vakanten Stellen;
4 Uebersicht Nr. 15 der im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats-ÄAnzeiger be— kannt gemachten anstehenden Submiffions⸗-Ter— mine.
—
Aichtamtliches. Deuntsches Remich.
Preußen. Berlin, 13. April. Beide Kaiserliche Majestäten empfingen heute früh das heilige Abendmahl in der Kapelle des Kronprinzlichen Palais. — Ihre Majestät die Kaiserin-Königin wohnte der liturgischen Abend⸗ Andacht im Dom bei.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Lronprinz begleitete Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin gestern früh um 8 Uhr nach dem Anhalter Bahnhof.
Um 114 Uhr empfing Se. Kaiserliche und Königliche Ho— heit Herrn Serapion Murad aus Jerusalem und nahm spaͤter militaͤrische Meldungen entgegen.
Um 11 Uhr begab Sich Höchstderselbe mit der Prinzessin Victorig zu Ihren Majestäten und um 21 Uhr mit den Prin⸗ zen Wilhelm, Heinrich und Waldemar nach dem Museum.
Um 5 Uhr nahm Se. Kaiserlich und Königliche Hoheit mit den Prinzen Wilhelm und Heinrich das Diner bel den Majestäten.
— Der Bundesrath hielt gestern die 14. Plenarsitzung. Den Vorsitz führte der Staats⸗-Minister Dr. Delbrück.
l) Vorlagen und Anträge wurden eingebracht, betreffend: a. die Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben ꝛ4, der Landes- verwaltung von Elsaß⸗Lothringen für 1874; b. den Entwurf eines Gesetzes über die Schonzeit für den Robbenfang; c. die Anrechnung der Gemeindedienstzeit eines Post-Unterbeamten bei seiner Pensionirung. Es folgte eine Mittheilung, betreffend die Rückzahlung der den Bundesstaaten behufs Einziehung ihres Staatspapiergeldes aus der Reichskasse g währten Vorschüsse,
Y Aus schußberichte wurden erstattet über a. die Verthei⸗ lung des Münz⸗Prägmaterials für 1876; h. die Ausprägung von Zweimarkstücken; c. die Außerkurssetzung von Scheide⸗ münzen der Thalerwährung; d. Tarifirung von grauer Pack⸗ leinwand mit farbigen Streffen. Endlich wurde eine Eingabe vorgelegt.
— Der Ausschuß für Handel und Verkehr hat bei dem Bundes rath beantragt, Behufs Erörterung derjenigen Ver⸗ hältnisse, welche bei der gesetzlichen Regelung des Patent— wesens in Betracht zu ziehen sind, auf Rosten des Reichs eine Enquéte zu beschließen. — Der vorerwähnte dem Bundesrath vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über die Schonzeit für den Fang von Robben an der Küste von Grön— land und im Nördlichen Eismeer behält dem Kaiser mit Zustimmung des Bundesraths den Erlaß der Verordnungen über die Schonzeit u s. w. vor und setzt auf Zuwiderhand— lungen gegen diese Verordnungen eine Strafe.
— Nach einem im Einverständnisse mit dem Justiz⸗Mini⸗
E fter erlassenen Cirkularrestript des Ministers des Innern vom
15, Februar d. J. ist der im §. 26 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 erwähnte Vermerk über den, eine Veränderung in den Standesrechten des Kindes verursachenden Vorgang stets nur von demjenigen Standesbeamten einzutragen, in dessen Registern der Geburtsakt sich eingetragen findet, eine solche Eintragung setzt den Antrag eines Betheiligten bei dem hiernach zuständigen Standesbeamten voraus.
— Der Bundesraths⸗Bevollmächtigte Präsident des Groß— herzoglich hessischen Justiz⸗Ministeriums Kempff ist nach Darm⸗ stadt zurückgereist.
— Der Kaiserlich russische Wirkliche Staatsrath von Pföhl ist heute früh aus St. Petersburg hier angekommen und im Hotel Royal abgestiegen.
— Der bisherige Spe zial⸗Kommissarius, Regierungs-AUsseffor Rintelen zu Brilon ist als Hülfsarbeiter an das Kollegium der General⸗Kommission in Münster versetzt worden.
— Der General⸗Major Knappe- von Knappstaedt, Commandeur der 3. Garde⸗Infanterie-Brigade hat sich mit kurzem Urlaub nach Mecklenburg begeben; der General⸗Major Wischer, Inspecteur der 8. Festungs-Inspektion ist nach been⸗ digtem Urlaub in seine Garnison Altona zurückgekehrt.
Die „Westfälische Provinzial-Zeitung“ veröffentlicht den vollständigen Wortlaut der Hau oct-Rechtsaus führungen aus dem Urtheil, welches der Königliche Gerichtshof für Firchliche An⸗ gelegenheiten gegen den ehemaligen Bischof von Münster, Dr. Brinckmann, erlassen hat. Die „Köln. Ztg.“ theilt aus demselben u. A. Folgendes mit:
„Der erste Hauptgrund des Entsetzungsurtheils gegen den Bischof bildet die in seinem offen erklärten Wider⸗ stande gegen die Maigesetze enthaltene Kündigung des bischöf— lichen Homagialeides, gegen dessen Ableistung er den staatlich anerkannten Besitz seines Bisthums erlangt hat. Der Bischof ist nicht bloz, wie jeder andere Unterthan, den Gesetzen des Staates unterworfen, ihm liegt nicht auch blos, wie jedem anderen öffentlichen Lehrer irgend einer preußischen Kirchengesellschaft“, die landrechtliche besondere (Th. II. Tit. 11 §. 13) Pflicht ob, seiner Heerde u. A. auch „Gehorsam gegen die Gesetz!ꝰ und Treue gegen den Staat“ einzupflanzen,
— — —
en die Allerhöchst voll⸗
Urt herrliche Anerkennung als Bischof
von Münster behändigt worden. Erst diese landesherrliche An⸗
erkennung, nicht schon seine kanonische Mission setzte den Ange⸗
schuldigten in den Stand, in dem der Souveränetät der Krone
Preußens unterworfenen Bereiche das Amt eines katholischen
Bischofs zu verwalten. Nach dieser Ausführung sagt das Urtheil wörtlich:
Bei diesem Sachverhalt muß es als durchaus unzulässig erachtet werden, daß der Angeschuldigte gegenüber seiner Verbindlichkeit zur Beobachtung der Staatsgesetze, und zwar mit besonderer Beziehung auf die im 5. 15 des Gesetzes vom II. Mai 1873 den geistlichen Oberen auferlegte Verpflichtung, denjenigen Kandidaten, dem ein geist liches Amt übertragen werden soll, dem Ober-⸗Präsidenten unter Be— zeichnung des Amtes zu benennen, in dem Schreiben vom 36. Ro—⸗ pember 1874 hinterher geltend machen will, die Befolgung diefer Vor= schrift sei ihm unmöglich, ohne sein Gewiffen mit schwerer Schuld zu belasten, seinen bischöflichen Eid zu brechen und nicht Verrath zu üben an dem ihm anvertrauten Hirtenamte. Was insbesondere die Berufung auf den von dem Angeschuldigten erst nach Leistung des Homagialeides dem Papste geleisteten Obedienzeid betrifft, so steht fest, das der Ange⸗ schuldigte zur Zeit des Antritts seines Bischofsamtes die Ableistung des Obedienzeides mit den von ihm in dem Hemagialeid eidlich bekräftigten Verpflichtungen als im Widerspruch stehend nicht erachtet haben kann, nicht nur, weil er in diesem Falle den Obedienzeid zu schwören hätte Anstand nehmen müssen, sondern auch, weil er in dein Homagialeide wörtlich beschworen hat: „Ich verspreche dieses Alles um so unverbrüchlicher zu halten, als ich gewiß bin, daß ich mich durch den Eid, welchen ich Sr. päpstlichen Heiligkeit und der Kirche zu leiten habe, zu nichts verpflichte, was dem Eide der Treue und der Untertbänigkeit gegen Se. Königliche Majestät entgegen sein kann.“ Hiernach ist es auch nicht erforderlich erschienen, fe stzu⸗ stellen, ob der Angeschuldigte den Obedienzeid, wie Ries früher Seitens der preußischen Bischöfe geschehen ist (vgl. z. B. das Formular in der Selbstbiographie des Grafen * Lesponsd Sedlnitzky v. Choltitz, Fürstbischofs von Breslau, Berlin 1872, S. 179 f, mit dem ausdrücklichen Zusatz: Haec omnia et sincusa eo iaviolabilius observabe, quo certso- Sum nihil in illis contineri quod juramento fidelitatis meo erga Serenissimum Borusslas Recem ejusque ad Thronum successores debitae adrersari possit -, geleistet hat, oder aber einfach nach der im Pontificale Romanum. Tit. de eonseerations electi in episcopum enthaltenen Formel, welche den erwähnten, auch in anderen Ländern (mit entsprechender Verände—⸗ rung) gebräuchlichen Zusatz nicht enthält. Denn in jedem Falle steht fest, daß jedes bewußte Zuwiderhandeln des Angeschuldigten gegen die Staatsgesetzß als eine Verletzung des Homagiaelides erachtet werden muß. Wenn er sich aber wirklich äter in feinem Ge— wissen behindert hielt, trotz dieses Eides zur Ausführung der kirchen⸗ politischen Gesetze die Hand zu bieten, weil er diese Mitwirkung mit seinem dem Papste geleisteten Obedienzeide nicht in Uebereinstimmun zu bringen im Stande sei, so durfse doch hieraus der Gerichtshof keinenfalls Anlaß nehmen, einem preußischen Bischofe gegenüber das preußische Staategesetz außer Anwendung zu lassen, und es war des⸗ halb von einer Erörterung der Frage hier Abstand zu nehmen, ob der Bischof in der Lage war, behufs Lösung jenes Konflikts die kirchenrechtlichen Erfordernisse einer Restgnation auf sein Bischofsamt u erfüllen. Für die Beurtheilung vom Standpunkte des staatlichen Rechts fällt mithin der systematische und konsequente Widerstand, welchen er gegen die Ausführung der bezeichneten Gesetze geleiftet hat, nicht nur unter den Gesichtspunkt einer schweren Verletzung der ihm als geistlichen Obern obliegenden Pflicht zum vorzüglichen Gehorfam gegen die Gesetze, sondern auch eines Bruchs eidlich übernornimener Verpflichtungen.
Ferner heißt es in dem Erkenntniß:
Als thatsächlich festgeftellt ist zu erachten, daß der Bischof nicht allein hierin dem Beispiele seines Vorgaͤngers folgend, keinen Anstand genommen hat, die nach oldenburgischem Staatsrecht zur An⸗ stellung von katholischen Geistlichen erforderlichen Gutheißung der dortigen Staatsgewalt nachzusuchen, sondern auch in der Streitfrage über die Form, in welcher diese Gutheißung in den Kollatiensurkun⸗ den zum Ausdruck zu kommen hat, durch sein der Forderung der olden— burgischen Staatsregierung eutgegenkommendes Verhalten einen von ihm vorgefundenen Konflikt im Sinne der Anerkennung der staatlichen Berechtigung zu lösen sich in seinem Gewiffen nicht behindert gesehen hat. Es leuchtet ein, daß der Angeschuldigte solche Forderungen der Staatsgesetzgebnng, deren er in Oldenburg genügt, auch in Preußen mindestens nicht für „den der Kirche nach jus dirinum zustehenden Rechten und Freiheiten wirer— streitend' erachtet haben kann. Das revidirte Staatsgrundge setz für das Großherzogthum Oldenkurg vom 22. November 1852 fordert Art. 79: Zachariä, die deutschen Verfassungsgesetze der Gegenwart, Göttingen 1855, S. 917 „fur die den Religionsgenossenschaften zu⸗ stehende Wahl, Ernennung oder Einsetzung ihrer Beamten und Diener von Seiten der Staatsgewalt nur die Gutheißung nach Maßgabe der Gesetze oder Verträge.“ Es ist nun zunächst nicht zweifelhaft, daß das der oldenburgischen Staatsgewalt durch das Staaisgrundgesetz bei Anstellung der Kirchendiener gewährte posttive Recht der Gut⸗ heißung weiter greift als das, für die Staatsregierung in den 5858. 1, 16, 16 des preußischen Gesetzes vom 11. Mai