1876 / 92 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Apr 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Beginn der Bade-Saison am 1. Mai. * Der Ausschuss der Soolbäder-Actisngesellschaft. 66 HR Re6m- Wah- HR Bam 66 e656 R- Wa Hke- His Bäahaklhkka. Bilanz pro 31. Dezember 18275. A etiv a. E Qa s 8s Iva. 53 ö 2 w Geld⸗ Nr. Gegen stan d. betrag. Nr. Gegen st and. betrag. 60. M0 1 1) Babn ven Bingerbrück bis Neunkirchen incl. aller Neben⸗ I. Anlage Kapital 1 ; anlagen und Betriebsmittel . . 49,927, 035 a. Stamm · Aktien 27. 00000 4 2) Zinsen während der Bauzeit, Proviston der davon ab: die eaducirten Aktien und Coursverluste an den Priori-⸗ Attien . 061 000 . ... Q28388, 152. bleiben 26 049 000 4A Davon ab: b. Prioritãts Obligationen a. verwendetes Baukapital aus I. Emissien . 18, 000, 900 Betriebsmitteln davon ab: die amertisir · 1.934 377 4 ten Obligationen 548.100. b. Subventionen 235, 15! . . Nn = 17451900 , c. Betrag. der e. Prioritãts · Obligation amoꝛtisttten i. Emisston.. . 616560 oc Prisritãts. 23 700 daron ab: die amorti⸗ Obligationen S6. .- sirten Obligationen = 1860. 2724231. derm, = 6671400. beinen 93,918 . 50, 172,300 50 0ꝛo, 90553 I Materialien ˖ Verschuß · Corti c... . . D 21.643 II. Bestand des Baufonds incl. Vorschüsse. 131,47 111 Zuschüsse des Staats zur Verzinsung der Priorität Obliga -, III. Materialienbestände in den verschiedenen Magazinen 231, 702 tionen. / 6 IV. Bestände an Vorrathsstücken und Geräthen 39941 Suna 55 dd d 7 Summa 660, 443,943 50, 443,913 . ĩ Vieiber 5, 716508 J als Guthaben des Staats für Zinsvorschüsse.

Saarbrücken, den 8. April 1876.

Der Herr Ober⸗Präsident der Provinz Hessen⸗

Nassau hat die Anlegung einer neuen Apotheke in Frankfurt a. M. vor dem Eschenheimer Thore genehmigt. Wir fordern daher diejenigen quali- zirten Pharmaceuten, welche sich um die bezügliche Foncesston bewerben wollen, auf, ihre Anträge mit ihrer Approbation und ihren saͤmmtlichen Dien st⸗ und Führungspapieren, einem Lebenslaufe und dem Nachweise eines disponiblen Kapitals, welches zur Errichtung der Apotheke erforderlich ist, bis zum 15. Mai a. cr. bei uns einzureichen. 11. April 18576. theilung des Innern.

3300] E Preussische Central-

Bodenkredit - Aktiengesellschaft.

Status am 31. NKäürz 18276.

Activa: Cassa- Bestand... . Mp. 1,514, 218. 889. Wechsel- Bestand. . 1,585,104. 33.

Anlage in Werthpapieren, ge⸗ mãss Art. Z sub S des Statuts, Anlage in Hypotheken- Dar-

lehns-Geschãften. 13113 5 3

Verschiedene Actira-- -. 826,971.

Wiesbaden den Königliche Regierung. Ab⸗

7.776, 216. 58.

Anlage in Kommunal- Dar- lehns- Geschãften·- , 2, 979,401. S5

Anlage in Lombard-Darlehns- J . 392, 401. 65. Grundstũcks-Conto-- ., 1,477, 159. 9 414

S 150, 994, 925. FE assi va: Eingezahltes Aktien- Kapital M 14.400, 000. Emsttirte 4 prozent. Kündb. Central- Pfandbriefe Emittirte proz. Fündbare Cen- tral- Pfandbriefe (zur Rück- zahlung am 1. Oktober 1873 Seitens der Gesellschaft ge-

1 28242 27, 300. —. Emittirte 5 prozent. unkũndb.

Central- Pfandbriefe. , 67,703,100. —. Emittirte 45 proz. unkündb.

Central- Pfandbriefe. , 44,585,250.

Emission von 4 prozent. un- kündbaren Central - Pfand- briefen von 1875.

Deni nitive Stücke abgenommen 10,760, 100. Einzahlungen ge- mãũss Art: sub des Statuts . 1,489, 900.

Depots gemäss Art. 2 sub 7 des Statuts (mit Einschluss des Giro- und Checkverkehrs)

Reserveconto

Verschiedene Passiva

5, 372.700. —.

12.250, 000. —.

2,584,330. 41. . 335.087. 85. 3.737.157. 18.

MSS. 150, gꝰa, 925. 44.

Kexlim, den 31. März 1876. Pie Directiom.

v. Philipsborn. Bossart. Herrmann.

13333

Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß gemäß

§§. 12 und 13 des Statuts Herr Franz Paulso hn . den Direktor in Behinderungsfällen vertreten wird.

Herr Franz Stadler ist ausgeschieden, wodurch

dessen Vollmacht erloschen ist. Berlin, den 10. April 1876. „Matisnale /,

Lebens⸗Versicherunge · Gesellschaft auf Gegenseitigkeit

zu Berlin. Der Aufsichtsrath, Franz Paetow, Vorsitzender.

(No. 2124.)

In Gemäßheit des Artikels 239 des Allgemeinen dentschen Handelsgesetzbuches und mit Bezugnahme auf das Bundesgesetz vom 11. Juni 1870 bringen wit vorstehende Bilanz zur Kenntniß, indem wir gleichzeitig auf den demnächst zur

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Europaische Lebens ver sicherungs⸗

13331

Rentenbank in Stuttgart.

Die diesjährige ordentliche Generalversammlung unserer Bank findet Sonnabend, den 29. April d. J., Vormittags 10 Uhr,

im Banklokale, Reinsburgstraße Nr. 16, dahier statt, und werden hierzu die Herren Aktionäre und die mit Gewinnantheil Versicherten der Bank in Gemäßheit des §. 1 des Bankftatutes hierdurch zu der⸗

selben berufen. Tages ordnun

1) Die Genehmigung des Jahresberichtes des Birektors und die Ertheilung der Decharge in

Betreff der Jahresrechnung.

7) Anzeige des Direktors über den gegenwärtigen Vermögensstand der Bank, nach Maßgabe des 3. 240 des Allgem. deutschen Handelsgesetzbuches und Beschluß über eventuelle Liqui-

dation oder Fortbestand der Bank.

3) Eventuell Wahl der Liquidatoren und einer Kontrole⸗Kommission für den Fall der Liqui-

dation oder Ergänzungewahl für den Aufsichtsrath. Stuttgart, den 14. April 1876. Der Aufsichtsrath.

Vorwohler Portlandeement⸗Fabrik

ls32n FEPrüssing, PIlanck Co.

Die erste ordentliche Generalversammlung der Commanditisten wird damit auf Sonnabend, den 29. d. M., Nachmittags 4 Uhr,

nach Braunschweig, im Lokale der ve,, Credit · Anstalt, berufen. Tagesordnung:

1) Vorlegung des Geschäftsberichis und des Jahresabschlusses;

Hargirung der persönlich haftenden Gesellschafter; 3) Neuwahl des Aufsichtsraths; ö . 4) Berathung wegen Verbriefung der Prioritäts-A nleihe.

schaft zu Holzminden vom 26. d. M an. Brauuschweig, den 15. April 1876.

Der Vorsitzende des Aufsichtsraths.

SG. Haeusler.

Ausgabe gelangenden Geschäftsbericht für das Jahr 1875 verweisen.

2 Beschlußfassung über die Bilanz und die Verwendung des Reingewinns, sowie über De—

Die Legitimation der Commanditisten erfolgt nach §8. 25 der Statuten durch Deposition der Aktien im Effektenbureau der Braunschweigischen Credit ⸗Anstalt oder im Geschäfts⸗Comtoir der Gesell—⸗

30001

Aus Ferdinand Hirt's Bibliothek des Unterrichts.

in neuen, sorgsam vervollkommneten Auflagen vollendet vor:

Deutsches Lesehuch. Für die Bedürfnisse des Volksschul⸗Unterrichts,

für die verschiedenster Schulverhältnisse,

chulen, in ent sprechender Stufenfelge bearbeitet. Erster Theil. weiter Theil. Erste Abtheilung: Deutsches Lesebunch Fibel. 20 Pf. für die mittlere und obere Stufe Zweite Abtheilung; der einklassigen Schule,

Lesebuch für die untere Stufe. wie fur 30 Pf. einfache Schulverhältnisse überhauyt. Beide Abtheilungen vereint nur 40 Pf. 1M. 10 Pf.

Dritter Theil. Dentsches Lesebuch

Vierter Theil.

für die mittlere Stufe Deutsches Lesebuch mehrklassiger Schulen. fr die In 2 Abtheilungen. obere Stufe mehrklassiger Schulen. 40 Pf In 2 Äbtheilungen.

1M. —. I. Abth. 66 Pf. II. Abth.: 80 Pf. Jede Abth.: 1 M. 46 Pf. Zu r er, . der Auschaunng illustrirt durch zahlreiche nach Sriginalzeichnungen ausgeführte Abbildungen. Unter Mitwirkung praktischer Schulmänner bearbeitet vom Regierungs⸗ Eduard Bock zu Liegnitz.

Zu beziehen durch jede Buchhandlung. ; Ferdinand Hirt,

Breslau, Königsplatz 1. Königlicher Universitäts⸗ und Verlage ⸗Buchhändler.

Vom Königlichen Cultus-Ministerium zur Einführung genehmigt, durch eine Reihe hoher Schul⸗ Behörden in bevorzugender Weise empfohlen, und vermöge seiner bewährten Bedeutung ununterbrochen weiter verbreitet, liegt das nachstehende, durch inftructive Illustration ausgezeichnete Lesebuch⸗ Unternehmen

für die ein klassige Bolksschule, wie für 1 2. drei bis sechs und mehr Klassen umfassende

und Schulrathe

lla Bekanntmachun

Das von Dr. Adam Rudolf * in Erfurt mittelst Testamentes vom 23. Februar 1587 für

Studirende aus seiner Familis genistete Stipen⸗

dium ist erledigt und nack dem dermaligen Ver

mögensbestande mit einem Jahresbetrage von 120 4 auf drei bintereinander folgende Jahre zur Ver⸗ leihung zu bringen. ach den Bestimmungen des Testaments finden bei dieser Verleihung Serücksichtigung die Geschlechtg⸗˖ verwandten zunächst des Stifters, sodann aber, falls solche nicht vorhanden sein sollten, auch die Kinder und Kindeskinder seiner beiden Schwestern. Es werden daher Studirende, welche auf ein ver= wandtschaftliches Verhältniß der gedachten Art sich zu beziehen im Stande und Anspruch auf das frag. liche Stipendium zu erheben gewillt sind, hiermit unter Bezugnahme auf die bereits erlassene Bekannt machrng vom 29. Mai 1875 wiederholt aufgefor . dert, sich unter Beibringung der erforderlichen Do— kumiente, bestehend in einem testimonium legitimum, einem dergleichen morum, sowie einem bezüglichen Verwandtschaftszeugnisse bis zum 15. Juli dieses Jahres bei der unterzeichneten Kollaturbehörde zu melden. Crimmitschau, den 15. April 1876. Der Rath. Satlo ve.

Brgrstr.

3327

Thüringische Eisenbahn.

Einnahme bis ultimo März 1876.

. im Personen⸗ im Güter⸗ in Verkehr: Verkehr: Summa: A. Stammbahn: 1 . Mt

im Monat Marz 1876 317003 807 613 11124616 ö „1875 319,121 842,733 1161 854 daher wer iger 2 18 35, 120 37,238 bis ult. Närz ids SI3.712 315,583 3,159, 422 1875 805,809 2, 198, 354 3,004, 163

7 1 *

daher mehr d s Tn, s ss B. Dietendorf⸗Arnstädter Zweigbahn:

im Monat März 1876 3.3233 6,946 10,179 ö ö 16 w 68 10,069 daher weniger 339 mehr 449 110 bis ult. März 1876 9,153 19.261 23,414 . . 1875 85877 17,557 26,434 daher mehr 276 15704 1,986

0. Gotha⸗Leinefelder Zweigbahn: im Monat März 1876 19,951 536404 16,355 ö z 1875 20787 53,057 73.3844 daher weniger db mebr 3,347 2511 bis ult. März 1876 56,20 148,B726 204,946 ö . 1875 54,006 144,903 198,909 daher mehr 2214 3.825 6, 0637

D. Gera⸗Eichichter Zweigbahn: im Monat März 1876 19,973 45,1665 665,144 ! ö 1875 21637 41 025 62.662 daher weniger 1, 659 mehr 4141 2, 482 bis ult. Marz 1876 56,257 127,175 183,432 J '. 1875 55722 117,598 173,320 daher mehr 335 9,577 10112

vorbehaltlich späterer Feststellung. Erfurt, den 15. April 1876. Die Direktion.

Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle

V. des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers.

Zusammengestellt in Folge amtlicher Veranlaffunz der Königlichen Haupt⸗Bank zu Berlin, welche nur Gicht derjenigen von ihr in Verwahrung und

erwaltung genommenen Papiere die Ziehungs- und Verloosungslisten nachsehen ligt deren Veröffent⸗· lichung durch den Deutschen Reichs- und Kö⸗— niglichpreußischen Staats ⸗Anzeig er erfolgt.

Die Allgemeine Verloosungs Tabelle des Deut schen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats-

saämmtlicher an der Berliner Börse gangbaren Staats Kommungl⸗, Eisenbahn', Bank- und Industrie ⸗Pa⸗ piere enthält, erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 1 Mark 59 Pf. viertel. jaͤhrlich, durch alle Post-Anstalten, sowie durch Karl Heymanns Verlag, Berlin, 8W., Königgrätzer⸗ straße 109, und alle Buchhandlungen zu beziehen, in Berlin auch bei der Königlichen Expedition, Wil⸗ helmstraße 32. Einzelne Nummern 25 Pf.

Die neueste, am 15. April er. erschienene Nr. (16) der Allgemeinen Verlossungs⸗Tabelle enthält die Ziehungslisten folgender Dapieret Am sterdamer Industrie ˖ Palast 10 Fl.-Loose. Badische 35 Fl⸗Loose de 1845 und 40G 100 Thlr. Loose de 1867. Berlin-Hamburger und Breslau Schweidnitz⸗Freib urg er Eisen ˖ bahn ⸗Prioritäts Aktien und Obligationen. Eh st län— disfche adelige Kreditkasse, Pfandbriefe und land— schaftliche Obligationen. Füssener mechanische Seilerwaarenfabrik, Prioritãts. Obligationen. Hen kel von Donnersmarksches Anlehen de 1846. Hes⸗ sische Ludwigs Eisenbahn⸗ Prioritäts. Okliga⸗ tionen. Fsenburg - Birsteinfches Anlehen de 1865. Italienische Gesellschaft der südlichen Eisenbahnen, Goldbonds. Italieni sche Tabaks⸗ Obligationen. Löwenstein⸗Wertheim⸗Rosen⸗ bergsches Anlehen de 1840. v. Luccasches An—= lehen de 1836. Magdeburg ⸗Cöthen⸗Halle⸗ Leipziger Eisenbahn-Prioritäts Obligationen. Meininger Stadtjchuldscheine, Oberbayerische Aktien ⸗Gesellschaft für Kohlenbergbau, Prioritäts⸗ Obligationen. ! rager Kettenbrück⸗Aktien⸗Verein, Aktien. Russische 40, Anleihen de 1840, 1842, 1813, 1844 und 1847.

) Seine - Departement, Liquidations · Bonds.

Anzeigers, welche die Ziehungs und Restantenlisten

Zw eite Beilage

1 92.

D Patente,

J Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußeischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 18. April

In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Jintr⸗

2) die Uebersicht der anst chenden Konkurs-⸗Termine,

3) die Vakanzen Liste der durch Militär- Anwärter zu besetzenden Stellen,

4 die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht -⸗Militär Anwärter,

) die Uebersicht der anstekenden Subhastationstermine,

6) die Verpachtungstermine der Königl. Hof Güter und Staats · Do mãnen, sowie anderer Landgüter,

1828.

zungen und Löschungen in den Handels“, Zeichen u. Musterregistern, sowie über Kon kurse veröffentlicht

die von den Reich, Stagts⸗ und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Submissionstermine, s) die Tarif- und Fabrplan Veränderungen der deutschen Eisenbahnen,

) die Uebersicht der Haupt Eisen bahn Verbindungen Berlins,

10 die Uebersicht der bestebenden Poftdampfschiff Verbindungen mit transatlantischen Ländern,

1I) das Telegraphen⸗Verkehrsblatt.

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz vom 30 November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in

einem besonderen Blatt unter dem Titel

Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich. a u

Das Central - Handels. Reaister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich Das Abonnement beträgt 1 Æ 50 3 für das V erteljahr. Einzelne Nummern kosten L909 8.

Das Central-Handels Regifter für das Deutsche Reih kann durch alle Post - Anstalten des Ir⸗ und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, 8SW., Köͤniggrätzerftraße 199, und alle Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: 8W., Wilhelmstratze 32, bezogen werden.

Patente.

I) Betreffs der für Preußen ertheilten Patente ꝛc. werden die amtlichen Bekanntmachungen veröffent— licht. 2) Rücksichtlich der Patente in den à brigen deutschen Staaten werden nach den in den amtlichen Blättern enthaltenen Bekanntmachungen kurze Notizen gegeben. 3) Hinsichtlich der im Auslande verliehenen Patente werden Zusammen- stellungen aus Piepers Patentbureau zu Dresden veröffentlicht.

Preußen. Königliches Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Inzenieur Carl Froitzheim zu Berlin ist unter dem 12. April d. J. ein Patent

auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nach

gewiesene Spannvorrichtung an Drahtzügen auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Kaufmann und Fabrikanten Eduard Lip⸗ pelt zu Meerane im Königreich Sachsen ist unter dem 11. April 1876 ein Patent

auf einen durch Modell und Beschreibung erläuter⸗

ten Perlwebestuhl, so weit derselbe als neu und

eigenthümlich erkannt ist, und ohne Jemanden in

der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für ö. Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Königreich Sachsen. Auf 5 Jahre, 4. Februar 1876, Otto Vogel zu Dresden, Verbesserungen an der am 6. Mai 1873, für Richard Frotscher piten tirten Hufeisenmaschine; 21. März, Karl Pieper in Dresden, für Andrew Barklay Walker in

Gateacre Grange bei Liverpool, Verbesserungen an n bereits geschützt sind?

den Apparaten für Bierbrauereien und Brennereien;

2353. März,. den Wirth C Co. zu Frank furt a. M. für Theodor Louis Jules Quen“ nesson in Paris, Filterpresse. Verlängert;

bis 20. Oktober 1381, F. Edm. Thode u. Knoop zu Dresden für Gottfried Steiner in London (20. Oktober 1871), Vorrichtung zum] Spangen und Entladen einer Schlagfeder. 2

Oldenburg. Bernhard Loeb aus Gießen, 14. März, Apparat zur Ermöglichung des Aufent⸗ halts in raucherfüllten Räumen, 5 Jahre. Bau⸗ meister W. Weyhe zu Bremen, 22. März, Rota⸗ tionspumpe ohne Ventile, 5 Jahre. Techniker F. W. Gilles in Kalk bei Deutz, 25. März, Gas⸗ kraftmaschine, 5 Jahre.

Patentwesen.

Bekanntlich hat der Ausschuß für Handel und Verkehr bei dem Bundesrath beantragt, durch das Reichskanzler⸗Amt eine Enquete behufs Erörte⸗ rung derjenigen Verhältnisse zu veranlassen, welche bei der gesetzlichen Regelung des Patentwesens in Betracht zu ziehen sind. Die Fragen, be⸗ treffend den Schutz der Erfindungen, welche den zur Beurtheilung jener Verhältnisse besonders geeigneten Persönlichkeiten vorgelegt werden sollen, sind nach den Vorschlägen des Ausschusses folgende:

J. Empfiehlt sich ein gesetzlicher Schutz für Er⸗ findungen?

II. Was würde Gegenstand des Schutzes sein, soll insbesondere der chemischen Industrie der gleiche Schutz wie anderen Industrieen zu Theil werden?

ollen im übrigen geschützt werden:

I) Verfahrungsweisen für die Herstellung indu⸗ strieller Erzeugnisse?

2) Erzeugnisse der Industrie?

Empfiehlt es sich, den Schutz zu beschränken auf

Maschinen, Geräthe und Werkzeuge?

Sollen im Falle der Verneinung dieser Frage dennoch wenigftens gewisse Kategorieen von Erzeug- nissen der Indu strie von dem Schutze ausgeschlossen werden, insbesondere:

a. Gegenstände, deren Gebrauch von gemeingefähr lichen Folgen begleitet sein kann, wie Gifte, Explosivstoffe;

b. Gegenstände, welche ohne eigentliche wirth⸗ schaftliche Bedeutung sind, wie die sogenannten Arcang, oder nur der Befriedigung von Lieb- habereien dienen, wie Schönheitsmittel;

c. Gegenstände, deren ungehemmter Absatz im Interesse des Volkswohlstandes und der Ge— sfundheitspflege besondeis wichtig ist, wie Arz- neien, Nahrungsmittel;

d. Erfindungen, bei denen der Eintritt der beab⸗ sichtigten Erfolge durch die Naturgesetze un möglich gemacht ist?

III. Soll der Schutz ausgeschlossen werden:

a. wenn die Erfindung bereits im Deutschen Reich durch den Druck oder durch einen offen kundigen Betrieb oder anderweit in dem Grade bekannt geworden ist, daß jeder Sach⸗ verständige dadurch in den Stand gesetzt ist, digselbe zu benutzen?

b. oder schon dann, wenn nur im Auslande ein derartiges Bekanntwerden stattgefunden hat?

C. wenn die Erfindung im Geheimen bereits von einem Einzelnen gekannt, oder nicht nur ge⸗ kannt, sondern auch von ihm wirklich benutzt; worden ist?

d. wenn die Erfindung der Hauptsache nach nur in der Verbindung bekannter Gegenstände oder bekannter Verfahrungsweisen mit einander be⸗ steht; insbesondere wenn eine derartige Er⸗ findung nur eine ebenfalls schen bekannte Wir⸗ kung wenn auch in billigerer oder sonst wie vortheilhafterer Weise erzielt?

e. wenn dieselbe Erfindung von Mehreren gleich⸗ zeitig gemacht ist?

IV. Soll der Schutz nur physischen Personen er⸗

theilt werden, oder auch anderen Rechts subiekten,

und welchen? Soll er auch Ausländern ertheilt werdtn?

währen sein?

Wem unter Mehreren, welche gleichzeitig dieselbe Erfindung gemacht haben wollen, würde im Falle der Verneinung der Frage Le. vor den übrigen der Schutz zu ertheilen sein?

Wäre es zweckmäßig, besondere Bestimmungen zu treffen für den Fall, daß an einer geschützten Er⸗ findung Aenderungen sei es durch den Geschützten oder durch einen Dritten vorgenommen werden, welche sich als neue Erfindungen darstellen?

VI. Soll der gewährte Schutz durch Rechts geschäfte unter Lebenden und von Todeswegen ganz

rung des Schutzes (Patent) eine Prüfung der Neu⸗

oder getheilt übertragen werden können?

VII. Würde die Dauer des Schutzes eine gleiche sein sollen und welche oder wie und nach welchen Gesichtspunkten wäre sie im entgegengesetzten Falle zu bestimmen?

insbesendere bei Erfindungen, die im Auslande

bei Erfindungen, welche nur in der Verbesserung einer zur Zeit geschützten Erfindung bestehen? Soll unter Umständen die anfänglich gewährte Dauer des Schutzes später verlängert werden können? VIII. Hätte vor der Beurkundung der Gewäh⸗

heit der Eifindung stattzufinden?

IX. Wäre vor Beschlußfassung über Ertheilung oder Versagung des Patents jedem Dritten Gelegen—⸗ heit zur Einsprache zu geben?

und würde in diesem Falle auch der Patentbehörde ein Recht der Einsprache einzuräumen sein?

In welcher Weise wäre dem Publikum von dem Patentantrage und dessen näherem Inhalte Kenntniß zu geben?

X. Soll in jedem Falle nach Ertheilung des Pa— tents eine amtliche Bekanntmachung des Inhalts erfolgen?

XI. Wären die Patente unter dem Vorbehalte des Nachweises der Ausführung der Erfindung im Deutschen Reich binnen bestimmiter Frist zu ertheilen oder wäre vor der Patentertheilung der Nachweis zu fordern, daß die Ausführung erfolgt sei? XII. Empftehlt sich die Errichtung einer, ein. zigen Behörde, welche für den ganzen Umfang des Reichs über die Ertheilung von Patenten zu befin— den hätte? ö

In welcher Weise würde diese Behörde zusammen zusetzen sein?

Sollen insbesondere die Mitglieder, ohne Rück. sicht auf das Gebiet ihrer besonderen Sachkunde, in allen Fragen stimmberechtigt sein, oder vielmehr sei es nach Industriezweigen, sei es nach anderen Ge— sichts punkten, in Abtheilungen geschieden werden?

XIII. Sollen dem Patentamt außer der Erthei⸗ lung von Patenten noch andere, auf das Patentwesen bezuͤgliche Geschäfte, wie insbesondere die Ent— scheidung

1) über Aufhebung eines ertheilten Patents;

2) über Gesuche um Licenzertheilung;

3) über Streitigkeiten wegen Patentverletzungen übertragen werden?

XIV. In welchen Fällen und in welchen Formen würden getzen die Entscheidungen des Patentamts Rechtsmittel zuzulassen sein? .

Wäre, wenn alle Streitigkeiten über Gel⸗ tung, Verletzung und Aufhebung von Patenten den ordentlichen Gerichten übertragen würden, ein Sach- verständigen -Kollegium zu bilden, welches über die technischen Fragen gehört werden müßte?

Sollen die Gutachten derartiger Kollegien für den Richter bindend sein? .

XVI. Wäre für die Gesuche und für die Ent⸗ scheidung über dieselben eine Gebühr zu entrichten? In welcher Art und in welcher Höhe?

XVII. Soll der Schutz der Erfindungen einerlei, ob es sich um die Erfindung eines Erzeug- . oder einer Verfahrungsweise handelt in allen Fällen die gleiche Wirkung haben?

Soll insbesondere in der einen oder der anderen der angedeuteten Richtungen der Schutz nur die Wirkung haben, daß der Inhaber des Patents aus⸗ schließlich befugt ist, den Gegenstand der Erfindung

und Thonwaaren,

im Reiche herzustellen, ohne den Handel mit dem Gegenstande oder den Gebrauch desselben einzu⸗

schränken?

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile

80 .

oder vielmehr auch die, daß der Inhaber des Pa tents ansschließlich befugt ist, mit dem Gegenstande der Erfindung im Reich Hanel zu treiben?

oder endlich noch die, daß der Gegenstand der Erfindung ohne Genehmigung des Patentinhabers im Reich überhaupt nicht benutzt werden darf?

XVIII. Soll die Militär. und Marineverwaltung herectzet sein, jede patentirte Erfindung zu be— nutzen?

Würde im Falle solcher Benutzung Entschädigung zu leisten sein? XIX. Würde der Patentinhaber zu verpflichten sein, Jedermann gegen Entschädigung die Benutzung seiner Erfindung zu gestatten?

Wie wäre dann die Entschädigung zu regeln?

und wärde die „Licenz' dem Erwerber wegen

Mißbrauchs wieder entzogen werden können? XX. Aus welchen Gründen würde der ertheilte

Schutz aufhören sollen? 1

V. Würde der Schutz nur dem Erfinder oder auch . t r anderen Personen an Stelle des Erfinders zu ge! des Patents jedem Dritten Gelegenheit zur Ein⸗

Waͤre auch in dem Falle, daß vor der Ertheilung

sprache gegeben wird, noch nach der Ertheilung die Anfechtung des Patents zu gestatten und in welchen Fällen?

XXI. Inwieweit würden die bei Erlaß eines neuen Gesetzes in den einzelnen deutschen Staaten noch geltenden Patente fortzuwirken haben und noch verlängert werden können?

Sollen die Inhaber derselben die Ausdehnung ihrer Patente auf den Umfang des Reichs beantragen können und unter welchen Bedingungen?

Musterschutz.

Wie kürzlich die ‚„Voss. 3.“ das Markenschutz⸗

gesetz zum Gegenstande eines Leitartikels gemacht hatte, so hat ein anderes großes politisches Blatt, die Frankfurter Zeitung“ das Musiter⸗

schutzgescz in einer Reihe von Artikeln eingehend unter Nr. 41 unseres Gesellschaftsregisters eingetra⸗

Der erste dieser Artikel „Bei der Ein füh⸗ zen worden.

und in sachkundiger Weise erörtert.

rung des neuen Musterschutzgesetzes“ untersucht zunächst die Gründe, welche

gebracht haben, hält es aber für „illusorisch, an eine sofortige übermäßige Benutzung des neuen Gesetzes oder gar an eine ganz neue Aera der Kunstindustrie in Deutschland zu glauben. Eine solche Hoffnung fände weder in der unter der heutigen Geschäftsverflauung begreiflichen Vor⸗

liebe für die Erzeugung von Massen⸗ statt von

Luxus⸗Gütern, noch in dem in industriellen Kreisen so vielfach gehätschelten Gedanken an schutzzollpolitische Wunder eine besondere Bestär⸗ kung. Eines bezweifeln wir freilich nicht: wie die Böninger, die Faber, die Farina's am 1. Mai v. J. Morgens um 8 Uhr an der Thüre ihrer Handelsgerichte laut genug um Einlaß ins Zeichenregister pochten, so werden die bedeutende Kunstgewerbe⸗Industrie Berlins, jene von Barmen und von Crefeld, die Möbelfabrikation von Mainz, Hanau und Schwäbisch⸗Gmünd für seine Gold⸗ und Silberwaaren, Mannheim für seine Tapeten, die deutsche Eisengießerei und manche andere Industriezweige sofort praktischen Gebrauch von dem Gesetze zu machen eilen. Ins Gros der Bevölkerung wird auch hier wie beim Markenschutze der lange genug gesetzlich geduldete Gedanke der Freiheit neuer Schöpfun⸗ gen noch seine Schatten werfen; vielleicht werden seit dem Markenschutze mehr Zeichen nachge⸗

ahmt, als vorher: die Gelegenheit ist ja günstiger

die verschiedenen werthvollen alten Waarenzeichen jetzt erst recht genau kennen zu lernen. Der legis⸗ lative Schutz hat dieselben ja ganz bedeutend in ihrem Werthe gehoben; um so lukrativer das Geschäft, mit Geschick entlang jener Grenze zu gehen, die der §. 18 der Redlichkeit gezogen hat.“

Der zweite Artikel beantwortet die Frage: „Wer hat Anspruch auf, das neue Musterschutzgesetz?“ Hierbei wird darauf hingewiesen, daß nach Schwabe (Kunstindustrielle Bestrebungen in Deutschland, Halle 1871) der Musterschutz zu Gute kommen wird unter Hand⸗ werkern: Töpfern, Tape; ierern, Malern, Schlossern, Messer⸗ Büchsen⸗ und Waffenschmieden, Gürtlern, Buchbindern, Klempnern, Mechanikern, Uhrma⸗ chern, Tischlern, Drechslern, Gold⸗ und Silber⸗ arbeitern, aus der Fabrikindustrie denjenigen für Sammt⸗ und Seiden⸗, Leder⸗ und Galanterie⸗ Waaren, für Zeuge, Teppiche, Chales, Eisen⸗ waaren und Maschinen, für Glas-, Porzellan⸗ für Lampen, Möbel, für Marmor und andere Steinarten.

In dem dritten Artikel wird erörtert: „was kann Gegenstand des Musterschutzes sein?“ Demnächst folgten mehrere Aufsätze uͤber die formellen Voraussetzungen des Musterrechts.

den Wünschen nach Mufterschutz so schnell nr

Das 4. Heft der, Zeitschrift für Kapital und Rente,“ hat folgenden Inhalt: Die Anlage von Mündelgeldern gemäß der neuen preußischen Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875. Fi⸗ nanzielle Monats-Chronik. Januar 1876. Sta⸗ tiftische Notizen. Die Lage der deutschen Eisen⸗ und Kohlen⸗Industrie im Monat Februar 1876. Literatur.

Nr. 1277 des Bremer Handelsblatt“, enthält: Zur Ausführung des Musterschutzgesetzes. Tuchzölle. Der Jahresbericht der Hamburg- Amerikanischen Packet fahrt ˖ Aktiengesellschaft. Aus- fuhr deutscher Stein kohlen. Bremer Bauverein E. G. Bremens Waareneinfuhr im Jahre 1875.

Handels⸗Register.

Die Handelsregistereinträge gus dem Königreich

Sachsen, dem Königreich Württemberg und

dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags,

bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik

Leipzig resp. Stuttgart und Darmstadt ver-

öffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letz teren monatlich.

Altomn. Bekanntmachung. Aus der unter Nr. 41 unseres Gesellschaftsregi⸗

sters mit der Firma „C. N. Brodersen & Co.“ und dem i zu Ottensen eingetragenen Handels⸗ t

gesellschaft ist der Kaufmann Gabriel Anton Gott lieb Roll in Ottensen am 1. d. Mts. ausgeschieden, so daß nunmehr alleinige Gesellschafter sind: 1) Kaufmann Heinrich Knguer in Hamburg und 2) Kaufmann Christian Nielsen Brodersen in Ottensen, kae das Geschäft unter unveränderter Firma fort⸗ ühren. Solches ist zufolge Verfügung vom heutigen Tage

Altona, den 12. April 1876. Königliches e, . Abtheilung J.

Altomua. Bekanntmachung. .

Aus der unter Nr. 40 unseres Gesellschaftsregisters mit der Firma Heinr. Knauer & Co. und dem Sitze zu Ottensen eingetragenen Handelsgesellschaft ist der Kaufmann Christian Nielsen Brodersen in Ottensen am 1. d. Mts. ausgeschieden, so daß nun⸗ mehr alleinige Gesellschafter sind:

1) Kaufmann Heinrich Knauer in Hamburg und

2 Kaufmann Gabriel Anton Gottlieb Roll in

Ottensen, g das Geschäft unter unveränderter Firma fort ühren.

Solches ist zufolge Verfügung vom heutigen Tage unter Nr. 40 unseres Gesellschaftsregisters eingetra⸗ gen worden.

Altona, den 12. April 1876.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

Arnsberg. Bekanntmachung.

Die Handelsgesellschaft Tappe & Cosack in Neheim und Gebrüder Cosack zu Neheim (Nr. 5 und 14 unseres Gesellschaftsregisters) hat die Kaufleute Carl Cosack, Adolph Cosack, Friz Cosack u Neheim zu ihren Prokuristen dergestalt bestellt, 3. ein Jeder derselben die Prokura zu zeichnen berechtigt ist.

Arnsberg, den 4. April 1876.

Königliches Kreisgericht.

Arnsberg. Bekanntmachung.

Nachdem in unserm Handelsregister zu der unter Nr. 4 eingetragenen Gesellschaft „Arnsberger Papierfabrik zufolge Verfügung vom 7.4. 1876

folgender Vermerk eingetragen:

„Die Gesellschafter Marig und Johanng Till- mann, Dr. med. Brisken, die Geschwister Joseph, Mathilde, Cornelie und Antonie Brisken, Wittwe Joseph Tillmann Theresia, geb. Frigge sind ausgeschieden. Der Gesellschafter Kaufmann H. F. Grote ist verstorben, und es sind an seine Stelle getreten: . a. seine Wittwe Regine, geb. Michels, b. seine Kinder:

a. Regine,

b. Anna,

f. Ernst,

g. Sophie. Die Geschwister Grote sind von der Befugniß, die Gesellschaft zu vertreten, ausgeschlossen,“

befleht die Gesellschaft aus:

a. der Wittwe Kaufmann Franz Tillmann, Cornelia, geb. Daltrop,

b. der Wittwe Kaufmann H. F. Grote, Regin e, geb. Michels,

C. den Geschwistern Grote

zu Arnsberg.

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