1876 / 100 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Apr 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Ausweise der dentschen e e, eren arc.

Landgr. Hess. Cong. lzses! Landesbank?

Homburg v. d. Höhe.

Status am 23. April 1826.

Activa. Er. 3521) Metallbestand 20,685.

Reich ora ssenscheinee 653533.

Noten anderer Banken 3,400. Wechselbestãnde . Tombard-⸗ Forderungen.. 129,542. Effektenbestãnde w Sonstige Activa. 1,692, 865.

Passi va. Grund · Kapital K Neservefonddzz Betrag umlaufender Noten Sonstige täglich fällige Verbind⸗

JJ —. An Kündigungsfrist gebundene ̃

Verbindlich keiten.. 41713335. Sonstige Passiva .

(3614 wochen nieder ian er Bayerischen Notenbank

vom 23. April 1876

S5, 714. 13.200.

1,714,285. *

1

Activa. S Metallbestandʒꝛdꝛꝛ 30,459, 000 Bestand an Reichskassenscheinen 311,000

x an Noten anderer Banken. 2. 302,000 1 an Wechseln .. 30, 785,000 i an Lombard · Forderungen. 2, 062, 000 ö eee 2 23, 000 ä an sonstigen Aktiven. 1,193, 000 Passiva. * e . 7h00, 000 er Reservefonddz.. Der Betrag der umlaufenden Noten. 57, 129. 00 Die fonstigen, täglich fälligen Ver⸗= U 1 1,039, 000 Die an eine Kündigungsfrist gebun denen Verbindlichkeiten . 129, 0090 Die sonstigen Passiva. 1, 338,000

*

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: M 388,373. 62. München, den 25. April 1876. Bayerische Notenbank. Die Direktion.

Verschiedene Bekanntmachungen. Die mit dem etatsmäßigen Gehalte von 600 6 und mit einem Zuschusse aus Kreismitteln von 300 40 ährlich verbundene Kreisthierarzt- Stelle des reises Heilsberg ist noch nicht, besetzt. Wir fordern qualifizirte Bewerber um diese Stelle hier mit auf, sich bis zum 15. Juni er., hei uns zu melden. Königsberg, den 19. April 1876. Königliche Regierung. Abtheilung des Junern.

Die Kreis⸗Wundarztstelle des Kreises Bütow ist noch nicht besetzt. Qualificirte Medizinalpersonen, welche sich am diese Stelle bewerben wollen, werden aufgefordert, unter Einreichung ihrer Zeugnisse sich bei uns binnen 6 Wochen zu melden. Cöslin, den 21. April 1876. Königliche Regierung. Ab⸗ theilung des Innern. v. Brauchitsch.

4

66 gtechnungs⸗Abschluß der ; „Union, Allgemeine Bersiher ugs Athen · eselschat zu Berlin r das Geschäftsjahr 1875. ; EinnahnRmem. Ausgabem. . A * w a Einn : altungskosten: vin, 2 2 ; O isationsk Salaire, Bureaumiethe, Fortrag der Prämien. Reserve aus 1874 6 145 961. e , . 3 137 47452 Einnahmen im Jahre 1875 für Brandschäden: ,,, agg sigis r,, ee g, e . . . . J 1 2 n . t x Seer, mere Serteen en e. , , en: . ! 39 gi ' 453, 664 FKontokorrent⸗ Hypothek und Effektenzinsen e, n n r . . 836 e m mee /// 28060 3 Policengebühren. 36 , , , ̃ auf Inventar, Schilder und Drucksachen 2519 24 Rein gewinn . . 6 S6, 658. 15. S6 bos ĩd 54 welcher wie folgt veitheilt wird: ; 10 o zum Kapital ⸗Reservefond !?!... 8, 665. 81. Do. 77. 40, Abschlags⸗Dividende 36000 Ts. 57. ö / tieme an den Aufsichtsrath . ö M6 7.799. 23. Syso Tantisme an den Vorstand 6.239. 38. 14 038. 61. , . 3*½ Super Dividende VN Ob00. ö. D Is 7 wovon zur Abrundung der Kapital-⸗Reserve auf ö wat g ghößhß. 6s6 1. verwendet werden. Der Rest von.. . 0 288. 55. woisid auf neue Rechnung vorgetragen. * ier ss 5s 1191, 857 56 Bilanz Konto. Al tiv. Passiva. . . 3 3 . . z 4 500 9000 *,, wan gen, 33 . 9 . tkasse 1,588 37 Prämien⸗Reserve 169, 148 44 Effe l len e Schaden⸗Reserve 39, 653 90 Gourgwerth am 31. Dezember 13878 150 69 20 Tiber fe zirezitores. I öl y othelen, gegen pupillarische Sicherheit 448, 100 GJ he , n, K 141,583. 06s pr. 1873 196. a. bei Banken. 10 583. 06. . ö b. bei General Agenturen * ie. n n , , en 1576 a . 283 940 , greingewwhꝛnw 6 s 13 Zinsen (Stückzinsen) . 18.26 32 Ju ventarsum: . abzügl. 5. Abschreibung . 6, 893 60 Schilder und Drucksachen: 3 abzügl. 10/0 Abschreibung 19.407 85 ' . 191075249, oo n α.

Geprüft und der Vorlage entsprechend festgestellt in der Sitzung des Aufsichtsrathes vom 20. März 1876.

Berlin, den 24. April 1876

PDer Au fsiehtsrath. Dr. G. Siemens, Vorsitzender.

Der Vorstand.

J. Lefebre. C. Braumann. Xr3lg

lan goolbad Wittekind bei Halle a. s.

eröffnet am 15. Mai die Saison seiner Sool, Mutterlaugen. 3. gegen skrofulose, rhachitische, rheumatische, katarrhalische, sowie Haut, un Trinkeuren seiner Duelle aller natürlichen und , . , , . ,

22 2 . rz . r . * . j 6 ö Romantische Lage, angenehmer, billiger Aufenthalt, vorz 6 uf Wen ungen . in das Tilsiter Empfangsgebände ergebenst eingeladen runnen und Mutterlaugen Sal über deren Deposition nach 8. 33 des Gesellschaftsstatutes wenigstens drei Tage vor der Generalversamm— au ff⸗ lung bei der Gesellschafts ⸗Hauptkasse in Tilsit niedergelegt werden.

molke.

Aerztliche Anfragen sind an den Badearzt, Sanitäts. Rath Dr. C. 6G ra ef e, an den Besitzer Gustav Thiele zu richten, Lager von Witte kind⸗B halten in Berlin die Herren J. F. Heyl C Com p. Apoth. Dr. Lehmann. mann Eomp. Foh. Gerold. L. Meyer

Die Bade-Direction.

Cx Comp. J. G. Br aum üller CL Sohn. 1 a GCto. I185/4)

Aplerbecker Aktien⸗Verein für Bergban. . (Zeche Margaretha.) Die dietsährige ordentliche Generalversammlnng unstes Bereins

au Sonnabend, den 27. Mai er, Nachmittags 3 Uhr,

im Hotel Wenker - Paxmann hierselbst statt, wozu die Herren Aktionäre hierdurch ergebenst eingeladen

findet

werden.

Tagesordnung: . 1) Bericht des Verwaltungsraths und Vorlage der Bilanz pro 1875; 2) Bericht der Pöfungẽ kommisston und Decharge ⸗Ertheilung;

3) Wahl eines

Mitgliedes des Verwaltungsraths;

4) Wahl dreier Revisoren zur Prüfung der Bilanz pro 1876.

Dortmund, 25. April 1876.

Die Direktion.

lasao) A tien⸗Gesellschaft

EChemische va

Statuten zu der jährlichen

brik Rhenania

Aachen. ö ; Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit gemäß Artikel 37 Kap. VI. der

ordentlichen Grneralversammlung

auf Dienstag, den 30. Mei, Vormittags 11 Uhr, im Geschäftslokale der Gesell⸗

schaft, Wilheimstraße 47.49, eingeladen.

Tagesordnung:

1) Bericht über die Lage des Geschäfts im Allzemeinen und über das v

im Besonderen.

Ertheilung der Decharge.

3) Berathung und eventuelle Beschlußfassung über die Aufnahme einer Anleihe.

Aachen, den 22. April 1876

Der Prästdent des Verwaltungsrathes.

P. J. Püngeler.

Der General⸗Direktor. Hasenelever.

Durch den Tod des praktischen Arztes Dr. Gatz Einceichung ihrer Zeugnisse sich innerhalb 6 in Tuchel, welcher die Kreis Wundarztstelle des Kreises Tuchel kommissarisch verwaltet hat, ist diese Medizinalbeamtenstelle wieder erledigt. Qua- lifizirte Medizinalpersonen fordern wir auf, unter

mn, um die Stelle bei uns zu bewerben.

Marienwerder, den 20. April 1876.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. vac obi

*

Lampe, K

und ruß. Sool dampf⸗Bäder d Frau en⸗Krankheiten, desgl. die ausgezeichneter Ziegen

X

erflossene Geschäftsjahr 2) Vorlage der Bilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres, Bericht der Rechnungs⸗Revisoren und

(H. 4939)

sr, Tilsit-Insterhurger Eisenbahn⸗Gesellschaft. Zur diesjährigen ordentlichen Generalversammlung werden die Herren Aktionäre auf Sonnabend, den 3. Juni d. J, 5e Uhr Nachmittags,

Behufs Erlangung der Stimmberechtigung müssen die Aktien oder die amtlichen Bescheinigungen

Tagesordnung: I) Geschäftsbericht und Bilanz für 1875. 2) Wahl der Mitglieder des Verwaltungs rathes und deren Stellvertreter. . 3) Wahl ven drei Revisoren zur Prüfung und Dechargirung der Bilanz von 18765 4) Bericht der Revisoren über die Prüfung und Decharge der Bilanz von 1575. . 5) Festsetzung der den Mitgliedern des Verwaltungsrathes zu gewährenden Remuneration. Tilsit, den 22. April 1876. Der Verwaltungsrath.

von Simpson. Kleffel. Herzfeld. Locomobilen von R. Hornsby G Sons. Us!) Centrifugalpumpen u. 8. W.

Secundäre Eisenbahnen und Seilbahnen. Scheer & Petzold,

Berlin, N., Chausseestrasse 88.

a Cto. 250 / p)

Soeben n n,, . ö k J 3626 Eheschliessung sxecht. Deutsches Eheschliessunssreeht

nach amtliellem Ermittelungen als Anleitung für die Standesbeamten bearbeitet r br TN ir StöTlzes, Gekeimem fuastiz- n. vortrag. Rath im Justiamini terium zu Berlin. II Heft. 2. Landrecht. a) Preussen mit Lauenburg (Nachtrag). b) Die übrigen Bundes- staaten. 3. Dispensationsweasen. 4. Ausserdeutsches KEheschliessungsrecht. 5. Ehemündig- Leitstabelle. Brefs M. 1209. Com plet. Cartonnirt 2 Mark.

Nei chs-Civilehe-Gdiesetz. Ausgabe m. Kommentar u. An-

hang enth. die amtlichen Formulare voa O. Philler, Appellationsgerichtsrath. Preis, ear- tonnirt M. 1, 80.

nterstützungswohnsitz. Das Eeiehsgesetz über den Unterstützungswohnsitz erläutert nach den Entscheidungen des Bundesamtes für 42s HKeimathwesen von Wohlers, Geh Ober-Regierungsrath, Mitglied des Bundes- amtes für sas Heimathwesen. Preis, cart. M. 1,60.

Vormund sch aftsorilnunq. EFextausgabe mit erlanterndem Vorwort u. vollstärd. Sachregister. (Vom Geh. GOber-Justizrath ete. Ku rIbaum). Lwölfte Anflage. Preis, cart. M. O35. , ;

Eusg. m. Kon mentar u, den in Verbindung steh. Gesetzen r. O. Philler, Appella-

tionsgerichtsrath. cart M. 2,40.

e r . aus dém Gebiete des Vormundsehaftsrechts nach der Vor- mundschaftsordnubg vom 5. Juli 1875 von Dr. M. E. Eccius, RKreisgerichtsrath u. Professor. Preis M. 1, —.

Verlag von Eramæ Vahlen in Berlin W., Mohrenstrasse 13/14.

Dritte Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 27. April

M 100.

1826.

In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintragungen und Löschungen in den Handels Zeichen u. Musterregistern, sowie über Kon kur se veröffentlich : 7) die von den Reichs,, Staats⸗ und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Submissionstermine,

1) Patente,

Y) die Uehersicht der anstehenden Konkurg⸗Termine,

3) die Vakanzen -Liste der durch Militär Anwärter zu besetzenden Stellen,

4 die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht⸗Militär- Anwärter,

5) die Uebersicht der anstehenden Subhastationstermine,

6) die Verpachtungstermine der Königl. Hof · Güter und Staats Domänen, sowie anderer Landgüter,

8) die Tarif- und Fahrplan ⸗Veränderungen der deutschen Eisenbahnen, ) die Uebersicht der Haupt ⸗Eisenhahn · Verbindungen Berlins, 10 die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff⸗Verbindungen mit transatlantischen Ländern,

II) das Telegraphen ⸗Verkehrsblatt.

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im 5. 6 des Gesetzes über den Markenschutz vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in

einem besonderen Blatt unter dem Titel

Gentral⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich. mn. Eu.

Das Central⸗Handels-⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, 8W., 5 109, und alle

Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expeditiont SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

Ein Neichs⸗Patentgesetz.

Unter dieser Ueberschrift veröffentlicht das Braunschw. Tagebl.“ folgenden Artikel, in welchem die Regelung des Patentwesens durch das Deutsche Reich befürwortet wird. Zu den der Reichsgesetz; ern in Artikel 4 der Verfa sung überwiesenen,

isher aber noch nicht in Angriff genommenen Gegenständen gehört auch der Schutz der Erfindungen. Den Reichstag hat die Sache aus Anlaß von Pe— titionen mehrfach beschäftigt und wiederholt ist der Reichskanzler aufgefordert worden, einen Gesetzent⸗ wurf zur Ausführung des betreffenden Verfassungs paragraphen vorzulegen. Gegenwärtig wird dann auch eine reichsgesetzliche Regelung des Patentschutzes vorbereitet; von Seiten des Bundesraths wird ein „Enqueteverfahren! über den Umfang und die Noth⸗ wendigkeit eines solchen Schutzes veranlaßt, und wir werden wohl in einer der nächsten Reichstags⸗ sessionen eine Vorlage darüber zu erwarten haben. Nachdem wir in der verflossenen Sesston den Musterschutz gesetzlich geordnet haben, ist die Rege⸗ lung des in genauem Zusammenhang damit stehen⸗ den Erfindungsschutzes eine unabweisbare Nothwen⸗ digkeit. Es giebt freilich Volkswirthe, und zwar volzugsweise Theoretiker, genug, welche gegen einen Erfindungsschutz überhaupt sind, weil sie ihn für einen reaktionären Ueberrest des längst überwundenen Monopolsystems halten und das Interesse der Ge— sellschaft an einer unbeschränkten Ausnutzung in⸗ dustrieller Verbesserungen und Entdeckungen für so groß erachten, daß die Rücksicht auf den einzelnen Erfinder derfenigen auf die Gesammtheit nachzu—⸗ stehen habe. Wir glauben jedoch nicht zu irren, wenn wir behaupten, daß dieses Uebermaß der wirthschaftlichen Freiheit, wie es die Extremen der manchesterlichen Schule anstreben, unter den Volkswirthen, Industriellen und Abgeordneten keineswegs mehr großen Anhang besitzt. Das Musterschutzgesetz wenigstens, gegen welches doch sonst ganz dieselben Einwendungen erhoben wurden, hat prinzipielle Bedenken fast gar nicht mehr her— vorgerufen, und damit ist der Grundfrage eigentlich schon präjudizirt. Aber auch die entschiedensten Gegner des , , , müssen jedenfalls eine schleunige reichsgesetzliche Regelung der Angelegenheit befürworten, resp, eine reichsgesetzliche Aufhebung des bisherigen Patentwesens betreiben; denn der ge⸗ genwärtige Zustand ist ein nach jeder Richtung und ker jeden Standpunkt unhaltbarer, und nur durch die vielen, noch wichtigeren Aufgaben der Reichsgesetzge⸗ fun läßt sich die bisherige Verzögerung recht— ertigen.

Heute gilt noch für jeden deutschen Einzelstaat eine besondere und selbstverständlich recht abweichende Patentgesetzgebung. Die Unmöglichkeit, eine für die gesammte industrielle Produktion so wichtige Frage auf dem engen Boden der Einzelstaaten zweckmäßig zu regeln, sie in politische Grenzen einzuschließen, über die doch unser freies wirthschaftliches Verkehrsgebiet seit lange hinausragt, hat sich schon zu Zeiten des alten Bundestages ebenso fühlbar gemacht, wie die Nothwendigkeit einer Zolleinigung. Schen im Jahre 1842 ist unter den Zollpereinsftagten eine Ueberein— kunft über Ertheilung von Erfindungspatenten ab⸗ geschlossen worden, die freilich nur einige ganz all⸗ gemeine Grundsätze aufstellte, im Wesentlichen aber die ganze Mannigfaltigkeit bestehen ließ, die Gültigkeit eines Patents nur für denjenigen Stagt, wo es eben verliehen wurde, anerkannte, kurz, auch nicht die be⸗ scheidensten Ansprüche an Einheitlichkeit erfüllte. Weiter sind wir seither nicht gekommen. Der Schutz für industrielle Erfindungen ist schwerfällig, kost— spielig und wenig wirksam, und die Folge davon war, daß die deutsche Industrie lange nicht die Fort— schritte machte, wie z. B. die englische und fran⸗ zösische. Die beklagenswerthe Thatsache, daß wir in verschiedenen Industriezweigen an Geschmac, Solidität, Zweckmäßigkeit, kechnischer und künstleri⸗ scher Verbefferung von der ausländischen Fabrika⸗ tion überflügelt worden sind, entspringt einer Reihe wirthschaftlicher und moralischer Ursachen; einen Theil der Schuld aber trägt auch der mangelhafte Schutz, den neue. Erfindungen und Verbesserungen genießen. Wer soll seinen Geist und seine Arbeitskraft anstrengen, Mühe und Kosten aufwenden, langwierige Versuche anstellen, um eine Idee praktisch zu verwerthen, um Fortschritte ins Leben zu rufen, wenn er nicht im Falle des Gelin⸗ gens einen Lohn für seinen Einsatz an Geist, Arbeit und Geld zu erwarten hat, wenn der Träge und Un—⸗ fähige sich sofort der Früchte fremder Anstrengungen bemächtigen kann! Der Vortheil, den die Gesellschaft durch eine schrankenlose Konkurrenz, durch allgemeine freie Ausbeutung neuer Erfindungen gewinnt, wird Überreichlich dadurch aufgewogen, daß die geistige Schöpferkraft selbst, die Erzeugung neuer Ideen von der ungenügenden Aussicht auf materiellen Lohn ge— lähmt und erdrückt wird, daß ferner etwaige Erfin— dungen sorgfältig geheim gehalten werden, vielleicht mit der Zeit gänzlich verloren gehen, jedenfalls ihre Fertbildung und Entwickelung, neue daran sich knüpfende Verbesserungen und Fortschritte erschwert und verzögert werden.

Wenn wir die Wohlthätigkeit des Erfindungs— schutzes überhaupt, ohne welchen noch kein Industrie⸗ staal auszukommen versucht hat, und für uns int—⸗—

besondere die Nothwendigkeit einer reichsgesetzlichen Regelung dieser Angelegenheit voraussetzen, so werden doch über die Einzelheiten eines zeit⸗ und zweckent⸗ sprechenden Patentgesetzes sehr verschiedenartige Mei⸗ nungen auftreten. Es ist nicht leicht, ein gerechtes Urtheil über die Bedürfnisse und Interessen der nächst⸗ betheiligten industriellen Kreise wie des großen Publikums zu gewinnen, die billige Rücsicht auf den Erfinder mit den Anforderungen der allgemeinen Wohlfahrt in Einklang zu setzen. Das angeordnete Enqueteverfahren und die Stimmen der Fachpresse wird hoffentlich eine zuverlässige Richtschnur für die vielen verwickelten und schwierigen Fragen ergeben. Ohne in die technischen Einzelheiten eindringen zu wollen, sei es uns nur gestattet, die allgemeinen Grundzüge und Prinzipien eines Reichs Patent⸗ gesetzes, wie wir sie für wünschenswerth halten, darzulegen.

Ueber die in den Tagen des 19. bis 24. April in Berlin stattgefundenen Sitzungen des bleibenden Ausschusses des Deutschen Handelstages wird uns berichtet:

Die Kommission des Deutschen Handelstages für Handelsverträge sollte schon Ende März zusammen⸗ treten, um die von den Handelskammern, kaufmän⸗ nischen Korporationen, wirthschaftlichen Vereinen, induftriellen Firmen zc. erstatteten Gutachten in einem Berichte zunächst an der bleibenden Ausschuß des Handelstages zusammenzufagssen und zu berathen. Die Masse des eingehenden Materials, die Schwie⸗ rigkeit der Gruppirung, die vielfach durch und gegen einander laufenden Anträge, welche in mehr als 300 oft sehr umfangreichen Berichten über fast 2000 Han⸗ delsartikel und über nahezu alle Zolltarife der Erde ausgesprochen waren, haben den Zusammentritt der Kommission mehrere Wochen hinausschieben lassen, und hat Letztere erst am 19. bis 21. April in drei Sitzungen den inzwischen von Dr. Rentzsch bearbei⸗ teten Bericht prüfen und feststellen können. An den Berathungen nahmen Theil die Herren Geheimer Kommerzien⸗Rath k als Vor⸗ sitzender. Reichstags Abgeordneter Mosle-Bremen, Vize ⸗Präsident des Handelstages, Geheimer Kommerzien⸗Rath B. Liebermann, Kommerzien⸗Rath Baare⸗Bochum, Handelskammer⸗Präsident Bahse⸗ Chemnitz, Abgeordneter Dr. Hammacher-Berlin, Kommerzienrath Meckel⸗Elberfeld, Edgar Roß⸗ n,. Eduard Schwarz ⸗Mülhausen i. Els., Geh.

ommerzien⸗ und Admiralitäts⸗Rath Stephan⸗Berlin und Dr. Rentzsch⸗Berlin.

In der Sitzung des bleibenden Ausschusses vom 22. April referirte der Vorsitzende der Kommission, Geh. Kommerzienrath Heimendahl über das Zu⸗ standekommen des Berichtes und die Stellung der Kommission zu demselben, worauf der Bericht ge— nehmigt und dessen Absendung an das Reichskanzler⸗ Amt beschlossen wurde. Hierbei soll das Gesuch ausgesprochen werden, daß zu den Verhandlungen über neu abzuschließende Handelsverträge Sachver⸗ ständige aus den Handels« und Industriekreisen zu⸗ gezogen werden möchten, wobei sich das Handelstags⸗ Präsidium zu Vorschlägen der geeignet erscheinenden Persönlichkeiten erbietet. Insoweit nöthig werden ferner die etwa noch eingehenden Gutachten in einem Nachberichte zusammengefaßt werden, mit dessen Be⸗ arbeitung Geh. Rath Heimendahl und Dr. Rentzsch beauftragt werden. Eine Veröffentlichung dieser Berichte soll erst in einiger Zeit erfolgen.

In derselben Sitzung vom 22. nahm der Ausschuß die Wahl des Präsidenten vor, und betraute mit diesem Amte wiederum Kommerzien⸗Rath Delbrück, der zur lebhaften Freude des Ausschusses sich dazu bereit erklärte.

In der Sitzung vom 23. April beschloß der blei⸗ bende Ausschuß, dahin zu wirken, daß die von den Vertretern des Deutschen Reiches im Auslande ein⸗ gehenden Berichte über Angelegenheiten des Handels und der Industrie in zweckentsprechender Weise zu— sammengestellt und veröffentlicht werden, und zu die⸗ sem Ende, sowie in Bezug auf rascheres Erscheinen der Konsularberichte sich mit dem Auswärtigen Amte in Verbindung zu setzen.

In Bezug auf den Schiffahrtsverkehr wurde be⸗ schlossen, dem Reichskanzler eine motivirte Vor⸗ stellung zu überreichen, wodurch die Errichtung eines Reichsschiffahrts⸗Amtes beantragt wird, welchem nach Analogie des Reichseisenbahn⸗Amts die Be⸗ aufsichtigung der Schiffahrtsstraßen und die damit zusammenhaͤngenden Anlagen und Einrichtungen, fowie die Vorbereitung der auf die Schiffahrt und deren Interessen bezüglichen Gesetze und An= ordnungen und überhaupt die Pflege aller die Entwickelung und Förderung der Binnen⸗ und See schiffahrt betreffenden Angelegenheiten obliegt. Der Ausschuß beschloß ferner zu erklären:

I) Daß er bei der Entwickelung und jetzigen Lage der Wirthschaftsvmrhältnisse Deutschlands ein drin gendes und verstärktes Bedürfniß anerkenne, dahin zu wirken, daß Seitens aller Betheiligten die Verbesserung der Wasserstraßen und der Haͤfen, so wie insbesondere die Herstellung von Kanälen zur Verbindung der Produktions⸗ und Konsumtionsgebiete unter einander und mit den Seehäfen und großen Strömen that⸗ kräftig in die Hand genommen werde; .

2) daß nach seiner Ueberzeugung die Kanäle und

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Das

Häfen in der Regel durch die Stagten oder das Reich und für deren Kosten auszuführen und zu verwalten sind, daß jedoch nöthigenfalls auf Grund eines Gesetzes die Interessenten dazu an⸗ gehalten werden müssen, in einer der individuellen Lage des Falles entsprechenden Weise zu den Her— stellungskosten beizutragen oder sich bei dem Risiko der Anlage- Kapitals⸗Rente zu betheiligen;

3) daß die Grundlagen, auf denen beispielsweise die Interessenten des Niederrheins und Westfalens den Enscherkangl von Ruhrort nach Dortmund als ersten und wichtigsten Theil des Rhein ⸗Elbe - Kanals, und den Rhein⸗Maas⸗-Kanal auszuführen streben, im Allge— meinen als sachgemäß und bei gutem Willen der Betheiligten als zum Ziele führende betrachtet wer— den können.

In der letzten Sitzung am 24. April beschäftigte sich der bleibende Ausschuß des Handelstage? mit der Frage der Erwerbung der Bahnen durch das Reich. Nach län⸗ gerer Debatte wurden die Verhandlungen vertagt und beschlossen, über die vorliegenden Anträge die Gut— achten der Handelskammern einzuholen.

Schließlich wurde mit der interimistischen Führung 3 . des Handelstages Dr. Rentzsch beauf⸗ ragt.

Der „Magdeburger Ztg.“ entnehmen wir Folgen⸗ des: Dem Vorgange der Düsseldorfer Handels kammer folgend, hat auch die Handelskammer in Leipzig beschlossen, hinsichtlich des Kreditgebens im geschäftlichen Verkehr an Kaufleute, Ladeninhaber, Gewerbetreibende 2c. ein Cirkular zu richten, und die Betreffenden aufzufordern, entweder sofort nach Lieferung der Waare oder monatlich oder spätestens vierteljährlich Rechnung zu senden und dem entsprechend Berichtigung zu beanspruchen. In buchhändlerischen Kreisen ist man bereits seit Jahresfrist übereingekommen, wenigstens halbjährlich Rechnung zu senden; diese Frist ist für kleinere Ge—⸗ werbetreibende jedenfalls zu lang und es möchte sich in der That empfehlen, daß, wenn nicht sofor⸗ tige Baarzahlung eintritt, spätestens vierteljährlich Rechnung geschickt wird. Es wird dadurch nicht nur das unnöthige, in mancher Beziehung selbst nach theilige Kreditgeben vermieden, es wird auch die für beide Theile wünschenswerthe Kontrole beziehungs—⸗ weise Serichtigung irrthümlicher Angaben erleichtert. In hiesiger Stadt ist seit einigen Jahren schon eine Besserung eingetreten; viele Gewerbetreibende, von denen man früher nur alle Jahre Rechnungen er⸗ hielt, schicken sie in kürzeren Fristen. Auch für den Großhandel ist eine ähnliche Reform der kaufmänni⸗ schen Zahlungsweise von der Handelskammer in Augsburg angeregt worden, und es ist von Seiten des Deutschen Handelstages eine entsprechende Kund⸗ gebung zu erwarten.

Soeben ist von der Crefelder Handels⸗ kamm er die Statistik der dortigen Sammt⸗ und Seiden-Industrie für 18765 abgeschlossen worden. Sie zeigt keine Abnahme des Umschlages trotz der Entwerthung des Rohmaterials gegen 1874. Bei etwa 29,700 beschäftigten Webstühlen und bei einem Verbrauch von 968,060 Kilo an Rohmaterinl betrug der Umschlag mit Deutschland 24,907,161, mit England 24,187,141, mit Frankreich 2,377,380, mit anderen europäischen Ländern 3,597,198, mit außer⸗ europäischen Ländern 10,109,732 S6. An Arbeits- löhnen wurden verausgabt etwa 22 Millionen 6.

Em den, 19. April. (Ostfr. 3. Am vergangenen Sonnabend wurde uns eine von unserm Mitbürger Blok konstruirte Petroleumlampe gezeigt, mit dem Bemerken, daß solche nicht explodiren könne. Um letzteres in erproben, verfügten wir uns in den gewölbten Keller des Hotels Germanig, und wurden hier folgende Versuche damik angestellt: Zuerst wurde die nur theilweise mit Petroleum verschene Lampe angezündet und brennend weiter nachgefüllt, welches nicht nur leicht, sondern auch ohne Gefahr geschehen kann, da zu diesem Zwecke ein hesonders konstruirtes Kännchen dient. Nun wurde die Lampe brennend platt auf den Boden gelegt, wo sie nach wenigen Augenblicken von selbst erlosch. Alsdann wurde ste an einem langen Bindfaden aufge⸗ hängt, angezündet und fallen gelassen, so daß Gasbehälter und Cylinder zertrümmerten. Die Lampe aber erlosch sofort. Schließlich wurde sie ohne Cylinder brennend in das schon reichlich auf dem Boden angesammelte Petroleum gelegt, durch einen Faden hin und hergezogen, bis das Petroleum des Fußbodens zündete, und in diesem lammenmeer die Lampe so lange belassen, bis

uppelrand und Tragdraäͤhte, ja selbst der Cylinder⸗ rand abgeschmolzen waren, dann aber einfach in die Hand genommen und ausgeblasen, ohne zu explodiren. Welche Hitze das Petroleum bereits entwickelte, war daran zu sehen, daß der Metallfuß der Lampe durch den daran haftenden Brennstoff eine große Flamme bildete, welche ebenfalls gusge⸗ blasen werden mußte. Der Brenner selbst ist ein gewöhnlicher Kosmos⸗Brenner, und können alle Lampen dieser Gattung sehr leicht und von jedem 1 mit solcher Sicherheits vorrichtung versehen werden.

Abonnement beträgt 1 M 30 für das V ertelsahr. Einzelne Nummern kosten So 4. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 80 .

Zeichen ⸗Register. (Die aus ländischen Zeichen werden unter Leipzig veröffentlicht.) Kerlin. Königliches Stadtgericht zu Berlin. J. Abtheilung für Civilsachen.

Als Marke ist einge ö tragen unter Nr. 285 zu SCQMilike

der Firma: „Berliner Velvet ⸗Fabrik⸗ B in Berlin nach Anmeldung S vom 12. April 1876, Nach mittags 12 Uhr 50 Minu⸗ ten für Artikel in Baum⸗ wolle und Sammet (Vel⸗ vet) das Zeichen: Berlin, den 13. April 1876.

ö O V

Cölm. Als Marke ist eingetragen bei dem Königlichen Handelsgerichte zu Cöln 3 unter Nr. 214 zu der Firma: „Heinr. Höver“ zu Berghausen, Bürgermeisterei Gimborn, nach Anmeldung vom ; April 1876, Vormittags 9 Uhr, für Stahl und Eisen und für Stahl- und Eisenwaaren das Zeichen: welches auf der Waare durch Einschlagen ange⸗ bracht wird.

Der Handelsgerichts⸗Sekretär.

Weber.

Hamburg. Als Marken sind eingetragen zur Firma: Friedrich Justus in Hamburg, nach An⸗ meldung vom 21. April 1876, Nachmittags 14 Uhr, für Tabacke und Cigarren

unter Nr. 80 das Zeichen:

und unter Nr. 1 das Zeichen:

Hamburg.

Das Handelsgericht.

Wäürnherg.e. Als Marke ist eingetragen zu der Firma: F. Ad. Richter C Cie. in Uürnberg, nach Anmeldung vom 25. Februar 1876, Vormittags 10 Uhr, 1) unter Nr. 551 für pharmazeutische Präparate und Spezialitäten, ätherische Oele, Seifen, Parfümerien, Ligueure und Liqueur—⸗ Essenzen, Chokolade, Kaffeesurrogate, Gummi⸗ pfropfen, Flaschen und Flacons aller Art das Zeichen:

2) unter Nr. 552 für pharmazeutische Präparate (Spezialitäten) das Zeichen:

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