dels, Zoll- und Gewerbepoltttk verbindet. Wer kam wohl lengnen, daß die Tarife der Eisenbahnen als Import- Und SExpart= prämlen wirken? Wer kann leugnen, daß das Zusammentreffen der Tariferhöhung auf den Eisznbahnen mit der Zollermäßigung Wir⸗ kungen Hervorgerufen hat, die ganz besonders geeignet waren, gegen an Ech heilsame und nothwen dige Maßregeln die Opposition zu steigern? Das liegt, wie mir schrint, auf der Hand, daß diese Gebiete fast vellständig zusarcmenfallen, und wenn man im Mittel punkt des einen stehen, wenn man die gesammten Verhälinisse de; Einen übersehen will, man aach im Mittelpunkte des Andern sich be— finden, das Andere zu beherrschen im Stande sein muß! So bin ich enn auch davon durchorunägen, meine Herren, trotz des entgegen ftebenden Zengnisses des Hrn Abg. Berger, daß diese Erkenntniß den größten Theil des dentschen Volkes durchdringt, und daß die Strö— mungen im deutschen Volke diejenige Richtung verfolgen, welche mein Kollege, Hr. Achenbach, hervorgehoben hat. Für die landwirthschaft⸗ liche Bevölkerung kann ich in der That Zeugniß hierfür abgeben, und darf wohl von) mir behaupten, daß sch die landwirthschaftlichen Zeitschriften, welche diese Frage fafst in jeder Rummer be⸗ Dandeln, fast aus ganz Deutschland lese; ich kann von mir behaupten, daß ich mit den landwirthschaftlichen Vereinen in beftändiger Verbinduag stehe, daß Alles, was in jenen die Gemůther bewegt, in der einen oder anderen Ferm an mich herantritt, und daß Dor ebenfalls die Strömung entschieden dahin geht, den öffentlichen Charakter des Eisenbahnwesens zum Durchbruch zu bringen, und da⸗ nach ein neues System zu gestalten. Daß Gegenströmungen dasind, muß ich zugeben; diese Gegenströmungen sind aber viel weniger in der großen Masse der Betheiligten vorhanden, als sie hervorgehen aus, wie ich ebenfalls einraume, berechtigten Parteirichtungen, welche von ihren besonderen Gesichtspunkten aus der Frage eine bestimmte Po= litische Bedeutung beilegen, welche sie zu Gegnern des Vor schlages macht. Dabei ist allerdings, wie der Hr. Abgeordnete für Hagen richtig herausgefühlt hat eine, welche aus der Befůrchtung einer alfzugroßen Centralisation ihre Kraft hernimmt. Ich, meine Herren, habe die Erfahrung gemacht. daß. wenn irgend ein Schritt in re⸗ formistischer Beziehung gemacht werden sollte, immer die Centralisationè⸗· bangigkeit auftrat, und daß immer eingewendet wurde: hier wird wieder centralisirt, das entspricht der deutschen Eigenart nicht, das verletzt die lokalen und Sonderinteressen. Immer wurde gerade dieser Punkt besonders ftark betont, weil man weiß, daß der Deutsche kein Freund der Einförmigkeit ist, und daß er gern seine Eigenart auf allen Gebieten des Lebens aufrecht erhalt. Sei uns aber hier gestattet, wie wir das ja an anderer Stelle gethan haben, und oft im Reichstage zu thun gensthigt waren, zu untersuchen, ob denn in Wirklichkeit die Fentralisation in höherem Maße in der Richtung eintritt, welche Ihnen die Königliche Staatsregierung vorschlägt, oder auf dem Wege, der ja vielfach von Seiten der Gegner angepriesen wird, auf dem Wege der Gesetzgebung und der straffen centralisirten Aufsicht des Staates, Was zunäͤchft die Gesetzgebung betrifft, so kann es wohl keinem Zweifel unterliegen, daß, wenn solche Bestimmungen wie die, um welche er sich bier kandelt' durch das Gesetz gegeben werden, unendlich viel mehr uni⸗ formirt werden muß, als wenn es gilt, die Verwaltung nach dem vorliegenden Plane zu gestalten; denn die Verwaltung bleibt immer eine flüssige Und kann den Besonderheiten und Bedürfnissen in den einzelnen Fällen nachgehen, während das einmal gegebene Gesetz hierzu nicht im Stande ist. Ja, gerade aus Kreisen politischer Freunde des Hrn. Abgeordneten hat man die Tarifirung im Wege der Gefetzgebung vorgeschlagen. Ich räume ein, daß der Hr. Ab⸗ geordnete dieser Idee gänzlich fern steht; aber ich habe hier eine Broschüre, die aus der ostpreußischen Landwirthschaft hervorgegangen ist, die sich dieser Idee zuneigt und hervorhebt, daß, wenn man nicht die Vorschläge der Staatsregierung acceptiren wolle, es sich empfehlen möchle, auf dem Wege der Gesetzgebung die Tarife festzustellen. Würde, wenn dies geschäbe, nicht mit Recht über eine übertriebene Uni⸗ formirung geklagt werden? Der Vorschlag ist jedenfalls sehr viel centra⸗ listischer, als der der Regierung. h.
Ich behaupte weiter, je mebr Sie der öffentlichen Gewalt an der Spitze der Verwaltung durch den Einfluß, den sie kraft ihres Be⸗ sitzes hat, die Beherrschung der Verhältnisse in die Hand geben, desto⸗ mehr fetzen Sie sie in die Lage, in der Ausführung der Maximen der Decentraälisation Raum zu gewähren, wie nach meinem Dafürhalten derjenige Staat, in welchem der Einheitsgedanke am strengsten und korrektesten durchgeführ ist, am ersten in der Lage ist, Selbstverwal⸗ tung zu gestatten, — ein Satz, der uns ja bei Gelegenheit der Neform in der Richtung der Selbstverwaltung auf das Lebhafteste beschäftigt hat, und von dem wir damals ausgegangen sind, als wir wagten, in gewisser Beziehung mehr zu decentralistren, als die meisten europäischen Staaten bishec versucht haben.
Wenn der Hr. Abgeordnete für Hagen sagt, man hätte bisher darüber geklagt, daß über jede Kleinigkeit bei den Staatsbahnen und zum Thell auch von den Privathahnen die Genehmigung der Central⸗ stelle hätte eingeholt werden müssen, und daß das ein Uebelstand sei, so meine ich, würde man diesen Uebelstand beseitigen können, mindestens eben so gut wie bei der Centralisation des Aufsichts rechts bei der Herstellung derjenigen Position, welche der Vorschlag der Staatsregierung anstrebt.
Ich gehe aber weiter Wenn man befürchtet, daß in dem nenen System die Bedürfnisse, die Interessen, die Verhältnisse der einzelnen Orte, Gegenden und Provinzen nicht be⸗ rücksichtigt werden würden, so meine ich, umgekehrt, diese Berücksichtigung ist am ersten möglich auf dem Wege, den wir Ihnen anempfehlen. Bei dem jetzt bestehenden System, wie wollen Sie da eine solche Bexücksichtigung gegenüber den Privatbahnen durchführen? Lassen Sie mich ein Beispiel geben. Die Reichsbahnen im Elsaß haben schon einen Schritt zu dem zethan, was ich in Aussicht stellte; es bestehen dort Ausschüsse, welche aus verschiedenen Interessentenkreisen zusammen⸗ gesetzt sind, welche auch nicht zufällig bei den einzelnen Fragen der Facon wegen zusammengerufen werden, sondern welche mit be⸗ stimmten Befugnissen periodisch zusammentreten, um den Betrieb und die Berwaltung mit ihrem Rathe begleiten. Diese Einrichtung hat sich dort bewährt und wird ven den Einwohnern des Reicht⸗ landes hoch geschätzt, und man hat deshalb von Seiten des Reicht⸗ Eisenbahnamts in Austsicht genommen, diese Einrichtung auch ander- weitig zu empfehlen. Soweit es sich um die preußischen Staats- Dahnen handelt, hat der Hr. Handels⸗Minister — vielleicht auch schen vorher aus eigener Initiative, ich weiß es nicht — Aehnliches in die Wege geleitet.
Es warden aber auch die Privatbahnen aufgeferdert, dem Bei⸗ spiel des Reiches zu folgen, jedoch ohne Erfolg.
Man meinte, unter den Verwaltung räthen befänden sich An⸗ gehörige der verschiedenen Interessentengruppen, welche die erforder⸗ liche Vertretung der betheiligten Interessen schon besorgen würden. Eines weiteren bedürfe es nicht.
Nun, meine Herren, in dieser Auffassung spricht sich der Gedanke unzweideutig aus, der unser Eisenbahnwesen duichdringt.
Ich habe die Meinung, daß bei demjenigen System, wie es hoffentlich zur Durchführung gelangen wird, in den Provinzen, und joweit es sich um selche Staaten handelt, die sich freiwillig anschließen, irntrhalb! dieser Gremien geschaffen werden welche amtlich in der Lage sind, einen wirk⸗ lichen Einfluß für die Befriedigung der lokalen und provinziellen Be⸗ durfnisse zur Geltung zu bringen. Nach meinem Dafürhalten kann eire Anlehnung organisirt werben an die Thätigkeit der lokalen und provinziellen Verbande, eine gewisse Uebertragung der Selbstverwal- tung auf das Eisenbahnwesen. Möglich aber wird dies nur dadurch, Laß Tie Gesammtfizur, welche unser Eisenbahnwesen annimmt, gleichartig ist der politisch⸗ kommunalen Gliederung des betreffenden Staatswesens. Tarn können diejenigen Verbärde, welche als selbstverwaltende in politischer Beziehung thätig sind, ihre Thätigkeit auf das wirthschaftliche Gebiet des Eisenbahnwesens erstrecken. Ich hoffe überhaupt, daß das gesammate Verkehrswesen in der Wechsel wirkung zwischen Wasserftraßen. Flüfsen und Kanälen, zwischen Landstraßen und Eisenbahnen auf dem durch die Vorlage inaugurir⸗ ten Wege unter Mitbethätigurg der perschit denen Interefsentengruppen
und der selbstrerwaltenden Koöͤrperschaften einen kräctigen Auffchwung nehmen werde, kräftiger als jetzt, wo ein bunt. Durcheinander von Verhältnissen besteht, welches ein konzentrisches Wirken auf diesem Gebiete hindert. ; . ;
Wenn von der Gegenseite ö wird, wie es später mit dem Neu- und Ausbau des Eisenbahnsystemz stehen werde, wenn die Hauptlinien Preußen genommen seien, und wenn die Privatbahnen keine Veranlassung mehr hätten, Nebenlinien zu bauen, wenn ferner Bedürfnifsen, denen in diefer Be iehung biaher vom Staate Ge⸗ nüge gethan wurde, dieser Weg zur Befriedigung verschlossen werde: e antworte ich, daß dieser Ausbau der zu führenden Bahnen, die Ergänzung des Netzes, dessen Verzweigung über das Land zufallen werde einer Kombination von Leistungen der selbst verwaltenden Verbände des Privatkapitals. der Einzelstaaten und des Reiches; bierfür lassen sich die mannigfaltigften Formen denken. Eine dieser Formen könnte die sein, daß die provinziellen Verbände unter Umständen mit Beihülfe Seitens des Einielstaates Kapitalien und Grund und Boden hergeben, daß selbst Privatkapitalien sich in 1ulãssigen Formen betheiligen, daß die öffentliche Gewalt, welche die Eisenbabnen zu verwalten hat, den Betrieb übernimmt, die Betriebsmittel gewährt? Ist das nicht eine Kombination, die ratienellen Anfor⸗ derungen entspricht und gleichzeitig die finanzielle Verantwortlichkeit und die Verantwortlichkeit für das Nützliche und Gemeinnützige den betheiligten Verbänden überträgt? Gerade auf diesem Wege, meine ich, läßt sich erreichen, was nothwendig ist. Mit einem gewissen Scheine von Recht, meine Herren, entgegnet man; warum seien Denn bisher, obwohl doch fetzt schon ein erheblicher Theil der Bahnen in den Händen des Staates ist, nicht bei den Staatsbahnen diese günstigen Folgen eingetreten? Meine Herren, nicht der Besitz der Bahnen von Seiten des Staates ist es, worauf es ankömmt, sondern der Gesichts punkt, welchem dieser Besits die Stelle, welche, dieser Besit in dem Eifenbahnneß- einnimmt. Wie ist denn unser Eisenbahnbesitz entstanden? Ganz unsystematisch da und dort ein Ge— menge mit Privatbahnen ohne festen Plan. So ist es gekommen, daß auch bei der Staatsverwaltung die Richtung maßgehend wurde, welche bei den Privatbahnen die herrschende ist, und daß man ge—⸗ nöthigt war, um der Konkurrenz mit den Letzteren willen, mit ihnen in das nämliche Fahrwasser zu steuern. Ein solcher Zustand freilich kann unter Umstaͤnden nachtheiliger wirken, als das eine Privatbahn— system, weil hinter den Staatsbahnen die Staatsmacht steht, welche dem Erwerbsgeiste zu Hülfe kommt. Nur dann werden die Stagts⸗ bahnen diejenige Stellung einnehmen, die wir ihnen zuertheilen wollen, wenn sie wirklich als Träger öffentlicher Gesichtspunkte verwaltet wer⸗ den — und verwaliet werden können.
Ich, meine Herren, finde in dem §. 1 des Vorschlagzs, den Ihnen unser Entwurf bringt, folgende Frage: wollen Sie behufs Reform unseres Eisenbahnwesens zu einem System übergehen, inhaltlich deffen die öffentliche Gewalt an die Spitze der Leitung und der Nutzung des Betriebes der Eisenbahnen tritt? Wollen Sie in dieser Richtung eine Konsolidation des öffentlichen Eisenbahnbesitzes? Wollen Sie endlich zunächst und in erster Linie es dem Reiche freistellen, die höchst gewichtige und alle Verhältnisse der wirthschaftlichen und Kulturentwickelung beeinflussende Funktion zu übernehmen, welche der Fffentlichen Gewalt in jenen Beziehungen Übertragen werden soll?
Die Staateregierung hat nach gewissenhafter und eingehender Prüfung geglaubt, sich für diesen Weg entscheiden zu müssen, weil sie der Ansicht ist, daß derselbe dazu führt, Uebelstände zu beseitigen, welche das Land beseitigt sehen will und welche beseitigt zu sehen nach unferem Dafürhalten eine berechtigte Forderung des Landes ist, beantworten Sie die Frage, die die Staatsregierung in voller Soli—⸗ darität Ihnen vorlegt, zustimmend, und Sie werden nach meinem Dafũ palten ein Votum abgegeben haben zum Wohle des Vater landes!
Im weiteren Verlaufe der Sitzung suchte der Abg. Dr. Virchsw darzuthun, daß die jetzigen Uebelstände auch nicht be⸗ seitigt werden würden, wenn die Eisenbahnen auf das Reich übergingen; er suchte ferner aus den Motiven der Vorlage einen Zwiespalt zwischen den Intentionen des preußischen Han⸗ dels-Ministeriums und denjenigen des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck zu konstatiren. Dieser entgegnete hierauf:
Bei der annähernden Erschöpfung der sachlichen Debatte halte ich mich für verpflichtet, Ibre Zeit mit einer Verlängerung derselben nicht in Anspruch zu nehmen, und will nur auf eine persönliche An⸗ regung des Hrn. Abg. Virchow antworten. Derselbe hat gesprochen, wie mir schien, unter dem Eindruck einer lebhaften Besorgniß über inneren Zwiespalt in dem jetzt bestehenden Ministerium, und ich halte es für meine Pflicht, und ich glaube, er wird es mir Dank wissen, wenn ich ihn darüber so schnell wie möglich beruhige. Namentlich aber zwischen dem Hrn. Handels - Minister und dem Minister⸗Präsidenten sind Meinungeverschiedenheiten über diefe Angelegenheit, seit sie überhaupt im Staats , Ministe⸗ rium verhandelt ist, gar nicht hervorgetreten; wir haben jederzeit dieselbe Auffassung vertreten und sind vollständig einig, wir wünschen es aber auch zu bleiben, und ich namentlich in der Er innerung daran, daß ich mit früheren Verwaltungen — der Hr. Abgeordnete hat da wahrscheinlich blos die Zeit verwechselt, die ver= gangen hinter uns liegt, mit der Gegenwart — mit früheren Ver waltungen habe ich mich nicht immer so im Einverftändniß befunden in der Gesammtauffassung. Gerade weil wir einig zu bleiben wünschen und die Elemente zwiespältiger Auffassung heseitigen wollen, haben wir dieses Gesetz eingebracht, nicht ausschließlich deshalb, aber es ist einer der Gründe. Es ist ja ganz unmöglich, daß, wenn von zwei verschiedenen Stellen, aus verschiedenen Beamten kestehend, eine konkurrirende Aufsicht ausgeübt werden soll, auch wenn beide mit derselben Treue und Hingebung nicht nur demselben Monarchen und Lande dienen, sondern auch ir ihrer Hauptüberzeugung nach denselben Gesammtrichtungen operiren, so ist es doch ganz unvermeidlich, wenn sie nichts von einander wissen und neben einander gehen, ohne unter⸗ einander abzustimmen, jeder seinen Weg, der ihm der richtige zu sein scheint, daß, wenn sie die Distanz abmessen, sich wundern, wie weit sie auseinander gekommen sind, und daraus er- zeugen sich Diskussionen, fuͤr deren Abschiießung keine JInstanz vorhanden ist. Wir sind in früheren Zeiten — es ist bei der einheitlichen Geschlossenheit, mit der jetzt das Ministerium zusammengesetzt ist, Gott sei Dank selten, sogar ganz obsolet ge— worden — sind wir weit über die Triplik and Qucdeuplik in den gegenseitigen Erörterungen zwischen zwei verschiedenen Ressorts hin. ausgekommen. Die siebente und zehnte Erwiderung — ich will gar nicht die barbarische Bezeichnung dafür latinisiren — hat stattge⸗ funden, und im Grunde waren die Urheber dieser Polemik doch alle demselben Ministerium und derselben staatlichen Richtung an—⸗ gehörig, um wie viel leichter ist es also in technischen Be⸗ ziehungen, bei denen sich in der einen Instanz ich will nicht sagen pelitische, aber doch gesammtstaatliche Rücsichten nothwendig mehr einmischen, als in der anderen rein technischen, daß die weit aus einandergehen. Wenn ich gesagt habe, daß ich oder das Reichskanzler Amt in Bezug auf seinen Entwurf des Reichsgesetzes, auch die Uaterstützung der preußischen Regierung nicht gehabt habe, so habe ich damit der preußischen Regierung, respektive dem betref⸗ fenden Ressort ebensowenig einen Vorwurf machen wollen, wie ich hier der Königlich sächstschen, so nahe befreundeten Regierung von dieser Stelle einen Vorwurf habe machen können. Ich habe nur einen thatsächlichen Zustand kritisiren und ihn der Oeffentlichkeit nahe legen wollen. Denn Las ist ein Zustand, der eigentlich nicht statt⸗ finden sollte, der aber beim besten Willen und bei der größten Uebereinstim mung, sowie zwei konkurrirende Behörden eine und dieselbe Sache obne Verständigung unter sich bearbeiten, nothwendig erfolgen muß. Also alle Schlüfse, die daraus etwa gezogen werden könnten, als ob zwischen dem Hrn. Handels ⸗Minister und mir oder an anderen Stellen, etwa zwischen dem Hrn. Finanz: Minister und anderen Mitgliedern des Ministeriums, Meinungsverschiedenheit statt-
finde, stnd unrichtig, — Nuanzen sehr wahrscheinlich; aber das, was
wir Ihnen vorlegten, ist von al len beschlossen, dem Wortlaut und dem Sinne nach, und wir sind in der ganzen Sache in dem Maße einig, daß ich nur wünschen möchte, daß wir auch mit dem Hrn. Vorredner und seiner Partei uns in derselben U hereinstimmung be⸗ fänden, wie sie unter uas besteht. Dann würde ja die Sache gut und glatt gehen. .
Nachbein der Abg. v. Wedell⸗Malchow als Mitglied der Tarif⸗Enquete⸗Kommission versichert hatte, daß ein wirksames Eisenbahngesetz auf dem Wege der Unterhandlung nicht zu er⸗ reichen fei und daß die jetzigen Mißstände, namentlich die der Differentialtarife nur befeitigt werden könnten, wenn das Reich durch einen großen Eisenbahnbesitz einen wirksamen Einfluß auf die deutsche Eisenbahnpolitit üben könnte, ergriff der Handels⸗ Minister Dr. Achenbach das Wort.
Meine Herren! Fürchten Sie nicht, daß ich Ihre Aufmerksam⸗ keit auf längere Zeit in Anspruch nehmen werde. Ich bitte mir nur wenige Minuten Ruhe aus. .
Meine Herren! Die ganze Debatte, welche an dem heutigen Tage ftattgefunden hat, macht auf mich den Eindruck, daß die Qua- itt der Vorlage, welche die Königliche Staatsregierung an Sie ge— bracht hat, doch nicht so schlecht sein muß, wie die Gegner ste be⸗ bezeichnen. Denn es ist in der That eine ganz charakteristische Erscheinung, daß Jeder, welcher die Verlage der Regie rung angegriffen hat, das Gefechtsfeld verändert, er kämpfte gegen einen Gegenstand, welcher in der That nicht in Frage war. Ich will nicht auf die letzten Tage zurückgreifen, aber ich erwähne — Sie mögen mich einer Luͤge zeihen, wenn ich etwas Uarichtiges anführe — ich erwähne aus der heutigen Debatte, abgzesehen von der fortgesetzten Behauptung, daß es sich Um die Unterbringung aller Bahnen han · dele, nur da Folgende: Es ist davor gewarnt worden, den ven uns vorgeschlagenen Schritt zu thun, weil man die Pfade des Militaris⸗ mus beschreiten werde; es ist vor diesem Schritt gewarnt wor⸗ den, weil es sich darum handele, das preußische Beamten⸗ thum gegenüber den Beamten anderer deutschen Staaten zu bevorzugen. Es ist darauf hingewiesen, daß die Bankgeschãfte durch diese Vorlage wieder in Blüthe gelangen würden und eine neue Aera des Schwindels unmittelbar bevorstehe. Es ist hervor⸗ gehoben, daß die Regierung eine große Zabl von Versprechungen an bas Land richte, welche sie nicht zu halten in der Lage sei. Man hat endlich gesagt, es handele sich um einen Akt der Ueberrumpelung und der Gewaltthätigkeit gegen das Land und das Haus. Meine Herren, alle diese Vorwürfe, wie sie auch im Einzelnen und nach ihrer Grup- picung ausgeführt sein mögen, berühren Dasjenige nicht, worum es
sich handelt. . Gestatten Sie mir ein Wort noch hinzuzufügen, gestatten Sie mir, daß ich den Kernpunkt am Schlusse der Dikkussion noch einmal bezeichne, auf welchen es ankommt. . Unter Ihrer ausdrücklichen Billigung hat die Königliche Staats- regierung seit mehreren Jahren den Weg eingeschlagen, das Staatsz⸗ eifenbahnnetz zu erweitern, zu konsolidiren, mit einander in Verbin⸗ dung zu bringen. Warum erfolgte diese Mißregel? Weil in dieser parlamentarischen Versammlung anerkannt wurde, ebenso wie dies von Seiten der Königlichen Staatsregierung geschah, daß die Aus⸗ dehnung des Staatzeisenbahnnetzes nicht ein Akt sei, welcher der Er⸗ weiterung einer Privatbahn vergleichbar wäre. Man war der Ansicht, daß hierdurch die Aufgabe der Staatsregierung, das Eisenbahn—= wefen zu reguliren und zu beaufsichtigen, wesentlich erleichtert und ge⸗ fördert werden sollte. Es ist also durch jene Vorgänge . bestimmt festgestellt, daß nach der Meinung des Hauses ein sehr geeigneter Weg, wenn nicht der geeignetste zur Ordnung unseres zersplitterten dentschen Eisenbahnwesens der sei, daß der Staat selbst starke Hand auf die Eisenbahnen lege und sich in Besitz eines wesentlichen Theils derselben fetze. Wenn dem so ist, wenn auf der Grundlage der Be⸗ schlüsse des Hauses die Staatsregierung vorgegangen ist, mußte sie doch andererseits gerade in einer Zeit, in welcher an das Deutsche Reich die KÄufgabe herantrat, das Eisenbahnwesen einheitlich zu gestalten, sich die Fraze ernstlich vorlegen, ob die von ihr in Aussicht genommene Lösung der Aufgabe sich nicht geeigneter in der Hand des Reiches befinden werde, ob es überhaupt nur zu rechtfertigen sei, daß Preußen einseitig und gewissermaßen unter partikularistischen Gesichtspunkten dieler Lösung fich unterziehe, ftatt daß die ganze Arbeit in diejenigen Hände ge— legt werde, die nach der Reichsverfassung allein zu deren Ausführung berufen sind. Unterstützt wurde dieser Gesichtspunkt wesentlich dadurch, daß einem anderen Rekormwege sich erhebliche Schwierigkeiten ent⸗ gegenstellten. Wenn Sie die Frage der Reichs · Eisenbahngesetzzebung löfen wollen, so sind zwei Wege möglich, einmal daß Sie die Wirksamkeit der Reichabehörde noch hinter dasjenige zurückschrauben, was dieselbe gegenwärtig anzuordnen und zu bestim⸗ men hat, mit anderen Worten, daß Sie dazu übergehen, durch ein Gesetz das Reichs Eisenbahnamt wieder zu beseitigen, und nur dem Bunzesrathe eine sehr allgemein gehaltene, kontrolixtende Befugniß Tber das Eisenbahnwesen einräumen. Ich frage Jeden in dieser hohen Versammlung, ob er glaubt, daß das ein Weg ist, welcher jemals im Reichstag acceptirt werden wird. Ist dieser Weg aber verschlossen, so kommt nur der andere in Betracht, nämlich die Be⸗ fugniß der Reichsbehörden zu vermehren, ein Gesetz zu erlassen, wel · des das ganze Eifenbahnwesen, wenigstens in seinen Hauptzügen, umfaßt. Meine Herren! Soll eine derartige Gesetzszbung Bedeu⸗· kung far unser Eifenbahnwesen haben, so kann es nicht fehlen, daß entscheidende Bestimmungen vorgesehen werden. Wenn dies aber de Fall sein wird, und wenn gleichzeitig, wie ich in meiner früheren Rede ausführte, die unmittelbare Äufsicht über das Eisenbahnwesen in die Hände der Reichsregierung gelegt werden muß, so ist es ganz unausbleiblich, daß Reibungen aller Art zwischen den einzelnen Staaten, welche ein grö- eres Eisenbahnsystem besitzen, und den betreffenden R ichs behörden entftehen werden. In Voraussicht solcher Reibungen, in Voraussicht der Unzuträglichkeiten, welche aus einem derartigen Schritte folgen würden, ist die Opposition der Einzelstaaten gegen diesen Weg bei den vorläufigen Berathungen des zweiten Entwurfs eines Eisenbahn⸗ gefetzez eingetreten. Die preußische Regierung hat einen Weg zur Versöhnung aller Betheiligten einschlagen wollen, in dem sie den Stein des Anstoßes zu beseitigen beabsichtigte und für ihren Theil dasjenige, was sie selbst hindern könnte, froh und freudig die Aufgaben des Reiches in vollstem Maße zu fördern, ein für alle Male aus dem Reiche zu räumen strebte. Ez ist der wesentliche Zweck dieser Vorlage, die Reichs⸗ zesetzgebung auf einen Boden zu stellen, auf dem sie, segenereich, er= folgteich und mit voller Befriedigung aller Intecessen das Ziel zu erreichen vermag, Alles zu entfernen, was nun cinmal, wie die Ver⸗ haältnisse bei uns liegen, wie unsere Einrichtungen beschaffen sind, ganz unabhängig von den Menschen, fortgesetzt zu Störungen Veranlassung bieten wird. Glaubt der Hr. Abg. 6 wie er heute — aller dings im Gegenfatz zu Ausführungen seiner Parteigenossen — ver- sichert hat, in der Lage zu sein, die Reichsregierung voll und ganz mit feinen Freunden unjserstützen zu können, wenn sie demaäͤchst Vor⸗ schläge machen sollte, wongch das Aufsichtzrecht des Reiches in sehr eingehender Weise sich auf das Eisenbabnwesen der ein zelnen Staaten beziehen, wonach dieses Aufsichtsrecht ein unmittelbares sein wird, glaubt der genannte Herr Abgeordnete auf diesem Wege den Erfolg in der That zu erreichen, den er ung sgeben in Auesicht ftellte, so mag die Zukanft für den Fall, daß die Bahnen und insbesondere die preußischen Bahnen in den Händen des Einzelstaates bleiben, be⸗ weisen, ob die Wucht und Macht, die in einem so kedeutenden Be= fitze siegt, in der That nicht erheblicher und kräftiger ist, als alle Aufsichtsrechte, die durch Gesetz festgestellt weiden. Ich für meinen Theil habe die Überzeugung, daß da, wo das Eigenthum, der Besitz sich in den Händen des Staates befindet, schließlich immer der Schwerpunkt, liegen und bleiben wird. Es ist dies eine Sache, welche unabhängig von den Menschen ist, und wenn der Hr. Abg. Virchow gemeint hat, daß mir aus die⸗ ser Siination durch den Herrn Minister ⸗Präsidenten ein Vorwurf ge⸗ macht werden sollte, so ist er im Iärrthum. Wir sind eben Beide der Ucberzeugung, daß dies Zustände stnd, die unter allen Umständen, bei allen Menschen, und selbst, wenn der Hr. Abg. Dr. Virchow meinen
Platz einnehmen würde, vorhanden sein werden. Ich gönnte in der That dem Herrn Abgeordneten die Situation, in der ich mich einmal elbst erprobe, wie die Zustände sind. liegt die Sache aber der Art,
befinde, damit er an sich s Meine Herren, kann das Haus mit voller Beruhigung
Keilreten, welche Seitens der Königlichen Staatsregierung gemacht sind. Ich für meinen Theil spreche dabei noch einmal ganz ausdrücklich Ich aus, daß ich ganj entschieden vor der Annahme warne, daß durch diesen Schritt ein sogenanntes Eisenbahnelysium Das stelle ich keineswegs in Aussicht, wohl aher manche Verbesse= rungen in unserm Verkehrswesen; im Uebrigen sind mir alle Ideen,
welche hierüber hinausgehen, fremd. Meine Herren!
als wenn wir gegenwärtig nur
antreten wellten
zu müssen.
Meine Herren! Gehen Sie nur ruhig in der vorgeschlagenen
Richtung vor, — ich hoffe, Sie werden Nichts auch nicht bei den nächsten Wahlen.
§. 1 der Vorlage lautet:
Die Staatsregierung ist ermächtigt, mit dem Deutschen Reiche I) die gesammten im Bau oder Betriebe hefindlichen Staatseisenbahnen nebst allem Zubehör und allen hinsichtlich des Baues oder Betriebes von Stagtseisenbahnen be⸗ stehenden Berechtigungen und Verpflichtungen des Staates gegen an⸗- gemessene Entschädigung kaufweise dem Deutschen Reiche übertragen sich werden; 2) alle Befugnisse des Staates bezüglich der Verwaltung oder des Betriebes der nicht in seinem Eigenthum stehenden Eisen—⸗ bahnen, sei es, daß dieselben auf Gesetz, Konzession oder Vertrag be—⸗ ruhen, an das Deutsche Reich übertragen werden; 3) im gleichen Um— fange alle sonstigen dem Staate an Eisenbahnen zustehenden Antheils⸗ und anderweiten Vermögent rechte — gegen angemessene Entschädizung — an das Deutsche Reich abgetreten werden; 4) ebenso alle Ver⸗ pflichtungen des Staates bezüglich der nicht in seinem Eigenthum stehenden Eisenbahnen vom Deutschen Reiche gegen angemessene Ver— gütung übernommen werden, und 5) die Eisenbahnaussichtsrechte des
Verträge abzuschließen, durch welche
Staates auf das Deutsche Reich übergehen.
Der Abg. Dr. Lasker beantragte, über die Nummer 5 des F. Jerst nach der Entscheidung über 5. 2 abzustimmen, womit Der Minister für die landwirth⸗ schaftlichen Angelegenheiten, Dr. Friedenthal, nahm hierauf
das Haus einverstanden war.
das Wort:
Ich babe nur Einiges zu kenstatiren, wofür die persönliche Be⸗ merkung ansreicen würde, wenn dieselbe an dieser Stelle üblich wäre. Der Hr. Abg. von Schorlemer hat mir die Aeußerung zugeschrieben, daß daz Eigenthum an allen Privatbahnen vom Reiche erworben
ich habe im Gegentheil öffentliche Eisenbahnbesitz konsolidirt werden, daß die öffentliche Gewalt sich in soweit in den Besitz von Eisenbahnen setzen müsse, damit sie durch die Schwere dieses Besitzes in den Stand gelange, denjenigen Effekt zu erreichen,
werden solle. Davon habe ich kein Wort gesagt, Nachdruck darauf gelegt, daß der
den ich erreicht wissen wollt? Was den Hrn. Abg. Virchow betrifft, so hat
zu sagen als Sozialdemokraten geschildert, er hat behaupt:t diese Gemüthtstimmung müßte ganz plötzlich über mich gekommen sein. Ich bemerke in dieser Bezichung, daß Gesichte punkte, wie diejenigen, welche die Veranlassung zu dem Urtheil des Herrn Abgeordneten geben, allerdings auf andere Verhältnisse angewendet, schon vor einer Reihe von Jahren
. Wenn das die Stellung ist, welche die König liche Staatsrezierung und wie ich hoffe die Mehrzahl dieses hoben Hauses einnimmt, so kann Hr. Virchow sich darüber beruhigen, danach fuchten, einen leidlichen, einen ehrenvollen Rückzug, wie er sich ausdrückte, e Ich für mein Theil bin ihm dankbar, daß er uns gewissermaßen Deckung verschaffen will, aber ich hoffe, wenigstens in diesem Augenblick noch nicht von seinem Dienste Gebrauch maͤchen
wurden. dem Hrn. Abg. Richter den so glaube ich, folgt daraus, daß den Vorschlãagen ein hartgesottener Sünder bin. glaube übrigens, das viele Falsche und
eintreten werde. Theorien klarzustellen, als punkt nehme ich gegenüber den
mit dan Agrariern angeklagt. manches Wahre, und auch hier
wie wir
zu fürchten haben, schaft geradezu unerläßlich
diese Materie nicht durch Gesetz
Reichs⸗Eifenbahnamts an die
§. 2 bestimmt, daß die
dehnen.
Vereinbarungen abgeschlossen,
Meine Herren!
einnahm, auf der Ministerbank sein
. Sinn seiner Bemerkung, so kann derselbe mich, so als eine betrachten wird. fürchtungen, wie sie ven Seiten sind, nicht begründet erscheinen.
vorzunehmen.
von mir als Referenten über das erste Dotationsgesetz geltend gemacht Damals allerdings 3 mir jene Ausführung ebenfalls von
uus, diese Anschauungen wenigstens bei mir älter sind der und daß ich in dieser Beziehung nicht ein Sünder von heute, sondern
es giebt kein
herausnimmt und ernsthaft zu verwirklichen sucht. Denselben Stand⸗
Hinsicht hat der Hr. Abgeordnete mich einer gewissen Verquickung
nehmen muß, um das Falsche mit Erfolg zurückzuweisen.
Was endlich die Differentialtarife betrifft, um derentwillen der Hr. Abgeordnete diese Anklagen gegen mich erhoben hat, so bitte ich, daß er mir die Ehre gewährt, den stenographischen Bericht zu lesen. Er wird finden, daß ich in wesentlichen Punkten das Gegentheil von dem gesagt habe, dessen er mich beschuldigt. zuführen mich bemüht, daß die Differentialtarife in vielen Beziehun⸗ gen nicht nur nicht schädlich, sondern für die Interessen der Landwirth⸗
ständige Verwaltung dergestalt regeln, daß die verschiedenen Interefsen von höheren Gesichtspunkten aus vereinigt würden. mich selbft noch in einem allerdinss ziemlich unerheblichen Punkte zu korrigiren und ich möchte das heute noch thnn. zwischen aus meinem Material ersehen, daß auf die Aufforderung des
Interessentengruppen in Verbindung zu setzen, nicht alle Eisenbahnen zurückweisend verhielten, sondern ein kleiner Bruchtheil sich bereit erklärte, diesen Weg zu beschreiten.
Hierauf wurde in namentlicher Abstimmung der 5.1 in seinen vier ersten Nummern mit 206 gegen 165 Stimmen angenommen.
wähnten Vereinbarungen der Genehmigung des Landtages vorbe— halten bleiben. Ein Amendement des Abg. Dr. Reichensperger wollte diesen Vorhehalt auch auf die Nummern 2 und 5 des 8 Der Antragsteller motivirte seinen Antrag damit, daß ohne sein Amendement die unter Nr. 2 und 5 erwähnten
den andern zur Ausführung gelangen könnte. darauf eine Debatte über die Frage, ob es reichsverfassungs⸗ mäßig sei, daß, wenn das Reich ein Hoheitsrecht auf sich über— trage, ein solcher Akt der Genehmigung der Partikularstaaten bedürfe. An dieser Debatte nahmen Theil die Abgg. Dr. Lasker, Dr. Reichensperger, Windthorst und Dr. Hänel. Minister Dr. Achenbach erklärte nach dem Abg Dr. Reichensperger: ͤ Ich bin leider nicht in der Lage, auf dasjenige, was Hr. Reichensperger ausgeführt hat. bier bestimmt zu antworten, weil es mir positiv unmöglich war, bei der Stellung, die der Hr. Abgeordnete
aber aus dem Inhalt seines Antrages das jenige folgern darf, was er vorzu⸗ schlagen beabstchtigt, so glaube ich, hat er vorzugsweise gefürchtet, daß die Regierung die Eimächtigung trenren könne und beispiels— weise die eine Sache aus führe, die andere unterlasse.
Regierung auf der Grundlage dieses Gesetzes die ganze Angelegenheit Insoweit glaube ich daher, daß die Be⸗—
liegt, wegen solcher Bedenken eine Aenderung der Regierungsvorlage
sprechen, daß,
orwurf des Kommunismus zu. Es gierung mit
anheim
. den wir
besseres Mittel, den
das
. um sozialistischen wenige Wahre
Verkehrte in stimmung des daß man Agrarbestrebungen ein. Auch in dieser r sei, ohne daß Bei den Agrariein finde ich ebenfalls meine ich, daß man das Wahre an—
Ich habe nämlich aus— Ich sehe Ich habe sind, und deshalb könne man ordnen, sondern nur durch eine ver—
Endlich habe ich
Ich habe namlich in. maßen: Die?!)
Privateisenbal nverwaltungen, sich wit
treffende Ange werden könne, erfolgt sei.
im 5§. 1, unter 1, 3 und 4 er⸗
der Lage sei, S. 1 aus⸗ vorzugchen. 3 Handlungen se also ein Theil dieses Gesetzes ohne Es erhob sich
welches hat.
Der Handels⸗
Bank auf das
Ausführungen zu verstehen. Wenn ich ö anderunzen zu schlägt. ; Ist das der ich dem entgegenhalten, daß die
d dem Antrage des geehrten Herrn ausgesprochen Ich nehme an, daß kein Grund vor—
8 ——
Meinung, fällt.
gemacht sprochen zu haben, wir nehmen an, es liege hierin nur eine Zu—
schlagen beabsichtigen. ledigung dieses Punktes schließlich lediglich durch ein Reichsgesetz erfolgen könne und daß dieses Reichsgesetz auch zu erlassen möglich i 1 Es ent⸗ hält also das, unserer Auffassunz im Widerspꝛuch stände. die Regierung, daß auch ihr Vorschlag nicht gegen die Grundsaͤtze verstößt, wie sie von Hr. Lasker dargelegt sind. Hause hiernach überlassen, welchen Beschluß es fassen will.
Ferner nach dem Abg. Dr. Hänel:
und den gegenwärtigen Entwurf, er soll die Basis ihrer demnächstigen
die Königlich v reichsgesetzliche Regelung dieser Angelegenheit der Zustimmung der Landes vertretung bedürfe? Nicht im Allergeringsten! k Staatsregierung will eine Autorisation zu einem Vorgehen haben, keinerlei Initiative der Reichsbehörde Ich glaube deshalb, der Vorwurf, welchen der Hr. Abg. Häne erhebt, ist wirklich nicht begründet. Die sckließt sich, nebenbei bemerkt einem — wenn auch nicht völlig decken⸗ den — Präzedenzfall an, nämlich an die Uebertragung der Preußischen
Wir si
In Betreff der Bemerkungen des Hrn. Abg. Lasker darf ich aus⸗
was seie prinzipielle Auffassung anbetrifft, die Re= ihm dieselbe Auffassung theilt. Auch wir daß an sich diese Frage der Reichsgesetzgebung
Wir glauben aber durch den Vorschlag, haben, diesem Grundsatz nicht
Hauses zu den Maßregeln, welche wir demnächst einzu⸗ Dagegen waren wir Überzeugt, daß die Er⸗
eine solche Zustimmung vorausgegangen wäre. was grundsätzlich Hr. Lasker anführt, nichts, was mit Andererseits glaubt aber
Ich muß es dem
mich doch genöthigt, gegen einige Aeußerungen des Hrn.
Abg. Dr. Hänel hierdurch Verwahrung einzulegen.
vorhin schon ausdrücklich ausgesprochen, daß die König⸗
liche Staatsregierung auf dem Standpunkte steht, wonach Reichsgesetze nicht der Zustimmung der einzelgen Landesvertretungen bedürfen. Die Vnig liche Staatsregierung glaubt aber, daß diese Frage zar nicht zur Diskussion steht. Der Fall, welcher gewissermaßen als Präjedenzfall an— geführt ist, liegt, wenn mein Gedächtniß mich nicht taͤuscht, folgender
teichsregierung als folche hatte einen gewissen Gegenstand
zur gesetzlichen Regelung in Behand lung genommen und die einzemner Regierungen hatten sich über diesen Gegenstand geäußert, da trat eine einzelne Landesvertretung mit der Prätension auf, daß über die be⸗
legenheit reichsgesetzlich überhauxt nicht eher beschlossen bis die Zustimmung des betreffenden Partikular stagtes
sei. Das war, glaube ich, die Sachlage. aber die Sache?
Nicht von Seiten d
Regierung glaubt, daß sie ihrerseits nicht in ohne den Rückhalt des Landtages in dieser Sache sichert sich also ihre künftige Haltung durch
in. Ist damit nun in aller Welt auszesprochen, daß reußische Staatsregierung die Ansicht habe, daß eine
Die Königliche
zur Vorauesetzung
Reich. Meine Herren! Wenn ich demgemäß gesagt
habe, die Auffassung der Königlichen Staateregierung ist bezüglich des Prinzips nicht verschieden von dem, ausgeführt hat, so kann ich auf der andern Seite von unserm Stand punkte doch nicht zugeben, daß es nothwendig wäre, diejenigen Ab-
was der Hr. Abg. Lasker
treffen, welche der verehrte Herr Abzeordnete vor= ind, wie hervorgehoben, grundsätzlich einer Meinung,
aber wir tangiren auf der anderen Seite durch dar, was wir Ihnen vorschlagen, nicht jenes Prinzip. Hierauf wurde die Nr. 5 des 5§. J in zweiter Lesung nach
des Abg. Dr. Lasker gestrichen; der Antrag
Neichensperger abgelehnt und §. 2 unverändert angenommen. Schluß 51 Uhr. Nächste Sitzung Dienstag 11 Uhr.
X
EPreußisden Stants-- Anzeigers: Berlin, 2. *. Wilheim⸗Straße Nr. 382.
*
Inserate für den Deutschen Keichs⸗ u. Kgl. prend
Staats⸗Anzeiger, das Central-Handelsregister und das
Postblatt nimmt an: die Köaigliche Expedition des Arntschen Rrichn-Anzeigers und Königlich
Steckbriefe und Untersuchnugs-Sachen. 2. Subbastationer, Aufgebete, Vorladungen n. dergl.
4. Verloosnng, Amartisation, TZiuszchlung *. 3. van 5ffentliechen Fapieren.
3. Ver känfe, Verpaehtangen, Sou braissionen ete.
Deffentlicher Anzeige..
5. Industrielle Etablissementa, Fabriken nad Grosshandel.
6. Verschiodege Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen.
3. Theater- Anzeigen.
8. Familien- achrichtan.
Ia der Eörsen-
heilage * *
das Ceutral⸗Annoncen⸗
Bureau der deutschen Zeitungen zu Berlin,
Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen⸗Expeditionen des
„In validendank“, Rudolf weosse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Anuoncen⸗Bureaus.
Gubbastationen, Aufgebste, Bor⸗ ladungen u. dergl.
leis! Oeffentliche Vorladung.
Bei Vertheilung der Revenüen des dem Baron Oskar von Raschkauw gehörigen Rittergutes Vor— berg sind vom Besitzer folgende Beträge, da deren Eigenthümer bisher noch nicht legitimirt, zu unserm Depositorio gezahlt und als Spezialmassen ange— nommen worden:
I) für den Atth. III. Nr. 9b. auf die Revenüen aus dem Zweigdokument vom 8. Septermber 1859, Cessionen vom 1. August 1867, 18. Sep⸗ tember 1867, 21. November 1867 und 15. Mai 1268 nebst Hypothekenbuchsauszug vom 13. Ok tober 1868 eingetragenen Schneidermeister Josef Fischer in Berlin, Neuenburgerstraße Nr. 34 — 1245 M
2) für den Personalgläubiger, Partikulier J.
in Breslau, Breiteftr. Nr. 1
Alle diejenigen, we geltend machen wollen, werden aufgefordert, die—⸗ selben bei uns spätestens in dem
am 12 Mai 1826, Vormittags 1 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichtsrath Jacobi in unserm Terminszimmer Nr. 3 anstehenden Termine bei Ver meidung der Präklnsion anzumelden.
Lübben, den 15. März 1876.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
I3 20] . Edittal- Citation.
Es a ird hie rdurch der Handlungsgehülfe Oskar Adolph Julins Wilsty. ein Sohn des hierselbst verstorbenen Steueramts-Rendanten Wilsky und dessen Ehefrau Karoline, geb. Lausch, welcher am 1. April 1853 Anclam verlassen und über Hamburg und England nach Amerika gegangen sein soll, seit— dem aber verschollen ist, sowie dessen etwa zurück gelassene unbekannte Erben vorgeladen, sich iuner—⸗ halb g Monaten spätestens aber in dem an unse— rer ordentlichen Gerichtsstelle hierselbst auf
den 12. Februar 1877 vor dem Kreisrichter Maß im Terminszimmer Nr. II. angesetzten Termin persönlich oder schriftlich zu melden und weitere Anweisungen zu erwarten, widrigenfalls der Verschollene für todt erklärt und sein Vermögen den bekannten und legitimirten Erben ausgeantwortet werden soll.
Anclam, den 8. April 1876.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Verkaufe, Verpachtungen, ö Eu mifs onen rc. 13702] Bekanntmachung.
Nr. 20, einzusehenden Bedingungen zu verkaufen. Kaufluftige wollen ihre Angebote schriftlich und ver⸗ siegelt bis zum 19. Mai er., Vormittags 10 Uhr, im Präsidial Bureau des Polizei⸗-Präsidli, Zimmer 27, abgeben. Zuc Eröffnung derselben ist am 10. Mai er., Vormittags 11 Uhr, ein Termin in der Kalkula⸗ tur anberaumt. Berlin, den 26. April 1876. Königliches an, , .
Freiherr vo n De rtz berg.
Auf unserem Bahnhofe hie rere neu eingericktete, zur Ablagerung von Koh—⸗
Entgegennahme von Geboten haben wir einen Ter—
min auf Dien ta den 9. Mai d. J.,
littags 1 Uhr, vor dem Herrn Eisenbahn ⸗Bau⸗Inspekter von Gel— dern im Amtslokale unserer VI. Betriebg-Inspektion, Koppenstraße Nr. 5— 7, hierselbst, 1 Treppe hoch anberaumt, zu welchem Pächter mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die näheren Bedingungen im Termin selbst we den bekannt gemacht werden, vor—⸗ her aber auch schon bei unserer VI. Betriebs ⸗In— spektion hierselbst zu erfahren sind. Berlin, den 28. April 1876.
Königliche Direktion.
der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Oeffentliche Submission auf Holzkohlen.
Wir beabsichtigen auf dem Wege der oͤffentlichen
Submission 3721] 12.60 Hectoliter Holzkohlen zu vergeben. Postmäßig verschlossene, frankirte und mit der Aufschrift „Submission anf Holzkohlen“ deutlich ver eheue Offerten sind bis zum Sub⸗ missione termin Sonnabend, den 6. Mai er., Morgens 19 Uhr, an uns einzureichen. Unsere allgemeinen und speziellen Lieferungè⸗ bedingungen sind in unserer Registratur zur Einsicht ausgelegt und ist deren Anerkennung durch Namens« unterschrift ausdrücklich zu vermerken. Der Preis ist pro Hectoliter frei Hamburger Bahnhof resp.
d . 6. . , unter 3744 den in der Kalkulatur des Polizei⸗Präsidii, n, We st 2 ĩ 4. N h F 15 b
Versteigermng der Ruine Falkenburg.
—; Die am Rhein eine Stundẽ unterhalb Bingen, in der Nähe des Schlosses Rheinstein am
Eingange des Morgenbachthales gelegene Ruine Falkenburg nebst Weinbergen, einen
len ꝛc. geeignete Piätze zu verpachten. Zur!
Komplex von 30 Aren 58 Metern bildend, wird am
St. Goar.
zu Trechtingshausen am Rhein bei dem Wirthe Spenkoch versteigert.
zusammenhängenden Samstag, den 6. Mai d. J., Rachmintags 2 Uyr, Taxe 3000 Maik.
Euler, Notar.
(5731
Catthus⸗ Gro enhainer Eisenhahn.
Neuban Cottbus Frankfurt a. O.
Die Ausführung zweier Güterschuppen auf Bahn—= hof Peitz und Muͤllrose, jeder auf rot. 11,770 4 veranschlagt, sollen im Wege der öffentlichen Sub. mission inkl. Materiallieferung im Ganzen vergeben werden.
Bedingungen, Massen, und Kostenberechnungen nebst Zeichnungen liegen im Bureau des Abtheilungs⸗ Baumeisters Mehrtens, Tiegelstraße 5, II. hierselbfst zur Einsicht aus, können auch mit Ausnahme der Zeichnungen gegen Erstattung von 1,25 M von hier bezogen werden.
Der Submissionztermin, bis zu welchem die Offerten vorschriftsmäßig, portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:
„Ausführung auf Hockbaunten, Güterschuw pen Peitz und Müllrose“ eingereicht sein müssen, ist auf den 15. Mai 1876, Vormittags 11 Uhr,
im obengenannten Bureau angesetzt worden. Cottbus, den 26. April 1876.
mit der Aufschrift: „Submission auf Böttcher⸗
Utensilien“ portofrei abzugeben.
Die der Submisston zu Grunde liegenden Be— dingungen liegen im Bureau zur Einsicht aus und können auch gegen Erstattung der Kopialien ab schriftlich bezogen werden.
Hildesheim den 26. April 1876.
Königlich! Garnison⸗Verwaltung.
3659
. Verli hahn.
Die Lieferung von rund 380 Ou.-Meter Granit stein resp. Sandstein Abdeckplatten für Brücken und Durchlässe soll im Wege der öffentlichen Submi sion an qualifizirte Unternehmer verdungen werden.
Die versiegelten Offerten mit der Aufschrift: Lieferung von Granitstein resp. Sand- stein ⸗ Abdeckplatten für Brücken und Durchlaä e
sind spätestens zu dem auf Montag, den 8. Mai er,, Vormittags 12 Uhr, in dem Abtheilungs⸗ bureau anberaumten Termine portofrei einzureichen, in welchem die Eröffnung der eingegangenen Offerten
Die Direction.
— .
3725 Bekanntmachung.
Die Beschaffung der zur Ausstagttung einer Ba. taillons⸗Kaserne erforderlichen BVoͤttcher liten lien und zwar:
1 Scheuerfaß,
8 Eimer mit Untersatz, 16 Waschfässer resp. Waschtubben,
U großes Wasserfaß und 22 Zober soll im Wege der öffentlichen unbeschränklen Sub- mission sicher gestellt werden. Es ist hierzu in Termin auf Freitag den 12. Mai er, Vormit⸗ tags 10 Uhr, im Geschäfte lokal der unterzeichneten
unjre Aneladestelle hier anzugeben.
Das Polizei⸗Präsidium beabsichtigt, eine Partie alter Akten von ungefähr 170 Centern zum Em—
Spundau, den 27. April 1876. Direction der Artillerie ˖ Werlstatt.
Verwaltung (Osterstraße Nr. 273) auberaumt, zu dessen Betheiligung Unternehmer mit dem Ecsuchen eingeladen werden, bis dahin ihre versiegelte Offerte
in Gegenwart der erschienenen Submittenten er⸗ folgen wird. 6 Submissions bedingungen liegen im oben⸗ bezeichneten Bureau aus und können gegen Er— stattung der Kopialien bezogen werden. Oranienburg, den 24. April 1876. Der Abtheilungs⸗Banmeister. Lrham.
3174 Bekauntmachu ag. ᷓ Die Beschaffang der zur Ausstattung einer Ba—
taillonekaserne hierselbst erforderlichen Schlosseruten⸗
silien, nach dem Kostenanschlag auf 1949 S6 05 5 berchnet, darunter:
97 Kohlenkasten von Eisen,
S0 Feuerschivpen,
S0 Fenerhaken,
77 Müllschippen,
sind
wider⸗
Fassung dieses Gesetzes