. Dritte Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
3 10G6. Berlin, Donnerstag, den 4. Mai LIS 7G.
In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintragungen und Löschungen in den Handels Zeichen · u men,, sowie über ho nkur se verff 2 z ; . * entli
Patente, die von den Reichs, Stagtz, und Kommunalbebzrden ausgeschriebenen Submisstonztermi ne,
Y die Uebersicht der ĩ anstehenden Konkurstermine 3) di 5st 1st 5 8 i i hry q
Die Vakanzen = Liste der durch Militär- Anwärter zu besetzenden Stellen, ö ö. . nd Fahrplan. Zerändermn gen der Tencfchen Cisend ahnen ) die Uebersicht der Hauvpt⸗EGifendabn-⸗Rerbindung en Bern , r re *. . ungen Berline
ö. . 1 . , , ,, 163 *
R zersicht der anstekenden Subhaftationstermine, e Hebersicht der beftebenden Doftdampfschiff. Verbi it ff
ie V , f 1 . 2 ö 836 r eme benden PDoftdampfschiff⸗Verbindangen mit transatlanti Land 6) die Verpach tungstermiine der Königl. Hof ⸗Güter und Staats- Domänen, iowie anderer Landgũter, I) das Telegraphen ˖ Verkebrsblatt. tadnmrger mit tranzatlaniischen Ländern.
60244 26 1 15037 15220 15520 15637 15937 16107 16293 16693 17775 18158 18691 19332 20555 210999 211990 3. . 21550 21451 21554 21601 22010 22110 22210 22225 22510 23189 23289 23389 23713 23889 4214 24395 24718 24795 25229 25275 25475 25575 25675 25775 25875 25975 26029 26199 26423 26599 253249 239071 29372 29594 29771 29871 29878 30320 31211 31311 314022 31603 31795 31802 532739 32439 32460 32640 32739 32760 32839 32960 33133 33333 33933 33977 34118 34212 34151 34712 31745 34512 34912 34918 35192 35196 35356 35498 35596 35896 36440 36549 36740 36940 37367 37657 38016 380629 38110 38220 38310 38420 38820 38832 39043 39231 39243 39643 40187 40285 40573 42027 42427 42527 42927 43103 43306 43503 43803 43806 44557 44592 44757 45113. Rückständig und unerhoben sind aus der vorausgegangenen zweinndzwanzigsten Verloosung: Kät. E. zu M 2000 per Stuck die Num. :
S928 8929 12678. ö Hit E. zu 4 10909 per Stück die Num: 453 20912 20913 20914 205915 20916 20917 20918 45012 48312 46413 61284 61379 61579. Hit. H. zu i 200 per Stück die Num:
112 412 413 414 415 416 47 10868 10971 10973 109974 32270 32404 51203 51603 51703
51808 68023 68123 68223 68423 69123 69124 69125 69126 87895. Lit. I zu M 100 per Stück die Num .
2 157 2961 2962 2963 2964 17440 17640 17740 17742 17745 23469 23569 23669 22556 29558.
Die Erhebung des RKennwerthes der heute gezogenen Nummern erfolgt gegen Rückgabe der abquittirten Pfandbriefe und der nicht verfallenen Coupons nebst Talons, und kann diese Erhebung unter entsprechender Stückzinsausgleichung schon von jetzt an geschehen, muß aber bis längstens 1. Juli 1876 vor sich gehen, an welchem Tage die couponsmäßige Verzinsung aufhört. Verspäteten Erhebungen wird übrigens nach 8. 53 des Statuts ein zweiprozentiger Depositalzins zugestanden, insoferne sie bei unserer Hauptbank stattfindet. . . ö ;
Die Zahlung der verloosten Summen wird kosten und spesenfrei geleistet hei unserer Gassa in München, den Filialen der bayer. Notenbank in Augsburg, Kempten, Lindau, Ludwigshafen und Nürnberg, ferner bei der K. Hauptbank in Nürnberg und den K. Filialbanken in Amberg, Ansbach, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Hof, Ludwigshafen Passau, Regensburg, Schweinfurt, Strau⸗ bing und Würzburg, endlich bei den Bankhäusern M. A.; von Rothschild & Söhne in Frank⸗ furt a/ M., Dortenbach Comp. in Stuttgart und A. Böhm & Comß. in Landshut.
56842 56939 57194 57496 57729 58284 58884 58995 590905 59405 59
hos44 66526 6044 5iz49 61257 61410 61549 61710 617469 62384 6264. 62784 635530
64112 64518 64948 64978 65122 65322 65597 65622 65697 6572 65797 66915
66315 67239 68323 68523 68725 68923 69274 70202 70231 70432 70592 70537 70502 70631
71120 71520 71919 72150 72350 72750 72950 73559 745381 749081 J5286 76127 6535 76627
75634 76655 765834 76855 76934 78072 79158 79358 79758 Sos76 Sos76 Ssig24 S2128 S238 S2254 S22398 82523 823784 83653 83266 83533 83733 83966 84300 84467 84567 84643 84767 84909 84967 07 S5770 85819 85919 86270 86392 86569 S6839 S6892 S6972 S6992 So? S7172 87614 88131
. ss6 s5539 88651 S9I21 89821 89921 90055 90493 980729 90893 90955 90993 9118 91235 rs Sisz5 §id4z9 9iöos gi54l 91608 9i6ss 91898 91839 81964 2118 82218 92307 22318 g2418 93776 93976 4609 94109 94309 94923 95070 95770 95970 96156 96356 97294 7994 9814 98340 8417 98496 98796 79008 99174 99266 99366 99408 99466 99608 99898 99866 100993 1099306 166993 10105 101218 191418 101605 101703 1091795 101718 101918 102011 10151 1092259 163550 102650 102652 102811 192950 102951 103068 193194 1093121 1093321 10935094 193518 165768 104005 104164 104203 104305 1094764 195178 1095185 1095267 1095467 105578 105768 166067 166667 1097725 107824 1098387 108408 198587 1958687 193987 199222 109275 1994583 Ii6ids 110256 110344 110347 110504 119544 1109546 119556 11969094 1109646 1109656 10844 ji lis 111194 11241 11439 11539 11639 11839 11939 12135 112586 12635 12786 Ii5Jz7 II3722 113822 114026 114132 14232 114426 114532 14643 114725 114763 14883 115121 115311 15321 115811 116281 117323 118951 118351 118551 118688 18888 119175 1i9706 119775 120163 120263 120463 120539 12739 121497 122133 122633 122933 1239087 125387 123514 123788 123887 123914 123987 125068 125868 125968 126079 126170 126370 126570 126670 126789 126889 126971 126989 127593 128015 128302 128615 128702 128803 1295567 129467 130062 130162 130262 130562 131507 131607 132042 132342 132544 1327390 132542 133070 133233 133670 133769 133933 133969 134319 134518 135661 135861 135961 136239 136439 136741 137002 137202 137649 137947 138079 138173 138416 133143 140043 146543 140744 141037 141137 141737 1420986 142092 142192 142292 142392 142456 142492 142797 142886 143050 143349 143449 143749 143833 143933 144544 144719 145463 145563 147088 1474583 147666 147883 147966 148013 148067 148113 148213 148457 148657 149996 1497965 1505359 150539 150739 150839 151154 151454 151554 151654 151854 152314 152514
y 2 h WJ
ᷣ Der Jnhalt diefer Beilage, in 3 ꝛ F . 2 einem besondcren * S,. ö 1 welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht Verden, erscheint au in
Sentral⸗Handels⸗ Register für das Deutsche Reich. . n)
D en tral⸗ ü j ö i ft f Das Cerleal- Handels Register für das Deutsche Reich kann duch alse Pest.Austalten des . Das Central Handels, Register ür das Deutsche Reich erscheint in der Regel tãglich O eint in der Regel täglich. — Dc
And Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berli J b m, n. ö . anz erlag, Berlin, sw., Königgrätzerstraße 109, und Alle Abonne m' z fi en, ; Duchtamtlensen. it Berür arc rr die Crvck ten Sn. Wiülhchei te. e ge t bn, m , ve m nn — Eintelnt Nummerä, kosten 120
xm, d e . —
8 z n ; . ; 8. . — 2 2 J ——— — a . ‚ Patente. ö 9. , n, , die Häufigkeit der sich führt, wird nicht zu bestreiten sein. Der ren großen Städten, so vie durch Gutachten ng J 26. ; r 5 S z t 6 j ' f 5 ke , , nn, . 6 ⸗— Y Betreffs der für Preußen ertheilten Patente z. ermehrendes System bezeichnet. Geschäftsmann wird dadurch in seiner Buchführung ragender juristischer Autoritäten = wir 3 werden die amtlichen Bekanntmachungen veröffent⸗
Haben sich nun auch verschiedene Handels- lässig und unordentlich, zuletzt selbst leicht unreell, 16 Beziehung namentlich auf das S. 24 abge⸗
—
k 2 2 ——
152814 152914 152998 153450. . Lit. D. zu fl. 50 — 4M 85. 71 per Stück die um.:
79 361 577 587 1191 1217 1245 1545 1817 2989 2133 2196 2289 2348 2496 2589 2648 2689 2948 3128 3472 3528 3728 3828 4913 5023 5259 5282 5359 5382 5482 5523 5719 38832 3982 6h65 5075 6i75 6284 6554 6484 5575 6660 6675 6975 69864 7025 7072 7125 7425 7772 7572 7972 S555 S755 8337 5461 g467 g507 9711 9911 106513 10613 12147 12747 12847 13038 13065 123238 15260 15660 13755 13535 13560 13865 14009 14056 14314 1412 14609 14612 14713 14183 14912
München, den 1. Mai 1876.
verloosten um den Tagescours besorgen.
Auf Namen gestellte oder vinkulirte Pfandbriefe können nur gegen vollständig genügende Ab- quittirung des in unsern Büchern eingetragenen Eigenthümers, beziehungsweise nur nach vorausgegangener legaler Bevinkulirung zur Auszahlung gelangen, wozu bei Stiftungen und anderen curatelmäßigen Corpo—-
rationen und Personen die Genehmigung der einschläͤgigen Curatel-Behörde erforderlich ist.
Die Hauptbank in München wird auf Verlangen den Ankauf neuer Pfandbriefe an Stelle der
Gedruckte Verloosungslisten sind im Banklokal und bei allen vorbenannten Zahlstellen zu haben.
Bayerische Hypotheken⸗ und Wechselbank.
lass] Generalversammlung
Saal⸗Eisenbahn⸗Gesell schaft
Mittwoch, den 31. Mai 1876, Vormittags l, Uhr,
im Akademischen Nosensaale zu Jena. Geschãftsbericht.
Tagesordnung: Vorlage der Hauptbuch⸗Bilanz und der Betriebsrechnung pro 18765, sowie Bekanntmachung der nach i nen Aufsichtsrathes pro 1875 zu zahlenden Dividende und Bericht der Revisoren über die Prufung und Decharge der Rechnungen und Bilanz des verflossenen Jahres. Anträge eines Aktionärs: ö Die Generalversammlung wolle beschließen: . . .
a. den Vorstand anzuhalten, auf Notirung der Stamm ⸗Prioritäten bei der Leipziger Böͤrse hinzuwirken, .
b. den die Generalversammlungen besuchenden Aktionären an dem Tage einer General⸗ versammlung und dem darauf folgenden und zwar schon für die diesjährige General- een, freie Hin. und Rückfahrt auf der Saalbahn zu gewähren.
4 Antrag eines Aktionärs auf Gewährung eines Geldbeitrages aus der esellschaftskasse der Saal⸗ FCisenbahn Behufg Vorarbeiten zu dem Eisenbahnprojekte Schwarza — Königsee — Schwarzburg Wallendorf = Steinach = Sonneberg.
5) Vorlage des Entwurfs der revidirten Statuten der Saal - Eisenbahn ⸗Gesellschaft zur Beschluß—
fassung. 6) Wahl von drei Mitgliedern des Aussichtsrathes. . Die ie en Mitglieder des Aufstchtsrathes sind: Dr. Mentz zu Jena, Kaufmann H. Koch
ebendah. Banquier Morltz ebendah., Rentier Sellier ebendah; Kammerherr Freiherr v. Rath. kirch⸗ Schwarzenfels auf Altenberga, Bürgermeister Zetsche zu Camburg, Bürgermeister eyer zu Kahla, Kreitgerichts direktor Black aus Leipzig, Ober⸗Bürgermeister NReberich zu
dolftadt. . der nach 8. 48 alin. 2 der Statuten vorgenommenen Augloosung scheiden aus!
e ,. Freiherr v. Rothkirch⸗ Schwarzenfels, Bürgermeister Zetsche und Kreis ] e n nn, . ̃ ahl von drei Revisoren. 3 61 ie RKevifgren für das verflossene Geschäftsjahr sind: Buchhändler Dufft zu Jena, gach— nungsz⸗Rath Breternitz zu Rudolstadt und Geometer Wilkens zu Gera. 8) Wahl eines Vorstandgmötgliedes, sowie Wahl des Vorstands ⸗Vorsitzenden und des Stellvertre⸗
ters des Vorsitzenden. z ; In Fol 415 nach 5. 61 alin. 2 der Statuten vorgenomrnenen Ausloosung scheidet aus:
d tsanwalt Schnaubert zu Eisenberg. ( Ad ** 9 6 8 d. T. O. die Ltur eidenden sind wieder wählbar.
Die Aktionäre, welche an der Generalversammlung theilnehmen wollen, haben ihre Aktien vom
23. bis 2. Mai 1876 bei der Hauptkasse der Saal Eisenbahn ˖ Gesellschaft zu Jena, den 6 e nen auf den Bahnhöfen Camburg, Dornburg, Kahla, Orlamünde und 0 ; der Leinziger Bank zu Leipzig und der Breslaner Diskonto⸗ Bank zu Breslau
u deponiren. ñ *. went ge, Duplikat des Aktien⸗Verzeichnissesß dient zugleich als Einlaßkarte zu der Versammlung md nach Abstempelung bei der betreffenden Billet⸗Expedition zur Legitimation für freie Fahrt auf
der Saalbahn. . ; . — Die Stimmzettel werden den Aktionären am Tage der Generalversammlung, Vormittags von
9 bis 115 Uhr beim Eingang in den Versammlungssaal verabfolgt. Im Uebrigen wird auf die §5§. 37 und 38 der Gesellschafts⸗Statuten verwiesen.
Jena, den 2. Mai 1876.
Der Vorstand der Saal ⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Deutsche Nationalbank.
Vierte ordentliche Generalversamnlung. Unter Bezugnahme auf §5§. 18— 2 unserer Statuten laden wir hiermit die Herren Aktionäre
der Deutschen Nationalbank zu der Sonnabend, den 3. Juni 1876, Vormittags 11 Uhr,
in Bremen, im Lokale der Hank, stattfindenden vierten ordentlichen Generalversammlung ein. Die Gegenstände der Tagesordnung sind: ) Geschãftsbericht und r, ,,, pro 1875, nebst Bericht des Aufsichtsraths. 3) Neuwahl resp. Bestätigung je eines Mitgliedes des Vorstands und des Aufsichtsraths. 35 Antrag, betreffend Amortisirung eigener Aktien. . . Die Herren Aktionäre, welche an dieser Generalversammlung Theil zu nehmen beabsichtigen, haben ihre Aktien, versehen mit einem arithmetisch geordneten Nummern⸗Verzeichnisse in zweifacher Aus⸗
spätestens am . 6 8 6. in Bremen an unserer Kasse,
in Berlin bei der Berliner Handels gesellschaktt, in Frankfurt a. Main bei Herren J. J. Weiller Söhne
uu hinterlegen und gleichzeitig ihre Legitimationgkarten zur Generalversammlung (auf welchen bezeichnet . Stimmzahl sie berechtigen) in Empfang zu nehmen.
ldd
w 6 * ie geschehene Hinterlegung wird den Deponenten auf einem Exemplar des vorgedachten 57 ee, ,. bescheinigt. — Die Ausfolgung der deponirten Aktien erfolgt nach der General versam m
und zwar nur gegen Rücgabe dieser Bescheinigung. — * Har enn 87163 vom 24. Mai an an den obengenannten Stellen in Empfang genom⸗ men w
emen, den 3. Mai 1876.
Der Vorstand.
3898
PDisconto-Gesellschaft in Berlin.
Die diesjährige General- Versammlung findet am
Montag, den 29. Mai 1876, Nachmittags 4 UEhr
in unserem Geschüftslokale, ehrenstrasse 13/44
präcise,
statt.
Auf der Tagesordnung stehen: I) Vortrag des jährlichen Geschäftsberichts, - 2) die nach Art, 61 und No. 4 der Uebergangs-Bestimmungen des Statuts vom 29. Oe- tober 1872 vorzunehmenden Ersatzwahlen des Verwaltungsraths.
Wir laden zu dieser Versammlung dis stimmberechtigten Mitbetheiligten und Commianditaire unter dem Bemerken ein, dass sie die Eintrittskarten während der letzten drei Tage vor der Versamm- lung, sowie am Versammlungstage während der Vormittagsstunden in unserem Bureau in Empfang nehmen können. ; Die Commanditaire haben ihre Stimmberechtigung durch eine Bescheinigung über die recht- zeitige Einschreibung der Commandit-Antheile (Art. 36, 72 des Statuts), sowie durch den fortdauernden Besitz der letzteren nachzuweisen. Auswärtige Commanditaire können den Nachweis dieses Besitzes durch ein in den acht letzten Tagen vor der General-Versammlung ausgestelltes Zeugniss einer öffent- lichen Behörde oder einer angesehenen, uns bekannten Firma oder Person führen; auch sind sie befugt, sich durch einen stimmberechtigten Commanditair vertreten zu lassen, haben aber uns schriftlich anzu- zeigen, wem sie desfallsige Vollmacht ertheilen. Kerlim, den 3. Mai 1876.
Direction der Disconto-Gesellschaft.
Bekanntmachung.
Berlin⸗Stettiner Eisenbahn.
Die ordentliche Generalversammlung der Berlin- Stettiner Cisenbahn - Gesellschaft
findet in diesem Jahre ; ;. am 26. Mai, Vormittags 10 Uhr,
hier im Börsenhause statt. ; ; . ö Wir laden zu derselben ergebenst mit dem Bemerken ein, daß die Feststellung des Stimmrechts
und die Aushändigung der Eintrittskarten für diese Generalversammlung gegen Präsentation der Aktien in Hern am 20. Mai, Vormittags von 9 bis 12 und Nachmittags von 3 bis 5 Uhr in unserem dortigen Bahnhofs⸗Gebäude und in Stettin am 23. und 24. Mai in dem Verwaltungsgebäude nunserer Gesell—⸗ schaft hierselbst, Carlstraße Nr. 1, während der vorgedachten Stunden
Es werden dabei die Aktien, auf welche Eintrittskarten ertheilt sind, mit einem die Jahres⸗ zahl 1876 enthaltenden Stempel in schwarzer Farbe versehen und kann auf so gestempelte Aktien * . e . abermaligen Produktion für diese Generalversammlung ein ferneres Stimmrecht nicht eilt werden. In der Generalversammlung werden zur Verhandlung kommen: 1 der Bericht des Verwaltungsrathes und des Direktoriums; 2) die Feststellung der Dividende; 3) Antrag des Direktoriums auf Aenderung event. Kündigung des Vertrages mit der Anger— münde⸗Schwedter Eisenbahn⸗Gesellschaft; r 4) Antrag des Verwaltungsrathes und des Direktoriums auf Bewilligung von Geldmitteln: a. zur vollständigen Herstellung und Ausrüstung der Zweigbahnen Swinemünde⸗Ducherow, Angermünde⸗Freienwalde a/ O. und Wriezen ⸗ Frankfurt a / O. im Betrage von 8, 600, 000 , b. zur Herstellung und Ausrüstung einer neuen Reparatur ⸗Werkstätte für Lokomotiven und Wagen auf der Station Neustadt EW. im Betrage von.. 1,200,000 M, c. zur Ausführung von Hafenanlagen hierselbst am Dunzig und zur Herstellung einer Ver⸗ indung zwischen dem neuen Bahnhofe der Breslau⸗Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn und dem Central⸗Güterbahnhof zu Stettin im Betrage von. ... . 1,200, 9000 Æ; Antrag des Verwaltungsrathes und des Direktoriums, dieselben zu ermächtigen, das zur Ausführung des Beschlusses zu a., b., e. erforderliche Kapital in der bei eintretendem Geldbedürfniß nach Maßgabe der vorwaltenden Umstände ihnen am Zweckmäßigsten erschei⸗ nenden Art durch Stammaktien oder Prioritäts-⸗Obligationen zu beschaffen und mit der Staatsregierung diejenigen Modifikationen der Statuten oder Zusätze zu denselben zu verein baren und für die Gesellschaft endgültig und rechtsverbindlich festzustellen, welche sich zur „Ausführung des Beschlusses 4a.“, b, c. etwa als zweckmäßig oder nothwendig ergeben sollten; 6 die Wahl eines Mitgliedes des Direktoriums; die Wahl von 6 Mitgliedern des Verwaltungsrathes.
Lie Tagesordnung, sowie die für diese Generalversammlung erstatteten Verwaltungsberichte können in en letzten 8 Tagen vor der Generalversammlung in dem Scekretariatslokale des Verwaltungs Gebäudes nserer Gesellschaft hierselbst entgegengenommen werden.
Eettin, den 10. April 1876.
Der Verwaltungsrath
der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft. Pitz sch kn. Sch lutom. Ferd. Brumm.
Fern sichter Thonwaaren⸗Fabriken ö. etien⸗Gesell schaft.
CGGneralversammlung der Actionaire Mittwoch, den 24. Mai, Vormittags 11, Uhr,
in den Geschäftslokalen der Fabriken auf Fernsicht. Tagesordnung: Eschäftsbericht und Rechnungsablage.
Stimkarten sind gegen Vorzeigung der Aktien im Comptoir der Fabriken zu Fernsicht in der Zeit von 10—–· 1Iuhr am Versammlungstage in Empfang zu nehmen und gelten dieselben als Legitimation zur Theilnahme n der Generalversammlung.
Fernscht, den 4. Mai 1876.
3349
erfolgt.
L. CG. Pes, stellvertr. Vorsitzender.
Der Verwaltungsrath.
licht. - 2) Räͤgichtlich der Patente in den brigen
deutschen Staaten werden nach den in den
Amtlichen Blättern enthaltenen Bekanntmachungen
Hire Notizen gegeben. — 3) Hinsichtlich der im
Auslande verliehenen Patente werden Zusammen.
stellungen aus Piepers Patentbureau zu Dresden veröffentlicht.
Königreich Sachsen. Auf 5 Jahre, 4. April
ildemeister u. Co., Maschinenfahrikbesitzer, Pacpresse; 8. April A. För ster, Pianofortefaßri= kant zu Löbau, Kenstruktion zerlegbarer Pianinos; 12. April Julius Schlößer zu Berlin, Ventil mit Entwaͤsserungs vorrichtung für Privatventilhaupthähne und Hydranten.
Hessen. 13. April, Weingroßhändler Johann Georg Eduard Wetterhahn in Maiaz, Kon— struktion eines Apparats zum Klären des Weins, 3 Jahre.
Ildenburg. A. Dülken, vormals Franz Schily in Düsselderf, 18. April, ein Instrument zum Auf⸗ legen von Treibriemen, 5 Jahre.
Durch die rechtzeitige Einklagung eines Wechsels wegen mehrere Miterben des verstorbenen Wech sel— verpflichteten wird nach einem Erkenntniß des Reiche Ober Handelegerichts, J. Senatz, vom 18. Fe⸗ bruar d. IJ, die Wechselverjährung (8 Jahre vom Verfalltage), betreffs der übrigen Miterben nicht unterbrochen. — Das AppellatioWnsgericht zu Marienwerder hatte in einer Wechselklage gegen fünf Miterben eines verstorbenen Wechselverpflich⸗ teten den Einwand dreier Miterben, daß die Klage ihnen erst nach Ablauf der dreijährigen Verjäh.— rungsfrist (6. 89 der Wechselordnung) behändigt worden sei, zurückgewiesen, weil durch die rechtzeitige Einklagung des Wechsels gegen zwei Miterben auch die Verjährung betreffs der übrigen Miterben, ge⸗ mäß §. 576, Th. 1, Tit. 9 des Pr. Allg. Land. reckts zu Gunsten des Wechselgläubsgers unterbrochen worden. Das Reichs Ober⸗Handelsgericht erklärte je⸗ doch in einer längeren Ausführung die Auffassung des Appellationsrichters für unbegründet, indem es betonte, daß die landrechtlichen und gemeinrechtlichen Bestimmungen über die Verjährung von Gefammt⸗ verpflichtungen, wie die Veipflichtung mehrerer Mit. erben, auf Wechselsachen keine Anwendung finden. Das Wechselrecht, bemerkt das Reichs Oberhandels-; gericht in seinem Erkenntnisse, „ist ein eigenthüm— iches, durch die Allgemeine Deutsche Wechselordnung besonders normirtes Recht. Soweit die Wechsel= ordnung die Verjährung regulirt, kommen lediglich die Vorschriften der Wechselordnung zur Anwen. dung, zumal die civilrechtliche Verjährung durch Nichtgebrauch und die Wechselversährung in ihrer Grundlage und Wirkung verschieden sind und die Ver jãhrung durchaus ein Institut des p tire Rechts bildet, mithin die Frage der Anwen.! barkeit. spezieller gesetzlicher Versährungsvorschriften nach dieser Richtung durch den Umfang des äußeren und inneren Recktsgebietes entschieden wird, für welches jene Vorschriften gegeben sind. Die hier zur Entscheidung stehende Frage ist durch Art. 89 der Wechselordnung (. die Verjährung wird nur durch die Behändigung der Klage unterbrochen und nur in Beziehung auf denjenigen, gegen welchen die Klage gerichtet ist“ geordnet. Das Bedüurfniß des Handels. und Wechfelverkerrs cheischt es, durch einen kurzen Verlauf und durch eine rasche Abwicke— lung der Wechselgeschäfte einerseits die Strenge der Wechselverpflichtung zu mildern, andererseits die verhafteten Fonds für andere Geschäfte wieder flüssig zu machen. In der freien und raschen Bewegung der Valuten besteht der kanfmännische Geldverkehr. Zur Erreichung dieses Zieles dient das Institut der Versährung. Deshalb haben die Wechselordnungen aller Länder die civilrechtlichen Regeln über die Verfährung in ihrer Anwendung guf das Wechselrecht modifizirt und für dieselbe strengere Grundsätze aufgestellt. So hat auch die Allgemeine deutsche Wechselordnung Die Verjãhrung von dem Standpunkte des wechselmäßigen Interesses und der merkantilischen Nützlichkeit aus behandelt. Die kurzen Verjährungefristen und die engen Be— stimmungen über die Unterbrechung der Verjährung stellen dies klar.“
Zur Reform des Zahlungsverfahrens.
Wiederholt ist in der Fachpresse und auch im Central ˖ Handelsregister für das Deutsche Reich auf die Nothwendigkeit einer Reform des Zah⸗ lungsverfahrens im kaufmännischen und gewerb⸗ lichen Verkehr hingewiesen worden. Namentlich hat man die bisher übliche ungebührlich lange Kreditgewährung seitens der Groß⸗Industriellen und der großen kaufmännischen Geschäfte an ihre Küunden aus dem Handels- und Gewerbe⸗
kammern mit diesem Uebelstand beschäftigt, so
find doch ernstliche und weittragende Schritte
zur Beseitigung desselben noch nicht geschehen. Bei der Nothwendigkeit, unsere, an i
verhältnisse so ungünstig sich gestaltet habenden
Kreditverhältnisse wieder zu heben, dürfte es
angemessen erscheinen, in einem in Geschäfts⸗ kreisen so verbreiteten Organ, wie es das Central⸗
Handelsregister für das Deutsche Reich ist, im⸗ mer wieder auf die Wichtigkeit einer baldigen Abänderung unseres bisherigen Zahlungsverfah— rens hinzuweisen.
Jede Reform kann aber mit Erfolg nur an gebahnt werden, wenn die bessernde Hand an So auch hier.
der rechten Stelle angelegt wird. Die Reform darf nicht allein den Großverkehr berücksichtigen, es muß vielmehr gleichzeitig dahin gestrebt werden, den Detaillisten, den Gewerb⸗ treibenden zahlungsfähiger zu machen. Dies ist aber nur zu erreichen, wenn die Letzteren davon Abstand nehmen, Privatpersonen und kleinen Wiederverkäufern einen länge— ren Kredit zu gewähren.
Ein Aunglückliches Borgsystem‘ hat sich in vielen Städten eingenistet. Es ist Sitte ge— worden, daß namentlich Manufakturisten, Ma⸗ terialisten, Wein⸗ und Delikatessenhändler, Sor⸗ timents⸗Buchhändler, Apotheker ꝛc., ferner Ge⸗ werbtreibende aller Art, ihrer Kundschaft halb— jährlich, sehr häufig auch nur jährlich die Rech⸗ nungen zuschicken. Daß diese lange Kredit⸗ gewährung weder dem Lieferanten, noch dem Empfänger der Waare oder der arbeit Vortheil gewährt, liegt an der Hand. Der Geschäfts⸗ mann muß also geraume Zeit warten, ehe er Zahlung erhält, und erleidet oft nam— hafte Zinseinbußen, nicht selten geht sein Guthaben durch inzwischen eingetretene Ver⸗ mögensverschlechterung seines Kunden ganz oder wenigstens theilweise verloren oder die Zahlung wird im besten Fall sehr allmählich und nur in kleinen Raten bewirkt; unreelle Kunden bestreiten nach Jahresfrist oft selbst den Empfang der an⸗ gerechneten Waare oder Arbeit oder gestatten sich sonst Ausflüchte, um nur der Zahlung zu entgehen. Durch diese Zahlungs verzögerung wird nun, abgesehen davon, daß daraus für ihn Ver⸗ drießlichkeiten der mannigfochsten Art entstehen, der Geschäftsmann außer Stand gesetzt, sei⸗ nen eigenen Zahlungsverbindlichkeiten ohne die Nachsicht des Großhändlers zu beanspruchen, oder mit großen Opfern an dritter Sielle Geld aufzunehmen, pünktlich nachzukommen. Das Schlimmste ist aber, daß bei Mangel an Kasse der Detailhändler, der Gewerbtreibende
häufig nicht im Stande ist, günstige Geschäͤfts⸗
konjunkturen in seiner Branche ausnutzen oder den Voriheil genießen zu können, den Waaren⸗ einkäufe en gros bei Baarzahlung dem Wieder⸗ verkäufer oder Fabrikanten zu bringen pflegen.
Aber auch der Kunde hat nur anscheinend durch eine spätere Zahlung Vortheil. Derselbe muß jedenfalls das Empfangene theuerer bezahlen, da der Lieferant bei der Preiskalkulation dem Um⸗ stande, daß er auf die Zahlung nicht selten lange warten muß, Rechnung zu tragen hat, abgesehen davon, daß unsolide Geschäftsleute, indem sie auf die Vergeßlichkeit des Kunden zählen, sehr leicht in die Versuchung kommen, namentlich bei Jahresrechruungen einige Mark mehr anzuschrei⸗ ben, als es sich gebührt. Nicht allein diesem pekuniären Schaden ist der Kunde ausgesetzt, son⸗ dern er begiebt sich dem Geschäftstreibenden gegen⸗ über gonz seiner Selbständigkeit, indem er oft Waaren von geringer Beschaffenheit mit in den Kauf nehw.en muß, die er unter anderen Verhältnissen, d. h. bei Baarzahlung zurückweisen würde. Lei⸗ der ist die Unfitte, selbst von dem kleinen Ge⸗ schäftsmann lange Kredite zu beanspruchen, auch ben notorisch wohlhabenden Leuten eingerissen. Vzill nun jener die Kundschaft nicht verlieren, so muß er gute Miene zum bösen Spiel machen und auf Jahr und Tag hinaus, selbst dem rei⸗ chen Mann Kredit gewähren, um dann oft nur mit Theilzahlungen abgespeist zu werden. Es ist Thatsache, daß viele bemittelte und in anderer Be⸗
ziehung sehr ordentliche Personen es als eine
selbstverständliche Sache ansehen, „bei ihrem Schneider“ Schulden zu machen. Daß anderer⸗ seits auch die Gewohnheit einer langen Kredit⸗ gewährung große moralische Schattenseiten mit
zu erfreuen haben.
während der Kunde durch das Freditnehmen leichtsinnig wird, indem er entweder mehr kon⸗ sumirt, als es seine Verhälmnisse gestatten oder das zur Zahlung empfangener Waaren ursprünglich be⸗ stimmte Geld anderweitig aus giebt. Bei dem kleinen Gewerbireibenden ist oft die späte Einsendung von Rechnungen nur ein Akt unnöthiger Höf— lichkeit gegen vornehmere Personen oder in dem Umstande begründet, daß sie nicht selbst einer ordentlichen Buchführung gewachsen, und all—⸗ jährlich von einem Sachverständigen die Rech⸗ nungen ausziehen lassen. Ist erst auch bei uns, wie in Frankreich ꝛc. im Detail⸗Privatverkehr das Prinzip der Baar⸗ zahlung zur Geltung gekommen, so liegt es nahe, daß dann auch in eigentlichen kaufmänni⸗ schen und industriellen Kreisen auf die Abschaffung der langen Kredite mit größerem Erfolg hinge⸗ wirkt werden kann und das ideelle Ziel, die Lieferung von Waaren im kaufmännischen Ver⸗ kehr nur gegen Baarzahlung oder gegen kurze Accepte erfolgen zu lassen, leichter erreicht wird. In Deutschland hält es aber leider gar zu schwer eingewurzelte Unsitten zu verbannen. Dem Geschäftsmann und Gewerbtreibenden fehlt es noch gar zu sehr an Corpsgeist. Wenn zwei O er drei Geschäftsleute eines Ortes sich ver—⸗ binden, nur gegen Baarzahlung zu liefern, so
macht gewiß ein Vierter als Konkurrent bekannt, er beanspruche erst nach Jahresfrist Zahlung, um nur
Kunden zu erhalten. Eine durchgreifende Abstellung
dieses Krebsschadens nicht nur für den gewerblichen, sondern auch für den allgemeinen Wohlstand, kann nur durch Selbsthülfe
d. h. wenn zunächst in den Mittelstãdten, wo
bewirkt werden,
ruckte Gatachten des Herrn Rechts inwalts Makom?r
aufmerksam — und Handelskammern auf das Leb⸗ hafteste unterstützt wird, fo ist wohl anzunehmen daß die allgemeine Eintragung der Geschãftzbranche, opwie die vielfach gewünschte Angabe dez Geschãfts⸗ lokals nach Straße und Hausnummer nur noch eine Zeitfrage sein wird. . as Re, e i
Die „Zeitschrift für E be, H und Dörfer , ar! kö schlesischen Berg ⸗ und hütten männchen Vereins (Dr. Ad. Frantz zu Beuthen O. / S3 1876 Nr. 17 enthalt u. A: eine Ueberfit des Absatzes und Verbrauchs der Sberschle⸗ sischen Kohlengruben nach den einzelnen Rich
tungen ꝛc. im Jahre 1875.
Handels ⸗ NRegister.
Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich
Sachsen, dem König eich Württemberg“ und
dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags,
bezw. Sonnabends (Wärttemberg) unter der Rubrik
Leipzig resp. Stuttgart und Darmsstadt ver=
öffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letz⸗ teren monatlich.
Rer lim. San delsregister
des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. ; Zufolge? Verfügugg vom 3. Mai 15376 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt:
In unser Gesellschaf'sregister. woselbst unter- Vr. 955 die hiesige aufgelsste Aktiengesellschaft in
Firma: ö Wassermühlen Actien ·˖ Gesellschaft
vermerkt steht, ist eingetragen:
Die Liquidation ist beendet.
das „Borgsystem“ am meisten zu Hause ist, die
Detailhändler und Gewerbtreibenden fich ver⸗ pflichten, vierteljährlich mit ihren Kunden abzu⸗
rechnen, beziehentlich nicht länger Kredit zu ge⸗
währen, ihnen aber, sobald es sich um größere Beträge handelt, einen Sconto zu bewilligen. Durch die Aussicht auf einen Gewinn gewöhnt sich, wie die Erfahrung lehrt, das Publikum leichter an Baarzahlung. Gelänge es erst in einigen Städten, solche Vereine mit Erfolg ins Leben zu rufen, so ist daß dann diese Reformbestrebungen in weiteren Kreisen Anklang finden, und uns allmählich die großen Vortheile eines gesun⸗ den Zahlungsverfahrens zuführen werden, welche sich manche andere Länder, wo durch Verein⸗ barung einzelner Branchen der Verkauf nur ge— gen Kasse längst zur Gewohnheit geworden ist, Diese Vereine anzuregen ist Zweck dieser Zeilen. Frhr. v. D.
BVerfälschung von Tabak. Eine New- Norker Zeitung erzählt, daß nicht ein Dampfer von diesem Hafen nach Havanna absegelt, der nicht 2000 bis 5009 Ries, oder in einzelnen Fallen so viel als 30,90 Ries braunes Strobpapier mitnimmt. Wozu dieses Papier gebraucht wurde, war lange ein Ge⸗ beimniß, aber kürzlich kam es zu Tage, daß es zur Fabrikation von Havanna-Cigarren verwendet wird. Die Strohpapiere, wenn mit dem Saft von Tabaks stengeln getränkt, sollen als „Einlage“ benätzt werden und soll es oft unmöglich sein, die in der fertigen Cigarte mit Blättern umwickelten zarten Papier häutchen zu entdecken. Die Redaktion des Engineering D. . Allg. Polytechn. Z.“ bemerkt dazu: Die Rich⸗ tigkeit dieser Mittheilung ift nicht unmöglich; natur lich muß uater dem braunen Strohpapier ein be⸗ sonders für den Zweck der Verfälschung präparirtes, aus geeignetem Rohmaterial gemachtes Papier ver⸗ standen werden. Vor Jahren wurde in den „Ind.“ Bltt.“ mitgetheilt, daß, wenn man Cigarettenpapier mit verdünnter Wasserglaslösung tränkt, beim Ver— brennen kein Papiergeruch sich bemerkbar macht; möglich, daß die Verfälscher in ähnlicher Weise verfahren.
„Die Zeitschrift für Kapital und Rente (Frhr. v. Danckelmann, Berlin. Weidmannsche Buchhandlung), enthält in der Besprechung des Jahresberichts über das Central- Handels Register für das Deutsche Reich 1875 fol— gende Bemerkung: Die in kommerzieller und stati⸗ stischer Hinsicht so äußerst wichtige Veröffentlichun. gen der Gejchäftsbranche sind allerdings doch nicht allgemein üblich geworden, da aber das Knra⸗
kerium nicht nachläßt, immer und immer wieder auf die Opportunität derselben hinzuweisen, auch hierin von den Königlichen Gerichten in Berlin mid ande⸗
Statuts anzunehmen,
auch
In amser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3263 die hiesige Attiengesellschaft in Firma: Chemische Fabrik Oranienburg
ö Actien esellschaft
vermerkt steht, ist eingetragen:
Durch Beschluß der Generalversammlung vom
325. April 1876, welcher sich in beglaubigter 8 51 . 2 217 . Ferm Fol. 95 des Beilagebandes Nr. 171 des
Gesellschaftsregisters befindet, ist der 5. 2 des Ste dahin abgeändert, duß der Sitz der Gesellschaft in Oranienburg ist.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 5448 die hiesige Handelsgefellschaft in Firma: Kohn & Sußmann
vermerkt steht, ift eingetragen: Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Ueber= einkunft aufgelöst. Der Kaufmann Alexander Suß mann in Wendisch⸗ Buchholz setzt das Han delsgeschäft unter der Firma A. Sußmann fort. Vergleiche Nr. 9354 des Firmen registers.
Demnächst ist in unser Firmenregister unter M. 9354 die Firma: 5 2. Su ß mann und als deren Inhaber der Kaufmann Alexander Sußmann in Wendisch⸗Buchbolz eingetragen wor) en.
Berlin, den 3. Mai 1876. Königliches Stabtgericht. . Abtheilung für Gwilsachen.
Bielefeld. Bekaantmachaung.
In unser Handelsregister ist zufolge Verfügung vom 25. April er. am heutigen Tige einge ragen: Nr. 4 des Gesellschaftsregisters: z
Die Gesellschaft: C. J. Gante Söhne ist auf gelöst. Bielefeld, den 29. April 1876. Königliches Kreisgerickt. Abtheilung J.
Riele fell. BSetfanntmachung. In unser Handelsregister ist zufelge Ver fagung vom 25. April er. am heutigen Tage eingetragen: Nr. 28 des Gesellschaftsregifters: Die Gesellschafter der hier seit dem 15 April er unter der Firma: ; Gante & Consbruch bestehenden offenen Handelsgesellschaft sind: I) der Kaufmann Herr Carl Gange hier, 2) die Wittwe des Kaufmanns Herrn Hermann Consbruch, Augufte, geborene Gante. Bielefeld, den 29. April 1876. Königliches Kreisgericht. Avriheilurg 1.
KRielefeld. Sekanntmo chung. In unser Handelgregister ist zufolge Verfũgun g vom 28. d. Mtz. am heutigen Tage eingetragen; Nr. a1 des Gesellschafte registers: