14373 Bekanntmachung. ‚
Im Laufe des Monats Juni cr. sell die lange Brücke über die Dahme zu Cöxtzenick einer Reparatur unterworfen und die desfallsigen Ar. beiten 2c. im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden.
Qualifizirte Unternehmer werden aufgefordert, ihre Offerten versiegelt und portofrei mit entsprechender Aufschrift ., an mich einzureichen mit dem Be⸗ merken, daß der Kostenanschlag und die Sub⸗ missionsbedingungen während der Vormittagsstunden von 9— 12 Uhr in meinem Bureau eingesehen werden
(4389
Rheinisch-Westfälische NR ch Verst cherunnzzs-ACtien-
u diesem Zwecke steht auf ö Sonnabend, den 3. Juni er., Vormittags 19 Uhr,. m Bürean des Unterzeichneten ein Termin an.
können. Berlin. Der Wasserbaumeister. Stengel.
a Cto. 2105)
Gos lIlschhaft
in VI. Gladbach.
Verschiedene Bekanntinachungen.
* Rheinisch-MWestfilischer Lloyd
Transport- Versicherungs-Actien-Gesellschaft in M. Gladbach.
Rechnung über den Geschäfts- Betrieb
im Jahre 1875.
Rechnung über den Geschäftsbetrieb im Jahre 1875.
Einnahme. Prämlen- und Sohaden-Reservo: a. Trans portbranche J
t. pt.
3
J 20, 883 ; . 2213535
M.
J . Frâmlen abzũglloh Courtagen, Rabatte und Stornl
a. Transportbranche w
b. Fcuerbranche
426, 416
955,96]
834. 066
Einnah We.
KE ränmten und SchRkaden-HKeserve aus 187 Prämtlen abzüßlieh Conrtaß em, HKahatte umd Storni
Holieeg ek eler--- Aetien-Uimschreibungsgehülkren TZimsem umd Miche. w
Ausgabe.
Huck versicherumgs - FErümiten ahzüzlieh Courtagen,
HKnahatte umd Storni.
KHezahlte Sehüden anzug lien Po vemu und Anineii
der HK ückhk versicherer-
Agentur - Provision umd LTantieme, Organisations- umd Verwalbtungsk ostem abzü⸗ünlleh der vom den Hũck versieherernm rüchrverg üäüteten Provisiom
HoösJo AbSsehreihumg auf Mobilierm von M S9, 610. 2g. ö
Verlust auf Enectemn mach agtatutariseher Eeststellumg
Pro 31. Dezember 1825
Hiervon kommen in Abzug: FPrünmiem- umd Schaden-HKeserwe abzüglich Antheil der Rückversicherer
Verbleibt ein Ueberschuss von welcher zur Vertheilung kommt laut §. 590 des Statuts, wis folgt:
a. 15 0,½ Capital-Keservefomd
Direktion d C. Vorzutragen auf Extra-HKesernve
d. Dividende azu Vertheilung an die Herren Actionäre von A 54.
pro Actie — 1800 der Einzahlung.
Activn.
b. 15 5) Tantieme an den Ver valtungsrath, Vorstand und dis
MS M. 352, 826 2, S9, O45 b, 135 405 31667
IT gj
9
l, v2, 295 12 glb, 95 38
oz, So] za Igo zz
3. 263 16 — 87 69
bleiben 541, 999
. 11,128, 663 65 J I 2I1 42 .
157, 457
20, 6168 59
Lo ols zo d diß o = 60 0s
b7, 372
Passi va.
Ninterlegte sSola-dVVeechael der Herrem Actionüre über den nicht eingezahlten Actien- nn, ;
Cassn und VWwechgel- He- ö
Imam ohbiliem (Taxwerih laut voriger Bilanz M 106,500)...
Mol iliem um cdl Geschäfts- Ltensilienrm:
ult. Dezember
, S. 29 610. 22 5 0so Abschrei- bung pr. 1875 ., 1,480. 52.
4,368 600
46, 572
Tinshar angelegte Capi-
tallem: a. Hypotheken. . S 12, 000. —. b. Effecten z m sta-
tutarischen
Course , 641,847. 10. Ausstãnde bei
den Banquiers. , 305,532 11.
ͤ
a. Ansstünde bei den Agenturen M 6lI6, 6565. 44. b. Sonstige Aus-
PDehitarenm: 17090, 4d. 153.
stũnde
l. Cruun d- Capital.
2. a. Capital-HK eser ve b. Exira- H ese Vene, C. Inn ohiliem- Mehr vwenr th
3. Prämien- umd Sehacen-HKegerve nett d . 404,452. 23.
Indem wir in Gemässheit des 8. 53 des
Bilanz für das Jahr 1875 zur öffentlichen Kenntniss das Geschäftsjahr 1875 auf ß 54 hre Actie -= 180, fes gesetzte Bividende bei der Gesellschaftskasse hiorselöbs
In M. Gladbach: & Iadhacher ankévereim, Ounecht C Co., . J. VN. Ouackh., Amsterdam: Deiehmanm & vom Harth, Augstuig: Chr. v. Erbhliieh æ sne, Be lin: folgerx. ö. Dentigelie Kamke. . Pirection der Diseonto- Ge- ellachuft, Göln: Sal. Ophenheim Jr. Cie, Copenhagen: Fr. Æ Ed. Cotachalks, Crefeld: vom He ch e- ath- HHeilmannm,
obi, 892
767, 118 87
ö dass mp i Die Garantie-Mittel der Gesellschaft bestehen somit aus:
Bilan n pre d82zF.
165, 519 06 29 /
I0 Capital- Reserve
— 18060 der Einzahlung auf die
/
Mailand: H. Mining Co., Amhalt Wagener Wach- g
Elberfeld: vom der Ley dt -K ersten 8
Sö nne. Hamburg: Verelinshnamka,
Leipꝛig: Alxemeine deuteehe Credit- Anstalt,
London: N. MI. von E othechild
d 8ne, gegen Rückgabe des Coupons Vr. 4 Serie
wieder gewählt. M. GIadhaekh, den 15. Mai 1876.
Per Vorstand. Volff.
— —
II erhoben werden kaun. In der heute stattgehabten Sitzung des Vorstandes wurden
Herr Commerienrath Friedr. Wolsr in M. Gladbach als Herr Eriedr. KHIauger als Stellrertreter des Vorsitzenden
Nachdauck wird nicht hono irt.
Tamtime an Ver wäaltüngsrath,
ͤ M. Wominmal-Retraꝶ der aus- . gegebenem Actiem,. 4x654,B 000 — Soechuldige Kückh vwersiehe-
rungs- Prämie umd Cre- dit or em in ad fender HKechnmankary
; bl4 955 Wlieht eingelöste
Pi vãdlem- dens eheline pre 1823 umd J PFErüämtfem- und Schaden- HKeser we abzüglich Antheil der Rückversicherer
l, 134
404, 452
Vorstand und Direction. 20,6518
S 277, 967. 61. Statutarischer Bei-
trag zur Capital-
Ressrve pro 1875, 20, 58. 59.
CGesammt-Capital-
NHR eser vo So 296, 606. 20. Extra-HKeserve, 77 osl. ol.
375, 687 Hividende, 16153 Actien S 51
Actien 87,372
d. 5d x q ĩꝭ
r r 606 4, 654. 000. —. n 298, 6096. 20. 7740861. 91. 59,627. 71.
435K, 14 92.
S 5. 6593, 757. 15. Statuts vorstehenden Rechuungsabschluss und dis
bringen, zeigen wir gleichzeitig an, dass die für des haaren Einsechussges anf die Actien zelbst, sowie bei den Bankhäusern der Gesellschaft: in London: Lomdom Æ Westminster Hanke, Lyon: Credit L.oοOümais,
München: Gatmäamm KEäle Neapel: Æanen Vapoletamn, New-Vork: Hardt E Co., '. HIoch d Cie, Palermo: J. Æ V. Fiorio, Paris: Sell. de Veri C ville, Pest: Um ur ivelie Allgemeine Credit- hanke, gt. Fetersburg: HR ugsigehe Rank Fü5rC aus n ùtigʒem Handel, Wien: 6. H. prid. daterrelehilsehe Lremklit- Anstalt für Handel un mil Gewerke, und deren Filialen in Briümm,
Lember, Era, Triest, Trop- au eto.
Co,
Vorsitaender,
Pie HDirection. W. Klex.
2, 190, 054 594
22, 0b
18
Adotlen · Ums ohrelbungs - debühren.
w
Versfallone Dividende aus 1870
Ausgaho.
Reotreoesslons Prämlen e n Courtagen, Rabatte und ornt:
I iss
a. Transportbranche b. Feuerbranche wd 5 Bezahlte Sobäden abzkäglloh Aniheil der Retrooeszlonäre: a. Transportbranche J J Provlslon, Organlsatlons- und , w, , , ,. abzũg- lloh der von den Ritrooesslos ren rok vorgisteten Provlalon: a. Trans portbranohe J
159,020 — 186 826 30 59], 728 23 312010 50
345, 846
976, 925 73
12168 190, 89l
b. Feuerbranche
a/ Abschreibung ant Mobllleos-·== Verlust auf Effeoten naoh statutarlsober Feststellung pro 31. Dezember 1875 K K
10 318, 576 67
145 b4
LUIbo0 80 1640 26!
ol, 5 g
bleiben Hiervon kommen in Abzug: Pràämlen- und Sohadenreserve: a. Transportbranche b. Feuerbranchoe
Abzäglloh Anthell der Retrooësslonäre: a. Trane portbranche H b. Feuerbranchè
354 180 0
36 i 55 I18 122 ,,,,
10 alg go
AUM 80 nog ga 19 zig, Ir!)
Lehershinss des G&esamret- ese üäftes iii i wel cher ur Vertheilung kommt laut §. O0 des Statuts wie folgt: a. 15 9ͤ0 Capltal-Reservesoniãi! b. 15 19 Tantiòme an den Verwaltungsrath, Vorstand und all o. Vorzutragen auf Extra -Reterve-- . d. Dlyldende zur Vertheilung an die Herren Actionäre von S 21 pro Actie — 140o der Einzahlung auf die Actien
Hilhnamz pro 3
lo, 66 68
19 gls os är ü
Ew 3p. Passiv. Nonsinal- Betrag der ausgegebenen 2 Sohildige Rotrooesslons - Präùmlen und CGredltoren in laufender I Nloht eingolis io Divldendensohelne ö ,,, Främlen und Sohaden. Roser ve ab- züglich Antheil der Retrocessionäre Tantiome an den Verwaltungsrath,
Vorstand und die Direction
Capltal Resor vo . M 34,349 61. Statutarischer Bei-
trag zur Capital- Reserve pro 1975 desammt · Oapltal- Ros erve MS 45, 166. 29. Extra · Reserve 50. J06. 48. Phyldende, 2000 Acticn TL TN k der Einzahlung auf die Actien 3.713, 597 760
Die Garantie-Mittel der Gesellschaft besteben somit aus: I) Grund - Capltal . ) LJapltal Roser ve 3) Extra-Reservo
) Prämlen- und Sohaden. Resor vo netto
30 Un 1
= uomo
Aetlrvn.
Hlnterlegte Sola - Weohsel der Herren Aotlonäre über den nicht eingezahlten Actien Capital- Betrag gassa-Bestant-- . Moblllen und Gesobätis Utensklen: ult. December 1875 d 2.912 67. 5 oso Abschreibung, 145 64
Zlus bar angelegte Gapitallen:
a. Effecten zum statutarischen Course
b. Ausstände bei den Ban- daierss.. . 310.426. 32.
Ausstände bei Gesellschaften und J
660 10
2, I00, 900 — 3, 000, 000
I, 853 4, 6I5
513 519, 777 16,516
2, 165]
p 122, 310 45.
432, 131 ob. 236
106616. 668.
3, 7I5, 597 76
, 6 38, 000, 000. „S6 45.166. 29.
606708. 48. , gö, 874. lg. 77. 15.
3. ) MS 3, 515, 557. 52.
ndem wir in Gemässheit des 8§. 53 des Statuts vorstehenden Rechnungs- i
Bilanz sür das Juhr 1875 zur öffentlichen a . bringen, zeigen wir 6 3. 3
das Jahr 1875 auf 14 0υ vom HKEaareimagehusge gleich Mark 21 pro Acetie festgesetzte
Dividende bei der Gesellschaftskasse hierselbst, sowie bei den Bankbänsern der Gesellschaft:
In Gladbach: Ga dhacher Hannkvereim, in Orefeld: vom Kech erat. Heilmann. Lung ele . Co., Elberfeld: vom der HHeydt- Herstenm
ö g JL V. Dunes, M Sch hne.
Amsterdam: Deielamianmn Æ vom Rath, Hamburg: Vereimshamklka,
Berlin: Amhalt Vwagener Vach- Leipꝛig: AIgemeine deutsche Cre-
solger., lit - Amstalt, Pireetiom der Biseorato- Ce- . St. Petersburg: Rusgi8ehe Ham Für
s ellsclꝛa fi ausm är t „Cöln: Sal. Gppemiaeim jr. Æ. Co., wärtigem Handel,
gegen Rückgabe des Coußons Nr. 1 Serie II. erhoben werden kann. In der heute stattgebabten Sitzung des Vorstandes wurden Herr Friedr. HIauser in M. Gladbach als Vorsitzender,
Herr Commerrienrath Wolf in M. Gladbach als Stellvertreter des wieder gewählt.
M. GLIadhneh, den 15. Mai 1876.
Her Vorstand. Pie Pirection.
Friedr. Klauser. W. Kley. Thiel Nachdruck wird nicht honorirt. J .
II.
Vorsitzenden
Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.
My colt za nan gh
( Gehwammtod) ie. 1. en und Bantechnikern erprobtes Nittel i mr raditienlen Vertrelibium des
Holz-, Haus- und Mauerschwammes.
Er äaer voti gegem HKildu g deagaselbem. Erk arat aur Hol 1ĩImaprügmirwmg. Bericht wird auf Wunsch gratis . 3
Villain & O., chanische Fabri. HKerlin, W., Leipzigerstr. 107.
e e e e,, me ere ee,
Zweite Beilage
M 20.
Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Montag, den 22. Mai
Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expeditien der Nrntschen KRrichz - Auzeigers und Königlich Nreußischen Ktants Anzeigers:
Berlin, 8. J. Wilhelm⸗Straße r. 82.
*
25 . für den Deutschen Reichs⸗ n. Kgl. Preuß.
Steckbriefe und Untersuchwmngs-Sachen.
Sub hastationen, Aufgebot, Vorladungen u. dergl.
Terkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung n. 8. W. von öffentliehen Papieren.
Deffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Gꝛosshandel.
6. Verschiedens Bekanntmachungen.
7. Literarisohe Anzeigen.
8. Theater- Anzeigen.
9. Familien- Nachrichten.
In der Börsen-
beilage. K
Inserate nehmen an: Burean der dentschen Zeitungen zu Mohrenstraße Nr. 45, die Annon cen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rndeolf Masse, K Vogler, / Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
das Central ⸗Anunoncen-⸗ Berlin
Haasenstein
G. L. Danube & Co., E. Schlotte,
Annoncen⸗Bureaus.
3
Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen. Steckbriefs⸗Erledigung. Der unterm 26. April 1875 hinter den Tuchmacher Albrecht Lauge er— lassene Steckbrief ist durch die Ergreifung des 2c. Lange erledigt. Potsdam, den 18. Mai 1876. Königliches Kreisgericht. Abtheilung. J.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der unterm 19. Februar 1876 hinter die unverehelichte Bertha Auguste
Johanna Ernemann aus Mellenthin auf der Insel
Usedom erlassene Steckbrief ist durch Haftnahme der
Gedachten erledigt. Potsdam, den 19. Mai 1876. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.
Steckbrief gegen den Schreinergesellen Wil⸗ helm Frechenwinkel aus Nierendorf, mit Ersuchen um Festnahme und Nachricht anher. Cassel, den 19. Mai 1876 Der Staatsanwalt. Wilhelmi.
und Seribenten Carl Schild von Gießen (resp.
Steckbrief gegen den wegen Betruges gerichtlich verfolgten Schmied Otto Kirchhof von Berlin mit Erjuchen um Festnahme und Nachricht anher.
Cassel, den 19. Mai 1876.
Der Staatsanwalt. Wilhelmi.
Steckbrief. Gegen den flüchtigen Buchdrucker
Fulda) ist wegen Theilnahme an Erpressung, verübt dahier 1874/75, Haftbefehl erlassen und wird um dessen Anhaltung und Zuführung ersucht. Signale⸗ ment soweit bekannt: Alter: . der Sechsziger, Statur: groß. Graumelirtes Haar und Schnurrbart. Spitze Nase. Trägt gewöhnlich Brille. Frank- hi a. M., 20. Mai 1876. Der Untersuchungz⸗
ichter.
salds]
Unter Aufhebung des K Neuen Status für die in der Stadt Elbing von der Stadtverordneten ⸗Versammlung mit. Genehmiung des Magistrats gestifteten Spar⸗ l
asse
vom 9. Juli 1837, sowie der Nachträge vom 25. August 1854, vom 30. März 1858, vom 9. Fe: bruar 1860, vom 11. Juni 1866 und vom 14. Juli 1871, ist von Magistrat und Stadtverordneten nach⸗ folgendes revidirtes Statut für die städtische Spar— kasse in Elbing beschlossen worden.
§. 1. Die städtische Sparkasse in Elbing hat den Zweck, die ihr anvertrauten Gelder zinsbar und sicher unterzubringen und für die Einleger best— möglichst zu verwalten.
§. 2. Der Bestand der Sparkasse besteht
4. aus den ihr anvertrauten und theils zinsbar an⸗
gelegten, theils baar vorhandenen Einlagen;
b. aus dem Reservefonds.
§. 3. Für die an die Sparkasse gemachten Geld⸗ einlagen haftet den Einlegern die Stadtkommune Elbing mit ihrem gesammten Vermögen.
5§. 4. Die Sparkasse nimmt Einlagen im Be⸗ trare von 3 bis 300 Reichsmark an.
Die Annahme höherer Beträge hängt vom Er⸗ messen des Curatoriums ab.
§. 5. Die Beamten der Sparkasse werden als Gemeindebeamte vom Magistrat in Elhing ange⸗ stellt, welcher auch ihre Amtskaution bestimmt und aufbewahrt.
Dieselben müssen zur Annahme von Einzahlungen und zu Rückzahlungen an jedem Wochentage von 9 bis 1 Uhr Vormittags bereit sein, mit Ausnahme der beiden ersten Wochentage eines jeden Monats, an denen Kassen⸗Reviston stattfindet, und eines vier⸗ zehntägigen Zeitraums zur Zinzberechnung. ;
§z 6. Jeder, welcher Geld in die Sparkasse nie⸗ derlegt, erhält ein mit dem Elbinger Stadtwappen gestempeltes, von dem Curatorium der Kasse unter⸗ schriebenes und mit der fortlaufenden Nummer des Kassenbuches versehenes Quittungsbuch, in welchem alle Einzahlungen und Rückzahlungen, sowie die zu gewachsenen Zinsen eingetragen werden. *
Die Eintragung muß, um gegenüber der Spar— kasse zu beweisen, von dem Rendanten gemacht sein und unter Mitwirkung eines zweiten Beamten der Kasse erfolgen. Gleichzeitig mit dieser Eintragung geschieht die Buchung auf dem Conto des In⸗ teressenten in den Büchern der Sparkasse. .
Es ist dem Quittungs buche ein Statut und eine Zinsentabelle über 3 bis 300 Reichsmark Einlage vorgedruckt. ͤ .
Der Name des Einlegers wird sowohl in die Kassenbücher, als auch in das Quittungsbuch ein⸗ getragen. .
§. 7. Die Sparkasse verzinset alle bei ihr niedergelegten Beträge nur nach vollen Mark jähr— lich mit 5 /sog, so daß die über eine Mark uer— schießenden Pfennige nicht verzinset werden. Die bei der Zinzberechnung sich ergebenden Pfennige werden nur in Beträgen von 5 und 19 Pfennigen berechnet in der Art, daß Beträge unter 5 Pfennigen der Kasse zu Gut kommen und über 5 Pfennigen den Einlegern.
Zinsen werden für die Einlagen nicht schon vom Tage der Einlage, sondern erst von dem auf den Tag der Einzahlung folgenden 1. des nächsten Monats berechnet. Bei Zurückzahlungen von Ein. lagen werden Zinsen nur bis zum Ersten desjenigen e,, berechnet, in welchem die Rückzahlung erfolgt.
Die vorstehend verheißenen Zinsen werden für einen jeden Interessenten fedesmal am Schlusse des Jahres oder bei der gänzlichen Abhebung berechnet. Der am 31. Dezember eines jeden Jahres fällig gewesene Betrag derselben wird auf dessen Konto in Einnahme gestellt und so dem Kapitalsbetrage zugeschrieben. Bei der nächsten Präsentation des Quittungsbuches auf der Kasse wird auch in dies letztere der Zinsbetrag übertragen. Von dem hier⸗ durch vermehrten Kapitalsbetrage werden dann die Zinsen von dem jedesmaligen 1. Januar ab, nach vorstehenden Bestimmungen weiter berechnet, um auf diese Weise durch Zins von Zins den schnelleren Anwuchs des eingelegten Kapitals zu befördern.
§. 8. Die Kapitalien der Sparkasse sollen ent⸗ weder auf sichere Hypotheken begeben oder in zins tragenden Papieren nutzbar angelegt werden.
Als sicher werden Hypotheken nur, angesehen, wenn dat begebene Kapital sowohl bei städtischen als auch bei ländlichen Grundstücken innerhalb der ersten Hälfte des Taxwerthes steht. Bei ländlichen Grundstücken ist jedoch das Curagtorium, welches jedes Darlehnsgesuch zuerst zu prüfen hat, befugt, auch Darlehne zu begeben, welche sich innerhalb des 2 fachen Betrages des Grundfteuer - Reinertrages be wegen. Baulichkeiten dürfen bei ländlichen Grund⸗
ö
ewieliktes eaten der städtischen Sparkasse zu Elbing.
stücken nur mit höchstens 1500 Mark in Rechnung kommen.
Die für hypothekarische Begebungen erforderten Taxen ländlicher Grundstücke müssen mindestens von vereideten Kreistaxatoren aufgenommen und unter⸗ siegelt sein.
Städtische Grundstücke werden nur auf Grund einer bei eingehender Erörterung aller den Werth bedingenden Momente aufzunehmenden Taxe des Stadtbauraths oder dessen Stellvertreters und nur, wenn sie im Stadtbezirk Elbing liegen, beliehen.
Die Feuerversicherung bleibt in jedem Falle nach zuweisen und für die Sparkasse ein Certifikat zu beschaffen, wonach die betreffende Versicherungsgesell⸗ schaft bei eintretendem Feuerschaden verpflichtet ist, die hypothekarisch begebene Summe zu Gunsten der Sparkasse einzubehalten.
§. 93. Ein jedes Darlehnagesuch, welches das Cu⸗ ratorium für berüchsichtigungswerth hält, unterliegt der Prüfung des städtischen Syndikus, wonächst der Magistrat auf Vortrag des Sparkassen⸗Dezernenten über die endgültige Begebung Beschluß faßt. .
Alljährlich einmal und zwar in den ersten drei Monaten des Jahres ist das Curatorium verpflichtet, unter Zuziehung des städtischen Syndikus zu prü— fen, ob bei den ausgeliehenen Forderungen noch die vorgeschriebene Sicherheit vorhanden, oder ob deren gänzliche oder theilweise Einziehung erforderlich ist.
§. 10. Außer auf Hypotheken dürfen die Be— stände der Sparkasse auch in inländischen Staats⸗ papieren, Pfand⸗ und Rentenbriefern, Kreis⸗ und Stadtobligationen und anderen Inhaberpapieren, insofern dieselben vom Staate garantirt sind, an⸗ gelegt werden.
§. 11. Endlich ist die Sparkasse auch befugt, Geld gegen Verpfändung von pupillarisch sicheren Hypotheken und zwar bis zu
ten lettres an porteur und zwar fünfzehn Prozent unter dem jedesmaligen Course berechnet, Darlehne auf mindestens drei Monate herzugeben.
Bei Reduktion des Courses von zinstragenden
Papieren ist der Schuldner verpflichtet, Abzahlun⸗ gen zu machen oder nach Bestimmung der Spar⸗ kassenverwaltung das gegebene Unterpfand zu ver⸗ tärken. Der Syndikus prüft die formelle und juristische Richtigkeit der zu beleihenden Hypotheken, während das Curatorium die Höhe des Darlehns und den Zinssatz endgültig feststellt. .
Die zu beleihenden Hypotheken müssen auf den Namen des Darlehnssuchers eingetragen sein.
§. 12. Der Kämmerei Elbing sollen keine Dar⸗ lehne ohne spezielle Genehmigung des Herrn Ober Präsidenten und nur gezzen vollständige siatuten⸗ mäßige Sicherheit gegeben werden. .
§. 13. Nur dem städtischen Leihamt gewährt die Sparkasse Darlehne zu seinem Geschäftsbetriebe gegen 450,9 Zinsen nach näherer Bestimmung des Leihamts Reglements.
§. 14. Die eingelegten Gelder werden den Inter⸗ essenten bei Beträgen von 109 Reichsmark sofort, bei Beträgen darüber und bis 500 Reichsmark nach einmonatlicher, bei Beträgen darüber und bis 5300 Reichsmark nach sechswöchentlicher, und bei höhern Beträgen nach dreimonatlicher Kündigung zurũckgezahlt. .
§. 15. Jedem Inhaber eines Sparkassenbuchs wird der Betrag desselben ohne weitere Legitimation ausgezahlt. .
3 Kommune leistet nach Einlösung desselben keine Gewähr, sofern nicht vor der Einlösung ein Protest auf der Sparkasse dagegen eingelegt worden ist. . .
Bringt der Protestirende nicht binnen spätestens 4 Wochen einen gerichtlichen Arrest auf das Buch
aus, so ist die Sparkasse an den eingelegten Protest
nicht weiter gebunden.
16. Wenn ein Interessent sich innerhalb 30 Jahren, von der letzten Präsentation seines Sparkassenbuchs an gerechnet, nicht bei der Kasse
meldet, so hört von diesem Zeitpunkt ab jede Ver—
zinsung seines Guthabens auf.
§. 17. Damit der Inhaber eines Sparkassen⸗
buchs sich beim Verluste desselben möglichst sicher
stellen kann, nnschluß 3e
mungen des Reglements, die Einrichtung des Spar.
kassenwesens betreffend, vom 12. Dezember 1838
, , f. bestimmt: -
2. Derjenige, welchem durch Zufall ein Sparkassen⸗ buch ganzlich vernichtet oder verloren gegangen ist, muß, wenn er an dessen Stelle ein anderes wieder zu erhalten wünscht, den Verlust sefort nach deff Entdeckung der Kassenbehörde anzeigen,
welche denselben, ohne sich um die Legitimasion au portenr stets abgesondert von den ubrigen Spar— des Inhabers zu bekümmern, in ihren Büchern ta en fr n en vorhanden sein.
vermerkt.
wird im Anschluß an die Bestim⸗
ihres Werths, so⸗ wie gegen Verpfändung von den im 5. 10 genann⸗
Buches guf eine nach dem Ermessen der Kassen⸗ behörde überzeugende Art darzuthun, so wird ihm! von derselben ohne Weiteres ein neues Buch auf! Grund der Kassenbücher ausgefertigt.
In allen übrigen Fällen muß das verloren gezangene Buch gerichtlich aufgeboten und amor⸗ tisirt werden.
. Vor Einleitung des letzteren Verfahrens aber ist sowohl der Ablauf desjenigen Kalender ⸗Quartals, in welchem die Anzeige des Verluftes bei der Kasse gemacht worden ist, als auch der des folgenden Kalenderquartals abzuwarten. Wird innerhalb dieses Zeitraums das verlorene Buch durch einen andern als den Anzeiger des Verlustes bei der Kasse präsentirt, so hält solche dasselbe an, übersendet es dem Ortsgericht und verweiset sowohl den Präsentanten, als Denjenigen, der den Verlust angezeigt hat, an dieses Gericht zur recht⸗ lichen Erörterung ihrer Ansprüche an das Eigen⸗ thum des Buchs. . .
„Ist aber die bei e. gedachte Frist verstrichen, ohne daß das Buch zum Vorschein gekommen, so ertheilt die Kasse dem angeblichen Verlierer hier⸗ über eine Bescheinigung und eine aus ihren Kassen⸗ büchern zu fertigende Abschrift des Contos des verlorenen Buchs, beides gegen bioße Erlegung der Kopialien. Unter Einreichung dieser Ab- schriften und unter dem Erbieten, sein Eigenthum an dem Buche und dessen Verlust eidlich be—⸗ stärken zu wollen, kann demnächst der Verlierer das öffentliche Aufgebot und die Amortisation bei dem Ortsgericht nachsuchen.
s. Letzteres hat den Verlust des Buchs unter An⸗
abe:
6 der Nummer desselben,
bb. der Namen, sowohl dessen, auf welchen dasselbe
ursprünglich ausgestellt ist, als des angeblichen
Verlierers, ce. des Betrages der Summe, über welche dasselbe
zur Zelt des angeblich geschehenen Verlustes
lautete, durch diejenigen Blätter, welche der Extrahent dem Curatorium bezeichnen wird, mit der Auf⸗ forderung bekannt zu machen:
„»doß ein Jeder, der an dem verlorenen Spar⸗ kassenbuch irgend ein Anrecht zu haben ver— meine, sich bei dem Gericht, und zwar spätestens in dem (näher zu bezeichnenden) Termine melden und sein Recht näher nachweisen möge, widrigenfalls das Buch für erloschen erklart und dem Verlierer ein neues an dessen Stelle ausgefertigt werden solle“.
Beläuft sich der Betrag des Sparkassenbuchs auf weniger als 150 Reichsmark, so wird der Edictaltermin auf vier Wochen hinaus, vom Tage der Bekanntmachung an gerechnet, angesetzt, und letzterer einmal in sene Blätter inserirt; bei Be⸗ traͤgen von 150 Reichsmark und darüber aber ist eine achtwöchentliche Edictalfrist und eine zwei⸗ malige Insertion erforderlich. .
Meldet sich bis zu dem Edictaltermine in dem⸗ selben Niemand, der auf das Buch Anspruch! macht, und leistet der angebliche Verlierer dem- nächst folgenden Eid: . ;
daß er das Buch besessen und daß ihm solches
verloren gegangen sei, ; so faßt alsdann das Gericht das Präklusions⸗ und! Amortisations⸗Erkenntniß ab, welches dem Ver sierer zu publiziren und 14 Tage lang an der Gerichtsstelle auszuhängen ist.
„Sobald das Erkenntniß rechtskräftig geworben ist, hat die Sparkasse auf Grund desselben dem Verlierer ein neues Buch unentgeltlich auszufer⸗ tigen.
; F Kosten des gerichtlichen Verfahrens trägt!
der Verlierer, doch sind ihm bei Su im en unter 3090 Reichsmark nur Porto, Kopialicrn und In⸗
sertionskosten in Ansatz zu bringen; auch wird für solche Fälle die Stempelabgabe
Staats gedruckten Blatte erfolgt, Folche unent.
geltlich bewirkt. z
§. 18. Die Ueberschüsse der Zinsen einnahme wer⸗ den zu dem Reservefonds der Sparleasse geschlagen, wescher auf sieben und ein halk Nyrozent von dem alljährlich durch eine dreijährige Fraktion zu ermit⸗ telnden Durchschnittsbetrage der gesammten Passiv⸗ mafse der Sparkasse normirt wind.
Was von den Zingzüberschüssen nach Komplettirung des Reservefonds noch übrig bleibt, bildet den Dis⸗ positionsfondz, welcher unter Genehmigung des Derrn Ober ⸗Präsidenten der Provinz zu kommunalen Zwecken verwendet werden darf.
Der Reservefondz muß in zinstragenden lettres
die Stemp ibe erlassen und insofern die Insertion in einem für Rechnung des
wählt, von denen eine Mitglied derselben sein muß. Die Gewählten werden vom Magistrat bestätigt und derselbe ordnet ihnen aus seinen Mitgliedern das vorsitzende Mitglied des Curatoriums zu.
Um die Zahl der Vorsteher stets vollständig zu erhalten, wird für jeden derfelben ein Stellvertreter ernannt.
Die Amtszeit der vier von den Stadtverordneten gewählten Vorsteher resp. Stellvertreter wird auf vier Jahre festgesetzt. Alljährlich scheidet einer von ihnen aus und zwar in der Reihenfolge nach der Dauer ihrer Dienstzeit.
§. 20. Diese fünf Vorsteher bilden das Cura⸗ torium der Sparkasse und sind zu der Befolgung der Statuten und sonst zweckmäßiger Verwaltung der Kasse verpflichtet.
Sie müssen im Januar jeden Jahres unter ihrer und des Rendanten Unterschrift eine Nachweisung drucken lassen, wieviel die Summe beträgt, welche für Rechnung jeder Nummer der Interessenten am 31. Dezember des vergangenen Jahres vorhanden war. In dieser Nachweisung werden jedoch keine Namen, sondern nur die Nummern abgedruckt.
In die Nachweisung ist zugleich dasjenige aufzu⸗ nehmen, was sonst in den Verhältnissen der Spar⸗ kafse von Bedeutung vorgefallen ist. Jeder Inter⸗ essent erhält auf Verlangen ein Exemplar unentgelt⸗ lich, durch dessen Einsicht er sich überzeugen kann, ob die bei seiner Nummer angegebene Summe mit dem Quittungsbuche übereinstimmt.
§. 21. Allmonatlich findet eine Reviston Sparkasse unter Zuziehung von Depulirten des Magistrats und der Stadtverordneten statt. Der Magistratschef ist außerdem jeden Tag zu außer ordentlicher Reviston berechtigt.
Der jedesmalige Kassenabschluß und das Revi⸗ sionsprotokoll werden dem Magistrat und der Stadt⸗ verordneten⸗Versammlung vorgelegt.
§. 22. Eine andere Disposition über diese Gel⸗ der, als welche in diesem Statut be sstimmt ist, steht weder dem Curatorium, noch der Eztadtverordneten⸗ Versammlung oder dem Magistrat zu.
§. 23. Keiner, welcher Geld in die Sparkasse niederlegt, hat dafür Etwas an Kössten oder Gebüh⸗ ren zu bezahlen, da sämmtliche Druckkosten, Kopia⸗ lien u. s. w. aus dem Bestande ge deckt werden. Nur für das Geschäftslokal im Rathhause, für die Be⸗ soldung der Kassen⸗ und Buregsabeamten u. s. w. zahlt die Sparkasse eine jährliche durch Gemeinde⸗ beschluß festzustellende angemessewe Entschädigung an die Kämmereikasse.
§. 24. Etwaige Statutenände rungen, sowie event. die Auflösung der Sparkasse, müsser, und zwar erstere durch dreimalige Insertidn von 8 zu 8 Ta⸗ gen, letztere aber durch dreimalige Insertion von 4 zu 4 Wochen durch das Regierungs⸗Amtsblatt, den Deutschen Reichs Anzeiger und durch die beiden hiesigen Lokalblätter: die Elbinger Anzeigen und die Altpreußische Zeitung zur Kenntniß der Interessenten gebracht werden. Fur den Fell, daß eines der zu⸗ letzt bezeichneten Blätter eingehen sollte, ist das Tu⸗— ratorium der Sparkasse gehalten, im Reichs⸗Anzeiger eine Bekanntmachung darüber zu erlassen, welches andere Blatt an Stelle des eingegangenen zu den bezüglichen Veröffentlichungen erwählt worden ist.
§. 25. Die Sparkassenbücher, welche bis jetzt ausgestellt sind, behalten bis zum Austausch dersel⸗ ben gegen neue ihre Giltigkeit.
Von wann ab die alten Bücher gegen neue im Kassenlokal eingetauscht werden und gegen welchen Gebührenbetrag wird seiner Zeit bekannt werden.
§. 26. Gewöhnliche, die Sparkasse betreffende Bekanntmachungen erfolgen rechtsverbindlich in den⸗
der
jenigen hiesigen Lokalblättern, deren sich der Ma—
gistrat zu seinen Publikationen bedient.
§. 27. In allen denjenigen Fällen, in deren es in diesem Statut einer besonderen Bestimmung er mangelt, treten die Vorschriften des Reglements: „die Einrichtung des Sparkassenwesens betreffend, vom 12. Dezember 1838“, in Kraft. . . .
§. 28. Vorstehendes Statut tritt mit dem 1. desjenigen Monats in Kraft,. welcher auf die ord⸗ nungsmäßige Publikation desselben (8. 24) folgt.
Elbing, den 24. Februar 1876.
Der Magistrat. (L. 8.) Thomale. Elditt.
stönigsberg, den 24. April 1876. 3496. O. P. Das vorstehend revidirte Statut der städtischen Sparkasse zu Elking vom 24. Februar d. J. wird
hierdurch auf Grund der Bestimmungen des 5. 2 des Reglements vom 12. Dezember 1838 (Ges. S.
Zu Vorstehern ver Kasse werden von der
b. Vermag derselbe die gänzliche Vernichtung des Siadiverordy eten · Ver sanmlung vier Personen er⸗
pre 1859 pag. 5) von mir bestätigt.
(L. 8.)
Der Ober⸗Präsident der Provinz Preußen,
: Wirkliche Geheime Rath v. Horn.