1876 / 122 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 May 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Unterm 10. d. M. hat der König ein Reglement bezüglich der künftigen Anwendung der am 22. August 1864 auf der Gen⸗ ferkonvention angenommenen Armbinden für das Heer bestãtigt.

Amerika. Kabeldepeschen der A. A. C.“ aus Washington vom 19. ds. melden: Der Senat hat eine Untersuchung der juüngsten Unruhen in Louisigna angeordnet. Nach Berichten aus New⸗Orleans ist die Ruhe wiederhergestellt, und waren die ersten Berichte sehr übertrieben, indem nur ein Weißer und zwei Neger getödtet und mehrere Personen verwundet wurden. Die republikanische Konvention von Kentucky hat eine Resolution angenommen, welche den Schatzamts⸗Sekretär Bristow als Kandidaten für die Präsidentschaft warm empfiehlt. Die republikanische Konvention von Delaware schlägt Herrn Baine als Präfidentschafts⸗-Kandidaten vor. Die demokratische Konvention von Kansas hat Herrn Hendriks zum Kandidaten für die Präsidentschaft aufgestellt. Die unabhängige Greenback⸗Konvention hat Peter Cooper in New⸗gork zum Prä⸗ sidentschafts⸗Kandidaten und Senator Booth aus Kalifornien zum Kandidaten für den Vize⸗Präsidentenposten aufgestellt. Cooper lehnte unverzüglich seine Aufstellung ab. Die Verhand- lungen der Konvention erregen wenig Aufmerksamkeit.

Der Ausschuß des Repräsentantenhauses für aus⸗ wärtige Angelegenheiten ist übereingekommen, General Schencks Verhalten in Verbindung mit der Emma⸗Mine als ungehörig und unvereinbar mit seiner Stellung als Gesandter der Vereinigten Staaten am Hofe von St. James zu tadeln. Der Ausschuß spricht ihn indeß von jeder Absicht, Unrecht zu thun, frei. Die demokratischen Mitglieder des Ausschusss wünschen auch dem Präsidenten Grant einen Tadel auszusprechen, weil er General Schenck nicht sofort von seinem Posten in London abberief. Der Staatssekretär Fiss wird Lord Derby's Note über die Winslow-Angelegenheit durch eine Depesche beantworten, worin der von der Regierung der Vereinigten Staaten vorher eingenommene Standpunkt behauptet wird.

Aus Washington wird der“ A. A. C.“ unterm 21. d M. per Kabel gemeldet: Da Mr. Chesebrough dem mit der Untersuchung von General Schencks Beziehungen zur Emma⸗Mine betrauten Ausschusse des Rrpräsentantenhauses einen Brief geschrieben, worin er mittheilt, daß er im Dezember 1372 auf General Schencks Ersuchen sich von Paris nach London begeben, um dessen Interessen zu über⸗ wachen, und daß er während seines Verweilens in London eine

Depesche von General Schenck empfangen habe, die ihn er⸗ mächtigte, für dessen Rechnung 2000 Aktien der Emma⸗Mine zu veräußern, hat der Ausschuß die Erstattung seines Berichts verschoben, um General Schenck Gelegenheit zu geben, am Montag nochmals vor ihm zu erscheinen und Zeugniß betreffs der Wahrheit dieser Angaben abzulegen.

Unterm 20. d. M. wird aus New⸗Jork gemeldet: Die hiesigen Zeitungen veröffentlichen Depeschen von den Schwarzen Bergen, des Inhalts, daß die Bergleute in diesem Distrikt von feindseligen Indianern überfallen worden und daß ein Detache⸗ ment Bundestruppen gegen letztere vorrückt

Mexiko. Aus Mexiko wird Rew⸗Jorker Zeitungen ge⸗ meldet, daß General Escobedo an der Spitze der Regierungs⸗ truppen in das von den Insurgenten verlassene Matamoras einrückte.

Die Anfang April stattgehabte Präfidentenwahl in

des Lizentiado Aniceto Esquivel ausgefallen. Die öffentliche Ruhe hat keine Störung erlitten. Der Gewählte ward am 8. Mai in sein Amt eingeführt. Dee Differenz mit Nicaragua befindet sich noch in derfelben Lage. Der Vorschlag der Regie⸗ rung von Costariea, die Frage über die Zugehörigkeit der Pro⸗ vinz Guanakoste durch ein Plebiszit der dortigen Bevölkerung entscheiden zu lassen, ist von dem Präsidenten von Nicaragua abgelehnt worden. In den bisherigen Gefechten zwischen Guatemala und Salvador ist ersteres Sieger geblieben. New⸗gork, 23. Mai. (W. T. B.) Der zum Ger sandten in London ernannte Pierrepont soll sich demnächst auf seinen Posten begeben, bevor noch die in der Auslieferungsfrage geführte diplomatische Korrespondenz zum Abschluß gelangt. Der Reformpartei ist von dem

Senator Schurz der Schatzsekretär Bristow als Präsident⸗ schaftskandidat vorgeschlagen worden.

Asien. Japan. Jedo, 3. April. Die japanische Re⸗ gierung hat in diesen Tagen eine Verordnung erlassen, wo⸗ nach das altherkömmliche Tragen von Schwertern und anderen Waffen allen Personen, welche nicht zum Militär⸗ oder Beamtenstande gehören, untersagt wird. Das Verbot wird hier allerseits als ein Fortschritt begrüßt, denn wenn auch in letzter Zeit keine Ausbrüche von Fremdenhaß mehr stattgefunden haben, so führte doch das allgemeine Waffentragen leicht zu Ausschreitungen und Thätlichkeiten.

Costarica ist, der „Amtlichen Zeitung“ zufolge, zu Gunsten

Afrika. Aegypten. Alexandrien, 23. Mai. (W. T. B) Der hiesige Appellhof hat sich in dem gegen die Dalra—

und das erstinstanzliche Urtheil, welches die Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung der Dahrrabons ausspricht, bestätigt.

Kunst, Wissenschaft und Literatur. Aus Leipjig, 22. Mai, meldet die L. Ztg.“: Heute Vormittag

biesigen Universität, Geh Hofrath Dr. jur. Wilhelm Eduard Albrecht, im Alter von 76 Jahren. Der vorletzte der Göttinger Sieben“ gehörte er unserer Universität von 1838 zunächft als Privatdozent, dann von 1840 als ordentlicher Professor mit dem Titel Hofrath ununterbrochen bis zum Jahre 18668 an. Im Wintersemester

Kultus⸗Minister ernannten Dr. von Gerber Vorlesungen über Rechtz—

daß er über den größten Theil seines Vermögens zu Gunsten der Universität verfügt hat.

Gewerbe und Handel. Wien, 24. Mai. (W. T. B.) Der nunmehr veröffentlichte Geschäftsbericht der Franz-Josefs Bahn für das Jahr 18765 weist an Betriebseins ahmen 7,374, 076 Fl. auf gegen 7, 254,343

Die Staataggrantie wurde mit 2264, 632 Fl, gegen 2,340, 623 Fl. im Jahre 1874, in Anspruch genommen. Das Mehrerforderniß (für Materialvorräthe, die Wiener Verbindungsbahn und diverse Bautem über das . Aktienkapital beträgt 4,268,415 Fl. Dasselbe wurde größtentheils aus dem Guthaben der verschiedenen Conti ge— deckt, so daß die schwebende Schuld von 2,906, 000 Fl. nicht er— höht wurde.

Paris, 23. Mai. (W. T. B) In einer heute stattgehabten Versammlung der vornehmsten Kredit- und Bankinstitute von Paris wurde die Bildung eines Syndikats beschlossen behufs Rege— lung der Fragen wegen Unterhringung der neuen Obligationen der ägyptischen Staatsschuld. Das alsbald gewählte Comits . speziell damit beauftragt, die Details der Operation zu ver— olgen.

Kopenhagen, 29. Mai. Die Arbeitsniederlegung der hiesigen Bäckergesellen nimmt immer größere Dimensionen an, so daß es am Sonntag und gestern an Brod zu mangeln begann. Durch inzwischen eingetroffene Brodsendungen aus mehreren Provinz

Die Bäckermeister sind fest entschlossen, den Gesellen, die durch die ke n ich Vereinißung unterstützt werden, keine Konzessionen zu machen.

Berlin, den 25. Mai 1876.

Ueber das nach Salonichi bestimmte Geschwader schreibt das „Militär⸗Wochenblatt“:

„Bei den jetzigen Unruhen in der Türkei wird Deutschland durch eine respektable Seemacht vertreten sein. Im Ganzen wird sich dort ein Geschwader von neun Schiffen vereinigen, über welche der Contre-⸗Admiral Batsch den Oberbefehl führen wird. Die Schiffe sind folgende: „Kaiser“, „Deutschland“, Kronprinz“, „Friedrich Karl“, „Pommerania“, „Medusa“, „Nautilus“ „Komet“ und „Meteor“. Die fünf ersten bilden das Sommer⸗ Panzergeschwader, welches am 22. in Wilhelmshaven zusammen—⸗ getreten und an demselben Tage nach Salonichi in See ge⸗ gangen ist: 1) und 2) S. M. S. „Kaiser“ und „Deutschland“ kommandirt von den Kapitäns zur See Frhrn. v. d. Goltz und Mac Lean, sind zwei der stärksten Panzerfregatten mit je neun Geschützen von 8 26 Cm., mit je 600 Mann, worunter je 78 Seesoldaten, Besatzung. 3) und 4 S. M. S. „Kronprinz“ und „Friedrich Karl“, befehligt von den Kapitäns zur See Livonius und Przewisinski, mit je 16 21 CEm.⸗Geschützen armirt und mit einer Besatzung von je 500 Mann, worunter je 78 Seesoldaten. 5) S. M. Aviso „Pommerania“, ein kleiner Aviso, welcher dem Chef des Geschwaders als Tender dient, hat nur zwei ganz leichte 8 Cm.-Geschütze und eine geringe Besatzung von 58 Mann. 6) S. M. S. „Medusa“, Korvetten⸗ Kapitän Zirzow, welches zur Ausbildung von Schiffsjungen auf der Uebungsfahrt im Mittelmeer begriffen war, ist eine Glatt⸗ decke korvette mit 9— 12 Cm.⸗Geschützen und 230 Köpfen Be⸗ satzung, worunter ca. 130 Schiffsjungen. Dieselbe ist bereits am 15. Mai in Salonichi eingetroffen. 7) S. M. Kanonenboot „Komet“, Kapitän⸗Lieutenant v. Pawelsz, hat 2— 12 Cm.“ und 2— 8 Cm⸗Geschütze und 64 Mann Besatzung. Dasselbe ist am 18 Mai von Kiel nach Salonichi in See gegangen. 8) S. M. Kanonenboot „Meteor“, Kapitän⸗-Lientenant Frhr. v. Rössing, befindet fich seit langer Zeit in Konstan— tinopel auf Station und wird daselbst bleiben. Das⸗ selbe ist ebenso besetzt wie „Komet“ und mit 1—15 Em. und ] 2— 12 Cm. ⸗Geschützen armirt. ) S. M. Kanonenboyt „Nauti⸗ lus“, Kommandant Korvetten-Kapitän Valois, mit 2— 15 Cm.“ und 2— 12 Cm-⸗Geschützen und 95 Mann Besatzung, hatte die Be⸗ stimmung nach Ostasien zu gehen, um das dort befindliche zweite deutsche Geschwader, bestehend aus den Korvetten: „Vi⸗ neta“, „Hertha“, „Ariadne“, „Luise“ und Kanonenboot „Cyklop“, welches unter dem Oberbefehl des Kapitäns zur See Grafen v. Monks in Hongkong vereinigt wird, um dort Maßregeln zum Schutz deutscher Schiffe gegen die Seeräuberei zu treffen, zu ver⸗ stãrken, hat jedoch telegraphisch im Mittelmeer, in Port Said, den Befehl erhalten, zunächst nach Konstantinopel zu gehen. Resumirt man die Gesammtkräfte der neun Schiffe, so ergiebt sich an Geschüͤtzen 16— 26 Cm., 34—21 Em., 3— 15 Cm., 15 bis 12 Cm. Außerdem an 8 Em.⸗Geschützen für Boots⸗ und Landungszwecke ꝛc. 20 Stück. An Mannschaft ca. 2700 Mann, Offiziere, Matrosen, Seesoldaten, Handwerker eingerech⸗ net. Von diesen würden etwa 36 Offiziere und 1100 Mann, worunter 300 Seesoldaten, zu etwaiger Landung verwandt werden können. Alle Schiffe haben vorzügliche, im Stande be⸗ findliche Maschinen, und verspricht das Geschwader, den vielen anderen Nationen gegenüber, durch die Stärke der einzelnen Schiffe und ihre kräftige Armirung und Besatzung eine hervor⸗ ragende Rolle zu spielen.

Kaiserliche

Auswanderung nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika.

Aus den Veröffentlichungen des statistischen Bureaus zu Washington ergeben sich folgende Daten über die Einwanderung in die Vereinigten Staaten:

Die Gesammtzahl der Einwanderer betrug: 1575: Lol, 231 Personen, 1374: 260, 814 1873: 422, 545 1872: 437, 304

1871: 346 938

Von den Einwanderern waren: männlichen Geschlechts 1875: 121,928 Personen, 1874: 159,936 , 1873: 256,400 1872: 258, 287 ö 1871: 204,728 . 142,210 Von den Einwanderern waren dem Alter nach: unter zwischen 15 Jahr 15 und 40 Jahr 32,415 Personen, 135,249 Personen, 51,691 e, 92, 359 ,, 1879: 5. 7786 k 1871: 74,043 3. ,, Unter den Einwanderern kamen aus: Großbritannien Deutschland 1875: 66,179 Personen, 36,565 Personen, 18574: 160604227 5, 6e ,, 1873: 159, 355 133,141 9 1872: 1575035 ., 155,595 , 123 516 1871: 143, 934 . 107,201 . 95,803 ö Die vorstehende Aufstellung bezieht sich nur auf die wirk— lichen Einwanderer; es sind deshalb diejenigen Personen nicht mitgerechnet, welche in die Vereinigten Staaten zurückkehrten, oder dieselben als Reisende nur berührten, resp. vorübergehend besuchten.

weiblichen Geschlechts Personen, 100 878

,,

über 40 Jahr 23,567 Personen, 37, 62, 366 60, 902 44,562

1875: 1874: 1873:

sonstigen Ländern S8, 487 Personen,

3,465 130,049

*.

Heute Vormittag um 10 Uhr beging das Gymnasium Au Charlottenburg im großen Saale der „Flora“ die Feier seines fünfzigjährigen Bestehens. Vertreter der Königlichen und städtischen Behörden, das gesammte Lehrer— kolleßium mit den Schülern, ehemalige Zöglinge der Anstalt und ein großer Kreis von Herren und Damen aus Charlottenburg füllten den prächtigen Saal. Die Feier wurde mit dem Gesang des 95. Psalmen: „Singet dem Herrn ein neues Lied“ eröffnet, worauf der Direktor der Anstalt, Dr. Schultz, die Festrede hielt, die zunächst der Fürsorge gedachte, welche das preußische Herrscherhaus der Stadt Charlottenburg stets zugewandt und hierauf in kurzen Zügen eine Geschichte der Anstalt gab, die 1818 ursprünglich für Kinder unbemittelter Aeltern in Berlin gegründet und als „Cauersche un, 1826 nach Charlottenburg verlegt wurde, 1834 den Titel „Pädagogium“ bekam, 1866 zu einem Progymnasium um ewandelt wurde und 1869 seine jetzige Organisatlon erhielt. An den den Behörden abgestatteten Dank knüpfte Redner zum Schluß die von der Versammlung mit Beifall aufgenommene Nachricht, daß mit Allerhöchster Genehmigung Beider Kaiserlicher Majestäten die Anstalt von heute an den Namen „Kaiserin AÄAugusta⸗ Gymnasium“ führen werde.

Der Rede folgten die Begrüßungen durch den Bürger— meister Bullrich und den Stadtverordnetenvorsteher Kommerzien— Rath March Namens der statistischen Behörden, während der Predigtamtskandidat Weichmann für die früheren Zöglinge und der Primaner Dittmer fur die jetzigen Schüler des Kaiserin Augusta⸗Gymnasiums das Wort ergriffen.

Der Gesang des Le ͤheum von Mozart beschloß die Feier.

Für den Nachmittag ist ein Ausflug, an dem sich Lehrer, Eltern und Schüler gemeinsam betheiligen, nach dem Spandauer Berge beabsichtigt.

Für die Besucher der Philadelphia Weltausstellung ist auf der Berlin⸗Potsdam.-Mägdeburger Eisenbahn eine ditekte Passa— gierbeförderung bis New ⸗JYork eingerichtet worden. Am Montag Vormittag 87 Uhr fand eine solche Passagierbeförderung vom Potz— da mer Bahnhofe auz statt. Das ganze Passagiergeld, welches für Reisende erster Klasse von Berlin bis NewYork nur 450 ½ beträgt, lann in Berlin entrichtet werden. Die Reise geht von Berlin nach London, von dort nach Liverpool und. von Liverpool mit dem Dampfer dr National⸗Dampfschiffe⸗ Compagnie (Linie von C. Messing) nach New DYerk, und wird solche von Berlin aus in ca. 12 Tagen zurück— ch Die Abfahrt von Berlin erfolgt jeden Montag Morgen

r.

Am 19. d. M. fand im Reichstagegebäube eine zahlreich be— suchte erste Versammlung deg neu gebildeten Ausschusses des Ber.

meister die Mittheilung, daß die Zahl der Mitglieder der Deutschen Gesellschaft in Berlin auf 343 mit Jahresbeiträgen von zusammen 197550 ½ angewachsen, und daß außerdem einmalige Beiträge in Höhe von 250 M an ihn abgeführt seien. Von den Gegenständen, welcht zur Verhandlung kamen, erwaͤhnen wir einer Mittheilung des Vorstandes über die am 29. d. M. in Hamburg stattfindende Generalversamm— lunn der Deutschen Gesellschaft. Auf der Tagesordnung derselben stehen wieder zahlreiche Anträge zur Verbesserung bestehender und Er richtung neuer Rettungsstatienen an mehreren Punkten der Nord. und Ostseeküste, deren Ausführung bedeutende mittel erfordert. Der Bezirksausschuß beschloß einen girten zu der Generalversammlung zu entsenden. Es sodann berathen über die weitere Agitation für die Ge— sellschaft in Berlin. Es war die Rede davon, auch die Aufstellung

Dele⸗

versandt werden, sowie durch Aushang von Plakaten die Aufmerksam— keit des Publikums auf die Zwecke der Gesellschaft zu lenken. ö.

„Die Natignal- Gallerie hat kürzlich eine von Bläßser unfertig hinterlafsene und von Wittig vollendete Statue aus car—

Querhalle des ersten Geschosses, gegenüber der Einganßsthür, au fge⸗

Bedeutung gemäß, einräumen konnte. „Die Gastfreundschaft“

und in der rechten symbolisch die Schaale emporhebt.

wärtig hier ausgestellt das eine, Wald kapelle“ bezeichnet, im

in der permanenten Ausstellung des Vereins der Ber— liner Künstler.

der Darstellung in Zeichnung und Kolorit.

„Kapellenlied“ auf sie angewendet werden könnte. Der größeren Harz

charakterisiren diese Bilder.

Die „Wes. Ztg.“ vom 253. d. M. erhält folgende Mittheilung: „Der Moorrauch, dieser Verderb unseres Fcüblings, ef n unsere Gegend in den letzten Tagen wieder sehr. s

haft widerwärtige Stärke. Das Barometer sank im Laufe des Tages nöͤthigen Segen zu spenden, aber immer wieder wurde die ersehnte Feuchtigkeit von dem heißen kohlenhaltigen Qualme aufgesogen. Erft heute Morgen hat ein stürmischer ,

Regen gebracht. Möchten doch die Bemühungen des Vereins gegen das Moorbrennen von allen Seiten kräftig unterstützt werden, damit endlich diese Plage unserer Gegend vermindert würde.“

Theater. Die Herzoglich Gesellschaft hat den „Wilhelm Tell“ bis jetzt 6 ander . stch a an,, Hause aufgeführt. Im Königlichen oftheat ü au ü Wi Tin Hofthegter zu München begann Königs dramen in der Dingelstedtschen Bühnenbearbeitung. im vorigen Frähjahre hatte man mit einem Theil der Stücke als zusammenhängender Schauspiele den Versuch gemacht, und pie Theil⸗ nahme des Publikums lohnte die Mühe damals wie auch jetzt.

ielerisch als eine ausgezeichnete gerühmt.

Redactenr: F. Prehm. Verlag der Erpedition (Kesse l). Druck? W. El zn er Vier Beilagen

Berlin

liner Bezirksvereins der Deutschen Gesellschaft zur

seinschließlich Börsen Beilage).

Verwaltung anhängigen Prozesse für kompetent erklärt

starb hier der frühere ordentliche Professor des deutschen Rechts an der

1871/72 betrat er nochmals den Katheder, um fuͤr den damals zun

geschichte zu halten. Seine große Liebe zu Leipzig und insbesondere zur Universität, hat er dem Vernehmen nach auch dadurch kundgethan,

Fl, im Jahre 1874. Der Reinertrag beläuft sich auf 2, 635,667 Fi.

städten, so wie aus Schweden, ist dem Mangel vorläufig abgeholfen.

Rettung Schiffbrüchiger statt. In derselben machte der Schatz

Geld

wurde

von Sammelbüchsen, welche von Bremen aus an die Bezirksvereine

Tarischem Marmor erworben und dieselbe in der großen Nische der stellt. Dieser Platz ist der beste, den man diesem Bildwerk, feiner

nämlich ist die sinnige Statue benannt; sie stellt ein jugendliches Weib in antiker Gewandung dar, welches das edel getragene Haupt leicht nach links gewandt, die linkt Hand einladend nach vorn streckk

Zwei neue Gemälde vom Prof. Carl Triehel sind gegen, Lepke'schen Salon, das andere, eine große Harzlandfchaft“

. Obschon durch Motiv und Stirimung von einander verschieden, zeigen doch beide Bilder die gleiche Meisterschaft Die Waldkapelle ist ein altes Gotteshaus, welches von der Abendsonne beschienen, melancholisch hineinschaut in einen prachtvollen Laubwald, so daß Ublands bekanntes

landschaft“ dagegen, deren Vordergrund eine Sägemühle einnimmt, verleiht eine freundliche n, . . . die das Gemüth erfrischt und den Geist anregt. Der Künstler hat diese Wirkung ohne Zweifel beabsichtigt und die vielen Einzelnheiten, der Anordnung, wie der Farbengebung harmonisch vereinigt. Im Hinter grunde steht der Beschauer den Brocken und die von demselben auslaufenden Höhenzüge, wie mit bläulichem Schleier bedeckt, rechts schweift der Blitö?— über den schimmernden Spiegel eines Teiches, über saftige Wiesen 4 und die links emporfteigenden Berge, bis er von der einsam gelegenen Sägemühl!' und dem hinter derselben sich öffnenden Laubwald ge⸗ fesselt wird. Ein einfacher, edler Styl, ein inniges Gefühl für Na. turschönheit und eine, maßvolle Benutzung künstlicher Hälfsmittel

. d i Seit seinem ersten gelinden Erscheinen am letzten Donnerstag hat er Tag für Tag an Intensität zugenommen und erreichte am Montag Abend eine wahr⸗

bedeutend; mehrere Male begannen die Wolken der Erde ihren so

t den Dunst verscheucht und

Sachsen⸗Meiningensche Hoft heater⸗ . Mal hinterein⸗·

ichrd . die Aufführung der Shakespeare chez Bereits

ier, spielte die Titelrolle, seine Leistung wird rhetorisch wie schau⸗

zum Dentschen Reichs⸗Anzeiger und

n mer.

Per sonal⸗Ver änderungen. Königlich Preußische Armee. ö

Offiziere, Portevee⸗Fähnriche z. rnennungen, J und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 13. Mai. Mattner, Hauptm. 2 la suite des Feld. Art. Regts. Nr. 8 und kommdit. zur Dienstieistung beim Kriegs Mini te. rium, unter Beförderung zum überzähl; Major, in das Kriegs ⸗Mi⸗ nisterium versetzt. Berlin 16. Mai. Hassel, Hauptm. zur Diep, zuletzt aggr. dem Inf. Regt. Nr. 114, der Charakter als Major verliehen. .

, , nn, nnn. Im aktiven Heere. Ber—⸗ lin, 16. Mai. Frhr. v. Lützow gen,. v. Dorg elo, Oberst · t. a. D., zuletzt Commdr. des Huf. Regts Ne. 13, mit seiner Penston und Der Grlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des gedachten Negte,

i tellt. ö

ö * eim Sanitäts Corps pro Monat April Durch Verfügung des General-

Dr. Sauter, Unterarzt

giment Nr. 1 Dr. Niebergall, 15. April. Dr. Wernicke, Pr. Goeb el, Unterarzt vom Husaren-Regt. Nr. dorf, Unterarzt vom Infant, Regt Nr. 64, Dr. K! vom Infant. Regt. Nr. 15. Den 18. April. Unterarzt vom Grenadier-Regiment Nr. 4, Hr. Kretzschmar, Ünterarzt vom GrenadierReginment Nr. 12, Rohlfing, Unter⸗ arzt vom Füsilier-Regiment Nr. 86. Den 19. April. Dr. Bartold, Unterarzt vom Feld⸗Artillerie · Regt. Nr. 23, Pr. Braune, Unterarzt vom Grenadier Regt. Nr. 6 und Dr. Bã⸗ rensprung, Unterarzt vom Dragoner Regt. Nr. 7, sämmiliche mit Wahrnehmung je einer bei den betr. Regimentern vakanten Assi⸗ stenzarzt⸗Stelle beauftragt. Den 20. April. Di; ten Do grn⸗ ka dt Röoblm an, bisher einjährig freiwilliger Arzt beim Inf. Regt. Nr. T6, unter gleichzeitiger Versetzung zum Drag. Regt. Nr. 13, zum Unterarzt ernannt und gleichzeitig mit Wahrnehmung einer bei letzt⸗ genanntem Truppentheil vakanten Assistenzarzt ⸗Stelle beauftragt. Den 27 April. Br. Gallenkamp, Unterarzt v. Inf. Rgt. Nr. 115 Fr. Loh risch, Unterarzt vom Inf. Regt. Nr. 32, Dr. Reymann, Unterarzt vom Inf. Rigt. Nr. 50, alle drei mit Wahrnehmung je ciner bei den betreffenden Regimentern vakanten Assiftenzarzt · Stelle beauftragt. = . . . Gestorben Den 28. April. Müller Marine · Stabd arzt. Beamte der Militärverwaltung. Durch Verfügung des Kriegs Ministeriums. Den 6. Mai. Scheinert, Gülden⸗ pfennig, Titze Frommelt, Gust ke, Weißstein, Rummel, Roennefahrt, Rothe, Nolthe, Hartmann, Weiß, Schmidt, Vaupel, Marsson, Bloos, Narewski, Schmeidler, Ger⸗ bert, Michiels, Schreiner, Hartung, Spiegelberg, Polstorff, Gehrich, Lepin, Mathy, Hecker, Wolff, Holdermann, Unter-Apotheker des Beurlaubtenstandes, zu Ober

Apothekern ernannt. Königlich Bayerische Armee.

Offiziere, Portepee-⸗Fähnriche 2c. Ernennungen Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Den lz. Mai. Bösmiller, Oberst Lt., bisher Bats. Commdr. im 1. Inf. Regt, als Commdr. des 6. Inf. Regts. zum Oberst, Frhr. v. Hutten zum Stolzenberg, Major, Exempt der Leib⸗ garde der Hartschiere, Kohlerm ann, Major und Bats, Commdr. im 12. Inf. Regt, zu Oberst Ltg. befördert. Blume, Major, vom 10 Inf. Regt. zum 1. Inf. Regt. versetzt. Heyvder, Hauptm, bisher Compagnie ⸗Ches im 9. Inf. Regt., zum Major im 10. Inf. Rert. befördert Sailer, Pr. Lt. vom 19. Infanterie Regiment, als zweiten Train ⸗Depot-QOffizier, zum 1. Train . Bat, Krapfen; bauer, Pr. Lt. vom 4. Inf. Regt. zum 2. Train ˖ Bat, beide auf Nachfuchen versetzt. Neumaier, Sec. Lt. zum zweiten Train Depot ⸗Offizier im 2. Train⸗Bat. ernannt. .

KÜvdschiedsbewilligungen. Im aktiven Heerg. Den 9. Rai. Buchert, Sec. Lt. vom 4 Inf. Regt. auf Nachsuchen verabschiedet. Den 12. Mai. Wiesner, Pr. Lt. vom 10. Inf. Regt. mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Uniform, jo wie der Verleihung des Anspruches auf Anstellung im Mlitãr⸗ Verwaltungs dienste, auf Nachsuchen verabschiedet. Den 13. Mai. Wirthm ann, Oberst und Commandeur des 6. Infanterie⸗Regts. auf Nachsuchen mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Uniform verabschiedet. Den 15. Mai. Fels, Oberst . Lt. und Gommdr. des 2 Kür. Regts. mit Pensien und der Erlaubniß zum Tragen der Uniform, Bauer, Sec. Lt. vom 14. Inf. Regt. Petzold, Sec. Lt. vom 5. Jäger ⸗Bat, mit Pension, ferner mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform und der Verleihung des An spruches auf Anstellung im Militär. Verwaltungẽdienste, sämmtlich auf Nachsuchen, Ru epprecht, Ser. Lt. zur Die mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Uniform, verabschiedet.

Im Beurlaubtenstande. Den 9. Mai. Schneider, Landw. Scc. Lt. zur Diep., mit Penston, auf Nachsuchen verab⸗

iedet. ; 1 Beamte der Militärverwaltung. Den 15 Ma i Worff, Kasernen⸗Inspektor von der Garnisonverwaltung Erlangen, auf die Controleurftelle bei der Corpskriegskasse des 1I Armee · Corps als Verweser berufen. Weber, Kasernen ⸗Insp. von der Garnisonverwal- tung Dillingen, zur Garnisonverwaltung Erlangen, Haut, Ver · waltungs · Assist. vom Proviantamt Würzburg, zur Garnisonverwaltung Dillingen verfetzt. Schmidt, geprüfter Zahlm, Aspirant vom 9. Infant. Regt. zum Verwaltungs-Assist. bei der Garnisonverwaltung Wüczburg, nach Maßgabe der Allerhöchsten Entschließung vom 29. Mai 1873 einannt.

Militär Justiz⸗ Beamte. Den 6. Mai. Mayer, Kürschner, geprüfte Rechtspraktikanten, zu Assistenten, ersterer bei der Intendantur des II. Armee Corps, letzterer bei jener der 2. Div., ernannt.

Dr., Lange,

Nichtamtliches.

Berlin, 24. Mai. Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Herrenhauses wurden die §§. 10 bis 12 des Gesetzes über die Epangelische Kir⸗ chenverfassung in den acht älteren Provinzen ohne Biskussion in Uebereinflimmung mit den Beschlüssen des Ab⸗ geordnetenhauses angenommen. Art. 13 lautet nach den Be⸗ schlüssen der Kommission: ] . Kirchliche Gesetze und Verordnungen sie mögen für die Landeskirche oder für einzelne Provinzen oder Bezirke erlassen werden, sind nur soweit rechtsgültig, als sie mit einem Staatsgesetz nicht in diders n. ö ,. einer Provinziglsynode oder von der General, synode beschlossenes Gesetz dem Könige zur Sanktion vorgelegt wird, ist durch eine Erklärung des Staats. Ministeriums festzustellen, daß gegen das Gesetz von Staatswegen Nichts zu erinnern ist. In der Verkündigungsformel ist diese Feststellung zu erwähnen.

Preußen.

Erste Beilage

Berlin, Mittwoch, den 24. Mai

Absatz 4 des 8. 6 der General- Synedalordnung vom 20. Ja—⸗ nuar 1876 findet auch auf prövinzielle kirchliche Gesetze Anwendung.

Die Bestimmungen dieses Artikels gelten auch in dem Bezirk der Kirchenordnung vem 5. März 1835 für die Previnz Wesffalen und die Rheinprooinz.“

Hierzu beantragte Graf Jork von Wartenburg:

im Abs. 2 statt der Worte „daß gegen das Gesetz von Staatswegen Nichts zu erinnern ist“, zu setzen, daß das Gesetz gegen die Rechts · ordnung des Staates nicht verstößt.

An der Diskuffion betheiligten sich die Herren Dr. v. Goß⸗ ler, Graf Jork und v. RleistRetzow. Auch der Kultus⸗Minister Pr. Falk und der Ministerial⸗-Direktor Dr. Förster nahmen Ver⸗ anlaffung, sich gegen den Antrag des Grafen Jork auszusprechen. Der Staats⸗Minister Dr. Falk erklärte:

Ich erlaube mir, an das hohe Haus die dringende Bitte zu richten, den Anträgen Ihrer Kommission unhedingt beizutreten und die geftellten Amendements abzulehnen. Was das Amendement des Herrn Grafen Jork betrifft, so habe ich den Ausführungen des Herrn Regierungskommissars, die, wie es mir scheint, durchaus zutreffend sind, nichts hinzuzujetzen. Ich wiederhole nur, daß der Ausdruck „Rechtsordnung desz Staates“ nichts klarer macht, eher unklarer, und daß unter solchem Verhältniß das Beste und Rechte ist, einen Aus⸗ druck beizubehalten, der in der kirchlichen Gesetzessprache bereits eine Anwendung gefunden hat und auch im Amendemert des Herrn von Kleist wiederhest werden ist, nämlich (, von Staatswegen ). Was den andern Antrag betrifft, so glaube ich zunächst daran erinnern zu dürfen, daß ich gestern ein Verfahren gekennzeichnet habe, welches nach meiner Äuffassung im Wesentlichen durchaus mit jenem über · einftimmt, welches Seitens ihrer Kommission vorgeschlagen wird, ein Versahren, das bereits inne gehalten worden war, und nach meiner bestimmten amtlichen Ueberzengung immer inne gehalten werden würde, auch wenn die Vorlage der Regierung angenommen werden sollte. Wenn ich gestern auch im Hinblick auf diese Verhältnifse weiter gemeint habe, es handele sich hier solchet Preaxie gegenüber im Großen und Ganzen mehr uber einen Streit in. Worten als um einen Streit in der Sache, so könnte man vielleicht hieraus gegen mich argumentiren wollen, daß ich ein sehr wesentliches Interesse an der Fafsung Ihrer Keommission nicht habe und deshalb mich wohl einvästanden erklären könnte, daß der Antrag des Herrn v. Uleist Annahme findet. Aber, meine Herren, meine Auf⸗· fassung wird in dieser Weise nicht überall getheilt und sie wird ganz zweifelsohne nicht getkeilt von der Mehrheit des anderen Faktors der Gesetzgebung. Am Schlusse meiner gestrigen Ausführung at ich Sie, sich stützend auf das kenftitutionelle Prinzip des Sich, vereinbaren; dreier Faktoren, die Rucksicht zu nehmen auf die Be schlässe des Abgeordnetenhauses, die. Sie irgend nehmen könnten. Wer von Ihnen Lie Geneigtheit gehabt hat, die Verhandlungen des ande ren Hauses, sei es im Plenum, sei es in der Kommnission, zu ver. folgen, der wind der Ueberzeugung geworden sein, daß as sich vor allen Dingen um zwei Punkte handelte, die für die weit üb wiegende Mehrheit? jenes Hauses diejenigen gewesen sind.; nach deren formeller Feststellung in ihrem Sinne dieser Mehrheit die Zustimmung zu diesem Gesetz überhaupt nur möglich gewesen ist. Das ist dieser Artikel, der jetzt die Ziffer 13 trägt und der Artikel 16, dessen Heistellung Herr Geheimer Rath Beseler mit cin igen seiner politischen Freunde wieder beantragt hat. Ich habe die dolle Ueber⸗ zeugung, daß dieser Standyunkt von dem anderen Hause nicht ver- lassen wird; ich habe sie nicht für mich allein, sondern ich habe diese Ueberzeung in der Seele der Männer des anderen Hauses, die sich befreunden könnten mit dem Antrage, wie ihn Herr von Kleist ge⸗ stellt hat. Ich darf hervorheben, daß der Wortführer der konserva · tiven Fraktion des anderen Hauses, Herr von Bismarck-Flatow, aus- drücklich als feine Ueberzeugnng und er war Mitglied der Kom⸗ mission des anderen Hauses dorten den Ausdruck gegeben hat, daß er erkannt habe, es gehe gegen die pflichtmäßige Ueberzeugung der Majorität des auderen Hauses, eine wesentlich andere. F assung dem Artikel 1 zu geben, als das Haus bei seinen verschiedenen Lesungen beschlossen hat. Wenn es so ist, und wenn ich wiederum hervorhebe, daß das Verfahren, welches von mir gekennzeichnet ist, als bisher eingehalten, doch die kirchlichen Interessen nicht geschãdigt hat; wenn ich hervorhebe, daß dies im Großen dasselbe Verfahren ist, welches in den Beschlüssen Ihrer Kommission hexzeichnet ist, dann, sollte ich glauben, haben Sie alle Ursache, nicht einer erwünschteren, freundlicheren, aber wesentlich gleichzültigen Fassung den Vorzug zu geben und damit die Annahme dieses Gesetzes auf das Schwerste zu gefährden. Ich habe allerdings anzuerkennen, daß zwischen dem Veorschlage Ihrer Kommission und den Beschlusse des anderen Hauses Jguch noch Fifferenzen bestehen, aber ich glaube, diese Differenzen sind sachliche nicht. Diese Differenzen sind zurũckzufũhren auf ein großeres Maß der Urbanität, welches Ihrer Kommission zu eigen war im Ver⸗ gleich etwa zu den Vorschlägen des Abgeordnetenhauses, ich meine bon Urbanität gegenüber der Kirche. Ich babe selbst im anderen Hause zwei Worte, welche in dem Voischlage jener Kommission stan· den, als etwas rauh bezeichnet; das sind die Worte: „darf nicht“. Die allein sind im Wesentlichen beseitigt worden und es ist mehr der sich ergebende thatsächliche Hergang in dem. Ausdrucke Ihrer Kom ⸗· mission niedergelegt worden. Eine solche Differenz sheint mir in der That keine zu sein, bei der eine Gefahr erwachsen könnte. Ganz an⸗ ders ist die Differenz, von der ich vorhin sprach. . Es klang auch beute wieder durch die Rede des Herrn v. Kleist, daß der Kirche nicht der Zutritt gewährt werde in unverfälschter Weise zu dem Allerhöchsten Träger des Kirchenregimentgs, wenn eine derartige Vorlage angenommen würde, wie sie von Ihrer Kommission be antragt ist. Ich glaube doch den Herrn Referenten ganz richtig ver. standen zu haben, daß er, wie es ja auch sein muß, das Wort „Sanktion“ in seiner Ausführung betont hat. Es ist das auch bereits bei der weniger günstigen Fassung un anderen Hause betont worden. Za der Sanktion, das ist zur Vollziehung und zur Aus= übung des Aktes der Publikation, darf das Gesetz nicht eher vor Se. Majeftät den König gelangen, nicht aber, wenn es sich um bloße Forbereilungen oder um bloße Kenntnißnahme desselben handelt; da⸗ von ist in keiner Weise die Rede. Ich glaube aber, daß ein der artiges Verfahren in der That nicht umgangen werden kann, wenn die von vfelen Seiten so beförglich geschilderie Befürchtung Der Zwie⸗ spältigkeit der Cigenschaften. die sich in dem Allerhöchsten Träger des Kirchenregiments vereinen, der nämlich als Träger des Kirchenregi⸗ ments und Ter als oberste Spitze des Staates Preußen, als welcher ihm ja eine kirchliche Seite nicht beiwohnt vermieden werden soll. Soll! dies wirtfam gescheken, so bleibt in der That ein an- derer Weg nicht übeig, als der, welcher hier in dem An⸗ trage Ihrer Kommission vorgeschlagen wird. Es ist das das weifelloz sicherste Mittel, um einste Bedenken, die an einen n Zwiespalt sich knüpfen könnten, von vornherein auszuschließen und wenn Angesichts eines solchen Zwecks das Staats. Ministerium, welches doch in allen wichtigen i en, mitzureden hat, gestellt wird an Stelle des einen Ressort⸗ üinisters, so kann ich darin keine Verschlechterung der Verhältnisse, sondern nur eine Verbesserung erkennen, ja, nur dasjenige erkennen, was der RessortMinister, wenn er sich in Üebereinstinmung mit seinen Kollegen halten will, von selbst thun wird: er wird das Staate. Ministerium fragen und nicht allein in feiner Person einen Widerspruch beseitigen wollen, der, weil etwa sein Auge nicht autzreichend scharf und klar gewesen ist; hinterher

Käniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

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handeln kann, sondern um Fragen hoher, staatlicher Politik. Denn daß hier nicht dies strikte jus in Betracht kommen kann, das ist auch Überall in der Synode, insbesondere auch von denen, die die laxeste Fassung wollten, ane kaunt worden. Ich darf Sie erinnern, daß die erfte Lesung nicht von Staatswegen! sagen wollte, sondern „von Staate aufsichtswegen'. Bei der Kufsicht aber, dit der Staa zu führen hat, da kommen doch wahrlich nicht allein reine Rechtsnormen in Betracht, sondern auch Fragen anderer Natur, die ich hereits ge— kennzeichnet habe. Ist das aber se, so ist das Staats ⸗Ministerium doch wohl die passendere Stelle als der Kultus Minister allein. Und ber solchen Erwägungen kann die Regierung allerdings sich nicht in eine Position setzen, die eine verneigende ware gegenüber den Veschlůs⸗ sen des Abgeordnetenhauses. Ihre Kommisston will aber im Wesent⸗ lichen diese Beschlüsse hier zur Annahme gebracht sehen und darum wiederhole ich, ich bitte Sie, meine Herren, stimmen Sie diesen An⸗ trägen der Kommisston bei.

Bei der Abstim nung wurde der Antrag des Grafen Jork ab⸗ gelehnt und der Antrag der Kommission angenommen.

Art. 14 wurde mit einer von der Kommission vorgenom⸗ menen, nur redaktianellen Aenderung ohne Diskussion angenom⸗ men. Art. 165 lautet in der Fassung der Kommissionn;

„Kirchengesetze, durch welche neue Ausgaben zu landeskirchlichen Zwecken bewilligt werden (5. 14 der General⸗Synodalordnung vom 29. Januar 1876) und die endgültige Vereinbarung zwischen der Genctalsynode und der Kirchenregierung über die Bectheilung der Umlage auf die Provinzen (5. 14 Absatz 2 daselbst) bedürfen, bevor ste dem Könige zur Sanktion vorgelegt werden, der Zustim— mung des Staats⸗Ministeriums. ;

Die Zustimmung ist in der Verkündigungsformel zu erwähnen.

Die Königliche Verordnung über vorläufige Feststellung des Vertheilungsmaßftabes (8. 14 Absatz 2) ist von den Ministern der geistlichen Angelegenheiten, der Finanzen und des Innern gegen— zuzeichnen. .

Für die Untervertheilung in den Provinzen Preußen, Branden burg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen kommt Artikel 1 zur Anwendung. Die Untervertheilung in der Provinz Westfalen und der Rheinprovinz erfolgt nach Maßgabe des §. 135 der Kir⸗ chenordnung vom 5. März 1835. Wegen der Bestätigung der Ma trikel für bie Vertheilung auf die Kreissynoden findet Artikel 11 Absatz 2, und wegen der Vertheilung der Antheile der Kreissynoden auf die Gemeinden Artikel 3 Anwendung.“

Hierzu beantragten die Herren Dr. Beseler und Genossen:

in Atsatz 2 stätt „von den Ministern der geistlichen Angelegen=

heiten, der Finanzen und des Innern“ zu setzen: „von dem Staats- Ministerium *. . .

Der Antrag und mit diesem die von der Kommission vor⸗ geschlagene Fassung wurden ohne Debatte angenommen.

Den Art. 16, welcher nach den Beschluͤssen des Abgeord—

netenhauses folgendermaßen lautet: .

„Die Gefammtfumme der auf Grund der Artikel 10 Nr. 3, und 17 Nr. 2 zu beschließenden Umlagen darf, abgesehen von den Synodalkoften, fur provinzielle und landeskirchliche Zwecke vier Prozent der Gesammtsumme der Klassen- und Einkommen steuer der zur evangelischen Landeskirche gehörigen Bevölkerung nicht üyrersteigen. . .

Wie viel von den innerhalb dieser Grenzen zulässigen Umlagen durch die Provinzialsynoden und wie viel durch die Generalsnode ausgeschrieben werden kann, wird durch landeskirchliches Gesetz bestimmt. . . .

Kirchengesetze, welche diesen Prozentsatz überschreiten, bedürfen der Bestätigung durch ein Staatsgesetz. Dasselbe gilt, wenn Kirchengesetze eine Belastung der Gemeinden zu Gemeindezwecken anorduen oder zur Felge haben. . ;

beantragte die Kommission zu streichen, während die Herren Dr. Beseler und Genossen die Wiederherftellung desselben beantragten. An der Diskussion betheiligten sich neben dem Referenten Dr. v. Goßler die Herren Bredt, Dr. Beseler, v. Kleist⸗Retzow und der Kultus-Minister Dr. Fal k. Der Letztere äußerte: Nur wenige Worte, meine Herren! Was den Sinn Artikels betrifft, insbesondere in dem Punkte, den Herr von Kleist vorhin bezeichnete, so giebt darüber der Kommissionsbericht auf Seite 13 und' 14 nach meiner Meinung die allerbündigste und bestimm teste Auskunft. Ihre Kommission hat, wie der Herr Referent in einer gestrigen Eingangsrede meines Erinnerns bereits darlegte, einen vos tiven Entschluß in dieser Angelegenheit nicht gefaßt. Bei der Zahl von 10 Mitglledern haben 5 gegen 5. gestünmt, 5 für die Streichung des Aitikeiz; 5 haben ihre Zustimmung gegeben, und nach den Anordnungen Ihrer Geschäftsordnung ist daraus eben die Nichtannahme resultirt. Heute wird von Seiten des Herrn Ober Bülgermeister Bredt und seiner Freunde die Wiederauf—= nahme Des Artikels beantragt, dasselbe, wofür ich gestern bereits ein. getreten bin. Es bezieht sich namentlich auch, gerade auf, die len Artikel eine Aeußerung, die ich dahin machte, es seien doch auch recht anerkennenswerthe Erwägungsgründe gewesen, die das Haus der Ab- geordneten bestimmt hätten, in jenem Punkte die Vorlage zu andern, und daß dem so ift, das haben die Bemerkungen des Herrn Ober; Bürgermeister Bredt nach meiner Meinung heute abermals gezeigt. Ich habe auch vorhin diesen Artikel unter den zwei Punkten , . gehoben, die ich mir erlaubte, in der Richtung ihrer Bedeutsamkeit ür zas Zustandekommen des Gesetzes zu charakterisiren; ja, ich mchte noch das Eine hinzusetzen, von diesem zweiten Punkte gilt noch mehr und in viel stärkerem Maße das, was ich in Bezug auf den ersten Punkt bei Art. 13 mir auszuführen erlaubte. Sie werden es deshalb bert fich finden können, wenn ich mit derselben Bestimmꝛiheit wie vorhsn auch hier die Bitte ausspreche, den Antrag der Herren Bredt, Beseler und ihrer Freunde, durch Wiederherstellung der Beschlüsse des Hauses der Abgeordneten die Vorlage zu ergänzen, wenn ich Sie also

bitte, diesen Antrag anzunehmen. . Dann wurde die Fassung des Art. 16 wieder hergestellt. Kommission in der folgenden

Den Art. 17 beantragte die Fassung anzunehmen (die gesperrt gesetzten Worte sind von der Kommission hinzugefügt): ; .

, , ,. . welche die Einkünfte des Kirchenvermõ⸗· gens oder der Pfarrpfründen zu Beiträgen für kirchliche Zwecke herangezogen werden (5§. 18 der Genꝛral · Synodalordnung vom 20.

anuar 1876) darfen die Pfründeninhaber in ihren schon vor Er⸗

saß dieses Gesetzes erworbenen Rechten nicht schmälern, müssen die Heranziehung in den einzelnen Kategorien der Kirchenkassen oder Pfründen nach gleichen Prozentsätzen anordnen und bedürfen, be⸗ vor sie dem Könige zur Sanktion vorgelegt werden, der Zustimmung des Staats Ministeriums. Die Zustimmung ist in der Verkündigungsformel zu erwähnen.

Die Zustimmung darf nicht verfagt werden, wenn das Gesetz ordnungsmäßig zu Stande gekommen ist und der Inhalt desselben dem 5. 15 der General ⸗Shnodalordnung vom 20. Januar 1576 und diesem Artikel entspricht. . .

Kirchengemeinden, welche den Nachweis führen, daß sie die vollen ücherschüsse ihrer Kirchenkasse zu bestimmten, innerhalb der nächst folgenden Jahre zu befriedigenden Bedürfnissen nicht ent⸗ behren können, sind von dieser Beitragepflicht zeitweilig zu entbinden.

Die Beiträge können im Wege der Mministrativ- Exekution

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dieses

sich doch zeigt, fondern er wird mit seinen Kollegen in Verbindung

treten, umfoinehr, als es sich nicht blos um eine nackte Rechtsfrage

beigetrieben werden.