Zur Abwendung der Exekution steht den Betheiligten binnen 21 Tagen seit Empfang der Zahlungzaufforderung die Beschwerde dahin zu, daß die Heranziehung nicht dem Gesetz entspricht oder die Berechnung des Beitrages unrichtig, oder die Kirchenkasse nach Absatz 3, von der Beitragspflicht zu entbinden ist.
Ueber die Beschwerde entscheidet die Staatsbehörde.“
An der Diskussion betheiligten sich nur Graf Krassow und der Staats-Minister Dr. Falk, dann wurde der Art. 17 in dieser Fassung angenommen. Die Erklärung des Staats⸗Ministers Dr. Falk lautet: . ö
Gestatten Sie mir, darauf aufmerksam zu machen, daß zum Art. 15 bereits diese Worte vom hohen Hause angenommen sind. Vielleicht durfte es zu einer gewissen Beruhigung des Grafen v. Krassow gereichen, daß in der Vorlage, welche Die Regierung gemacht hat, zwar nicht von einer Zustinmung des Staats⸗Ministeriums, wohl aber von einer Zustimmung des Kultus ⸗Ministers die Rede war, und daß diese Vorlage mit Allerhöchster Genehmigung eingebracht worden ift, Es möchte wohl kein besonderer Unterschied sein, ob das ge⸗ sammte Staats-Ministerium oder eines seiner Glieder in Betracht kommt.
Die Art. 18 bis 20 und 22 und 23 wurden unverändert in der Fassung des Abgeordnetenhauses und ebenso Art. 21 ohne Debatte in nachstehender von der Kommission vorgeschla⸗ genen Fassung angenommen:
„Die Verwaltung der Angelegenheiten der evangelischen Landes kirche geht, soweit solche bisher von dem Minister der geistlichen Angelegenheiten und von den Regierungen geübt worden ist, auf den Evangelischen Ober⸗Kirchenrath und die Konsistorien als Organe der Kirchenregierung über.
Der Zeitpunkt und die Ausführung des Ueberganges bleibt Königlicher Verordnung vorbehalten.
Veränderungen der kollegialen Verfassung dieser Organe be— dürfen der Genehmigung durch ein Stgatsgesetz (General Synodal⸗ ordnung vom 20. Januar 1876, 8. 7 Nr. 5).
Art. 24 lautet nach den Beschlüssen des Abgeordneten⸗ hauses:
Den Organen der Landeskirche steht eine Mitwirkung bei An⸗ steffung der Professoren an den evangelisch-theologischen Fakultäten 83 ö und der Direktoren der Lehrerseminarien nicht zu.
Die Kommission empfahl, diesen Artikel zu streichen, wäh⸗
rend die Herren Beseler ung Genossen beantragten, den Art. 24 1Mih den Beschlüssch des Hauses der Abgeordneten wieder. herzustellen, jedoch mit der Abänderung, statt „eine Mitwirkung“ zu setzen: ein Recht der Mitwirkung“.
Nachdem Dr. Beseler diesen Äntrag befürwortet, und die Herren Graf Krassow, von Kleist⸗Retzow, Graf Itzenplitz und Freiherr von Maltzahn denselben bekämpft hatten, wurde der Art. 24 unter Ablehnung des Antrages Beseler gestrichen. — Den Art. 25 beantragte die Kommission in folgender Fassung anzunehmen:
Die Beschlüsse der kirchlichen Organe bedürfen zu ihrer Gül— tigkeit der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde in folgen den Fällen:
I) bei dem Erwerb, der Veräußerung oder der dinglichen Be⸗ lastung von Grundeigenthum;
2) bei der Veraͤußerung von Gegenständen, welche einen ge⸗ schichtlichen, wissenschaftlichen oder Kunftwerth haben.
3) bei Anleihen, soweit sie nicht blos zu vorübergehender Aus- hülfe dienen und aus der laufenden Einnahme derselben Voranschlags⸗ periode zurückerstattet werden können;
4 bei der Einführung und Veränderung von Gebührentaxen; I) bei der Errichtung neuer, für den Gottesdienst, die Geist⸗ lichen oder andere Kirchendiener bestimmter Gebäude;
6) bei der Anlegung oder veränderten Benutzung von Be— gräbnißplätzen;
7) bei der Ausschreibung, Veranstaltung oder Abhaltung all⸗ gemeiner Sammlungen außerhalb der Kirchengebäude, welche über den Bezirk einer Parochialgemeinde hinaus— gehen, unbeschadet des Artikel 10. Nr. 4,
s) bei einer Verwendung des kirchlichen Vermögens zu anderen als den bestimmungsmäßigen Zwecken.
Bewilligungen aus der Kirchenkasse an andere Gemeinden oder zur Unterstützung evangelischer Vereine und Anstalten, sofern die⸗ jelben einzeln zwei Prozent und im Gesammtbetrage eines Etats jahres fünf Prozent der Soll Einnahme nicht übersteigen, bedürfen nicht der Genehmigung der Staatsbehörde.“
Nachdem die von der Kommission zugefügten (gesperrt ge⸗ druckten) Worte auf Antrag der Herren Dr. Beseler und Genossen gestrichen, wurde der Art. 25, ebenso auch die Art. 26 und 27 ohne Diskussion nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses angenommen.
Art. 238 lautet nach den Beschlüssen der Kommission des Abgeordnetenhauses:
Die Staatsbehörde ist berechtigt, von der kirchlichen Ver mögensverwaltung Einsicht zu nehmen, zu diesem Behuf die Etats und Rechnwrzen einzufordern, sowie außerordentliche Rivisionen vor⸗ zunehmen und auf Abstellung der etwa gefundenen Gesetzwidrigkeiten durch Anwendung der gesetzlichen Zwangsmittel zu dringen.
Weigert sich ein Gemeindekirchenrath oder eine Gemeindever⸗ tretung, gesetzliche Leistungen, welche aus dem kirchlichen Vermögen zu bestreiten sind, oder den Pfarreingesessenen obliegen, auf den
Etat zu bringen, festzusetzen oder zu genehmigen, so ist sowohl das
Konsistorium als auch die Staatsbehörde unter gegenseitigem Ein—
vernehmen befugt, die Eintragung in den Etat zu bewirken und
die weiter erforderlichen Anordnungen zu treffen. Bestreiten die Gemeinzeorgane die Gesetzwidrigkeit der bean- standeten Posten oder die Verpflichtung zu der auf Anordnung des
Konsistorii und der Staaisbehörde in den Etat eingetragenen Leistun-
gen, so enischeidet auf Klage der Gemeindeorgane im Verwaltungs-
streitverfahren das Obeiverwaltungegericht.
Nach diesem Vorschlage wurde Art. 28, demnächst Art. 29 und 30 unverändert nach den Beschlüssen der Kommission ge⸗ nehmigt. Schließlich wurde, nachdem auch Titel und Ueberschrift genehmigt, das ganze Gesetz durch Namensaufruf mit 64 gegen 25 Stimmen angenommen.
Die Kommission hatte ferner die Annahme der folgenden Resolution beantragt:
Die Giwartung auszusprechen, daß die Königliche Staats regierung mit Rückicht auf die den Staatskassen zufließenden Ein nahmen aus früheren Kirchengütern, von der neuen Organisation der evangelischen Kirche Veranlassung nehmen werde, derselben eine entsprechende Dotation zu verschaffen, und bis dahin, daß dies ge⸗ schehen, die durch diese Organisation entstehenden Kosten auf den Staatshaushalt zu bringen.“
Nachdem der Regierungs- Kommissar, Geheimer Re⸗ gierungs⸗ Rath Lucanus sich gegen die Annahme dieser Reso⸗ lution ausgesprochen, die Herren v. Rabe und Graf Jork eben⸗ falls die , . befürwortet und nur Herr v. Fleist⸗ Retzow fich für die Annahme ausgesprochen, erklärte sich die Majgritãt für die Ablehnung derselben und schloß der Präsident die Sitzung um 5 Uhr 5 Minuten.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die garn glg * 5 gesetz fortgeführt. Bei Titel II. (Von den Beschwerden) wies das daus die von dem Abg. Richter (Hagen) beantragte Ein⸗ führung einer allgemeinen Revisions⸗ und Kassationsklausel ab. Gegen dieselbe erklärten sich außer dem Regierungskommissar
Geheimer Regierungs⸗Rath von Brauchitsch, die Abgg. Dr.
Gneist, Dr. Lasker und Hr. Hänel, während der Abg. Windt⸗ horst (Bielefeld) für dieselbe eintrat. Eine längere Debatte knuͤpfte sich sodann an 8. 33, welcher von den Rechtsmitteln gegen polizeiliche Verfügüngen handelt. Während die Abgg. Seydel, Frenzel und Scharnweber eine Abänderung der Kom⸗ mifftonsbeschlüsse in dem Sinne befürworteten, daß die Amtg⸗ vorsteher nicht der Saatsbeamtenkategorie eingereiht würden, so daß Beschwerden gegen sie nicht bei dem vorgesetzten Exekutiy⸗ beamten, sondern bei dem Kreisausschuß und Begzirksrath angebracht werden müssen, entschied sich das Haus auf Anrathen der Abgg. Dr. Gneist und Dr. Lasker für die unveränderte Fassung der Kommission.
S. 34 lautet:
„An Stelle der Beschwerde an den Landrath beziehungsweise den Regierungspräsidenten (§5. 35) findet die Klage statt und zwar a. gegen Verfügungen des Srtsvorstehers, des Amts vorftehers oder des Polizeiverwalters einer nicht eximirten Stadt bei dem Kreis⸗ auschuffe, b. gegen Verfügungen des Landraths oder des Polizei ⸗ verwalters eines Stadtkreifes oder einer eximirten Stadt bei dem Bezirkgverwaltungsgerichte. Die Klage kann nur auf die gleichen Behauptungen gestützt werden, wie die Klage bei dem Ober⸗Ver⸗ waltungsgerichte (5. 33).“
Derfelbe wurde mit dem vom Abg. Löwenstein beantragten Zusatz angenommen:
„Die Klage ist innerhalb der gesetzlichen Frist bei derjenigen . gegen deren Beschluß sie gerichtet ist, schriftlich anzu= ringen.“
. u. 4 Uhr vertagte sich sodann das Haus bis Abends
r.
In der Abendsitzung, welcher am Ministertische der Mi⸗ nister des Innern Graf zu Eulenburg und der Regierungs— kommissar Geheime Regierungs⸗Rath v. Brauchitsch beiwohnten, wurden sämmtliche Paragraphen bis zum 5§. 71 mit unwesent⸗ lichen Modifikationen genehmigt.
Auf den Antrag des Abg. v. Bismarck (Flatow) beschloß das Haus, eine Lücke der Kreisordnung durch Annahme eines neuen §. Tl a. auszufüllen, wonach auch dem Landrathe das Recht zur Verhängung von Ordnungsstrafen gegen Kreisbeamte zustehen soll.
F. 79 regelt das Verwaltungsstreitverfahren in Streitig⸗ keiten zwischen dem zur Unterhaltung einer Schule Verpflichteten und der Schulaufsichtsbehörde. Nach den Beschlüssen der Kom⸗ mission soll die Entscheidung des Kreisausschusses bez. des Be⸗ zirksverwaltungsgerichts über die Verpflichtung, zu den Bau⸗ kosten beizutragen, endgültig und sofort vollstreckbar sein, vor⸗ behaltlich des Rechtsweges gegen einen Dritten, den der Be⸗ theiligte zur Entschädigung für verpflichtet hält. Ein Amende⸗ ment des Abg. Tiedemann wollte bezüglich der Frage über die Nothwendigkeis und die Art der Ausführung des Baues die Berufung an das Ober⸗Verwaltungsgericht offen lassen.
Nachdem der Regierungskommissar Geheimer Regierungs⸗ Rath v. Brauchitsch die Annahme des Antrages befürwortet hatte, wurde der durch Abg. Miquel unterstützte Antrag mit 136 gegen 97 Stimmen angenommen.
§. 137 giebt dem Bezirksrath die Entscheidung über die fernere Gestalttung des Wochenmarktverkehrs mit gewissen Hand⸗ werkerwaaren von Seiten der einheimischen Verkäufer. Auf den Antrag des Abg. Richter (Hagen) wurde diese Entscheidung, sowie diejenige über Zahl, Zeit und Dauer der Wochen⸗ märkte an die Bedingung der Zustimmung der Gemeinde ge⸗ bunden.
Unter die Schlußbestimmungen beantragte Abg. Richter (Hagen), einen neuen Paragraph einzufügen, wonach für den Stadtkreis Berlin ein besonderes Bezirksverwaltungsgericht ein⸗ gesetzt werden soll, dessen Mitglieder, soweit sie gewählt werden müffen, bis zum Erlaß des Gesetzes über die Provinz Berlin vom Magistrat und Stadtverordneten gemeinsam zu wählen sind. Bis zu dem gedachten Zeitpunkt werden die Obliegenheiten des Bezirks rathes und Provinzialrathes von dem Ober⸗ Präsidenten und resp. dem zuständigen Minister wahr⸗ genommen. Der Regierungskommissar Geheimer Regie⸗ rungs⸗Rath v. Brauchitsch bat, den Antrag abzulehnen, da das Gesetz über die Provinz Berlin, wenn nicht in der gegenwärtigen, so doch sicher in der nächsten Session zum Abschluß gebracht werden würde. Der Abg. Richter theilte diefe Zuversicht nicht und empfahl unter Hinweis auf die anomalen Zustände, in denen sich die Hauptstadt befinde, die Annahme des Antrages.
Der Abg. Dr. Lasker schloß sich diesem Wunsche an, worauf das Haus dem Antrage mit großer Majorität beitrat. Im Uebrigen wurde die Vorlage mit unwesentlichen Modifikationen nach den Beschlüssen der Kommission angenommen.
Schluß 11 Uhr.
Zur Eisenbahnfrage. 22 (Vergl. Nr. 116 d. Bl.)
Bei Gelegenheit der Verhandlungen im englischen Parlament wegen Konsolidirung der verschiedenen Eisenbahnlinien Irlands in der Hand des Stazats erschien bereits im Jahre 1873 eine im Wesent⸗ lichen aus Leitartikeln der Belfast Times“ und des Newry Re⸗ porter“ zusammengestellte Broschüre, deren Verfasser G. R. Crowe in dem ersten Theile dersel ben auf die Mißstände des damals und auch jetzt noch bestehenden Systems hinweist und nach der „Nordd. Allg. Zig.“ daran folgende Bemerkungen knüpft:
Um den bestehenden Uebelständen abzuhelfen, ihre Wiederkehr zu verhüten und so viel als möglich den vollen Vortheil aus einer so n Macht, wie ein gut geleitetes System von Eisenbahnlinien in edem Lande ist, zu ziehen, ist eine einheitliche und wirksame Ver— waltung durchaus nothwendig. Eine solche kann aber nur der Staat bieten, er allein ist im Stande, Leute zu finden und zu dirigiren, welche sich in den verschiedenen Zweigen auszeichnen und in Stande sind, die mannigfachen Obliegenheiten einer Eisenbahnverwaltung zu eifüllen, sowie einen einsichtigen Mann an ihre Spitze zu stellen, der seine Pflicht um ihrer selbst und um der Ehre willen, seinem Lande u dienen, treu erfüllen würde, gerade wie dies in allen anderen
, der Verwaltung geschieht.
n dem zweiten The le werden dann kurz die Vortheile hervor gehoben, welche aus einem Uebergange der Eisenbahnen an den Staat entspringen würden, sowie die Rachtheile, welche durch eine derartige Maßregel beseitigt werden würden. Sollte der Staat die Eisen bahnen und deren Verwaltung übernehmen, so würden daraus, neben vielen anderen, folgende Vortheile entspringen.
1) Die Produktivität eines Landestheiles würde nicht als Mittel angesehen werden, bgraus Vortheil für eine bestimmte Eisenbahn zu ziehen, sondern zum Besten deg ganzen Landes entwickelt werden. Die kleinliche Rivalität der Konkurrenzbahnen, unter der das Publikum jetzt in so hohem Maße leidet, wurde verschwinden. Jetzt bleiben die Bedürfnisse einer Gegend, ausgenommen so weit eine besondere Bahn sich dieselbe zu Nutze machen kann, in den meisten Fällen un— berũcksichtigt.
Y Die Tarife würden öffentlich bekannt gemacht werden, und Händler in abgelegenen Gegenden könnten sich Kenntniß davon ver
schaffen, wieviel Fracht sie für Waaren, die sie früher nicht bezogen, zu zahlen haben würden. Die vortheilhaftesten Bezugsquellen könnten n Weise feftgestellt und neue Handelsquellen aufgeschlossen werden.
3) Einen Fahrplan zusammenzustellen erfordert jetzt außerordent⸗ liche Geschicklichkeit, da man aus den höheren Fahrpreisen so viel wie möglich herausschlagen und den n, , . möglichst schaden will, und da alle Bahnen eine Art von onopol haben, so kann das Publikum keinerlei Genugthuung erhalten und muß sich dem Auzspruche der Direktionen unterwerfen. Dieser Uebelstand wärde befeltigt werden und an dessen Stelle ein einheitliches Syftem für das ganze Land treten. ;
4 Personen ˖ und Gütertarife würden binnen Kurzem um die Hälfte herabgesetzt werden können, Jetzt wird die allgemeine Regel eineß einheitlichen Satzes nicht befolgt; Rabatt wird gegeben und der Gütertarif ist auf allen Bahnen ein anderer.
6) Fahrscheine könnten zu jeder Zeit nach jedem Orte für jeden ug ausgegeben werden und so das furchtbare Gedränge an den chaltern sowie Verspätungen und die dadurch veranlaßten Unfälle
vermieden werden.
6) Spezielle Tarife für bejondere Bedürfnisse könnten eingeführt werden, wie z. B. für die Beförderung von Arbeitern aus dicht be⸗ völkerten in spärlicher bewehnte Gegenden zur Zeit der Frühjahrs- bestellung oder zur Ernte, oder den Transport von Fischen und von ö nach der Küste, zum Besten sowohl des allgemeinen
ohls als lokaler Industrie.
D Für die Beförderung von Vieh könnte durch die Errichtung von Futter- und Trinkplätzen besser gesorgt und dadurch diesem wich- tigen Handelszweige eine erhöhte Bedeutung gegeben werden. Augen blicklich wird nicht der stebente Theil des Viehs per Bahn befördert.
8) Packetbeförderung. Man muß oft für kleine ackete auf die Entfernung von etwa dreißig (engl.). Meilen 13 Schilling bezahlen, welche durch die Post für ein oder zwei Pence bis in die entferntesten Theile des Landes gesandt werden könnten und wofür Eisenbahnen und Dampfboͤte bereits vom Staate subventionirt werden Ein auf den Grundlagen für die Briefbeförderung hasirter Tarif könnte an Stelle der i gen willkürlichen und übermäßigen Forderungen treten.
9) Die Rechnungẽsegung könnte eine einfachere und leichter verstãnd⸗ liche werden. Kapital und Einkommen würden in ihre rechtmäßige Stellung zu einander gebracht und Debet⸗ und Kreditkolumnen einander einfach gegenübergestellt werden, woraus sich leicht der Ertrag einer Saison oder eines Jahres genau ergeben würde.
10 Statistische Angaben würden, wenn verständig aufgestellt, den industriellen Fortschritt oder Rückchritt eines jeden ill fi auf⸗ weisen. Zur Zeit stnd sie unzuverlässig; denn wenn auch einzelne Bahnen genaue Resultate angeben, so ist doch bei andern ganz das Ge gentheil der Fall. Würden die laufenden Ein. und Ausgaben in richtiger statistischer Form gebucht, so könnte man daraus mit Schnelligkeit und Genauigkeit werthvolle Angaben für jeden Monat, jedes Vierteljahr oder Jahr entnehmen.
1) Abrechnung und Prüfung. Da ⸗ es nur eine Eisenbahngesell⸗ schaft im Lande geben würde, die ihre Verbindungen über alle Landes⸗ lheile erstrecken würde, in denen dies wünschenswerth erschiene, so würde die Arbeit der gegenseitigen Abrechnung und der Prüfung der Beläge bei den einzelnen Direktionen unnöthig sein. Nur mit Eng- land und Schottland wäre eine Verrechnung nöthig, sowie eine ein⸗ fache Prüfung der Einnahmen und Ausgaben und deren Beläge, und diese Arbeit könnte gut und billig in einem Centralbureau abgemacht werden, in dem man die besten der jetzigen Beamten beschäftigte.
12) Beamte. Auf kleinen Linien ist p eine vollständige Be- setzung aller Stellen nöthig. Außer zwölf bis vierzehn Direktoren muͤssen sie einen Anwalt, einen Betriebs direktor, Ingenieure, Buch⸗ halter, Jaspektoren und eine große Zahl von Bureau und anderen Beamten halten. Daß gute Kräfte, ohne daß das Leben und Eigen⸗ thum des Publikums Gefahr läuft, von ihnen nicht bezahlt werden können, liegt auf der Hand, wäre dagegen die Eisenbahnverwaltung in Einer Hand, so würde jede einzelne Eisenbahnabtheilung unter der Leitung der fähigsten Männer stehen, die es im Lande gäbe.
15) Prozesse. Nur ein Rechtsanwalt, würde nöthig sein, und da es in seinem eigenen Interesse liegen würde, Prozesse zu vermeiden, so würde das jetzt so fruchtbare Feld verhältnißmaäͤßig brach liegen und einige , . Pfund würden jährlich gespart werden.
14 Die Aera der Gründer und verschiedener kostspieliger Aus⸗ gaben würde vorbei sein, da alle nenen Anlagen durch besoldete Beamte erwogen, heschlossen und ausgeführt werden würden, deren Motto wäre, das Nöthige gut und schnell zu machen.
15) Verluste. Da der Handelsstand von der Herabsetzung der Tarifs große Vortheile haben würde, so müßten alle aus Unfällen oder Verspätungen entstehenden Verluste auf Grund eines Tarifs abgemacht werden, dem der Marktpreis der verschiedenen Waaren zu Grunde liege, oder durch schiedsrichterlichen Sprach, damit r eff und die oft übermäßigen Entschädigungen vermieden würden.
16 Unfälle. Würde auf jeden Fahrschein ein kleiner Zuschlag erhoben, so könnte ein großer Fonds gebildet werden, aus dem die aus den Unfällen und Verlusten entstehenden Ansprüche leicht befrie⸗ digt werden könnten. Im Jahre 1870 wurden in Irland 1710, 350 Vassagiere erster, 4.072.325 zweiter und 8,569, 425 dritter Klasse be⸗ fördert und außerdem 14,831 Abonnementsbilletes ausgegeben. Würde auf Fahrscheine erster Klasse ein Zuschlag von 1 Venee, auf die zweiter Klasse ein solcher von 1 Penny, auf die dritter Klasse von I Penny und für jedes Abonnementsbillet ein solcher von 1 Shilling erhoben, so wuͤrde sich jährlich die Summe von 425591 Pfd. Sterl. ergeben, zehnmal so viel als an Entschädigungen bezahlt wird. Aus dem Ueberschusse könnten dann verdienstvolle Beamte Pensionen erhalten, deren Aufmerksamkeit auf Personen und Güter dadurch neu angespornt werden würde, daß jedes Pfund Sterling welches für Entschädigungsansprüche gezahlt werden müßte, ihrem Pensiensfonds entzogen werden würde.
175 Betriebsmaterial. Unter den jetzigen Verhältnissen giebt es
auf einzelnen Linien viel mehr Lokomotiven und Wagen jeder Art als nöthig, während auf anderen, in Folge ihrer pekuniären Ver legenheiten, der Verkehr aus Mangel, daran Störungen erleidet. Ständen sämmtliche Eisenbahnen unter Einer Verwaltung, so könnte dieser Uebelstand leicht vermieden werden, 18) Ebenso könnte an Maschinen viel espart werden, da nur eine große Fabrik für Lokomotiven und Wagen erford erlich sein würde. Auch könnten große Ausgaben für Eisen. und Messingguß erspart werden.
19) Materialien und sonstige Waaren könnten voriheilhafter ein · gekauft werden, als es jetzt der Fall ist. Würden in den großen , . Depots der Hauptartikel errichtet, jo könnte man zur richtigen Zeit große Quantitäten ankaufen und sie an den verschie= denen Stationen auf deren Requisition abgeben. Grade an diesen Gegenständen könnte man leicht 20 / sparen.
20). Neue Linien. Keine neue Linie oder Verlängerung einer alten würde zebaut werden, wenn nicht, der deutlichste Beweis für ihre Nützlichkeit vorläge. Die kommerziellen und industriellen Vor ⸗ theile einer jeden Gegend würden in Verbindung mit dem Nutzen, den sie dem Lande im Allgemeinen bieten, und der daraus erwachsen⸗ den Hebung des Wohlstandes erwogen und dann erst die Anlage neuer Bahnen vorgenommen werden.
21) Beamte und Aktionäre. Eine große Zahl von Privatbeam— ten würden besoldete Staatsdiener und Taufende von Aktionären Gläubiger des Staatez werden und dadurch ein um so größeres In⸗ teresse an der Aufrechterhaltung der Ordnung haben,
22) Krieg. Im Falle eines Krieges ift es durchaus erforderlich, daß sämmtliche Bahnen strategischer Zwecke Und der Beförderung von Truppen und Kriegsmaterial ier unter Staatzverwaltung stehen, da die bei einer getheilten Verwaltung unvermeidlichen Verzögerungen und Verwirrungen die nachtheiligften Folgen haben könnten.
235) Die Differenzen zwischen den Verwaltungen der Post und 1 Telegraphen und den Direktionen der Eisenbahnen würden auf-
ren.
24) Die jetzigen hohen Kosten für Inspektionen durch das Han⸗ delt amt könnten erspart werden. ö ) d
dadurch die übermäßigen Reisekosten reduzirt werden.
Cisenkahnen Seitens dez Staates sind namentlich vier hervorzuheben, die sich bei näherer Prüfung indessen sammtlich als nicht stichhaltig erweisen dürften.
Einwand ist scheinbar richtig, hat aber keinen Halt. allzemeinen Nutzen sollten stets durch die Nation ausgeführt werden. Bie öffentlichen Interessen sollten durch Regierungsmaßregeln gewahrt werden. unferer Cifenbahnen zu leiten, und dieser miß Ihre Verwaltung brachte weder etwas ein, noch war sie für das Land so vortheilhaft, als sie es hätte sein müssen. r en schaften, die eine hohe Dividende zahlen, kann dieselbe für immer garantirt werden, aber um ihrer selbst willen sollte ihnen die Macht genommen werden, den Werth der Bahnen z verringern oder die Be⸗ Pölkerung noch ferner durch übermäßige Pre
zu schaͤdigen, l c Wohlstande in Widerspruch stehen. Wir, d. h. des Land, wollen die Bahnen kaufen, und sie Lurch unsere eigene Direktion, nämlich die Regleruͤng, verwalten lassen, da wir, so seltsam dies aus klingen mag, kesfer kontroliren können, als alle Eisenbahndirektionen; wir wolln auch den vollen Werth für die nothleidenden Linien zahlen und sie mit den besseren verschmelzen. Wenn wir früher genöthigt waren, jenen Gesellschaften zu gestatten, die Schienen, oft zu unserem großen RNachtheil, quer durch unsere Felder legen zu lassen, so können wir ihnen doch ferner nicht gestatten, die Bahnen als ein für unseren Fort- schritt nachtheiliges Monopol zu behalten.
2
Hände. Wir leben nicht mehr im vorigen Jahr Schreckensgespenst hat keinen Bestand. Tastthier aus uns machen wollte, würde bak den Boden unter seinen Füßen verlieren. tlbst it d ahl fehlte, um das Ministexium bei einer wichtigen Wahl zu schlagen, würde von Seiten der Regierung ein Extrazug, wenn nöthig, gestellt werden, um diesen einen Stimmgeber eben so sicher, wenn nicht sicherer, zu befördern als jetzt,
tender. In der Armee ist sie fast verschwunden, bel den Eisenbahnen könnte sie gar nicht bestehen. Leben und Besitz aller Klassen der Ge⸗ sellschaft würden auf dem Spiele stehen, die nur anerkannter Fähig⸗ kein und Verdienst anvertraut werden könnten. Die jetzigen Beamten würde man, soweit thunlich, beibehalten und iheen eine ihren Fähig- keiten . Beschäftigung zuweisen.
leiten als a,, . Im Gegentheil, ste kann es viel besser, wie bie Eisenbahnkommisston im )
liches Bild des Ganzen wurde damals geschaff en, überall technisch ge ⸗ bildete Kräfte verwandt und jeder einzelne Theil in seiner Bedeutung zum Ganzen erwogen. Fehler und Vorzüge werden in ihrer wahren
25) Beamten könnten für Dienstreisen Freikarten ertheilt und
Von den hergebrachten Einwendungen gegen die Erwerbung der han hat. i; , 1 felbst wenn sie die Fähigkeit hätten, begabte Leute in als der Regierung, und wenn 1) Einmischung der Regierung in Privatunternehmungen. Dieser Arbeit so Werke von
emacht, den Betrieb
schaft ben den V Gesellschaften haben den Versuch ersuch ist mißgluct.
Den wenigen Gesell—⸗ elegraphen verwaltung aufzuweisen.
friedigung des Publikums geliefert. se und durch Vorschriften welche mit ihrem individuellen kommerziellen
chinenfabrik für rohen Guß atz in 1875 gegen 1874 nach Im Durchschnitt an die im Ganzen 173. 86 1 16 nn beträgt 181,930 S, von Gebäude, Maschinen 2c. nd davon zur Dotirung d es verbleibt mithin Hiervon fließen in ben Reservefond 7,949 ½ erhöht, und es gelangen fsichtzrathe und Vorftande zu ge ch zehn Prozent oder 60
uigießerei an die Mas Im Ganzen ist der Um? Dem Werthe um etwa 10000 „. zurück: waren 1875 ca. 170 Arbeiter beschaͤftigt, Lohn gezahlt wurden. welchen zu Abschreib
ferungen ber Eise
Gestalt aufgedeckt. Kein Direktorium kann für seine eigene Bahn ü nicht enthalten.
solch eine Arbeit so gründlich ausführen, wie es die Regierung für das ganze Bahnnetz gethan hat. Der Grund liegt darin, daß ihnen, ste auszuwählen, doch nicht so
u Gebote Der Bruttogewi ungen auf Grundstücke und 51,482 S verwendet worden sind; außerdem des Delcrederekontos 13, ein Reingewinn von 117,231 3047 M, wodurch sich ders nach Abzug der dem Au Tantisme, 90, 000 M glei 9 Vertheilung an die Aktionäre; der dann noch verblei von 3089 S½ wird auf das Jahr 1876 vorgetragen. — Die Arbeiten auf der Wei mar⸗Gerae
o weit vorgeschritten, d
allen Zweigen
gut ausführen konnte, 1uch die dauernde Verwaltung der Bahnen eben so gut durch- führen können? Die Verwaltüng der Post zeigt seit Jahren,. was bie Regierung zu leisten im Stande ist. Diese komplizirte Maschine geht wie ein Chronometer, alle Räder liefert uns täglich pünktlich alles aus, eder Richtung auf das Tiefste berührt,
216 S entnommen un
elbe auf 1 greifen in einander, und si
was unsere Interessen nach
Denselben Erfolg hat die Seit die Telegraphen in die Hände der Regierung übergegangen sind. wird viermal die frũhere Arbeit zu fast ein viertel des früheren Preises und zu größerer Be—= Dle höchsten Erwartungen sind äbertroffen worden, und der Ueberschuß dieses Departements bildet keinen unwesentlichen Theil des Budgets.
bende Neberschuß
Eisenhaähn sind aß der Großherzog, Aufenhalt nach Jena be— Bahn zurücklegen konnte. Fen Viadukts über die en erforderlich
nach der „B. Börs. 3.“ s welcher sich gestern zu einem mehrtägigen geben hat, die Fahrt dorthin auf der Schwierigkeiten bereitet die Herstellung des gro Ilm bei Weimar, an welchem noch mancherlei Arbeit
ten deutschen Panzergeschwaders,
. bauenden Circus Renz in Berlin. Die Regierung bekommt dadurch zu n , . . . ꝛü nde
Ein Staatsmann, der ein ; tende austrocknende
Selbst zur Zeit der Wahlen, wo eine Stimme
3) Protektion. Dieselbe wird aber von Tage zu Tage unbeden
ein gutes Weinjahr erwarten.
) Bie Regierung kann derartige Unternehmungen nicht so gut ulhan habe
Jahre 1863 gezeigt hat. Ein übersicht · und Eisengießerei bezifferte si
find. Indessen wird die Bahn im Laufe des nächsten Monats dem Verkehr übergeben werden können.
— Die vorgestrige Generalversammlung wei ner Eisenbahn⸗Gesellschaft hat der Bahn an den fächsischen Staat zu dem von diesen angebotenen Die Prioritätenbesitzer er⸗= die Aktionaͤre 15 0 0.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Die Nr. UlIö der Illustrirten Zeitung E
J. Weber), enthalt u. A.: Abbildungen der deutschen Panze „brinz Friedrich Karl“, eines der Schiffe des nach Salonichi beorder⸗ und des deutschen Kanonenboots (Driginalzeich⸗
eipzig, J. der Hainichen Roß⸗
einstimmig den Verkauf
Kaufpreis von 1B 460 5 oo ihres Nominalbesttzes, ammlung beschloß noch, die Regierung zu ersuchen, den Kaufpreis so weit erhöhe, daß die
— In der ordentlichen Generalver Versicherungs-Aktienbank vom 22. Bericht über das Resultat des Rechnung Einnahme stieg von 15,187,862 am Schlusse des Jahres 1875 b 8, 648 S6. Versicherungssumme gegen 47,251 Polizen ach eine Vermehrung um atiren. An Brandschäden zahlte Entschädigungen 351, 945 6 Prämienreserve
1. Klaffe „Nautilus“, nach Konstantinopel, beordert. ( zo0 M aenehmitgt. nungen von H. Penner); ferner das Schiller Standbild zu Mar—
bach, modellirbk von E. F. Ran und den Entwurf des neu zu er— rr r fre o r er heisten.
sammlung der Westdeutschen d. M. wurde spezieller sjahres 1875 erstattet. M in 1874 auf 1,208 0996 . etrug 61,325 Po-
Land⸗ und Forstwirthschaft. Von der unteren Lahn, 19. Mai. Astluft hat auch in uns früchte in der ungünstigsten Weise eingewirkt. Die e Korn und Weizen, sind sehr wenig entwickelt und ist schon jetzt vor- auszusehen, daß wenigstens der Strohertrag derselben kein bedeuten der sein wird.' Ebenfo sind die Futterpflanzen derart zuzücgeblieben, daß an vielen Orten Futtermangel herrscht gleicher Witterung erheblich steigern dürfte. — steht auch dieses Jahr in Aussicht, falls nicht die m lenden Raupen die Autsichten vernichten. dem Sonnenfchein der letzten Tage recht schön dürfen, wenn nicht schädigende Einflüsse auf die
Die anhal⸗ serer Gegend auf die Feld⸗ Bie Winterfrüchte, und der Bestand lizen mit 759 08 ͤ mit 693,360,828 M Ende 1874, und if 14.074 Polizen mit 65,7 27, 220 6 zu konst das Essener Institut für eigene Rechnung an und reservirte 63.624 S½. Die auf 1876 vorgetragene resp 444,421 4M für eigene Rechnun ersicherern vorausbezahlten Prämienbetrages als der vorherige Vortrag. auf S8, 915 M, wovon 7113 6 72,000 AMS. oder Aktionäre als
der sich bei fortdauernder Eine reiche Obsternte assenhaft auftre- — Die Reben haben unter t schön getrieben und wir Blüthe einwirken,
von 886, 20 M Brutto, Abzug des bei den Rückwv ist um 28, 290 M höher, resultat pro 1875 beziffert sich Tantismen nach Maßgabe des Statuts sich ergeben; 35 M per Aktie gleich 6'/o der Einzahlung erhalten die Dividende und 9802 M½ wurden dem Kapitalreservefonds der sich hierdurch auf 108,132 „ erhöhte. Ver ehrs⸗Anstalten W T. B)
Das Gewinn⸗
Anz Dürkheim wird berichtet, daß in der Nacht vom 19. auf 20. d. der Frost den Weinbergen wieder empfindlichen Schaden
Gewerbe und Sandel.
Nach dem Geschäftsbericht der Halleschen M ch der Umsa
Der Dampfer ‚The
aschinenfabrik ** ꝛ . fschiffs⸗Compagnie (C. Mes⸗
des Jahres 1875 4475 M betragenden Lie-
New⸗York, 23. Mai. Queen“ der National · Da! singsche Linie) ist hier eingetroffen.
auf 777,323 AK; in dieser Summe sind die 16
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2 X Fu serate für den Deutschen Reichs u. Kgl. Preuh. Staats ⸗ Anzeiger, das Central - Handelzregister und das Hostblatt aimmt an: die Königliche Expedition
des Arutschen Rrichnz - Anzeigers und Röniglich Nreußischen Ataatz · Anzeigers: Berlin,. S. T., Milhelm⸗Straße Nr. 32.
Steckbriefe und Untersnohangs-Sachen.
. Subha stationen, Aufgehete, Vorladungen W. dergl. .
Verkänfè, Verpachtungen, Subꝛrissionen etè.
Vorleosung, Amortisatien, Zinszahlung 6. V. von öffentlichen Fapieren.
das Central ⸗Annoncen⸗ zu Berlin, die Annoncen⸗Expeditionen des Nudalf Mosse, Haasenstein E. Schlotte,
Inserate nehmen an: Bureau der deutschen Zeitungen Mohrenstraße Nr. 45, „Invalidendank“ & Vogler, Büttner &
nzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Rabriken and Grosshandel. Verschisdens BSskanntmachnuger. . Literarische Anzeiger. 3. Theater- Anneigen. 3. Farilien-Nachrichtan.
Deffentlicher A
G. L. Daube & Eo. hl Winter, sowie alle übrigen größeren Aunoncen Bureans.
In der Börsen-
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8 i 1d Untersuchungs-⸗Sachen. aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion i, ö. 39 e . . ere en unn , ,, anzumelden. Trojahn und dessen Ehefrau Auguste, geb. Schmidt, Berlin, den g e il ee Kreisgericht.
ist die gerichtliche Haft wegen wiederholter Unter⸗ Der Subhastations Richter.
schlagung in den . ö. 5 ö. , . beschlossen worden. ie Verhaftung hat nicht aus⸗ 272 Mat e werden konnen. Es wird ersucht, dieselben im ac28 Subhastations⸗Patent. ö
etretungs falle festzunehmen und mit allen bei ihnen Das dem Kaufmann Anton Loringet gehörige, im sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Gemeindebezirk Lichtenberg belegene, im Grund⸗ Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion höerfelbst abzu. buch von Lichtenberg Band 35 Bl. Nr. 827 ver⸗ liefern. Bersin, den ). Mai 1876, Königliches Stadt zeichnete Grundstück soll gericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kom⸗ den 18. Juli 1876, Vormittags 11 Uhr, ntsfton II. für Voruntersuchungen, Beschreibung. an hiesiger Gerichtsstelle, Zimnmerstr, Rr. 25. Zimmer I. Des ꝛe. Trojahn: Alter: 36 Jahre, geboren am Ny. W. im Wege der nothwendigen Suthastation 3. Jioveinber 1835, Geburtgort: Melbe, Größe: öffentlich an den Meistbietenden versteigert., und 5 Zuß 4 Zoll. ö hunkelblond, Hesichtebildung: pemnaäͤchst das Urtheil über die Ertheilnng des Zu— rund, Gesichtsfarbe: gesund, Gestalt: untersetzt. schlags j5. Der verehel. Trojahn, geb. Schmidt; Alter:; den 19. Inli 1876, Vormittags 1 Uhr, Z5 Fahre, geboren am 18. Oktober 1840, Geburts. ebendort verkündet werden. . — ort? Insterburg, Größe: 5 Fuß 4 Zoll, Hagre:; Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ Punkelblond, Kinn: rund, Nase: spitz, Gesichtsbil. stener, bei einem derselben untgliegnden Gesammt⸗ dung: länglich, Geichtsfatbe: blaß, Gestalt: schlank. Flächenmaß von 17 Aren 26 Qu Meter mit einem
. Reinertrag von 5 6 79 3 veranlagt. Der am 8. September v. J. gegen den Eisen⸗ Auszug aus der Steuerrolle und dem Grundbuch
rich Eiger aus Mühlseifen, sind in unserem Buregu J. einzusehen. ; 1 n, El eri wird N Alle Diejenigen, welche Eigenthumẽ · oder anderweite
j ; zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in n, , , . er J at HYrundbuch bedärfende, aber nicht eingetragene
Realrechte geltend zu machen haben, werden aufge⸗ ar, 1 fordert, diefelben zur Vermeidung der Präklusion Steckbriefs Erledigung. Unser unterm 7. Ilpril spätestens im Versteigerungstermin anzumelden. D. J. gegen den Hiüslergesellen Friedrich Plautz. Berlin, den 13. Mai 186 aus Doeringshagen bei Naugard erlassene SteckQrief Königliches Kreisgericht. ist erledigt. Der Subhastatione⸗Richter.
Greifenberg in Pommern, den 11. Mai 1876. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Subhastations⸗Patent. Das dem Bauunternehmer Johann Riedel zu
Sunbaffatignen, Ausgrute, Bor- Berlin gehörige, in Rixdarf belegene, im Grund duch von Deutsch: Rirxdorf. Band 18 Bl. Nr. 617
ladungen u. dergl. 27 j perseichnete Grundstück nebst Zubehör soll län Subhastations⸗Patent. Pverierg e err uni ia. Hüttags 1 un, Die dem Tischlermeister August Christ zu Berlin, an hiesiger Geichtsstelle, Zimmer sitaß: As, Zimmer Prinzenstr. 31 gehörige, in Britz belegenen, im Nr. 12, im Wegs der uvihwendigen Suvhastation Grundbuch von Britz Band XIII. Bl. Nr; 502 und öffentlich an den Meistbieten den versteigert, und dem oz verzeichneten Gdundfiücke nebst Zubehör sollen nächst das ürtteil äber die Erteilung deg Zushlags den 13. Juli 1876, Vormittags 1 Uhr, den 2. Juni 1826, Nachmittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, ebenda in Zimmer Nr. 16 verkündet werden. Zimmer Rr. sz, im Wege ber ngthwendigen Sub, Das zu versteitznde Grunbstäck ist zu Grund hastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert stener, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ n . Urtheil über die Ertheilung des Flaächenmaß von 4 Ar 17 an ter mit einem . uschlags ebenda trag von z0 J veranlagt, Auszug, aus der den 14. Zuli 1876, Mittags 12 Uhr, Dre lr und Scr des Grundbuchblattes, in- verkündet werden. . leichen eiwaige Abschätzungen, andere das Gzund. Die zu versteigernden Grundstücke sind zur Fstück betreffende Nachweisungen und besondert. Kauf ; Grändsteler, das Grundstüäck Fir 563 bei einem bebingungen find in un ferm Pureau ein zue hen, derselben unterliegenden Gesammt ⸗Flächenmaß von Alle Bixjenigen, weiche Eigenthume— oder ander 5 Ar 43 Qu. Meter mit einem Reinertrage, von weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung 15 , das Grundstück Nr. sos hei gleichem Flächen. in bis Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht ein. maß mit einem Reinertrag von 78 J, Dagegen zur getragenẽ Fealrechte geltend zu machen haben, mer. Gebäudesteuer zur Zeit nicht veranlagt. Auszug Len aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Pr · aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuch. klusion spätestenz im Versteigerungstermin anzu⸗ biattez, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das melden. Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Berlin, den 18. Mai 1876. Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. einzu- Rönigliches Kreisgericht. sehen, n Der Subhastations · Richter. . Di nz ö. y 6 ander weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung [44531 z . in daz Hypothekenbuch bedürfende, aher nicht ein. rn Subhastations⸗Patent. getragene Realrechte geltend zu machen haben, werden
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Zimmer Nr. 24, anberaumt, zu welchem der Verwarnung vor— ird, daß im Falle seines Ausbleibens die tungen, insonders die böelsche Verlafsung, tet und demgemäß was Rechtens
im Grundbuch von Postplatz12 chnete Grund ⸗ der Verkl geladen w Klagebehaup für zugestanden erach erkannt werden wird. Görlitz, den 11. Mai 1876. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
in Steglitz belegene, Steglitz, Band 18 BI. Nr. 563 verzei st Zubehör soll Zuli 1876, Mittags 12 Uhr, Zimmerstr. Nr. 265, Zimmer ihwendigen Subhastation enflich an den Meistbietenden verfteigert, und dem- as Urtheil über die Erteilung des Zuschlags
den 7. Juli 1876, ebenda verkündet werden.
Das zu versteigernde steuer, bei einem derselb Flächenmaß von Reinertrag von 5 her nickt veranlagt.
Auszug aus der Steuerrolle, ingleichen etwaige Abschätzungen, an stuͤck betreffende Nachweisungen und — in unserem Bureau V. einzu-
agte hierdurch unter
an hiesiger Gerichtsstelle, Nr. 12, im Wege der no
Mittags 1 Uhr,
Grundstück ist zur Grund⸗ en unterliegenden Gesammt⸗ z Qu.⸗Meter mit einem „S 67 8, zur Gebäudesteuer bis-
aushälter Julius Ullrich hier hat gegen Ebefrau Johanna, geb. Wendrich, wegen bösz⸗ licher Verlassung auf Scheidung mit dem Antrage seine Ehe mit d erklagte für erklären und derselben die Kosten aufzuerlegen. Zur Beantwortung der Kl Verhandlung ist Termin auf den 26. September er., vor dem Ehegericht i platz 12, Zimmer
er Verklagten zu scheiden, die den allein schuldigen Theil zu
und Hypothekenschein, r F ceefft⸗
dere das Grund ⸗ bedingungen ,, . age und zur mündlichen Vormittags 11 Uhr,
im hiesigen Gerichtsgebäude, tr. M, anberaumt, zu welchem hiermit unter der Verwarnung vor⸗ ihres Ausbleibens die die bösliche Verlassung d demgemäß was Rech—
e Eigenthum z oder anderweite, Dritte der Eintragung in das aber nicht eingetragene werden aufge⸗
Alle Diejenigen, welch zur Wirksamkeit gegen Hypothekenbuch bedürfende, Feaälrechte geltend zu machen haben, fordert, dieselben zur Vermeidung der spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.
Berlin, den 16. Mai 1876.
Königliches Kreisgericht. Der Subhastations Richter.
geladen wird, daß im Falle Klagebehauptungen, insonde für zugestanden erachtet un tens erkannt werden wird. Görlitz, den 13. Mai 1876. . KRnigliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
ster mn schonster
Bekanntmachung.
Es ist bei uns das Aufgebot des verloren ge— eken ⸗ Dokuments:
dem Grundstück⸗ Band III. Bl. Nr 80 des Grundbuchs von Tucheband Abthei⸗ lung III. Nr 2 für die Wittwe Sens, Doro the Sophie, geb. Landsberg, aus dem Kauf⸗ Mai 1862 und der Urkunde 1862 eingetragenen 110 Thlr.
ü / / 2 In Dresden 8 be ; Lage und dessen Umgegend habe ich die
häuser, sowie herrs aftliche ten schattigen Gärlen, mit
gangenen Hypoth
vorzügl. Zins Villen mit al
30,009 MS. h günstigsten Bedin
vertrage vom 24. vom 4. November beantragt worden. Alle Diejenigen, w sprüche als Eigenthümer, Ces stige Gläubiger zu machen hab ch aufgefordert, sich sätestens in dem Gerichtestelle, Zimmer Nr. 1I7, am 18. Äugust, Vormittags anstehenden Termine zu melden, unbekannten Interessenten mit ihren br kludirt und die qu. Hypothekenpost gelöscht werden
26. April 1876. gliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.
bis 360,000 M. unter den
gungen zu verkaufen. Friedrich Riebee,U“
Bauk und sommissionsgeschäft
welche an diese Hypothekenpost An. sionarien, Pfand⸗ oder aben, werden hier⸗ man hiesiger
Bekanntmachung. ferung des Torfbedarfs der hiesigen Reuen Strafanstait für das Winter- circa 350 Kubikmeter, geben werden. llen unter Einsendung der gelt und portofrei mit
. alle Ansprüchen prä⸗ . Königlichen Neu halbsahr 1876/77, Wege der Submission ver
Lieferungs⸗ Bewerber wol Proben ihre Offerten versie der Aufschrift:
„Torf Lie fernugs Offerten bis zum
Juni er. Vormittags 11 Uhr“, zu welcher Zeit dieselben eröffnet werden
wird. Cüstrin, den
Grieger, Christiane hat gegen ihren Eher Johann August Verlassung auf ihre Ehe mit
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e verehel. Böttcher gesell Wilhelmine, geb. Meusel, hier den Böttcher gesellen Albert Grieger, wegen böslicher
eferungs⸗Bedingungen liegen während der
Antrage geklagt, Dienststunden im hiesigen Kassenzimmet zur Ein⸗
nnen, den Verklagten für den ren und zur Heraus Vermögens als Ehe—⸗ n und demselben die aufzuerlegen.
der Klage und
Vormlttags 11 Uhr, richt im hiesigen Gerichtsebande,
Scheidung mit dem dem Verklägten zu tre e allein schuldigen Theil zu erklä gzabe des vierten Theils seines scheidungsstrake zu verurtheile Kosten des Prozesses Zur Beantwortung Verhandlung ist Termin auf den 26. Sept
Das dem Buchha lter Gustav Brandis zu Berlin vor dem Eheg
welche nach Eröffnung des Termins ein Proben begleitet sind, bleiben leichen die Offerien derjenigen die Bedingungen nicht vor dem Termin unter ichtieben haben. Berlin, den 12. Mai 1876. Die Direktion ü der Königlichen Nenen Strafanstalt.
gehen oder nicht von unberäücksichtigt, des
zur mündlichen
ember 1876