1876 / 122 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 May 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Zur Abwendung der Exekution steht den Betheiligten binnen 21 Tagen seit Empfang der Zahlungzaufforderung die Beschwerde dahln zu, daß die Heranziehung nicht dem Gesetz entspricht oder pie Berechnung des Beitrages unrichtig, oder die Kirchenkasse nach Absatz 3, von der Beitragspflicht zu entbinden ist.

Uꝑecber die Beschwerde entscheidet die Staatebehörde.“

An der Diskussion betheiligten sich nur Graf Krassow und der Staats⸗Minister Dr. Falk, dann wurde der Art. 17 in dieser Fassung angenommen. Die Erklärung des Staats⸗Ministers Dr. Falk lautet: ;

Gestatten Sie mir, darauf aufmerksam zu machen, daß zum Art. I5 bereits diese Worte vom hohen Hause angenommen sind. Vielleicht durfte es zu einer gewissen Beruhigung des Grafen v. Krassow gereichen, daß in der Vorlage, welche die Regierung gemacht hat, zwar nicht von einer Zustimmung des Staats⸗Ministeriums, wohl aber von einer Zustimmung des Kultus ⸗Ministers die Rede war, und daß diese Vorlage mit Allerhöchster Genehmigung eingebracht worden ist. Es möchte wohl kein besonderer Unterschied sein, ob das ge⸗ 6 Staats-Ministerium oder eines seiner Glieder in Betracht ommt.

Die Art. 18 bis 20 und 22 und 23 wurden unverändert in der Fassung des Abgeordnetenhauses und ebenso Art. 21 ohne Debatte in nachstehender von der Kommission vorgeschla⸗ genen Fassung angenommen:

Die Verwaltung der Angelegenheiten der evangelischen Landes. kirche geht, soweit solche bisher von dem Minister der geistlichen Angelegenheiten und von den Regierungen geübt worden ist, auf den Epangelischen Ober⸗Kirchenrath und die Konsistorien als Organe der Kirchenregierung über.

Der Zeitpunkt und die Ausführung des Ueberganges bleibt Königlicher Verordnung vorhehalten.

Veränderungen der kollegialen Verfassung dieser Organe be— dürfen der Genehmigung durch ein Staatsgesetz (General Synodal⸗ ordnung vom 20. Januar 1876, 8. 7 Nr. 5).“

z . 24 lautet nach den Beschlüssen des Abgeordneten⸗ auses:

Den Organen der Landeskirche steht eine Mitwirkung bei An⸗ stellung der Professoren an den evangelisch-theologischen Fakultäten 3 . und der Direktoren der Lehrerseminarien nicht zu.

Die Kommission empfahl, diesen Artikel zu streichen, wãh⸗

rend die Herren Beseler und Genossen beantragten, den

Art. 24 nach den Beschlüssen des Hauses der Abgeordneten wieder⸗

herzustellen, jedoch mit der Abänderung, statt „eine Mitwirkung“

zu 66 ein Recht der Mitwirkung“.

Raͤchdem Dr. Beseler diesen Antrag befürwortet, und die

Herren Graf Krassow, von Kleist⸗Retzow, Graf Itzenplitz und Freiherr von Maltzahn denselben bekämpft hatten, wurde der Ärt. 24 unter Ablehnung des Antrages Beseler gestrichen. Den Art. 25 beantragte die Kommission in folgender Fassung anzunehmen:

Die Beschlüsse der kirchlichen Organe bedürfen zu ihrer Gül⸗ tigkeit der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde in folgen den Fällen:

I) bei dem Erwerb, der Veräußerung oder der dinglichen Be lastung von Grundeigenthum;

2) bei der Veräußerung von Gegenständen, welche einen ge⸗ schichtlichen, wissenschaftlichen oder Kunftwerth haben.

3) bei Anleihen, soweit sie nicht blos zu vorübergehender Aus- hülfe dienen und aus der laufenden Einnahme derselben Voranschlags⸗ periode zurückerstattet werden können;

4) bei der Einführung und Veränderung von Gebührentaxen;

I) bei der Errichtung neuer, für den Gottesdienst, die Geist⸗ lichen oder andere Kirchendiener bestimmter Gebäude;

6) bei der Anlegung oder veränderten Benutzung von Be⸗ gräbnißplätzen;

7) bei der Ausschreibung, Veranftaltung oder Abhaltung all⸗ gemeiner Sammlungen außerhalb der Kirchengebäude, welche über den Bezirk einer Parochialgemeinde hinaus— gehen, unbeschadet des Artikel 10. Nr. 4;,

s) bei einer Verwendung des kirchlichen Vermögens zu anderen als den bestimmungsmäßigen Zwecken.

Bewilligungen aus der Kirchenkasse an andere Gemeinden oder zur Unterstützung evangelischer Vereine und Anstalten, sofern die⸗ selben einzeln zwei Prozent und im Gesammtbetrage eines Etars— jahres fünf Prozent der Soll⸗Einnahme nicht übersteigen, bedürfen nicht der Genehmigung der Staats behörde.“

Nachdem die von der Kommission zugefügten (gesperrt ge⸗ druckten) Worte auf Antrag der Herren Dr. Beseler und Genossen gestrichen, wurde der Art. 25, ebenso auch die Art. 26 und 27 ohne Diskussion nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses angenommen.

Art. 238 lautet nach den Beschlüssen der Kommission des Abgeordnetenhauses:

. Die Staattbehörde ist berechtigt, von der kirchlichen Ver. mögensverwaltung Einsicht zu nehmen, zu diesem Behuf die Etats und Rechnungen einzufordern, sowie außerordentliche Revistonen vor⸗ zunehmen und auf Abstellung der etwa gefundenen Gesetzwidrigkeiten durch Anwendung der gesetzlichen Zwangsmittel zu dringen.

Weigert sich ein Gemeindekirchenrath oder eine Gemeindever⸗ tretung, gesetzliche Leiftungen, welche aus dem kirchlichen Vermögen zu bestreiten sind, oder den Pfarreingesessenen obliegen, auf den Etat zu bringen, festzusetzen oder zu genehmigen, so ist sowohl das Konsistorium als auch die Staatsbehörde unter gegenseitigem Ein⸗ vernehmen befugt, die Eintragung in den Etat zu bewirken und die weiter erforderlichen Anordnungen zu treffen.

Bestreiten die Gemeinreorgane die Gesetzwidrigkeit der bean⸗ tandeten Posten oder die Verpflichtung zu der auf Anordnung des Konsistorii und der Staaisbehörde in den Etat eingetragenen Leistun⸗ gen, so entscheidet auf Klage der Gemein deorgane im Verwaltungs streitverfahren das Obeiverwaltungegericht.“

Nach diesem Vorschlage wurde Art. 28, demnächst Art. 29 und 30 unverändert nach den Beschlüssen der Kommission ge⸗ nehmigt. Schließlich wurde, nachdem auch Titel und Ueberschrift genehmigt, das ganze Gesetz durch Namensaufruf mit 64 gegen 25 Stimmen angenommen.

Die Kommission hatte ferner die Annahme der folgenden

Resolution beantragt:

Die Eiwartung auszusprechen, daß die Königliche Staats regierung mit Rücsicht auf die den Staatskassen zufließenden Ein nahmen aus früheren Kirchengütern, von der neuen Organisation der evangelischen Kirche Veranlassung nehmen werde, derselben eine entsprechende Dotation zu verschaffen, und bis dahin, daß dies ge⸗ schehen, die durch diese Organisation entstehenden Kosten auf den Staatshaushalt zu bringen.“

Nachdem der Regierungs⸗ Kommissar, Geheimer Re⸗ gierungs⸗ Rath Lucanus sich gegen die Annahme dieser Reso⸗ lution ausgesprochen, die Herren 8. Rabe und Graf Jork eben⸗ falls die Ablehnung derselben befürwortet und nur Herr v. Kleist⸗ Retzom sich für die Annahme ausgesprochen, erklärte sich die Majoritãt für die Ablehnung derselben und schloß der Präsident die Sitzung um 5 Uhr 5 Minuten.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die . . i,, gesetz fortgeführt. Bei Titel III. (Von den Beschwerden) wies das Haus die von dem Abg. Richter (Hagen) beantragte Ein⸗ führung einer allgemeinen Revlsions⸗ und Kassationsklausel ab. Gegen dieselbe erklärten sich außer dem Regierungskommissar

Geheimer Regierungs⸗Rath von Brauchitsch, die Abgg. Dr. Gneist, Dr. Lasker und Br. Hänel, während der Abg. Windt⸗ horst (Bielefeld) für dieselbe eintrat. Eine längere Debatte knüpfte sich sodann an §. 33, welcher von den Rechtsmitteln gegen polizeiliche Verfügüngen handelt. Während die Äbgg. Seydel, Frenzel und Scharnweber eine Abänderung der Kom⸗ missionsbeschluͤsse in dem Sinne befürworteten, daß die Amts⸗ vorsteher nicht der Saatsbeamtenkategorie eingereiht würden, so daß Beschwerden gegen sie nicht bei dem vorgesetzten Exekutiv⸗ beamten, sondern bei dem Kreisausschuß und Bezirksrath angebracht werden müssen, entschied sich das Haus auf Anrathen der Abgg. Dr. Gneist und Dr. Lasker für die unveränderte Fassung der Kommission.

§. 34 lautet:

„An Stelle der Beschwerde an den Landrath beziehungsweise den Regierungspräsidenten (§. 35) findet die Klage statt und zwar a. gegen Verfügungen des Srtsvorstehers, des Amts vorftehers oder des Polizeiverwalters einer nicht eximirten Stadt bei dem Kreis⸗ ausschuffe, b. gegen Verfügungen des Landraths oder des Polizei. verwalters eines Stadtkreises oder einer eximirten Stadt bei dem Bezirkaverwaltungsgerichte. Die Klage kann nur, auf die gleichen Behauptungen gestützt werden, wie die Klage bei dem Ober ⸗Ver⸗ waltungsgerichte (5. 33).“

Derfelbe wurde mit dem vom Abg. Löwenstein beantragten Zusatz angenommen:

„Die Klage ist innerbalb der gesetzlichen Frist bei derjenigen . gegen deren Beschluß sie gerichtet ist, schriftlich anzu— ringen.“

. . 43 Uhr vertagte sich sodann das Haus bis Abends

Uhr.

In der Abendsitzung, welcher am Ministertische der Mi⸗ nister des Innern Graf zu Eulenburg und der Regierungs⸗ kommissar Geheime Regierungs⸗Rath v. Brauchitsch beiwohnten, wurden sämmtliche Paragraphen bis zum 5. 71 mit unwesent⸗ lichen Modifikationen genehmigt.

Auf den Antrag des UÜbg. v. Bismarck (Flatow) beschloß das Haus, eine Lücke der Kreisordnung durch Annahme eines neuen §. TL a. auszufüllen, wonach auch dem Landrathe das Recht zur Verhängung von Ordnungsstrafen gegen Kreisbeamte zustehen soll.

S. 79 regelt das Verwaltungs streitverfahren in Streitig⸗ keiten zwischen dem zur Unterhaltung einer Schule Verpflichteten und der Schulaufsichts behörde. Nach den Beschlüssen der Kom⸗ mission soll die Entscheidung des Kreisausschusses bez. des Be⸗ zirks verwaltungsgerichts über die Verpflichtung, zu den Bau⸗ kosten beizutragen, endgültig und sofort vollstreckbar sein, vor⸗ behaltlich des Rechtsweges gegen einen Dritten, den der Be— theiligte zur Entschädigung für verpflichtet hält. Ein Amende⸗ ment des Abg. Tiedemann wollte bezüglich der Frage über die Nothwendigkeit und die Art der Ausführung des Baues die Berufung an das Ober⸗Verwaltungsgericht offen lassen.

Nachdem der Regierungskommissar Geheimer Regierungs⸗ Rath v. Brauchitsch die Annahme des Antrages befürwortet hatte, wurde der durch Abg. Miquel unterstützte Antrag mit 136 gegen 97 Stimmen angenommen.

8. 137 giebt dem Bezirksrath die Entscheidung über die fernere Gestattung des Wochenmarktverkehrs mit gewissen Hand⸗ werkerwaaren von Seiten der einheimischen Verkäufer. Auf den Antrag des Abg. Richter (Hagen) wurde diese Entscheidung, sowie diejenige über Zahl, Zeit und Dauer der Wochen⸗ 2 an die Bedingung der Zustimmung der Gemeinde ge⸗

unden.

Unter die Schlußbestimmungen beantragte Abg. Richter Gagen), einen neuen Paragraph einzufügen, wonach für den Stadtkreis Berlin ein besonderes Bezirksverwaltungsgericht ein⸗ gesetzt werden soll, dessen Mitglieder, soweit sie gewählt werden müffen, bis zum Erlaß des Gesetzes über die Provinz Berlin vom Magistrat und Stadtverordneten gemeinsam zu wählen sind. Bis zu dem gedachten Zeitpunkt werden die Obliegenheiten des Bezirksrathes und Provinzialrathes von dem Ober⸗ Präsidenten und resp. dem zuständigen Minister wahr⸗ genommen. Der Regierungskommissar Geheimer Regie⸗ rungs⸗Rath v. Brauchitsch bat, den Antrag abzulehnen, da das Gesetz über die Provinz Berlin, wenn nicht in der gegenwärtigen, so doch sicher in der nächsten Session zum Abschluß gebracht werden würde. Der Abg. Richter theilte diese Zuversicht nicht und empfahl unter Hinweis auf die anomalen Zustände, in denen sich die Hauptstadt befinde, die Annahme des Antrages.

Der Abg. Dr. Lasker schloß sich diesem Wunsche an, worauf das Haus dem Antrage mit großer Majorität beitrat. Im Uebrigen wurde die Vorlage mit unwesentlichen Modifikationen nach den Beschlüssen der Kommission angenommen.

Schluß 11 Uhr.

Zur Eisenbahnfrage. * (Vergl. Nr. 116 d. Bl.)

Bei Gelegenheit der Verhandlungen im englischen Parlament wegen Konselidirung der verschiedenen Eisenbahnlinien Irlands in der Hand des Stazats erschien bereits im Jahre 1873 eine im Wesent— lichen aus Leitartikeln der „Belfast Times“ und des „Newry Re⸗ porter! zusammengestellte Broschüre, deren Verfasser G. R. Crowe in dem ersten Theile dersel ben auf die Mißstände des damals und auch jetzt noch bestehenden Systems hinweist und nach der „Nordd. Allg. Zig.“ daran folgende Bemerkungen knüpft:

Um den bestehenden Uebelständen abzuhelfen, ihre Wiederkehr zu verhüten und so viel als möglich den vollen Vortheil aus einer so 3 Macht, wie ein gut geleitetes System von Eisenbabnlinien in edem Lande ist, zu ziehen, ist eine einheitliche und wirksame Ver. waltung durchaus nothwendig. Eine solche kann aber nur der Staat bieten, er allein ist im Stande, Leute zu finden und zu dirigiren, wache sich in den verschiedenen Zweigen auszeichnen und in Stande sind, die mannigfachen Obliegenheiten einer Eisenbahnverwaltung zu eifüllen, sowie einen einsichtigen Mann an ihre Spitze zu stellen, der seine Pflicht um ihrer selbst und um der Ehre willen, seinem Lande u dienen, treu erfüllen würde, gerade wie dies in allen anderen

weigen der Verwaltung geschieht.

n dem zweiten The le werden dann kurz die Vortheile hervor gehoben, welche aus einem Uehergange der Eisenbahnen an den Staat entspringen würden, sowie die Rachtheile, welche durch eine derartige Maßregel beseitigt werden würden. Sollte der Staat die Eisen bahnen und deren Verwaltung übernehmen, so würden daraus, neben vielen anderen, folgende Vortheile entspringen.

1) Die Produktivität eines Landestheiles würde nicht als Mittel angesehen werden, daraus Vortheil für eine bestimmte Eisenbahn zu ziehen, sondern zum Besten des ganzen Landes entwickelt werden. Die kleinliche Rivalität der Konkurrenzbahnen, unter der das Publikum jetzt in so hohem Maße leidet, wurde verschwin den. Jetzt bleiben die Bedürfnisse einer Gegend, ausgenommen so weit eine besondere Bahn sich dieselbe zu Nutze machen kann, in den meisten Fällen un— berüũcksichtigt.

2) Die Tarife wurden öffentlich bekannt gemacht werden, und

Händler in abgelegenen Gegenden könnten sich Kenntniß davon ver

schaffen, wieviel Fracht sie für Waaren, die sie früher nicht bezogen, zu zahlen haben würden, Die vortheilhaftesten Bezugsquellen könnten auf diese Weise feftgestellt und neue Handelsquellen aufgeschlossen werden.

3) Einen Fahrplan zusammenzustellen erfordert jetzt außerordent⸗ liche Geschicklichkeit, da man aus den höheren Fahrpreisen so viel wie möglich herausschlagen und den Konkurrenzbahnen möglichst schaden will, und da alle Bahnen eine Art von Monopol haben, so kann das Publikum keinerlei Genugthuung erhalten und muß sich dem Auzspruche der Direktionen unterwerfen. Dieser Uebelstand würde befeltigt werden und an dessen Stelle ein einheitliches Syftem für das ganze Land treten, . ;

I Perfonen und Gütertarife würden binnen Kurzem um die Hälfte herabgesetzt werden können. Jetzt wird die allgemeine Regel Enes einheitlichen Satzez nicht befolgt; Rabatt wird gegeben und der Gütertarif ift auf allen Bahnen ein anderer. ö

6) Fahrscheine könnten zu jeder Zeit nach jedem Orte für jeden

ug ausgegeben werden und so das furchtbare Gedränge an den chaltern sowie Verspätungen und die dadurch veranlaßten Unfälle vermieden werden. ; ö

6) Spezielle Tarife für besondere Bedürfnifse könnten eingeführt werden, wie z. B. für die Beförderung von Arbeitern aug dicht be völkerten in spärlicher bewohnte Gegenden zur Zeit der Frühjahrs- bestellung oder zur Ernte, oder den Transport von Fischen und von Fischergeräthen nach der Küste, zum Besten sowohl des allgemeinen Wohls als lokaler Industrie. ;

D Fuͤr die Beförderung von Vieh könnte durch die Errichtung von Futter und Trinkplätzen besser gesorgt und dadurch diesem wich⸗ tigen Handelszweige eine erhöhte Bedeutung gegeben werden. Augen⸗ blicklich wird nicht der siebente Theil des Viehs per Bahn befördert.

8) Packetbeförderung. Man muß oft für kleine Packete auf die Entfernung von etwa dreißig (engl.) Meilen 1 Schilling bezahlen, welche durch die Post für ein oder zwei Merde bis in die entfernteften Theile des Landes gesandt werden könnten und wofür Eisenbahnen und Dampfboͤte bereits vom Staate subventionirt werden. Ein auf den Grundlagen für die Briefbeförderung basirter Tarif könnte an Stelle der ö willkürlichen und übermäßigen Forderungen treten.

9 Die echnungs legung könnte eine einfachere und leichter verstãnd⸗ liche werden. Kapikal und Einkommen würden in ihre rechtmäßige Stellung zu einander gebracht und Debet⸗ und Kreditkolumnen einander einfach gegenübergestellt werden, woraus sich leicht der Ertrag einer Salon oder eines Jahres genau ergeben würde.

1 Statistische Angaben würden, wenn, verständi aufgestellt, den industr iellen Fortschritt oder Rückschritt eines jeden bin auf⸗ weisen. Zur Zeit stnd sie unzuverlässig; denn wenn auch einzelne Bahnen genaus Resultate angeben, so ist doch bei andern ganz das G gentheil der Fall. Würden die laufenden Ein. und Ausgaben in richtiger statistischer Form gebucht, so könnte man daraus mit Schnelligkeit und Genauigkeit werthvolle Angaben für jeden Monat, jedes Vierteljahr oder Jahr entnehmen.

1I) Abrechnung und Prüfung. Da ( nur eine Eisenbahngesell⸗ schaft im Lande geben würde, die ihre Verbindungen über alle Landes- theile erstrecken würde, in denen dies wünschenswerth erschiene, so würde die Arbeit der gegenseitigen Abrechnung und der Prüfung der Beläge bei den einzelnen Direktionen unnöthig sein. Nur mit Eng- land und Schottland wäre eine Verrechnung nöthig, sowie eine ein⸗ fache Prüfung der Einnahmen und Ausgaben und deren Beläge, und diese Arbeit könnte gut, und billig in einem Centralbureau abgemacht werden, in dem man die besten der jetzigen Beamten beschäftigte.

12 Beamte. Auf kleinen Linien ist . eine vollständige Be- setzung aller Stellen nöthig. Außer zwölf bis vierzehn Direktoren muͤssen sie einen Anwalt, einen Betriebs direktor, Ingenieure, Buch⸗ halter, Jaspektoren und eine große Zahl von Bureau⸗ und anderen Beamten halten. Daß gute Kräfte, ohne daß das Leben und Eigen⸗ thum des Publikums Gefahr läuft, von ihnen nicht bezahlt werden können, liegt auf der Hand, wäre dagegen die Eisenbahnverwaltung in Einer Hand, so würde jede einzelne Eisenbahnabtheilung unter der Leitung der fähigsten Männer stehen, die es im Lande gäbe.

15) Prozesse. Nur ein Rechtsanwalt würde nöthig sein, und da es in seinem eigenen Interesse liegen würde, Prozesse zu vermeiden, so würde daß jetzt so fruchtbare Feld verhältuißmäßig brach liegen und einige , , Pfund würden jährlich gespart werden.

14 Die Aera der Grunder und verschiedener kostspieliger Aus⸗ gaben würde vorbei sein, da alle nenen Anlagen durch besoldete Beamte erwogen, heschlossen und ausgeführt werden würden, deren Motto wäre, das Nöthige gut und schnell zu machen.

15) Verluste. Da der Handelsstand von der , der Tarif große Vortheile haben würde, so müßten alle aus Unfällen oder Verspätungen entstehenden Verluste auf Grund eines Tarifs abgemacht werden, dem der Marktpreis der verschiedenen Waaren zu Grunde liege, oder durch schiedsrichterlichen Sprach, damit Prozesse und die oft übermäßigen Entschädigungen vermieden würden.

16) Unfälle. Würde auf jeden Fahischein ein kleiner Zuschlag erhoben, so könnte ein großer Fonds gebildet werden, qus dem die aus den Unfällen und Verlusten entstehenden Ansprüche leicht befrie⸗ digt werden könnten. Im Jahre 1870 wurden in Irland 1710, 350 PVassagiere erster, 725525 zweiter und S, 568,425 dritter Klasse be⸗ fördert und außerdem 14.831 Abonnementabillets ausgegeben. Würde auf Fahrscheine erster Klasse ein Zuschlag von 14 Vence, auf die zweiter Klasse ein solcher von 1 Penny, auf die dritter Klasse von I Penny und für jedes Abonnementsbillet ein solcher von 1 3. erhoben, so wurde sich jährlich die Summe von 42,591 Pfd. Sterl. ergeben, zehnmal so viel als an Entschädiguvgen bezahlt wird. Aus dem Ueberschusse könnten dann verdienstvolle Beamte DPensionen erhalten, deren Aufmerksamkeit auf Personen und Güter dadurch neu angespornt werden würde, 99 jedes Pfund Sterling welches für Entschädigungsansprüche gezahlt werden mußte, ihrem Pensionsfonds entzogen werden würde.

17) Betriebsmaterial. Unter den jetzigen Verhältnissen giebt es auf einzelnen Linien viel mehr Lokomotiven und Wagen jeder Art als nöthig, während auf anderen, in Folge ihrer pekuniären Ver- legenheiten, der Verkehr aus Mangel daran Störungen erleidet. Ständen sammtliche Eisenbahnen unter Einer Verwaltung, so könnte dieser Uebelstand leicht vermieden werden.

18) Ebenso könnte an Maschinen viel gespart werden, da nur e, , , . , und Wagen erford erlich sein

de. Auch könnten große Ausgaben für Eifen— ; Eider rden n 8 9 für Eisen und Messingguß

. 197) Materialien und sonstize Waagren könnten vorlheilhafter ein-

gekauft erden, als es jetzt der Fall ist. Würden in den großen Daf e upltzen Depots der Hauptartikel errichtet, so könnte man zur richtigen Zeit große Quantitäten ankaufen und sie an den verschie⸗ denen Stationen auf deren Requisition abgeben. Grade an diesen Gegenstãnden könnte man leicht 20 sparen.

20). Neue Linien. Keine neue Linie oder Verlängerung einer alten würde gebaut werden, wenn nicht der deutlichste Beweis für ihre Nützlichkeit vorläge. Die kommerziellen und industriellen Vor theils einer jrden Getzend würden in Verbindung mit dem Nutzen, . sie dem Lande im Allgemeinen bieten, und der daraus erwachsen⸗ en Hebung des Wohlstandes erwogen und dann erst die Anlage neuer *r. e em werden.

21) Beamte und Aktionäre. Eine große Zahl von Privatbeam⸗ ten würden besoldete Staatsdiener 169 Tausende . Gläubiger des Staatez werden und dadurch ein um so größeres In⸗ teress an der Aufrechterhaltung der Ordnung haben.

; 22) Krieg. Im Falle eines Krieges ist es durchaus erforderlich,

sämmtliche Bahnen strategischer Zwecke Und der Beförderung von Truppen und Kriegsmaterigl halber unter Staatzverwaltung stehen, da die bei einer getheilten Verwaltung unvermeidlichen Verzögerungen und Verwirrungen die nachtheiligften Folgen haben könnten.

25) Die Differenzen zwischen den Verwaltungen der Post und der Telegraphen und den Direktionen der Eisenbahnen würden auf-

24) Die jetzigen hohen Kosten j . deleaml konnten . , en für Inspektionen durch daz Han

hören.

25) Beamten könnten für Dienstreisen Freikarten ertheilt und

dadurch die übermäßigen Reisekosten reduzirt werden.

Von den hergebrachten Einwendungen gegen die Erwerbung der Cisenbahnen Seitens des Staates sind namentlich vier hervorzuheben, nicht stichhaltig

1) Einmischung der Regierung in Privatunternehmungen. Dieser haf aber keinen Halt. allgemeinen Nutzen sollten stets durch die Nation ausgeführt werden. Die öffentlichen Interessen sollten durch Regierungsmaßregeln gewahrt emacht, den Betr ersuch ist mißglüdt. Ihre Verwaltung brachte weder etwas ein, noch war sie für das Land Den wenigen Gesell⸗ die eine hohe Dividende zahlen, kann dieselbe für immer aber um ihrer selbst willen sollte ihnen die Macht den Werth der Bahnen 1 verringern oder die Be-

se und durch Vorschriften

die sich bei näherer Prüfung indessen sämmtlich als erweisen dürften.

Einwand ist scheinbar richtig,

haben den Versuch

werden. Gesellschaften und dieser

unserer Eisenbahnen zu leiten,

so vortheilhaft, als sie es hätte sein müssen. schaften, garantirt werden, genommen werden, t 4 pölkerung noch ferner durch übermäßige Preise zu schaͤdigen, welche mit ihrem individuellen Wohlstande in Widerspruch stehen.

Regierung, verwalten lassen, mag, fr kontroliren können,

sie mit den besseren verschmelzen.

6 n,, Monopol zu behalten. Die 1 ) Hände. Wir leben nicht mehr im vorizen Jahr Schreckenggespenst hat keinen Bestand. Füßen verlieren. Selbst zur Zeit der W würde von Seiten der Regierung ein Extrazug, werden, um diesen einen Stimmgeber eben so sicher, zu befördern als jetzt,

3) Protektion. Dieselbe wird aber von Tage zu Tage unbeden bel den Eisenbahnen

Leben und Besitz aller Klassen der. Ge⸗ sellschaft würden auf dem Spiele stehen, die nur anerkannter Fähig- Keil nk Verdienst anvertraut werben könnten. Die jetzigen Beamten würde man, foweit thunlich, beibehalten und ihnen eine ihren Fähig-

tender. In der Armee ist sie fast verschwunden, könnte sie gar nicht bestehen.

keiten angemessene Beschäftigung zuweisen. 4 Die Regierung leiten als Gesellschaften.

pie Eifenbahnkommission im Jahre 1868 gezeigt hat.

liches Bild des Ganzen wurde damals geschaffen, überall technisch ge bildete Kräfte verwandt und jeder einzelne Theil in seiner Bedeutung Fehler und Vorzüge werden in ihrer wahren

zum Ganzen erwogen.

Wir, d. h. das Land, wollen die Bahnetz kaufen, und sie durch unserẽ eigene Direktion, nämlich die da wir, so seltsam dies auch klingen alß alle Eisenbahndirektionen; wir woll'n auch den vollen Werth für die nothleidenden Linien zahlen und Wenn wir früher genöthigt waren,

jenen Gesellschaften zu gestatten, die Schienen, oft zu unserem großen Nachtheil, quer durch unsere Felder legen zu lassen, so können wir ihnen doch ferner nicht gestatten, die Bahnen als ein für unseren Fort

Regierung bekommt dadurch zu gie. Macht in ihre undert und auch dies

Ein Staatsmann, der ein Tastthier aus uns machen wollte, würde hald den Boden unter seinen len, wo eine Stimme fehlte, um das Ministerium bei einer wichtigen Wahl zu schlagen, wenn nöthig, gestellt

wenn nicht sicherer,

kann derartige Unternehmungen nicht so gut Im Gegentheil, ste kann es viel besser, wie

Gestalt aufgedeckt. Kein

begabte Leute in als der Regierung, Arbeit so Werke von

die Regierung zu leisten Betrieb

Arbeit zu fast

abertroffen worden, und kommerziellen

solch eine Arbeit so gründlich ausführen, wie es die Regierung für das ganze Bahnnetz gethan hat. selbst wenn sie die il hätten, allen

gut ausführen konnte, zuch die dauernde Verwaltung der Bahnen eben führen können? Die Verwaltung der Post zeigt seit Jahren, was

geht wie ein Chronomtter, alle Räder greifen in einander, und sie siefert uns täglich pünktlich alles aus, eder Richtung auf das Tiefste berührt,

elegraphen verwaltung aufzuweisen. . ; ; ( Hände der Regierung übergegangen sind, wird viermal die frũhere ein viertel des früheren Preises und zu größerer Be⸗ friedigung des Publikums geliefert.

keinen unwesentlichen Theil des Budgets.

Direktorium kann für seine eigene Bahn ö nicht enthalten.

Der Grund liegt darin, daß ihnen, ste auszuwählen, doch nicht so Zweigen zu Gebote stehen würden wenn letztere eine so schwierige warum sollte sie nicht so gut durch⸗

und

im Stande ist. Diese komplizirte Maschine

was unsere Interessen nach Denselben Erfolg hat die Seit die Telegraphen in die

Dle höchsten Erwartungen sind der Ueberschuß dieses Departements bildet

Die Nr 1716 der

bach, modellirt von E.

Land⸗

tende austrocknende Xst früchte in der ungünstig Korn und Weizen, sind

der sein wird. Ebenso

dem Sonnenschein der

auf 20. d. der Frost gethan habe. Ein übersicht⸗

und Eisengießerei

unst, Wissenschaft und Literatur.

J. Weber), enthalt u. A.: ungen anz prinz Friedrich Karl“, eines der Schiffe des nach Salonichi beorder⸗

ten deutschen Panzergeschwaders, un J. Klasse „Nautilus“, nach Konstantinopel beordert.

nungen von H. Penner);

bauenden Circus Renz in Berlin.

Von der unteren Lahn, 19. Mai. Astluft hat auch in unserer Gegend auf die Feld⸗

auszusehen, daß wenigstens der Strohertrag derselben

daß an vielen Orten Futtermangel herrscht, gleicher Witterung erheblich steigern dürfte. steht auch dieses Jahr in Aussicht, tenden Raupen die Aussichten vernichten.

dürfen, wenn nicht schädigende Tinfluͤsse auf die Blüthe einwirken, ein gutes Weinjahr erwarten. .

aus Dürkheim wird berichtet, daß in der Nacht vom 18. den Weinbergen wieder empfindlichen Schaden

Gewerbe und Sandel. Nach dem Geschäftsbericht der Halleschen Maschinenfabrik

auf 777,323 M; in dieser Summe sind die 169,447 6 betragenden Lie-

FIllustrirten Zeitung (Leipzig, J. Abbildungen der deutjchen Panzerfregatte

und des deutschen Kanonenboots (Originalzeich · ferner das Schiller Standbild zu Mar— F. Ran und den Entwurf des neu zu er—

und Forstwirthschaft.

(Rb. K) Die anhal. Bericht über das sten Weise eingewirkt. Die Winterfiüchte, sehr wenig entwickelt und ist schon jetzt vor⸗ kein bedeuten⸗ sind die Futterpflanzen derart zurückgeblieben, der sich bei fortdauernder Eine reiche Obsternte falls nicht die massenhaft auftre⸗ Die Reben haben unter

letzten Tage recht schön getrieben und wir

bezifferte sich der Umsatz des Jahres 1875

ferungen der Eisengießerei . Im Ganzen ist der Um dem Werthe um etwa 10,600 M zurückger lieben. waren 75 ca. 170 Arbelter beschäftigt, an die im Ganzen 173 361 46 Lohn gezahlt wurden. gt. ; ; welchen zu Abschreibungen auf Grundstücke und Gebäude, Maschinen ꝛc. 51,487 S verwendet worden sind; außerdem sind davon zur Dotirung des Delcrederekontoz 13,R216 S entnommen und es verbleibt mithin ein Reingewinn von 117,231 3047 416, wodurch sich derselbe auf 17,949 66 erhöht, und es gelangen nach Abzug, der bem Aufsichtzrathe und Vorstande zu gewã hrenden Tantid are, g0 6h0 M gleich zehn Prozent oder 69 M pro Aktie zur Vertheilung an die Aktionäre; der dann noch verbleibende Ueberschuß von 3089 S wird auf das Jahr 1876 vorgetragen.

Die Arbeiten auf der Weimar⸗Geraer nach der „B. Börs. 3.“ so weit vorgeschritten, daß der Großherzog, welcher sich gestern zu einem mehrtägigen geben hat, die Fahrt dorthin auf der Schwierigkeiten bereitet die Herstellung Ilm bei Weimar, an welchem noch mancherlei sind. Indessen wird die Bahn im Laufe des nächsten Monats dem Verkehr übergeben werden können.

Die vorgestrige Generalversammlung der Hainich en RRoß⸗ weiner Eisenbahn-Gesellschaft hat einstimmig den Verkauf der Bahn an den faͤchsischen Staat zu dem von diesen angebotenen Kaufpreis von 1,460,000 S genehmigt. halten 45 9 ihres Nominalbesttzes, die Aktionare 15 00. neralversammlung beschloß noch, die Regierung zu ersuchen, daß sie den Kaufpreis so weit erhöhe, daß die Aktionäre 20099 erhalten,

In der ordentlichen Generälversammlung der Westd eutschen Versicherungs-Aktienbank vom 22.

New York, 23. Mai. Queen?“ der Rational Dampfschiffs⸗ Compagnie (C. Mes⸗ singsche Linie) ist hier eingetroffen.

an die Maschinenfabrik für rohen Guß in 1875 gegen 1874 nach Im Durchschnitt

Der Bruttogewinn beträgt, 181,330 „S, von

Hiervon fließen in ben Reservefond

Eisenbahn sind

Aufenhalt nach Jena be— Bahn zurücklegen konnte. des großen Viadukts über die Arbeiten erforderlich

Die Prioritätenbesitzer er⸗ Die Ge⸗

d. M. wurde spezieller

Refultat des Rechnungsjahres 1875 erstattet. Die

Prämien Einnahme stieg von 1.187.862 46 in 1874 auf 1,208 096 . und der Bestand am Schlusse des QÄhres 1875 betrug 61,325 Po- lizen mit 759 088,948 6 Versicher mit 693,360,828 M. Ende 1874, und ist sonach eine Vermehrung um 4, M74 Polizen mit 65. 727, 220 66 zu konstatiren. An Brandschäden zahlte das Essener Institut für eigene Rechnung an Entschädigungen 351, 945 16 und reservirte 63.624 S . Die auf 1876 vorgetragene Prämienreserve von 888,720 S6 Brutto, Abzug des bei den Rückversicherern vorausbezahlten Prämienbetrages ist um 28, 290 M höher, resultat pro 1875 beziffert sich Tantismen nach Maßgabe des Statuts sich ergeben; 72990 („. oder Z5 M per Aktie gleich 60 / der Einzahlung erhalten die Aktionäre als Dividende und 9802 MS. wurden dem Kapitalreservefonds zugetheilt, der sich hierdurch auf 108,132 erhöhte.

zsumme gegen 47,251 Polizen

resp 414421 M für eigene Rechnung nach

als der vorherige Vortrag. Das Gewinn, auf S8, 15 M, wovon 7113

Ver dehrs⸗Anstalten (W. T. B) Der Dampfer „The

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Fu ferate für den Deutschen Reichs n. Kgl. Preuß. Stzats⸗ Anzeiger, das Gentral· Handelsregister und das zgostblatt aimmt an: die Könlgliche Expedition zes Nentschen Reichs- Anzeigers und Röniglich Vreußischen Staats · Anzeigers: Berlin. E. H., Milhelm⸗Straße Rr. 32.

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. Subha stationen, Aufgehote, Vor a. dergl.

Deffentlicher Anzeiger.

steckbriefe und Untersuohungs-Sachen. 5. Industrielle Eteblissements, Fabriken and

3. Verkaufs, Verpachtungen, Submissionen et. L Vorleosung, Amortisation, Linszahlung 2. V. Ven öffentlichen Fapieren.

Grosshandel. G8. Vorschiedens Bekanntmachungen. Literarische Anneigen. Theater- Anneigen.

ladungen

Inserate nehmen an: Bureau der deutschen Zeitungen zu Berlin, Mohrenstraße Nr. 45, „Invalidendank⸗

& Vogler, k Bittner & Winter, sowie alle übrigen größeren

4 das Central ⸗Annoncen⸗

die Annoncen⸗Expeditionen des Rudolf Mosse, Haasenstein ch. L. Daube & Co. E. Schlotte.,

Aunoncen⸗Bureans.

K

In der Börsen-

7. Facilien-Nachrichtan. beilage. ,

e

Steckbriefe und untersuchungs⸗Sachen. aufg

Steckbrief. Gegen den Buchbiuder Alber Trojahn und dessen Ehefrau Auguste, geb. Schmidt, ist die gerichtliche Haft wegen wiederholter Unter⸗ schlagung in den Akten. T. S5 de 1876, Komm. II., beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht aus

rührt werden können. Es wird ersucht, dieselben im Ee lun fallt festzunehmen und mit allen bei ihnen

sich vorftnden den Gegenständen und Geldern an die Gemeindebezirk

428

Das dem Kaufmann Anton Loringet gehörige, im Lichtenbergz belegene, im Grund—

Berlin, den 13. Mai 1876. Königliches Kreisgericht. Der Subhastations . Richter.

Subhastations⸗Patent.

Königliche Stadtvoigtei⸗Direttion hierfelbst abzu. Puch von Lichtenberg Band 25 Bl. Nr. liefern. Bersin, den 3). Mai 1875. Königliches Stadt zeichnete Grundstück soll

gericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kom⸗ mifston II. für Voruntersuchungen, Beschreibung. J. Des c. Trojahn: Alter: 36 Jahre, geboren am 3. November 18385, Geburtgort: Mewe, Größe: 5 Fuß 4 30ll, 66 dunkelblond, Gesichtabildung: rund, Gesichts farbe: gesund, Gestalt: untersetzt. jJ. Der verehel. Trojahn, geb. Schmidt; Alter: 35 Jahre, geboren am 18. Oktober 1840, Geburts⸗ ort? Insterburg, Größe: 5 Fuß 4 Zoll, Haare: dunkelblond, Kinn: rund, Nase:

an hiesiger Gerichtsstelle, Nr. 2), oͤffentlich an den

den 18. Juli 1876,

im Wege der nothwendigen Su

ebendort verkündet werden.

J e: Daß zu versteigernde Grundstück ist zur spitz, Gesichtsbil⸗ steuer, bei einm derselben unterliegenden

bung; laͤnglich, Gefichtsfarbe: blaß, Gestalt: schlank. Fiächenmaß ron 15 Aren 26 Qu. Meter

Reinertrag von Auszug aus der Steuerrolle und dem Grundbuch

Der am 8. September v. J. gegen den Eisen bahnarbeiter Friedrich Elger aus Mühlseifen, Kreis Löwenberg, erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert. Caffel, 19. Mai 1876. Der Staars⸗ anwalt Baumgart.

Steckbriefs⸗Erledigung. Unser unterm 7. April R J. gegen den Müllergesellen Friedrich Plautz aus Doeringshagen bei Naugard erlassene Steckbrief ist erledigt. . ;

Greifenberg in Pommern, den 11. Mai 1876.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Buh baftatis neu, Aufgebste, Bur- lad ungen u. dergl.

9 * lan! Subhastations⸗Patent.

Die dem Tischlermeister August. Christ zu Berlin, Prinzenstr. 31 gehörige, in Britz belegenen, im Grundbuch von Britz Band XIII. Bl. Nr. 502 und 503 verzeichneten Grun dstücke nebst Zubehör sollen

den 15. Juli 1876, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtestelle, Zimmerstraße Nr. 25, Zimmer Rr. 3, im Wege der nothwendigen. Sub. hastation öffentlich an den Meisthieten den versteigert und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags ebenda /

den 14. Zuli 1876, Mittags 12 Uhr,

verkündet werden.

Die zu versteigernden n Grundsteuer, das Grundstück Nr. 502 bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗Flächenmaß von

Latz Grundbuch bedurfende, Realrechte geltend zu machen h

Steuerrolle und Abschrift des Grundstücke sind zur

5 Ar 43 Qu. Meter mit einem Reinertrage von

45 Y, das Grundstück Nr. Ms bei gleichem Flãchen⸗ maß mit einem Reinertrag von 78 , dagegen zur Gebäudesteuer zur Zeit nicht veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuch- blattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundftück betreffende Nachweisungen und hesondere 5 sind in unserm Bureau V. einzu- ehen.

Alle Diejenigen, welche Eitzenthums⸗ oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in dag Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht ein · getragene FRealrechte geltend zu machen haben, werden

*

5 M 79 8 veranlagt.

sind in unserem Bureau 3. einzusehen. Alle Diejenigen, welche Eigenthums oder

zur Wirksamkeit gegen Dritte

aber nicht ei

fordert, dieselben zur Vermeidung der spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.

Berlin, den 13. Mai 1876 Königliches Kreisgericht. Der Subhastatione⸗Richter.

. Subhastatio ns- Patent.

Das dem Bauunternehmer Johann Rictzel zu Berlin gehörige, in Nixdorf belegene, i

duch von Deutsch- Rixdorf. Band 18 Bl. Nr. 617 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll

den 21. Juni 18265, Mittags 12

an hiesiger Gerichtsstelle, Zim merstraße 25,

Nr. 12,

nächst das Urtheil über die Erteilung des den Lę. Juni 1826,

stener, bei einem derselben unterliegenden

Flächenmaß von 4 Ar 17 Qu-⸗Meter mit einem Rein · Auszug aus der Grundbuchblattes, in das Grunz— sruͤck betreffende Nachweisungen und besondere Kauf- bedingungen sind in unserrn Bureau V. einzusehen. All. Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander. weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung

ertrag von 30 . veranlagt;

gleichen etwaige Abschätzungen, andere

in das Hypothekenbuch bedürfende, aber

getragene Realrechte geltend zu machen ., *. La feu ng er ben intrag; tagt,

den aufgefordert, dieselben zur Vermeidun klusion spätestens

melden. den 16. Mai 1876.

Berlin, . Rönigiiches Kreisgericht. Der Subhastationt · Richter.

en Subhastations⸗Patent.

Das dem Buchha lter Gustav Brandis

efordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion t spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.

Vormittags 11 Uhr, Zimmerstr. Rr. 25. Zimmer

Meistbietenden versteigert, bemmächft das Urtheil über die Ertheilnng des Zu ingleichen etwaige Abschätzungen, audere das Grund⸗

lags den 19. Inll 1876, Vormittags 11 Uhr,

der Eintragung in

aben, werden aufge⸗

ĩ e der uoihwendigen. Subhastation J 39 öffentlich . e He fbi ,.. al oer, 9 kurch aufgefordert, sich sgätestens in dem an hiesiger

Nachmittags 127 Uhr, ebenda in Zimmer Nr. 16 verkündet werden. Das zu versteigernde Grundstück ift zur Grund—

im Verfteigerungstermin anzu⸗

gehörige, in Steglitz belegene, im Grundbuch von Steglitz, Band 18 BI. Nr. 563 verzeichnete Grund stück nebst Zubehör soll den 5. Zuli 1876, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstr. Nr. 25, Zimmer Nr. 12, im Wege der nolhwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden verfteigert, und dem naͤchst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags den 7. Juli 1876, Mittags 1 Uhr, ebenda verkündet werden, ö Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 12 Ar Os Qu. Meter mit einem Reinertrag von 5 67 , zur Gebäudesteuer bis her nickt veranlagt. J Auszug aus der Steuerrolle, und Hypothekenschein,

827 ver

thastation und

stuͤck betreffende Nachweisungen und besondere Kauf⸗ e . sind in unserem Bureau V. einzu⸗ sehen.

Ai Diejenigen, welche Eigenthum s oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufge⸗ fordert, dieselben zur Vermeidung der Präkluston spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.

Berlin, den 16. Mai 1576.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations Richter.

Grund⸗ Gesammt⸗ mit einem

ander weite ngetragene

Präklusion

Vekanntmachung.

Es ist bei uns das Aufgebot des verloren ge gangenen Hypotheken · Dokuments:

(4692

äber die auf dem Grundstüct. Band III. Bl. str 80 des Grundbuchs von Tucheband Abthei⸗ lung III. Nr 2 für die Wittwe Sens, Doro⸗ tbea Sophie, geb. Landsberg, aus dem Kauf vertrage vom 24. Mai 1862 und der Urkunde vom 4 November 1862 eingetragenen 110 Thlr. keantragt worden.

Alle Diejenigen, spruͤche als Eigenthümer, onstige Gläubiger zu machen haben,

m Grund⸗

Uhr,

Zimmer Crssionarien, Pfand⸗ oder

werden hier⸗

und em. Gerichte telle, Zimmer Nr. 17,

welche an diese Hypothekenpost An⸗

Zuschlags am 18. Äugust, Vormittags 11 Uhr,

anstehenden Termine zu melden, widrigen falls alle unbekannten Interessenten mit ihren Ansprüchen prä⸗ kludirt und die qu. Hypothekenpost gelöscht werden

wird. Cüstrin, den 26. April 1876. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Gesammt⸗

4459 4 Die verehel. Böttcher gesell Grieger, Christiane Wilhelmine, geb. Meusel, hier hat gegen ihren Ehe⸗ nicht dein · mann. den Böttchergesellen Johann Uugust wer⸗· Albert Grieger, wegen böslicher Verlassung auf ihre Ehe mit dem Verklägten zu trennen, den Verklagten für den allein schuldigen Theil zu erkläꝝen und zur Heraus gabe des vierten Theils seines Vermögens als Ehe⸗ scheidungsstrafe zu verurtheilen und demselben die

Kosten des Prozesses aufzuerlegen. . Zur Beantwortung der Klage und zur mündlichen

Verhandlung ist Termin auf

den 26. September 18785 Vormittags 11 Uhr, zu Berlin vor dem Ehegericht im hiesigen Gerichtsgebände,

Postplatz 12, Zimmer Nr. 26, anberaumt, zu welchem Fer Verklagte hierdurch unter der Verwarnung vor⸗ geladen wird, daß im Falle seines Ausbleibens die Klagebehauptungen, insonders die bösliche Verlassung, für zugestanden erachtet und demgemäß was Rechtens erkannt werden wird. Görlitz, den 11. Mai 1876. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

44361 Der Haushälter Julius Ullrich hier hat gegen seine Ebefrau Johanna, geb. Wendrich, wegen bösz⸗ licher Verlaffung auf Scheidung mit dem Antrage geklagt: ö seine Ehe mit der Verklagten zu scheiden, die Verklagte für den allein schuldigen Theil zu erklären und derselben die Kosten des Prozesses auf zuerlegen. . Zur Beantwortung der Klage und zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 26. September er. Vormittags 11 Uhr, vor dem Ehegericht im hiestgen Gerichts gebäude, velta 123, Zimmer Nr. 24, anberaumt, zu welchem Fie Verklagté hiermit unter der Verwarnung vor. geladen wird, daß im Falle ihres Ausbleibens die Klagebehauplungen, insonders die bösliche Verlassung für zugestanden erachter und demgemäß was Rech tent erkannt werden wird. Görlitz, den 13. Mai 1876. Königliches Kreisgericht. JI. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛce.

r, In Dresden s bester und schönster

Lage und dessen Umgegend habe ich die vorzůgl. Zinshäuser, so wie herrschaftliche Villen mit alten schattigen Gärten, mit theilweis Stallung, Remise c,, von 30,000 A bis 300,000 „S unter den günstigsten Bedingungen zu verkaufen.

1747 Friedrich Miebe, = Bauk und t ommissionsgeschäft (D. 1277) in Dresden, Victoriastr. 20.

3 rm

4206 Bekauntmachung. .

Dis Lieferung des Torfbedarfs der Hiesigen

Königlichen Neuen Strafanstalt für das Winter

halbsahr 186,77, circa 350 Kubikmeter, soll im

Wege der Submission vergeben werden. Lieferungs⸗Bewerber wollen unter Einsendung der

Proben ihre Offerten versiegelt und portofrei mit

der Aufschrift:.

„Torf Lie feruugs Offerten bis zum „S8. Juni er. Vormittags 11 Uhr“,

zu welcher Zeit dieselben eröffnet werden sollen,

einreichen.

Die Lieferungs Bedingungen liegen während der Dienststunden im hiesigen Kassenzimmer zur Ein⸗ sicht aus.

Offerten, welche nach Eröffnung des Termins ein⸗ gehen oder nicht von Proben begleitet sind, bleiben unberücksichtigt, desgleichen die Offerten derjenigen Bewerber, welche die Bedingungen nicht vor dem Termin unter sichrieben haben.

Berlin, den 12. Mai 1876.

Die Direktion ? der Königlichen Nenen Strafanstalt.