1876 / 123 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 May 1876 18:00:01 GMT) scan diff

kämpfen gebabt hat und der man nicht nachrüihmen kann, daß sie die Schwierigkeiten mit besonderem Glück überwunden hätte. Ich glaube, meine Herren, daß die Verwaltung sofort mit erheblichen Ersparnissen wird geführt werden können, und daß sofort der Zustand eintreten wird, sobald die Staatsverwaltung beginnt, daß sich ganz andere finanzielle Resultate herausftellen werden.

Nun finde ich unter den 6 die gefallen sind, noch folgende Punkte notirt. Es wird unter tellt, daß der Vertrag, den wir geschloffen haben, gewissen Bankinstituten ungewöhnlich große Gewlnne zuführe. Meine Herren! Das ist ein absoluter Irrthum. Wag die Prioritätsobligationen 1. und 2. Serie betrifft, so sind die lärgst begeben, Bankinstitute haben ihrerseits gar kein wesentliches Inkeresse daran, ob deren Cours sinkt oder steigt. Das Verhälniß, was zwischen Bankinstituten und der Eisenbahngesellschaft gegenwärtig überhaupt noch besteht, ist folgendes, daß die Berliner Handels⸗ gesellschaft Vorschüsse ,,. hat zu dem ansehnlichen Zinsfuße von Zoso, zu dem meiner ÄAnsicht nach hohen Satz einer Provision von vierteljährlich Jüso, fährlich also von 2060, und daß sie, sowie der Staatsvertrag zur Ratihabition gelangt, daz von ihr vorgestreckte Geld zurück mpfängt, und in Zukunft eine Provision nicht mehr be⸗ ziehen wird, daß sie das Geld zurückempfaͤngt in einem Zeitraum, wo anderweitige Verwendung durchaus nicht gerade besonders vor⸗ theilhaft in Aussicht zu nehmen ist, das sind die großen Vortheile, die den Bankinstituten aus diesem Geschäft bevorstehen.

Dann, meine Herren, sind Bedenken darüber geäußert worden, wie der Staat dazu komme, eine neue Emission zu garantiren, das begreift man allenfalls; aber wie er denn dazu komme, auch die fruheren Emissionen zu garantiren, dag verstehe man nicht. Nun, meine Herren, wenn der Staat die Verwaltung der Bahn voll— standig übernimmt, wenn er das Interesse daran hat, daß der Betrieb der Bahn niemals unterbrochen werden kann, was folgt dann aus dem Schritte, den er thut: das doch offenbar, wenn die Zinsen der dritten Priorität gezahlt werden, die Zinsen der ihnen voranstehenden ersten und zweiten Prioritäten doch auch gezahlt werden müssen. Die mittelbare Garantie ist also jedenfalls übernommen worden; ob man früher es vielleicht unterlassen hat, die Garantie für die früheren Emissionen auszusprechen, will ich dahingestellt sein lassen; ich will blos meinen Nachfolgern für die Zukunft den Rath geben, daß sie es immer so machen mögen, wie wir es jetzt gemacht haben; denn jetzt sprechen wir klar und unzweideutig aus, es kann an keinem Tage das Verhältniß eintreten, daß etwa die Zinsen auf die erste und zweite Priorität nicht gezahlt werden, während der Staat die dritte Priorität garantirt hat, sondern aus der Garantie der dritten Priorität folgt ohne Zweifel auch, daß die erste und zweite Priorität sich der Ggrantie des Staates erfreue. Ich kann nur, sollte ein solcher Fall wieder eintreten, empfehlen, Daß das, was jetzt Wunder nimmt, als alltäglich erscheinen möge. Endlich, meine Herren, hat man nicht recht verstehen wollen, wie das ganze Geschäft für den Staat besonders vortheilhaft sein könne. Nun, ich sollte denken, wer den Verhandlungen des anderen Hauses gefolgt ist, wer gesehen hat, wie ein lebhafter Gegner der Vor- lage der Regierung empfahl, mindestens 14000, 000 Thaler für den Ankauf der Bahnen herzugeben, wie dann aus der Mitte der Kommission diesem Ba des. gegenüͤber sogleich Ausführungen stattgefunden haben, daß dabei die Baukosten der Strecke von Eilenburg nach Leipzig um 1 Million Thaler zu niedrig ver anschlagt seien, wie aus der Mitte der Kommission Darlegungen statt⸗ gefunden haben, um hinsichtlich dieses offerirten Kaufpreises minde— stenz auf 16 Millionen zu gelangen, der, meine ich, sollte doch allen falls zugestehen müssen, daß der Staat hier eine Operation macht, die ganz außerordentlich vorsichtig ist, die ihm in keinem Falle einen Nachtheil bringen kann und die ihm wahrscheinlich einen großen Vor theil sichert; denn, meine Herren, durch den Vertrag übernimmt der Staat die Garantie dafür, daß einmal für die bereits existirenden Prioritätsobligationen, dann für die neu zu kreirenden Obligationen in runder Summe für einen Werthbetrag ven nicht ganz 10 Millionen Thalern 4 Zinsen aufgebracht werden. Er kal sich ferner vorsorglich gewabrt, daß, wenn, wie es im höchsten Grade wahr⸗ scheinllch ift, die Bahn nach wenigen Jahren Erträge aufbringt, die mehr oder weniger erheblich über den zur Deckung der Zinsen er forderlichen Ertrag hinausgehen, daß dann den Aktionären nichts darf ausgehändigt werden, bevor nicht successive die sämmtlichen Vorschüsse des Staats nebst 309 Zinsen dem Staate erstattet sein werden, und er hat für den Fall, daß nun nachber die Verhältnisse der Bahn sich entwickeln, daß erhebliche Ueberschüsse eintreten, für den Staat nicht die Verpflichtung begründet, die Bahn zu kaufen, sondern er hat für den Staat das Recht geschaffen, wenn er seiner Zeit es seinem Vortheile entsprechend erachtet, das Eigenthum der Bahn unter Bedingungen zu erwerben, die man, glaube ich, als billig wird aner⸗ kennen muͤssen. .

Meine Herren! Nach diesen Darlegungen glaube ich auch Ihnen gegenüber den Ausspruch wiederholen zu dürfen, daß der Vertrag, wie er abgeschlossen ist, die Verhältnisse der Aktionäre billig ordnet, die Prioritäten sicherstellt und für den Staat ein überaus vortheilhaftes Geschäft darstellt.

Hierauf wurde die Generaldiskussion geschlossen.

In der Spezialdiskussion nahmen zu §. 1 des Gesetzes, welcher lautet:

Der Halle-Sorau⸗ Gubener Eisenbahngesellschaft wird die Ga⸗ rantie des Staates für die Verzinsung der von ihr in Gemäßheit der Privilegien vom 18. November 1871 und 17. Juli und 7. August 1872 aufgenommenen Anleihen in Höhe von zusammen 6,910 0900 Thlr. 207300069 ις, sowie einer noch aufzunehmenden Anleihe bis auf Höhe von Ro06, 000 M nach Maßgabe des beigedruckten, unterm 7. Juli 1875 mit der Gesekllschaft abgeschlossenen Vertrages hiermit und zwar in der Ait bewilligt, daß die Konvertirung der Schuldverschreibungen der aufgenommenen Anleihen, sobald es die Staatsregierung verlangt, und unter den von der letzteren festzu⸗

stellenden Bedingungen zu bewirken ist.“

die Herren von Voß, Freiherr von Mirbach und von Raabe das Wort, worauf dieser Paragraph wie auch die 5§. 2 und 3 letztere ohne Diskussion angenommen wurden.

Der vierte Gegenstand der Tagesordnung war der Bericht der Petitionskommission über die Petitionen, betreffend den Religions⸗Unterricht in Volksschulen. Der Kommission lagen 207 Petitionen mit 36,214 Unterschriften, herrührend aus Ge⸗ meinden der Provinz Wefstfahlen, vor, welche beantragen:

Das hohe Haus wolle die Königliche Staatsregierung auffordern,

im Einklange mit den bisherigen Normen die volle Geltung des Ait. 24 der Verfassungs Urkunde mit aller Entschiedenheit aufrecht zu halten, und zwar so, daß die Religionsgesellschaften in ihrem Rechte auf volle Freiheit in der Leitung und Ertheilung des Re⸗ ligionsunterrichts geschützt werden, ; oder aber falls uns dies verfassungsmäßig begründete Recht fernerhin wider Verhoffen beschränkt und bestritten werden sollte uns nunmehr die in dem Art. 20 und 22 der Verfassungs urkunde bereits grundgelegte volle Unterrichtsfreiheit zu gewähren. . Der Referent Herr Wever beantragte Namens der Kom⸗ mission, über diese Petitionen zur Tagesordnung überzugehen. Hierzu beantragten die Herren von Kleist Retzow und Genossen:

Die Petitionen der Königlichen Staatsregierung zu der Er⸗ wägung zu überreichen, daß zur Verwirklichung der der Kirche zu— ste benden Leitung des Religionsunterrichtes derselben bei Prüfung der Fähigkeit der Lehrer zur Ertheilung des Religionsunterrichtes eine entsprechende Mitwirkung zu gestatten, und dem als Organ der Kirche zur Leitung jenes Unterrichtes anerkannten Pfarrer die Be— rechtigung zuzuerkennen ist, gegebenen Falls den Unterricht selbst zu übernehmen.“

An der Diskusston betheiligten sich die Herren Freiherr.

von Landaberg⸗Ossenbeck und Graf von Landsberg⸗Velen, sowie der Regierungskommissar Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath von

Cranach. Dann wurde um 41½ Uhr die Debatte auf Sonnabend Nachmittag 1 Uhr vertagt.

Im weiteren Verlaufe der Sitzung am 24. d. M. be⸗ schäftigte sich das Haus der Abgeordneten mit der Spezial⸗ berathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Aus⸗ tritt aus den jüdischen Synagogengemeinden. 85. 1 und 2 wurden unverändert genehmigt. §. 3 lautet:

„Der Aufnahme der Augtrittserklärung muß ein hierauf ge⸗ richteter Antrag vorangehen. Derselbe ist durch den Richter dem Vorstande der betreffenden Synagogengemeinde bekannt zu machen. Die Aufnahme der Austrittserklärung findet nicht vor Ablauf von vier Wochen und spätestens innerhalb sechs Wochen nach Eingang des Antrags zu gerichtlichem Protokolle statt. Abschrift des Pro—⸗ tokolls ist dem Vorstande der Synagogengemeinde zuzuftellen. Eine De g e n des Austritts ist dem Ausgetretenen auf Verlangen zu ertheilen.

Hierzu lag der Antrag der Abgg. Hirsch und Genossen vor: zwischen den Worten „Synagogengemeinde' und „bekannt“ die Worte: „ohne Verzug“ einzuschalten.

Nachdem der Abg. Dr. Petri das Amendement befürwortet hatte, wurde der §. 3 mit demselben angenommen; ohne Diskus⸗ sion ferner 55. 4 und 5.

5. 6 setzt die Folgen fest, die die Austrittser klärung in ver⸗ mögenzrechtlicher Beziehung nach sich zieht. Das letzte Alinea lautet:

„‚Leistungen, welche nicht auf der persönlichen Angehörigkeit zur Synagogengemeinde beruhen, insbesondere auch sämmtliche Leistun⸗ gen für Zwecke der öffentlichen jüdischen Schulen, jedoch mit Aus- nahme der Religionsschulen der Synagogengemeinden, werden durch die Austrittserklärung nicht berührt.“

Der Abg. Hirsch beantragte:

1) den Austretenden das Recht zur Mitbenutzung des Begräbniß—⸗ platzes der Gemeinde zu geftatten, so lange die Verpflichtung zu den auf der persönlichen Angehörigkeit zur Gemeinde beruhenden Leistungen fortdauert, d. h. bis zum Schlusse des auf den Aus— tritt folgenden Kalenderjahrs. Privatansprüche auf den B gräbniß platz sollen durch das Gesetz nicht berührt werden; 2) folgen den Zusatz dem Paragraphen einzufügen: Einnahmen aus Grundstücken müssen zunächst zur Erfuͤllung der Veipflichtungen verwendet werden, welche aus dem Besitze oder der Benutzung derselben herrühren. Der Betrag, welchen der Ausgetretene zu leisten hat, soll den Durchschnittsbetrag der von ihm in den der Austrittzerklärung vorhergegangenen drei Kalender- jahren geleisteten Beiträge nicht übersteigens; 3) an Stelle des letzten Alinea zu setzen: „Leistungen, welche auf einem anderen Verpflichtungsgrund, als auf der Angehörigkeit zur Synagogen gemeinde beruhen, werden durch dieses Gesetz nicht berübrt.“

Nach kurzer Debatte, an welcher sich die Abgg. Dr. Röcke⸗ rath, Hirsch, Dr. Petri, Windthorst (Meppen) und Brons be⸗ theiligten, wurde 5. 6 mit dem Amendement Hirsch angenom— men; ebenso ohne Diskusston §. 7.

Der Abg. Hirsch beantragke, einen neuen 5§. Ta. einzuschal⸗ ten in folgender Fassung:

Vereinigen sich die Ausgetretenen behufs dauernder Einrich— tung eines besonderen Gottesdienstes, so konnen denselben durch Königliche Verordnung die Rechte einer Synagogengemeinde bei⸗ gelegt werden.

Rachdem der Antrag vom Abg. Dr. Petri befürwortet worden, wurde derselbe angenommen. Die §5§. 8 10 wurden ohne Diskussion genehmigt.

Schließlich referirte der Berichterstatter Abg. Lehfeldt Namens der Petitionskommission über eine Reihe von Petitionen, welche sich für die Aufhebung des Judengesetzes vom Jahre 1847 aus⸗ sprechen. Er bat, dieselben durch die Annahme des Gesetz⸗ entwurfs für erledigt zu erklären.

Das Haus trat dem Antrage bei.

Hiermit vertagte sich das Haus um 46 Uhr.

Neichstags⸗ Angelegenheiten.

Berlin, 26. Mai. In der vorgeftrigen Sitzung der Ju stiz—⸗ kommission des Reichstages wurde beschlossen, die Berathung über den in erster Lesung hinzugefügten Titel des Gerichtsverfassungs—

esetzes, betreffend die Rechtsanwaltschaft, auszusetzen. Die Justiz- ommission beendete sodann die Berathung über das Gerichtsverfas⸗ sungsgesetz in zweiter Lejung und wird heute Abend einige zurück gesetzte Paragraphen dieses Entwurfs berathen und zur zweiten Lesung der Strafprozeßerdnung übergehen. Ein Antrag des Abz. Miquel auf Streichung der von der Kommission in erster Lesung an. enommenen Bestimmung, daß die Verkündung der Urtheile in allen ällen öffentlich erfolgt, also auch in den Fällen, in welchen für die Verhandlungen die Oeffentlichkeit ausgeschlossen ist, wurde abgelehnt. In Beziehung auf die Befuguisse des Ministers zur Aufrechthaltung der Ordnung bei den Verhandlungen (85. 143— 146) hat die Kom- mission an Stelle der in erster Lesung angenemmen 5§5. 147 u. 147a2 auf den Antrag des Abg. Puttkamer, unter Vorbehalt redaktioneller Aenderungen, folgende Bestimmungen gesetzt: ‚Die in den §5§. 143 —– 146 bezeichneten Befugnisse stehen auch einem einzelnen Richter bei der Vornahme von Amtshandlungen außerhalb der Sitzung zu. Ist gegen einen bei der Verhandlung betheiligten Rechtsanwart oder Verthei— diger eine Ordnungsstrafe festgesetzt, so findet binnen der Frist von einer Woche nach Bekanntmachung der Entscheidung Beschwerde statt, sofern nicht die Entscheidung von dem Reichsgerichte oder einem Qber⸗ Landesgerichte getroffen ist. Die Beschwerde hat aufschiebende Wir- kung, uber dieselbe entscheidet das Ober Landesgericht.“

Nach §. 158 a. sollen bei der nicht öffentlichen Berathung und Ab⸗ stimmung des Gerichts außer den betheiligten Richtern nur die bei demselben Gerichte zu ihrer juriftischen Ausbildung beschäftigten Per sonen zugegen sein. Ein Antrag des Abg. Miquel auf Streichung dieses Abfatzes und demgemäß auf Herstellung einer absoluten Nicht— öffentlichkeit der Berathung und Abstimmung wurde abgelehnt. Da⸗ gegen wurde ein Antrag des Abg. Thilo, wonach Referendarien zu hören können, angenommen. Bie von der Kommission in erster Lesung genehmigte Bestimmung, wonach jeder Richter befugt ist, seine von dem Beschlusse des Gerichts abweichende Ansicht in den Geheim akten desselben niederzulegen wurde gestrichen. Der Antrag des Abg. Miquel in Beziehung auf die Dauer der Gerichtsferien die Bestimmung der Bundesvorlage, wonach die Ferien am 15. Juli beginnen und am 31. August endigen, wieder herzustellen wurde abgelehnt und der Be⸗ schluß der Kommisston beibehalten, daß die Gerichts ferien vom 15. Juli bis 15. September dauern. Zu den Feriensachen gehören nach dem Ent⸗ wurf Streitigkeiten wegen Uebergabe oder Räumung eines Mieths⸗ gelasseß. Dieser Bestimmung wurde auf den Antrag des Abg Struck mann folgende präzisere Fassung gegeben: „(Feriensachen sind:) Strei⸗ tigkeiten zwischen Vermsethern und Miethern von Wohnungs⸗ und anderen Räumen wegen Unterlassung, Benutzung und Räumung der⸗ selben, sowie wegen Herausgabe der vom Miether in die Miethe⸗ räume eingebrachten Sachen.“

Die Konkursordnungs-Kommission nahm Dienstag in zweiter Lesung die g§5. 134 —= 192 an. Aenderungen erfuhren nur der erste Satz des §. 565 und §5§. 170, 171. Ersterer gab zu einer längeren Besprechung, ingbesondere über die von den Abgg. von Sar— vey und Hullmann gestellten Abänderungsanträge Anlaß, und wurde schließlich nach einem anderweitigen Antrage der Abgg, von Vahl und Wölffel dahin angenommen: „Soweit durch ein Urtheil rechtskräftig eine Forderung festgestellt, oder ein erhobener Widerspruch für begründet erklart ist., wirkt dasselbe gegenüber allen Konkursgläu bigern. Die §§. 179 und 171 wurden in Folge eines Amende⸗ ments des Abg. von Sarvey, und zur Beseitigung von Zweifeln

über die Zulässtzkeit schriftlicher Erklärungen über den Akkord zu⸗

sammengefaßt, und der Paragraph lautet nunmehr, vorbehaltlich einer

anderen Redaktion, folgen dermaßen: Der angenommene Zwangstz⸗ vergleich bedarf der Bestätigung des Konkurs erichts. Das Gericht entscheidet, nachdem die Gläubiger, der Verwaller und der Gläubiger⸗ ausschuß in dem Vergleichstermine oder in einem besonders zu diesem Behufe zu bestimmenden Termine, welcher in dem Vergleichstermine zu verkünden ift, gehört worden. Der Beschluß, durch welchen der Zwangsvergleich bestätigt oder verworfen wird, ist in dem Termine zu verkünden.“

Landtags Angelegenheiten.

Die Kommission des Abgeordnetenhanses für das, Unterrichts wesen hat über eine Anzahl von Petitionen schriftlichen Bericht erstattet, welche sich über die von der Staatsregierung und ihren Or- ganen in neuerer Zeit auf dem Gebiete des Volks schulwesens ge troffenen Anordnungen beschweren. Dieselben Petitionen stehen theil⸗ weiJ gegenwärtig im Herrenhause zur Berathung. Ueber die dem Abgeordnetenhause vorliegenden (3357) Petitionen mit etwa 49000 Unkerschriften aus den Provinzen Schlesien, Posen, Preußen, Rhein⸗ land und Westfalen bat die Kommission Uebergang zur, Tagesord— nung beschloffen. Der Regierungskommissar hat, dem Bericht zufolge, in der Kommission nachstehende Erklärung abgegeben:

„Die Staatgzregierung könne sich den Ausführungen des Re— ferenten und Korreferenten der Kommission im Ganzen nur anschließen und bitte, dem Schlußantrage derselben zustimmen zu wollen. Im Einzelnen müsse konstatirt werden, n es von keiner Seite ge⸗ lungen sei, nachzuweisen, daß die Regelung des katholischen Religions⸗ unterrichts in den Volksschulen, wie sie der Erlaß vom 18. Fe⸗ bruar 1876 biete, irgend einer verfassungs⸗ oder gesetzmäßigen Bestimmung zuwiderlaufe. Vielmehr ergebe sich aus den 55. 23 und 24 der Verfassungsurkunde in Verbindung mit dem Schul—⸗ aufsichtsgesetz von 11. März 1872 und der darauf basirenden Judi⸗ katur, den obligatorischen Charakter des Religionsunterrichts als eines integrirenden Bestandtheils gesammten Unterrichts in den Volksschulen nh feen vorausgesetzt, mit zwingender Nothwendigkeit, daß auch dieser Lehrgegenstand nur von den vom Staate dazu berufenen oder zugelassenen Organen unter seiner Aufsicht ertheilt werden könne. Daß dem gegenüber den betreffenden Religionggesellschaften, hier spezlell der katholischen Kirche, eine Garantie für die bekenntniß mäßige Ertheilung des Religionsunterrichts gewährt werden müsse, sei stets Seitens der Staatsregierung anerkannt worden und werde noch heute anerkannt. Die nächste Garantie biete die Bestimmung der Instruktion für die Konsistorien vom 23. Oktober 1817, wonach den katholischen Bischöfen ihr Einfluß auf den katho— lischen Religionsunterricht und die Berufung der Religiong⸗ lehrer, soweit derselbe verfassungs. und gesetzmäßig sei, gewahrt ist. Diesen Einfluß machten die Bischöfe nach Uebereinkommen mit der Regierung auf Grund einer Zirkularperfügung vom 22. März 1827 in der Weise geltend, daß sie zu den Enttassungsprüfungen bei den katholischen Schullehrerseminarien jedesmal einen Kommissar entsenden, welcher in der Religionslehre prüfte und mit dessen Unter- schrift auf dem Zeugniß der Kandidaten bislang wenigstens ipso facto die kirchliche Ermächtigung zur Ertheilung des Religionsunterrichts zuerkannt worden sei. Damit stehe das Schreiben des Bischofs von Trier an das Pravinzial⸗Schulkollegium in Coblenz vom 9. April vo= rigen Jahres durchaus in Uebereinstimmung, wenn auch, wie dies in solchen lirchlichen Erlassen gewöhnlich geschehe, im Eingang der prinzipielle, aber in Preußen niemals zur Geltung gelangte Standpunkt gewahrt werde. Wenn in Folge des kirchlichen Konflikts in den bischoflosen Diözesen bischöfliche Kommissare für die genannten e e nicht vorhanden seien und. der katholische Episkopat durch seine Haltung die katho— lische Kirche dieser Garantie für einen bekenntnißmäßigen Religions unterricht theilweise beraube, so sei dies zu beklagen, aber nicht zu ändern. Die Königliche Staatsregierung ihrerseits werde alle Mittel versuchen, um, soweit es aus ihrer Stellung heraus möglich, einen annähernden Ersatz für den bischöflichen Kommissar, wo ein solcher mangele, zu gewinnen. Zu diesem Zwege sei der Herr Minister in Erörterungen mit den betreffenden Ober- Präsidenten eingetre⸗ ten, deren Resultat abgewartet werden müsse. Der Regierungs kommissar wolle nicht die Hoffnung aufgeben, daß katholische Geist liche, gegen deren Lehre und Wandel kirchlicherseits bisher nichts er. innert worden sei, sich noch finden, welche der Staatsregierung auf diesem neutralen Boden aus Interesse für die Sache und die katho— lische Jugend bei der Ausführung ihrer wohlwollenden Absicht die Hand reichen.

Eine weitere Garantie biete den Religionsgesellschaften der Artikel 24 der Verfassungeurkunde, der jwar aktuelles Recht nicht gewähre, aber für den künftigen Gesetzgeber als Norm gelte und bei den desfallsigen Erlafssen der Regierung als solche faktisch stets betrachtet worden sei und noch werde, Die in diesem Artikel den Religionsgesellschaften gewährleistete Leitung des Religion unterrichts sei aber in der Verfügung, vom 18. Februar dieses Jahres so ausgiebig zugestanden, daß darin für die Reinheit und Unperfälschtheit der Lehre in jeder billigen Weise den Konfes⸗ sionen Bürgschaft geboten werde. Wenn das darin gemachte Zu- geständniß fast als zu weitgehend bezeichnet worden sei, so sei zu be merken, daß die Staatsregierung mit gegebenen Verhältnissen rechnen müsse. .

Gegenüber den genannten Garantien fordere der Staat für sich nur Das, was er im Interesse, der Schule und um seiner selbst willen absolut verlangen müsse, einmal die Nichtgefährdung der staat lichen Zwecke der Schule, dann den Gehorsam gegen seine Gesetze. Um diesen Peeis seien die durch die Schuld der katholischen Geist⸗ lichkeit theilweise suspendirten Garantien für die Ertheilung des Re— ligionsunterrichts in den Volksschulen wieder zu haben. Dasselbe gelte für die Leitung.“

Gewerbe und Handel.

Dem Aussichtsrath der Donnersmarchütte hat bereits die Bilanz pre 1875 vorgelegen. Nach derselben ergiebt sich ein Jahresüberschuß von 117,112 S6. ] Graf Henckel hat sich der „Berl. Börs—⸗Ztg. zufolge bereit erklärt, die von ihm als seine Garantie zu fordernde Summe von 974.598 S bei der Gesellschaftskasse ein⸗ zuzahlen. Der Aufsichtsrath beschloß, der Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 30 vorzuschlagen und gleichzeitig die , einzuholen, für den Geldbetrag von 660 000 4 Aktien der Gesellschaft zum Zwecke der Amortisation zurückzukaufen.

In- Großenhain baben die Webereibesttzer in Folge von Lohnstreitigkeiten mit ihren Arbeitern allen Arbeitern gekündigt und beschlossen, erst nach Stillftand sämmtlicher Fabriken sich weiter auf Verhandlungen einzulassen.

Paris, 26. Mai. In einer Versammlung der vornehmsten Kredit! und Bankinstitute von Paris wurde die Bildung eines Syn dikats beschlossen, welches die Fragen wegen Unterbringung der neuen Obligationen der ägyptischen Staatsschuld regeln soll. Ein sofort gewählter Ausschuß wurde beauftragt, die Einzel⸗ heiten der Operation zu verfolgen.

Rom, 25. Mai. (W. T. B.) Wie mehrere Journale melden, hat sich Correnti in Begleitung des Administrators der oberitalie= nischen Bahnen, Bignami, des Kabinetschefz im Ministerium des Auswärtigen, Malvano, und deg Beamten im Ministerium der öffent- lichen Arheiten, Biglia, nach Paris begeben, um mit dem Bank- hause Rothschild über eine Modifikation der Baseler Kon⸗ vention zu verhandeln. Der „Opinione“ zufolge würde sich Cor—⸗ renti sodann auch nach Wien begeben und wäre von der italienischen Regierung beauftragt, dort über einen ing zu dem Vertrage, be⸗ treffend die Baseler Konvention, zu verhandeln, dessen Grundlagen bereits festgestellt seien.

*

Sꝛaats⸗Anzeiger, das Central · Handelsregister und das Psftblatt aimmt an: die Königliche Expedition des Arutschen Reichs- Anzeigers nud Königlich RNreußischen Staats- Anzeigers:

Berlin, 3. J. Milhelm⸗Straße Nr. 32.

*. Fnserate far den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß.

1. Steckbrief und Untersuchungs- Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebete, Vorladungen u. dergl.

3. Verkänfè, Verpaochtungen, Submissionen eto.

7 a. 3. G. von Sffentlichen Papieren.

In der Börsen- beilage. E

Mohrenstraße Nr. 45, die Ann ngen.

& Vogler, G. L. Daube & Ern

Deffentlicher Anzeiger.

5. Indusirielle Etablissements, Fabriken and Grosshandel. Verschiedene Bekanntraschangen. Literarische Anzeigen.

6. 7. 4. Terloogung, Amortisatien, Tinszahlung 3. Theater-Anzeigen. J. Familien-Hachrichten.

Expeditionen des Inballdendantk / Rudolf x tosse,

*/

Büttner G6 Winter, jowie alle se igen größeren Annoncen⸗Bureaus.

daasenstein Schlotte,

Verkaufe, Verpachtungen, Submissi onen ꝛe.

Berliner Nordbahn. ;

Der Snbmissionstermin am 1. Juni, Vormit tags 117 Uhr, auf Lieferung von ca. 600 Ctr. 30, 900 Kilogr. Maschinen Stückkohlen (j. Nr. 122 d. Bl.) wird hierdurch aufgehoben.

Oranienburg, den 25. Mai 1876.

Der ,,, ,. rban.

488

1 *

Oberlausitzer und C bus⸗ Großen⸗

hainer Eisenbahn.

Die Lieferung von 5000909 Kilog. Eisenhahn—⸗ schlenen soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.

Ci Lieferungsbedingungen liegen in unserem Centralbureau hierselbst, Großenhainerstr. 5, zur Einsicht aus, könuen auch gegen Erstattung von Göo M Kopialien von dort bezogen werden. Der Submissionstermin, bis zu welchem die Offerten portofrei, verstegelt und mit der Aufschrift versehen:

„Lieferung von 500 00 Kilog. Schienen für

die Stammlienien der Oberlausitzer und Cott

, , J einzureichen sind, ist au

. Montag, den 12. Juni 1876,

Mittags 12 Uhr, in dem obenbezeichneten Bureau anberaumt worden. Cottbus, den 71. Mal 1855. (2 Gto. 241 so a) Die Direktion.

(au42] . Bei dem Artillerie⸗Depot zu Danzig sollen ca:

187,145 R. Gußeisen in Eisenmunition (12 Cm. Granaten, 17 Cm. Shrapnels, 9 Cm. Kanonen kugeln zersprungene Eisen Munition)

46, 084 * Schmiedeeisen in Kartaͤschkugeln und Kartãtschscheiben

welches theils in Danzig, theils in Neufahrwasser,

sowie in Königsberg und Pillau lagert, in einer Sub⸗

mission verkauft werden. Es ist bierzu ein Termin

um

. „18. Juni 1876, Vormittags 11 Uhr“

im Bureau des Artillerie⸗Depots Danzig (rohe Scharmachergasse Nr. 5) anberaumt. Kaͤufer wollen ihre Offerten auf Grund der Bedingungen schriftlich bis zu dem Termine, auf der Adresse mit dem Per, merk Submfsston auf Schmiedeeisen und Gußeisen“ herreichen. Die Verkaufsbedingungen sind in. den Buäreaus der Artillerie⸗Depotz Königsberg, Pillau, sowie im diesseitigen zur Einsicht ausgelegt, können auch auf Verlangen abschriftlich gegen Erstattung der Kopialien zugesandt werden.

46525

PDehbhet.

Berlin ⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn Gesellschaft. J Bilanz pr 31. Dezember 1825.

Cre ddlit.

160 5

I. Bau · Conto. 1) Bahn Berlin⸗Mag⸗ deburg · Helmstedt resp. Schöningen 0p 106,166,576. 41. 2) Wannensee und Bie⸗

deritz · Zerbster Eisen

bahn. 7, 135,631. 2.

2

us zoꝛaor ss 19 oz 15 8

II. Antheil der Gesellschaft an den Braunschwei⸗ Pischen Gifen bg kneen, III. Antheil der Gesellschaft an der Berliner Stadtbahn (eingezahlt mit 20 0/9 und Zinsen) IV. Dispositions · Lãndereien. ö , Dieselben bestehen in: ; Thlr. I37 000 6 411, 090 40ͤ Berlin- Potsdam · Magdeburger Eisenbahn Prior. Obli⸗ gationen Litt. A. und B., ö 3 000 = S 9.000 Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn⸗ Actien. Vorräthige Materialien: a. Oberbau Materialien des Erneuerungsfonds . M 2,243,914. 79. b. Sonstige Betriebs Ma⸗ förnlin 3,878,639. Verschiedene Debitoren Ciinschlieslich 101521 M 64 4 geleisteter Abschlags⸗Zahlungen an Bau -⸗Unkernehmer, Lieferanten 2c. auf noch nicht beendigte resp. auf solche Arbeiten und Lieferungen 2c., über welche noch nicht defi— . ;,, VIII. Cassen Bestand am 31. December 1875

14537786 8

Danzig, den 21. Mai 1876. Artillerie Depot Danzig.

1 Bekanntmachung. Die in den Haupt Werkstätten der Königlichen

Ostbahn in Berlin, Bromberg, Dirschau und Kö⸗

nigsberg angefammelten Metall-⸗Abgänge und sonsti⸗ gen alten Materialien, nämlich: * Radeisen, Schmiedeeisen, Gußeisen, Gußstahl, Schienen, Gummi 2c. ; sollen im Wege der öffentlichen Submisston nach Gewicht ꝛc. verkauft werden. Die hierauf bezi

zieller Rachweisung säwmmtlicher zum Verkauf ge⸗

stellten alten Materialien nach Eigenschaft und Qua lität werden jedem Kauflustigen auf portofreie Re⸗

quisition unfrankirt übersandt werden.

Die Bedingungen sind außerdem in den Buregus der obengenannten Haupt ⸗Werkstätten und in den Stations ⸗Bureaus . Berlin, Frankfurt a. O., Landsberg, Kreuz, Schneide mühl, Konitz, Dirschau, Danzig ⸗Lege Thor, Terespol, Warlubien, Marienburg, Elbing, Insterburg, Gum—⸗

binnen, Thorn und Osterode zur Einsicht ausgelegt.

Der Submissions⸗Termin ist ien auf: Donnerstag, den 8. Juni 1826, Vormittags 11 Uhr,

in dem unterzeichneten Bureau angesetzt.

Die nach Maßgabe der Submissionsbedingungen auszufertigenden Offerten sind portofrei und ver⸗ stegelt mit der Aufschrift:

„Offerte auf Ankauf von Materialien Abgängen“ an daz unterzeichnete Bureau in Bromberg (Bahn hof) zu übersenden. ĩ

Die Eröffnung der Offerten erfolgt zur bezeich⸗ neten Terminsstunde in Gegenwart der etwa er— schienenen Submittenten.

Bromberg, den 16. Mai 1876.

Königliche Direktion der Ostbahn. Een m, ,, Bureau. amm.

latol! Suhmissions⸗Anzeige.

Die Lieferung von 4363 Hirschfängertaschen M. 71. soll im Wege der Submission vergeben . d

ierzu Termin am j Freitag, den 2. Juni er., Vormittags 11 Uhr, im Verwaltungè-⸗Bureau des Kaiserlichen See ⸗Ba⸗ taillons, Zimmer Nr. 7, bis zu welchem Qffenten mit der Aufschrift: „Submisston auf Hirsch ˖ füngertaschen“ daselbst einzureichen sind. J

Bedingungen und die von der Kaiserlichen Admi— ralstät festgestellte Probe liegen im Bureau zur Kenntnißnahme aus.

Kiel, den 19. Mai 1876.

Kommando des Kaiserl. See · Bataillons.

izlichen Bedingungen nebst spe⸗

der Königlichen Ostbahn zu

. ;

Der Ausschuß

der Berlin Potsdam Mag deburger Eisen bahn · Gesells Bülherng.

1232, 115 75 .

o s oMν α] Ss 65 83]

Iss Ss 75

. .

.

chaft.

dem

ist an Staatssteuer zu entrichten. bleiben zur Vertheilung an die Actionaire womit sich 30½ als Dividende ergeben.

weten Gan n Chee; II. 40, Prioritäts Obligationen Litt. A. und B. ... III. 409 Prioritäts Obligationen Litt. C. neue Emission. IV. 4950 Prioritäts Obligationen Litt. D. neue Emission. V. 430,0 Prioritäts Obligationen Litt. E. J VI. 400 Prioritäts Obligationen Litt. F. VII. Amorsisirte Prioritäts-Obligationen. Betriebs ⸗Zuschüsse zum Anlage Capitale (incl. 1,500, 000 4. Beiträge aus Betriebsfonds zum Um resp. Neubau des Ber— 1 Agio Gewinn bei dem Verkaufe unbezogen gebliebener Stamm⸗ Actien der Gesellschaft . . , Reserve · FZondd .. ĩ J Reservirte Betriebs ⸗Neberschüsse pro 18575 et retro (Extra J Amortisations Fonds zur Deckung des gezahlten Agios auf Sechs Millionen Mark Braunschweigische Eisenbahn⸗Actien. Rückstände von gekündigten Prioritäts Anleihen ö Rückstände von verloosten Prioritäts n Obligationen

Rückftände von fälligen Coupons und Dwidendenscheinen (ein⸗ schließlich der am 1. Januar 1876 fälligen Prioritäts Zins . n ;,,

Verschiedene Creditoren ..

Betriebs ⸗Ertrag pro 1875: .

ie Einnahmen betragen (incl. 20/9 Dividende von unserm Antheil an den Braunschweigischen Bahnen pro 1875 mit 360 000 6)

MS 12,267,808. 82.

Die Ausgaben betragen:

Bahn verwaltung und Unterhaltung.

Verzinsung und Amor⸗

tisation der Priori-⸗

tats Anleihen. Beitrag zum Erneue⸗

rung ⸗Fondz ..

5.897, 556. 37.

3,317. 922. M3. 366. 23.

Æ 10,188,833. 60.

mithin Reinertrag Æ 2, 07S, 975. 22.

Hiervon sind zunächst überwiesen: Extra · Reserve⸗

Fonds. .

dem

Fonds zur Deckung

des gezahlten Agios

ö MM 170,682. 57. Amortisations

6 Millionen

Mark Braunschwei⸗

gische

1 Ferner sind verwendet:

a. zur Deckung der an⸗ theiligen Kosten für die Vorarbeiten des projectirt gewesenen Baues einer Eisen⸗ bahn von Berlin nach Frankfurt a / M..

zur Ausgleichung des Minderwerthes des Effecten · Bestandes nach dem Course vom 31. Dezember gegen den Buchwerth! ..

Eisenbahn⸗˖ 10,462. 50.

4471. 35.

ö 232,821.

von den verbleibenden Æ 1,846, 153.

46,153.

Das Directorinm

Hrbönig.

1492

Lehens⸗-Versicherungs

zember 1875.

C&C EHEVMNEANHEA.

⸗Actien⸗Gesellschaft zu Stettin.

Diss ss is

. 60 M0, o or 7 290 18 672.500 zd Ho Hoh 6 hh od g hM b 5 gag 160

hd

1,591. 266 16 461, 9546 75 155. 135 3

23536 M 3

157, 643 28

l, S0, 000 -

der Berlin Potsdam Magdeburger Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Der Bestimmung in 5. 40 der Statuten unserer Gesellschaft entsprechend veröffentlichen wir hierdurch die Bilanz der Germania pro 31. De⸗

Ac tüv a.

aTV a

1

27 Kassen⸗Vorrath ... Wechsel im Portefeuille. J , J 22, ombard · Darlehne . e , w 4 Gestundete n wegen terminlicher Zahlung 1, Prämien Keserve für bei anderen Gesellschaften rũckver k Außenstände bei Agenten, Rückoersicherungs · Gesellschaften ; und Verschiedenen. . )) J Grundstücke der Gesellschafft..

Sola. Wechsel der Aktionãtte . 7,200, 000

. 3

18,518 96

ol 35 d zzz ze oh O94, 161 58, i50 dor i 95 So n zz

hᷣoð . 137 212.871

50, 80 421,500

6e.

34,

7h, 117081

Grund ·˖ Kavital . JN Prämien Ueberträge .. . 1 ? Prämien · Reserve n 24, 226,273.

15953. 26

t. D 9 oo o

Schäden -Reserve für noch nicht reguliite Sterbefälle: a. für Fälle der Lebens ˖ Versiche⸗ . . i. 9.450.

k b. für Fälle der Begräbnißgeld

Versicherung . 1,605.

24.237, 266 69

1919533 80

Reservirte Prämien für Aussteuer-Verstcherungen . . auf Rückgewährscheine Stüũckʒzinsen

Nicht abgehobene Siridenden der Aftionäre l

Dividende an die mit Antheil am Gewinne des Geschãftes

Versicherten aus 1873

Dividende an die mit Antheil am Gewinne des Geschãftes

Versicherten aus 1874

K

Conto für unvorhergesehene Au gaben.... Tantième des Verwaltungtraths und der Direktion. Dividende an die Aktionäre, 10 0/0 der Einzahlungen.

Dividende an die mit Antheil am Gewinne des Geschãftes

Versicherten, 220i der 1876 gezahlten Jahregprämien

269 is i 35 z30 716 6 621 =

46 233 70

261, So) 92 dd. d d 16. 555 ol 6 559 52 156 06 =

36 L103 80

Stettin, den 23. Mai 1816.

HPi„e Biregctionm.

34,755, 117 08