krankten Abtheilungs ⸗ Chefs im Ingenieur-Comité, zu Mitgliedern der Prüfungs. Kommission des Ing. Corps ernannt. v. Krause, Major vom Stabe des Ingenieur ⸗Corps und Commandeur des Garde ⸗Pion. Bats, unter Entbindung von dieser Stellung, zum Ingenieur vom Platz in Um ernannt. Frhr. v. Bock. Major vom Stabe des Ingenieur Corps und Commandeur des Pion. Bats, Nr. 4 in gleicher Eigenschaft zum Garde ⸗Pion. Bat. versetzt. Ba lcke, Major vom Stabe des Ingen. Corps, zum Ingen. vom Platz in Pillau er= nannt. Schmidt L, Pr. Lt. von der J. Ingen. Insp, zum Hauptm., Kraatz, Appelmann, Sec. Lts. von derselben Inspekt, zu Pr. Lts., ieh en, Pr. Lt. von derselben Insp,, Witt kow, Sec. Lt. von derselben Insp., von ihrem Dienstverhältniß beim Garde Pion. Bat. behufs Verwendung im Fortifikatignedienst, entbunden. v. Müllenheim, Pr. Lt. 8 la suite der 1. Ing. Insp. und Militär- Lehrer vom Kadettenhause zu Berlin, zum Hauptm. befördert. Böt t= cher, Hauptm. von der 2. Ingen. Inspektion und Jngen. vom Platz in Glogau, unter Versetzung zum Stabe des Ingenieur ⸗Cerps, Kuntze, Hauptm. von derselben Inspekt, unter Versetzung zum Stabe des Ingen. Corps und unter Ernennung zum Commdr. des Pion. Bats. Nr. 4. Goetze, Hauptm. von der 3. Ingen. Inspekt. und Ingen. vom Platz in Diedenhofen, unter Versetzung zum Stabe des Ingen, Corps, zu Majors befördert Betzold, Rothenber⸗ ger, Pt. Ltè. von derselben Inspekt, Pabst, Pr. Lt. 3 la suite derselben Insgektion und Lehrer an der Kriegsschule in Erfurt, zu Hauptleuten, Eden, Rietz sch, Sec. Lts. von der 4 Jügen. Insp., zu Pr. Lts. befördert. Bullrich, Pr. Lt. und 2. Devot ˖ Offiz. beim Train⸗Depot des IV. Armeecorps, zum 1. Depot⸗Offiz. bei dem Train ⸗Depot des FX. Armeecorps ernannt. Sch mude, Sec. Lt. vom Train Bat. Nr. 8, zur Probedienstleistung als 2. Depot⸗ Offizier beim Trgin⸗ Depot dis LI. Armeecorps kommandirt. Frhr. Treusch v. Buttlar ⸗Brandenfels, Major und Eecadr. Chef im Kür. Regt. Nr. 6, zum Commdr. des Garde Train ⸗Bats. ernannt. v. Schmiterlöw, v. Rochow, Pr. Lts. von demselben Regt, zu Rittm. und Escadr. Chefs, v. Gersdorff, Sec. Lt. von demselben Regt, zum Pr. Lt. befördert. Graf v. Schmettow, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 10, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Kür. Regt. Nr. 6 versetzt. v. Egsgeling, Rittm. vom Ulan. Regt. Rr. 5, unter Entbindung von dem Kommdo. als Adjut. der 19. Div, als Escadr. Chef zum Regt. zurückgetreten. v. Vol⸗ lard⸗Bockelberg, Ritim. vom Drag. Regt. Nr. 1, in das Drag. Regt. Nr. 8 und in seinem Kemmdo. als Adjut. von der 7. Kav. Brig. zur 19. Div. versetzt. v. Schuckmann, Pr. Lt. aggreg. dem Drag. Regt. Nr. 1, in das Regt. einrangirt. v. König, Pr. Lt. vom Huj. Regt. Nr. 3, als Adj. zur 7. Kav. Brig. kommandirt. v. Kries, Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 15, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Kür. Regt. Nr. 3 versetzt. v. Wedell, Rittm. vom Ulan. Regt. Nr. 4, unter Belassung in seinem Kommdo. als Adjut. der 22. Div. in das Ulan. Regt. Nr. 5 versetzt. Frhr. v. Broich, Major und Escadr. Chef im Ulan. Regt. Nr. 9, Fell, Major und Escadr. Chef im Hus. Regt. Nr. 3, v. Za⸗ wadzky, Major und Escadr. Cbef im 2 Regt. Nr. 8, Pa⸗ tente ihrer Charge verliehen. Hoffmann, Oberst vom Inf. Regt. Nr. 116, unter Stellung à la suite dieses Regts, zum Kommandan⸗ ten von Sonderburg Tüppel ernannt. Krieß, Major, aggr. dem Inf. Regt. Nr. 117, in das Inf. Regt. Nr. 116 einrangirt. Stein⸗ metz, Pr. Lt. vom Feld ⸗Art. Regt. Nr. 21, zur Dienstleiftung beim Neben⸗Etat des Großen Generalstabes kommandirt. Hertel, Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 25, zum Compagnie ⸗Chef ernannt. Petersen, Major, azgr. dem Inf. Regt. Nr. 14, unter Eathindung von seinem Kommdo. zur Der nleistung als Direktionsmitglied der Militärschießschule, als Bats. Commdr. in das Inf. Regt. Nr. 42 einrangirt. Pauli, Mejor aggr. dem Inf. Regt. Nr. 42, ein Pa- tent seiner Charge verlieben. v. Müllenh eim, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 45, unter Entbindung von seinem Kommdo. als Adjutant bei dem Gouvernement der Festung Raftatt, sowie unter Beförderung zum Hauptm. ohne Patent und Stellung à la saite des Inf. Regts. Nr. 111, zum Platzmajer in Neu⸗Breisach ernannt. Elbe, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 25, dem Regiment unter Beförderung zum überzähligen Major aggregirt. Lettgau, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 19, dem Regt. unter Beförderung zum überzähligen Major aggregirt. Rei⸗ necke, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 19, zum Hauptm. und Comp. Chef, Ripke, See. Lt. von demselben Regt., zum Prem. Lt. beför⸗ dert. v. Tempelhoff, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 68, dem Regt. unter Beförderung zum überzähligen Major aggre⸗ girt v. Marses, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. g3, in gleicher Eigenschaft um Inf. Regt. Nr. 68 versetzt. v. Losch, * Lt. vom Inf. Regt. Nr. 93, zum Hauptm. und Comp. Chef, Fels, Sec. Lt. von demselben Regiment, zum Pr. Lt. befördert. Bock, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 44, dem Regt. unter Beförderung zum überzähligen Major aggregirt. Alt, Hauptm., aagreg. dem Inf. Regt. Nr. 44 unter vorläufiger Belassung in seinem Kommando in Berlin, als Comp. Chef in das Regt. einrangirt. Schlutius, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 41, dem Regt. unter Beförderung zum überzähligen Masor aggregirt. Kuchen- becker, Hauptm. und Comp. Chef im Jäger ⸗Bat. Nr. 6 in das Infant. Regiment Nr. 41 866 Wing ler, Prem. Lieutenant vom Infant. Regiment Nr. 48, unter Beförderung zum Haupt— mann und Comp. Cbes in das Jäger-Bataillon Nr. 6 versetzt. Tie tze, Pr. Lt. vom Jäger ⸗Bat. Nr. 3, in das Inf. Regt. Nr. 18 versetzt Graf v. Schlippenb ach, Pr. Lt. vom Jäger⸗Bat. Nr. l, unter Belassung in seinem Kommdo. als Adjutant bei dem Gouver— nement von Metz, in das Jäger⸗Bat. Nr. 3 versetzt. Gu so viuns, Sec. Lt. vom Jäger⸗Bat. Nr. 1, zum Pr. Lt. befsidert. Meyrick, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 67, dem Regt, unter Beförderung zum überzähligen Major, aggregirt. v. Ba stinell ex, Hauptm. und Comp. Chef im Ink. Regt. Nr. 53, dem Regt., unfer Beförderung zum überzähligen Major, aggregirt. v. Oertzen, Hauptmann und Compagnie ⸗ Chef im Grenadier Regiment Nr. S9, in das Infanterie ⸗ Regiment Nr. 53 versetzt. v. Schierstedt, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 89, zum Hauptm und Comp. Chef befördert. v. Gab ain, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 74, dem Regt, unter Beförderung zum überzähl. Major, agg regirt v. Heydwolff, Hauptm., aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 73, unter Entbindung von seinem Kommto. als Apsutant der IV. Armee. Inspetkt.,, als Comp. Chef in das Inf. Regt. Rr. 74 ein= rangirt. Oesterreich, Hauptm. und Comp. Chef im Füs. Rezt. Ur. S0, dem Regt, unter Beförd. zum Überzahl. Major, aggregirt. Frhr. v. St etten, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 111, unter Ent⸗ kindung von seinem Kommdo. als Adjut, der 14. Inf. Brig. u. unter Bef. zum Haurtm. 1. Comp. Chef, in das Füs. Regt. Nr. S0 verfetzt. v. Westernhagen, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Rr. 111, unter Ent- bindung von seinem Kommdo. zur Dienstleistung beim Großen Gen. Stabe zum überzähligen Hauptm. Fefördert. Roeden beck, Pr. Lt. vom Int. Regt. Nr. 46, unter Belassung in seinem Kommẽo. als Adiutant der 40. Inf. Brig, in das Inf. Regt Rr. 111 versetzt. Brandenburg, Sec. Lt. vom Jaf. Regt. Nr. 46 und kemmdrt. zur Unteroff. Schule in Biebrich, jum Pr. Lf. befördert. v. Wege⸗ rer, Sec. Et. vom Inf. Regt. Ne. 95, in das Inf. Regt. Rr. 111 versetzt x. Wasmer, Hauptmann und Cempagnie- Chef im Inf. Regt. Nr. 75, Dem Regt., unter Beförderung zum überzähligen Major, aggregirt. Schnackenburg, Hauptm. à ja suite Tes Inf. Regt s. Ne. S2 und kommdrt. alt Misit. Lehrer bei dem Kadettenhause zu Berlin, unter Entbindung von diesem Kommdo, als Comp. Chef in das Inf Regt. Nr. 75 versetzt. v. Schmid, Hanpim. und Comp. Fhef im Füß Regt. Nr. 73, dem Regt, unter Beförderung jum Üäberzähligen Major, aggregirt. v. Kracht, Hauptm. à Ia suite des Inf. Regt. Nr. 96, unter Entbindung von dem Verhältniß als Flügel- Arjutant S. Durchl. des Fursten von Reuß J X., als Comp. Chef in das Füs. Regt. Nr. Z versetzt. v. Schwarzkopf, Pr. Lö. vom Inf.
Adjutanten Sr. Durchlaucht des Fürsten von Reuß j. S. ernannt. Günther Sec. Lt. von demselben Regt, zum Pr. Lt. befördert.
Unger, Hauptm. und Comp. Chef im Gren. Rest. Nr. 110. dem
hausen, Hauptm. und Comp. Chef vom Gren. Regt. Nr. 109, zum überzähligen Major befördert. Meyer, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 27, unter Beförderung zum Hauptm. und Comp. Chef, in das Gren. Regt. Nr. 110 versetzt. v. Hanstein, Seconde⸗ Lieutenant vom Infanterie Regiment Nr. A, zum Pr. Lt. befördert. v. Barton, gen. v. Stedman II., Hauptm. vom 4. Garde⸗Fren. Regt, zum Comp. Chef ernannt. v. Rudolphi, Sec. Lt. vom 4 Garde ⸗ Gren. Regt, v. OlL(leèch, Sec. Lt. vom Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, v. Goßler, Sec. Lt. vom 4. Garde⸗Regt. z. J, zu Pr. Lis. befördert. Staegemann, Port. Fähnr. vom Drag. Regt. Nr. 13, in das Hus. Regt. Nr. 6 versetzt. Frhr. v. Eberstein, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 78, ein Patent verliehen, nach welchem er dem Sec. Lt. Rödenbeck dieses Regts. vorrangirt. Arent, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 22 ein Patent vom 12. Okt. 1875 mit Rangirung vor dem Sec. Lt. Fritz dieses Regts. verliehen. v. Rekows ki, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 114, ein Patent verliehen, nach welchem er dem Sec. Lt. Groß dieses Regts. vorrangirt. — Berlin, 9. Mai. Kuhlmay, Major und Sub -Direktor der Gewehrfabrik zu Span— dau, von der Wahrnehmung der Geschäfte des Präses der Gewehr Revisions⸗Kommission zu Sömmerda mit dem Zeitpunkte der bevor⸗ stehenden Auflösung der gedachten Kommission entbunden.
In der Gens'darmerie. Berlin, 18. Mai. Baron v. Vieting hoff genannt Scheel, Hauptmann a. Disp., zu⸗ letzt Premier ⸗ Lieutenant im Füsilier⸗Kegiment Nr. 33, unter ,, eines Patents seiner Charge, in der 8. Gensd'arm. Brig. angestellt.
Im Beurlaubtenstande. Berlin, 18. Mai. Nie⸗ mann, Vize⸗Feldw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 78, zum Sec. Lt. der Res. des 1. Garde⸗Regts. zu Fuß befördert. Nordmann, Vize⸗Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 54, zum Sec. Lt. der Res. des Garde⸗Gren. Regts. Nr. 1 befördert. Goverts, Vize⸗ Wachtm. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 76, zum Sec Lt. der Res. des Hus. Rezts. Nr. 16 befördert. v. Sachs, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 89, in die Kate⸗ gorie der Res. Ofsiz übergetreten und als solcher dem Gren. Regt. Nr. 89 zugetheilt. Lorentzen, Sec. Lt. a. D., zuletzt Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 84, bei der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 84 einrangirt. Christiani, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regt. Nr. S5, zum Pr. Lt. befördert. Fischer, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Negts. Nr. 114, zum Pr. Lt. befördert. Frey, Vize ⸗Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 25, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 28, Thoms, Vize⸗Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 70, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 29, Schneider, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 29, zum Pr. Lt., befördert. Seidler, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des J. Bats. Landw. Regts. Nr. 27, zum Pr. Lt.
befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ber⸗ lin, 18. Mai. v. Eberhardt, Gen. Major und Commdr. der 38. Inf. Brig, in Genehmigung seines Abschiedegesuches, mit Pen⸗ ston zur Disp. gestellt. v. Arlt, Gen. Major vom Stabe des Ing. Corps und Ingen. vom J, in Ulm, mit Pension der Abschied be— willigt. v. Berger, Gen. Lt. von der Armee und Gouverneur der Festung Ulm, in Genehmigung seines Abschiedszesuches, als General der Inf. mit Pensien zur Disp. gestellt. Frhr. v. Manteuffel L., Pr. Lt., agsgr. dem 1. Garde Regt. zu Fuß, als Hauptm. mit Pen ston und der Regts Uniform, v. Dewitz J, Prem. Lieutenant vom 4. Garde ⸗ Regiment zu Fuß, mit Pension und der Regts. Uniform, v. Thüũmen, Pr. Lt. vom Garde Grenad Rezt. Nr. 2. mit Pension und der Regts. Uniform, v. Obernitz, Hauptm. vom 4. Garde⸗ Grenadier Regt, als Major mit Pension und der Regiments ⸗Uniform, v. Jagow, Rittm. vom Regt. der Gardes du Corps, Chef der 2. Comp. und Commde. der 1. Escadr., als Major mit Pension und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt Krampff, Hauptm. und Comp. Chef vom Gren. Regt. Nr. 4, als Major mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Uniform, Hildebrandt, Hauptm. und Comp. Cef vom Inf. Regt. Nr. 41, als Major mit Pension und der Regts. Uniform, Leo, Hauptm. und Comp. Chef von demselben Regiment, mit Pension und der Regts Uniform, Meisner, Prem. Lieut. vom Infant. Regt. Nr. 44 als Hauptaàann mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienft und der Regts. Uniform, v. Schuckmann, Hauptm. und Comp. Chef vom Gren. Regt. Nr. 5, als Major mit Pension und der Regts. Uniform, v. Alt⸗Stutterheim, v. Borcke, Pr. Lts. vom Kür. Regt. Nr. 3, mit Penston nebst Aussicht auf An stellung im Civildienst der Abschied bewilligt. v. Glasow, Sec. Lt. 3 la snite des UlanenRegts. Nr. 12, ausgeschieden und zu den Re—⸗ serve⸗Offizieren des Regt. übergetreten. Stritter, Major vom Gren. Regt Nr. 9, mit Pension und der Regts. Uniform, Frhr. v. Braun, Major vom Inf. Regt. Nr. 49, mit Penston und der Uniform des Gren. Regts. Nr. 3, v. Hagen, Pr. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 5, als Rittm. mit Pension und der Regts. Uniform, der Ab⸗ schied bewilligt. v. Stamford, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 56, behufs Uebertritts zur Marine, ausgeschieden. John, Pr. Lt. vem Inf. Regt. Nr. 44, Kaul, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 66, beide behufs Uebertritts zur Marine, ausgeschieden. v. Brandenstein, Oberst und Abtheilungs Chef im Großen Generalstabe, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, als Gen. Majer mit Pension nebst Aussicht auf Wiederanstellung in der Armee zur Disp. gestellt. Gebhard, Pr. Lt. vom Isger Bat. Nr. 2, als Hauptm. mit Penston und seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. Runge, Sec. Li. vom Jäger Bat. Nr. 8, ausgeschieden und zu den Res. Offiz. des Bats. übergetreten. Frhr. v. Malapert- Neufville, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 765, mit Pensien nebst Aussicht auf Anstellung im CGivildienst und der Regts. Uniform, Cleem ann, Hauptm. und Comp. Chef im Füs. Regt. Nr. 90, mit Pension nebft Aussicht auf Anstellung im Cwil⸗ dienst und der Regts. Uniform, von dem Knesebeck, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 17, mit Pension der Abschied bewilligt. Stra ckerjan, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. S1, als Major mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienft und der Regtz. Uniform, v. Eckartsberg, Sec. Lt. von demselben Regt, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Uniform, Friebel I., Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 77, als Pr. gt. mit Pension nebst Aussicht auf Anftellung im Civildienst und der Regts. Uniform, der Abschied bewilligt. Landré, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. Sl, mit Pension nebst Aus- sicht auf Anstellung im Civisdienft und der Regts. Uniform, Sick, Hauptmann und Compagnie ⸗ Chef vom Infanterie= Regiment Nr. S3, mit Pension nebst Aussicht auf An— ftellung im Civildienst und der Regts. Uniform, v. Götz L. Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 87, mit Pensson, der Abschied bewilligt. Pfaagge— See. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 115, ausgeschieden und zu den Ref. Offiz. des Regts. übergetreten. v. Thümen, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 22, mit Pension nebfst Aussicht auf An—= stellung im Civildienst und der Regts. Uniform, Keller, Hauptm. u. Cemp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 114, mit Pensien nebst Auesicht 3uf Anstellung im Civildienst und der Regis Uniform. Frhr. v. Adelsheim Hauptm. u. Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 17, als Major mit Pension u. der Regté Näiform, Fritze, Haupfm. u. Comp. Chef von dems. Regt, mit Pension nebst Auesicht auf Anste lung im Cipil= dienst und der Armee ⸗Unsferm, der Abschied bewilligt. Osterwald, Qauptm. d la snite des Inf. Regts. Nr. I4 und Platzmajor in Neu-Breisach, als Major mit Pension nebst Aussicht auf Anftellung im Civildienst und der Regts Uniform, Bolte. Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 45, als Pr. Lt. mit Pension nebst Aussicht anf Anstillung im Civildienft, v Giese, Qberst und Commdr. des Inf. Regts.
Regt. Nr. 95 unter Stellung à la zaite diefes Nest zum Fläzel⸗
Regt. unter Befõrderung zum überzähligen Major, aggregirt, v. Stock-
Nr. 42, mit Pension und der Regis. Uniform, Roh de, Major don demselben Regt, mit Pension und der Regt. Uniform, v. d. Wen fe, Hauptm und Comp. Chef von demselben Regiment, als Major mit Pension und der Regiments Uniform, v. Bredow, , und Compagnig⸗ Chef vom Infanterie ⸗ Regiment ir. 25, als Major mit Penston und der Regiments Uniform,
Grießer, Sec. Lt. von demselben Regt, v. Massenbach, Pr. Lt.
vom Ulan. Regt. Nr. 4, diesem mit Pension und der Armee ⸗Uniform, der Akschied bewilligt. Wü st, Port. Fähnr. von demselben Regt, zur Reserve entlassen. v. Bursztin, Haguptm. und Comp. Chef v. Inf. Regt. Nr. 28, mit Penston nebst Aussicht auf Anstellung im Givildienst und der Retz. Uniform, v. Lassaulx, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 40, mit Pens. nebst Aussicht auf Anst. im Civildienst und der Regts. Unif, Dam mert, Major vom Inf. Regt. Nr. 65, mit Penston nebst e, . auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Uniform, Bayl, Hauptm. und Comp, Chef vom Inf. Regt. Nr. 68, mit Pension nebst Ausstcht auf Anstellung im Civild'enst und der Regts. Uniform, der Abschied bewilligt. Meyer, vom Inf. Regt. Nr. 16 unter dem gesetzlichin Vorbehalt ausgeschiedener Sec. Lt., der Abschied bewilligt.
Aichtamtliches.
Prenßen. Berlin, 27. Mai. Der Wortlaut der Rede, welche der Minister des Innern Graf zu Eulenburg in der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten für das Dreiklassenwahlsystem hielt, hatte folgenden Wortlaut:
Meine Herren, ich glaubte, ich würde nicht näthig haben, mich hier über das Dreiklassenwahlsystem und das allgemeine Wahlrecht auszusprechen, theils weil die Ansichten der Regierung in den Motiven zum Gesetzentwurf niedergelegt sind, theils weil in der Kommission die Frage weitläufig ventilitt worden ist, und endlich weil die Regierung glaubt, daß die überwiegende Majorität dieses Hauses sich für die Ansichten der Regierung im Prinzip entscheiden wird. Da aber der Herr Vorredner darauf aufmerksam macht, daß es wünschenswerth wäre, gerade von dieser Stelle aus die Ansichten der Regierung aus- gesprochen zu hören, so will ich dem gern mit einem paar Worten nachkommen.
Das allgemeine gleiche Stimmrecht in der Kommune ist ein bisher in Deutschland ganz unerprobtes Experiment, und ich glaube auch kaum, daß sich irgend eine nennenswerthe Zahl von Mitgliedern dieses Hauses far dasselbe erklären würde. Anders steht es aber mit dem — ich will es nennen — direkten Wahlrecht, welches in einem Theile der preußischen Provinzen besteht, und welches dem Klassen⸗ wahlsystem gegenüber gestellt wird, das in Len alten Previnzen ge⸗ handhabt wird, und das für diesen und einen noch größeren Theil der Monarchie zu fixiren die Absicht dieses Gesetzentwurfs ist.
Meine Herren! Ich habe die Erfahrung gemacht, daß man bei dem Vertheidigen des direkten Wahlrechts es immer ver⸗ schweigt oder zu wenig hervorhebt, daß das direkte Wahl⸗ recht nur von Leuten auzgeübt wird, die gewisse Bedingungen erfüllt haben, ehe sie ihre direkte Stimme abgeben dürfen, daß also z. B. in Hannover keiner an der Kommunalwahl betheiligt ist, der nicht als Bürger rezipirt ist, während in den Stadtgemeinden, um die es sich hier handelt, blos von der Einwohnerschaft die Rede ist. Nach der Steinschen Städbteordnung wurde allerdings direkt gewählt, aber wer konnte damals wählen? Der Hausbesitzer, oder der Bürger mit einem gewissen Einkemmen, und wenn man damals 200 Thlr. Einkommen hatte, so war es so viel, wie heute mindestens 500 Thlr. Und wer dachte an Freizügigkeit, an die großen Fabriken, wer dachte an Sozialdemokraten?
Ich bin ja nun weit entfernt, das Klassenwahlsysftem als ein Institut zu bezeichnen, das über jede Einwendung erhaben sei; das ist niemals vom Ministertische aus geschehen, aber ich bleibe dabei, es ist als ein relativ Gutes anzusehen; für kommunale Wahlen, wie die Dinge liegen, als das relativ Beste, und zwar aus dem Grunde, weil an den Wahlen für Kommunen nur Derjenige] Theil nehmen kann, der zu den Lasten der Kommune beiträgt. Aber das Steuern allein, meine Herren, ist nicht der durchschlagende Maßstab für das Maß, in welchem Jemand an den Kommunalwahlen Theil nehmen seoll. Außer dem Steuerzahlen hat der Bürger der stadtischen Kommune auch noch ganz andere Verpflichtung n, er hat die Verpflichtung, städtische Aemter zu übernehmen, er hat die Verpflichtung, mit seiner Zeit, mit seinem Können, mit seinem Wissen einzutreten und wenn er das nicht kann, so ist er ein bedeutend minder wiegendes Glied der Kommune, als Derjenige, der außer seinen Steuern noch mit seiner ganzen persönlichen Bildung einzutreten und die kommunalen Interessen zu wahren im Stande ist. Wenn Sie ein System finden, wonach Sie diesen Leuten ein Ueber⸗ gewicht bei den Wahlen, einen wesentlichen Einfluß auf den Ausfall derselben sichern, so wird das sehr dankenswerth sein. Ein unan— fechtbares Syftem der Art ist noch nicht entdeckt. Aber das müssen Sie doch zugeben, daß in der Dreiklassenwahl mehr von der Wahr— heit dieses Grundsatzes repräsentirt wird, als in denjenigen Wahlen. wo Jeder, der kommunale oder Staatsfteuer zahlt, mit gleichem Ge⸗ wicht seine Stimmen abgiebt. Meine Herren, ich glaube, daß gerade die innere Berechtigung des Dreiklassensystems darin besteht, daß es denjenigen eine erhöhte Berechtigung ertheilt, auf welche nach ihrer bürgerlichen Stellung wesentlich die Laft der bürgerlichen Aemter ruht. Es sind dies Gesichtspunkte, die ich bisher nicht habe hervorheben hören, die mir aber wichtig genug erscheinen, um angedeutet zu werden. Im Ganzen täusche ich mich wohl nicht darin, daß die Majorität des Hauses auch annehmen wird, daß das Dreiklassenwahlsystem für diejenigen Landestheile, für welche die Städte ⸗ Ordnung bestimmt ist, das relativ Richtigste ist. Nun aber hat sich die Situation so eigenthümlich gestaltet, daß ein bischen Schach gespielt wird, weil die Regierung angedeutet hat, es läge in ihren Wünschen, diese Städte⸗Ordnung dereinst auf die ganze Mon- archie auszudehnen, und weil in denjenigen Provinzen, wo sie setzt noch nicht maßgebend sein soll, über die Richtigkeit des Klassenwablsystems andere Ansichten herrschen als diejenigen, welche die Regierung für den Geltungsbereich des Gesetzentwurfs zur Geltung zu bringen sucht. Die Folge davon ist die: die Herren Abgeordneten aus den Provin⸗ zen Hannover, Schleswig- Holstein und Hessen, wenn sie auch über zeugt sein mögen, daß für gewisse Landestheile das Richtige vorge⸗ schlagen ist, wollen doch, wie der Hr Abg. Windthorst jagte, das System nicht pure anerkennen, weil sie glauben, es werde dasselbe demnächst auch auf sie Anwendung finden.
Aus dieser Furcht haben ste zu der ganzen Sache eine Stellung eingenommen, die nicht so klar und deutlich ist, als ich gewünscht hätte. Nun, meine Herren, kann ich versichern, daß die Absicht, dieses System auf alle diejenigen Landestheile auszudehnen, die bis jetzt noch nicht davon berührt werden, noch gar nicht feststeht, sondern daß das Sache der Erwägung sein wird, in dem Augenblicke, wo eine Umarbeitung der Stãdte⸗ ordnung auch für ste nothwendig sein wird. Lassen Sie sich durch Ihre Befürchtung, die wirklich zu weitgehend ist, nicht abhalten, daz⸗ nige bestimmt zu vertreten, von dem Sie glauben, daß es in den Verhältniffen unserer Landestheile begründet ist. Unter den Städten, die hier getroffen werden sollen, verstehe ich, mich der Kommission anschließend, die Städte von Rhe inland und Westfalen und die im Kommissionsvorschlage bezeichneten Städte, aus dem Regierungabezirk Wiesbaden. Wenn Sie das Klassenwahlsystem für ganze Landes. theile als das richtige anerkenner, so müssen Sie das im Gesetz auch affen aussprechen und dürfen Hinterthüren nicht offen lassen. die einzelnen Siädten es gestatten, diesem System zu entschlüpfen. Ob die beiden Städte Stralsund und Greifswald so 6 Werth darauf legen, mit dem Dreiklassenwahlsystem verschont zu werden, weiß ich nicht, mir sind darüber keine Aeußerungen zugegangen. Aber eine Stadt, auf die es mir ankommt, das ist Frankfurt, und da bekenne ich offen, daß meiner Ansicht nach das jetzige Wahlsystem in Frankfurt nach- theilig wirkt. Sie haben zwar in den Zeitungen und durch Petitionen den Ruf von Tausenden gehört, die da sagen, wir lassen von unserem allgemeinen Stimmrecht nicht, das ist ein angeborenes Gut der Stadt Frankfurt u. s. w. Meine Herren, das ist nicht richtig; Frank- furt hat einmal vorübergehend in der Theorie das allgemeine Stimm recht gehabt; früher, so lange es freie Reichsstadt war, ist immer nach Klassen gewählt worden, d. h. nach Berufaklassen. Die stäLtische Vertretung, wie si⸗ jeltzt in Frankfurt ist, wirkt nicht so, wie diejenigen die sich fur Frankfurts Wohlergehen interesstren, es wünschen. Das
meine Meinung, gegründet auf Erfahrung, und unterftützt durch men großen Theil von intelligenten, wohlwollenden und an der kemmunalverwaltung mitarbeitenden Leuten in Frankfurt, die im ungenblick überschrien sind, die sich aber durch die Manifestatignen krer Gegner ven der Unrichtigkeit ihrer Ansicht nicht haben über engen Üassen können. Ich bin der Ansicht, daß, wenn Sie Frank⸗ 6 a. M. in das Gesetz aufnehmen, was der Regierung recht ist, se ez von dem Dreiklassenwahlsystem nicht aus nehmen dürfen., daß i aber, wenn Sie durchaus den Grundsatz des 8 422 nicht auf- ben wollen, beffer thun, Frankfurt herauszulassen und die Bestim, nag über seine Verfassung einer späteren Zeit vorbehalten. Es ist nir Gewissengzsache gewesen, dies zu sagen, es ist kein Gelũste nach chablone, was mich dazu treibt, es ist der gan jpezielle Wursch, Frankfurt ein anderes System eingeführt zu sehen.
Nachdem im weiteren Verlauf der Sitzung der Referent übg. Haken für die Kommisstonsfassung der S§. 26 und 142 der Srädte⸗Drdnung eingetreten war, wurden die S8. 25 und za mit den Amendements der Abgg. Dr. Virchow und Miquel mngenommen. Die betreffenden Paragraphen lauten: .
8. 2s. Zum Zwecke der Wahl der Stadtverordneten werden die Ge- heindebürger nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden Klassen⸗ ad klassifizirten Einkommensteuer in drei Klassen getheilt, vorbehalt· ich jedoch der Bestimmungen des §. 422. J 3
Die erfte beziehungsweise die zweite Klasse besteht aus denjenigen Femeindebürgern, auf welche bis zum Belaufe eines Drittels zezie urgsweise zweier Drittel der Gesammtsteuer die höchften Einzel- teurrbeträge fallen. Die hiernach nicht in die erne hezithungs- peise zweite Klasse fallenden Gemeindebürger bilden die dritte Klasse. die erste beziehungsweise zweite Klasse gehört auch derjenige, ssen Steuerbetrag nur theilweise in die erste., beziehungsweise zweite laffe fällt. Unter mehreren einen gleicken Steuerbetrag Entrichten⸗ n entscheidet die alphabetische Naminsordnung und erforderlichen kalles das Loos darüber, wer von ihnen zu der höheren Klasse zu chnen ist. ö. .
Die Wablberechtigten werden von ihrem im Stadtbezirk ge⸗ bonnenen Einkommen besenders eingeschätzt und derjenigen erforder- schen Falleß durch das Loos zu bestimmenden Klasse zugewieien, eicher der hiernach ermittelte Steuersatz entspricht. Das gedachte inkommen, beziehungsweise die von demselben zu entrichtende Klassen⸗ nd Einkommensteuer bleibt in der Wohnsitzgemeinde außer Be— chnung. . . ;
Niemand kann gleichzeitig mehr als einer Klasse angehören.
Die Ehrenbürger gehören der ersten Klasse an. .
Jede Klasse wählt ein Drittel der Stadtverordneten, ohne dabei
die Mitglieder der Klafse gebunden zu sein. .
§. 42 2. Der 8. 26 und die sonstigen, auf die Klasseneintheilung r Wablberechtigten bezüglichen Vorschriften dieses Gesetzes bleiben
den senigen Stadtgemeinden außer Anwendung, in denen zur Zeit ine Eintheilung der Wahlberechtigten nach Klassen ader Berufsstän— en nicht stattfindet. In solchen Stadtgemeinden kann der im §. 14 estimmte Klassensteuerstufensatz durch Drtsstatut bis auf 12 6 er⸗ zöhet werden.
Der Antrag des Abg. Dr. Virchow zu §. 25 lautet:
Zu Abs. 2 hinzuzufügen: Die erste Klafse muß mindestens ein Bwölftel, die zweite mindestens zwei Zwölftel der Wahlberechtigten mfassen. .
Der Antrag Miquel setzt im Absatz? statt der Worte: in hie erste, beziehungsweise zweite Klasse fällt“, „in das erste, be⸗ jehungsweise zweite Drittel der Gesammtsteuer fällt“).
Um 44 Uhr vertagte sich das Haus.
Bayern. Der Bericht des Finanzausschusses der Ab⸗ beordnetenkammer über die Rechnungsnachweisungen der ban e⸗ ischen Staats eisen bahnen pro 1813 und 1874 bildet ein Heft bon 94 lithographirten Folioseiten. Bei Untersuchung der Ursachen der Erscheinung, daß in der bis dahin ununterbrochenen Zu⸗ ahme des Wagenladungsverkehrs im Jahre 1874 zum ersten Male ein Stillstand eingetreten ist, kommt der Berichterstatter puch auf die Tarifeinheitsfrage und im Zusammenhang damit uf das Reichseisenbahnprojekt zu sprechen und äußert sich ierũüber u. A. wie folgt: . ?
Die in der Periode 1571 — 1873 eingetreten: Preisfteigerung der ür den Eisenbahnbetrie r5thigsten Matersalien (Kohlen, Eisen, Holz), ie Preissteigerung aller Lebensmittel und die dadurch bedinste Er. öbung des Arbeitslohnes im weitesten Umfang dieses Begriffeẽ sesen Seiten der Bahnverwaltungen eine Agitatien für Fracht cböhung im Allgemeinen ins Leben, deren Berechtigung schließlich mnerkannt wurde. In dem Zeitpunkte, in welchem jene Agitation ndlich ihr Ziel erreicht hatte, waren jedoch die hauptsächlichsten Gründe für die Tariferhöhung bereits abgeschwächt. Kohlen und Lisen, die Hauptfaktoren des Eilenbahabetriebs, waren bereits in Räcgang begriffen, und sind im Verlauf weniger Monate, besonders disen, im Preise tiefer gefallen, als sie je Lormals standen. Es st deshalb auch sehr erklärlich, wenn nicht alle Bahnen von der ihnen ingerãäumten Befugniß, die Tarife zu erhöhen, den gleichen Gebrauch wachten. Allein gerade durch dieses systemlose Vorgehen, durch 'Tariferhöhungen auf der einen und Tarifermäßigungen au der anderen
eite ist die Eisenbahnfrage als solche auf die Tagesordnung ge— emmen. Sie wird nicht eher von derselben gestrichen werden können, Eis die Tariffrage in einer den wirtbschaftlichen Interessen der ation entsprechenden Weise geregelt sein wird. Die systemlose Tarifvorrückung in der Zeit von 1873 bis 1875 hat der Erkenntniß am Durchbruch gehclfen, daß die Eisenbahnen heute nicht hnehr lediglich Anstalten zur Erleichterung des Verkehres ind, sondern daß durch sie die Grundlagen der gesammten dirthschaftlichen Thätigkeit einer Nation geregelt werden. Die nicht durch wirthschaftliche E wägunzen geläuterten, diglich von dem vermeintlichen oder felbst wirklichen finanziellen Futeresse der einzelnen Bahnverwaltungen bestimmten Tarifänderungen aben alsbald in ganz Deutschland große Unzukömmlickkeiten und tärungen hervorgerufen. Wenn irgend ein Industriezweig auf tundlage der seither bestehenden Tarife sich eingerichtet hat, und un erfolgt plötzlich eine Aenderung in der Art, daß an dem einen Orte die Frachten für die Rohstoffe dieser Industrie erhöht, die Frachten für den Absatz der Produkte gleichfalls hinaufgeschraubt werden, während die gleiche Industrie an einem anderen Ocie nicht in bleicher Weise betroffen, vielleicht sogar ihr die Zufuhr ihrer Rohftoffe nd der Absatz ibrer Erzeugnisse durch Ermäßigungen der Tarifsätze leichtert wird, so liegt nahe, daß Erschütterungen eintreten müssen.
Andererseits glaubte jedoch der Referent mit allem Nachdrucke hervor- beben ju sollen, daß eine für ganz Deutichland gleichgeartete Tarifirung des Verkehrs eine nothwendige Kone quenz der an- geftrebten wirthschaftlichen Gemeinfamkeit sei und bleibe. Nur dann, wenn die Bedingungen der Produktion allenthalben die leichen wären, könne von einer Gleichstellung derselben die Rede sein. . würden die ven einander abweichenden Frachtsätze in dem einen Falle als Eintuhrprãmie, in dem andern als Ausfuhrverbot wirken. Nicht minder könnte nur das Vertrauen 3zuf die Stetigkeit der Tarife zu neuen Unternehmungen ober selbst zur Wiederaufnahme einer durch die Ungunst der Verhältnisse erlamten produktiven Thätigkeit aufmuntern. Auch bei einem gemeinsamen Tarife wird es geboten sein, einen gewissen Spielraum offen zu lassen, innerhalb dessen es den einzelnen Babrverwaltungen möglich wäre, den Ban— urd Betriebsverbältnifsen ibrer Linien gerecht zu werden. Für den Transstverkekr, also hier für jeneag Verkehr der außerhalb der Grenzen Dentschlands seinen Anfang und sein Ende findet, wird wohl unter allen Umständen die freiefte Bewegung ge— stattet werden mwüffen. Eine einheitliche Gestaltung des Transport- wesens durch die Eisenbahnen in dem angedeuteten Sinne glaubte Referent als einen hervorragenden Zielpunkt der ayerischen Eisen⸗ bahrpolitik bezeichnen zu müffen, der selbftverftãndlich nur innerhalb
1
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Wege der Verständigung mit den Nachbarbahnen anzuftreben wäre.
schusses:
L Es sei den Nachweslsun zen II. Es sei an Se. Majestãt die Bitte zu richten, ano: len, daß bei Feststellöong der Eisenbahntarise die schaftlisen Intereffen des Landes berücksichtigt und
gegenüber der nichtbaverischen in Nachtheil
die Erbauung eirer Virinal
weise Berechtigungen der ; zu lassen, wie dies bei a i schehen ist; b. Anordnung in er nisse des Vizinalbabnbetrieb verwaltung zum Ausdruck k
1
assen zu wollen, daß die Ergeb
der Grenzen der für Bayern geltenden verfassungsmäßigen Ve— stimmungen auf dem Wege der Vereinbarung, eventuell auf dem
Der Bericht schließt mit folgenden Anträgen des Aus⸗
die Anerkennung zu ertheilen. anordnen zu wol⸗ volkswirth⸗˖ Tariffom- binatioren vermieden werden, durch welche die einheimische Produktion versetzt wird. JIf. Es sei an Se. Majestät die Bitte zu stellen: a Allerhöchst · dieselten mögen gerubez, den Vertrag mit der Stadt Tirschenrenth, ahn von Tirschenreuth nach Wiesau be— und die Pflichten und beziehungs irschenreuth in gleicher Weise regeln
gen Vizinalbahnen in Bayern ge—
l n ken Nachweisungen der Eisenbahn⸗
Staat und Kirche. ö. gl. Nr. 117 d. Bl.) katholisch-⸗konservative Partei in Der rientalische Frage.
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er die Frivolität, welche mit einem um
uͤber Bord wirft: also die Ehrfurcht vor dem g
Staatszusammenhang, die Rücksicht auf Der ungenannte Verfasser seiner Arbeit darauf, aus früh Blätter die launenhaften Sp 2 le gebers; des Dr. Edmund g, nachzuweisen. Erst am einer Ausführung kemmt der?
1
Standpunkt der deutschen Politik keinem patriotisfchen Mann in Deutschland fagt, nichtsdestoweniger verdienen
2 8 etwas
reichische Patriot sagt, daß kei nahezu zahl der katholischen und Reich das Letztere niemals zum gar eine solche Gestaltung die Ursache
der deutschen Nation werden könne.
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Frieden
bern n chãlen.
gegen diese Abwehr vertheidigt hat.
Es ist nicht eine Vermuthung, es ist vielmehr eine unbestreitbare Chatsache, daß einerseits die Erkenntniß der Wichtigkeit der Tar frage and die Ueberzeugung von der Nothwendigkeit einer spstematischen Regelung derfelben, andererseits die Unmöglichkeit, eine solche Rege⸗ ang unter Anerkennung und Anfrechthaltung der Autonomie der zelnen Ii ĩ ern
uführen, den Gedanken der Reichs ⸗Eisenbahnen erzeugt het. ier ist nicht der Ort, zu untersuchen, ob dieser Gedanke eine Berechtigung hat; es muß deshalb auch darauf verzichtet werden, nachzuweisen, wie die Realistrung desselben weit über das angestrebte Biel hinaugschießt. Glücklicherweise fehlt uns in Suüddentschland Maßstab für die Beurtheilung jener Zuftände, welche in Nor- eutschland das Verlangen erzeugt haben, eine Unifikatiön des Bahn⸗ 'etriebes anzustreben. Während bei uns diesseits des Rheins und Maines nur drei große Verwaltungen den Verkehr vermitteln, führt ie Zerstückelung des Babnnetzes in Mittel- und Norddeutschlanz zu Derwickelungen, die als unentwirrbar angesehen werden und deshalb hit einem gewaltigen Schwertstreich durchschnitten werden sollen. Fine Ausdehnung dieser gewaltsamen Lösung der bestehenden chwierigkeiten auf Süddeutschland ist nach dem Ermessen 6. Referenten schon um dezwillen nicht zu erwargen, zeil ein eingebendes Studium unserer Verhältniss⸗ zu der Ueber- kugung führen muß, daß die Ungleichheit der Veihältnisse nicht ge—= attet, überall die gleichen Mittel zar Anwendung zu bringen.
chaften auf einer vernünftigen Basiz herbei⸗
Germania“ in Nr. 90 zum Abdruck gebracht hat.
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zörg, bekannt-
der oben en punkt des katholischen 5 — n österre Staatsbe⸗
um der üͤber Nacht gekommenen Meinung willen, daß eine Verstärkung der katholischen Bevölkerung im Deutschen Reich sich nützlich erweisen konne für die Opposition der ultramontanen Partei gegen die deutsche Staat leitung, alle heiligen Ucberzeugungen des eigenen Standpunkte eschichtlichen Gesetz der Slaafenbild ang, die Scheu vor der in die Völker durch eine hundcthjäbrige Geschichte gepflanzten Pietät für Herrscherhaus und d die natürliche Basis der Siaaten, welche nicht allein durch die Nationalität gebildet wird u. s. w, Schrift verwendet einen großen Theil en Artikeln der historisch ⸗politischen ge in der Denkweise ihres Heraus- Schluß erfasser, nachdem er die Bedenken der Sittlickkeit und Rechtmäßigkeit gegen die von Dr. Jörg gewünschte Entwickelung erschöpft bat dazu, diesen Wunsch auch vom Stand. punkt der Zweckmaͤrigkeit zu prüfen, vom Stand unkt der Zweck mäßigkeit namlich für das Deutsche Reich. Man kann zwar sagen, daß der Verfaffer mit seiner Verurtheilung des Jörgschen Planes vom denkenden und Neues
vorausgesetzt, daß die Wirksamkeit im Reiche der Thatsachen durch irgend eine denkbare Konjunktur ihm hätte gebahnt werden können, was freilich entschieden zu bezweifeln ist.
Nr. 4 des Ministerial⸗Blatts für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten“, herausgegeben im Bureau des Minifteriums des Innern, hat folgenden Inhalt: Cirkular, die Verrechnung der Aus lagen der ordentlichen Gerichte bei Requisitienen der Bezitkä⸗Verwaltungs⸗ gerichte betreffend, vom 7. März 1875. — Cirkular, die Eintragung der Familienverhältnisse verstorbener Gefangenen in die Sterbe⸗ register betreffend, vom 1. März 1876. — Bescheid, die Eintragung eines Vermerks über Veränderung der Standesrechte eines Kindes nur in das Register, in welchem der Geburtsakt eingetragen ist, be⸗ treffend, vom 15. Februar 1876. — Erlaß, wonach Formulare zu Bescheinigungen über Eheschließung vom Staate nicht kostenfrei ge⸗ liefert werden, vem 4. März 1876. — Cirkular⸗Verfügung, den Uebergang der Geschäfte der Reichshauptkasse auf die Reichsbank he treffend, vom 15. Januar 1876. — Cirkular Verfügung, den schäfts verkehr mit der Reichs bauptkasse betreffend, vom 4. Fe 1876. — Cirkular, die Zulässtgkeit der Verwendung Niederschlesif Märkischer und Münfter⸗Hammer Eisenbahn⸗Pri Amtskautionen betreffend, vom 21. März 1876. — Eirkul ᷣ richtigung der Taxgebühren beim Verkauf von Staategrundstỹ betreffend, vem 21. Juli 1875. — Verfügung, die Feststellung d Entfernung bei Bewilligung von Reisekoften auf Gund des §. 6 des Gesetzes vom 24. März 1873 betreffend, vom 5. März 1876. Erlaß, die Verabreichung der Amtsblätter an katholische Kirchen⸗ gemeinden betreffend, vom 21. März 1876. — Cirkular, wonach Wittwen oder Erben der Geistlichen ein Anspruch auf die ö * . H . 12. Januar 1876. — et ihme Amtes als Waisenrath Seitens der Geistlichen gemäß §§. 52. 53 der Vormundschafts-Ordnung vom 5. Jali vom 14. März 1876. — ECirkular, den katholischen urterricht in den Volksschulen betreffend, vem 18. Februar Cirkular, die Einrichtung ländlicher Fortbildungsschulen vom 2. Februar 1376. — Bescheid, das Nichtbestehen eines beson deren Schulpatronats nach dem Allgemeinen Landrecht betreffend, vom 31. Januar 16876. — Bescheid, die Unterstützung der Gutsherren aus Staatsfonds bei ihren Schulleistungen betreffend, von 8. No⸗ vember 1875. — Cirkular, die General- Uebersichten über das Ergebniß der Jwpfungen betreffend, vom 10. März 1876 — Eirkular, die Reichs ⸗Medizinal Statistik betreffend, vom 30. März 1875. — ECir⸗ kular, die Auslegung einzelner Bestimmungen der Arzneitaxe betreffend, vom 23. März 1876. — Cirkular, die den Schiedsmännern bei Ab⸗ wehr und Unterdrückung von Viehseuchen zu gewährenden Diäten und Reisekosten betreffend, vom 26. März 1876. — Verfügung, die Unzulässtgkeit der Unterdertheilung von Orts ⸗Kommunallasten inner- halb eines selbstãndigen Gutsbejirks auf die einzelnen Grundbesßitzer betreffend, vom 21. November 1875. — Ellaß, die Legitimation stellvertretender Guttvorsteher in Angelegenheiten der Bewilli⸗ aung von Armenunterstützungen betreffend, vom 6 Jannar 1876. — Erkenntniß des Königlichen Gerichtsbofes zur Entscheidung der Kem⸗ petenz ⸗Kenflikte vom 8. Januar 1875. Die Beseitigung einer im Interesse der Gesundheitszflege von der Orts-⸗Polizeibebörde anceerd—⸗ neten oder im Einverständnisse mit derselben hergestellten öffemlichen Bau ⸗ Anlage kann nicht im Rechtswege gefordert werden. — Eckennt⸗ niß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompeten«“ Konflikte. vom 8. Januar 1876. Ueber den berechtigten Waffengebrau Seitens eines Forstschutz Beamten, gegen welchen ein persönlicher Angriff erfolgt, oder welcher wenigstens mit einem solchen Angriffe bedroht ist. — Verfügung, den Transport von Militär⸗Arrestaten betreffend, vom 19. Februnr 1876. — Cirkular, die Charakterisirung einer Versicherung der zur Wiederherstellung abgebrannter Gutggebände zu leistenden Hand- und Spanndienste betreffend, vom 16. Dezember i875. — Verfügung, die Verpflegung kranker Gefangenen betreffend, vom 17. Februar 1876. Cirkular, die Sicherung des Eisenbahbn⸗ Betriebs bei Inhaftnahme von Betriebs⸗Beamten betreffend, rom 27. März 1876. — Cirkular⸗Berfügung, die Anwend arkeit der Bestimmurgen über die Entrichtung der Stempel⸗ abgabe von Erbtheilungs Verhandlungen und Ueberlafsungs Ver⸗ trägen zwischen Ascendenten und Desgcendenten bei gerigtlichen Auflaffungserklärungen betreffend, vom 16 Februar 1876. — Verfügung, Diäten für Hülfe jäger betreffend, vom 20. März 1876. — Eirkular, Vergütung für Vorspannleistnngen betreffend, vom 5. März 18756. — Bekanntmachung eines Verzeichnisses derjeniger höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugn über die wissenschaftliche Befäbigung für den einjährig - frei willigen Militärdienst berechtigt sind, vom 19. Januar 1876.
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Neichstags⸗Angelegenheiten. Mai. Die Konkursordnungs⸗ lehnte in der Sitzung vom Mitt w
usatz ab, durch welchen der Landetgesitz ollte, bezüglich des Aon kursverfabr iner Eisenbahn ˖ Aktienges ⸗
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Beziehung das Reich vorzug
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seine Argumente, daß man von ihrer Schlichtheit und Richtigkeit Akt nimmt. Der öͤster⸗ ö gleicher Bevẽlkerungs⸗ protestantischen Elemente im Deutschen gelangen, vielleicht zum unheilbaren Zerfall Der Verfasser sagt ferner, daß das österreichisch-⸗dentsche Element sich niemals mit dem norddeutschen Element zur moralischen Einheit der wahren Natignalitãt verschmel en werde, und daß endlich die Aufgabe voͤllig unlösbar sei, die deutsch õsterreichische Bevölkerung aus den verschiedenen Elementen fremder Nationalitt, mit denen sie überall durchwachsen, auch nur annähernd
an könnte diese Ausführung des Verfassers noch um zahlteiche Argumente höchst gewichtiger Art vermehren, aber gegen die geg benen Argumente läßt sich in keiner Art ein zutreffender Einwand erheben. Von nicht geringem Interesse ist es, wie Dr. Edm. Jörg sich
Er hat seine Vertheidigung ge geben in einem Artikel der historisch pelitischen Blätter, welchen die Was Dr.
e Sprünge in seiner Haltung zu erklären und zu n. Im höchsten Grade be—⸗
lche, freilich nicht mit dũrren
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ierbei auch internaticnale Fra Einzelstaaten nicht füglich fü
5n Der 5. 201, welcher die Rechte der Gesel biger in dem üter das Pripatrermögen lich haftenden Gesellschafters eröffneten Konkurs gen ihres Ausfalls in dem Konkursverfahren sellschafte vermögen betrifft, führte zu einer läng Nach Ablebrurg des Hullmannschen Antrages, diesen nach Berichtiaung aller übrigen Konkarsforderungen zu
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n nicht nur dessen Strei⸗
S 4 (betr. Statthaf⸗
tigkeit eines Verzeltungsrechts gegen die Anzehörigen eines auslän- dischken Staates, indem er darin eine Verletzung der Anbahnung des S es Handels sah, und
sich gegen das Retorsionsrech ; . und dastllbe j den- falls nur auf Grund eines Gesetzes zulsssen wollte. Der Antrag wurde indeß abgelehnt. Der von der Kommission in erster Lesung beschlossene neue 8 197 a: „Durch die Anmeldung einer Kenkurs for ⸗ derung wird die Verjährung auch gegen einen zur Zeit der Eröffnung des Konkurzverfabrens ausgeschiedenen oder ausgeschlessenen Gesellw= schafters unterbrochen — Hurde in das Einführungkgesetz verwirsen und im Uebrigen die 55. 193 — 214 unverändert angenommen. Hier⸗ mit ist die 2 Lesurg der Kenkurtordnusg beendet.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin. Der dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Entwurf eines Gefetzes, betreffend die Veranlagung und Er- bebunz der direkten Staatssteuern aach dem Etatsjahre bestimut im § 1:
Die Gesetze, welche die Feststellung, Veranlagung und Erhehung der drekten Staatesteuern, der im Wege des Zuschlags zu denselben,