I3602
Rrand Hot
1L Locarno
2 LOcaEHG, Lag Maggire, Scham ein.
Deutsches Hotel.
1826. Eröffnung LJ. Mai 18276.
enzeit ausgestattete Etablisssment enthält Bäder und Douchen in jeder Etage.
Dieses mit allem nur Wünsch daren Comfoit der N
illard- A Privat- Salons und 150 Zimmer mit 250 Betten. ' ꝛ 1 . ö Verzascia mit ihren prachtvollen Gletschern und Wasserfällen, soynie nach
Wicht auf die Alpen und den See. . ö ö milden Klimas wegen (Schweizerisches
deutscher irzt im Hause.
Pensionspreise das ganze Jahr.
den
Vw. Wagner, Direktor.
XB. für Alterthumsfreunde. Ein reichhaltiges Kabinet römischer Antiquitäten, wurden, befindet sich im Hotel.
KI. BMD ObMMIIL ILM
Eisenbahn (Rehme) in Westfalen. . Kohlensaure Thermal-, Sool-, Dunst, Gas- u. Wellenbäder. Gradirluft.
Bäder werden vom 1. Mai bis Ende October verabreicht. ö Der glückliche Erfolg der nun beendeten Aufräumungsarbeiten hat dem 8 1 . 1 1 1 . Bade die alte Thermalquelle in früherer Ergiebigkeit und Temperatur wiedergegeben.
Snis om vom 15. Nen bis 15. Septhr.
Stati n d. Cõln- M mudener-, Ha pnoverschen und Löhne-
Auskunft jeder Art eriheilt die Haönigiiche Bade-Ver waltung.
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2 Wiesbaden.
Die Sommersaison ist eröffnet. Im Herbst: Traubeneur.
St Cur Direction
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jãhrlichen ordentlichen
General⸗Versammlung am Montag, den 25. Juni d. J., Vormittags EE Uhr,
in den Garten- Saal des Gasthofes „zum galdenen Adler dahier ergebenst einzuladen. Die Gegenstände der bis jetzt aunfgestellten Tages Ordnung sind; =.
1) der statutenmäßige Bericht (5. 20 uber die esultate der Kechnungs⸗Ablage und über die
Geschäfte der Gesellschaft; .
2) Antrag der Königlichen Eisenbahn ˖ Direction: ö. . ö . für den Fall, aj der Beginn des Etatejahrs für den Staatshaushalt des preußischen Staatez vom I. April 1877 ab auf den 1. April jedes Jahres gesetzlich festgestellt wird, wolle die General Versammlung unter Abänderung der §5. 16, 27 und 37 der Statuten
Nizza) eignet sich Locarno namentlich für einen Winteraufaonthalt. Vis A- vis dem St. Gotthardt-Bahnhof und dem Iandungsplata der Dampfschiffe.
Damen-. Masik-, Conversation, Lese- und Horrliche Auasflüge nach den reizenden LThalern weltberühmten Borromeo'schen Inseln. Hub sche
Deutscher Gottesdienst und
welche auf Grund und Boden des Etablissements gefunden
4146
Vakante Bürgermeisterstelle.
Die Bürgermeifterflelle hiesiger Stadt wird mit 1. Juli cr. vakant. Das penstonsfähige Gehalt ist au jährlich 4500 M festgesetzt worden. Qualifizirte Bewerher, welchen die durch Ab⸗ legung des Staats exalnen erlangte Befähigung jum höheren Justiz⸗ oder Verwaltungsdienste. nicht zur Bedingung gemacht, aber doch als wünschenswerth hingestellt wird, werden ersucht, ihre Meldungen unter Beifügung eines kurzgefaßten Lebenslaufs bis zum J5. Zun! er. dem Unterzeichneten einzureichen. Merseburg, den 11. Mai 1876.
Der Vorsteher
der Stadtverordneten · Versammlung. Dr. Krieg.
Die Stelle des Inspektors bei der evangelischen Erziehungg⸗ und Besserungs ⸗Anstalt zu St. Martin bei Beppard im Kreise St. Goar ist zu besetzen. Das vorläufig zu beziehende Minimal Einkommen derselben beträgt 2100 M neben freier Wohnung un Garten. Dasselbe ist steigerung- fähig bis zu 3300 ½ Bewerbungen um die Stelle sind unter Beifügung der Zeugnisse, welche sich auch auf die Befähigung zum Unterrichten in den Lehrgegen ˖ ständen einer gehobenen Elementarichule zu erstrecken haben, biunen 4 Wochen an uns einzureichen. Coblenz, den 20. Mai 1875. Königliche Regie rung. Abtheilung des Innern. v. Jaski.
Im diesseitigen Kommissionsbezirk finden mehrere Personen, die Bauhandwerker sind oder eine Ge⸗ werbeschule besucht haben, Beschäftigung als Bahn meister Aspiranten. Qualifizirte Bewerber, welche das dreißigste Lebensjahr noch nicht überschritten haben, wollen ihre Meldungen an uns richten. An täglichen Viäten werden, je nach dem Ausbildungs— grade, 2 = 3 MM bewilligt. Bromberg, den 24. Mai 1876. Königliche Eisenbahn ˖ Kommission.
Die Kreisthierarztstelle des Kreises Stolp, mit welcher ein Gehalt von 609 6 und ein Zuschuß von gleicher Höhe aus Kreismitteln verbunden, ist
als Nachtrag beschließen: . ;
1) das Etatsjahr für die Rhein⸗Nahebabn beginnt vom 1. April 1877 ab mit dem J. April und schließt mit dem 31. März iedes Jahres;
2) für die Zeit vom J. Januar bis 31. März 1877 wird besondere Rechnung gelegt und dem Verwaltungs Ausschusse mitgetheilt; für diese Zeit bleiben die Mitglieder
des bestehenden Verwaltungs. Ausschusses weiter in Functien; ;
3) der Verwaltungs ⸗Ausschuß wird ermächtigt, mit der preußischen Staats Regierung eine dem Vorstehenden entsprechende Modification des §. 3 des Betriebs⸗Ueberlassungs ˖ Vertrages vom 18. Juni 1856 zu vereinbaren; ĩ
3) die Wahl zur statutenmäßigen Erneuerung des Verwaltungs Ausschusses (5. 37.
noch nicht wieder besetzt. Qualifizirte Thierärzte,
welche sich um diese Stelle bewerben wollen, fordern
wir hierdurch auf, sich unter Einreichung ihrer Zeug-
nisse bei uns binnen 6 Wochen zu melden. Coeslin, den 22. Mai 1876.
Königliche Regierung. Abtheilung des Junern.
Die Kreisthierarztstelle des Kreises Schild- berg mit dem Wohnsitz zu Stadt Kempen und einem jährlichen Gehalt von 900 M ist erledigt.
Diejenigen Herren Aktionäre, welche an dieser General-Versammlung Theil zu nehmen wünschen, Die Kreisstände haben beschlossen, dem Inhaber der- werden unter Hinweisung auf die Bestimmungen der S5. 26, 26, 30, 31 des Statuts noch darauf besonders selben unter Auferlegung der Verpflichtung zur un⸗ qufmerksam gemacht, daß nur solche Besitzer von Aktien zur Theilnahme berechtigt sind, welche ibren Besitz entgeltlichen Beaufsichtigung der im Kreise abgehal · in die Bücher der Gefellschaft bis spätestens 8 Tage vor dem Tage der General · Versammlung tenen Vieb. und ferdemärkte eine Remuneration haben eintragen lassen, und welche sich über das Fortvestehen des Besitzes bis späteftens einen Tag vor von 450 M jährlich, zunachst für die Dauer der
der General- BVersammlung entweder selbst oder durch ihre legitimirten Bevollmächtigten ausgewiesen nächsten drei Jahre zu bewilligen. refp. zur Entgegennahme der hiermit qualifizirte Bewerber auf, sich unter Ein⸗
haben. Zur Ertheilung einer Bescheinigung über den Besitz der Aktien,
Wir fordern
Anmeldungen für die Einschreibung in die Gesellschaftsbücher sind zur Erleichterung für die auswärtigen 35 ihrer Zeugnisse und ihres Lebenslaufs binnen ; o
Herren Aktionäre
die Bank für Handel und Industrie in Berlin, die Deutsche Bank in Berlin,
die Filiale der Bank für Handel und Industrie in
Frankfurt 4. M. und die Deutsche Vereins- Bank in Frankfurt a. M.
und zwar bis 17. Juni d. J. incl. zur Entgegennahme der Anmeldungen für die Einschreibung in di Gesellschaftsbücher und bis zum 22. Juni d. J. incl. nur noch für dens Mö weis über den Fortbesitz er mächtigt worden.
en bei uns zu melden. Posen, den 20. Mai 1876. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern. Gaede.
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Die für die Theilnahme an der General-Versammlung auszugebenden Eintritts, Karten, welche
. für die nach 5. 30 und 31 Stimmberechtigten als Freidillets für die Her und Rückahrt auf de
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ahn gelten, können an den vorbezeichneten Stellen vom 18. incl. bis 22. Juni e, einschließlich, im Bureau
des Verwaltungs- Ausschusses, jedoch vom 18. bis 25. Juni incl. gegen Einlieferung des Ausweises übe den Fortbesitz der Aktien in Empfang genommen werden.
1
AÄnstatt der Präsentation und der Deponirung der Aktien genügen die Depositenscheine der König
lichen Hauptbank in Berlin. Kreuznach, den 18. Mai 1876. — Der Vorsitzende des Derwaltungs.· An g in fse⸗ der Rhein Nahe / Eisenbahn · Gesellschaft, erg er.
4358]
Wir laden hiermit die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft zu der im Cours zimmer des hiesigen Börsengebäudes (Eingang: Neue Friedrichsstraßt) abzuhaltenden ordentlichen
General⸗Versammlung auf Dienstag, den 20. Juni 1876, Nachmittags 5. Uhr,
ergebenst ein.
= ; Die Kohlenyrei kalischen Königs Es werden darin die im 58. 32 des Statuts bezeichneten Gegenstände zur Verhandlung oer, m. vreise auf der fis kalisch g
Königshütte O. S. werden vom I.
4549
Juni
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in gane Neuen Dessihllis, sind in den verschiedensten Papiersorten in sonst nirgends vorhandener Auswahl mit
jedem beliebigen Buchstaben
zu ausserge wohnlich billigen Preisen stets vorräthig bei .
J. Gian,
NHNofhieferant, ö . . I7. 18. Mohrenstrasse 17.18. Eoke der arossen Friedrlohstrassse.
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cfennmachmng.
Behufs Beseitigung der vielfachen Unzutrãglich⸗
keiten, welche bisher in Folge des Mangels aus- reichender Bestimmunzen über das . Betreff der Frankirung der portopflichtigen
ostsen⸗ Ddundungen, besonders bei der Korrespondenz zwischen Kommunalbehörden sich fühlbar machten, haben sich in Folge eines diesseitigen Cirkularschreibens vom 7. April d. J. fast alle größeren Städte der preußischen Monarchie damit einverstanden er- klärt, dat in Zukunft die Korrespondenz zwichen den Magistraten dieser Städte und dem der Stadt Berlin, resp. zwischen den diesen untergebenen Ver- waltungs Deputationen 2c. in allen Fällen bei der Adsendung und zwar unter gegenseitiger Verzichtleistung auf die Porto- Erstattung, frautirt werde, und glauben wir daher annehmen zu dürfen, daß auch alle übrigen Stäbte Tem- näqchst fich diesem Grundsatze anschließen
werden. ! ⸗
Mit Rücksicht bierauf ahnen wir beschlossen, fer⸗ nerhin den Magistrateu und Bürger meistereien der Städte des preußischen Staates resp. deren Verwaltungs Deyutatlonen alle Schrei- ber und Postsendungen ausnahmelos, sowohl in Dienst-Lngelegenheiten als in Parteisachen, ohne Rücksicht darauf, wer das Porto zu tragen hat, frankirt zugehen zu lassen, erfuchen indeß sämmtliche preußische Städte ⸗Vorstände (Magistrate und Bür⸗ germeistereien), fortan auch ihrerfeits alle hierher⸗ gerichteten Postsendungen bei der Absendung fran⸗ kiren und von der etwa zulässigen Wiedereinziehung der erwachsenen Portokosten von uns Abstand neh⸗ men zu wollen. Hat eine Partei im Gebiete der empfangenden oder absendeaden Behörde die Ver⸗ bindlichkeit zur Erstattung des Portos, so ist die Einziehung des letzteren von der Partei der betref- fenden Behörde überlassen; eine Ueberweisung eder Erstattung des eingezogenen Betrages an die ab sen⸗ dende Behörde wird nur in den Faͤllen eintreten, in denen eine Geldübersendung an die eben bezeichnete Behörde überhaupt ftattzufinden hat. .
Wir behalten uns übrigens vor, denjenigen Städte⸗ Vorständen, welche uns auf das diesseitige Schrei⸗ ken vom 7. v. Mts. geantwortet haben, noch nähere Mittheilung zu machen.
Berlin, den 19. Mai 1876.
Magistrat
hiesiger Königlichen Haupt. und Residenzstadt. iir een.
1750) Dam pserverhim dungen zwisehen Stettin umd Stolpmüände, Danzig, Elbing. Königsberg i Pr., Tilsit, Riga, Reval, St. Petersburg (Stadt), Copenhagen, Gothen urg, Elens- burg, Kiel, Hamburg, Bremen, Antwerpen, Mid ales- brough o Tees unterhält reg-Ilmässig (No. 33/2.) Kad. Christ Gribel in Stettin.
. . 2 8x 181] Allgemeiner
Submissionsanzeiger
III. Jahrgang. Amtliches Publikations- Organ.
Derselbe erscheint in stuttgart, als alleinig es 3 nal wöchentliches Fach⸗ blatt Süd-, Mitteldeutschlands und enthält zar verlässig alle Submissionsauseschreiben jeglichen Gewerbes in äußerst bequemer ehar o- nologisel hranehenrweise geord- neter Uebersicht. Abonnementspreis 4 S pro Quartal incl. der Su bmi issionsherie hte durch jede Postanstalt zu beziehen. Inserate 25 8 pr. Zeile.
Die
. . Strafgesetz⸗Novelle vom 26. Februar 18276,
eingeleitet und kommentirt von O. Meves, K. AGRath, erscheint als Bestandtheil der in Verbin⸗ dung mit Proff. DD. Endemann und v. Holtzen dorff, Reich Od GRath D. Puchelt und Gen. St Anwalt B. v. Schwarze und A. von D. Bezold bei Palm & Enke in Erlangen herausgegebenen „Gesetzgebung des Deutschen Reiches mit Erläuterungen“ und als besonderes Werk. Heft 1
gelangen. . ⸗ ; Die erforderlichen Stimmzettel erhalten die Herren Aktionäre beim Eingange in das Lokal nach geführter Legitimation. erlin, den 19. Mai 1876.
Fortuna, Allgemeine Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft. Der Vorstand,
Der Direktor:
ür den Verwaltungsrath: 5 ö h Fr. Huschiis.
C. Diet rieh.
er. ab bis auf Weiteres beim Detailverkauf be—⸗ tragen: für 50 Kilogramm oder 1 Centner loco Königsgrube franco Waggon resp. Verladeplatz: Fetttohlen: Stückkohlen 50 3, Förderkohlen 38 3, Kleinkohlen 24 J. Flammkohlen: Stückkohlen 435 J, Wütfelkohlen 133 J, Nußkohlen Hoppelt gefiebte 35 3, Förderkohlen 35 . Kleinkohlen 22 J, Grieskohlen (ungestebte Staubkohlen) 15 3, Staubkohlen 7 3. Königshütte den 23. Mai 1876. Königliche Bergiuspektion. ;
(Preis 2 4 65 I), enthaltend Einleitung, rektifi= zirtes Reichstrafgesetzbuch nebst vollständigem alpha bet. Sachregister dazu, wurde soeben ausgegeben und ist unter d. Titel „Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich in seiner jetzigen Fassung“ auch besonders in jeder Buchhandlung zu erhalten. Die fol genden, einen vollständigen Kommentar zu den neuen sowohl als ju den blos modifizirten Para= graphen des Reichsftrafgesetzbuchs enthaltenden Hefte erscheinen demnächst in raschester Reihenfolge.
M 124.
In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintragungen und Löschungen in den Handels-, Zeichen- u. Musterregistern, sowie über Kon kurse veroͤffentlicht:
I) Patente,
Dritte Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Sonnabend? den 27. Mai
2) die Uebersicht der anstehenden Konkurstermine,
3) die Vakanzen ˖Liste der durch Militär⸗Anwärter zu besetzenden Stellen,
4) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht, Militaͤr⸗ Anwärter,
) die Uebersicht der anstehenden Subhastatieons -Termine,
6) die Verpachtungstermine der Königl. Hof ⸗Güter und Staatz ⸗Domänen, sowie anderer Landgüter,
1876.
, ) die von den Reichs,, Staats- und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Sub misstonstermine, s) die Tarif. und Fahrplan Veränderungen der deutschen Eisenbahnen, ) die Uebersicht der Haupt -⸗Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins, 10) die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff Verbindungen mit transatlantischen Ländern,
1I) das Telegraphen ˖ Verkehrsblatt.
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im 8. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in
einem besonderen Blatt unter dem Tite
Eentral⸗
Patente.
Preußen. Königliches Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Den Herren A. A. Zeidler und J. Brandt 86 W. v. Nawrocki zu Berlin ist unter dem X Man d. J ein Patent
auf, eine durch Zeichnung und Beschreibung er—
läuterte Kehlhobelmaschine, soweit dieselbe für
neu und eigenthümlich erachtet worden ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für 8. Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Ingenieur Peter Barthel zu Frank— furt 3. M. ist unter dem 23. Mai 1876 ein Hatent auf einen Kolbenwassermesser in der durch Zeich nung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammen setzung, ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und k Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Civil-Ingenieur Heinrich Ehrhardt in Düsseldorf ist unter dem 23. Mai 1876 ein Patent
auf einen durch Zeichnung, Modell und Beschrei⸗
bung nachgewiesenen Flanschenverschluß auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für nn. Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Techniker Steph. Quast in Aachen ist unter dem 20. Mai 1876 ein Patent auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nach— gewiesenen indirekten Uebertrager an Regulatoren, soweit derselbe als neu und eigenthümlich erkannt ist, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und — Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Herrn Claudius Elerc zu Paris ist unter dem 23. Mai 1876 ein Patent
auf eine durch Zeichnung und Beschreibung erläu⸗
terte Fadenführung an Zwirnmaschinen, soweit
ieh für neu und eigenthümlich erachtet wor ⸗ en ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Sachsen ⸗ Meiningen, 13. Mai, Reuß j. L. 15. Mai, Redacteur Aron Bernstein in Berlin, Apparat zur Aussonderung falscher und markirter Goldmünzen, bis Ende 1880, bezw. 5 Jahre.
(S. Anzeige am Schluß..)
Bei der durch einen Bevollmächtigten geschehenen Wechselausstellung gehört die individuelle Be⸗ nennung des Machtgebers mit Namen zur formellen Gültigkeit des Wechsels; es genügt jedoch nicht eine sonstige Bezeichnung des zu Veipflichtenden, mag auch chatsächlich dadurch die Person des Ausstellers festgestellt werden. „Der Wechsel bedarf, um gültig zu sein, der Nennung der Trassanten mit ihrem Namen oder ihrer Firma. Art. 4 Nr. 5 der Allge⸗ meinen Wechsel⸗Ordnung. Ohne diese Angabe würde ihm zwar eine Unterschrift“ nicht fehlen — wohl aber eine Unterschrift, die den Trassanten vorschrifts⸗ mäßig erkennbar macht. Es mag richtig sein, daß die Benennung des Trassanten nicht“ nothwendig gerade in den Vollzugsvermerk, also zu der vom zeichnenden Mandatar gegebenen Unterschrift gesetzt zu werden braucht; sie mag auch gültig in den Wechseltert gesetzt werden dürfen, 3 B. „Im Namen meines Machtgebers, des Herrn N. N. fordere ich Sie auf, am .. .. gegen diesen Wechsel an die Ordre des 24. die Summe von ... zu zahlen.“ Allein ein Wechsel mit der bloßen Unterschrift des Mandatars, der als solcher zeichnet, ohne den Man- danten gehörig zu nennen, enthält nur die Angabe des Wechselschreibers, nicht die des Trassanten.“ Erkenntniß des Reichs ⸗Qber ⸗Handelsgerichts, 1. Se. nats, vom 12. Mai d. J. — Das Erkenntniß be⸗ iebt auf einen auch vom Appellationggericht zu entf n a. O. für ungültig erklärten Wechsel, der folgendermaßen vollzogen war. Die S. .. schen Erben. In Vollmacht F. S. A. S.
„En gineering-Rerne FPolytechnique, D. Allgem. Polyt. Zeitung“, veröffentlicht die Be schlüsse des Centralverbandes deutscher In du strieller zu Leipzig am 5. und 6. Mai 1876. Dieselben lauten:
Zu Punkt 1 der Tagesordnung vom 5. Mai, be— treffend die Gestaltung und das Wirken des Centralverbandes: .
Der Centralverband deutscher Industrieller be—⸗ schließt einstimmig nachfolgendes Schreiben an die Reichsregierung zu entsenden: Die großen Nothstände der deutschen Industrie, . Zurückbleiben hinter den Industrien anderer
ulturländer, der jährlich in steigender Progression zunehmende Import fremder Fabrikate in das Deutsche Reich und die in gleichem Verhältnisse fal⸗
lende Exportfähigkeit des Vaterlandes haben im voriger Jahre die Bildung eines Centralverbandes der deutschen Industriellen veranlaßt.
Der Zweck dieses Verbandes, dessen Statuten wir beifolgend gehorsamst überreichen, ist die Wahrung der wirthschaftlichen Interessen des deutschen Vater landes und dig Förderung der nationalen Arbeit (5.1 des Statuts).
Die Bildung des Centralverbandes, der zugleich statutenmäßig den Mittelpunkt für die vereinzelt be⸗ stehenden industriellen Vereinigungen ausmachen soll, ist in allen industriellen Kreisen aufs Freudigste be⸗ grüßt worden; und trotz der Kürze seines Bestehens haben sich ihm bereits nachstehende Vereine mit einer nach Tausenden zählenden Mitgliederzahl an— geschlossen:
1) Der Verein süddeutscher Baumwoll ⸗Indu⸗ strieller,
2) Verein der rheinisch ⸗ westfälischen Baumwoll Industriellen,
3) Verband der Müller und Mühlen⸗Interessenten,
4) Verein für Mineralöl-Industrie,
5) Verein deutscher Eisengießereien,
6) Verein der Ultramarin⸗Fabrikanten,
7) Industrieverein in Werdau (Sachsen),
8) Berliner Weher⸗Innung
9) Verein deutscher Soda ⸗Interessenten,
10 Verein für deutsche Volkswirthschaft,
11) Centralverein deutscher Wollwaaren ⸗ Fabri
kanten,
12) Verein deutscher Papier ⸗Fabrikanten,
13) Oberlausitzer Indufstrieverein,
14) Verein der rheinisch - westfälischen Woll ⸗In⸗
dustrie,
15 . Gruppe der Stahl⸗-Eisen⸗Indu⸗
rie,
16 Vereinigung sächsischer Baumwoll ⸗Spinnereien,
17) der Verein selbständiger Handwerker,
(korrespondirendes Mitglied)
während eine noch größere Anzahl von Vereinen ihren Anschluß in Aussicht gestellt hat, aber ihrem Statut nach veranlaßt ist, die Generalversamm⸗ lungen abzuwarten; — endlich aber haben sich losere Vereinigungen und eine Reihe Einzelner und Firmen an den Centralverband angeschlossen. Der Central⸗ verband betrachtet es als seine Aufgabe, die Uebel stände zu ergründen, an denen die Entwickelung des industriellen Lebens in Deutschland krankt, und nach Kräften zu deren Beseitigung mitzuwirken. In Erfüllung dieser Aufgabe hat sich der Verband der Ueberzeugung nicht verschließen können, daß die gegenwärtig herrschenden trüben und gedruckten wirthschaftlichen Zustände durch unsere Zoll. und Handelspolitik wenigstens theilweise mitverschuldet sind und daß die Ermittelungen über Export und Import, über Arbeitslohn und Preisverhältnisse und dergl. in den meiften Industriezweigen durch Gut— achten von Experten bewirkt worden sind, welche mit der thatsächlichen Lage der Verhältnisse nicht hin— länglich vertraut waren. Der Central ⸗ Ver band, aus eigener freier Initiative hervorge gangen, ist von dem Bewußtsein durchdrungen, daß das Wohl der vaterländischen Gewerbsamkeit der Reichsregierung am Herzen liegt, und daß dieselbe sicherlich bestrebt sein wird, klar nachgewiesene Miß stande in unseren industriellen Verhältnissen zu be— heben und zu beseitigen. Weit entfernt, die zu Recht bestehenden Handelskammern, in denen freilich über⸗ wiegend der Großhandel und die Börse ihre Ver⸗ tretung haben, und deren Zusammensetzung in den verschiedenen Gebieten Deutschlands eine wenig kon forme ist, verdrängen zu wollen, glaubt der Centralverband doch den Anspruch erheben zu können, daß neben denselben auch er über alle industriellen und kommerziellen Fragen gutachtlich ge⸗ hört werde, weil die Reichsregierung dadurch in den Stand gesetzt werden dürfte, ein erschöpfendes, un . befangenes und objektives Urtheil über die Ver- hältnisse und Bedürfnisse des gewerblichen Lebens zu gewinnen. Die Kaiserliche Reichsregierung ersuchen wir daher ganz gehorsamst, bei allen that. sächlichen Ermittelungen über die Lage unserer Industrie, zunächst auch bei der voraussichtlichen Enquête über die Handelsverträge, den Central— verband der deutschen Industriellen gutachtlich u hören, resp. ch von demselben die⸗ jenigen Personen bezeichnen zu lassen, welche dieser für besonders befähigt hält, über einzelne Fragen eine kompetente Auskunft zu geben. Da auch auf dem Gebiete der Landwirthschaft solchen Vereinen, welche aus freier Initiative sich gebildet, von der Königlich preußischen Staatsregierung eine gleiche Anerkennung nicht versagt wird, und da der Central⸗ verband deutscher Industrieller bemüht sein wird, das ihm von der Reichs regierung geschenkte Vertrauen in der gewissenhaftesten Weise zum Wohle des Gesammt⸗ Vaterlandes zu rechtfertigen, so geben wir uns der Hoffnung hin, daß wir keine Fehltritte gethan haben, und daß unserem ehrerbietigen Antrage stattgegehen werden wird. Statuten und Mitgliederverzeichnisse 2c. der dem Centralverbande angehörigen Vereine, aus denen ein Rückschluß auf die Bedeutung dessel ben gezogen werden kann, gestatten wir beifolgend geborsamst zu überreichen.
Zu Punkt 2 der Tagesordnung vom 5. Mai, be—
treffend die Eisenbahnfrage:
Der Centralverband deutscher Industrieller spricht die Erwartung aus, daß die auf dem Gebiete des Eisenbahnweseng inaugurirte nene Politik, gleich⸗ viel in welcher Richtung dieselbe fortgeführt wird oder oh der zunächst eingeschlagene Weg als der geeignetfte 66. werden kann, um die auf dem Gebiete des Tarif⸗ und des Verwaltungswesens der Eisenbahnen hervorgetretünen Uebelftände zu be— seitigen, — dennoch unter allen Umständen dahin führen möge:
I) dem Deutschen Reiche ein übersichtliches, auf vereinfachten Grundsätzen beruhendes Tarifsystem zu verschaffen,
Y die mißbränchliche, übermäßige Anwendung von Differentialtarifen abzustellen,
3) die Begünstigungen des Imports von auslän- dischen Fabritaten und Waaren, ebenso wie die Er schwerungen des Exports deutscher Fabrikate auszu- schließen.
Zu Punkt 3 der Tagegordnung vom 5. Mai, be— . den Erlaß eines neuen Patent- gesetz es:
Der Centralverband beschließt in Anerkennung dessen, daß ein deutsches Patentgesetz nothwendig und als eine Forderung der Billigkeit und des Rechtes für die Industrie zu bezeichnen ist, eine weitere Be⸗ rathung der Ausschußmitglieder zur Prüfung des vorliegenden Patentgesetzentwurfes des Patentschutz. vereins und zur event. Beschlußfassung über die Be— fürwortung desselben eintreten zu lassen, — ferner zur Berathung über die Stellung der Ingenieure und Ingenieurvereine im Centralverband, sowie zur weiteren Ausarbeitung des Planes, Versuchsstatio⸗ nen, Auskunftsstellen u. s. w. zu Nutzen der ganzen deutschen Industrie unter der Leitung des Central—- verbandes zu begründen, — eine Kommission ein ⸗ zusetzen.
Zu Punkt 2 der Tagesordnung vom 6. Mai, be—⸗ treffend die Handel svecträge:
1) Der Centralverband deutscher Industrieller spricht die zuversichtliche Erwartung aug, daß die bestehenden Handelsverträge rechtzeitig gekündigt werden, und daß die Reichsregierung darauf Bedacht nehmen wird, die Interessen des vaterländischen Gewerbfleißes bei den neu abzuschließenden Ver- trägen in rationellerer Weise zu wahren, als dies bei den früheren, unter ungünstigen politischen Verhält- nissen abgeschlossenen Verträgen erreicht worden ist.
2) Der Centralverband verlangt im Allgemeinen für die deutsche Industrie keine Begünstigung den kontinentalen Industriestaaten gegenüber, — verlangt aber andererseitz eine mehr auf dem Grundsatze der Gegenseitigkeit beruhende Normirung der Zollsätze zwifchen den vertragschließenden kontinentalen Staaten unter unbedingter Ausschließung der Klausel „der meistbegünstigten Nationen.! Diese Gegenseitigkeit muß sich vorzüglich darauf erstrecken, daß auch in dem deutschen Zolltarife eine rationelle Klassifizirung der Industtie ⸗Erzeugnisse in der Richtung herbeige— führt werde, daß die Tarifsätze mehr als bisher dem Werthe der auf die Waaren verwendeten Arbeit (den Produktion kosten) entsprechen.
3) Der Centraiverband erachtet mit Rücksicht auf das aus der alten Entwickelung, der großen Kapital⸗ kraft und den vielseitigen natürlichen Vortheilen hervorgehende Uebergewicht der englischen Industrie sowohl, wie mit Rücksicht auf die in bedenklicher Weise wachsende Ueberproduktion derselben seit Ein führung des Schutzzollsystems in fast allen Kultur ländern des Erdballz, — die Durchführung der Ge⸗ genseitigkeit England gegenüber für unmöglich; — ber Centralverband verlangt, daß die deutsche In⸗ dustrie der englischen Industrie gegenüber in aus— reichender Weise geschützt werde.
4) Der Centralverband beschließt gleichzeitig die Einsetzung einer Kommissien mit dem Auftrage, eine Denkschrift zur Erläuterung des Antrages ad 1 auszuarbeiten und den Entwurf eines auf rationel⸗ len Grundlagen beruhenden Zolltarifeß der Reichs- regierung zu übergeben, und ersucht die Reichsregie⸗ rung hierzu eine allgemeine, offizielle Enquste unter direkter Befragung hervorragender Industrieller jedes Industriezweiges und Bezirkes zu veranstalten.
5) Der Centralverband beschließt den Reichtzkanzler ⸗ ürsten zu ersuchen, die Ausnahmestellung, welche
amburg und Bremen durch ihre Freihafenrechte zum Nachtheile der deutschen Industrie einnehmen, durch Ausdehnung des Zollvereins auf das Gebiet der genannten Städte zu beseitigen.
6) Der Centralverband beschließt, sich an den Herrn Reichskanzler. Fürsten zu wenden mit der Bitte, bei der in einigen Tagen bevorstehenden Zusammen—. kunft der Kanzler der befreundeten Kaiserreiche auf die möglichste Erleichterung der wechselseitigen wirth⸗ schaftlichen Beziehungen zwischen Rußland und dem Deutschen Reiche hinzuwirken.
7) Der Centralverband beschließt, die dringende Bitte an die deutsche Reichtregierung zu richten, die Erleichterung des Binnenverkehrs auf Eisenbahnen und durch Kanäle in Deutschland zu erstreben, sowie möglichste Beseitigung der Differentialtarife der Eisenbahnen, soweit dieselben zur Zeit den Verkehr ausländischer Plätze mit dem . und transito mit anderen ausländischen Plätzen auf Koften des
Binnenverkehrs begünstigen. . 3) Der Centralverband steht die Interessen der
Handels ⸗Register für das Deutsche Reich. n. 0)
einzelnen Industrie⸗ Branchen für durchaus solida⸗ risch an und hält, um einem gänzlichen Ruin der überaus wichtigen Eisenindustrie vorzubeugen, vor Allem dafür, daß das Gesetz von 1873 über die Eisenzölle zurückgenommen und ein mäßiger Zoll auf Roheisen wieder eingeführt werde.
Zu Punkt 4 der Tagezordnung vom 6. Mai, be⸗ treffend die Zei tungsfrage:
Der Centralverband beschließt, von der Begrün⸗ dung oder Erhaltung eines eigenen Organs abzu— sehen, nachdem viele bestehende Zeitungen, Jour- nale ꝛc. freiwillig die Ideen und Prinzipien des Verbandes hinreichend in die Oeffentlichkeit bringen und vertreten.
Die EFigenthümer der deutschen Presse sollen für die Verluste, welche aus dem Betriebe ihrer Zeitung seit dem 15. Februar des Jahres bis heute entstan den sind und soweit dieselben nicht schon aus Mit- teln des Centralverbandes gedeckt sind, thumlichst ent= schädigt werden. Die Ordnung dieser Angelegenheit . dem besten Ermessen des Direktoriums über⸗ assen.
Mitth. des Bay. Gew. M) Im Anschluß an die am 18. Juni 8d. J. in Nürnberg stattfindende Generaiversammlung des Bayerischen Gewerbe⸗Mu⸗ seums findet der J. Verbandstag bayerischer Gewerbevereine am 18. und event. 19. Juni in Nürnberg statt.
Handels ⸗Register.
Die Handelsregistereinträge aus dem. Königreich
Sachsen, dem Königreich Württemberg und
dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags,
bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik
Leipzig resp. Stuttgart und Darmstadt ver-
zffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letz ⸗ teren monatlich.
Altoma. Sekanntmachung.
Die Kaufleute 1) Johann Hüllmann zu Altona, Y) Conrad Martin Pagels daselbst, haben ihr hier- selbst unter der Firma G. Gosling & Walter bestehendes und unter Nr. 24 des Firmenregist ers eingetragenes Geschäft den Kaufmann Carl Hüll= mann zu Altona zum Prokuristen bestellt. Dies ist zufolge Verfügung vom 24. d. Mts. in unser Prokurenregister unter Nr. 224 eingetragen.
Altona, den 24. Mai 1876.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Altomna. Bekanntmachung.
Der Kaufmann Johann Hüllmann zu Altona hat für ssein daselbst unter der Firma Joh. Hüll- mann bestehendes und unter Nr. 99 des Firmen registers eingetragenes Geschäft
den Kaufmann Carl Hüllmann zu Altona zum Prokuristen bestellt. Dies ist heute zufolge Verfügung vom 24. d. Mts. in unser Prokuren⸗ register unter Nr. 225 eingetragen.
Altona, den 24. Mai 1876.
Königliches Kreisgericht. JL. Abtheilung.
Sex Im. Handelsregister
des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin.
Zufolge Verfügung vom 26. Mai 1876 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt:
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3906 die biesige Aktiengesellschaft in Firma: Verein für Faßfabrikation (sonst E Wunderlich) vermerkt steht, ift eingetragen:
In der Generalversammlung vom 1. Mai 1876 sst die Liquidation der Gesellschaft beschlossen und der Kaufmann Johannes Fraissinet zu Westend zum alleinigen Liguidator erwählt worden mit der Maßgabe, daß ein Verkauf des Geschäftes im Ganjen der Zustimmung des Auffichtzrathes bedarf, und daß diese Zustim-= mung auch erforderlich ist bei einem Verkaufe des Geschäftes im Einzelnen, wenn die Kauf. summe den Betrag von fünftausend Mark übersteigt.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 5468 die hiestge Handelsgesellschaft in Firma: S. L. Borchardt Nachflgr. vermerkt fteht, ist eingetragen: . . Der Kaufmann Johann Friedrich Wilhelm Züge ist aus der Handelsgesellschaft ausgeschie den. Der Kaufmann Carl Schuster zu Berlin ist am 26. Mai 1876 als Handelsgesellschafter eingetreten.
In unser Firmenregister sind:
unter Nr. 9388 die Firma: Selmar Hahne und als deren Inhaber der Buchhändler Selmar Hahne hier (jetziges Geschäftslokal: Prinzenstraße 450.)
unter Nr. 9389 die Firma: Georg Behrens und als deren Inhaber der Kaufmann Georg Behrens hier (jetziges Geschäftslokal: Bischof⸗ straße 21),
unter Nr. 93990 die Firma: Erust Menner (Dampfmühle für gegquetschtes Pferdefutter
und Mais)
und als deren Inhaber Kaufmann Ernst Meyner hier