1876 / 131 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Jun 1876 18:00:01 GMT) scan diff

LEiverposl, 2. Juni, Nachmittags. (N. T. B.)

Baum Vollen- Wochenbericht) Wochenumsatz 48, 000 B. (vorige Woche: 45, 000 B.), Wochenumsatz von amerikanischen 33, 000 (y. W.: 28,000), desgl für Speknlation 4009 (v. W.: 2000) desgl. für Export 5000 (v. W.: 5000), desgl. für wirkl. Kons. 39, 000 (v. W.: 36,00, desgl. unmittelbar er Schiff 10,000 Cy. W.: 7000), wirklicher Export: 4 000 G. W.: 10000). Import der Woche: 61, 000 (x. W.: 93, 00), Vorrath: 1, 95l, 000 (v. VW.: 1,042,000), davon amerikanische 626,000 (v. W.: 6386, 000).

Manchester, 2. Juni, Nachmittags. (S. T. B.)

12x Water Armitage 7, 12 Water Taylor 75, 30r Water Micholls 97, 30r Water Gidloy 1034, 30r Water Clayton 11, 40r Mule Mayoll 93, 40r Nedio Wilkinson 113, 36r Warpcops Qualität Rowland 105, 40r Double Weston 113, 60r Doubie Weston 15R, Printers 10 */ S pfd. 102. Markt fester.

Haris, 2. Juni, Abends 6 Uhr. (KR. FP. B.)

Produktenmarkt. Nehl weichend, pr. Juni 63 75, pr. Juli Ed, 75, pr. Juli-August 65,25, pr. September-Dezember 67, 06.

Earin, 2. Juni, Nachmittags. (W. T. B.)

Produktenmarkt (Schlussbericht). Weizen steigend, pr. Juni 29, 00, pr. Juli 29, 50, pr. Juli-August 30, (0, pr. September- Dezember 31.00. Mehl steigend, pr. Juni 64,00, pr. Juli 65,00, pr. Juli-Angust 65, 50, pr. September-Dezember 67,25. Rüböl ruhig, pr. Juni 79, 25, pr. August 80, 00, pr. September - De- zember S0, 00, pr. Januar- April 82, 00. Spiritus ruhig, pr. Juni 47,50, pr. Sept. Dezbr. 50, 75.

Havre, 2. Juni. (W. T. B.)

Preise schwächer. Von den angebotenen 2135 B. La Plata-Wollen wurden 1321 B. verkauft.

St. Petersburg, 2. Juni, Nachm. 5 Uhr. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Talg loco 54,75. Weizen loco 11,75. Roggen loco 7,50). Hafer loco 5, 00. Hanf loco 35,00. Leinsaat 9 Pud) loco 12,50. Metter: Warm und schön.

Nerw- Kork, 2. Juni, Abends 6 Uhr. RN. T. B.)

RWagrenberieht. Baumwolle in New-Lork 12, do. in New-Orleans 115. Petroleum in Nen-Lork 143, de. in Philadelphia 143. Mehl 5 D. 20 G. Rother Frähjahrsweigen 1 D. 29 C. Mais (old mnixed) 59 C. Zucker (Fair reflning Muscovados) 7J§. Kaffes Rio-) 163. Schmal (Marke Wilecor) 12 CG. Speck (hort clear) 10 C. Getreidefracht 73.

Ner- Kork, 2. Juni, Abends. (W. T. B)

Baumwollen- Wochenbericht. Zufuhren in allen Unious- häfen 13,000 B., Ausfuhr nach Grossbritannien 10,000 B., nach dem Kontinent 11,000 B. Vorrath 406,000 B.

Herlim, 3. Juni. An Schlachtvieh war aufgetrieben Rind- vieh 127 Stück, Schweine 662 Stück, Schafvieh 424 Stück, Kälber 2171 Stück. :

Fleischpreise. höchster mittel niedrigste Rindvieh pro 100 Pfd. Schlachtgev. 50 Mrk. 52 Mrk. 33.36 Mr. Schweine pro 190 Pfl. Schlachtgew. 59-60 Mrk. 54-56 Mrk. 50-51 Mr. Hammel pro 20 - 23 Kilo 24-25 Mrk. 20-22 Mrk. Ark. Geschäft unbedeutend

Kälber: wegen zu starkem Auftrieb nur niedrige Preise gezahlt.

Angmweige vom Hank em ete.

Woohen Lebersloht von 9 deutschen Zettelbankan pr. 31. ai, s. unter Ins. in Nr. 129.

Angsrmände-Sohwedter Eisenbahn. Bilanz pr. 31. Dezember 1875; s. unter Ins, der Nr. 129.

Oldenburglsohe Landesbank. Ausweis pr. 31. Mai; s. unter Ins. der Nr. 129.

Meoklenburgls ohe Immobillar - Brand Versloherungs-desell- zsohaft zu Keubrandenburg Rechnungs-Abschluss und Bilanz für das Geschäftsjahr 1875/76; s. unter Ins. der Nr. 129.

Norddeutsche Bank in Hamburg Status pr. ult. Mai; s, unter Ins. der Nr. 129.

Meoklenburgls ohe Hypotheken- und Weohsel-Bank Sohwerln, Status pr. ult. Mai er,; s. unter Ins. der Nr. 129.

Oldenbhurglsohe Spar- und Lelhbank. Monats-Uebersicht pr, 1. Juni; s. unter Ins. in Nr. 129.

eme al-Versanamn aan R. 30. Juni. Saal- Unstrut · Elsen bahn. Ord. Gen. Vers. zu Weissen- see; s. Ins. in Nr. 129. HR iüm eli gungen umd Verloosungen.

Remsoholder Stadt- Obllgatlonon. Behufs Amortisation ausge- looste Stücke; s. unter Ins. der Nr. I129.

Angermünde - Schwedter Elsenbahn. Die Nummer 15 der Schuldverschreibungen wurde durch Verloosung zur Rückzahlung bestimmt; s. Ins. in Nr. 129.

ö Alana HhHirnmRerr. Angermünde Schwedter Elsenbahn. 3 υ Dividende der Stamm-

Prioritäts-Actien mit 18 ½ bei der Berliner Handelsgesellschaft; s. Ins. in Nr. 129.

Bei der heutigen ollzuktion dar das Geschält schleppend; dis

T ö e r.

Königliche Schauspiele. 4 Juni. Opernhaus. 139. Vorstellung. Nachtlager von Granada. Oper in lungen von Kind. Musik von Kreutzer. Solotanz Anfang 7 Uhr. Wegen Krankheit des Herrn Concélli kann die an. gekündigte Vorstellung „Der Troubadour“ nicht stattfinden.

Das Bremen.

5 Alten Preise.

Infant von Spanien. Trauerspiel in von Schiller.

Preise.

23 ö

PReltersdorss- Theater.

Sonntag, den spiel des Hrn. Otte Schindler vom Stadttheater zu rem 3. J. Male: Eine resolute Frau. Posse

3 Abthei. it Gesang in 38 Akten u. 3 Bildern v. W. Mann

Hieran: Cent . he . ,

2 ; Timpe: Hr. o Schindler als Gast.

Ermäßigte Preise. Montag u. folgende Tage: Dieselbe Vorstellung.

Ita dt- Theater.

Schauspielhaus 142 Vorstellung. Don Carlos, Dienstag: Theils halkbe, theils ermäßigte Schauspielh if J ; Dr , . von ö. 3. . Anfang halb 7 Uhr. Ermäßigte im Verein mil Frl. Ida Verner; Herrn Hilde—⸗

nfang ö bis brandot und Fliegner: Demi⸗Monde.

Sonntag: Gast⸗

ser Schuldverschreibungen, sowie

Musik von Adolf Mohr.

Sonntag, Montag und

für kraftlos erklärt werden.

Schau⸗ Berlin, den 13. November 1875.

welche als Eigenthümer, Pfand, oder sonstige Briefs⸗ inhaber auf dieselben und die dadurch verbriefte Forderung irgend welche Ansprüche zu haben ver⸗ meinen, hierdurch aufgefordert, diese Ansprüche an hiesiger Gerichtsstelle spätestens in dem auf den 19. Dezember 18376, M. 11, vor dem Herrn Stadtrichter Roestel, Jüdenstraße 56/58, anberaumten Termine geltend zu 4780 machen, widrigenfalls sie mit denselben ausgeschlossen und die aufgerufenen Schuldverschreibungen werden

Demgemäß werden die unbekannten Inhaher die welche der Submission am 22. v. Mts. zu Grunde

all? Diejenigen, gelegt waren. Cto. 23/6.)

Wilhelmshaven, den 1. Juni 1876.

Kaiserliche Werft.

WVerloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen im Zimmer 12 Papieren. Bekanntmachung.

Berliner Pfandbrief⸗Amt.

Die am 1. Juli 1876 fälligen Zinscoupons, nämlich:

Montag, den 5. Juni. Opernhaus. 1490. Vor- stellung. Der Freischütz. Oper in 3 Abtheilungen. von Friedrich Kind. Musik von C. M. v. Weber. (Agathe: Frl. Schaffrott, vom Stadttheater in Bre⸗ men, als Gast) Anfang 7 Uhr. Ermäßigte Preise. ;

Schauspielhaus. 143. Vorstellung. Der Jude. Schauspiel in 4 Abtheilungen, nach dem Englischen des Richard Cumberland. Hieraus: Der verwun⸗

schene Prinz. Schwank in 3 AÄbtheilungen, nach Anfang halb? Uhr.

IlaI1. Vor. Flick und Flock. Komisches Zauber. von Paul (Topase: Frl.

einer Anekdote von J. v. Plötz. Ermäßigte Preise.

Dienstag, den 6. Juni. Opernhaus. stellung. Ballet in 3 Akten und 6 Bildern Taglioni. Musik von P. Hertel. Zucchi vom Theater della Scala in Mailand, als 3 Anfang 7 Uhr. Ermäßigte Preise.

Schauspielhaus. 144. Vorstellung. König chard der Dritte. von Shakespeare. Mit Benutzung der Schlegel⸗ Tieckschen Uebersetzung für die deutsche Bühne bear- beitet von W Oechelhäuser. Anfang halb 7 Uhr. Ermäßigte Preise.

Mittwoch, den 7. Juni, Theater geschlossen.

Wallner- Theater. Sonntag: Erstes Gastspiel

sind die Königlichen

der Frau Schenk⸗Ullmeyer vom Königlichen Landes“

theater in Prag und des Herrn Basta vom Stadt— theater in Hamburg. Zum 1. Male: Die Creolin.

Operette in 3 Akten von A. Millaud und Julius

Hopp. Musik von Jacques Offenbach. Montag und Dienstag: Gastspiel Schenk Ulmeyer und des Herrn Basta.

u. 3. Male: Die Creolin.

der Frau

Jictoria- Iheater.

Sonntag: Zum ersten Male, mit, neuer Aus— stattung: Berlin, oder Kurfürst, König, Kaiser. Bilder aus der vaterländischen Geschichte mit Gesang und Tanz von Ernst Pasque und Georg Horn. Musik von G. Lehnhardt.

Montag und Dienstag: Dieselbe Vorstellung.

Friedrich-MNilhelist. Iheater. (Sommer- bühne). Sonntag: Sechstes Gastspiel des Frl. Hermine Meyerhoff: Giroflé Girofla. (Giroflé: Frl. H. Meyerhoff als Gast)

Montag: Mamsell Angot (Clairette: Frl. H. Meyerhoff, als Gast).

Dienstag: Die Fledermaus. Adele: Frl. H. Meyerhoff als Gast. Frl. Conrad vom Carl— Schulze ⸗Theater in Hamburg : Rosalinde, als Debut.

(Winterbühne) Sonntag: 34 Gastspiel des Herzogl. Meiningenschen Hoftheaters. Zum Besten der Unter⸗ stützungskasse „Berliner Presse“': Zum 1. Male: Die Kronprätendenten. Historisches Schauspiel in 5 Akten. Nach dem Norwegischen Heurik Ibsens für die deutsche Bühne bearbeitet von Adolf Strodt⸗ mann. (Dekorationen, Kostüme, Waffen, Requisi⸗ ten, Möbel nach Villemin⸗Pollies, sowie norwegi⸗ schen und normannischen Quellen. Die Dekora—⸗ tionen sind von den Hofmalern Gebrüder Brückner in Gotha gemalt. Die Kostüme sind von den Ober Garderobiers Plettung und Schwab, die Waffen, Rüstungen und Requisiten sind von Granger in Paris, die Möbel vom Kabinets⸗Schreiner Rineck in Meiningen gefertigt. Die elektrischen Apparate von Hugo Bähr in Dresden. Anfang 64 Uhr.

Montag und Dienstag: Dieselbe Vorstellung.

Residenz-Theater. Direktion Emil Claar.

Sonntag: Viertes Gastspiel des Frl. Marie Geistinger: Demi Monde. Komödie in 5 Akten von A. Dumas fils.

Montag und Dienstag: Dieselbe Vorstellung.

Krolls Theater. Sonntag, Montag und Dienstag: Vor, während und nach der Vorstellung: Großes Konzert von der bis auf 60 Musiker verstaͤrkten K pelle unter Leitung der Direktoren Herren J. C. Engel und R. Bilal. Abends bei vollständig neu eingerichteter Illumination des Sommergartens. Zum 1. Male wiederholt: Ber⸗ liner in Philadelphia. Posse mit Gesang und Tanz in 3 Akten von E. Jacobson. Mufik von G. Michaelis. Anfang täglich 4 der Vorstellung 6 Uhr. Ende des Konzerts nach der Vorstellung 11 Uhr.

Rational Theater. Dienstag: Früh Concert und Theatervorstellung. Entre

stellung: Halbe Kassenpteise. Soammernachtstraum.

Ri Trauerspiel in 5 Abtheilungen uh nn: e nf . zu Oldenburg. Zum 3. Male: Unsere

. ) !

Anfang

Zum 2.

Direktion: Emil Hahn.

spiel in 5 Akten von A. Dumas fils.

Sonntag, Montag,

50 resp. 25 J. Anfang 5 Uhr. Nachmittags Vor⸗ Anfang 4 Uhr: Ein

Abend Vorstellung: Der Verschwender.

IThalia- Theater (am Stadtpark). Sonntag: Onkel Moses. Ein Knopf. Im Charalter.

Die Verlobung bei der Laterne. Montag: Dieselbe Vorstellung.

Belle- Alliance- Theater. Täglich: Vor, während und nach der Vorstellung: Großes Garten⸗ Concert. Abends: Brillante Illumination des pracht⸗ vollen Sommergartens durch mehr als 10,000 Gas— flammen.

Sonntag: Gastspiel des Hrn. Ottomeyer vom

rten. Montag: Zum 1. Male; Das Gut Sternberg. Lustspiel in 4 Akten von Fr. von Weißenthurn.

,, Auf Verlangen: Zum 14. Male: Das

runnenmädchen von Ems. des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.

An beiden Pfingstfeiertagen: Großes Frühconcert und Theatervorstellung. Anfang des Concerts 5 Uhr

Abtheilung für Civilsachen. Deputation für Kredit⸗ ꝛc. und Nachlaßsachen.

il Proclama. welcher früher hier gewohnt, im Jahre 1853 die Preußischen Lande verlassen und sich nach Amerika begeben hat, ist seit dem Jahre 1862 verschollen. Ter Gärtner Christian Böttcher, geboren 1825 zu Veck nstedt hat sich nach Amerika begeben und ist seit länger als zehn Jahren dort verschollen. Cerl Friedrich Ferdinand Berg, genannt Haase, aus Hasserode, ist 1849 im Alter von 9 Jahren auf die Reise nach Amerika gegangen und ist seitdem verschollen. Der Maschinenarbeiter Julius Ludwig Gustau Schmidt hat Ilsenburg, wo er am 8. Februar 1834

geben, und ist seit 1855 verschollen.

Diese vier genannten Personen, sowie deren unbekannte Erben und Erbnehmer werden aufgefor— dert, sich in dem auf . den 13. Dezember 1876, Vormittags 11 Uhr,

Vorberg anberaumten Termine oder vor dem Ter⸗ mine schriftlich oder persönlich zu melden, da andern⸗ falls nach Maßgabe des Gesetzes auf die Todes erklärung der Verschollenen erkannt und ihr etwa

Morgens, der Vorstellung7 Uhr Morgen. Ermäßigte Preise. Entrée inkl. Theater 30 3 u. s. w.

Deutscher Personal-Kalender. * 1. Jumi.

Friedrich? Wilhelm, der Grosse Kurfürst, erwirbt in Folge des westphälischen Frie- dens das Herzogthum Magdeburg. König Friedrich II, der Grosse, siegt boi Hohenfriedberg. j König Friedrich Wilhelm III. erwirbt im Frieden mit Dänemark Neu-Vorpommern und Rügen.

5. Juami. Bonifacius stirbt bei Dockum. König Friedrich Wilhelm III. erlässt das Gesetz wegen Anordnung der Provinzial- stände in Preussen. Carl Maria v. Weber F. Georg Freiherr v. Vincke f.

6. Jam. Karl der Grosse erobert Pavia; Ende des lomhardischen Reichs. Freiherr v. Hardenberg tritt als Staats- kanzler an die Spitze der preussischen Verwaltung.

Familien⸗ Nachrichten. Verlobt: Frl. Helene Treutler mit Hrn. Ober⸗ lehrer Dr. Paul Leske Ciegnitz) Verehelichti Hr. Premier ˖ LZieutenant Carl Büchte⸗ mann mit Fri Elisabeth Freiin v. Stein (Glei— witz. Hr. Ingenieur Liuetenant Richard Geiß—⸗ ler mit Frl. Ida Franke (Ellrich). ; Geboren; Ein Sohn: Hrn. Rechtsanwalt Ja⸗ blonski (Rybnik). Eine Tochter: Hrn. v. d. Marwitz (Friedersdorf) Hrn. Edgard Baron Stromberg (Welferholz). . Gestorben: Hr. Oberst⸗Lieutenant a. D. Heinrich v. Witzleben (Jena). Hr. Kommerzien Rath! C. H. Spalding (Stralsund). Hr. Ritterguts⸗— besitzer Sigizmund Baron v Seydlitz-Kurzbach, (Protzen). Verw. Frau Majorin v. Wolfftams⸗ dorff, geb. v. Wolfframsdorff (Görlitz. Frl. Rosalie v. Türcke (Meiningen). Frau Oberst Therese v. Willisen, geb. Becker (Zudwigslust).

Gubbhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

8 Bekanntmachung.

Bei dem unterzeichneten Gericht ist das öffentliche Anfgebot der angeblich abhanden gekommenen beiden Schuldverschreibungen der fünfprozenti⸗ gen Anleihe des Norddentschen Bundes vom Jahre 1870 (

Litt. D. Nr. 178727 über 100 Thlr. und Litt. E. Nr. 3143 über 50 Thlr. beantragt worden.

1680.

1745.

1815.

hier vorhandener Nachlaß den nächsten bekannten Erben herausgegeben werden wird. Wernigerode, den 22 Februar 1876. Königliche und Gräfl. Kreisgerichts⸗Deputation.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissinnen ꝛc.

4800 Bekanntmachung.

Die zum Neubau eines permanenten Geschütz⸗ lagers an dem kleinen Hofkrahn und zur Ueber— deckung eines vorhandenen Entwässerungskanals mit gerippten gußeisernen Deckplatten, sowie zur Aus⸗

führung diverser Reparaturen an den Gebäuden der

Geschützgießerei erforderlichen Maurerarbeiten incl. Material veranschl. J Malerarbeiten inkl. Material veranschl.

auf pp. J Material

4860 1600, 8600,

Maschinenbauerarbeiten incl. o schkt za auf hä; Steinsetzer arbeit incl. Material veranschl. J sollen auf dem Wege der öffentlichen Submission

an den Mindestfordernden vergeben werden.

Hierzu ist ein Termin auf Donnerstag, den

15. Juni er, Vormittags 10 Uhr, in unserem

Bureau anberaumt und werden Submittenten er—⸗ sucht, ihre schriftlichen Offerten versiegelt und mit der bezüglichen Aufschrift versehen, bis zu dem ge— dachten Termine an uns eiozureichen. Die Bedingungen, Zeichnung und Kostenanschlag liegen in unserem Bureau zur Einsicht aus. Spandau, den 31. Mai 1876. ( Cto. 20/6)

Direction der Geschützgießerei.

. Bekanntmachung.

In Folge der kürzlich von einigen Eisenbahn—— Direktionen bewilligten Frachtermäßigungen für den Transport von Kohlen und Coaks von Bergisch— Märkischen Stationen nach hier via Hamm Leer soll behufs Verdingung unseres diesjährigen Bedarfs an Kohlen, und zwar:

6000 Tonnen doppelt gesiebte Maschinen⸗Stück⸗ kohlen und 7000 Tonnen grebe Förderkohlen

eine nochmalige Submission stattfinden.

Termin hierzu wird auf VMiontag, den 18. Juni er., ; Nachmittags 3 Uhr, angesetzt und sind Offerten mit entsprechender Auf⸗ schrift versehen, bis dahin in unserem Hauptbureau niederzulegen.

Die Lieferungsbedingungen sind in unserer Regi⸗ stratur zur Einsicht ausgelegt und können von dieser event. auch abschriftlich mitgetheilt werden.

Es sind dieser genau dieselben Bedingungen,

Königliches Stadtgerscht.

Der Apotheker Johann Christian Schlemm,

geboren ist, verlassen, um sich nach Amerika zu be⸗

an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Kreisgerichts Rath

Serie II. Nr. 7 der 44 prozentigen und

Serie II. Nr. 1 der Hprozentigen Berliner Pfandbriefe

werden bereits

von Doannerstag, den 15. d. M., ab an den

Wochentagen in den Stunden von 16 bis

1 Uhr in unserem Bureau im Köllnischen Aathhanse,. Breite Straße 20 a., II. Tr., Zimmer 12,

eingelöst werden.

Berlin den 2. Juni 1876.

Das Berliner Pfandbrief - Amt. Gesenius.

ö Bekanntmachung.

Die nach 5. 6 des Privilegiumz vom 18. Juni 1869 vorgeschriebene Ausloosung der am 2. Januar 1877 einzulösenden

Schuld verschreibungen der Corporation der 1 Königsberger Kaufmannschaft

wird am

Mittwoch, den 14. Zuni, Nachmittags 4 Uhr, in unserem Sitzungszimmer in der Börse Auf⸗ gang von der Ostseite 2 Treppen erfolgen und ist dem Publikum der Zutritt gestattet.

t Königsberg, den 24. Mai 1876.

Vorsteheramt der Kaufmannschaft.

2oꝛi] Bekanntmachung.

Durch Allerhöchste Kabinets Ordte vom 22. Sep. tember 1875 ist genehmigt worden, daß die auf Grund der Privilegien vom 2. März 1868 (G. S. S. 135) und 13. November 1869 (G. S. S. 1181) ausgegebenen, noch im Umlauf befindlichen 5 pro⸗ zentigen Obligationen des Angerburger Kreises getilgt und neue 45 prozentige ausgegeben werden. Demnach werden sämmtliche noch umlaufende Angerburger Kreis⸗Obligationen aus sämmtlichen Emissionen zum 1. Juli 1876 gekündigt. Die Rückzahlung des Kapitals und der fälligen

Zinsen soll an dem gedachten Tage bei der land⸗

schaftlichen Darlehnskasse zu Königsberg i / Pr. gegen Rückgabe der Obligationen in coursfähigem Zustande und der noch nicht gültig gewordenen Coupons und Talons erfolgen. Fehlende Coupons müssen von dem Kapitalbetrage abgezogen werden.

Die landschaftliche Darlehnskasse wird gleichzeitig den Verkauf von 45 prozentigen Angerburger Kreis—⸗ Obligationen bewirken.

Angerburg, den 24. Februar 1876.

Der streis ⸗Ausschuß.

Verschiedene Bekanntinachungen.

laso2] Central⸗Annoncen⸗Vureau

der Deutschen Zeitungen.

Actien ˖ Gesellschaft.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hier— mit zu einer

anßerordentlichen Generalversammlung auf Montag, den 19. Juni 1876, Abends 6 Uhr nach dem Norddeutschen Hofe (Mohren straße 20) ein.

. Tages ordnung:

Feststellung der Zeichnung und Einzahlung von 50 Prozent auf die laut ih des Aufsichts⸗ raths weiter zu emittirenden Aktien von Fünf— zehntausend Reichsmark.

Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind laut 5. 28 des Statuts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, welche im Aktienbuch eingetragen sind.

Diejenigen Aktionäre, welche an der Generalver⸗ sammlung theilnehmen wollen, haben ihre Aktien spätestens bis zum 17. Juni, Abends 6 Uhr, bei dem Verstande der Gesellschaft (Mohrenstraße 45) gegen Empfangnahme der Legitimationskarten zu deponiren.

Pflegebefohlene, Ehefrauen und ßuristische Per⸗ sonen, Handlungshäuser und Gesellschaften werden durch ihre gesetzlichen Repräsentanten vertreten, auch wenn . perfönlich nicht Aktionäre sind. In allen sonstigen Fällen kann ein Aktionär nur durch einen anderen Aktionär vertreten werden.

Berlin, den 3. Juni 1876.

Der Aussichtsrath.

Duncker. (706)

Dentscher Neichs⸗Anzeiger

Aas Abonnement beträgt 4 M 50 8 für das Bierteljahr.

24 Xn Nost ·Anstalten des In- und Auslandes nehmen

ö gestelung an; für Kerlin außer den Post - Austalten

. auch die Ezpedition: 8M. Wilhelmstr. Rr. 32.

.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Vikar Kemper zu Westerholt im Kreise Reckling⸗ ausen, und dem Kreisgericht und Deposital⸗assenrendanten, her nn! hein Stöhr zu Soest, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Hegemeister Herrmann zu Schnöggers⸗ burg im Kreise Gardelegen, und dem Kaufmann Friedrich Sealla zu Calau den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Steuererheber Bertuch zu Mühlberg im Landkreise Erfurt und dem Gemeindevorsteher Welsch zu Mirtzfeld im Kreise Malmedy das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Ne mich.

Der schweizerische Bundesrath hat nach Abberufung des Gesandten, Obersten Hammer, den seitherigen Legations⸗Selretär Alfred de Claparsde zum Geschäftsträͤger der schweizerischen Eidgenossenschaft beim Deutschen Reiche ernannt. Herr de Cla⸗ paräde hat das ihn in dieser Eigenschaft beglaubigende Schreiben des Präsidenten des schweizerischen Bundesraths am 3. d. Mts. dem Staats⸗Sekretär des Auswärtigen Amtes übergeben.

Den Kaiserlichen Konsuln Bismarck in Tientsin und Krauel in Amoy, sowie dem Kaiserlichen Vize⸗Konsul Hagen in Chefoo ist auf Grund des Gesetzes vom 6. Februar 1875

„S5 je für ihren Amtsbezirk die allgemeine Ermächtigung zur ornahme von Cheschließungen und zur Beurkundung von Ge⸗ burten, Heirathen und Sterbefällen, wie bisher schon für Reichs⸗ angehörige, so nunmehr auch für Schutzgenossen ertheilt worden.

Bekanntmachung, Betreffend das Verbot der ferneren Ver⸗ Hreitung der zu Philadelphia unter dem Namen „Nord⸗Amerika, Wochenblatt des Philadelphia Volksblatt“ erscheinenden Zeitung. Nachdem durch die rechtskräftigen Urtheile des Strafgerichts zu Bremen vom 25. April und 5. Mai 1876 gegen die Num⸗ mern 25 und 26 der in Philadelphia unter dem Namen „Nord⸗ Amerika, Wochenblatt des Philadelphia Volksblatt“ erscheinenden Wochenschrift vom 25. März beziehungsweise 1. April 1876 Verurtheilungen auf Grund der §§. 41 und 42 des Strafgesetz= buchs erfolgt sind, wird auf Grund des ö. 14 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichsgesetzblatt Seite 65) die fernere Verbreitung dieser Wochenschrift auf die Dauer von zwei Jahren hierdurch verboten. Berlin, den 4. Juni 1876. Der Reichskanzler. von Bismarck.

Zu Ellerbeck in der Provinz Schleswig-Holstein wird an, 16. Zuni d. J. ein Telegraphenamt mit beschraͤnktem Tagesdienst

(liehe 5§. 4 der Telegraphenordnung) eröffnet.

Kiel, den 3. Juni 1876. . Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor.

Königreich Prenßen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Geheimen Medizinal⸗ und vortragenden Rath in dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal-Angelegen⸗ heiten Dr. Kersandt zum Geheimen Ober⸗Medizinal⸗Rath zu ernennen; und ) ;

dem Vorsitzenden der Bergwerks -Direktion zu Saarbrücken, Geheimen Bergrath Adolph Achenbach, den Rang eines Rathes dritter Klasse zu verleihen;

den Regierungs⸗-Rath Bersch hierselbst Regierungs⸗Rath; ĩ

den Dombaumeister und bisherigen charakterisirten Re⸗ gierungs- und Baurath Voigtel in Eöln zum etatsmäßigen Regierungs- und Baurath; und

den bisherigen Kreis⸗Schulinspektor Theodor Voigt zu Mülhausen im Elsaß zum Regierungs⸗Schulrath, zu ernennen;

dem Kreisgerichts⸗Sekretär Mas ke in Trebnitz; sowie

dem Amtssekretär Meyer zu Hannover den Titel als Kanzlei⸗Rath; und

dem Kreiswundarzt, praktischen Arzt Dr. Gaulke in Inster⸗ burg; sowie

dem praktischen Arzt Dr. Peter Secki in Posen den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.

zum Ober⸗

Gesetz, betreffend die evangelische Kirchenverfassung in den acht ältern Provinzen der Monarchie. Vom 3. Juni 1876. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König Preußen ꝛc. = verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Pofen, Schlesien, Sachsen und Westfalen und die Rheinprovinz, was folgt: . Art. J. Die in der Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung vom 10. September 1873 (Ges. Samml. 1874, S. 1517 und in der anliegenden General-⸗Synodalordnung vom 20. Januar

von

Berlin, Dienstag,

treffen (5. 55 Nr.

Synodalorgane üben die nachstehenden Rechte nach Maßgabe

dieses Gesetzes.

Art. 2. Die Kreissynode übt die in ihrer Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung vom 10. September 1873 zugewiesenen Rechte in Betreff

I) der in den Kirchengemeinden bestehenden und der den Kirchengemeinden des Synodalkreises gemeinsamen Einrichtungen und Inftitute für christliche Liebeswerke (§. 53 Rr. 5);

2) des Kassen⸗ und Rechnungswesens der einzelnen Ge⸗ meinden und der kirchlichen Stiftungen innerhalb des Bezirks (§. 53 Nr. 6); ö.

3) der Rreissynodalkasse, des Kreissynodalrechners, des Etats der Kasse und der Repartition der zu derselben erforder⸗ lichen Beiträge der Kirchenkassen und Gemeinden (5§. 53 Nr. 7);

H) der statutarischen Ordnungen (5. 53 Nr. 8.

Die zur Ausübung dieser Rechte erforderlichen Beschlüsse werden nach §. 52 Abfatz 3, 4 gefaßt.

Art. 3. Den Gemeinden steht gegen Beschlüsse der Kreis⸗ synode wegen Repartition der zur Kreissynodalkasse erforderlichen Beiträge binnen einundzwanzig Tagen seit Zustellung des Be⸗ schluffes Beschwerde zu. .

Ueber die Beschwerde entscheidet die Staatsbehörde.

Art. 4. Zur Feststellung statutarischer Ordnungen in dem der Kreissynode überwiesener Geschäftsgebiete (58. 53 Nr. 8, §. 65 Nr. 5) bedarf es der vorgängigen Anerkennung Seitens oer Staats behörde, daß die entworfenen Bestimmungen dem Gesetz vom 25. Mai 1874 und diesem Gesetz nicht zuwider seien.

Art. 5. Der Kreissynod lnorstand übt in Bezug auf die nach 8. 53 Nr. 5 und 6 der“ Iynode übertragene Mitaufsicht das Recht, in eiligen Fällen die vorläufige Entscheidung zu

Het. 68. Die echte Leiche nach den Art. 2 bis 5 der einzelnen Kreissynode und deren Vorstande zustehen, werden in dem Fall des 8. 57 Absatz 1 den vereinigten Kreissynoden und deren Vorständen für die gemeinsamen Angelegenheiten bei⸗ gelegt, wenn die Vereinigung mit Einwilligung der einzelnen Kreissynoden erfolgt. 5

Art. 7. Wenn der Wirkungskreis einer Kreissynode oder einer nach 5. 57 Absatz 1 gebildeten Vereinigung von Kreis⸗ synoden, soͤwie ihres Vorstandes nach Absatz ? dieses Para⸗ graphen mit Rücksicht auf eigenthümliche Einrichtungen oder Bedürfnisse des Kreises erweitert werden soll, so ist ein Regu⸗ lativ zu erlassen, für welches die Bestimmungen des bezeichneten Absatzes maßgebend sind. Auf die Feststellung desselben findet Art. 4 dieses Gesetzes Anwendung.

Art. 8. In dem Regulativ für die vereinigten Kreissynoden der Haupt- und Residenzftadt Berlin kann denselben das Recht beigelegt werden, ö

1) über die Veränderung, Aufhebung oder Einführung allgemeiner Gebührentaxen für alle Gemeinden Beschluß zu fassen;

27) allgemeine Umlagen auszuschreiben, und zwar:;

a. Behufs Ersatz fuͤr die aufzuhebenden Stolgebühren, .

b. zur Gewährung von Beihülfen an ärmere Parochien Behufs Befriedigung dringender kirchlicher Bedürfnisse.

Soll die Umlage für diesen letzteren Zweck drei Prozent der Summe der von den pflichtigen Gemeindegliedern jährlich an den Staat zu entrichtenden Personalsteuern (Klassen⸗ und Ein⸗ kommensteuer) übersteigen, so bedarf es der Genehmigung des Staats⸗Ministeriums. .

Die Umlagen müssen gleichzeitig in allen Gemeinden nach gleichem Maßfstabe erhoben werden, und gilt für den Repar⸗ fitiongfuß die Vorschrift des 8. 31 Nr. 5 der Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung vom 10. September 1873.

Auf die Beschlässe über solche Umlagen findet Artikel 3, Absatz 3, 4 des Gesetzes vom 25. Mai 1874 Anwendung;

I) eine Synodalkasse für die Einnahme und Verwendung der aus geschriebenen Umlagen zu errichten. .

Zur Uebertragung der in diesem Gesetze den Provinzial⸗ synoden zugestandenen Rechte auf die demnächst zu bildende Provinzialsynode Berlin bedarf es eines Staatsgesetzes.

Art. 9. In anderen Ortschaften, die mehrere unter einem gemeinsamen Pfarramt nicht verbundenen Parochien umfassen, können die im Art. 8 bezeichneten Zwecke auf den Antrag aller oder der Mehrheit der Parochien im Sinne des Art. 4 des Gesetzes vom 25. Mai 1874 für gemeinsame Angelegenheiten durch das Konsistorium erklärt werden. .

Beim Widerspruch der Vertretung auch nur einer Parochie kann dies nur unter Zustimmung der Provinzialsynode ge⸗

n. hehe. 10. Die Provinzialsynode übt die ihr in der Kirchen⸗ gemeinde⸗ und 6 vom 10. September 1873 zu⸗

iesenen Rechte in Betre ien der ö. den r snnoben beschlossenen statutarischen

immungen (§. 65 Nr. 5);

. , g nn in und Waisenkassen, der provinziellen Fonds und Stiftungen; der Kreissynodalkasse und der Provinzialsynodalkasse (5. 65 Nr. 6) .

3) neuer kirchlichen Ausgaben zu provinziellen Zwecken

( Nr. 7); 5 ö der Leeb ng des Ertrages der vor dem jedes⸗ maligen Zusammentritt der Provinzialsynode oder alljährlich in der Provinz einzusammelnden Kirchen⸗ und Hauskollekten zum

1876 bestimmten und nach diesen Vorschriften zusammengesetzten! Besten der dürftigen Gemeinden des Bezirks (5§. 65 Nr. 8).

den 6. Juni, Abends.

Die Befugniß, eine Einsammlung dieser Haucskollekte an⸗ zuordnen, bedarf nicht der besonderen Ermächtigung einer Staatsbehörde; die Zeit der Einsammlung muß aber dem Ober⸗ Präsidenten vorher angezeigt werden.

Die zur Ausübung dieser Rechte erforderlichen Beschlüsse Verden nach §. 70 Absatz 1, 2 gefaßt.

Art. 11. Die von der Provinzialsynode beschlossenen neuen kirchlichen Ausgaben zu provinziellen Zwecken (58. 65 Nr. 7 der Kirchengemeinde! und Synodalordnung vom 10. September 1873) werden auf die Kreissynodalkassen nach Maßgabe der in den §§8 72, 73 daselbst aufgestellten Normen repartirt.

Sowohl der Beschluß Über die Bewilligung der Ausgabe, als die Matrikel bedarf der Bestätigung durch die Staats⸗ behörde. Die Bestätigung ist insbesondere zu versagen, wenn Bedenken hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit des Beschlusses, der Angemessenheit des Vertheilungsmaßstabes oder der Leistungs⸗ fähigkeit des Bezirks bestehen.

Art. 12. Die Bestimmungen der §§. 71 bis 74 der Kirchengemeinde, und Synodalordnung vom 19. TZeptember 18735, uͤber die Koften der Kreis- und Provinzialsynoden kom⸗ men zur Anwendung, sobald die neuen Synodalorgane gemäß den §5§. 43 bis 45 der General-Synodalordnung vom 20. Ja⸗ nuar 1876 gebildet sind. .

Art. 13. Kirchliche Gesetze und Verordnungen, sie mögen für die Landeskirche oder für einzelne Provinzen oder Bezirke erlassen werden, sind nur soweit rechtsgültig, als sie mit einem Staatsgesetz nicht in Widerspruch stehen.

Bevor ein von einer Provinzialsynode oder von der Ge⸗ neralsinode beschlossenes Gesetz dem Könige zur Sanktion vor⸗ gelegt wird, ist durch eine Erklärung des Staats Ministeriums festzustellen, daß gegen das Gesetz von Staatswegen Nichts zu erinnern ist. In der Verkündigungsformel ist diese Feststellung zu erwähnen.

Absatz 4 des §. 6 der General⸗Synodalordnung vom 20. Januar 1876 findei auch auf provinzielle kirchliche Gesetze An⸗ wendung.

Die Bestimmungen dieses Artikels gelten auch in dem Be⸗ zirk der Kirchenordnung vom 5. März 1835 für die Provinz Westfalen und die Rheinprovinz. .

Art. 14. Die Generalsynode übt die ihr in der General⸗ Synodalordnung pam 20. Januar 1876 zugewiesenen Rechte in Betreff

1 . unter die Verwaltung und Verfügung des Evan⸗ gelischen 6 ⸗KRirchenraths gestellten kirchlichen Fonds

11, MWh; = d 2 3. Ausgaben für landeskirchliche Zwecke (8. 14)

3) der Heranziehung der Einkünfte des Kirchenvermögens und der Pfartpfründen zu Beiträgen für kirchliche Zwecke (8. 15).

Die zur Ausübung dieser Rechte erforderlichen Beschlüsse werden nach §. 32 Absatz 2 und 4 gefaßt.

Art. 15. Kirchengesetze, durch welche neue Ausgaben zu landeskirchlichen Zwecken bewilligt werden (8. 14 der General⸗ Synodalorduung vom 20. Januar 1876), und die endgültige Vereinbarung zwischen der Generalsynode und der Kirchen⸗ regierung über die Vertheilung der Umlage auf die Proeinzen (§. 14 AÄbsatz 2 daselbst) bedürfen, bevor sie dem Könige zur Sanktion vorgelegt werden, der Zustimmung des Staats⸗ Ministeriums. Die Zustimmung ist in der Verkündigungs⸗ formel zu erwähnen. . ;

Die Königliche Verordnung über vorläufige Feststellung des Vertheilungsmaßstabes (5. 14 Absatz 2) ist von dem Staats⸗ Ministerium gegenzuzeichnen. .

Für die Untervertheilung in den Provinzen Preußen, Bran⸗ denburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen kommt Art. 17 zur Anwendung. Die Untervertheilung in der Pro⸗ vinz Wesifalen und der Rheinprovinz erfolgt nach Maßgabe des 3. 135 der Kirchenordnung vom 5. März 1835. Wegen der Beftätigung der Matrikel für die Vertheilung auf die Kreis⸗ synoden findet Art. 11 Absatz 2, und wegen der Vertheilung der Antheile der Kreissynoden auf die Gemeinden Art. 3 An⸗

dung.

* * 16. Die Gesammtsumme der auf Grund der Art. 10 Nr. 3, und 14 Nr. 2 zu beschließenden Umlagen darf. ab⸗ gesehen von den Synodalkosten, für provinzielle und landes⸗ kirchliche Zwecke vier Prozent der Gesammtsumme der Klassen · und Einkommensteuer . . evangelischen Landeskirche gehöri⸗ n Bevölkerung nicht übersteigen. .. 3. * viel . ö. innerhalb dieser Grenzen zulässigen Um⸗ lagen durch die Provinzialsynoden und wie viel durch die Ge⸗ neralsynode ausgeschrieben werden kann, wird durch landeskirch⸗ iches Gesetz bestimmt. ; . 1 n ,, welche diesen Prozentsatz überschreiten, be⸗ dürfen der Bestätigung durch ein Staatsgesetz. Dasselbe gilt, wenn Kirchengesetze eine Belastung der Gemeinden zu Gemeinde⸗ zwecken anordnen oder zur Folge haben. .

Art. 17. Kirchengesetze, durch welche die Einkünfte des Kirchenvermögens oder der Pfarrpfründen zu Beiträgen für kirch⸗ liche Zwecke herangezogen werden (S. I5 der General⸗Synodalordnung vom 20. Januar 1876) dürfen, die Pfründeninhaber in ihren schon vor Erlaß dieses Gesetzes erworbenen Rechten nicht schmä⸗ lern, müssen die Heranziehung in den einzelnen Kategorien der

Firchenkassen oder Pfründen nach gleichen Prozentsätzen an⸗ ordnen, und bedürfen, bevor sie dem Könige zur Sanktion vor⸗