1876 / 146 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Jun 1876 18:00:01 GMT) scan diff

abtreten und ein Nachfolger im gewöhnlichen Wege gewählt wer⸗ den soll. Es scheint demnach, daß der Krieg lediglich durch Motive persönlicher Abneigung veranlaßt wurde.

Asien. Hong kong, 6. Mai. Ueber die Angelegenheit

des deutschen Schiffes „Anna“ bringt die „Hongkong

Daily Press“ einen Artikel, dem wir Folgendes entnehmen: Es ist befriedigend, zu erfahren, daß die Verhandlungen zwischen der deutschen und der chinesischen Regierung in Betreff der Anzelegenheit des Schiffes „Anna“ auf dem besten Wege sind, in freundschaftlicher Weise geordnet zu werden. Die chine⸗ sische Regierung hat allem Anscheine nach zwei der drei Forde⸗ rungen, auf welchen zu bestehen der deuische Gesandte beauftragt war, genehmigt. Es sind dies die Bestrafung der strandräube— rischen Fischer und die Absetzung der Beamten, welche durch ihre Unthätigkeit in der Angelegenheit den Deutschen thatsãchlich Gerechtigkeit verweigerten. Drei von den Fischern sind jetzt in den Händen der Provinzialregierung; von ihnen sind zwel des Mordes und der Plünderung schuldig befunden und werden hingerichtet werden, der dritte, ivelcher, wie sich her⸗ ausgestellt, an den. Verbrechen seiner Kameraden nicht Theil genommen hat, wird auf drei Jahre verbannt werden. Was die übrigen Räuber betrifft, die noch frei sind, so haben die chinesischen Behörden versprochen, die auf ihre Er— greifung ausgesetzte Belohnung zu verdoppeln, und keine Mühe zu sparen, um ihre schleunige Gefangennahme zu bewirken. Nicht weniger denn 6 Weandarine, welche für die Ergreifung ver Verbrecher mehr oder weniger verantwortlich und schuldig befunden worden sind, ihre Pflicht versäumt zu zu haben, sind degradirt und ihres Amtes entsetzt; einer von ihnen, der Mili— tär⸗Mandarin von Hse Jung, wo die Missethat begangen wurde, ist mit Gefängnißstrafe belegt. Die Degradirung und Bestra— fung der Mandarine wird von heilsamen Folgen sein und zeigt, daß die chinesische Regierung bestrebt ist, in diesem Falle die verdiente Strafe zu verhängen. Die feste Haltung des deutschen Gesandten in Peking hat also bereits gute Früchte getragen. Aber obwohl die Regelung der Schwierigkeiten der „Anna⸗“ Angelegenheit so weit forigeschritten ist, daß zwei von den drei Forderungen des deutschen Gesandten bewilligt worden sind, ist die Frage der Entschädigung noch nicht ganz entschieden. Die chinesische Regierung ist bereit, II, 006 Dollars als Werth des bis jetzt ermittelten Eigenthums zu erlegen; dieser Betrag ist aber von der deutschen Regierung, welche auf einer weiteren Summe von ea. 28,500 Dollars besteht, als unzureichend er⸗ achtet worden. Worauf die Forderung basirt, fährt die „Hong⸗ kong Daily Press“ fort, sind wir nicht in der Lage zu wissen und können daher auch kein Urtheil über ihre Berechtigung ab⸗ geben, aber es ist ziemlich sicher, daß die deutsche Forderung eine gerechte ist, weil sonst die britische, russische und amerikanische Regierung derselben nicht ihre moralische Unterstützung gewährt hätten. Es bleibt der chinesischen Regierung demnach nichts übrig, als darin zu willigen und sie wird wohl thun, es mit gutem Anstande zu thun. In der That ist es wenig zweifelhaft, daß sie diesen Weg einschlagen wird, obwohl sie natürlicher Weise bemüht ist, die möglichst besten Bedingungen zu erhalten. Die Deutschen haben gar keine Neigung, ihre Forderungen zu ermäßigen; Fürst Bismarck ist nicht gewohnt, ein Ding zu sagen und ein anderes zu meinen, wie die Pekinger Behörden bald einsehen werden, wenn sie viel mit diesem festen und bestimmten Staatsmann zu thun haben. Er wird sich nicht halbe Maß⸗ regeln gefallen lassen oder dulden, daß die Chinefen sich der vollen Erfüllung ihrer Versprechungen entziehen. Tie Pekinger Regierung thäte besser, sich die vollständige Ausfüh⸗ rung der Forderungen Deutschlands angelegen sein zu lassen, da sie nicht verschleppt werden können, ohne einen Appell an die Waffen im Gefolge zu haben, dessen Ausgang keinen Augenblick zweifelhaft fein kann. Gs ist die offenbare Pflicht Chinas für Akte an seiner Küe begangener Strandräuberei Genugthuung zu geben und es ist Grund vorhan⸗ den, zu glauben, daß die chinesische Regierung die Wichtigkeit der gegenwärtigen Situation begriffen hat, und wirklich ernstlich be⸗ strebt ist, den Forderungen des deutschen Gesandten zu will⸗ fahren. Auch ist guter Grund zu der Hoffnung, daß ein heil⸗ samer Wechsel in dem Benehmen der Beamten von Fohkien gegen Fremde Platz greifen wird. Der neue Futai, Ting Jih Ehang, ist ein Wann von bewährter Gesinnung und hat eine Anzahl von Reformen eingeführt in der böblichen Absicht, die Verwaltung zu säubern. So hat er auch den Fremden ein weises Zugeständniß gemacht. Es war nämlich Sitte zu Foochow fremde Konsuln wie Beamte von geringer Bedeutung zu be⸗ handeln, und sie zu zwingen, bei dem Eintritt in das Jamen das

n beziffert sich auf 1.242, 246 4 (gegen 613 S0 7 pc (gegen g, 576, 289 S6, die O22 S), die Debitoren 5, 56 296 H Kassenbestände 2227, 287 M (gegen r Passivseite erscheinen Stammaktien B (Realerlös) 29, 740,200 MM, bligationen (bis jetzt emittirt ebnisse in 1875 ent 946 (gegen 22,023, 000 O39. (gegen 18, 810, 738. 2 M ñ). Davon ab Zuschuß 488, 786 M). Derselbe wird in nachste hender auf 45,800, 00 S, Stamm⸗ Dividende (gegen 3 060) auf (gegen 918,00 ½ j; end⸗ eue Rechnung 625,312 Ss

Berliner Stadtbah 1874), während di Effekten 1976. 944 M (gegen 4.5692, (gegen 9, 990,513 M6) und die 350238 A6) betragen. Auf de 30 000, (000 S, Stammpriorit Stammprioritaͤten C. 30 000, 060 4M. Ueber die Betriebserg ugaben; Einnahmen 25.793 MS. 1874 exkl. M. Oebisfelde, Ausgaben 15, 57 schuß 4 268, 906 s (gegen 3, 213 35

einen Besuch

Nun mag dies als etwas Ge⸗ aber bei den Chinesen ist dem nicht so. fremder Nationen die gehörige Achtung so wird die Bevölkerung sie in und weniger geneigt sein, die Fremden zweifelhaft werden die Verhand⸗ chland und China einen vortheilhaften hungen zwischen den Eingeborenen und selbst wenn sie keinen weite⸗

jüngst dem Futai in amtlicher Thätigkeit machte, die Mittelthore des Jamsn geöffnet worde Ehrenwache im Hofe aufgestellt. ringfügiges erscheinen, Wenn den Veriretern von den Behörden gezo erhöhtem Ansehen halten, zu beleidigen oder zu kränken. Un lungen zwischen Deuts Einfluß auf die Bezie den Fremden in Fohki ren Einfluß haben sollten.

Aegypten. gemeldet: Herr Vilet t seine Ansichten über di kompletirt Herrn Cave's B Aegyptens zur Bestreitung aufgelegten Lasten hinreiche haben eine Serie finanzi

e Materialien 7, 40, Sĩ7 0.

138, 600, 000 10 Bilanz folgende A

MS), Ueber n Langwedel 274, 994 Ig (gegen „S. (gegen 2,723, 476 A). Weise verrechnet: 35 oso Dividende Prioritäten Litt. B.: 1,533, 0 30 600, 9000 S Stammaktie lich Eisenbahn (gegen 272, 475 Wien, 22. Juni. Direktion der Nationalb Pressen meldet, bekannt Semesters d. J. sich auf 21 daher beschlossen, Generalvers

en ausüben, Also Rest 46.

000 6; 6 9so

s 1 Aus Kairo wird der „A. A. C. n 1,836, 000 M

heilte vor seiner Abreise dem Khedive ägyptische Finanzlage mit. Er ericht und zeigt, daß die Hülfsquellen der durch die Unifizirung der Schuld n. Herr Vilet und Signor Scialoja eller Maßregeln vorgeschrieben, denen seine Zustimmung ertheilt hat und mit deren Aus⸗ ssäre der öffentlichen Schuld betraut wor—

. und Vortrag aufen

der gestrigen Sitzung des Herrenhauses entspann sich bei 5. 2 des Entwurfs der Städteordnung eine kurze Diskussion. Die Kommission hatte beantragt, dem Paragraphen folgende Fassung zu geben:

T. B.) In der heutigen Sitzung der ank wurde, wie die gemacht, daß der Reinertrag dez 9 Kr. pr. Aktie stellt, es wurde 21 Fl. per Aktie zu vertheilen. D der ung arischen Nordo st⸗ r das verflossene Geschäft t und die der Verwaltun er Anleihe bis auf

der Khedive

führung die Kommi ammlung der Aktionäre

Bahn hat den Rechnungsbericht übe sowie den Revisionsbericht genehmig Vorjahre gewährte Vollmacht zur A den Betrag von 1,469, 000 Fl. erstre

Nech dem Bericht bahn haben sich die Betri namentlich im zweiten Semester gebe defizit auf 72.458 Fl. reduzirte. 1,479,895 Fl., die Betriebsaus vollendungsarbeiten auf der Stre günstiger Witterun und mußten auf d wärtige Stand de Betriebsaus fälle 382, 00 Fl.

Prag, 23. Juni. Veruntreuung zum Nach anstalt geführten Sch Direkter Lederer von der Ankla gegen 5 Stimmen freigesproch untreuung mit 8 gegen 4 Stimmen kurist Senft wurde mit 9 gegen 3 der Mitschuld am Betrug und m Verbrechen der Verun reuung frei en der Mitschuld an der Veruntreuun hof erkannte nach diesem Wahr gegen Senft auf 1 J

ufnahme ein

des Verwgltungsrathes der Albrechts⸗ e für das Geschäftsfahr 1875 sert, so daß sich das Betriebs= Die Betriebs einnahmen betrugen gaben 1.552353 Fl. cke Stiys⸗Stanislau konnten un— t abgeschlossen werden Der 6

Bekanntmachung.

serlichen und Königlichen Hoheit und von Preußen. 6 stattfindende, mit Ausstellung für Ge⸗

Unter dem Protektorat Sr. Kai des Kronprinzen des Deutsche Deutsches Comits für die in Brüssel 187 einem Kongresse verbundene internationale

sundheitspflege und Rettung

Der Termin für den mit Ausstellung für Gesundhe verbundenen Kongeß ist v mehr definitiv festgesetzt.

Der Kongreß wird am 27. bis zum 4. Oktober dauern.

Die im Art. S des Kon ferenzen werden zehn Tage vo Die Kongreßsitzungen finden in dem d gegenüber belegenen Atademiegebäude st

Mit dem Kongresse werd lichkeiten verbunden sein.

Formulare Kengreßtheilneh

n Reiches Die Bau⸗

g halber im Jahre 1876 nich as Frühjahr 1376 verschoben r schwehenden Schuld beträgt 2 200 00) Fl der früheren Jahre beziffein sich zusammen auf

(W,. T. B.) . In dem wegen Betrugs und theil der hiesigen Filiale der Kredit? chtsprozesse hat die Jury den ge der Mitschuld am Betruge mit dagegen des Verbrechens der Ver⸗ fuͤr schuldig erklärt. Stimmen von der Ans it 6 gegen 6 Stimmen von dem dagegen mit 9 gegen g für schuldig erklärt. spruche gegen Lederer ahr schweren Kerkers.

(W. T. B.) Wie die zur Untersuchung der Ursachen des Fallen ses eingesetzte Kom mission der Re nerlei bestimmte Schriite in dieser Angeleg

Verkehrs ⸗Anstalten

Das Projekt zur Kanali und Anlaze eines Sicherheitsh dung, wie solches unterm 223 3. September und 19. nehmigt worden.

23. Juni. (W. T. B.) „Aurora“ ist heute früh 5 Uhr mit. der o aus Alexandrien hier eingetroffen.

Die „Roma“ in Gleich nach der Annah soll das gan den, indem Sicilien in

der diesjährigen internationalen itspflege und Rettungswesen in Brüssel on dem dortigen General⸗Comité nun—

September eröffnet werden und greß⸗Reglements erwähnten Kon—

greßeröffnung beginnen. en Ausstellungsräumen

r der Kon lehrer“ bis „erhalten“ in Nr. 4 zu streichen

chuldigung zuzufügen: richterlichen Beamte, zu welchen sedoch Mitglieder der

Handels⸗ und Gewerbegerichte nicht zu rechnen sind.“

en gemeinsame Ausflüge und Fest⸗ gesprochen

Becker (Dortmund), welche sich gegen den Kommissionsantrag erklär⸗ ten und die Herren von Kleist⸗Retzow und von Knebel⸗Döberitz, welche den Antrag von Kleist vertheidigten. Nachdem auch der Regie⸗ rungskommissar sich für die Fassung der Kommission erklärt hatte, wurde dieselbe angenommen und beide Amendements ab⸗ gelehnt. Ohne erhebliche Diskussion wurden sodann §. 26 in der Fassung des Ahgeordnetenhauses und §. 25 a. nach dem Antrag der Kommission in folgender Fassung angenommen:

zu Möeldekarten, wie solche von jedem einzelnen Delegirten der Behörden, ) zu vollziehen und dem⸗ öglichst einzu

Der Gerich :s auf 15 Jahr, London, 23. Juni.

mer (auch von den Magistrate, Korporationen, Vereine nächst an das Deutsche Comité baldm wie deutsche Uebersetzungen des K hiesigen Bureau des Comités l sittagsstunden zwischen folgt, auch auf schriftlichen Antrag übers . Auf der Meldekarte sind die Modalitäten der für die Theilnahme am Kongresse zu entrichten den angegeben. Der Wortlaut der dem Konferenzen zu unterbreitend Berlin, den 15. Juni 1876. Der Ausschuß des Deut Wirklicher Geheimer Rath. Dr. Virchow, Professor u von Bunsen, Pr. philos. GSisenlohr, Ministerial⸗Rath. Fink, Ministerial⸗Rath.

„Times“ meldet, ] s8 des Silber⸗ gierung anempfohlen, kei⸗ enheit zu thun.

senden sind, ongreß⸗Regle⸗ Wilhelmsplatz 12 und 3 Uhr verab⸗

werden ebenso Nr. 2) in den

Zahlung der

Gebühr aher sirung der unteren Brahe

y ö , . ! ; anuar aufgestellt und unter Kongresse und heziehungsweise den Oktober 1874 supẽrreys mn n , ist 9 en ist nachstehend abgedruckt. ö. . Lloyddampfer schen Comités: von Philipsborn, stindischen . Dr. Krüg er, Minister⸗Resident. Medizinal⸗Rath. Aug. Dollfuß, Fabrikbefttzer. von Etzel, General der In⸗ Dr. Gnei st, Prof. Günther, Geh. Kom⸗ von Holleben, Ober⸗Tribunals⸗ Geh. Medizinal⸗ Rath. Reichardt, Ministerial⸗Rath. Stöckhardt, Geh. Regierungs—⸗ eis, Präsident. von Voigts-⸗-Rhetz, General⸗Major. gresse zu unterbreitenden Fragen der Bes. Beilage veröffentlichen. D. Red.)

Neapel läßt sich aus der Hauptstadt schreiben:

nd Geheimer Konvention

h me der modifizirten B ze italienische Eisenbahnfystem ab das ganze italienische Eisenbahnnetz von d vier Hauptgruppen eingetheilt wird mit punkt: I) die Bahnen vom Mont Cenis über Livorno, Civitavecchia und über Turin, Bolo 2) die Bahnen vom

geändert wer⸗ en Alpen bis Rom als Mittel⸗ Genua, Spezia, Florenz nach Rom; Mantua, Modena nach Rom; fange ö. .

an Jaeini' ie Haupt⸗ Eisenbahnsystems gewor- gen politischen Verhältnissen weck muß der senbahnen werden und den Betrieb dersel die bereits in der Bildung begriffe i Hauptgruppen geben: ober⸗ zu diesen alle

fanterie z. D. und Ober⸗-Verwaltungsgerichts-Rath. merzien⸗Rath (in Brisseh. Rath. Dr. Mettenheimer, Wirklicher Legations⸗Rath. Dr. Roth, General⸗Arzt. Rath. Dr. von Steinh

Brenner über Verona,

von Riedel, 3) von Tarent über Bari ostwärts und von Tarent westwärts nach Rom. Wie nach dem stadt Florenz Centralpunkt des italienischen ß es nun, den gegenwärti

Zu diesem 3

(Die dem Kon Fassung:

werden wir morgen in Ftanat Cißen.

ben Privat- n sind. Hier⸗ und unteritalienische südlich von Rom nach der Haupt⸗ alienischen Linien Bahn fährt. Rom auf den genwechsel vor-

angemessen, Rom werden. thümer aller Ei gesellschaften übergeben, nach wird es blos noch zwe Eisenbahnen, zu jenen gehören alle nördlich, gel genen Linien, während, wenn man setzt von Turin stadt fährt, man von Turin bis Florenz auf oberital ist und von Florenz bis Rom auf römischer neuen System würde man vom Mont Ce Bahnen derselben Gesellschaft fahren und keinen Wa zunehmen haben.

Gewerbe und Handel. agdeburg⸗-Halberstädter Eisenbahn weist für die „Haupt und Zweigbahnen im ammtbetrag von 190,236,154 S nach geger angwedeler Konto (Be⸗ 2842, 109 ½ς, ebenso der Antheil Altenbeken mit 17,946, 2 S6. Die Betheiligung an der

Die Bilanz der M vom 31. Dezember 1875 einen Ges 171,781,014 S im V triebsmittel) erscheint unverändert mit

Das Uelzen ⸗L

an Hannover

Seitenthor zu pasfiren. Für Dr. Krauel, den deutschen Konsul, waren Berlin, den 23. Juni 1876.

In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten gelangte die durch die Beschlußuafähigkeit der vorigen Versammlung unterbrochene Berathung der Vorlage, betreffend die Uebernahme des zwischen der St. Johanniskirche bis zur Ecke der Thurmstraße Und dem Borsigschen Grundstück zu AltMoabit liegenden Theils des Kleinen Thier⸗ gartens zum Abschluß. Bekanntlich ist der Kleine Thiergarten eine Domäne, seine absolute Erwerbung Sestens der Stadt alfo unmög lich und deshalb befürwortet der Magistrat, die Annahme bes fis ka⸗ Lichen Anerbietens, das fragliche Äreal der Stadt unter bestimmten Modalitäten auf 20 Jahre als Park zu überlassen. Die Versa mm⸗ lung stimmte dẽm Antrage zu. ;

Es folgte die Berichterstattung über die Vorlage, betreffend die Anstellung stä dt ischer Schul inspek toren. Die Anträge der Kommisston gingen dahin, die Stadt vorläufig in 8 Schulbezirke zu theilen und jedem Bezirke einen Schulinspektor vorzustellen. Diese r sollen auf Vorschlag der Schuldeputation und nach An örung der Stadtverordnetenversammlung vom Maggistrat als Gemeindebeamte auf Lebenszeit angestellt werden, im Uebrigen der Schuldeputation und unmittelbar dem Stadt ⸗Schulrath unterstellt werden. Die Versammlung beschloß jedoch, daß zunächst nur 6 Schul⸗ inspektoren, und diese auch nur auf 12 Jahre datzestellt werden sollen.

Die II. Kreissynodal Ver sammlung der Kreis synode B er lin- Kölln (Stadt) trat am 21.8. M. unter Vo itz des Konsistorial⸗ Raths Nosl in der Aula der BVictoriaschule unter Anwesenheit des Propstes von St. Petri, Dr. Frhrn. v. d. Goltz zufammen. Nach Dem Bericht über die kirchlichen und sittlichen Zustände der Diszese, der sich über zie Wirkungen des Civilstandsgesetzes und den Juftand der Sonntagsschulen verbreitet, vernachlässigen namentlich die ieberen Valksklassen die kirchliche Einsegnung der Ehe. Es beträgt der Au⸗ fall in, St. Jacki go o, in St. Thomas! F) ., ate Petri kgtragzen die kirchlichen. Einsegnung 'n! bei ö WGeehn nur 69, in der Louisenstadt bei g os Seelen 172, dagegen in der Domgemeinde bei 1200900 Seelen 136. Besser steht es zur Zeit noch mit pen Taufen und Konftrmationen. . Au den Antrag des Br. Techow beschloß die Synode, den kirch⸗ lichen Behörden den Wunsch auszusprechen, daß Die bevorstehenden liechlichen Wahlen vom 1. Sonntag dez nächsten Januar auf einen späteren Termin verlegt werden. Die Kirchenkollefte für die Heiden⸗ missign wird auch in diesem Jahre am 7. Weihnachtstage stattfinden. Die Vorlage des Konsistoriums, belreffend die ft fen der

Meerenge nach Sommerfet gedenkt er sich nach Neu⸗ pfer den Flyriver hin⸗ st, und dann die Insel zu durch— Der Versuch ist sehr Neger zu Begleitern er sich von der Jagd

Postdampfer, der von hier durch die Torres ˖ (Kap York) fährt, abgereist. Von da Gu in ea zu begeben, auf ; so weit er schiffbar i wandern, um ihre Produkte kenne gewagt, da Albertis nur drei Weiße und wenige hat und keine Lebensmittel mit sich führt, indem genügende Subsistenzmittel verspricht.

Das Dorf Golwood in Indien, an der mit 200 Einwohnern, Schauplatz eines der furchtbarsten Ausbrüche

Mehr als die Hälfte der Die Krankheit trat am

Hzemeindevertreter fand dahin ihre Erledigung, rändert blieb und der Heiligen⸗ Seelenzahl von 45,006 Seelen rtreter bewilligt wurden. andlung fand die Anfrage des Konsistoriums, Bildungs be düůrf⸗

Zahl. der Aeltesten und daß in allen Gemeinden Kreu Gemeinde mit Rücsicht auf ihre 12 Kirchenräthe und 36 Gemeindeve

die Zahl unve einem kleinen Dam aufzufahren, längere Be n zu lernen. efriedigung

. Gemeinden Auf Antrag des Stadtralhs Techow gab schlie Konsistorium anheim, Entscheidung zu überlassen, ob für die Befriedigu fnifseö unserer Stadt mit Erfolg etwa aus geschehen könne,

Verbreitun die Synode dem r Parochien die ng des Bildungs⸗ s vom kirchlichen und wie im Falle der Bejahung iteren Verlaufe der Verhandlungen berich⸗ er die Berliner Stadtmission und speziell annesstiftes. Schließlich wurde ein ow: Synode wolle dahin wirken, daß fernerhin nicht mehr von den Konsistorien vor⸗ ndern von ihren Kreissynoden auf 6 Jahre gewählt, Kirchenregimente zur Bestätigung vorgelegt

den Gemeinde Organen de

Bahnstrecke Bombay⸗ Baroda gelegen, war, der Köln. 3 zufolge, kürzlich der Cholera, die Einwohner

und Lesebedür Standpunkte zu wirken wäre.“ tete Prediger Hofmann üb über die Wirkf

sich je ereignet haben.

um Mittag waren 57 Personen flohen alle Ueberlebenden, e Aufnahme verweigert. keit auf; in einigen Fällen

ein. In diesen Fällen fehlten Krankheit befallene Kör

Worte „Klassen⸗ und klassifizirten Einkommensteuer“ zu setzen: „direkten Staatssteuern, Grund⸗, Gebäude⸗, Einkommen⸗, Klas⸗ sen⸗ und Gewerbesteuer mit Ausnahme der Steuer vom Ge⸗ werbebetriebe im Umherziehen.“

U amkeit des Joh Antrag des Stadtraths Tech die Superintendenten

an derselhen gestorben. . aber in den nächsten Dörfern wurde ihnen Die Seuche trat mit äußerster Heftig trat der Tod bereits nach 20 Minuten die gewöhnlichen Cholerasymptome und per wurde blauschwarz und sank m Dorfe selbst wohnt kein Arzt und f einiger Zeit ein. Ueberhaupt ufzutreten. Aus verschiedenen über Ausbrüche der Seuche:

werde!, angenommen.

Hr. Professor Dr. Mich ae sammlung des ‚Geselligen L den Vortrag über, Orthographie Reform“ züglichen Konferenz gefaß ch, daß alle

Regierungs⸗Rath Wohlers und Herr Becker (Dortmund) gegen, der Antragsteller und Herr v. Kleitz⸗Retzaw für den Antrag erklärt, wurde derselbe vom Hause verworfen und die Fassung der Kommission angenommen.

der von der nach heftigen Krämpfen zusammen. IJ ärztliche Hülfe traf erst nach Ver scheint diesmal die Cholera fehr stark a Theilen Indiens kommen Nachrichten

pidemische Hundswuth hat auf der Insel See⸗ weite Verbreitung gewonnen und sind dagegen die ener⸗ Maßregeln getroffen worden. eingeschlossen

lis hielt am 22. ds. in einer Ver— einen sehr eingehen⸗ Der Redner billigte . ten Beschlüsse und heiligten Kreise, insbesondere unterstützen möchten. llseitigen Beifall, die Ansichten en Einführung der Orthogr Einige Rener wün aupt zunächst die öffent⸗ während andere wieber onnen werden. de schließlich resyolvirt: stand, in einer der nächsten zu machen, in welcher Weise nnsere Orthographie gelangen können.“

itglienischen Reisenden De Oifizier und jetzigen Kaufmann in achcichten vom 270. April erhalten: zem Aufenthalte in Sidney mit dem

ehrervereins“

alle von der aͤußerte den Wunf aber die Lehrer, dies Reformprojekt trag fand in der Versammlung über die Art und Weise der praktisch Reform gingen jedoch weit auseina daß die Peesse den Anfang machen und überh g dafür gewonnen werden solle, Schule damit be

land sehr

Kopenhagen werden. Jeder auf der Straße angetroffene Hund wird von der zei gefangen und in einer geschlossenen Droschke auf Kosten des nthüͤmers nach Hause gebracht, im Fall bieser nicht vorzieht, ihn von der Polizei tödten zu lassen. Die Zahl der Hunde in Kopen⸗ Von diesen waren nach dem

bereits 1200 getödtet. teren Nachrichten war die Zahl der Getödteten schon ca. 1

Redacteur: X. Drehm. Verlag der Trpednion (Re se lr. Tru: W. El gn er.

liche Meinun cht waren, es müsse in der g des Hrn. Lehrer Donath wurde schli

Auf Antra beauffragt seinen Vor

„Der Verein Sitzungen Vorschläge zu einer einheitlichen

Fanfulla⸗

hagen wird auf ca. 6000 Fãädrelandet⸗

Nach späa⸗

bis zum 7.

hat über den Albertig von dem ehemaligen Torazzi, nachstehende N De Albertis ist heute nach kur

leinschließlich Börsen Beilage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Stants⸗Anzeiger.

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 23. Juni. Im weiteren Verlauf

Stadtverordnete können nicht sein I) die Staatsaufsichtsbeamten mit Einschluß der ernannten

Mitglieder des Bezirksraths und des Provinzialraths und deren

Stellvertreter, ö . 2) die ernannten Mitglieder der Verwaltungsgerichte und deren

Stellvertreter, 3) Beamte der Staatsgnwaltschaft und Polizeibeamte, Geistliche, Kirchendiener, öffentliche Elementarlehrer und

alle Lehrer, welche Besoldung aus städtischen Mitteln

erhalten. ; 69) Mitglieder des Magistrats- Kollegiums und besoldete Ge⸗ meinzebeamte, vorbehaltlich der Bestimmung des §. 61. ;

Personen, welche ein öffentliches Amt bekleiden, bedürfen zur Annahme der Wahl als Stadtverordnete keiner Genehmigung ihrer vorgesetzten Dienstbehörde, bleiben jedoch zur Erfüllung ihrer dienst⸗ lichen Obliegenheiten verpflichtet.

In Stadtzemeinden mit 106.000 und weniger Einwohnern können Vater und Sohn, sowie Brüder nicht zugleich Stadt verordnete sein; werden solche Verwandte zugleich gewählt, so wird der ältere allein zugelassen“.

ierzu beantragten: . 15 Herr Becker (Dortmund) die Worte, von öffentliche Elementar-

2 Herr v. KleistRetzow: hinter „Polizeibeamte“ in Nr. 3 hin⸗

An der Diskussion betheiligten sich die Herren Brüning und

Zur Theilnahme an der Wahl der Stadtverordneten sind außer den Gemeindehürgern auch diesenigen männlichen Angehörigen des Deutschen Reiches berechtigt, welche die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen, das vierundzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt haben und seit zwei Jahren in der Stadtgemeinde soviel wie einer der drei höchstbesteuerten Einwohner an direkten Gemeindeabgaben ent⸗ richten. Das nämliche Recht haben juristische Personen, Aktien. Gesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Berggewerk= schaften, welche im Deuischen Reiche ihren Sitz haben und seit zwei Jahren in solchem Maße zu den direkten Gemeindeabgaben beitragen. Dieselben haben sich durch einen, die bürgerlichen Ehren— rechte besitzenden, männlichen Angehörigen des Deutschen Reiches, der das vierundzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt hat, vertreten zu lassen. In gleicher Weise haben sich gemeinschaftliche Besitzer ver⸗ treten zu lassen. Die Befugniß, sich in solcher Weise vertreten zu lassen, steht allen soustigen vorstehend gedachten Personen zu.

Auf das Recht, gemäß vorstehenden Bestimmungen an der Wahl der Stadtverordneten Theil zu nehmen, finden die den Ver— lust dez Bürgerrechts betreffenden Bestimmungen des F§. I7 gleich- mäßig Anwendung.“

Für §. 26 empfahl die Kommission folgende veränderte

»Zum Zwecke der Wahl der Stadtverordneten werden die Gemeindebürger nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden Klassen⸗ und klassifizirten Einkommensteuer in drei Klassen getheilt.

Die erste bezichungsweise die zweite Klasse besteht aus den— jenigen Gemeindebürgern, auf welche bis zum Belaufe eines Brittels beziehungs weise zweier Drittel der Gesammtsteuer die höchsten Ein⸗ zelsten erbeträge fallen. Die hiernach nicht in die erste, beziehungs⸗ weise zweite Klasse fallenden Gemeindebürger bilden die dritte Klasse. In die erste, beziehungsweise zweite Klasse gehört auch derjenige, dessen Steuerbetrag nur theilweise in das erste, beziehun twesse zweite Drittel der Gesammtsteuer fallt. Unter mehreren einen gleichen Steuerbetrag Entrichtenden entscheidet die alphabetische Namenzord⸗ nung und erforderlichen Falls das Loos darüber, wer von ihnen zu der höheren Klasse zu rechnen ist.

Die nach § 252. Wahlberechtigten werden von ihrem im Stadtbezirk gewonnenen Cinkommen besonders eingeschätzt und derjenigen, erforderlichen Falles durch das Loos zu bestimmenden Klasse zugewiesen, welcher der hiernach ermittelte Steuerfatz ent- spricht. Dag gedachte Einkommen, bezw. die von demselben zu entrichtende Klassen⸗ und Eixnkommensteuer bleibt in der Wohnsttz⸗ gemeinde außer Berechnung. ö

Niemand kann gleichzeitig mehr als einer Klasse angehören.

Die Ehrenbürger gehören der ersten Klasse an.

Jede Klafse wählt ein Vrittel der Stadiverordneten, ohne dabei an die Mitglieder der Klasse gebunden zu sein.“

Hierzu beantragte Herr v. Winterfeld, im Al. 1, statt der

Nachdem sich der Regierungs⸗Kommissar Geheime Ober⸗

Für 8. 27 empfahl die Kommission folgende Fassung:

Größere oder solche Gemeinden, welche mehrere Ortschaften umfassen, können für alle oder für einzelne Klaͤssen in Wahlbezirke eingetheilt werden. Gemeinden. welche mehr als 36 Stadtverord⸗ nete haben, müssen in so viel Wahlbezirke getheilt werden, daß die Gesammtzahl der in jedem Bezirke zu wählenden Stadtverordneten nicht mehr als 12 beträgt. Die Zahl der von jchem Bezirke zu Wählenden wird nach Maßgabe Der Zahl der dem Bezirke ange— hörenden Wahlberechtigten der betreffchden Klasse bestinmt. Ge— hören einem Wahlbezirke nicht so, viel Wablberechtigte der betref. fenden Klasse an, daß denselben hiernach die Wahl wenigfteng eines Stadtpererdneten üherwiesen werden könnte, so sind dieselben einem benachbarten Bezirke zuzutheilen. Anderweitige ortsstatutarische Beftimmungen find zulässig .

Die Beschlußfassung über die Bildung der Wahlbezirke, über die Zutheilung der nach 8 26 Wahlbe echtigten zu den einzelnen Beziiken, sowie über die Feststellung der Zahl der von jedem Wahl, bezirke zu Wählenden erfolgt auf Vorschlag des Magistratz durch

tigten oder örtliche Verhältnisse dies zweckmäßig erscheinen lassen.

folgende Fassung:

Rath Wohlers, die Gobbinsche Fassung für eine wesentliche Ver⸗ besserung des Antrages der Kommission erklärt, wurde dieselbe angenommen, und der Antrag der Kommisston verworfen.

mission ohne wesentliche Debatte genehmigt, der 8. 44 auf An⸗ trag der Kommission gestrichen. Im 8. 45, welcher nach den Anträgen der Kommission lautet:

wurden auf Antrag des Herrn Theune in dem vorletzten Absatz die Worte: „(Syndikus, Kämmerer)“ gestrichen.

die Stadtverordnetenversammlung. ; . Die Eintheilung eines Wahlbezirks in Abstimmungsbezirke,

Berlin, Freitag, den 23. Juni

kann durch den Magistrat erfolgen, wo die Zahl der Wahlberech⸗

Die Wähler sind bei der Wahl an die im Wahlbezirke Woh nenden nicht gebunden.“ Für diesen Paragraph empfahl dagegen Herr Gobbin

„Größere, oder solche Städte, welche mehrere Ortschaften um fassen, können für alle oder für einzelne Klafsen in Wahlbezirke ein, getheilt werden.

Städte in denen die Zahl der Stadtverordneten mehr als 30 beträgt, müssen für alle Kiassen, sofern nicht durch Ortsstatut ein anderes bestimmt wird, in so viele Wahlbezirke eingetheilt werden, daß auf jeden Bezirk nicht mehr als 12, bezw. fur jede Klaffe nicht mehr als 4 Stadtverordnete entfallen.

Die Zahl der von jedem Bezirke zu Wählenden muß der Zahl der dem Bezirk angehbrenden Wahlberechtigten der betreffenden Klasse entsprechen. Gehören einem Bezirke nicht so viele Wahl berechtigte der betreffenden Klasse an, daß denselben hiernach für jede Ergänzungs wahl die Wahl wenigstens Eines Stadtperordreten überwiesen werden könnte, so sind dieselben einem benachbarten Bezirke zuzutheilen. .

Die Waͤhler sind bei der Wahl an die im Wahlbzirke Woh— nenden nicht gebunden. . ; . .

Die Beschlußfassung über die Bildung der Wahlbezirke, über die Zutheilung der nach 8 25a. Wahlberechtigten zu den einzelnen Bezirken, sowie über die Zahl der von jedem Wahlbezirke zu Wäh⸗ lenden erfolgt auf Vorschlag des Magistrats durch die Stadtverord⸗ netenversammlung. ;

Wahlbezirke oder Stadtbezirke können auf Beschluß des Magistrats, wo die Zahl der Wahlberechtigten oder sonstigen ört⸗ lichen Verhältnisse es angemessen erscheinen lassen, in Abstimmungs.« bezirke eingetheilt werden.“

Nachdem der Regierungs⸗Kommissar, Geh. Ober⸗Regierungs⸗

Die §§. 28 bis 43 wurden nach den Anträgen der Kom⸗

„Der Mazistrat wird von der Sta dtverordnetenversammlung gewählt.

Der Magistrat besteht aus:

L) dem Bürgermeister als dem Vorsitzenden,

Y wenigstens Einem Beigeordneten oder zweiten stellvertreten⸗ den Bürgermeister, .

3) unbesoldeten Stadträthen; die Zahl derselben beträgt den sechsten Theil der Zahl der Stadtverordneten, jedoch nicht weniger als zwei und nicht mehr als zwölf; anderweitige ortsstatutarische über die Zahl der unbesoldeten Stadträthe sind zu⸗ lãssig Auf Gemeindebeschluß können als Magistratsmitglieder von der Stadtverordnetenversammlung außerdem gewählt werden:

ein zweiter, zur Stellvertretung des Bürgermeisters berufener Beigeordneter, . J

ein oder mehrere besoldete Stadträthe (Syndikus, Kämmerer).

Die Zahl der besoldeten Magistratsmitglieder darf die Zahl der unbesoldeten nicht übersteigen;“

Die §§. 46 bis 74 wurden ohne erhebliche Dis kussion nach

den Anträgen der Kommission angenommen. Bei S8. T5 entspann sich sodann eine längere Diskussion über die Annahme des Antrages der Kommission resp. eines von den Herren Bräning und v. Voß gestellten Antrages, an der sich die Herren Brüning, Rasch, v. Thaden, v. Voß, Hobrecht und Graf zur Lippe, sowie der Regierungs⸗Kommissar, Geh. Ober-Regierungs-⸗Rath Wohlers, betheiligten, die aber schließlich um 46 Uhr vertagt wurde.

Die Erklärung, welche der Minister des Innern Graf zu

Eulenburg zu 5§. 15 abgab, hatte folgenden Wortlaut:

Meine Herren! Ich möchte nur eine Bemerkung machen. Es ist

in dieser Debatte immer noch angespielt worden auf das direkte Wahl⸗ recht und dasselbe in Beziehung gebracht mit denjenigen Bestimmungen, die für das Deeiklassenwahlsystem maßgebend werden sollen Ich muß darauf bemerken, daß weder in den Motiven des Gesetzes, noch irgendwie bei der Diskusston, soweit sie bisher im Abgeordnetenhause oder hier stattgefunden bat, Seitens der Regierung ein einziges Mal gesagt wor—⸗ den ist: wir sind entschlossen, das Dreiklassenwahl system als durch · 86 Wahlsystem für alle Städte der Monarchie durchzuführen.

as habe ich nicht behauptet und liegt auch gar nicht in der In⸗

tention der Regierung. Die Frage, welches Wahlsystem in denjenigen Provinzen in denen künftig die Städteordnung wird geregelt werden müssen, vorzuschlagen sein wird, ist eine offene und wird auf keinen

all schon jetzt im Sinne des Dreiklassenwahlsystems entschieden. arum es sich hier handelt, ist das: nach der Ansicht der Regierung

und nach, dem fast einstimmigen Urtheile dersenigen Städte, die sich über diese Frage auggesprochen haben, ist das Drei- klassenwahlsystem für denjenigen Renirk, für welchen diese Städte · or dnung gelten soll, das zweckmäßigfte. Ich habe dabei den Wunsch gehabt und auch durch meine Aeußerungen in der Kommisston dahin gewirkt, daß innerhalb dieses Bezirks nun keine Verschiedenheit in der Art hervortreten soll, daß in einzelnen Städten direkt gewählt werden kann. Deshalb hatte ich den Wunsch, daß die beiden neu⸗ vorpommerschen Städte auch dem Gesetz unterworfen werden sollten.

Ich kann mit Hrn. Rasch darin überelnstimmen, daß es nicht abfolut

nothwendig sei, in Bezug auf Kommunalwahlen von vornherein einen Gꝛundsatz aufzustellen, der unerschütterlich für den en Staat gelten müsse; aber daß der Staat, auf Erfahrungen ge

zelne Landett heile Grundsätze proklamirt, die sich dort als richtig und nothwendig bewährt haben, halte ich für erforderlich, und ich halte es nicht für zulässig, daß jede Stadt statutenmäßig beschließt, wie sie wählen will; si- muß sich in einen gewissen Rahmen fügen. Bezug auf den Satz von 3 oder 6 6 erlaube ich mir noch einen Gedanken. auszuführen. Erstlich kann man doch unmöglich davon ausgehen, daß das Wahlrecht in den Städten ein sogenanntez angeborenes Recht ist, daß Jeder, der durch den Aufenthalt in der Stadt zum Gemeindeangehörigen wird, eo ipso das Recht hat, in Kemmunalangelegenheiten mitzusprechen, sondern das wird dem Staat und der Kommune überlassen bleiben müssen, durch Gesetz und Statut

tützt, für ein⸗

bestimmen, welche Klassen der Bevälkerung an Leistungsfähig⸗

u kit und Intelligenz hinlänglich begabt erscheinen sollen, um an der Verwaltung der Kommune überhaupt, und in welchem Maße theilzunehmen. Wenn Sie dag allgemeine Wahlrecht, wie wir es fur pol tische Wahlen zugelassen haben, als Grundfaßz für Kommune wahlen zulassen sollten, so würden Sie das ganze Kommunalwefen auf den Kopf stellen. Schon insofern sind die Einwände gegen etwas höheren Census, auch bei dem Dreiklassenwahlsystem, meiner Ansicht nach nicht durchschlagend, obgleich ich zugeben will, daß sich die Frage nach dem Census anders stellt bei Anwendung des Drei⸗ klassensystems, alg bei direkten Wahlen.

Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des HFauses der Abgeordneten folgte auf die definitive Annahme des Noth⸗ standsgesetzes die dritte Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Ablösung der Servituten, die Theilung der Gemeinschaften und die, Susammenlegung der Grundstücke für die Provinz Schleswig⸗Holstein. In der Generaldebatte präzifirte der Abg. Dr. Hänel den Standpunkt seiner Partei dahin, daß das Urtheil über diesen Gesetzentwurf noch nicht reif sei, daß es deshalb nicht möglich fei, ein definitives Urtheil über die Zweck⸗ mäßigkeit der gestellten Amendements zu fällen. Sie müßten deshalb für jetzt gegen das Gesetz stimmen. Darauf wurde das Gesetz definiliv genehmigt. Es folgte die Berathung der. Schreiben des FPräsidiums des König⸗ lichen Staats-Minifteriums, betreffend die Uebersicht der von der Staatsregierung gefaßten Entschließungen auf Anträge und Resolutionen des Haufes der Abgeordneten aus der Session 1875. Der Abg. Berger bedauerte, daß die Staatsregierung auf viele An⸗ träge und Resolutionen des Hauses nicht antworte. In dem vor⸗ liegenden Schreiben werde über die beantragte Vorlegung prin⸗ zipiell wichtiger Gesetze vollständig geschwiegen. Der Minister für landwirthschaftliche Angelegenheiten Pr. Friedenthal, verthei⸗ digte die Handlungsweise der Staatsregierung, welche nur auf Beschlüsse über solche Petitionen, die der Regierung als Material zur. Gesetzgebung oder zur Kenntnißnahme überwiesen sind. keine Antwort ertheilt habe, weil sie dieselbe für überflüssig gehalten. Uebrigens sei den Wünschen des Hauses nach Möglichkeit Rechnung getragen worden, wie er dies an Beispielen aus seinem Ressort beweisen könne. (Wir werden diese Erwiderung morgen in ihrem Wortlaut veröffent⸗ lichen. Nachdem der Abg. Dr. Virchow die Klagen des Abg. Berger unterstützt, dieser felbst aber sich mit den Ausführungen des Ministers zufrieden erklärt hatte, wurde der Gegenstand für erledigt erklärt, worauf sich das Haus um 31 Uhr vertagte.

Landtags ⸗Angelegenheiten.

Berlin, 23. Juni. Dem Hause der Abgeordneten ist fol⸗ gender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Errich⸗ tung von Raths stellen bei dem Ober-Verwaltungs⸗ Gerichte vorgelegt worden: .

§8. 1. Die Staatsregierung wird ermächtiat, im Falle des Ab⸗ ganges eines oder mehrerer der nebenamtlich fungirenden Räthe des Ober Verwaltungsgerichts, ol er im Falle des sonft eintretenden Be⸗ dürfnisses 3 neue Rathsstellen bei dem Ober. Verwaltungsgerichte zu errichten und zu diesem Behufe die in der anliegenden Uebersicht nach Jahresbeträzen verzeichneten Ausgaben zu leisten. .

§. 2. Die Mittel zur Deckung der gedachten Ausgaben sind für das Jahr 1876 und für das Vierteljahr vom 1. Januar bis 31. Mãärz 1877 aus den Ueberschüssen des Haushalts des Jahres 1875 zu leisten. . Folge sind diese Ausgaben in den Staatshaushalts. Gtat auf- zunehmen.

§. 3. Zur Fassung gültiger Beschlůsse des Ober⸗Verwaltungsgerichts ist vom 1. Januar 1877 ab die Theilnahme einer Mehrheit von Mitgliedern erforderlich, welche auf Lebengieit ernannt sind.

Die Stelle eines Mitgliedes des Ober ⸗Verwaltungsgerichts darf ferner als Nebenamt nicht verliehen werden.

Statistische Nachrichten.

Berlin. Nach Mittheilung des statistischen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den hiestgen Standesäm tern in der Woche vom 11. Juni bis inkl. 17. Juni er. zur Anmeldung gekommen: 151 Ehe—⸗ schließungen, 814 Lebendgeborene, 38 Todtgeborene, 635 Sterbefaͤlle.

Eine Vergleichung stee tir Erhebungen beweist, daß der Austritt aus der römischen Kirche in Berlin, Wien 2c und anderen Großstädten, wo die Verschiedenheit der Konfesstonen immer mehr zu Mischehen ieh zunimmt ö .

Nach amtlichen statistischen Tabellen zählte nämlich Berlin 1867: 6543, 1871: 7265 und 1574: 8186 Mischehen; dieselben haben sich demnach in der ersten vierjährigen Zählperiode um 11, in der zweiten um 1406, also in noch nicht einem Decennium um 25 6/9 vermehrt. Von den nn, nn, und dissi⸗ dentisch 678 geschlossenen Mischehen wurden 2 zwischen evangelischen Männern und katholischen Frauen und 06 von katho⸗ lischen Männern und evangelischen Frauen geschlossen. 1873 hatte sich die Zahl der Mischehen auf 850 gesteigert uud derart verändert, daß nur 187 (22 06uά ) evangelische Männer töͤmisch / katholische Frauen, dagegen 663 (8 060 römisch⸗katholische Männer evangelische Frauen heimführten. Für 18785 sind 2130 Mischehen gef lossen (also 552 mehr gegen das Jahr 1866), von diesen waren nach obiger Reihenfolge 6306 , . 1097 römisch / evangelisch und 10 roͤmisch jũdisch. Aus diesen Mischehen sind 0 oo der Kinder evangelisch, 30 oo katht= lisch geworden. Bei den jüdisch⸗evangelischen, resp. katholisch · evange · lischen, resp. katholisch - zädischen Ehen sind von 183 Kindern 1 christlich und nur 29 jüdisch; dagegen bei den jüdisch dissidenten und dissident jüdischen Ehen die Kinder weit überwiegend jüdisch oder evangelisch geworden. Bei den Mischehen mit Dissidenten über⸗ wiegen in Beziehung auf die Religion der Kinder die posttiven Religionen. Die Statistik weist nach, daß der evangelischen Kirche beigetreten sind aus der katholischen Kirche 1371: 198, 18741 186 Erwachsene durch Uebertritt, 1831: 92, 1874: 105 durch Konfirmation, 1871 1807, 874: 1234 durch Taufe aus, katholischen Mischehen. Der Austritt aus der evangelischen zur römisch ⸗katholischen Kirche ist 1871 nur einmal und seit der Zeit wohl nicht wieder vorgekommen. Schließlich wollen wir bemerken, daß der Austritt aus der evange lischen Kirche zu 95 / behufs Schließung einer Civilehe bewirkt wird.

Gewerbe und Sandel.

In der Generalversammlung; des Aktienbauvereins Königstadt waren 904 200 M Aktienkayit al vertreten. Nach Vor- legung des Geschäftsberichtes und der 6. pro 1875, auf deren . verzichtet und welche ohne Diskussion genehmigt wurde,

ertheilte die Versammlung Decharge.