1876 / 147 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Jun 1876 18:00:01 GMT) scan diff

wird allerdings darin ein Präzedenzfall erblickt, daß wir zu jener Zeit auch schon Minister ohne Portefeuille gehabt haben.

Endlich, meine Herren, wenn gesagt wird, wie ist es möglich, daß man untergeordnete Beamte des Reichskanzler⸗Amts mit einer solchen Stel- lung betraut, dann erlaube ich mir doch darauf aufmerksam zu machen, daß es sich von untergeordneten Beamten des Reichskanzler ⸗Amts in keiner Weise gehandelt hat. Es hat sich von Männern gehandelt, denen man von vornherein die Stellung als Minister zugewiesen hat, Hrn. v. Bülow ist der Charakter als Staats ⸗Minister gleich bei seinem Eintritt in seine gegenwärtige amtliche Stellung verliehen worden; Hr. Delbrück hat ihn ebenfalls besessen und Hrn. Hofmann, dem ehemaligen Minister⸗Präsidenten des Großherzogthums Hesser, konnte man ihn doch unmöglich vorenthalten. Von unter geordneten Beamten des Reichskanzler⸗Amts kann also hier in keiner Weise die Rede sein. Es ist ja auch in der Reichsgesetzgebung vorgesehen, ö diese Herren dort in man⸗ chen Beziehungen eine Stellung gleichmäßig mit den Ministern haben; daß sie in anderer Hinsicht sich bon ihnen unterscheiden und daß sie also dem Reichskanzler gegenüber, der in Reichsangelegenheiten allein die unbedingte Verantwortlichkeit hat, eine andere Stellung einnehmen, als wie ein preußischer Minister, das will ich meinerseits durchaus nicht bestreiten. Dagegen kann ich nicht anerkennen, daß ein unab⸗ hängiger Mann, der für die öffentlichen Angelegenheiten das schwere Amt über sich nimmt, das mit der Stellung beim Reiche verbunden ist, außer Stande sein sollte, auch ein unabhängiges Votum im preußischen Staats-⸗Ministerium abzu⸗

eben. Wir anderen preußischen Minister sind ja natürlich über diese

rnennung auch befragt worden, wir anderen Preußischen Minister haben uns ja, bevor wir zustimmten, die Frage vorgelegt, ob sich das innerhalb der Grenzen der preußischen Verfassung bewege, und ich kann versichern, daß alle Mitglieder des Staats⸗Ministeriums ohne irgend eine Aus⸗ nahme die verfassungsmäßige Zulässigkeit dieser Maßregel behauptet haben. Sollen daruͤber weitere Kontestationen stattfinden, dann werde ich allerdings darum bitten müssen, daß der Justiz⸗Minister die Ver⸗ theidigung übernimmt, die ich nur zufällig bei Abwesenheit des Für— sten Bismarck, und da ich während seiner Abwesenheit an der Spitze des Staats ⸗Ministeriums stehe, heute zu übernehmen habe.

Wenn endlich bezweifelt worden ist, daß die Prärogative der Krone, deren ich gedacht habe, bestehe, so beziehe ich mich allerdings auf Artikel 45 der Verfassung, der bestimmt: der König ernennt nnd entläßt die Minister.

Nun sagt der geehrter Herr Vorredner: soll denn der König Minister ohne Zahl ernennen können? Meine Herren, ein soicher Akt des Königs kann nie wirksam werden als unter Kontrasignatur eines verantwortlichen Ministers. Ein solcher Akt des Königs, eine solche Befugniß des Königs von der wäre wie von jeder ver⸗ fassungsmäßigen Befugniß beider Häuser des Landtages, sowohl des Abgeordnetenhauses als des Herrenhauses, ein Mißbrauch, ein unver⸗ ständiger Gebrauch denkbar. Soll deshalb der Gebrauch nicht statt finden? Soll deshalb die Befugniß wegfallen, die hier offenbar nicht in der Ernennung von Ministern ohne Zahl geübt worden, sondern die geübt worden ist, indem man die beiden Repräsentanten für die Preußen und Deutschland gemeinschaftlichen Angelegenheiten in das preußische Ministerium übernommen hat? Da kann doch ein solcher irre daß Minister ohne Zahl ernannt werden können, nicht Platz greifen.

Im Uebrigen, meine Herren, sind wir ja Alle in der Lage, ab⸗ warten zu müssen, wie die neue Einrichtung wirkt. Wir unsererseits hegen die Hoffnung, daß sie günstig wirken werde. Sollten wir uns in dieser Auffassung irren, so würde dann die so viel angefeindete genetische Entwickelung dahin führen, daß eine geänderte Einrichtung getroffen werden müßte.

Wir glauben im Vertrauen aber, 4 wir mit der neuen Ein- richtung unsere Pflichten dem Lande und Reiche gegenüber wie hisher wahrnehmen können.

Hierauf wurde der Antrag des Abg. Windthorst (Meppen) der Justizkommission überwiesen. Bei der Berathung der Petitionen aus Oberhausen und Iserlohn bezüglich der durch den Bergbau herbeigeführten Bodensenkungen vertagte sich das Haus um 41½ Uhr bis Montag 10 Uhr.

In der ersten Berathung des Gesetzentwurfs, beß treffend die Uebernahme einer Zinsgarantie des Staates für eine Prioritätsanleihe der Berlin⸗ Dresdener Eisenbahngesellschaft bis zur Höhe von 23, 100,000 MSM, entgegnete der Handelsminister Dr. Achenbach dem Abg. Windthorst (Bielefeld):

Meine Herren, die Königliche Staatsregierung hat nicht ohne Bedenken diese Vorlage bei dem hohen Hause eingebracht, schon aus dem Grunde, wen die Zeit weit vorgeschritten ist, und weil die Re⸗ gierung so gut, wie Sie selbst, weiß, welchen großen Anstrengungen Sie in dieser Session unterworfen gewesen sind. Sie wollen daher nicht annehmen, daß eine Rücksichtslosigkeit der Staatsregierung gegen dieses Haus vorgewaltet habe, wenn sie nochmals Ihre Thätig⸗ keit wegen einer Eisenbahnvorlage in Anspruch nimmt.

ch glaube, Sie werden den Schritt der Königlichen

taatsregierung gerecht beurtheilen, wenn ich mit wenigen Worten den Stand der Verhandlungen in den letzten Monaten aus⸗ einandersetze.

Ungefähr im Februar des laufenden Jahres zeigte die Berlin

Dresdener Bahn an, daß ihre Vermögensverhältnisse fortgesetzt sehr verwickelte seien, daß ihr Schuldenzustand nur noch mit großen Schwierigkeiten zu reguliren sei, daß ste daher auf besondere Mittel und Wege sinnen müsse, wie dieser üblen Lage abgeholfen werden könnte, zumal die ihr von der Staatsregierung bewilligte Prioritäts⸗ anleihe nicht habe untergebracht werden können. In derselben Vorstellung wurde erwähnt, daß seitens der Berlin⸗ Anhalter Bahn Offerten an die Dresdener Bahn bezüglich einer ewigen Uebernahme des Betriebes gerichtet worden seien. Es sind sodann nähere Auseinandersetzungen in der Eingabe über das dem nächst zu gestaltende Verhäliniß zwischen den beiden Bahnen enthalten. Als diese ingabe an die Regierungen ge— langte; beschied letztere nach sehr kurzer Zeit die Berlin⸗ Dresdener Eisenbahndirektion dahin, daß mit Rücksicht auf die öffent⸗ lichen Verkehrzinteressen ein derartiges Abkommen nicht genehmigt werden könne. Datirt ist dieser Bescheid von Ende Februar, und er ist ergangen auf Grund eines besonderen Staats ⸗Ministerial⸗ Beschlusses. .

Obschon nun der Dresdener Bahn diese Eröffnung zuging, wur⸗ den die Verhandlungen über das fragliche Abkommen gleichwohl fortgesetzt. In den öffentlichen Blättern waren über die dem nächstige Generalversammlung der Berlin ⸗Anhalter⸗Bahn Mitthei⸗ lungen enthalten, wonach in ersterer Seitens der Aktionäre über das Abkommen Beschluß gefaßt werben sollte. Es ist dann später mit Rücsicht auf diese Veröffentlichungen auch eine Mittheilung an die Berlin Anhalter Bahn gerichtet worden, worin diese auf den Be— scheid an die Rrektien der Berlin, Dresdener Bahn aufmerksam

emacht und ersucht wurde, diesen Gegenstand von der a ., abzusetzen. Unter dem 3. April antwortete die Berlin⸗ Anhalter Eisenbahngesellschaft ich kann es nur kurz dem Sinne nach anführen daß sie sich nicht veranlaßt sehe, diesem n zu entsprechen, vielmehr die ganze Frage der Beschlußfassung ihrer Aktionäre unterwerfen müsse; bie Staattzregierung werde in der Lage Hin ihre Entscheidung zu treffen, sobald ihr ein wirklich formulirter ertrag auf Grund eines Beschlusses der Generalversammlung vor— fleet werde, Inzwischen ist aus mir nicht bekannten Ursachen die ngelegenheit doch ins Stocken gerathen und von der Tagegordnung Hir, Generalversammlung abgesetzt worden. Demnaͤchst richtete die erlin Dresdener Eisenbahngesellschaft mit Rückficht auf ihre Situa—⸗ tion wiederholt Eingabe an die Regierung, worin event. auch nur allgemein darauf hingewiesen war, ob nicht der Staat geneigt sei, die Bahn zu erwerben. Infolge dieser später etwas . formu⸗ lirten Anträge sind von der Regierung sofort Anweisungen ergangen,

um sich genau sowohl über die finanzielle Lage der Gesellschaft wie über den Zustand der Bahn zu unterrichten. .

Es haben Stitens Königlicher Beamten nach beiden Richtungen bin sehr eingehende Untersuchungen stattgefunden, auf Grund deren dann, vorbehaltlich der Genehmigung dieses hohen Hauses, eine Offerte an die Berlin ⸗Dret dener Gesellschaft erfolgte, wonach die Königliche Staatsregierung für praeter propter 75 Millionen Thaler ich erwähne nur runde Summen gewillt sei, die Bahn zu kaufen. Seitens der Direktion wurde dieser Antrag abgelehnt, und es war das in gewisser Weise zu erwarten, weil für die Aktionäre bei einem solchen Kaufpreis ein wesentlicher Vortheil aus dem Ge— schäft nicht zu erwarten war, da derselbe im Allgtmeinen nur hin⸗ reichte, die vorhandenen Schulden zu decken. Es ist also aus diesem Kaufgeschäft nichts geworden, zumal das Minimum der Forderung der Berlin Dresdener Bahngeskellschaft in einer Kaufsumme von 12 Millionen Thalern bestand. Nachdem die Sache in diese Lage gekommen war, ist sodann derjenige Weg in Erwägung gezogen worden, welcher der gegenwärtigen Vorlage zu Grunde liegt. Diese eben zugeführten Verhandlungen sind nun bis in die letzten Tage fortgeführt worden und ez ist erst nach anstrengender Thätig⸗ keit der betheiligten Beamten möglich gewesen, sie gegenwärtig zum Abschluß zu bringen. ;

Nun könnte man ja sagen, die Regierung habe sich in der Lage befunden, da das Haus in der That ermattet sein muß, die Sache bis zur nächsten Session liegen zu lassen, wenn sie alsdann glaube, diesem Hause eine Vorlage machen zu müssen. So lag die Sache aber in der That für die Regierung nicht. Ich muß darauf hin— weisen, daß die Gläubiger der Gesellschaft Konditionen aufgestellt haben, die geeignet sind, die Schuldenlast der Gesellschaft von Tag zu Tag wesentlich zu vermehren und daß dieser Umstand bei einer späteren Berathung des Gegenstandes in diesem Hause neue Schwierigkeiten bezüglich einer Genehmigung der Vorlage Seitens der Landesvertretung herbei⸗ führen würde. Die Regierung war also bei dieser Sachlage geradezu verpflichtet, das Haus mit der Angelegenheit zu befassen, nicht einen längeren Zeitraum vorübergehen zu lassen, sondern eine Entscheidung gegenwärtig herbeizuführen.

Wenn die Umstände so beschaffen sind, werden Sie gewiß derje nigen Auffassung beitreten, welche der Herr Vorredner bereits ausgesprochen hat, indem er anerkannte, daß die Regierung nur einer Pflicht genügte, wenn sie die Vorlage noch im gegenwärtigen Augen⸗ blicke einbrachte. Allerdings muß ich erwähnen, daß seine Schluß ausführung nicht ganz mit diesem Eingange übereinstimmt, indem er sagte, die Sache habe keine Eile, man hätte recht wohl bis zur nächsten Session warten können.

Nun habe ich bereits in dieser Auseinandersetzung das Verhält- niß zur Anhalter Babn erwähnt. Es ist bekannt, daß über die Ent scheidung der Königlichen Staatsregierung vielfach eine unliebsame Kritik in der e; ausgeübt worden ist. Ich sehe mich daher ver⸗ anlaßt, auf diesen Gegenstand zurückzukommen, zumal er ein wesentlicher Punkt der ganzen Vorlage ist. Ich kann mit größter Objektiviät über diese Sache sprechen, weil ich die Dresdener Bahn weder konzesstonirt habe, noch an ihrer Entstehung irgend einen Antheil besitze.

Meine Herren, ich urtheile über das sogenannte Konkurrenz- prinzip bei Privgt ⸗Fisenbahnen vielleicht anders, wie Manche in diesem hohen . Wo der Königlichen Staatsregierung nicht besondere und bestimmte Rechte gegenüber den Privatbahnen nach dieser Rich tung hin zustehen, ist das sogenannte Koenkurrenzprinzip, wie die Er- fahrungen anderer Länder namentlich beweisen, ziemlich lahm. Es ist eine bekannte Thatsache, daß Privat⸗Konkurrenzbahnen sich in erster Zeit gegenseitig zu Tode zu hetzen suchen. Wenn man dann zu Schaden gekommen ist, sucht man ein Abkommen, um sich wieder in die Höhe zu arbeiten und gelangt ,, zu Maßregeln, wie sie hier im Werk waren, um demnächst sogar f einer Fusion überzugehen. Ich glaube, daß diese Auf⸗ assung, als die Königliche Staatsregierung die Berlin—⸗ Dresdener Bahn konzesstonirte, ihr nicht unbekannt war. Wenn man aber die damalige Zeit gerade so gerecht beurtheilt, wie das Seitens des Herrn Vorredners geschehen ist, und ich urtheile in dieser

Beziehung Cerade so wie er so muß man doch anerkennen, daß die Auffassung über das Prinzip der Konkurrenz eine von der eben ange deuttten sehr verschiedene war, und zwar nicht blos im großen Publi kum, sondern es ließen sich dafür auch die interessantesten Beläge aus der Diskussion der Parlamente beibringen. Ich will nicht ein- gehen auf die Verhandlungen, die beispielsweise in den Jahren 1870 und 1371 im Reichstage geführt worden sind, wo Seitens der namhaf⸗ teften Vertreter gerade diesen wirthschaftlichen Interessen der preußischen Regierung direkte Vorwürfe gemacht wurden, daß sie auf Grund des bekannten Artikels 44 des preußischen Eisenbahngesetzes sowie über⸗ haupt zum Schutz bistehender Bahnen die freie Konkurrenz hindern. Der Verkehr im Gebiete des Eisenbahnwesens habe sich nicht ge— nügend in Deutschland entwickeln können, weil man nicht genug Bahnen zugelassen hate. Es ist das ganz ausdrücklich in den öffent⸗ lichen Verhandlungen damals ausgesprochen worden; es ist hervor- gehoben worden, das ganze Konzessionsprinzip sei verfehlt, man müffe sogena nnte Normativbedingungen auch für die Eisenbahnen aufstellen und Jedem ohne Konzession überlassen, eine Bahn zu bauen oder nicht. ;

Also in diejer Weise war mehr oder weniger auch die Meinung in den Vertretungen des Landes beschaffen. Rechnen Sie nun hinzu den Umstand, der von dem Herin Vorredner bereits angeführt ist, daß damals ein ganz außererdentlicher ich möchte sagen 96 gegen die Veiwalturg der Anhalter Bahn ob mit Röcht, lasse i dahingestellt sich in der öffentlichen Meinung geltend machte, daß man fast keine Zeitung, kein Witzblatt in die Hand nehmen konnte, wo nicht die angeblichen Mißstände dieser Bahn geschildert waren, rechnen Sie ferner hinzu, daß ein Petitionssturm aus allen Städten und Dörfern an der ganzen Linie der Berlin Dresdener Bahn an Hie Königliche Staatgregierung gelanzte, so ist es sehr wohl erklärlich, wie man dazu übernim, diese Bahn als eine Konkurrenzbahn der Anhalter Bahn zu konzessioniren. Wenn der Herr Vorredner hervorhebt, daß die Exisienzbtdingung dieser Bahn die Kon kurrenz gegen die Berlin Anhalter Bahn sei, so ist dies auch damals schon derart klar gewesen, daß, als es sich um die Konzessio nirung von Berlin Dresden handelte, die Berlin⸗Anhalter Bahn einen Protest gegen dieselbe erhob, und zwar auf Grund des schon von mir erwähnten, dem Hause bekannten 8 44 des Eisenbahngesetzes von 1838, wongch zwischen denselben Orten ein anderer Unternehmer binnen 30 Jahren nach der Konzessionirung des ersten Unternehmens nicht konzessionirt werden soll. ie Berlin Anhalter Bahn bot auch damals an, daß sie selbst eine Verbindung mit Dresden von einem Punkte der Bahnstrecke Jüterbogk⸗Röderau nach Dresden anlegen wolle. Mit diesem Antrage ift sie indeß abgewiesen worden; ebenso bat das Handels Ministerium damals nicht anerkannt, daß der Berlin Anhalter Bahn ein Widerspruch auf Grund des angefuhrten 8. 44 gegen die Konzesstonirung der Berlin⸗Dresdener Bahn zustehe. Aber zr. Verhandlungen haben doch dahin geführt, daß durch ein Reskript vom 27. April 1872, welches hier in den un vorliegenden Akten enthalten ist ich könnte es verlesen, unterlasse es aber, um die Verhandlungen nicht zu verzögern dem Comits für die Berlin Dres dener Bahn ausdrüdlich eröffnet wurde, daß die Vertretung des Staaten gegenüber etwaigen Rechtsansprüchen der Berlin ⸗Anhalter Bahn Seitenz der Berlin Dresdener Bahn zu ühernehmen sei. Es ist dieser Passus ausdrücklich in der Konzessions⸗Urkunde der Berlin Drez dener Bahn aufgenommen worden und die Unternehmer dieser Bahn haben au erdem noch einen Revers unterzeichnen müssen, worin sie ausdrücklich diese ihre Verpflichtung anerkannten. Endlich ist in der Konzessionsurkunde auch bestimmt vorbehalten, daß der Staat zu einer etwaigen Veräußerung der Berlin⸗Dres dener Bahn seine Zustimmung zu geben habe.

Meine Herren, wenn dies nun die Vorgänge bezüglich der Ent—⸗ stehung der Berlin⸗Dresdener Bahn sind, so glaube ich, würde die Königliche Staatsregierung einen sehr eigenthümlichen k eingenommen haben, wenn sie schon nach wenigen Jahren diese Bahn,

die als Konkurrenzunternehmen im Interesse des öffentlichen Verkehrs

U konzesstonirt worden ist, in die Hände der Anhalter Bahn gelangen

ließ. Es war das für die Königliche Staatsregierung einznicht accep⸗

tabler Standpunkt, und, aus diesem Grunde ist dann demnächst auch ein abschläglicher Bescheid an die Berlin Dresdener und weiter an die Berlin⸗Anhalter Bahn gegangen.

Ich glaube entschieden annehmen zu dürfen daß das hohe Haus diesen Standpunkt billigen wird. Wenn ich gesagt habe: das Kon kurrenzprinzip hat da, wo der Königlichen Staatsregierung keine Ein- wirkung zusteht, unter Privatbahnen keine wesentliche Bedeutung, so halte ich dies aufrecht; hier hat es aber eine wesentliche Bedeutung, weil in der That nach Lage der Sache der Königlichen Staatsregie⸗ rung eine solche Berechtigung zugestanden ist und diese wird dahin geltend gemacht, daß die einmal bestehende Konkurrenz im Interesse des öffentlichen Verkehrs nicht wieder zu beseitigen sei.

Meine Herren! Was nun die weitere Lage der Sache anbetrifft, so mußte die Königliche Staatsregierung sich selbstverständlich die . vorlegen, was sie nunmehr dem Unternehmen gegenüber zu thun

abe. Der Herr Vorredner hat unter den Gründen der Königlichen Staatsregierung zu dem Beschluß, die Verwaltung der Be lin⸗Dres⸗ dener Bahn zu übernehmen, beispielsweise darauf hingewiesen, daß die Bahn eingeleisig hergestellt wäre, daß sie gut gebaut sei und Aehnlichezs. Meine Herren! Ich glaube, es ist ihm nicht ganz recht gewesen, diese Thatsachen als Motive der Königlichen Staatsregierung anzuführen. Die Regierung war der Meinung, weil sich hier eine gute Gelegenhrit darbiete, ein an sich dem öffentlichen Verkehrsinteresse nützliches Unternehmen in die Hände des Staates zu bringen, daß diese Gelegenheit um so weniger vor⸗ übergehen zu lassen sei, weil der abzuschließende Vertrag in der That auch nach anderer Richtung dem Staate wesentliche Vortheile bringe. Ich brauche auf den Inhalt des Vertrages nicht näher einzugehen, aus den Verhandlungen über die Halle⸗Sorau Gubener Bahn sind ja die betreffenden Stipulgtionen bekannt, aber wenn Sie bedenken, daß wir sogleich die ewige Verwaltung der Bahn erlangen, wenn Sie weiter bedenken, daß die etwaigen Zuschüsse, die wir zu leisten haben, bei einer späteren Erwerbung der Bahn, die dem Staat nach 15 Jahren zusteht, mit Zinsen aus dem Kaufpreise zurückerftattet wer⸗ den a wenn Sie weiter erwägen, daß dasjenige Geld, was jetzt zur Vollendung der Bahn bezüglich der Bahnhöfe in Berlin und Dresden verwendet werden soll, noch außerdem nach 8. 16 von dem Kaufpreis in Abzug gebracht werden soll, so glaube ich meines⸗ theils die Ansicht aussprechen zu dürfen, daß von finanziellen Gesichtspunkten aus das Geschäft als ein recht vortheilhaf⸗ tes zu charakteristren ist. Nun sagt der Herr Vorredner, die Regierung ist ja selbst noch unsicher über die Lage der Dinge und da sie unsicher ist, werden wir noch weniger in der Lage sein, über die finanzielle Seite in wenigen Tagen uns ein Urtheil bilden zu können. Ich kann indeß hierin dem Herrn Vorredner nicht beitreten, wir haben auf „Heite 8 der Motine ganz ausdrücklich ausgesprochen, wie nach unserer Meinung die finanziellen Aussichten sind:

Nachhaltige finanzielle Opfer werden dem Staate durch den abgeschlossenen Betriebsüberlassungsvertrag nicht auferlegt, denn wenn auch in den ersten Jahren die Reineinnahmen zur Deckung der Zinsen der zur Tilgung der Schulden der Gesellschaft aufzu— wendenden Summe vermuthlich nicht völlig ausreichen werden, so ist andererseits als zweifellos anzunehmen, daß die in Folge hiervon aus Staatsmitteln vorschußweise geleisteten Zahlungen 5 Grund des §. 9 des Vertrages demnächst zur Erstattung ge⸗ angen.

Die Regierung glaubt also ihrer Sache, soweit über⸗ baupt in solchen Dingen eine menschliche Voraussicht besteht, sicher zu sein; die Unsicherheit, auf welche der Herr Vorredner hinwies, besteht nach oben, wir sind nur darüber unsicher, ob wir nicht die Berlin Dresdener Bahn bei diesen Ver⸗ handlungen in der That zu gering taxiren. Wir haben die Zweifel von unserer Rentabilitätsberechnung namentlich mit Rücksicht darauf hervorgehoben, daß in der That ftreitig sein könnte, ob für das Un⸗ ternehmen nicht schließlich ein höherer Kaufpreis als derjenige zu ge⸗ ben sei, welcher von uns offerirt worden ist. Wir gehen dabei von der Meinung aus, daß die Zinsen der Summe, welche hier in dem Betrage von 23 Millionen Mark garantirt wird, in verhältnißmäßig kurzer Zeit, wenn man die Betriebs verhältnisse ähnlicher benachbarter Bahnen in Erwägung zieht, aus den Einnahmen Deckung finden werden und daß deshalb ein dauerndes Opfer durch diese Vorlage dem Staat nicht angesonnen wird, während auf der anderen Seite das öffentliche Verkehrsinterefse es entschieden be⸗ dingt, daß diese Bahn nicht in die Hände der konkurrirenden Bahnen gelange, daß sie sich vielmehr am zweckmäßigsten in der Hand des Staates befinden wird. Diese Gelegenheit vorübergehen zu lassen, diese Gelegenheit sogar in der Weise vorübergehen zu lassen, daß das hohe Haus nicht einmal um seine Meinung gefragt wurde, glaubte die Regierung ihrerseits in keiner Weise verantworten zu können sie bedarf eines Votums des Hauses, das Haus wird über die Sache zu beschließen haben. Nun ist es ja wahr, es kommen einige Punkte in der Vorlage vor, die nicht blos das hohe Haus, sondern uns selbst nicht angenehm berühren; die Regierung hat aber ge—⸗ glaubt, mit größter Offenheit gerade diese Punkte dem hohen Hause mittheilen zu müssen. Wir hätten ja vielleicht abwarten können ich würde das zwar nicht billigen ob man erst in den Kommissiong⸗ verhandlungen zu diesen Fragen gekommen wäre. Um dem Hause von vornherein einen klaren Einblick in die ganze Sachlage zu geben, haben wir unter Anderem eine Mittheilung über die Gehälter der Beamten der Bahn an das hohe Haus gelangen lafsen, damit der Totaleindruck von Anfang an ein ganz richtiger sei und nicht etwa eine beifällige Aufnahme erfolge, die später wieder zerstört werde. Auf der anderen Seite muß ich in dessen daran erinnern, meine Herren, daß diese Lasten, die nun ein⸗ mal die Gesellschaft ihrerseits übernommen hat, daß diese Lasten sage ich auch auf ihr ruhen, daß der Staat bei den eben geschil⸗ derten finanziellen Verhältnissen nicht in die Lage gelangt, jene Summen seinerseits aufbringen zu müssen, sondern, daß sie aus dem Vermögen derjenigen Gesellschaften bezahlt werden, welche die Ge- hälter ursprünglich bewilligt hat.

Meine Herren, wenn ich aber diese Punkte resumire, so glaube ich für die Regierungen das Recht in Anspruch nehmen zu dürfen, an das hohe Haus das Ersuchen zu richten, diese Vorlage gerade mit Rüchsicht auf die konkurrirenden wichtigen Staatzinteressen einer recht gründlichen und eingehenden Prüfung zu unterwerfen. Ich muß dahingestellt sein lassen, auf welchem Wege dies geschieht, aber wir sind und bleiben entschi der Mei⸗ nung, daß hier eine Frage an das Haus gelangt ist, die in der That gerade mit Ruͤcksicht auf schweiwiegende fen: In⸗ teressen gründlich und wohlwollend erwogen werden muß. Die Re⸗ . meint und ist fortgesetzt der Ueberzeugung, daß es nützlich

r das Land sein werde, wenn Sie ihre Vorlage annehmen. nen er,

Nach dem Abg. Dr. Lasker nahm der Vize⸗Präsident des Staats⸗Minifleriums, Finanz⸗Minister Cam ph ausen das Wort:

Meine Herren! Wenn die Regierung vor das hohe Haus tritt mit dem Verlangen, die Zustimmung zu einer Vorlage, wie der segen wärtigen, zu erhalten, dann ist wohl der geringste Anspruch, den ste erheben kann, der, daß das hohe Haus ausspricht, was es will. Es kann sagen: Nein, es kann sagen: Ja, aber keine Antwort zu geben, das würde meiner Ansicht nach der Stellung des Hauses zur Regierung nicht entsprechen. Glauben Sie denn, daß es uns ein besonders Vergnügen gewährt hat, in so später Zeit der Sesston mit dieser Vorlage an das hohe Haus her. anzutreten? Glauben Sie denn, daß wir nicht von vornherein auf den Cinwand gefaßt waren: es wird jetzt schwer sein, sofort zu einem Beschlusse zu gelangen? Und sehen Sie nicht in den Bestimmungen des Vertrages, daß wir an die Möglichkeit einer Ablehnung ge⸗ dacht haben? Meine Herren, sollten Sie die Vorlage . wollen, und haͤtten wir selbst erwarten müssen, die Vorlage wird abgelehnt, so wuͤr⸗ den wir sie doch gemacht haben, denn wir sind nicht allein verant- wortlich für daz, was wir thun, sondern auch verantwortlich im ge⸗ gebenen Falle für das, was wir unterlassen. Hier liegt nun das Verhältniß so, daß eine Eisenbahngesellschaft sich in der Lage fühlt,

auz eigener Kraft die Fortführung des Bahnbetriebes nicht stattfinden lafsen zu können, daß sie sich an den Staat wendet mit der Frage, ob, und unter welchen Bedingungen man bereit sei, diese Fürsorge zu übernehmen. Der Herr Vorredner hat nach dem System, was er ja in allen Fällen zu vertheidigen wünscht, nach dem an sich richtigen Gedanken, daß alles nach gewissen festen Prinzipien regulirt nnd behandelt werden soll, auch der Regie rung den Einwand gemacht, sie könnte nicht verlangen, daß man immer nur biuchstücksweise bewillige, weshalb lege die Regierung dem Abgeordnetenhause nicht einen ganzen, großen Plan vor. Meine Herren, wenn man diese große Idee auf das praktische Terrain anwendet, wie kommt dann die Sache zu stehen? Die Münster ⸗Enscheder Bahn, bei der uns zum Vorwurf gemacht wird, daß wir eine Garantie für Prioritäts⸗Obligationen genehmigt haben, wenn in dieser hülfsbedürf⸗ tigen Lage im Frühfahr 1875, und die Betheiligten würden es uns wohl sehr wenig Tank gewußt haben, wenn wir anstatt zu helfen, ihnen die kühle Antwort ertheilt hätten, wir müssen erst einen großen Plan für die ganze Monarchie machen, erst nachdem der Plan fertig ist und das wird Jahre lang dauern können wir an die Erörterung eurer Frage herantreten. Das würde jeder Gesellschaft äußerst unwillkommen gewesen sein.

Im vorigen Jahre, meine Herren, und zwar schon im Sommer vorigen Jahres, sind wir in eine ähnliche Lage versetzt worden hin, sichtlich der Bahn Halle Sorau⸗ Guben. Ich habe es zu jeder Zeit auf das Lebhafteste bedauert, daß wir es nicht haben erreichen können, die Vorlage dem Landtage sofort zu machen, daß das von der Landes vertretung noch nicht genehmigte Vertragsverhältniß fortgedauert hat vom Juli 1875 bis zu diesem Jahre.

Nun, meine Herren, tritt etzt das Verhältniß der Berlin-⸗Dres⸗ dener Bahn an ung heran. Man kann ja einen solchen Fall sehr verschieden beurtheilen, man kann ja sagen: was kümmert es uns, in welche Lage das Unternehmen gerathen ist, mag es sich selber helfen, mag es zu Grunde gehen, mag es in andere Hände übergehen, wir können uns in diesem Augenblick nicht mehr damit befassen! Die Regierung ist nun ihrerseits der Ansicht, 6 sie sofort helfen kann und helfen soll, daß sie, indem ste diese Hülfe gewährt, für sich selbst, für den Staat einen Vortheil schafft und sie nimmt die Mitwirkung der Häuser des Landtags dafür in Anspruch, daß alsbald mit solcher Hülfe vorgegangen werde. Wenn die Gründe, die für dieses Verfahren geltend gemacht sind, auf politischem Gebiet Seitens des Herrn Handels -Ministers nicht eingehend erörtert worden sind und auch von meiner Seite heute nicht ausführlich erörtert wer⸗ den, so können ja dafür naheliegende Gründe geltend gemacht werden. Von welcher Bedeutung es für uns sein wird, eine direkt von Berlin nach dem Herzen des Königreichs Sachsen 6 Bahn zu erwerben, das müßte, wie ich glaube, ür jeden politischen Kopf und die hohe Versammlung besteht ja nur aus politischen Köpfen klar sein; ich glaube es mir versagen zu dürfen, diese Gründe hier eingehend zu erörtern. ;

Was den anderen Punkt betrifft, ob es if, sein möchte, das Eigenthum und die Verwaltung der Berlin⸗Dresdener Bahn an die Berlin ⸗Anhalter Eisenbahngeselischaft übergehen zu lassen, so will ich nicht leugnen, daß ich in dieser Beziehung ursprünglich Zweifel gehegt habe, und daß ich bei der Berathung des Gegenstandes zu allererst die Frage aufgeworfen habe: weun die Bahn noch nicht existirte, wenn die Konzession noch nicht ertheilt wäre, würde es dann mit der Staatsraison, mit dem Interesse im Eisenbahnwesen verträglich sein, diese Konzessiton der Berlin⸗Anhalter Eisenbahn zu geben? Auf diese meinerseits auf⸗ geworfene Frage ist mir von den sachkundigen Mitgliedern des Staats⸗ Ministeriums sofort die Antwort ertheilt worden: Nein! Damit mußte ich, damit mußte die Staatsregierung es als ausgeschlossen betrachten, daß das Eigenthum dieser Bahn auf die Berlin ⸗Anhalter Eisenbahn een n möchte.

Nun, meine Herren, wenn Sie das als ausgeschlofsen betrachten, so bleibt weiter zu erwägen, einmal: wird die Gesellschaft den Be⸗ trieb fortsetzen können, oder wird sie in Konkurs gerathen? Das Letztere waͤre ein Punkt, den ich vielleicht auch meinerseits ver schmerzen würde, aber wenn wir einerseits den Konkurs ab⸗ wenden und andererseite für den Staat ein, mit keinen finanziellen Opfern verbundenes Geschäft abschlicßen können, dann scheint mir doch, daß recht viel für den letzteren Weg spricht.

Der geehrte erste Herr Redner, dessen Opposition ich im Ganzen sehr gemäßigt gefunden habe, hat aber doch geäußert, daß dieser Ver⸗ trag für den Staat mit großen finanziellen Opfern verbunden sein werde. Nun, meine Herren, ich bin der Ansicht, daß der Staat mit diesem Vertrage auch nicht das allergeringste finanzielle Opfer bringt, und ich werde Ihnen meine Gründe dafur angeben.

So wie der Vertragsentwurf liegt, geht die Regierung von der Ansicht aus ich . h die Vertretung dieser Ansicht haupt⸗ sächlich den Herren echnikern und dem Eisenbahnressort Chef überlassen aber, geht die Staatsregierung von der Ansicht aus, daß wir mit der Summe, für welche wir eine Zinsgarantie übernehmen sollen, im Stande r alle Schuld verhält⸗ nisse der Gesellschaft, auch die leidigen Verhältnisse zu den Direktoren, abzufinden und völlig genügende Beträge für die Bahnhofsbauten, die noch theils auszuführen, theils zu ve nn , sind, uns zu reserviren. Es wird daher, da wir f den Aktionären irgend eine ern, auf irgend eine Rente, auf irgend einen Ertrag in keiner

eise machen, für den Staat zunächst nur darauf ankommen, aus dem Betriebe der Bahn die Reinerträge zu erzielen, die ausreichend sind, um das garantirte Kapital zu verzinsen. Dag garantirte Ka— pital würde umfassen 23,100 090 M. Die Gesellschaft wird nach einigen Jahren, wie das stets bei neuen Bahnen gewesen ist, ihren Betrieb nach und nach weiter ausdehnen und in Folge dessen auf größere Einnahmen rechnen dürfen, das ist ja die naturgemäße Ent wicklung des Verkehrs, es wird dann sehr bald der Zeitpunkt eintreten, vielleicht schon in wenigen Jahren, wo die Ueberschüsse des Bahn . hetriebes vollständig ausreichen werden, die Zinsen der garantirten Summe zu decken und ebenso in kurzer Zeit diesen Betrag nicht allein zu decken, sondern auch hinreichende Mehrüberschüsse zu gewähren, um die etwa vom Staat für eine kurze Periode hergegebenen Vor⸗ schüfse abfinden zu können.

Sobald wie dieser Zeitpunkt eingetreten ist, meine Herren, da ist das finanzielle Opfer des Staates gleich Rull. Er hat dagegen die vollkommene Machtstellung, die ihm das Eigenthum der Bahn nur irgendwie verleihen kann, und er bekommt außerdem die Befugniß, noch 15 Jahre mit sich zu Rathe zu gehen, ob dann der Erwerb der Bahn unter den vorher bezeichneten Bedingungen seinem Interesse entspricht oder nicht; er wird diesen Er⸗ werb dann unterlassen, wenn er seinem Interesse nicht entspricht, und er wird ihn machen, wenn dadurch sein Interesse gefördert wird. Nun, meine Herren, möchte ich doch glauben, wenn die Regierung vor die Alterngrive gestellt wird, in der vorgeschlagenen für den Staat in keiner Weise mit nanziellen Opfern verbundenden Art, der Eisenbahn zu helfen, wenn sie in die Lage gebracht wird, dadurch eine Stellung im Eisenbahnwesen sich zu sichern, deren Bedeutung nicht zu unter⸗ chätzen ist dann werden Sie es der Regierung nicht verargen duͤrfen, daß

e die Lander vertretung, wenn auch in später Stunde sie selbst war ja völlig außer Schuld, daß es guch nur ganz kurze Zeit früher hätte geschehen koͤnnen wenn stie bie Landesvertretung in später Stunde in die Lage bringt, ihre Entscheidung zu treffen. Falle diese Entscheidung, ö sie wolle, wir glauben dabei unsere Schuldigkeit geihan zu aben.

Die Erwiderung des Ministers für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten Dr. Friedenthal in der Sitzung des Hauses der Abgeordneten am 22. d. M. auf die Beschwerde des Abg. Berger in Betreff der Antworten der Staatsregierung auf die Antraͤge und Resolutionen des Hauses hatte folgenden Wortlaut:

Meine Herren! Namens der Staatsregierung kann ich bestimmte Erklärungen gegenüber den Aeußerungen des Herrn Vorrednerg nicht geben, ich glaube aber doch, daß einige Worte von mir dazu beitra—⸗

gen werden, gegenüber der Charakterisirung, welche der Herr Vorredner dem Verfahren der Staatsregierung zu geben schien, das letztere in einem anderen Lichte erscheinen zu lassen. .

Was zunächst den letzteren Vorwurf betrifft, den der Herr Vor redner ausgesprochen hat, so bemerke ich, daß er die Antwort der Staatsregierung völlig mißverstanden und dem Hause gegenüber an⸗ ders interpretirt hat, als sie gegeben ist. Es handelt sich unter Nr. 4 nach dem Schreiben vom 29. Mai nicht um solche Petitionen, hin sichtlich deren Sie ein hestimmtes Petitum an die Staatsregierung richten über die ergeht sich die erste Beantwortung vielfach ö um diejenigen Petitionen, welche Sie als Material ür Gesetzgebungsarbeiten oder zur Kenntnißnahme überwiesen haben. Es liegt auf der Hand, daß, wenn Sie der Staatsregierung eine Petition als Material zur Gesetzgebung überweisen, eine Antwort darauf sich nicht geben läßt, sie könnte doch nur dahin lauten: die Staatsregierung hat diese Petition als Material benutzt. Wie rich—⸗ tig das ist, werde ich mir gestatten, in einzelnen Fällen darzulegen.

Es heißt unter Nr. 19 und 20: ö

Bericht der Agrarkommisston über eine Petition: ; die Petitionen der Königlichen Staatsregierung als Material für die Bearbeitung des Wasserrechts zu überweisen,

und Nr. 26: . . die Petition von Settelmeyer der Königlichen Staatsregierung ebenfalls als Material für die Bearbeitung des Wasserrechts zu überweisen. . .

Nun bitte ich, Sie, zu erwägen, daß, wenn die Staats- regierung daz einfach annimmt und darauf eine weitere Erklärung nicht giebt, darin in der Welt nichts; weniger gefunden werden kann, als eine mangelhafte Berücksichtigung der Wünsche dieses Hauseß. Ebenso liegt es aber, mit dem aller. rößten Theil derjenigen Dinge, die Ihnen vorgeführt sind. Das ö sieht sehr groß aus und könnte den Schein erwecken, als ob alles Mögliche übergangen wäre; wenn Sie aber genau zusehen, werden Sie finden, daß der allergrößte Theil erledigt ist. Wenn es 3. .. bei einem Gegenstande, der mein Ressort betrifft, unter Nr. 46 heißt: .

ie Königliche Staatsregierung aufzufordern, dahin zu wirken,

daß eine Desinfektion aller für den Viehtransport benutzten Wag⸗

gons und Schiffsräume vorgeschrieben werde, . ; so ist Allen bekannt, daß im letzten Reichstage ein Gesetz über die Desinfektion dieser Viehwagen auf Anregung der preußischen Regie rung ergangen als genau das geschehen ist, was Sie wuͤnschen, denn dieses Gesetz steht bereits im Reichsgesetzblatt.

Ich gehe weiter, wei, das am besten den Schein mangelnder Nichtbeachtung beseitigt, wenn ich einzelne Fälle herausgreife, z. B. in, Fall, den auch der Herr Vorredner erwähnt hat. Unter 12

eißt es:

Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, auf die zur er folgreichen Ausführung des Seuchengesetzeg nothwendige Fortbil- dung des Veterinärwesens in Preußen, inzbesondere auf die Hebung der wissenschaftlichen und praktischen Ausbildung der, Thierärzte überhaupt und auf die Vermehrung der Zahl der beamteten Thier⸗ ärzte, sowie auf die Verbesserung der Stellung wie des Gehalts derselben Bedacht zu nehmen. -.

Nun, meine Herren, wenn Sie sich an die Erläuterungen des Etats erinnern und an die stattgehabten Diskussionen, so werden Sie zugestehen müssen, daß ich damals hervorgehoben habe, wie nach dem Zustande der verfügbaren Mittel von der d, ,, , und speziell meinerseits das Mögliche geschehen ist, um dem Wunsche der Landes vertretung, den ich für durchaus berechtigt halte, thunlichst Genüge zu verschaffen. Ich habe darauf aufmerksam gemacht, 4 die Veterinär Deputation, die sich als höchst wirksame Institution erweise, in voller Thä tigkeit sei, und daß an diese Deputation die Frage gerichtet ist, in welcher Weise im Sinne des Beschlusses des Abgeordnetenhauses das Nächste

geschehen könnte. Die Deputation hat sich dafür ausgesprochen, Sti⸗

pendien an junge tüchtige Veterinärs zu ertheilen, um ihnen die Möglichkeit zu gewähren, sich durch längeres Studium eine gründ- liche Ausbildung zu verschaffen. Wenn Sie den Etat ansehen, so finden Sie die Summe zu solchen Stipendien ausgeworfen. Ich will das nicht weiter ausspinnen und nur sagen, daß gerade das geschehen ift, was das hohe Haus wollte, wie dies der Etat, wie ich meine, und die Verhandlungen darüber belegen.

Ich bin nicht in der Lage, das ganze Verzeichniß durchzugehen, kann auch aus anderen Ressorts Ihnen die Spezialien nicht mit⸗ theilen, soweit aber mein Ressort in Frage kommt, sind die Wünsche durch Gesetz oder auf anderem Wege erledigt oder es ist dem Hause die Mittheilung gemacht, warum das nicht ge⸗ schehen kann. Im Allgemeinen wird auch in den andern Ressorts so verfahren sein. In einer einzigen Beziehung allerdings ist von der Staatsregierung prinzipiell abweichend verfahren worden, und das be— trifft die Gesetze. In Nr. 1 des Ihnen am 29. Mai zugegangenen Schreibens ist der Grund dafür ausgesprochen; die Staatsregierung kann in solchen Fällen nicht sicher sein, die verfassungsmäßige König— liche Sanktion zu erlangen, und deshalb befindet sie sich nicht in der Lage, eine derartige Mittheilung zu machen, und ich sollte meinen, Sie werden sich davon überzeugen müssen, daß die Staatsregierung darin Recht hat. Wo ö nicht vorliegen, ist sie auch in die sen Fällen häufig bereit gewesen, anzudeuten, wie sie zu solchen Dingen steht.

Ich schließzze damit, meine Herren, daß vielleicht Unvollkommen— heiten in der Behandlung sein mögen, aber nicht mit derjenigen Ab⸗ sicht, welche der Herr Porredner angenommen hat, sondern das ganze Verfahren der Königlichen Staatsregierung ist, wie sich an einzelnen Fällen sofort darthun läßt, ein solches, welches nur als den Wünschen des Hauses entgegenkommend, bezeichnet werden kann.

och das Eine lassen Sie mich anführen. Sehen Sie sich die Nr. J. R an, da finden Sie in der Uebersicht als unerledigt den Er—- laß eines Gesetzes, betreffend die den Staatsbeamten und Versetzun⸗ gen zu bewilligenden Umzugskosten: dieses Gesetz ist in dieser Session bereits angenommen und wenn Sie das Verzeichniß durchgehen, so ist das bei den allermeisten Dingen ebenso der *

Staat und Kirche. XI. (Vgl. Nr. 140 d. Bl.)

Das Deutsche Reich und die kirchliche Frage. Von Constantin Rößler, Leipzig, 1376. Daß für den Kampf des deutschen Staates gegen den Ultramontanismus der Name „Kulturkampf“ mehr und mehr die allgemein übliche Bezeich⸗ nung geworden, ist vielleicht zufällig. Der Verfasser der oben genannten Schrift hat sich angelegen sein lassen, die innere Recht⸗ fertigung dieses Namens zu geben. Sein Gedankengang, auf den kürzesten Ausdruck gebracht, ist etwa dieser.

Faßt man den Kampf zwischen Rom und Deutschland rein staatsrechtlich auf, so läßt er sich folgendermaßen darftellen. Eine hochprivilegirte öffentliche Korporation war bisher in Preußen, wel- ches wir einen Augenblick allein ins Auge fassen wollen, die römische Kirche. Sie war privilegirt u. A. durch eine reichliche Staatsdota⸗, tion, durch den Schutz ihrer Kultus handlungen, die ste öffentlich anzustellen befugt ist, durch die richterliche und administrative Gewaͤhrleistung ihrer regelmäßigen obrigkeitlichen Akte u. s. w. Unter dem staatsrechtlichen Gesichtspunkt kann nun kein Zweifel sein, daß der Staat eine Korporation nicht dulden und noch viel weniger in der angegebenen Weise privilegiren kann, ohne sich ein Recht der Aufsicht und der geordneten Mitwirkung bei der Leitung derselben vorzubehalten. Dieses Recht, das, früher niemals geleugnet, namentlich in der geordneten Mitwirkung des Staats bei der Besetzung der Bischofsstühle zu Tage trat, war mehr und mehr außer Uebung gekommen, bis zur Grenze des gänz⸗ lichen Verfalls, durch die Herrschaft der modernen liberalen Theorien

hinsichtlich der Religion und Kirche, welche so weit gingen zu fordern, daß der Staat Alles gewähren lasse, was unter dem Namen religiöser Ueberzeugung und kirchlicher Organisation sich gestalten wolle. Am eiligsten, von diesen Theorien den ausge⸗ dehntesten Nutzen zu ziehen, war der Ultramontanismus selbst. Der Verfasser obiger Schrift wendet sich nun mit großer Schärfe und mit einem reichen Material gegen den liberalen Irrthum, den Begriff der Glaubens⸗ und Gewissens⸗ freiheit zu erweitern bis zur Ignorirung und zum völligen Gewährenlassen selbst der mächtigsten gegenstaatlichen Organisa⸗ tion. Die innere Ueberzeugung von den religiösen und sitt⸗ lichen Dingen, so läßt sich sein Gedanke etwa zusammenfassen, muß frei sein. Wo diese Ueberzeugung mit dem Staatsgebot in Konflikt kommt, wie bei der Ablegung des Eides der Quäker oder bei dem Militärdienst der Mennoniten, muß der Dissi⸗ dent auf das Staatsbürgerrecht in geordneter Weise ver⸗ zichten, sofern nicht der Staat beschränkte Ausnahmen zu Gunsten einzelner Dissidentengruppen für zulässig erachtet. Eine große Korporation kann aber überhaupt nicht für ihre statutarischen Ordnungen und obrigkeitlichen Rechte den Schutz göttlicher Gesetze oder die Duldung des Glaubens an göttliche Gesetze in Anspruch nehmen. Die Duldung und Privilegirung einer solchen Korporation ist vielmehr eine politische ö bei welcher der Staat allein den Erwägungen der Zweckmäßig⸗

betreffende Korporation sich ihm feindlich zeigt.

Hier nun kommt der Verfasser auf den Hauptpunkt seines Themas, indem er zeigt, daß der römische Katholizismus in seiner vatikanischen Zuspitzung ein dem deutschen Staat feind⸗ liches Kulturprinzip enthält. Der deutsche, auf dem sittlichen Prinzip der Reformation ruhende Staat beschränkt und regelt, wie jeder Staat, nur einen verhältnißmäßig geringen Theil der Handlungen seiner Bürger durch Gesetz. Aber er verlangt außerdem im Bürger die Hingebung des ganzen Menschen, er⸗ heischt fie jedoch nur mit den Mitteln der freien Ueber⸗ zeugung. Das moderne Papstthum, wie es durch das vatikanische Konzil vollendet worden ist, verlangt die Unterwerfung des ganzen Menschen nicht unter die aufrichtig gesuchte eigne Ueberzeugung, nicht unter das eigne reine Ge⸗ wissen, sondern unter eine fremde Macht, deren Inhaber eben das Papftthum ist.

Der Verfasser obiger Schrift leugnet, daß das vatikanische Konzil den nothwendigen Abschluß der Entwicklung des römi⸗ schen Katholizismus gegeben habe. Der Verfasser meint vielmehr daß der römische Katholizismus ursprünglich auf etwas Edles angelegt gewesen, nämlich auf die Gemeinschaft aller christlichen Obrigkeiten, der geistlichen und weltlichen, in den allgemeinen Konzilen. Als in den letzten Jahrhunderten des Mittelalters das Papfithum und die von ihm geleitete Kirche immer größeren Mißbräuchen verfiel, wurde die Reformation der Kirche an Haupt und Gliedern durch den Zusammentritt der christlichen Obrigkeiten in der damaligen abendländischen Christenheit, namentlich aber in Deutschland immer allgemeiner verlangt. Das Papstthum aber wußte, ob⸗ wohl mehrere allgemeine Konzilien zusammentraten, jede Reform zu vereiteln und überließ sich selbst immer grelleren Mißbräu⸗ chen. So kam es zur Reformation Luthers, aus der erst nach und nach eine Kirchenspaltung wurde, welche Luther und die sich ihm zuwendenden Fürsten anfangs gar nicht wollten. Aber die hartnäckige Weigerung Roms, auf irgend eine Ver⸗ besserung einzugehen, machte die Spaltung unvermeidlich. Erst seitbem hat das Papftthum immer bewußter die Richtung zum Absolutismus genommen, zur Ausschließung aller weltlichen Obrigkeiten vom Kirchenregiment, und endlich sogar aller kirch⸗ lichen Obrigkeiten zu Gunsten der absoluten und unfehlbaren Person des Papstes. Diese Tendenz ist durch das Konzil, wel⸗ ches seit dem 8. Dezember 1869 im Vatikan tagte, mittelst der bekannten Beschlüsse vom Juli 1870 zum Siege gelangt.

Im Eingang seiner Schrift führt der Verfasser aus, wie der Ultramontanismus seit langer Zeit erkannt habe, daß das wiedererstehende Deutsche Reich seiner Herrschaft am ehesten entgegenzutreten durch seine innerste Natur genöthigt sein werde, und wie aus diesem Grunde der Ultramontanismus durch zahlreiche feindliche Akte, welche darauf berechnet waren, das Deutsche Reich in der Geburt zu ersticken, die Abwehr des letz⸗ teren zuerst herausgefordert habe. Des Verfassers weiteres Thema ist dann, wie der deutsche Staat diese Abwehr nicht auf staatsrechtlichem Wege allein, sondern nur durch die Wieder⸗ belebung der evangelischen Kirche vollenden könne. Nachdem er die Gründe der Schwächung der evangelischen Kirche und des evangelischen Glaubens theils aus der Einseitigkeit vorherrschend moderner Geistesrichtungen, theils aus dem Verfall des deutschen Staatswesens vor seiner Wiederaufrichtung hergeleitet, weist er die Nothwendigkeit des religiösen Glaubens und einer leben⸗ digen Kirche für jede dauerhafte und fortschreitende Kultur nach und entwirft für die evangelische Kirche einen weitfassenden praltischen Reorganisationsplan.

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 24. Juni. In der gestrigen Sitzung der Ju stiz- Kommission des Deutschen Reichstages gelangte das letzte Buch der Strafprozeßordnung: Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens“ (85. 406 4252.) zur Berathung. 5. 407 wurde mit einem vom Abg. v. Schwarze beantragten Zusatze genehmigt und lautet jetzt folgendermaßen: „Auf die zu vollstreckende Freiheit strafe ist unverkürzt diejenige Untersuchungshaft anzurechnen, welche der Angeklagte erlitten hat, seit er auf Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet oder das eingelegte Rechtemittel zurückgenommen bat; oder seitdem die Einlegungsfrist ohne seine Erklärung abgelaufen ist'. Dagegen wurde ein An trag desselben Abgeordneten auf Anschließung einer neuen Bestimmung, wonach im Falle, daß die Staatsanwaltschaft gegen die erkannte Freiheitsstrafe ein Rechtsmittel eingelegt hat, auch vor der Entscheidung Über dasselbe auf Antrag des Verurtheilten das Urtheil vollftreckt werden kann abgelehnt. Bei §. 408, wonach die Straf⸗ vollstrekung durch die Staatsanwaltschaft erfolgt, wurde ein Antrag des Abg. Herz auf Neberweisung der Strafvollstreckung an den Untersuchun 8 richter abgelehnt. 8. 414 b. erhielt auf den An- trag des Abg. Becker folgende Fassung: „Ist der Verurtheilte e. Beginn der Strafvollstreckung wegen Krankheit in eine von der Straf⸗ anstalt getrennte Krankenanstalt gebracht worden, so ist die Dauer des Aufenthalts in der Krankenanstalt in die Strafzeit einzurechnen, wenn nicht der Verurtheilte mit der Absicht, die Strafvollstreckung zu unterbrechen, die Krankheit herbeigeführt hat.

Nach Beendigung der Berathung der Strafprezeßordnung ging die Kommission zur Berathung des von ihr in erster Lesung dem Gerichtsverfassungsgesetze eingefügten Titel a, über die Rechts⸗ anwaltschaft, über. Ein Prinzipalantrag des Abg Marquardsen unter Streichung des ganzen Abschnittes eine Bestimmung in das Gerichte⸗ verfassungsgesetz aufzunehmen, daß die Justiz-Organisationsgefetze nur gleichzeitig mit einer gesetzlich zu erlassenden Anwaltsordnung

ins Leben treten sollen wurde gegen 19 Stimmen ver worfen. Von den Bundeskommissarlen wurde die Erklärung

keit zu folgen hat und namentlich der Prüfung, wie weit die