im Reichskanzler⸗Amt eine Anwalts⸗ ordnung ausgearbeitet werde, und demgemäß die Streichung des Titels IXa. befürwortet. Bei der hierauf erfolgenden Spezialberathung der einzelnen Bestimmungen des Titels IX. a wurde im §z h. ein vom Abg. Wolffson beantragter Zwischensatz genehmigt, wonach der Aspirant, dessen Zulassung als Anwalt beanstandet wird, bei der Stelle, weiche ihm die Eröffnung der Beanstan“ dung gemacht hat, beantragen kann, daß über sein Verhalten in dem für die Disziplinarve folgung der Anwälte bestimmten Ver. fahren und Instanzenzuge entschieden werde. Zu 8 wurde auf den Antrag desselben Abgeordneten die Be⸗ stimmung eingefügt, daß in der mündlichen Verband— lung vor dem Reichsgerichte ein bei dem Gerichte nicht zugelafsener Anwalt die Vertretung nicht übernehmen kann, selbst wenn ihm die⸗ selbe von dem bei dem Prozeßgerichte zugelaffenen Anwalt der Partei übertragen wird. — Die Berathung' gelangte bis §. 5. In der nächsten Sitzung wird die Berathung über die Rechtsanwaltschaft be⸗ endigt und sodann auf die ausgesetzen Paragraphen der Strafprozeß⸗ Ordnung über die Vermögensbeschlagnahme und auf das Einführungs⸗ gesetz der Strafprozeß Ordnung übergegangen werden.
abgegeben, daß
Landtags ⸗ Angelegenheiten.
Berlin, 24. Juni. Dem Hause der Abgeordneten ist fol⸗ gender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Er— höhung des Maximal-Unterstützungssatzes für die hülfsbedürftigen ehemaligen Krieger aus den Zah— ren 1813 bis 1815 vorgelegt worden:
§. 1. Der im § 3 des Gesetzes vom 10. März 1863 bestimmte Maximal ⸗Unterstützungssatz von 3 Thlr. 15 Sgr. — 110 S 50 3 monatlich für solche hülfsbedürftige ehemalige Krieger vom Wacht meister und Feldwebel abwärts, welche in der preußischen oder einer ihr befreundet gewesenen Armee an einem der Feldzüge 1813, 1814 un: 1815 Theil genommen, auf eine Invalidenversorgung aber keinen ier h haben, wird vom 1. Januar d. J. ab auf 20 Sι monat⸗ ich erhöht.
§. 23. Bei Bewilligung von Unterstützungen bis zu dem angege— benen Maximalsatze gewährt, so lange die etatsmäßigen Mittel zur e, ,, Berücksichtigung der sämmtlichen vorhandenen hülfsbe⸗ ärftigen Veteranen nicht auzreichen, die größere Hülfsbedürftigkeit und, wo diese gleich ist, das höhere Lebensalter den Vorzug.
5. 3. Mit der nusführung dieses Gesetzes werden der Finanz— . der Minister des Innern und der Kriegs. Minister be— auftragt.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Bekanntlich giebt es in allen Sprachen eine mehr oder weni— ger große Anzahl von Wörtern, namentlich von Namen, die, weil dem Volke unverständlich, im Laufe der Zeit und im Munde des Volkes, das dem nicht Verstandenen eine zweifellofe Verständlichkeit zu geben bemüht ist, nach und nach eine selche Umwandelung erfah⸗ ren, daß ihre Eatstchung und Abstammung und ihre eigentliche und wirkliche Bedeutung meist nur sehr schwer, öfters sogar gar nicht mehr mit Gewißheit zu ermitteln ist. Wenngleich in allen Sprachen solche vom Volke bewirkte Umbildungen der Wörter oder Volkgetymologien angetroffen werden, so erscheint doch das auf Umbildung des Unverstandenen ins allgemein Verständliche gerichtete Bestreben des Volksgeistes in keiner Sprache so umfangreich und so ausgeprägt, wie in der deutschen, insbesondere der neuhoch ·
In serate für den Heutschen Reichs u. Kgl. peer Staats -⸗Anzeiger, das Central Handelsregifter und das Vestblatt nimmt an: die Königliche Expedition den Aentschen Reichn Anzeigers und Königlich ta-Anzeigers: 8. T. Wilhelu⸗Straße tr. 82. 1
deutschen Sprache. Nächst ihr dürfte die . zu nennen sein“
während die französtsche nicht in gleichem Grade der begrifflichen Umdeutung geneigt zu sein scheint. Nun sind zwar allerdings bereits an verschiedenen Orten, in verschiedenen Schriften., Zeitschriften und Zeitungen, hin und wieder die Deutung und Erklärung einzelner Namen mehr oder weniger glücklich unternommen worden, allein an längeren Aufsätzen über deutsche Volkgetymologie hat es, mit einer einzigen Ausnahme (Förstemanns Abhandlung in der JZeitschr. für, vergl. Sprachforsch. Bd. I) bisher noch gänzlich gefehlt. Diese Aufgabe sucht nun Karl Gustaf Ander sen in seiner Schrift „Üeber deutsche Volksetymologie“, die soeben zu Heilbronn 4. N. im Verlage von Gebr. Henninger er⸗ schienen ist, zu lösen. Auf 146 Seiten werden hier ca. Do Wörter, insbesondere Namen, aus verschiedenen Sprachen (der griechischen, lateinischen, französtschen, englischen, italienischen, spanischen, neugrie⸗ chischen, holländischen, deutschen und zwar sowohl der neuhochdeutschen als der alt⸗ und mittelhochdeutschen) angeführt und die Herleitung ihrer Abstammung und die Erklärung Hm ursprünglichen und wirk⸗ lichen Bedeutung versucht. Unter diesen erklärten Wörtern finden sich Lokalnamen, Straßennamen, die Namen von Städten, Dörfern und Burgen, Personennamen, die Namen von Thieren, Pflanzen, Steinen, die Benennung einzelner Theile des menschlichen Körpers, von Krank“ heiten und Heilmitteln, von Waffen und anderen Instrumenten, von Kleidern. Decken und Lagern, von Speise und Trank, von Bauwerken, von verschiedenen. Spielen, von verschie⸗ denen Geldsorten u. s. w. Aus dem Angeführten ergiebt sich schon von selbst die Reichhaltigkeit der erwähnten Schrift. Bei der großen Menge der gedeuteten Worte konnte natürlich die Erklärung meist nur sehr kurz gefaßt werden, dech wird in den Anmerkungen öfters auf bezügliche Aufsaͤtze verwiesen. Was nun die Erklärung der ein zelnen Worte, die vom Verfasser gegeben wird, felbst anlangt, so fehlt es hier an Raum, um genauer darauf eingehen zu können. Eg genügt daher, zu bemerken, daß wenigstens wohl bei dem größten Theile das Richtige getroffen zu sein scheint. Recht schätzbar ist auch das am Schluß beigefügte Register, das in alphabetischer Anordnung alle erklärten Wörter zu fammen stelit.
— Als Separatabdruck aus dem 12. Hefte der „Mittheilungen von dem Freiberger Alterthumsvereine“ ist vor Kurzem eine „Kleine Chronik von Freiherg als Führer durch Sachsens Berghaupt— stadt und Beitrag zur Heimathkunde“, vom Stadtrath Gerlach in Freiberg, eine für Schule und Haus werthvolle Gabe, mit Gründ⸗ lichkeit und Umsicht bearbeitet und mit Illwstrationen ausgestattet, zu Freiberg in der Gerlachschen Buchdruckerei erschienen. Auf S. 164 sindet man hier das Wichtigste aus der Geschichte, Topographie und Statistik Freibergs, sowie gründliche Nachrichten über das geistige und geschäftliche Leben der Bewohner, über Behörden, Sammlungen u. s. w. Ein Sagenkranz und ein Führer durch die alte Bergstadt und ihr Berg- und Hüttenwesen schließt die Schrift.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Nach einer Bekanntmachung des betreffenden Central ⸗Aus⸗ schusses wird der JI. öst erreichische Wein bau⸗Kongreß in Marburg am 20. September 1856 eröffnet und am 23. desselben Monats geschlossen. An demselben können Angehörige aller Lander ohne Unterschied Theil nehmen. Die Weinbau⸗-Ausstellung und der Weinmarkt finden zwischen 17. und 24 September statt. Zur Ausstellung gelangen: Gruppe J. Weine. Gruppe II. Neben- produkte des Weinbauesg. Gruppe III. Weintrauben. Gruppe IV.
*
Deffentlicher Anzeiger.
L. Hteckbriefe und Untersuohungs-Sachen. d. Industriello Etablissements, Fabriken und 2. Subha stationen, Aufgebote, Vorladungen Grosshandel.
a. deorgl. S. Versochiedens Bekanntmachungen. z. Jorkänfe, Verpachtungen, Submissionen oto. 4. Jerloosung, Amortisation, Zinszahlung
u. 8. w. von öffentlichen Papieren.
Geräthe, Maschinen und Materialien, und Gruppe V. Lehrmittel und Literatur für Weinbau und Kellerwirthschaft. Die Gruppe I. und
7. Titerarische Anzeigen. 9. Familien-Nachrichten.
S8. Theater- Anzeigen. In der Börsen- beilage 3 E
I. können nur von Augstellern und mit Produkten der Länder der österreichischen Krone, die Gruppen Ii, Y. und V. aber aus allen Ländern ohne Unterschied beschickt werden.
— Zur Förderung der Kolonisation in den unbebauten Gebieten des russischen Reichs hat die russische Regierung schon wiederholt Maßregeln ergriffen und zur Urbarmachung des Bodenz unentgeltlich Landstücke vertheilt. Leider sind die Resultate zum größ- ten Theile, wie namentlich in den Gebieten des Schwarzen Meeres, peit hinter den Erwartungen zurückgeblieben, und viele Land“ st it sind bis jetzt noch unbearbeitet. Nach der Now. Wr.“ ollen nun diese Landstücke nach Ablauf einer gewiffen Frist den gegenwärtigen Besitzern wieder abgenommen und an Personen ver⸗ theilt werden, welche sich zu unverzüglicher Ansiedelung und Kultivi= rung des Bodens bereit erklären. Zur ersten Einrichtung und Be— stellung des Bodens sollen ihn'n Darlehen gewährt und an Personen, welche eine erfolgreiche Thätigkeit an den Tag legen, namentlich durch Anbau gewisser flanzen und Gewächse, deren Kultivirung für das Land besonders wünschenswerth und vortheilhaft erscheint, wie z. B. Tabak und Wein, Geldprämien vertheilt werden.
Gewerbe und Sandel.
In der Generalversammlung der Provinzial ˖Makler⸗ bank. wurde die Bilanz, welche mit einem Verluste von 481,725 abschließt, genehmigt und Decharge ertheilt. Hierauf machten die Liguidatoren die Mittheilung, daß, nachdem der größte Theil der Aktiva slis⸗ Zemacht und die einjährige gesetzliche Frist abgelaufen, an die Aktionäre vom 26. er. ab eine erste Rückzahlung von 18 0½ (auf eingezahlte 40 m) erfolgen wird. Es hängt von schwebenden Prozessen und von noch zu erwartenden späteren Eingängen ab, wie viel noch zur Vertheilung gelangen wird, doch glauben? die Liqui⸗ . eine Quote von 2 — 36 in sichere Aussicht nehmen zu önnen.
„ — In der Generalversammlung der ‚Vesta“ Lebens -⸗Ver⸗ sicherungsbank auf Gegenseitigkeit in Posen wurde die Decharge einstimmig ertheilt, da die Revisionskommission die Bilanz und die Jahresrechnung für 6 befunden hatte und zu einem Monitum in steiner. Beziehung eranlassung zu haben erkärte. — Der Geschäftsbericht ergiebt, daß im Jahre 1875 1657 Antrãge auf 3,461,600 . Versicherungskapitat zur Beurtheilung und Erledi⸗ gung vorlagen, wovon 1542 Anträge mit 2.722, 060 ½ zum Abschluß gelangten. Die Versicherungssumme betrug am Schlusse des Ge- schäftsiahres 4,723,900 ½ς Die Sterblichkeit war eine überaus günstige, da rechnungsmäßig 19 Todesfälle mit 36, 895 S. Versicherungskapital zu erwarten waren, während nur 3 Todesfãlle mit 3600 eintraten so daß also die Mindersterblichteit J Todez⸗ fälle mit 83, 295 M Versicherungskapital betrug. Die Einnahmen haben sich auf 157.645 6 gehoben. Den im Fahre 1875 Versicher⸗ ten können 2000 ihres Jahresbeitrages als Guthaben an dem künf⸗ tigen Dividenden resp. Rentenfonds gutgeschrieben werden. In Re⸗ serve gestellt wurden 93,521 M Sammtliche Organisations⸗ und Verwaltungskosten sind mit 94,619 MK bestritten worden
— Die englischen Besitzer von First Mortgage Endo rsed Bonds der Alabama L Chattanooga-Eifenbahn hielten am 21. d. eine Versammlung, in welcher die Arrangements, die ge⸗ troffen werden um den Bondsbesitzern den Besitz der Bahn zu sichern, genehmigt wurden, Es wurde dann ein aus fünf Mitgliedern be⸗ stehender Ausschuß mit der Ausführung der Arrangements betraut, die u. A. die Zeichnung von 410000 . Seitens der Bonds besitzer er⸗ heischen. Ein beträchtlicher Theil dieser Summe ist bereits garantirt. Das Geld muß um den 1. Juli beisammen fein.
Bureau der deutschen ,,, zu Berlin, Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen - Expeditionen des Juvalidendank · Nudolf Mosse, Haafenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Aunoncen⸗Bureaus.
und die Zingeoupong unserer 406 igen Priori—- täts⸗Obligatlonen Llt. D. neue Em iffton, sowie un serer Ido igen PrioriiatsGbligationen Li. F.
1 ; ö. auserdem anch , 31
Berlin vol gõnn Magỹchurger Eisenbahn.
Die Zahlung der am 1. Juli d. J. falligen insen aller unserer Prioritäts- Obligationen, sowie die Einlösung der ausgeloosten Priorität Obliga⸗ tionen findet vom 1. Juli d. J. ab bei unserer , . hierselbst im Stationsgebäude des ahnhofes am Potsdamer Platz und in Potsdam bei unserer Billetkasse auf dem dortigen Bahnhofe täglich, mit Ausschluß der Sonntage, während der Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr statt. Si⸗ Zinzcoupons aller unserer Priorität Obligationen werden außerdem in Berlin bei Herrn Meyer Cohn, in Magdeburg bei Herrn C. Bennewitz, in Darmstadt bei der Kasse der Bank für — HDandel und Industrüe, in Frankfurt a. M. bel der Filiale der Darm . . städter Bank für Handel und Industrie, in Dresden bei der Dresdener Ban?
ls Köln⸗Mindener
eingelõst.
fügen.
5433
im Monat
I . — 3
Rest⸗ Di idende⸗ Zahn
. g au festgesetzt.
Restdividende von Tisn Gao oder
MC 18, o kann vom 1. Juli d. J. ab in Berlin bei dem Herrn S. Bleichröder und in Hambn n, . * * Si n d ee senschatt. ĩ rg bei der Norddentfchen Ban . 6 . nale d 3 t fü ; er ale der Bank für Ha in den gewöhnlichen Geschäftsstunden bis zum 15. Jult er. 836 8 in Düsseldor ormittags von 9 big 12 Uhr und
in Köln hei unserer Hauptkaffe (Frankenplatz) Vormittags
gegen Ablieferung des Rest ˖ Dipidendescheins Nr? 5 erhoben werden.
ubergeben. Köln, den 23. Juni 1876.
Die Direktion.
in Frankfurt a. M. A. von Rothschild et Söhne Es wird gebeten, den bebufs der Ein⸗ irenden Coupons ein Verzeichniß U und den Werth derselben, nach hen verschiedenen Kategorien geordnet, beizu.
lösung zu präsent über die Stückzah
Briefliche Einsendungen wolle man an un⸗ sere Hauptkasse hier selb Berlin, ben 15. Juni 1576. U Das Direktorium.
Die am 1. Juli 1876 fälligen Zinscoupons unserer Jr, ,. Priorität Sbligationen werden : uli er, nicht nur bei unserer Haupt . kasse hierselbst, sondern auch durch die Discanio⸗ Gesellschaft in Berlin e . Guben, den 23. Juni 18 Die Direktlon.
Eisenbahn⸗Gesellschaft.
f die alten Stammaktien. Die Dividende für das Betriebsjahr 1876 ist auf A4*/i0d/so oder MÆ 22, O pro Äktie à 200 Thlr.
Die nach Abzug der bereits bezogenen Abschlagsdividende von Æ 16 — 24 oo verbleibende
erren M. A. von en n & Söhne und
am 1., 3. und 4. Jult cr., im Bureau dez Bahnhof ˖ Inspektors daselbst
Mehrere Dividendenscheine sind den Zahlstellen mit numerisch geordneten Verzeichnissen zu
lo d]
bei dem Bankhause M. '
3 in
.
Märkisch⸗Posener Eisenbahn⸗Gesell- in den g: aöhrlichen Keschsftsstunde ft.
übergeben.
in Berlin bei dem
Köln⸗Mindener
Didbidende⸗Zahlung auf die Die Einlösung der am 1. Jul 5. J. erfallenden, nach §. 10 des Statut ⸗Nachtrags vom richten 20. Juni 1868 mit S dso — * 3 zahlbaren Dividendescheine Nr. 2 der Stammaktien fia. B. Gol ⸗ in Berlin bei dem Herrn S. Bleichröder und der Direktign der Diskonto . Gesellschaft, in en nr bei der Norddentschen Bank,
rankfurt a. M. bei den Herren Vt. A. von Rothschild & Söhne und
bei der Filiale der Bank für Handel und Industrie
n vom J. bis incl. 15. Juli er., in Düsseldorf am 1., 3. und 4. Juli er. im Bureau des Bahnhof ⸗Inspektorgs daselbft X. Vormittags von 9 bis 12 Uhr und in Köln bei unserer Hauptkasse (Frankenplatz Vormittags.
Mehrere Dividendenscheine sind den Zahlstellen mit numerisch geordneten Verzeichnissen zu
Da pro 1875 auf die Stammaktien La. B. sich die Dividende häͤher stellt, als auf die alten Stammaktien, so sind auf Grund der S5. 16 und 12 des Statut⸗Nachtrags vom 20. 5. Stammaktien La. B. vom 1. Januar d. J. ab sowohl in der Dividende, als auch in allen sonstigen Be⸗ ziehungen mit den alten Stammaktien gleichgestellt, und werden auch zu diesem Zwecke die ersteren im laufenden Jahre von einem noch näher zu veröffentlichenden Termine ab egen, . statutenmãßigen Schema der leßteren neu auszufertigende Aktien umgetauscht werden. — * scheine der Altlen La. B. Rr. 3 biz incl. 5 find fortan werthlos.
Köln, den 23. Juni 1876.
Juni 1868 die
ie noch kurstrenden Dividenden⸗
Die Direktion.
Köln⸗Mindener Eisenbahn⸗Gesellschaft.
211
Juen Jah sm.
Die Einlösung der am 1. Juli d. Is. erfallenden halbjährigen Zinzcoupong de ioritats Obligationen J, II.. J. und VII. Emission unscrer Gefelschaft 3 ; ö . errn S. Blei der Direltign der Diskonto ⸗ Gesellschaft,
chröder und
el und Judustrie in Hamburg bei der Rorddeutschen Ban,
Mehrere Coupons sind den Köln, den 23. Juni 1876.
in Frankfurt a. M. bei den Herren Rt. Ti. von Rothschild & Söhne und . bei der Filiale der Bank für Handel und Industrie, in den gewohnlichen Geschäftzstunden vom 1. big incl. 15. Fuli er, in Düsseldarf am J., 5. und 4. Juli er im Bureau des Bahnhof ⸗Inspektorz daselbst ar Vormittags von 9 bis 12 Uhr, in Köln bei unserer Hauptkasse (Frankenplatz) Vormittags.
ahlstellen nit numerisch geordneten Vergeichnissen zu übergeben.
Die Direktion.
M 4X.
ID Patente,
zum Deutschen Reichs⸗Anze
Dritte Beilage
2) die Uebersicht der anstehenden Konkurstermine,
3) die Vakanzen Liste der durch Militär- Anwärter zu besetzenden Stellen,
4 die Uebersicht vakagter Stellen für Nicht. Militär ⸗ Anwärter,
5) die Uebersicht der anstehenden Subhastations⸗Termine, ( . !.
6) die Verpachtungstermine der Königl. Hof⸗ Güter und Staats⸗Domänen, sowie anderer Landgüter,
iger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. Berlin, Sonnabend, den 24. Juni
In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintragungen und Löschungen in den Handels-, Zeichen- u. Musterregistern, sowie über Kon kurse veroffentlicht:
186.
7 die von den Reichs, Staats- und Kommunalbehßrden aus zeschriebenen Submisstonstermine, 8) die Tarif- und Fahrplan Veränderungen der deukschen Eisenbahnen,
9 die Uebersicht der Haupt Eisenbabn⸗Verbindungen Berlins, ;
10 die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff Verbindungen mit trantzatlantischen Ländern,
II) das Telegraphen ⸗Verkehrsblatt.
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in
einem besonderen Blatt unter dem Titel
Central⸗Handel s⸗NMegister für das Deuts—
Das Certral⸗Handels-Regisfer für das Deutsche Reich kann durch alle Post-Anstalten des In- und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, 8W., Königgrätzerstraße 109, und alle
Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: 8W., Wilhelmstraße 52, bezogen werden.
m,
Patente.
Vrenßen. Königliches Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeit en.
Dem Maurer- und Zimmermeister J. G. Nie mandt zu Reinickendorf bei Berlin ist unter dem 20. Juni 1876 ein Patent .
auf einen durch Modell und Beschreibung erläu-
terten Maulkorb auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für . Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Der Gasmotorenfabrik Deutz zu Deutvz ist unter dem 20. Juni 1876 ein Patent
auf ein hydraulisches Gesperre in der drrch
Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen An
wendung auf atmosphärische Gaskraftmaschinen auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem geprüften Civil⸗Ingenieur, Obermaschinen⸗ meister an der Muldenthalbahn Johann Carl Reinhart Jähns zu Penig ist unter dem 20. Juni 1876 ein Patent ; ;
auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nach—
gewiesene hydraulische Wiegevorrichtung, insoweit
sie als neu und eigenthümlich anerkannt ist, ohne
Jemanden in der Anwendung bekannter Theile zu
behindern, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für . Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Den Fabrikanten E. O. Richter G Comp. in Chemnitz ist unter em 20. Juni 1876 ein Patent auf eine durch Modell nachgewiesene mehrzungige Reißfeder auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und , . Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Schiffsbauer und Ingenieur Herrn C. W. Petersen zu Barmbeck vor Hamburg ist unter dem 20. Juni 1876 ein Patent
auf eine rotirende Maschine in der durch Zeich
nung und Beschreibung nachgewiesenen Konstruk⸗
tion, soweit dieselbe neu und eigenthümlich ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für .. Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
(S. Anzeigen am Schluß.)
Die Redaktion des Reichs⸗ und Staats⸗An⸗ zers versandte im April dieses Jahres an die Direktionen der Bank⸗ und Kredit⸗Institute ein Cirkular, in welchem die Absicht ausgesprochen war, die dritte Serie der erläuternden Zusammenstellungen der in Berlin börsengängigen Effekten baldigst mit der die Banknoten betreffenden Tabelle abzuschließen. Diesem Circular war ein Tabellenformular angefügt, um dessen Aus⸗ füllung und demnächstiger Rücksendung gebeten wurde. Die Mehrzahl der in Rede stehenden Institute ist der von der Redaktion ausge⸗ sprochenen Bitte bereitwilligst und mit dankens werther Schnelligkeit nachgekommen, während eine kleinere Anzahl von Direktionen die Rück⸗ sendung bisher unterlassen hat. Wir erlau⸗ ben uns daher, auf diesem Wege noch einmal um Rücksendung der ausgefüll⸗ ten Cirkulare zu bitten, mit dem Bemerken, daß die Tabelle nunmehr fertig gestellt werden muß und daß die Direktionen, die das Formular nicht zurückgesandt haben, etwaige Ungenauig⸗ keiten in den Angaben ihrer eigenen Säumniß zuzuschreiben haben.
Neue , Entdeckungen. (S. Nr. 127 Reichs. Anz., 153 C. H. R.)
Wie mit der Schreibmaschine, so ist der Erfin⸗ dungsgeist auch fortwährend mit Verbesserung der Kopirvorrichtungen beschäftigt. Um Geschrie⸗ benes 3 vervielfältigen sind außer dem autho⸗ graphischen Druckverfahren, das immerhin sehr große Sorgfalt und auch einen verhaäͤltnißmäßlg theueren Apparat erfordert, in neuerer Zeit ver⸗ schiedene Verfahren und Apparate in Vorschlag gebracht worden. Hierher gehört das von Zuccato erfundene sogenannte papyrographische Druckver⸗ fahren, welches in der Herstellung einer förm— lichen Schablone bestcht. Ein vorher präparirtes wasserdichtes Papier wird mit einer spitzen Feder und einer besonderen Tinte auf die gewöhnliche Art mit der Hand beschrieben. Die Tinte hat die Eigenschaft, den wasserdichten Ueberzug des Papieres aufzulssen, ohne jedoch die Papierf asern zu zerstören. Nachdem man fertig geschrieben hat,
che Reich. r. M3)
Das Central Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Das
Abonnement beträgt 1 S 50 J für das Vierteljahr. — Einzelne Nummern kosten Sæÿ0o — Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 80 8.
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entfernt man die Tinte und die von dieser zer⸗ störten Theile des Ueberzuges in der Weise, daß man das Papier mit einem feuchten Stücke Zeug stark anfeuchtet und die zu entfernenden Stoffe von einem darüber gelegten Löschblatte aufsaugen läßt. Legt man die auf diese Weise hergestellte Schablone auf ein mit Farbe getränktes Kissen, so steigt die Farbe in den porös gemachten Theilen, des Papieres, welche genau die Schrift— züge wiedergeben, in die Höhe, und ein auf die Schablone gepreßtes Stück gewöhnlichen Papieres erhält eine genaue Kopie der auf die Schablone gebrachten Schrift.
Schmidt und Curtius aus New⸗ Jork stellen eine ähnliche Schablone auf andere Weise mittels eines elektrischen Apparates her, Man schreibt hier auf gewöhnliches Papier mit einem Stahlgriffel, der durch Leitungadrähte mit einer elektrischen Batterie in Verbindung steht und in dessen Spitze sich eine durch die Elektrizität getriebene feine Nadel außerordentlich schnell hin⸗ und herbewegt. Die Schriftzüge erscheinen dann fein durchlöchert auf dem Papiere, das somit eine Matrize bildet, von welcher sich genau so wie mit der Zuccato'schen viele Abdrücke nehmen lassen.
Die Fabrikanten Bauer und Sohn in Wien verkaufen gegenwärtig einen Schrift⸗Ver⸗ vielfältigungs⸗Apparat, welcher in den Fallen, wo man nicht mehr als etwa 50 Abdrücke ge⸗ braucht, mit Vortheil benutzt werden kann. Der Apparat besteht aus einer dick mit einem (hauptsächlich aus Anilin bestehenden) Far⸗ benmagma bestrichenen Blechtafel. Auf diese legt man ein Blatt nicht zu stark ge⸗ leimten Seidenpapieres und schreibt nun auf das Papier mit einem Griffel oder einer nicht in Tinte getauchten sehr weichen und etwas stumpfen Stahlfeder. Das dünne Papier läßt die sich auf der andern Seite anheftende Farbe durchscheinen, so daß man stets das Geschriebene vor Augen hat. Das fertig geschriebene Seiden⸗ papier bildet nunmehr eine Druckplatte, von welcher man an 50 Abzüge nehmen kann. Man verfährt dabei in der Weise, daß man ein Blatt gewöhnlichen Papieres mit einer dünnen wässerigen Traganthlösung, welcher etwas Alkohol zugesetz wurde mit einem Schwamme gleichmäßig befeuchtet und dann auf die mit Farbe bedeckte Seite des Seidenpapieres preßt, worauf sich augenblicklich die Schriftzüge mit großer Schärfe auf dem Papier zeigen.
Die von Eckard in München erfundene Eidographie stellt sehr schnell Metall⸗-Druck⸗ platten her, welche man in der Buchdruckerpresse verwenden kann. Man schreibt mit einem hohlen Griffel, aus dessen Spitze vorne Quecksilber aus⸗ fließt und sich an der beschriebenen Stelle mit 9. Metall der Platte zu einem Amalgam ver⸗
indet.
In Rr. 59 des Reichs⸗Anz.“ ist darauf aufmerk⸗ sam gemacht worden, daß der deutsche Handel in seinem Verkehr mit den überseeischen Ländern nicht mehr das volle Vertrauen ge⸗ nießt, welches für seine fortgesetzte Entwickelung unerläßlich ist. Unter den Gründen dieser un⸗ erfreulichen Erscheinung war auf die Unzuver⸗ lässigkeit einzelner deutschen Fabrikanten hinge⸗ wiesen worden. Jetzt bespricht auch eines der größeren hiesigen Blätter diese Angelegenheit und äußert sich dabei wie folgt:
Leider schätzt der deutsche Konsument bei einer Waare vor Allem die Billigkeit; Güte des Stoffes und Soli⸗ dität der Arbeit sind ihm so lange Nebensache, bis sich beim Gebrauch der Mangel beider fühlbar macht. Das hat aber nur zur Folge, daß er zwar bei jedem Einkauf darnach trachtet, Billigkeit und gute Qua. lität zu vereinen, sich aber immer wieder, sei es durch alleinige, sei es durch Mitschuld des Verkäufers, täuschen läßt, weil er eben nicht einzusehen vermag, daß er Unmögliches fordert. Die Wahrheit des Satzes, daß die theure gute Waare schließlich die billigste ist, will ihm nicht in den Kopf. Die Vor—⸗ liebe für das Solide scheint uns gänzlich abhanden gekommen zu sein. Wie schlecht man zu rechnen ver⸗ steht, geht, um nur ein Beispiel anzuführen, daraus hervor, daß bei der in den letzten Jahren stattge⸗ habten Steigerung der Aibeitslöhne für Schneiderar beit die unsolidesten Stoffe gerade bei uns am neisten ver arbeitet werden. In dem Preise des fertigen Stücks steckt ein hoher Arbeitslohn, der mit dem schlechten Stoffe zugleich verloren geht, während die auf einen besse—⸗ ren Stoff verwendete Arbeit die doppelte und drei⸗ fache Zeit vorgehalten hätte. Die Gewohnheit, die inlaͤndische Kundschaft ünreell ö bedienen, hat sich auch auf den Verkehr mit dem Auslande ausgedehnt;
aber nur der Deutsche läßt sich wiederholt täuschen, weil er eben getäuscht werden will; der Ausländer wählt nach einer schlimmen Erfahrung lieber einen anderen der konkurrirenden Verkäufer, und vermeidet nicht blos den einen Deutschen, der ihn unrerll behandelt hat, sondern die deut⸗ schen Verkäufer überhaupt. Die Thatsache ist bekannt, daß der Absatz deutscher Fabrikate nach China gerade aus diesem Grunde in bedauerlicher Weise zurückgegangen ist, und wenn andere Aus— länder weniger streng in diesem Punkte sind, als gerade die Chinesen, so setzen gleichwohl auch sie einer Geschäftspraxis, wie ste bei uns eingerissen ist, pajsiven Widerstand entgegen; unsere Konkurrenten auf dem Weltmarkt wissen dies natürlich aufs Beste auszunutzen. Ja, wir können noch weiter gehen und dreist annehmen, daß mancher Importartikel des Auslandes in Deutschland Absatz findet nicht deshalb, weil dort die vor— theilhaftere Produktion eine billigere Herstellung er⸗ möglicht, sondern weil die Arbeit solider und der Verkäufer reeller ist, als der inländische Konkurrent. Niemand wird behaupten wollen, daß im Auslande nur solide Waare fabrizirt würde und daß dort alle Verkäufer ihre Kunden reell bedienen. Aber der Engländer, der Franzose, der Schweizer, sie alle er⸗ freuen sich in der ganzen Welt des Rufes der Soli⸗ dität, Deutschland, obgleich ein großer Theil seiner Fabrikanten und Kaufleute diesen Ruf gewiß mit dem⸗ selben Rechte beanspruchen darf, genießt ihn eben nicht. Es ist daher für die deutsche Industrie nicht blos eine Ehrensache, sondern geradezu eine Existenz frage, sich in gleicher Weise zur Geltung zu bringen und die Sünden der Vergangenheit wieder gut zu machen. Da es aber nicht möglich ist, dem Auz⸗ lande gegenüber reell zu sein und im Inlande die Schwindelwirthschaft fortzusetzen, von deren weiter Verbreitung Jedermann bei offenen Augen auf Schritt und Tritt die klarsten Beweise entgegentreten, so ist die zu lösende Aufgabe eine allgemeine, an der sich die Gesammtheit betheiligen muß. Ist auch der Böͤrsen⸗ schwindel verkracht, so bleibt dem ernüchterten deutschen Volk immer noch die große Aufgabe, die Solidität und Reellität in Handel und Wandel wiederherzu⸗ stellen. Die äußere Machtstellung, welche Deutsch⸗ land durch moralische Mittel errungen hat, kann für die Dauer nur erhalten werden, wenn der Geift strengen Pflichtgefühls und fleckenloser Redlichkeit, welcher die Staatsverwaltung wie das Heer gleich⸗ mäßig beherrscht und die Quelle der großen Erfolge gewesen ist, auch das wirthschaftliche Leben in seiner mannigfaltigen Bethätigung überall durch⸗ dringt, wenn der alte Spruch „ehrlich währt am längsten! wieder im Kleinen wie im Großen zur Geltung kommt. Das Streben des deutschen Volkes darf damit nicht abschließen, daß es als poli⸗ tische Macht wie als Pflegerin der Wissenschaften und Künste einen hervorragenden iu unter den ersten Völkern des Erdballs errungen hat, es muß seinen Stolz und seine Ehre darin setzen, daß die Grundsätze strenger Rechtlichkeit im geschäͤftlichen Verkehr wieder allgemein an die Stelle der laxen Moral treten, welche die Jagd nach leichtem Ge⸗ winn erzeugt hat. Damit wird ez auch die sicherste und beste Grundlage für sein wirthschaftliches Ge⸗ deihen wieder gewinnen. —
Friedrich Georg Wiecks „Deutsche illustrirte Zeitung“ enthält in Nr. 21 einen Aufsatz: „Die Konsumvereine als natürliche An⸗ wälte gegen die W arenfälschung. Von Dr. Land⸗ graf.“ Der Verfasser bejaht die Frage, ob die Wirthschaftspolitik zur Abhülfe gegen die in immer größerem Umfange hervortretenden Waarenfälschungen berufen sei. Nicht darum handele es sich, der ge—⸗ sammten Herstellung von Surrogaten aller Art den Vernichtungskampf zu erklären. Im Gegentheil bilden gerade die Produktion von Surrogaten, d. h. von Waaren, die ein gegebenes Beduͤrfniß in etwas geringerem Grade zu befriedigen geeignet sind, ein hochinteressantes und hochwichtiges Kapitel in einer rationellen Volkswirthschaft: der Fortschriit in dieser Richtung sei ein gewaltiger Hebel für eine gesunde Preisregulirung der surrogirten Guter und gestatte die weitesten Konsumtionskreise zum Genusse der Naturprodukte zuzulassen, die Lebenzannehmlichkeiten auch der n e kauffähigen Klassen zu erhöhen und auf solche Weise eine wohlthätige Ausgleichung bei der gesammten volkswirthschaftlichen Güterverthei⸗ lung herzustellen, gewiß ein in jeder Beziehung er⸗ , , . Ziel einer rationellen Wirthschafts-⸗
olitik.
Stehe doch im engsten Zusammenhang mit der Surrogatindustrie die heute soweit gefteigerte Ver⸗ werthung der segenannten Abfallstoffe, durch welche die Gesammtgütererzeugung so enorm verbilligt wer⸗ den konnte. Hier überall erschöpfte sich defto folge ⸗ richtiger die Thätigkeit einer . Wirthschafts⸗ politik in der posttiven Beförderung einer dahin zielenden Technik. =
Das negative Bedürfniß der Abwehr werde für die Nationalökonomie erft in dem Momente laut, wo das surrogirende Gut sich offen die Rolle des , . Gutes anmaßt. Treten solche Be—⸗ trebungen in einer gewiffen Breite in einem oder mehreren Industriezweigen auf und bedrohen auf
solche Weise, begünstigt durch den Mangel an öffent⸗
lichen Einrichtungen zu rascher Demaskirung surro⸗ girter Güter zu dem, was sie wirklich repräsentiren, das für Handel und Wandel unentbehrliche Lebens element, Treue und Glauben, so können und werden sie die Gesammtproduktion und daher auch die Ge= sammtkonsumtion mehr schädigen, als die legitime Surrogirung an sich zu nützen vermag. Hier also sei der Springpunkt, wo die Wirthschaftspolitik ihren Hebel anzubringen hat, sie müssen Mittel und Wege suchen und finden, wie hier wirthschaftliche Scheintauschakte zu wahren Tauschakten werden.
Es frage sich dabei zunächst, welchem der wirth⸗ schaftspolitischen Organe kommt diese Misston am Richtigsten zu? Der Initiative des Einzelnen, dem Vereingwesen, der Gemeinde oder endlich den Staats⸗ behörden?
„Das Gesetz, sagt der Verfasser, kann und darf unmöglich die Mischung mit unschädlichen Sub- stanzen (in Bezug auf der Gesundheit schädliche Substanzen ist dieses ja schon geschehen) verbieten, es kann nur wollen, daß im einzelnen Falle stets das gegengetauscht werde, was der Eintaujchende zu empfangen glaubt. Liegt hier absichtliche Täuschung oder Irrthum in der Sache vor, so reicht ohnedies schon die hestehende Strafe und Civilgesetzgebung aus. Der Mangel liegt darin, daß der Einzelne nicht in die Lage gesetzt ist, in Bezug auf die tech- nische Zusammensetzung der Verbrauchsartikel klar zu sehen. Sollen diesem Mangel begegnende Einrich⸗ tungen aber möglichst allgemein fungiren, so ist gar nicht abzusehen, warum selche Institutionen nicht vielmehr von den lokalen Centren (den städtischen Gemeinden insbesondere) angebahnt werden sollen, um so mehr als der Beweis für nützliche Vorgänge dieser Art bereits schon in der communalen Praxis er⸗ bracht ist. Die deutsche Reichsgesetzgebung hat aber so⸗
ar in unserer Frage bereits ihre Schuldigkeit, frei⸗ ki nur negativ aber doch wirksam genug gethan in dem Markenschutzgesetze vom 30. No— vember 1874. So lange nämlich die Nachahmung von in symbolischen Zeichen irgend welcher Art be⸗ stehenden Marken in Deutschland vogelfrei war, war es fast Regel, daß Gegenstände, in deren Erzeugung ein Geschäftshaus sich einen guten Namen auf dem Markte erworben hatte, in geringerer Hualität, und daher natürlich meist in minderqualitätlicher Zu sammensetzung unter der Flagge jener Originalmarke nachgemacht wurden. Der Mangel des Marken⸗ schutzes war daher so indirekt zur Prämie der gewerblichen Fälschung geworden. Von diesem Ge⸗ sichtspunkt aus hat zweifellos das deutsche Marken · schutzn esetz der Waarenfälschung ihre schärfste Spitze abgebrochen; leider ist die ganze Legislative noch zu jung, die Konnivenz noch zu groß, die innere Eini- gung der deutschen Fabrikanten zur Abwehr gegen Tontrefagon nach Art der englischen Trade Mark Protection society in London und der Union des fabricants pour la protection internationale des Marques des fabriques et de la Repression de la Contrefagon zu Paris zu schwach, um hier überall ir als immerhin viel versprechende Anfänge zu
ehen.
Was aber nun der Staat, wie gesagt in posttiver Weise zu thun nicht berufen, dazu ist in hohem Maße die Gemeinde veranlaßt und in der Lage: zur Schaffung von Einrichtungen, welche in öffent- lich beglaubigter Weise (öeshalb ist ja zugleich nach dieser Richtung der Einzelne und seine Initiative in dieser Frage machtlos) Untersuchungen von Waaren aller Art, natürlich, soweit für Private, gegen eine bestimmte, den Ersatz der Koften des Instituts nicht übersteigende Gebühr. .
Aber auch das best konstruirte Werkzeug ist nutz⸗ los, wenn es nicht zweckgemäß verwendet wird oder gar werden kann. Es ist äußerst schwierig, für den Einzelnen den juristisch unanfechtbaren Beweis zu führen, daß die von ihm beim Wurstler gekaufte und die von ihm zur technischen Untersuchung gebrachte Wurst a. seien. Noch mehr als das: 1 kommt das Naturgesetz der Trägheit im Wirth= schaftsleben so sehr zur Geltung, als besonders auf dem Gebiete der am liebsten, weil am vortheilhaftesten gefälschten Nahrungsmittel: in dem Monopol, das den Verzehrungggewerben der Nachbarschaftsverkehr, in der Kleinlichkeit der Verhältnisse, die selbst vielen größeren, besonders den rasch emporgeblühten Städten anhaftet, liegen weitere Hemmschuhe für die Wirk⸗ samkeit solcher Institute. Hier muß daher eine un ⸗ abhängige Kolleftivperson eingreifen. Aber auch hier zeigt sich nicht jede Associationgform als passend.
Irren wir uns nicht, so paßt nicht nur, sondern gebührt diese Funktion den Consumvereinen, deren
weck es ja ist, billige und gute Verbrauchzartikel für ihre Mitglieder zu beschaffen. Gut und deshalb billig ist aber in der Regel nur die nicht gefälschte
Waare. Soweit aber eine Waare minder gut als die bisher gewöhnliche ist, sobald sie daher als Surrogat fungirt, ist ihre Billigkeit nur dann wahr, wenn ihr Preis dieser geminderten Qualität ent- spricht. Es ist daher Pflicht dieser Vereine, sich durch öffizielle Prüfung der von ihnen debitirten Wagren im Zweifelsfalle zu überzeugen: diese Pflicht liegt um so näher, je bequemer ihnen eine solche Möglichkeit gemacht ist. Die Konsum⸗
vereine sind aber auch als Kaufleute an beson · ders für diese Funktion geeignet. Sle kommen
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