1876 / 149 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Jun 1876 18:00:01 GMT) scan diff

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gesetz dar. Als leitende Grundsätze ergeben fich hieraus, wie die Motine hervorheben, die beiden folgenden:

I Selbständigkeit der Kirche im Gebiete der inneren kirch⸗ lichen Angelegenheiten,

2 volle und unbedingte Geltung der staatlichen Hoheits⸗ rechte über die Kirche in Allen, was über das Gebiet der inne⸗ ren kirchlichen Angelegenheiten hinausgeht.

Gegenstand der gesetzlichen Ordnung sind danach nur die äußeren Rechtsverhältnisse der katholischen Kirche, und letztere betreffen theils die verordnende, theils die richtende, theils die verwaltende Thätigkeit derselben.

Eine Ordnung dieser Verhältnisse erscheint, nach den Worten Des Berichts der Gesetz gebungsdeputation, um so nothwendiger, je weittragender die Bedeutung ist, welche die katholische Kirche in Folge des Unfehlbarkeitsdogmas auch den⸗ jenigen Lehren eines einzelnen ihrer Oberen beilegt, welche sich auf das Verhältniß der katholischen Kirche zur bürgerlichen Gesellsthaft, auf die „Beziehungen von Staat und Kirche“ beziehen. Es sollen dem gegenüber die Souveränetät und die Interessen des Staats gewahrt und insbesondere einer etwaigen Benutzung des sächsischen Gebiets zur Um—⸗ gehung von Gesetzen anderer Staaten und daraus er⸗ wachsenden Veranlassung zu Konflikten vorgebeugt wer⸗ den. Der erste Theil des Gesetzentwurfs (88§8. 1—7) umfaßt die verordnende Thätigkeit der Kirche. Nachdem im 5. L betreffs al ler Verordnungen der katholisch⸗ geistlichen

Behörden bestimmt ist, daß sie nichts den Staatsgefetzen zu denen nach „allgemeinem Staatsgesetz“ auch die Reichsgesetze ge⸗ hören Widersprechendes enthalten dürfen, wird in den 8 2 bis 5 das sogenannte Plazet geregelt. Die sächsische Staats⸗ regierung entscheidet sich für die Beibehaltung desselben in der Weise, daß dadurch die berechtigte Autonomie der Kirche nicht verletzt, „dieselbe im Gebiete der inn eren kirchlichen Angelegenheiten nicht berührt wird“, vielmehr eine Beschränkung des Plazet auf die äußeren kirchlichen Angelegenheiten eintritt. Die Motive erklären, daß gegen diese Gestaltung des Plazet ein Einwand aus der Autonomie der Kirche nicht genommen wer⸗ den kann, und daß auch den etwa gegen das Plazet als Prä— ventivmaßregel sprechenden Rücksichten des konstitutionellen Staats durch die gesetzliche Ordnung genügt sei.

Danach verlangt der Entwurf betreffs aller irgendwie in staatliche oder bürgerliche Verhältnisse eingreifenden kirchlichen Verordnungen allgemeinen Inhalts die in der Verordnung zu bekunden de Genehmigung der Staatsregierung. Diese Genehmigung kann nur vom staatlichen Gesichtspunkte aus ver— sagt werden, eine bez. derselben ermangelnde Verordnung aber 5 keinerlei vom Staate anzuerkennende Rechte oder

ichten.

Betreffs der nur innere kirchliche Angelegenheiten betreffen⸗ den allgemeinen Verordnungen verlangt der Entwurf Mitthei⸗ lung an die Staatsregierung zugleich mit der Verkündung, die Gesetzgebungs depukation dagegen im Anschluß an das bisher in Sachsen geltende Recht eine derartige Mitthellung vor der Verkündung.

Dieser Ordnung des Plazet, welches die preußische Gesetz⸗ gebung nicht kennt, sind die päpstlichen Erlasse aller Art in⸗ sofern unterworfen, als ihre Verkündung und Anwendung nur von einer inländischen, d. h. dem Staat verantwortlichen katholisch⸗geistlichen Behörde ausgehen darf.

Der zweite Theil des Entwurfs (85. 7 16) betrifft die richtende Thätigkeit der Kirche und entfpricht im Wesentlichen, mit nur wenigen Abweichungen, dem Inhalt der preußischen Gesetze vom 11., 12. und 13. Mai 1873.

Der Gesetzentwurf schließt die Geldstrafe auch als Diszi⸗ plinarstrafe aus und enthält keine Verfügung über die Verwei⸗ sung von Geistlichen in die der katholischen Kirche eigenthüm lichen Demeriten· oder Korrektions häufer. Beide Strafen sind nach preußischem Recht, wenn auch mit gewiffen Beschränkungen, zulãässig.

Der Zweck der kirchlichen Straf⸗ und Zuchtmittel wird in derselben Weise wie im preüßischen Recht (55. 3, 3 G. 13. Mai 1873. 5. 10, 4 G. 12. Mat 18735 beschränkt: Es darf durch sie die Befolgung der Staatsgesetze oder der auf Grund derselben von den zustaͤndigen Behörden erlassenen Anordnungen, sowie die freie Ausübung staatsbürgerlicher Rechte niemals „ge⸗ hindert“, d. h. wie die Gesetzgebungs⸗Deputation besonders fest⸗ stellen zu müssen glaubt, auch nichl gestraft“ oder geahndet“ werden. Damit soll jedoch nicht die Berechtigung der katholischen Kirche, durch die erlaubten Straf⸗ und Zuchtmittel auf Erfüllung der im §. 82 des Personenstandsgesetzes vom 6. Februar 1875 anerkannten kirchlichen Verpflichtungen in Bezug auf Taufe,

Das Recht der Beschwerdeführung bei der Staatsregierung als Schutzmittel gegen den Mißbrauch der kirchlichen Straf⸗ und Zuchtmittel ist schon in der Verfassungsurkunde Sachsens begrün⸗ det. Abweichend von dem preußifchen Gesetz vom 12. Mai 1873, welches die Berufung an den „Königlichen Ge⸗ richts hof für kirchliche Angelegenheiten! als das einzige Mittel, Verstöße gegen das Gesetz zu rügen, hinstellt, wird nach vorliegendem Entwurf das Recht und die Pflicht der Staatsregierung, von Amts wegen einzuschreiten, durch jenes Recht nicht beseitigt. Andererseits aber beschränkt sich hier ganz dem preußischen Recht entsprechend die Kompetenz der , auf „die staatliche Seite der ergangenen Ver⸗ ügung“.

Eine staatliche Mitwirkung bei Vollstreckung kirch⸗ licher Disziplinarstrafen und bei Führung kirch⸗ licher Disziplinarunterfuchungen ist, falls nicht staaft— liche Bedenken obwalten, zulaͤssig. In ähnlicher Weise fordert das preußische Gesetz vom 123. Mai 1873 (8. 9) betreffs der staatlichen Mitwirkung bei der Vollstreckung die Vollstreckbarkeits⸗Erklärung Seitens des Ober⸗Präfidenten.

Der dritte Abschnitt des Gesetzentwurfs (55. 19 26) be⸗ handelt die staatlichen Erfordernisse für Bekleidung eines geist⸗ lichen Amts und „ordnet dieselben im Wesentlichen so, wie die einschlagenden Bestimmungen der preußischen Gesetzgebung“.

Als Vorbildung zu einem „geistlichen“ Amt ist demgemäß die Ablegung der Entlassungsprüfung auf einem deutschen Iymnastum und die Zurücklegung eines dreijährigen theologischen Studiums auf einer deutschen Staatguniversität er⸗ forderlich. Kandidaten, die eine derartige Vorbildung nicht darthun können, müssen eine besondere, auf Feststellung ihrer allgemeinen wissenschaftlichen Bildung gerichtete Prüfung bestehen. Dieselbe ist öffentlich und muß (richt blos kann, wie nach preußischem Recht) mit der theologischen Amtsprüfung verbunden werden, soll jedoch stets als eine besondere Prüfung er— scheinen.

Unbedingt ausgeschlossen von der Berufung zu einem geift⸗ lichen Amt sind die Zöglinge von Seminarien, welche unter Leitung des Jesuitenordens oder einer diesem Orden verwandten religiösen Gengssenschaft stehen. (Vergl. Reichs⸗Ges. 4. Juli 1872.)

Das Recht der staatlichen Einsprache (exclusiva) ist dem preußischen Gesetze vom 11. Mai 1873 gemäß gestaltet. Mit Rücksicht aber auf die in Sachsen bereits bestehende Pflicht der latholisch⸗ geistlichen Behörden, jede Erledigung eines geist⸗ lichen Amtes anzuzeigen, sowie das in gleicher Weise bereits bestehende Erforderniß der staatlichen Genehmigung einer jeden neuen Anstellung von Beistlichen, endlich auf die geringe Zahl der katholisch⸗geistlichen Aemter in Sachsen, hat der Entwurf die Anordnung eines besonderen Einspruchsverfahrens, wie sie das preußische Gesetz vom 11. Mai 1873 (85. 15 17, 28) enthält, für entbehrlich gehalten. .

Der Entwurf schließt mit der Behandlung einzel⸗ ner Theile der verwaltenden Thätigkeit der Kirche, welche für das. staatliche Oberauffichtszrecht außer der Verleihung kirchlicher und geistlicher Alemter in Betracht kommen. Hervorzuheben ist 1) daß der Entwurf, im Gegensatz zum preußischen Gesetz vom 31. Mai 1873 —, wonach Nieder“ lassungen der Orden oder ordensähnlichen Kongregationen, die sich ausschließlich der Krankenpflege widmen, fsort— beftehen bleiben, nur Mitgliedern solcher Frau en kongre⸗ gationen, die sich ausschließlich der Krankenpflege widmen, als Einzelnen die Thaͤtigkeit im Lande gestattet. Die Ge⸗ setzgebungs⸗Deputation dehnt diese Befugniß auf solche Kongre⸗ gaͤtionen, die innerhalb des Deutschen Reichs ihre Nieder⸗ lassung hahen und auch auf dis Kinderpflege aus, verlangt jedoch, daß jene „Einzelnen“ die Reichsangehörigkeit be⸗ sittn. 2) Daß die Errichtung von geistlichen Brüderschaften (con- fraternitates), über welche das preußische Gesetz vom 31. Mai 1873 nichts bestimmt, verboten wird, falls dieselben mit Orden oder ordensähnlichen Kongregationen in Verbindung stehen.

Statistische Nachrichten.

Uebersicht über die vom Lloyds Register of British and Foreign Shipping, bezieh ungsweise vom

Germanischen Lloyd und vom Bureau Veritas klassi⸗

fizirten dentschen Kauffahrteischiffe nach dem Bestande der selben am 1. Oktober 1875. Am 1. Oktober 18755 betrug die Zahl der nach dem Gesetze vom 25. Oktober 18357 (Bundes ⸗Ge⸗ setzblatt Seite 35) in ein Schiffsregister eingetragenen deutschen Kauffahrteischiffe 5i35. 3022 dieser Schiffe waren am 1. Oktober 135375 mit Klassen⸗Attesten des Lloyds Register ok British and

des Bureau Veritas versehen, und zwar waren klassifizirt 1) vom Lloyds Regifter of British and Foreign Shipping überhaupt 136 Schiffe, davon 86 Schiffe „erster“, 44 Schiffe „zweiter“ und 6 Schiffe „dritter“ Klasse; 2) vom Germanischen Äloyd überhaupt 1583 Schiffe, davon 1503 Schiffe „erster“, 73 Schiffe, „zweiter und Schiffe „dritter. Klasse; 3) vem Bureau Veritas überhaupt 2112 Schiffe, davon 1974 Schiffe „erster', 131 Schiffe „zweiter“ und 7 Schiffe „dritter Klasse; 4) von den vorgenannten drei Gesellschaf⸗ ten gleichzeitig 8 Schiffe, sämmtlich „erster“ Klasse, übereinstimmend

von den drei Gesellschaften; 5) vom Lloydg Register of British and

Foreign Shipping und vom Germanischen Lloyd gleichzeitg 10 Schiffe, davon 6 Schiffe „erster' Klasse, ühereinstimmend von beiden Gesell= schaften; 6 vom Lloyds Register of British and Foreign Shöpping und vom Bureau Veritas gleichzeitig 50 Schiffe, davon 29 Schiffe „erster Klasse und 20 Schiffe zweiter“ Klasse, übereinstimmend von beiden Gesellschaften; 7) vom Germanischen Lloyd und vom Bureau Veritas gleichzeitig 741 Schiffe, davon 737 Schiffe „erster / Klaffe und? Schiffe zweiter Klasse, übereinstimmend von beiden Gesellschaften. 2113 der einregistrirten deutschen Kauffahrteischiffe waren am 1. Ok- tober 1875 von den vorgenannten drei Gesellschaften nicht klassiftzirt.

Ihrer Heimathangehörigkeit nach vertheilen sich diese letzteren Schiffe

auf die Gebiete der einzelnen deutschen Seestaaten wie folgt: Es waren heimathangehörig Schiffe: a. in Preußen 1629, und zwar in der Provinz Preußen 72, Pommern 353, Schleswig -Holstein 657, Hannover 547, b. Mecklenburg ⸗Schwerin 140, e. Oldenburg 196, d. Lübeck 14, e. Bremen 41 und f. Hamburg 93, zusammen 21 13 Schiffe.

Gewerbe und Handel.

Nach dem Rechnungzabschluß der Halle⸗Sorau⸗Gube ner Eisenbahn für 1875 hetrug die Gesammteinnahme incl. Reste aus 1874 et retro 4 048,309 S6, die Gesammt⸗Betriebsaut⸗ gaben ingl. Refte pro 1874 ot retro 2,80 309 M Es ist demnach ein Ueberschuß von 1,ů238, 000 6 verblieben gegen 682, 196 M im Jahre 1874. Hierauf sind zur Verrechnung gekommen: Rücklage in den Reservefond 56,0. A, desgleichen in den Erneuerungsfond 399,800 , desgleichen in den Erneuerungsfond als zweite Rate des pro 18765 noch zu deckenden Resteßz von 180 000 60 mit 60000 6, Zinsen der Prioritätz⸗Obligatianen pro 1875 (incl. des Theilbetrages pro IV. Quartal pr. der am 1. April 1875 fälligen Coupons) 1,632, 0900 , KUmoitisation der Prioritäts⸗ Abligationen Litt. A. und B. 109,215 46, Zinfen der schwebenden Schuld 348584 a6, Reserve für rückständige, zur Zeit noch nicht liquide gestellte Betriebsausgaben pro i875 133,500 6, in Summa 2129, 959 M. Das Betriebsfahr 1875 schließt sonach mit einer Unter= bzlanz von 89l, 959 M Hierzu treten die im Fahre 1875 für das Jahr 1874 geleisteten, s. 3. nicht veranschlagten Restausgaben mit 75, 5355 H, ferner der ultime 1874 fer n, etriebgzuschuß mit 1,297, 872 46, so daß ultimo 1875 eine Gesammtschuld von 2,265,770 M vorhanden ist. Im Vergleich zu dem Vorjahre sind die Einnahmen um 551,966 H, die Ausgaben um 36,162 M gestiegen. Die Ausgabe für den Betrieb exkl. Reste betrug pro 1875 in Prozenten der Brutto Einnahme 38,37 0, pro 1874 hat dieselbe exkl. Reste dagegen 78, s oυι betragen. Der Verkehr der Bahn hat sich den Verhältnissen entsprechend ent. wickelt, es sind 1,182 997 Personen und 649.083 Tonnen 1000 Kilogr.) Güter befördert worden, wofür 1,144,554 M resp. 2 525, 669 vereinnahmt wurden.

Aus dem Jahresbericht der Warschau⸗Bromberger Cisenhahn theilen wir Folgendes mit: Die Konzessson umfaßt: 1) die Hauptbahn von Lowicz über Alexandrowo zur preußischen Grenze und 2) den Nebenflügel von Alexandrowo nach Ciechoeinek, zusammen 137, Werst. Das Baukapital besteht aus 15,190 Aktien 38 1990 Rbl. und 9364 Aktien ü 500 Rbl., im gesammten Nominal= werthe von 6201, 900 Rbl, denen der Staat 28, 045 Rbl. pro anno, d. i. 45 /o gurantirt; außerdem sind fernere 605 Aktien X 5090 Rbl. emit irt, Ende 1875 blieben noch in Umlauf: 14419 Aktien à 100 Rbl. und 9430 Aktien à' 500 Rbl., zusammen 6, 156 960 Rbl. amortisirt waren demnach 771 Aktien 12 100 Rhbl. und 539 Aktien à 5900 Rbl.,, zusammen 346,000 Rbl. Die Einnahme des Jahres 1875 betrug: a. aus dem Personenverkehr 329,543 KRbl., baus dem Güterverkehr 537,364 Rbl., e. sonstige Einkünfte 171,655 Rbl, zusammen 1938,361 Rbl. Die Ausgaben waren nachstehende: für die allgemeine Verwaltung 26,129 Rbl., für die Bahnadministration s8, 66 Rbl., für die Bahnerhaltung und Renovationen 210 506 Rbl, für den Betrieb 109,551 Rbl., für den Fahrpark 361,209 Rbl., für außerordentliche Ausgaben 88,8388 Rbl, zusammen 834,450 Rbl. Die Nette. Einnahme betrug demnach 2035, 910 Rbl; die Zuzahlung des Staates aus Anlaß der Garantie umfaßt 756, 134 Rbl.

Im Anschluß an die zu Nürnberg stattfindenden Kongresse der selbständigen Bäcker einerseits und Müller und Mühlen ⸗Interessenten andererseitz, findet vom 13. bis zum 27. August eine inter⸗ nationale Ausstellung von aschinen ˖ Geräthschaften, das Bäcker und Mällergewerbe betreffend, statt. Gleich den Bäckermeistern 2c. beabsichtigen sich nun auch die selbständigen Kon⸗ ditoren zu einem allgemeinen deutschen Verbande zu organisiren.

Verkehrs⸗Anstalten.

New Jork 24. Juni. Das Postdampfschiff des Norddeutschen Lloyd Donau“, Kapitän R. Bussius, welches am 10. Juni bon Bremen und am 25. Juni von Southampton abgegangen war, ist

.

Eubbastatis nen, Aufgeb ste, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Po489 Aufgebot 551m

Dem Kaufmann O. Sundin ö. , n angeblich der ihm von dem ehemaligen König, ö. zu Stettin unter dem 8. August 1873

z; an der

guegeftellte Pfandschtin ars 44 gültig iber sehent Gubheissior vergeben werden und steht hierzu S460 Thlr. gleich io, 200 M Berlin⸗Stettiner Eisen˖ n . . . nh, . 9 5 ** ] eau des Unterzeichneten, niggrätzerstraße 92, ursprünglich öb6 Thlr. jetzt Sa66 6 verloren] ze. Dune ef , , n, dingungen eingefehen und Anschlagz Extrakte gegen Erstattung der Kopialien in Empfang genommen werden können.

bahn⸗Stammaktien verpfändet für 1 Darlehn von

an diesen Pfandschein irgend welche An⸗ . zu . vermeint, insbesondere dessen jetziger Inhaber wird aufgefordert, sich bei uns und zwar spätestens in dem

ausgeschlossen und der aufgebotene Pfandschein be⸗ an . Ausfertigung für den Kaufmann Sundin als ungültig erklärt werden wird. Stettin, den 13. Juni 1876. Königliches Kreisgericht. Abtheilung für Civil -Prozeßsachen.

5490 Aufgebot. ] ö Tischlermeister C. Laß in Stettin ist an

Creditgesellschaft ausgestellte Pfandbrief Nr. 2219, . ip. Emission 1828 über 100 Thir. nebst Talon verloren gegangen.

zu haben vermeint, insbesondere dessen jetziger In⸗

ätestens in dem . 14. Oktober 18276, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreigrichter Hückstaedt an Gerichtsstelle im Terminszimraer Nr. 3 anstehenden Termine zu mel⸗ den, widrigenfalls er damit für immer ausgeschlossen und der aufgebotene Pfandbrief behufs neuer Aus fertigung für den Tischlermeister C. Laß als ungül⸗ tig erklärt werden wird.

Stettin, den 14. Juni 1876.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung für Civil⸗Prozeßsachen.

13620] Eroclamm.

Dem Gärtner Christian Matthaci von hier, jetzt in unbekannter Abwesenheit, wird hiermit be⸗ et gemacht, daß seine geschiedene Ehefrau Hen— riette Wilhelmine, geborne Rüprich, hier, gegen ihn eine Klage eingereicht hat, mit dem Antrage: ihn kostenpflichtig zu verurteilen, der Klägerin zu ihrem Unterhalt auf deren Lebenszeit wöchentlich 6 praenumerando zu zahlen. Der ꝛc. Matthaei wird hiermit zur Beantwortung der Klage auf den 2. September 1876, Bormittags 117 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichtsrath Holtze an hiestger Ge—= richtsstelle, 1 Treppe hoch, Zimmer Nr. 11, geladen, in diesem Termine persönlich, oder durch einen ge⸗ hörig legitimirten Vevollmächtigten zu erscheinen, widrigenfalls die in der Klage angeführten That⸗- sachen und Urkunden, über welche keine Erklärung erfolgt, auf Antrag der Klägerin für zugestanden und anerkannt erachtet und was den Rechten nach daraus erfolgt, im Erkenntniß ausgesprochen werden wird. Halle g. S., den 8. April 1876. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

5546 . l In gehe betreffend den Konkurs der Gläubiger der Ehefrau des Gastwirths Haun in Gehrden, nachher Holtensen, ist Ausschluß aller nicht an . gemeldeten Forderungen von der Masse erkannt und zum öffentlich meistbietenden Verkaufe der zur Masse gehörigen Halbbrauerstelle Haus Nr. 30 am Damme in Gehrden Termin auf Dienstag, den 1. August d J., Nachmittags 3 Uhr, auf dem Rathskeller in Gehr⸗ den angesetzt, en Kauflustige eingeladen werden. Zu der ausgebotenen Stelle gebören ein Wohn— baus und Stallgebäude, zu 5100 M beim Deuischen l nir versichert, und etwa 3 Morgen 98 Quadr. Rüthen Grundbesitz. Die Verkaufbedingungen kön nen 8 Tage vor dem Termine auf hiesiger Gerichts⸗ schreiberei eingesehen werden. Zugleich werden Alle, welche an den Kaufgegen staͤnden Eigenthums⸗ Näher, lehnrechtliche, fidei⸗ kommissarische, Pfand und andere dingliche Rechte, inzbesondere auch Servituten und Realberechtigungen

3 eines Theils der hölzernen Uferschälung r

schri Offerten sind zu obengedachtem Oktober 1876, Vormittags 115 Uhr, sichrift versehene ö , w . ö . der etwa erschienenen Submittenten die Eröffnung mine zu melden, widrig der Suhmissionen stattfindet.

5h43] Bekanntmachung.

sigen Post- und Telegraphenbehörden an Packnapier (jährlich etwa 5000 Ries Packpapier und 40 Centner ü Makulatur⸗ [Stroh] Papier) vom 1. Januar 1877 geblich der von der hiesigen National⸗Hypotheken⸗ z soll im! Wege bes allgemeinen Anbietungz ver fahrens von Neuem vergeben werden.

ö ebräuchlichen Papiersorten können bei der Ge⸗ Wer an diesen Pfandbrief irgend welche Ansprüche n,, des General. Hoftamts, Leipziger. ; straße 15, 3 Treppen, eingesehen bez. besichtigt haber, wird aufgefordert, sich bei uns, und zwar „erben.

mit der Aufschrift:

verfehen, verschlossen bis zum 31. Juli an die obengenannte Geheime Kanzlei frankirt einzusenden.

5495] Bekanntmachung.

veranschlagt mit 981,63 6, zum Bau des neuen Garnison ⸗Lazareths soll dem Mindestfordernden über tragen werden, wozu ein unbeschränkter Submisstons—⸗ Termin auf ö Mittwoch, den 5. Zuli er, Vormittags 19 Uhr, im diesseitigen Geschäftslokal, Hinterroßgarten Nr. 32353 anberaumt ist, woselbst auch die Be—⸗ dingungen zur Einsicht ausliegen.

an genanntes Geschäftslokal eingereicht, auch in den Offerten angegeben werden, daß die Submittenten von den Bedingungen Kenntniß genommen und die— selben ihren Offerten zu Grunde gelegt haben.

Verkäufe, Verpachtungen⸗ Submissionen 2c.

Sub mission.

Die Zimmerarbeiten und Materialien zur Er⸗

iedrichsgracht sollen im Wege der öffent⸗

Bezügliche, versiegelte und mit entsprechender Auf⸗

Berlin, den 24. Juni 1876. ( Cto. 2265/6.) Schrobitz, Königl. Baurath.

Die Lieferung des laufenden Bedarfs der hie—

Die Lieferungsbedingungen und Proben von den

Anerbieten zur Uebernahme der Lieferung sind

„Angeboi auf die Lieferung von Packpapier“

Kaiserliches General ⸗Postamt.

Die Lieferung von schwiedeeisernen I-Trägern

Die verstegelten Offerten müssen vor dem Termin

stönigsberg, den 24 Juni 1876. aden Garnison · Lazareth.

[oh] Bekanntmachung. Die Lieferung der für etwa 140 Unterbeamte des Bezirks der Ober ⸗Post⸗Direktion in Coklenz vom Jahre 1877 ab erforderlichen Dienst ⸗Beklei⸗ dungsgegenstände, bestehend in Mützen, Bein⸗ kleidern, Dienströcken und Mänteln, soll im Sub⸗ missionswege vergeben werden. . . Die Submissiongbedingungen können im Dienst—⸗ zimmer der Ober ⸗Post⸗Direktion während der Ge— schäftsstunden eingesehen, auf Verlangen auch, so⸗ weit der Vorrath an Exemplaren von derselben reicht, mitgetheilt werden. . . Lieferunzslustige wollen ihre Anerbieten mit der Aufschrift: „AUnerbieten zur Liefernng, von Dienstbekleidungsgegenständen für Unter⸗ beamte“ bis zum 15. August 1876 versiegelt und frankirt an die hiesige Ober⸗Post⸗Direktion ein⸗ reichen. Coblenz, den 23. Juni 1876. Der Kaiserliche Ober ˖ Post ˖ Direktor. Geheime Postrath. pandtmann.

. Bekanntmachung.

Für die unterzeichnete Werft sollen 10000 Eß— näpfe und 10060 Trinkgeschirre aus verzinntem Eisenblech, 10,000 Löffel aus Metall ⸗Komposition, 10,0090 Gabeln aus Eisen beschafft werden.

Fiscalische Bauten.

Invalidenstraße 44/46. ; Das Staaken von 3590 ) Mir, Decken soll im versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen, Wege öffentlicher Submisston vergeben werden. einzureichen. Reflektanten können die Bedingungen täglich in! Berlin, den 24. Juni 1876. dem Bau⸗Verwaltungs Bureau einsehen und werden ̃

Bekanntmachung.

Zum Neubau des hiesigen Garnison ⸗Lazareths sollen g immeranhelteen 2) , Klempnerarbeiten -

Dachdeckerarbeiten 4) . Steinhauerarbeiten, inkl. Lieferung von

KJ J ö . . Schlosser⸗ un miedearbeiten . ö , ] ö an den Mindestfordernden e ,, nn . in, ö cr., Vormittag

Uhr, in unserem Bureau, Brubacherstraße, im Lazarethgebäude, anberau⸗ ö

. Die . können daselbst bis zum gedachten Termin, zwischen S bis 12 Uhr Vor- und

eingeladen ihre Offerten ebendaselbst bis zum Ertöff⸗ nunggztermine, den 8. Juli er, 12 Uhr Vormittags,

(a Cto. 28/6) Die Bau⸗Verwaltung.

veranschlagt zu 29,754 (t. ö ä

ö 65690,

2 bis 6 Uhr Nachmittags eingesehen werden. . . cr den 19. Juni 1876. (274 6.)

Kaiserliches Garnison⸗Lazareth.

Gesellschaft, Herrn Banguier chardt zum. . Französische eingelöst werden.

vom Fälligkeitstage ab.

Vcridõosfuns;. umsõrtifatiõn, Sinszahiung .- i. Von Fffentsichen Papieren.

ien⸗ s t Alexandra⸗ öh, . Aktien n. 9 Perliner gemeinnützige Baugesellschast. Der Dividendenschein Nr. 4, Serie LV. wird vom 1. bis 15. Juli e. in den Geschäftsstunden vom 1. bis 51. Juli c, in den Geschäftsstunden von 9 bis 12 Uhr im Comtoir des Schatzmeisters von 9=-12 Uhr im Comtoir des Schatzmeisters der der Gesellschaft, Herrn Banquier Hackel, Firma ackel Firma Pt. Bor. Yi. Borchardt zum., Französische Straße 32. mit tr. 32, mit 15 Mark 17 M eingelöst werden, woselbst bis dahin auch der Nach §. 22 des Statuts ver bereite am 1. Juli 1872 fällig gewesene Dividenden- jühren die Dividenden nach Ablauf von 4 Jahren schein Nr. 9 II. Ausgabe zu präsentiren ist, welcher Hiervon wird der Divi- sonst laut 8§. 21 des Statuts dem Reservefonds dendenschein Nr. 5, Serie III. betroffen, wenn der verfällt. ; selbe bis zum Monat Juli c. nicht präsentirt wer⸗ Berlin, den 24. Juni 1876.

Berlin, den 24. Juni 1876. Das Kuratorium der Alexandra⸗Stiftung.

Köln⸗Mindener Eisenb

Der Dividendenschein Rr. 3 Serie IV. wird

Der Vorstand der Berliner gemeinnützigen Baugesellschaft.

Die nach Abzug der bereits bezogenen Abschlagsdividende von Æ 15 2 0so verbleibende Restdividende von 2e oder

kann vom 1. Juli d. J. ab . . Berlin bei dem Herrn S. Bleichröder und der . J. k in Hamburg bei der RNorddeutschen Bank, (. i t a. M. bei den Herren M. A. von Rothschild & Sähne und . bei der . der Bank für Handel und Industrie in den gewöhnlichen Geschäftsstunden bis zum 15. Juli er. incl., in Düsseldorf am 1., 3. r Vormittags von 9 bis 12 Uhr und . in Köln ö . ar h ,, blief des Rest Dividendescheins Nr. 5 erhohen werden. . . K Yen e . sind den Zahlstellen mit numerisch geordneten Verzeichnissen zu

Köln, den 25. Juni 1876.

MS. 12, 60

3. und 4. Jusi cr. im Bureau des Bahnhof-⸗Inspektors daselbft

Die Direktion.

Köln⸗Mindener Eis enbahn⸗Ges ellschaft.

5 2 '

in Hamburg bei der Norddeutschen Bank, ö. 1 en n a. M. bei den Herren M. A. von Rothschild & Sähne und

bei der Filiale der Bank für Handel und Industrie

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Trauung u. s. w. hinzuwirken, in Frage gestellt sein. Foreien Shipping, beziehungsweise des Germanischen Lloyd und l heute Morgen 4 Uhr wohlbehalten hier angekommen'

icht Lieferungsofferten sind versiegelk mit der Aufschrift ir ewöhnlichen Geschästsstunden vom 1. bis incl. 15. Juli er. ; ,,, , afl in dens wöbhlich eth gethan. zun Hi led inulgäezan des Bahnhof. Inspeltörs daselbst

2 haben vermeinen, zu obigem Termine unter der

das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber ver hd un mi lin i nnn, Term Sastagz f K, soren, geht. Fedech, sind von der Berg flichtung kur im . der unterzeichneten Behorde anberaumten

R i * . u . Inserate für den Deutschen Keichs⸗ u. Kgl. Preuß. OS effentl iche Anzeiger. Inserate nehmen an: das Central ⸗Annoncen⸗ Aut ell ung 2st) befreit, welche ihre Ansprüche im i n,,

. e. ; ; 2 r ñ is dneten Verzeichnissen zu Staats ⸗Anzeiger, das Central ⸗Handelsregister und daz Bureau der deutschen Zeitungen zu Berlin, ine vom 8. d. M. bereits angemel nine, ; . Mehrere Dividendescheine sind den Zahlftellen mit numerisch geor d Steckbriefe und Untersnchungs-Sachen, S. Industrielle Etahlissementa, Fabriken und ö : rei e, tern . , .

poftblatt nimmt ant die Königliche Expedition . Mohrenstraße Nr. 46 die Annoncen⸗ Expeditionen des det haben. ; Anträge gegen Erstattung der Kopialien von MS O 2s Da pro 1875 auf die Stammaktien La. B. sich die Dividende höher stellt, als auf die alten dra Nentschen Reich Anzeigers und Königlich z. . . 6 k ach ungen den n n met n n h) o ge ng; . e rs witz II . nir ern dhe , liegen in der Stammaktien, 8. sind 3 Grund der 8§§. 10 und 12 des Statut -Nachtrags vom ö Juni 1868 gi RNrenßischen Ktaats⸗ Anzeigers! 3. Verkäufe, Verpachtungen Zuhmissionen to. 7 Iitsraris ch Anzeigen. ungen. vütt nnn 3 Winner . rig * i ö nigliche . - . Registratur der Kaiserlichen Werft zur Einsicht aus. Stammaktien La. B. vom 1. Januar d. J. ab sowohl in der Dividende, als auch in le. 1 . BVerlin, 8. N. Wilhelm⸗Straße Nr. 32. 4. Verlossung, Amortisation, Zinszahlung 5. Theater- Anzeigen. In der Börsen- ö De en , mri gr. ,,, Lehnsproklama.

4 * n. 8. . ven Sffentlichen Papieren. 5. Familien Nachrichten. Annoncen ⸗Bureaus. Kaiserliche Werft. laufenden Jahre von einem noch näher zu veröffentlichenden Termine ab gen nach dem statutenmãßigen Auf den Antrag der Vormundschaft des mino-⸗ ö

. we 1 4611] Schema der letzteren neu ,,, . , Die noch kurstrenden Dividende⸗ j ĩ̃ F . z . ine der Aktlen La. B. Rr. 3 bis incl. 5 sind ferian werthlos. KGöteckbriefmt und Untersuchungs · Sachen. heilung für Untersachungssachen. Kommisston II. Jaekel aus Grabow, ist die Untersuchung wegen Schmidt, geboren am 26. Dezember 1852 zu Lie— ; 9 ĩ ! ̃ . f suchungs · Sach für Voruntersuchungen. Verlassens des deutschen Reichsgebiet ohne Erlaub— benzig, Kreis Freistadt, heimathsberechtigt . Dorf rennen August Friedrich Peters auf Rossom löhd2] e nn, , stüln, den 28. Juni 186 Die Direkti Steckbrief. Gegen den Schachtmeister Emil —— niß und Verweileng nach erreichkem militärvflichtigen Kontopp, Krels Grünberg, ' Paul Karl Richard werden hierdurch alle Diejenigen, welche an das mit Zur Verdingung, . i. die hiestgen Artillerie⸗ te iret tion. Werner ist die gerichtliche Haft wegen qualifizirter Oeffentliche Vorladung. Wider nachbengnnte Alter gußerhalb desselben, um sich dem Eintritt in Quaschning, eboren am Fach ah g zu Boyadel, Landeslehnsherrlicher Bewilligung von der gedachten Anstalten und das Baraken g auf 13 3 5. ; Urkundenfãlschung in den Akten W. 151 46 1876 Heerespflichtige: I) den . Jacek alias Stam den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu Kreis Grünberg, 5) Johann Friedrich Gotthold Vormundschaft verkaufte, in dem hiestgen Herzog- Schieß platze bei Falkenberg O / S. ꝛc. pio rsor Komm. 1I. beschloffen worden. Die Verhaftung hat Pin auß Eiazenics, Yden Kemmis Julius Marcuz entziehen, in Gemäßheit der Anklage vom 22. März Rätsch, geboren“ am 15 Juli 1853 zu Grünberg, thume im ritterschaftlichen Amte Strelitz helegene derlichen Bedarfs ven t nicht ausgeführt werden können. Es wird erfucht, alias Hirsch aus Schildberg, 3) den Knecht Joseph d. F. auf Grund des §. 140 des Beutschen Straf? 6) Gul Ferdinand Reinhold Stürmer, geboren am Mannlehngut Rossow nebst Zubehörungen aus einem eirea 5g ,,. 8 3. denselhen im , n n. festzunehmen und mit Lobezak aus Kaliszkowico daligkle, 4) den Nützen gesetzbuches eingeleitet worden. Zur Verantwortung 2. Januar 186553 zu Grünberg, 7) Friedrich Wilhelm Lehn⸗, Fideikommiß , Näher⸗, Retraktg⸗, Revo circa zog Ct, ,, nenn allen bei ihm si vorfinden den Gegenständen und macher Salomon Jacob aus Keinpen, 5) den An und zum öffentlichen mündlichen Verfahren in der Maͤder, geboren am 4. Mai 1853 zu Droschkau, . kations⸗,, Reunions⸗, Reluitions,, Agnations und eirca 30,000 Ctr. Würfel ˖ Steinkohlen, Geldern au die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion ton Stanislaus Pawlowski aus Martzalki, 6 den Sache ist ein Termin auf den 28. ugust 1876, Kreis Grünberg, 8) Johann Paul Ferdinand Reinsch, Succgesstonsrechte oder aus sonst irgend einem lehn⸗ ist Vormittags hierselbst abzuliefern. Berlin, den 22. Juni 1876. Leon Skowronski alias Kaprab au Kempen, 75 den Vormittags 9 Uhr, in unserem Sitzungsfaale geboren am 253. Juni i853 in Kontopp, Kreis Grün⸗ rechtlichen Grunde fetzt oder künftig Ansprüche zu am Mittwoch, den 1er, Full er, Vormittan Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Unter- Kommis Moritz Tworoger aus Zmyslong ligocka, Kr. L anberaumt worben., Die obengenannten An⸗ berg, sind angeklagt, sich dem Eintritt in den Bienst aben vermeinen, geladen und aufgefordert, daß sie! 19 Uhr, in Sub Uuchungs sachen. Kommission JJ. für Vorunter⸗ 8) den Kommis Joseph Jakobowicz aus Baerwalde, geklagten werden zu diesem Termine mit der Auf des stehenden Heeres oder der Flotte dadurch ent⸗ 1 in dem zur Anmeldung solcher Rechte auf Freitag, im Bureau der unterzeichneten Verwaltung, ein , chungen. Beschreibung. Alter: 42 Jahre, ge 9) den Arbeiter Friedrich Rostalski aus Szklarka , vorgeladen, zur festgesetzten Stunde zu er- zogen zu haben, daß ste ohne Erlaubniß entweder den 18. August d. J misstenstermin ankergumt worden, zu n n 3 . , 3 ng. beren am 20. Juli 1835. Geburtsort? Rinteln. myslniewèka, 10) den Arbeiter Joseyh Jurezynski scheinen und die zu ihrer Vertheidienng dienenden das Bundesgebiet verlassen haben oder sich außer peremtorisch anberaumten Termine Dilttags 13 Uhr tiongfäͤhige Unternehmer wit dem 5 4 E fallenden halbjährigen Zintzcoupons der Prier tätè- SGöeöße: 5 Fuß 5 Zoll, Haare und Augenbrauen: aus Mianowice,ů 11) den Joseph, Ciestelgkl aus Beweszmittel über ganz beffimmt anzuführende halb deffelben aufhalten und ist deshalb gegen diese vor Großherzoglicher Lehnkammer allhier in Person geladen werden, die auf Grund der daselbst Cr . Die Einlösung der am 1. Juli d. Js. . . hellblond. Kinn: gewöhnlich. Mund: breit. Ge⸗· Marszalki, 12 den Thomas Bublik aus Mierkow, Thatfachen mit zur Stelle zu bringen oder solche von unterzeichnetem Gericht wegen unerlaubter Aus— oder durch genugsam Bevollmächtigte erscheinen, ihre Einsicht ausliegenden Hedingun gen Abgefaßten Of Obligationen 1, 11. J. und II. Emisston . 6 eh ; sichtsbildung: rund. Zähne; tollständig. Gestalt: 13) den Anton Kutzner aus Rogaszyce, 14) den dem Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, wanderung die Untersuchung eröffnet worden. Die⸗ vermeintlichen Ansprüche zum Terminszprotokolle rein ferten versiegelt und mit der Aufschiift: . . in Berlin bei dem Herrn S. Ble . Hhescuschaft unterfetz;. Sprgche; deutsch. Gefondere Kenn, Abam Holka aus Doruchow. 19) bens Tagearheiter— daß ste noch zu demselben herheigeschafft werden selben werden aufgefordert zu dem am J. Septen und genau angeben, solche völlig und genügend be⸗ „Submisstion auf Brennmatertallen Lieferung der Direktian der Dis u gn n, ; zeichen. Der 2c. Werner hat ein aufgedunfenes Ge. sohn Göttlieb Gadek aug Olazöwa— 6) den Carl können. Im Falle des Ausbleiben wird mit der ber i875, Vorm. 10 Uhr, in dem hiessgen Ge⸗ scheinigen und wegen deren Ausübung und Geltend. versehen, rechtzeitig abzugeben resp. portofrei ein- in 8 bei zer et ent e, Rü. von Rothschlld & Söhne und cht, ein Flügel feiner Nase ist gespalten und das Walter aus Imytzlona ligocka, 1 den Joseph Untersuchung und Entscheidung in contumadiam ver richtsgebäude, JZimmer Nr. Aö, anberaumten Audienz« machung sich bestimmt, unumwunden, ohne allen zusenden. ö in Frankfurt a M. Bei den , . der Vant für Fandel und Industrie, eine Auge etwas kleiner. Wieloch aus Vogtei Grabow, is) ven Joseph Ro“ fahren werden. Kempen, den 30. März 1875. Termine pünktlich zu erscheinen und die zu ihrer . Vorbehalt und ohne Fristgesuch erklären, oder ze. Offerten von Unternehmer. welche diese Se ; . 37 bei der nin ae. 15. Juli er ! kitta aus Kraskow, 19) den Knecht Egidius Witecki Königliches Kreisgericht 7. Abtheilung. Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle wärtigen sollen, daß sie mit ihren gar nicht oder dingungen nicht mit Namensunterschrift oder erstere in den gewöhnlichen Geschästsstunden vom J. 96. 6 lter im Bureau des Bahnho?-Jnspertors daselbst aus Biernacice, 20) den . Imbierowicz aus zu bringen oder solche dergestalt zeitig vor dem Ter . nicht vorschrifltzmäßig angegebenen Rechten sofort nicht mit einem Vermerk versehen, daß fie dieselben in Düsseldorf am 1, 3. und s , ö Stedbriefs Erledigung. Der hinter den Rielgcin, A) den Andreas Rikodemus Chofa aus mine zu den Akten anzuzeigen, daß sie noch zu dem. ö präklubirt und damit auf immer unter dem ge. angenommen haben, finden keine Berůchschtigung. Sa, Vormittags von o bisl? hir latz Vormittags Maurer Ernst Paul Franz Schirop wegen ge— Ligottg, 22) den Arbeiter Ernst August Boehnig Ediktal- Vorladung. Die Milttärpflichtigen: felben herbeigeschafft werden können. Im Falle des wöhnlichen Nachtheil abgewiesen werden. Es können daher die Bedingungen auf, Verlangen in Köln bei unserer Hauptkasse . atz Vormi . Terneichrissen zu übergel en. werbsmäßigen Glückspiels unter dem 16. Februar er. aus Birksdorf, Kreis Ohlau, letzter Aufenthaltsort 1) Friedrich Wilhelm orlitz, geboren am 15. Ok.! Ausblelbens wird mit der Untersuchnng ünd Ent— Neustrelitz, den 18. . 1876. gegen Erftattung der Kopialien abschriftlich aus⸗ Mehrere Coupons sind den Zahlstellen mit numerisch geordnet ( in den Akten 8. 1106 de 1875 Komm. II. erlassene Maria Alois, 23) den Arbeiter , , , aus tober 1852 zu Qeutsch-Kessel, Kreis Grünberg, scheidung in Contumgeiam verfahren werden. Stedbrief wird hierdurch zurückgenommen. Yerlin, Mixstadt, 24) den Arbeiter Egidius Dabrowsli aus 2) Julius Otto Samuel Mohr, geboren am g Grünbertz, den 20. April 1876. !. den 24. Juni 1876. Königliches Stadtgericht. Ab. Tokarzer, 25) den Färbergesellen Wilhelm Robert! August 18535 zu Grünberg, 3) Julius Robert Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. . H. Kühne.

Vormittags von 9 bis 12 Uhr und . in Köln bei unserer Hauptkasse (Frankenplatz) Vormittags.

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Großherzoglich Mecklenb. Lehnkammer. gehändigt werden. . t Piper. ; Hieiffe, den 22. Juni 1876. Königliche Garnison⸗Verwaltung.

Köln, den 23. Juni 1876. ö ö Die Direktion.

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