Iõ7d6] o 65 Berliner Stadt⸗Eisenbahn.
2 3 Abbruch. den neuesten Syst i ionsfãhigkei i ĩ iri ĩ — — ; 5 be, de ystemen auf eine Yroduktionsfähigkejt von ire. S0 000 Hektoliter Bairisch Bier einge— . ö . . richtete Brauerei, soll in Folge Gene alversammlungz, Beschlusses vom 78. Dezember v. Z. öffentlich . e, e, nn meistbietend mit allem lebenden und todten Inventar, Maschinen, Gefäßen und Geräthschaffen verkauft r 6. h 1 . Die Vebingungen können in unserem Central. werden, und ist von den unterzeichneten Liqust aforen fein“ ffn n er Verkaufttermin auf , e neh, nord,
Bureau, VBeethobenftraße Nr. 1 hierf lbst? er. Dienstag, den 8. d. Mts, Nachmittags 4 Uhr. . k mittags zwischen 9 und 1 Uhr, eingesehen, auch im Geschäftslokale der Gesellschaft am Tempelhafer Berge anberaumt, und werden Bictungs⸗ „T79, 435 600. — „ gegen Erstattung von 1 46 bezogen werden. lustige bierzu eingeladen. Die Brauerei umfaßt ein ven 4 Sttaßen begrenztes Terrain von zusammen 4. Hebote sind versiegelt und portofrei mit ber 23 25 Quadratmetern, von welchen 253 sehr gut gelegene und lei! verkäufliche Baustellen, ohne die „3,222, 009). — Aufschrift: J Brauerei in ihren Einrichtungen zu beschränken, abverkauft werden können. Die städtische Feuerkasse der ( 1707.)
„Offerte auf Abbruch der Gebäude Georgen · gesammten Gebände beträgt 912575 c, die der Gesäße, Maschinen ünd bez Inventars 506, 1600 . Bank straße Nr. ⁊ Bieter haben im Termin eine Caution von 30, 66 M auf Verlangen der Liquidatoren zu hinterlegen. Holtzendorft. Lan dsky. R. Fri 3
Verkauf lsc6! Monats- Uobersicht ᷣ . ; . K 30. Juni 1876. der Berliner Actien⸗Societäts⸗-Brauerei. (Gema t 64 amn gesee gtatate)
; , . . ö ; a. Erworben unkündhbare Die der oben genannten Gesellschaft gehörige, hierselbst im vollen Betriebe befindliche, nach hypotliekarischè a
Renten- Forderungen ..
s 79, 657,561. 11 3
biß Sonnabend, den 15. Juli er, Mittags Yen Zuschlag zu ertheilen bleibt den Liquidatoren vorbehalten und wird derselbe nur ertheilt, wenn 'in
12 Uhr, an uns einzureichen und wird die Eröff⸗ nung in Gegenwart der etwa erschienenen Licitarten erfolgen. ( Cto. 18/7.) Berlin, den 30. Juni 1876. stönigliche Direktion der Berliner Siadt Eisenbahn⸗Kgesellschaft
5778]
Cottbus Großenhainer Eisenbahn.
„Die Lieferung von 5000 Stück nicht imprägnirter kieferner Mittelschwellen soll im Wege der Sub— mission vergeben werden. Der fallsige Offerten sind bis zu dem auf Montag, den 24. Juli d. J., Mittags 12 Uhr, in unserem Sitzungszimmer, Großenhainerstr. Nr. 5, anberaumten Suhmisstonstermine an uns einzureichen, undzwar versiegelt mit der Aufschrift: „Offerte für Lieserung von Bahnschwellen“.
Die Lieferungsbedingungen können gegen Einsen dung von (5 (s6 von uns bezogen werden.
Cottbus, den 1. Juli 1876. ( Cio. 337)
Die Direktion.
Iõbo5 Submissiun.
Dounerstag, den 13. Juli 188, Vormittags O Uhr, sollen in der Königli zimt rn, 6. zu Deutz folgende Maleral. Gegenstande und r: S335 Pagr Hufeisen, 28,3560 Stück ginn, 30 Delfässer, sowie ca. 50M 990 Ko. Schroteisen, 20 . Kgites Gußelsen, Stahlabfälle, Blechabfãälle, Lederabfälle, Eisendreh und Bohrspähne, Borstenabfãälle, Bruchglas, Drillich⸗ und Segeltuchabfälle, 150 „ altes Gummi im Wege der öffentlichen Submission an den Meist— bietenden verkauft werden. Kauflustige wollen ihre postmäßig verschlofsenen, mit der Aufschrift: „Submission auf Hufeisen ꝛc. und Mate⸗ rial ⸗ Abgänge! versehenen Offerten bis zum genannten Termine der unterzeichneten Direktion franko einsenden. Die Verkaufsbedingungen liegen während der Dienststun— den im diesseitigen Bureau zur Einsicht bereit, auch können dieselben auf Verlangen abschriftlich gegen Entrichtung der Copialien mitgetheilt werden. Deutz, den 23. Juni 1876. Königliche Direktion der Artillerie⸗Werkstatt.
165764 : Belm See Bataillon kommen ca. S800 brauchbare Patronentaschen (darunter ca. 3190 neue), ca. 6760 unbrauchbare desgl, ca. 1480 brguchbare Mündungs⸗ dec el (xarunter ea. 360 neue) alter Art (m bo) zum Ver kauf. Hierauf Reflektirende haben ihre Offerten porto- frei bis zum 15. September er. an das Bataillon einzusenden, und ist denselben bit dahin die Besich- tigung genannter Gegenstände Vormittags zwischen 8— 9 Uhr freigestellt, auch sind die Verkaufs bedin ˖ gungen bis zum genannten Zeitpunkte im Verwal—⸗ tungs⸗Bureau des Bataillons einzusehen.
stiel, den 3. Juli 1876.
Kaiserl. Kommando des See⸗Bataillons
nn! Suhmission.
Die Liefexung von 197 Qu-M. 5 Cm. starker Sandsteinfliesen zum Bau des Kreisgerichtagefäng⸗ nisses zu Itzehoe soll per Submission verdungen werden. Die Bedingungen liegen in meinem Arberte— zimmer zur Einsicht aus und können auf Verlangen gern Erstattung der Abschreibegebühren Überfandt werden.
Reflektanten werden aufgefordert, ihre Offerten veistegelt, mit der Aufschrift „Saudsteinfliefen“ bis zum 14. Juli portofrei an mich einzusenden.
Die Eröff nung der eingegangenen Offerten wird am gedachten Tage, Vormittags 11 Uhr, in Gegen—⸗ wart der etwa ef ene, Suhmittenten stattfin den.
Glückstadt, den 3. Juli 1876.
Der Königliche Ban ⸗In spektor. Fülscher. ( Cto. 34/7.)
——
Die Lieferung des für den Winter 1876/77 er. hen Bedarfs von „180,900 Kilogramm Preßtohlen“ zur Heizung ven Personenwagen soll im Wege der zffutltsen Submisston vergeben werden.
Die Lieferungs⸗Bedingungen können in unserm maschinentechnischen Bureau hierselbst eingesehen und von dort gegen Erstattung der Druckkosten bezogen werden. Offerten, welche sich auch auf andere zur Heizung von Personenwagen geeignete Materialien
reßtorf, Briquetts ꝛc) erstrecken können, nebst
roben, sind bis zum 15. Juli d. J., Vormittags
Uhr, mit der Aufschrist — Sobmfffien auf
Lieferung von Preßkohlen 2. — verfehen frei an unser maschinentechnisches Bureau einzureichen.
Und der nicht fälligen Zinscoupons von Weihnachten brochen selbständig systematisch, d. h. auf Grund
z 1. Ziehung v. 5. = 7. Juli 1876, 2. Ziehung v. 8. I0. August 1876, 3. Ziehnng v. 12.— 14. Septbr. 1876.
Gebot, aus dem alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft gedeckt werden können, abgegeben wird. Auf
Wunsch der Reflektanten kann auch die Brauerei nebst allem Zubehör mit einem Areal von 10.315 Quadrat⸗
metern allein abgegeben werden. Die Besichtigung der Brauerei ist nach vorangegangener Meldung beim unterzeichneten Liquidator Direktor Reh im Ctablissement jederzeit gestattet.
Berlin, den 3. Juli 1876. Berliner Actien⸗Societäts⸗Brauerei in Liquidation. Die Liquidatoren. HHeimmä6eh Hen. CL. A. Armut.
Verloosung, Amortisation,
Zinszahlung u. f. w. von öffentlichen
LEheocdlor Lorem.
sellschaftsstatuten vom 13. September 18655 fordern wir den gegenwärtigen Inhaber der gedachten Obli— Papieren. gation hierdurch auf, dieselbe an uns einzuliefern 6328) oder seine etwaigen Rechte daran geltend zu machen, Bekanntmachung. widrigen falls wir die Mortistzitung, derselben bei Nachdem in Gemäßheit des ÄAmortisations⸗Planes dem Hiesigen Königlichen, Landgerichte beantragen über die Anelamer Kreis Chaussee Sbligasionen und, sobald diese erfolgt sein wird, dem Eigenthümer am 1. Juni er, 800 Thlr. Kreis, Chauffes- Sbliga— ö, . . . der abhanden ge. tionen ausgeloost sind, weri ie auge Sb⸗ ne gen werden. n ,, loost sind, werden die auägeibosten Sb Cb. den er hen wg en
Littr. A. Nr. 67 über 500 Thlr. Die Direktion.
h 366 über B. Nr. 66 üher 100 Thlr. Verschiedene Bekanntmachungen.
B. Nr. 88 über 100 Thlr. 1 ö ö.
S. Rr. sz über 39 Th. Lö, Zur, gesälligen Beachfuug.
C. Nr, 65 über 50 Thlr. Ein thesretisch und pwraltisch gebildeter hiermit zum 1. Zaun ar 18577 gefundigt. bil geren der, img ufttaß, der, betreffenden Der Nominalbetrag dieser Obligattonen ist mit Qber, Behörden in verschiedenen Verwaltungsbezirken
den fälligen Zinsen gegen Rücknsabe der Obligationen die Registraturen der Verwaltungs ⸗Aemter ununter—
se kreis der bestehenden Gesetzßebung und der jedegmaligen die fend hr er ihn ö ,, J rer Ts f . 9 und . da dfn, Die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen gang gründlich kennt, auch befähigt ist, daneben die k Jö nn hin uclam, den 209. Juni 1876. . . . 6. rei n schusses Anclamer Die besten Zeugnifse über Tüchtigkeit und Be— reifes: fähigung liegen vor, und wuͤrde event. eine Versuchs⸗ v. Oer tze, zeit angenommen werden. Landrath. Etwaige Offerten nimmt die Eypedition dieses w Blattes entgegen.
[2814] 6806]
Cöln-Mindener Große Berliner Pferde⸗Eisenbchn.
; Die Einnahmen (a Cto. 165/7) Eisenb.⸗ Gesellschaft. TKetrn nnch en durch schn tis im Monat pro Tag Juni. MS 300.268. 80. 10,008, 8 M dazu v. 1. Januar bis ult. Nai. . 1.092.053. 65.
zusammen S6 1, 397,577. X75. Dagegen 1875. . 766,595. 35. 43353. ‚.
Eandschaft der Provinz Sachsen.
In ber am 26. v. Mtgs. stattgehabten Generalversammlung erstattete der Verwaltungẽrath den Rechenschaftsbericht pro 1575, nach welchem bis zum Schlusse des vorigen Jahre AS 4, 808, 025 in PVrovinzigl⸗Pfandbriefen, (5579 25 6z3g5 9 „ Central. Pfandbriefen, Zusammen „S6 7, 375, 75 als Darlehne gewährt worden sind. Hef Darlehne stehen auf 128 Ritter⸗ resp. Landgütern der Provinz Sachsen zur erster Stelle eingetragen und sind dafür 12,585 Hektar 7 Ar 96 Mtr. im statutenmäßigen Werthe pon 12, 500, n 338 s
7650, os M.
verpfändet worden. Von den als Darlehn gewährten Pfandbriefen pr.
sinh n, ne itte nm ; und nach voraufgegangener Kündigung Seitens der Darlehnsnehmer. zurückgezahlt; macht JJ 1.211, 850 Es waren mithin am Schlusse des Jahres 1875 nur noch Mn 6, 1586, d von den diesseits ausgegebenen Pfandbriefen im Umlauf. II. Der im Laufe dest Jahres 1869 gebildete Reservefonds betrug am Schlusse des Jahres 1875
31, 945 M 43 3. III. Zum Vorsitzenden des Verwaltungsrathes für die Zeit vom 1. Juli 1876 bis dahin 1877 ist der Usterzeichnete, und zu dessen Stellvertreter für dieselbe Zeit der Rittergutsbesitzer Hertwig auf Reinharz gewählt worden. Halle a. / S., den 1. Juli 1876.
er Vorsitzen de
D des Verwaltungs ˖ Rathes des landschaftlichen ztredit Verbandes der Provinz Sachsen. Stem el. Stassfurt. (H. 556 9b.)
Mn 2.320, 825 M 318,000 S893, 850
T. önigliche Preussische Staats- Lotterie. Z
Gösos) e Hö, 000 Loose, 43,000 gewinne wn in 4 Klassen eingetheilt.
Ce, Haupt Ziehung (jte) vom 13. — 30. Okte ber 1875
M wo nachstehendẽ Gewinne zur Verloosung kommen 11 Gewinn ů 450 000 M . Gewinne à 3,000 .
8
4. Klasse daupt · Gewinne
7 Gewinne
1 1 1 . 1 1 1 2 9 7
2
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2 2 J 3
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w , , , , n n, n . , , , , , . , , n, ne n, , n,
3 666 IL versende ich Original. Loofe von 2. bis 4. Klaffe 11! Hen pro 4 Loos mit 9) Thaler gleich 9 ö
4. 1 7 I 12 4 Mm.. Auch versenbe ich ÄntheilLoose 111 zültig Lon 2. bis 4. Klasse In „8 Antheil .½16 Antheil ½3z Antheil isos Antheil a6 21 1 13
6 M. ⸗ Gegen Einsendung des Betrages oder Postvors— uß. Bei dem großen Begehr nach Preuß. Loosen bitte ich die Bestellungen sobald als möglich zu machen.
Elberfeld, den 17. Juni 1876. (bhS7]
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
M. Grossmannis Haupt⸗Lotterie⸗Conptoir
(57881 SHypotheken⸗Bank in Hamburg.
Status
pr. ultimo Juni 1876. Act vn.
Kasse u. Guthaben bei Banken. M 1,262, 063. k 10,353, 879. Borschüsse auf Hypotheken. 718,200. R 311.356. ,,, . 46,450. Diverse Debitoren ö II3, 438.
nass ü vn.
. Aktien⸗Kapital 7 Millionen Mark 60 0 Einzahlung. .... Conto der 400 Rentenbriefe (Ein- lösungssumme „S 2,940 099 . Conto der 4500 Hypothekenbriefe (Einlösungs summe;⸗n 2, lO G00) Conto der Boo Hypothekenbriefe
Einlösungs summer /c i, 044, 750) J,, K Diverse Creditoren.
4500 00.
2 462, 250.
2779 Obo. goö, O90. —
472,215. 41 578, 386. 05
Wochen⸗uswiese der deutschen Settelbanken.
(5776 Wochen Uebersicht
Bayerischen Yrotenbaut
vom 389. Juni 1876.
Activn.
Met akbest a;,
Bestand an Reichskassenscheinen
‚ an Noten anderer Banken. an Wechseln. J 34 421, 000 an Lombard ⸗ Forderungen I, 958, 0 00 a , ,, S9, 000 an sonstigen Aktiven. l, 592, 000
NKHasslvn. Das Grundkapital. Der Reservefonds. w Der Betrag der umlaufenden Noten. Die sonstigen, täglich fälligen Ver⸗ pin in,, Die an eine Kündigungsfrist gebun' denen Verbindlichkeiten 124,000 Die sonstigen Passiva;.. 2, 181, 0900 Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: 6 922,333. 90 München, den 3 Juli 1876. Banerische Notenbank. Die Direktion.
. 31/137 000 06, 6
h 453 O66
M00, 00 64 039, 000 1,212, 00
Bank für Süddeutschland.
57811 Stam el amm 30. Juni 1826.
A eti wat 3 Cass: 1) Coursfähiges deutsches Geld 11, 335,392 2) Reichskassenscheine .... 17,245 d) Noten anderer deutscher
Banken 571, 500
Gesammter Kassenbestand IId, Ip i ¶ Bestand an Wechseln 21, 197, 445 93 Lombardforderungen 2, 441,330 Eigene Effekten d, O6, 582 82 Immobilien 385, 157 47 l, 660, 054 74
go. d 5 ü G i
PF ass ü6 v a ¶ Actiencapital 22, 389, 000 Reservefonds 1, 406, 845 ¶VUnkostenfonds 73,801 9 Mark-Noten in Umlauf .... 20, 87, 300 ¶ Nicht präsentirte Noten in alter
161,254
26,394
Isla 6 45, 645, (08 10 Eventuelle Verbindlichkeiten aus zum 1Incasso gegebenen, im Inland zahlbarey Wechseln MS 541,992. 12.
sötss! Rostocker Bank.
Stand der Activa und Passiva der Rostocker Bank am 39. Inni 1876.
Aeti vn.
Metallbestand; ... . 60 590762 Reichskassenscheine JJ 72, 500 Noten anderer Banken. ö Lombard... ö
Wechsel . ö Effekten . !
Sonstige Attiva. ö ö Pasakära.
Hrundkapital! .... . . 4 600000 Reservefondz; ... ö 402, 5990 mlgufende Nętenn . , 1,96 670 Sonstige täglich fällige Verbindlich-
J, 6 6 Kündbare Schulden. 7913.38 Sion stiße Masstrrrer 187,568
Weiter . sind 6 41,916 Wechsel, säͤmmt ⸗ lich innerhalb 14 Tage fällig.
Berlin 8. W., 77. Zimnerstr. 777.
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
Berlin, Mittwoch, den 5. Juli 1876.
Das Postblatt erscheint vierteljährlich, in der Regtl am ersten Tagt des Pierteljahrs, und kann durch Vermittelung der Beutschen Reichs -Postanstalten gegen Vorausbtzahlung
non 1 Mark jährlich, sowit zum Prtise von 25 Pf. für die einzelne Nummer bejogen werden.
Nachrichten von allgemeinerem Interesse für den Verkehr mit der Post auf Grund von General · Verfügungen
des Kaiserlichen General- Postamts.
Beitritt von Britisch-Indien und den französischen Kolonien zum Allgemeinen PFostverein.
Dem Allgemeinen Postverein sind seit dem 1. Juli beigetreten: Britisch-Indien (Hindostan, Britisch-Birma, Aden) und die französischen Ko- lonien, nämlich in Asien: Französische Nieder- lassungen in Vorder-Indien — Pondichéry, Chandernagor, Karikal, Mahé und Vanaon —, sowie in Cochinchina; in Afrika: Senegambien nebst Zubehör, Gabun, Réunion, Mayotte und Zubehör, Ste. Marie de Madagascar; in Amerika: Martinique, Guadeloupe nebst Zubehör, Französisch-Guyana, St. Bierre und Miquelon; in Austra- lien; Neu-Caledonien und Zubehör, die Marquesas-Inseln, Tahiti und die unter dem Schutze Frankreichs stehenden australischen Inselgruppen.
Es beträgt das Porto nach Britisch-Indien und den französischen Kolonien:
für gewöhnliche frankirte Briefe 40 Pfennig
für je 15 Gramm, für Postkarten 20 Pfennig das Stück, für Drucksachen, Waarenproben und Ge- sehäftspapiere 10 Pfennig für je 50 Gramm.
Für unfrankirte Briefe aus jenen Gebieten sind
60 Pfennig für je 15 Gramm zu entrichten.
kinlieferung von Telegrammen bei den Postanstalten, sowie mittelst der Posthriefkasten in Berlin. Bei sämmtlichen Postanstalten in Berlin können Telegramme zur Weiterbeförderung einge- liefert werden. Die Einlieferung kann am Schalter=
fenster der Postanstalt oder mittelst eines jeden Post-
brief kastens erfolgen. Zu den am Schalterkenster auf- zuliefernden Telegrammen können gewöhnliche Tele- grammformulare oder Postkarten mit entsprechender Aenderung und Bezeichnung benutzt werden.
Die in den Brief easten zu legenden Telegramme können einfach zusammen gefaltet, in einen Umschlag gelegt oder auch auf Postkarten geschrieben sein. Diese Telegramme müssen indess auf der Aufschriftseite in auffallender Weise als Telegramme bezeichnet und mit Telegraphen-Freimarken oder Briefmarken voll- ständig frankirt sein.
Die durch die Brief kasten eingelieferten ungenügend oder überhaupt nicht frankirten Telegramme werden nicht abgesandt, sondern dem Aufgeber, sofern er be- kannt oder zu ermitteln ist, zurückgegeben. Ist dies nicht möglich, so werden dieselben den nicht abzutele- graphirenden Telegrammen beigefügt.
Die Absendung der Telegramme zur nächsten Tele- graphenanstalt erfolgt durch die nach der Einlieferung bei der Postanstalt bz. nach Leerung der Briefkasten zunächst abgehenden Brief kariole oder durch besondere Boten, falls das Telegraphenamt in der Nähe der Post- anstalt liegt.
Die Erhebung einer besonderen Zuschlags gebühr findet nicht statt.
Bestellung der Werthe und Einschreibpackete in Berlin.
Die in Berlin eintreflenden Eins chreibpackete, sowie die Werthpackete bis zum Einzelbetrage von 3090 MSé, welche pisher Seitens der Empfänger bei der Geldausgahestelle des Hof-Postamts in Berlfn abgeholt werden mussten, werden gegenwärtig bestellt.
Diese MWerthpacket-Bestesiung erfolgt täglich drei- mal und zwar werden
1) bei der IJ. Bestellung — um 8 Uhr Morgens .
die von 2, Uhr Nachmittags des vorangegan- genen Tages bis 4 Uhr früh,
2) bei der II. Bestellung — um 111½ Uhr Vor- mittags — die von 4 Uhr früh pis Si½ Uhr Vormittags und
3) bei der III. Bestellung — um 4 Uhr Nachmit- tags — die von Si6s, Uhr Vormittags bis
2Va Uhr Nachmittags bei dem Hof-Postamte eingegangenen Werth- und Ein- Sschreibsendungen den Empfängern von Post- Packet- bestellern überbracht werden.
An, Sonn- und Festtagen finden nur zwei Werth-
packet - Bestellungen — um 3 Uhr Morgens und 111½ Uhr Vormittags — zfatt.
Für jedes zu bestellende Werthe oder Einschreib- packet wird ohne UVnterscked des Gewichtes oder der Werthangahe eine Bestellgebühr von 20. 83 erhoben.
Die Bestellung erfolgt ausnahmslos an alle Empfänger, sofern letztere nicht eine besondere Erklärung dahin abgeben, dass sie die Werth und Einschreibpackete von der Post abzuho— len wünschen.
Aufschrift auf den Postsendungen.
Zur Sicherung schneller Beförderung und Bestellung der Postsendungen müssen auf denselben der Empfanger und Bestimmungsort so genau bezeichnet sein, dass joder Ungewissheit vorgebeugt wird. Dabei sind namentlich folgende Punkte zu beachten:
I) Bei Postsendungen nach grösseren Orten ist bei Anfertigung der Aufschrift die Wohnung des Em-— pfängers möglichst genau anzugeben. Auch ist es von Wichtigkeit, dass die Wohnungsangabe stets an derselben Stelle in der Aufschrift, nämlich unten. rechts, unmittel- bar unter der Angabe des Bestimmungsortes, orfolge.
2) Bei den nach Berlin bestimmten Briefsendun- gen ete. ist, ausser der Mohnung des Empfängers, auch noch der Postbezirk (O., N., NO. et.), in wel- chem die Wohnung sich befindet, in der Aufschrift hinter der Ortsbezeichnung „Berliné zu vermerken.
3) Giebt es mit dem Bestimmungsorte gleich oder ähnlich lautende bostorteé, so ist dem Ortsnamen eine zusätzliche Bezeichnung beizufügen. Welche Zusätze für die Ortsnamen im Postverkehr als massgebend anzusehen sind, ergiebt sich aus dem „Verzeichniss gleichnamiger oder ähnlich lautender Postorte“, welches zum Preise son 1033 für das Exemplar durch Vermittelung jeder Reichs-Postanstalt bezogen werden kann,.
4) Menn der im Reichs-Postgebiet belegene Be- stimm ungsort zwar mit einer Postanstalt versehen, dessen- ungeachtet aber nicht als allgemein bekannt anzunehmen ist, so empfiehlt es sich, die Lage des Orts in der Aufschrift noch des Näheren zu bezeichnen. Zu derartigen Bezeichnungen eignet sich dis Angabe des Staates und bei grösseren Staaten die Angabe les poli- tischen Bezirks (Provinz, Regierungsbezirk u. s. w, in welchem der Bestimmungsort belegen ist, oder auch die Angabe von grösseren Füssen („an der Oder, „an der Elbe“, „am cheiné, am Main“ et.), oder von Gebirgen (yam Harz“, „am Riesengebirge“ ste). Nicht minder sind zusätzliche Bezeiehnungen, wie „in Thüringen“, „in der Altmark“, „in der Lausitzrg etc. für den Zweck ge⸗ eignet.
5) Bei Postsendungen nach Ortschaften ohne Fostanstalt ist in der Aufschrift ausser dem eigent- lichen Bestimmungsorte noch diejenige Postanstalt an-“ zugeben, Jon welcher aus die Bestellung der Sendung an den Empfänger bewirkt werden bz. die Abholung erfolgen soll.
6) Menn der Bestimmungsort einer Sendung in einem
bekannten Orten zu rechnen ist, so ist ausser dem Grfs- namen noch das betreffende Land bz. der Landestheil in der Aufschrift anzugeben.
Die Beachtung dieser Punkte wird zur Herbeiführung einer schleunigen Ueberkunft der Sendungen an dis Empfänger wesentlich beitragen, und es liegt daher im eigenen Interesse der Absender, die Aufschriften auf den Postsendungen hiernach genau anzufertigen.
Postaufträge und Postanweisungen im Verkehr mit ler Schweiæ.
Vom 1. Juli ab können im Verkehr mit der Sehweiz Gelder im Wege des Postauftrages bis zum Betrage von 750 Franken (statt wie bissier von 187 1½ Franken) eingezogen werden. Postauftragsbriefe nach der Schweiz unterliegen dem Porto von 26 3 für je 15 Gramm und ausserdem einer Gebühr von 70 39 für jeden Brief. Der eingezogene Betrag wird dem Absender, nach Abzug der Postanweisungsgebühr, mit- telst Postanweisung zugestellt.
In den schweizerischen Kantonen ri, Schwyz, Unterwalden, Zug, St. Gallen (mit Ausnahme der Stadt St. Gallen) und Appenzell Inner Rhoden besteht zur Zeit kein Wechselrecht. Da somit in diesen Theilen des schweizerischen Gebiets die Aufnahme von Wechsel-
anstalten auf Verlangen Auskunft. fremden Fostgebiete belegen und zu den weniger —
brotesten nicht stattfinden kann, so werden Postaufträge dahin, velche den Vermerk: „zum Protesté« oder „sofort zum Protest« tragen, falls die Einlösung der den Postaufträgen beigefügten Wechsel verweigert wird, Seitens der betreffenden schweizerischen Postanstalten, mit dem Vermerk: „Verweigert, kein Wechselrechté ver- sehen, ohne Verzug an die Absender zurückgesandt werden.
Postanweisungen nach der Swhweiz sind vom 1. Juli ab bis zum Betrage von 375 Franken (statt wie bisher von 1871ꝭ½ Franken) zulässig. Die Gebühr be- trägt für Summen bis 100 Franken 40 8, über 100 bis 200 Franken 80 G, über 200 bis 300 Franken 1 20 8 und über 360 Franken 1 S 60 9.
Tele graphische Postanweisungen werden bis zum Betrage von 200 Franken zur Beförderung nach der Schweiz angenommen.
Postanweisungs-Verkelir mit Italien.
Zwischen Deutschland und Italien können Zahlungen im Wege der Postanweisung bis zum Einzelbetrage von 375 Eranken (statt wie bisher von 200 Franken) ver- mittelt werden. Die Gebühr für Postanweisungen nach ltalien beträgt für Summen bis 100 Franken 40 8, über 100 bis 200 Franken 80 8, über 200 bis 300 Franken 1 4620 8, üher 300 bis 375 Franken 1 M 60 3.
Aufschrift auf postlagernden Briefen nach England.
In England werden solche als „postlagernd« be- zeichnete Sendungen, bei welchen zur Angabe der Auf- schrift nur einzelne Buchstaben und Zahlen oder fingirte Namen angewendet sind, nicht an den Empfänger ausgehändigt, sondern als unbestellbar nach dem Aufgabeort zurückgeleitet.
Fahrpostverkehr mit Grossbritannien und Irland.
Sendungen nach Grossbritannien und Irland, deren Inhalt aus Gold. oder Silber (in Barren, gemünzt oder verarbeitet), Plattgold und Plattsilber, Quecksilber, Platina, Werthpapieren, Bijonterien oder Edelsteinen besteht, können auch im Werthe von mehr als 100,00 Francs (S0 000 4M) und zwar bis zum Betrage von 256, 000 Franes (200, 000 6 zur Beförderung auf dem Wege über Ostende angenommen werden. .
Ueber die zur Anwendung kommenden Tagen geben die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.
Falirpostsendungen nach Spanien über Frankreich,
belgien und England. Fahrpostsendungen nach Spanien können wieder auf dem Wege über Frankreich, sowie auf dem Wege über belgien (Ostende) und England Beförderung er- halten. Leber die näheren Bedingungen geben die Post-
Postanweisungsverkehr mit den Niederländischen
Besitzungen in Ostindien.
Nach den Niederländischen Besitzungen in Istindier können durch die Deutschen Postanstalten Zahlungen bis zum Betrage von 150 Gulden Niederlandisch im Wege der Postanweisung vermittelt werden. Die Einzahlung erfolgt boi den Deutschen Postanstalten auf ein gewöhnliches Postanweisungs - Formular. Der Absender hat darin den Betrag, unter Abänderung des betreffen- den Vordrucks, in Niederländischer Währung anzugeben; die Umrechnung in die Reichswährung erfolgt durch die Auflieferungs-Postanstalt. Ausser der genauen Bezeich- nung des Empfängers und dessen MNohnorts muss die Postanweisung den deutlichen Vermerk „Niederländiseh- Indien“ in der Aufschrift tragen. Dagegen darf der Abschnitt weitere Angaben, als die Angabe des Geldbe- trages und des Namens und Wohnorts des Absenders, nicht enthalten und insbesondere zu irgend welcher Mittheilung nicht benutzt werden.
Die thunlichst durch Aufkleben von Freimarken zu entrichtende Gesammtgebühr für Postanweisungen der in Rede stehenden Art beträgt 40 8 für je 26 S oder einen Theil von 20 M des eingezahlten Betrages, min- destens aber 50 8.