1876 / 170 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Jul 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Paris, 19 Juli, Nachmittags. (N. T. B.)

PFroduktenmarkt (8ehlussbericht). Weizen behauptet, pr. Juli 26, 5, pr. August 26, 06, pr. September-Dezember 27, 9). Mehl fest, pr. Juli 56,25, pr. August 57, 235, pr. September-Dezem- ber 59, 50. Rüböl fest, pr. Juli 75, 25, pr. Angust 75,25, pr. Gep- tember - Dezember 77,00, pr. Januar-A pril I8, 50. Spiritus behaup- tet, pr. Juli 44,00, pr. September-Dezember 45,50.

Mewe- orks, 19. Juli, Abends 6 Uhr. (X. T. B.)

Wagarenberi echt. Baumwolle in New. Tork 114, do. in Ne- Orleans 113. Petroleum in New-Lork 176, do. in Philadelphia 17. Mehl 5 D. 75 C. Rother Frübjahrsweigen 1 D. 19 C. Mais (old mixed) 54 C. Zucker (Fair refining Muscovados) S5. Kaffee (Rio-) 168. Schmalz (Marke Wilcor) 12 0.

Speck (short clear) 11 C. ö. Oberhessische Eisenbahnen.

HK in ddigaamgen md Verloosgumgen. . Färstenthumer Krels · 0bligatlonon. Ausgelooste Stücke; s. unter Ins. der Nr. 168. Aaohen-Mastrlohter Elgenbabn. Behufs Amortisation ausge- looste Prioritäts-Obligationen; s. unter Ins. der Nr. 168. Aus weine vom KEank em etc. Woohen · Lobersloht von 7 deutschen Zettelbanken per 15. Juli; s. unter Ins. der Nr. 1635. Preusslsohe Central Bodenkredlt- Aktien gesellsohaft. Status vom 30. Juni er.; s. unter Ins. der Nr. 168. Hꝛ Iberstadt ·Blankenburger Eisenbahn. Bilanz p. 31. De- 93,980 M.

zember 1375; s. unter Ins. der Nr. 168. Im Juni cr. : 7477 4M), 1. Januar bis ult. Juni 499, 144 M C 16, 699 ).

Grossherzogl. Badlsohe Staats-Elsenbahnen. Im Juni er. 2, 76, 818 S6 (4 523, 164 M), 1. Januar bis vlt. Juni 14, 098, 05 . ( 1.465,366 4).

Magdeburg - Halberstädter und Hannover - Altenbekoner Elsenbahn. Im Juni er. Magdeburg-Thale, Cöthen resp. Halle- Vievenburg, Magdeburg - Wittenberge, Berlin- Lehrte, Stendal- Uelzen, Magdeburg - Oebisfelde ete. I, 923, 091 A. (4 160,593 ), l. Januar bis ult. Juni 11,213,191 M (4 730, 961 AS); Uelzen- Langwedel 82, 185 S (4 13,495 Ad), bis ult. Juni 50l, 599 s ( 11,166 S); Grauhof - Langelsheim Lautenthal 4922 ,, Hannover- Altenbeken incl. Weetzen- Haste und Grauhof- Löhne 399, 258 MƽJ (4 151,092 ), 1. Januar bis ult. Juni 2, 018, 903 A); (C Ld95, 815 ), Vienenburg- Grauhof 10.884 M¶6..! (4 8813 Ach., 1. Jannar bis ult. Juni 72,620 s (K 69, 319 Mh).

Getreidefracht 7. N dr 0 . 2 2 C tx x— x

Theater.

NRallner-Iheater. Freitag: Der Wahr⸗

heit eine Gasse. Schwank in 1 Akt von Julius Rosen. Hierauf: Kurzsichtig. Lustspiel in . Akt von C. A. Görner. um Schluß: Zum 7. Male; . in Potschappel. Ritterschauspiel in 3 en. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Friedrich- Nilhelmst. Theater.

Die Fledermaus. Sonnabend: Der Karneval in Rom.

Krolls Theater. Freitag: Ven Stufe zu Stufe. Vor, während und nach der Vorstellung: Großes Concert. Große vollsländige Illumination des Sommergartens. Anfang 54, der Vorstellung 6 Uhr, Ende des Concerts: 11 Uhr.

Sonnabend: Berliner in Philadelnhia.

In Vorbereitung: Ein Frühstücksstündchen. Genrebild mit Gesang in 12 von C. Gönlitz. Musik von G. Michaelis. Urlaub nach dem

Zapfenstreich. National- Theater. Freitag: Gastspiel der G in Wien, der Herren Le. winsky und Hallenstein und der Frau Lewinsky⸗ Piecheisen von Prag: Der Pfarrer von Kirchfeld. Sonnabend: Gastspiel der Obigen: Der Pfarrer von Kirch feld.

Ihalia- Theater (am Stadtparh. Freitag: Im Wartesalon 1. stlasse. Lustspiel. Doro⸗ thea. Operette. Künstlerleben. Singspiel.

Belle- Alliance- Iheater. Frieitag: Großes Doppel Concert, ausgeführt von der Kapelle des 3. Garde Grenadier Regiments (Königin Eilisabethb) unter persönlicher Leitung ihres Direktors Herrn Ruschewevh und der Hauskapelle. Tyroler National⸗ Concert der Innthaler Sängergesellschaft Hans Lechner in ihrer Landestracht. Abends: Brillante Illumination des prachtvollen Sommergartens durch mehr als 10000 Gaeflammen. Hierzu: Zum 1. Male: Der beste Ton. Lustspiel in 4 Aufzügen von Carl Töpfer. Entrée incl. Theater 50 . ——— —— Deutscher Fersonal-Kalender.

21. Juli. Frd. Carl Herm. Kruse, Geschichtsforscher *. Mainz ergiebt sich den Preussen unter Kalck- reuth. Johann Jänicke, Begründer der Berliner Bibelgesellsehaft . Dr. Friedr. Wilh. Schubert, Prof. der Staats- wissenschaften F.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: 6195] Frl. Elisabeth Rüdiger mit Hrn. Kapitän.

Lientenant Jeschke (Forst Pfoerten R / .)

Verlobt: Frl. Helene Krasper mit Hrn. Gymna⸗ siallehrer Dr. Herm. Dittmar (Magdeburg) Frl. Helene von Görne mit Hrn. Lieutenant Claus von Niebelschütz (Buchwäldchen). Frl. Marianne von Cramer (Magdeburg) mit Hrn. Premier⸗ Lieutenant Heinrich Teltz (Sonderburg), Frl. Marie von Keudell (Bonslach mit Hrn. Gerichts Assessor Richard Höfling (Eisfeld).

Verehelicht: Hr. Kanzlei⸗Direktor Carl Richter mit Frl. Clara von Siegroth (Görlitz).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Louis de Haas (Wesel). Hrn. Major Max v. Redecker (Frank furt a. O.). Hrn. Hauptmann und Artillerie offizier vom in. Heimbrod (Erfurt). Eine Tochter: Hrn. Seminardirekior Bethe (Weißen fels). Hrn. Hauptmann und Compagniechef Bartholomaeus (NUachen).

Gestorben: Fürstl. Schwarzb. Rudolst. Kammer- herr, Oberforstmeister a. D. Auguft Theobald von Schönfeld (Dresden). Verw Frau Baronin Minna v. d. Trenck, geb. v. Briesen (Potsdam).

Steckbrief und Untersuchungs⸗ Sachen. Steckbrief. Gegen den Handlung commis Heinrich Schmidt ist die gerichtliche Haft wegen Ünterschlagung in den Akten 8. Sö9 / 8 Komm. II. beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht aus⸗ geführt werden können. Es wird erfucht, den ꝛc. Schmidt im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 18. Juli 1876. Königliches Stadtgericht. , ,. für Unter⸗ suchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchun⸗ gen. Beschreibung. Alter: 26 Jahre, geboren am 5. Februar 183509, Geburtsort: Paderborn, Größe: 5 Fuß 2 Zoll, Haare: braun und dünn, blau, Augenbrauen: braun, Kinn: rund, Nase: ge⸗ bogen, Mund: klein, Gesichtsbildung: rund, Gesichts⸗ farbe: gesund, Zähne: gut, Gestalt: gedrungen, Sprache: deutsch, ar fh und englisch.

Offene Strafvollstreckungs⸗Requisition. Der Arbeiter Wilhelm Schulz aus Reselkow ist wegen vorsätzlicher Körperverletzung durch Erkenntniß des hiesigen Gerichts vom 30. Mai dieses Jahres zu einer Gefängnißstrafe von zwei ein halb Monaten rechtskräftig verurtheilt worben. Der setzige Aufent⸗ halt des Schulz ist uns unbekannt, weshalb wir um Vollftreckung der Strafe an dem 24. Schulz im Betretungsfalle, sowie um Nachricht hiervon eisuchen.

Belgard, den 15. Juli 18576. 616217

önigliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Freitag:

1790. 1793.

1827. 1868.

an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstr. Nr. 25, Zim⸗ mer Nr. ĩ

andere das Grundstuͤck betreffende Nachweisungen

Augen:

Eu bbastationen, Aufgebste, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Subhastations⸗Patent.

Das früher dem Tischlermeister Carl Hannemann zu Steglitz, jetzt dem Maurerpolier Wilhelm Körsten zu Berlin gehörige, in Steglitz belegene, im Grund⸗ buch von Steglitz Band 9 Bl. Nr. 298 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll den 13. September 1376, Vormittags 11 Uhr,

12, im Wege der nothwendigen Sub⸗ hastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages

den 15. September 1876, Vormittags 10 Uhr, ebenda verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund steuer, bei cinem derselben unterliegenden Gesammt⸗ flächenmaß von 12 Ar mit einem Reinertrag von OM Thlr. veranlagt. .

Auezug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra⸗ gene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.

Berlin, den 10. Juni 1876. (6207

Königliches Kreisgericht.

Der Subhastations Richter.

Subhastations⸗Patent.

Das der Aktiengesellschaft Berlin⸗ Tempelhofer Baugesellschaft zu Berlin gehörige, in Tempelhof belegene, im Grundbuch von Tempelhof Band JJ. Nr. AI verzeichnete Hausgrundstück nebst Zubehör Joll den 18, September i826, Vormittags 119 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, Zimmer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden ver⸗ steigert, und demnächst das Urtheil über die Erthei⸗ lung des Zuschlags 6204 den 22. September 1826, Vormittags 10 Uhr, ebenda verkündet werden. ;

Das zu versteigernde Grundstück ist 19 Ar 88 Qu. Meter groß und zur Grundsteuer, bei einem derselben unterliegenden Flächenmaß von 13 Ar 66 Qu.⸗Meter mit einem Reinertrag von 185, Thlr. und zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nutzungs⸗ werth von 4800 M veranlagt.

Auszug aus der Stenerrolle und Hypotheken⸗ schein, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. ein- zusehen.

Alle i . welche Eigenthums⸗ oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht einge⸗ tragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präkluston spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.

Berlin, den 14. Juni 1876.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations ⸗Richter.

Subhastations⸗Patent.

Das dem Lederwagrenfabrikanten Carl August Ferdinand Weder zu Neu-Britz gehörige, in Britz belegene, im Grundbuch von Britz Band 11 Bl. Nr. 4654 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll den 28. September 1826, Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle, Zimmerstr. 268, Zimmer 12, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags ebenda

den 3. Oktober 1826, Minags 12 Uhr, verkündet werden. ö.

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ teuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ laͤchenmaß von 4 Ar 33 Q.-M., mit einem Rein⸗ ertrag von 30 8 veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grund⸗ stuͤck betreffende n und besondere Kauf⸗ bedingungen sind in unserm Bureau V. einzusehen.

Alle ,, ,. welche Eigenthums oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht einge⸗ tragene Realrechte geltend 7 machen haben, werden art., dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden. Berlin, den 29. Jani 1876. 6203

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

Subhastations⸗Patent.

Die dem Schmiedemeister Heinrich Julius Kittlaß, beziehungsweise defsen Erben gehörigen, im Gemeindebezirk Friedrichsberg⸗Lichtenberg belegenen, im Grundbuche von Lichtenberg Band 2A, Bl. Nr. 882 und 883 verzeichneten Srundstücke nebst Zubehör sollen 6205 den 12. September 1876, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße. Nr. 26, Zimmer Nr. 23, im Wege der nothwendigen Sub- hastation öffentlich an den Meisthietenden versteigert und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des

Flächenmaß von 454 und 44 Ar mit einem Rein⸗ ertrag von 3, und 3,is M, zur Gebäudesteuer aber nicht veranlagt. Auszüge aus der Steuerrolle und beglaubte Abschrift der Grundbuchblätter sind in unserm Bureau V. einzusehen.

Alle Diele nigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht ein⸗ getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer⸗ den aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä⸗ kluston spätestens im Versteigerungstermin anzu⸗ melden. Berlin, den 29. Juni 1876.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter. ]

Subhastations⸗Patent.

Das dem Schuhmachermeister Johann Ferdinand Paetzold zu Berlin gehörige, in Schönow belegene, im Grundbuch von Schönow Band 6. Bl. Nr. 159 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll den 27. September 1876, Vormittags 11 . an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25 Zimmer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Sub⸗ hastation öffentlich an den Meistbietenden verstei⸗ gert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags ebenda den 29. September 1376, Vormittags 10 Uhr, verkündet werden. (6206 Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 14 Ar 30 Qu. Meter mit einem Rein⸗ ertrag von 1 S6 2 veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, und Abschrift des Grundbuchblattes,

stuͤck betreffende Nachweisungen und besondere Kauf⸗ bedingungen sind in unserm Bureau V. einzusehen. Alle Diejenigen, welche Eigenthum⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht einge⸗

Die zu versteigernden Grundstücke sind zur Grund bietend verpachtet werden. Zu steuer bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ haben wir auf

klusson spätestens im Versteigerungstermin anzu⸗

melden.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations Richter.

Sub hastations⸗Patent.

Nothwendiger Verkauf.

5231]

Grundbuche der Güter des Neustettiner Kreises Band 1 Seite 385 resp. Band 5 Seite 42 verzeich⸗

nete Gut Bernsdorff,

über welches durch Verfügung des unterzeichneten Gerichts vom 22. Februar 1867 die Subhastation eingeleitet worden ist und welches landschaftlich auf 97,123 Thlr. 1 Sgr. geschätzt ist, soll am 5. März 1877, Vormittags 11 Uhr,

an hiesiger Gerichtsftelle, Termninszimmer Nr. 1, öffentlich an den Meistbietenden im Wege der noth⸗ wendigen Subhaftation verkauft werden.

Taxe und Hypothekenschein sind in unserm Pro—⸗ 3 IV. zu den gewöhnlichen Dienststunden ein⸗ usehen. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Grund⸗ buche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kauf geldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden.

Der dem Aufenthalt nach anbekannte Gläubiger nn, mn Bernd Ludwig von Bonin, früher zu taseband, wird hierdurch öffentlich vorgeladen.

Neustettin, den 27. Mai 1576

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Anfforderung. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge—⸗ bracht, daß Ludwig Jerome, geboren zu Pgris, ohne Fekannten Wohnort am 77. Oktober 1875 in der Strafanstalt zu Trier gestorben ist, und daß seine natürlichen oder Testamentserben unbekannt sind. Es werden daher aut Grund eines Raths kammer ⸗Beschlusses des Königlichen Landgerichts zu Trier vom 12. Juni 1876 alle Diejenigen, welche Anfsprüche auf den Nachlaß des 2c. Jerome glauben erheben zu können, aufgefordert, sich zur Geltend; machung derselben bis syätestens am 2. Juni 1877 auf dem Landgerichts-⸗Sekretgriate zu Trier zu melden, widrigenfalls die Einweisung des Königlich preußischen Fiskuz in den Besitz dieses Nachlasses erfolgen wird, nachdem Seitens desselben bereits ein darauf gerichteter Antrag auf Grund der Art. 768 und 770 des bürgerlichen Gesetzbuches ge⸗ stellt worden ist. Trier, den 15. Juli 1876. Der Fiskal⸗Anwalt. Wenzel.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissignen c. Bekanntmachung, Domänen⸗Verpachtung.

Die im Kreise Wanzleben an resp. unweit der Stadt Egeln belegenen

Domänen⸗Voywerke Egeln, 551956 Hectare, darunter 393,6 Hectare Acker,

und Altona, 469, o Hectare, darunter 378,6

6220

sos63]

n chef den 15. September 1876, Mittags 12 Uhr, ebendort verkündet werden.

8 Acker enthaltend, sollen jedes für sich von ohannis 1577 ab auf 158 Jahre öffentlich meist⸗

tragene Realrechte geltend zu machen haben, werden r ö. r aufgefordert, diefelben zur Vermeidung der Prä- und für Oevelgünne um E12 Uhr, in unserem

Berlin, den 30. Juni 1816. . * das Vorwerk Ummendorf auf 48000 SI und für

Das in Hinterpommern belegene, dem Ritterguts besitzer Albert Wilhelm von Glasenapp gehörige, im

diesem Behufe

Montag, den 7. August er., Vormittaas, und zwar fuͤr Egeln um 10 Uhr, und für Altona um I12 Uhr, in unserem Sitzungssaale, Domplatz Nr. 4, Termin anberaumt, zu welchem Pachtlustige mit dem Be⸗ merken eingeladen werden, daß das Pachtgelder⸗ Minimum für das Vorwerk Egeln auf 68, 000 . und für Altona auf 65,000 6 festgesetzt ist und die Bieter sich vor dem Termine durch ein Attest ihrer Steuer⸗Veranlagungs⸗Behörde oder auf son⸗ stige glaubhafte Weise über den eigenthümlichen Besitz eines disponiblen Vermögens von 200,000 MV wegen des Vorwerks Egeln und 175,000 S wegen Altona, sowie über ihre Qualifikation als Landwirth

auszuweisen haben.

Die Verpachtungsbedingungen sind sowohl auf unserer Domänen⸗Registratur, als auch bei dem Herrn Ober-⸗Amtmann Wahnschaffe auf der Domäne Egeln einzusehen.

Auf Verlangen wird gegen Erstattung der Ko⸗ . und resp. Druckkosten Abschrift derselben er⸗

eilt.

nn, den 2. Juni 1876

önigliche Regierung. Abtheilung für direkte Stenern, Domänen und Forsten. Cto. 180 /6.) Grenn mug.

lösss! Domänen⸗Verpachtung.

Die im Kreise Neuhaldens leben, an der Magde⸗ burg⸗Helmstedter Eisenbahn, 235 und resp. 5 Kilo⸗ meser von der Station Eilsleben, belegenen, bisher zusammen verpachteten Domänen Vorwer ke Ummendorf, 733,40 Hektare, darunter 499, 31 Hek⸗

ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grund tare Acker, und Oevelgünne, 9 Tosa Hektare,

darunter 462,79 Hektare Äcker, sollen jedes für sich von Johannis 1877 ab auf 18 Jahre öffentlich meistbietend verpachtet werden. Zu diesem Behufe haben wir auf Montag, den 14. August er., Vormittags, und zwar für Ummendorf um 10 Uhr

Sitzungssaale, Domplatz Nr. 4, Termine anberaumt, zu welchen Pachtlustige mit dem Bemerken ein geladen werden, daß das Pachtgelder⸗Minimum für

Oevelgünne auf 51,0900 4M festgesetzt ist und die Bieter sich xror dem Termine durch ein Attest ihrer Steuer⸗Veranlagungsbehörde oder auf sonstige glaub⸗ hafte Weise über den eigenthümlichen Besitz eines disponiblen Vermögens von 200000 S wegen des Vorwerks Ummendorf und 190,000 S4 wegen des Vorwerks Oevelgünne, sowie über ihre Qualifikation als Landwirth auszuweisen haben.

Die Veipachtunge bedingungen sind sowohl auf

unserer Domänen⸗Registratur, als auch bei dem

Domänenyächter Toelke auf der Domäne Ummen⸗ dorf einzusehen. Auf Verlangen wird 34 Ei⸗ stattung der Kopialien und resp. Druckkosten Abschrift derselben ertheilt.

Magdeburg, den 4. Juli 1876.

Kaoͤnigliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und

Forsten. Cto. 1047.) v. Wenning.

Bekanntmachung.

Die Lieferung resp. Distribution des Bedarfs an Brod, Viktualien, Fourage, Holz und Lagerstroh für die Truppen der Königlichen 6. Dipision während der diesjährigen Herbstübungen soll für die bezüg⸗ lichen Magazinpunkte: Bernau, Zehdenick, Mühlen⸗ beck bei Schönerlinde und Luckenwalde auf Grund. der desfallstgen Bedingungen, welche beim Königlichen Provianfamte Berlin, den Magistraten zu Bernau, Zehdenick, Luckenwalde, Prenzlau, und im Bureau der unterzeichneten Intendantur zur Ein⸗ sicht ausgelegt sind, im Wege der Submisston ver⸗ dungen werden. Lieferungsgewillte werden aufge⸗ fordert, ihre Offerten mit der Aufschrift: „Submis⸗ sion auf die Lieferung von Manöver ⸗Bedürf⸗ nissen! verstegelt und portofrei bis zum 27. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, an die unterzeich⸗ nete Divistons⸗Intendantur einzureichen, in deren Geschäftslokal zur genannten Zelt die Eröffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa er- schienenen Submittenten erfolgen wird. Offerten, welche den Bedingungen nicht entsprechen, bleiben unberücksichtigt. (62241

Brandenburg a. / H., den 18. Juli 1876.

Königliche Intendantur der 6. Division.

Bekanntmachung.

In der Königlichen Geschützgießerei zu Spandau findet am 25. Juli er, Vormittags 19 Uhr, ein öffentlicher Submisstons⸗Termin auf die Liefe⸗ rung von 4600 Stück weidenen Körben zum Ver— packen von Geschossen statt. Reflektanten wollen ihre Offerten postmäßig verschlossen mit einem das Lieferung objekt enthaltenden Rubrum zum Termin hierher einsenden. e

Die Lieferungsbedingungen liegen bei uns zur Einsicht aus. 6120]

Spandau, den 14. Juli 1876. (Cpt. 130/7.)

Direktion der Geschützgießerei.

Verschiedene Bekanntmachungen. Admiralsgarten⸗Bad.

(2496 102. Friedrichstr. 102. Täglich a röm., Wannen Douche⸗ und Mine-

ralbäder für Herren und Damen. Wochentags von

J— 9, Sonntags von 1— 12 Uhr. Russ. u. röm.

Bäder für Damen: Dienstag und Freitag Vor—⸗ mittags. Ir. h

,, ., ,

iglich

Deutscher Reichs ⸗Anzeiger

Das Ahonnement beträgt 4 M 50 9 für das Vierteljahr.

1.

K

M 7O.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Schuhmachermeister Albert Müller zu Potsdam das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Schuhmachermeisters zu

Justiz⸗Ministeripum.

Versetzt ist: der Kreisgerichts Rath Voigt in Jarmen an das Kreisgericht in Luckau, der Kreisrichter * amm in Labes an das Kreisgericht in Züllichau, mit der Funktion als Gerichts⸗ kommissar in Schwiebus, der Kreisrichter Rubach in Rahden an das Kreisgericht in Bielefeld, mit der Funktion bei der Ge⸗ richts deputation in Halle in Westf., der Kreisrichter Essing in Meinertshagen an das Kreisgericht in Tecklenburg und der Kreisrichter Basch in Schwerin a. W. an das Kreisgericht in , ö

Zu Kreisrichtern sind ernannt: der Gerichts- Assessor Ku— bischek bei dem Kreisgericht in Berlin, mit der . bei der Gerichts⸗ Deputation in Alt⸗Landsberg, der Gerichts- Assessor Geisler bei dem Kreisgericht in Pleß, der Gerichts-AUßsesfor Kellerhoff bei dem Kreisgericht in Aserlohn, der Gerichts⸗ Assessor Krekel bei dem Kreisgericht in Stendal, mit der Funk⸗ tion als Gerichts⸗Kommissar in Tangermünde, der Gerichts— Assessor Althaus bei dem Kreisgericht in Nordhausen, mit der Funktion als Gerichts-Kommissar in Ellrich, der Gerichts- Assessor Stock bei dem Kreisgericht in Olpe, init der Funktion als Gerichts⸗-Kommissar in Kirchhundem, und der Gerichts⸗Assessor Schmidt bei dem Kreisgericht in Schneidemühl.

Der Friedensrichter Joesten in Viersen ist gestorben.

Der Kreisrichter Kube in Liebenwerda ist zum Staats— anwalts. Gehülfen bei dem Kreisgericht in Frankfurt a. d. O. und der Gerichts Assessor von Boddien zum Staats anwalls⸗-Gehülfen bei dem Kreisgericht in Anklam ernannt. ;

verleihen.

Bekanntmachung.

Die Rektoratsprüfung wird hier am 14. und 15. November d. J. abgehalten werden.

Die Anmeldungen sind bis zum 1. September d. J. an uns einzureichen und denselben beizufügen:

I) ein selbstgefertigter Lebenslauf, auf dessen Titelblatt der vollständige Name, der Geburtsort, das Alter, die Konfession 3. . augenblickliche Amtsverhältniß des Kandidaten ange⸗ geben ist;

2 die Zeugnisse über die bisher empfangene Schul⸗ oder Universitäts bildung und über die bisher abgelegten Prüfungen;

3) ein Zeugniß des zuständigen Vorgesetzten über die bis— herige Thätigkeit im öffentlichen Schuldienste.

Berlin, den 18. Juli 1876.

Königliches Provinzial⸗Schulkollegium. Wetzel.

Bekanntmachung.

Die Prüfung für ein Lehramt an Mittelschulen wird hier vom L- I. November d. J. abgehalten werden.

Die Anmeldungen der wissenschaftlich gebildeten, noch nicht als Lehrer fungirenden Kandidaten sind unmittelbar, die der im Amte stehenden Lehrer durch die bezüglichen Kreis- Schul— inspeltoren bis zum 10. September d. J. an uns einzureichen und denselben beizufügen:

I) ein selbstgefertigter Lebenslauf, auf dessen Titelblatt der voll stãndige Name, der Geburtsort, das Alter, die Konfession . Ja augenblickliche Amtsverhältniß des Kandidaten an⸗ gegeben ist; .

2) die Zeugnisse über die bisher empfangene Schul⸗ oder Universitätsbildung und über die bisher abgelegten theologischen, Philologischen oder Seminar⸗Prüfungen;

3) das Zeugniß des zuständigen Vorgesetzten über die bis— herige Thätigkeit des Examinanden im öffentlichen Schuldienste.

Diejenigen, welche noch kein öffentliches Amt bekleiden, haben außerdem einzureichen:

4 ein amtliches Führungsattest und

5) ein von einem zur Fährung eines Dienststegels berech⸗ ö 4 ausgestelltes Attest über normalen Gesundheits⸗ zustand. .

Berlin, den 18. Juli 1876.

Königliches Provinzial⸗Schulkollegium. Wetzel.

Die heutige Rummer des Deutschen Reichs⸗ und Ftöniglich Preußischen Staats-Anzeigers enthält in der Central⸗Handels⸗Register⸗Beilage:

I) Nr. 132 der Tarif⸗zx. Veränderungen der deut⸗ schen Eisenbahnen;

27). Uebersicht über die in der Vakanzenliste für Militär-Anwärter Nr. 30 enthaltenen erledigten Stellen;

3) Zusammenstellung Rr. 28 der im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staat s⸗Anzeiger 1, angezeigten gegenwärtig vakanten

Y Uebersicht Nr. 28 der im Deutschen Reichs⸗ und Königlich ö , Staats⸗Anzeiger be⸗ . gemachten anstehenden Submissions⸗Ter⸗

Berlin, Freitag

F

a nr Host - Austalten des In und Auslandes nehuien P

*

Ansertionzpreis für den Naum einer Aruchzeile 80 3 85 ö 3 . Kestelung au; für Gerlin außer den host-Anstalten

auch die Ezpedition: 8sW. Wilhe lmstr. Nr. 32. P

E87.

den 21. Juli, Abends.

Aichtamtliches. Deutsches eich.

Preußen. Berlin, 21. Juli. Ueber den Aufenthalt Se. Maßsestät des Kaisers und Königs in Salzburg wird i n. gemeldet: Gestern Nachmittags um 3 Uhr begann die Auffahrt zur Hoftafel, zu welcher an das Gefolge Sr. Majestät des Deutschen Kaisers, sowie an den Statthalter Grafen Thun, den Grafen Lamberg, den Grafen Podstasky, Baron Wimpffen und den Fürsten Fohenlohe Einladungen ergangen waren. Se. Majestät der Deutsche Kaiser saßen zur Rechten Sr. Majestät

Fürst Hohenlohe, und neben dem Kaiser Franz Josef der Bot⸗ schafter Graf zu Stolberg. Nach dem Diner begaben Sich Se. Majestät der Deutsche Kaiser in das Hotel zurück. Um 6 Uhr fuhren Beide Kaiser unter Hochrufen der Beyölkerung nach Hellebrunn. .

Hente früh 9 Uhr sind Se. Majestät der Kaiser und König nach Gastein abgereist. Se. Majestaͤt der Kaiser Franz Josef begleiteten Allerhöchstdenselben nach dem Bahnhofe, wo Sich Beide Monarchen auf das Herzlichste von einander verabschiedeten. Der Kaiser Franz Josef sind nach Wels gefahren.

*

Se. Majestät der König haben zum Präsidenten des Diszipllnarhofes für die Dienst⸗

vergehen der nicht richterlichen Beamten den Unter— Staatssekretär Schuhmann

und zu Mitgliedern desselben

I) den Ober⸗Tribunals-Rath Clauswitz, 2) den Ober— Tribanals⸗ Rath Dr. v. Gräpenitz, 3) den Ober⸗-Tribu⸗ nals-Rath Schlomka, 4) den Geh. Ober⸗-Justiz-Rath Dro op. 5) den Ober⸗Trihunals- Rath Delius, 6) den Ober⸗ Trihunals⸗Rath Bu sch, 7) den Geheimen Ober-Finanz-Rath Schomer, 8) den Geheimen Ober⸗-Regierungs⸗Rath Lucanus, den Geheimen Ober⸗Bergrath Freiherrn von der Heyden⸗ Rhnsch. 10 den Geheimer Ober-Regierungs⸗Rath Pr. Forch auf die drei Jahre vom 1. September 1876 bis J. September 1879 ernannt.

Der Handels⸗Minister hat an die Ober⸗Präsidenten der Provinzen Preußen, Posen und Schlesten unterm 11. d. Mts. folgendes Reskript erlassen:

Im Zisammenhaunge mit einer von der Kaiserlich russi— schen Regierung für Polen vorhereiteten Umgestaltung der Gerichtsverfassung stehen daselbst auch einige Aenderungen des Civilprozeßverfahrens in unmittelbarer Aussicht, welche für den mit Polen verkehrenden diesseitigen Handelsst nd insbesondere soweit von Interesse und Bedeutung sein werden, als es sich um die Form der Eingehung von Verträgen und um die Gewährung von Kredit handelt. Nach diesen Richtungen hin kommt vorzugs.« weise Folgendes i Betracht: Die Personalkaft bleibt in den von dem Civilgesetz kestimmten Fällen zwar in Anwendung, jedoch nicht als Zwargsmittel zur Erfüllung eingegangener Verbindlichkeiten, viel⸗ mehr als Tilgungsmokus und zwar in der Art abgestuft, daß eine Schuld von 166 bis 200 Rabel mit sechmongtlicher, eine solche von 2000 bis 19000 Rubel mit einjähriger Haft getilgt wird. Bei höheren B(rägen sieigt die Dauer der Haft bis zur Höhe von fünf Jahren. Dabei ist bestimmt, daß, wer einmal zur Anwendung der Her sonalhaft geschritten ift, andere Exckutionsmittel nicht mehr ergreifen darf. Die Personglhaft wird dadurch offmnbar in der Praxl an Bedeutung verlieren. Der Eid ist als Beweiemittel in Prozeß sachen, mit. Auenahme des Zengeneides, gänzlich ausgeschlossen Das Gericht ist nicht befutzt, den Parteien einen Eid auf. zuerlegen noch sind die Parteien berechtigt, einander einen Eid zuzuschieben. Allerdings ist es den Parteien ge. stattet, die Enischeidung des Prozesses von einem Eide abhängig zu machen, und in diesem Falle darf der Richter einer von den Parteien nach ihrem gegenseitigen Ueberesnkommen, einen Eid auferlegen. Doch kann dieß nur dann erfolgen, wenn beide Parteien sich darüber verständigt haben, und belde zufammen die Auf— erlegung eines Eides für eine von ihnen beantragen. Da aber die Nichtanaahme des Eides keine nachtheiligen Folgen nach sich zieht, so wird die vraktische Anwendung wohl selten vorkommen. 6 fragt sich, ob und in wie weit diesen Bestimmuagen gegenüber insbesondere die dem Vernehmen nach weit verbreitete n, der mündlichen Form für die in Polen durch Agenten vermittelten Bestellungen und für andere von dort hierher gelangende Ordres Seitens des diesseiti⸗ gen Handelsstandes beizubehalten sein wird.

Nach Absatz 2 des §. 1 des Gesetzes über das Kosten⸗ wesen in Augeinandersetzungssachen vom 24 Juni 1875 haben die betheiligten Kirchen, Pfarren, Küstereien und Schulen die auf sie fallenden Kostenbei träge nur insoweit zu entrichten, als diese aus dem verfügungsfreien Vermögen und Einkommen des betheiligten Instituts nach Abzug der zur ordnungsmäßigen Unterhaltung des letzteren erforderlichen Aus⸗ gaben entnommen werden können und insofern dieses Vermögen oder Einkommen nicht dem amtlichen Nießbrauch der kirchlichen oder Schulbeamten uͤnterworfen ist. i rn sind die vorge⸗ nannten Institute in dem angegebenen Umfange von der Kosten⸗ pflicht gesetzlich befreit. Folgeweise ist, nach einem Cirkularerlaß des Ministers für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, wenn Seitens der in Rede stehenden Instiute auf Grund des allegir⸗ ten Gesetzes Kosten bezahlt worden sind, zur Rückzahlung der letzteren in Folge eines nachtäglich beigebrachten Armuths⸗ zeugnisses die Genehmigung des Ministers nicht mehr er⸗

forderlich.

des Kaisers Franz Josef; neben dem Deutschen Kaiser saß der

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Der Handels Minister hat unter Aufhebung seiner Ver⸗ fügung vom 3. November v. J. bestimmt, daß den Kreis bau⸗ beamten für diejenigen Reisen, welche ste zum Zwecke der ordentlichen Dampfkessel-Revisionen ausführen, der Reisekostenzuschuß zu gewähren ist, sofern im Uebrigen die Be⸗ dingungen zutreffen, unter welchen derselbe berechnet werden darf.

Nach 5. 62 der neuen Kreisordnung ist das Recht zum Erlaß von z, auf den . vor steher mit der Maßgabe übertragen, daß er nicht nur für den Uwfang einer einzelnen Gemeinde oder eines einzelnen Guts⸗ bezirks, sondern auch für den Umfang des ganzen Amtsbezirks unter Zustimmung des Amtsausschusfes derartige Ver⸗ ordnungen zu erlassen befugt ist. In Beziehung auf diese Be⸗ stimmung hat das Ober⸗Tribunal in einem Erkenntniß vom 16. Juni d. J. die Entscheidung gefällt, daß in denjenigen Amtsbezirken, welche nur aus einer Gemeinde bestehen, die Zu⸗ stimmung der Gemeindeversammlung resp. Gemeinde vertretung zum Erlaß von Polizei-Strafverordnungen genügt. „Nach S. 51 Nr. 2 der Kreisordnung“, führt das Erkenntniß des Ober-Tribunals gegenüber dem entgegengesetzt lautenden Erkenntniß des Appella= tionsgerichts zu Insterburg aus, „nimmt in denjenigen Ämts⸗ bezirken, welche nur aus einer Gemeinde bestehen, die Gemeinde⸗ versammlung, bez. Gemeindevertretung, die Geschäfte des Amts ausschusses wahr, und wenn in dem unmittelbar folgenden Pa⸗ ragraphen unter Nr. 2 zu den Befugnissen des Amtsausschusses auch, die Beschlußfassung über diesenigen Polizeiverordnungen, welche der Amtsvorsteher unter Mitwirkung des Amtsausschusses zu erlassen befugt ist, gerechnet ist, so kann es keinem begrün⸗ deten Bedenken unterliegen, daß auch in dieser Beziehung die Funktionen des Amtsausschusses durch die Gemeindeversammlung, beziehungsweise Gemeindevertretung wahrzunehmen sind.“

Bayern. München, 19. Juli. Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung der Abgeordnetenkammer stand die Prüfung der Regensburger Wahl. Referent Strößenreuther beantragte, die Reklamation zu verwerfen, Korreferent Wildegger, die Wahl des Abgeordneten Stobäus für ungültig zu erklaren. Der Staats-Minister v. Pfeufer protestirte entschieden gegen die in der Reklamation enthaltenen Vorwürfe, er müsse möglicher⸗ weise den betreffenden Organen weitere Schritte vorbehalten. Frhr. v. Stauffenberg erklärte, er halte es zunächst für unmöglich, daß die drei unter der Reklamation stehenden Äbgeordneten von dem Inhalt der Reklamation Kenntniß gehabt haben; Richter und Kläger in eigener Sache sein zu wollen, sei neu, ebenso der Ton, welchen die Reklamation anschlage. Frhr. v. Sauffenberg zeigte der Rechten, daß sie es sei, welche gegen die liberalen Wah⸗ len tendenziös vorgehe; es werde der Linken geradezu unmöglich gemacht, sich mit der Gegenpartei, die durch ihre Wahl kassationen auf eine schiefe Ebene gebracht sei, noch weiter zu vertragen. Der Abg. Walther sprach für den Wildeggerschen Antrag. Der Abg. Stobäus nahm den Wahlkommissar gegen die Vorwürfe der Reklamanten in Schutz, und benierkte, daß letztere wider besseres Wissen unrichtige Thatsachen behauptet hätten. Der Schluß der Debatte wurde angenommen. Der Präͤfident erklärte, daß die drei Unterzeichner der Reklamation, Ludwigs, Schels und Hafen⸗ brädl, sich der Abstimmung enthalten würden. Bei der Ab⸗ stimmung wurde der Wildeggersche Antrag mit der bekannten Mehrheit angenommen. Henle folgerte, daß nach diesem Beschlusse folgerichtig der Ersatzmann einzuberufen sei. Der Präsident Ow erklärte; er habe den Kammerbeschluß lediglich an das Ministerium hinüberzugeben. Der Abg Schels referirte hierauf über die Sulzbacher Wahl und beantragte, die⸗ selbe zu kassiren. Schels machte in seiner Rede dem Ministerial⸗Rath v. Riedel den Vorwurf „bewußter Unwahrheit.“ Der Ministerial⸗Rath verbat sich diesen Vorwurf. Der Präsident Ow rief hierauf den Abg. Schels zur Ordnung. Frhr. von Grießenbeck sprach für die Kassation, dieses sei das gerechteste Urtheil, das je gesprochen. Der Minister v. Pfeuf er verwahrte sich gegen den in der Rede des Vorredners zu findenden Vor⸗ wurf, als sei vom Ministertisch eine Dir ktive an die Disirikts⸗ behörden erlassen worden. Der Abg. Völk wandte sich energisch gegen den Referenten, welchen das Gerücht als den Verfasser der Regensburger Wahlreklamation bezeichne. Der Abg. Peßl sprach ebenfalls gegen den Antrag des Referenten. Der Abg. Herz bezeichnete das Benehmen des Referenten als un n, bar“. Der Präsident rief ihn hierfür zur Ordnung. Der Abg. Schels erhielt demnächst, da er den Ausdruck „bewußte Un⸗ wahrheit“ zu rechtfertigen suchte, nochmals einen Ordnungsruf. Bei der Abstimmung wurde der Antrag auf Kassation der Sulzbacher Wahl angenommen.

Der Finanzausschuß der Kammer der KReichs⸗ räthe, welcher die Berathung des Budgets nahezu beendet hat, berieth heut über den Etat des Kultus⸗-Ministerium s. Derselbe hat hierbei, wie die „Allg. Itg.“ vernimmt, dem Be⸗ schlusse der Kammer der Abgeordneten, welcher die Wiederauf⸗ hebung der fünften Klasse der Lateinschulen bezweckt, nicht beigestimmt, beantragt vielmehr, das diesfällige Postulat unverkürzt zu bewilligen. Dagegen hat der Ausschuß dem Be⸗ schlusse der Abgeordnetenkammer bezüglich des obersten Schu l⸗ raths beigestimmt, jedoch nur mit 1 Stimme Mehrheit, nit 4 gegen 3 Stimmen.

Württemberg. Friedrichshafen, 18. Juli. Der

König und die Königin haben gestern dem Deutschen

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