1876 / 171 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Jul 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Pitheiligen,

Zwischen den Behauptungen der türkischen Behörden, daß trotz der serbischen Invasson die bulgarische Bewegung ins Stocken gerathen sei, und den serbischen Angaben, daß ganz Bulgarien im Aufstande sei, muß die rechte Mitte gefunden werden. Ungeachtet der Unzulänglichkeit der serbischen Macht am Timok ist es doch That⸗ sache, daß es im Widdi ner Sandschakate genug Aufständische giebt. Da aber die serbische Timo Armee mit ihrem Gros üher die Grenze nicht weit hinauskam, so konnte eine Vereinigung der Insurgenten mit den Serben nicht stattfinden. Nur die Bevölkerung der am Donan Ufer gelegenen Dörfer gewann mit der Ayantgarde Leschjanins Fühlung. Daher beläuft sich die Zahl der zu Leschjanin gestoßenen Insurgenten kaum auf 2000 Mann, während wohl gegen 3000 Bulgaren im Ruͤcken die bei Veliki Izvor stehenden Türken von Belgradzik aus beunruhigen. Auch von Wratscha aus bedroht eine größere bulga— rische Insurgentenschaar die Stellung Osman Paschas. Die großen Städte in Bulgarien, wie Rustschuk, Varna, Phi livpopel, Sophia, Schumla e., verhielten sich bis jetzt ziemlich ruhig. Seit wenigen Tagen aber gährt es auch in diesen Centren der tür= kischen Macht. Die Regierung kann sich nicht anders als durch zahl— reiche Verhaftungen helken. Bei Schumla sind gleichfalls einige hundert Insurgenken. Die türkischen Verwattungsbeamten können es nicht mehr riskiren, sich ohne Bedeckung auf flache Land zu begeben. Den rößten Succurs aus Bulgarien baben die Serben unter ger e eff erhalten. Der größte Theil kam aus der Sucha, Planina, einem Plateau südlich von Nisch, deffen Einwohner sämmtlich zu den Waffen gegriffen haben. Philippopel und Sophia haben starke Garnisonen erhalten. Die dünn gefäcte . Bevölkerung des flachen Landes flüchtet in die

ãdte.

Aus Serajewo, 15. Juli, erhält dieselbe Korrespon-⸗ denz folgende Meldungen: ö.

Hier wird eine große Thätigkeit entwickelt. Man verschanzt die Stadt in einem weiten Umkreise und befestigt den nahen Berg. der die Stadt wie die große Ebene ringsherum beherrscht. Waffen und Mu— nition giebt es genug, aber an Previant dürfte sich in der kürzesten Zeit ein

Mangel fühlbar machen. Die hiesigen Einwohner haben keine Voͤrräthe. Der General-⸗Gouverneur hat die reichen Kaufleute um Vorschüsse angegangen. Er verlangte von der Hauptstadt 10 009 Livres. Es heißt, daß aus Konstantinopel Vorräthe gebracht werden sollen. Moukhtar Pascha, der hier mit der Organisirung der Redifs beschäftigt war, geht morgen nach Mostar ab, um die Vertheidigung Dieses Platzes zu übernehmen. In Mostar werden ihm im Ganzen bei golh0 Mann, darunter 3000 Redifs und 2500 arnautische Baschi. bozuks, zur Verfügung stehen.

. Der „Pol. Corr“ gehen aus Ragusa unter dem 20. Juli u. A. folgende Nachrichten zu:

An der montenegrinisch - albanesischen Grenze stehen die Dinge seit dem letzten größeren Gefechte zwischen Medun, und Podgorizza so ziemlich auf demselben Punkte. Die zwischen den genannten Punkten gelegenen vier stark be— festigten lürkischen Blockhäuser wurden von den betreffenden Garni— sonen, zu welchen die bewaffnete muhamedanische Bevölkerung des Distriktes von Podgorizza und der Malisoren gestoßen war, in der Gesammtstärke von 8960 Mann mit 8 Geschützen vertheidigt. Nach— dem der Kampf am 17. den ganzen Tag gedaueit hatte, ließen die türkischen Besatzungstruppen die vier bei Ortjevo oberhalb Doljani, dann ober. und unterhalb Stubica gelegenen Blockhänser gegen Abend im Stiche und zogen sich gegen Podgorizza zurück. Auf dem fluchtartigen Rückzuge rissen sie auch die gesammten irregulären Hülfs⸗ truppen mit sich fort. Noch in der Nacht hesetzten die Montenegriner die verlassenen Blockhäuser, beeilten sich aber am darauf folgenden Tage, dieselben vom Grunde aus zu zerstören und niederzubrennen. Seitdem ist die Verbindung zwischen Podgorizza und Medun vollständig unterbrochen. Der montenegrinischen Ero re rung gingen aber schon in der verflossenen Woche einige heftige Kämpfe voraus, bei welchen der kriegerische Stamm der türkischen Malisoren in der Stärke von 5. bis 5000 Mann die Offenstoe geen den mit den Montenegrinern verbündeten Sta um der Kucci ergriff. Die ganz: Aktion war mit einem Theile regulärer türkischer Truppen, aus dem Lager von Podgorizza kombinirt. Letztere sollten nämlich

tarke montenegrinische

300 Todte nnd Verwundete beträgt in Folge der Zusammenziehung starker türkischer Streitkräfte oberhalb

montenegrinischen Angriffes auf Mostar vorläufig beseitigt sei.

bereit et. Bielek verstärkt.

Nußland und Polen. Aus St. Petersburg, 17.

ver der in Südrußland um Klew zusammengezogenen Lager truppen finden auf Kaiserlichen Befehl vom 15. d. nicht statt. Die Gesammtziffer der in diesen Jahre für Armee und Flotte auszuhebenden Ergänzungsmannschaften ist auf 196, 000 Mann festgesetzt gegen 220, 000 im vorigen Jahre.

Amerika. Aus Washington wird unterm 19. ds. per abel gemeldet: Das Armeebndg et hat beide Häuser des Kongresses passirt. Es zeigt eine Reduktion von nahezu 2000, 009 Dollars im Vergleich mit dem im vorigen Jahre votirten Betrage.

Der New⸗gork Herald“ behandelt die Frage, ob unter dem allgemeinen Jubel über den Fortschritt der Ber⸗ inigten Stagten in allen materiellen Dingen irgend Grund sei zu dem „weithin verbreiteten Gefühl, die Bürger der eÜlnion hätten in moralischen Gigenschaften, durch die eine Ration erst wahrhaft groß wird, nachgelassen.!' Wenn dem so wäre, so würde nach der Auseinandersetzung des „Herald“ wenig Grund zur Freude sein, insofern ein Verfall von Männ⸗ lichkeit, Tugend, Vaterlandsliebe und Anhänglichkeit an freien Einrichtungen ein Uebel sein würde, das kein Fortschritt in phy— fischem Wohlsein gut machen könnte. Dennoch kommt nach sorgsamer Ueberlegung des Gegenstaudes das Blatt zu dem Schlusse, das Land sei nicht in einem Zustande mora— lischen Verfalles und seine Bürger nicht entartete Söhne würdiger Herren.“ Gewiß seien jüngst Beispiele amt— licher Korruption vorgekommen; in Anbetracht aber, daß die Vereinigten Staaten 80 000 öffentliche Beamte besitzen, beweise

ganzen öffentlichen Dienstes oder die Entartung der großen Masse der Bürger. Der „Herald“ erwähnt einige Beispiele nationaler Tugenden, die zeigen, daß die Amerikaner von 1776 keinen moralischen Vortheil vor der gegenwärtigen Generation hätten und erklärt, dieses Verzeichniß könnte leicht ausgedehnt werden. Uebrigens giebt er zu, daß im offiziellen Leben einige Reformen nothwendig seien.

Mexiko. A. A. C.) Der am 5. Juli in Havanna ein— getroffene Dampfer „City of Havana“ überbrachte bis zum 28. Juni reichende Nachrichten aus der Hauptstadt Mexiko. Zwischen den Regierungstruppen und den Revolutionären haben keine weiteren wichtigen Gefechte stattgefunden, da letztere jeden Zusam⸗ menstoß zu vermeiden suchen und die eingetretene Regenzeit militärische Operationen verhindert. Kleinere, unbedeutende Schar⸗ mützel fielen zu Gunsten der Regierung aus. Für die Prä— sidentenw ahl, deren Urwahlen auf den 9. Juli angesetzt sind,

nach dem Angriffe der Malisoren auf die Kuccianer den Montene— grinern, welche hinter der Moraca an der Grenze gegen Doljane postirt waren und voraussichtlich den bedrängten Kuccianern zu Hülfe eilen würden, in den Rücken fallen. Die Kombination scheiterte doch an der außerordentlichen Wachsamkeit der montenegrinischen orposten, welchen das im Zuge befindliche Mansver nicht ent— gangen war.

Die montenegrinischen Abtheilung anführer trafen sofort die nothwendigen Gefechtsdispositionen, um die von Podgorizza im An— rücken hifindlichen Nizams mit Ungestüm anzugreifen. Die monte— negrinischen Stellungen waren solche, daß auf eine sichere Nieder⸗ lage der Türken gerechnet werden konnte. Das Gefecht nahm alsbald seinen Anfang und wurden die Türken von hen Mon—

ist Präsident Lerdo bis jetzt der einzige Kandidat, doch bemühen fich die Revolutionäre, die Abhaltung der Wahlen zu stören, und dürfte in der Mehrheit der Distrikte eine konstitutionelle Wahl nicht zu Stande kommen. Die Revolutionären behaupten, die Wiedererwählung Lerdo's werde sicher dessen Sturz herbei⸗ führen. General Santa Anna ist am 20. Juni im Alter von 84 Jahren gestorben.

Hayti. (2A. A. C.) Der Gesandte von Hayti in Washington hat offizielle Depeschen aus Port⸗au⸗Prince vom 1. Juli erhalten, daß General Voisrond Canal vom 24. v. Mts. Besitz von Cape Hayti genommen. General Alexis Nord hatte daselbst am I4. v. Mts. rebellirt, mit dem Plan,

tenegrinern, welche mittlerweile durch ein Bataillon des Gubotinjer Bezirkes und eine andere, 300 Mann starke Schaar verstärkt worden waren, geschlagen. Die regulären türkischen Truppen wurden big en. Podgorizza zurückgeworfen und die Malisoren von den durch

. Abtheilungen verstärkten Kuceianern bis zum Kakaritengebirge jenseits Podgerizza verfolgt. Die Montenegriner verloren nach ihren eigenen Angaben 30 Todte und über 120 Ver- wundete, wogegen der Verluft der Türken und Malisoren mindestenz

Vom Kriegsschauplatze in der Herzegowina verlautet heute, daß

Mestars und des Widerstandes, welchen die Montenegriner bei den Blockhäusern vor Nevestnse und Metochia finden, die Gefahr eines

In Trebinje wird Alles für einen feindlichen Angriff vor— Die dortige Garnison wurde durch zwei Bataillone aus

Juli, wird der „Allg. Ztg.“ telegraphirt: „Die großen Manö⸗

die Korruption „eines Dutzends oder 50* nicht den Verfall des

eine Föderal⸗Union herzustellen, welche aus den fünf Provinzen der Insel als unabhängigen Staaten bestehen follte. General Rord hat sich in ein fremdes Konsulat geflüchtet, von wo aus man ihm freien Abzug aus dem Lande gestatten wird. . Domingo. (A. A. C.) Westindische Blätter ver⸗ öffentlichen einen Brief aus Cape Hayti vom 39. Juni, wonach die von Gonzales proklamirte Revolution in St. Domingo trotz der Anstrengungen der Regierung zu deren Unterdrückung Fortschritte macht. Man glaubte allgemein, Gonzales würde schließlich triumphiren. Nach anderen Berichten aus St. Domingo wurde General Villaneuvpa, der frühere Kriegs⸗Minister, auf Befehl der Behörden von St. Domingo an Bord des Vereinigten Staaten Dampfers „Iybec“ verhaftet und trotz des Protestes Seitens des Kapitäns, sowie des gerade anwesenden ameri⸗ . Konsuls gewaltsam von Bord des Schiffes weg⸗ gefü

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Zur Förderung] des Hopfenhaues und namentlich um eine Lorsfaltigere Behandlung des Hopfeng beim Pflücken, Trocknen und Verpaden herbeizuführen, wird auf Veranlassung des landwirthschaft⸗ lichen Provinzialpereinz für Posen am 21. und 22. September d. J. im Schützenhause zu Neutomischel eine mit Prämienvert heilung verbundene Hopfenausstellung veranstaltet werden.

Gewerbe und Handel.

Auf die Aktien der Berliner Bank in Liqu. gelangt nunmehr eine fernere Abschlagszahlung von 12306 oder 127 Thlr. pro Aktie zur Vertheilung. Durch diese fernere Zahlung erhöht sich die Summe der bisher den Aktionären zurückgewahrten Beträge auf S825 für die alten Aktien und 223 9 für die mit 40 X einge⸗ zahlten Interimsscheine der neuen Aktien-Emission.

Der Eröffnungstermin für die Bahnstreck Marienburg⸗ Deutsch⸗Eylau der Danzig⸗Mlawkger Eisenbahn ist auf den 1. August d. J. bestimmt festgesetzt. Die Bahnverwaltung wird von da ab sowohl Personen als Güter auf dieser Strecke befördern. Die landespolizeiliche Abnahme derselben soll am 22. d. M. stattfinden.

In dem Konkarse der Norddeutschen Papier⸗Fabrik⸗ Aktiengesellschaft. (Direktion und Fabrik in Cöslins stand gestern vor dem Kommissar des Konkurses, Stadtgerichts-Rath Pfeil, der erste Termin an. Der einstweilige Verwalter der Masse, Kauf— mann Sieg, wurde als solcher bestätigt und ihm zur Seije 3 Ver— waltungsraͤthe erwählt. Dem Vortrage des Verwalters ist zu ent nehmen, daß 6990/0 für die Gläubiger nach Abzug der bevorrechtigten Forderungen in der Masse liegen, die Aktiva beziffern sich auf M, 600 , die Passiva auf 1,302,375 A6. Beschlossen wurde, alle angefangenen Arbeiten und Vorräthe in Cöslin aufzuarbeiten und die Vorräthe in den Niederlagen Königsberg, Hamburg. Hannover. und Berlin bis zur Räumung derselben in gewohnter Weise weiter zu verkaufen.

. Um vielfachen Anfragen zu begegnen, theilen wir hierdurch mit, daß die Gewinnliste der Floralotterie zwar im „R. u. St.⸗A,.“ veröffentlicht werden wird, jedoch erst, wenn die Zusammen stellung der Liste erfolgt sein wird. Dem Vernehmen nach ist der Vorstand der Gesellschaft mit dieser Arbeit bereits beschäftigt. Königsberg i Pr. 18. Juli. Während des diesjährigen Wollwmarkts sind im Aschhof 448 Ctr., in der Vorderwaage 330 Ctr., in der Mittelwgage 908 Etre in der Hinterwaage 810 Ctr., durch das Wiegeamt 10 864 Ctr., in Privatspeichern ca. 3640 Ctr, in Summa 11009 Ctr. Wolle gewogen, deren Durchschnittspreis zu 106 Pfd. sich für die Kammwolle auf 52 58 4A, feine Tuchwolle auf 56 52.6, gewöhnliche Tuchwolle 51 = 56 ½ herausgestellt hat. Circa 1000 Gtr. ö . mißlungener Wäsche und geringer Qualität unverkauft geblieben.

Die Halberstadt⸗Blankenburger Eisenbahn hat 1875: 137781 66 vereinnahmt und incl. Verzinsung der Prioritäts⸗ ayleihe mit 3351 Je 128,953 verausgabt, also einen Betriebs= überschuß von 8827 M erzielt. Derselbe wurde mit 8356 zur Bedeckung des 1874er Betriebsverlustes und mit 470 „ƽ als Vortrag auf neue Rechnung verwendet. Das Grundkapital besteht aus L200, 900 S Stammaktien, 1,200, 00 S6. Stammprioritäten und 300 000 M Prioritätsobligationen.

In der außerordentlichen Generalversammlung der Weimar Geraer Cisenbahn⸗Gesellschaft wurde der Antrag auf Kon⸗ trahirung einer schwebenden Schuld in Höhe von 600, 000 M einstim⸗

mig genehmigt.

Verkehrs⸗Anstalten. New: York, 21. Juli. Das Post dampfschiff des Nordd. Lloyd „Neckar“, Kapt. W. Willigerod, welches am 8. Juli von Bremen und am 11. Juli von Southampton abgegangen war, ist heute 5 Uhr Morgens wohlbehalten hier angekommen,

Berlin, den 22. Juli 1876.

Aeber die Bedeutung des Ausdruckes Hohe Pforte“ entnehmen wir dem Buche Sittenbilder aus dem Morgenlande“ von Prof. Hermann Vämbéry folgende Mittheilungen:

Unter der Hohen Pforte, Bah Ali, versteht der heutige Türke so—⸗ wohl die Gesammtheit der höchsten Würdenträger im ottomanischen Reiche, als auch den Ort, wo diese zu ihren Berathungen zusammen⸗ kommen. Von jeher galt im Orient, im Gegensatze zum Abendlande, die Pforte oder das Thor für den Herrnplatz des Hauses. Aus dieser Sitte erklärt es sich, weghalb wir im Tuͤrkischen das Wort Pforte“ mit Gerichtshof oder Residenz eines hohes Beamten identificirt finden. Wie man in Persien schon vor der Zeit der Sefeviten mit dem Ausdruck „Ali Kapi“ den Sitz der höheren Beamten bezeich—⸗ nete, so mit „Pforte“ in der Türkei. Nicht nur jede Hauptstadt, sondern jeder Sitz eines Provinzial Guberniums hat einen „Kapi⸗, und wennzleich europäische Neuerungen heute dies alte Wort durch die Deselchmn gen: Ministerium, Tribungl u. s. w. zu verdrängen suchen, so wird es doch den Türken und anderen Völkern Astens schwer fallen, sich für einen hohen Gerichtshof oder ein sonstiges höheres Amt einer anderen Benennung zu bedienen als Kapi, oder Bab: Pforte. Unter den Ausdrücken: „Festes Thor“ oder „Hohes Thor“ versteht man die verschiedene Stellung und Befugniß der betreffenden Behörden. Die Minister werden in Folge ihres Amtes „Erkiani ˖Dewlet!?“ Säulen der Regierung genannt. Auf ihnen lastet das Amt der Staatzregierung und der an ihrer Spitze Stehende führt den Namen „Vezir‘, d. h. Lastträger. Die Pforte, in der Volkssprache „Pascha Kaxist“ genannt, umfaßt heut⸗ Hr. folgende Aemter: I) Den Sitz des Großveziers und seiner

ureaus, 2) das Ministerium des Aeußern mit seinem Sekretariate und dem Uebersetzungsbureau, 3) das Medschlisi Wala, oder den aller- höchsten Staatsraͤth, an dem sich die Chefs der verschiedenen Minifterien ) das Medschlisi ahkiame adlie, oder den Rath des obersten Gerichtshofes, zugleich das Ministerium des Innern und der Justiz, mit der Befugniß, die Gouverneure und die subalternen Offtziere zu ernennen und abzusetzen, 5) das Amedi diwani umajum, ein Bureau, das in direkter Verbindung mit der ö des Sultans und der Pforte steht. Die übri—⸗ gen Dicasterien der Verwaltung, als: Ministerium der Polizei, der Finanzen, des Handels, des Krieges, der Marine, des Unterrichts, des Wakfz (fromme Stiftungen) u s. w. sind in verschiedenen Ge= bäuden untergehracht und die betreffenden Chefs begeben sich nur dann auf , orte, wenn das Aufgebot des Medschlisi Wala ste zu einer wichtigen Berathung ladet. Außer diesen giebt es noch einige nicht strikt hierher gehörige Aemter: das Bureau der vier verschiedenen Religionsgesellschaften, nämlich der Katholiken, unirten und nicht unirten Griechen und Juden, das Bureau des Ceremonienmeifters und des Anfertigers der Kaiserlichen Unterschriften (Tugra) und schließ⸗ lich sogar eine staatliche Schule und Bibliothek zum Unterrichte im Französischen, die ebenso wie das Uebersetzungsburegu zum Ministerium

trifft, so nimmt bei der Civilbehörde den höchsten Rang der Muschir, Marschall ein; ihm geziemt der Titel, Dewleti n, d. h. der Glückselige. Ein Muschir pfletzt sich auf das Amt in einer europäischen Equipage zu begeben; ist er Großvezier, so begleiten ihn zwei Offiziere aus der Armee und zwei Kawassen (Pollzeimänner) zu Pferde, außerdem folgen ihn ein oder zwei Diener und der ebenfalls berittene Tschibuktschi. Muschire giebt es auch im Mil tärstande, doch stehen diese weit hinter den Ersteren zurück, da hier sowohl ihre Anzahl größer, als auch der Gehalt geringer ist. Die dem Muschir nächst⸗ stehene Beamten Hierarchie ist die Rüthe -i. Bala (hoher Rang), die in zwei Klassen jerfällt. Ihr Titel ist Utufetli chuldvolls. Ihr folgen: Rütbe i Ula, ebenfalls zwei Klassen umfassend, mit dem Titel Sendetlu (glückselig, ferner Mutemajfiz oder Rütbe ⸗i⸗Sanie, ein Rang, in dem die meisten Bureau ⸗Chefg stehen und der mit JIzzetlu Efendim (mein herrlicher Herr) betitelt wird; dann die zweite Klasse der Sanie, denen ebenfalls der Titel Izzetlu Efendi zukommt. Hieran schließen sich die Rang⸗ ordnungen der Unterbegmten: Rütbe,i⸗Salise (dritte Klaffe). die mit Rifatlu (der Erhöhte) und Rütbe -i. Rabie (vierte Klafft) die mit Futumetli (der Edelmüthige) titulirt wird; den minores gentium der Beamtenwelt ift der Titel Hamijetli (der Eifrige) zuerkannt. Unter den Kultusbeamten ift der höchste der Scheich ul Islam, ihm folgen die Sudurs und die fünf verschiedenen Pajes (Grade) von Stambul, den heiligen Städten, vom Bilade Arbag, von Rumeli und Anatoli. Die Stellung der Militärs in der Beamten Hierarchie ist zumeist in dem Range der Offiziere ausgedrückt. Es giebt in der Armee Muschire in grohßer Anzahl; selbst Paschas, Divistons⸗ und Brigade Generale stehen in ihrem Range unter manchem Efendi der Civilbehörde. Ueber die Bezeichnung Pascha st zu erwäh— nen, daß dieser sowohl Civilbeamten wie Militärs verliehene Titel unter den Ersteren nur den Muschiren und Mutegarrifs (Gouverneure zweiten Ranges] der Provinzen, auch wenn sie ihrem Range nach nur Mutemajjis sind, zusteht; bei Militärbehörden jedoch wird er jedem Offizier vom Obersten aufwärtz ertheilt. Auf Pascha folgte früher der Titel Bey, den Europäer irriger Weise den Färsten beilegen, wie dies in alten Zeiten allerdings Sitte war. Heute folgt auf den Pascha: Efendi, Herr, und auf Efendi? Aga. Unter Efendi versteht man im gewöhnlichen Leben einen Schriftkundigen, in der Beamtenwelt oft eine ganz hochtzestellte Person, ja selbst Königliche Prinzen hängen ihrem Namen nur den Titel Efendi an.

n einem Schreiben auß Paraehn vom 8. d. schildert der Korrespondent des „Temps“ die Befestigungen von Beligrad folgendermaßen:

Nachdem wir einen steilen Abhang überstiegen hatten, versenkten wir unsere Blicke in das wunderbare Thal der bulgarischen Morawa, welche wir 6 Zeit später auf einer Schiffbrücke übersetzten. Drei von gelblichen Linien gekrönte Erhöhungen zeigen sich ung, es stind die Verschanzungen von Deligrad. Im Hintergrunde der

des Äeußern ressortiren. Wag die verschiedenen Beamtenklasfen be⸗

Von Deligrad aus hat Fürst Milan seine Kriegsproklamation vom 30. Juni veröffentlicht. Der Name ist berühmt in der Ge—⸗ schichte der Kämpfe um die serbische Unabhängigkeit. Im Jahre 1866 hielt Peter Dobriniak in dem Fort Deligrad eine sechsmonatliche Be—⸗ lagerung durch die Türken aug. Der Wojwode Miloje fand doit 1809, nach der Niederlage der Serben bei Nisch, eine Zuflucht. Im Jahre 1810 vertheidigte sich daselbst Vujica auf das Tapferste gegen das Corps Kurschid Paschas. Das alte Fort verfitl in Ruinen; man hatte sogar die Steine davon abgetragen, um damit die neue Straße nach Aleksinac zu bauen. Ganz in neuester Zeit haben die Serben in Deligrad wichtige, durch die strategischen Vortheile dieser Position gebotene Arbeiten ausge— führt. Die Linien von Deligrad werden im Falle einer entscheidenden Niederlage bestimmt sein, den Rückzug der serbischen Armee zu decken und die Türken zu verhindern, dem Lauf der Morawa entlang vorzu . rücken Diese tritt in der That ein wenig weiter unten in die Defileen ein; Deligrad ist der Schlüssel zu diesem engen Thor. Weiter oben, in der Richtung nach Aleksinae nämlich, erweitert sich das Morawathal bedeutend, um sich bald darauf wieder zu verengen, so daß eine Art Kreis gebildet wird; dieses ganze Basstn kann durch die Kanonen von Deligrad bestrichen werden. Die drei Werke neh men auf dem rechten Ufer der Morawa drei gut gewählte Höhen ein; ohne Zweifel könnte man sie von den nahe gelegenen Bergen be herrschen; aber auf die bestimmten Punkte Stucke von einer Trag— weite zu schaffen, die ausreichend wäre, um durch ein vernichtendes Feuer die Batterien von Deligrad zum Schweigen zu bringen, wäre eine schwierige Operation. Diese Redouten sind in Erde aufgeworfen und sehr regelmäßig gebaut. Sie schienen uns verlassen zu sein. Man bemerkte blos einen Wachtpoften neben einem Schilderhäuschen. Nicht Eine Ka— none streckte ihre Mündung durch irgend eine Schießscharte hervor. Man hatte uns gesagt, daß die Artillerie der Forts zu Zwecken der Belagerung vor Nisch geschafft worden sei. Das zeigt auf jeden Fall an, daß die serbische Armee für den Augenblick an keinen Rückzug denkt. Elne Unmasse von Bäumen ist bei Deligrad gefällt worden, und der Boden ist in großer Ausdehnung von Stämmen und Aesten bedeckt, mit Hülfe deren man im Nothfalle die Straße ungangbar machen könnte, Wir bemerkten auch einige Tranchen mit Bruft⸗ wehren am Eingang der Defilsen.

Basel, 21. Juli. (W. T. B) In dem Dorfe Albeuve im Kanton Freiburg hat gestern Nachmittag eine große Feuers⸗ brun st gewüthet, durch welche in einer Stunde über 100 Gebäude in Asche gelegt worden sind. Die Bewohner sind obdachlos. Zwei Personen styd in dem Brande erstickt. Berlin: Redacteur: F. Vrenm.

. Verlag der Crveditton (Kessel)h. Druck. WB. Elsner.

Vier Beilagen seinschließlich Börsen · Beilage).

Landschaft gewahrt man Aleksinac—

Außerdem eine Extra⸗Beilage „Zur Desinfektion“.

Zur Fragestellung über Staat und Kirche.

eine Rechtsgestaltung und ihre Geltung voraus.

ö zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger

ö

Staat und Kirche. XVI. (Vgl. Nr. 168 d. Bl.) Eine

Stimme aus dem Jahre 1868. Berlin, 1876.

Die obengenannte Schrift enthält dem Vorwort zufolge einen bereits 19 Jahre 1858 veröffentlichten Aufsaß. Derselbe sollte, in einer wenig bekannten deutschen Zeitschrift erschienen, die Einleitung bilden zu einer nachher nicht veröffentlichten Kritit des österreichischen Konkordats von 1855 und des württem⸗ bergischen von 1857. Der Herausgeber glaubt, daß der s. 3. wenig beachtete und jetzt bereits vergessene Aufsatz Manches ent · halte, das für den kirchlichen Kampf der Gegenwart von Be⸗ lang sei, namentlich angesschts des neuerdings von römisch⸗ katholischer Seite vorgeschlagenen Weges, zum Frieden zwischen Staat und Kirche zu gelangen. .

Wie wir annehmen müssen, ist mit dieser Stelle des Vor= wortes die in dem Auffatz enthaltene Ausführung über die rechtliche Bedeutung der Vereinbarungen zwischen Staat und rönischer Kirche, die man Konkordate nennt, vorzugsweise gemeint. In der That ist diese Ausführung weitaus das Be⸗ beutendste in der ganzen Schrist. Wir geben dieselbe in der Kürze wieder: ; ; .

Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft und setzt folglich

Welches ist das Recht, auf dessen Boden Verträge zwischen Staat und Kirche geschiossen werden? Es darf allerdings nicht be⸗ hauptet werden, daß ein Konkordat schon deshalb un⸗ wirksam sei, weil der höhere Richter über Staat und Kirche fehlt. Derselbe fehlt auch bei den völterrecht⸗ lichen Verträgen, und doch giebt es anerkanntermaßen solche und ihre Verletzung ist unzweifelhaft eine Rechtsverletzung. Dies hat darin seinen Grund, daß völkerrechtliche Pakte auf Grund posi⸗ tiven Völkerrechts geschlossen werden, das, wiewohl kein be⸗ stimmtes Tribunal über Staaten vorhanden ist, dennoch die Be⸗ deutung einer Rechtsordnung hat, an welcher alle theil nehmenden Staaten gemeinschaftlich interesstrt sind. Wo aber ist die Rechts ordnung, deren Regeln maßgebend, sind für Staat und Kirche und vermöge deren die Uebereinkunft eines Staates mit der römischen Kirche jenen wie diese bindet bei aufhörender thatsächlicher Uebereinstimmung? Für die abendländische Ehristen · heit des Mittelalters war eine solche Ordnung in dem römisch⸗ kanonischen Recht gegeben. Seitdem dieses Recht aber aufgehört hat, die gemeinsame Regel der christlichen Nationen zu sein, seitbem beansprucht der Papst nicht mehr, das Eine Haupt der Christenheit zu sein, sondern die Befugnisse der deiden Häupter der chriftlich⸗mittelalterlichen Staaten gemeinschaft zu vereinigen. Der Papst will, wie unser Aufsatz dies ausdrückt, nach modern⸗römischer Theorie, wonach schon Bonifacius VIII. die Hand ausstreckte, zugleich der Casar fein. Als nach dem zweiten Pariser Frieden der deutsche Bund ins Leben zkrat, protestirte hiergegen der Kardinal, Consalvi, weil das heilige römische Reich nicht wieder hergestellt worden, sboliticae nnitatis centrum jure habitum et religionis sanctitate consecratum.“ Nach modern römischer Theorie ist die Basis der christlichen Rechtsordnung dieselbe geblieben, wie im Mittelalter, nämlich das römisch- kanonische Recht, nur mit dem Wegfall der Institution des Kaisers. Auf diesem Boden giebt es gar keine

Staaten, welche selbstaͤndige Rechtssubjekte gegenüber dem Haupt der Christenheit bilden können. Auf diesem Boden find die Konkordate nur Anweisungen, nur Vollziehungen der geistlichen Regentenpflicht. Stellt man sich nun für die Theorie der Konkordate auf den ganz entgegengesetzten Standpunkt, nach welcher jeder Staat in feinen Grenzen das höchste und ursprüng⸗ lich alleinige Rechtssubjekt bildet, so find die Konkordate nur Vollziehungen politischer Regentenpflichten. .

Als zweifeitige Verträge sind die Konkordate unmöglich auf dem Boden des römisch⸗kanonischen Rechts, denn dieses erkennt den Staat nicht als urspruͤngliches Rechtssubjekt an. Ebenso unmöglich aber auf dem Boden des Staatsrechts, denn von diesem wird die Kirche nicht als ursprüngliches vom Staat unabhängiges Rechtssubjekt anerkannt.

Die vorliegende Schrift führt nun weiter aus, wie um der eben geschilderten Verlegenheit zu entgehen, der Ausweg er⸗ griffen worden ist, die Konkordate als völkerrechtliche Verträge aufzu⸗ faffen, welche der Papst als Souverän eines weltlichen Fürsten⸗ thums mit andern Souveränen geschlossen habe. Es leuchtet jedoch auf den ersten Blick ein, wie unhaltoar diese theoretische Auskunft ist ganz abgesehen von der Säkularisation des Kirchenstaats, wꝛlche seither stattgefunden hat. Die Konkordate sind alles Andere eher, als Verträge weltlicher Souveräne über Beziehungen weltlicher Staaten.

Nachdem der Aufsatz ausgeführt, daß den Konkordaten theoretisch jede Grundlage eines Rechtes fehlt, auf dessen Boden sie erwachsen könnten, weist er an der Praxis der 1ömischen Kurie nach, was von anderen Seiten schon oft nachgewiesen worden, daß die römische Kurie Konkordate stets nur beirachtet als durch die Noth der Zeiten abgedrun⸗ gene Schmälerungen ihres ganzen und vollen Rechtes, Schmä⸗ lerungen, die keinen Augenblick länger zu dulden sind, als der Druck der Zeiten dauert, der die Rechtsverlürzung auferlegt hat.

Das praktische Resultat des Verfassers ist, daß das rechtliche

Verhältniß zwischen Staat und Kirche durch die Staatsgesetz⸗

gebung allein geordnet werden muß unter Berücsichtigung der inneren und geistigen Natur der Firche, sofern sie sich auf dieses Gebiet beschränkt. Der Verfasser faßt seinen Gedankengang über das Verhältniß zwischen Staat und Kirche in das Wort des Kaisers Constantin zusammen, er sei der Aufseher der äußeren . die kirchlichen Gewalten feien die Aufseher der inneren

nge: ; „Aus eigner schöpferischer Kraft zeugt die Kirche sich das . und waltet darüber ohne Einmischung von außen. Aber infoweit dieser an sich freie Organismus sich einfügt in die Lebengordnung der . insoweit die Kirche mit der Außenwelt fich berührt, und, elngefriedigt in andere Ftreise, den äußeren Frieden findet, ohne den fie Segen zu spenden unver⸗ mögend ist, darüber wacht der Staat.“

Die Einrichtungen für die Wohlfahrt der Arbeiter der größeren gewerblichen Anlagen im preußischen

ö 35 . ; J

Erste Beilage Berlin, Sonnabend, den 22. Juli

Staa e.

(Vergl. Nr. 170 d. Bl.)

Bei der 1. Rubrik: Betheiligung des Geschãfts⸗ personals am Reingewinn mit einer Quote und am Ge⸗ schäfte mit Kapital ergiebt sich aus der stattgehabten Enquete, daß die ausgefprochenen Ansichten der Industriellen überwiegend abfprechend gegen die ganze Einrichtung gerichtet sind, soweit sie sich auf die eigentlichen Arbeiter erstrecken soll. Jede andere Art der Aufmunterung und Belohnung, wie durch Sparkkassen und Wohnungen u. s. w., halten sie für zweckentsprechender und nützlicher. . ; . Versuche zeigen sich nur bei folgenden Fir · men: Windhoff, Deeters ü. Co. zu Lingen a. d. Ems; andelsgesellschaft K. CS Th. Möller zu Kupferhammer bei e h, Kreis Bielefeld; Aktiengesellschaft „Neue Berliner Messingwerke“ zu Berlin, hervorgegangen aus der Privat⸗ firma, Wilh. Borchert jun.“ Außer den systematischen Ver⸗ fuchen dieser Fabriken zur Organisation einer Betheiligung der Arbeiter am Gewinn, ist als hierher gehörig nur Folgendes be⸗ kannt geworden: In Berlin gewährt: die Maschinenbau⸗Anstalt von Borsig den Beamten und Werkmeistern 5 Proz. vom Reingewinn seit 1865; die Maschinenbau-⸗Anstalt von Egells dagegen nur den Beamten einen Antheil von 5 Proz. Reingewinn seit 1871, die Norddeutsche Gummiwaaren-Fabrik (Fon⸗ robert) sichert den Beamten und Werkmeistern einen Antheil bis 8: Proz. K zu. Ein solcher ist aber noch nicht erreicht worden; . . ö die . der erwähnten Messingwerke (Borchert) beziehen 8y Proz. des Reingewinns; ĩ ! 9 . der Staatsbürger⸗-Zeitung lãßt nach Abzug von 26 Prog. des Reingewinns sämmtliche Beamte und Werkmeister am Reste des Reinertrages nach Maßgabe des jãhr⸗ lichen Arbeitslohnes partizipiren. Das Recht hierzu wird auf Grund eines schriftlichen Vertrages nach 6monatlicher Thätigkeit und tadelloser Führung beigelegt; ö die Fabrik von Siemens K Halske gewährt Beamten und Werkmeistern, auch Arbeitern, wenn sie dauernd in Lohn beschäftigt werden, Antheile am Reingewinn. Nähere Angaben hierlber sind jedoch nicht gemacht worden; . . die Hutfabrik von Nössell giebt Gewinnantheile von 75 S auch für besondere Verdienste umsonst aus und verzinst se mit 5 Proz.; . n die . . EC. M. Siegel ewährt den Werkmeistern roz. vom Reingewinn; ; 9 Cigarrenfabrik von C. Feilpflug C Co. hat unter dem 1. April d. J. ihren Arbeitern eine Betheiligung an dem Reingewinn des Delailgeschäfts in Höhe der Hälfte des⸗ selben zugesichert. . Auch im Regierungsbezirk Frankfurt a. O. wird eine Quote vom Reingewinn von dem Geschäftspersonal in ver⸗ einzelten Fällen bezogen. Bei der Verwaltung der Ilse der Hütte“ im Amtsbegirke Peine, Kreis Hildesheim, beziehen eine Quote vom Reingewinn die 8 höheren Beamten der Gesellschaft. Die Quote richtet sich nach der dienstlichen Stellung, bezw. den Gehaltssätzen der betreffenden Personen. ö Eine ganz ähnliche Einrichtung besteht in der chemischen Fabrik von Kalle u. Co. zu Biebrich. . Im Umfange des ganzen preußischen Staates findet die Betheiligung am Reingewinn und mit Kapital statt: in sämmt⸗ lichen Gewerbegruppen bei 474 Betrieben. Von diesen gewähren 141 nur den Vorstandsbeamten eine Quote des Reingewinns, 209 ihren Beamten allgemein, 120 den Werkmeistern, Vormän⸗ nern ꝛc., 10 den Arbeitern. Vie Einrichtung besteht bei 206 Betrieben seit 143 Jahren, bei 14 seit dem Bestehen. Eine Betheiligung mit Kapital gewähren von jenen Betrieben: den Beamten 52, den Werkmeistern, Vormeistern e. 32, den Arbeitern und zwar allen sogleich 30, nach einer gewissen Zeit 2. Der Betheiligung ist eine Grenze gesetzt bei 8. Die Einrichtung besteht bei s9 seit 1— 38 Jahren, bei 2 seit Be⸗ stehen. Eine Betheiligung der erwähnten Personen als Aner ken⸗ nung treuer Dienste findet statt bei 35 Betrieben, und zwar bei 6 seit 1-57 Jahren. Bei Rubrik JI. Sparkassen⸗Sinrichtun gen ergiebt das gesammelte Material, daß unter dem gemeinschaftlichen Namen von Fabrik⸗Sparkass en eine Zahl ziemlich weit von einander abweichender Einrichtungen begriffen find. Es werden im Ganzen bei 216 Betrieben solche Kassen auf— geführt. Bei 135 derselben war die Zahl der Einleger 17931, welche 3.339, 930 M Einlagen machten. Das Minimum dieser Einlagen beträgt O93 M6 wöchentlich, als Maxsmum des Einzel⸗ guthabens ergab sich 4757 6. Der Zuschuß variirt zwischen iz und 6e /g Prozent. Die Entnahme der Guthaben kann bei 161 Betrizben ohne Beschränkung geschehen; bei 52 nach einer bestimmten FKündigungsfrist, nach der Lohnzeit, nach dem Ab⸗= ang von der Fabrik, nach dem Tode des Ginlegers, in Noth⸗ ere u. s. w. Bei 22 Betrieben bewirkt der Abgang des Arbeiters theils Verlust der Zinsen, auch wohl der Einlagen. Die Verwaltung der Sparkasse geschieht bei 26 Betrieben von eigenen Organen, bei 107 lediglich von dem Arbeitgeber. Die Einlagen find gesichert bei 73 Betrieben durch die Firma, bei 17 durch Effekten, städ⸗ tische Verwaltung, Niederlegung bei Sparkassen, Schuldschein u. f. w, die Einlagen sind bei 23 Betrieben durch eigene Verwal⸗ tung, Wahl des Vorstandes oder Deputationen oder Vertrauens⸗ männer an der Verwaltung betheiligt. Die Rechenschaftslegung erfolgt bei 102 Betrieben öffentlich oder durch Abschluß in Ge⸗ neralversammlungen, Sparbücher, Arbeitsbücher u. J. w. Ein⸗ richtungen zur Beförderung der Benutzung öffentlicher Spar⸗ kaffen bestehen bei 233 Betrieben theils durch Verpflichtung zum Beitritt, theils durch Prämien und durch Errichtung besonderer Annahmestellen. ( . Die III. Rubrik behandelt die Fürsorge für Beschaffung von Arbeiterwohnungen und deren erleichterten

Arbeiterbevölkerung ins Leben ruft, sind die auf Beschaffung von Wohnungen die nothwendigsten und deshalb am hãufigsten

zu finden.

Es bestehen Ginrichtungen dieser Art im preußischen Staate

1 bei im Ganzen 1655 Betrieben, bei 43 derselben existiren eigene Baugenossenschaften.

ar 6 fn Arbeiter haben 54 Betriebe 441 Häuser, mit Gärten zum Preise von 750 bis 118,500 M und 14 Be⸗ triebe 88 Häuser ohne Gärten von 2000 bis 45,500 MS gebaut. Hausbauprämien haben 12 Betriebe, Darlehne 135 gewährt.

r Beschaffung von / . die ö kes Arbeits verhälmisfes von 719 Betrieben 6339

äauser mit Gärten hergestellt. : . 117 ganz freie Wohnung, 585 gegen einen Mieths zins der zwischen 8-580 S6 varürt.

Zur Beförderung des Erwerbes eigener

Miethswohnungen find zur Miethe Von diesen gewährten ihren Ar⸗

Fäuser ohne Gärten

wurden von 414 Betrieben 2412 mit 11,981 Familien-

wohnungen errichtet; von diesen gewãhrten 101 Betriebe

ganz freie Wehnungen und 314 für einen Miethspreis von

6 = 53660 pro . Wohnungen für einzelne Arbei⸗

ter befanden sich auf 135 Betrieben 194, darunter 61 ganz

frei und 60 gegen einen Miethspreis von 44180 4 Logis

und Schlafhäuser (Schlafsäle) für Arbeiter, welche micht

täglich nach Hause gehen können, sind errichtet von 555 Betrie⸗

ben mit 1513 Logis und 34,407 Schlafstellen; bei 369 Betrie⸗ ben wurden dieselben frei gewährt, bei 126 gegen einen Preis von 0.50 bis 9 6 Die Vermiethung von Schlafstellen an ledige Arbeiter ist gestattet bei 446 Betrieben und wird nerlangt bei 57 Betrieben. Der Preis der Schlafstelle beträgt bei 132 Betrieben von 040 bis 5 S, bei 57 von 10 bis 15 MS inkl. Kost, bei 11 wird die Schlafstelle ohne Entgelt gewährt. Trans⸗ porterleichterungen für den Weg zu und von der Arbeitsstätte bestehen bei 33 Betrieben. ; ; ; Bei Rubrik IV.: Einrichtung für Ernährung, billige Beschaffung von Leben sbedüärfnissen aller Art, Klei⸗ dung und Wäsche erscheint die verhäͤltnißmãßige Isolirtheit dieser Einrichtungen und die häufig trotz billigst gestellter Preise konstatirte nur geringe Benutzung derselben wohl nur als Aus⸗ druck einer Uebereinstimmung zwischen der größeren Zahl der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in dem Empfinden, daß die individuelle Befriedigung des Nahrungsbedürfnisses nur da, wo zwingende Gründe allen anderen Rücksichten vorangesetzt werden müssen, durch gemeinschaftliche Anstalten auf die Tauer ersetzt werden darf. Dergleichen Einrichtungen gewähren ihren Arbeitern, wenn auch nur immer theilweise, im Ganzen 1179 Fabriken. Speiseanstalten, Volks küchen oder Fabrikmenagen bestehen bei 2565 Betrieben. Ss stellt sich das Frühstück bei 76 Betrieben auf O03 - 050 0

1,25 M, das Abendbrod bei 82 Betrieben auf Ooh O69 M0 Die Zahl der durchschnittlich täglich ausgegebenen Portionen be⸗ trägt bei 187 Betrieben 14,942. Für Arbeiter, welche zum Esfen nicht nach Hause gehen können, bestehen Speisezimmer bei 692 Betrieben, Speise⸗Wärmvorrichtungen bei 791. Zur billigen Beschaffung von Lebensbedürfnissen aller Art befinden sich Konsumvereine bei 118 Betrieben, Vereins⸗ bäckereien bei 25, Vereinsschlächtereien bei 8. Anlagen, welche Verbrauchsgegenstände an die Arbeiter zu Einkaufspreisen ver⸗ abfolgen, existiren 159 ohne besondere Einrichtungen, 2] durch Fabrikmagazine, 13 durch Fabrikbäckeren, 3 durch Fabrikschlächte⸗ rei. Bei 77 Betrieben nehmen die Arbeiter an der Verwaltung dieser Einrichtungen Theil.

Unter 3 V. = die , behandelt, welche der Fürsorge für Kleidung, Wäsche und esundheitspfege dienen. Im Ganzen bestehen bei 1995 Betrieben solche Ein⸗ richtungen. Besondere Arbeitskleidung erhalten die Arbeiter bei 156 Betrieben, und zwar bei 137 umsonst. Wasche, Trocken und Bügelanstalten befinden sich bei 86 Betrieben; Räume zum Waschen für Arbeiter Mittags und nach Feierabend bei 638 Be⸗ trieben und zum An⸗ und Äblegen der Urbeitskleidung bei 667. Für ärztliche Hülfe sorgen durch Anstellung eines Geschãfts⸗ arztes 1415 Beiriebe mit 1525 Aerzten; durch Geschãfts apotheken 368 Betriebe; durch Krankenhäufer 184 Betriebe, Rersztliche Untersuchung des Gesundheitszustandes findet bei 645 Betrieben statt. Fortzahlung des Lohnes an Schwangere vor der Entbin⸗ dung sindet bei 95 Betrieben, an Wöchnerinnen bei 30 Betrie⸗ ben während der Tauer von 14 Tagen bis 26 Wochen statt. Bade⸗Anstalten bestehen bei 179 Betrieben, Turnanstalten bei 28, Turnvereine bei 20 Betrieben. Mäßigkeits vereine sind bei 10 Betrieben vorhanden. .

Rubrik VI.: Der Fürsorge für Seelsorge, Erziehung, Unterricht, geistige und sittliche Ausbildung der Erwachsenen, Geselligkeit und Erholung gewidmete Ein⸗ richtungen bestehen bei 5909 Betrieben. Zur Seelsorge besttzen 24 Betriebe befondere Kirchen und Kapellen; besondere Geist⸗ liche sind bei 4 Betrieben angestellt; 32 Betriebe veranstalten einen besonderen Gottesdienst fuͤr ihr Personal. Zur Erziehung und zum Unterricht sind eingerichtet und zwar während des erften Lebensjahres bei 19 Betrieben Kleinlinderbewahranstalten, bei 24 Kleinkinderschulen, bei 17 Kleinkindergärten, bei 9 Wais enhãuser. Zum Schulbesuche bestehen Fabritschulen hei 94 Betrieben, und zwar bei 37 mit freiem Schulbesuch und bei 40 . Entrichtung von Schulgeld, Schulgeldbeihülfe gewähren 62 etriebe. Zur Aus⸗

bildung der Halberwachsenen ezistiren bei 77 Betrieben Fort⸗ il dn ofen bei 62 Betrieben Schulen für weibliche Arbeiten, bei 527 Betrieben Sonntagsschulen, bei 53 Betrieben Zeichnen⸗

ulen. Zur geiftigen und fittlichen Ausbildung der Er— , andll 5 Bibliotheken hei 23 Betrieben mit bei 15 ohne Lefezimmer. Die Kosten dafür werden aufgebracht bei T7 Betrieben durch die Firma, bei 10 durch die Arbeiter und belaufen sich bei 29 Betrieben von 24— 10090 6 jaãhrlich. Zur Geselligkelt und Erholung existiren bei 13 Betrieben eine Musil⸗ schule, bei 106 ein Gesangsverein, bei 41 ein Mustkeorps. Ge- fang. und Mustkaufführungen werden bei 37 etrieben vꝛr⸗ anstaltet, Theateraufflihrungen hei 8, gesellige Zusammenkünfte bei 40, sonstige Erholungen bei 82. Berg⸗, Sommer⸗, patriotische und besondere Feste bei 46 Betrieben.

Unter der Rubrik VII.. „Anderweite Wohlfahrts⸗ einrichtungen“ find die Kranken⸗ und Wittwenkassen aufgefuͤhrt. nisse hat bereits in dem im vorigen Jahre herausgegebenen er?

Cigenthumsübergang an die Arbeiter. Unter allen

Einrichtungen, welche die Fürsorge für das Wohlbefinden der

„Die unter staatlicher Aufsicht stehenden gewerblichen Hüllstassen

pro Portion; das Mittasessen bei 16; Betrieben auf 0, J

Die zusammenfassende Schilderung dieser Verhält