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Nach den Ergebnissen der vorstehenden beiden Nachweisungen sind am daß Kindern vor vollendetem 12. Lebensjahre die regelmäßige Arbeit 30. Juni 1876 an Banknoten in Umlauf gewesen mu zwar: in Fabriken, und zwar täglich nur 6 . 6 . . ist, . sofern. sie einen 1 mindestens dreistüůndigen Unterricht . ⸗ ; ,. ai ö . zin einer von der höheren Verwaltungsbehßrde genehmigten in Werthbeträgen ö in En ,, Schule genießen. Dies Gesetz, in Verbindung mit der Auf⸗ mlauf fassung der. Düsseldorfer Regierung, daß für den erforderlichen S6. 66. Mt. gd rn g e ng ge i c it big, Anwesenheit resp. Unterricht in der Vo ule für allein nicht genüge, sondern da , i n, . 50 und 109 6 lob8, 7085 1149564. 831.656 bildeten Beschränkungen, welche alle denjenigen Fabriken, welche nicht zu 100 6 und darüber 102711100 0é7YL0QL(LELISD3934509 eigene Schulen zu errichten in der Lage waren, die Verwendung von
Zusammen i do T 5s T Do rdf iso Fiz Töss Kindern nicht recht lohnend erscheinen ließ, und welche alsbald eine
Veröffentlicht in Gemäßheit der Bestimmung im Artikel II. sehr bedeutende Abnahme der Kinderarbeit zur Folge hatten. Außer
diesen gesetzlichen Beschränkungen hat übrigens die verbesserte wirth⸗ 36 des Gesetzes, betreffend die Ausgabe von Banknoten, vom schaftliche Lage des Arbeiter . Wesentlichsten i,
Dezember 1874 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 193). . jFarbef ; ; :
; . g der Fabrikarbeit der Kinder mit beigetragen. Die Mehrzahl Berlin, den 19. Juli 1876. der Kinder ist in der Textilinduftrie beschäftigt. hrrah Der Reichskanzler. Gleichwie betreffs der Kinderarbeit haben die Allerhöchste Ka⸗
Im Auftrage: binets. Ordre vom 6. April 1839 und das Gesetz vom 16. Mai 1853
Eck. auch betreffs der Beschäftigung jugendlicher Fabrikarbeiter
im Alter von 14 bis 16 Jahren bereits beschränkende Bestimmungen ; 6. ; : ; . getroffen, welche dahin gehen, daß dieselben nicht zur Nacht⸗ Die Fabrikindustrie des Regierungsbezirks Düsseldorf arbeit verwendet und täglich nur 10 Stunden beschäftigt werden vom Standpunkte der Gesundheitspflege. dürfen; Vormittags und Nachmittags muß denselben außerdem eine 1 halbe und Mittags eine ganze Freistunde und zwar jedesmal auch
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Die Fabrikin dust rie des Regierungsbezirks Düsseldorf vom Standpunkt der Gesundheitspflege. Mit Genehmigung der Königlichen Regierung zu Düsseldorf für die internationale Aus- stellung für Gesundheitspflege und Rettungswesen in Brüssel, dargest ellt von Dr. Ed. Bever. Der Verfasser sagt in der Einleitung: Unter allen Verwaltungsbezirken nicht nur des preußischen Staates, sondern auch des ganzen Deutschen Reichs nimmt der Regierungshezi rk Düssel dorf seiner industriellen Bedeutung nach unstreitig die erste Stelle ein, und kaum dürfte auf dem Kontinent ein zweiter Distrikt aufzufinden sein, in welchem sich auf verhältnißmäßig so kleinem Gebiete in glei⸗ cher Weise Mannigfaltigkeit und Grohartihteit der Industrie vereint, in so hervorragender Weise geltend machen. Bergbau und Hütten wesen, Metall und Textilindustrie der mannigfachsten Art werden neben zahlreichen anderen Industriezweigen in einer Intensität betrie— ben, die guf manchen Gebieten sogar ihres Gleichen sucht und der hiesigen Industrie längst einen wohlbegründeten Ruf in allen Welt— theilen erworben hat.“
Dem reichen in dem Werke niederlegten statistischen Materiale ent⸗ nehmen wir folgende Angaben: Der Regierungsbezirk Düsseldorf hat einen Flächeninhalt von Y, geographischen Quadratmeilen (646,704 Hektaren) und nach der Volkszählung von 1871 eine Bevölkerung von 1,328,324 Seelen, d. h. auf ein Quadrat-⸗Kilometer berechneten sich 23,0 oder auf die Quadratmeile 13,360 Bewohner, während im ganzen Deutschen Reiche im Jahre 1871 die Volksdichtigkeit auf 1 Qu.-Kilometer 760 betrug. Die Stadt. und Landbevölkerung steht sich an Zahl ziemlich gleich. Bei der Volkszählung von 1871 wurden 83 Wohnplätze festgestellt, welche mehr als 2006 Seelen enthalten. Fünf Städte — Barmen, Elberfeld, Düsseldorf, Essen, Crefeld — zählen mehr wie 10000 Seelen. Die männliche Bevölkerung ist über⸗ wiegend; die Volkszählung am 1. Dezember 1871 ergab 678, 186 männliche und 650,128 weibliche Personen und somit ein Verhältniß der ersteren zu letzteren wie 100: 95, während im Gebiete des Deut—⸗ schen Reiches auf 100, männliche 103, weibliche Individuen ent—⸗ fallen. Die Wohnungsverhältnisse können in Anbetracht der so be— deutenden und schnell wachsenden Bevölkerung als sehr günstige be⸗ zeichnet werden. Der Massivbau ist fast allgemein. Die Zahl der Wohngebäude betrug nach den statistischen Eihebungen im Jahre 1871 im Ganzen 147,735, d. h. 27.0 auf 1 Qu.-Kilometer und es betrug die Zahl der Haushaltungen 2665, 906, d. h. 490 auf 1 Qu. Kilometer. Die Wohlhabenheit der Bevölkerung ist eine bedeutende, und es gehört der Regierungsbezirk nicht nur zu ben wohlhabendsten Theilen des
anzen Deutschen Reiches, söndern es macht sich auch von Jahr zu y. eine stetige Zunghme der Wohlhagbenheit, namentlich des Mittel standes bemerkbar. Wesentlich maßgebend hierfür ist die Veranlagung zur Klassensteuer, welche i. J 1864 pro Kopf 1K, „Ss, 1870 1,85 A und 1874 256 SM betrug, Es zeigt sich somit eine bedeutende Zu⸗ nahme der Steuerfähigkeit. Die mittlere Lebensdauer beträgt im Regierungsbezirk Düsseldorf nach, 50jährigem Durchschnitt 28, o Jahre, während dieselbe sich im ganzen preußischen Staate nur auf 275 Jahre berechnet; aaf eine nachtheilige Ein- wirkung durch die Industrie ist hieraus nicht zu schließen. Nicht minder günstig verhalten sich die Geburtsziffern, welche seit Jahren eine stetige Zunahme aufweisen. Während man nämlich die Zahl der Geburten auf 1000 Einwohner i. J. 1862 auf 36, berechnete, betrug dieselbe 1872 455. Die Sterblichkeitsziffern erweisen sich trostz der großen Bevölke rungsdichtigkeit und der industriellen Thätigkeit als keineswegs un⸗ günstige. Es betrug die Zahl der Sterbefälle im Jahre 1862 auf 1000 Bewohner 2353 und 1872: 32,5. Das letztgenannte Jahr stand aber noch unter dem Einfluß der im Jahre 1871 begonnenen großen Blatternepidemie. Thatsache ist, jagt Dr. Beyer, daß der Regierungs bezirk Düsseldorf in Betreff der Mortalität im Vergleich zu den an⸗ deren Landestheilen wirklich günstige Verhältnisse aufzuweisen hat.
Die Gesammtzahl der Fabriken im Regierungsbezirk betrug im Jahre 1874 1339 mit 96,109 Arbeitern, d. h. 69 Arbeiter auf 1000 Seelen. Von diesen Fabriken beschäftigten 91l8 10 —50 Arbeiter, 217 50 — 100, 127 100 — 200, 38 200 —- 300, 15 300 409, 9 400 500 13 500-800, 7 mehr als 1000 Arbeiter. Die größte Fabrik ist die von Friedr. Krupp in Essen, welche im Jahre 1874 11,600 Arbeiter beschäftigte. Außerdem beschäftigt der Bezirk noch durch- schnittlich 28 (00 Arbeiter in Bergwerken. Als der eigentliche Sitz der Fahrikindustrie zeigen sich die Kreise Elberfeld, Barmen, Duis— burg, Essen, und M. Gladbach. Lediglich vom Standpunkte der Fabrikindustrie betrachtet, steht der Stadtkreis Duisburg obenan, ne dort von 1000 Einwohnern 143, dem Fabrikarbeiterstande angehören.
Was weiter die einzelnen Industriezweige nach ihren sanitären Verhältnissen und Einrichtungen betrifft, so wird öber die Zeit der Dauer der Arbeit angeführt, daß Arbeit an den Sonn ⸗ und Feiertagen in den dortigen Fabriken nicht statt ⸗˖ findet, und daß nur in denjenigen K der metallurgischen Industrie, wo der kontinuirliche Betrieb großer Feuerungsanlagen ein völliges Stillstehen nicht gestattet, an Sonn und Feiertagen die nothwendige Arbeit verrichtet wird. Dasselbe findet in Fabriken zur Darstellung von Rohzucker statt. In allen anderen Industriezweigen findet Sonntagzarbeit nur in ganz , , , Fällen und selbst · redend auch nur außer der Zeit des Gottesdienftes statt. Aehnlich verhält es sich mit der Nachtarbeit, und es sind guch hier fast nur die Ctablisse⸗ ments der metallurgischen Industrie, sowie die Rohzuckerfabriken, in welchen die Natur des Betriebetz regelmäßige Nachtarbeit fordert. Die Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeit gestaltet sich ie nach der Natur der einzelnen Induftriezweige zwar etwas verschieden, dürfte aber durchschnittlich als eine 106 = 1185stündige zu bezeichnen sein, wgrin die Mittags- und sonstigen Ruhepausen nicht eingerechnet sind. Die allgemein gebräuchliche einstündige Mittagspause wird in vielen Fabriken bereits auf 11 — 11 Stunde verlängert.
Ueber die Beschäftigung von Kin dern zeigen die statisti⸗ schen Ermittelungen, daß die gil der im Jahre 1874 in derartigen Fabriken durchschnittlich . tigten Kinder . vom vollende⸗ ten 12. bis vollendeten 14. Lebenzjahre) insgesammt nur 571 betrug. Gegenüber der Gesammtzahl von 96,700 Arbeitern berechnet sich die Zahl dieser Kinder auf 1000 Bewohner nur zu O.
Daß auch Kinder vor vollendetem 12. Lebengjahre in Fabriken beschäftigt werden, was durch Gesetz verboten, ist eine im Ganzen seltene Ausnahme, und betrifft dies auch in der Regel nur solche Fälle, wo Familien, um ihren Erwerb zu mehren, das Alter der bereits im I2. Lebensjahre stehenden Kinder zu niedrig angeben. Der Grund für diese günstigen Verhaltnisse lag zunächst in der bestehenden gesetz⸗ lichen Fürsorge, wodurch bereits unter dem 6. April 1839 die Kinber⸗ arbeit gewissen Beschränkungen unterworfen wurde. Durch Gesetz vom 16. Mai 1833 wu de sodann der Schutz der Kinder dahin erweitert,
Bewegung in der freien Luft gewährt werden. Die Zahl dieser Arbei⸗ ter in den dortigen Fabriken betrug im Jahre 1874 durchschnittlich 6860; alle Kreise partizipiren an dieser Zahl und stehen die Kreise der Texiilindustrie obenan.
Die Zahl der in dortigen Fabriken beschäftigten Arbeiter weiblichen Geschlechts betrug im Jahre 1874 durchschnittlich 19590, d. h. etwa den fünften Theil der Gesammtzahl, der Fabrik- arbeiter. Zieht man von dieser Zahl die darin einbegriffenen Kinder und jugendlichen Arbeiter weiblichen Geschlechts ab, so verbleibt eine Zahl von 16,519 in Fabriken beschäftigter Frauen, von welchen 14,004 ledig und 2515 verheirathet resp. verwittwet waren. Auf 1600 Bewohner des Bezirkes entfielen somit 141 Arbeiter weiblichen Ge⸗ schlechts und nur 155 verheiratheter Frauen. Weitaus am meisten sind die Frauen in der Textilindustrie beschäftigt und zwar sowohl bei der Bedienung mechanischer Webstühle, der Spul⸗, Spinn. und ähnlichen Maschinen, wie auch bei den mannigfachen Nebenarbeiten. Die Krankheiten der Fabrikarbeiterinnen sind nach der übereinstimmenden Angabe der Fabrikärzte keine wesentlich anderen oder treten auch nicht in größerer Heftigkeit auf, wie dies bei dem . Theil der arbeitenden Klassen überhaupt der Fall zu ein pflegt. ;
Einen wesentlichen Faktor für die Gesundheitspflege des Fabrik⸗ wesens und zwar zunaͤchst bezüglich der Fürsorge für Leben und Gesundheit der Arbeiter, bildet die Handhabung der Aufsicht in den Fabriken. Das Fundament hierfür bilden die Fabrik⸗ ordnungen oder Reglements; die Handhabung derselben liegt zunächst den Aufsehern — Meistern — ob, während die obere Leitung in den Händen der Unternehmer resp. deren Vertreter ruht. Eine Fabrik⸗ ordnung besitzt heutzutage die große Mehrzahl der Fabriken und findet sich dieselbe in der Regel in den Arbeitsräumen ausgehängt; sie vertritt in vielen Fällen auch gleichzeitig die Stelle eines förmlichen Vertrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Von staatlicher Seite bilden die Grundlagen für die Beaufsichtigung der Fabriken zunächst die gesetz = lichen Bestimmungen über die Beschäftigung von Kindern und jungen Leuten (Gesetz v 16. Mai 1853), sedann zahlreiche allgemeine und spezielle polizeiliche Verordnungen, welche theils die Sicherheit und den Schutz der Arbeiter, theils den Schutz der Adiacenten vor Schä— digungen oder Belästigungen im Auge haben und endlich das Kon⸗ zessionswesen für alle die im 5. 16 der Gewerbeordnung aufgeführten Industriezweige, worunter bekanntlich alle diejenigen Fabriken fallen, in welcher besondere Gefährdungen oder Schädigungen der Arbeiter oder der Adjacenten durch den Fabrikbetrieb vorkommen oder vorkom⸗
men können. Auch der 5. 107 der Gewerbeordnung, wonach jeder Gewerbeunternehmer verbunden ist, auf seine Kosten alle diejenigen Einrichtungen herzustellen und zu unterhalten, welche mit Rücksicht auf die besondere Beschaffenheit des Gewerbebetriebes und der Betriebsstätte zu thunlichster Sicherung der Arbeiter gegen Gefahr für Leben und Ge— sundheit nothwendig sind, bietet ein Fundament für die staatliche Fabrikaufsicht. Die Beaufsichtigung der Bestimmungen über die Beschäftigung der Kinder und jungen Leute ist im Regierungsbezirk Düsseldorf bereits seit 1355 einem besonderen Inspektor übergeben.
Als Wohlfahrs, Einrichtungen sind zunächst die zur Unter stüßzung der Fabrikarbeiter in Krankheitsfällen im ganzen Be—⸗ zirke verbreiteten Hülfs⸗ und Unterstützungskassen zu nennen. Nach den amtlichen Ermittelungen befanden sich im Jahre 1874 im Bezirke 336 Kassen mit 192,621 Mitgliedern. Nur bei 23 Kassen mit zusammen 7913 Mitgliedern wurden Beiträge von den Arbeit- gebern nicht gezahlt. Eine wichtige Seite des Hülfskassenwesens bildet, der ärztliche Dienst. Die Mehrzahl der Kassen stellt bisher für die ärztliche Behandlung ihrer Mitglieder einen resp. mehrere Aerzte fest an. Eigene Krankenhäuser besitzen die dorligen Krankenvereine mit Ausnahme des Krankenvereins der Guß— stahlfabrik zu Essen, welcher ein vortreffliches Baracken . Lazareth nebst Epidemienhaus besitzt;, nicht. Die meisten Kranken⸗ und Unter- stützungskassen haben bezüglich der Unterbringung ihrer Kranken mit den Krankenanstalten, deren es 706 in dem Bezirke giebt, Vereinba⸗ rungen getroffen.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Die rauhe Witterung, welche auf die ersten warmen Tage
des April folgte, und sich im Mai zu mehrfach starken Nachtfrösten steigerte, übte auf die Entwickelung der Feldfrüchte und aller Obst⸗ arten im Regierungsbezirk Merseb urg nachtheilige Wirkungen aus. Namentlich in den nördlichen Kreisen des Bezirks wurden un- änstig gelegene Roggenfelder und fast allgemein die Obstblüthen zer . Auf Obstertrag, der für den dortigen Bezirk von gr gen e⸗ deutung, ist daher nur in geringem Maße zu rechnen. Die Getreide⸗ felder haben sich dagegen unter dem Einflusse der seit der ersten Hälfte des Juni eingetretenrn Wärme mit häufigen Niederschlägen in erfreu= licher Weise erholt und lassen für Roggen wenigstent im Köͤrner⸗ ertrage im Allgemeinen eine mäßige Mittelernte hoffen, während der Stand des Weizens einen darüber n, , . Ertrag verspricht. Die Sommersgaten bis auf die Oelfrüchte, über deren unbefriedigen den Stand vielfach geklagt wird, sowie die Hackfrüchte und Fukter⸗ kräuter lassen Nichts zu wünschen übrig und namentlich, wag die Kartoffeln betrifft, eine reichliche Ernte erwarten, so daß die eg. nisse, zu welchen die ungünstige Witterung im Mai Anlaß gab, zerftrent worden sind und einer die Bedürfnisse befriedigenden Ernte entgegengesehen werden kann. — Die Getreidepreise haben keine wesentliche Veränderung erlitten. '.
Munchen, 23. Juli. Der Allerhöchsten Bestimmung Sr. a f be enn zufolge wird daz Centrallandwirthschaftz⸗ Fest für das Köntgreich Bayern im laufenden Jahre Sonntag, den 1. Oktober, in München abgehalten werden. Am Montag, den 2. Oktober, , die öffentliche Centralversammlung des landwirth⸗ schaftlichen Vereins, Anfang 9 Uhr, statt. Während des Festes findet auf der Festwiese eine Aus ie, der Preisthiere und von landwirth⸗ schaflichen Geräthen stgtt. Säaͤmmtliche Mitglieder des General⸗ Komit é erscheinen am Oktoberfeftsonntage im Koͤnigszelte.
Verkehrs ⸗Anstalten.
München, 265. Juli. (Corr. v. u. f. D.) Nach Allerhöchst , Genehmigung wird die Korrektion der Ludwi 1 Süd-⸗Rordbahn zwischen Dodos err Fürther gen nd Vach am 1. August d. Is. dem Verkehre übergeben; am 5. Auguft erfolgt alsdann die Eröffnung der K von Neustadt a. A. nach Windsheim und am 15. Auguft d. J. jene der obern Donau⸗ bahnstrecke von Nen ⸗Offingen . Höch städt a. D. Einige nothwendig gewordene Nacharbeiten erheischten eine Verschiebung des
Eroffnungeztermineß um 14 Tage.