1876 / 195 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Aug 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Allgemeiner ᷣuhmissions - Mmneiger.

Erscheint in Stuttgart, sz mal wöchentlich. Derselbe enthalt zuver⸗ III. Jahrgang. lässt! ullè Stn enscusschreiben sealiche Gewerbes in dußerst ber ; ö quemer chronologisch und branchenweise geordneter Uebersicht. Amtlichts Publikationsorgan m onnementzp,e s z s pro Quartal intl der Submisstong berichte, 181 durch sede Postanstalt zu berieben. Inserate 25 pro Zeile.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛé.

Anhaltische Domainen⸗Verpachtung.

Landesdomaine Schiel, und das 5,6 Kim davon entfe ent belegene Stadt Harzgerode und 205 Klin. von der an der

Vorwerk zu Abberode, (6926)

Eisenbahn belegenen Kreis st Heck. 67.00 Ar

37,45 125 d, in 30 21 60 10 65, 9s 16,73

24 96

36,45 48,70 85, 65, 68, 54 83.40

fraum und Baustellen, ĩ ten, 493 5 Acker, 118 62 Wiesen, 41 135 Anger, ö. 118 Unlmnd, Teich,

Hofraum und Baustelle, Garien, ö Acker, 88 Wesen, 14 Anger, 73 91 6 Unland,

DM ect dss Ar 197 RrJ dJ Bu Rth. Areal in Sünmäa, ferner mit den Wobn und Wirthschaftegebäuden und dem Feldinventar an Aussaat, Düngung und Pflugarten, anderweit öff entlich gegen das Meistgebot auf achtzehn hintereinander folgende Jahre von Johannis 1877 bis dahin 1895 verpachtet werden.

Wir haben dazu einen Termin auf

Montag, den 39. October d. J, von Vormittugs 10 bis 12 Uhr,

in unserem in dem hiesigen Behördenhause befindlichen Sitzungszimmer anberaumt und laden Pacht⸗ lustige dazu ein . ; ö

Die für die Verpachtung festgestellten Bedingungen können in unserer Kanzlei während der Geschäftsstunden eingesehen werden und sind auch gegen Erlegung der, Coriaien in Abschrift zu beziehen.

Ein jeder Pachthewerher hat sich vor dem Termine über seine Qual ficat on als Landwirsh und über seine Vermögensverhältnisse bei uns aus zuweisen, auch eine Bietungscaution von 3000 ½ zu interlegen. h ; Zur Uebernahme der Pachtung ist ein disponibles Vermögen von 100000 M erforderlich.

Dessau, den 14. August 1876. Herzogl. Anhalt Finanz · Direction. Rart els.

II

bei Schielo,

II I

8 22

bei Abberode.

[III I III

Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Umtausch der Aktien

der Magdeburg Coethen⸗Halle⸗Leipziger

Verloosung,

Eisenbahn⸗Gesellschaft.

K

In Erfüllung der durch Vrtrag mit der Magdeburg Coeihen-Halle Lap'ger E senbahn · Gesell. schaft vom 17. März d. Is. übernommenen Veipfl chtungen, off niren wir zen Aktionären der nunmehr in Liquidation getretenen Magdeburg Coethen⸗Halle Leipziger E senbahn Geysellschast gegen Abtretung ihrer Liquidationsansprüche, mithin gegen Einlieferung ihrer Aktien nebst den dazu zehörigen, vom 1. Januar 1875 ab laufenden Dividendenicheinen und Talons:

I) für jede bisher mit 40 iger Staate garantie versebene Manderurg Coethen Halle Leipziger Stamm- aktie Litt. B. zoꝰ9 Mark Nom. 480 ige Maadeburg L ipziger Prioritäts-Obli-⸗ gationen der Magdeburg ˖ Halberstädter Eilsenbahn⸗Gefeilschaft Litt. A. nebst laufenden Coupons vom J. Januar 1876 ab und Talons;

2) für jede alte Magdeburg Coethen · Halle Leipziger Stammaktie: 900 Mark Nom. 40js 18e Magdeburg Leipziger Prioritäts ⸗Obligatisnen der Magdeburg⸗Halberstädter ,,,, Litt. B. ncbst laufenden Coupons vom 1. Januar 1876 ab und

alons.

Diesen von unserer Gesellschaft in Gemäßheit der Allerböchsten Privilegien vom 21. Juni 1876 (Amtsblätter der Königlichen Regi rungen zu Magdeburg Nr. 32, Merseburg Nr. 30 und Poisdam Nr. 29) in Höhe von 42,000,000 Mark Nom emittirten Magdeburs -Leipziger Prio isäts-Obligat onen Litt A., und in Höhe von 51 M0000 Mark Nom. emittitten Magdeburg Leipziger Prioritärs. Obligationen Litt. B ist und zwar den Obligationen lätt. A. mit Priorität vor den Oeligationen Litt B. ein unbedingtes Vorzugsrecht anf das frühere Magdeburg Co'then-Halle ⸗Leipziger Eisenbahn Untern hmen, soweit dasselbe auf unsere Gesellschaft übergegangen ist, eingeräumt, so daß dieseltzen für Kapital und Zinsen auf den Erlös und die Erträgnisse der gedachten ehemaligen Magdeburg · Leipziger Bahnstrecke in erster Stelle, daher vor allen übrigen Glaͤubigern der Magdeburg -Halberstädter Eisenbahn⸗G sellschaft Anspruch haben. Außerdem und unbeschadet dieses Vorzugsrechts ist' densilben das gesammte Vermögen der Magdeburg⸗ Halberstãdter Eisenbahn⸗Gesellschaft hinter den bereits früher eingegangenen Schuldverbindl chkeiten dieser letzteren haftbar. Die 41 igen Mar deburg Leipziger Obligationen Ltt A unterhiegen während eines Zeitraums von mindestens 25 Jahren der Amortisation nicht, die 40 igen Obligationen Litt. B. werden dagegen vom Jahre 1885 ab mit jahrlich Foo des Nominalbetrages unter Zuschlag der ersparten Zinsen al pari amertisirt.

Der Umtausch der Aktien gegen die Obligationen findet Statt innerhalb der Zeit vom 1. Sep tember bis 30. November d. J.

in Magdeburg bei unserer Hauptkassse, Fürstenwallstraße Nr. 6 in Berlin bei der Direktion der Dis konto⸗Gesellschaft, bei dem Bankhause S. Bleichr öder; in Frankfurt a. M. bei dem Bankhause M A. von Rothschild C Söhne, und außer bei diesen Stellen, jedoch nur während des Monats September d. J. in Berlin bei der Bank für Handel und In in Gotha bei der Privatbank zu Gotha; du st xi e, in Halberstadt bei Carl Kur sen; bei der Berliner Handels-Gesell in Halle a. / S. bei dem Halleschen Bank ⸗Ver; schaft; 3. ein von Kulisch, Kaempf in Bernburg bei Gebrüder Wolffz & Co., in Braunschweig bei N. S. Nat halion Nach⸗ bei H. F. Lehmann;

folger; in Hamburg bei der Norddeutschen Bank in

in Bremen bei J. Schultze C Wolde,

. ; Hamburg, bei C E. Weyhausen; be L. Behrens C Soehne; in Cassel bei L. Pfeiffer; Hannover bei Hermann Bartels, in Cöln bei Sal. Oppenheim jun. CK Co.; bei M. J. Frensdorff & Co.; in Dessan bei J. H Cohn; in Leipzig bei der Leipziger Bank, in Dresden bei der Dres dener Bank, bei der Allgemeinen Deutschen bei der Sächsischen Bank zu Credit Anstalt; Dresden; in Magdeburg be Louis Maguet, in Eisleben bei der Eisleber Dis konto Ge bei F. A. Neubauer; sellschaftz ö in Weimar bei A. Callmann, in Erfurt bei Adolph Stürcke; bei Julius Elkan. ö Bei den Umtauschstellen sind die Aktien nebst Dipidendenscheinen pro 1876 und folgende Jahre, sowie mit Talons jede Sorte für sich unter Beifügung eines arithmetisch geordneten Nummern Verzeichnisses einzureichen, wogegen neue Obligationen in dem oben angegebenen Verhästnifse nebst Zins⸗ Coupons vom 1. Januar 1876 ab und Talons im Umtausch vorabfolgt werden. Sofern bei dem Um— tansche Divmdendenscheine fehlen sollten, werden die Coupons der neuen Prioritäts Obligationen für die entsprechenden Jahre zurü behalten. Formulare zu den Nummern ⸗Verzeichnissen werden von den Umtauschstellen kostenfrei verabsolgt.

Die Besitzer von alten Magdeburg ˖ Coethen - Halle Leipziger Aktien und garantirten Aktien Litt. B, welche nicht innerhalb der Frist vom J. September bis 30. Jovember d. J von dem Umtanschrecht« Ge⸗ brauch gemacht haben, werden dieses Rechtes definitiv verlustig. Die Inhaber solcher nicht umgetauschter Aktien erhalten nach Ablauf des gesetzlichen Liguidationsjahres für die Magdeburg ⸗Coethen Halle ˖ Leipziger Eisenbahn⸗Gesellichaft lediglich den auf ihren Besitz entfallenden aliquoten Theil des für die verkauften Bahnstrecken erzielten Reinerlöses, nämlich für eine alte Mandeburg · Coethen · halle · Leipziger Stammaktie einen Baarbetrag von 600 Ma nebst 5, Zinsen von diesem Benrage sest tem J. Januar 1876, und für eine Magdeburg Ceethen · Halle Leipziger Stammattie Litt. B. einen Baarbetrag von 270 nebst 40so Zinsen vom Nominalaktienbetrage seit dem 1. Januar 1876.

. Eine Verlängerung der Umtauschfrist über den 30. November d. Is. hinaus, oder eine nachträgliche Zutheilung von Obligationen auf bis dahin nicht umge— tauschte Aktien findet unter keinen Umständen Statt.

Magdeburg, den 15. August 1876. 6890]

Direktorium der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Hannoversche Bank.

Der Einberufungstermin für die früher von uns ausgegebenen auf Thalerwährung lautenden Noten lauft mit dem 31. dieses Monats ab und werden

sämmtliche bis dahin etwa nicht eingereichten Thalernoten unserer Bank werthlos. Hannover, den 18. Auzust 1876.

Die Direktion. sooas

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der Fabrik beigegeben, Oohme ein solches ist keine Maschine acht. Der feither schen anerkannt bellige Preis fuͤr die Frister * HKossnraanmm Näh⸗ maschine ift vom J. Juni ab um ein Bedeutemecles weiter ermüssigt und werden außer⸗

dem bei Baarzahlung . 102, Rabatt

Verkäufe auf Abzahlung obne Preiserhöhung. Garantie wird geleistet, Unterricht frei, Verpackung nicht berechnet, Preislisten und Näh⸗

proben gratis. W., Leipzigerstr. Il2, .

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für Berlin: Die Fabrik errichtet in j'der Stadt von Bedeutung ein Depot, und wollen sich Reflektanten van Plätzen, die noch unbesetzt dieserhalb an uns wenden.

6684

vergütet.

Eisenbahn⸗ Vert au fstelle

im Immern der Stadt Frankl fart a. M.

(6944 Die Verwaltungen dr in Frankfurt a. M. mündenden Staats Eisenbahnen, sowie der Hessischen Ludwigsbahn, errichten verfuchswesse gemeinschaftlich eine

Eisenbahn⸗Billet⸗Verkaufstelle

im Innern der genannten Stadt. Diese Verkaufstelle wird am 19. Augnst l. J. eröffnet und besindet sich im E. dge-ehonse des Frankfurter Hofes neben dessen Haupteingang in der Bethmannstraße.

Dit Verkaufst he ist täglich von Ytorgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr ununterbrochen geöffnet, nur an Sonn und Feiertagen bleibt sie Vormittags bis 12 Uhr geschlossen.

G werden bei derselben nur Billete J. und 1I. Klasse verkauft, und zwar sowohl für Schnellzüge als für Personenzüge, sowie Retaur und Rundreise Billets. Nach welchen Stationen Billets zu haben sind, ist aus den an dem Schaufenster der Verkaufstelle ausgestellten Verzeichnissen zu ersehen.

Die bei der Verkaufstelle ausgegebenen Billets werden mit dem Stempel des Tages der Aus⸗ gabe versehen und aelten für diesen ganzen Tag, nicht für einen bestimmten Zug. Auf Verlangen werden aber auch Billete ausgegeben, die mit dem Datum des nächstfolgen den Tages gestempelt sind. Mit diesen kann aber felbstverständlich die Reise nicht an dem Tage der Löfung angetreten werden.

Der Preis der bei der Verkaufstelle ausgegebenen Billets ist derjenige, welcher auf der betreffenden Frankfurter Eisenbahnstation erhoben wird, vermehrt um einen, zur Dedung der be⸗ fonderen Kosten ver Verkaufstelle, bestimmten Zuschlag, welcher beträgt;

pro Billet bei einem B lletpreise bis zu 10 Mark 19 Pfennige 1. 1 . 7. 7. von 16 . 1. 20 . 20 1 ä,, . . = ö w ö ö! äber 46 Mark 50 ö

Mehr als 56 Pfennige Zuschlag werden auf kein Billet erhoben.

Fme Gewähr dafür, daß ein Reisender mit einem in der Veskaufftelle gelösten Billet irgend einen Zug noch erreichen könne, wild nicht übernommen.

Gepäck wird bei der Verkaufstelle nicht expedirt.

Darmstadt, den 16. August 1875. Im Namen und Auftrag der betheiligten Eisenbahn Verwaltungen:

Die Direktion der Main⸗Neckar⸗Eisenbahn.

Norddeutscher LlIo ydl.

, m. ostdlam pfechifsfahrt

. .

von Bremen nach Vo M Vork und Baltimore.

D. Mosel 25 August nach New-⸗Jork PD. Närnberg 13 September nach Baltimore

D. Brauns ohwelg 30. August nach Baltimore D. Oder 16. September nach New⸗Jork

D. Donan 2. September nag. New Jerk D. Maln 23. September nach New⸗NVork

D. Rhein J Sept mber nach New Jork. D. Uelpalg 27. September nach Baltimore . nach New-⸗Jork: J. Cajüte 500 M, II. Cajüte 300 ½ , Zwischendeck 120 Passage⸗Preise nach Baltimore: Casuͤte 400 „, Zwischendeck 120 .

„a Premen nach Jow-0rleans

via Havre und avvamma P. Strassburg 7. Scytember. D. Frankfart 27. September. Passage · PKreise: Kajüte 630 „, Zwischendeck 150 4 Zur Ertheilung von Passagescheinen ür obige Dampfer, sowie für jede andere Linie sind bevoll⸗ mächtigt Zohanning & Sehmer, Berlin, Louisenplatz 7. La Plata

Von Bremen nach dem

auf der Hin und Rückreise Amt ne er penn und Lissahon anlaufend

nec Bahia, Rio, Montevideo ura Buenos Ayres D. Habsburg 25. August, O Hohenzollern 25. September und ferner am 25. jedes Monats. Mit den im Herbst abgehenden, sowie mit den im Frühjahr zurückkehrenden Dampfern finden Passagtere nach und von Madeira Beförderung.

Pie Direction des Norddeutschen Lloyd in Bremen.

Behufs der Wiedenrbesetzung der durch den Tod des früheren Jehabers eisezigten Ftreisthierarzt stelle des Crossener Kreises mit dem Wehnsitze in der Stadt Crossen und einem Jahresgehalte von 6o0 , werden Thierärjte 1, Klasse, welche das Fähigkeitszeugniß zur Verwaltung einer Kreisthier ˖

861

arztstelle besitzen, hierdurch aufgefordert, unter Ein reichung 1) der Approbation als Thierarzt J. Klasse, 2) des vorerwähnten Fähigkeitszeugnisses, 3) eines Tebenglaures, sich binnen 6 Wochen beisuns zu melden. Frankfurt a. O, den 14 August 18156. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern. Rudloff.

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi

5) 6) die Verpachtungstermi

Zweite Beilage

Berlin, Sonnabend den 19. August

Eintragungen und Löschungen im den Handels

Domänen, sowie anderer Landgüter,

schen Staats⸗Anzeiger.

1876.

2

e e,, r.

„Zeich en⸗u. Musterregistern, sowie über Kon kurse veroffentlicht:

7) die von den Reichs, Staats- und Kommunalbehörden aus geschriebenen Submisstongtermine, 8) die Tarif- und Fabrplan . Veränderungen der deutschen Eisenbahnen,

s) die Uebe sicht der Haupt ⸗Eisenbatn⸗Verhindungen Berlins,

10) die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff Verbindung en mit trans itlannscher Ländern,

115 das Telegraphen Verkehrsblatt.

Der Inhalt diejer Beilage, in welcher auch die im 5. 6 des Gesetzes über den NMarkłenschutz,

ür das Deutsche Reich. n. 226

einem besonderen Blatt unter dem Titel . an

Gentral

Batente.

Königreich Sachsen. Auf 5 Jahre, 15. Juli 1856, Wilhelm Lehmann in Dessau, Apparat zum Absckneden von Cigarrenspitzen; 20. Juli 1876, F. E. Merkel zu Chemnitz, Desintegrator um Maia, Roggen. Gerste ꝛc., ohne selbige vorher schroten zu müssen, einmaischen zu können; 28. Juli jd765, Petzold u. Sanden, Berlin, Funkenlösch⸗ apparat für Locomotiven, Locomobilen, Dampf. schiffe ꝛc.

Herzoathum Sachsen Meiningen. zienrath H. Gruson, Buckan⸗Magdeburg, Regulator bis Ende 1880.

Für stenthum Schaumbur g⸗Lippe. Eugenio de Zuccato, London, Verfahlen zur Herstellung auto⸗ graphischer Abdrücke von Schriften und Zeichnungen, auf fünf Jahre.

Für stenihum Lippe Detmold. W. Helms⸗ müller, Tiepholz, Dreschmaschine mit konischer Dꝛiescht ommel, auf 5 Jahre.

(S. Anzeigen am Schluß.)

Kommer⸗ Cosinus⸗

Die Uebertragung eines Gegenst andes oder die Cession einer Forderung an einen Gläubiger zu seiner Sicherste llung, wobei für den Fall ander weiter Befriedigung des Gläubigers der Rück all an den Cedemen, resp. Uebertragenden ver- mitlelst einer Resolutivbedingung vorbehalten oder ein Versprechen der Rückcession und Rückgabe der über⸗ tragenen Sache für diesen Fall geleistet wird, ist als ein? Eigenthumsübertragung, und nicht als eine Verpfändung der betroffenen Sache oder Forderung auf ufafsen. Verfällt der Schuldner in Konkurs, so kann der Gläubiger ohne Weiteres über die zu einer Sia ernellung, cedirte Forderung oder über tragene Sache verfügen. (Eikenntniß des Reichs. Ober ⸗Handelsgerichtz, J. Sen, vom 16. Juni d. J.)

Bei der Sicherstellung einer Schuld durch Ueber⸗ tragung resp. Cession von G genständen oder For⸗ derungen, rie an Werth den Schuldhetrag bei Wei⸗ tem Üäbersteigen, unter dem Vorbehalt des Rück⸗ kaufs, spricht die Vermuthung für ein Dꝛrlehn und Pfandgeschäft und demgemäß nur siüßt Eine simu⸗ lirte? Uebertragung der bezüglichen Gegenstände. Wird diese Vermuthung vom Schuldner durch einen Cid bekräftigt, so steht. dem Gläubiger nicht das Recht zu, nach dem Veifalltage der nicht bezahlten Schul summe, die ihm cedirken resp. übertragenen Gegenstände als Eigenthum zu behalten, vielmehr haben sie nach wie vor den Charakter als Pfand · gegenstände für den eigentlichen Schuldbetrag. (Er⸗ kenntriß des Ober- Tribunals, III. Senats, vom

9. Mai d. J.)

In Beziehung auf Artikel 315 des Handelsgesetz⸗ buchs hat das Reichs- Oberhandelsgericht, if Senat, in einem Erkenntn ; vom 24. Mai d. J. ausgesprochen, daß bei vorschriftsmäßiger Depesition einer streitigen Forderung Seitens des Schuld ers dieser befugt ist, die Herausgabe der retinirten Ob⸗ jekte zu verlangen.

Zur Reform des Zahlungsverfahrens. 2. (S. Nr. 199) des Reichs ⸗Anz, Nr. 216 des Central Handels Reg)

Das „D. Hdblatt“ enthält folgende merkungen: ö .

Allieitig stimmt, man darin überein, daß das Publikum in Deutschland an pünkilichere Erfüllung bezw Baarzahlung gewöhnt werden müsse, und daß die Zuflände, welche gegenwärtig in Bezug auf die Zahlungeweise bestehen, unhalthar geworden sind. Ücber die Frage, wie diese Aenderung herbei⸗ zuführen sei, sind die Ansichten im Publikum ge— ibeilt Die Handels- und Gewerbekammer in München ist der Ansicht, daß zunächst eine Unterscheidung zwischen Detail! und Großhandel gemacht werden müsse und zwar:

1) Bei dem Detailperkaufe in Läden und Maga⸗ zinin sst Baarzahlung unbedingt als Regel festzu halten; wenn jedoch ausnahmsweise Kredit bean⸗ sprucht und vereinbart wird, sigd Verzugszinsen zu berechnn. Das System der Rabattgewährung bei Baarzahlung einpfiehlt sich nicht. Dieses System würde nur den gegenwärtigen Zustand sanktioniren, indem es die Baarzahlung prämiirt und somit das, was Regel fein follte, zur Aus nahme macht, während naturgemäß die Baarzahlung die Regel, das VBorgen nur die Ausnahme bilden und daher dem“ Kreditnehmer eine Auflage gemacht werden sollte die Vergütung von Verzugs zinsen. Nabatt zu gewähren, würde bei kleinen Beträgen nahezu un durch ührvar und dem im Rechnen went, ger kewanderten Gewerbtreibenden unbequem sein; der kleine Beamte, welcher monatlich seine Besol. dung erhält, würde in der Regel des Vorlheils

Be⸗

Handels⸗Negister f

Das Central · Jandels Register für das Deutsche Reich kann durch alle und Auslandes, sowie Furch Carl Heymanns Verlag, Buchhandlunzen, für Berlin auch durch die Expeditioni 8w., Wilhelmstraßze 32,

ch all. Host⸗Anstalten des Ju⸗ Berlin, 8W. , , , 109, und alle bezogen werden.

eines Skontos verlustig gehen, und endlich würde dieses System im Effekte doch. dazu führen, die Preise, zu welchen der Geschäftsmann verkaufen kann und will, um den Betrag des Rabaits zu erhöhen. Es soll daher nach Ansicht der Kammer nicht eine Prämie auf die Baarzahlung, sondern eine Auflage auf die säumlge Zahlung in Form von Verzugszinsen bestimmt werden.

2) Bei Gewerbtreibenden, welche Lieferungen, Re⸗ paraturen zu besorgen haben, empfiehlt sich, wenn nicht Baarzahlung erfolgt, monatliche Rechnungs— stellung, bei späterer Zahlung Berechnung von Ver⸗ zugezinfen. Die Einführung von Halbfabres oder Quartalerechnungen würde an der Sachlage wenig Indern und erscheint deshalb monatliche Rechnungs— stellung, um eine gründliche Reform zu erzielen, un— bedingt nothwendig.

Bezüglich der Form dieser Monatsrechnungen wird al nothwendig erklärt, die Regel zu beobachten, daß, wenn im Laufe des Monats die Rechnuag nicht be— glichen werden sollte, der Saldo des vorhergehenden Monats nebst den heraus berechneten Verzugszinsen auf die nächst: Monatsrechnung gesetzt werden sollte, nicht blos damit der Schuldner stets an seine Ver⸗ pflichtung erinneit werde, sondern auch um Streitig keiten möglichst zu vermindern

3) Im Großhandel empfiehlt sich, daß der Fabri⸗ kant und der Kaufmann in den Fällen, wo nicht Baarzahlung erfolgt, in der Regel ein Ziel auf drei Monate gewährt und sich durch Accgpte deckt, welche zur Bequemlichkeit beider Theile Mitte und Ende des Monats zaplbar gestellt werden tönmn. Als Regel ist daher die Bagrzahlung oder die Re⸗ gulirung durch Drei⸗Monat . Tratten einzuhalten Wo die Verhäͤltnisse einer einzelnen Branche es noth— wendig machen, einen längeren Kredit als 3 Monate zu beanspruchen, sind anderweitige Vereinbarungen nicht ausgeschlossen. Die Besorgniß, welche von mancher Seite ausgesprochen wurde, daß im Falle einer Krifis der Ausfteller der Wechsel durch das massenhafte Zurückströmen unbezahlt gebliebener Fratten in Verlegenheit komme, kann die Kammer nicht theilen; es ist nicht anzunehmen, daß sämmtliche Tratten unbezahlt und auf einen Tag ihm präsentirt werden; dies insbesondere deshalb, meil von dem Zeitpunkte an, von weichem Jedermann weiß. daß er die ein— gegangenen Verpflichtungen pünktlich zu erfüllen hat, diefe selbst nicht mehr übermäßig ausgedehnt werden und Niemand sich mehr Waaren hinlegen wird, als er für sein Geschäft gebraucht. Der Hauptwvortheil des Trattensystems liegt darin, daß es die Möglich- keit giebt, Buchschulden jederzeit mobil zu machen und mit eigenen Mitteln ftatt mit fremdem Kapital zu wirthschaften. Die Proruktion würde auf diese Wesfe in die den Bedürfnissen angepaßten Schranken einigermaßen zurückgeführt, die Ueberprodukt on seltener, das allgemeine Vertrauen und die Solidität größer werden.

Wir brauchen wohl die Vortheile, welche eine Reform der Zahlungsweise in dem vorgeschlagenen Sinne bieten würde, nicht weiter einzeln aufzufüh⸗· ren. Wir halten uns überzeugt, daßz der gesammte Handels. und Gewerbestand Deutschlands ein, der. artige Aenderung der Zahlungsweise freudigst be⸗ grüßen wird.

Um aber diese Reform allgemein zur Wahrheit zu machen, erscheint das vertinigte Bemühen sämmt— licher kaufmännischer und gewerblicher Korporationen dringend geboten.

Un diese vereinigten Bemühungen wirksam zu unterstützen, hält es München für geboten, an die bayerische Regierung die Büte zu richten, sie möge bei Berathung des Reichs Civilgesetzes dahin wirken, daß die Verjährungsfrist für die Forderungen, welche aus dem kaufmännischen oder gewerblichen Betriebe entstehen, auf ein Jahr festgestellt werde.

Die Abkürzung der Verjährungsfrist wird dazu beitragen, daß die Reform der Zahlungsweise eine all emeine werden wird, weil Jeder, Gewerbe⸗ treibende und Kaufmann, wenn er nicht seine For⸗ derung durch Verjährung verlieren will, gezwungtu ist, auf promptere Zahlung Seitens seiner Kunden zu' dringen. Mancher scheut sich j Kzt, gegen seinen Kunden klägerssch aufzutreten; ist aber einmal die Versähru gefrist auf ein Minimum reduecirt, so hindert ihn daran nichts da ihm das Gesetz zur Seite steht. In dieser Beziehung ist also die A= kürzung der Ver jährungsfrist eine Pression auf die Handel und Gewerbtreibenden, welche die Aus— schließung Einzelner unmöglich wacht.

Die Handelskammer zu Lennep beginnt ihren Bericht für das Jahr 1, 75 mit einem Ueber⸗ blick uber Handel und Gewerbe im Allgemeinen: „Gliich seinem Vorgänger, so hat auch das abge— saufene Jahr 1875 ig geschäftlicher Beziehung keine Beftiedigung zurückgelassen. Auch in ihm machte ssch der Einfluß der auf die Ueberspannung aller Kräfte gefolgten Reaktion in gleicher Weise gel tend, auf fast allen Gebieten des Verkehrs und der Judustrie hielt die matte Stirn, mung ungen, äandeit an, und so hat es uns nicht den Auf⸗ schwung gebracht, der vielseitig im Beginn des⸗ selben erwartet, überall sicherlich erhofft wurde. Ein für den Kreis bedeutsames Ereigniß ist die bevorstehende Eröffnung der Bahnstrecken Lennep

vom 30. November 1874, vorgeschrie benen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in

Das Central-⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich Da

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Hückeswagen resp. Wermelskirchen. Hoffentlich wird nun auch, bei Wiederkehr von Vertrauen und besseren Zeit. und Geldverhältnissen, die Weiter resp. Duich⸗ führung der Strecken Hückeswagen Wipperfürth und Wermelekirchen. Cöln nicht mehr lange auf sich war ten lassen, da recht eigentlich erst nach einer solchen Vervollständigung des Bahnnetzes ersprießliche Folgen für den allgemeinen Verkehr zur Geltung gelangen können.

Bei dieser Gelegenheit unterlassen wir es nicht, betreffend die beabsichtigte Uebernahme der Eisen⸗ bahnen durch das Reich unsere Ansicht dahin zu äußern, daß, mag das Endresultat der des fallsigen Verhandlungen sein, wie es wolle, wir es nur freudig begrüßen können, entweder durch eine einheitliche Verwaltung, die wohl nur in den Händen des Staats ausführbar ist oder mindestens durch ein umfassendes, alle Verhaͤltnisse berücksichtigendes Eisenbahngesetz die Interessen des Handels und des Verkehrs mehr wie Fisher gefördert zu sehen. Die so verschiedenen Tarife des weitverzweigten deutschen Eisenbahnnetzes, die Anwendun ganz verschiedener Verwaltungenormen bereiten dem Verkchr Schwierigkeiten, die je länger, se unerträglicher zu werden drohen.

(Arbeitermarkt) Ueber die landwirth sch aftlichen Arbeiterverhältnisse außert sich der Jahresbericht der Handels- und Gewerbe⸗ kammer zu Stuttgart für 1875:

Die allem ine Lage der Landwirthschaft, wie sie sich auch im vergangenen Jahre gestaltet hat, wird eine immer schwierigere. Zwischen den Preisen der landwirthschaftlichen Produkie, die schon seit längerer Zeit ziemlich sich gleich geblieben sind, und den von Jahr zu Jahr steigenden Ausgaben des Landwirths, namentlich den gegen früher um 80 - 1990 90so gestie⸗ genen Dienstboten⸗ und Taglöhnen, ist kein richtiges Verhältniß; wenn auch die Ex— löse aus Vieh und Vehprodukten qünstige sind, so können sie bei den durchschnittlichen Betrieben der häuerlichen, auf parzellirtem und vielfach weglosem Grundbesitz wirthschaftenden Bevölkerung die aus gedachtem Mißverhäliniß fließende mißliche Lage nicht ganz beseitigen. Zu den ökonomischen Miß⸗ siänden kommt die in dem größten Theile des Lan— bes beirsckende Tagelöhner und Dienstboten⸗ noth. Vlfach sind Arbeiter und Arbeiterinnen trotz guter Löhne und guter Verköstigung nicht in genügen⸗ ber Zahl zu erhalten, und treffen den Landwirth bei ungünstiger Erntewitterung Verluste, die ohne Ar— beüerniangel vermieden worden wären. Gar traurig ist die Wahrnehmung, die in einigen Berichten Ausdruck nd, daß viele Kleinbegüterte, die ihre und ihrer Familie Arbeitskraft auf ihrem Eigenthum nicht vollftändig ausnutzen könner, im falschen Grund⸗ besitzerstolze sich schamen, Taglohn⸗ oder Akkordar⸗ beit zu übernehmen, sondern lieber ihre Zeit theil⸗ weise vertrödeln. Dieser Hochmuth ist auch der Grund, daß solche Leute mit fremdem Geld zu un⸗ sinnigen Pieisen Güterstücke kaufen, von denen sie bie Rente dem Gläubiger abzutrazen haben, so daß shnen nur der Arbeitslohn übrig bleibt. Damit sind aber die parzellirten Grundstuͤcke überhaupt auf eine unnatürliche Höhe hinaufgeschraubt.

Noch schlimmer als die Taglohnsverhältnisse sind diejenigen der Dienst boten. Gute landwirth⸗ schaftliche Dienstboten sind eine Seltenheit ge— worden. Unzuverläßlichkeit, ungehorsames, unge— sittetes Betragen, übertriebene Ansprüche an Lohn, Kost, Freiheiten, geringe Leistung dem Maß und der Güte nach, sind an der Tagesordnung. Am schlimmsten sind die Landwirthe in unseren Land⸗ städten und in den Fabritgegenden daran, da die jungen Leute durch Beschäftigung in der Stadt und ben' Fabriken sich ein angenehmeres, namentlich ungebundenerts Leben verschaffen können. Gegen Richtantritt des Dienstes und gegen das Davon ˖ laufen, oft in der allerdringendsten Arbeitszeit, ist leider der Landwirth durch die bestehenden Gesetze nicht genügend geschützt.

In Betreff der Arbeiterverhältnisse hebt der Bericht der Waldenburger Handelskammer hervor, daß die Arbeitslöhne auch in Schlesien gestiegen seien, und daß dies bei der Gewohnheit des schlesischen Arbeiters, nicht intensiv genug zu arbeiten und seine Arbeitsbranche öfter zu wechseln, sowie bei den eigenthũmlichen Fabrikeinrich tun gen unsere Industrie gegenüber der Konkur⸗· renz in eine ungtünstige Lage bringen müsse. Es werde daher die Aufgabe des schlesischen Fabrikanten sein muͤssen, in höherem Grade, als es bisher geschehen, seine Maschinen zu verpollkommnen, die Handarbeit zur Maschinenarbeit überzuführen und die Leistungs⸗ fähigkeit seiner Arbeiter zu vergrößern. Was das Trausportwesen anlangt, so spricht sich der Bericht dahin aus, daß die bedeutende Steigerung der Frach ten in den letzten Jahren sehr schmerzlich gefühlt worden sei. Blesem Uebelstande werde pielleicht nie abgeholfen werden können, so lange die Eisenbahnen in den Händen vieler Gesellschaften seien; daher

würde es gerade Schlesten mit Freuden begrüßen

können, wenn an die Stelle des Privatinteresses der einzelnen Eisenbahnen das allgemeine Interesse der Truneporterleichterung und der möglichsten Billig- keit des Trangportes träte.

als Bevollmächtigter der

Die Nr. 33 des Preußischen Handels- archivs“ hat folgenden Inhalt: Gesetzgebung: Bekanntmachung des Reichskanzler-⸗Amts, betreffend die Uebereinkunft mit Luxenburg wegen gegenseitigen Markenschutzes. Bekanntmachung, betreffend den An⸗ fheil der Reichsbank an dem Gesammtbetrgge des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs. Freund- schafts⸗, Handels. und Schiff ahrtevertrag zwischen der Republik Peru und China. Abänderungen im grie= chischen Zolltarif. Zeitweilige Einstellung der Aus⸗ münzung silberner Fünffrankenfstücke für Privatrech⸗ nung (in Frankreich). Staristik: Handelsbericht aus Odeffa für 1875. Handels und Schiffahrtsbericht aus Havre für 1875. Handel und Schiffahrt von Grimsby im Jahre 1675. Handels- und Schiff⸗ fahrtsbericht aus Bangkok für 1875. Mittheilungen äber den Handelsplatz Takuschan in der Provinz Schingking. Mittheilungen: Mailand, Galatz, Mil— ford Haven.

Handels⸗Negister.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich

Sack fen, dem Königreich Württemberg und

dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags

brzw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik

Leipzig resp. Stuttgart und Da rmstadt ver⸗

öffertlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letz- teren monatlich.

Aachem. Unter Nr. 3528 des Firmenregisters wurde heute eingetragen die Firma Franz Paulssen, welche in Aachen ihre Miederlassung hat und deren Inhaber der daselbst wohnende Bier⸗ brauereibesitzer Franz Tavier Paulssen ist. Aachen, den 11. August 1876. Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.

Aaecherm. Die Handelsgesellschaft unter der Firma Bitsch C Giesen, welche ihren Sitz in Aachen hatte, ist durch den Tod des einen Gesellschafters, Winand Giesen, zeitlebens Kaufmann in Aachen, aufgelöst worden, und sind auf Grund des Gwesell⸗ schaftsvertrages deren Aktiven und Passiven mit der Firma auf den überlebenden Gesellschafter, Kauf⸗ mann Hubert Bitsch in Aachen, über geszangeg. Letzterer hat sodann in lein Geschäft den ebenfalls zu Aachen wohnenden Kaufmann Winand Joseph Giesen aufgenommen. Es wurde daher heute I) die bieherige Firma Bitsch & HGiesen unter Nr. 574 des Gesellschaftsregisters gelöscht; 2) unter Nr. 1337 des nämlichen Rezisters ein getragen die Handelegesellschaft unter der Firma Bitsch & Giesen, welche in Aachen ihren Sitz hat und deren unbeschränkte Ge⸗ sellschafter die vorgenannten Hubert Bitsch und Winand Joseph Giesen sind. Aachen, den 13. Auguft 1876. Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.

Aachen. Die Handele gesellschaft unter der Firma: Peill & Cüpper, mit dem Sitze in Aachen, ist am heutigen Tage aufgelöst worden und ist das Geschäft mit Aktiven und Passiven auf den einen ihrer bis- herigen beiden Theilhaber, Johann Cüpper, Kauf- mann ia Aachen, übergegangen.

Gedachte Firma wurde daher heute unter Nr. 965 des Gesellschaftsregisters gelöscht.

Sodann wurde unter Nr. 3529 des Firmen registers eingetragen die Firma: J. Cüpper Sohn, welche in Aachen ihre Niederlassung hat, und deren Inhaber der daselbst wohnende Kaufmann Johann Cupper ist.

Aachen, den 15. August 1876.

Königliches Handelsgerichts · Sekretaria:

Aachen. Unter Nr. 3530 des Firmenregisters wurde heute eingetragen die Firma: Aug. Veill, welche in Aachen ihre Niederlassung hat und deren Inhaber der daselbst wohnende Kaufmann August Peill ist. Aachen, den 15. August 1876. Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.

Alfeld. Sefkanntmachung. In dag hiesige Handelsregister ist auf Fol. 168, laufende Nr. 1 heute eingetragen die Firma: „Marie Dierking“, als Ort der Niederlassung Alfeld, als Inhaberin die Ehefrau des Fabrittischlers Friedrich Dierking Marie, geb. Führ, in Alfeld. Alfeld, den 17. August 1876. Königliches Amtsgericht. H. Erxleben.

AItenhur . Betanutmachung.

In dem Handelsregister der unterzeichneten Be hörde Fol. i8 Bd. II. (Meuselwitz) ist lt. Be⸗ schlusses vom heutigen Tage verlautbart worden, daß Arno Schönefeld und Louis Spengler in Meusel witz aus dem Vorst ande, und Geerg Werner daf.

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