Saib zu umgehen und dessen Verbindung mit Risch zu unter⸗ brechen; daher fand schon gestern Abend ein Gefecht mit dieser Umgehungs⸗Colonne zwischen Te schiza und Draschewatz Fatt. Heute Morgen wurde dieselbe nach erneuertem ampfe wieder zurückgeworfen. Auch im Sveti⸗Rikolaja - Passe find wieder Freisfchärler aufgetaucht, so daß die Verbindung zwischen Nisch und Belgradschik noch immer unterbrochen ist. Die letzten Kämpfe bekundeten hohe Bravour und staunenswerthe physische Leistungsfähigkeit der türkischen Truppen, aber auch mangelhafte Ausbildung und unkritisirbare Detailführung. Es ist u. A. der ZJall vorgekommen, daß bei einem Angriff auf die nördliche Redoute von Alexinatz, am 23. d., hinter einem in Plãnkler und Unterstũtzung auf⸗ gelõsten Bataillon ein anderes Bataillon aufmarschirte und über die Köpfe des ersteren hinweg schoß. Beim Kampfe um eine andere Schanze feuerte ein Studenten⸗Bataillon (Softas) auf die eigene Truppe. Die Verluste auf beiden Seiten sind äuberst empfindlich und dabei die Anstalten für Verwundete und deren Trang port ganz unzureichend; meilenweit werden nothdürftig verbundene Verwundete auf Ochsenwagen nach Nisch trans⸗ portirt. — Der englische General Campbell wird morgen hier erwartet.“ .
— Die Lage auf dem türkisch⸗montenegrinischen Kriegsschauplatze wird von der „Presse“ folgendermaßen dargestellt. Am 28. August hat sich Djelladin Pascha mit Mou khtar vereinigt, in der Absicht, die cernirte Besatzung von Bilek zu entsetzen und das halb ausgehungerte Nikschies zu verproviantiren. An demselben Tage rückten in Antivare ein⸗ getroffene türkische Verstärkungen nach Podgorizza ab. Seit der Schlacht bei Vucsidol am 29. Juli war in der Herzegowina und seit dem Gemetzel bei Medun und Kucsi am 14. August war in Albanien kein Gefecht von besonderer Bedeutung geliefert worden. — Die Montenegriner hatten es überall bisher mit türkischer Uebermacht zu thun und waren demnach von vorn herein auf die Defensive angewiesen. Bei Vucsidol, wie bei Kucsi entschied immer nur ihre wilde Tapferkeit, ihre traditionelle Gefechteweise, den Feind unvermuthet in losen Reihen und von allen Seiten zu überfallen und mit dem Jatagan niederzu⸗ metzeln. Die Türken dürften nunmehr vorsichtiger ge⸗ worden sein und ganz besonders im Süden Montenegros zieht sich bei Podgorizza eine Uebermacht zusammen, welche bestrebt sein wird, das Felsenthor der NRoracsa zu forciren. Von dorther droht auch die größere Gefahr. Unter den Miriditen soll sich zwar eine so bedenkliche Stimmung gegen die Türken regen, daß reguläre tũrkische Truppen zum Schutze der von ihnen bedrohten türkischen Ort⸗ schaften aufgebeten werden mußten. Der Brief Hamdi Paschas an den Miriditenhäuptling, welchen die dal—
matinischen Blätter gebracht haben, scheint seine Wirkung nicht zu 8 denn — 1 dem Vorwande, daß Prenk bisher durch Krankheit an der w — sei, wird derselbe von den Türken in Skutari zurückgehalten.
— Aus erm telegraphirt der Spezial berichterst atter der Times“ vom 29. d.: ‚Derwisch Pascha kam gestern mit 12 Bataillonen in Podgorizza an. Man glaubt, er werde die Futschi nicht angreifen, aber auf Bielopawlitzi marschiren. Die Verlufte der Türken in der letzten Schlacht waren nicht übertrieben. Die albanesischen ztatholiken in den türkischen Armeen desertiren massenhaft.“
— Aus Türkisch-Armenien schreibt man der „Pol. Corr.“ . w
Srzerum, 15. August. „Neuestens wurde im diesseiti= gen ganzen Vilajet eine zweifache Truppenaus hebung ange⸗ ordnet. Es müssen 28065 Mann Nizams und 4200 Redifs in kürzester Zeit für die Linie abgeliefert werden. Gleichzeitig werden große Massen Baschibozuks hier aufgeboten, so daß die Gesammtzahl' er von dieser Provinz zu stellenden Truppen sich auf 15,000 Mann beläuft. Die Linien⸗Mann⸗ schaften müssen in kürzester Zeit auf den Schiffen der türkischen Dampfschiffahrts⸗Gesellschaft, Mahmudis nach Konstantinopel be⸗ fördert werden. — Die türkisch⸗kaukasische Grenze wird mit Beschleunigung durch eine Reihe von Befeftigungsarbeiten, zu welchen 2600 Kurden verwendet werden, in Vertheidi⸗ gungs zu stand gesetzt. Unsere Stadt erhält ebenso wie Kars und Sinope Redouten und detachirte Forts, welche theils mit Armstrong-, theils mit Ftruppschen Geschützen armirt werden. Erst dieser Tage wurden hier einige Armsrongs ausgeladen, welche zu jenen zwei Batterien gehören, die seiner Zeit die Kö— nigin von England dem verstorbenen Sultan Abdul Aziz zum Geschenk gemacht hat. Hier, in Kars und Sinope arbeiten be⸗ reits seit drei Wochen Genie⸗Offiziere mit mehreren hundert Soldaten, welche durch armenische Arbeiter verstärkt wurden, an der Ausbesserung der alten und Aufführung der neuen
Festungs werke.
Rumänien. Bu kare st, 1. September. (W. T. B.) Das Amtsblatt erklärt die Mittheilung des Journals Tim⸗ pul“ über einen blutigen Zusammenstoß der Truppen und der Bevölkerung in Cotrocenifelde für unbegründet. Der Vorfall reduzire sich auf einen Streit zwischen einigen Gensd'armen und Geniesoldaten. Die Ordnung wurde sofort wiederhergestellt.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 31. August.
(W. T. B.) Seit dem 26. August ist auch Seitens des Für⸗ sten von Montenegro für den Fall eines Waffenstillstandes
oder Friedensschlusses zwischen Serbien und der Türkei die Ver⸗ mittelung des hiesigen Kabinets zur Theilnahme Montenegros an der Waffenruhe in Anspruch genommen. In Bezug auf die Waffenruhe zwischen den kriegführenden Theilen haben die Mächte in onstantinopel Schritte gethan, denen sich Rußland unter Mittheilung der eventuellen Theilnahme Montenegros am Waffenstillstande angeschlossen hat. Eine eigentliche Berathung oder Aufstellung von Bedingungen für den Frieden hat bis jetzt nicht stattgefunden. Die russische Regierung hat, ohne fich in den Vordergrund zu stellen, an allen Schritten theilgenommen, die zur Beendigung des Blutvergießens und Inhibirung türkischer Greuelthaten führen können; sie hat auch ihren vollen Antheil an denjenigen Schritten in Belgrad, welche den Fürsten Milan veranlaßt haben, eine Mediation anzurufen. Dieselbe hat fernerweit unverrückt im Auge, daß für die Sicher stellung der Christen in der Türkei und für die Herstellung von Zuständen, die das friedliche Nebeneinanderleben der Christen und Muselmänner, der Slaven und Türken ermöglichen, Bürgschaften gewonnen werden Ihr Standpunkt ist derselbe, den die drei Reichskanzler in den Maibesprechungen eingenommen haben, und es liegt nichts vor, was irgendwie zu der Annahme berechtigte, daß in Wien oder Berlin andere Anschauungen herrschen.
— (W. T. B.) Die Behauptung, daß Prinz Louis Napoleon zu den Manövern eingeladen und ihm ein russisches Regiment zugedacht sei, wird von orientirter Seite als un be⸗ gründet bezeichnet.
Amerika. New⸗Jork, 31. August. (W. T. B.) Die dem o⸗ kratische Partei des Staates New⸗Jork hat Seymour durch Akklamation zum Kandidaten für die Gouverneur⸗ wahl aufgestellt. — Dieselbe hat im Anschluß an das demokratische Programm von St. Louis verschiedene Resolutionen gefaßt, in welchen sie sich zunächst gegen die Zusätze zur Verfassung ausspricht und erklärt, daß zwar jede Race und Farbe Anspruch auf Schutz habe, daß sie aber gegen den Befehl des Kriegs⸗ Sekretärs Truppen nach dem Sü den zu schicken, um die Be⸗ völkerung einzuschüchtern und die Wahlen zu überwachen, protestire. — Die Republikaner in New⸗Zersey haben eine Resolu⸗
tion beschlossen, in welcher Bürgschaften für die möglichst schleu⸗
nige Wiederaufnahme der Baarzahlungen verlangt
werden.
Gewerbe und Handel.
London, 1. September. (W. T. B.) Das Haus Vanghan and Comp. aus der Eisenbranche in Middlesborough, Bristol und Auckland hat seine Zahlungen eingestellt. Die Passiva desselben betragen eine Millien Pfund Sterling, sollen aber die Aktiva nicht überschreiten.
Berlin, den 1. September 1876. Auswanderung nach dem Staate New-Jork.
Der Bericht der Einwanderungsbehörde des Staates New⸗ Vork für 1875 ist soeben erschienen. Aus demselben ergiebt sich die bemerkenswerthe Thatsache, daß die Einwanderung in New⸗ Jork auch in diesem Jahre erheblich ab gen om men hat. Während im Jahre 1873: 266,8 18 und im Jahre 1874: 140,041 Ein⸗ wanderer daselbft den amerikanischen Boden betreten haben, ist die Zahl derselben im verflossenen Jahre auf S4 560 gesunken. Die vorigjährige Ziffer kommt den Zahlen für das Jahr 1859, in welchem 79,322, und für das Jahr 1858, in welchem 78 589 Personen einwanderten, am nächsten. Unter den Einwanderern des vorigen Jahres befanden sich nach dem Bericht 25,559 Deutsche, während im Jahre 1374 deren 10 302 im Hafen zu New⸗Jork landeten.
Die deutsche Einwanderung, welche diese Stadt berührte, ift daher im Jahre 1875 geringer, als in irgend einem andern Jahre, da sie die biaher geringste Ziffer des Jahres 1861 (27,139 Personen) nicht erreicht.
Was die übrigen Nationalitäten angeht, so hat sich auch bei diesen eine Abnahme der Einwanderung in den Staat New⸗ Jork gezeigt. Großbritannien wird in dem Berichte der gedach⸗ ten Behörde pro 1874 noch mit 61,263 Einwanderern auf⸗ geführt, in dem jetzt vorliegenden Berichte figurirt es mit 33, 787 Personen. Von den mit geringeren Ziffern betheiligten Natio- nalitãten seien erwähnt:
die Oesterreicher mit 4970 gegen 5321 Einwanderer im Jahre 1874, ;
die Schweden mit 3303 gegen 3743 Einwanderer,
die Russen mit 3123 gegen 7565 Einwanderer,
die Norweger mit 2602 gegen 3447 Einwanderer,
die Italiener mit 2575 gegen 5034 Einwanderer
in demselben Jahre.
Nach dem Alter und Geschlecht vertheilen sich die Ein⸗ wanderer auf 37,527 Männer, 28, 905 Weiber und 18,128 Kinder unter 12 Jahren, im Jahre 1874 dagegen auf 62,577 Männer, 45,270 Frauen und 32,144 Kinder unter 12 Jahren.
Salzburg 28. August. Dr. I) Der dreizehnte deutsche JZuristentag wählte in seiner heutigen ersten Plenarversamm⸗ lung (wie bereits telegraphisch berichtet) Prof. Dr. Gneist (Berlin) zum Vorsitzenden, Appellationsgerichts⸗Präsident Dr. Franke aus Celle, Hofrath beim obersten Gerichtshef Dr. v. Keller aus Wien, Hof⸗ und Gerichtsadyokat Dr. Edler v. Ruthner aus Salzburg und Advokat v. Stenglein aus München zu Vize⸗Präsidenten, Landgerichte ⸗Rath Eggendorfer aus Salz urg, Advokat Dr. Heinze aus Hamburg, Advokat Dr. Kratky aus Wien zu Schriftführern. Namens der esterreichischen Regierung begrüßte der Justim⸗Minister Dr. v. Glaser die Versamm⸗ lung in einer (vereits mitgetheilten) mit greßem Beifall aufgenommenen Rede, wobei er betonte, daß er von Anbeginn des Juriftentages an der Thätigkeit desselben den wärmsten Antheil genommen und riemals die hohe Bedeutunz desselben aus den Augen verloren habe. Auf Vorschlag des Prof. Dr. Gneist wurde Justiz⸗Minister Dr. v. Glaser in Aner- kennung der großen Verdienste, welche er um die Gründung des Juristentages und seit dem Beftehen desselben sich erworben, zum Ehren präsidenten des Juristentages ernannt. Nach erfolgter Verthei⸗ lung der Berathungsgegenstände an die Abtheilungen erstattete Ober⸗ Appellations⸗ Rath Becker (Oldenburg), welcher Mitglied der Reichstags⸗Justizkommisston und als Mitdlied der Redaktione⸗ Kommission einen wesentlichen Antheil an deren Ar eiten hat, ausführ- lichen Bericht über die Civilprozcßordnung, wie dieselbe nach den Beschlüfsen der zweiten Lesung der genannten Kommission sich ge— staltet. Der Bericht über die Stra p. ozeßordnung, welcher vom General⸗Staats anwalt Dr. v. Schwarze übernommen war, mußte wegen der Abwesenheit des Referenten vorläufig abgesetzt werden, doch wird Professor Dr. Gneist in der zweiten Plenarsitzung Vortrag darüber erstatten. Der eben Genannte verbreitete fich sodann in einer über eine Stunde währenden Rede über das Gerichtsverfassungsgesetz. — Nach einer kurzen Pause traten die Abtheilungen zu ihren Berathungen zusammen. In der combinirten L und If. Abtheilung, welcher Handelsgerichts ⸗Präses Dr. Albrecht (Damburg) und Vize—⸗ Kanzler des Ober- Hofgerichts Dr. Roßhirt (Mannheim) präsidirten, begann man mit Berati ung der Frage:
Ift es wünschengwerth, in einem gemeinsamen bürgerlichen Gesetzbuche für Deutschland neben dem einheitlichen System des ehelichen Güterrechts noch subsidiäre Systeme für die Privat- autonomie au fzustellen?“
Von dem Referenten Präses Dr. Albrecht wurde folgender An⸗ trag begründet:
Abänderungen des ehelichen Güterrechts durch Ehevertrag sind von der Geletzgebung nicht zuzulassen, insofern durch dieselben die Interessen Dritter gefährdet werden und ist daher jedenfalls auch insoweit von der Aufstellung subsidiärer Güterrechtssysteme für die Privatautonomie abzusehen.
Im Uebrigen kommt es für die Beantwortung der Frage, ob und in welchem Umfange die Aufstellung subsidiärer Systeme wünschenswerth ist, wesentlich darauf an, welches System als das gesetzliche zu Grunde gelegt wird;“
während der Korreferent, Justiz Rath Mecke (Berlin), nachstehenden Antrag formulirte:
„Abänderungen des ehelichen Süterrechts durch Ehevertrag sind von der Gesetzgebung nicht zuzulassen, insofern 1durch dieselben die Interessen Diüter gefährdet werden; auch im Uebrigen ist von der Aufstellung subsidiärer Güterrechtesysteme für die Privatautongemie abzusehen, jedoch eine Vorschrift dahin zu empfehlen, daß die Ehe⸗ leute bei Strafe der Ungültigkeit des Ehevertrages in diesem über die von dem Gesetze zu bezeichnenden wesentlichsten Punkte der Güüterordnung, insbesondere
I) Art der Güterordnung,
2) Feststellung des gemeinschaftlichen und nicht gemeinschaft⸗
lichen Vermögens,
3) Dispositionsbefugnisse der Ehegatten während der Ehe,
4) Regelung der Verhaftung für die Schulden,
5 Ordnung der Varhälinisse nach aufgelöster Ehe,
Verfügung treffen.“
Nach einer sehr lebhaften Debatte, an welcher sich außer dem Kammer-⸗Präsidenten Petersen (Straßburg), der ein die Frage bejahen—⸗ des Gutachten eistattet hatte, die Professoren Schröder (Würzburg) und Brunner (Berlin) betheiligten und voa den beiden Letztgenannten der Antrag eingebracht wurde:
Es ist nothwendig, in einem gemeinsamen bürgerlichen Ge- setzbuch fuͤr ganz Deutschland neben dem System des gesetzlichen Güterrechts die übrigen Hauptsysteme des deutschen ehel chen Güterrechts zur Ergänzung genereller Eheverträge dispositiv zu normiren.
Vertragsmäßige Bestimmungen, durch welche die Vermögens— haftungen des gesetzlichen Güterrechts Dritten gegenüber be— schränkt werden, sind von der Eintragung in öffentliche Register abhängig zu machen;“
wurde die Verhandlung auf morgen vertagt.
Die dritte Abtheilung wählte den Ober⸗Tribunals Rath von Köstlin aus Stuttgart zum Vorsitzenden, den Hof⸗ und Gerichte— advokaten Dr. Jaques aus Wien zu dessen Stellvertreter. Ober⸗ gerichts Rath Thomsen aus Hannover referirte über die Frage:
„Soll der Spruch der Geschwornen wegen falscher Rechtsbeleh⸗ tung des Präsidenten angefochten werden können? und wie?
Der Referent beantworte diese Frage im Wesentlichen bejahend, während Stadtgerichtsrath Rubo (Berlin) und Kreisgerichtsrath Heinsheimer (Mannheim), denen sich Advo kat Stenglein (München) anschloß, für Uebergang zur Tagesordnung plaidirten. Advokat Dr. Zimmermann (Berlin) beantragte Bejahung der Frage in dem Falle, wenn die falsche Rechtsbelehrung einen verurtheilenden Spruch der Geschworenen zur Folge gehabt hat, wogegen Ober ⸗Appellationsgerichte⸗ Rath Lamm (Dresden) die stenographische Fixirung der Rech sbeleh⸗ rung nebst den sich etwa anschließenden Einwendungen der Parteien befürwortete. Die Abtheilung faßte schließlich folgende, abgesehen, von einigen Weglassungen, mit den Anträgen des Referenten überein stimm ende Resolution:
1) Wegen falscher richterlicher Rechts belehrung ist der Spruch der Geschworenen durch ein Rechtsmittel beim höchften Gerichtshofe anzufechten.
2) Die Rechtsbelehrung ist zunächst nach dem richterlichen Er— messen, sftets aber, soweit es die Staatsanwaltschaft oder die Vertheidigung verlangt, zu Protokoll feftzustellen.
Eine ausdrückliche Aussprache des Giundsatzes, daß die richter⸗ e rere mn für die Geschworenen bindend sein soll, wurde abgelehnt.
Die 4 Abtheilung (für Civilprezeß) begann ihre Sitzung um JI Uhr. Nachdem Dber⸗Appellationsgerichts⸗ Rath Becker⸗ Oldenburg zum Präsidenten und Dr. v. Kißling ⸗»Linz zu dessen Stell⸗ vertreter gewählt werden war, wurde die dieser AEtheilung zugewie—⸗ sene Frage 8, die Revision gegen das conformes betreffend, wegen Abwesenheit des Ref Reichsoberhandelsgerichts ⸗Präsidenten Dr. Drechs« ler von der Tagesordnung abgesetzt und dann sofort in die Verhand— lung über die Frage:
-Wie ist die Zulässigkeit der Klageãnderung in der deutschen Civilprozeßerz nung sachgemäß zu bestimmen?“ eingetreten. Hierzu lag ein ausführliches Gutachten des Appellationz-⸗ gerichts · Präsidenten Kühne zu Greifswalde vor. Den Bericht über
Mannheim. Das Ergebniß der sich hieran schließenden Debatte, an welcher sich in hervorragender Weise Kühne, Ober⸗Tribunals⸗Rath Struckmann⸗Berlin, Ober⸗Gerichtsanwalt Naumann ⸗Celle, und der Referent betheiligten, war folgendes:
Antrag J. des Referentꝛn. Die Erhebung der Klage hat die Wirkung, daß der Kläger nicht berechtigt ist, ohne Emwilligung des Beklagten die Klage zu ändern“
wurde abgelehnt, ebenso .
II. „Als eine Aenderung der Klage ist es nicht anzusehen, „wenn 1) die thatsächlichen oder rechtlichen Ausführungen ergänzt oder berichtigt werden“, nicht minder der von Struckmann gestellte Zusatzantrag „ohne Aenderung des Klaggrundes“.
Angenommen wurde der eventuelle Antrag Kühne's:
„Der Juristentag wolle den §. 8 seines Gutachtens enthal- tenen Vorschlägen vorbehaltlich verbesserter Redaktion seine Zustim⸗ mung ertheilen“, .
mit 2 Stimmen Majorität. — Nr. II., der Antrag des Referenten,
„I) Als eine Aenderung der Klage ist es nicht anzuse hen, wenn 2) der Klage⸗ Antag (Anspruch) in der Hauxtsache eder in Bezug auf Nebenforderungen erweitert oder beschränkt wird, 3) statt des ursprünglich geforderten Gegenstandes wegen einer später ein⸗ getretenen Veränderung ein anderer Gegenstand oder das Interesse gefordert wird. Der Kläger kann bis zum Schlusse der mündlichen Verhandlung, auf welche das Urtheil folgt, seine Klage in dieser Richtung ergänzen und berichtigen“,
wird als stehen bleibend bezeichnet, wie nicht minder
IV. Die richterliche Entscheidung über die Zulässigkeit der
Klageänderung ist durch ein Rechtsmittel nicht anfechtbar.“ Dagegen war
III. „Die Enwilligung des Beklagten in die Aenderung der Klage ist anzunehmen, wenn derselbe, ohne der Aenderung zu wider⸗ sprechen, sich in einer mündlichen Verhandlung auf die abe e⸗ änderte Klage eingelassen hat“
durch Ablehnung der Nr. J. gefallen und schließlich wurde
N. „Eine Aenderung der Klage ist in der Berufsinstanz selbst
mit Einwilligung des Gegnerz unstatthaft“ abgelehnt. Nach einigen geschäftlichen Mittheilungen wurde die Sitzung 35 Uhr geschlossen. ö
Pe ft, 30. August. Der 9. internationale statistische Kongreß hielt heute die erste vorberathende Sitzung behufs Kon⸗ stituirung des Bureaus. Als Präses wurden vorgeschlagen: Farr (England), Semenow (Rußland), Engel (Preußen) und Keleti (Un⸗ garn. Zu Sckretären des Vorkongresses wurden Wesselowßky (Ruß⸗ land) und Herich (Ungarn) gewählt. Alle Sprachen werden zugelas⸗ sen, doch müssen alle Vorträge ins Französische übertragen werden.
Breslau. 29. August. Die Schles. Ztg. schreibt: Die Oder ist in Folge der in voriger Woche stattgehabten anhaltenden Regengüsse so erheblich gestiegen, daß eine Fortsetzung der vielen
Uferbauten unmöglich wurde.
Metz, 2. August. (3. f. 8) Am letzten Freitag wurden beim Zollamte im Bahnhofe 59 Hektoliter spanischen Weins wegen kon⸗ statirter Fälschung desselben mit arsenikhaltiger Fuchfin mit Beschlag belegt und der Polizeibehörde zu weiterer Untersuchung der Sache überwiesen. Zuzleich meldet der „Courr. de la Mos.“, daß verflossenen Dienstag in Nancy 5000 Liter gefälschter Weine gleich⸗ falls konfiszirt worden sind.
London, 28. August. Die von Hrn. Stett in Dover erfundene , ist beinahe vollendet, und es wird in der ersten ktoberwoche ein Aufflug veranstaltet werden. Die Maschine wiegt 300 Pfd. und ist für zwei Mann berechnet. Hr. Stott heabsichtigt von der Seeseite abzugehen, gerades wegs nach Galais zu fliegen, den Leuchtthurm zu umfahren und wieder in Dover zu sein, innerhalb einer Zeit von 40 Minuten.
In San Francisco wurde am 29. August ein ganzes, von vier Straßen — der Brannon⸗, Townend⸗, Third ⸗ und Forth⸗ street — begrenztes Häusergeviert durch Feuer zerstört. Der da durch angerichtete Eigenthumsschaden wird auf eine halbe Million Dollars geschätzt.
Redactenr: F. Pr ehm. Verlag der Eppedition (Re fsel). Druck: W. Elsner.
Drei Beilagen
Berlin:
(einschließlich Börsen · ellage).
diese Frage erstattete der Kreis! und Hofgerichts-Direktor v. Stößer⸗ ö
nirten Obligation der Rentkammer
zum Deutschen Reichs⸗Anzei
M 2O6.
Deutsches Neich.
Bekanntmachun Post dam pfschiffverbindungen mit
) . Schweden. Die zur Pestbeförderung dienenden Dampfscki Dänemark und Schweden gestalten sich vom 1. Sep
Weiteres, wie folgt: Die Fahrten finden
Linie Kiel-Korsoöer. tungen täglich statt Abgang aus Kiel: um 12
s. Dã
Nachts nach Ankunft des Schnellzuges aus Hamburg. Korsoer: am nächsten Morgen nach 7 Uhr, zum Anschluß an den Ankunft daselbst um 10 Uhr 40 Mi—⸗ Abgang aus Korsoer: um 10 Uhr Abends I ; Ankunft in Kiel: am nächften Morgen nach 5 Uhr zum Anschluß an den ersten Zug
ersten Zug nach Kepenhagen; nuten Vormittags. nach Ankunft des letzten Zuges von Kopenhagen.
nach Hamburg.
Linie Stralsund Malmoe. Ende September statt, und zwar aus Stralsund jeden Mentag Freitag, aus Malmoe abend. in Malmoe: an den schluß an den Schnellzug nach Stockholm. 1 Uhr früh. Vormittags zum Anschluß an den 12 Uhr 45 abgehenden Eijsenbahnzug.
Linie Lübeck Kopenhagen⸗Malmoe. den täglich statt. Abgang aus Lübeck: gegen
Die Fa
Abgang
tags nach Ankunft des ersten Zuges von Berlin. Ankunft in Kopen⸗ am folgenden Tage gegen 8 Uhr Morgens.
hagen: Malm oe: Mittags, zum Anschluß an den Schn holm. Abgang aus Malmoe: Vormittags. penhagen: Nachmittags.
Linie Stettin⸗Kopenhagen. zum Schluß der aus Stettin. Jeden Sonnabend Mittags 1 Uhr— penhagen: Sonntag, Morgens 5 Uhr. hagen: Jeden Mittwoch, Nachmittags 3 Uhr. Donnerstag, Morgens 9 ühr.
Anku
in beiden Richtungen dreimal wöchentlich
e jeden Dienstag, Donnerstag und Sonn Abgang aus Stralsund: mit Tagesanbruch— betreffenden Tagen Mittags
Ankunft in Stralsund: an den betreffenden Tagen Minuten nach Berlin
: t Abgang aus Ko—
h Ankunft in Lübeck: Morgens zum An.
schluß an den ersten Zug nach Berlin bz. Hannover.
* ; ; Die Fahrten finden bis ahrperiode einmal wöchentlich statt.
Abgang aus Kopen⸗
Erste Beilage
ger und Königlich
3 Preußischen
BGerlin, Freitag den 1. September
Schluß der Fahrperiode dre im aus Rostoc am Montag, Dienstag, Donnerstag und ffverbir dungen mit Vermittagg gegen 9 Uhr nach A tember ab bis auf burg ꝛc. Arkanft in Ryk jöb in
in beiden Rich Uhr 30 Minuten Ankunft in
nem ark und
bahnzuges von Kopenhagen. fenden Tagen Abends zum Anschl burg, Berlin ꝛc.
Bekann hrten finden bis
Mittwoch und
Ankunft zum An⸗
aus Malmse:
An den Tagen: 5, 7, 9. un
Tage zu erreichen. Dauer der Ue Die Fahrten fin⸗ 4 Uhr Nachmit⸗ Abends (nach Ankunft des Ankunft in ellzug nach Stock⸗ burg abfahrenden Eisenbahnzuges) fart von Deetzbüll richtet fich schiffes aus Dagebüll. des Dampfschiffes Föhr C Dag Fluth abhängig. aus . An den Tagen: 8.— 14 und nft in Stettin: Benutzung des Eisenbahnzuges a
selben Tage zu erreichen.
Abgang Ankunft in Ko⸗
—
Linie Rostock⸗Nykjsbing.
Mittwoch und Freitag, aus Nykssbing am Senagabend.
tass zum Anschluß an den Eisenbahnzug nach Kepenhägen— Ab⸗ gang aus Nykjöbing: Nachmittage, nach . 3 Eisen⸗ Ankunft in Rostock: an den betref—
Berlin N., den 28. August 1876. Kaiserliches General-⸗Postamz.
9 1 ,, . 4 den Badeorten auf Wyk) und Splt (Keitum, We sterland) gestalten sich wäh Monats September d. J. wie folgt: g . k
A. Nach Föhr (Wyk).
I Von Husum nach Föhr mittelst des Dampfschiffes am 2 5, 7. 9, 12. und 14. Sep ember.
nutzung des Eisenbahnzuges 6 Uhr früh aus Hamburg an demselben
2) Ueber Dagebüll nach Föhr. a. Von ., Dagebüll Personenpost täglich 11 2. 5 Nm. aus ö . Dagebüll 73 früh. Von Tondern über Deetzbüll nach Dagebüll Privat-Personen- fuhrwerk täglich 12 Nm. (nach Ankunft des 6 n, ö
Von Dagebüll zweimal
Dauer der Ueberfahrt 4 Stunden.
Die Fahrten finden bis zum B. al wöchenklich statt, und zwar
? Abgang aus Rostock: nkunft der Züge aus Berlin, Ham⸗ g: an den betreffenden Tagen Mit— b. Post sonenpost).
Von Germania?. abhängig An
uß an den Eisenbahnzug nach Ham—
. Kiel, den
den Inseln Föhr
während der Sylt
haven? d 12. September ist Wyk bei Be—
berfahrt ungefähr 3 Stunden.
Hamburg abfahrenden Eisen.
: früh von Ham⸗ in Deetzbüll 420 Nm. Die Weiter⸗ nach dem Abgange des Dampf— täglich mittelst Abgang vom Eintritt der
Mit dem
dem Abgange von weiterher
bull).
22. — 30. September ist
Wyk bei endungen. us Hamburg 6 Uhr früh ů ;
an dem⸗
Hoyer nach Sylt täglich mittelst des D
bei der Abfahrt mit dem Eisenbahnzuge 6 Uh an demselben Tage zu erreichen. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 2 Stunden.
kanischen Packetfahrt Aktien⸗Gesellschaft gehörige Dampfschiff aven, unterhalten wi⸗d, ker Zeit vs einschließlich 15. September Von Hambuig: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend um 8 der Zeit vom 10. bis 15. September: . ;. . Vormittags.
Von Helgoland: 1) in der Zeit vom den Montag, . . der Zeit vom 12. bis 15. den Morgenstunden.
land bestimmte
tags hier eingelieferten annover und Osnabrück (Cöln
Staats⸗ Anzeiger.
18276.
— —
Nach Sylt (Keitum, Westerland).
Von Tondern über Hoyer nach Sylt.
Von Tondern nach
2. Personenyost täglich 115 Nm. nach An kunt ven Hamburg abfahrenden Eisenbahnzuges).
Hoyer. des 6 Uhr früh
mittelst Privat- Personenfuhrwerks tãglich 730 früh
snach Ankunft der um II z Abends aus Flensburg abgehenden Per⸗
ö
tãglich n ampfschiffes Der Abgang des Schiffes ist vom Eintritt der Fluth den Tagen: 5. — 12. und 20.26. September ist Sylt r früh aus Hamburg
XV. August 1875. Kaiserliche Ober ⸗Postdirektion.
Bekanntmachung.
Die Postverbindung zwischen Ham burg und Helgoland, welche
diesjährigen Badezeit durch das, der Hamburg-⸗Ameri⸗
2 * Car- gestaltet sich in der Zeit vom 1. bis wie folgt:
I) in der Zeit vom 1. bis 9. September: Uhr Vormittags; jeden Donnerstag und
jeden 2) in Sonn⸗
it vom 1 bis 1I. September: je= und Freitag in den Morgenstunden; 2) in September: jeden Montag und Freitag in
genannten Dampfschiffe erhalten sämmtliche für Helgo⸗
Post sendungen Beförderung, welche am Abend vor des Schiffes in Hamburg zur Post eingeliefert oder eingetroffen sind, sowie die am Morgen des Abgangs⸗ und die mit den Cou. ierzuügen von Berlin, ) nach Hamburg gelangenden Brief⸗
Hamburg, den 30. August 1876. Kaiserliche Ober⸗Post direktion.
der Reutschen ReichJ Anzeigers und Königlich RPrenßischen Stanta-Anzeigera: Berlin, 8. T. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
r, . für den Deutschen Reichs ⸗ u. Kgl. Preuß. Staats · Anzeiger, das Central ⸗Handelsregister und daz Poftblatt nimmt an: die Königliche Expedition
1. Steckbriefe und Untersuch Sachen.
. e, . u. dergl.
8. Terkäanfe, Verpachtungen, Submissionen ete
4. Jerloosung, Amortisation, Zinaꝛahlung
—
A. 3. . von öSffentlichen Papieren.
Deffentlicher zcnzeiger.
5. Induitrielle Etablissementa, Fabriken und Grosshandel. S. Jerschisdeno Bekanntmachnngen. IL. Litararisohe Anzeigen. In der Bdrses-
HMeater-· Anreigen. beilage.
Familien- Nachrichten.
F ub bastatisnen, Aufgebate, Bor⸗ ladungen u. dergl.
Sub hastations⸗Patent. Rothwendiger Vertanf.
Das der offenen Handelsgesellschaft: „Züllichauer Vereinsfabrik Foerfter Co. zu Zülsichau“ ge— börige, in Züllichau belegene und Band VI. Blatt Ar. 263 des Grundbuchs verzeichnete Fabrikgrund. stück nach einem Nutzungswerthe von 2862 60 zur Gebaudefteuer veranlagt, foll am ;
25. September 1876, Vormittags 9 Uhr an der hiesigen Gerichtestelle im Wege der noth— wendigen Subhastation versteigert werden.
Auszug aus der Steuerrolle, schrin des Grundbuchblattes, etwaige Arschãtzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, ingleichen . unserem Bureau III eingesehen werden.
Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander— weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Ein—
tragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht haben,
eingetragene Realrechte geltend werden au fgefordert, Präklusion spätestens zumelden. 2 Urtheil über die Ertheilung des Zaschlages 0 1m 28. September 1876, Vormittags 11 Uhr, an biesiger Gerichts telle verkündet werden. Züllichau, den 3. Juli 1876. (66567 Königliches Kreisgericht. Der Subhastations Richter. Ascher.
lsa Ediktalladung.
In unserm Depositum befindet sich ein Finfito u min'tapitai von 3257 Thlr. 19 Sgr. Pf., welches aus einem Vergleiche der Brüder Carl Au gu st voa Schilling und 8 von Schiking auf Kleckewitz, aum,
3 zu machen dieselben zur Vermeidung der im Versteigerungstermine an—
gard verstorbenen Schelling herrührt, urspruͤnglich in einer von der Universalerbin des Fräulein von Schilling, der Marie Caroline Fricterike von Maskow zu Befsau bei der vormaligen Landesregierung hierselbst depo⸗ — u Cöthen 20. Februar 1787 über 3060 ern kate 6 gegenwartig in 5Moigen Pfanebriefen der Anhalt⸗ Dessauntichen Landesbank zum Rominalwerthe von 8 n in e Ge stnngebuge der hie · reissparkasse über 1. 19 Sgr. ö 2 . t ist. . Nachdem nun die derzeitigen Fideikommi ; nämlich der Königl. Her e , 8 Sparte zu Dortmund, die Fran Wirtwe Mathilde Kriege, geb. von Sparre, unter Zustimmung ihrer einzigen Tochter Alma Kriege, die verehelichte Frau Va un orf, Minette, geb. von Spart in Jena unter Genehmigung ihres Ehemannes Levpold Raundorf und unter Zustimmung ihres einzien Sohnes, des Dekar Naundorf zu Newark, Effer Cꝛunty, Staat New Jersey, Vereinigte Staaten von Nordamerika, sowie des für die minorenne Tochter der Letzteren, Minnie Naundorf, bestellten Kuralors James O! Scott ebenda elbst, das bestebende Familicnsdeikom⸗ miß durch — 2 aufgehoben und gericht · liche Bestã t gang dieses amilienschlusses beantragt
beglaubigte Ab⸗
besondere Kaufbedingungen, können in
r ig Lud d. Oranien⸗ 1m, den 16 April 1721, und nachmals aus dem; Testamente des an 27. September 1792 zu Star⸗ Fräulein Leopoldige Louise von
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baben, so haben wir in Gemäßheit des Gesetzes vom I7. April 1870, Nr. 227 der Anhalt. ef, nn lung einen Termin zur Erkläcung über den Familien- schluß auf Dienstag, den 12. September 1876, Vormittags 11 Uhr,
anberaumt und laden die ihrem Leben und Aufent— halte nach nicht bekannten successions berechtigten Beschwister: Philipp von Steuben, Friedrich von Steubhen, Henriette von Steuben, verehei. von Bogel, und Wilhelm von Steuben resp= deren Nachkommen, ferner die Erben des hier ver- storbenen Kammerraths Wilhelm Peter Mann als mittelbare Erben der Marie Caroline Friederike von Maskow, sowie alle etwa sonst vorhanden en unbekannten Successionsberechtigten und Interessen⸗ lten, in diesem bis Nachmittag 4 Uhr anstehenden
putirten, Herrn Kreisgerichts-Rath Heise, zu erschei⸗ nen und ihre Erklärung über den zu errichtenden Familienschluß abzugeben unter dem Verwarnen, daß nach Ablauf des Termins durch ein am Sonnabend, den 16. September 1876, zu publizirendes Erkenntniß, auf dessen Anhörung diese datung mit gerichtet ist, die Präklusion der Auegebliehenen ausgesprochen und demnächst der Familienschluß bestätigt und die Ausantwortung des Fideikommißkapitals an die derzeitigen Fideikommiß⸗· besitzer erfolgen wird. Dessau, den 28. April 1876 derzogl. Anhalt. Freisgericht. Pietscher. Auf Antrag des Kaufmanns Friedrich Schneider D Berlin und des dortigen Kaufmanns Jacob Ostermann wird der unbekannte Inhaber der nach⸗ — . , n. Braun eig Lüneburgischen Prämien Anlei 1. März 1869, ais: 4 Serie 613 Nr. 22, Serie 3476 Nr. Serie 5237 Nr. Serie 1094 Nr.“ Serie 2525 Nr.? Serie 4804 Nr. 49, . Serie 8197 Nr. 27 3 über 20 Thlr. hierdurch in Gemäßheit des 5. 275 Nr. 5 der braunschweigischen Cipiiprozeßordnung aufgefordert, seine Ansprüche an den obengedachten Werthpapieren in dem auf den 17. Otftober d Is., ; Morgens 19 Uhr, hierselbst, Zimmer Nr. 15, hiermit angesetzten Ter⸗ mine bei Vermeidung des Rechtsnachtheils anzu—= melden, daß die oben bezeichneten Antheilscheine dem i braunschweig · lũneburgischen Zinanz⸗ ollegium gegenüber für ungültig und wirkungslos erklärt werden. 17175] Brannschweig, den 24 August 1876. Herzogliches Stadtgericht. Rabert.
Lehnsproclama.
Auf den Antrag des Friedrich Rohrbeck auf Sand—⸗ hagen und der Vormundschaft des minorennen Wil. helm Rohrbeck dafelbst werden hierdurch alle Die. lenigen, welche an den, mit landeslehnsherrlicher Bewilligung von den Gebrüdern Rohrbeck verkauften, in dem hiesigen Herzogthume im ritterschaftlichen
luitions aus sonst irgend einem lehnrechtlichen Grunde oder künftig Ansprüche zu haben vermeinen, und aufgefordert, Rechte auf Montag den 16. Oktober d. J.
peremtorisch anberaumten Termine Mittazs 12 Uhr vor Greßherzogliche: Lehnkammer allhier in Perfon oder durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen, — zum Termins ⸗Proto—⸗ kolle rein und genau anzugeben, folche völlig und
ihre vermeintlichen Ansprüche
R
Näher⸗ Metracke, Revocntfong. , nn,. R. . ö ⸗ . 23 211d ne ⸗ 8 Agnations⸗ und Successions. Rechte oder Bock⸗Ve jttzt ü geladen in dem zur Anmeldung solcher
serate nehmen an: daz Sentral⸗Annsncen⸗ urean der dentschen Zeitungen jn Berz Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen rpeditionen det Ver enn un, Rudolf Mosse, 1 Vogler, G. 2. Daube & Co., lotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen · Bureaus.
der akademischen Stammschäferei Eldena
bei Greifswald am 20. September er. Vormittags 11 Uhr. Zum Verkaufe kommen 27 Stück Rambouillet— Böcke, 25 Stück Ram bou llet⸗Negretti⸗ und 6 Stück Linkoln⸗Böcke, sowie 100 Stück zur Zacht brauch are Mutterschafe. ö 7071 Professor Dx. Rohde.
genügend zu bescheinigen und wegen deren Ausübung und Geltendmachung sich bestimmt, unumwunden,
ohne allen klären, widrigenfalls sie mit ihren präkludict und damit auf immer unter dem gewöhn— lichen Nachtheile werden abgewiesen n, . ;
dteustrelitz den 14 Juli 1876.
Großherzoglich Yiecklenb. Lehnkammer. C Graf ven Bernstorff H. Kühne. (6242 85632 Ediktalladung behuf Todeserklärung.
Der am 20. August 1840 als ehelicher Sohn des Bürgers und Buchbindermeisters Georg Wilhelm Varnsstorff und dessen Ehefrau Johanne Sophie Wilhelmine, geb. Lürig, hierselbst geborene
Friedrich Ludwig Wilhelm Warnstorff, welcher im Jahre 1859 von Hamburg aus nach
aufgefordert, sich binnen Jahresfrist, späteflens aber in dem auf
Sonnabend den 9. Dezember 1876 an hiesiger Gerichtestelle anbergumten Termine da—
im Nichtmeldungsfalle für todt erklärt und sein Ver—⸗ mögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden soll. Zugleich werden alle Per— sonen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung, und endlich für den Fall der demnächstigen Todeserklärung etwaige Erb- und Nachfolgeberechtigte zur Anmel dung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung, daß bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf fie keine Rücksicht genommen werden soll, hier. durch aufgefordert.
Einbeck, den 8. Nevember 1875.
Königliches Amtsgericht. II. Mehli ß.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.
Die Lieferung von 300 Tonnen Portlaud- Cement auf Bahnhof Landsberg a. /W. soll im Wege öffentlicher Submission vergeben werden. Termin zur Abgabe von verstegelten und mit ent ⸗ sprechender Aufschrift versehenen Offerten ist auf den 9. September er, Bormi(tags 11 Uhr, im Burtan der III. Bau- Inspektion (Bahnhof Landsberg) anberaumt, woselbst auch die Submis— stons bedingungen zur Einsicht ausliegen. Submis⸗ sionsformulare find ebendaselbst in Empfang zu nehmen. 17177] Landsberg a W., den 30 August 1876.
Der Eisenbahn⸗Baumeister.
Gute Sandhagen belegenen doppelten lehnbaren Hof nebst Zubehörungen aus einem Lehn⸗, Fideicommiß-
Vorbehalt und ohne Fristgesuch zu er—
Amerika ausgewandert und seit dem Jahre 18653 verschollen ist, wird auf zuständigen Antrag hiermit
hier zu melden, unter dem Rechtsnachtheile, daß er
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drigenfall gar nicht oder ; — nicht voischriftsmäßig angegebenen sofort Termine an hiesiger Gerichtsstelle ver unserm De. . /
D — Buchholz hei Reetz, Station Arnswalde, Stargatd-⸗Posener Eisenbahn.
689m über 65 Stück Rambonillet-Vollblut— böcke
am Freitag, den 8 September, Mittags 12 Uhr. Auch werden 1090 tragende Muttersch afe aus der Stammheerde abgegeben. 7062 Schroeder, Könislicher Dom ãnenpächter.
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. BSetkanntmachnug. Die Lieferung von 3500 Kilo rohen Leinöls soll verdungen werden. Offerten mit Aufschrift: „Sub mission anf Leinöl“ versehen sind bis
Montag, den 11. September d. J,
. Nachmittags 5 Uhr, in der Werft Registratur niederzulegen, woselbst auch die Lieferungs Bedingungen zur Einsicht aug— gelegt event., gegen Erftattung der Kopialien mit MS Gs abschriftlich zu Vaben sind.
Wiltzelmshaven den 24. Angust 1873.
Kaiserliche Werft. (a Cto. 6 ;
; Verloosung, Amortisati sn, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Bekanntmachung. Den Inbabern folgender Danziger Stadtobli= gationen der Anleihe vom 1. August 1850, als: Litr. A. Nr. 65, 89, 111, 117, 132, 155, 221, 336, 339, 401, 426, 476, 517, 586, 595 und 633 über je 109 Thlr. oder 300 4; Litr. B. Nr. 5, 16, 29, 40, 65, 135 187, 194, 230, 267, 268, 282, 285, 327, 350 485, 486, 493, 585, 596, 627 und 650 über 4 50 Thlr. oder 150 , welche durch das Logs zur Amortisation gezogen sind, werden diese Obligationen hierdurch dergeftalt gekündigt, daß die Abzahlung des Kapitals nebst Zinsen durch die hiesige Kämmereikasse am 1. April 1877 erfolgen, mithin von da ab kie Zahlung von Zinsen eingestellt werden wird. Danzig, den 19. August 1876. I70341
Nicolassen.
Der Magistrat.