1876 / 211 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Sep 1876 18:00:01 GMT) scan diff

nerzwerlbh. Unter diesen ist beionders die Uhrenfahritation

21 auf 118 000000 Doll. und zwar Jahre 575 26 0090, 000 Doll., Australien im

der ganzen Welt werden geschätzt

bezeuttnd unter Mau ef rah ia wie rr Vereinigte Staaten im

e ilwei

eiburg anbaltende Nässe erheblich gelitten.

. d . , e 2 5 ; dilt. Rache, n. 4 472 ) ö appig grũ Andere Staaten 30 000 009 Doll. Die Schätzung Lern, is. at enz nel e derber ü sfr. die fk e, fagen. Kartoffeln, obschon spätere Sorien noch üppig grünen, sind in 13560) 000 Del Andere tg zilbermi aägt: Bereinigt noch die Cigarrenfabriken erheblich, sowie 1 Di 9. CS itẽ⸗ . Guanlitat vorzüglich gerathen, wenn auch frühere der Jahresproduktion sämmtlicher Silberminen beträgt: 5 e fabriken in Breslau, Hutfabtiken in Liegnitz, Schrot-, Sorten durch die abnorme Hiße und Bärre in ihrer vollen Entwicke— Staädlen im Jahre 1375 32. 198.27 Doll, andere Staaten im 42 Blei und Iinnwagren fabriken in Breslau, Thurm⸗ n 6a , Sn nes dien gr, dannn s' Gös een r r, fr. , e. k ele, im, e,. vi e g , . naamit and dignose bergeselll 8 683 6 6 3 auf k * * 2 kee . y ,,, , . 2 feithem man Tiefgrabungen macht, kommt auch Georgien wird sich trotz der eingetretenen Kitterrns sher baltnisse Ci 1. 4 nn bietet 2 trikt von ain ville ergiebige Minen, Land und ZJorstwirthschaft. . Mittel und theilweife als unter Mittelernte herausstellen. 24 i * 22. 1 fir ar ehen, m we Die Sch lachtv ie h. Aus ste l lun . in,, m. wih Gewerbe nnd SGandel. lagekapital in Gold hereinbringen. Außerdem nimmt die Goldpro⸗ 16 . m 3 . * 10 Tis Die Syndikatskammer der Pariser We in hãndl er hat an duttion in zahlreichen anderen Staaten alljährlich zu. , ,, den Handels Meinister ein Schreiben gerichtet, in welchem sie über die Verkehrs Anstalten

6 Uhr und Sonntag, den 15., von

Angelegenheiten ausgesetzten 5000 M an Prämien ve 36 auf Rindvieh, Ss36 M auf Schafe und 360

Die Prämien sollen nur auf in ihrer Art gute Thiere verlieben werden.

Da brachte Vieh muß im Besitze von Einwohnern Das zur Ausstellung gebrach h muß . r

des Deutschen Reiches sein, und es darf kein 10 Stück Rindvieh, Es wird ein Standgeld

tigen gedruckten Formulare sind von

mann in Hamburg zu beziehen.

und werden durch Einsendung des Standgeldes perfekt Hildesheim, 31. August.

12 bis 6 Uhr stati finden. Die von dem Königlichen preußischen Minister für die landwirthschaftlichen

25 Schafe und 10 Schweine ; erhoben von 6 2 das 14. Großrindvieh, 5 4 das Kalb und 6 M das Loos Schafe à 3 Stück,

„6 ei S 3 d das Schwein. Die zur Anmeldung gül⸗ 1 . den Herren General- Sckretär

sch in Ccke, General- Sekretär Hach in Kiel und Dr. R. Seele⸗ 5 3 * Die Anmeldungen sind bis spätestens

zum 15. September an den letzteren der genannten Herren einzu senden

(N H. 3). Nachdem die Ernte bei günstiger Witterung größtentheils glücklich beendet ist, läßt sich

Der schweinerische Bundesrath hat einen vorläufigen Entwurf für eine Vereinbarung über den internatio- nalen Eisenbahnfrachtverkehr mit Motiven aus arbeiten lassen, welcher den Zweck hat, in möglichst anschaulicher Weise die Fragen anzudeuten, welche nach Ansicht des Bundesraths Gegenstand von Konferenzberathungen mit anderen Regierungen, beziehungweise einer allfälligen internationalen Vereinbarung sein dürften, und beansprucht lediglich den Charakter eines Versuchs, jene Fragen in einer

kuünftliche Färbung der Rothweine durch einen der neuen Theerfarbe⸗ stoffe, des Fuchssin, klagt und ihn auffordert, dagegen strenge Maß. regeln zu treffen. Das Fuchssin wird bald mit, bald ohne Arsenik zubereitet; in beiden Fällen ist das, den Experimenten zufolge, welche der Chemiker Ritter in Nancy an lebenden Thieren gemacht hat, der Gefundheit schädlich; im ersteren Falle fübrt Ss bei längerem Genuß Vergiftung, im zweiten eine Zerrüttung des Organismus her⸗

und dem Weine eine

rtheilen sich zu auf Schweine.

zufübren.

. Da es billiger ist, als andere Farbstoffe, ie . 2 gerd ug ehl ohne einen Satz zu , geben ihm fürd die verschiedenen Staaten. annehmbaren Weise zu bie , Weinfabrikanten⸗ des Südens und Ostens den Vorzug. Wahr. lösen. Der Entwurf zerfällt in folgende Haupttheile: 1. Ein. scheinsich in Folge dieses Schrittes der Wein syndikatékammer sind die gehung und Inhalt des internationalen Eisenbahn⸗ Fracht⸗

kontraktes; II. Erfüllung des internationalen Eis enbahn · Frachtkontraktes; III. Legitimation und Gerichte stand für Entschãdigungs forderungen wegen Nichterfüllung des internationalen Eisenbahn Frachtkontraktes; IV. Vor- ifrs und Umfang der Entschädigungsforderungen gegen die

Bouanen von Paris angewiesen worden, keinen Wein mehr eingehen zu lassen, ohne ein Muster davon behufs chemischer Prüfung zurück- zubehalten.

. / äsident des Bergwerksamtes in Kalifornien, ont bat 2 en ö vir. des , Münzamtes, einen Bahn; V. Untergang der Entschädigungsforderungen durch Versäum⸗ Bericht gesendet, aus welchem die Sem. Fin.“ folgende Ziffern ent! niß der Reklamation oder Verjährung; VI. Räcgriff der Bahnen

saͤmmtlichen Goldminen auf !( unter einander.

Roggen hat im J nimmt: Die Jahresproduktion der

für hiesig? Gegend im Allgemeinen Folgendes sagen: · ·· Deffentlicher Anzeiger. . 1 1 cen⸗ es en zeiger. Staats · nyeiger, das Central. Dandels reg; Cet gteckdriete und Untersuchrnga- Sachen. J 8. Induutrielle Etabliagementa, Fubrikan una renftraße Nr. 1. Nie Annon gen en Postblatt nimmt an: 2 e we, w 3 e e, orhadungen ö r . . aan , . , . Fin, ,. . erer z 8. . Submissionen eto. 7. n Anneigen. . Büttner & , . alle . größeren 4. VJerloos ung, Amortisation, Linszahlung 1 (. os n, . . tre- Bure 1

=

a. 8. v. Von öSffentlieben Papieren.

Tub bastatipnen, 2 ufgebste, Vor⸗ ladun gen u. dergl.

8 2 7 Subhastations⸗Patent.

Das dem Kunftgärtner Wilhelm Forkert zu Wesßensee gehörige, in Weißensee belegene, im Srundbuch von Weißensee Band III. Bl. Nr. 50 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll

den 11. Sktober 1876, ern, n, 10 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstr. 2 Zimmer 23, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags

den 14 Oktober 1876, Vormittags 11 Uhr, ebendort verkündet werden. .

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 1 H. 5 Ar 11 Qu.-M. mit einem Reinertrag von 18 ½ 831 8 und zur Gebãudesteuer mit einem jährlichen Nutzungswerth von 2574 6 veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und be⸗ glaubigte Abschrift des Grundbuchblgttes, in gleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstuͤck be⸗ treffende Nachweisungen und besondere Kaufbedin⸗ gungen sind in unserm Buregu V. einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende aber nicht ein⸗ getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer⸗ ken aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin an. zumelden. . 6710],

Berlin, den 6. Juli 1876.

Königliches Kreisgericht. Der Sub hastations⸗Richter.

Friesicke. : Subhastations⸗Patent. Das der Wittwe Trautmann, Pauline, geb.

Innewald, zu Friedrichs berg gehörige, in Friedrichs, 9. belegenẽ im Grundbuch von Lichtenberg Band 24 Bl? Rr. 783 verzeichnete Grund stück nebst Zube⸗ hör soll den 10. Oktober 1876, Vormittags 10 Uhr, an hiefiger Gerichtsstelle, Zimmerstr. Nr. 25, Zimmer Rr. 23, im Wege der nothwendigen Subhastation sffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zu— schlages

dn 14 Cktober 1876, Mittags 12 uhr, ebendaselbst verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund— steuer bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 8 Ar 31 Quadrat-Meter mit einem Reinertrag von 2 S 64 und zur Gebãudesteuer mit einem jährlichen Nutzungswerth von 5900 veranlagt. .

Auszug aus der Steuerrolle und begl. Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Ab⸗ schätzungen, andere das Grundstück betreffende Nach⸗ weisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserem Bureau o!. einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht ein getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer⸗ den aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präkluston spätestens im Ver steigerungstermin an⸗ zumelden. ;

Berlin, den 6. Juli 18765. (6711

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter. Frie icke.

Subhastations⸗Patent.

Das dem Kaufmann Philipp Carl Graff, jetzt zu defer genkursmaffe gehörige, in Französisch Buch holz belegen, im Grundbuch von Franzs isch Buch⸗ hol; Band III. Nr. 109 verzeichnete nebst Zubehr soll

den il. Cttober 18286, Vormittags 114 Uhr, an hHlestger Gerichtaftelle, Zimmerstr. 25, Zimmer 23, im Betze der nothwendigen Subhastation õffent ·

gerlin, 8. V. Wilhelm ⸗Straße Nr. 32. 1

15 8 und 60 3 Portokosten angestrengt.

rundstück

——

i istbieten: igert, nächst bei dem unterzeichneten Gerichte über Antretung Derselbe Termin wird zur Errichtung des In⸗ 6 futtel n n ,, 6j oder A cn err der ihnen und Anderen deferirten ventares über den bezeichneten Nachlzß bestimmt den 14. Oktober 1826, Vormittags 11 Uhr, , des . . 18 e,, 5 . 2 ö. , . 2 Ehefrau Fuchs ö ; einen gehöri evollmächtigten zu erklären oder ih ;

666 ,,, ist zur Grund⸗ rff r i zu diesem Termine in beglaubigter Nastaetten, den 2. September 1876. 72851 stener, bet einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Form hier einzureichen, widrigenfalls nur die sich an,. . II. Flächenmaß von 1 H. 33 Ar 30 Q-M., mit einem Meldenden in dem bezeichneten Nachlaß werden ein- usset.

Reinertrag von 9 ½ς 39 3 und zur Gebäudesteuer gewiesen wer den. mit einem jährlichen Nutzungswerth von 660 4.

veranlagt. . d,. aus der Steuerrolle, und beglaubigte Abschrift

Nothwendiger Verkauf.

ee, ĩ ö Im Wege der nothwendigen Subhastation sollen nachstehende dem Guts hesitzer Carl Ludwig e nn, mne d n,. Streckert zu Gral g tun gen gehörige im allgemtinen Grundbuche des hiestgen Gerichts Vol. 41 fol. 45 ; ! ir e dstücke: ; ö 8 1 n, J . unter ö gn . nebst Seitengebäuden und Scheune . ; ; ö ; mit einem jährlichen Nutzungswerthe von hlrn,. Alle 2 e,. , . . B. folgende in Großleinunger Flur beleg: nen Landgrundftücke; weite zu,, n, n., ; X Planstück Nr. 3282. von Morgen 169 Quadrat⸗Ruthen mit 101 Thlr 328 b ; .

in das Grundbuch bedürfende, aber nicht einge⸗ . 2 13 ñ tragene Realrechte geltend zu machen haben, werden v n , . . 15 ; aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion * . . J 132 J . 1 spätestens im Versteigerungs termin anzumelden, ö n . 14 Berlin, den 6. Jali 1876. 6712 . . ? ö ; . 368 g zn ꝰsi ö 1. 21b. 22 n 38 ö ö . ö Königliches Kreisgericht. r . . 3 Der Subhastations⸗Richter. 3 ' . = w . Friesicke. h. n 1 n . . . ) , w 1. 1 M / 1 1 ʒ k. ö. J 157 s Oeffentliche Vorladung. J . Der Zimmermeister August Hauer, hier, m. z . . ö Chausseestraße 41a, hat gegen den Hermann . e ö. . Schramm und dessen hefran Mathilde . . 1 ö 6 Schramm, geb. Böllert, Beide früher Hasen⸗ . J 26 . , heide 9a beim Rentier Böllert wohnhaft, quf Grund . ö 36 8 . J) des Wechsels vom 31. März 1876, zahlbar am . J 34 ö k 31. Mai 1375 über 1800 66, ausgestellt von ders ö / 7 8 k Mathilde Schramm, geb. Böllert, mit Genehmigung t. ö w ö k des Ehemanns ien gn 3 und i,, . ö Jm . 6 ? ö . ä r eptirt und es Wechsels vom 31. März v. ; ð ( . a eber . ö 157 Quadrat Kuthen mit 14330 Thlr.

13876, zahlbar am 1. August 1876 über 3350 M., w. Garten von 2 Morgen jährlichen Reinertrag zur

ausgestellt und acceptirt wie der vorerwähnte Wechsel, Grundsteuer veranlagt, 1 ö beide durch Giro auf den Kläger übergegangen am 20. Zanuar 1877, Mittags 12 Uhr, . sind, die Klage anf Zahlung von 5l5 cs nebst in der Gemeindeschenke zu Großleinungen durch den unterzeichne ken Subhastations⸗Richter versteigert und 6 o/ Zinsen von 180 6 seit dem 31. Mai er. und am Z7. Januar 1377, Vormittags 1 Uhr, ; von 3350 M seit dem 1. August er. 1416 Protest! an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr, 10, das Urtheil über den Zuschlgs derkün det werden. kosten, 30, eigene Provision von 3350 M6 mit 11 1 Die Auszüge aus der Gebäude- und Grundsteuer. Mutter-Nolle, sowie Abschrift des Grundbuch⸗ blattes, können in unserm Bureau, Zimmer Nr. Hy, eingesehben werden. . . Die Klage ist eingeleitet, Alle Diejenigen, welche Eigenthums. oder an derweite; fur irksamkeit gegen Dritte, der Ein und da Ter jetzige Aufenthalt der beiden Ver, tragung in das Grundbuch heduͤrfende aber nicht eingetragen, Realrechte geltend zu machen haben, werden klagten unbekannt? ist, so werden diefe hierdurch auftzeferdert, dieselben zur Vermeidung der Präkluston späͤtestens im Verfteigerungs termine anzumelden. öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeant⸗ Saugerhausen, den 25. August ,, . wortung und weitern mündlichen Verhandlung der Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung. Sache auf Der Subhastations ⸗Richter.

den 11. Jannar 1877, Vormittags 10 Uhr, Oaacke.

vor der unterzeichneten Gerichts deputatson im Stadt *, Grünberger Weintrauben

gerichtsgebãude, Jär enstrahe Nr. 59, Zimmer Nr. 67, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die 23 ia: vor dem 24 Septör. nicht versendbar. Am 2b. dies. werde ich in d. Zig. offen ur Kur noch sehr zurück; vor dem eptbr. nich . . 663 Eduard Seide

Klage zu beantworten, etwaige Zeugen, mit zur in Grünberg in Schlesien.

Stelle zu bringen, und Uikunden im Driginal ein. Die diesjährige ordentliche Generalber⸗

Treichen, indem auf spätere Einreden, welche auf hatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen wer— den kann. sammlung der Aktionäre der Wriezen ⸗Oder⸗ bruch · Chaussee · Gesellschaft findet am 19. Septem ; ber, Vormittags 10 ühr, im Rathhause zu Wrie⸗

72841

ESGrscheinen die Beklagten zur bestimmten Stunde über Qualität weiter berichten. nicht, fo werden die in der Klage angeführten That. a Cto. 25 / g)

fachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers Privatbank zu Gotha.

in contumaciam für zugestanden und , . e. tte daraus folgt, wird 5, . ; Monats Uebersicht für Ende August 1876. A etiäi va. M 282, 703. 55.

im Erkenntniß gegen die Beklagten ausgesprochen

werden. . . Berlin, den 30. August 1 76. [7286] Geprägtes Geld.

Königliches Stadtgericht, : KRassen. Anwel fungen und freindẽ ö I. Abtheilung für Eivmlfachen, Prozeß Deputation II. ,, . w . 3 z hör zen, ver en . . 1322 . . . w a rettorium Nachdem am 11. April er. zu Holzhausen a. D. H. k ᷣfettin . 3. S ver wrieꝛen Si e; e, nme. gesellschaft.

die Ehe fran des Jacob Landersheim, Christine ( *. 2 welche in erster Ehe mit Japhet Run Guthaben in Rechnung und ver⸗ zu Hoölzhausen gelebt und dessen Nachlaß beleib⸗ schiedene Activa zuüchtigt hatte, verftorben ist und Jacob Landersheim

d. Nenbart. 5, MdB, 991. 50.

Admiralsgarten⸗Bad.

Ba sai va.

(r. zh / s) Zweite Beilage

z * bie gerichtlich Inventarisation und Abtheilung des Eingezahltes Aktienkapital 0. b,. 400, 000. —. 2 hien n f behufs Auslieferung desselben zur Einlösung noch [2496] 102 , 102. * an die Erben des Japhet Kunz beantragt hat, wer—⸗ nicht präfentirte No ten.. 679,900. —. Täglich 3 röm., Wannen⸗, Douche un ne⸗ den die unbekannten Erben der in Amerika verstor⸗ Guthaben auf längere Kündi⸗ ; ralbader für Herren . Damen. Wochentags von benen Ehefrau des Konrad Fuchs von Hel. gung. , 1,583,525. ] T8. Sonntags von 12 Uhr. Ruff. u. röm. hansen, Wilhelmine, gebarne Fuhr, hierdurch Guthaben in Rechnung. 3, 550556. 95. Bäder für Damen: Dienstag und Freitgg Vor⸗

Gotha, ben 31. Auguft i87is. 7375j mittags. Direktion der Privatank zu Gotha.

Kühn. Jockusch.

aufgefordert, Donnerstag, den 14. Dezember er. Vormittags 9 Uhr,

* 211.

I) Patente,

8 e 1 66

In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintragungen und Löschungen in den Handels, Zeichen n. Musterregistern, sowie über Konkurse veroffentlicht:

Zweite Beilage zun Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Stagts⸗Anzeiger.

Berlin, Donnerstag,

2 die Uebersicht der austehenden Konkurstermine,

3) die Vakanzen ⸗Liste der durch Militär-Aunwärter zu besetzenden Stellen,

4) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht. Militär⸗Anwaͤrter,

3) die Uebersicht der anstehenden Subha stations -Termine,

6) die Verpachtungstermine der Königl. Hof Güter und Staats ⸗Domänen, sowie anderer Landgüter,

den 7. September

18S*Y6.

3

7) die von den Reichs-, Staate⸗ und Kommunalbehörden aus eschriebenen Submisstonstermire, 8) die Tarif⸗ und Fahrplan ⸗Veränderungen der deutschen Eisenbahnen,

9 die Uebersicht der Haupt⸗Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins, J

106 die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff Verbindungen mit trantzatlantischen Landern,

1I) das Telegraphen ˖ Verkehrsblatt.

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im 5. 6 des Gesetzes äber der Martenschutz, vom 30. November 1874, sowie die in dem Gesetz, betreffend das Umheberrecht an Mustern und Mo⸗ dellen, vom 11. Januar 1876, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint au in einem besonderen Blatt unter dem Titel

Gentral⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich. 6. 2m.

Batente.

Nizisterium fur 5 ffentliche

vreußen. Könizliche— Dandel, GSewerbe und Arbeit en.

Dem Ingenieur Carl Froitzheim zu Berlin ist unter dem 4 September 1876 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nach— gewiesene Ausschaltung des centralen Weichen⸗ und Signalapparats für Rangirzwecke, ohne Je— mand in der Anwendung bekannter Theile zu be⸗ hindern, uf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für 6 Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Civil⸗Ingenieur L. Haarmann zu Han—

nover ist unter dem 1. September d. Is. ein Patent

auf eine Gasfeuerung in der durch Beschreibung

und Zeichnung nachgewies'nen Zusammensetzung ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und . Umfang des k Staats ertheilt worden.

Dem Herrn Alfred Collm ann zu London ist unter dem 4. September 1876 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschrei bung nach— gewiesene Hebelvorrichtung an Steuerungen für Dampfmaschinen und Fördermaschinen mit Ventil⸗ steuerung zum selbstthätigen Verändern der Expansion, soweit die Vorrschtung als neu und eigenthümlich erkannt worden ist, . auf drei Jahre, von jenem Tage an gexechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Das dem Uhrmacher H. Merlet zu Nantes un—⸗ ter dem 18. Juni 1876 ertheilte Patent auf eine Pendelaufhängung an Stutzuhren ist aufgehoben.

Königreich Sachsen. Auf 5 Jahre, 9. August A. Culmann zu Augustfehn, Zimmerofen mit Zugwechselvorrichtung; 14. August Karl Trautz, Mechaniker in Dillstein, rotirende Steinbohr⸗ maschine; 16. August Ed. Reisert in Cöln, Wäge⸗ maschine für Körnermaterialien; Karl Pieper zu Dresden, für Nicolas Houssat ains in Elboeuf, Maschine zum Rauhen und Koppen von Tuchen und tuchartigen Stoffen; Brandt und v. Nawrockt zu Berlin für Theodor Leysen in Brüssel, eine Senk— bremse mit Anwendung auf eine Rettungsleine; 18. August F. Edm. Thode und Knoop zu Dresden, für die Herren James Metealfe, Ecward ö und Richard Metealfe, zu Aberyswith,

rafschaft Cardigan, in Großbritannien, Verbesse⸗ rungen an Lokomotiven und Dampfmaschinen zur Ersparung von Brennmaterial. 5. Oktober 1877 die Frist zu Ausführung des

Herrn Peter Ludwig Klein zu Werden a. d. Ruhr die Vetöffentlichung erfolgte:

unterm 5. Oktober 1875 Wolle ertheilten Patentes.

Herzogthum Braunschweig, 28. August. Maler⸗

auf eine Reißkrempel fuͤr

tober 1875

derselben berechtigt sind, dieselben sind.

auch wenn die Zeichen

Gründe derselben wörtlich mit:

Thatbe stand. Thomas Ainsworth hat eine Fabrik für leinenes

daselbst in das Handelsregister eingetragen ist.

werden, eintragen.

ahmung und Fälschung der Marke zum Zweck, und . . die registrirte Marke in England Rechts⸗ schutz.

Jene Marke ließ Ainsworth seither auf seine Fa⸗

werden, anbringen.

Auch in Deutschland hat er bisher sein Fabrikat in gesetzlicher Weise geführt.

Am 1. Mai 1875 meldete er sein Waarenzeichen auf Grund des Markenschutzgesetzes vom 36. No⸗

Nr. 134 folgende Veröffentlichung erschien: „Hamburg. Als Marke ist eingetragen unter

mittags 9 Uhr, für Zwirn und Leinenwaaren das Zeichen (Ein Falke im Profil mit der Umschrift: Ainsworth Cleator Mills Wbithaven) Hamburg. Das Handelsgericht.“ Der Beklagte begann Anfangs 1870 in Pful⸗ lingen die Fabrikation von Leinenfaden für Näh— maschinen und brachte denselben in den Handel mit dem Zeichen eines Raubvogels en face, seit 1872 aber eines Raubvogels (Falken) im Profil, wie die Marke von Ainsworth. Dieses Zeichen (der Falke) ist angebracht auf der Außenseite der zur Ver⸗ packung dienenden Schachteln mit der Umschrift:

1 . J 1 J

melsster August Krenge, Königslutter, Maschine

zum Aufnehmen des Chausseeschlammes, auf fünf Jahre. Ingenieur Paul Zi

auf 5 Jahre.

Schwarzburg⸗Sondershausen. Auf 5 Jahre, 10. Aug. W. Helms müller in Diepholz, Dresch⸗ maschine mit konischer Dreschttommel; Eugenio de Zuccato in London, Verfahren zur Herstellung autographischer Abdrücke von Schriften und Zeich— nungen. 17. Aug. Kommerzien⸗Rath Hermann Gruüson in Buckau⸗Magdeburg, Kosinus ⸗Regulator.

(S. Anzeige am Schluß)

Das Reichs⸗Ober⸗Handelsgericht über das ae n, m ,,

In der in diesem Blatte mehrfach erwähnten Streitsache des Fabrikanten Thomas Ainsworth zu Hamburg wider Albert August Knapp in Pfullingen wegen Markenschutzes hat der dritte Senat des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts auf die Nichtigkeitsbeschwerde des Letzteren Sitzung vom 22. Juni d. J. das Erkenntniß des Königlich Württembergischen Landes⸗QOber⸗ Handelsgerichts zu Stuttgart vom 11. März d. J., durch welches Hr. Knapp nicht für berech⸗ tigt erklärt wurde, den Falken im Profil als Zeichen für leinenen Zwirn zu gebrauchen, ver⸗

in seiner

Zimmermann, Brandenburg 4. H.“, transportable Stauchmaschine,

nichlet. Das Reichs⸗Ober⸗Handelsgericht erkennt in seiner Entscheidung an, daß die Benutzung eines bereits für einen Anderen geschützten Zei⸗

chens mit anderen hinzugefügten Wörtern statt⸗ lische verkauft,

haft ist, sofern die durch die Verschiedenheit be⸗ ; J ö ; wirkte Abänderung nicht eine so gern. ist, daß , , nicht berechtigt, dasselbe

sie nur durch Anwendung beson samkeit wahrgenommen werden kann. siellt der hoͤchste Gerichts hof den Grundsatz auf,

erer Aufmerk⸗

Außerdem diese Bitte so:

bei oberflächlicher Anschauung Jedermann die Eti⸗

„Superior linen machine thread“ und an den Fadenrollen selbst mit der Umschrift: „Superior Knapp's linen machine thread.“

Am 31. Mai 1875 meldete auch der Beklagte

Verlängert bis sein Waarenzeichen bei dem Ober Amtsgericht Reut⸗

lingen an, worauf im Reichs Anzeiger 1875 Nr. 135

„Reutlingen. Als Marken sind eingetragen unter Nr. 1 zu der Firma Albert August Knapp in Pfullingen nach Anmeldung vom 31. Mai, Abends 45 Uhr, für leinene und baumwollene Nähgarne die Zeichen: (es folgen 4 Zeichen, darunter ein Falke im Profil, jedoch ohne Um— schrift). ;

Reutlingen, den 1. Juni 1875.

K. Ober⸗Amtsgericht.

Das Ober⸗Amtsgericht hat übrigens beurkundet, daß der Beklagte sein Waarenzeichen genau nach dem S. 26 der Akten erster Instanz aufgeklebten Muster mit der Umschrift: Sup rior Knapps linen machine thread bei dem Obergericht angemeldet und deponirt hat. Ainsworth erhob nun gegen Knapp auf Grund dieser unbestrittenen Thatsachen Klage bei der Ci⸗ vilkammer des Kreisgerichtshofs in Tübingen als Handelsgericht, und bat I) zu erkennen, daß der Beklagte nicht berechtigt fa, das Waarenzeichen des Klägers zu ge— brauchen,

2) zu verfügen, daß bezüglich der im Besitz des Beklagten befindlichen Waare die Zeichen auf

der Verpackung und der Waare vernichtet werden. Zur Begründung der Klage wurde ferner geltend gemacht:

Dag vom Kläger seit 1871 geführte und 1. Mai 1875 angemeldete Waarenzeichen habe bis 1875 all⸗ gemein als seine Marke gegolten, dasselbe, sowie die ganze Ausstattung und Verpackung der Waaren des Klägers, sei böslicher Weise vom Beklagten nachgemacht worden, dieser habe außer dem Namen Knapp statt Ainsworth Alles nachgebildet, so daß

quette des Beklagten für die des Klägers halte.

Auch werden die Waaren des Beklagten als eng⸗ uch so begründet: Das Gesetz vom 30. November 1874

Maschinengarn in Whithaven in England und seit ] 1867 eine Zweigniederlafsung in Hamburg, welche selken wies er ab.

Als Handelsmarke für sein Fabrikat ließ er am ; ! 3. ö . 11. Mal 1871 einen gien kid Ramen e. Adresse Handelsgericht führte er sein. Berufung auf 55. 3 in die Register der Elzenthumztechte und Cesstonen, und 9 des Gesetzes noch weiter aus und trgt. Be— welche ins der Vörsenhalle dez Perlegervereinz in weiß an dafür, daß Das von ihm benutzte Zeichen England gemäß der Päriamentzakte 5' und 6 Jahr bis zum Beginn des Jahres 1875 im Verkehr all= der ' Regierung ber Königin Victoria S. 45 gefahrt gemein als Kennzeichen seiner Waare gegolten und

Dieser Eintrag hat zu Folge

denrollen aufkleben und auf der Außenseite der ; , . Schachteln, in welchen die gFadenrollen verfendet welch letztere auch im Reichs = Anzeiger allein ver—

vember 1874 bei dem Handelsgericht in Hamhurg an, worauf im Deutschen Reichs Anzeiger von 1875

Nr. 1 zur Firma Thomas Ainsworth in Ham- burg nach Anmeldung vom 1. Mai 1875, Vor⸗

Das Central Handels Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Vas Abonnement beträzt 1 M 50 für das Vierteljahe. Einzelne Nummern kosten 209 d

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 80 8.

daß diejenigen Firmen, welche vor dem 1. Ok⸗ perior in der Umschrift und unterscheide sich daher im Verkehr allgemein als Kenn⸗ zeichen ihrer Waaren anerkannten Zeichen an S0. gemeldet haben, fämmtlich zur Fortführung mit seinem Namen allgemein als Kennzeichen sei⸗

augenfällig von der des Klägers. Sodann habe das Waarenzeichen des Beklagten

. bis zum Beginn des Jahres 1875 ge— golten. Zufolge der 55§. 3 und 9 des Markenschutzgesetzes

Bei der prinzipiellen Wichtigkeit dieser Ent⸗ steße daher dem Kläger kein Recht z j ; = . e zu, den Beklag⸗ scheidung theilen wir den Thatbestand und die ten an der Benutzung des von ihm angemeldeten

Waarenzeichens zu hindern. Am 10. Dezember 1875 erkannte der Gerichtshof, unter Vergleichung der Kosten, dem ersten Theil

der Klagbitte entsprechend, den zweiten Theil der

Beklagter legte Berufung ein. In der Verhandlung vor dem Landes⸗-Ober—

er dieses Zeichen vor dem 1. Oktober 1875 ange—

der Beurkundung Des Kaiserlichen Seulschen meldet habe durch Berufung auf amtliche Aeuße . General -Konfuls? in' London vom 75. No. rungen von Behörden und Benennung von Zeugen. vember 1575 die Sicherstellung gegen Nach⸗ Kläger machte in seiner Vernehmlassung unter

Andern geltend:

Aus der Anmeldung des Beklagten ergebe sich nicht, daß der Beklagte zugleich die Umschrift als Zeichen angemeldet habe. Unter dem von diesem angemeldeten Zeichen sei eben die Figur zu verstehen,

öffentlicht sei.

Letzteres sei kein Fehler des Ober Amtsgerichts, da jeder Gewerhetreibende seiner Anmeldung den Stempel beizufügen habe. Dieser enthalte aber beim Beklagten nur die Figur.

Waarenzeichen nur Figuren.

Auch habe der Zweck des Markenschutzgesetzes nicht erreicht werden können, wenn die Figur als das Hauptmerkmal bezeichnet werden sei.

Nach 5§. 9 des Gesetzes sollen nur ehrlich erwor—⸗ bene Zeichen, d. h. solche, welche ein Gewerbetreiben⸗ der ursprünglich benutzt habe, geschüͤtzt werden.

Schon dargus aber, daß der Beklagte 4 Waaren⸗ zeichen der berühmtesten englischen Fabriken habe eintragen lassen, ergebe sich, daß diese Zeichen nicht ehrlich erworben seien.

Dafür, daß das fragliche Zeichen im Verkehr all⸗ gemein als Kennzeichen seiner Waaren gegolten, be⸗ nannte Kläger Zeugen.

Gegen den Beweisantritt des Beklagten erhob er keine Einwendung und die von letzterem vorgelegten Urkunden erkannte er an.

Schließlich erklärte er, er beanspruche den Schutz seints Zeichens dermalen nur für leinene Zwirne.

Beklagter erhob gegen Klägers Beweisantritt gleichfalls keine Einwendung.

Am 11 März d. J. bestätigte das Landes⸗ Ober⸗Handelsgericht das erste Urtheil dahin:

Der Beklagte ist nicht berechtigt, das von dem

Kläger zum Zeichenregister des Handelsgerichts

Hamburg am 1. Mai 1875 angemeldete Waaren—⸗

. bestehend in einem Falken im Profil für

einene Zwirne zu gebrauchen.

Auch hat der Beklagte die Kosten und die Spartel dieser Instanz zu tragen, wogegen es bei der Ver— gleichung der Kosten und der Sportel erster Instanz sein Verbleiben hat.

Die Sportel wird für diese Instanz auf 28 ( 80 8 festgesetzt.

; Die Beschwerdesumme wurde nämlich auf 10004. axirt.

Die Zustellung dieses Urtheils an den Beklagten erfolgte am 29. März d. J.

Am 27. April c. kam die Nichtigkeitsklage des⸗ elben bei dem Königlich Württembergischen Ober— ribunal ein. Sie bittet um Vernichtung der vorigen Urtheils und in erster Linie Abweisung der Klage, in zweiter Linie Zurückverweisung der Sache in die Instanz und Verurtheilung der Gegners in die Kosten. Sie macht geltend Verletzung der §§. 3, 9, 10, 13, 14, 18 und 20 des r , , In seinem über die Nichtigkeitsklage erstatteten Bericht vom 5. Mai bezieht sich das Landes Ober⸗ Handelsgericht auf die Gründe zu seinem Urtheil. Die Vernehmlassung des Nichtigkeitsbeklagten , um kostenfällige Abweisung der Nichtigkeits⸗ age. Unterm 19. Mai hat die Civilkammer des König lich Württembergischen Ober -⸗Tribunals die Akten an das Reichs ⸗Ober⸗Handelsgericht als das zuständige Gericht abgegeben. Gründe. I) Das Landes ⸗Ober⸗ Handelsgericht hat ausge sprochen, das vom Beklagten gebrauchte und ange—⸗

Der allgemeine Sprachgebrauch begreife unter den

8 2

zum Zeichenregister bedingt sei und nur den im Han⸗ delsregifter eingetragenen Gewerbetreibenden gewährt werde, schütze das Gesetz die Namen und Firmen auch von nicht registrirten Produzenten und Handel treibenden ohne Beobachtung einer Formalitaͤt, wie dies schon 8. 287 des Strafgesetzbuchs gethan habe. Auch genießen nach den §5§. 13 und 14 die angemel⸗ deten Waarenzeichen und die Namen und Firmen einen zwar gleichmäßigen aber nebeneinander herge⸗

henden selbständigen Schutz.

Hieraus folge, daß wenn ein Gewerbetreibender seine Waaren mit einem von ihm angemeldeten figürlichen Zeichen und zugleich mit seinem Namen oder seiner Firma bezeichne, es bezüglich beider Be— zeichnungen durch das Gesetz geschützt wird.

Dasselbe müsse aber auch dann angenommen wer den, wenn das angemeldete Waarenzeichen aus der Verbindung eines figürlichen Zeichens und eine Namens oder einer Firma bestehe, welche Verbin⸗ dung nach §. 3 des Gesetzes sowohl bei Zeichen, die vor der Wirksamkeit desselben bereits bestanden, als bei neuen Zeichen zulässig sei. Denn es liege kein vernünftiger Grund vor, die beiden obengenannten Fälle verschieden zu behandeln, da dieselben sich nur dadurch von einander unterscheiden, daß in dem er⸗— steren blos das figürliche Zeichen, in dem letzteren auch der Namen oder die Firma mit diesem Zeichen zum Ze sichenregister angemeldet sei, die Bezeichnung der Waaren aber in beiden Fällen sich äußerlich als durchaus die gleiche darstellen könne.

Diese Ausführnng stellt mit anderen Worten, deutlich und scharf ausgedrückt, den Rechtssatz auf: Wenn mit einer Figur der Namen oder die Firma verbunden ist, so sei die Frage, ob ein Anderer das Wagrenzeichen in gesetzlich unzulässiger Weise wieder⸗ gegeben habe, zu bejahen, wenn auch nur entweder die Figur, der Namen oder beziehungsweise die Firma dieselbe; sei auch nur die Figur oder der Name, beziehungsweise die Firma dieselbe, so sei das Waarenzeichen identisch, sollten auch durch die Verschiedenheit des Namens bezie⸗ hungsweise der Firma oder der Figur solche Ab⸗ änderungen bewirkt sein, welche ohne Anwen dung besonderer Aufmerksamkeit wahrgenommen werden können.

Dieser Rechtẽsatz ist unrichtig. Er ist unverein— bar mit der in der dritten Lesung des Entwurfs beschlossenen Abänderung, welche der Absatz 2 des §. 3 des Gesetzes enthält:

„Im Uebrigen ist die Eintragung zu versagen, wenn die Zeichen aueschließlich in Zahlen, Buch— staben oder Worten bestehen“, während der Ent wurf gelautet hatte:

Im Uebrigen ist die Eintragung zu versagen, Pm die Zeichen, Zahlen, Buchstaben, Wörter ent

alten.

Durch jene Abänderung des Entwurfs und die jetzige gang des Gesetzes ist neben den blos in Figuren bestehenden Waarenzeichen, welche allein der Entwurf kannte, eine zweite Art von Waarenzeichen geschaffen worden, bestehend in der Kombination von Figuren und von Zahlen oder Buchstaben oder Worten. Das Gesetz 5. 3 Abs. 2 nennt selbst diese Kombination Zeichen, d. h. Waarenzeichen. Eine Kombination einer Figur und von Worten ist nur die Kombination einer Figur und des Namens oder der Firma; somit ist diese Kombination ein einheit liches Waarenzeichen, und ist der Namen oder die Firma ebenso gut ein Theil des Waarenzeichens als die Figur; daher kommt für die Identität zweier aus einer Figur und einem Namen oder einer Firma kombinirten Waarenzeichen der Namen oder die Firma ebenso gut in Betracht, als die Figur.

Die Aufstellung des Landes ⸗Ober-Handelsgerichts verletzt demnach, wie die Nichtigkeitsklage mit Recht rügt, §. 3 des Gesetzes. .

Freilich sucht der vorige Richter seine Aufstellung noch weiter zu rechtfertigen durch Berufung auf §. 10 Abs. 1 des Gesetzes, aber seine Ausführung in dieser Richtung beruht auf unrichtiger Auslegung dieser Gesetzesstelle.

Die Richtigkeit dieser (soeben widerlegten) An- nahme, fahren die Gründe zum vorigen Urtheil fort werde durch §. 10 Abs. J des Gesetzes bestätigt. Wäre nämlich durch die Anmeldung eines aus einem figürlichen Zeichen und aus einem Namen oder einer Firma bestehenden Waarenzeichens ein Dritter nicht gehindert, das figürliche e e, allein für sich * benutzen, so mußte man ihm, falls er gleichfalls jenen Namen oder jene Firma fähren würde, ge⸗ statten, jenes ganze angemeldete Zeichen zu gebrau⸗ chen, da Jedermann seine Waare mit seinem Namen oder seiner Firma kennzeichnen dürfe. Diese Konse⸗ quenz sei aber n n, ausgeschlossen durch den citirten 5. 10 Abs. 1, welcher auch die in Buchstaben oder Worten neben einer Figur bestehenden Wagaren zeichen unter sich begreife, da der §. 3 Abs. 2, ab⸗

meldete Waarenzeichen sei als identisch mit dem vom

Kläger angemeldeten anzusehen, und diesen Ausspruch/

Da nun Kläger sein Waarenzeichen zuerst ange— stellte den Waarenzeichen, von welchen die 85 1 bis

und 20

12 ausschließlich handeln, in den 55. 15. 14, 18 die Namen und Firmen von .

Der Beklagte bat um Abweisung und begründete oder Handeltreibenden, mit welchen Wagren be

zeichnet

werden, scharf gegenüber. Während

gesehen von den im Abs. J genannten Zeichen, keine blos Buchstaben oder Worte enthaltenden Zeichen ulasse. Denn es werde in jener Gesetzesstelle Dem⸗ in. welcher ein mit einem Namen oder einer Firma verbundenes figürliches Zeichen angemeldet habe, der Schutz nur versagt n die Bezeichnung der Waaren mit demselben Namen oder derselben Firma durch einen Dritten, welcher zur Führung

Seine Marke trage den Namen Knapp und Su⸗ der Schutz der Waarenzeichen durch die Anmeldung dieses Namens oder dieser Firma berechtigt sei.