mit Ablauf des vierten Kalend Jahre ihrer Fälligkeit.
Berjährungsfrist beim Magi
gezahlt werden.
In Anjehung der verlorenen oder vernichteten Srabtanleihescheine finden die auf die Staats schuld · scheine Bezug habenden Vorschriften der Verordnung vom 16. Juli 1819 wegen des Anfgebots und der Anmnortifafson verlcrener oder vernichteter Staate. papiere S5. 1 bis 12 mit nachstehenden Maßgaben
Anwendung:
a. bie im §. 1 jener Verardnung vorgeschriebene Anzeige inuß dem Mazistrate zu Berlin gemacht weren, welchem alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse zuftehen, welche nach der angefũhrten Derordnung dem Schatz Ministerinm zukommen. während gegen die Verfügungen des Magistrats Rekurs an die Königliche Regierung zu Pots⸗
dam stattfindet;
b. das im S. 5 jener Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt dei dem Königlichen Stabtgerichte zu
Berlin;
C. die im 8. 6, 9 und 12 jener geschriebenen Bekanntmachung
jenigen Blätter geschehen,
werden;
d. an Stelle der im §. 17 jener Verordnung er. wähnten sechs Zins- Zahlungstermine sollen vier und an dessen Stelle des im S§. 8 erwähnten achten Zahlungstermins soll der fũn
Für die Sicherheit der Anleihesch
pünktliche und unverkürzte Zahlung die Stadtgemeinde mit ihrem ganzen gegen und zukünftigen Vermögen und ihrer ganzen Stener⸗
kraft.
Berlin, den. ten.... Magistrat hiesiger Königl. Haupt, un (Unterschrift.)
Reihe... Schein Nr. ..
Zinsschein
zum Anleiheschein der Stadt Littr. .. Rr. .. . über... Mark Inhaber empfängt am.. ten hasbjährlichen Zinsen aus der St Berlin . . . . Mak .. .
Berlin, den ten.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt⸗ un (Umerschrift des Magistrats⸗Vorsitzenden und eines Mag ftratsmitgliedes.) (Stadtwappen.
Anweisung
zum . Anleiheschein der Stadt Berlin.
2 über ... . M6. Reicht währung.
Inhaber empfängt gegen diese Anweisung die .. te Rehe Jinescheine für die vier Jahre vom J bei der Stadt⸗Hauptkasse zu Berlin, sofern von dem Inhaber des Anleihescheins nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben . ist.
Berlin, den.. ten...
Magiftrat hiesiger Königl. Daurt., un? Residenzstadt.
(Unterschrift des Magistrars Vorsitzenden und eines
Magistratt · Mitgliedes. Stadtwappen.
und Anweisungzen:
Die Namens- Unterschriften des Magistrats= Vorsitzenden und des zweiten Mazistrats Mitgliedes Fönnen mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zineschein oder jede An⸗ weifung mit der eigenhändigen N ines Kontrolbeamten versehen w
Das vorstehende der Stadtgemeinde den 17. Juli d. J. ertheilte Aller böchste Privilegium wird hierdurch zur öffentlichen Ken
Potsda,, den 17. August 1876. Fsnigliche Regierung, Abtheilung des Innern.
1 Bekanntmachung.
Auf Grund der von uns vollzogenen Bedingung welche dem Allerhöchsten Privilegium vom 17. J d. J. wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Anseihesceine der Stadt Berlin im Betrage von 0 MM, Qαλο ά Reichs währung beigefügt sind, machen wir bierdurch bekannt, daß a
treffenden Bekanntmachungen
die Vosstsche und die Naticnal⸗Zitung erfolgen werden
Berlin, den 31. Angust 1816. Mag istrat
hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. Hobrecht.
Die am 1. April 1877 rückzahlbaren 10 Serien meiner 59so hypothekarischen Aanlei Pertrage entsprechend in Berlin am J hhr Vormittags, im Direkti Kgöniglichen Seehandlungs⸗ Societät in der sich etwa einfindenden Obligatiers · Inhaber aus⸗
gelooft werden.
Ga ßstahlfabrit b. Essen, den 1. September 1876. FEriedr. Hruph.
Die am 1. Oktober 1876 fälligen Zins coupons der Sbligationen der 5 /g hy
leine von Friedr. Krupp,
Essen, werden von dem genann
I5 M pro Stüc eingelõft:
erjahrez nach dem . Die Amortisation derselben NR unstatthaft; dech soll für den ß ; Uust der Jing cheine vor Ablauf der vie rate angemeldet und der stattgehabte Besitz der Zineschen ö. der Anleihescheine oder senst eise dargetban wird, nach Ablauf de frist der Betrag der angemeldeten nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen
in glaubhafter Ver jãhrungẽ und bis dahin Quittung aus
Litt. Litt.
Litt. Litt. Litt.
Verordnung vor⸗ en sollen durch die⸗ durch welche die ausgelooften Stadtanleihescheine veröffentlicht
wie für die der Zinsen haftet
Litt. Litt. Litt. Litt.
Litt. Litt. Litt. Litt. Litt. Litt.
d Residenzstadt. Mark .. Pf.
Trockener Stempel. (Stadtwappen)
Reichs wãhru 18
adt · Hauptkasse zu .
d Residenzstadt.
Litt. C. THitt. B. zu 15060 z. Nr. 919, 942. C. zu 300 7 Nr. 1013, 1110, 1161, 1201, 1 2091, 2235, 2552. 2793, 280
4. Serie TV. h prozentige P
ju 3go9 y Rr. Jer verloost zum 1. Juli 1874. vꝛrloost zum 1. Juli 1875.
Litt.
Litt. ö Kontrolbeamter. Litt. g. Verjährt nach dem Gesetze von ü Harn söz3 Lr. 3 in g . . G Ungũltig. wenn die Vor⸗ Ungültig, wenn eine Ecke ö derseite durchkreuzt ist. abgeschnittea Zinsschein durchlocht ist.
Litt. Litt. Litt.
ö Kontrolbeamter. Anmerkung zu den Schemas für die Zinsscheine
amen ⸗Unterschrift Berlin unter
niniß gebracht.
lle diese Anleihe be⸗ autzer durch Teutschsen Reichs., und (töniglich Preußischen Staats Auzeiger und das Amteblatt der König⸗ sichen Regierung zu Potsdam durch
he werden dem 2 Oktober cr., onsgebaude der tät in Gegenwart
pothekarischen An⸗ Gußstahlfabrik zu ten Tage ab mit
in Essen bei der Kasse von Friedr. Kruxyy,
in Berlin bei der Direction der Dis conto ; Gesellschaft. ö
in Berlin bel der Bank für Handel und In⸗ dustrie, 72421
in Berlin bei der Berliner Handels · Gesellschaft.
in Berlin bel dem Bankhause S. Bleichröder, in Föln bei dem Bankhause Deichmann & Co. in Cöln bei dem Bankhause Sal. Oppenheim
Co., i dem A. Schaaff bausen schen Bank- a Cto. Io a. b. 9)
Dentscht Hypathelerbant. (Actien⸗Gesellschaft.)
Die am 1. Oktober a. e. fãlligen Coupons unserer 44 und 5 o/o Pfandbriefe werden schon
vom 15. September a. c. ab
in Cöͤln be
hraunschveig - linnorersche Hypothekenbank.
Am 28. August d. J. sind unter Leitung eines öffentlichen N entsprechend von den von uns emittirten unkündbaren Pfandbrief · Anlei zum J. Januar k. J. durch das Loos zur Amortisation bestimm j. Serie II. zu oo verziuslich vom
3. Serie V. zu 5osz verzinslich vo
zu 300 TR Nr. 37, 2198, 3225, 2335 2342, 2441,
1546, 4774, 4814, 517) 5312, 54
987, 80a,
4. Seri VI.EI. zu 5o /o verzinsti Litt. A. zu 5000 R. Nr. 48.
Titt. B. za 1060 23. Nr. 322, 739 g60, 1002, 2142, 2248, 2505.
Hirt. G. an gö sh Rr. zoös3, 3314, 433. 4463, 4g, N57
Titt. B. zu 200 R Nr. 30I6, 61g, 6295, 6793, 6866, 69
7216, 7830, 7867, 7873.
90M, 9130, 9443.
Die Rückzahlung vorsteh nder Pfandbriefe erfolgt gegen Einlieferung der dazu gehörigen Talons und der nicht fälligen Zins- Coupons bis zum 1 , auf unseren Comtoiren zu Braunschweig und Hannover un ahlstellen. ‚. Vom 1. Januar 1877 ab köoͤrt die Ver zinsung obiger Pf Von früher ausgeloosten Pfandbriefen sind die nachstehend lösung präsentirt, und werden die selben von den dabei bemerkten Verleo 1. Serie JI. 41prozentige Pfandbriefe.
zu 300 7X. Nr. 4429, verloost zum 1. Juli 4 zu 300 TX Nr. 2212, 3762, 410], verloost
u 15h . Rr I56, 4, dn, 441],
z 473, zu 300 Nr. n. 3230, un 150) . Rr. oi, 635, 6s, 785,
OGEDNO OO * 2 8 2 1
3733, 3906, 3930
u zo M ir. Joh,
3127, 11378, 11581.
5. Serie V. 5 prozentige Pfandbriefe. u 300 Nr. 5771, 6028, 7353, 8183, 9289, 9459, 598. verlooft zum 1. Janua . Nr. 723, 81g, 1642, 2059, 21309, 2282, I 560, 2579, 2662, 2665, 2785. 2843, 2914, 3277, 3285, 33565, 3391, 3428, 3517, 36934, 4035, 4053, 4165, 4189, 4194, 4231, 4376, 4514, 4838, 4854, 1986, 5063, 5119, 5169, 7357. 7423, 7869, 7882, 7889, 7393, 7975, S226, S680, 8767, 8807. 9903, 9947, 6. Serie VI. 5 prozen
6, 29365, 2998, 5217, 5667, 6015,
Litt. B. zu 15090 R Nr. 67 Titt. C. zu 300 R Nr Litt. B. zu 1560 . Nr. Dol, 613. 1179, 1278, TLitt. G. zu 300 JR Nr. 26545, 5771, 6652. 70659,
Braun schwrig, 5. September 1876.
Braunschweig⸗Hannover
Gxuvenhkhorst.
an unserer Kasse, Unter den Linden 38, ein⸗ Berlin, im September 1876. Die Direktion.
Norddeutsche Grund⸗Credit⸗Bank. liss'] Hypotheken⸗ersicherungs⸗ Actien⸗Gesellschaft.
Die am 2. Oktober a. o. fälligen Zinsen unserer 49/0 und 590so Hypotheken. Antheil· Scheine können bereits vom 15. d. Mts. ah gegen Aualie· enden Zins- Coupons an unserer
Behren Straße Nr. Ta., so- ten Zablstellen erhoben werden.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Deutsche Hypothekenbank. a, n.
Status am 31.
Cassa und Wechsel . Hypothekarijche Anlagen. ekten · Bestand ö ekten⸗ Lombard.
Diverse Debitor ö Unkosten, Gehälter u.
otars den Amortisations bedingungen hen die nachfolgenden Pfandbrlefe t, nämlich:
1. Zannar 1873.
ferung der betreff Kasse in Berlin, wie bei den bekann
ch vom 1. Zanuar 1873.
9, 3162, 3254.
Januar 1874.
3676, 3186, 3781, 3327, 4159, 5893, 5973. 6258, 6571, 6866, 4, Slo2, S285, 8447, 9189.
1. Zannar 1876.
A. zu 30090 R. Nr. 265, 395. B. zu 1500 R. Ar. 616. 653. CG. zu 300 R. Nr. 1028, 1054, 1072, 1152, 1479, 1568, 1799, 2445, 3252. 2. Serie II. zu 5'o verzinsli A. zu 3000 Nr 50, 285. B. zu 1509 Nr. 624. 962. C. zu 300 Nr. II45, 1932, 2142, 2415, 25393, 2599, 271
2713, 2835, S6, 5588!
li August 1876.
t 1, 187,725.
932, 5350, 5511, 15, 006,008.
74ä56z, 7587, 766858, 7924, 884, S530, Obligationen mit den S77, unter Abrechnung d bei den sonstigen bekannten
8 X&I-— =
andbriefe auf. . verzeichneten noch nicht sungeterminen ab nicht mehr ver
16,513,416. Passi6v. Aktien · Capital:
60M de AÆK 9000,00. Pfandbriefe im Umlauf. Diverse Creditoren Provisiona · Reserven Reservefonds Zinsen, Provi
6 5400 000. zum 1. Juli 1875. go9, 2126, 4239, 4505, 88,
verloost zum 1. Juli 1876
zu 300 7 Rr. 159, 233, 524, 784, 1 2. Serit IE. H prozentige Pfandbriefe.
3420, verloost zum 1. Januar 1874. verloost zum 1. Januar 1875.
sionen u. s. w.
X op is 7c.
NNonats-Lebersicht
der eoGmnmeumalstüämdisechen HKanmlz
verlooft zum
zu 300 J. Nr. 1438. 1727, 1849, 1908, 1997, 2025, 2039, 2255, 3008, 3288,
3. Serie EI. 5 vrozentige Pfandbriefe. zu 300 7X. Nr. 1027, 1495, 1580, 2269, derloost zum 1. Januar 1875.
202, 1206, 1297, 1569, 1931, 1956, , 3115, 3165, 3962, 3991, fandbriefe.
Preussisehe Oberlamstæz ultimo August 1876. verloost zum
103723, 767. 560 985.
Contocorrent - Fo Sicherheit.. Grundstück- und diy stehende Forderungen. Fassiva. Banknoten im Umlauf Stammkapital (5. 4 des Reserve- Fonds Depositen- und G Gutbaben vun Privatpersonen en 31. August 1876. als ohe Bank für die Preusslsohe (à Cto 2981 / 9.)
rderungen gegen ; 3, 336,441.
1 i dh W, Nir. zs, 9250, 11776, 11779,
; 2322, m 800 zie. Ts, 5887, 6186, 650, 6879, 707, 7151, 7262, 7421, 7804, verloost zum
l. Juli 1876. 6494.29.
„A4, 500 000. iro · Eapitaiien i 5 gg d. 3325, 2354, 2529, 2542, 2543, 2544,
31 3212, 3249
verloost zum Gommunalst
1. Januar Oberlausitz.
Allgemeine
erloosungs⸗Tabelle des Deutschen Reichs- und Königlich Preußischtn Stan
mengestellt in Folge sbank zu Berlin, derjenigen von ihr fung genommenen P
tige Pfandbriefe. verloost zum 1. Juli 18765.
wis, verloost zum 1. Juli 1876.
sche Hypothekenbank.
Scckendlorff.
ts⸗Anzeigers. amtlicher Veranlafsung welche nur Hinsichts
in Verwahrung und apiere die Ziehnngelisten nach
Braunschweig - Ilannorersche ypothenkenban.
Am 28. v. Mis, sind in Beisein eines öffentlichen Folge von Autloosung gekündigten und von uns eingelösten Pfand und Coupons vernichtet worden, und zwar: 1. Serie J. 41prozentige Pfandbriefe. Littr. A. zu 3000 Nr 1091, 147.
Littr. B. zu 1500 Nr. 470, 544, 552. Tittr. G. zu 300 ä Nr. 303. 420, 465, 628. 880, 889, 10954, 1119, 1595, 1971, 2015, 2169, 2268, 2269, 23. 3, 3667, 3099, 3159, 3585. 3394, 3516, 3518, 3979, 4131, 4143, 4162, 4312, 4384, 4440,
53 15, 3459.
2. Serie II. Sprozentige Pfand briefe.
1889, 2062, 2553, 2638, N06, 3259. 3364. Pfandbriefe.
1732, 1836, 1857, 2353, 2475, 2564, 26585, 2601, 36, 3417, 3530, 3597, 3726. tige Pfandbriefe.
Littr. B. zu 1500 ZR. Nr. 640 Tittr. G. zu 300 TR. Nr.
Littr. B. zu 1500 7R Nr. Littr. C. zu 300 TR Nr.
9540, 5465, 97309. Braunschweig, 5. September 1876.
BVraunschweig⸗Hannoversche Hy
C xavenhorst.
Veröffentlichung durch den ichs und Königlich Preußi⸗
Tabelle des Deut ⸗ zuiglich Preußischen Staats che die Ziehungs und Re st ante n⸗ aren Staat g und Indu tlich einmal und Mark 50 Pf. viertel. sowie darch Karl Königgrätz er⸗ und alle Buchhandlungen zu beziehe ch bei der Königlichen Expedition, Einzelne Nummern 26 Pf. am 9. September e. erschienene Verloosungs⸗ Tahelte
S64. Badische Braunschweigische Obligationen
Deutschen Re schen Staatz⸗ Die Allgemeine schen Reichs ˖ Anzeigers, wel sisten säramilicher gangh Eisenbahne, erscheint wöchen Abonnementspreis von jährlich dar Heymanns V straße 109, Berlin au helmftraße 32 Die neueste, Allgeme
Anzeiger erfo Verloosungs⸗
Kommunal,
Notars die nachstehend verzeichneten, in strie Da piere briefe nebst den dazu gehörenden Talons
ch alle Post- Anstalten,
1534, 1771, 1833, 18453, 1893,
2653, 2676, 2B366h, 3714, 5729, 3805. Sis, Fiss, 5i 75,
2474, 253, 3567. Z63, 655, big,
Ziehungslisten fo Augsburger 7 Fl. Loose 35 Fl. Loose d Maschinenbau Brüůfseler
Anstalt, Priotitäts⸗ se de 1862. orm ser Stadt ⸗Obli⸗
1325, 1536, 1583, 1639, 1845,
3. Serie HII. 5 prozentige 4027, 667, 722, 852, 908. II67, 1312, 1316, 1413, 2663, 27727, 2968, 310, 31
4. Serie IV. 5 prozen Littr. A. zu 3000 TR. Nr. 273, 409, 841, 863. Littr. B. zu 1500 W Nr. Littr. C. zu 300 7R. Nr.
zo / 100 Fr. Loo Sonneberger,
Genfer Kantonal⸗ Guter. Gypotheken · Vereins. Pfandbrie e rämien⸗Anleihe de 1846. Krakauer S0 Fr. Loose de 1853 und Magdehur
Ober ⸗O
burger 4e Hamburgische Staats⸗ Innsbrucker 20 Fl ⸗Loos 0 Fl. Loose. 100 Fre Loose de 1874.
see⸗Wolmir stedter, Deich verband ⸗ Obligationen. Io) Fl. Loose de 1864. westbahn · Prioritäts · Obligation Fr. Loose de 1858. Regenwald Rumaänische 6M Eis Russisch Engi Ru ssische Wei ma ri he Fiche Hyp r konsol. 40/9
e de 1871. 1210, 2131, 2439, 2565 271 Lütticher 32830, 3463, 4215, 4680, d70l, S722, 9002, 977, 5. Serie V. 5 pro
zu 300 TR. Nr. 274, 295, 913, 1741, 2397, 2902, 3655, 3776, 3953, 4112, 42063, 4211, 4230,
795, 4950, 4681, 5os9, 5103, 3190, 5109, 6öoöß, 6644, 6702, 6716, 6968, 7268, 6. Serie VI. 5H prozen
Littr. A. zu 3000 7. Nr. 264.
Hirt. B. u 500 z Rr. 519, 1598, Hieb, s. n bd , ir. zer, Wäg, Trög, zlgg, zz, 3h, zäh, sg. Iss, 79h. 5s is, Ss, 6656, 671, 7129, 7osz,
Rothen⸗
Oesterreichische sterr eich ische Nord⸗ Ostender 25 heimer 7 Fl. Loose Kreis ⸗ Obligationen. bahnen⸗Schuldverschreibun ische J. 40½0 Anleihe, (Ba
Nikolaibahn ˖Obligatio⸗ sche Staats- Anleihe de othekenbank Pfand⸗
Kantonal ˖Anlehen.
de i874 Ungarisches etallpfandbriefe. Unst rut⸗ Obligationen (Mühlhausen bis Wexid Guter ⸗ Hypotheken ˖ Vereins
8, 7299, 7593, 7627, S175, 10834, i090 92, 11496, 11610.
3414, 3419, 3430, 9, 4685, N07, 4787, 570, 6096, 6442, 65907, S355, Saz, 9292, 9341, 9509.
8 55l, 5604, 565 10191, 10390, 10825, entige Pfandbrief 562, 3003, 3100, 43685, 4584, 4621, 5124, 5251, 728), 7255, 81 tige Pfandbriefe.
3272, 3407,
ring) do 1849. Sach sen⸗
3877, 4637, 4723, 4776, 1846. Schw edis
75966, 8024, 8666, 9084,
Tournai bo Fr. Lo Bodenkredit · Justitut, Regulirungs. V
Pfandbriefe.
pothekenbank.
v. Seckendorff.
zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich
Berlin, Montag, den 11. September
Mt 214.
—
I Vatente,
In diefer Beslage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlich
4 1
Dritte
2) die Uebersicht der anstehenden Konukurgtermine, . 3) die Vakanzen ⸗Liste der durch Militär Anwärter zu besetzenden Stellen,
5
6) die Verpachtungtztermine der Königl. Hof · Guter und
5 die lebersicht vakanter Stellen für Nicht ⸗Militaͤr ⸗Anwarter,
die Ucbersicht der anftehenden Sub haftatigas Termine, Staats · Domãnen, sowie anderer Landgũter,
en Bekauntmachuagen über Eintragungen und Löschungen in den aundels-⸗, ei nen-
Beilage
1I5 das Telegraphen Verkehrsblatt.
Der Inhalt dicler Beilage, in welcher auch die im 5. 6 des Gesetzes über den Markenschun,
dellen, vom 11. Januar 1876, vorgeschrie benen Bekannt machunger veröffentlicht werden, erscheint aucg n einem besonderen Blatt unter dem Titel
Gentral⸗Handels⸗Negister für
Das Central Handels Regiffer für das Deutsche Reich kann durch alle und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin. 5W., , , 109, und alle hu ie rpekuioni S., KWilhelmistrahe 33.
Buchhandlungen, für Berlin au
ezogen werden.
Mittheilung aus dem Patentbürean des Ingenieur C. Pieper. Dres den. Ueber Patentgesetze und deren praktische Durchführung in den dentschen Staaten ).
Dauer. Auf 15 Jahre gewähren in der
stimmungen, d bereits verliehenen Maximal⸗Dauer verloren geht.
zwingt die Deutschen, zuerst alle ausländischen Pat
auszunehmen.)
Bayern und Elsaß geben nie über 15. Sachse
in allen anderen Staaten, außer Preußen, ist die Dauer nur Bestimmung geregelt, und kommen Verlängerungen bis auf die M zuweilen vor. Preußen hat schon seit Jahren die gesetzliche Maximal⸗Dauer von 15 Jahren nicht mehr gewährt. — Jede Verlängerung der Dauer sollte, wo überhaupt zulässig, mindestens 4 Wochen vor
x. Regel Patente: Bayern, Bayerische Pfalz, Elsaß⸗ Lothringen; — auf 19 Jahre: Sachsen, Württemberg; — auf 5 Jahre: Altenburg, Braunschweig, Coburg Gotha, Lippe Detmold, Meiningen Oldenburg, Reuß ä. L, Reuß i. L, Schaumburg ˖ Lippe. Schwarzburg Rudolstadt, Schwarʒzburg ˖ Sondergshausen, Waldeck, Weimar; — auf 3 Jahre:
essen, Preußen,. — des 12 ayern, Pfalz⸗Bayern, El saß· Sothꝛingen, Hessen nach denen das Patentrecht mit Erlöschen eines Auslandpatentes, auch innerhalb der etwa
(Dieselbe Bestimmung der meisten Auslandsstaaten ente in einer gewissen Rerhenfolge zu beantragen und
Ablauf des Patentes beantragt sein? Sie wird in Anhalt, Hessen und Preußen nur selten erth eilt. G
rfuch und dessen Beilagen. Das Gesuch an die?
und Zunamen, Stand, Wohn. und Aufenthaltsort des Bewerbers; im dung nach ihrem wesentlichen Bestande und die Anzahl der Jahr, für welche das Patent nachgesucht wird. Die Beschreibung sollte deutlich darthun, was als neu und eigenthümlich angeseh en wird
ereilz Bestehendem hervorheben.
Erzählung der Entftehungsgeschichte, weil indifferent und delästigend für die Prüfung, zu vermeiden sein. Die Zeichnung sollte im Grundriß, Aufriß und wo zur Verdeutlichung irgend erforderlich, in Durchschnitten unter Anwendung von Buchstabenbezeichnungen, die sich auf die Beschreibung beziehen, alles das, oder die Theile der Erfindung hervorhebend darstellen, auf die sich das Gesuch um Patentirung
und eventuell den Unterschied der Erfindung von b
erstreckt.
befondere Vollmacht erforderlich.
Dem Patentgesuch: in Bayern sollte der
Ein Modell ist nirgends als unerläßlich verlangt, aber überall erwünscht, wo durch dasselbe
der Gegen sland der Erfindung besonders verdeutlicht werden kann. Es besteht im Allgemeinen die Bestimmung, daß Au Staaten vertreten werden müssen, Soll das Patent
in Anhalt und Waldeck wird „am besten! die preußische Urkunde,
in Altenburg, Coburg, Meiningen, Lippe und Schaumburg Lippe, Oldenburg, beiden Schaumburg, Schwarzburg, Weimar die preu ßische oder fächsische Urkunde beigegeben.
Braunschweig und Hessen verleihen keine Pate Hansastãdter,
Schwarzburg, beiden Reuß,
Erfindungsschutz nicht haben, z. B. Mecklenburger,
Aufweisung des Heimathspatentes, wenn ausländisch, in beglaubigter Uebersetzung.
Bayerische Patente sollten, um Erlangung einer 2jähr. Ausführungsfrist willen, auf minde⸗
stens 4 Sehn beantragt werden.
osten. Die Taxen, Dekret. Bogen und Gebühre r . sind überall verschieden und zum Theil durch Mandatargebühren erheblich vertheuert. Sie variiren von ss bis 70 46 in den Staaten mit 3 = 5jähr. Dauer; nach dem Gegenstand der Erfindung oder der Dauer der Pfalz ist eine jährliche Abgabe von 80 „ bedingt,
Ausführung. Zwischen Aus führung der r bestimmter ÜUnterschied in den gesetzlichen Veftimmungen nirgend gemacht. Man verlangt „die Ausübung“ oder den Gebrauch‘ des verliehenen Rechtes, und versichert sich die Regierung von Preußen der „Anwen⸗ dung“ im ersten Jahre unbedingt, Württemberg desg Hälfte der Patentdauer. In Anhalt, Elsaß ⸗Lothringen, Hessen, Oldenburg, beiden Reuß, Sachsen, Alten⸗ Furz, Meiningen, Weimar, Rudolstadt und Waldeck ist die Ausübung innerhalb. der ersten zwei und resp.
des ersten Jahres im Streitfall nachzuweisen erforderlich. innerhalb Deutschland: Altenburg,
führung:
leichen inner
in Baden, Sachsen, Württemberg und Bayern je zwischen 140 — 560 60. In Elsaß ⸗Lothringen und
Erfindung oder Anwendung derselben ist ein ganz
ã u. j. Linie, Schwarzburg ⸗Rudolstadt, Waldeck, Weimar; im eigenen Lande: Elsaß ⸗ Lothringen, Hessen, Sachsen, Württemberg;
überhaupt nicht: Baden, Braunschweig, Coburg, Lippe und Schaumburg ˖ Lippe,
oͤhnlich festgesetzte Aus führungs⸗ Monat vor Ablauf des Jahres ein—
Schwarzburg⸗Sondershausen.
. Außer Preuß en verlängern die deutschen frist meist immer dann, wenn mit guten Gründen
gereicht wird. . In Württemberg muß die Verlängerunz
Staaten die gew der Antrag einen
eines Patentes vor Beginn des letzten Jahres der
Patentdauer beantragt werden, somit können einjährige Patente nicht verlängert werden.
) Der vorstehende Auszug gesetzlicher Bestimmungen ist eine in ; ir. 68 bes Reicht, Anzeigers und Nr. 5 des Central ⸗Handels
ergänzte Wiederholung der Mittheilungen in
Registers, die bei der Lage der Patentschutzangelegenheit besonderes Interesse haben dürfte. **) Außer für Franzosen, Engländer, Belgier und Italiener.
Post⸗Anstalten des In⸗
Anhalt Dessau, Baden, bestehen gesetzliche Be⸗
n und Württemberg nie über 10 Jahre; durch den Gebrauch, nicht durch gesetzliche Maximal⸗Dauer des sächstschen Patentes
Regierung soll enthalten: volle Vor Titel die Bezeichnung der Erfin⸗
Dagegen dürfte eine
gländer durch Angehörige der deutschen usländern ““) verliehen werden, so ist in Preußen
Ausländer das längst dauernde Patent beilegen;
nte an Angehörige von Staaten, die einen Sch veizer Uu s. w., und verlangen immer
n-Stempel, wie die jährlichen Abgaben
halb 2 Jahren und Bayern in der ersten
Nach den neuesten Usancen verlangen die Aus—
Bayern, Meiningen, Oldenburg, Preußen, Reuß
olge neuer Verordnungen
Zur Reform des Zahlungsver fahrens.
XVII.
(S. Nr. 205 des Reichs Anz. Nr. 231 des Central⸗ Handels ˖ Reg.)
Mit der Reform des Zahlungsverfahrens be⸗ schäftigt sich auch das in Trier erscheinende für Walderzeugnisse,
rgan für die Interessen der Forstwirthschaft und des Holzhanders, sowie Organ des Holz⸗ händlervereins fredigirt von Hrn. E. Laris).
In Nr. 56 des genannten Blattes war ein under der Ueberschrift „Die gegenwärtigen Re⸗ formbestrebungen als Sporn zur Gründung eines Central⸗Holzhändlervereins“ u. A. auch das mangelhafte Kreditwesen als Motiv für die Begründung eines solchen Centralvereins hervor⸗ gehoben worden. Es hieß in dem Artikel:
Unter den verschiedenen Fragen, welche in neuester Zeit unsere Geschäftswelt auf das Eingehendste be⸗ schäftigen, findet im ganzen Deutschen Reiche, in den Handels- und Gewerbekammern, wie in der Presse die wichtige Frage der Reform des Zahlungs. verfahrenß immer lebhaftere Erörterungen und Empfehlungen.
Sollen diese Zeilen zwar nicht den Zweck haben, diefe Frage einer eingehenden Erörterung zu unter. ziehen, da eine technische Zeitschrift, national - õkono mischen Fragen nur einen beschränkten Raum zu— welsen kahn, so durfte es doch angezeigt sein, ein . der bis jetzt stattgehabten Erörterungen zu
en.
Wie in manchen anderen Punkten könnten wi un? auch in dieser Beziehung England und Frank reich zum Muster nehmen. Wer den geschäftlichen Brauch dieser Länder kennt, dem wird die prompte Zahlungsweise im Geschãftsl eben wohl bekannt ge⸗ worden sein und er wird deren Vortheile nicht genug hervorheben können. Verkauf gegen baar oder Tratten mit kurzer Verfallzeit, das ist dort durch⸗
gängig Regel.
Untersuchen wir nun einmal, wie sz bei uns in dieser Richtung aussieht? — Die Mehrzahl, der Käufer beansprucht ein langes Ziel, welches sogar häufig noch weit äberschritten wird. Zeigt nun der Verkäufer bei allzu großer Säumigkeit seiner Kun den nicht Lammesgeduld, ja besitzt er wohl noch gar den Muth zu mahnen, mag es auch in noch so zarter Weise geschehen, — so bekommt er die unan—
genehmsten Dinge zu hören.
Auf diese Weise wird ein großes Kapital, welches arbeiten könnte, alljährlich in den Büchern bestattet. Daß in dieser Hinsicht auch in unserer Branche
viel gesündigt worden, ist unzweifelhaft und wir glauben ohne Bedenken behaupten zu können, daß der nun schon seit Jahren herrschende träge Ge⸗ schäftsgang zum guten Theil seinen Ursprung— — uämlich in der daraus entspringenden Ueberproduktion
findet.
Dem Reich - Anzeiger gebührt die Ehre, die
Initiative in dieser Frage ergriffen zu haben, in- zwischen haben sich viele namhafte Organe der deutschen Presse der Agitation angeschlofsen.
Alle kommen dahin überein, daß unser Handel durch das Borgsystem schwer geschaͤdigt wird, von
mehreren Seiten wird die Einfübrung des Tratten ˖ systems mit kurzer Verfallzeit in Vorschlag gebracht. In seinem zweiten Artikel spricht sich der Reichs⸗ Anzeiger bezügl. der Verallgemeinerung der bereits an mehreren Orten in Bildung begriffenen Vereine sür Reform des Zahlungsverfahrens dahin aus, daß die Hauptschwierigkeit in dem Umstande bestehen wird, daß die Zahl derjenigen Geschäftsleute, welche aus Indolenz oder Aengstlichkeit sich dadurch Kun den zu verscherzen, Gegner jeder Reform sind, noch eine sehr große sein wird. Dies Dürfe indessen im Voraus nicht. entmuthigen zur Organisation von Vereinen zu schreiten, welche die Angelegenheit in die Hand nehmen.
Auch wir sind der Meinung, daß eine promptere, durch die Form der Tratte garantirte Zahlungs weise den Handel ganz wesentlich heben würde und daß sich eine Durchführung dieses Systems im Wege des Vereinswesens am besten erreichen lassen wird. da⸗ gegen glauben wir, daß eine Abhülfe des auf Seiten der Konsumenten und Produzenten liegenden Fehlers der Säumigkeit nur allmählig durch Beschränkung des Kredits herbeigeführt werden kann.
Es wurde hieran der Vorschlag geknüpft, den in Frankfurt a. M. im vorigen Jahre ge⸗ gründeten Holzhändlerverein zu einem Central⸗ Holzhändlerverein mit dem Sitz in Berlin umzu⸗ wandeln.
In einem zweiten Artikel wurde dann weiter ausgeführt, wieviel Schwierigkeiten, Verdrießlich⸗ keiten und Sorgen den rheinischen und westfäli⸗ schen Holzhändlern durch den Kredit verursacht werden, welchen sie ihren Hauptkunden, den kleinen Bauhandwerkern, gewähren müssen. Mit wenigen seltenen Ausnahmen“ heißt es, „er⸗ öffnen diese Meister ihre selbständige Laufbahn mit den möglichst geringsten, bescheidensten Mitteln, die manchmal kaum hinxeichen, ihre nothwendigsten Werk⸗ zeuge mit baarem Gelde einkaufen zu können. Sie find daher von vorn herein gezwungen, überall Kredit in Anspruch nehmen zu müssen und sich alle erfor⸗ derlichen Materialien, die sie gebrauchen, links und rechts zusammenzupumpen. Sie arbeiten also mit dem Gelde ihrer Lieferanten, denen sie die geborgten Waaren erst dann hezahlen können, wenn sie ihre fertige Arbeit verkauft haben, die sie aber manchmal ebenfalls auch auf Ziel hergeben müssen.
Die ersten 2, 3 Posten, welche der Händler einem neuen Kunden, dem er 3 Monate Ziel bewilligt, verborgt, werden in der Regel bedingungsgemãß prompt regulirt. So wie er aber mit seinem Liefe⸗ ranten näher bekannt geworden und dessen Ver—= trauen zu erwecken gewußt hat, das er durch die pünktliche Zahlung der ersten Rechnung hinreichend dokumentirt glaubt, ists mit der egelmäßigkeit vor- bei; statt dessen aber steigern sich seine Ansprüche. Er fordert beständige, laufende Rechnung selbstredend unter der Bedingung durchschnittlicher 3 oder 4 1 0nat⸗ licher Regulirung, verlangt größere Summen, be— mängelt die Waaren, raisonirt über die Preise und — Heibt mit den Zahlungen immer mehr im Rück. stande. Vier, fünf, sechs Monate, ein ganzes Jahr und noch länger dauert es in vielen Fällen, ehe der Händler Deckung (von Geld nicht einmal zu reden) für seine Waaren erhält und worin besteht diese Deckung? In einer Unmasse kleiner Wische, (denn mit dem Namen Wechsel kann man dieses Zeug un⸗ möglich beehren) die, schon mit 5 Thalern beginnend, auf alle nur denkbaren und undenkbaren Plätze und Plätzchen lauten, die man mitunter gar nicht aufzu⸗ finden vermag. Diese Tratten werden meist vpn Möbelhändlern auf ihre Kunden, denen sie ihre Fa= brikate gegen monatliche Abschlagszahlungen verkaufen, (wir üäberkassen es Jedem, selbst darüber zu urtheilen, welcher Art eine solche Kundschaft sein muß und welche Sicherheit derartige Tratten bieten können) gezogen, und damit bezahlen sie die Schreiner, die ihnen die Möbel liefern. Diese beglücken, da sie anders keinen Ausweg dafür haben, ihren Hollliefe⸗ ranten mit diefem Schund, der sich dann neben dem Zinsenverlust für sein langes Warten auch noch den Ylatz. und Coursverlust gefallen lassen muß, den ihm sein Banquier, dem er sie zum Inkasso üÜberziebt, weil er nichts Anderes damit anfangen kann, für sein neues geographische? Studium, welches ihm mit einem solchen Auftrage auferlegt wird, berechnet. Das Kapital des Holzhändlers bildet somit folge richtig den Betriebsfonds nicht nur des Schreiners, sondern auch noch des Möbelhändlers. Dem ersteren borgt er seine Waaren, die dieser wiederum fertig verarbeitet, weiter verborgt und dann erst in den Be⸗ sitz desjenigen gelangt, der sie endlich wirklich be⸗ zahlen muß. Auf diese Weise verliert der Detail⸗ händler, der hauptsächlich mit Brettern handelt, eine Menge Zinsen, ist seiner Ausstände niemals sicher und vermag ehen so wenig Über seine Betriebsmittel mit Bestimmtheit zu verfügen. Am meisten leidet darunter der kleinere äandler, dem nur ein schwaches Betriebskapital zu Gebote steht. Er kann seine 9 Ausstände nicht flüssig machen und ist dadurch ver ⸗
genießen zu können, ist vielmehr auf den Zwischen⸗ händler angewiesen, dessen Bedingungen er evbenso stillschweigend acceptiren muß wie seine Waare,
Preußischen Staats⸗Anzeiger.
—
u. Musterregistern, sowie über Konkurse versffentlicht:
7) die von den Reichs. Staats und Kommunalbehörden aus zeschriebenen Submi i 8 die Tarif und Fahrplan ⸗Veränderungen der deutschen 8 6 I) die Üebersicht der Haupt ⸗Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins,
106 die Uebersicht der Hestehenden Postdampfschiff Verbindungen mit trantatlantischer Ländern,
en L090 4 —
t, wenn diese nicht so ganz seinen Beifall haben e.
Nachdem weiter ausgeführt wird, daß es dem Einzelnen unmöglich sei, diese Kreditverhãltnisse zu aͤndern, werden dem Vereine folgende Vor⸗ schläge unterbreitet:
„In welcher Weise das Kreditwesen zu behandeln wäre, würde einer gemeinschaftlichen Berathung und Besprechung vorbehalten sein, bei der die gemachten diversen Erfahrungen, sowie alle Eventualitäten, welche die verschiedenartige Kundschart mit sich bringt, wohl berücksichtigt werden müßten.
Von den 3 Wegen, welche sich dabei nur ein⸗ schlagen lassen, nämlich: 1) komptante Baarzahlung, 2) Trassiren gegen. Accept, 3) laufende Rechnung mit bestimmtem Ziel und Zinsen berechnung, würden wir, da sich der erste garnicht betreten lä liebften den zweiten wählen, da wir ihn Händler am praktischsten und günstigsten halten.
Das Acceptiren bietet dem Händler nicht nur An⸗ nehmlich keiten sondern auch Erleichterungen und Vortheile. Zunächst bekommt er für seine Waaren Gegenwerthe in die Hände, die, wenn auch vorläufig noch relativ, doch immerhin genügen, um sich bei Bedarf für seine Einkäufe Mittel verschaffen zu können; Y ist ihm fernerer Zinsenverlust erspart; 3) ist er dem Zwange enthoben, Jahr aus Jahr seinen Büchern hängen zu lassen, und M vermag er die Verhaͤltnisse und die Late seiner einzelnen Kunden viel richtiger und schärfer zu beurtheilen, und ist, da er seine Dispo⸗ sitionen dahin treffen kann, nicht so leicht Verlusten
Bei der Kundschaft, insbesondere bei den Hand. werkern wird das Acceptiren, wir verhehlen uns das nicht, vielfach auf Schwierigkeiten stoßen und sie werden sich mit Hand und Fuß dagegen sträuben und namentlich einwerfen, und das nicht ganz mit Unrecht, daß sie ihrerseits auch nie mit Sicherheit auf ihre Ausstände zu einer bestimmten Zeit rechnen können. Allein dadurch dürfen die Händler sich nicht , Wenn die verschiedenen Meister erst einsehen, daß mit einer solchen Regulirungs⸗ methode Seitens ihrer Lieferranten energisch Erust gemacht wird, wenn sie einmal wissen, daß sie von keinem Händler, ohne zu acceptiren, Waaren auf Kredit erhalten können, wenn sie hierfür überall umsonst anklopfen, so werden sie sich schon in ihr Schicksal ergeben und mit ihren Adnehmern gleichfalls einbaren, die sie sür ihre Accepte sichern e iche sie prompt einlösen zu Es wird natürlich nicht ausbleiben und undschaft, vielleicht öfter vor⸗ lit, daß die Leute beim gliche Umstände ihr
ein enorme Summen in
abschrecken lassen.
Maßregeln ver und es ihnen möglich machen,
selbst bei ganz solider K kommen, als man sich vorste besten Willen durch allerlei mö Accept am Verfalltage nicht einlösen können. durch geräth aher Niemand in die Händler resp. Aussteller wird dann en, für die er sich, det, die Zinsen gleich beim Pro- ch der Accep⸗
Brüche, und der ͤ gerne eine Pro⸗ longation bewillig damit er keinen Zinsenverlust erlei songiren in baar bezahlen läßt, wozu si tant ohne Widerrede und um so eher bereit finden lassen wird, als er dadurch seiner augenblicklichen Noth und Bedrängn Der dritte Weg,
iß enthoben ist.
dem Kunden laufende Jahres- rechnung mit 3 Menat durchschnittlichem Ziel und von da'ab Zinsenberechnung zu eröffnen, würde der Kundschaft wohl der angenchmste und liebste, für den er aber eben so problematisch wie gefährlich da er in den meisten Fällen durch die Zinsen Wenn der Meister beim erhielt, würde er, wie seinen Lieferanten abbe⸗ ; Saldo des vorigen so viele Gründe vorbringen, aller Kunde, daß er darf ausschließlich von ihm entnehme, ß er stets ehrlich bezahle, nge auf seine Gelder warten berechnen dürfe und wie ste um dem Händler das Leben sauer und das Herz weich zu machen, er würde so lange lamentiren und betteln volens die Zinsen drum und die verhaͤltnisses illu so den einzelnen Kun wie es wohl nöthig wäre, manchmal vor und nach die ihm nicht gerade angene
( solchen Aufbesserung des Kreditwesens wäre demnach nicht viel geholfen und wir glauben
wenn wir den zweiten W cept“, als den vortheilhaftern geneigten Beachtung em ⸗
sblatts f. W. E.“ e aus Mainz in aus, obwohl die Kala⸗ Kreditwesens in ihrem vollen Umfange
kannt wird. Der Verfasser sagt:
rim des Zahlungsverfahrens ste betrffft fast alle Bran⸗ man kann sagen, daß der
einen Strich machen könnte. Jahresschluß seinen Auszug seine Ausstände einkämen,
zahlen. Bei der Restza Jahres aber würde er 3. B. daß er ein seinen ganzen Be er nicht chikanire, da er selbst auch la müͤsse und keine Zinsen nur alle lauten mögen,
langjähriger,
bis rieser nolens Damit wäre er aber Vereinbarung des Kredit- Auch vermöchte er den nicht so im Zügel zu halten,
und die Contis würden zu einer Höhe anschwelle hm, weit eher Besorgni
fallen ließe. risch gemacht.
Mit einer
nicht fehl zu gehen Trasstren gegen A6 und praktischern
In Nr, 60 des „Handel spricht sich hierauf
Centralvere
eine Stimm
hindert, die Vörtheile des direkten, baaren Einkaufes aner „Die Frage der Refo ist eine ganz allgemeine, chen des Handels.