1876 / 221 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Sep 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Paria, 16. September, Nachmittags. (XT. T. B.) (Schluss berieht). Neiren behauptet, pr. September 2.25. pr. Oktober MN, 50, pr. November-Dezember 28 25, pr. Norbr.-Febr 2875. Hehl fest. pr. September 59, 75,

FProduktenmarkt.

tober 6050, Er. Norember - Dezember 6I, 50,

Februar 62.60. Räüböl sest, pr.

Wetter: Regnerisch.

Ven- Lork, 16. September, Abends 6 Uhr. Vaarenberieht. Banmwolle in Nen-Tork 113, do., in Ne- Petroleum in Nen-Tork 26, do. in Fhiladelphia 26. Mehl D. C. Rother Fruühjahrsweiren 1 D. 23 C. Mais (old mixed) 59 C. Zucker air refining Muscovados) 9.

Orleans 192.

September S7, 75, pr. Obtober S8. 25, per November - Dezember S9, SQ, Fr. Januar- April 0, 50. Spi- ritue behauptet, pr. September 54,25, pr. Jannar-April 54,5).

Getreidefracht

173. Q 661 Rileor) 113, Speck (hort clear) 9 C.

pr. Ok- pr. Norember-

Oberlausstzer Eisenbahn.

( G. T. B) Hesslsohe Ludwigs

Eaffee (io Eis ult. August 1,083, 600 M (—

Eisenbahn- Einnahmen.

Cottbus · drosaenhalner Elsenbahn. Im Augn ( S792 C, J. Jannar ult. August 546, 529 M 108,072 AM).

( 22905 6), 1. Januar ult. August 525,907 M 188, 255 ). Pfilzisohe Elsenbahnen. Im August er. 1, 116742 M 68, 267. ,

. Jan ult. August S, 062.554 0M ( 393,647 ).

Elgenbahn. Im August er.: Alte Strecken:

1,118,538 M (4 77283 M), I. Jannar ult. August 7,51 1, 035 M

C 43,639 S6); Nene Strecken 1652, 6504 M ( 3465 M, 1. Januar

st er. 70 162

Brannsohwelglsohe Elgenbahnen. Im Auguast er. 914.887 4 ( 2020 ). 1. Jan. ult., Augast 6, 735 546 4 Nuldenthal . Elgenbahn. Im August er. 37,7 Ceneral-Veraaram,aKrun em. 21. Oktober. Harpener Bergban - Aktien degellsohatt. Ordent. Gen -Vers. zu Dortmund; s. Ins. in Nr. 219.

22.511 ) 6.

Im August er. 72.314 M

Rindvieh pre 100 gSehweine pro 100

11454 06.

Hammel pro DM -= 23 Kils. Kälber: Gute Mittelgreise.

Herkiim, I8. September. An Schlachrren var anigctrieden, Eind vieh 2024 Stück, Schweine 6700 Stück, Schafrieh 9070 Stück, Kalber 995 Stück.

Fleisehpreise. hõchster mittel m Efd. Sehlachtgex. 58-59 Mrk. 45-47 Mrk. 33-34 Mrk. Psd. Schlachtgeꝝ. 58-60 MrkE. 54. 56 Mr. 50-51 NrE. 19-21 Mrk. 17-18 Ark.

Theater.

Königliche Schauspiele. Dienstag, den 19. September. Opernhaus. (176. Vorstellung.) Die Jungfrau von Orleans. Romantische Tragödie in 5 Abtheilungen von Schiller. türe und Zwischen⸗Musik von G. A. Schneider. Musik zum Monologe und Marsche der vierten Ab- theilung von B. A. Weber. Anfang halb 7 Uhr.

Schauspielbaus Keine Borstellung.

Mittwoch, den 20. September. Opernhaus. (177 Vorstellung) Iyhigenia in Tauris. Große Oper in 5 Akten, nach dem Französischen, Übersetzt von Sander. Musik von Gluck Tanz von Taglioni. (Erstes Auftreten der Fr. Mallinger. Anfang ? Uhr.

Schauspielhaus. wunschene Prinz. Schwank in 3 Abtheilungen, nach einer Anekdote von J. v. Plötz. Vorher: Der zerbrochene Krug. Lustspiel in 1 Akt von H. von Kleist, bearbeitet von L Schmidt. Anfang 7 Uhr.

Nallner- Theater. Drei Monat nach Dato. Posse mit ann in 3 Akten von G. v. Moser und E. Jacobson. Mustk von G. Michaelis.

Mittwoch und folgende Tage: stellung.

Dieselbe

Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn.

Von Montag, 18. September ab bleibt das Theater wegen der Vorbereitungen zu: „Die Irr⸗ fahrten des Odysseus“ geschlossen.

Sonnabend, 25. September. Zum 1. Male mit durchweg neuer Ausstattung: Die Irrfahrten des Odyssens. Mythologisches Ausstattungsstück mit Gesang und Ballet in 41 Akten (9 Bildern), frei bearbeitet nach Homers Odyssee. Musik von G. Lehnhardt. Die neuen Dekorationen und Maschine⸗ rien sind von den K. K. Hofmalern Brioschi, Burg— hart und Kautzky in Wien. nach Angabe und unter Leitung des Ober⸗Garde⸗ robiers Happel angefertigt. Ballet und Kampfspiele arrangirt und einstudirt vom Balletmeister Knoll aus Hamburg. In Scene gesetzt vom Regisseur G. von Fischer. Bestellungen auf die ersten drei Vorstellungen werden an der Theaterkasse angenommen.

Friedrich-Nilhelmst. Theater.

Zum ersten Male: Fatinitza. Mittwoch: Zum zweiten Male: Fatinitza.

Dienstag:

Residenz - Theater. Dienstag: Z. 1. Male: Caprice. Anfang 18 Uhr.

Krolls Theater.

Gastdarstellung von: The Maßjiltons, Les trois Diables““ Zum 14. Male: Der Ver⸗ lobungs⸗Tenfel. Vor und nach der Vorstellung: Großes Concert. Vollständige Illumination des Gartens. Anfang 6, der Vorftellung 7 Uhr.

Mitte och: Sechste Gastdarstellung von: The Magiltons. Zum 15. Male: Der Verlobungs⸗ Teufel.

Roltersdorff- Theater. Direktion: Emil Thomas. Dienstag; 3 19. Male: Wenn Leute Geld haben können sie lachen? (August: Emil Thomas.) 3

Mittwoch u. folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.

Stadt- Theater. Dienstag: Im Vorzimmer Sr. Excellenz. Lebensbild in 1 Akt von R. Hahu. Jeremias Knabe: Hr. Paradies. Ein delikater Auftrag. Lustspiel in 1 Akt n. d. Französiichen. 8. v. Chatenay: Fr. Herrlinger). Man sucht einen Erzieher. Lustspiel in 2 Akten nach dem Französischen von C. A. Bahn. (Abraham Meyer:

r. Georg Paradies. Arthur v. Massan: Hr.

liegner.)

Vational- Theater. Dienstag: Zriny. Trauer spiel in 5 Akten von Th. Körner.

Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Belle - lliance- Theater. Dienstag: Auf allg. Verlangen: Das Brunnenmädchen von Ems. Lustspiel in 4 Akten von Georg Horn.

Mittwch: Debüt des Hrn. Friedr. Wohlbrück. Der Lügner und sein Sohn. Posse in 1 Akt nach dem Französischen. Hierauf: Lamm und Löme. Lustspiel in 4 Aften von A. Schreiber. Während der Pausen: Brillante Illumination des Gartens. Kassenerẽffnung 55 Uhr, Anfang der Vor—⸗ stellung 75 Uhr. Entree 50 5.

ö

Deutscher Personal-Kalender.

19. Septemher. Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg er- Firbt durch den Vertrag zu Mee vom deutschen Orden die Neumark. Friedrich Wilhelm von Brandenburg, der grosse Kurfürst, erwirbt durch den Fertrag zu Wehlau die So/uToeränität über das Her- zogthum Preussen. König Friedrich Wilhelm III. von Preussen ergreift Besit von dem Herzogthum Pom- mern und Fürstenthum Rügen. Dorothea, Herzogin von Sagan F. Jacob Grimm F.

Familien⸗Nachrichten. Verlobt: Frl. Julie Kroenig mit Hrn. Pastor Lic. Hermann Weser (Berlin).

1815.

1862. 1863.

Ouver⸗

(72. Vorstellung. ) Der ver

Dienstag: Zum 3. Male:

Vor⸗

Die neuen Kostüme,

Dienst ag: Qa. Fünfte

Geboren: Fin Sohn: Hrn. Hauptmann und Compagnie. Chef Fleck (Berlin). Eine Toch⸗ ter: Hrn. Kreisrichter v. Bünau (Reichenbach). Hin. Stadt und Kreisgerichts⸗Rath Robert Huhn Danzig). Hrn. Kreisdirektor Gustav von Wulffen (Zabern im Elsaß). Hrn. Lieutenant und Adjutanten Lehrhoff (Düsseldorf). .

Gestorben: Hr. Kreisgerichts⸗Rath a. D. Joseph Schulz (Guhrau). Hr. Amtmann Adolph Bo denst in (Großörner). Frau Pastor Hoff⸗ mann (Schmarse bei Züllichau).

Berkan fe, Verpachtun gen, TSubraissignen 2.

Pferde Auction! Den 29. September er., Vormittags von 9 Uhr ab, werden auf dem Viehmarkt in Guhrau circa 60 ausrangirte Pferde des Regiments meistbietend gegen sofortige Baar⸗ bezahlung verkauft.

C- Hirschberg i S, den 17. September 1876.

Westpreußisches Kürassier ˖ Regiment Nr. 5.

[7641 Bekanntmachung. Die Lieferung von: a. 492 Stück Haarbesen, 170 Stück Schrubbern, 80 Borstwischen und 2 Stück Rauhköpfen, b. 8318 Stück Reisigbesen, e. 470 Stück Wasserkrũgen und 300 Stück Waschbecken von braunem Steingut, für die hiesigen Garnison⸗Anstalten pro 1877 soll an die Mindestfordernden vergeben werden. Zu diesem Zwecke ist ein Submissions⸗Termin auf Donnerstag, den 28. September er., Vormittags 11 Uhr, in dem Geschäftslokale der unterzeichneten Verwal- tung, Königsstraße Nr. 46, anberaumt, woselbst auch die Bedingungen zur Einsicht ausliegen. . In den versiegelten Offerten ist anzugeben, daß Submittenten von den qu. Bedingungen Kenntniß genommen, dieselben auch ihren Offerten zu Grunde gelegt haben. Königsberg, den 15. September 1876. Königliche Garnison Verwaltung.

7640 Bekanntmachung. Die Lieferung des Bedarfs an Brennholz, Be⸗ leuchtungs · und Reinigungs Materialien für die hie⸗ sigen Garnison⸗Anstalten pro 1877, und zwar: 1,800 Kubm. weiches Holz, 131 Kubm. hartes Holz, 42 Kilogr. Talglichte, 565 Kilogr. raffinirtes Rüböl, 25,085 Kilogr. raffinirtes Petroleum, 5. 8090 Kilogr. crystallisirte Soda, S00 Kilogr. grüne Seife und 377 Kilogr. weiße Seife, resp. Harzseife, soll im Wege der öffentlichen Submisston an die Mindestfordernden Termin auf: Mittwoch, den 27. September er., DVormittags 11 Uhr, im Geschäftslokale der unterzeichneten Verwaltung, Königsstraße Nr. 46, anberaumt ist, woselbst auch die Bedingungen zur Einsicht ausliegen. In den Offerten ist ausdrücklich anzugeben, daß Submittenten von diesen Bedingungen Kenntniß ge—⸗ nommen, dieselben auch ihren Offerten zu Grunde gelegt haben. Königsberg, den 15. September 1876. Königliche Garnison⸗ Verwaltung.

Bei dem unterzeichneten Artillerie⸗Depot sollen circa: ; 3932, K. Salpeter in Stücken, 332.5 , Salpeter, gekleinter, zum freihändigen Verkauf gelangen. Offerten à 50 Kilo loco Colberg Lagerplatz sind bis zum 23. d. M. an uns einzureichen. Bedingungen liegen im diesseitigen Bureau zur Einsicht, können auch abschriftlich gegen Schreib⸗ gebühr bezogen werden. (74651 Colberg, den 7. September 1876. (a Cto. 83/9

Artillerie⸗Depot.

765851 Bekanntmachung. Die Lieferung der pro 1877 für die hiesigen Straf⸗ und Korrektions - Anftalten erforderlichen

„Reinigungs Gegenstände !, und zwar: . D 4300 Stück Haidekraut⸗Besen, 2) 29 Kubikmeter grauer Sand, 3) . 6 Kubikmeter weißer Sand, 4 2600 Kilo Elaniseife, 5) 1200 Kilo Kernseife und ĩ . 6) 1500 Kilo kivstallisirte Soda, soll im Wege der Submission verdungen werden. SLieferungélustige werden demnach ersucht, ihre schriftlichen, versiegelten Offerten an die Direktion der Straf⸗ und Korrektions Anstalten, Klingelpütz Nr. 37, mit der Aufschrift: „Sub mission auf Reinigungs ⸗Gegenstände ; pro 1877 * bis spätestens Donnerstag, den 28. September er., Vormittags 11 Uhr, abzugeben, zu welcher Zeit die Eröffnung der Submissionen in Gegenwart der etwa anwesenden Submittenten in dem Bureau der oben bezeichneten Direktion stattfinden wird. Die Lieferungsbedingungen liegen in dem Sekre⸗ tariate der Männer ⸗Strafanstalt täglich während der Expeditionsstunden zur Einsicht aus. Cöln, den 16. September 1876. Königliche Strafanstalts⸗Direktion.

hütte Actien Gesellschaft soll in nächster Zeit be—

[T7600 Steinkohlen · Lieferung.

30,5000 Ctr. beste Oberschlesische Stücken kohlen aus der Königs bütte, in der Zeit vom 1. Dktober d. J. bis J. Oktober 1877 zu liefern, sollen im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. ; ;

Die Ko blen sind franco Lagerplatz der Königlichen Porzellan ⸗Manuafaktur im Thiergarten zu liefern und sind die näheren Bedingungen in der Registratur daselbst einzusehen.

Schriftliche, versiegelte Gebote werden bis zum Sonnabend, den 23. September d. J., Mittags 12 Uhr, unter der Adreffe der unterzeichneten Di⸗ rektion, mit der Aufschrift Kohlenlieferung' ange⸗ nommen. . (a Cto. 237 /9.)

Berlin, den 14. Seytember 1876.

Königliche Porzellan⸗ Manufaktur Direktion.

Verloosung, Amortisat: on, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Paieren.

Die in der Genfralversammlung vom 4. August 1875 beschlossene Liquidation der Danziger Glas⸗

endet werden.

Die unterzeichneten Liquidatoren fordern daher diejenigen, welche noch Forderungen an genannte Ge— sellschaft zu haben glauben, auf, sich baldigst zu melden. 7590]

Danzig, den 15. September 1876.

anziger Glashütte Actien Gesellschaft

in Liqnidation. Dr. Schuster. O. Brandt Ang. Goetzke.

Bekanntmachung.

Bei der heutigen planmäßigen Ausloosung der zur Gasbeleuchtungs Anleihe der Stadt Halle gehörenden Stadt⸗Obligationen à2 100 Thlr. sind folgende Nummern gezogen:

60, 76, 102, 1233, 153, 178, 180, 206, 209,

dir beginnen heute mit dem

Steingut⸗Waaren.

7643

Neuhaldensleben, den 15.

H. HBeirhaze

alleinige 3 mal wöchentlich Sũd⸗,

355, 366, 367, 409, o53., 6b. Hz, SS, l632, 1651, 105. iii, ilso, ij2iz iséz, i370, igis,

458, 460, 466, 473. 536, 695, 781, 811, gl7, g57, 1089, 10608, i162, Io, 1233, 1267, 1283, 1346, 3 3 1460, 1466, 1470, 1495, 1 . 1747, 1771, 1780, 1782, ; 1804, 1805, 1825, 1827, 1891, 1894, 1997, 1997. . Die Inhaber dieser Obligationen fordern wir auf, dieselben am 1. April 1877, mit welchem Tage ihre Berzinsung aufhört, bei der hiesigen Kam · merei J. einzulöõsen. Von den bereits aum gelooften Nummern sind: Nr. S658, 1333, 1757. . zum 1. April 1874, Nr. 296, 908, 1061, 1700 1 Nr. 68, 205, S829, 837. 1732, 1741, 1751, 1772. 1876, noch nicht eingelöst. Dalle. den 6. September 1876. 7420] Das Kuratorium der Gas. Anstalt.

Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.

n Metall-

verarbeitende Gewerbe und Handlungen werden auf das in stuttgart unter dem Titel

Allgemeiner

Submissions · Anzeiger (amtliches n m erscheinende Fachblatt Mitteldeutschlands aufmerksam 6 welches nicht nnr sämmtliche Lie ferungs aus schreiben aller E senbahn⸗, Post, Telegrapben ꝛc. Behörden, sondern auch die namhafte Aufstellung der eingegangenen Offerten (Submissions ergebnissey enthält, welche als Preisregulator jedem Geschäftz⸗ mann unentbehrlich sind. Abonnementspreis 9 SC pro Semefster bei jeder Postanstalt. e, Probenummern gratis franco. MM

Verkauf unserer

September 1876.

C Sqhneo.

Steingut⸗Fabrik.

Verschiedene Bekanntmachungen.

7362

vergeben werden, wozu ein rammen, mmm mmm mme m ,

Henmsim „Austria“

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Herr Dr. H. Mayrhofer.

Zimmerbestellungen wolle man richten an den

Pächter J. L. Obermüller.

Allgemeine Verloosungs⸗Tahelle

des Dentschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗A Anzeigers.

Zusammengestellt in Folge amtlicher Veranlasung

der Reichsbank zu Berlin, welche nr Hinsichts derjenigen von ihr in Verwahrung und Verwal— tung genommenen Papiere die Ziehungeliften nach⸗ seben läßt, deren Veröffentlichung durch den Deutschen Reichs- und Königlich Preußi—⸗ schen Staats ⸗Anzeiger erfeler

Die Allgemeine Verloosungs - Tabelle des Deut⸗ schen Reicks und Königlich Preußischen Staats Anzeigers, welche die Ziehungs und Restanten— listen sämmtlicher gangbaren Staate⸗ Kommunal-, Eisenbahn⸗, Bank und Industrie⸗ Papiere ent⸗ hält, erscheint wöchentlich einmal und ift zum Abonnementspreis von 1 Mark 50 Pf. viertel⸗ jährlich durch alle Post-⸗Anstalten, sowie durch Karl Heymanns Verlag, Berlin, 8F., Königgraäͤtzer⸗ straßze 1069, und alle Buchhandlungen zu beziehen, in Berlin auch bei der Königlichen Expedition, Wil—« helmstraße 32. Einzelne Nummern 25 Pf.

Die neueste, am 16. Septem ber e. erschiereae Nr (39) der Allgemeinen Verloosungs - Tabelle enthält die Ziehungslifsten folgender Paxierr: Amer ikani sche 18e 5 Bor ds. Bra unschweig⸗

Hannover sche Hypothekenbank Pfandbriefe. Brü s⸗ seler 3 190 Fr.voose de 1862 (Rückstände). Co- burger Bierbrauerei ⸗Aktien-Gesellschaft, Aktten. Finnländische 4 Staats -Eisenbahn Anleihe de 1674. Ham burgische Staate. Prãmien⸗Anleihe de 1846 (Rückstände) Italienische Staatsschulden Obligationen der Novara und der Victor Emanuel-⸗ Eisenbahn. Mag debur ger, Neustadt⸗Ebers⸗ walder Stadt Obligaticnen. Oberhohndorf⸗ Reinsdoarfer Kehlen⸗Eisenbahn-⸗Schuldscheine. Paris Lyon⸗Mittel meer-⸗Eisenbahn ⸗Obliga⸗ tionen. Türkische Ani -ihen de 1863, 18655, 1869 und 1873. Unstrut - Regulirungs⸗Verb.Obli⸗ gationen (Mühlhausen bis Merxleben) Rückstände]

Geesen ist erschienen: 4 Statistische Tahellen aus dem

Dentschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preuß. Staats-⸗Anzeiger.

I. Semester 1876. Preis 1 A 25 8 Ker lin.

Verlag der Königlichen Expeditien des Deutschen Reichs und Königlich Preuß. Staats Anzeigers. 8X. Wilhelmstraße 32.

(Für Auswärtige gegen Einsendung des Betrages in Reichs Briefmarken durch die genannte Expedition

zu beziehen.)

Dentscher Neichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

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. Fost - Anstalten des Ju- und Auslandes nehmen Gestrllung an; für Berlin außer den PRost-Anstalten

auch die Expedition: Sw. Wilhelmstr. No. 32.

*

Berlin, Dienstag

ö. den 19. September, Abends.

1876.

M 221.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem 6 deutschen General⸗Konsul, Kaufmann Otto Beer zu Neapel, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Königlich schwedischen uptmann Malmborg vom Generalstabe den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; sowie dem Fortifikations Sekretär Zachariae zu Straßburg i. E. und dem n , Nimtz zu Metz den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

Berlin, 19. September. *

Ihre Königlichen Hoheiten die Großherzog Marie und die Großherzogin Mutter von Mecklen⸗ 2 . sind gestern Nachmittag nach Schwerin zu⸗ rückgereist.

Deuntsches Reich.

Dem Konsul des Deutschen Reiches N. H. Heydemann in Bradford ist der Bezirk Westriding von den n als Amtsbezirk zugewiesen worden.

Am 1. Oktober d. J wird in Radeberg in Verbindung mit der Ortepostanfstalt eine Telegraphenbetriebsstelle mit beschränktem Tages dienst eröffnet.

Dres den, den 16. September 1876.

Kaiserliche Ober⸗Postdirektion.

. ö . . 8 , ershausen, beide im Herzogthum Bragnjchweig, in Verbin⸗ 8 mit den DSrtspo i ,, a. enämter mit beschränktem Tagesdienst in Wirksamkeit treten. Braunschweig, den 14. September 1876. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Regierungs⸗Hauptkassen⸗Buchhalter Gustav Johann Gottfried Specht zu Münster den Charakter als Rechnungs- Rath zu verleihen; und

den seitherigen Kämmerei-Kassen-Buchhalter Palasky in Glogau, zufolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Sagan getroffenen Wahl, als besoldeten Beigeordneten der Stadt Sagan für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen.

Königreich Preußen. . Gesetz, betreffend die Geschäftssprache der Behörden, Beamten und politischen Körperschaften des Staats. Vom 28. August 1876. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc—

verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Land⸗

tages für den ganzen Umfang der Monarchie, was folgt:

8. 1. Die deutsche Sprache ist die ausschließliche Ge⸗ in ne aller Behörden, Beamten und politischen Körper— schaften des Staats. Der schriftliche Verkehr mit denselben findet in deutscher Sprache statt.

8. 2. In dringlichen Fällen können schriftliche von Pri— vatpersonen ausgehende Eingaben, welche in einer anderen Sprache abgefaßt sind, berücksichtigt werden. Im Falle der Nichtberücksichtigung sind sie mit dem Anheimstellen zurückzu⸗ geben, sie in deutscher Sprache wieder einzureichen.

§8. 3. Für die Dauer von höchstens zwanzig Jah⸗ ren, von dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ab, kann im Wege Königlicher Verordnung für einzelne Kreise oder Kreistheile der Monarchie der Gebrauch einer frem⸗ den Sprache neben der deutschen für die mündlichen Ver— handlungen und die protokollarischen Aufzeichnungen der Schulvorstände, sowie der Gemeinde- und Kreisvertretungen, der Gemeindeversammlungen und Vertretungen der sonstigen Kommunalverbände gestattet werden.

Während des gleichen Zeitraums kann durch Verfügung der Bezirksregierung den der deutschen Sprache nicht mäch⸗ tigen Beamten ländlicher Gemeinden, durch Verfügung des Appellationsgerichts den der deutschen Sprache nicht mächtigen

Gerichtsvögten und Vormündern gestattet werden, ihre amt⸗ lichen Berichte und Erklärungen in der ihnen geläufigen

Sprache einzureichen.

§8. 4 Ist vor Gericht unter Betheiligung von Personen zu verhandeln, welche der deutschen Sprache nicht mächtig sind, so muß ein beeidigter Dolmetscher zugezogen werden. VPersonen, welche der deutschen Sprache nicht mächtig sind, leisten Eide in der ihnen geläufigen Sprache.

Das Protokoll ist in diesen Fällen in deutscher Sprache

aufzunehmen, und falls es einer Genehmigung Seitens einer der deutschen Sprache nicht mächtigen Person bedarf, derselben durch den Dolmetscher in der fremden Sprache vorzutragen.

Die Führung eines Nebenprotokolls in der fremden Sprache findet nicht statt, jedoch können Aussagen und Er—

klaͤrungen in fremder Sprache, wenn und soweit der Richter

die ss. hangs 1 Gesetz vom 26. Januar 1857 (Ges. Samml. S. 64);

Geschäfts⸗

dies mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Sache für erforder⸗ lich erachtet, auch in der fremden Sprache in das Protokoll oder eine Anlage niedergeschrieben werden. In dazu geeig⸗ neten Fällen kann dem Protokolle eine durch den Dolmetscher zu beglaubigende de, werden.

§S. 5. Die Beeidigung olmetschers erfolgt ein für allemal oder vor Ausübung seiner Verrichtung im einzelnen Vll dahin:

daß er treu und gewissenhaft übertragen werde.

Wird ein Beamter als Dolmetscher angestellt, so ersetzt der Diensteid den Dolmetschereid.

§. 6. Bei rn, der freiwilligen Gerichtsbarkeit können die Betheiligten dem Dolmetscher die Ableistung des Eides erlassen.

Dieser er muß in der Sprache der Betheiligten im Protokolle vermerkt werden.

Bei denjenigen Handlungen der freiwilligen Gerichtsbar⸗ keit, bei denen die Zuziehung eines Protokollführers geseklich nicht erfordert wird, bedarf es auch der Zuziehung eines Dol⸗ metschers nicht, wenn der Richter der fremden Sprache michtig ist. ;

§8. 7. Die Zuziehung eines Dolmetschers kann unter— bleiben, wenn die betheiligten Personen sämmtlich der frem— den Sprache mächtig sind. In diesem e kann das Pro⸗ tokoll, sofern es Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit betrifft, in der fremden Spra 2 es muß jedoch die Uebersetzung in das Deutsche alsbald bewirkt werden.

Falls das in deutscher Sprache aufgenommene Protokoll der Genehmigung ler einer der 3e hen, Sache nicht

5chti 11 7 n,, = = 6 h h rr 2 2 6 eigen Sprach vorzu⸗ tragen.

; §. 8. Der Dienst des Dolmetschers kann von dem Ge⸗ richtsschreiber oder Protokollführer wahrgenommen werden, sofern der Gerichtsschreiber oder Protokollführer gleichzeitig als Dolmetscher angestellt ist. - ̃

8. 9. Die in den §8. 4 bis 8 für die Verhandlungen vor den Gerichten gegebenen Vorschriften finden auf die Ver—⸗ handlungen vor den Verwaltungsbehörden in denjenigen An— gelegenheiten, für welche ein kontradiktorisches Verfahren vor⸗ geschrieben ist, sowie auf die Verhandlungen vor den Aus⸗ einandersetzungsbehörden und den Kommissarien derselben und auf die mündlichen Verhandlungen vor den Standesbeamten entsprechende Anwendung. ö .

§. 10. Alle diesem Gesetze entgegenstehenden Vorschriften treten außer Kraft, insbesondere auch: ö.

I) die Vorschriften der Allgemeinen Gerichtsordnung Theil J. Titel 10 88. 213 = 215, Theil JJ. Titel 2 85. 37 39, 75, 87 und 422 des Anhangs zu derselben, sowie das

2) die S8. 58 64 und 3298 der Kriminalordnung vom 11. Dezember 1805, der zweite Absatz des Artikels 27 des

Gesetzes vom 3. Mai 1852 (GesetzSamml. S. 209), der 5. 24 der Strafprozeßordnung vom 25. Juni 1867 (GesetzSamml. S. 933), soweit er sich auf die Fähigkeit des Dolmetschers he⸗ zieht, als Gerichtsschreiber mitzuwirken, sowie der zweite Ab⸗ 148 derselben Strafprozeß⸗

saetz des §. 144 und der 3. ordnung; . . . 3) alle Vorschriften über den Gebrauch der polnischen

Sprache in der Provinz Posen, einschließlich des Erlasses

wegen Uebersetzung der Gesetze in die polnische Sprache vom

20. Juli 1816 (GesetzSamml. S. 204) 4) die Verordnung über die bei gerichtlichen Verhand⸗ lungen mit Wenden zu beobachtenden Formen vom 11. Mai 1845 (GesetzSamml. S. 183); . 5) alle Vorschrifsten über den Gebrauch der dänischen und Gerichtssprache in der ö Schleswig⸗ Holstein, einschließlich des Allerhöchsten Erlasses, betreffend das Erscheinen einer dänischen Uebersetzung der Gesetz Samm— lung, vom 13. April 1867 (GesetzSamml. für 1868 S 267)

Die Vorschriften dieses Gesetzes treten an die Stelle der im Allgemeinen Landrecht Theil J. Titel 5 S8. 180-183 und Titel 12 S8. 125— 130 und 132, sowie in den §8§. 31 und 32 des Anhangs zu demselben enthaltenen Bestinimungen.

Die Beobachtung der Vorschriften in dem ersten und dritten Absatze des 8. 4 dieses Gesetzes ist, sofern die Aus—⸗ nahmefälle der 88. 6, 7 und s nicht vorliegen, als 1 dig im Sinne des 5. 139 des angezogenen Titels 12 Theil J. des Allgemeinen Landrechts anzusehen. ;

Ingleichen treten die genannten Vorschriften des 8 4 an die Stelle der im ersten Absatze des Artikels 332 der Rheini⸗

schen Strafprozeßordnung unter Nichtigkeitsstrafe gestellten

Anordnung. . .

8. 11. Unberührt von diesem Gesetze bleiben:

1) die Vorschriften, nach welchen den der deutschen Sprache nicht kundigen Soldaten die Kriegsartikel in ihrer Mutter⸗ sprache vorzulesen sind; ; ;

2) die Vorschriften über die Anstellung der Dolmetscher, über ihre Ablehnung und ihre Fähigkeit zur Mitwirkung in einer bestimmten Sache, vorbehaltlich der Bestimmung des 8. 8; ; . .

3) die Vorschriften über das Verfahren bei Uebersetzung

von Urkunden;

4 die Vorschriften über das Verfahren der Notare. . tritt der 8 34 des Gesetzes über das Verfahren bei Aufnahme von Notariatsinstrumenten vom 11. Juli 1845 (GesetzSamml. S. 487) außer Kraft;

5) die Vorschriften über das Verfahren vor den Schieds⸗ männern.

Soweit die zu Nr. 3 und 4 erwähnten Vorschriften die Beeidigung der Dolmetscher erfordern, erfolgt diese nach §. 5 dieses Gesetzes. 3.

8. 12. Einer nochmaligen Beeidigung der nach den bis⸗ an Vorschriften ein für allemal beeidigten Dolmetscher edarf es nicht. e,

Urkundlich unter Unserer , mien Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 28. August 1876.

L. 8.) Wilhelm. Fürst v. Bismarck. Leonhardt. Falk. v. Kameke. Achenbach. v. Bülow.

Verordnung, betreffend die Gestattung des Gebrauchs einer fremden Sprache neben der deutschen als Geschäftssprache. Vom 28. August 1876.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen auf Grund des 8. 3 des Gesetzes vom heutigen Tage, betreffend die Geschäftssprache der Behörden, Beamten und po⸗

litischen Körperschaften des Staats, was folgt:

Es wird hierdurch zunächst auf die Dauer von fünf Jahren

neben der deutschen Sprache der Gebrauch

A. Für vin de hie . re protukollu⸗ rischen Aufzeichnungen der Schulvorstände, deren Ge⸗ meindevertretungen und Gemeindeversammlungen in den Landgemeinden der Kreise Wongrowitz, Mogilno, Gnesen; der Polizeidistrikte Inowraclaw, Kruschwitz, Markowitz und Strelno des Kreises Inowraclaw; des Polizeidistrikts Budsin des Kreises Chodschesen; ferner der Kreise Adelnau, Buk, Kosten, Schrimm, Wreschen, Pleschen, Schildberg, Krotoschin, Lröben, Posen, Schroda, Samter; des Polizeidistrikts Storchnest des Kreises Fraustadt; der Polizeidistrikte Wollstein, Rackwitz und Altkloster des Kreises Bomst und des auf dem linken Warthe⸗Ufer belegenen Theils des Kreises Obornik,

in der Provinz Posen;

B. für die mündlichen Verhandlungen der Schulvorstände und Gemeindevertretungen in den Stadtgemeinden Powidz, Mieltschin, Grabow, Mixstadt, Dubin, Kroeben, Scharfenort und Opalenica,

in der Provinz Posen; für die mündlichen Verhandlungen der Schulwvorstände, der Gemeindevertretungen und Gemeindeversammlungen der Ortschaften Klaszezoreck und Gumowo (im Amts— bezirke Leibitsch Nr. 6), Elgiszewo fim Amtsbezirke Chelmonie Nr. 10), Borowna (im Amtsbezirke Preußisch⸗ Lauke Nr. 11), Plywaszewo (im Amtsbezirke Neu⸗ Schönsee Nr. 12), Mlewo und Silbersdorf (im Amts⸗ bezirke Richnau Nr. 16), Bischöflich⸗Papowo, Folgowo, Staw und Chrapitz (im Amtsbezirke Paulshof Nr. 18), Papau (im Amtsbezirke Papau Nr. 20), Ostaszewo (im Amtsbezirke Lulkau Nr. 21), Bruchnowo und Grzywno (im Amtsbezirke Sternberg Nr. 22), Konczewitz (im Amtsbezirke Kunzendorf Nr. 23), Lonezyn und Birglau 3. Amtsbezirke Birglau Nr. 25), Siemon lim Amts⸗ ezirke Tannhagen Nr. 26), Renczkau (im Amtsbezirke Renczkau Nr. A), Koryt und Swiesczyn (im Amts⸗ bezirke Rosenberg Nr. 28) des Kreises Thorn, in der Provinz Preußen; II. der litthauischen Sprache: für die mündlichen Verhandlungen der Schulvorstände, der Gemeindevertretungen und Gemeindeversammlungen in dem zur Provinz Preußen gehörigen Kreise Heyde⸗ krug mit Ausnahme der Amtsbezirke Karkeln, Spucken, Schakuhnen und Ruß; III. der dänischen Sprache:

BE. für die mündlichen Verhandlungen der Kreisvertretung

des Kreises Hadersleben; für die mündlichen Verhandlungen und protokollarischen Aufzeichnungen der Hardesvertretungen der Kreise Son⸗ derburg und Apenrade, und der Hardesvogteibezirke Lygumkloster und Wisbye des Kreises Tondern; . für die mündlichen Verhandlungen und protokollari⸗ 16 Aufzeichnungen der Schulvorstände, der Vertre⸗ tungen und Versammlungen der Landgemeinden und der sonstigen kleineren Kommunalverbände der Land⸗ distrikte der Kreise Hadersleben, Sonderburg, Apenrade, der Hardesvogteibezirke Lygumkloster und Wisbye mit

Ausschluß des Kirchspiels Uberg im Kreise Tondern,

des Kirchspiels Bau und des Landgemeindebezirks

Hönschnap im Kreise Flensburg,

in der Provinz Schleswig⸗Holstein;

IV. der französischen Sprache: für die mündlichen Verhandlungen der 2 der Gemeindevertretungen und Gemein deversammlungen