Die
„Norlslseutstie Allgemeine Zeitung
in Berlin
ersucht zum bevorstehenden Quartalwechsel um rechtzeitige Erneuerung des Abonnements.
Die „lorisisenłscfie Allgemeine Zeitung“ bedarf hinsichtlich der Zuverlässigkeit
und Schnelligkeit ihrer Nachrichten keiner besondern Empfehlung, das Publikum ist längst daran gewohnt bie „sorddeutsche Allgemeine Zeitung“ in der vordersten Linie der greßen europãischen
Press finden. . ĩ . Deesce r , den politischen werden alls wirthntchafttichen Kragen, dit Auttressen de Gz und des Getreidehandels mit eingehendster Aufmerkfamkeit behandelt. In der theils feuillekonisti=
schen, theils landwirthschaftlichen Sonntagsbeilage
ö Leser erfreut, finden die mannigfachsten Wünsche
welche sich seit Jahren des größten Beifalls unserer : ; Jlorililenkscfien Allgemeinen
Befriedigung; für Kunst, Literatur und Theater bleibt in der „
Zeifung“ stets ein breiter Raum gewahrt. Der täglich wachsende Verkehr zwischen der Redaktion der Zeitung und dem Leserkreis derselben liefert unausgesetzt erfreuliche Beweise für jene geistige Uebereinstimmung, welche zum unentwegten Beharren auf der seit fünfzehn Jahren mit so großen Erfolgen beschrittenen Bahn ermuthigt.
In diesem Zeitraum hat die
„Norillleutscke Allgemeine Zeitung“
von kleinen Anfängen ausgehend, sich zum Mittelpunkt eines Leserkreises aufgeschwungen der ton dem schlichten Hause des Bürgers und Landmannes bis in die obersten Spitzen der Gesellchaft des In. und Auslandes reicht. Den Deutschen, welche außerhalb des Reiches, welche in fremden Erdtheilen wellen, ist sie seit Jahren ein stets willkemmener Bote aus der Heimath geworden, der gleich unserer Kriegs- und Handelsmarine in den fernsten Ländern stolz die nationale Flagge entfaltet. .
. Zer Abonnementspreis beträgt für Arutschland und Gesterreich- Ungarn gnartaliter
Mark 7, 56 (2 Thlr. 15 Silbergr.)
für das übrige Ausland mit dem entsprechenden Postaufschlag, und merden Abonnements bri
allen in- und ausländischen Postanstalten, sowir jederzeit bei der Expedition der Zeitung
angenommen.
in Berlin, 8. W, Wilhelmstraße 32,
Insertions-Aufträge werden zum Preise von 40 Pfennigen Reichsmünze pr. 6spaltige 3
Petitzeile von der Expedition der Zeitung entgegengenommen.
im m i s̃
Abonnements-Preèis 3 M. pro Auartal incl. Post-Provision, durch
ie Briefträger frei ins aus geliefert 3 M. 25 Ef.
Ein Förderer solider Capital-Anlage und Spekulation, ein Gegner jeden ssig, prompt und reichhaltig in seiner
Schwindels, unabhängig in seiner Kritik, 2zuverlâssig, ind Berichterstattung, das ganze Gebiet unseres finanzwirthschaftlichan Lebens:
Börse, Münzwesen, Bankwesen, Eisenbahnwesen, Ver- sicherungswesen, Berg- und Hüttenwesen, Industrie,
Tollwesehn, Anleihen, Geld und Scheine eteé.
umfassend, hat sich der,Berliner Actionairé bei den Behörden und in den Kreisen der Capitalisten, wie in denen der Börse, des Handels und der Industrie bisher eine geachtéte Stellung erworben und er wird dieselbe, unterstützt durch anerkannt gute
Verbindungen, zu erhalten und zu befestigen wissen.
Die auf amtliche Veranlassung der Reichsbank zusammengestellten Ver- „Deutschen Reichs- und Königlich Preussischen Staats-Anzeigers? (Abonnements-creis pro Quartal 1 AM. 59 Pf) werden nach wie vor allwöchentlich gratis beigelegt, quartaliter auch die bekannten, von Keinem Finanzblatte gebotenen vollständigen Inhalts- Verzeichnisse, welche die Reit-
loosungs - Tabellen und Restanten-Listen des
schrift zu einem Jahrbuche für Handel, Industrie und Volkswirthschaft gestalten. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellungen entgegen.
Leipziger Zeitung.
Auf das Quartal vom 1. Oftober 1876 bis 31. In- und Auslandes Bestellungen an. . . 6. Leipziger Jeitung wird täglich des Abends mit Ausnahme des Sonntag politischem Text und mehreren Bogen Inseraten⸗Beilagen ausgegeben. Sie ist eine Zeitungen Mitteldeutschlands, enthält die offiziellen Erlasse der Königl. Sä— in ihrer Meinungsäußerung unabhängig gestellt, theils in leitenden Artikeln, th aus der Feder tüchtiger Korrespondenten u lungen besonnene Berichte und Besprechungen über ; politischen Vorgänge telegraphische Depeschen, bringt auf gleichem W und Marktberichte von den Hauptplätzen Europas, sowie außerdem in der und der Landwirthschaft gewidmeten besonderen Abtheilung eine reiche
. Vez
alle Tagesereignisse,
Stand von Wichtigkeit sind. ö . . Außerdem wird wöchentlich zweimal der Zeitung eine der
der i 1 vidn haftl für welche unter den dermaligen bekanntesten Notabilitäten der Wissenschaft namhafte
21
thätig sind. — ; . kö ö Der Preis pro Quartal beträgt 6 16 Inserate werden der Raum einer Spaltzeile mit 25 3, oder wenn folche auf Verlangen der Aufgeber im Hauptblatte und in den dem redaktionellen Theile vor⸗
behaltenen Beilagen zum Abdruck gelangen, mit 30 berechnet. . Die Wissenschaftliche Beilage ist auch getrennt von der Zeitung
selben, für Le 3 ür a 14 insch ch fr
Vierteljahr zu haben und empfieblt sich solche vorzugsweise zur Anschaffung für Journaleirkel. Leipzig, 20. September 1876.
Königliche Expedition der Leipziger Zeitung.
Hierdurch erlauben wir uns, Sis zum Abonnement auf die Wochenschrift
Verler.
Zeitschrift für nationale Handelspolitik und
38 . 2 Volkswirthschaft. Herausgegeben von Dr. F. St öpel. Wöchentlich 1 Eog. gr. 4. Preis 3 AM vierteljährlich.
ergebenst einzuladen. ; ö gewerhbliehen Vereimem,
Handelskammern,
MERKUR. unmnenthehrlieh. Die Herren Hotelbesitzer und Restaurants.
Lesezirkel
namentlich
einen entschiedenen Dienst er weisen. KRestellungen direkt
Postanstalt. Franke furt a. JI.
bei der Expedition des Merkur oder
Expedition des „Merkur“.
K— —
Dezember 1876 Nehmen alle Postanstalten des onntags mit 1-1 Bogen der verbreitetsten ichs. Staatsregierung, giebt, zeils in unparteiischen, ind publizistischer Kapazitäten herrührenden Originalmitthei-⸗ . enthält über alle wichtigeren Wege die neuesten Börsennachrichten U dem Handel, der Industrie
e Sammlung von Notizen und Kor⸗ respondenzen, welche für die Verkehrsverhältnisse und den Handels-, Gewerbs- und Ackerbau treibenden Interessen der schönen sowohl als
erakten Wissenschaften, der Literatur und Kunst gewidmete Wissenschaftliche Beilage beige g . Krafte
ig nur bei der Expedition der⸗ ipzig mit 1416 25 , für auswärts mit 1416 50 4 (einschließlich Kreuzbandfrankatur), pro
ist der
ich in industrieller Städten und Gegenden, werden ihrem Publikum durch Auflegen des „MERKUR“ in ihren Lesezimmern bei jeder
Karlsruher Zeitung.
In ihrem amtlichen Theil veröffentlicht die Karlsruber Zeitung die amtlichen badischen Per⸗
sonal nachrichten, Ordens verleibungen, Ernennungen, Versetzungen u. s. w, * * Der nichtamtliche Theil enthält Mittheilungen aus dem Secsammtgebiet⸗ der politischen und sonstigen Zeitentwickelung, wobei die Interessen und Vorgänge im Großberzogthum Baden eine besondere
Beruckfichtigung finden. Gbenso wendet sie den Dingen in dem naben Elsaß, Lothringen eine erhöhte Aufmerksamkeit zu und bringt zablreiche Driginalmittheilungen aus den wieder erworbenen Reichs lãndern. Ihr Inseratentheil enthält außer zahlreichen Privat⸗Anzeigen die Anzeigen und Bekannt⸗
machungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden des Großherzogthums Baden. 6 Auflage 500). Abonnementspreis für das Quartal im Großherzogthum Baden, die Brief⸗
trägergebühr eingerechnet, 3 Mark 65 Pf., in Karlsruhe 3 Mark 50 Pf. Insertionsgebübr 18 Pfennig
die gespaltene Petitzeile. . Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an.
Einladung zum Abonnement.
Mit dem Beginn des neuen Quartals laden wir zum Abonnement auf die
Harmstüdter Reitun ergebenst ein. = Die „Darmstädter Zeitung“ erscheint täglich in einer doppelten Ausgabe (Sonntags
und Montags einmal) und ist zufolge dessen in der Lage, allen Ansprüchen an Vollständigkeit, Reichhaltigkeit und Raschheit der Nachrichten in vollem Maße zu genügen. * Aus den europäischen Hauptstädten bringt sie Driginalkorrespondenzen. Durch politische Tagesübersichten, Leitartikel u. s. w. werden alle wichtigeren Vorkommnisse be— sprochen. Ueber die Verhandlungen des deutschen Reichstages, des hess. Landtags und der Landessynode wird auf das rascheste und genaueste referirt, ebenso über, die wichtigeren Verhandlungen anderer dentscher und außerdeutscher Körperschaften. Die Telegramme können bei dem zweimaligen Erscheinen mit besonderer Raschheit mitgetheilt werden. Die Börsenverhältnisse erfahren in unparteiischen Sriginal⸗Börsenberichten ausführliche Be⸗ sprechung. Die Resultate der Frankfurter Sörse finden noch in dem an demselben Tage erscheinenden Hauptblatt Aufnahme. Insbesondere ist auch die „Darmstädter Zeitung bemüht, allen Nachrichten aus dem Großherzogthum ausgedehnte Beachtung zu schenken. . Das Feuilleton enthält Original-Novellen, Aufsätze wissenschajtlichen und belletristischen Inhalts, insbesondere aus der Hessischen Geschichte, über Literatur, Kunst und Musik, Reise⸗ beschreibungen, Mannigfaltiges u. s. f. ; . ö . . ee, . ann ih illingen der Großh. Centralstelle für Landes statist it. sowie der vierteljährlich erscheinende Accessionskatalog der Großh. Hofbibliothek werden stenfrei als Beilage ausgegeben. . . ö / , kostet in Darmstadt vierteljährlich 3 Mark 25 Pf⸗ mit Bringerlohn 4 Mark, bei den Postanstalten, incl. des Post⸗Aufschlags 3 Mark 75 Pf. pro Viertel jahr excl. Bestellgebühr. ; . ⸗ ; Hinsichtlich des Allgemeinen Anzeigers bemerken wir, daß sich derselbe zufolge der sehr starken Auflage, der Verbreitung der „Darmstädter Zeitung“ in allen Gemeinden des Großherzogthums und des Umstands, daß sie als Organ für die Bekanntmachungen aller öffentlichen Behörden dient, vorzugsweise für Velbffentlichungen eignet, welche man zur Kenntniß des ganzen Landes zu bringen wünscht. Die Einrückungs-Gebühren betragen für
den Raum der fünfspaltigen Petitzeile 15 Pfennige, für Lokal-Anzeigen 12 Pfennige, und finden Inserate sowohl in dem ersten wie in dem zweiten Blatte Beförderung.
Darmstadt, im September 1876. . . Expedition der Darmstädter Zeitung.
— 1 * 2
bonntemente Gintanng.
Mit dem 1. Oktober beginnt ein neues Quartal des
„Bremer Handelsblatt.“
Wochenschrift für Handel, Volkswirthschaft und Statistik. Redigirt von A. Lammers. 1 ö Das allsonnabendlich erscheinende Bremer Handelsblatt“ ist eines der ältesten und angesehensten Organe seiner Richtung. er P is des Geschäftslebens dienen, Waaren er ö e dhe ie üs. 8. Bremer Platzes, durch Mittheilungen über Schiffsfrachten Eißsen— Fahntarifwesen, den Stand des Geld mark tes, interessante han delsger ich liche Ent⸗ fcheidungen ꝛe. 2c. Für alle Diejenigen, welche Beziehunger zu Bremen unterhalten und über dessen Marktverhältnisse unterrichtet bleiben wollen, ist das Bremer Handelsblatt nicht zu entbehren. H Der Abonnementspreis beträgt bei allen Postanstalten 1 Mark 50 Pf. per, Duattal Dit Expedition des Bremer Handelsblatt.
Bremen.
Einladung zum Abonnement für das 4. Quartal 1876.
I. Straßburger Zeitung Amtliche Nachrichten für Elsaß⸗Lothringen.
Die „Straßburger Zeitung“ erscheint im Style großer Zeitungen, sechsmal wöche durch die Post bezogen vierteljährlich 6 „6. Annoncen sind in der „Straßburger Zeitung.“, dem ve t Lothringen von größter Wirksamkeit. Die „Straßburger Zeitung der elfaß-⸗lothringischen Eisenbahnen zu freier Benutzung Stadt als Täglicher Anzeiger“ affichirt,
Die 6 spaltige Petitzeile oder deren Raum et 25 3 häufigeren Aufträgen tritt Ermäßigung nach ö ein.
8
Straßburger Bote. Wochenschrift für Elsaß Lothringen. Erscheint jeden Samstag. Abonnementspreis durch die Post bezogen vierteljährlich 50 9.
besonders als wirksames Publikationsmittel. . Die 3 spaltige Petitzeile oder deren Raum kostet 20 J, b tritt Ermäßigung nach Uebereinkunft ein.
III. * 27 2
Gemeinde⸗ Zeitung für Elsaß⸗Lothringen.
ITournal des eommunnes ¶ ISace-Lorraime.
Ist in allen Gemeinden des Landes als offizielles Organ verbreitet. französischer Sprache in etwa 14tägigen Zwisch Der Abonnementspreis beträgt für die zogen 1 1 50 3, für ein Jahr 6 6. ö
Anzeigen, welche Gemeinde⸗-Interessen berũü
ile 30 3. Zeile 30 4 . Ersteiner Bote. Amtliches Organ für den streis Erstein. Erscheint wöchentlich zweimal. die bezogen 1 6 Anzeigen die gespaltene Petitzeile 10 3.
V. Kurze Berichte
hren, haben die größte Wirksamkeit.
wesens, des Handels und der Landwirthschaft.
XIV. Jahrgang. Eine Monatsschrift, herausgegeben von 2 J. Burger.
Jahrespreis 3 4 Für die Monate Oktober, November und Dezember 75 8. In sera te: die 2spaltige Petitzeile oder deren Raum 15 3.
Straß 1. September 1876. . ö 3 J. Schneider's Buchdruckerei und Verlag.
Ss enthält nicht allein gründliche Besprechungen wichtiger
j wi s. 5 S sti sonder dil vor: 8wesse * theoretischer Fragen aus dem Gebiete der Volkswirthschaft und Statistit⸗ sondern will vorzugsweise . ö ö namentlich durch regelmäßige Waarenberichte über die
öchentlich, und kostet erbreitetsten rein deutschen Blatt in Elsaß⸗ liegt in allen größeren Wartesälen auf und ihr Inseratentheil wird in der ganzer
kostet 25 3, Reklamen 50 ; bei größeren und
Verbreitet in ganz Elsaß⸗
5 s j 9 S8 5 * 8 * 72 Lothringen und namentlich von der Landbevölkerung gelesen, eignet sich der „Straßburger Bote“ ganz ei größeren und häufigeren Aufträgen
Erscheint in deutscher und chenräumen in der Stärke von 11 —2 Bogen groß Quart. Monate Oktober bis inkl. Dezember durch die Post be—
Preis für die
Für die Monate Oktober, November und Dezember durch die Po st
über die neuesten Erfindungen, Entdeckungen und Verbesserungen im Gebiete des Gewerbe⸗ .
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichs⸗
21.
Zweite Beilage
Anzeiger und Königlich Preußischen Stagts-Anzeiger.
Berlin, Freitag, den 22. September
1826.
dieser Beilage werden bis auf Weiteres auỹer de 1) Patente, . 2) die Uebersicht der ansteb 3) die Vakanzen ⸗Liste der
n gerichtlichen Bekanntmachunge
enden Konkurstermine, durch Militär⸗Anwärter zu besetzenden Stellen,
* 2a
4 die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht⸗Milstat . Amr rter,
) die Uebersicht der ansteher 6) die Verpachtungstermine de
1den Subhastations⸗Termine,
Der Inhalt dieser Be Modellen vom 11.
durch alle; Anstalten des In⸗ Königgrätz aße 109, und alle gen werden.
n über Eintragungen und Löschungen in den Handels⸗, Zeichen u. Musterregistern, sowie über Konkurse veröffentlicht:
M die Lon den Reichs, Staats- und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Submissions
3) die Tarif: und Fahrplan⸗Veränderungen der deutschen Eisenbahnen,
) die Uebersicht der Haupt-Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins,
19) die Uebersicht der bestehenden Poftdampfschiff⸗Verbindungen mit transatlantischen Ländern,
II) das Telegraphen⸗Verkehrsblatt.
vember 1874, sowie die in dem Gesetz, betreffend das Urheberrecht an
nter dem Titel
5 Deutsche
Mustern and
Reich. Nr.
250.)
e 1 2 ., ; ö ; . . 1 Das Centra Handels ⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Tbonnement beträgt 1 „ 50 3 für das Vierteljahr. — Einzelne Nummern koften ?
—
— Ir
—
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 .
Arbeiten.
Dem Königlichen Ober⸗Steuerinsye zu Stargard ist unter dem 8.
Patent
auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗
gewiesenen Maisch⸗Volumen⸗ und Ertraktmesser auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Das den Herren Max Eyth in Stuttgart und David Greig in Leeds unter dem 23. Juni 1874 auf die von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußischen Staates ertheilte Patent
auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nach—
gewiesene Spannvorrichtung für das Grundtau auf Tauschleppdampfern, ohne Jemanden in der
Anwendung bekannter Theile zu beschränken, ist aufgehoben.
Königreich Sachsen. Auf 5 Jahre, 3. August 1376 Heinrich Hübscher, Klingenthal i. V., Fräsmaschine zur Bearbeitung von
Metall
für musikalische Instrumente; 14. August 1376 Alexander Christian Schneider, Kappel bei Chemnitz, kontinuirlich arbeitende Cylindermal;⸗ darre; 13. September 15876 Alexander Wetzlar, Leipzig, Verbesserungen an Maschinen zur Vereini— gung und Zusammenpressung lossen Crystallzuckers. — Verlängert bis 30. März 1377 die Frist zu Ausführung des F. Edm. Thode u. Knoop, Dresden, für George Stacy, Guildford⸗Street, Russel⸗Square, Grafschaft Middleser in England, auf Verbesserungen in der Konstruktion von rotiren⸗ den Hämmern 30. September 1874 ertheilten, 20. Juli 1875 auf ein Jahr verlängerten Patentes.
Sachsen⸗Meiningen. 16. August, W. Noll in Minden, transportabler Zapfhahn, bis Ende 1880.
Zum Markenschutzgesetz vom 30. Novem⸗ ber 187.
Das in Nr. 212 und 213 des Reichs—
Anzeigers und Nr. 237 und 238 Central—
Handelsregisters mitgetheilte Erkenntniß des
Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts in Sachen Ains—⸗ worth wider Knapp hat in der Presse großes Aufsehen erregt. Man hat an die Thatsache, daß nach der Entscheidung des höchsten Gerichtshofs unter Umständen die als Zeichen für eine Firma geschützte Figur mit veränderter Um— schrist von einer andern Firma als Zeichen gewählt werden kann, die Befürchtung ge— knüpft, daß nun der ganze vom Gesetz beab— sichtigte Zeichenschutz illusorisch gemacht worden sei, und das Verlangen, daß der Reichstag schleunigst eine Abänderung des Gesetzes anregen möge.
nen Artikel, den wir hier abdrucken, weil er im Wesentlichen die Stimmung wiedergiebt, welche auch in vielen anderen Organen der Presse zum Ausdruck gelangt ist. Der Artikel lautet:
Soll 5. 18 schärfung des G in seinen Wirkr . aufheben?“ — So schreibt uns ein theiligter, und fährt dann also fort:
Der 5§. 18 lautet: Der dem Inhaber Waarenzeichens, eines Namens nach Inhalt dieses Gesetzes gewährte Schutz wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß das Waarenzeichen, der Name oder die Firma mit Abänderungen wie⸗ dergegeben sind, welche nur durch Anwendung be⸗ sonderer Aufmerksam keit können.
Nach dem §. 1 des Gesetzes ist als Motiv der
Markenschutzgesetzes eine Ver⸗
Eintragung ins Zeichenregister angegeben, daß die
einzutragenden Zeichen (Marken, Etiketten u. s. f)
zur Unterscheidung der Waare von den Waaren an-
derer Gewerbtreibenden dienen sollen. Nun aber werden diese Marken und Etiketten nach wie vor
nachgemacht und entweder ganz genau nachgedruckt
oder auch mit kleinen und größeren Veränderungen wiedergegeben, wie z. B. mit Abänderung der Ra—⸗
men u. s. f., so daß die Raubindustrie, den Erfinder
oder Fabrikanten seines wohlverdienten Lohnes zu berauben und die Waare zu diskreditiren, ruhig fortbesteht. Und wie verhalten sich dabei die Gerichte?
In dem sehr seltenen Fall, daß eine Fälschung, d. i. einer Nachmachung, die bis ins kleinste Detail enau, erwiesen wird, würden sie allerdings in der Lage sein, den Fälscher zu verurtheilen, während sie in allen anderen Fällen die Klagen zurückweisen, weil die Marken mit solchen Abänderungen wieder⸗ gegeben, welche ohne Anwendung besonderer Auf⸗ merksamkeit wahrzunehmen, oder obschon die Marken dieselben, die bei denselben bemerkten Namen aber
Auch das „Brem. Handelsbl.“ veröffentlicht einen in diesem Sinne geschriebe⸗
hes enthalten, oder soll derselbe en das Gesetz abschwächen und ; ; ; .
3 hiesiger Be⸗ den Punkt, wo die Nachahmung nicht mehr erkenn⸗ L.
di hört.“ eines dizien aufhört. oder einer Firma
durch veranlaßt worden, daß man nicht das
wahrgenommen werden 6 . 9 , De. ; ge en werden fügung einer anderen Firma schließt die An—
wendung des Markenschutz-Gesetzes aus“, ist
Vber⸗Handelsger icht t
r die Beifügung Anwendung des
allerdings mit dem Buch⸗ in Einklang zu bringen, wäh⸗ s ganzen Gesetzes vollständig wid en, as Markenschutzgesetz die Indu⸗ striellen nicht gegen eine Fälschung der Marke allein etwa in dem Sinne wie gegen Fälschung von Bank—⸗ noten schützen h
ng der
aber doch
ahrzun igen den Erfin⸗ der oder Fabrikanten um die Früchte seines Fleißes zu bringen und das Publikum durch Lieferung eines nichtsnutzigen und vielleicht gesundheitsgefährlichen Fabrikats zu betrügen. . Daß das Publikum zwischen der echten und der nachgemachten Marke bei kleinen, aber immerhin ohne Anwendung besonderer Aufmerk— samkeit wahrzunehmenden Abänderungen, oder bei Abänderung von Namen, die vielleicht kaum zu lesen, unterscheiden soll, ist gan; undenkbar, und widerspricht überhaupt dem ganzen Wesen der Marken, die doch selbstredend nur angebracht werden, damit das Publikum seine erkenne, und welche nachzuahmen nur in unternommen werden kann, da hier; ringste Nothwendigkeit vorliegt.
Arbeitet ein Fabrikant einen Artikel, er heiße, wie er wolle, so wird er, ĩ überzeugt ist, daß der Artikel besser als der seines Konkurrenten, sicherlich die Marke desselben nicht nachahmen, während eine geringe Waare gern unter fremder Flagge eingeschmuggelt wird. Wenn schon das Markenschutzgesetz im Verhältniß zu denen anderer Länder, wo die Industrie mehr ausgebildet, wie England, Frankreich, Vereinigten Staaten u. s. w., im ganzen weniger scharf ist, so würde es doch voll— ständig genügen, wenn der 5. 18 anders ausgelegt oder abgeändert würde, so daß die Zweifel und Widersprüche gehoben wären. Es erscheint daher als eine Nothwendigkeit, daß der Reichstag sich baldigst damit beschäftige, um nicht statt des mit dem Gesetz beabsichtigten Fortschritts einen Rück— schritt gemacht zu haben, da vor dem Inkrafttreten desselben das Strafgesetzbuch schon Nachahmung von Marken und Etiketten mit auf Täuschung berech neter Absicht bestrafte. Das ist jetzt nicht mehr der Fall, und dem Fälscher
142 3rd
den Weg der Nachahmung mit kleinen Abände— rungen, wie z. B. Buchstaben der Firma us. s. w.,
die ja auch ohne Anwendung besonderer Aufmerk— 3
samkeit wahrzunehmen, oder Nachahmung der Marke
8
mit größeren Abänderungen, wie z. B. der ganzen Firma vorzunehmen, in beiden Fällen erreicht er seinen Zweck, da, wie schon gesagt, das Publikum nur in sehr seltenen Fällen, die Firma so genau kenat und nur auf die Marke sieht. Der 5§. 18 würde dem Sinne des ständig entsprechen, wenn er lautete: haber eines Waarenzeichens, eines einer Firma nach Inhalt di
wird dadurch nicht aus
—
2
6 Schutz
2 .
2 1.
rer Aufmerk- ganz weg⸗
in samkeit wahrgenommen werden 7
2 2
2
fiele. Ein Markenschutzgesetz mit §. 18 schützt nicht die Marken, sondern die Nachahmung derselben, bis auf
2 *
sgrundsatz auf: : deten Waarenzeichen mit der Fig
bleibt die Wahl entweder
anderer Seite in Norddeutschland angebahn
folgen und es Peinlichkeit, nicht wenig dazu beitragen, au
allmählich Baarregulirung zu dringen, aber der Handelsstand
mit der Figur kombinirt sind, den Worten, welche in dem
ur ke
aber die Figur ist beinahe ganz di Größe und die Farbe des Zeichens, Figur kombinirten Worte sind auf beide ̃ zeichen englisch, haben nahezu dieselben Lettern, das Superior in der Marke des Beklagten, we le des Namens ‚Ainsworth‘ auf n
an der Stelle Marke des Klägers steht, unterscheidet sich vo übrigen Worten, welche beide Marken enth anz in derselben Weise.
Also obwohl in dem Knappschen Zeichen die Worte alle verschieden sind von denjenigen des Ainsworthschen Zeichens, hält das Reichs— Ober⸗Handelsgericht das erstere an sich doch für unstatthaft, weil die Figur beinahe ganz dieselbe ist u. s. w. An die besondere Auf— merksamkeit, welche 8. Unterscheidung ähnlicher Waarenzeichen in An— spruch nimmt, wird daher durch das Erkennt—
alten,
niß des Reichs⸗-Ober⸗Handelsgerichts keine un-
gerechtfertigte Zumuthung gestellt.
Daß die gesetzlich gestattete Kombination von Wörtern mit Zeichen im Ganzen den Zwecken des Markenschutzgesetzes nicht förder— lich ist, mag nicht in Abrede gestellt werden. Man wird sich aber erinnern, daß diese Kom— bination erst bei der dritten Lefung des Ge— setzes in Abänderung der ursprünglichen Vor— lage und gegen den Widerspruch des Bundes— kommissars vom Reichstage beschlossen wor— den ist.
Zur Reform des Zahlungverfahrens. 8. (S. Nr. 222 des Reichs⸗Anz., Nr. 248 des Handels⸗Reg.)
In einer Broschüre Etwas über di Twärtige Geschäftsstille und di el zu deren Beseitigung“ (Ber— 1376, Puttkammer u. Mühlbrecht),
der Verfasser (R. L.) zunächst die Mängel des gegenwärtigen Kreditsystems. Dann fährt der— selbe fort:
Der Staat hat keinen Einfluß auf Aenderung
dieses traurigen Zustandes, obgleich es t Verlangen ist; unsere maßgebenden Geld- und Ge— schäftsleute sollten sich aber die Aufgabe stellen, auf kürzeren Kredit und schließlich auf
e . .
allein kann es nicht, vielmehr muß die Einwirkung Streben von allen Ständen ausgehen, welche die Sache fördern, müssen
Deutschland gebildet werden, wie ;
ichen bereits ein solcher Verein besteht
3 268 ——— *
—
* 8
——
Die kleinen Firmen würden, die Vortheile Aenderung für jeden Ehrenmann einsebhend, nas würde diese größere Sicherhei
. 2
2 Se S* *
—
Charakter unserer Geschaäftswelt., auf größere
ar und wo die Verfolgung wegen mangelnder In⸗
Diese und ähnliche Auffassungen sind da—
Erkenntniß selbst, sondern nur ein ungenaues Resumeè über dasselbe gelesen hat. Der Satz „die Weglassung der Firma oder die Bei—
in der Entscheidung des Reichs-Dber-Handels—⸗ gerichts gar nicht ausgesprochen.
Im Gegentheil ist der höchste Gerichtshof
der Ansicht gewesen, daß das Knappsche Waarenzeichen wegen seiner Aehnlichkeit mit dem Ainsworthschen gelöscht werden müßte, wenn nicht Hr. Knapp durch die Thatsache, daß er schon vor dem Jahre 1875 das Zeichen geführt hat, zur Fortführung desselben be— rechtigt wäre. — Die betreffende Stelle in dem Erkenntniß lautet:
Trotz alledem wäre wegen der bisher erörterten Irrthümer des vorigen Richters, dessen Urtheil nicht zu vernichten. Denn es rechtfertigt sich aus dem anderen Grunde, daß das Waaren— zeichen des Beklagten, verglichen mit dem des Klägers, nur solche Abänderungen enthält, welche nur durch Anwendung be— sonderer Aufmerksamkeit wahrgenommen werden können. Freilich sind die Worte, welche
54
dität und Zuverlässigkeit — abgesehen von
meiner Preisreduktion — einzuwirken.
Durch das Festlegen des Vermögens in werthen hört die Dispositionsfähigkeit auf. ganz anders würde der Unternehmungsgeist wenn unsere Geschäftsleute über den baaren B stand zeit- und theilweise und nicht wie jetzt bruch— theilartig verfügen könnten. (85
— 141 1
.
Y ann, Schattenseiten nur für den Schwi Als Abhülfe kann nur vollständiger Bruch mit dem jetzigen Modus mit drei⸗ und mehrmonatlichem
Kredit zu verkaufen und bei Baarzahlung Sconto
Eine Verkürzung der Verjährungsfrist kann nicht empfohlen werden, da diese für so manche Branche unerträgliche Rücksichtslosigkeit mit sich führen würde.
Empfohlen wird dagegen die Bestimmung, daß jede Waare nach Ablauf der Reklamationsfrist (bei bezogenen Waaren 2 bis 3 Tage nach Empfang) — vorausgesetzt, daß vor dem Bezug keine anderen schriftlichen Bedingungen vereinbart wurden, — ge⸗ setzlich sofort in Baar zu zahlen ist. Erfolgt die Zahlung nicht an diesem Tage, so muß eine Ver⸗ zinsung von 69½ von dem Ablaufe der Reklama⸗ tionsfrist an, eintreten.
Gesetzlich geordnet müßte dann für die verschiede⸗ nen Waarengattungen die Reklamationsfrist werden, die den Eigenthümlichkeiten der Waaren zwar an gemessen, aber prinzipiell so kurz wie nur möglich gefaßt werden müßte.
Durch solchen Modus kann es zwar Jeder mit der Bezahlung halten wie er es will, der Kaufmann erhält aber den Werth für Waaren und Zins ver lust, und erwirbt größeres und schnelleres Recht gegen schlechte Zahler. Zahlt Jemand gern Zinsen, so wartet er mit der Zahlung; wer gern sein eige⸗
zu berechnen, empfohlen werden.
18 des Gesetzes für die kei
schildert
auch sein
über in
von
34 01 * * AE 115. nöglich, wenn lange Zahlungstermine in der Natu os D . 2 ( 8 des Geschäfts und verlangt werden, —ñ . 315 i. ö 1
sind diese vorher iftlich zu ordnen. Alle? ilirmaen ; er? i versch lirungen atter werden, nicht verschlep
e j Streitigkeiten weder d
5 — Streitigteiten weder
9 .
r wi 1 n ders s gd 15 8 Ir rr Andere sich auf die längst vergessenen Vor⸗
lege sc
n 1 9
R welcher unsolid, so kann
Verkäufer ein Abnehmer, am Reklamationstage nicht ze er schon am nächsten . wird kurz sein, der Käufer he klamation erhob, jeder Rechte Im Wesentlichen werden bei der Baarzahlung e Vortheile sein, daß derjenige, welcher uberhaupt itzt, eine größere Disposition über seine Mittel ält, dadurch wird sich allgemeine Geschäft Viele, welche Vermögen und Bedürfnisse önnen heuti Tages nicht kaufen, weil sie aaren Mittel haben, diese liegen fest, zinslos Leuten. Also durch die Baarzahlung
zeld öf umgeser Bilanzen ein⸗
aq iger und übersichtlicher, und der Ge⸗ schäftsmann ist im Stande, richtiger den Kosten⸗
r se Prosperiren der einlicher, um so mehr, Prozesse,
Geschã Betrug
endlich sin vom Schwin u nen
mit größerem Vert n zu dienen. Ein r Hauptvorzug ist, daß die Waare billiger weil der Aufschlag für Delcredere, Abzüge, 1sverlust 2c. in Wegfall kommt. J Es wird endlich den nicht zahlungsfähigen Leuten der Ankauf erschwert, und dadurch werden Ünzäh⸗— lige angehalten, sich ihren wahren Verhältniffen
entsprechend einzuschränken. In Folge solcher Regulirung würde man im Kaufen viel vorsichtiger sein müssen, sich nur der solidesten Häuser bedienen können und dadurch würde indirekt die in Deutschland verloren gegan— gene Solidität wieder zurückgeführt, werden,“ da schlechte Lieferanten keine Aussicht auf Aufträge —
also keine Lebensfähigkeit — haben würden.
Konsumvereine, welche gewissenhaft verwaltet wer—⸗ den, prosperiren gut; in der Baarzahlung liegt das ganze Geheimniß ihrer Erfolge. Wenn die Baar—= zahlung allgemein eingeführt wird, so werden dem Privatmann gleiche Resultate möglich werden, vi leicht noch bessere, da der Privatmann bekan sein eigenes Material Kapitak s er waltet, als zes meingut.
Lübeckischen Ge⸗ Thätigkeit im Jahre endes: begesetzgebung waren es ier Gewerbekammer be⸗ zen: Das Reichsgesetz über den Marken—= sch as Hülfskassenwesen, die Stempelung der Silber⸗ und Goldwaaren, sowie die gefetz liche Rege— der Dampfkesselprüfung. t . Bezug auf ersteres Gesetz bemühte sich die Ge⸗ ekammer, die hiesigen Gewerbetreibenden mit 1è3wecken und Handhabung vertraut zu machen, die Ausnutzung der gebotenen Vortheile durch Anlegung eines Verzeichnisses der im ganzen deutschen Reiche angemeldeten Marken zu erleichtern. Allein bisher ist hierselbst weder von dem Seitens der Gewerbekammer gesammelten Material, noch Üüber⸗ haupt von der Befugniß zur Eintragung von Waaren—⸗ Marken in das Zeichenregister irgend welcher Ge— brauch gemacht. Die gesetzliche Reg
schaftigt
sch 66
elung der ampfkessel⸗ prüfung hierselbst erfolgte, ohne daß der Gewerbe— kammer, wie sie es gern gesehen hätte, die betr. Entwürfe vorher zur gutachtlichen Aeußerung vor— gelegt wurden. So blieben ihre Berathungen über 18d !
28 ) — P
diesen Gegenstand ohne praktisches Resultat.
Den Vorlagen zur Regulirung des Hülfs⸗ kassenwesens durch Reichsgesetz hat die Gewerbe⸗ kammer ein um so regeres Interesse zugewendet, als sie in denselben die Grundlagen für eine gedeihliche Entwickelung des gewerblichen Hülfskasfenwefens erkannte und insbesondere auch aus den Mittheilungen des Reichstagsmitgliedes Dr. Klügmann entnehmen konnte, daß die Entwürfe in den verschiedenen Stadien der Vorberathung eine den faktischen Ver—⸗ hältnissen und den praktischen Beduͤrfnissen, sowie den Wünschen des Gewerbestndes immer mehr entsprechende Gestalt annahmen. :
Der im Auftrage des Reichskanzler⸗Amtes aus⸗ gearbeitete Gesetz⸗ Entwurf, betr. die Stempelung der Silberwaaren, gab der Gewerbekammer Veranlassung, auf Grund der seit dem Erlasse des Lübeckischen Gesetzes über die Stempelung der Silber⸗ waaren gesammelten Erfahrungen in dem seiner Zeit dem Senate überreichten Berichte für eine gleichmäßige Regelung dieser Angelegenheit einzu⸗ treten und demgemäß auch für die hierbei unerläß⸗ lichen Beschränkungen in Bezug auf die Stempel fähigkeit des Silbers und dessen Verarbeitung sich Ausjusprechen, im Uebrigen aber der möglichsten
in dem angemeldeten Waarenzeichen des Beklagten nes Geld Zinfen tragen läßt, zahlt so schnell wie
Freiheit in dem Verkehre mit Silberwaaren u. w.