1876 / 272 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Nov 1876 18:00:01 GMT) scan diff

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ew- Tork, 15. November. Abends 6 Uhr. (FT. T. B)

Waaren bericht,. Baumwolle in Ne- Tork. 12. de. in Ner- Orleans 113. Petroleum in Newm-LTork 26. do. in Fhiladelphis 26. Hehl 5 PD. 60 C. Rother Frähjahrsweizen 1D. 33 C. Mais (old. mired) 60 G. Zucker (Fair refi ing Unscovados] 94. Kaffee Gio) 18. Schmal (Marke Wiler) 115 C. Speck (hort clear) 87 C. Gotreidefracht 6.

Aua , HB d em et. Stelnkohlen - der gan Aktien · gesellsohaft „Vollmond zu Werne bel Langendreer. Bilanz vom 30. Juni er.; s. unter Ins.

der Nr. 270. H nnmdiumgen umd Verlosramgerm.

Hohenzollernsohe Rentenbriese. Ausgelooste Stücke s. unter Ins. der Nr. 270.

Vienenburg nebst Zweigbahn, Magdehbu-g- Wittenberge, Berlin- Lehrte, Stendal-Lelzen, Magdeburg-Oebisfelde: 1,97, 126 M (— 150990 S6). 1. Jaunar bis ust. Oktober 19, 177,72 S 440 499 M; Magde burg-Leipzig und Schönebeck-Stassfart 782,794 M = 71643 t, 1. Januar bis ult. Oktober 7569211 6 (- 282.149 S6): Uelzen-Langv edel 92456 - 4, 294 66 1. Januar bis ult. Ortober S38, 370 M ( 13215 M); Grauhof-Langelsheim- Lautenthal 5,635 i (4 4810 A), 1. Januar bis ult. Oktober 41.576 S —=— 40.751 S6, Hannover-Altentkeken inel. Weet en-Haste und Granhof- Loehne 449 377 M (4 38.3391 46), 1. Januar his ult. Oktober 3,793,790 M ( 1140 819 S); Vienenburg-Grauhof 21, 8419 M (4 5865 C6), 1. Januar bis ust. Oktober 135 524 4 ( 87,975 ½) ;

Brannso d welglscho Eisenbahn. Im Oktober er. 956,271 6 (4 14050 6. 1. Januar bis ult. Oktober 245 641 S6

Eimæahlunmngtem.

Thäringisohe Eisenbahn. 30 0o (letzte) Einzahlung auf die nenen Stamm-Aktien, abzüglich 5 o Zinsen anf bereits geleistete Einz ihlungen (70Mο ) mit 73 4 30 8 vom 1-30. Dezember d. J. bei der Diskonto-Gesellschaft in Berlin; s. Ins. in Nr. 270.

Generalversnmmlungem. 4. Dezembr. Aktien - Gesellschast Eisen- und Stahlwerk an Osnabrück. Ord. Gen. Vers. za Osnabrück; s. Ins. in Nr. 270. F. Sohönheimerscher Bank7erein ia Liqu Ord. Gen. Vers. zu Leipzig; s. Ins. in Nr. 270.

Eisern aka n- Et MInaHrIHenm. Magd burg - Halberstã dier und Hannover -Altenbekener Eisen- bahn. Im Gktober er. Magdeburg Thale. CGöthen re-p. Hellle-

Deutscher Neichs Anzeiger

und

x 002 2 2 —ůᷣ n UQ—ä— -

Theater.

Königliche Schauspiele. Freitag, den 17. November. Opernhaus. (225. Vorstellung.) Die Hochzeit des Figaro. Oper in 4 Abtheilun⸗ gen mit Tanz von Beaumarchais. Musik von Mozart. Anfang halb 7 Uhr. ;

Schauspielhaus. (230. en en m Die Angen der Liebe. Lustspiel in 3 Akten von Wilhelmine v. Hillern. (Comtesse Friederike von Steinbach: Fr. Niemann, als Gast.) Vorher: Rose und Distel. Schauspiel in 1 Aufzug von Herrmann von Schmid. Anfang halb 7 Uhr.

Sonnabend, den 18. November. Opernhaus. (224. Vorstellung.) Lohengrin. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Anfang halb 7 Uhr Erhöhte Preise.

Schauspielhaus. (231. Vorstellung.) Torguato Tasso. Schauspiel in 5 Aufzügen von Welfgang von Göthe. Anfang halb 7 Uhr.

Nallner - Ikeater. Freitag: Wohlthätig⸗ keitsVorstellung. Neu einstudirt: (3. 131. M.:) Berlin, wie es weint und lacht. Hierauf: Papa

at's erlaubt. ö Sonnabend: Z. 53. Male: Drei Monat nach

Dato.

Lictoria- Theater. Direktion: Emil Hahn.

Freitag: Zum vorletzten Male: Die Irrfahrten des Odsyssens. 4

. Erstes Gastspiel der Meininger Hof⸗ schauspieler Fr. v. Meser⸗ Sperner, Ir Pauly, Frl. k Hrn. Nesper, Hrn. Teller. Die Waise von Lowood.

Friedrich-Wilbelnst. Theater. d. folg. Tage: Fatinitza.

Freitag u.

Residenz - Theater. Freitag und folgende

Tage: Die Fremde.

Krolls Theater. Freitag: Zweites Auf⸗ treten der Signora Bianeg Donadio. Die Nacht- wandlerin. Oper in 3 Akten von Bellini. (Amina: Signora Donadio.) Anfang 6, der Vorstellung? Uhr. . und Fremdenloge 6 S , J. Parquet,

rchester und Tribüne 4 M, II. Parquet und Loge 3 (S6, Entrée 1 M6 50 43.

Sonnabend: Des Lebens Mai.

Sonntag: 3. Auftreten der Signora Bianca Donadio.

NMoltersdorf- Theater. Freitag: Zum 5. Male: Die Wilddiebe. (Lastecouères: Emil Thomas. Ginetta: Frl. Lina Mayr.)

Sonnabend u. folg. Tage: Die Wilddiebe.

Stadt- Theater. Freitag: Auf allgemeines Verlangen und wiederum zu halben Kassenpreisen; Ein Gesandtschafts⸗Attaché. Lustspiel in 4 Akten von H. Meilhac. (Graf Trachs; Carl Mittell als Gast) Zum Schluß: Im Thegterburegn. Schwank in Akt von A. Ann. (Carl, Schauspieler: Carl Pander als Gast.)

RKatisnal-Tkeater. Freitag: Gastspiel des Frl. von Vestvali: Hamlet. (Hamlet: Frl. v. Vestvali.)

Sonnabend: Die Waise von Lowood.

Belle Alliance- Theater. Freitag: CGrtra- vorstellung zum Benefiz für Hrn. u. Fr. Wiler kh: Zum 1. Male: Die Marquise von Villette. Driginal⸗Intriguenstück in 5 Akten von Charlotte 8 . ,,,

Sonnabend: Extravorstellnng bei bedeutend er⸗ mäßigten Preisen: Maria Stuart. Trauerspiel in 5 Akten von Friedrich von Schiller.

Sonntag: Erste k n, zu hal⸗ ben Kassenpreisen: Spielt nicht mit dem Feuer! Lustspiel in 3 Akten von G. zu Puttlitz. Anfang präcise 4 Uhr. Ende gegen 6 Uhr.

x0 errꝗs . . r . Deutscher Fersonal-Kalender.

123. RGdJemkber. Jecob Böhme f. Dan. Amadeus Neander *. Friedr. Christ. Schlosser *. Gluck F.

Familien⸗Nachrichten.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann und Compagnie Chef Auer v. Herrenkirchen (Carls⸗ ruhe). Hrn. Major Masuch (Mainz). . Otto v. Bar (Gravenhorst in Westf 5 Hrn. Pastor Walther Buchholz (Breitenberg bei Itzehoe). Hrn. Postinspektor Robert Danziger (Teipzig).

Eine Tochter; Hrn. Hauptmann und Compagnie ⸗Chef Ernst v. Winterfeld (Potsdam). Hrn. Pastor C. Thilo (Werder).

Gestorben: . Major z. D. Hermann v. Hymmen 56 Hr. Sanität ⸗Rath Dr. H. W. Schult⸗ zeiß (Wolmirstedt). Verw. Frau Generalin

inna v. Chamier, ö. Frelin v. Ledebur Königsberg i. Pr). Hr. Pastor Carl Friedrich Sörgel (Nitzahn). Hrn. Pastor H. Wagner Tochter Hedchen (Berlin).

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe. Die Königliche Domäne, Obervor werk

Fiddichow, im Kreise Greifenhagen, bei der Stadt Fiddichow g. / Oder und an einem Bahnhof der im Bau begriffenen Cüstrin⸗Stettiner Eisenbahn belegen, soll im Termin am

29. November vin ge ge hren, Vormittags

r,

in unserem Sitzungszimmer alternativ auf 12 oder 18 Jahre von Johannis 1877 ab anderweitig ver⸗ achtet werden.

; Die Domäne enthält an Fläche 513, 89 Hektare mit ꝛc. 11,409 M6 Grundsteuer⸗-Reinertrag dar⸗ unter 335, Hektar Acker, 76 Hektar Oder⸗Wiesen, 29 Hektar Weide im Oderbruch, 62 Hektar Hoch⸗ weide, welche zum Theil beackert wird. .

Das Pachtgelder⸗Minimum ist für eine 12jäh⸗ rige Pachtperiode auf 13,500 M, für eine 18jährige auf 14,0060 t festgesetzt, und haben . sich vor dem Termine bei unserem Kommissarius, Regierungs⸗Rath von Roeder, über den eigenthüm⸗ lichen Besitz eines disponiblen Vermögens von 0M, 000 M sowie über ihre landwirthschaftliche Quali⸗ fikation auszuweisen. .

Die speziellen Pachtbedingungen sind in unserer Registratur und bei dem jetzigen Pächter, Ober⸗ Amtmann Grundmann, welcher die Besichtigung des Vorwerks gestattet, nachzusehen.

Stettin, den 23. Oktober 1876. 8993

Königliche Regierung, ö Abtheilung für direkte Stenern, Domänen und Forsten. v. Jeetze. 9206 n,, , .

Der Transport derjenigen Akten ꝛc., welche im Dienste des Königlichen Ministeriums für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten innerhalb der Stadt Berlin und deren Umgebung mittelst eines Fuhrwerks an den Ort ihrer Bestimmung und resp. von diesem Orte wieder nach dem Dienstgebäude des Ministeriums zu befördern sind, soll vom J. Jannar 1877 ab unter den in der Geheimen Registratur des Ministeriums, Leipzigerplatz Nr. 19, an den Wochentagen von 12 bis 2 Uhr einzusehenden Be⸗ dingungen, dem Mindestfordernden übertragen wer⸗— den. Anerbietungen wegen Uebernahme des gedach⸗ ten Transports ö spätestens bis zum 15. De⸗ zember d. Is. hierher einzureichen.

Berlin, den 6. November 1876.

Der Minister für die landwirthschaftlichen

Angelegenheiten. Im Auftrage: Marcard.

92821 8 ; r ** fas] Berlin⸗Anhaltische Eisenbahn. Die Lieferung von . Betriebs⸗-Geräthen und Materialien, als: beschlagene WBuchtebäume, Stopfhüämmer, hölzerne Harken mit eisernen Zähnen, Gieß⸗ kannen, Stechschippen, Rohrstithle, Reitsessel, Feilen, Nägel, Schlittenbäume, Hammerstiele, Wuchtbaumhölzer, Handspeichen, Fensterleder, Borstenwaaren, Biasavabesen, Strauchbesen, Leinwand, gepulverter Bimstein, Gummi arabic, Fruchtgummi, Graphit, Glaserkitt, weiße Kreide, Putzpulver, Seilerwaaren, Schneeschippen, Strohdecken, Docht, Weiden⸗ kiepen, Cylinder, Lampenglocken, Lampenteller, Wasserflaschen, Wasserglaäser, Lichte, Plom ben, Desinfektions pulver, Schwämme, Seife, Zünd⸗ hölzer, Photogeène und Karrenschmiere soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden und ist hierzu Termin auf » Donnerstag, den 390. ds. Mts., . Vorm. 11 Uhr, im Büreau der Ober⸗Betriebs-Inspektion, Aska⸗ nischer Platz Nr. 7, Parterre, Zimmer Nr. W hier⸗ selbst anberaumt.

Offerten sind portofrei unter Beigabe der an⸗ erkannten Lieferungsbedingungen, welche nebst Be⸗ darfsnachweisung gegen Erstattung von 59 Ko— pialien in dem genannten Büreau zu haben sind, und unter Beigabe der Proben versiegelt und mit der Aufschrift: ;

„Submisstion auf Lieferung von Betriebs⸗ Geräthen und Materialien“ ö an die Unterzeichnete einzureichen. .

Oeffnung der Offerten wird am 30. d56. Mts. in 3 der etwa erscheinenden Offerenten er— olgen.

Berlin, den 7. November 1876.

Die Ober⸗Betriebs⸗Inspektion. Rönigliche Westfülische Eisenhahn. Neubaustrecke: Ottbergen⸗Northeim.

Die Ausführung der Erdarbeiten, welche zum Anschluß an den Bahnhof Northeim und zur Er⸗ weiterung desselben erforderlich sind, soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.

Die zu bewegenden Erdmassen stellen sich auf 56, 000 Kubikmeter bei 1000 Meter größtem Mit⸗ teltransport. ;

Submissionstermin ist auf

Mittwoch, den 29. November e., Vormittags 10 Uhr,

in dem Abtheilungs-Bureau zu Northeim angesetzt,

woselbst die Pläne und Bedingungen einzusehen,

auch die Submissionsformulare käuflich zu bezie⸗ hen sind. X

Northeim, den 9. November 1876.

Der Eisenbahn⸗Baumeister.

9357

Werkstattsmaterialien öffentlich verkauft werden. Termin hierzu ist auf Sonnabend, den 18. November er., Mittags 12 Uhr,

im unterzeichneten Bureau in Berlin, Breslauer⸗ straße Nr. 17, anberaumt, bis zu welchem die Ge⸗ bote frankirt, versiegelt und mit der Aufschrift: Verkauf alter Werkstattsmaterialien“ versehen, eingereicht sein müssen. . Die Verkaufsbedingungen liegen in den Wochen⸗ tagen im maschinentechnischen Bureau zur Einsicht aus und können daselbst auch Abschriften gegen Er⸗ stattung der Kosten in Empfang genommen werden.

Genn den JT. November 18765. 9218

Maschinentechnisches Bureau.

Gust. Cto. 70 II).

fälischer Steinkohle, in Höhe von ca. 38,000 Ctr., soll im Wege der Submission vergeben werden. Offerten hierauf sind versiegelt, portofrei und mit 33 Aufschrift: „Steinkohlenlieferung“ versehen, is zum

27. November d. J., Vormittags 19 Uhr, zu welcher Zeit deren Eröffnung stattfinden wird, an die unterzeichnete Berg- Inspektion einzu⸗ senden. Die Bedingungen können in der Regi⸗ stratur der Berg⸗Inspektion eingesehen oder gegen Einsendung von 50 8 in Abschrift bezogen werden.

Erfurt, den 8. November 1876. Cto. 81/11.)

Königliche Berg⸗Inspektion. loxrn

(93601

Vollzahlung

Unter Bezugnahme auf unsere

81. Beg nber er ala. also in Baar mit noch ..

für jede Aktie, entweder bei unserer Hauptkasse hierselbst oder bei einem der nachstehenden in Berlin bei Herrn S. Bleichröder oder bei der Bank für Handel und in Hamburg bei den Herren Eduard Frege & Cie. oder bei der Norddeutschen Bank unter Auslsleferung der bezeichneten Interims⸗Quittungen zu leisten und Dagegen die ausgefertigten neuen Aktien⸗Dokumente nebst Dividende⸗Scheinen pro 1877, zahlfällig am 1. Juli 1878 und ff, sowie Talons in Empfang zu nehmen, nachdem darüber die auf den Interims⸗Quittungen vporgedruckte Empfangsbescheini⸗ gung vollzogen worden. Werden mehrere Interims⸗Quittungen präsentirt, so ist denselben ein arithmetisch , , Nummernverzeichniß mit der Unterschrift des Cigenthümers nach Namen, Stand und Wohnort h

at die Nachtheile zu gewärtigen, welche im 5. 8 also lautend:

vernichtet erklärt werden. kanntmachung unter Angabe der Nummern.

Auf besonderen Wunsch kann die Vollzah

Cöln, den 15. November 1876.

eizufügen. Wer die oben eingeforderte Vollzahlun

eingezahlten Raten als der Gesellschaft verfallen und die ö ürsprüngliche Unterzeichnung dem Aktionär gegebenen Ansprü

können von der Direktion neue Aktien age

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

RMheinische ESisenbahn.

auf die neuesten Aktien.

ekanntmachung vom 5. März 1875, betreffend die Emission von 48, 400 Stück 36,360, 000 S6 neuer Stamm-⸗Alktien, sowie auf Grund der in jener Bekanntmachung enthaltenen Emissions⸗Hedingungen, welche auch auf der Rückseite der unterm 15. Dezember 1875 aus⸗ gefertigten resp. ausgereichten Interims-Quittungen abgedruckt sind, ergeht hiermit an die Inhaber dieser Interims⸗Quittungen die Aufforderung, nunmehr in dem Zeitraum vom 21. bis 31. Dezember a. er. auf die erwähnten Aktien die vierte und letzte Einzahlung ad 30,9 5

abzüglich der in den bezeichneten Bedingungen speziell berechneten Zinsen bis

ö n

268 25. 198 4 75 8 Bankhäuser: ndustrie,

g nicht bis inkl. 31. Dezember dieses Jahres leistet, der mehrerwähnten Bedingungen angedroht sind,

„Wer mit den , , im Rückstande bleibt, hat eine Kon⸗ ventionalstrafe von 1000 der ausgeschriebenen Rate, deren Za r und 3 Vortheile der Gesellschaft verwirkt. Ist die Aufforderung zur Zahlun mindestens drei Mal in den hierzu statutgemäß bestimmten öffentlichen Blättern, das letzte Ma wenigftens vier Wochen vor dem für die Einzahlungen gesetzten Schlußtermine, bekannt gemacht worden, die Zahlung aber demungeachtet noch immer nicht erfolgt, so steht es der Direktion frei, entweder der den einzahlbaren Betrag der Aktien nebst Konventionalstrafe und Verzugszinsen ge⸗ richtlich einzutreiben oder aber hierauf zu verzichten. Im letzteren Falle müssen die bis dahin

Zahlung im Rückstande geblieben ist

die Ratenzahlungen sowie durch die e auf den Empfang von Aktien für

Eine solche Erklärung erfolgt nach dem Beschlusse der Direktion durch öffentliche Be⸗

An die Stelle der für verfallen erklärten Aktien

eben werden. ; V ung und der Eintausch der Aktien gegen die Interims⸗

Quittungen auch schon vor dem 21. Dezember er. stattfinden, jedgch nur bei unserer Haupt-Kasse hier⸗ selbst und ohne befondere Zinsvergütung für eine solche Vorauszahlung.

Die Direktion.

9359

2 ö Cntthus⸗Großen

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachungen vom 29. Februar, 24. Mai und 15. August d. Js. werden Inhaber der untenverzeichneten Interims⸗ scheine zu den Cottbus⸗Großenhainer Stamm⸗ und Prioritäts-Stammaktien Litt. B., welche die am 1. April, 1. Juli und 1. Oktober d. J. fällig gewesene dritte, vierte und fünfte Einzahlung à 29 für jede Aktie noch nicht geleistet haben, hiermit aufge⸗ fordert, die restirenden Einzahlungen nebst 5 Ver⸗ zugszinsen vom 1. April resp. 1. Juli und 1. Okto⸗ ber ab und einer Conventionalstrafe von 10 06 des fälligen Betrages bis spätestens den 31. Dezem⸗ ber d. J., Abends 6 Uhr, bei der Gesellschafts⸗ Hauptkasse zu Cottbus zu leisten, widrigenfalls ge— mäß den Bestimmungen in §. 4 des Gesellschafts⸗ Statuts die Inhaber der betreffenden Interimsscheine jeden Rechtes gus denselben verlustig gehen, und die , Scheine öffentlich für nichtig erklärt werden.

Es restiren die dritte, vierte und fünfte Ein⸗ zahlung auf die Interimsscheine zu den Prioritäts— Stamm⸗AUktien:

Litt. B. Nr. 15185. 15186. 15187. 15188. 15189. 151990. 15191. 15192. 15193. 15194. 15195. 15196. 15197. 15198. 15199. 15200. 15201. 15202. 15203. 15204. 15205. 15206. 15207. 15208. 17146. 17147. 6 17149. 18999. 19000. 24967. 24968. 24969.

4970;

die vierte und fünfte Einzahlung auf die In⸗ terimsscheine zu den Stamm⸗Aktien Litt. B. Nr. 161653. 1Ji64; f

die dritte, vierte und fünfte Einzahlung auf den Interimsschein zu der Stamm-Aktie Nr. 10025

die vierte und fünfte Einzahlung auf die In⸗ terimsscheine zu den Stamm⸗Aktien Nr. 14784. 14785. 14786. 14787. 14788. 14789. 14790. 14791. 14355. 14755. Cottbus, den 13. November 1876. (20to. 126,11.) Der Aufsichtsrath der Cottbus Großenhainer

Eisenbahn⸗Gesellschaft. Otto Freiherr von Welck,

Hahn.

Vorsitzender.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die Kreiswundarztstellen des Stadt⸗ und Landkreises Trier 68 vakant. Bewerber um dieselben wollen innerhalb 2. Monaten ihre des— fallsigen Gesuche an uns einreichen.

Trier, den 7. Oktober 1876. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

loss Thüringische Eisenbahn. Einnahme bis ultimo Oktober 1876. im Personen⸗· im Güter⸗ in erkehr: Verkehr: Summa: A. Stammbahn: l M0. Mt. 1876. .. 479,922 953,022 1,423,644 1875... 452,270 932,162 1,384,432 daher mehr 18,355 208606 359,212 bis ult. Ot De Ts, d d, , ss T s? ö 1875 . 4,574,222 8,328, 894 12,903, 116 daher mehr 196,959 78,612 239,571 B. Dietendorf⸗Arnstädter 3e, ehm, Oktober 1876... 4,618 7, 80 12,420 1, daher mehr 409 1ů227 1,636 bis lt. Sf TVs Tü, , sss . 1875 46,259 68,889 114,948 daher mehr 1,556 35735 7785 0. . Zweigbahn. Oktober 1876... 27,464 4, i182 74, 646 e. 1875... 26,022 53,654 79,676 daher mehr 1,147 weniger . bis ult. Ott. 1876 250,987 474,663 k 1875 246,494 515,664 daher mehr 3,595 p. . m wich 3 nah Gera⸗ ter Zweigbahn. 1876... 30900 3. iSi5 . 6 416606 daher mehr 1773 11,24. bis ult. Oft. 1876 255,426 531,419 . ö 1875 257,972 502, 480 daher weist Tide - = mehr 28, 939 vorbehaltlich späterer Feststellung. Erfurt, den 15. November 1876.

Oktober

5930

724,750 62.158

7 108

7, 853 2 333 0 D 8 .

Oktober

.

Die Direktion.

förderung an die Telegraphenanstalt ihres

. . —— . F 9 Königlich Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Die Lieferung des für das Königliche Salzwerk k die 3 1 8. fi Frank⸗ bei Erfurt in der Zeit vom 1. Januar 1877 bis . furt a. / O., Breslau und Lauban lagernden alten Ende März 1878 erforderlichen Bedarfs an west⸗

Vas Abonnement beträgt 4 M 650 9 für das Vierteljahr.

Insertionspreis fur den Raum einer Arnuhzeile 80 9

Alle Bost · Anstalten des Ju- und Auslandes neh inen Kestellung an; für Ggerlin außer den Host-Austalten auch die Expedition: SW. Wilhelmstr. No. 32. 1

M 272X.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Pfarrer Luyken zu Berge im Kreise m den Rothen Adler Orden vierter Klasse; dem Förster Leh nardt zu Klink im Kreise Oppeln und dem pensionirten Kreisgerichts⸗ Exekutor und Boten Wannske zu Polnisch⸗Lissa das All⸗ gemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Proviantmeister, Rechnungs⸗Rath Richter zu Metz, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, sowie dem Schullehrer Babel zu Vergaville im Kreise Chäteau⸗Salins und dem Königlich sächsischen Kreis⸗-Qber⸗Gensd'armen Fichtner zu e 3 den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst n dem Kammer⸗Musikus Paul Wieprecht zu Berlin die Erlaubniß zur Anlegung der von des Königs von Bayern Majestät ihm verliehenen Ludwigs⸗Medaille, Abtheilung für Wissenschaft und Kunst, zu ertheilen.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Annahme von Telegrammen durch die Landbrief— träger.

Um den Bewohnern des flachen Landes die Benutzung des Telegraphen zu erleichtern, wird vom 1. November ab ver⸗ suchsweise die Einrichtung getroffen, daß die Landbriefträger auf ihren Botengängen vom Publikum Telegramme zur Be⸗ ohnortes, bez. estellgange belegene Telegraphen⸗

an eine etwa auf ihrem Auf die Zustellung von Telegrammen

anstalt übernehmen. 964 der Landbriefträger in jedem einzelnen Falle höchstens 5 Minuten warten. Außer der Gebühr für das betreffende Telegramm hat der ö,, für den gedachten Dienst den Satz von 19 Pfennigen für jedes einzelne Telegramm zu erheben. Aufgabeformulare zu Telegrammen führt der Land⸗ briefträger mit sich, und verabfolgt f behufs Niederschrift der von . zu übernehmenden Telegramme unentgeltlich. erlin W., den 27. Oktober 1876. Der General-⸗Postmeister.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisher im Revisions-Kollegium für Landeskultur— Sachen als Hülfsarbeiter beschäftigten Regierungs-Rath Schneider zum Geheimen Revisions-Rath und Mitglied des gedachten Kollegiums zu ernennen; und dem preußischen Mitgliede der Direktion der Main⸗ Neckar⸗Eisenbahn. Direktorlal⸗Rath Dr. Conrad Rödiger u Frankfurt 4. M., den Charakter als Geheimer Regierungs— ath zu verleihen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Der Zeichenlehrer Abb ist zum Gewerbeschullehrer er—

nannt und an der Königlichen Gewerbeschule zu Potsdam an— gestellt worden.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 17. November. Se. Ma je stät der Kaiser und König und Se. Kaiferliche und König— liche Hoheit der Kronprinz wohnten, laut telegraphischer Mel—⸗ dung, am Mittwo Abend dem Diner im Familiensalon des Herzoglichen Schlo es in Sagan, und hierauf im Theater— saale einer von itgliedern des Breslauer Lobe⸗Theaters veranstalteten Theatervorstellung bei. Um 101/ Uhr wurde das 5 3

estern Vormittag 10 Uhr besichtigten Se. Majestät der Kaiser das Herzogliche Schloß, und unterna 6. sodann eine Promenade im Park. Um 12 Uhr B Minuten erfolgte die Abreise vom Bahnhofe, bei welcher Se. Majestät die Uniform 6 Kürassier⸗Regiments ange⸗ legt hatten, und Nachmittags kurz nach 31 / Uhr die Ankunft in Breslau, von wo Se. Majestät, nachdem Allerhöchstdieselben die Begrüßung der Militärbehörden entgegen genommen hatten, um 31½ Uhr nach Pleß weiter fuhren.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗-Königin empfing . in Coblenz den Besuch Sr. Königlichen een des Großherzogs von Sachsen und dessen Tochter, der Prinzessin Elisabeth, welche heute das Residenzschloß wieder verlaffen aben. Ihre Majestät war im Eoncert des Coblenzer ; u Jnftitii t amber und empfing gestern die verwittwete Fürstin von Wied.

Berlin, Freitag,

gothische

Ueber den Empfang Sr. . des Kaisers und Königs in Sagan meldet die „Schles. Itg.“ von dort unter dem 15. d. M.:

Auf allen Straßen, besonders auf denjenigen, durch welche der Weg vom 6 e aus direkt zum Schlosse 66 sind die Häuser mit Festons und Kränzen, Teppichen und fonstigen Dekorationsgegenständen geschmückt, und Guirlanden von Tannenzweigen und Fichtenreisern in großer , keit über die 4 gezogen. der Sorauer Brücke und dem Schloßplatze sind hohe, mit R umwundene, an den Spitzen mit Fähnchen erer, Rüstbäume aufgerichtet und durch weite k von Tannengrüngewin den verbunden. Vom Eingange des San, s zum Hauptportale des ,. stehen in kleinen Entfernungen von einander hohe, mit vergoldeten Spitzen gezierte Stäbe, verbunden und unischlungen von tiefgrünen Fichtenguirlanden. Ganz beson⸗ ders kunstvoll sind die reichen grünen Gehänge am Portale selbst. Eine auf dem . von der Stadt errichtete Ehrenpforte trägt auf der leite die Inschrift: „Will⸗ kommen!“, ö man * der Stadtseite die Worte liest: „Kehre bald wieder!“ An allen öffentlichen Gebäuden und einer großen Zahl von

ern wehen Fahnen in den deutschen, preußischen, oglichen und Saganer Far⸗ ben. Zahlreiche Büsten und er des Kaisers und des Kronprinzen, . der Germania und der Siegesgöttin mit den Jahreszahlen 1813 und 1870 prangen in den Fenstern. Mannigfache Transparente bekunden mit ihren ernsten und heiteren Reimen die warme Vaterlandsliebe der Bürger von Sagan. Bei der für die hiesigen Verhältnisse großartig zu nennenden Illumination hat Arm und Reich mit gleicher . sich betheiligt; Iluminationskörper in den verschiedensten Größen und Formen, als Adler, Kronen, W, eiserne Kreuze, Sernfinügen, Pyramiden, Kränze u. dgl. prangten im herrlichsten Lichtglanze. Die Ankunft Sr. Majestät auf dem . wurde der Stadt durch drei Kanonenschüsse verkündet. ährend der Einfahrt des Kaisers in die Stadt erklangen die Glocken und begann die festliche Illumination der Straßen, zu der drei weitere Kanonenschüsse das Zeichen gaben. Zahlreiche n , Flammen und Feuerwerkskörper strahlten ihr ma⸗ gisches Licht auf den Kaiserlichen Zug. Unter nicht enden⸗ wollenden jubelnden Zurufen der in großen Schaaren anwe⸗ senden Stadt- und Landbevölkerung gelangten Se. Majestät mit Allerhöchstihrer Begleitung, im Vierzuge aus dem Sattel gefahren, langsam zum Herzoglichen Schlosse und schienen sichtlich erfreut über die Beweise allgemeiner Anhänglichkeit.

sammen.

Im weiteren Verlaufe seiner gestrigen Sitzung führte der Deutsche Reichstag die Verhandlung über den Gesetzentwurf bezüglich des Schutzes nützlicher Vogelarten zu Ende und überwies die Angelegenheit einer Kommission. An der Debatte , ich noch weiter die Abgg. Dr. Dohrn, v. Maltzan⸗Gültz und Dr. Reichensper⸗ e e, fh, sowie der Antragsteller Fürst zu Hohenlohe⸗Lan— genburg. Den Schluß der Verhandlungen bildete die Be⸗ rathung des Antrages des Abg. Mosle und Genossen: „Der Reichstag wolle beschließen; den Herrn Reichskanzler zu ersuchen: dem Reichstage baldthunlichst einen Ge . tzen twurf vorlegen zu lassen, welcher in Ausführung der Reichsverfassung (ÄUrt. 4 Nr. 9 und Art. 54) die Verwaltung der Seeschiff— nr hen an den Küsten und anf den Flußrevieren, oweit dieselben von Seeschiffen befahren werden, einer ein⸗ heitlichen Regelung unter Oberaufsicht des Reiches unterzieht.“ Der Abg. Mosle motivirte seinen Antrag namentlich durch den Hinweis auf die Geschichte des Versuches, den die vier Staaten Preußen, Oldenburg, Bremen und Hamburg gemacht aben, um die Regelung der Weserschiffahrtszeichen . ühren, ein Versuch, der big r e achtjähriger Verhand⸗ ungen gescheitert sei. Der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Hofmann, sprach sich gegen die Resolution, wie folgt, aus:

s handelt sich bei der vorliegenden Resolution um die Frage, in welcher Weise am zweckmäßigsten von derjenigen Kompetenz Ge⸗ brauch gemacht werden kann, welche der Reichsgewalt in Beziehung auf die Seeschiffahrtszeichen beigelegt worden ist. Bekanntlich ent hielt die Reichsverfassung ursprünglich keine Bestimmung, wodurch das Reich ermächtigt gewesen wäre, diesen Gegenstand in den Kreis seiner Gesetzgebung oder Beaufsichtigung zu ziehen. Erst durch das Gesetz vom März 1873 wurde die Verfassung dahin geändert, daß das Reich auch diese Kompetenz erhielt. ie Frage, in welcher Weise von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht werden soll, läßt sich nicht nach allgemeinen theoretischen Ansichten entscheiden, fondern es ist dabei nöthig, bah man die praktischen Bedürfnisse des Schiff⸗ fahrtsverkehrs ins . sasse. Dies, meine Herren, ist bisher von Seite des Reichskanzler⸗Amtes geschehen. Es ift keineswegs richtig, wie der Herr Vorredner behauptet hat, daß zur Aus=

hrung der Reichsverfassung bezüglich der Seeschiffahrtszeichen eit dem Jahre 1873 von Seiten der Reichsverwaltung nichts ge⸗ ie,. sei. Der Herr Vorredner selbst hat bemerkt, ka der Zu⸗ tand der Seezeichen an der Nordsee im Jahre 1873 noch ein erf. loser gewesen sei. Er selbst hat ihn mit dem Zustande der Schiff⸗ fahrtszeichen in der Turkei verglichen. Der Herr Vorredner bat ferner anerkannt, daß dieser Zustand jetzt wefentlich gebessert fei.

den 17. Nopemher, Abends.

Der, Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu—

1876.

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Er hätte sich wohl sagen können, daß der Grund dieser Besserung darin liegt, daß das Reich die Kompetenz erworben hatte, die See⸗ , zu beaufsichtigen und seiner Gesetzgebung zu unterwerfen.

lerdings ist eine Gesetzes vorlage binsichtlich der Seeschiffahrts⸗ zeichen bisher an den Rei stag nicht gelangt, aber aus dem einfachen Grunde nicht, weil ein Bedüurfniß dazu nicht vorlag. Dagegen ist es der Reichs regierung gelungen, durch ihre Einwirkung auf die Einzelstaaten, denen die Verwaltung der Seeschiffahrtszeichen zusteht, die Besserung des Zustandes herbeizuführen, die der Herr Vorredner zu meiner Befriedigung selbst anerkannt hat, und ich darf dem hohen Hause vielleicht noch Näheres darüber mittheilen. Es mußte zunächst der Reichsverwaltung daran liegen, die Leuchtfeuer an der Nordseeküste zu vervollständigen. Zu diesem Zwecke hat die Reichs⸗ regierung es unternommen, eine Vereinbarung unter den betheiligten Staaten he, ,, . und es ist dies in der Weise gelungen, daß durch eine Uebereinkunft, die unter Mitwirkung der Reichsgewalt zu Stande kam, . Preußen. Oldenburg, Hamburg und Bremen das Leuchtfeuerwesen an der Nordsee geregelt wurde. Es sind in Folge dieser Uebereinkunft zwei neue Leuchtthürme gebaut, der eine auf Norderney und der andere auf Amrum; und zwei neue Leuchtschiffe aufgelegt, das eine am Borkum-Riff und das andere vor den Mündungen der Jade und der Weser. Es sind noch weitere Verbesserungen der Leuchkfeuer damals vereinbart wor⸗ den, die aber bis jetzt noch nicht ausgeführt werden konnten, weil neuerdings wieder Vorschläge zu neuen Verbesserungen in diefer Hin⸗ sicht gemacht worden sind.

Auch ein anderer Vertrag war für die Reichsverwaltung Gegen— stand des lebhaftesten Interesses und gab ihr Anlaß zu fortwährender Einwirkung auf die betheiligten Staaten. Das ist der von dem Herrn Vorredner erwähnte Vertrag über die Schiffahrtszeichen auf der unteren Weser. Ueber diesen Gegenstand war von den betheilig⸗ ten Seeuferstaaten wohl schon 10 8 fruchtlos verhandelt worden. Es gelang endlich unter Mitwirkung der Reichsgewalt auch hier einen Vertrag zu Stande zu bringen. Dieser Vertrag geht dahin, *. die betheiligten Uferstaaten , Oldenburg und Bremen auf gemeinschaftliche Kosten die Schiffahrtszeichen auf der unteren Weser unterhalten, daß sie, um diefe Kosten zu decken, eine Schiff⸗ fahr isabgabe erheben und zu dem Rest, der durch die Abgabe etwa nicht gedeckt wird, nach einem gen fen vereinbarten Maßstabe bei⸗ tragen. In en r Vertrage haben sich dieselben Stagten aber auch verpflichtet, für den Fall, daß das Reich die Unterhaltung des Leuchtthurms und Leuchtfeuers auf der Insel Wangerooge, sowie die Anlage und ner geltun⸗ von Strandbefestigungen daselbst auf seine=— Kosten übernähme, hierzu gewisse Beiträge zu . Leider, meine Herren, ist dieser Vertrag, um mit dem Herrn Vorredner zu sprechen, an dem liberum veto eines Staats bis jetzt gescheitert. Dieser Staat ist Bremen. Obwohl der Senat von Bremen den Vertrag mit abschloß und ihn der Bürgerschaft vorlegte, hat letztere bis jetzt ihre Zustimmung versagt, und zwar, wenn ich nicht ö irre, auf Antrag des Hrn. Abg. Mosle. Die Resolution, wie sie hier gefaßt ist, überläßt die Verwaltung der Seeschiffahrtszeichen den Einzelstagten; denn wenn die Herren An—⸗ tragsteller etwas anderes beabsichtigt hätten, so würden sie nicht haben sagen können, daß das Reich die „Oberaufsicht“ führen folle. Wenn aber dem Reiche nur die Aufsicht bleiben soll, 2 die Verwaltung der Seezeichen selbst den Einzelstaaten wie bisher zu⸗ steht, so kann unmöglich das Reich die Kosten übernehmen. Eine Uebernahme der Kosten auf das Reich wäre nur unter der Bedingung zulässig, daß auch die Verwaltun der Seeschiffahrtszeichen in die Hände des Reichs überginge. Bleibt die Verwaltung der Seeschiff⸗ fahrtszeichen, wie es hier vorgeschlagen ist, in der Hand der Einzel⸗ staaten, dann würde das Reich bei der Regelung des Kostenpunktes im Wege der Gesetzgebung doch nichts thun können, als auf eine richtige Art die Kosten unter den einzelnen Seeuferstaaten zu repar⸗ tiren. Es würde also beispielsweise, wenn das Reich im Wege der Gesetzgebuug die Seeschiffahrtszeichen auf der Unterweser einer einheitlichen Regelung“, wie es die Herren Antragsteller wün⸗ chen, unterzöge, aller Wahrscheinlichkeit nach die übereinstimmende

nsicht der Bundesregierungen und des Reichstages dahin gehen, daß der Stadt Bremen diejenige Last aufzuerlegen, die ihr in jenem Vertrage zugedacht ist. Ich betone diesen Punkt deshalb so sehr, weil, wie mir scheint, bei der Bremer Bürgerschaft der Gedanke be⸗ steht, man würde dann, wenn diese Sache reichsgesetzlich regulirt würde, einen Theil der Kosten von sich abgewälzt sehen. ch möchte hier erklären, daß eine solche Meinung keinen that— sächlichen Anhaltspunkt hat, und ich möchte den Herrn Vorredner dringend ersuchen, seinen nicht geringen Einfluß bei der Bürgerschaft von Bremen dahin anzuwenden, daß nicht mit Rücksicht auf eine solche ganz ungewisse Aussicht der Vertrag, den die anderen Staaten, wenigstens soweit es auf die Regierungen ankommt, bereits genehmigt haben nicht von Bremischer Seite allein verworfen werde.

Ich darf, weiter anführen, daß bei der Insel Wangerooge die , . in der Lage war, eigentlich über die Verfassung hinaus direkt i. weil Gefahr auf dem Verzuge

war. Es sind, wie dem hohen Reichstage bekannt ist, der ja die Kosten dazu bewilligt hat, Strandbefestigungen ee n worden, um die Seeschiffa 15 die dort im höchsten Grade bedroht waren, zu erhalten. Wir offen und erwarten, daß die betheiligten Staaten und darunter auch Bremen nach Maßgabe des von mir bereits erwähnten Vertrags, den Theil der Kosten, der nach dem Vertrage auf sie fällt, dem Reiche demnächst zurückerstatten werden. Auch in Bezug auf die Ostsee ist das Reichskanzier⸗Ämt nicht unthätig gewesen; auch dort sind manche Vervollstandigungen im Leuchtfeuersystem schon , d worden, und es schweben die Verhgndlungen über weitere derartige Verbesferungen des Systems der Seeschiffahrtszeichen. Der. Herr Vorredner hat auch noch einen anderen Punkt be⸗ rührt, hinsichtlich dessen er. int, daß eine gesetzliche Regelung erfolgen möge, d. i. eine gleichmã i Bezeichnung des Fahrwassers. Au 1 at das Reichskanzler⸗Amt sich bereits mit dem Ge⸗ gn tande eingehend beschäftigt. Es ist allerdings das Be⸗ ürfniß vorhanden, daß die Tonnen, durch die das Fahr⸗ wasser bezeichnet wird, auf den verschiedenen Wasserstraßen diefelbe Bedeutung haben. Das Reichskanzler⸗Amt hat bereits alles vorbe⸗ reitet, das Material gesammelt, um diesen Gegenstand einheitlich, womöglich nicht blos kr Deutschland, sondern auch mit den anderen