1876 / 274 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Nov 1876 18:00:01 GMT) scan diff

in den Mrozeßordnungen der einzelnen Länder selbst, geregelt worden sind. Ich verweise in dieser Beziehung beispielsweise auf die bave⸗ rische Oer neh , Was in dem Gerichtsverfassungsgesetzentwurfe enthalten ist, ist theils in der bayerischen n D novelle vom 10. November 1848, theils in der baperischen Civilprozeßordnung vom 2 April 1869 und in dem dazu gehörigen Einführungsgesetze geregelt.

Wenn die verbündeten Regierungen es vorgezogen haben, jene Grundlinien der Gerichtsverfassung formell in Einem Gesetze unter dem Titel, „Gerichtsverfassungsgesetz' zu vereinigen, so hat dies seinen Grund einfach in dem Umstande, daß gleichzeitig mehrere Prozeßordnungen zu machen waren, 4 eine Civil⸗ und eine Strafprojeßordnung den Gegenstand gesetzgeberischer Thätigkeit bilden. Aus Überwiegend Zweckmäßigkeitsgründen und lediglich aus dem Grunde, um nicht genöthigt zu sein, bei sehr vielen Fällen in jedem Gesetze das Nämliche sagen zu müssen, sind die fraglichen Bestim⸗ mungen in einem besonderen Gerichtsverfassungsgesetze vereinigt, dessen Vorschriften außerdem eben so sehr, ohne gegen die Natur der Sache oder gegen die bisherige legislative Praxis zu verstoßen, in den Pro⸗ zeßgesetzen selbst und in den Einführungsgesetzen hierzu hätten ge⸗ troffen werden können.

Es folgte Titel 1: „Gexichtsbarkeit“, dessen 5. 1 bereits am 17. d. M. erledigt ist.

§. 2 lautet:

„Vor die ordentlichen Gerichte gehören alle bürger lichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen, für welche nicht entweder die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten begründet ist, oder reichsgesetzlich besondere Gerichte bestellt oder zugelassen sind“.

Der Abg. Dr. Hänel sprach den Wunsch aus, die Kommission hätte die Befugniß der Landesgesetzgebung, bürgerliche Streitigkeiten dem ordentlichen zu entziehen, durch das Erforderniß des Nach⸗ weises, daß ein öffentliches Interesse konkurrire, einge⸗ schränkt, und daß in Strafsachen diese Befugniß der Landesgesetzgebung niemals eingeräumt werde. Der Referent Abg. Miquer bestritt, daß durch die ,, . Nachweises, daß ein öffentliches Interesse konkurrire, die gegenwärtige Unklarheit und Unsicherheit über die der Vorredner klage, be⸗ seitigt werde. 8. 2 wurde hierauf in der Fassung der Kom⸗ mission angenommen. 8. 3 zählt die gesetzlich zugelassenen besonderen Gerichte auf, von diesen hat die Kommission die Gemeindegerichte gestrichen.

Hierzu beantragten Abg. Dr. Blum und Genossen:

Die Regierungsvorlage: „Gemeindegerichte, insoweit denselben die Entscheidung über vermögensrechtliche Ansprüche obliegt, deren Gegenstand in Geld oder Geldeswerth die Summe von sechzig Mark nicht übersteigt“ wiederherzustellen mit folgendem Zusatz: „jedoch mit der Maßgabe, daß gegen die Entscheidung der Gemeindegerichte das Rechtsmittel einer Berufung an die ordentlichen Gerichte stattfindet und daß der Gerichtsbarkeit des Gemeindegerichts, als Kläger oder Beklagter, nur Personen unterworfen werden dürfen, welche in der Gemeinde den Wohnsitz, eine ,,, oder, im Sinne der §8§. 18, 21 der Civilprozeßordnung, den Aufenthalt haben.“

Der Abg. Dr. v. Euny stellte hierzu den Unterantrag:

Die Gemeindegerichte zuzulassen, mit der Einschränkung, daß ihre Urtheile erst rechtskräftig werden, wenn innerhalb einer gesetz= lich festgesetzten Frist nicht die . des ordentlichen Rechts⸗ wegs bel dam kompetenten Gericht angemeldet ist.

Die Abgg. Hölder, Dr. Blum und Schmid Stuttgart) traten entschieden für den Blumschen Antrag ein, der Abg. Gaupp bekämpft denselben und die Abgg. Römer (Württem⸗ berg, Dr. Lasker, der Referent Abg. Miquel, sowie der Bundes⸗Kommissar Geheimer Ober⸗Justiz⸗-Rath Kurlbaum II. vertraten das Amendement v. Cuny. Der Bundes-⸗-Bevoll⸗ mächtigte für Württemberg, Ober⸗-Tribunal-⸗Rath v. Kohl⸗ haas, erklärte: ;

Meine Herren! Ich bedaure, daß ich Sie in dieser? späten Stunde noch für eine kurze Spanne Zeit um Ihre Aufmerksamkeit bitten muß. Erlauben Sie mir, daß ich den Antrag zunächst der Herren Abgg. Blum und Genossen vom Standpunkt der württem⸗ bergischen Regierung aus mit wenigen Worten unterstütze. Meine Herren! Ich will dem Hrn. Abg. Dr. Römer nicht auf seinem histo⸗ rischen Exkurse folgen, ich will bei diesem Jahrhundert stehen bleiben. Erlauben Sie mir, Ihnen zu sagen, daß das Stück württembergischer Gemeinde⸗ Gerichtsbarkeit, um welches es sich hier handelt, nur ein Theil eines umfassenderen Systems von Institutionen ist. Die württembergischen Gemeinde⸗ gerichte haben bis auf den heutigen Tag nicht blos ein Stück Civil⸗ gerichtsbarkeit, sie haben die ganze freiwillige Gerichtsbarkeit. Sie haben das ganze Mahn- und Exekutionsverfahren, und ich darf wohl sagen, daß die Gemeinden gerade auf diesen Gebieten, unterstützt durch einen tüchtigen Gemeindebeamtenstand, Befriedigendes und Anerkennenswerthes geleistet haben. Es mag wohl damit zusammen⸗ hängen, meine Herren, daß man, so oft man an die Reform der Justiz gegangen ist, doch immer für nöthig erachtet hat, den Gemeinde⸗ behörden noch ein Stück der streitigen Civilgerichtsbarkeit zu belassen. So ist es gekommen, daß auch nach dem Jahre 1868 die Gemeinde⸗ behörden noch die Gerichtsbarkeit in geringfügigen Streitigkeiten, in Forderungssachen bis zu 30, 20 und 15 Gulden mit der Maß⸗ gabe behalten haben, daß auswärtige Parteien, Parteien, welche der Gemeinde nicht angehören, dem Gerichtszwange der Gemeindebehörden nicht unterworfen sind. So wird es Sie auch nicht Wunder nehmen, meine Herren, daß vor nicht langer Zeit . Beschluß der Kammer, der Abgeordneten er⸗ gangen ist, von welchem in Ihrer heutigen Diskussion schon mehr⸗ mals die Rede war. .

Meine Herren, mit dem Wunsche, welchen dieser Beschluß der Kammer der Abgeordneten an die Regierung gebracht hat, ist die württembergische Regierung sachlich einverstanden, einverstanden aus organisatorischen Gründen, einverstanden auch aus Rücksicht für die Interessen der Staatsangehörigen. Or janisatorisch kommt in Betracht, daß die Gemeindegerichte bis jetzt einen sehr namhaften Theil derjenigen Streitigkeiten erledigt haben, welche künftig, wenn die Gemeindegerichte wegfielen, von den Amtsgerichten zu erledigen wären. In den Jahren 1872 bis 1875 (4 Jahre), fallen auf die Gemeindegerichte bei einer Zuständigkeit bis zu 15, 20 und 30 Gulden 56,009 Strei⸗ tigkeiten, auf die Amtsgerichte bei einer Kompetenz bis zu 200 Gul— den 800M) Streitigkelten. Es leuchtet ein, meine Herren, daß, wenn die Gemeindegerichtsbarkeit wegfällt, eine namhafte Personal⸗ verstärkung bei den Amtsgerichten de, ,, werden wird, und das ist um so emfindlicher in ein em Lande, in welchem schon jetzt der bei der jetzigen Organifgtion nothwendige Bedarf vielleicht nicht gedeckt . . jedenfalls ein Ueberschuß über denselben nicht vor⸗

anden ist.

Meine Herren! Die betheiligten Parteien, die Rechtsuchenden aber in erhalten dem Verfahren vor den Gemeindegerichten die Möglichkeit, Streitigkeiten über ganz kleine Forderungen, Streitigkeiten, welche ohne unverhältnißmäßigen Aufwand von Zeit und Kosten vor dem entfernten Amtsgerichte nicht verfolgt werden könnten, an Ort und Stelle in einem fast kostenlosen Verfahren zum Austrag zu bringen. Die Gemeindebehörden sind vermöge ihrer Kenntniß der Personen und ihrer Verhältnisse besonders geeignet, auf eine güt⸗ liche Beilegung der Streitigkeiten hinzuwirken; sie erledigen auch den größten Theil der Streitigkeiten im Wege des. Vergleiches. Indessen, meine Herren, auch ihre ur⸗ urtheilende Thätigkeit darf wohl erwähnt werden. 1872 bis 1875 haben die Gemeindegerichte 14,000 Streitigkeiten durch Urtheil erledigt und dagegen e. nur in 448 Fällen Rechtsmittel an die Staatsgerichte erhoben worden. Das Rechtsmittel ist allerdings eine Art Kassationsrekurs, der aber erhoben

Verfahren

In den Jahren

unrichtigen An⸗

en jeder Verle ung, e un 6

Auslegung eines Gesetzes, erg gefalligst bemerken wollen, der erhoben werden kann sowohl chriftlich als mündlich und der zu seiner Durchführung eines Rechts = anwaltes überall nicht bedarf. Deshalb, glaube ich, kann hieraus wohl geschlossen werden, daß die Urtheile der Gemeindegerichte im * und Ganzen wenigstens den Anforderungen einer verständi- gen Billigkeit entsprochen haben und von diesem Gesichtspunkte aus die Rechtsuchenden befriedigt haben. ö .

Meine 6 Mit diesen Thatsachen und statistischen Ziffern werden Sie sfelbst in der Lage sein, das ungünstige Urtheil des Herrn Vorredners gebührendermaßen zu berichtigen. Erlauben Sie mir, beizufügen, daß die Gemeindevertretung, welche das Gemeindegericht bildet, denn doch nicht in Württemberg, wie der Hr. Abg. Gaupp gemeint hat, aus Tagelöhnern besteht; es besteht aus dem lebens- länglichen Gemeindebeamten und den periodisch gewählten Gemeinde⸗ räthen, welche in der Regel doch zu den vermöglicheren und ange⸗ seheneren Gemeindebürgern zählen. ; ;

Meine Herren! Die württembergische Regierung ist sich bewußt, gegenüber dem vorliegenden Gesetzentwurfe und den Be⸗ schlüßen Ihrer Kommission niemals aus dem Auge verloren zu haben, daß es sich hier um ein großes Gesetz⸗

ebungswerk, um eine einheitliche deutsche Rechtsgesetzgebung a n. welcher gegenüber partikuläre Wünsche nur mit äußerster Beschränkung geltend gemacht werden können. In dieser Erwägung hat die württembergische Regierung den im Lande laut gewordenen Wünschen nach Erhaltung der gesammten württembergischen Einrich⸗ tungen auf dem Gebiete des Mahn⸗ und Exekutionsverfahrens ihre Unterstützung verfagt, weil sie der Ansicht war, daß eine derartige Forderung dem einheitlichen deutschen Gesetzgebungswerke n, . nicht nur nicht durchgesetzt, sondern nicht einmal aufgestellt werden könnte. Der Gemeindegerichtsbarkeit aber, um welche es sich hier handelt, der Gemeindejustiz über geringfügige Forderungen zwischen Gemeinde⸗Angehörigen kann die Regierung mehr als eine lokale Be⸗ deutung nicht beimessen. Deshalb kann sie nicht annehmen, daß durch die Zulassung dieser Einrichtung die Einheitlichkeit des Gesetz= gebungswerkes geschädigt werde, und deshalb, meine Herren, glaubt sie auf Ihre e ich eh; Billigkeit vertrauen zu dürfen, daß Sie dem württembergischen Lande diese althergebrachte Einrichtung zu erhalten sich nicht weigern werden. . .

Meine Herren, erlauben Sie mir noch in aller Kürze, auf die vorliegenden Anträge einzugehen. Ich werde Ihre Zeit nicht mehr lange in Anspruch nehmen. ;

Was den Antrag der Herren Abg. Blum und Genossen betrifft, so wäre derselbe vollständig geeignet, diejenigen Wünsche zu befrie⸗ digen, die die Königlich württembergische. Regierung bezüglich der Erhaltung der Gemeindejustiz hegt. Es wird dabei davon auszugehen sein, daß die Berufung, von welcher die Herren Abgeordneten in ihrem Antrage sprechen, das Rechtsmittel der Berufung nach der Civilprozeßordnung ist, daß also alles, was zu diesem Rechtsmittel gehört, nach Maßgabe der Civilprozeßordnung sich richtet, daß aber alles, was außerhalb des Rechtsmittelverfahrens und innerhalb der ersten Instanz liegt, nach Maßgabe des 5. 2 des Einführungsgesetzes zur Civilprozeßordnung außerhalb der Anwendung der Civilprozeß⸗ ordnung zu liegen kommt. . ö

Meine Herren! Der Hr. Abg. 4 hat die Motive zur würt⸗ tembergischen Civilprozeßordnung zum Belege dafür citirt, daß dort selbst die Regierung die Urtheile der Gemeinderäthe als eine un⸗ brauchbare Grundlage i ein Berufungsverfahren erklärt habe. Das Citat ist, wie ich zugebe, vollkommen richtig. Meine Herren, der Gedanke, daß nothwendig, wenn . Gemeindejustiz zugelassen wird, eine Anrufung der ordentlichen Gerichte, insbesondere aber auch eine Berufung an dleselben statuirt werden müsse, der Gedanke stammt aus Ihrer Kommission und ich nehme keinen Anstand zu sagen, daß, was auch über die Urtheile der Gemeindegerichte auf Grundlage der i nn fem eth, 6a. ,,. . tach 1 .

wierigkeiten, die das bringen / fin her um so leichter hinwegsetzen kann, als ja die Berufung . . nn! ist und in der Be—⸗ rufung der Rechtsstreit , von neuem zu verhandeln ist.

Meine Herren! Was den Antrag des Hrn. Abg. Cuny anlangt, so wäre ich meinestheils allerdings der Meinung, daß den Wünschen des württembergischen Volks und des württembergischen Landes auch gedient werden könnte durch eine Bestimmung, welche diesem Antrage entspricht. Aber, meine Herren, ich kenne auch die Bedenken, welche von Seiten der Vertreter anderer Regierungen gegen die Aufrecht⸗ erhaltung der Gemeindejustiz gerade in dieser Form erhoben worden sind und mit Rücksicht auf diese Bedenken von dem Standpunkte anderer Landesgesetzgebungen aus, welche zu widerlegen ich meines Theils nicht im Stande bin, möchte ich Sie prinzipaliter bitten, den Antrag des Hrn. Abg. Blum und Genossen anzunehmen.

Nach einem Schlußwort des Referenten Abg. Miquel, in welchem derselbe betonte, daß mit Annahme, des Cuny'schen Antrages alle Bundesstaaten das Recht erhielten, derartige Institutionen bei sich einzuführen, schloß die Debatte.

Der Antrag Blum mit dem Amendement Cuny wurde angenommen. Schluß 53 / Uhr.

In der heutigen (12 Sitzung des Deutschen Reichstages, welcher die Bundesraths-Bevollmächtigten Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt, Präsident des Reichskanzler⸗

werden kann wendung oder

Amts, Staats⸗-Minister Hofmann, Königlich bayerischer Justiz⸗

Minister Dr. v. Fäustle, Königlich sächsischer Justiz⸗Minister Abeken mit mehreren Kommissarien beiwohnten, theilte der Präsident das Resultat der Wahlen und die Konstituirung der Kom⸗ mission zur Vorberathung des von dem Abg. Fürsten zu Hohenlohe⸗Langenburg vorgelegten Gesetzentwurfs, betreffend den Schutz nützlicher Vogelarten, mit. Es sind in die Kom— mission gewählt die Abgg. Fürst zu Hohenlohe⸗Langenburg Ge rf n Rohland (Stellvertreter), Dr. Dohrn, e n Schristführer), Abeken, Ausfeld, Frhr. v. Aretin, v, Lenthe, v. Ludwig, Graf v. Kleist, Dr. Schacht, Dr. Schröder (Friedberg, Dr. Buhl und Römer ne Neu eingegangen ist ein Gesetzentwurf, betreffend die Fest⸗ setzung von Fischereischonstrecken in Elsaß⸗Lothringen. (S. unter Reichstagsangelegenheiten. Ohne Debatte wurde in dritter Berathung der Gesetzentwurf, betreffend die Schonzeit für den Fang von Robben, unverändert nach der Regierungs⸗ vorlage angenommen. Alsdann begründete der Abg. Schulze⸗ Delitzsch kurz den von ihm vorgelegten Gesetzentwurf, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschafts— . welcher auf Wunsch des Antragstellers und des Abg. Thiel an eine Kommission verwiesen wurde. Es folgte die Fortsetzung der zweiten Berathung des . verfassungsgesetzes, und zwar mit der Debatte über 5. 4, welcher die Staatsgerichte allein zuläßt und alle sonstigen Gerichte ausschließt. Die von dem Abg.. Windthorst (Meppen) für Re geistliche Gerichts⸗ barkeit, für die Gerichtsbarkeit der Standesherren und na⸗ mentlich des Hauses Schönburg und für das Präsentations⸗ recht derselben geltend gemachten Gründe wurden von dem Bundeskommissar, Direktor im Reichs kanzler⸗Amt, v. Amsberg und dem Abg. v. Schulte zurückgewiesen. Nach einer kurzen Bemerkung des Referenten, Abg. Miquel, wurde 5§. 4 unverändert nach den Kommissionsbeschlüssen angenommen. Die Kommission hat einen neuen §. 5a. beantragt, welcher die Einsetzung beson⸗ derer Kompetenzgerichtshöfe an bestimmte Einschränkungen knüpft. Der Bundesraths⸗Bevollmächtigte, . Dr. Leonhardt legte dar, daß die Ausführung dieser Bestimmungen große Schwierigkeiten verursachen würde, und daß dieselben keines⸗

der Grundbuchordnung wichtigen Arbeit

23 in den Rahmen des vorliegenden Gesetzes hineingehörten. Außerdem 8 sich an der Debatte hieruͤber die Abgg. Neichensperger (Olpe), Br. Lasker und der Referent Abg. Miquel. Der 8. 5a, wurde darauf bei Schluß des Blattes in namentlicher Abstimmung mit 253 gegen 39 Stimmen an⸗ genommen.

Se. Majestät der König haben durch einen Aller⸗ w Erlaß an das Staats⸗Ministerium vom 9. Oktober d. J.,, in Abänderung der Bestimmungen der Allerhöchsten Erlasse vom 24 November 1838 und vom 26. Oktober 1857, genehmigt, daß für die Folge der Netto⸗Erlös aus dem Verkaufe unbrauchbar gewordener Akten bis zur Höhe von 265 Prozent zur Remunerirung nicht blos der beim Aussonderungsgeschäfte thätig gewesenen Subalternbeamten, sondern auch der dazu herangezogenen Unterbeamten verwendet werden darf.

Mittelst Verfügung vom 13. Mai d. J. sind die Appellationsgerichte in den sechs östlichen Provinzen, mit Ausnahme des Appellationsgerichts in Greifswald, veranlaßt worden, dem Justiz⸗-Minister darüber , zu erstatten, wie weit die Arbeiten behufs Zurückführung der Grundbücher auf das Steuerkataster bei den Grundbuch⸗Aemtern der betreffenden Departements vorgeschritten sind. Nach einer aus den eingegan⸗ genen Berichten zusammengestellten, im „Justiz⸗Ministerial⸗ Blatt“ veröffentlichten Uebersicht ergiebt sich,; daß bis zum Juni l. J. 1,019,453 oder durchschnittlich 46 Prozent sämmt⸗ licher n ,. Grundbuchblätter und Artikel auf die Steuerbücher zurückgeführt worden sind, daß jedoch der Pro⸗ zentsatz in Betreff der einzelnen Appellationsgerichtsbezirke ein zum Theil sehr verschiedener ist, und zwischen 89 Prozent (im Departement Marienwerder) und 13 Prozent (im Depar⸗ tement , n,, variirt. Diese Verschiedenheit in dem Fortschritte der Arbeit kann, wie der Justiz⸗ Minister annehmen muß, ihre Erklärung nur darin finden, daß die entgegenstehenden Hindernisse und Schwierigkeiten (z. B. Nichteingang der Abschriften der Steuerbücher, schwebende Separationen, das Vorhanden⸗ sein einer großen Zahl von Wandeläckern, erhebliche Diffe⸗ renzen zwischen Grundbuch und Kataster, namentlich in Fel von Maäͤngeln des letzteren u. s. w. bald in größerem, bald in geringerem Umfange hervorgetreten sind.

Der ö empfiehlt den Gerichtsbehörden in einem Cirkularreskript vom 7. d. M, auch fernerhin der ener⸗ gischen Förderung jener für die ,, der Prinzipien

ie erforderliche Auf⸗ merksamkeit zuzuwenden und darauf Bedacht zu nehmen, daß die Arbeit nicht nur mit der unbedingt nothwendigen Sorgfalt fortgesetzt, sondern auch mit möglichster Beschleu⸗ nigung ihrem Abschlusse entgegengeführt werde, damit für den Fall, daß die in Aussicht genommene anderweite Organisation der Gerichte zur , kommen sollte, spätestens mit dem Inkrafttreten derse bücher auf das Kataster, soweit nicht absolute Hindernisse ent⸗ egenstehen, überall im Wesentlichen wird als beendigt ange⸗ ö hen werden können.

Auf Verlangen des Absenders werden vom 1. Dezem⸗ ber dieses Jahres an bei den deutschen Reichs Telegraphen⸗ anstalten J e Telegramme nach Orten inner⸗ ö des deutschen Reichs-Telegraphengebiets zur Weiter⸗

eförderung mit der Post auch als gewöhn⸗ liche, nicht eingeschriebene Briefe angenommen werden, insofern die Weiterbeförderung von einer Reichs⸗Telegraphenanstalt aus erfolgen soll. Der Absender hat das Verlangen durch einen entsprechenden Vermerk vor der Adresse, welcher durch das als ein Wort auszutaxirende Zeichen „(P. U.)“ (Post uneingeschrieben) ersetzt werden kann, auszudrücken und das entfallende Porto mit 19 8 bei der Telegrammaufnahme im Voraus zu entrichten. Eine Haftung wird von der Verwaltung bei diesen Telegrammen nicht über⸗ nommen.

Nach einem im „Central⸗Bl. der Abgaben⸗ꝛc. Gesetzg.“ veröffentlichten, vom Ober⸗Tribunal gebilligten Erkenntniß eines Appellationsgerichts vom 12. Februar 1876, ist ein Vertrag, welcher dadurch geschlossen wird, daß einer der Kontrahenten dem andern die Offerte brieflich zuschickt, der letztere aber dem ersteren eine Abschrift dieser Offerte, mit seiner Unterschrift versehen, zuruͤcksendet, ein stempel⸗ pflichtig er schriftlicher, nicht ein im Wege der Korrespondenz zu Stande gekommener stempelfreier Vertrag.

Bei Anwendung der Instruktion vom 24. Juni 1872 zur Ausführung des Gesetzes über den Betrieb der Dampf— kessel vom 3. Mai desselben Jahres sind n . darüber, un⸗ ter welchen Voraussetzungen ein Dampfkessel als im Be⸗ trieb befindlich zu erachten ist, entstanden. Zu deren Hebung hat der Handels⸗Minister in einem Reskript vom 29. v. Mts. Folgendes bestimmt: Im Allgemeinen sind alle einmal kon⸗ zessionirten und n Betriebe aufgestellten Dampfkessel als im Betriebe befindlich anzusehen, gleichviel ob sie der Regel nach unausgesetzt oder nur in bestimmten Perioden oder unter ge⸗ wissen Voraussetzungen (z. B. Reservekessel) betrieben werden, oder ob sie endlich ausnahmsweise für ungewisse Zeit außer Gebrauch gesetzt sind. Demgemäß hat die Vornahme der periodischen Revision bei den konzessionirten . gen nur dann zu unterbleiben, wenn die hierfür ertheilte Kon⸗

zession, sei es durch , Beseitigung der Kesselanlage, sei

es durch dreijährigen Nichtgebrauch derselben, oder endlich durch ausdrücklich der Polizeibehörde erklärte Verzichtleistung erloschen ist. Ausnahmsweise ist von der Revision ferner dann abzusehen, wenn ein ganzes Fabrikunternehmen oder eine ein⸗ zelne selbständige Abtheilung eines größeren Werks auf längere Zeit vollständig außer Betrieb gesetzt und hiervon der Orts⸗ polizeibehörde Anzeige erstattet wird. In diesem Falle ist die

Zeit des Stillstandes bei Berechnung der Revisionsperiode außer Ansatz zu lassen.

Die Verletzung eines polizeilichen Verbots, während des Sonntagsgottesdienstes im Wirthshause geistige Getränke zu verabreichen, hat, nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 3. Oktober 1876, die Bestra⸗ fung des Wirths auf Grund des 5. 366 Nr. 1 des Str. G. B., nicht aber der Gäste zur Folge.

Der General-Lieutenant von San drart, Com⸗ mandeur der 10. Division, ö. mit Urlaub von Posen hier ein⸗ getroffen und im Hotel de Russie abgestiegen.

Als Aerzte haben sih niedergelassen Hr. Lepa in Königsberg, Assistenz⸗Arzt Dr. Senstius in Demmin, Dr.

ben die Zurückführung der Grund⸗

die Annahme der Vorlage des Ausschusses, welche

Münnich in Klein⸗Peiskerau, Dr. Bus sen in Li i Dr. Averweg in Kirchhunden, Dr. 6 in gin dne,

S. M. S. „Elisabeth“ hat am 6. d. Mts. Madeira , . Torpedoschif Ziet

M. Torpedoschiff Zieten“ ist am 17. N .

in Kiel außer Dienst gestellt. s 6

Bayern. München, 17. November. Der König hat, der Bitte des Stistsdekans Enzler entsprechend, bee t nenn ung zum Bischof von Speyer außer Wirksamkeit 61 etzt. Wie die „Allg. Ztg.“ vernimmt, hat P. Am⸗ rosius Kaes bei dem König um Genehmigung seiner Resignhtion auf den i gr e. Stuhl von Würzburg nach— gesucht, da er die für ihn als Ordensniann erforderliche päpst— liche Dispense nicht erlangen konnte. Die Königin— Mutter trifft heute von Oberammergau zum Winteraufent— halt hier ein. Der König von Schweden hat dem Ge— neral-Intendanten Frhrn. v. Perfall das Großkreuz des Nordstern⸗Ordens verliehen.

Sessen. Darmstadt, 18. November. In der gestri⸗ gen Sitzung des zweiten Ausschusses Erster Kammer wurden der Gesetzentwurf, die Ausführung des Bauplans für die Erweiterung der Stadt Mainz betreffend, sowie die Ge— sindeordnung berathen und die desfallsigen Berichte festgestellt.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 17. November. (Lpz. 3.) Die Großherzogin ist gestern Abend von Schloß Trebschen, der Großherzog und die Prinzessin El isa— beth heute Abend von ihrer Reise nach dem südlichen Frank— reich und Spanien in erwünschtem Wohlsein hierher zurück— gekehrt, so daß die ganze Großherzogliche Familie nunmehr wieder in der Winterresidenz hier vereinigt ist.

18. November. (Weim. 3) Der landständische Rechnungsausschuß tritt am 206. d. M. hier zusammen.

Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 18. November. Die Gesetzsammlung enthält eine Ministerial⸗ bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung zwischen der Kö— niglich sächsischen und der Fürstlich schwarzburg⸗sondershausi⸗ schen Regierung behufs gegenseitiger Durchführung der Schulpflicht.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 17. November. Die von den verfassungstreuen Klubs beschlossene gemein— same Berathung in der Ausgleichsfrage findet am 22. statt.

18. November. Das neue handelspolitische Uebereinkommen zwischen England und Oesterreich—⸗ Unggrn ist, wie die „Prag. 3 mittheilt, bereits abgeschlossen. Dasselbe hat selbstverständlich nur einen provisorischen Eha— rakter und dient als Ersatz für den vor längerer Zeit ge— kündigten Handelsvertrag. Das neue Uebereinkommen soll 60 der Basis der Klausel von den „meistbegüterten Nationen“

ußen.

Die Niederlegung der akademischen Würden Seitens der liheralen Mehrheit der Professoren der Inns⸗ brucker Uni versität erfolgte, einer Privatdepesche der „Nat. 3.“ zufolge, weil eine Entscheidung des Unterrichts⸗ Ministeriums, die, wie verlautet, auf Betreiben des Reichs— raths⸗Abgeordneten Wildauer ergangen ist, ein einstimmiges Votum des akademischen Senats umstieß und dadurch der klerikalen Minderheit für ein Jahr die Macht verschaffte.

20. November. (W. T. B.) Der Klub der Linken hat den von dem Deputirten Skene gestellten An⸗— trag, betreffend die Stellung des Klubs zu der ungarischen Ausgleichsfrage, nach längerer Debatte mit auen gegen 9 Stimmen abgelehnt. Dagegen wurde ein Antrag des Depu⸗ tirten Demel angenommen, dahin gehend, ein Comité einzu⸗ setzen behufs Revision des Programms des Klubs der Linken und behufs Berichterstattung darüber, ob der . über die Stellung des Klubs zum ungarischen Ausgleiche in das Pro⸗

ramm aufzunehmen sei oder nicht. Der Ministerrath at, wie die „Montagsrevue“ meldet, beschlossen, dem Ab⸗ geordnetenhause in der Sitzung am Dienstag Mittheilung über die Erneuerung der österreichisch-ungarischen Ausgleichsgesetze zu machen. Am Freitag oder im Laufe der nächsten Woche würde dann der Handels⸗Minister die Eisenbahnvorlage einbringen.

Pest, 17. November. Der Kaiser ist gestern früh hier angekommen und hat im Laufe des Tages dem erkrankten Grafen Andrassy einen Besuch abgestattet. Das Befinden des Grafen hat sich so weit gebessert, daß er morgen in Wien erwartet wird, vorausgesetzt, daß eine längere Anwesenheit des Monarchen in Ungarn ihn nicht in Pest zurückhält.

Nach Entgegennahme einiger Ausschußberichte verhandelt heute das Abgeordnetenhaus über die Angelegenheit, betreffend den Pacht der Religions— fonds güter. Nachdem Helfy seinen Antrag, das Vorgehen der Regierung zu untersuchen, motivirt hatte, ergriff Minister Treéfort das Wort, um nachzuweisen, daß er gesetzlich be— rechtigt war, die Güter mit Ausschluß des Konkurses zu ver— pachten, und führte Daten an, um zu konstatiren, daß die Güter unter den obwaltenden Verhältnissen vortheil haft ver— . wurden. Tréfort schließt seine Rede mit; dem Ver— prechen, daß über diese Güter ein Ausweis bereits angefer— tigt wird.

Auf Verlangen der äußersten Linken wird darüber, ob die Antwort des Ministers zur Kenntniß genommen wird, die namentliche Abstimmung vorgenommen.

Wie man der „Bud. Korr.“ aus Wien telegraphirt, ist FM. Baron Ringels heim, Kommandirender in Hermann— kadt, telegraphisch nach Wien berufen worden, um an einer Berathung im Kriegs⸗-Ministerium theilzunehmen. Dem „Pester Lloyd“ zufolge entbehrt diese Meldung jeder Begründung, da Baron Ringelsheim bereits seit mehreren Tagen zum Befuche seiner Verwandten hier verweilt und sich von Pest direkt nach

Hermannstadt zurückbegiebt.

18. November. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses begann die General⸗ debatte über das Budget. Der Finanz Min ister empfahl

e mit dem Entwurfe der Regierung im Wesentlichen übereinstimme. Der Deputirte Ernst Simonyi (von der äußersten) Linken er⸗ klärte, das Haus habe das Recht und die Pflicht, eine Prüfung der auswärtigen Politik vorzunehmen und brachte folgenden mo⸗ tivirten Antrag ein: 5 solle erklären, daß die ungarische Nation, indem J jegliche Eroberungsabsicht ihrerseits zurück⸗ weise, einer solchen Eroberungsabsicht, falls . von anderer Seite ausgehe, 9 opponiren werde, daß die ungarische Nation ferner alle Maßnahmen, die zur Entwickelung und

Sicherung der religiösen und bürgerlichen Freiheit aller unter der Türkei lebenden Völker führen . . befürworte und zur Erreichung dieses Zieles ihren ganzen Einfluß auf— bieten würde, daß sie aber zugleich jede Verletzung der territorialen oder suzeränen Integrität der Türkei für den ungarischen Staat für schädlich und gefährlich halte und deshalb die Aufrechterhaltung des status quo ante bellum wünsche und zu allen Opfern bereit sei, welche zur Wieder— herstellung des Friedens und der Aufrechterhaltung der Inte⸗ grität und Unabhängigkeit der Türkei erforderlich wären. Der Minister⸗Präsident Tisza erwiderte . es sei nicht korrekt, der Regierung die auswärtige Politik durch An⸗ tr e vorzuzeichnen, da ein Fehler hierbei verhängnißvolle Folgen haben könne. Ein Fehler der Regierung könne durch eine andere nachfolgende Regierung wieder gut gemacht werden. Ein Fehler der Legislative aber sei nicht wieder zu

verbessern.

Schweiz. Bern, 18. November. (N. Zürch. Itg.) Zwi—⸗ schen den Tessiner Delegirten hat 6 ar 3 2 ständigung, wesentlich auf dem Boden der bundesräthlichen Vorschläge, stattgefunden. Nach derselben soll sich der Große Rath in einer nächsten Session ö. den Erlaß eines neuen Dekretes mit einem einzigen Artikel beschränken, der die Wahl des neuen Großen en., auf der Basis der schweizerischen Wohnbevölkerung festsetzt. Nach dessen Genehmigung durch die Bundesversammlung fänden sofort die Großraths— wahlen in den bisherigen Kreisen, aber auf der neuen Basis bei geheimer Stimmabgabe, in den Gemeinden statt. Von einer anderen Seite wird dagegen versichert, es sei in der Frage, ob der erste neue Große Rath durch ge— heime Stimmabgabe in den Gemeinden, wie es die Ultra— montanen wünschen, oder mittelst offener in den Distrikts— hauptorten, wie es bisher gebräuchlich war, gewählt werden solle, keine Uebereinstimmung erzielt worden und die Liberalen feien entschlossen, dieselbe zur Entscheidung der Bundesver— sammlung vorzulegen. Eich ist, daß sich das nächste Woche vom tessinischen Großen Rathe zu erlassende neue Verfa— sungsdekret darauf beschränken soll, den Grundsatz aufzu— stellen, daß künftig jeweilen auf 1609 Einwohner der schwei— zerischen Wohnbevölkerung ein Mitglied des Großen Rathes zu wählen sei und zwar in erster Linie nach Maßgabe * Volkszählung von 18730. Im Uebrigen soll sich die genannte Behörde in dieser Sitzung nur noch mit der Aufstellung des Budgets pro 1877 beschäftigen. Das vom Bundesrath k Budget sieht 44.279, 100 Fr. an Ausgaben, 43,322, 300 Fr. 956,800 Fr. vor.

Großbritannien und Irland. London, 17. November. Engl. Corr.) Lord Beaconsfield ist gestern wieder in London angekommen. Der Ober⸗-Besehlshaber Admiral Elliot hielt gestern auf der Jahresversammlung des Ma— trosenhauses in Portsmouth eine Rede. Wenn England, sagte er, morgen in Kampf mit irgend einer fremden Macht geriethe, und nicht unmöglich schiene es, daß dieses der Fall sein möchte, so sei er vollkommen überzeugt, die Ueberlegen— . britischen Seeleute und Offiziere über die anderer

tationen würde sich als eben so groß erweisen, wie je in Jahren vordem. Nach seiner Ansicht hätten die Leute eine gründliche Kenntniß ihrer e, del. und es würde ihre moralische Ueberlegenheit ihnen in den Tagen der Prüfung vermehrten Muth verleihen. Die Schiffe „Danae“ und „Shah“ werden beide in Portsmouth gründlichen Ausbesserungen unter— zogen. Das 1864 Tons große Schiff „Tourmaline“ von 2100 PPferdekraft, hat seine Probefahrt befriedigend bestanden und wird sehr bald den „Active“ an der Küste von Afrika ablösen. Die beiden indischen Offiziere, Sirdars Afzul Khan und Anoop Sing, welche den Prinzen von Wales auf seiner Rückkehr von Indien begleiteten, verließen gestern Southampton. Anoop Sing geht zu seinem Regimente nach Delhi, um bei dem „Durbar“ im Januar anwesend zu sein; Afzul Khan wird über Konstantinopel nach Mekka und dann erst zu seinem Regimente nach Peshawur reisen. Das Indische Amt geht mit dem Plane um, in Aden Verbesserungen an— bringen zu lassen, die den Werth des Platzes als eines Hafens und einer Kohlenstation bedeutend vergrößern werden. Ausgedehnte Baggerungen sind nothwendig, um Schiffe von größerem Tiefgange, als die bisherigen hatten, einzulassen.

18. November. (Engl. Corr.) Heute Nachmittag findet eine Ministersitzung statt. —Die Schrau ben⸗Korvette „Northampton“ (7223 Tons und 6060 Pferdekraft) wurde heute in Glasgow vom Stapel gelassen. Der Marine-Minister hatte die Absicht, gegenwärtig zu sein, hat aber telegraphisch abgesagt, da er dem heutigen Ministerrathe beiwohnen will. Am Montag findet im Rathhause von Birmingham u Ehren des Ministers des Innern ein von den Kon— n,, gegebenes großes Bankett statt, bei dem sich ein großer Theil des Adels und des Parlaments einfinden wird.

Die „Army and Napy Gazette“ bestätigt die Meldung des „Globe“ über die militärischen Maß— nahmen und fügt hinzu: Alle Vorbereitungen für den Abgang der Truppen sind für den Fall, daß die Umstände eine Besetzung Stambuls erfordern sollten, getroffen. Lady Strangford ging brieflich aus Philippopel den Lord⸗Mayor an, womöglich sofort 50,000 Pfd. Sterl. für die bulgarischen . en, deren Lage geradezu . sei, auf⸗ zutreiben.

Aus Malta wird der „Allg. Ztg.“ unter dem 14 8. M. geschrieben: Es sei gewiß, daß in Woolwich 4090 Tonnen Feldla . nämlich eiserne Bettgestelle, Bretter, Tische, Zelte u. s. w., nach Malta für die ankommenden Truppen versandt wurden. Ein eigens befrachtetes Post— dampsschiff der Peninsular⸗ Compagnie habe einige Tage vorher verschiedene Truppenabtheilungen zur Ergänzung der dortigen Regimenter gebracht, welche mit einem der großen Truppen ⸗Transportschiffe versandt werden sollten, allein einstweilen zurückbehalten wurden.

19. November. (W. T. B.) Das Gerücht, das Ge⸗ setz über die Fabriken sei in Bezug auf das Königliche Arsenal aufgehoben und die in demselben beschäftigten Knaben würden in Folge des dringenden Bedarfs an von ihnen anzufertigen⸗ der Munition verhindert, den Schulunterricht zu besuchen, ist der „Observer“ i , für unbegründet zu erklä⸗ ren. Die größere Fabrikation von Patronen sei allein durch die Einführung des Martini⸗Henry⸗Gewehrs und aus keinem anderen Grunde veranlaßt worden.

Calcutta, 18. November. (W. T. B.) Nach hier ein⸗ e nn, Berichten sind im Südosten von Bengalen urch einen furchtbaren Wirbelsturm (Typhon), der in den letzten Tagen des vorigen Monats dort wüthete, an 120,000

an Einnahmen, mithin ein Defizit von

*

Bemühungen von Seiten Ihrer Majestät Regierun

Menschen ums Leben gekommen. Die Regierung hat Anstalten getroffen, um der schwer heimgesuchten Bevölkerung zu Hülfe zu kommen.

Frankreich. Baris, 17. November. Das „Journal officiel veröffentlicht das bereits erwähnte Rundschreiben des Ministers des Innern an die Präfekten, sowie die Rede, welche der Minister des Unterrichts bei der Preisvertheilung in der durch die Gesellschaft ‚Central⸗Union der auf die Gewerbe angewandten schönen Künste“ veranstal⸗ teten Ausstellung gehalten hat. Heute fand die Ein⸗ weihnng der neuen Manufaktur von Seyres statt. Der Präsident der Republik stand in Begleitung des UnterrichtsMinisters Waddington der Feier vor. Viele Deputirten und Senatoren wohnten derselben bei.

Der „Moniteur“ erklärt die Gerüchte, daß die Aus— stellung von 1878 vertagt werden soll, für un begründet und bestätigt, daß der Kaiser von Rußland in einer Unterredung mit dem französischen Botschafter den Werth, den er auf die Erhaltung des Friedens lege, hervorgehoben und den unerschütterlichen Willen ausgesprochen habe, daß er so viel wie möglich Verwicklungen abwenden werde— 18. 4 Noveniber. Der Erzbischof von Paris ist, der „Köln. Ztg.“ zufolge, bei der Regierung um die Ermächtigung eingekommen, eine Ankeihe“ von 44 Millionen abzuschließen, um das Geräth der Pa⸗ riser Begräbniß verwaltung anzukaufen. Die republikanischen Blätter greifen den Marine⸗Minister an, weil er den Direktor der Kolonien Be noist d' Azy noch immer nicht seiner Stelle entsetzt habe. Die klerikalen Blätter melden, es werde sich im Senat eine einflußreiche Gruppe unter dem Namen „Verein der Rechten auf dem Boden der religiösen und politischen Vertheidigung“ bilden.

Ver sailles, 17. November. (Köln. Itg. Der Senat bewilligte 1800 Irs. für das Leichen begängniß des Senators und ehemaligen Quästors der Deputirtenkammer Baze, ver⸗ weigerte dagegen die Zahlung der Begräbnißkosten für den Senator Esquiros, weil derselbe bürgerlich begraben wurde. In der Deputirtenkam mer wurde heute das Budget des Ministeriums des Innern berathen. Mit Zustim— mung der Regierung wurden die Anschläge für die Polizei um 10000 Fres. herabgemindert, da der Ausschuß gegen die Steigerung der Kosten für die Polizei, welche bereits 21 Millionen betragen, Protest zu erheben empfohlen hatte. Die Kammer nahm das Budget des Ministeriums des Innern an; jedoch wurde die Berathung über Algerien auf morgen vertagt. Heute wurde in der Kammer der Bericht über den Ge⸗ setzentwurf, betreffs der Er richtung eines Bureaus für die auswärtige Presse, ausgegeben. In demselben wird vorgeschlagen, einen Vertrag zwischen der Quästur und der „Agentur Havas“ zu genehmigen. Letztere will sich verpflich⸗ ten, täglich so viele Blätter zu liefern, als Mitglieder in bei— 91 Kammern ann, ö Blätter ö. die Uebersetzung er in auswärtigen Zeitungen veröffentlichten Artikel un offtziclen a,, a . ; ö Versailles, 18. November. (W. T. B.) In der heu— tigen Sitzung der Deputirtenkammer een el . Deputirte Lockroy (radikal) die Regierung über die Verhinde— rung einer privaten Zusammenkunft von Delegirten der Syndikatskammern. Der Minister des Innern er— widerte, in den Syndikatskammern selbst könnten die dies— bezüglichen Interessen diskutirt werden, eine Versammlung von Delegirten der Syndikatskammern aber würde ein kleines Parla—⸗ ment darstellen, welches die Regierung nicht dulden könne, da außer⸗ halb der verfassungsinäßigen Vertretung keine weitere Vertretung existiren dürfe. Anläßlich der Diskussion des Budgets für das Justiz⸗Ministerium klagte der Deputirte Ta— landier über die Strenge, welche die Regierung gegen die republikanische Prefse übe, während sie die reaktionäre ungestraft lasse. Der Konseils⸗-Präsident Dufaure erwiderte, die Gesellschast müsse gegen die schlechten Leidenschaften ge— schützt werden, welche zuweilen von einem Theile der Presse gefördert würden. Die Regierung werde die bestehenden Ge⸗ setzs aufrecht erhalten und die Behörden würden ihre Pflicht in der Anwendung derselben gegen Jedermann erfüllen; der Redner wies sodann die Beschuldigung der Parteilichkeit zurück. Talgndjer erwiderte, man müsse, wenn man die Ge— setze des Kaiserreichs wieder einführen wolle, auch das Kaiser— reich wieder herstellen. Der Zwischenfall blieb ohne weitere Folge.

Spanien. Madrid, 18. November. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Koöngresses erklärte der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten, daß die spanische Regierung durchaus nicht geneigt sei, das Blut der Söhne Spaniens aus Veranlassungen, welche nicht die nationale Ehre Spaniens berühren, zu opfern.

36

Italien. Rom, 19. November. (W. T. B.) Der König hat heute die Vertreter Rußlands und der Türkei empfangen. Letzterer überreichte sein Beglaubigungs—⸗ schreiben.

Türkei. Konstantinopel, 18. November. (W. T. B.) Der heute stattgehabte außerordentliche große Rath hat beschlossen, den von der englischen Re⸗ gierung beantragten Zusammentritt einer Konferenz anzunehmen. Die. Minister Midhat Pascha und Sapfet Pascha sind zu Bevollmächtigten für diese Konferenz ernannt worden. Die Veröffentlichung des Ge— setzes über das ottomanische Parlament wird in Kurzem erwartet. Chevket Pascha ist nach Philippopel gesandt . um dort von einer Kommission abgeurtheilt zu werden.

Die telegraphisch signalisirte Ultimatum sdrohung der „Times“ an die Türkei liegt nun im Wortlaut vor. Die bedeutsamsten Stellen des Artikels lauten: „Die Pforte muß überzeugt werden, daß, wenn auf Grund ihrer Weigerung, verläßliche Garantien für eine wirkliche Reform der des⸗ organisirten Provinzen zu geben, der Krieg neuerdings aus⸗ bricht, sie ö Kamf allein auszufechten haben wird. Lord Salisbury kann sich genbthigt sehen, diese Ueberzeugung durch eine Art Ultimatum zu verstärken, wie Sir Henry Elliot im Beginn des letzten Monats zu thun instruirt wurde, falls unser Rath gänzlich mißachtet worden wäre, In letzter Instanz kann es nöthig werden, sich zurück- zuziehen, „weil es augenscheinlich ist, daß alle ö

ie

9 . vom Verderben zu retten, nutzlos geworden lind? as ist ein Ausgang, wie er von Niemandem gewünscht

werden kann, aber wenn er abgewendet werden soll, muß es dadurch bewirkt werden, daß der Pforte ein für allemal tlar