1876 / 275 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Nov 1876 18:00:01 GMT) scan diff

erichte verstanden hat; das ist an Eingang des zweiten Satzes mit

wenn man diesen abstrakten Satz billigt, Die Gerichte der Justiz wie der Verwaltung Zustãndigkeit. ; der Verwaltung im Verwaltungsbehörden selbständig dastehen, es Rieibt dann der Konflikt zwischen Justijgerichten und Verwal gerichten, und diefer Streit würde zu entsch meine Herren, hierzu nicht berufen sind, das, nicht bezweifeln. ; ehe nun über zum zweiten Absatz des 5. 5a. 8 thält nun . esgesetzgebungen gesta ist, mit anderen Behörden Ko i können Sie mir sagen: die Regierungen können sich ja e den ersten Satz nicht billigten, so hätten sie ja Ich will davon ab⸗

unter Gerichte nur die Ju sich schon klar und vollkommener Gewi Sache liegt so, daß, so muß man sagen; entscheiden folgt, daß die G

Männer wären,

schen Amtsrichter nur durchweg besonders tücht ; n man nicht be⸗

tüchtiger wie die Richter anderer Provinzen Grund des noverschen Amtsrichter liegt darin, richte sich histori Aemterverfa Autoritãt strahlte zurück au deren Stelle ãltnisse z. tsgerichte kennt m glichen werden könnte, der Sache nach ha die Bedeutung von ovinz Hannover, t nt, wird in Erstaunen darüber und dort gestalten.

die selbstãndigen Amts⸗ aus der alten Aemterverfassung. grohe Autorität in sich und diese die Mitglieder der Aemter und die an Wie verschieden liegen die Ver⸗ Selb ständige

ickelt haben

der Justiz etenen Amtsrichter. j den alten Provinzen gegenüber. hier nicht. Was in dieser Beziehung ver⸗ find unselbständige Kommissionen. Der Natur fel bständige Gerichtskörper nicht felbstãndigen. Wer die Verhältnisse einerseits der

andererseits der alten preußischen Provinzen gerathen, wie verschieden sich die In den alten Provinzen welcher auf einer Kommission sitzt, an das Kollegialgericht. Selten kommt ein lt, ohne zu klagen. er betrachtet sich er wird auch so genann während der hannoversche Amtsrichler, überhaupt für den Richter den Ausdruck ‚Bagatellrichter', für Bagatellsachen einem hannoverschen

glaube ich, werden Sie ben aber un 1

n, nach welchen es den Lan⸗ ompetenzkonflikte der Justiz-⸗

Sachen hier ompetenzgerichtshöfe einzusetzen. Nun

drãngt fast jeder Richter, Kreisgericht, an das wo Jemand ruhig gushä lich. Der Richt Bagatellrichter,

Zustãndigkeit

Amtsgerichte wird selten geäußert, wie es denn häuft einem Amtsrichter eine Beförderung angeboten w zurückweist und sagt: er fühle sich glückli

Sie sehen also, daß dasjenige, was für sein möchte, für andere Provinzen des preußis Bedenken fein möchte, weil man hier die neue Einrichtun Bedeutung noch nicht genügend hat erkennen Titel 3 „Schöffengerichte“ Antrag wegen der Normirung des Eides unter Weglassung nfeffionellen Bekräftigungsformel zur Diskussion. Gegen führungen des Antragstellers nahm der Abg. v. Pu Sensburg) das Wort und wies namentlich darauf hin, se Eid bei der überwiegenden Mehrheit des deutschen ute vom Bewußtsein der Außerdem erklärten sich Reichskanzleramt v. Amsberg erwarf den Herz⸗ des Titels wurden

beruhigen; wenn si t nich: Kompetenzgerichtshöfe einzurichten s den Verhältnifsen der Reichsgesetzgebung zur Landes Landesgesetz⸗ ch davon ab⸗

Das ist ja au ehen, ob e . i gefetzgebung entspricht, daß die Reichsgesetzgebung der Normativbestimmungen vorschreibt; ich will au ob nicht rücksichtlich einzelner Normativbestimmungen Bed was mir allerdings der Fall zu sein scheint. daß die Regierungen überall der freien Lage sind, die be⸗ zu erhalten oder neue Kom⸗ Regierungen bilden bung nur einen von zwei oder drei Faktoren. chführung des Absatz? in Preußen das Einverständ⸗ Demgemäß befindet er Zwangslage, wenn wir uns in diese In der Kommission ist dieser

zu erheben seien, ] darauf muß ich doch Gewicht legen, nicht in der Lage sind, das heißt in stehenden Kompetenzgerichtshöfe aufrecht petenzgerichtshöfe der Landesgesetzg Es setzt die Dur von drei gesetzgeberischen Faktoren voraus. die preußische wie jede andere Re und Sie können es uns nicht verdenken, wangslage nicht versetzen lassen. unkt von Seiten der Regierungsbank vorgebracht worden, Beide dem Königreich Preußen Der Eine hat gesagt: es sei doch anzunehmen, daß die Übrigen gesetzgebenden Faktoren keine Schwierigkeiten machen würden, auf Grund dieser Normativbestimmungen einen Kompetenz⸗ gerichtshof einzurichten.

daß dieses man wird sich Kompetenzgerichtshöfe

Obergericht ger vorgekommen ist, daß ird, dieser sie aber cher in seiner zeitigen Lage. ür Hannover unbedenklich en Staates nicht ohne g und ihre

einzusetzen,

ierung in ein gelangte der Herzsche

aben sich da zwei He

rren Abgeordnete, angehörig, geäußert.

daß der religiö Volkes ein geheiligter und noch he Nation getragener Gebrauch sei. gegen den Antrag der Direktor im Re und der Abg. Windthorst. Der Reichstag v schen Antrag. Die übrigen Paragraphen sodann ohne Debatte genehmigt. Schluß

Die Erklärung, welche der Bundesrathsbevollmächtigte, Minister Pr. Leonhardt, in Betreff der Behörden scheidung der Ko mpetenzkon flikte abgab, hatte fol⸗ genden Wortlaut:

Meine Herren!

die allergrößten Schwierigkeiten wohl insoweit verständigen, Normativbestimmungen chtet werden fur Kompetenzkenflikte zwischen Justizgerichten erwaltungsgerichten; darüber hinaus werden die allergrößten Schwierigkeiten beginnen.

Ein zweiter Herr Abgeordneter nahm einen anderen Standpunkt ein. Er sagte; wenn die Verhandlungen nicht zum schadet es ja nicht: denn dings den Nagel auf den der erste Absatz des Herren nur anheimge

haben wird; nach den

iele führen, so es entsteht keine Lücke. as heißt aller⸗ Kopf treffen; eine Lücke entsteht nicht, weil ha. Platz greift. Ich kann den geehrten

Bereits bei einer früheren Gele enheit habe ich n, diefen Paragraphen abzulehnen.

hervorgehoben, daß die verbündeten Regierungen verschiedene A formalen Standpunkte aus an⸗ ohne die Materie selbst eingehend zu prüfen. Zu welcher jetzt zur Diskussion steht. abe ich nicht zu den betreffenden Anträgen gezählt die⸗ sche das Gerichtsverfassungsgesetz unter S8. b. bis i. ent⸗ ich meinte, ist gemein⸗ des Entwurfes liegen. Es ist daß sie Eingriffe enthalten in das innere Staatsrecht der Einzelstaaten, und drittens, daß sie über Verhältnisse chwerlich vollständig übersehen werden konnten. inde lärlich, daß die Kommission wichtige Materien, die für sie etwas Anstößiges hatten, in Angriff nahm, wenn sie gleich nicht auf ihrem Wege lagen, sondern am Wege. Es fragt sich je⸗ doch, ob es richtig war, einer solchen Neigung nachzu Entwürfe der Reformgesetze schon so große Schwierig ; erscheinen kann, die Schwierigkeiten noch zu Mir kommt die Kommission vergleichbar vor einem Wanderer, der ein hohes Gebirge auf sehr unwegsamem Wege zu Tberschreifen hat, und auf seiner mühevollen Reise es noch vorzieht, Umwege zu machen, um interessante Partien zu besichtigen, auf die Gefahr hin, entweder gar nicht zum Ziele zu gelangen, oder doch Meine Herren! Ich will gar nicht leugnen, daß der Versuch zu machen gewesen wäre, die Materie der Kollisionen von Verwaltung und Justiz in dem Gerichts verfassungs⸗ gesetz zu regeln, wenn nämlich dieses Gesetz darauf Anspruch hätte, vollständig alle Materien, welche die Gerichtsverfassung bezielen, zu inn gar keine Rede sein nach ̃ z Sachlage ist vielmehr so, daß das Ge⸗ richtsverfassungsgesetz als reines Bruchstück nur solche Vorschriften welche im Zusammenhang stehen mit ü selbst wenn man s. chon ein bloßer Zusammenhang.

Nach dem Abg. v. Schöning nahm in derselben Dis⸗ . der Justiz-Minister Pr. Leonhardt noch einmal das

Ihrer Justizkommission vom greifen würden, diesen Anträgen gehört auch der, Dagegen h jenigen, we hält. Meine Herren! Allen Anträgen, sam, daß sie außerhalb d ihnen ferner gemeinsam,

Ich werde nicht ausführlich sein. Ich habe mich nur zu er— klären Über einige Punkte, welche der Herr Abg. Reichensperger vor⸗ Zuvörderst hat der Herr Abg. Reichensperger mir Bank dafür ausgesprochen, daß ich den Antrag nicht für einen un annehmbaren erklärt hätte. Um hier keinen Mißverständnissen Raum zu geben, mache ich die allgemeine Bemerkung, daß jedenfalls in diese r welten Lefung die verbündeten Regierungen keinen Antrag für un⸗ annehmbar erklären werden. . Was Sie denken, ist ia eine andere Frage, aber man braucht nicht gern den Ausdruck unannehmbar“. Im Uebrigen m Abg. Reichensperger s

es Rahmens gebracht hat.

disponiren, die finde es sehr er

eben, da die

eiten bieten, emerklich machen, daß, wenn der

er könne sich das gar nicht denken, d sich hier um einen Beschluß des Bundesrathes handele, das entschieden der Fall ist. Ich trage auch kein daß der Bundesrath einstimmig den Wenn der Herr Abgeordnete s daß der Bundesrath einen solchen Be hungsweise aufrecht erhalten werde, weil das im Widerspruche steht mit seinem früheren Vorgehen, nach keiner Richtun würde vielleicht Recht haben, wenn ich den digen hätte, daß die Vorschriften, wie sie liegen, materiell unrichtig ch jedoch nicht eingenommen. Ich habe vtelmehr sehr scharf hervorgehoben, heute und schon daß die verbündeten ĩ Standpunkt stellen. r. Bundesverwaltung nicht errichtet ist.

daß es nicht angezeigt

vergrößern. roßes Bedenken, zu bemerken,

eschluß gefaßt hat.

undenkbar, luß gefaßt habe, ihn bezie⸗

nicht zu der bestimmten Zeit. so kann ich den Widerspruch

Abg. Reichensperger ndpunkt zu verthei⸗

hin anerkennen.

Diesen Standpunkt h

Davon aber, meine Herren, kann

Lage der Verhältnisse. Die Regierungen

einen for⸗ in Betreff in Kompetenzgerichtshof Daraus folgt aber nichts weiter, als daß die Reichsgesetzgebung die Verhältnisse übersehen konnte und keine be⸗ sonderen Gründe fand, von der Vorschrift des ersten Absatzes von S. 53. abzuweichen.

Dann wird ferner Bezug genommen auf Elsaß⸗Lothringen; es mag immer xichtig sein, daß die Vorschriften des französischen Rech⸗ tes weggefallen sind und sich die Sache so stellt, daß der erste Satz des 5. 5 a. Platz greift. Was folgt daraus? Es folgt nichts daraus für Man darf sagen, das Reich hat hier kraft der bung Bestimmungen getroffen. Das den thun, weil es die Verhältnisse in en vollständig übersah und für gut fand, die Sache en, zu regeln. Ich sage nicht, daß es nicht angemessen i zelne Bundesstaaten, die Verhältnisse wesentlich so, wie der 5. 5a. will, zu regeln, vielmehr nur, die Verhältnisse zu über⸗ sehen und zu würdigen ist Sache des betreffenden Landes, nicht Sache des Reiches.

Es ist ferner etwas mehr G6 des Bundeskommissars r Berathung des Reichsbeamtengesetzes, regulirung zwischen der Verwaltung und Justiz, messen gelegentlich einer Civilprozeßordnung oder doch des Gerichts ungsgesetzes vorzunehmen sein. Nun, meine Herren, dieser Ver⸗2 st gemacht in Ihrer Kommission, jedoch ist der Versuch ge⸗ Der Bundeskommissar Vr. Ach Veranlassung, sich so zu ä Ihnen sprach, lagen die

sagen will, l ü Steht denn nun diese Vorschrift in irgend welchem Zusammenhang mit den Prozeduren! Er ist nicht erfindlich. In Folge dieses Antrages ist die Kommission nicht in der Lage gewesen, in den Prozedurordnungen auch nur ein Wort zu ändern, und wenn der §. Ha. gestrichen wird, so hat das für die Pro⸗ zedurordnung irgend welche Folge nicht;

: es wird kein Wort zu streichen oder zuzusetzen sein.

z; Hierin liegt, glaube ich, vollkommen klar vor, daß irgendwelcher Zusammenhang zwischen dieser Vorschrift und der Prozedurordnung nicht besteht. und das dient zur Vergleichung in Betreff der welche in den §§. b. bis i. von Ihrer Justizkommission Fraft ihrer J nsind, denn in den Motiven ist richtig bemerkt, daß die staatsrechtlichen Garantien, oder die Frage, ob solche zu gewähren seien oder nicht, bestimmend sei für die in wie weit den Richtern ein freiere Stellung diese Motivirung durchschlagend ist, will ich da daß sie aber jedenfalls von großer Bedeutung ist, ist gewiß. sich mit denjenigen aus der

hervorgegangenen

d ende Frage. ihr beiwohnenden Landesgesetzge mochte das Reich unbhedenkli

Elsaß⸗Lothrin so, wie gesche wäre für einze

Ganz anders liegt die Sache orschriften,

Initiative aufgestellt worden Frage, ob und u gewähren sei. Ob ingestellt sein lassen,

gleicher Weise

die Ausbildung zum Richteramte, denn Punkt ist entscheidend Prozeduren einnehmen

und diesem

Kommission Vorschriften ewicht beilegen

sagen, dieser

ngen würde ich chtera ie können au ür die Stellung, welche der Richter in den Also dargus, daß Sie die S8. b. bis i. angenommen haben, folgt in keiner Weise ein Gleiches für den S§. 5a.

Es fragt sich nun, da es sich hier doch jedenfalls um Fragen des inneren Staatsrechts handelt, ob be nur einigermaßen vo

die Grenz- würde ange⸗

uptet werden will, daß die r ͤ ständig im Besitz des Ma⸗ terials gewesen ist, welches über diesen Gegenstand die verschiedenen deutschen Bundesstaaten darbieten. Wenn diese Frage nicht bejaht werden kann, so darf ich auch bemerken, daß die Kommission beim besten Willen die Verhältnisse nicht vollständig übersehen konnte. Nun komme ich auf einige Bemerkungen, die sich auf die ein⸗ zelnen Vorschriften des §. 5a. beziehen. Der erste Satz lautet ganz einfach dahin: Die Gerichte entscheiden über die Zulässigkeit des Rechts-

as ist eine abstrakte Formel. Es handelt sich hier um die Entscheidung einer bekannten legistativen . ich nicht streiten, ob die Kontroverse richtig en aber, daß die Frage so abstrakt nicht zu entscheiden ist. J

eins he habe nie gehört, daß dieser als ein richtiger angenammen wäre für ei neben den Gerichten der Justiz auch Gerichte der Verwaltung hat. . eint ö 5 28 1. der ede sein kann, daß die Gerichte der Justiz auch entscheiden in Konfliktsfällen mit Berwaltungsgerichten. 26 . ti an⸗ nimmt, so liegt darin meiner Meinung nach eine Degradation der ngsgerichte werden zu Gerichten ter ßische Staat, welcher so eben erst die Institution der Verwaltungs erichte in seinem Lande eingeführt hat, mit einer solchen Auffassung nicht einverstanden sein kann, ist gewiß. Nebrigens wird nicht zweifelhaft sein können, daß die Kommission

Kommission auch hatte ganz gute x im z eit, als derselbe zu rbeitsverhältnisse des Gerichtsverfassungs⸗ gesetzeß ganz anders wie jetzt. Damals war das Gerichts ver⸗ in Angriff genommen als auch richtig gemacht sind um die Frage zwischen Verwaltung und Justiz zu re⸗ guliren und das Resultat derselben in dem ersten Entwu efunden hat. Aber wie ich schon früher hervorgehoben wir tandpunkte eines vol lständigen t sich etwas j l egierung, der Es ist mir vollkommen bekannt, daß d thunlichst die Kompetenzkonflikte zu be⸗ aben es nicht allein mit dem Abgeordneten⸗ e zu thun, sondern ein zweiter Faktor neben dem Abgeordneten⸗ e ist das Herrenhaus; wie die Ansichten hier stehen, vermag agen, daß das Herren⸗ i bgeordnetenhaus. ; zußischen Regierung welche im Abgeordnetenhause entwickelt sind, gingen nicht etwa dahin, daß die Materie der K etenzkonflikte durch die Reichsgesetzgebung vielmehr dahin, daß die⸗ lbe erst geordnet werden könne, nachdem die Reichsjust insonderheit die Civilprozeßordnung, erlassen seien; auch ͤ Zeit noch entgegen, daß die Verwaltungsgerichtsbar⸗ keit noch in der Entwickelung begriffen sei.

Denn zu der

fassungsgesetz vollständiges

Vorarbeiten

eit nicht auf dem Gerichts verfassungsgesetzes. Der Herr Abgeordnete l geäußert über den Standpunkt der reußischen Gesetzgebu bgeordnetenhaus wün schränken. Aber wir

Darüber will tschieden ist; ich glaube

Meinung, daß davon gar edenfalls kann ich nicht

ich nicht zu sagen; icht habe

haus dieselbe Ansichten der preu

Verwaltun chte; die Verwaltu

Daß der preußische

Regulirung zur

Sodann hat der Hr. Abg. Reichensperger gesagt: die Bedenken die in Betreff der Zwangslage wären, fänden ja auch rücksichtfich einer ganzen Menge anderer Paragraphen statt. Sehr richtig, und auf diesen Punkt werde ich zurückkommen, meine Herren, bei dem 5. J des Einführungsgesetzes zur Gerichtsverfassung. Die Herren aus der Kommission werden sich erinnern, daß die verbün⸗ deten Regierungen nicht einverstanden sind, wenn gesagt werden soll, das en nr , et werde an einem bestimmten Tage in Kraft treten. 2 te mir zu dem erwähnten Paragraphen vor, in dieser Richtung den Hrn. Abg. Reichensperger zu beruhigen.

Ferner bemerkt der Derr Abgeordnete, der 8. 121. zeige einen ganz guten Ausweg. Das thut er gar nicht in der betreffenden Richtung. Allerdings kann zum Kompetenzgerichtshofe für ein ein⸗ zelnes Land das oberste Reichsgericht bestellt werden durch König⸗ liche Verordnung im Einverständnisse mit dem Bundes rathe. Das setzt aber doch voraus, daß die Landes gesetzgebung hiermit ein⸗ verstanden ist; eine verbündete Regierung kann ohne Einwilligung der übrigen Gesetzgebungsfaktoren diesen Weg nicht betreten! Das scheint mir klar zu sein.

Der Herr Abgeordnete ist zurückgegangen auf die Normativ⸗ bestimmungen, indem er diese mit den in Preußen bestehenden Vor⸗ schriften verglich. Ich habe bezüglich der Normativbestimmungen ein⸗ zelne Bedenken; diese betreffen jedoch nicht die Punkte, welche der Hr. Abg. e,, , . hervorgehoben hat. Ich könnte anerkennen, daß die Normativ . richtiger sind, wie die Vorschriften der bestehenden preußischen Gesetzgebung. Was würde daraus folgen? Nichts, da ich den 8. Ha. nur vom formalen Standpunkt aus angreise.

Dem Abg. Dr. Lasker erwiderte der genannte Bundesraths⸗ bevollmächtigte:

Meine Herren! Ich würde das Wort nicht wieder ergreifen, wenn nicht der Hr. Abg. Lasker mich aufgefordert hätte, einigen seiner Aeußerungen zu widersprechen. Wenn ich es nicht thäte, so würde er mich gleichsam als verurtheilt ansehen. Ich bin in der Lage, beiden Behauptungen zu , , Der Hr. Abg. Lasker hat, wenn ich ihn recht verstanden habe, behauptet, die Verwaltungsgerichte ken aks Verwaltungsbehörden nicht anzuse hen. Ich behaupte, daß ie allerdings Verwaltungsbehörden sind, freilich kommt Alles err an, was man unter dem Worte versteht. Die Königli preußische , ht davon aus, da Verwaltungs⸗ gerichte Verwaltungsbehörden im w. S. sind, deshalb ist in dem Entwurf auch von Verwaltungsbehörden gesprochen.

Als Ihre Kommission diese Ausdrucksweise änderte, glaubte der Bundesrath bemerklich' machen zu sollen, es sei vielleicht richtiger, wenn sie die Aenderungen zurückzöge. Das ist nicht geschehen. Darauf haben wir uns beruhigt, denn solche Punkte sollten nicht Gegenstand großen Streites sein. Wenn dann aber ⸗— und das ist der wichtigere Punkt der Hr. Abg. Lasker behauptet, daß nach preußischem Recht der Konflikt zwischen Justizgerichten und Verwal⸗ tungsgerichten ungelöst dastehe, so ist das , unrichtig. Ueber diefen Punkt ist im Abgeordnetenhause, und zwar von mir elbst, ge⸗ kämpft worden; in dem Gesetze über die Verwaltungsgeri tsbarkeit heißt es jetzt 5. 83 im ersten Absatze:

Die in dem Gesetze vom 8. April 1847 bezeichneten Verwal- tungébehörden find auch in streitigen Verwaltungssachen zur Er⸗ hebung des Kompetenzkonfliktes befugt.

In der heutigen (s] Sitzung des Deutschen Reichs ages, welcher die Bundesraths⸗ Beygll mächtigten Justiz⸗Minifter Dr. Leonhard, Präsident des Reichskanzler⸗ Amts, Stagts⸗Minister ofmann und Königlich bayerischer

ustiz⸗Minister Dr. von Fäustle mit mehreren Kommissarien eiwohnten, wurde die zweite Berathung des Gerichts⸗ verfassungsgesetzes mit der Diskussion des Titels „Landgerichte, fortgesetzt. Bei 5. 7a. hat die Kommission einen Zusatz beschlossen, nach welchem die Untersuchungsrichter nach zweijähriger Wahrnehmung ihrer Geschäfte dieselben nicht weiter zu übernehmen genöthigt sind. Der Justiz⸗-Minister Pr. Leonhardt und der Abg. Struckmann (Diepholz) be⸗ kämpften den Hue auch der Abg. Dr. Lasker erklaͤrte, kein großes Gewicht auf dessen Beibehaltung zu legen, während der Abg. Windthorst und der Referent Abg. Miquel denselben vertheidigten. Das betreffende Alinea wurde darauf abgelehnt. Nach einem Vortrage des Referenten erklärte sich der Justiz⸗ Minister Dr. Leonhardt, mit den von, der Kom⸗ mission beschlossenen Bestimmungen über die Geschäfts⸗ vertheilung bei den Gerichten und die Bildung der Kammern einverstanden. Der §. 47I. regelt die Berufung nicht ständiger Richter und bestimmt, daß dieselben zum Richteramt befähigt i müssen und während der Fortdauer der anomalen Zu⸗ tände, unter denen sie berufen wurden, nicht abberufen werden dürfen. Der Justiz-Minister hr. Leonhardt empfahl die Strei⸗ chung dieser Bestimmung während die Abgg. Dr. Lasker und Windthorst dieselbe lebhaft befürworteten. Der Antrag des 6 Struckmann (Diepholz), den 8. 471. nochmals an die e , , zurückzuverweisen, wurde mit 148 gegen 134 Stimmen abgelehnt und darauf 8. 471 bei Schluß des Blattes in der Fassung der Kommissionsbeschlüsse ange⸗ nommen. 3

Das Einschreiten eines mi'itärischen Postens in Be⸗ folgung einer m ertheilten militärischen Instruktion gegen einen Eivilisten ist nach einem Erkenntniß des QOber⸗-Trib u⸗ nals, Senat für Strafsachen, vom 2. November d. J. als das Einschreiten eines Beamten in der rechtmäßigen Ausübung seines Amtes zu betrachten und der Widerstand gegen den einschreitenden Militärposten ist demgemäß auf Grund des §. 113 des Strafgesetzbuches zu ahnden.

Der Bun desraths⸗Bevollmächtigte, Königlich bayerischer Staats Minister des Königlichen Hauses und des , . von Pfretzschner, ist aus München hier ein⸗ getroffen.

Der Kaiserlich russische Staatssekretär von Na⸗ bokoff, welcher Sonntag Nacht über Frankfurt a. M. hier . war, ist gestern Abend nach St. Petersburg ab⸗ gereist.

S. M. Kanonenboot „Comet“ ist am 18. d. Mts.

in Salonichi angekommen. Brieffendungen für S. M. Aviso „Pomm erania“

sind von heute ab bis auf Weiteres nach Konstantinopel zu

dirigiren.

Rendsburg, 17. November. (Kiel. Itg.) Der schles⸗ wig⸗holsteinische Provinzial-⸗Landta hat gestern einen Ausschuß von 9 Mitgliedern zur Begutachtung der Vor⸗

lage über bas Einführungsgesetz der Synodalordnung gewählt,

dann erledigte die Versammlung nach längerer Debatte den Binge, Ker Keugigen Sitzung zes schl gswwig hzß lstezhisc

n der heutigen Sitzung des eswig⸗holsteinischen Provinzial⸗-Landtags stand u. A. eine Proposition des

Landes⸗Direktors v. lefeld, betreffend 3 des

Statuts für die Verwaltung der provinzialständischen . s⸗Anst alten vom 8. März 1876 auf der Tagesordnung, welche einem Ausschuß zur Vorberathung überwiesen wurde.

Württemberg. Stutt . art, 20. November. (W. T. B.) amirt die Berlobung des.

Der „Staats⸗Anzeiger“ prok

Prinzen Wilhelm, des präsumtiven Thronfolgers, mit der Prinzessin Marie von Waldeck.

S Darmstadt, 19. November. Bei dem Prinzen Carl sind gestern Abend der Pri Vormittag der Prinz Gustav von zum Besüch eingetroffen. Der Gesetzgebungsausschuß estern eine Vormittags- und ab, welchen heute Morgen eine weitere e Regierung eingeladen ist. bilden der Gesetzentwurf in Betre Gehalte der Volksschullehrer, sowie der Antrag und Genossen, die Kir

Mecklenbu Telegramm der gestern ein Großherz

Heinrich und a sa auf mehrere

weiten Kammer hielt achmittagssitzun lgen wird, zu der ände der Berathun

enste uer betreffend.

Schwerin, 18. November. Nach einem „Itg.“ ist dem Landtage in Malchin oglich schwerinisches Reskript zu⸗ die näheren Vorschläge zu Kap. III. der Landtagspropositionen (Herstellung der durch die Reich s⸗ ju stizgesetzgeb ung erforderlich werden Deckung der dadurch entstehenden Kosten

38 Amtsgerichte in ebenso vielen Städten errichtet und ein Amtsrichter auf je 16,000 Einwohner angestellt wer⸗

und Güstrow),

den Gebäude und

Landgerichte Ober⸗Landesgericht (in Rostock) und ein Schwurgericht (in Güstrow) errichtet werden. forderlichen Gerichtsgebäude werden t Durchbau schon vorhandener, theils Die Baukosten sind veranschlagt: für das Ober⸗-Landesgericht 000 S, für das Landgericht in Schwerin andgericht in Güstrow Gugleich für das Amts⸗ und das Schwurgericht) 293,000 M6 Schwerin 66, 900 M6, in Wismar 117,000 , in Rostock I348, 000 S, in Gadebusch (mit 2 Amtsrichtern) 50, 000 (, Grevesmühlen (mit 3 Amtsrichtern) 50, 090 c, Teterow, Röbel „*. Tessin, Gnoien je werden die Durchbaukosten oder städtischer Gebäude im Ganzen auf 280,000 6 veran⸗ Die Kosten für das Oberlanbesgerichtsgebäude, zu Strelitz nach dem bisherigen Verhältniß sollen zur Hälfte aus der Großherzog⸗ lfte durch Anleihe auf die allgemeine Die Verzinsung en Zinsen der französischen Kriegs— wenn aus letzteren zugleich den Bau eines ritterschaftlichen Schullehrer⸗ Die übrigen Baukosten, hme der auf die Bauten in den oben genannten 26 Städten fallenden, über welche Weiteres vorbehalten bleibt, sollen durch eine Anleihe auf di kasse gedeckt 1,218,000 ½ν betragen.

Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meiningen, 18. November. (Lpz. 3) Heute Abends 7 Uhr ist der regie⸗ rende Herzog Georg, von Paris kommend, mit Gemahlin hier wieder eingetroffen.

Waldeck. Arolsen, 19. November.

Gestern fand die Verlobung der es Fürsten Georg Viktor zu en Wilhelm von Württemberg evölkerung der Stadt gah ihre Freude über das Ereigniß durch recht zahlreiche Betheiligung an dem zu Ehren des Tages stattfindenden Fackelzuge kund. Auch brachten die hiesige Liedertafel und der Feuerw ein Ständchen vor dem

Schwerin

eils durch Aus- und urch Neubau beschafft.

zu Rostock 10 6.000 A6, das „Amtsgerichte in

16 006 6 In 26 Städten

vorhandener großherzoglicher

welchem Mecklenburg⸗ seinen Antheil trägt, lichen Rentnerei, zur Landes⸗Rezepturkasse aufgebracht werden. dieser Schuld soll aus entschädigungs 260 600 M für Gebäudes bewilligt werden.

gelder geschehen,

mit Ausna

e allgemeine Landes⸗Rezeptur⸗ erforderliche Anleihe würde

(Hess. Morgen⸗ Prinzessin Marie, zweiten Tochter d deck, mit dem Prinzen

rverein dem Hohen Paar losse, welches mit einem vielstimmigen Hoch auf die Verlobten und die ganze Fürst⸗ liche Familie endete. Alle Häuser der Stadt prangten im

Fahnenschmuck.

Wien, 19. November.

Oesterreich⸗Ungarn. . in Wien Audienzen er⸗

Kaiser wird Dienstag, den 21. d.,

Wie dem „Pester Lloyd“ aus gemeldet wird, hat der Sul tan den forte in Wien angewiesen, dem Kaiser seinen speziellen Dank auszudrücken für die die Häfen von Klek und Ragusa zur undeten und kranken Soldaten benutzen heutigen Konferenz der liberalen Simonyi's verlesen,

18. November. Konstantinopel Botschafter der Franz Josef. ertheilte Bewilligung, Einschiffung von verw zu dürfen. In der i wurde ein Schreiben Ludwig dieser für die Unterstützung dankt, die er als Handels⸗ und ohne jede Motivirung seinen Aus⸗ Das Schreiben ist ur Verlesung,

Minister gefunden, tritt aus der P . vom August datirt, gelangte aber bisher nicht weil die Partei seither nie vollzählig versamme

Die Volksabstimmung nt Baselland über die Frage der Verfassungsrevision soll am Sonntag, den 10. Dezember, stattfinden.

Frankreich. Paris, 19. November. Republik empfing vorgestern im Eli ürsten von Rumänien, „Journal officiel“ Beförderungen von engattungen zu Obersten, Oberst— und Rittmeistern.

anmeldet.

Schweiz. im Kanton

Der Präsi⸗ dent der neuen diplomatischen Agenten des Schendré. Das gestrige veröffentlicht Offizieren aller Wa Lieutenants, Bataillons ⸗Ehefs Mero de, Klerikal⸗-Legitimist, wurde, wie man der „Köln. artement Do ubs, zu Besan gon, enator gewählt. ielt nur 302 Stimmen. ch einen Sitz im Senat. Am 30. Januar

ewählt, während

ourgoing und antinopel abgereist.

Hav.) Im Kon⸗ ahlgesetzent⸗

Zig.“ meldet, heute im De mit 395 Stimmen zum

kanischer Gegner erh kaner verlieren dadur wurde ihr Kandidat mit 362 Stimmen Merode damals nur 345 erhielt. Gra Graf Chaudordy sind heute nach Kon

Spanien. Madrid, 15. November. (Ag. eute der Minister des Innern den r Derselbe stellt den Census wieder her und schließt Stimmrecht aus. Das Stimmrecht wird nu welche direkte n Umfange. Der Minister ierung aus der Annahme dieses Gesetzes machen werde, als in Be⸗ reise oder Bezirke.

Hav.) Der Kbnig hat den Gräfin von Paris, welche gestern en. Die Minister werden ihnen Abend erfolgt die Abreise nach

Sein republi⸗ Die Republi⸗

greß legte h wurf vor.

das allgemeine denjenigen Bürgern zugestanden zahlen und bis

erklärte, daß die

ebenso wenig eine treff der vorgeschlagenen November. Grafen und die ier eingetroffen sind, empfang

ren Besuch abstatten. Heute

teuern be⸗ u einem gewisse

abinetssra

18. November. 66 Hav.) Die Deputirten⸗ kammer . nach einer Rede des Minister⸗Präsidenten Canovas del Castillo mit 171 gegen 31 Stimmen das Gesetz angenommen, welches anordnet, daß die Maires in den großen Städten vom Könige zu ernennen sind.

Vitoria, 18. November. Ein Harn Noch sind keine Kandidaten für die vakanten Cortessitze aufgestellt. Der General Quesada wird unverzüglich seine gi e. tionsreise in den Provinzen wieder aufnehmen.

Italien. Rom, 20. November (B. T. B) Der König eröffnete heute die Sitzung des Parlaments mit folgender Thronrede:

In Betrübniß gesetzt durch einen Trauerfall in der Königlichen Jamil ie sehe ich mit innigem Danke mein Volk einen so lebhaften Antheil an demselben nehmen. Ich komme heute zu Ihnen, um in der Erfüllung meiner Pflicht den kesten Trost zu schöpfen. In der That habe ich bei dieser feierlichen Ceremonie, mit welcher ich Ihre Ar⸗ beiten eröffnete, stets in meiner Seele den Glauben an die Bestimmung Italiens und an die Zukunft der freisinnigen Institutionen, welche wir be⸗ schworen haben, wachsen gefühlt. Die neugewählten Vertreter der Nation haben die Bedürfnisse und die Wünsche der Bevölkerung unmittelbar kennen gelernt; sie werden getreue Dolmetscher derselben sein. Wenn ich Sie um mich verfammelt sehe, so durchlebe ich in meinen Ge⸗ danken die Geschichte unserer nationalen Wiedergeburt und ich bringe der emsigen angestrengten Thätigkeit der früheren Gesetzgebungs⸗ körper meine Huldigung dar, welchen die Befestigung der italienischen Einheit zu danken ist. Gleichzeitig muß ich Sie daran erinnern, daß ich seit 20 Jahren jedesmal, wenn ich das Wort an die Vertreter der Nation richtete, dieselben aufgefordert habe, die beschützende Aktion des Staates einfach, leicht und ökonomisch zu ge⸗ stalten. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Minister, welche ich, meine Wahl zwar nach den Abstimmungen des Parlaments regelnd, doch mit ganzem und vollem Vertrauen zur Leitung der Staatsgeschäfte berufen habe, eine Reihe von Gesetzentwürfen einbringen, welche ich Ihrem patriotischen Eifer anempfehle.

Die früheren Ministerien haben es sich in den letzten Jahren angelegen sein lassen, das Gleichgewicht zwischen den Ein⸗ nahmen und Ausgaben zu erreichen. Dieses Gleichgewicht ist nicht mehr ein entferntes Ziel, es ist eine naheliegende Wohlthat. Wir werden von jetzt an beginnen, die Wirkungen derselben zu genießen; wir können sogar hoffen, daß wir bald in der Lage sein werden, allmählich die Störungen, welche durch den Zwangecours geschaffen sind, zu unterdrücken. Der gegenwärtigen Legislatur⸗ periode liegt es ob, dieses Werk der Befreiung zu beschleunigen, meine Regierung wird bemüht sein, die nützlich erscheinenden Maßregeln vorzubereiten. Inzwischen habe ich gewünscht, daß vor Allem die⸗ jenigen Vorschläge einer Pnrüfung unterzogen werden, welche bezwecken, die Härten bei der Erhebung der Steuern zu mildern und die bestehenden Steuern auf eine, den Anforderungen der Billigkeit ent⸗ sprechende Weise auf die Steuerpflichtigen zu vertheilen. Das schon so mäßig bemessene Budget des Krieges und der Marine können wir nicht herabsetzen. Ebensowenig können wir die Arbeiten aufgeben, welche bestimmt sind, von einem Ende der Halbinsel bis zum andern die aus der Erleichterung der Kom munikationsmittel entstehenden Wohlthaten auszubreiten. Nur hierdurch verleihen wir allen Theilen des Landes die ihnen zur Vollendung ihrer wirthschafj⸗ lichen Umgestaltung erforderlichen Kräfte Es hat die Befürchtung entstehen können, daß bedrohliche Er— eignisse uns von diesen nützlichen Aufgaben abwenden könnten. Aber die völlig freundschaftlichen Beziehungen, welche wir beständig mit allen Mächten unterhielten, gestatten uns, Vertrauen in den Er—

folg der Rathschläge zur Mäßigung zu setzen, welchen meine

Regierung ihre wirksame Unterstützung geliehen hat. Getreu allen seinen Verpflichtungen, wird Italien niemals vergessen, daß es bei Uebernahme seiner Großmachtstellung gleichzeitig eine Mission übernommen hat, welche dem Fortschritte der Civilisation gewidmet ist.

In der Hoffnung auf die Wohlthaten des Friedens werden Sie die günstige Zeit dazu verwenden, um unsere Institu⸗ tionen zu befestigen. Es ist nöthig, den Staat von jeder übermäßi⸗ gen Einmischung zu entlasten und für die Provinzen und Gemeinden einen Zustand fruchttragender Autonomie zu schaffen. Die Gesetz⸗ entwkrfe, welche Ihnen in dieser ersten Session behufs sicheren Funktionirens der lokalen Freiheiten vorzulegen sind, werden durch ändere Vorlagen ergänzt, werden, welche die Kontrole der Regie= rung über die Regelmäßigkeit des Rechnungswesens der öffent⸗ lichen Verwaltung und der frommen Stiftungen vollkommener und wirksamer zu machen bestimmt sind. Andere Gesetz⸗ entwürfe follen die bkonomische Lage der Staatsbeamten verbessern und gleichzeitig ihre Würde erhöhen, indem sie für alle ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden. Die Vorlage des Strafgesetzes und des Handelsrecht werden das große Werk der legislativen Einigung zum Abschluß bringen. ;

Es bleibt uns noch übrig, an ein Problem heranzutreten, welches bis jetzt nur unvollständig gelöst ist. Die Freiheiten welche der Kirche in Ftakien in weit reicherem Maße, als in einem anderen katholifchen Staate bewilligt sind, dürfen nicht in einer Weise aus. geübt werden, welche den öffentlichen Freiheiten Abbruch thut oder die Rechte der nationalen Souveränetät beeinträchtigt. Meine Regierung wird Ihrer Prüfung diejenigen Maßregeln unter⸗ breiten, welche nothwendig sind, um die in dem Garantiegesetze selbst bestimmten Vorbehalte und Bedingungen wirksam zu machen. Meine Regierung wird Ihnen weiter die Revision der Handels verträge, sowie Vorschläge bezüglich der Betriebsübernahme von Eisenbahnlinien und bezüglich derUnterstützung eini er Dampfer⸗ kinien unterbreiten. Endlich werden wir mit r ih fefa die Wiederherstellung der Kriegsmarine und die schleunige Vollendung der schon weit vorgeschrittenen neuen Organisation der Armee ins Auge fassen müssen. Ebenso müssen wir die Ver⸗ theidigungsarbeiten in Angriff nehmen, welche bestimmt sind, die an den Landesgrenzen gelegenen , ,. zu verstärken. Es war mein Wunsch, daß das ahlgesetz einer neuen Prüfung nach der Richtung unterzogen werde, um mehr und mehr die Zahl der . Bürger zu erhöhen. Gleichzeitig wird meine Reglerung Ihnen einen Vorschlag auf vollständige Reorga nisation der Vokksfchu len unterbreiten. Es ist unerläßlich, dem Unterricht eine weitere Ausdehnung zu geben und Allen die Verpflichtung auf⸗ zuerlegen, sich auf die Ausübung der bürgerlichen Pflichten vorzu⸗ bereiten.

Meine Herren Senatoren und Deputirte! Seit 6 Jahren feiern wir in Rom das Fest unserer nationalen Einigkeit. Die Wieder— herstellung unserer Einheit hat schon glorreiche Früchte getragen. Wir haben viel gethan, aber es bleibt uns noch viel zu thun übrig. Wir haben noch ein Werk vor ung, welches das größte Naß von Geduld, Arbeit, und Einigkeit erfordert; wir müffen das gesammte Regierungsgebäude immer mehr be⸗ festigen und vervollkommnen. ieser Zweck kann nur erreicht wer⸗ ben durch allfeitigen aufrichtigen Wettstreit und durch treueste Be⸗ harrlichkeit. Ich bin sicher, daß in diesem Kampfe für die Reor⸗ ganisation des Landes die gesammite Nation meinem Aufruf durch edelmüthige Oyfer entsprechen wird.“ .

Der Eröffnung des Parlamentes wohnten die Prinzen des Königlichen Hau die hohen Würdenträger, die inister, die Mitglieder des diplomatischen Corps und ein zahlreiches Publikum bei. Die Thronrede wurde beifällig aufgenommen, namentlich der auf die Kirche bezügliche Passus derselben. Der

König wurde bei feinem Erscheinen in dem Saal und auf den Straßen auf das Lebhafteste begrüßt.

Türkei. Konstantinopel, 2. November (W. T. B. Der Oberst⸗Kommandirende der türkischen Truppen gegen Serbien, Kerim Pascha, ist hier ein getroffen.

Pera, 20. November. (W. T. B.) Die Pforte hat den bei ihr akkreditirten Botschaftern eine Note zugestellt, in welcher sie wegen der Verletzung des Waffenstillstandes durch die Serben bei Bukowitz und Ragosna Protest erhebt. andere Rote der Pforte ersucht die Großmächte um ihre Ver⸗ mittelung wegen Zulassung der Verpflegung der Festung Niksic während des Waffenstillstandes. 20. November. Moukhtar Pascha's räumt, wie der „Politischen Kor⸗ respondenz aus Ragu sa gemeldet wird, in auffälliger Eile Alle Truppenkörper werden an die Donau gezogen mit Ausnahme von 14 Bataillonen, welche Auch in Antivari ist das Gros der Armee Derwisch Pascha's zum Theil bereits hen begriffen. In ihrer wie derselben Korrespondenz eststellung der ngelegenheiten,

(W. T. B.) Die Armee

die Herzegowina.

in Fotscha konzentrirt bleiben. eingeschifft, zum Theil im A heutigen Sitzung beschäftigt si weiter gemeldet wird, die Kommission zur Demarkationslinie nur mit formellen weil der militärische Vertreter der Pforte noch nicht einge⸗ troffen war und Constant Effendi wegen mangelnder regel⸗ rechter Vollmachten nicht als Vertreter anerkannt wurde. Nach einer weiteren Meldung der „Politischen Korrespondenz“ aus Belgrad ist Marinovies in besonderer Mission nach St. Petersburg entsendet worden.

21. November. (BV. T. B.) Moukhtar Pa scha konzentrirt, wie dem ‚„Telegraphen⸗Korrespondenz⸗Bureau“ aus Zara gemeldet wird, zwan zig Bataillone bei Karina unweit Bergatto an der österreichischen Grenze, angeblich um dieselben über österreichisches Gebiet in Gravosa nach Kon⸗ stantinopel einzuschiffen. Es wird hinzugefügt, thatsächlich sei die Ankunft türkischer Transportschiffe in Gravosa avisirt, auch seien bereits türkische Bataillone in Karina an— gekommen.

Lon don, 20. November. (B. T. B.). Der Marquis von Salisbury hat mit dem ihm zugetheilten Beamten⸗ ; verlassen, Paris, morgen in Berlin, am Donnerstag in Wien eintreffen um Sonnabend oder Sonntag in Wien verweilen. unft in Triest ist auf nächsten Montag, diejenige in Konstantinopel auf den 1. Dezember festgesetzt.

St. Petersburg, 21. November. (W. T. B) Eine der „Internationalen Telegraphen-Agentur“ aus Semlin bestätigt, daß das serbische Mini— schernajeff beanspruchten Ein— tritt in das Kabinet unter Androhung der Demission ab— gelehnt habe.

Der W. „Presse“ sind folgende Telegramme zuge— Abdul Kerim

wird heute

zugegangene

Konstantinopel, 18. November. Pascha wird hier erwartet, um dem Sultan über den Feld⸗ zug in Serbien Bericht zu erstatten und zugleich mit dem Kriegs-Minister Rücksprache über die Eventualität eines Kriegs mit Rußland und über die Vorbereitungen, die dazu nöthig Auch dürfte der Generalissimus, falls dieser Krieg zur Wirklichkeit wird, mit den weitgehendsten Vollmachten für die Provinz Bulgarien ausgerüstet werden. Belgrad, 19. November.

wären, zu nehmen.

An Stelle des ebenfalls nach Rußland abgereisten Belgrader Stadt kommandanten, General Dandeville, wurde der russische Oberst Wisko⸗ watow ernannt.

Nach den bisher eingelangten Verlustlisten sind in der Schlacht bei Djunisch 2740 russische Offiziere und Sol⸗ daten gefallen. Die Ibar⸗Armee verlor in den Gefechten 269, die Drina⸗Division 57 Russen. 19. November. Prenk, der Mirditenhäupt⸗ ch andere albanesische Häuptlinge haben der tür⸗ kischen Regierung, falls auch Griechenland der Türkei den Krieg erklären sollte, kräftige Unterstützung zugesagt, da die⸗ selben durchaus nicht wollen, daß Theile von Albanien an Griechenland fallen. Heute fand die erste Sitzung der Demarkations⸗Kommissäre . missions-Präsidenten wurde der englische Bevoll⸗ mächtigte gewählt.

Von Knin wird demselben Blatte gemeldet, Despo— tovics prätendirt die Dem arkationslinie läng Dolnji⸗Unaz und Kulen⸗Wakup. Trotz des rten am 14. November drei türkische hristen bewohnten Ort⸗ Richtung gegen Goenjü⸗Ungz. Despotovies Aufruf an das slavische Comité gewendet, erannahenden Winters und e Hülfe für die vergessenen

ling, und no

Glamotsch, fenstillstandes plündert Bataillone aus Glamotsch alle von C schaften in der hat sich mit einem in welchem er in Anbetracht des des Waffenstillstandes um materie Bosniaken bittet.

Rußland und Polen Der Oberkomman Nikolajewit sch d. Ae. wird, wie der „St. fährt, sich nicht am 21. Kischin ew begeben. . Now. Wr.“, aus 80 Personen best anzler Fürst Gortschakoff hat lge, in Zarskoje⸗Sselo am 14.

otschafter, Lord Loftus, und am italienischen Botschafter, „Reg.-Anz.“ meldet: Die über Ura⸗-Tjube und Dhisak nas letzten Theil von Ura⸗T Auf den Stationen in

der Anna

Petersburg, 19. dirende, Großfürst Nikolai Pet. Herold“ er⸗ November nach oheit wird, nach der Der Reichs⸗ der „Ag. gen. russe“ zu⸗ November den englischen 15. November den empfangen. Der Telegraphenlinie von Chodshent nach Ssamarkand ist jetzt in ube nach Ssamarkand voll⸗ samarkand und Dsphisak ist hme von Depeschen der inneren Kor⸗

November.

sondern erst am 23. Der Stab Sr.

Ritter Nigra,

die Eröffnun respondenz erfolgt.

Dänemark. Das Folket zweite Berat

Kopenhagen, 17. November. hing hatte gestern eine Sitzung, in welcher die s, betreffend „Auffischung von aßregeln gegen Ausbreitung der der Uebergang zur dritten

ng des Ge betreffend u Ende gebracht un erathung einstimmig genehmigt wurde.

A. A. C) Aus Cape Coast Castle, wird et, Commodore Hewett hätte die Re⸗ ann weiße Truppen des 1, west⸗ egiments und eine Abtheilung Houssa's für Qpera⸗ tionen gegen den König von Der Handel am Niger fing an sich zu aber an andern Orten ist er flau.

undswuth z

unterm 19. v. M gierung ersucht, ihm 509 ahomey zur zu stellen. ĩ

Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Burean. Brüssel, Dienstag, 21. Ne „Moniteur Belge“ meldet: Nach einer M

Morgens. Der ittheilung des bel⸗