1876 / 275 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Nov 1876 18:00:01 GMT) scan diff

gh Konsuls in Malta hat das dortige Lokalgouvernement Handelskammer davon benachrichtigt, daß in dem Eingange den Häfen von Odessa, Kertsch, Sebastopol und czako ff Torpedos gelegt worden seien. Rom, Dienstag, 21. November, Vormittags. In einer . stattgehabten Versammlung der der Majorität der mmer angehörenden Mitglieder wurde beschlossen, als Kan⸗ didaten für die Präsidentschaft Erispi und als Kan⸗ didaten für die Vize⸗Präsidentschaft Spantigali, Desanctis und Puocioni aufzustellen. Der Oppositions⸗ partei soll anheimgegeben werden, den vierten Kandidaten für die Vize⸗Präsidentschaft vorzuschlagen. Zahlreiche Depu⸗ tirte sind bereits eingetroffen.

Nr. 23 des Central-Blatts der Abgaben⸗, Gewerbe⸗ und andels⸗Gesetzgebung und Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltungsgegen⸗ stãnde. Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll und Steuerstellen. Indirekte Steuern: Ergänzung und Berichtigung der Begleitscheinangaben am Bestimmungsorte, Denaturirung von Branntwein. Erkenntniß des Königlichen Appellationsgerichts in N. Personalnachrichten.

Vereinswesen.

Der Berliner Haus frauenverein feierte am Montag Abend das dreijährige Bestehen des Vereins durch eine Festfitzung im Oberlichtfaale des Rathhauses. Die Vorsitzende, Frau Lina Morgenstern, entrollte zunächst ein kurzes Bild der Geschichte des Vereins. Nach einer kurzen Pause hielt dieselbe Rednerin einen Vortrag über das gegenseitige Verhältniß der Herrschaften und

Dienstboten, an den sich alsdann die Vertheilung von Ehrenbrochen.

an 28 Dienstboten anschloß, die langer als 5 Jahre bei ein und derselben Herrschaft gedient haben. Die Brochen sind von orydirtem Silber und zeigen ein von drei goldenen Streifen umschlossenes Mittelschild, das die Inschrift trägt: „Prämie des Berliner Haus⸗ frauenvereins“, während am Rande „Für treue Dienste in der Familie“ zu lesen ist.

Statistische Nachrichten.

Straßburg, 16. November. (Straßb. Itg.) Aus dem Sommer- semester 1876 blieben von 678 Studirenden der hiesigen Univer⸗ sität 435, dazu kamen in diesem Semester Neumatrikulirte 268, so daß die Gesammtzahl 704 Die höchste der bisherigen Zahlen) er⸗ reicht ist. Die if cn der Immatrikulationen aus den 19 Se⸗ mestern seit Bestehen der Universität sind: 1. Semester 212 (220 mit den Hospitanten), 2. Semester 389 (498), 3. Semester 467 (495) 4. Semester 5616 (600), 5. Semester 621 (667), 6. Semester ö4 25H), 7. Semester 645 (672), 3. Semester 677 (07), 9. Semester 674 (700), 10. Semester 704 (741).

Die Gesammtzahl derer, welche die Aus stellung in Phi⸗ ladelph ia besucht haben, beträgt der Engl. Korr. zufolge , 89, 392. Von diefen waren 8, MM, 325 zahlende Besucher. Die Einnahmen betrugen 3,8135749 Doll. Durchschnittlich zählte man jägliche Be⸗ fucher: 61, 568.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Nach neueren Untersuchungen von C. Reichardt in Jena ist, wie die „Berl. Mediz. Wochenschr. aus den „Korrespondenzblättern des allgem. ärztl. Vereins in Thüringen Nr. 10, 1876. mittheilt, Verwendung von Blei, das sich durch große Vorzüge vor anderen Metallen zu , , n, ,. eignet, gefahrlos. Gewöhnliches, hartes, kohlensaure Salze enthaltendes Wasser bildet sehr bald in den Röhren einen Ueberzug von Salzen, welcher einen Angriff auf das Blei durchaus hindert. Angegriffen wird das Blei durch freie Kohlensäure, wie sie in destillirtem Wasser vorhanden, in welchem beim Kochen des gewöhnlichen Wassers durch Zersetzung der darin ge⸗ lösten Salze das Gas sich abgeschieden hat. Füllung der Röhren mit destillirtem Wasser hatte deswegen nach kürzerem oder längerem Stehen Uebergang von Blei in das Wasser zur Folge, nicht aber, wenn gewöhnliches hartes Wasser in derselben Röhre längere Zeit gestanden hatte. Ein innerer Ueberzug von Schwefelblei schützt die Röhre vor einem Angriff kohlensäurehaltigen Wassers nicht.

Der Ordinarius und Primaarzt im Kaiserlich Königlich all⸗ gemeinen Krankenhause zu Wien und Vorstand der Abtheilung für Nerven-, Brust⸗ und Kehlkopfkranke im Mariahülfer Ambulatorium, Dozent Dr. Friedrich Fieber, theilt unter dem 25. d. Mts. der N. Allg. Ztg. mit, daß der Erfolg seiner Behandlung der Zucker⸗ ruhr mit aktivem Sauerstoff ein recht guter‘ sei, und er demnächst seine besonderen Erfahrungen publiziren werde. Ein Karls⸗ bader Arzt, Dr. London, schließt sich den Wiener Erfahrungen an und stellt eine bezügliche Publikation in nahe Aussicht. .

London, 18. November. (A. A. C.) Aus Portsmouth wird ge⸗ meldet, die Königin habe der Staatsmünze den Befehl ertheilt,

eine Anzahl von Erinnerungs-⸗Medaillen zur Vertheilung unter die Offiziere und Mannschaften der Nor dyel schiffe Alert‘, Discovery und Pandora“ zu prägen. Die Gesellschaft zur i der Künste, Wissenschaften und des Handels (a oety of Arte)

den König der Belgier, sowie den König von Schweden

zu Ehrenmitgliedern ernannt.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Im Düsseldorfer Regierungsbezirke war die warme und trockene Witterung im Juli und August er, im Allgemeinen für die Ernte günstig. Roggen und Weizen sind überall vor Eintritt des Regenwetters eingekommen, nur hat durch letzteres der Hafer etwas, mehr der Buchweizen und Kleesaamen gelitten. Die Spätkartoffeln sind zum Theil gefault. Die naßkalte Witterung von Ende August ab war für das Viehfutter ungünstig. Die Bestellung der Wintersaaten hat erst in den letzten Tagen des Oktober begonnen. Der Ertrag der Ernte hat für Weizen, Roggen, Erbsen, Gerste, Hafer und Buch⸗ weizen etwa J einer Mittelernte, sür Karteffeln an den meisten Orten eine volle Mittelernte ergeben. Runkelrüben 70 ½ο9, Raps 90 oso, Heu, Gras und Klee im ersten Schnitt 80 - 90 9j einer Mittelernte.

Gewerbe und Handel.

Wie der Berl. Act. meldet, ist die Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft amtlich benachrichtigt worden, daß der Vermehrung ihres Akftienkapitals kein Bedenken entgegenstehe sobald die erforderlichen Formalitäten erfüllt sein werden. In Betracht kommen dabei die Beschlüsse der Generalversammlung vom 27. April 1875 und 26. Mai 1876. Erstere bewilligte 21 Millionen Mark zur Erweiterung des Bahnhofs Berlin, letztere 11 Millionen Mark: zur vollständigen Herstellung und Ausrüstung der Zweigbahnen Swine⸗ münde⸗Ducherow, , , und Wrietzen⸗Frank⸗ furt a. O. S600 000 , zur Herstellung und Ausrüstung einer neuen Reparatur⸗Werkstätte für Lokomotiven und Wagen in Neustadt⸗ Eberswalde 11,200 000 M, endlich zur Ausführung von Hafenanlagen in Stettin, sowie zur Herstellung einer Verbindung zwischen dem neuen Stettiner Bahnhof der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Ge⸗ sellschaft und dem Central⸗Güterbahnhof in Stettin 1,200,000 4

Die gestrige Generalversammlung der Internati analen Telegraphen⸗Bau⸗Anstalt in Liqu. genehmigte die Verthei⸗ lung der Restquote mit 10 o.

In der gestrigen Generalversammlung der Berliner Weiß⸗ bierbrauerei⸗Aftien⸗Gesellschaft vormals Carl Landrs wurde der Rechnungsabschluß pro 30. September genehmigt und hierauf Decharge ertheilt. Dem Geschäftsbericht ist zu ent⸗ nehmen, daß 75,377 Tonnen gegen 66,694 Tonnen im Vorjahr ab⸗ en wurden. In der Mälzerei wurden 1480, 400 Ko. Weizen⸗ und

38,500 Ko. Gerste⸗Malz fabrizirt. Der Rechnungsabschluß ergiebt inclusive eines Vortrages von 2766 n aus dem Vorjahr einen Brutto⸗Ertrag von 361,380 M Die Handlungs⸗Unkosten beanspruch⸗ ten 52,168 M, das Reparaturen⸗Konto 7950 M und die Hypotheken⸗ verzinsung 33,750 S6. Zu Abschreibungen wurden insgesammt 69,576 MS verwendet. Als Reingewinn verbleiben 197,484 46 Hier⸗ von werden 9735 S dem Reservefonds zugewiesen, 5549 S dem Vor⸗ stand, 1849 4 an die Beamten und 14,798 46 als Tantième an den Aufsichtsrath bezahlt. Zur Vertheilung der Dividende von 100½ sind 165,000 S erforderlich, während die restlichen 550 A auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Der Geschäftsbericht der Aktiengesellschaft für schle⸗ sische Leinenindustrie (C. G. Kramsta und Söhne) für das Jahr 1875776 enthält folgende Mittheilungen: Die verringerte Konsumtionsfähigkeit, noch mehr aber die Reduktion der Sinheits⸗ preise beeinträchtigten die Höhe der Umsätze. Dieselben betrugen: für gelieferte Garne der Spinnereien erzdorf und Freiburg 1766421 AM, Arbeiten der Maschinenbauanstalt Freiburg 169, 535 , Bleiche, Farb⸗ und Arbeitslöhne der verschiedenen Vorbereitungs⸗ und Veredelungsanstalten 856,210 S, Gesammtoerkäufe fertiger Fa⸗ brikate 7,132,324 ½½ Der gesammte Betrag für Neubauten und Neu⸗ anschaffungen, welcher in den fünf Jahren des Bestandes der Gesell⸗ schaft, sowie zum Erwerb von Grundstücken verwand wurde, ergiebt nach Abzug der Erlöse aus verschiedenen Veräußerungen l, 823, 099 4, während außerdem in demselben Zeitraum für Reparaturen und Verbesserungen der Betrag von 375, 108M aus den Betriebsunkosten bestritten wurde. Die Gesammtsumme der Abschreibungen innerhalb der ersten fünfjährigen Geschäftsperiode beträgt 1,358,668 , der Durchschnitt der vertheilten Dividenden 72830 pro Jahr. Der Status weist nach Abzug der diesjährigen Abschreibungen in Höhe von 170, M8 M einen Reingewinn von 657,843 M nach.

Aus der Bilanz und dem Gewinn- und Verlustkonto der Stadtberger Hütte vom 30. Juni er., ergiebt sich, daß auf Kupferfabrikationskonto 189,156 M erübrigt und ferner 24,459 an Zinsen eingegangen sind. Verausgabt wurden 16531236 für Zinsen auf Hypotheken. 19,094 46 für Geschäfts- und Prozeßkosten, abge⸗ schrieben wurden 3009 MS auf Effekten, 130210 S auf Stadtberger Krpferdistrikt und 47,239 M auf Immobilien, so daß unter Hinzurechnung von 318 6 aus 1874/75 noch ein Habensaldo von 1075 M auf Gewinn⸗ und Verlustkonto verbleibt. In der Bilanz stehen 35,318 4 als Forderung in laufen⸗ der Rechnung und 348,335 M als Guthaben bei den Banquiers auf⸗

gefũhrt. Von letzterer Summe beabsichtigt der Aufsichtzrath 60 00

ju entnehmen, um damit jeder der M Stück Aktien 50 4 baar

zurückzuzahlen. Unter den . mobilen Aktiven sind noch auf

r. 1623 4 Kassa, 105,200 A eigene Effekten und 180000 r Hrypotheken⸗Anlagekonto.

Die ECisenbahn⸗Wagenbau⸗Anstalt in Hamburg hat in dem mit dem 30. Juni cr. abgelaufenen 8 ange⸗ fertigt: 103 Personenwagen zum Werthe von 605,126 M, 412 Gü- terwagen zum Werthe von 1,025. 864 1. Wagenreparaturen zum . von 93,690 , senstige Arbeiten für 325,448 Der Werth der bei der Inventur vorhandenen angefangenen Fabrikate bezifferte sich auf 332,657 M Die Gesammtproduktion betrug sonach 2,382,785 M Die bei Beginn des Geschäftsjahres vorräthigen un⸗ vollendeten Arbeiten hatten dagegen einen Werth von 583771 4A und ergiebt sich danach, daß der . der diesmaligen Jahres pro⸗ duktion sich auf 1,788 814 4 beläuft. Von den angefertigten Eisen⸗ bahnwagen wurden 26 Personen⸗ und 352 Güterwagen in oh auswärtiger Aufträge hergestellt, während auf deutsche Bahnen 77 8 * und 60 Güterwagen geliefert wurden. Die im verflossenen Jahre für Deutschland neu hinzugekommenen Wagenbestell ungen be⸗ ziffern sich auf 25 86 und 11 Personenwagen. Beschäftigt hat die Anstalt durchschnittlich 459 Arbeiter, deren Lohn ssch per Woche auf ca. 21 M 58 3 per Mann stellte.

Wien, 21. November. (W. T. B.) Wie die Erf. er⸗ fährt, fordert die Direktion der Dur⸗Boden bacher Eisenbahn einen Kaufpreis von 104 Millionen Gulden und die Ablösung des Materials, und die Direktion der Aussig-Teplitzer Eisenbahn endgültig die Summe von 10 Millionen Gulden. Der Prioritäten⸗ kurator verlangt für die 4 erster Emission 0 o/ g (während der Verwaltungsrath 663 Co vorschlägt) und für die Prioritäten zweiter Emission 5 IJ. Der Verwaltungsrath befürchtet, daß diese Forderungen von Seiten der Generalversammlung werden abgelehnt werden, falls per Aktie weniger als vierzig Gulden entfallen sollien. Die Entscheidung hierüber steht noch aus. Die Direktion der Dux⸗ Bodenbacher Eisenbahn verlangt eine Frist von acht Tagen zur Ent⸗ scheidung. Sollte diese von der Direktion der Aussig-⸗Teplitzer Bahn abgelehnt werden, so wird die Entscheidung morgen stattfinden.

Dem Geschäfts. und Betriebsbericht der Prager Eisen“ Industrie⸗Gesellschaft für das Geschäftsjahr 1875/3756 ist eine Produktionstabelle angefügt, der folgende Daten entnommen sind: Es wurden im Geschäftsjahre 1875576 gewonnen 11,479,871 Zoll⸗ Centner Steinkohlen (gegen 1053796 Centner im Jahre 1874,75), 456,357 Centner Caen , ( 2367776 Centner) 307,057 Centner Roheisen (- 20416 ö 3, 061 Centner Gußwaaren (4 11, 536 Centner) 68,457 Gentner Eisenschienen - 229.493 Centner) und 57,549 Centner Stahlschienen, ferner 25,245 Centner Kommerz⸗ eisen ( 35.132 Centner) und andere Eisenfabrikate in geringerer Qualität. Die Gesellschaft beschäftigte am 39. Juni 1376 im Ganzen 6410 Arbeiter. Das Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto schließt mit einem Reingewinn von 23,29) Fl. Der Bruttogewinn beträgt 616,338 Fl. Die per 30. Juni 1876 aufgestellte Bilanz weist aus: Aktiven: An⸗ lagekapital sämmtlicher Mobilien und Immobilien 8,295,278 Fl., Betriebsconti 3,141, 175 Fl., Kasse 70 759 Fl., Wechselconto 251,475 Fl. Depositen 244,944 Fl. Debitoren 1,6463544. Fl. c., Summe I3, 703,570 Fl. Passiven: Aktienkapital 6 Millionen Gulden, Priori⸗ täten erster Emission 2,465,400 Fl., zweiter Emission 298,650 Fl, Accepte 71,769 Fl., Kreditoren X181ů741 Fl., Depositen 244,44 Fl., Prioritätentilgung 77,4090 Fl., R. servefonds 214 298 Fl., Spezial⸗ teserven 1,008,227 Fl, Prioritäten⸗Amortisation 16034400 Fl., Rein⸗ gewinn 23,200 Fl. z., Summe 13,703,570 Fl.

London, 16. November. (Engl. Corr) Die Bewegung auf dem Gebiete der Baumwollenindustrie ist durchaus noch nicht bes ken,, Die Fabrikarbeiter in Blackburn 66 beschlossen, nicht nachzugeben. In Manchester wird am näch⸗ ten Sonntag ein Meeting von Vertretern der Vereinigten Gesell⸗ schaften aus Lancashire, Jorkshire, Chesshire und Derbyshire statt⸗ finden. Dessen Entscheidung soll dann maßgebend sein.

Verkehrs⸗Anstalten.

Plym outh, 20. November. (W. T. B) Nach Meldung des Dampfers „Flamingo“ hat der Dampfer , Windsor Castle“ auf der Fahrt nach dem Kap bei der Dasseninsel, etwa 40 Meilen von Cape⸗Town entfernt, am 19. v. Mts. Schiffbruch gelitten. Die Paffagiere, die Schiffsmannschaft und die Post wurden gerettet.

New⸗JYork, 18. November. Das Postdampfschiff des Nordd. Lloyd . Hermann“, welches am 4. November von Bre⸗ men und am 7. November von Southampton abgegangen war, ist gestern wohlbehalten hier angekommen.

29. November. (W. T. B) Der Dampfer Helvetia“ von der Na tional⸗Dampfschiffs⸗Compagnie (C. Messingsche Linie) ist hier eingetroffen.

(W. T. B.). Der Dampfer Holland von der Na⸗ tional⸗Dampfschiffs⸗-Compagnie (CC. Messingsche Linie) ist hier eingetroffen. U

Baltimore, 16. November. Das Postdampfschiff des Nordd. Lloyd „Nürnberg“, welches am 1. November von Bre⸗

men und am 4. November von Southampton abgegangen war, ist

heute wohlbehalten hier angekommen.

Berlin, 21. November 1876.

Im wissenschaftlichen Verein werden in diesem Winter fol⸗ gende Vorträge gehalten werden: 1) 6. Januar, Prof. Dr. Naumann aus Dresden: Zrkunftsmusik und Musik der Zukunft. 2) 13. Januar, Dr. Jul. Lessing: Die Renaissance im modernen Kunstgewerbe. 3) 20. Januar, Universitäts⸗Professor Dr. Die ter ici: Der Darwinismus bei den Arabern im X. Jahrhundert. 4) 27. Januar, Dr. G. Nach⸗ tiga : Die Schwierigkeiten und Hindernisse der Afrikaforschung. 5) 3. Februar. Univ.Prof. Dr. Wundt aus Leipzig: Ueber den Aus⸗ druck der Gemüthsbewegung. 6) 10. Februar, , ,. vom Gr. Generalstab Villaume: Die Ereignisse auf der Balkan⸗Halbinsel 1875376. 7) 17. Februar. Unir.⸗Prof. Dr. A. Wagner: Unsere Münzreform 8) 24. Februar, Univ. Prof. Dr. v. Treitsch ke: Furst Leopold von Anhalt⸗Dessau. 9) 3. März, Prof. Dr. Lazarus: Neber das Herz. 10 10. März, Hauptmann vom Gr. Generalstab v. Hugo: Der setzte Carlistenkrieg in Spanien. 11) 17. März, Univ.-Prof. Dr. Goltz aus Straßburg: Ueber die Funktionen des Gehirns. 12) 24. März, General⸗Postmeister Or. Stephan: Ueber Fremdwörter; event. Univ.-Prof. Br. H. Grimm:; Orvieto.

Nach den stattgehabten endgültigen Verhandlungen mit dem Bildhauer, Hrn. Fritz Schaper aus Berlin steht, wie die Köln. tg. vernimmt, die Aufstellung des Denkmals für den Fürsten ismarck auf dem Augustinerplatz zu Cöln bereits für das Früh⸗— jahr 1878 in sicherer Aussicht.

Jever (in Oldenburg), 18. November. (Köln. Ztg.) Am estrigen Tage wurde hier der 100j5hrige Geburtstag des istorikers Chr. Fr. osser festlich begangen. ohl die

ö. ikers Chr. Fr. Schlosser festlich b Obwohl d in Aussicht genommene Aufstellung eines Schlosser⸗Denkmals noch nicht stattfinden konnte, da erst in der allerletzten Zeit durch reich⸗ licher geflossene Beiträge die Ausführung dieses Gedankens sich als m erwiesen hat, so hatte si och eine Reihe von Gästen aus ,

und Fern in der festlich geschmückten Stadt eingefunden. Die

uptfeier fand Mittags 12 Uhr in dem Saale des Gasthofs Zum chwarzen Adler“ statt. Hr. Professor Pahle, erster Oberlehrer des

hiesigen Marien⸗Gymnasiums, hielt die Festrede. Er brachte darin 2 8 owie insbesondere seine Bedeutung als Geschichtsforscher. Geschichtslehrer und Geschichtsschreiber zur Darstellung. Der Sängerchor des Gymnasiums trug patriotische

Lieder vor. Am Abend vereinigten sich sämmtliche Festgenossen zu einem Mahle, bei dem es an ernsten und launigen Toasten nicht

fehlte. Auch waren Depeschen von Schülern und Verehrern Schlossers in großer Menge eingelaufen.

Aus Lissabon wird der Daily News. telegraphirt: ‚Be⸗ richte über den Sturm in den portugiesischen Provinzen melden, daß den Orangen⸗ und Olivenhainen in Oporto, St. Ubes, Santarem, Evora und anderwärts gewaltiger Schaden zugefügt wurde. In Coimbra und Mondego sind verheerende Fluthen eingetreten. Die Lissaboner Presse drängt auf die wen, n, Docks. Der König hat eine ansehnliche Schenkung zur Unterstützung der noth⸗ leidenden Bootleute bewilligt.

Theater.

Nachdem im Wallner⸗Theater Mosers „Drei Monate

a dato. das Repertoir zwei Monate beherrscht hatte, brachte gestern diese Bühne mit dem vieraktigen Lustspiele O, diese Männer!“ von Julius Rosen wiederum eine Novität zur Aufführung. Vorweg mag berichtet sein, daß auch diese jüngste Arbeit des frucht⸗ baren Bühnenschriftstellers bei dem zahlreichen Publikum lebhaften Beifall fand, welcher dem Stücke wie der allseitig trefflichen Darstellung zu gleichen Theilen anzurechnen ist. ‚O, diese Männer!“ ift Gn Lustspiel, das zum Mindesten in einem Winkel von fünf und vierzig Grad nach der Posse hinneigt, wie es denn auch auf dem Theaterzettel des Wiener Stadt⸗Theaters, wo es , , n gleichfalls mit großem Beifall gegeben wird, als Schwank! erscheint. Die bekannten Vorzüge des bühnenkundigen Ver⸗ fassers treten hier wieder in hellem Lichte hervor. Er versteht es, wirksame Scenen sehr geschickt zu gruppiren und mit markigen Strichen derb⸗komische 8 zu skizziren, die an die Karrikatur nicht näher . als es das grobtörnige Lustspiel verträgt. Der Dialog hält sich von allen Trivialitäten frei und ist mit Geist und Humor gewürzt. Diese Vorzüge machen das Stück zu einem 66. amüsanten und sichern ihm eine . Reihe von Wieder⸗ ho . Die . und. Darstellung sind, wie schon bemerkt, durchaus lobenswerth. Die Hauptrollen befinden sich in den Händen der Damen Frl. Carlsen, e n, Bredow, 2 Fr. er und der Herren Lebrun, Kadelburg, ngels, Kurz und Blenke, und wurden durchgehends in exaktem Zu⸗ sammenspiel so erfolgreich a, , daß es schwer sein würde, einem Einzelnen den Vorzug zu geben. Noch durchschlagender würde die Wirkung des Ganzen sein, wenn einzelne sich bemerkbar machende Längen des Stückes etwas gekürzt würden. Dem Verfasser wie den

Darstellenden spendete das heiter angeregte Publikum reichlichen Bei⸗ fall durch wiederholte Hervorrufe.

Die Direktion des Krollschen Theaters hat mit dem Impresario Merelli ein Ueberein kommen dahin getroffen, daß die zwei letzten Opernvorstellunmgen mit der Signora Bian ea Donadio morgen, Mittwoch, und nächsten Sonntag bei er⸗ mäßigten Preisen stattfinden.

Zu dem neuen Stücke von A. Mels: „Die Bäder von Lucca“ oder Neuer Frühling“ (Komödie in 4 Akten mit freier Benutzung einiger Gestalten gus Heine's Reisebildern), haben die Proben im Residenzthea ter bereits begonnen. Der Ausstattung wird ebenso große Sorgfalt gewidmet, wie der entsprechenden Besetzung aller Rollen. Für den Marquis Gumpelino, welcher diesmal im Vordergrunde der komischen Parthieen des Stückes steht, ist der Komiker, Hr. Georg Paradies von Leipzig, g wonnen worden. Die erste Auf⸗ führung des neuen Lustspiels soll bereits in den ersten Tagen der nächsten Woche stattfinden; somit kommt Dumas' ‚Frem de nur noch etwa 5 bis 6 Mal zur Aufführung.

Das Lustspiel von Henry J. Byron Our Boys“ (welches unter dem Titel ‚Unsere Fungen! am hiesigen Woltersdorff⸗Theater nicht eben großen Erfolg en hat im Vaudeville⸗Theater zu Lon⸗ don am 18. d. M. die sechshundertste Aufführung erlebt.

Eine neue Oper: „Paul und Virginie“ von Victor Masssé, dem Komponisten von Galathée, „Noces de Jeannette,“ „Reine Topazs* und anderen beliebten komischen Opern, ist am 15. d. M. in dem neuen Thsätre Lyrique (der ehemaligen Gaits am Square des Arts et Metiers) zu Paris mit bedeutendem Er⸗ folge in Scene gegangen. Die Oper ist musikalisch ansprechend, dramatisch wirksam und vorzüglich in Scene gesetzt.

Der heutigen Nummer liegt ein Verzeichniß: Stu dien für Künstler und Gegenstände für den Zeichen unterricht aus der , ,, der Gebrüder Micheli, Berlin, Unter den Linden 12, bei.

r Redacteur: F. Preh m. Ver lag Der Trpedisfson (Kesse l). Druck: W. Elsner.

Vier Beilagen. leinschließlich Börsen⸗Beilage), außerdem ein Preisverzeichniß ausgewählter Bildwerke s 6963 . . 1

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 275.

Deutsches Remich. Berlin, 21. November 1876.

Nachstehend veröffentlichen wir den im Reichskanzler⸗Amte aufgestellten, den Bundesregierungen mitgetheilten, Entwurf eines Patentgesetzes Derselbe zerfällt in fünf Abschnitte, von welchen der erste das materielle Patentrecht, der zweite die Organisation der Patentbehörden, der dritte das Verfahren bei der Ertheilung und Zurücknahme von Patenten, der vierte die Verfolgung der Patentverletzungen und der fünfte die Uebergangsbestimmungen behandelt. Der Entwurf beruht im e m auf den Ergebnissen der kürzlich stattgehabten Enquete; da dieselben zu den meisten Bestimmungen die nöthigen Erläuterungen bieten, so hat das Reichskanzler⸗Amt einstweilen von einer ausführlichen Begründung abgesehen und nur in einigen Punkten die dem Entwurfe zu Grunde liegenden Gesichtspunkte dargelegt. Eine weitere Mittheilung darüber behalten wir uns bis morgen vor.

Patentgesetz. Erster Abschnitt.

§. 1. Patente werden ertheilt für neue Erfindungen, welche eine gewerbliche Verwerthung gestatten.

Ausgenommen sind:

1) Erfindungen, deren Verwerthung den Gesetzen oder guten Sitten zuwiderlaufen würde;

2) Erfindungen, welche lediglich eine Verschönerung oder eine Ausschmückung bezwecken;

3) Erfindungen solcher Gegenstände, welche zum Genuß oder zu Heilzwecken bestimmt sind, soweit die Erfindung ö Verfahren zur Herstellung der Gegenstände etrifft.

§. 2. Eine Erfindung liegt nicht vor, wenn der Eintritt des beabsichtigten Erfolges nach den Gesetzen der Natur un⸗ möglich erscheint.

Eine Erfindung gilt nicht als neu, wenn sie in öffent⸗

lichen Druckschriften, mit Ausnahme der amtlichen Patent⸗

schriften des Auslandes, bereits derart beschrieben oder inner⸗ ö. des Reiches bereits derart benutzt ist, daß danach die enutzung durch andere Sachverständige möglich erscheint.

§. 3. Auf die Ertheilung des Patentes hat derjenige Anspruch, welcher die Erfindung zuerst angemeldet hat.

Wer nicht im Inlande wohnt, kann den Anspruch auf die Ertheilung des Patentes und die Rechte aus dem letzteren 3 machen, wenn er im Inlande einen Vertreter

estellt hat.

§. 4. Das Patent hat die Wirkung, daß Niemand be⸗ fugt ist, den Gegenstand der Erfindung ohne Erlaubniß des Patentinhabers herzustellen oder feilzuhalten.

Bildet ein Verfahren, eine Maschine oder eine sonstige Betriebsvorrichtung, ein Werkzeug oder ein sonstiges Arbeits⸗ geräth den Gegenstand der Erfindung, so hat das Patent außerdem die Wirkung, daß Niemand befugt ist, ohne Er— laubniß des Patentinhabers das , . anzuwenden oder den Gegenstand der Erfindung zu gebrauchen.

§8. 5. Die Wirkung des Patents tritt gegen denjenigen nicht ein, welcher die Erfindung bereits vor der Anmeldung des Patentinhabers in Benutzung genommen hatte.

Die Wirkung des Patentes tritt ferner nicht ein, wenn die Erfindung fuͤr das Heer oder für die Flotte oder zum Zwecke irg welcher, im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt von der Reichs- oder Staatsverwaltung angeordneten Ein⸗ richtungen benutzt werden soll. Doch hat der Patentinhaber in diesem Falle Anspruch auf eine billige Vergütung, welche in Ermangelung einer Verständigung von dem Reichs⸗-Ober⸗ Handelsgericht festgesetzt wird.

Auf Einrichtungen an Fahrzeugen, welche nur vorüber⸗ ehend in das Inland gelangen, erstreckt sich die Wirkung des atentes nicht.

§. 6. Das Patent läuft mit dem fünfzehnten Jahre nach Anmeldung der Erfindung ab. Bezweckt eine Erfindung die Verbesserung einer anderen, zu Gunsten desselben Besitzers durch ein Patent geschützten Erfindung, so wird dafür auf Antrag nur ein Zusatzpatent ertheilt, welches mit dem Patente für die ältere Erfindung sein Ende erreicht.

§. 7. Für jedes Patent ist bei der Ertheilung eine Ge⸗ bühr von 30 zu entrichten.

Mit Ausnahme der Zusatzpatente (8. 6) ist außerdem für jedes Patent zu Anfang des zweiten und jeden folgenden Jahres der Dauer eine Gebühr zu entrichten, welche das erste Mal 50 S beträgt und weiterhin jedes Jahr um 50 c steigt.

§. 8. Das Patent erlischt vor dem Ablaufe (§. 6), wenn der Patentinhaber auf dasselbe verzichtet oder wenn die Ge⸗ bühren nicht spätestens drei Monate nach der Fälligkeit ge⸗ zahlt werden. ;

§8. 9. Das Patent wird zurückgenommen:

I) wenn sich ergiebt, daß die Erfindung nach 58. 1 und ?2

nicht patentfähig gewesen ist;

2 wenn sich ergiebt, daß die von dem Patentinhaber ein⸗

gereichte Anmeldung und Beschreibung der Erfindung demjenigen, was später als Erfindung in Anspruch 9.

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nommen wird, in wesentlichen Punkten nicht entspricht;

3) wenn gegen ben Patentinhaber ein gerichtliches Er⸗ kenntniß ergangen ist, welches die ing, rechtfertigt, * derselbe die Erfindung rechtswidrig sich zugeeignet

at;

4) wenn ein im Inlande nicht wohnhafter Patentinhaber ohne ,, Grund unterlassen hat, für die vorge⸗ schriebene Vertretung (5. 3) zu sorgen. .

§. 10. Das Patent kann zurückgenommen werden:

1H wenn der Patentinhaber sich . zur Benutzung der Erfindung im Inlande die Erlaubniß zu ertheilen,

obwohl ihm, unter genügender Sicherheit, eine Ver⸗

ütung angeboten wird, welche in ihrem Werthe einer ereits andorwärts im Inlande oder Auslande für die Benutzung der Erfindung vereinbarten Vergütung ent⸗ richt; . ;

2) 4 der Patentinhaber es unterläßt, in Inlande die Erfindung in einer dem inländischen Bedarfe genügenden Weise zur Ausführung zu bringen oder bringen zu lassen.

Berlin, Dienstag, den 271. November

Zweiter Abschnitt.

§. 11. Die Ertheilung und Zurücknahme der Patente

erfolgt durch den Patenthof. Der Patenthof hat seinen Sitz in Berlin. Der Vor⸗ sitzende und die Mitglieder werden vom Kaiser ernannt. Der Vorsitzende und mindestens zwei von den Mitgliedern müssen rechtskundig, die übrigen Mitglieder in einem Zweige der Technik sachverständig sein. Der Vorsitzende wird im Falle seiner Verhinderung durch eins der rechtskundigen Mitglieder vertreten.

§. 12. Der Patenthof besteht aus mehreren Abtheilungen, von denen jede die Patentsachen bestimmter Gewerbzweige zu erledigen hat. Ein Mitglied kann mehreren Abtheilungen angehören. Die Verhandlungen werden von dem Vorsitzenden oder von einem der rechtskundigen Mitglieder des Patent⸗ hofes geleitet.

Die Beschlußfähigkeit ist durch die Anwesenheit von min— destens drei Mitgliedern bedingt. An den Entscheidungen über die Zurücknahme eines Patentes müssen außer dem k mindestens zwei rechtskundige Mitglieder Theil nehmen.

. g den Berathungen können Sachverständige, welche nicht Mitglieder sind, zugezogen werden; dieselben dürfen an den Abstimmungen nicht Theil nehmen.

5. 13. Wird der Beschluß einer Abtheilung des Patent⸗ hofes im Wege der Beschwerde angefochten, so erfolgt die Ent⸗ scheidung über diese Beschwerde durch eine andere Abtheilung oder durch mehrere Abtheilungen gemeinsam, welche der Vor⸗ sitzende bestimmt. An der Entscheidung darf kein Mitglied Theil nehmen, welches bei dem angefochtenen Beschlusse mit— gewirkt hat.

§. 14. Die Beschlüsse und Entscheidungen der Abthei⸗ lungen erfolgen im Namen des Patenthofes; sie sind mit Gründen zu versehen, schriftlich auszufertigen und allen an dem Verfahren Betheiligten zuzustellen. Die Formen des Verfahrens und der Geschäftsgang des Patenthofes werden durch Kaiserliche Verordnung unter Zustimmung des Bundes— rathes geregelt.

8. 15. Der Patenthof ist verpflichtet, in Rechtsstreitig⸗ keiten wegen Verletzung eines Patentes auf Ersuchen der Ge⸗ richte Gutachten über die an ihn gerichteten Fragen abzugeben. Im Uebrigen ist er nicht befugt, ohne Genehmigung des Reichskanzlers ,, seines gesetzlichen Geschäftskreises Beschlüsse zu fassen oder Gutachten abzugeben.

§. 16. Bei dem Patenthofe wird eine Rolle geführt, welche den Gegenstand und die Dauer der ertheilten Patente, sowie den Namen und Wohnort der Patentinhaber oder, wenn Letztere im Inlande nicht wohnen, den Wohnort ihrer Vertreter angiebt. Der Ablauf, das Erlöschen und die Zurück⸗ nahme der Patente sind unter gleichzeitiger Bekanntmachung durch den „Reichs⸗Anzeiger“, in der Rolle zu vermerken.

Tritt in der Person des Patentinhabers oder seines Ver— treters eine Aenderung ein, so wird dieselbe, wenn 6 in be⸗ weisender Form zur Kenntniß des Patenthofes gebracht ist, ebenfalls in der Rolle vermerkt. So lange dieses nicht ge⸗ schehen ist, sind dem Patenthofe gegenüber der frühere Patent⸗ inhaber und sein früherer Vertreter nach Maßgabe dieses Gesetzes berechtigt und verpflichtet.

Die Einsicht der Rolle, der Beschreibungen und Zeich⸗ nungen, auf Grund deren die Ertheilung der Patente erfolgt ist, steht Jedermann frei. Der Patenthof ist befugt, den In⸗ halt der Beschreibungen und Zeichnungen durch den Druck zu veröffentlichen.

Dritter Abschnitt.

8. 17. Die Anmeldung einer Erfindung behufs Erthei—⸗ lung eines Patentes hat bei dem Patenthofe zu geschehen. Für jede Erfindung ist eine besondere Anmeldung erforderlich.

Die Anmeldung muß in deutscher Sprache abgefaßt sein und

in dem, auf Ertheilung eines Patentes gerichteten Antrage dasjenige, was durch das Patent geschützt werden soll, genau bezeichnen. Ueber die sonstigen Formen der Anmeldung trifft der Patenthof Bestimmung; er kann die Beifügung von Be⸗ schreibungen, Zeichnungen, Modellen und Probestücken ver⸗ langen. Bis zu der Bekanntmachung der Anmeldung sind Abänderungen der darin enthaltenen Angaben zulässig. Gleich⸗ zeitig mit der Anmeldung ist zur Deckung der Kosten des Verfahrens eine . von 20 S einzuzahlen. Wer im Inlande nicht wohnt, hat in der Anmeldung seinen Vertreter (5. 3) zu bezeichnen.

8. 18. Ist durch die Anmeldung den vorgeschriebenen Anforderungen nicht genügt, so verlangt der Patenthof von dem Anmeldenden unter Bezeichnung der Mängel deren Be⸗ eitigung innerhalb einer bestimmten Frist. Wird dieser Auf⸗ orderung innerhalb der Frist nicht genügt, so gilt die An⸗ meldung als nicht erfolgt. .

§. 19. Erachtet der Patenthof die Anmeldung für! ge⸗ hörig erfolgt und die Ertheilung eines Patentes nicht für ausgeschlossen, so verfügt er die Bekanntmachung der Anmel⸗ dung. Sobald die Bekanntmachung erfolgt ist, treten für den Gegenstand der Anmeldung zu Gunsten des Gesuchstellers die gesetzlichen Wirkungen des Patentes ein. (85. 4, 5.)

Erachtet der Patenthof die Erfindung nicht für neu und aus diesem Grunde die Ertheilung eines Patentes für aus⸗ geschlossen, so seßt er hiervon unter Angabe der Gründe den Gesuchsteller in Kenntniß. Trägt dieser gleichwohl auf Fort⸗ setzung des Verfahrens an, so erfolgt die Bekanntmachung der Anmeldung; jedoch tritt in diesem Tal u Gunsten des Ge⸗ suchstellers der im Absatz 1 bezeichnete Schutz nicht ein.

Ist der Patenthof der Ansicht, daß die Erfindung zu den in 8. J unter Nr. 4 bis 3 bezeichneten Erfindungen gehört oder daß nach §. 2 Abs. 1 eine Erfindung rent nicht vorliegt, so weist er die me , zurück. .

8. 26. Die Bekanntmachung der Anmeldung geschieht in der Weise, daß die Anmeldung mit sämmtlichen Beilagen bei dem Patenthofe zur Einsicht für Jedermann ausgelegt und gleichzeitig unter Hinweis auf die Auslegung der Name des Gesuchstellers und der wesentliche Inhalt des in seiner An⸗ meldung enthaltenen . durch den, Reichs⸗Anzeiger/ ein⸗ mal veröffentlicht wird. Mit der Veröffentlichung im „Reichs⸗

1828.

Anzeiger“ ist, wenn der Fall des 8. 19 Abs. 1 vorliegt, die Anzeige zu verbinden, daß der Gegenstand der Anmeldung vor⸗ läufig gegen unbefugte Benutzung geschützt sei.

§. 21. Nach Ablauf von acht Wochen seit dem Tage der durch den „Reichs Anzeiger“ erfolgten Veröffentlichung (5. 20) hat der Kate e über die Ertheilung des Patentes Beschluß zu fassen. Bis dahin kann gegen die Ertheilung unter der Behauptung, daß die Erfindung nicht neu sei, bei dem Patent⸗ hofe Einspruch erhoben werden; der Einspruch muß schriftlich erfolgen und mit Gründen verfehen sein.

Gegen den Beschluß, durch welchen die Ertheilung eines Patentes versagt wird, kann der Gesuchsteller binnen vier Wochen nach der Zustellung bei dem Patenthofe Beschwerde einlegen. Mit der Anmeldung der Beschwerde hat er zur Deckung der Kosten des Beschwerdeverfahrens eine Bausch⸗ summe von 20 8 erfolgt die Einzahlung nicht, so gilt die Beschwerde als nicht erhoben. Gegen die auf die Beschwerde ergehende Entscheidung des Patenthofes ist die Berufung zuläfsig, wenn eine Verletzung der Vorschriften über das Verfahren behauptet wird.

8. 22. Der Patenthof ist befugt, einem ö

welcher seine Bedürftigkeit nachweist, die Gebühren für das erste und zweite Jahr der Dauer des Patentes (5. 7) bis zum Beginne des dritten 2 . zu stunden.

58. 23. Ist die Ertheilung eines Patentes endgiltig be⸗ schlossen, so erläßt der Patenthof darüber durch den „Reichs⸗ Anzeiger“ eine Bekanntmachung.

Eine gleiche Bekanntmachung erfolgt, wenn im Falle des §. 19 Abs. 1 die Ertheilung eines Patentes versagt ist. Mit dem Erlasse der Bekanntmachung kommt der nach 3. 19 Abs. 1 zu e,. des Gesuchstellers eingetretene gesetzliche Schutz in Wegfall.

§. 24. Hat der Patenthof Grund zu der Annahme, daß einer der in 88. 9 und 10 bezeichneten Fälle vorliegt, so ver⸗ fügt er die Einleitung des Verfahrens wegen Zurücknahme des Patentes und theilt dies dem Patentinhaber mit der Auf⸗ forderung mit, binnen vier Wochen zu erklären, ob und eventuell aus welchen Gründen er der Zurücknahme des Patents widerspreche. Erhebt der Patentinhaber binnen der ihm ge⸗ stellten Frist keinen Widerspruch, so wird auf die Zurücknahme des Patentes erkannt. Erfolgt rechtzeitig Widerspruch, so trifft der Patenthof die zur Aufklärung der Sache erforderlichen Ver⸗ fügungen. Die Beweisverhandlungen sind unter Zuziehung eines vereideten Protokollführers aufzunehmen. Die Gerichte sind verpflichtet, auf Ersuchen des Patenthofes innerhalb ihrer Zuständigkeit der Aufnahme der Beweisverhandlungen sich zu unterziehen. Die Entscheidung erfolgt auf Grund mündlicher Verhandlung, zu welcher der Patentinhaber zu laden ist; der⸗ selbe kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Gegen die Entscheidung ist die Berufung zulässig.

§. 25. Die Berufung gegen die Entscheidungen des Patenthofes (88. 21, 24) geht an das , . gericht. Die Berufung ist binnen sechs Wochen nach der Zu⸗ stellung bei dem Patenthofe schriftlich anzumelden und zu be⸗ gründen. Der Gerichtshof ist bei seinem Urtheil an bestimmte Beweisregeln nicht gebunden.

Wird die Berufung verworfen, so hat der Antragsteller die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Im Uebrigen wird das Verfahren vor dem Gerichtshofe durch ein Regulativ bestimmt, welches von dem , zu entwerfen ist und durch Kaiserliche Verordnung unter Zu⸗ stimmung des Bundesrathes festgestellt wird.

Vierter Abschnitt.

8. 26. Wer wissentlich den Bestimmungen der §8§. 4 und 5 dieses Gesetzes zuwider eine Erfindung in Benutzung nimmt, wird mit Geldstrafe bis zu 5000 S6 oder mit Gefängniß bis zu 6 Monaten bestraft und ist dem Verletzten zur Entschädi⸗ gung verpflichtet.

Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag ein.

8. 27. Statt jeder aus diesem Gesetze entspringenden

Entschädigung kann auf Verlangen des Beschädigten neben der

Strafe auf eine an den Beschädigten zu entrichtende Geldbuße

bis zum Betrage von 10,900 „S6 erkannt werden. Für diese

3. haften die zu derselben Verurtheilten als Gesammt⸗ uldner.

Eine erkannte Buße schließt die Geltendmachung eines weiteren Entschädigungsanspruches aus. .

§. 28. Darüber, ob ein Schaden entstanden ist, und wie hoch fich derselbe beläuft, entscheidet das Gericht unter Würdi⸗ gung aller Umstände nach freier Ueberzeugung. .

§. 29. Mit Geldstrafe bis zu einhundert funfzig Mark oder mit Haft wird bestraft .

1) wer Gegenstände oder deren Verpackung mit einer Bezeichnung versieht, welche zu der irrigen Annahme ver⸗ leitet, daß die Gegenstände durch ein Patent nach Maßgabe dieses Gesetzes geschützt seien; .

2) wer in öffentlichen Anzeigen, auf Aushängeschildern, auf Empfehlungskarten oder in ähnlichen n, , . eine Bezeichnung anwendet, welche zu der irrigen Annahme ver⸗ leitet, daß gi darin erwähnten Gegenstände durch ein Patent nach Maßgabe dieses Gesetzes geschützt seien.

Fünfter Abschnitt.

§. 30. Patente können fortan nur auf Grund dieses

Ges 2. ertheilt werden.

ie auf Grund landesgesetzlicher Bestimmungen zur Zeit bestehenden Patente bleiben nach Maßgabe dieser Bestim⸗

mungen bis zu ihrem Ablauf in Kraft; eine Verlängerung ihrer Dauer i ,

§. 31. Der Inhaber eines bestehenden Patentes (6. 30) kann für die dadurch geschützte Erfindung die Ertheilung eines

Patentes nach Maßgabe dieses Gesetzes nachsuchen. ec. e

fung der Erfindung unterliegt dann dem durch dies vorgeschriebenen Verfahren.

mehr neu war.

Mit der Ertheilung eines Patentes nach er. dieses

e . erlöschen die für die Erfindung im Inlande frü ertheilten Patente.

ie Ertheilung des Patentes ist zu versagen, wenn die Erfindung zur Zeit, als sie im Inlande zuerst einen Schutz erlangte, im Sinne des 5. 2 Abs. 2 wicht

inn nnn nnn , 1