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vor dem Zusammentritt der Konferenz verkündet und in Wirk— samkeit gesetzt werden. = ;
Belgrad, 21. November. (W. T. B.) n. Milan t ce n 6 ö französischen General⸗Konsul in feierlicher Audienz empfangen. ;
n f r 21. November. (W. T. B.) Die Kom⸗ mission zur en ng der Demarkationslinien hat heute die von der Türkei und von Montenegro 6 Vor⸗ schläge bezüglich der Demarkationslinie im Norden geprüft und erörtert. Heute Nachmittag hat ebenfalls eine Sitzung der Kommission stattgefunden. Morgen soll die im Süden zu ziehende Demarkationslinie berathen werden. — Der tür⸗ kische Kriegs dampfer „Mazzafer“ mit 17 Kanonen, welcher, von Antivari kommend, in den Hafen von Gravosa einlief, wurde aufgefordert, den Hafen wieder zu verlassen.
St. Petersburg, 21. November. (W. T. B. Der „Re⸗ gierungs⸗-Anzeiger“ veröffentlicht eine Depesche des Reichs⸗ kanzlers, Fuͤrsten Gortschakoff, an den russischen Bot⸗ schafter, Graf Schuwaloff, in London, d. d. Zarskoje Selo, den 7. d. In derselben spricht Fürst Gortschako nn gf seine Genugthuung darüber aus, daß Lord Derby in seiner Depesche vom 30. Oktober die Bemühungen des Kaiserlichen Kabinets im Einklang mit England zu wirken, anerkenne. Demnächst begründet der Reichskanzler aus dem bisherigen Mißerfolge der diplo⸗ matischen Verhandlungen die Nothwendigkeit, die Integrität der Türkei den Garantien unterzuordnen, die von der Hu⸗ manität und durch die Rücksicht auf den europäischen Frieden gefordert würden, und endlich weist derselbe die Unterstellung entschieden zurück, als ob Rußland der türkischen Regierung gegenüber irgend welche Hintergedanken hege. In einer gleich⸗ falls veröffentlichten Depesche an den Grafen Schuwaloff vom 22. Oktober er. wird das Bedauern der af ih Regierung darüber ausgedrückt, daß England grundlosen Befürchtungen Raum gebe. .
— 22. November. (W. T. B) Der Kaiser hat in den letzten Tagen bei dem Empfange verschiedener hervorragender Persönlichkeiten sich dahin geäußert, daß er noch auf Erh , des Friedens hoffen wolle, aber seine und Rußlands Ehre für die Erreichung der gefor⸗ derten Autonomie engagirt halte. — Der von Belgrad hierher gesandte Senator Marinovits kommt als Vertrauens⸗ mann des Fürsten Milan und wird hier ebenfalls als Ver⸗ trauensperson angesehen. Derselbe dürfte berufen . das Verhältniß zwischen Belgrad und St. Petersburg zu bessern und die fernere Kriegführung Serbiens für den Fall, daß die Kon⸗ ferenz nicht den Frieden bringt, von den Bestimmungen Ruß⸗ lands abhängig zu machen.
Brüssel, 21. November. (W. T. B.) Das Journal „Le Nord“ bespricht die Mission des Marquis von Salisbury und bemerkt, daß der Austausch der Ideen, welcher während der An⸗ wesenheit des Marquis in Paris, Berlin und Wien angeregt wer⸗ den würde, zu einem glücklichen Resultate führen könnte. Die Eindrücke, welche der Marquis von Salisbury an diesen Orten empfangen würde, dürften ihn davon überzeugen, daß die Großmächte des Kontinents entschlossen sind, im Orient einen normalen Zustand der Dinge herzustellen, und daß wischen den Mächten ein loyales Einvernehmen hierüber be⸗ . — Weiter erwähnt das Blatt das jüngste Schreiben des ehemaligen Ministers der Kolonien, Grey, an den Marquis von Hartington über die Krisis im Orient und kommt hierbei zu dem Schlusse, daß die Auffassungen und Räsonnements desselben eine auswärtige Okkupation tür⸗ ig er Gebietstheile als mit Nothwendigkeit geboten erscheinen ießen.
Paris, 21. November. (W. T. B.) Graf Chaudordy wird heute Abend nach Brindist abreisen; kö ist bereits gestern abgereist. Der Marquis von Salisbury, welcher gestern eintraf, hat heute mit dem Herzog Decazes längere Zeit konferirt.
London, 22. November. (W. T. B.) Es ist eine De⸗ pesche des englischen Botschafters Lord Loftus an den Staats⸗ Sekretär des Auswärtigen, Earl Derby, d. d. Jalta, den 2. d., veröffentlicht worden. In derselben macht Lord . über eine ihm an demselben Tage vom Kaiser Alexander ertheilte Audienz folgende Mittheilungen. Zunächst habe ihm der Kaiser von der Annahme des Waffenstillstandes Kennt⸗ niß gegeben und als Grund für Absendung des Ultimatums den Umstand bezeichnet, daß er weiteres Blutvergießen habe verhindern wollen. Er wünsche den Zusammentritt einer Konferenz auf Grund der englischen Vorschläge. Der Kaiser habe unter einem Rückblick auf die jüngsten Verhandlungen darauf hingewiesen, daß Alles geschehen sei, um eine friedliche Lösung herbeizuführen; die Pforte aber habe den Mächten einen Schlag ins Gesicht gegeben.
Wenn auch die übrigen europäischen Mächte die wiederholten
Zurückweisungen der Pforte sich gefallen lassen wollten, so gestatte es 3 Rußland seine Würde nicht, dieselben hinzu⸗ nehmen. Der Kaiser wünsche nicht, aus dem europäischen
Konzerte herauszutreten, eine Fortdauer der jetzigen Lage sei aber unerträglich; wenn Europa nicht energisch handeln wolle, werde er genöthigt sein, allein vorzugehen. Der Kaiser habe ferner sein Bedauern über das eingewurzelte Miß—⸗ trauen gegen die Politik Rußlands und ö. die Besorg⸗ niß einer von Rußland beabsichtigten Eroberungspolitik, wie solche in England fortdauernd zu Tage träte, aus⸗ Lire en, Er habe zu wiederholten Malen die feierlichsten ersicherungen abgegeben, daß er keine Eroberungswünsche habe und daß er am wenigsten danach trachte, Konstantinopel an sich zu bringen. Die Erzählungen von dem Testament Peters des Großen und den großen Plänen der Kaiserin Katharina seien nichts wie Illusionen und Phantome, solche Pläne hätten niemals existirt, der Besitz von Konstantinopel würde nur ein Unglück für Rußland sein. Der Kaiser habe in der allerbestimmtesten und förmlichsten Weise sein Ehren⸗ wort gegeben, daß er nicht die Absicht habe, Konstantinopel an sich zu bringen. Sollte er durch die Nothwendigkeit dazu gezwungen werden, einen Theil von Bulgarien zu besetzen, so würde dies lediglich provisorisch bis zum Abschluß des Friedens und bis dahin geschehen, wo die Sicherheit der christlichen Bevölkerung der Türkei sichergestellt sei. Der Kaiser habe ferner als einen Beweis seiner friedlichen Gesinnungen den Vorschlag bezeichnet, daß Bosnien durch Oesterreich, Bulgarien durch Rußland besetzt und daß eine Flotten demonstration gegen Konstantinopel aus⸗ geführt werden solle, bei welcher England die erste Rolle zu⸗ efallen sein würde, während die Herzegowina als neutrale one die österreichische und russische Armee getrennt haben würde. Der Kaiser habe endlich den hohen Werth betont, den er auf ein vollständiges Einverständniß mit England lege und den Gedanken, daß Rußland in Indien Eroberungen machen wolle, für eine Absurdität und für eine Unmöglichkeit erklart. Lorb Loftus schließt seinen Bericht unter Hervor⸗ hebung des äußerst herzlichen Charakters, den die Besprechung gehabt habe. Lord Derby gab in seiner Antwort an Lord Loftus vom 3. d. der hohen Befriedigung Ausdruck, mit wel⸗ cher die Königin und die Regierung von dem Inhalte seiner Depesche Kenntniß genommen hätten. Lord Derby fügt end⸗ lich unter dem 21. c. die Erklärung hinzu, die russische Re⸗ 1 wünsche die Veröffentlichung der Depesche des Lord oftus, damit sich die öffentliche Meinung Englands beruhige. Zur Publikation ist auch das Rundschreiben Lord Derbys vom 4. d. gelangt. Dasselbe enthält die bereits bekannten Vorschläge, . als Basis der Konferenz dienen sollen.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 21. November. (W. T. B) Nachdem die Hauptstädte des Reichs an den Kaiser Dankadressen gerichtet haben, welche die volle Zustimmung zu den Aeußerungen des Kaisers in Moskau bekräftigen, liegen nunmehr auch von einer Anzahl anderer Städte und Korporationen aus Groß— und Kleinrußland gleiche vertrauensvolle Kund⸗ gebungen vor.
— Die Kundgebung der Regierung, welche den Allerhöchsten Ulas an den Finanz-Minister vom 18. Novem— ber, betreffend die Emission von Bankbilleten im Be⸗ trage von 100 Millionen Rubel begleitet, lautet nach der Ue fee ng des „St. Pet. Herold“: „Heute ist der Aller— 5 Ukas, betreffend die Emission 5 prozentiger Bankbillete ür 190 Millionen Rubel erschienen. Diese Anleihe wurde Allerhöchst bewilligt, um dem Staatsschatze die Mittel zur Deckung der außerordentlichen Ausgaben zu geben, die durch die gegenwärtigen politischen Verhältnisse hervorgerufen wer⸗ den. Die friedliche Thätigkeit der gegenwärtigen Regierung hat zwar auch eine Vergrößerung der Ausgaben erfordert, doch bei dem günstigen Einwirken derselben 34. die wirthschaftliche Ent⸗ wicklung des Landes hatte der Staatsschatz die Möglichkeit alle Ausgaben zu leisten, ohne zu einem Kredit Zuflucht zu nehmen, und ohne durch eine Erhöhung des Staatsschulden⸗ betrages die nationalen Mittel zu belasten. Heute sucht die Regierung im Lande selbst die Mittel zur Deckung der außer⸗ ordentlichen Ausgaben, welche durch die Maßnahmen zur siche⸗ ren Befestigung des Friedenz für künftige Zeiten hervorge⸗ rufen werden, und, indem sie zu dieser Anleihe schreitet, ist sie vollständig überzeugt, daß der Zweck dieser mit Allerhöch⸗ ster Bewilligung vorgenommenen Kreditoperation unzweifel⸗ 26 von allen Klassen der russischen Nation theilnahmsvoll
egrüßt werden wird. Das n ,,. hofft, daß diese Theilnahme sich durch allgemeine Betheiligung an der
Anleihe bekunden wird.
. = Wie der „St. Pet. Herold“ mittheilt, wurde in Folge einer Seitens einiger Mitglieder der Kaufmannschaft an das St. Petersburger Börsencomité gerichteten Eingabe von diesem letzteren beschlossen, an die Kaufmannschaft des St. Petersburger Hafens die Aufforderung gelangen zu lassen, die der Krone zu zahlenden Gildensteuern in An⸗ sehung der gegenwärtigen politischen Verhältnisse zu ver⸗ doppeln, so daß die Kaufleute 1. Gilde 250 Rubel, die
2. Gilde 65 Rubel auf die Dauer von fünf Jahren zuzu⸗ zahlen hätten. Nachdem das Börsencomitè diesen Vorschlag angenommen, sind die betreffenden Cirkulare Behufs Unter⸗ schrift der hiesigen Kaufmannschaft bereits zugeschickt worden. Schweden und Norwegen. Stockholm, 18. November. 8 N.) Der schwedisch⸗ norwegische Ministerresident in onstantinopel S. Ehrenhoff wurde am 9. d. M. von dem Sultan in Audienz empfangen, um seine neue Kreditive zu überreichen — Bezüglich der an Privat⸗ bahnen zu gewährenden Unterstü 6 ist die Regie⸗ rung noch nicht z einem definitiven Beschluß gekommen, doch soll ein solcher, wie wohl unterrichtete Blätter wissen wollen, demnächst, jedenfalls vor dem 1. Dezember, gefaßt werden. Christignia, 16. November. Die Wahl männer— wahlen für Frederikshald, Porsgrund, Tönsberg und Kra⸗ gerö sind alle in konservativer ern ausgefallen.
Amerika. Washington, 21. November. (W. T. B.) Die Regierung hatte neuerdings einige Kompagnien Tru p⸗ pen nach Washington verlegt. Gegenüber den verschiedenen Gerüchten, zu denen diese Maßregel Veranlassung gab, wird von Seiten des General Sherman und der Minister versichert, daß diese Truppendis okation aus keinem politischen Grunde vorgenommen sei. Man glaubt, daß die Truppen bis zum Amtsantritt des neuen Präsidenten in Washington bleiben werden. — Die Wahlprüfung in Louisiana wird in völliger Ruhe in Gegenwart von Vertretern beider Parteien vollzogen.
Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.
. Königsberg i. Pr, Mittwoch, 22. November. Nach einer in der Ostpreußischen Zeitung“ enthaltenen Bekannt⸗ machung der Direktion der Sstpreußischen Südbahn ist der Frachtguterverkehr auf den Stationen Moskau⸗Brestbahn via Prostken⸗Grajewo freigegeben.
Bukaxest, Mittwoch, 22. November. Der Senat hat heute dem Fürsten seine auf die Thronrede w ,. Adresse Überreicht; in derselben wird ebenfalls die Neutralität betont. Der Fürst hat sich bei der Entgegennahme der Adresse in glei em Sinne geäußert. Die Deputirtenkammer hat die für Vervollständigung der Heeresausrüstung und für Munition geforderten 4 Millionen bewilligt..
Riga, Mittwoch, 22. November. Die Düna ist mit Eis bedeckt, jedoch ist dasselbe im Fahrwasser derselben bei Bol⸗ deraa nur dünn, so daß es noch durch Dampfer durchbrochen werden kann. Die Passage an dem Leuchtthurm von Domes⸗ Näß ist noch frei.
Neichstags⸗ Angelegenheiten.
„Berlin, 22. November. Dem Beutschen Reichstag ist der zwischen dem Deutschen Reich und der Schweizer 6 Eid⸗ genossenschaft am 27. April 1876 abgeschlossene Niederkaf⸗ sungs vertrag nebst Zusatzprotokoll zur verfassungsmäßigen Beschluß⸗ nahme vorgelegt worden.
3. kö . . , , . ern, 20. November. Zürch. Ztg.) Die katholisch⸗ theologische Fakultät hat anläßlich des Stiftungsfestes . , dem neugewählten altkatholischen Bischof Herzog den
itel eines Doctor honoris causa ertheilt. Die gleiche Auszeichnung wurde von der phil osophischen. Fakultät dem Professor Scherer in St. Gallen in Anerkennung seiner Verdienste um die vaterländische Geschichte zuerkannt.
Gewerbe und Handel.
Nach telegraphischer Anzeige aus Hel singfors ist die dor⸗ a n ht! am 19. d. Mts. für Segelschiffe geschlossen worden.
—. In der Generalversammlung der Schloßbrauerei Oranienburg wurde dem Aufsichtsrath und der Direktion einstim⸗ mig Decharge ertheilt. Aus dem der Generalversammlung vorgeleg⸗ ten Geschäftsbericht geht hervor, daß die Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahre einen Gewinn von 13,593 erzielt hat, wodurch die Unterbilanz, die im vergangenen Jahre 34,393 S betrug, auf 20,799 MS herabgemindert wurde.
Wien, 29. November. Me heutige Generalversammlung der austro⸗ägyptischen Bank beschloß, wie die N. fr. Pr.“ erfährt, die Liquidation, und daß mindestens 500 000 Pfd. der ägyptischen Obligationen in naturs zur Vertheilung kommen sollen. Bezüglich des Restes von 40,000 0,000 Pfd. soöllen die Liquidatoren . Hand behalten. ; .
London, 20. November. (. A. C.) In Folge der gedrückten Lage des Kohlengeschäfts in Northumberland haben mehr als tausend Arbeiter in den Kohlengruben von Cramlington, Old Delawal, Newsham und Cowpen Kündigung erhalten. In einigen Gruben wird nur kurze Zeit“ gearbeitet und andere werden wahrscheinlich ganz geschlossen werden. Die Schließung der Ostsee⸗ häfen für den Winter berührt das Kohlengeschäft sehr nachtheilig.
Verkehrs⸗Anstalten.
New⸗Jork, 21. November. (W. T. B.) Der Hamburger 6, „Wieland“ ist heute Nacht 2 Uhr hier ein⸗ getroffen.
Berlin, 22. November 1876.
Die Kollektivausstel lung, die Seitens des landwirth⸗ , Ministeriums nach Brüssel zur internationalen usstellung für Gesundheitspflege und Rettungswesen gesandt war, ist gegenwärtig in drei Zimmern der zweiten Etage des Landwirth⸗ schaftlichen Museums (Schützenstraße 26) Dienstags, Donnerstags und Sonnabends dem allgemeinen Publikum zuganglich gemacht.
Der Deutsche Schiffbauer-Verein hat am 20. d. M. im Restaurant Zennig hierselbst eine mehrtägige Berathung unter dem Vorsitz des Schiff sbaumeisters Schlüter begonnen und auch mehrere Reichstags mitglieder hinzugezogen. Der Geh. Admiralitäts Rath Koch hielt einen Vortrag uͤber die Frage, wie weit für Deutschland nach dem Vorgange Englands ein Tiefladegesetz erforderlich sein n gn, Die Berathung wird sich auch auf das Seeunfallgesetz
n.
Kopenhagen, 19. November. (5. N.) Mit dem Setze r⸗ strike scheint es bald zu Ende gehen zu wollen, nachdem die Druckerei⸗ besitzer sich aus Deutschland Kräfte genug verschrieben haben, um die Arbeiten fortsetzen zu können. Zwar heißt es in der ‚Typograph. Tid.“, af die Stellung des Bundes keineswegs eine verzweifelte fei,
aber die für die Strikenden bisher eingegangenen Beiträge sind sehr gering.
Theater. Tie Eröffnung, der Weihnachts-Ausstellung im
Krollschen Gtablifsement ist auf den 29. d. M. festgesetzt.
— Im Stadt⸗Theater gastirte Hr. Mittell jetzt einige Mal als »Arthur von Marsan“ in dem Lustspiel; Man s 9 e. Erzieher, in welchen Hr. Pander die Rolle des Abraham
Meler“ übernommen hatte. Die Gäͤste trugen durch ihr treffliches
Spiel wesentlich zu der beifälligen Aufnahme bei, welche das oft ge— gebene Stück auch jetzt wieder vor dem gusverkauften Hause fand. — Nicht minder günstig ist die Novität: Wenn man im Dunklen küßt, aufgenommen worden. Aus 3 Küssen, die man in einem Eisenbahncoupe hört, während der Zug einen finsteren Tunnel passirte, entsteht eine Kette unterhaltender komischer Mißverständnisse, die endlich eine glückliche . finden. Besonders geschickt sind die beiden ersten Akte gearbeitet; der dritte Akt tritt dagegen zurück. Die Rollen des Schwanks sind sämmtlich in guten Händen.
— Morgen geht im Bellealliance⸗Thea ter das Lustspiel Feenhände/ zu , Preisen in Szene, während il morgen ebenfalls zu ermäßigten Preisen Goethe's ‚„Fau st? neu ein⸗ studirt zur Aufführung gelangt. Der Andrang des Publikums bei der letzten Darstellung des Schauspiels „Die 2 cheffs“ war so groß, daß die Direktion sich entschlossen hat, dasselbe noch einmal zu ermäßigten Preisen, und zwar am Sonnabend, zu geben. Am Sonntag findet die zweite Nachmittags⸗Vorstelfung zu 6 Kassenpreisen statt und ist hierzu das Schauspiel Die
nna⸗Liser gewählt worden.
— Im Saale der Singakagdem ie veranstaltete am Freita
Sr. Max Pinner unter Mitwirkung 3. Hrn. 86 . Braßssin ein Konzert, in welchem ein eben so reichhaltiges wie interefsantes Programm zur. Ausführung kam. Der Konzertgeber ist ein talentvoller junger Pianist, der nicht zu dem Gros der Vir⸗ tuosen gehört, die mit einer brillanten Techtfik den Beifall der Maffe u gewinnen suchen, sondern zu den wenigen, die durch künstlerisches
aß dem besseren Geschmack genügen wollen. Von . edleren Bestreben des jungen Künstlers zeugte namentlich fein ortrag der F- dur- Sonate von Beethoven, nicht minder feine Wiedergabe der Chaconne von Händel, des anmuthigen Pastorale von Searlaktti, der Bourrse in A-moll von J. S. Bach und des Faschingsschwanks von Schumann. Daß Hr. Pinner aber auch eine bedeutende Technik besitzt, das be⸗ wies die mit großer Bravour ausgeführte, an künstlichen Schwierig⸗
keiten überreicht Etüde in Ermoll, und die effektvolle ungarische Rhapsodie Nr. 6 von Liszt. Von dem mitwirkenden Violinisten Hrn. Gerhard Brassin gilt dasselbe, was von dem Kon⸗ zertgeber rühmend hervorgehoben werden konnte. Er stellt seins gediegene Künstlerschaft ganz in den Dienst des Kunst⸗ werks und verzichtet dagegen auf virtuosenhafte Effekte. Schon die Wahl des Präludiums und der Fuge in -mell (für Violine allein) von Bach und der Romanze F-dur von Beethoven sprachen dafür. Ein Duett von Mozart, von Hrn. Brassin selbst arrangirt, und ein Scherzo von David gaben ihm Gelegenheit, auch seine technische Tüch⸗ tigkeit glänzen zu lassen. Im Verein mit dem Konzertgeber spielte Hr. Brassin ein umfangreiches Konzert von Joachim . das aller⸗ dings bei den Theoretikern wenig Beifall finden dürfte, gleichwohl aber wie alle Werke dieses Komponisten von hohem Interesse ist.
— Im Konzerthause brachte Hr. Musikdirektor Bilse am Sonnabend eine interessante Novität, einen heroischen Marsch“ von dem französischen Komponisten Saint⸗Sasns zu Gehör, dessen sinfonische Dichtungen Danse macabrer und Phaston“ bereits zu den ständigen Repertoirstücken der Bilse'schen Konzerte gehören. Die Komposition wurde beifällig aufgenommen. Die so großartige wie ergreifend schöne Sinfonie Lenore“ von Joachim Raff H em uf vielseitigen Wunsch wiederholt und fand wiederum vielen
eifall.
Heute Abend kammt u. A. das große Septett von Beethoven hit mehrfacher Besetzung der Streichinstrumen te) und die Sinfonie
r. 1 in B-dur von Schumann zur Aufführung.
Redacteur: F. Preh m. Verlag der Expedition 63 essel). Druck: W. Elsner. Drei Beilagen. (einschließlich Börsen⸗Beilage).
Berlin:
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich
M 276.
Deutsches Reich.
Berlin, 22. November.
Das Schreiben des Reichskanzler⸗Amts, in wel⸗ chem dasselbe den Bundesregierungen einzelne der dem En t⸗ wurf des Patentgesetzes zu Grunde liegende Gesichts⸗ punkte darlegt, lautet im Wesentlichen, wie folgt:
1) Die durch das Patent verliehenen Rechte können sich 3 auf die ,, theils auf den Gebrauch und theils auf den Verkauf der patentirten Gegenstände beziehen.
Während die ausländischen Gesetzgebungen in mehr oder minder bestimmter Weise den Patentinhaber nach allen diesen Richtungen hin privilegiren, ist in Deutschland der Inhalt des Patentrechtes auf Grund der Uebereinkunft der Zoll⸗ vereins Regierungen vom 21. September 1842 durch die Gesetzgebung in mehrfacher ß beschränkt. In denjenigen Bundesstaaten, welche eine Patentgesetzgebung überhaupt be⸗ sitzen, ist der Patentinhaber unter keinen Umständen befugt, das ausschließliche Recht zum Verkauf der patentirten Gegen⸗ stände für sich in Anspruch zu nehmen; ein ausschließliches Gebrauchsrecht steht ihm, abgesehen von patentirten Fabri⸗ kationsmethoden, nur in n nn solcher Maschinen und Werkzeuge zu, welche für die Fabrikation und den Gewerbe⸗ betrieb bestimmt sind; nur das ausschließliche Recht zur Her⸗ . der patentirten Gegenstände wird überall und unbedingt
urch das Patent begründet. Nach der Ansicht des Reichs⸗
kanzler⸗Amts treffen die Voraussetzungen, welche vor nunmehr als 30 Jahren zu solch weitgreifenden Beschrän⸗ kungen des Patentrechtes den Anlaß gaben, gegenwärtig nicht mehr zu; die Beschränkungen erscheinen außerdem nicht nur mit Rücksicht auf den Patentinhaber als unbillig, sondern auch als unhaltbar unter den jetzigen Verkehrsverhältnissen. n dem Entwurfe ist deshalb der Standpunkt der bis⸗
erigen deutschen Gesetzgebung verlassen, 66 indessen voll⸗
Hesetzgebungen sich
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tändig den Grundsätzen der ausländischen anzuschließen. Denn die letzteren gehen, nach der Auf⸗ 8 ung des Reichskanzler⸗Amts, ebensowohl über eine billige erücksichtigung der ö des Patentinhabers hinaus, als sie für das Publikum die Gefahr empfindlicher Beschrän⸗ kungen begründen. In dem Entwurfe ist ein Mittelweg ge⸗ wählt. Was zunächst das ausschließliche Recht zur fer ung der patentirten Gegenstände betrifft, so soll dasselbe dem Patentinhaber in dem vollen Umfange wie bisher gewährt werden. In Betreff des . Gebrauchsrechtes ist der Entwurf, bei dem Gedanken der Uebereinkunft vom ahre 1842 insofern verblieben, als er dem Publikum die reiheit wahrt, Gegenstände des bloßen Verbrauches oder Ge⸗ rauches ohne Rücksicht auf die Privilegien der Patentinhaber von jeder beliebigen Stelle für seinen Bedarf zu beziehen. Die Beschränkung dieser rene zu Gunsten der . inhaber würde nach der Ansicht des Reichskanzler⸗Amts unerträgliche Belästigungen für das Publikum erzeugen können, ohne für die Patentinhaber in der Mehrzahl der Fälle von erheblichem Werthe zu sein. Dagegen * der Entwurf den anderen Satz des bisherigen deutschen Rechtes, wonach patentirte Maschinen und patentirte Werkzeuge nur von dem Patentinhaber bezogen werden dürfen, wenn sie zu gewerblichen Zwecken gebraucht werden sollen, in einer dem Patentschutze günstigen Richtung erweitert. Er , 6 Satz nicht nur auf die gewerbliche Arbeit, sondern ohne Beschränkung auf jede Art der Arbeitsthätigkeit angewendet, weil ein Unterschied zwischen der Benutzung zu gewerblichen und zu anderen Arbeitszwecken ö. hier . grundsãätzlich rechtfertigen wie praktisch durchführen läßt. Der Entwurf hat aus , . Grunde den Maschinen andere Betriebsvorrichtungen und en Werkzeugen andere Arbeitsgerathe gleichgestellt. Dem in der ö gemachten Porschlage, den ausschließlichen Ge⸗ rauch patentirter Gegenstände in allen denjenigen Fällen den Patentinhabern vorzudehalten, in welchen der Gebrauch zu werblichen Zwecken geschieht, ist als praktisch undurch⸗ . und als überhaupt zu weitgreifend keine Folge gegeben. Was endlich das Recht zum Vertriebe der patentirten Gegenstände im Inlande angeht, so hat sich der Entwurf hier völlig auf den Standpunkt der ausländischen Gesetz⸗ ebungen gestellt, indem er dieses Recht dem Patent⸗ gr e. vorbehält. In der That dürfte unter den gegen⸗ wärtigen Verkehrsverhältnissen ein innerer Widerspruch darin zu finden sein, wenn dem Patentinhaber zwar die ausschließ⸗ liche Anfertigung gewisser Gegenstände im Inlande vorbe⸗ halten und theilweise he, das Publikum verpflichtet wird, diese Gegenstände ausschließlich von dem Patentinhaber zu be⸗ ziehen, wenn aber nichtsdestoweniger gleichzeitig der Vertrieb der leichen, vom Auslande eingeführten, Gegenstände völli . eben und dadurch die Möglichkeit geboten wird, da das Publikum die dem Patentinhaber zugedachte ,, ung durch die Wahl einer fremden . oquelle, zum Theil sogar unter Verletzung der durch das Gesetz begründeten Verpflich⸗ tungen, illusorisch macht. Innerhalb der durch die angedeuteten Gesichtspunkte ge⸗ 63 Begrenzung haben die Rechte des Patentinhabers mit ücksicht auf die öffentlichen Interessen noch eine gewisse Be⸗ schränkung erfahren. s kann im Gesammtinteresse des Landes liegen, insbesondere . militärische Rücksichten
durch die Anforderungen der Gesundheitspflege oder dur
andere Bedürfnisse der allgemeinen Wohlfahrt geboten sein, daß von einer patentirten Erfindung, sei es durch die Staats⸗ verwaltung selbst, sei es auf ihre Anordnung durch Privat⸗ ersonen, unverweilt Gebra 6. muß Vorsorge getroffen sein, damit der Patentinhaber ie für die . oder für den Einzelnen gegebene wangslage nicht in maßloser Weise ausbeute und jenen nteressanten unberechtigte Vortheile abdringe. Nach dem ntwurfe soll daher . Fällen die freie Benutzung der Erfindung, unter Vorbehalt einer billigen Schadlos⸗ altung, gestattet sein. Diese Beschränkung des Patent⸗ erechtigten kann nicht unbillig erscheinen, da der Staats—⸗ gewalt, von welcher der Patentinhaher sein Privilegium em⸗ i , nicht zugemuthet werden darf, daß sie durch die Ver⸗ ei hung des zi m in den durch das Interesse der
gemacht werde. Für eb
Erste Beilage
Berlin, Mittwoch, den 22. November
* 2 2 mm n n-
öffentlichen Wohlfahrt gebotenen Maßnahmen sich selbst die Hände binde.
Gegen den Mißbrauch der Patentprivilegien haben die Landesgesetzgebungen 42 überhaupt Bestimmungen nicht getroffen. . in der Gesetzgebung des Auslandes hat diese Seite der Sache wenig Beachtung gefunden. Gleichwohl hat die Gesetzgebung, wenn sie damit vorgeht, die Verwerthüng fem sser Erfindungen . ein so großes Gebiet wie Deutsch⸗ and und für eine so lange Zeit, wie der Entwurf sie vor⸗ sieht, zunächst und vor Allem in die Hand eines einzelnen Unternehmers zu legen, vollen Anlaß zu fragen, ob die Ver⸗ werthung der Erfindungen unter dem Schutze eines Patentes nicht einen derartigen Charakter annehmen kann, daß das Gemeinwesen entschieden darunter leidet. Diese Möglichkeit ist nicht abzuleugnen; der Mißbrauch eines Patentes kann sich in sehr verschiedener Weise geltend machen, sei es, daß der Patentinhaber die Erfindung im Inlande überhaupt nicht , um auf Kosten des inländischen Gewerbfleißes seine ausländischen Unternehmungen zu stärken, sei es daß er die Benutzung der Erfindung anderen Unter⸗ nehmern im Inlande nicht gestattet, um den betreffenden Betrieb im Inlande ganz an sich zu reißen, sei es endlich, daß er das allgemeine Bedürfniß nach den patentirten Ge⸗ genständen durch willkürliche oder übermäßige Preisforde⸗ rungen ausnutzt. Daß der Staat im Falle eines der⸗ artigen Mißbrauches der von ihm verliehenen Privilegien die letzteren wieder aufhebt, ist sicher gerechtfertigt. Die Auf⸗ gabe der Gesetzgebung ist nur insofern schwierig, als die Voraussetzungen für die Zurücknahme der Patente so genau bestimmt werden müssen, daß damit einer willkürlichen Be⸗ — 666 — der Patentinhaber vorgebeugt ist. Das Reichs⸗ anzler⸗Amt hat davon abgesehen, in den in den Entwurf aufgenommenen Bestimmungen alle denkbaren Fälle eines Mißbrauches zu treffen, weil die Klarheit und Durchführbarkeit des Gesetzes darunter gelitten haben würden. Der Entwurf sucht nur diejenigen Fälle zu präzisiren, in welchen ein Miß⸗ brauch am ehesten zu befürchten ist und für den Gewerbfleiß des Landes einerseits, für die Bedürfnisse des Publikums andererseits besonders empfindlich sein würde. Er stellt sich damit im Wesentlichen auf den Standpunkt, welchen die Mehr⸗ 9 der in der Patentenquéte vernommenen Sachverständigen ei Erörterung der Frage des sogenannten Lizenzzwanges eingenommen hat. . 2) ö dem kg,, ist nur eine . besondere Reichs⸗
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behörde für Patentangelegen heiten vorgesehen. Die Behörde ist als Patenthof bezeichnet, weil die Thätigkeit derselben, als eines technischen Gerichtshofes, von untergeordneten Ge— schäften abgesehen, keine verwaltende, sondern eine, über die Ansprüche einer Partei oder zwischen den Ansprüchen mehrerer Parteien, erkennende ist.
Aus dem Patentrechte ergeben ich drei Gruppen von An⸗ ö welche die Intervention der Behörde in Anspruch nehmen:
a. Die Verhandlung und Entscheidung darüber, ob ein Patent zu ertheilen uf, wobei die Frage zur Erörterung kommt, ob die angemeldete Erfindung als neu erscheint;
b., die Verhandlung und Entscheidung darüber, ob ein Patent wieder aufzuheben ist, , , deshalb, weil die Erfindung zu Unrecht als neu angesehen worden ist;
c. die Verhandlung und Entscheidung darüber, ob in bestimmten Handlungen einer Person die Verletzung des Patentrechtes eines Anderen begründet ist.
In den Streitfällen unter c. ist stets und ausschließlich die Ver etzung eines bestimmten, privaten Vermögensrechtes in as Das Reichskanzler⸗Amt ist der Ansicht, daß kein Anlaß vorliegt, die Entscheidung darüber den ordentlichen Gerichten zu entziehen. Die Gerichte sind völlig in der Lage, hier die Entscheidung zu treffen, mag es sich nun um eine
einungsverschiedenheit über den thatsächlichen Inhalt der von dem Patentinhaber angegriffenen Handlungen oder über den Umfang des angeblich verletzten Patentrechtes handeln. Es kann nur darauf ankommen, den Gerichten die Gelegen⸗ heit zu gewähren, in den möglicher Weise im Streit befange⸗ nen, ö Fragen sich schnell und in maßgebender Weise an der kompetenten Stelle, d. h. bei dem Patenthofe, durch Einholung eines . zu unterrichten. Dieser diuckficht ist durch den Entwurf Rechnung getragen.
Daß die Streitfälle unter a. und b. für die Entscheidung der ordentlichen Gerichte sich nicht eignen, bedarf keiner Dar⸗ legung. Ihrer Natur nach sind die beiden Gruppen insofern verschieden, als es sich in den Fällen unter a. stets nur um technische, in den Fällen unter b. zuweilen auch um andere, thatsächliche oder rechtliche, Fragen handeln wird, als ferner dort die Verleihung eines neuen, hier die Aufhebung eines bestehenden Vermögensrechtes den Gegenstand der Entschei⸗ dung bildet. Praktisch stehen sich indessen beide Gruppen sehr . weil es sich dort wie hier meistentheils um eine und die⸗ selbe Frage, nämlich um die Neuheit der Erfindung handeln wird. Das Reichskanzler⸗Amt ist deshalb der Ansicht, daß in Fällen der ersten wie der zweiten Art die Entscheidung zu⸗
nächst an dieselbe Behörde, den Patenthof, zu weisen ist,
welcher in seiner te nisch juristischen Zusammensetzung zur n cee Würdigung der im Streit befangenen Fragen durch⸗ aus befähigt erscheint. Der besonderen Natur der in den Fällen unter b. vorkommenden Streitfragen ist in dem Ent⸗ wurfe insofern 5 zu Theil geworden, als bei den Ent⸗ her re, über die Zurücknahme eines Patentes dem juristi⸗ schen Elemente eine stärkere Vertretung neben dem technischen gewährt werden soll. Das Reichskanzler⸗Amt ist davon ausgegangen, daß den Betheiligten gegen die Entscheidungen des Patenthofes in allen ällen ein Rechtsmittel gegeben werden muß, daß es aber den theiligten Interessen andererseits nicht entsprechen würde, wenn der Instanzenzug über eine Beschwerde⸗Instanz ausgedehnt wird. . der zweiten Instanz erschien es ge⸗ boten, auf den verschiedenen Charakter der Streitfälle unter a. und b. mehr Rücksicht zu nehmen, als in der ersten. Da
es sich in den Fällen unter a. stets nur um technische Streitig⸗
keiten handelt, so konnte die Entscheidung in der Beschwerde⸗ instanz wieder nur an ein technisches Organ gewiesen werden. In Ermangelung einer anderen geeigneten ehörde und um
9 Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1876.
den Verwaltungsmechanismus möglichst zu vereinfachen, ist dem Patenthofe eine Einrichtung gegeben, welche ihn fähig, in erster, wie in zweiter Instanz zu entscheiden. Die Be⸗ schwerden in den Fällen unter b. hat der Entwurf dagegen an einen Gerichtshof weisen zu sollen geglaubt, und es konnte hier nur das höchste Reichsgericht in Frage kommen.
3) Sowohl in Betreff der civilrechtlichen, als auch der strafrechtlichen Verfolgung etwaiger Patentverletzungen hat der Entwurf sich auf die nothwendigsten Bestimmungen beschränkt. Es erschien angemessen, den allgemeinen Grundsätzen des bür⸗ gerlichen Rechts und des Strafrechts auch hier insoweit ihre Geltung zu lassen, als die Natur der Rechtsver⸗ hältnisse und das praktische Bedürfniß eine Abweichung nicht unerläßlich macht. In Betreff der rn g e von Entschädigungsklagen, der Verjährung der Entschädi⸗ gungsansprüche, in Betreff der Voraussetzungen der Strafbarkeit, der Verjährung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung, der Einziehung der zu den straf⸗ baren Handlungen benutzten oder durch dieselben hervor⸗ ebrachten Gegenstände soll es nach dem Entwurfe lediglich ei allgemeinen Rechtsgrundsätzen sein Bewenden . ten. Wenn der Entwurf die Strafbarkeit einer . etzung ausdrücklich davon abhängig gemacht hat, daß dieselbe . lich verübt ist, so geht die Absicht dahin, den gewerblichen Verkehr vor den Belästigungen und vor der k zu schützen, welchen derselbe ausgesetzt sein würde, wenn das handel⸗ und gewerbetreibende e gn uh über den Inhalt und die Tragweite der bestehen den Patente bei Vermeidung ge⸗ r ler Bestrafung jederzeit sich in Kenntniß zu erhalten ätte.
Personalver änderungen.
Königlich Preußische Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛce. Ernennungen, . und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 11. November. v. Morozowiecz, Gen. Lt. und Chef der Landesaufnahme von dem Verhältniß als Mitglied der Studien⸗ kommission des Kadetten⸗Corps entbunden. v. Selchow, 4 Lt. vom Gren. Regt. Nr. 3, auf 6 Mongte zur Dienstleistung bei der Schloß⸗Garde⸗Comp. kommandirt. Oloff Major z. D., zum Bez. Commdr. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 44 ernannt. Bock, Major, aggr. dem Inf. Regt. Nr. 44, in dieses Regt. ein⸗ rangirt. Athen staedt, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 41, unter Beförderung zum überzähligen Major, dem Regiment aggregirt. Graf v. Hardenberg I., n und Comp. Chef im Inf. Regiment Nr. 18, in das Inf. Regiment Nr. 41 versetzt. Adami, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 35, unter Beförd. zum Pr. Lt. und Belassung in seinem Kommdo. als Erzieher bei dem Ka⸗ dettenhause zu Plön, in das Gren. Regt. Nr. 12 versetzt. Rode⸗ wald, Pr Lt. vom Inf. Regt. Nr. 20, zum Hauptm. und Comp. Chef, Ziedrich, Sec. Lt. von dems. ,, zum Pr. Lt., v. d. Schulenburg, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 2, zum Pr. Lt., befördert. v. Zychlinski, Sec. Lt. von demselben Regt. la suite d. Regts. gestellt. v. Buchwal—dt, Sec. Lt. v Drag. Regt. Nr. 6, z. Pr. Lt., Schmidt J. Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 59 à la suite des Regts. gestellt. v. Tschischwitz, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 51, à la suite des Regts. gestellt. Fordan, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 56, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Mon t owt, Sec. Lt. von dems. Regt, zum . Lt., Turnau, Port. Fähnr. vom Inf. Rgt. Nr. 57, zum Sec. Lt., befördert. Frhr. v. Ketteler J., Pr. Lt. A la suite des Hus. Regts. Nr. 8, dem Regt. aggr. Sursn, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 29, in das 85 Regt. Nr 61 versetzt. v. Motz, Rittm. u. Eskadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 17. à la suite des Regts. gestellt. v. Scheffer, Pr. Lt. von dems. Regt., zum Rittm. u. Escadr. Chef, vorläufig ohne Patent, befördert. v. Dewitz, ., Lt. à la suite dess. Regts, in das Regiment wieder einrangirt.
üdiger, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 73, à la suite des Regts. gestellt. Behrend, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 95, zum Pr. Lt., vorläufig k befördert. v. Bon in, Sec. Lt. vom Hess. Drag. Regt. Nr. 23, à 1a suite des Regts. gestellt. Wins koe, Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 14, ein Patent seiner ine. bewilligt. v. Porta tius, Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 13, à la suite des Regts. . Bopp, Sec. Lt. vom Inf. n. Prinz Wilhelm Nr. 112, auf ein Jahr zum Feld⸗Art. Regt. Nr. 30 kommandirt. Schunck, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 109, à la suite des Regts. gestellt. v. Wittich, Oberstlieut. und Abtheil. Chef im . Generalstabe, zum Mitgliede der e , . des Kadetten⸗ Corps ernannt. Fluhme, . à la suite Nr. 1 und Lehrer an der Kriegsschule zu Neiße, der Char. als Major verliehen. v. Skal J., Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 61, von seinem Kommdo. als Erzieher bei dem Kadettenhaufe zu Berlin entbunden. Ziedrich, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 20. in seinem Kommdo. als Erzieher beim Kadetten⸗ Corps vom Kadettenhause zu Oranienstein zum Kadettenhause in Berlin versetzt. Spancken, Kühn, See. Ltg. und Oberjäger vom reitend. Feldjäger⸗Corps, zu Pr. Lts. befördert. Voß, Sec. Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 18, Nicolai, Sec. Lt. von der Res. des 3. Garde⸗Gren. Regts. Königin Elisabeth, Cleve, Ser. Lt, von der Res. des Gren. Regts. Nr. 8, in das reitende Feldjäger⸗Corps als Sec. Lts. und Feldjäger versetzt. Röder, Sec. Lt. und Feld⸗ jäger vom reitend. Feldsäger⸗Corps zum Oberjäger ernannt. rhr. v. Eller⸗Eber stein, Oberst u. Commdr des 1. Garde⸗Ulan. Regt. unter Stellung à la suite dies. . zum Commdr. der 15. Kav. Brigade ernannt. v. Radecke, Oberst, beauftr. mit der Führung der 4. Kav. Brigade, Frhr. v. Gemmingen, Oberst, beauftragt mit der Führung der 21. Kav. Brigade, zu Commdr. der betr. Brigaden ernannt. Graf v. Schlieffen, Oberst⸗Lt. vom Generalstabe des Garde⸗Corps, zum Commdr. des 1. Garde⸗Ulan. Regts. ernannt. Graf v. Arnim, Hauptm. vom Gr. Generalstabe, zum General⸗ stabe des Garde⸗Corps versetzt. v. Grgaberg, Hauptm. A la suite des Generalstabes der Armes und vom Neben⸗Etat des Gr. General⸗ stabes kommandirt zur Wahrnehmung der Geschäfte des General stabs⸗Offiz. bei der 15. Division, unter 9 in den Gene⸗ ralstab der Armee, zum Generalstabe der 15. Division e g Meißner, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 16, Klopsch, Ser. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 38, beide unter Beförderung zum Pr. Lt. in das r Regt. Nr. 62 6 v. Wiens kows ki, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 4K unter Beförd, zum Pr. Lt, und Belassung in einem Kommdo. als Inspektions-Offiz. und Lehrer bei der Kriegs⸗ chule in Neiße, in dag Hus. Regt. Nr. 6, versetzt. v. Mau⸗ e uge, Premier, Lieutenant vom Husaren⸗Regiment Nr. 6, ., seiner Charge verliehen. v. Kleist, Major und etatsm. Stabsoffiz. im Garde⸗Kür. Regt. zum Commdr. des Kür. Regts. Nr. 5 ernannt. Frhr. v. Rosenberg, Major und Egeadr. Chef im Garde⸗Kür. Regt. zum etatsm. Stabsoffiz. des Regts, ernannt. v. Massow, Rittm. und Escadr. Chef im Garde⸗Kür. Regt. der Charakter als Major verliehen. 6 v. Lütt ichau II, Rittm. vom Garde⸗Kür. Regt. zum Esedr. Chef ernannt. Fir Gayling v. Altheim, See. Lt. im Garde⸗Kür. Regt. zum Pr. Lt. befördert. v. Wol ffradt, Pr. Lt., aggr. dem 4. Garde⸗Regt. z. F. unter Be⸗
es Fuß⸗Art. Regts.
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