1876 / 277 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Nov 1876 18:00:01 GMT) scan diff

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* Geltendmachung der in verschiedenen Zeiten oft nz derschiedenen Beurtheilung politifcher Bestrebungen und Verhältnisse an. enn? man von den Geschwornen in der That erwarten könnte was Hiernach von ihnen für sgn. politische Untersuchungen verlangt wird, so würde darin nach meiner Ueberzeugung ein durchschlagender Grund dafür liegen, nicht blos den Rommissionsantrag ab⸗ zalehnen, fondern? außerdem auch noch die Aburtheilung der politischen Verbrechen den Geschwornen zu entziehen, welche ihnen der Entwurf der verbündeten Regierungen. vertrauengvoll in die Hand legen will. Ich meinerseitẽ kann mir überhaupt kein Bild daron machen, wie die Geschwornen überhaupt es anfangen sollen, bei Er⸗ füllung der ihnen von dem Gesetz anvertrauten Aufgabe politischen Moménten der Art, wie sie der Bericht erwähnt, Rechnung zu tra- en, ohne ihre Richterpflicht zu verletzen. Politische Bestrebungen wobt als Motiv zu strafbaren Handlungen, wobei man freilich das Metiv, nicht etwa, wie es hãufig ge⸗ schieht, mit dem verbrecherischen Dolus verwechseln darf⸗= ebenfo können politische Anschauungen und Meinungen wohl als Unreizung, als Verleitung zu Gesetzverletzungen bei der Ab⸗ urtheilung derselben insofern in Betracht. kommen, als das Motiv und die Anreizung zu einem Vergehen in einzelnen Fällen als Straf⸗ ausme ssungẽgrund bei der Abmessung der verwirkten Strafe innerhalb des gesetzlichen Strafmaßes in. Betracht gezogen werden darf und muß indem das Notiv und die Verleitung häufig das subjektive Verschulden des Thäters als ein größeres oder geringeres erscheinen fä5t. Aber lediglich bel der Strafausmessung kann auf dieses Mo⸗ ment Bezug genommen werden, niemals bei der Beantwortung der Schuldfrage, das ift der Frage, ob die gesetzlichen Thatbestands⸗ momente in einzelnen Fällen begründet sind oder nicht.

Wenn man bei dieser Schuldfrage politische Momente in Be⸗ tracht ziehen, dem Urtheile über politische Bestrebungen und An⸗ sichten Rechnung tragen will, so kann das gar kein anderes Ergebniß haben als das, daß eine Freisprechung, wo das Gesetz eine Verur⸗ theilung, und eine Verurtheilung erfolgt, wo das Gesetz eine Frei⸗ sprechung verlangt. Bei der Beurtheilung politischer Vergehen soll eine technisch⸗juristische Beurtheilung weniger Platz greifen, als bei anderen Vergehen? Wenn man das verlangt, so verneint man das Erfordernis der Gesetzmäßigkeit der Rechtspflege bei poli⸗ tischen Vergehen. Der Geschworne verletzt seine Pflichten eben so gut wie der richterliche Beamte, wenn er die ihm gestellte Schuld⸗ frage aus politischen Rück!ichten verneint, wo er dieselbe ohne diese Ruücksicht bejahen würde und umgekehrt. Früher war man wohl der Meinung, daß man die politischen Vergehen der Beurtheilung der Geschwornen überhaupt entziehen müsse, weil man glaubte, daß die Geschwornen in den hier fraglichen Beziehungen in Betreff ihrer Unabhängigkeit, der politischen Tages meinung gegenüber keine genü⸗

ende Garantie gäben. Der Entwurf der verbündeten Regierungen 2 dieses Mißtrauen nicht, er macht bei den Verbrechen, welche den Geschwornen wegen der Höhe der Strafandrohung überwiesen sind, keinen Unterschied, ob fie pofitischer Natur sind, oder nicht. ob sie durch die Presse verübt werden, oder auf andere Weise. Jetzt aber dreht man die Sache geradezu um, und verlangt die Geschwor⸗ nen als Richter, in der Erwartung, daß man in ihnen Richter bekommen werde, welche politischen Rücksichten Rechnung tragen, wo es von Rechtswegen nicht geschehen soll, welche sich von der politischen Tagesmeinung beeinflussen lassen, also weil man von ihnen erwartet, was man, mit Recht, dem richterlichen Beamten zum schwersten Vorwurfe machen würde, und was man, mit Unrecht, als einen Grund dafür angeführt hat, 3 die Beurtheilung der politi⸗ schen Vergehen den richterlichen Beamten entzogen werden müsse. Man kehrk dadurch den obersten Grundsatz, von welchem die Rechte pflege beherrscht sein muß, in sein Gegentheil um, man stellt die perfönliche Meinung, die perfönliche politische Anschaaung des Nich⸗ kers über das Gefetz. Einer derartigen Anschauung von dem Berufe der Geschwornengerichte kann nicht bestimmt und entschieden genug widersprochen werden.

Allerdings, ob man sich in diesen Erwartungen von den Ge— schwornen nicht täuscht, ob man in der That in ihnen Richter hat, welche sich ungehörigerweise beeinflussen lassen, das ist eine ganz andere Frage. Gestern ist von dem Hrn. Abg. Frankenburger auf sehr günstige Erfahrungen Bezug genommen wor⸗ den, welche in Bayern gemacht worden sind, und es ist vorauszusetzen, daß derselbe hierbei lediglich solche Vorgänge im Auge gehabt hat, welche einen Beweis dafür liefern, daß die Geschwornen der Beeinflussung durch die Tagesmeinung widerstanden haben, wenn⸗ schon der Hr. Abg. Frankenburger bei dem einen seiner Beispiele, welches sich auf eine Beleidigung des Hrn. v. d. Pfordten bezog, wenn andert ich seine Darlegung des Sachverhaltes richtig verstan⸗ den habe, sich gerade vergriffen zu haben scheint. Indessen auf den einzelnen Fall kommt es hier gar nicht an. Die Anträge werden nicht deshalb beanstandet, weil im Allgemeinen in der fraglichen Be⸗ ziehung ein Mißtrauen gegen die Geschwornen begründet wäre, als welchen Fall der Entwurf die politischen Verbrechen den Geschwor⸗ nen nicht hätte anvertrauen dürfen, sondern lediglich aus dem gestern bereits vom Hrn. Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt erwähnten Grunde, weil es im Allgemeinen ein legislativer Fehler ist, die Ge⸗ schwornengexichte als Ausnahmegerichte für politische Vergehen zu etabliren. Denn ein jeder fachliche Grund fehlt dafür und, weil es an einem solchen fehlt, kann mam Ladurch nur dem noch in einigen Kreisen herrschenden doppelten Irrthum Vorschub leisten: einmal, daß bei politischen Vergehen ein Schutz bei den Gerichten nicht blos gegen den Mißbrauch der Gesetze, sondern gegen die Gesetze selbst zu suchen sei, und zweitens, daß die Geschwornen überhaupt befugt seien, in irgend einer Beziehung politischen Rücksichten Rech⸗ nung zu tragen. Daß eine derarfige Auffassung überhaupt in Deutsch⸗ land hat platzgreifen können, kann ich mir nur dadurch erklären, daß die Einführung der Geschwornengerichte bei uns noch im 19. Jahr⸗ hundert Gegenstand, und Ergebniß politischer Parteikämpfe gewesen ift. Wo sich diese Auffassung in der Praxis geltend macht, überträgt sie die politischen Kämpfe, welche in der Presse und in der Legis⸗ ative zum Austrag zu bringen sind, in die Gerichte hinein und stellt an die Gerichte die Anforderung, über dasjenige hinwegzuhelfen, was man auf der politischen Arena nicht beseitigen oder abwenden kann. Dahin gehört die Frage, ob eine politische Einrichtung und das Strafgesetz, welches sie schützt, zeitgemäß sei, nicht in die Gerichte. Wenn eine derartige Auffassung in der Praxis festsetzen sollte, so würde das nur verderbliche Folgen haben können und schließlich einmal bei Gelegenheit zu einer gänzlichen Beseitigung des Laienelements aus der Strafrechtspflege führen können. Denn, wie bekannt, liebt die Reaktion, wenn sie ein⸗ mal eintritt, mitunter einige Schritte weiter zurückzugehen, als selbst von ihrem Standpunkte eigentlich nothwendig wäre, und einen der⸗ artigen Rückschlag würde ich im Interesse der künftigen Entwickelung un erer strafprozessualen Einrichtung aufs tiefste beklagen.

Was über die Walsflaffed Fer Tichterlicen Beamten zur Ah= urtheilung politischer Delikte Seite 37 des Berichts angefuͤhrt ist, entspricht ganz meiner Meinung und ich möchte hier nur noch eine Bemerkung hinzufügen. Die Behauptung, welche häufig ge⸗ hört wird und welche meines Erinnerns auch ausgesprochen worden ist, als die Frage die uns heute beschäftigt, schon einmal in diesem hohen Hause verhandelt wurde, die Behaup⸗ tung nämlich, daß die Geschwornengerichte hauptsächlich in Reaktione⸗ Perioden ein unentbehrlicher Damm gegen strafgerichtliche Verfol⸗ gang früherer Vorkommnisse seien, ist nach meiner Meinung falsch;

ie Rechnung trifft nicht zu. Es ist eine bekannte Erfahrung, daß ein großer Theil derjenigen Bevölkerung, welche sich berufsmäßig mit Politik nicht beschäftigt, in ihren politischen Ansichten und An⸗ schauungen immer durch die jeweilige politische Strömung beherrscht ist, welche in den Kreifen der Männer des politischen Berufs jewei- lig die Oberhand haben, und ich meine daher, es läßt sich eher die Behauptung rechtfertigen, daß gerade in der Reaktionsperiode, möge nun von rechts oder links gegen die Vergangenheit reagirt werden, der Berufsrichter eine größere Garantie gegen ungerechte Verfelgung bietet, als einein der Reaktionsperiode gewählte Geschwornenbank.

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Nun sagt noch der Bericht, es ü geltend gemacht worden J eine wabre Preffreiheit obne Aburt lung der Pre vergeben dur

Geschworne nicht denkbar sei, daß Grenzen erlaubter Kritik über staatliche Organe und Einrichtun schwer . würden und

nach dem politischen Standpunkte . nd, dem subjektiven Ermessen schwankend feien. Ich meine, es giebt keine einfachere Frage als die Schuldfrage? bei Preßvergehen, und warum die Beantwortung dieser er für den Richter gerade dann eine besondere Schwierigkeit nden soll, wenn das Wort, um dessen Bestrafung es sich bandelt, ein gedrucktes ist, das vermag ich meines Theils nicht zu erkennen. Der Unterschied des Preßrvergehens und anderer Vergehen, deren Thatbestand im gegebenen Worte liegt, ist doch lediglich der daß das strafbare Wort, wenn es öffentlich gesprocher wird, doppelt gemein⸗ gefährlich ist. Ich bin der Meinung gewesen, daß die Zeiten vor⸗ Über seien, in denen man eine vermeintliche oder wirkliche Vergũn⸗ stigung dem allgemeinen Strafgesetz oder dem allgemeinen Straf⸗ prozeßgesetz gegenüber im Namen der Freiheit fordern durfte. Frei⸗ sich! in Betreff der Wirkung ist das etwas ganz Anderes, ob eine ich Vergünstigung für einen bevorzugten Stand oder für die reffe in Anspruch genommen wird; aber, gegenüber der Forderung der Gleichheit vor dem Gesetze ist das gleichgültig. : In der Mehrzahl der Fälle, in denen man sich über straf⸗ rechtliche Verfolgungen der Presse beklagen zu kõnnen glaubt, ist diese Klage nicht fowohl gegen das Urtheil des Richters, sondern da⸗ gegen gerichtet, daß eine strafrechtliche Verfolgung überhaupt von den dazu berechtigten Behörden veranlaßt wird, und gegen eine derartige

Klage kann man die Abhülfe nicht bei dem Richter suchen, denn

diefer hat lediglich darüber zu urtheilen, ob der an ihn gelangte Strafantrag nach dem Gesetz begründet ist oder nicht, nicht aber darüber, ob die Stellung des Strafantrages im einzelnen Falle noth⸗ wendig und zweckmäßig ist. Bei politischen Delikten ist das eine Frage der Politik.

Die Erklärung, welche der Bundesraths⸗Bevollmächtigte Justiz⸗-Minister Dr. Leonhardt nach dem Abg. Dr. Völk abgab, lautete:

Meine Herren! Ich wünsche mich mit den beiden Herren Abgg. Frankenburger und Dr. Völk auseinander zu setzen, ich sage vielleicht richtiger, zu verständigen.

Der Hr. Abg. Frankenburger hat gesagt, ich sei ein Feind der Jury, insonderheit erkenne man in mir in Bayern einen solchen Feind. Das ist ganz unrichtig. Ich bin gar kein Feind der Jury, sch erkenne vielmehr ihre guten, wie ihre schlimmen Seiten an, und das thue ich nicht allein auf Hen von Erfahrungen, die mir die Justiz- verwaltung an die Hand giebt, sondern auf Grund von Erfahrungen, welche ich gemacht habe verschiedentlich während einer Reihe von Wochen, wo ich das Vergnügen hatte Geschworner zu sein und als Sbmann derselben zu fungiren. Zu dieser Zeit operirte die Jury außerordentlich gut, das kann ich ihr bezeugen.

Meine Herren! Wenn dieser Punkt Sie interessirt, so kann ich Ihnen auch fagen, daß dazu viel beitrug das Vertrauen, welches die Jury in ihren Obmann setzte. Freilich ist dieser Punkt für mich immer derjenige gewesen, welcher die Jury nur als ein nicht unge⸗ fährliches Institut erscheinen läßt.

Meine Herren! Man ist darum noch kein Feind der Jury, wenn man cine andere gerichtliche Institution vorzieht. Man kann sagen, die Jury ist gut, eine andere Institution ift besser. Ich halte z. B. die Schöffengerichtsverfassung, durchgeführt aber, für ein besseres In⸗ stitut, wie die Jury, wie sie in Deutschland besteht. Es wäre auch fraglich, ob ich die Jury Englands nicht ganz anders betrachte, wie bie in Deutschland, denn die Jury Englands ist eine allgemeine Organisationsform, die allgemein gilt für alle Strafthaten, insofern nicht befondere Ausnahmen begründet sein mögen. In Deutschland verhält es sich gerade umgekehrt; die Jury ist Ausnahmegericht.

Der Hr. Abg. Frankenburger scheint mir den Beschluß des Bundesraths, welcher in Form eines Wunsches Ihnen vorgetragen worden ist, doch nicht richtig zu ö. Er hat sich aber vielleicht nur nicht korrekt ausgedrückt. Nach seiner Aeußerung möchte man annehmen, der Bundesrath wolle, daß den Geschwornen überhaupt keine durch die Presse begangene Strafthat zur Entscheidung vorge⸗ legt werden soll. Dieser Gedanke ist nicht richtig. Der Bundes⸗ rath wünscht nur, daß gegen die allgemeine Regel der Zuständigkeits⸗ norm eine Aburtheilung von Preßverbrechen und Preßvergehen durch Geschworne nicht erfolge. Die verbündeten Regierungen wünschen kein Ausnahmegericht zu Ungunsten der Presse aber auch keines zu Gunsten derselben.

Ich komme auf das Verhältniß von Richtern und Geschwor nen.

Meine Herren! Ich bin davon ausgegangen und ich gehe auch

noch dabon aus, daß vom Standpunkte der Strafprozeß⸗Ordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes in gleicher Weise zum Urtheil berufen und befähigt, Richter und Geschworne sind. Ich habe mir nie die Be⸗ merkung erlaubt, daß die Geschwornen minder befähigt seien, ich habe diesen Punkt dahingestellt sein lassen. Was nun die Verhält⸗ niffe in Bahern anlangt, so habe ich doch wohl bestimmt genug hervorgehoben, welchen hohen Werth und welches Ansehen ich den Richtern Bayerns beilege. Ich habe gesagt, die Richter Bayerns be⸗ dürfen, weil sie deutfche Richter sind, ebenso wenig wie die Richter in Preußen oder in Schwaben oder in Sachsen besondere Garantien für ihre Unabhängigkeit; diese ist durch das richterliche Gewissen ge⸗ nügend verbürgt. Aber, meine Herren, ich möchte bitten, daß Sie hieraus nicht schliehen möchten, gesagt habe ich das nicht ich hätte andeuten wollen, daß die Geschwornen Bayerns nicht unparteiliche und integre Männer seien. Das hat mir ganz ferne gelegen. Für mich kam nur in Frage: wie haben die Verhältnisse in Bagern sich gestaltet? In dieser Beziehung bemerkte ich nach Hörensagen, es ist aber von dem Hrn. Dr, Frankenburger in auffallender Weise bestätigt worden, daß es Zelten gegeben habe, wo die Geschwornen in Bayern nicht ordnungsmäßlg fungirt hätten. Es ist doch immer etwas Auf⸗ fallendes, wenn der Hr. Abg. Dr. Frankenburger bemerkt, die vielen Freisprechungen seien lediglich Folge davon gewesen, daß ganz unzu⸗ katze Verweisungen an das Schwurgericht erfolgt wären. Ich glaube nicht, daß die baperischen Richter leichtfertigerweise Verweisungen an die Schwurgerichte in Masse haben ergehen lassen,

Ts ist ferner auffallend, wenn der Hr. Abg. Frankenburger sagt, daß er vierzehn Mal hintereinander Freisprechungen erwirkt

batte von dem Schwurgerichte. Hieraus scheint doch bei natürlicher

Betrachtung zu folgen, daß es recht schwer geworden ist, Verurthei⸗ lungen zu erwirken.

Nun wird von dem Hrn. Abg. Frankenburger gesagt, in der

neueren Zeit habe sich das geändert, es erfolgten jetzt viele Verurthei⸗ inngen. Das ist vielleicht ein gutes Zeichen für die Jury Bayerns. Aber aus dem Umstande, daß viele Verurtheilungen erfolgten, folgt an und für sich noch keineswegs, daß die Jury Bayerns in Preß⸗ vergehen gut fungirt. Das würde nur dann der Fall sein, wenn die verschiedenen Verurtheilungen auch wirklich begründet wären. Der Hr. Abg. Frankenburger hat insorFerheit erxemplifizirt auf einen Fall, wo ein und dasselbe als straf far angesehene Preßdelikt von den Berufsrichtern Preußens außer SFrafe gestellt sei, wähcend die Geschwornen Bayerns auf Strafe Fkannt hätten. Es fragt sich nur, wer denn Recht gehabt hat. 48 kommt Alles darauf an, meine Herren, daß das Urtheil gers fertigt wird durch objektive Momente. Aus der Zahl der Freist chungen und Vexnrtheil ungen folgt an und für sich noch gar nichts.

Der Hr. Abg. Dr. Völk ist wieder uf die Frage zurückge⸗ kommen, ob es ein Fort- oder ein Rüͤchschritt für Bavern e, wenn in Preßsachen nicht die Jury, ö Berufsrichter urtheilten. Ich

habe nun weder das Eine noch. daz Andere behauptet, Ich habe meinem Standpunkte gemäß dieses ahingestellt sein lassen. Meine Herren, wenn ich baverischer Justiz⸗Minister wäre und für Bayern eine Gesetzgebung in Strafsachen zu machen hätte, so würde ich keinen Grund finden, einen Zustand abzuändern, welcher den Wünschen des baverischen Volkes entspricht. i kommt jedoch in Fe. welches von zwei Prinzipien, welche si entgegenste en, für eutschland zu wählen? Ich erinnere Sie an eine gleiche Lage, in welcher

anderer Zusammensetzung, Es handelte sich der Abschaffung der Todesstrafe, und Sachsen er⸗ Anf ß, da die Aufhebung der Todesstrafe in Sachsen Nachtheil nicht herbeigeführt habe, dieselbe auch für gan afft werden könne, oder doch, da bleibe in Sachsen. Interesse der Einheit des Rechts. nicht, wenn Sie die Geschwornen verwerfen, für Bayern eine Ausnahme machen. Hr. Abg. Dr. Völk hat, meiner Ansicht nach n lich auf die Verhäͤltnisse Oesterreichs und meinen Ko den Hrn. Dr. Glaser, sich b Sache folgendermaỹ In Oe sterrei sachen; sie Minister Glaser, dies als er den Gesetzentwurf der die Jury im weiteren Umfange eingeführt wu Gesetzentwurf einzubringen, Wirksamkeit der zugewiesenen strafbaren zelner Arten derselben zeitweilig, und jwar Dauer eines Jahres, Aus den Verhandlungen in dem Reichstage geht hervor, die Jury in dem beschränkten Umfang sich bewährt hat. 3. R von dem Abg. Oelz bemerkt worden; Was wir von der geeignet, die Ansicht des vielgepriesenen und mode Rechts-, sondern Machtfragen der Parteien. Und der österreichische Justiz⸗Minister hat zur Gesetzentwurfes über Einstellung des Verfahren gendes hervorgehoben: Von dem Augenblicke an, die Meinung sich Bahn sondern eine rein politische Institution sei, der Geschwornenbank sitzt, eine patriotische P er das Urtheil ferti nicht nach der Wahr setzes urtheilt, sondern legenheit seinen volitischen, na zeugungen und Sympathien Ausdruck zu geben, selige Wahn sich Bahn bricht, Ueberzeugungen wird, wahr erklärt, was er a als Unrecht erkennt, wenn ein, welche auf die Länge erhalten, im ganzen Umfan Erfahrungen das So redete den Erfahrun macht hatte, der bedeutend Meine Herren! Ich bemerke das nur, weil der Zustände angezogen hat.

Der General Lieutenant von Schwerin, b Commandeur der 6. Division, ist zum Gouverneur von ernannt worden und aus diesem Anlaß zur Abstattung per⸗ soͤnlicher Meldungen von Brandenburg a. H.

f gesetzbuch si mals um ibehaltung o bob den Anspruch, daß, Deutschland t die Teodesstrafe abgeschafft Darauf ist der Reichstag nicht eingegangen im laube, Sie werden auch jetzt

nahmegericht in Preßsachen icht sehr glück- ejogen. In Desterreich verhält sich die waren die Geschwornen eingeführt für Preß⸗ aber in keiner Weise, gx daß der Justiz⸗

er große Freund der Jurh, sich veranlaßt sa Strasprozeß ordnung vorlegte, wodur

Der General⸗Lieutenant von Sandrart, Comman⸗ deur der 10. Division, ist nach beendigtem Urlaube wieder

S. M. S. „Augu sta“ hat am 5. d. Mts. frü incent Cap Verde 'sche Inse

Porto grande auf St sichtigte am 7. d. Mts. die Reise fortzusetzen.

eankert und bea n Bord Alles wohl.

Rendsburg, 21. November. rdnung der heutigen 11. Sitzung des schleswig⸗ nischen Provinzial-Landtages stand zunächst die Vorberathung über den berichtlichen A chen Verwaltungsausschusses, betreffend De ision der aufge— und Decharge⸗Ertheilung für die Die Vorlage wurde hne Debatte erledigt.

bewährten sich (Kiel. Ztg.) Auf der

rde, daneben einen ermãchtigt hinsichtlich

langstens auf die Gebiet einzustellen.

ntrag des ständi⸗

Geschwornengerichte Handlungen ; ĩ mit ein⸗ Als zweiter Punkt folgte die Proposition der Abgg. von und Kraus⸗Plön: t, bei der Königlichen Staatsregierung Stelle des §. 28 der schleswig—⸗ nung ein neuer Paragraph ein⸗

echnungen pro 1875. maliger Berathung o der Tagesordnun

h Benzon⸗Heiligenhafen vinzial Landtag beschließ darauf anzutragen: daß an olsteinischen Gesinde⸗Ord efügt werde, durch welchen die im 8. 1 des etzes vom 24. April 1854 erwähnten und die im 5. 26 der Gesinde⸗Ordnung hervorgehobenen Handlung des G

für ein bestimmtes

Der Pro⸗ Jury bis jetzt erlebt haben, war durchaus Volkes zu bestärken, es handle sich im rnen Rechtsstaate eigentlich nicht um die , n. Motivirung des s vor der Jury Fol⸗

wo in einem Gebiete in weiten Kreisen bricht, daß die Jury keine richterliche, daß derjenige, der auf a flicht erfüllt, wenn Geschwornenbank kringt, wenn er eit der Thatsachen und dem Spruche des Ge⸗ lediglich sich berufen findet, bei dieser Ge⸗ tionalen und konfessionellen Ueber⸗ wenn der unglück⸗ erräther an seinen cht den Eid bricht, nicht als un⸗ Is wahr erkannte, als Recht erklärt, was er dies der Fall ist, dann treten Zustände nur dahin führen können, daß Wucht der traurigsten gebrochen wird. Desterreich ge⸗ diger der Jury in Deutschland. r. Abg. Völk für Ich selbst lege von ewicht darauf; für mich ch immer sehr zweifel⸗ Hen sell, die

sind, mit einer bestimmten Strafe belegt werden. Die amendirte Proposition wurde angenommen. Der dritte Gegen⸗ stand der Tagesordnung war die Vorherathung über die Pro⸗ position des Abgeordneten Henneberg: Der Provinzial⸗Landtag wolle bei Königlicher Regierung sich dahin verwenden: daß die durch Verordnung vom 22. September d. J, festgestellten bei Ablösung von Servituten und Theilung der herabgemindert werden und namentlich der satz bei Theilung der Gemeinheiten und legung der Grundstücke drei nicht Üüberschreiten möchte.

bezüglichen Abschnitt aus dem Gesetz über und motivirte alsdann seine Proposition.

usschuß von drei Mitgliedern.

sschuß gewählt.

Kostenansãtze . Gemeinheiten 2c. daß er zum V Zusammen⸗ Mark pr. Hektar der Regel nach Der Proponent las zunächst den Servitute ꝛc. vor Kraus⸗Plön bean⸗ Der Antrag

Das Haus

wenn er ni

des Reiches unter der eschwornengericht nieder en gegenüber, die man in te Verthei

tragte einen A wurde angenommen und der Au ging dann zu den Petitionsberichten über.

Merseburg, 22. November. g des Provinzial⸗Landtages tende Anträge zur Erledigung durch Beschluß— Es folgte die Vornahme beantragten Wahl des Landbau— beren Provinzialbeamten für die iermit hatten die geschäftlichen Verhandlungen cht. Nach den Schlußbemerkungen des Vorsitzen⸗ s Landtages schloß der Ober⸗Prä⸗ ident Freiherr v. Patow die Session des Landtages mit olgenden Worten:

Hochgeehrte zial⸗Landtages d erledigen sein würden, handlungen eine längere Zeit würden, denn es galt ja nicht allein, Verbandes auszubilden nach Maßgabe der Ihnen gesetzlich einge⸗ räumten Autonomie, sondern es war Ihre diesmalige. Bestimmung, und festzustellen, auf welche die Verwaltung Verwaltungs zweige

Wenn Sie

(Magd. 3.) In der heu⸗

sich die österreichischen amen meh⸗

meinem Standpunkte ab kein allzu großes G hat die Sache nur die Bedeutung, daß es do haft sein muß, ob ei Jury als Ausnahmegerich und Deutschland hat keinen mente zu machen.

In der heutigen (15 Sitz Reichs tages, welcher die Reichskanzler Fürst v. Bismarck, die Justiz hardt, Dr. Kommissarien geschäftlichen rathung des esetzes sort. n den kurzen Debatten über ein theiligten sich die Abgg. Windthor Frankenburger, Struckmann (Diepholz), Dr. Fr. Römer (Württemberg), Schröder (Lippstadt), die Referenten Abgg. Miquel und ferner als Vertreter des Bundesrat Pr. Leonhardt, der Direktor im Neich der Geheime Ober⸗Regierung Regierungs⸗Rath Hagens un Minister Abeken. welchen der Abg. Windt Minister Dr. Leonhardt angefocht beschlüsse, nach welchem bei ein Amtsrichter Vorsi Landgerichte nicht zuge strichen, um bis zur d vereinbaren. über den künftigen Sitz d erwiderte der Justiz⸗Minister r. weder im Justizausschusse, raths, noch im preu Erwägung gezogen s wurden bis zum Schlusse des kussion stand, sämmtliche Paragrap Kommissionsbeschlüssen angenommen.

Die in der heutigen Börsen-Beilage abgedruckte sicht der Wochen ausweise ken schließt mit folgenden summari⸗ mmte Kassenbestand der S oder 6, 149, 900 M40 zugleich hatte sich der Wechsel⸗ on 713,496,000 6 um ber vermindert, wie auch Abnahme

tigen Sitzun rere unbeden fassung im Sinne der der vom Provinzialaussch Rathes van der Wegesachen. ihr Ende errei den über die Thätigkeit de

zer Staat sich dazu entschlie k hinzustellen. Deutschland kommt in Frage, Grund, mit den Geschwornen Epperi⸗

Referenten. Beeck zum o

ung des Deutschen Bevollmächtigten Minister Dr. Leon⸗ Mittnacht mit beiwohnten, setzte das Haus Mittheilungen des Präsidenten di Entwurfs eines Gerichtsverfassungs⸗ Die Berathung begann mit §. 60. elne Paragraphen be⸗ (Meppen), Dr. Völk, Schmidt (Zweibrücken Lasker, Reichensperger (Olpe), Dr. Eberty, Becker (Old h Justiz⸗Minister Skanzler⸗Amt v. Amsberg, der Geheime

Bundesraths

v. Fäustle

Indem ich mir bei Eröffnung des Provin—⸗ ie Aufgaben gegenwärtig hielt, welche von nahm ich mit Sicherheit an, daß Ihre Ver⸗ als bis zum heutigen Tage beanspruchen die Verfassung des Provinzial⸗

nach einigen e zweite Be⸗

Schwarze, die Grundfäte zu finden mannigfaltigsten

det werden in kürzerer Zeit alle Ihnen ledigung zu bringen, so ist dies Sie in rastlosem E Kräfte zugewiesen ha ehrte Herren Mitglie Arbeiten den warmen diesmaliges Zusammensein w gen, denn die Fortentwickelung des V Fas Gedeihen der provinziellen Selbstverwaltun biete der Humanität werden wesentlich dadurch be tes Segen zu Theil wird. Indem ich Ihren iefen Lohn von Herzen erwünsche, erkläre ich Kaisers und Königs den Provinzial—

Krosigk das Hoch in welches die

zugewiesenen nur dadurch ermöglicht worden, daß der Provinz Ihre en. Hochgeehrter Herr Vorsitzender! Hochge⸗ Empfangen Sie für Ihre Dank der Königlichen Staatsregierung. ird seine Folgen in weite Zukunft tra— erkehrswesens der Provinz und g unterliegenden Ge⸗ dingt werden, daß

Angelegenheiten s-Rath Hanauer,

d der Königlich sächsische Justiz⸗ Abg. Dr. Lasker,

der des Land

den Antrag des orst unterstützte, wurde der vom Justiz⸗ ene §. 84f. der Kommissions⸗ detachirten Handelskammern

d auch bei dem Ihren Beschlüssen Got

mühevollen Arbeiten d im Namen Sr. Majestät des Landtag der Provinz Sachsen für geschlossen. Hierauf brachte der Vorsitzende o. auf Se. Majestät den Kaiser und König aus, Versammlung begeistert einstimmte.

Dresden, 21. November. Anlaß seines Namensfestes heute Mittag lichen Residenzschlosse die Glückwünsch sowie der Oberhof⸗ und egenwart der König— in der Kapelle des Königlichen Firmung der Prinzessin 1863) durch den Bischof Bernert

tzender sein kann un lassene Anwälte fungiren können, ge⸗ netere Fassun

g. Windthorst er Leipzi

Leonhardt, da

noch im Plenum des Bundes⸗ Ministerium diese Frage in ei. Außer den angegebenen Modifikationen Blattes, wo §. 107 zur Dis⸗ hen unverändert nach den

ritten Lesung eine geei Anfrage des A

Auf eine es Reichsgerichts, wezu

Sachsen. König hat aus im hiesigen König Ministers Hofchargen entgegengenommen. Üichen Familie hat heute früh Palais am Taschenberge di Mathilde (geb. 19. März in feierlicher Weise stattgefunden.

Da rmstadt, 22. November. Landessynode ging von toriums der Entwur

ßischen Staats⸗ wr. J) Ver

des Königlichen Hauses, In G

tabellarische Ueber deutschen Zettelban schen Daten ab: Es betrug der gesa 19 Institute am 15. No vember mehr als in der Vorwoche; bestand bei einer Gesammthöhe v 20,523,000 6 der Vo die Lombardforderun um 2.668, 000 M nachweisen. von 937,328, 000 S,

4 849,000 M zurückgega keiten in Höhe von 1 gang um 11,896,990 frist gebundenen Verbindlichkeiten 125,961, 000 ις eine Zunahme um 228,000

Der Minister der geistliche sich in einem Cirkularerlaß vom 8. erklärt, daß den Bezirksregie sistorien, nicht allein die Ent maligen Seminaristen Erlaß der auf Grund von Aufn Rückzahlungen, sondern auch d der Rückzahlungen zu überlasse Schulkolleglum nur die Aufna der zu beanspruchenden Rückza

Der großbri in Konstantinopel, Sekretär für Indien, i ; hier eingetroffen und im Kaiser

685,560, 090 Der evange—⸗ eines Kirchengesetzes in Betreff der evangelischen Kirchengemeindevertretungen lischen Kirchenvorstände zur verfassungsmäßigen Berathung und Beschlußfassung zu.

Mecklenburg. . Sitzung des Landtages vom 18. November wurde folgender Antrag eingebracht:

In Folge d hat sich ein Erwer so an Bedeutun Beachtung zu schenken. i nannten Waaren⸗Schleuderauktionen. Publikum und die

Manipulationen be den Reichstag gerichtete Petitionen werbetreibenden, auch aus Mecklenburg, den Rechts nach dieser Richtung h chtigt geblieben. ier einzugreifen. rtrãge aus den Sten nische Geschäfte zur Gewerbesteuer ni früher, erklären sich durch diese seits die Gewerb aber von Wanderlagern ze. prechenden Ersatz

der Wahle

rwoche gegenü wee gh und evange

en mit 92,778, 000 6 eine Der Notenumlauf im Betrage der Vorwoche gegenüber um ngen; die täglich fälligen Verbindlich⸗ 24,0900 υνες konstatiren einen Rück „S, während die an eine Kündigungs⸗ im Gesammtbetrage von S bekunden.

n ꝛe. Angelegenheiten hat d. M. damit einverstanden d beziehungsweise Kon⸗ er Anträge von en oder theilweisen ahme⸗Reversen zu leistenden über die Einklagu n ist und von dem Provinzi me⸗Reverse sowie die Beträge lung mitzutheilen sind.

tannische Bevollmächtigte zur Konferenz Marquis of Salisbury, Stgats⸗ ist von Paris kommend, gestern Abend

hof abgestiegen.

Malchin, 22. November.

er deutschen Gewerbe⸗Ordnung vom 26. Juni 1867 bszweig herausgebildet, und in kurzer Zeit überall geboten scheint, ihm besondere die Wanderlager und soge⸗ Beide sind geeignet, soliden Gewerbetreibenden auf

Mehrfache an Kaufleuten und Ge⸗ welche Aenderung des sind bisher unberück⸗ Sache der Einzelstaaten zu s erden sich in Folge dessen die Erscheinungen, daß kaufmän⸗ edriger eingeschätzt werden, wie Konkurrenz, während anderer⸗ zu welcher In⸗

gewonnen, daß es Wir meinen

8 Aeußerste rungen un scheidung üb auf gänzl er Beschluß , in erstreben, In Mecklenburg w ern verringern.

escheinsteuer oder Hausirsteuer, herangezogen geben. Wir pro

regierungen unterthänigst zu bitten, no

die hohen Landes ch auf gegenwärtigem Land⸗

.

tage eine Gesetzes vorlage zu machen, betreffend eine anderweitige = ere Bestenerung der Händler mit vorühergehenden Verkaufsnieder⸗ agen resp. Abhalten sogenannter Waaren Sch leuderauktionen, sei es durch Zablung von yo der Brutto Einnabme] wie bei anderen Auktionen, fei ß durch eine erhöbte Gewerbesteuer b 190 * für jede Woche, oder einen Theil derselben, und für , des Betriebes, sowie

für jedes Verkaufslokal, wobei wir anb mgeben, den Betrag der Hausir · oder Gewerbescheinsteuer bierin Ju kompensiren, auch den einzelnen Kommunen zu gestatten, die Befreff enden zu den Kommunal⸗ steuern entfsprechend heranzuziehen ·

Es ward beschlossen: ;

Man wolle die ufmerksamkeit beider boher Regierungen mit⸗ telst eines an die Landtags ⸗Kommissarien zu richtenden P, al, auf die in dem vorstebenden Diktamen dargelegten Uebelstände lenken und damit den Antrag verbinden, eine Gesetzes vorlage wegen angemessener Besteuerung der bezeichneten Wanderlãger und Auktionen noch auf gegenwärtigem Landtage jur ständischen Berathung herauszugeben. Ob die in dem Diktamen vorgeschlagenen Steuersãtze die angemesse⸗ nen seien, darüber wollten die Stände in dem abzulassenden P. M. sich nicht ãußern. Hr. Landsyndikus Dr. Pries werde beauftragt, das P. M. zu entwerfen.“

Oldenburg. Ol den burg, 21. November. ¶Wes. Ztg.) Heute ist die zwölfte ordentliche Läandessynode eröffnet worden. Derselben sind bereits verschiedene wichtige Vorlagen zugegangen, u. a. der Entwurf eines Gesetzes, betreffend Re⸗ gulirung des Diensteinkommens der Geistlichen, ein Gesetz⸗ entwurf, betreffend Theilung der Pfarrgemeinde Oldenburg, der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Zusammen⸗ fetzung des Ober ⸗Kirchenraths und die Dauer der Synodal⸗ perioden u. s. w. Vermuthlich werden die Geschäfte der Synode etwa 14 Tage bis 3 Wochen in Anspruch nehmen.

Lippe. Detmold, 21. November. Der Landtag ist auf Montag, den 11. Dezember einberufen worden.

Reuß j. L. Gera, 19. November. Die Regierung hat die Landtagsbeschlüsse bezüglich der Stolgebühren nicht acceptirt, sondern in einer an den Landtag gerichteten Reproposition die Ausdehnung der Entschädigungspflicht auch auf die künftig anzustellenden Geistlichen aufrecht erhalten. Der Landtag genehmigte vorgestern die Regierungsvorlage, und wurde auch die Entschädigung, soweit nicht das Kirchenver⸗ mögen eintritt, auf die Staatskasse übernommen, so daß die Gemeinden nicht damit belastet werden. Auch der Vertrag der Regierung mit der Geraer Bank, durch welchen dieselbe mehrerer Verpflichtungen gegen den Staat enthoben wird, wurde genehmigt und die Gründung einer Landrentenbank beschlossen. Diese soll vom Staate mit 800,000 S aus dem noch g92,759 (S6 betragenden Antheil an der französischen Kriegsentschädigung dotirt und der Geraer Sparkasse zur Ver⸗ waltung überwiesen werden. Ferner referirte der Minister von Harboun über ein Abkommen mit der Geraer Bank, nach welchem von den nicht zur Einlösung gelangenden Banknoten eine Summe dem Staate zu Stiftungszwecken überwiesen werden solle.

Bremen, 19. November. (H. N.) Die städtische Kirche nvertretung soll noch einmal in diesem Jahre, und zwar am 27. November, zusammentreten, um die am vorigen Montag nicht erledigten Berathungsgegenstände vorzunehmen. Es handelt sich erstens um die äußere Ordnung des Katechu⸗ menen- und Konfirmandenunterrichts, sowie der Konfirmation, namentlich die Bedingungen des Eintritts in den Unterricht, . und Dauer desselben, Verhältniß desselben zur Schule, Wechsel des Predigers, der ihn ertheilt. Zweitens soll die firchliche Mitwirkung bei Begräbnissen, und drittens die Ein⸗ richtung einer kirchlichen Statistik besprochen werden. Diese Fragen waren schon für die Zusammenkunft am 13. Novem⸗ ber vorbereitet. Neu hinzugekommen sind Anträge, welche sich auf eine „Kirchenfeier zum Gedächtniß der Verstorbenen“, und die Frage der Betheiligung des Landgebiets und der Hafen⸗ ftädte Bremerhaven und Vegesack an der Kirchenvertretung beziehen.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 22. November. (W. T. B.) In der von den Obmännern der drei ver⸗ fassungstreuen Fraktionen einberufenen Abgeordneten⸗ versammlung erschienen 179 Abgeordnete. Nach einer längeren Debatte, in welcher namentlich das Bank— statut von mehreren Seiten heftig angegriffen wurde, nahm bie Verfammlung einstimmig einen Antrag an, wonach die Obmänner eine neue Versanmlung einberufen und zu dersel⸗ Ben die Minister einladen sollen, um von denselben Aufklä⸗ rungen über die Ausgleichsangelegenheit im Allgemeinen und über die Bankfrage im Besonderen zu erhalten. Morgen findet eine Konferenz statt, in welcher die an die Regierung zu rich⸗ tenden Fragen festgestellt werden sollen.

Das Ergebniß der Landtagswahlen in Dal⸗ matien aus der Gruppe der Landgemeinden ist ein für die slavische nationale Partei ehr günstiges, indem sie 19 ihrer Kandidaten durchbrachte, während von der autonomen italie⸗ nischen Partei blos 1 Kandidat gewählt murde. Von diesen 20 Abgeordneten sind 12 zum ersten Male gewählt. Heute finden die Wahlen in der Gruppe der Städte und Handels⸗ kammern statt. .

Pest, 20. November. Man schreibt der „Pol. Korr.“ von hier: .

Man würde sich einem großen Irrthum hingeben, wollte man aus dem bisherigen Verlauf der Budg etde batte auf eine beson⸗ derz heftige Opposition der nicht zur Regierung haltenden Parteien schließen. Jasbesondere gilt dies von der unabhängigen liberalen ,, welche zufällig einen jugendlichen Heißsporn und einen par⸗ amenkarischen Sonderling ins erste Feuer geschickt hatte. Schon morgen werden bedächtigere Mitglieder dieser Partei Gelegenheit nehmen, zu zeigen, daß die unabhangigen Liberalen ihre Opposition lediglich auf die volkswirthschaftlichen Fragen beschränken, in Bezug auf die allgemeine Politik aber zu der Regierung noch immer in dem nämlichen Verhältniß stehen, wie vor dem Austritte aus der großen liberalen Regierung partei, Die „Unabhängigen“ würden n der That in die größte Verle— enheit gerathen, wenn an fie die Aufgabe heranträte, die Leitung Ter Staatsgeschãfte selbst in die Hand zu nähmen. Sie wüßten auch für sich keinen Ibesseren Minister⸗Präkdenten als Koloman Tisza. Mehr als mit den politischen Angelegenheiten hat die Regierung mit den finanziellen und staatswir hschaftlichen ihre Noth. So ist . beispielsweise genöthigt, gerade jetzt die Ostbahnfrage zur

ösung zu bringen, da der mit der Sstbahngesellschaft abgeschlossene Kaufvertrag unbedingt vor Jahres schluß ratifizirt werden muß. Morgen wird der Eisenbahnausschuß die letzte Entscheidung zu treffen haben, da die für heute angesagte Ausschußsitzung nicht abgehalten werden kann, weil die Minister von 9 Uhr ab Ministerrath halten. Die Annahme des Kaufvertrages durch den Ausschuß und auch durch die überwiegende Majorität des Plenums steht außer Zweifel. Aber ebenfowenig zweifelhaft ist es, daß bei dieser Gelegenheit wieder ein- mal die bekannten peinlichen Nebenumstände, die an der Ostbahn⸗ frage haften, zur öffentlichen Besprechung gelangen.

22. November. (B. T. B.) Bei der heutigen De⸗ batte über das Budget im Abgeordneten ha use sprach für die Annahme der Budget⸗ Vorbehalten aus und bil⸗ rn von dem Minister⸗Präsidenten gege⸗ auf die orientalische Frage. Erhaltung des Zollbündnisses chischen Staate ein und warnte davor, bei der heutigen Situation die Monarchie einer inneren Krisis

auszusetzen.

Großbritannien und Irland. London. 21. Novemher. (Engl. Korr.) Die Königin wird, da in Folge der großen Fluth in Schottland eine Eisenbahnbrtecke gebrochen ist, ihre Abreise nach Windsor erst am Donnerstag antreten. Der Marguis of Salisbury ist gestern Morgen nach Kon⸗ l Mit ihm reisten seine ; Sohn (Viscount Eranbourne), seine Tochter imd die Gesandt⸗ schafts Sekretäre, im Ganzen 18 Personen. wird heute in Paris bleiben, am Donnerstag in Berlin, am Sonnabend oder Sonntag in Wien, am Montag in Triest Extra⸗ Dampfboot

sich der Deputirte Sen nyey vorlage unter den ligte sodann die g benen Erklärungen in Bezu Zugleich trat der mit dem österrei

üher erörterten

Redner für

stantinopel abgereist. emahlin, sein

Narquis und dann

tinopel fahren, Privatsekretär

nach Konstan⸗

; vorausgegangen, ö. nächsten Sonntag in Konstantinopel 5 Der portugiesische Gesandte am Hofe von St. James, Feldmarschall Herzog von Saldan ha, ist lebensgefährlich erkrankt. Dem scheidenden Vizekönig von Irland, Du ke of Abercorn, wird die Dubliner Stadtbehörde eine Aner⸗ Die Unparteilichkeit semer Ver⸗ waltung ward ausdrücklich anerkannt, und der Lord⸗Mayor bedauerte nur, statt einer Empfangs⸗ eine Abschieds⸗Adresse zu verhandeln. = Admiral Ryder schickte aus Nagasaki am 29. lovember ein Telegramm folgenden Inhalts: Ihrer Majestät Schiff apwing“ ist, wie berichtet wird, in einem großen Sturme bei Chefos verloren gegangen, kein Menschenleben verloren. „Charybdis“ und ein Kanonenboot sind zum Beistand hinge⸗ ; ; . . indsor Castle⸗ ist auf einer Insel wenige Meilen nördlich vom Cap der guten Hoffnung gestrandet. Menschenleben sind auch in diesem Falle nicht ver⸗ loren gegangen. Die Auswanderungsbehörde erläßt eine neus Warnung vor der Ansiedelung in Brasilien und macht die Leute selbst für die Folgen verantwortlich.

Frankreich. Paris, 21. November. officiel“ veröffentlicht heute Ernennungen von Maires und Beförderungen in der Ehrenlegion. liche Blatt die Liste der Mitglieder der Fury, die bei Auf⸗ nahme der Werke der schönen Künste für die Ausstellung von 1878 wirken wird. Der Marguis Lord Salisbury traf, der „Köln. Itg.“ zufolge, gestern Abend in Paris ein, hatte heute um halb 1 Uhr eine Unterredung mit dem Herzog Decazes und reist heute Abend nach Berlin weiter. Graf Ehaudordn reist heute Abend nach Konstantinopel ab. Der „Figaro“ hatte die Nachricht gebracht, der Min ist er des Innern, v. Marcäre, werde sich nach dem Budget⸗ zurückziehen. schreibt ein Korrespondent der „Köln. aber in so fern bemerkenswerth, als seit Merode's Wahl im Departement des Doubs die Bemühungen gewisser Leute, Marcere zu beseitigen und durch einen Mann der moralischen Ordnung mit verdoppeltem Eifer wieder begonnen haben.“ Ein Erlaß des Handels⸗Ministers s Bort an die Handelskammer von Rouen eröffnet derselben in Berichtigung eines früheren Cirkulars, daß die deu tsche Reichsbank an der Schreibart marks oder mares durchaus keinen Anstoß nimmt, sondern nur Wechsel, welche die ent⸗ schieden falsche Schreibart marken oder reichsmarken tragen, bei der ein Doppelsinn mit Stempelmarken möglich wäre, Die Arbeiten auf dem Trocadero für das Ausstellungsgebäude sind in vollem Gange. Tagen werden die Pfeiler des Gebäudes fundirt werden. Der in Lille vereinigte kat holische Kongreß hat seine Die letzte Sitzung fand am Sonnabend statt, und, wie die kirchlichen Blätter behaup selben wichtige Beschlüsse gefaßt worden. Sitzung war eine lange Rede von Kongreß fühlte auch das Bedürfniß Blattes. Dieses Blatt heißt die, Revue du Saint-Sacremen und berichtet „alle Thatsachen, die sich auf die Anbetung der heiligen Eucharistie beziehen.“ heute einen Auszug aus der Rede Chesnelongs, „die Solidarität der Kirche und Frankreichs“ und rief: find Katholiken, und Katholiken bis Senator Marquis Franclieu hat Bischof von Gap geri wahrer Katholik müsse seinem Gl folglich auch in der Regierung, Glauben kein Hinderniß im Wege stehe.

(Ag. Hav.) ; em Kongreß einen Gesetzentwurf, betre Militärdienstpflicht vorgelegt. 0 Mann zählen. avon 4 im stehenden

un womög⸗

kennungsadresse überreichen.

gangen.“ Der Dampfer

Das „Journal

Zugleich bringt das amt⸗

Nachricht, Ztg.“ ist grundlos,

zu ersetzen, Tei s seren ec de

zurückweist.

Arbeiten vollendet. ten, wären in der⸗ Das Ereigniß der Irn. Chesnelong. der Gründung eines neuen

Der „Univers“ bringt derselbe feierte

zum Syllabus“. Der ein Schreiben an den den Satz entwickelt, ein auben überall den Sieg zu und dafür

chtet, worin er

verschaffen suchen sorgen, daß dem Spanien. Minister hat d die allgemeine stehende Heer soll wenigstens 100,00 Dauer des Dienstes ist auf 8 Jahre, d Heere und 4 in der Reserve, festgesetzt. 17. November. (Ital. Nachr.) „Se. Majestat der König hat Staatssekretärs für die inneren November für die

Madrid. Der Krieg s⸗

Italien. „Gazzetta Uffiziale“ meldet: Vorschlag des Ministers⸗ Angelegenheiten, erste Session der 13. ernannt: Zum Präsident zu Vize⸗Präsidenten Jacob Durando, Franz Nach dem Ausfall der in der neuen Kammer 332 Abgeordnete gehörten sch ungsperiode der Kammer an, d 123 sind Neulinge.

durch Dekrete vom 11. Legislatur des Senats des Königreichs en den Senator Sebastian Teechio, die Senatoren Rafael Conforti- Borgatti und Heinrich Poggo.“ Wahlen zählt die Fortschrittspartei. 421, die gemäßigte Partei 87 Ab⸗ on in der letzten 43 saßen früher in der . 7 Wahlen werden wegen eiten angefochten. Nach der „Opinione“ be⸗ Ministerium des Aeußern die Veröffent⸗ matischen Schrift⸗ en Frage enthalten wird. Der „Popolo Romano“ kann versichern, daß das Unter⸗ richts-Mini sterinm bere mer fertig habe einen Gesetz richt, einen für den zwangs Pensionsfonds für die Elemen ulen)undeinenschließlich, en Mittelschulen ein Zehntel Zus Der frühere Prasident des Reichskanzler⸗Aruts,

Kammer un Unregelmäßigk reitet man im lichung eines Bandes vor, welcher Re diplo stücke in der orientalis

its zur Vorlegung für die K entwurf für den höheren Unter⸗ weisen Unterricht, einen tarlehrer, einen über die Semingrien welcher den lehrenden Direk- chlag gewährt. Herr De lUbrück

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