1876 / 279 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Nov 1876 18:00:01 GMT) scan diff

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2 für die Zeit vom 1. Januar bis zum 5 des Monats ktober 1876 (verglichen mit demselben Zeitraum des Vor⸗ jahrs) betragen: Zölle und gemeinschaftliche Verbrauchssteuern 193,281,936 S (4 22458809 e), Wechselstempelsteuer 5731 9i7 , (— 320,059 M6), Post- und Telegraphen⸗ verwaltung 5, 382,407 M (4 2192, 99 ), Reichseisenbahn⸗ Verwaltung 25, 953, 176 6 (4 395, 133 ).

Eine im Reichs-Eisenbahnamt angestellte Ver⸗ leichung der von demselben Anfangs März d. Is. . ichten Nachweisung über die Tödtungen und Ver⸗

letzungen auf den Eisenbahnen Deutschlands, ausschließlich Bayerns, im Jahre 1875 mit der durch das Board of Trade vor Kurzem dem englischen Parlamente vorgelegten Uebersicht der Unglücksfälle auf den mr, . englischen Eisenbahnen in demselben Jahre liefert ; gendes Ergebniß.

m Ganzen verunglückten in Deutschland (aus⸗ schließlich Bayerns) bei einer Betriebslänge von 24,135 Kilo⸗ metern (Ende 1875) 2,094 Personen (6059 Tödtungen und 1585 Verletzungen), in England bei 26,876 Kilometern Betriebslänge 7020 Personen (1265 Tödtungen und 5755 Verletzungen). Unter diesen befanden sich in Deutchland: S5 Passagiere (15 getödtet jedoch sämmtlich nicht durch Unfälle im Betriebe und 70 verletzt), 1780 Bahn⸗ bedienstete (359 getödtet und 1421 verletzt) und 229 andere Personen ausschließlich Selbstmörder (135 getödtet und 94 verletzy, in England: 1940 Passagiere (134 getödtet und 1806 verletzt), 4383 3 tete (765 getödtet und 3618 verletzt) und 697 dritte Personen, eus c heßs Selbstmörder (366 getödtet und 331 verletzt).

Durchschnittlich verunglückte in dem erwähnten Jahre in Deutschland je Ein fen. von circa 2,012,000, in England je Einer von cirea 261,000 überhaupt be⸗ förderten a agile n Ferner fällt in Deutschland eine überhaupt vorgekommene Verunglückung auf 115 Kilometer Betriebslänge gegen 3, Kilometer Betriebslänge in England und unter Berücksichtigung der größeren Länge mehrgelei⸗ siger Bahnstrecken Eine Verunglückung in Deutschland auf 14,3 Kilometer Bahngeleislänge gegen circa 6 Kilometer Bahn⸗ geleislänge in England.

Durch Unfälle im Betriebe (Entgleisungen, Zusammen⸗ stöße 2c.) verunglückten in Deutschland im Ganzen 289 Personen, wovon 33 (sämmtlich nicht Passagiere) getödtet und 266 (worunter 30 Passagiere) verletzt wurden. Dagegen werden in England im Ganzen 1492 Personen als im Betriebe verunglückt aufgeführt, darunter 39 getödtete (ein- schließlich 18 Passagiere) und 1453 verletzte (einschließlich 1212 Passagiere).

Was den Umfang der einzelnen Unfälle angeht, so betrug im Jahre 1875 in Deutschland die größte Zahl der Tödtungen 2, die der Verletzungen 13; in England die größte Zahl der Tödtungen 7 und der Verletzungen 70.

Wie das „Archiv für Post u. Tel.“ nir e ist von der bestehenden Einrichtung, wonach Behörden, Geschäftshäuser, so wie Privatpersonen, welche öfter Einschreibebriefe u. s. w. durch die Post absenden, statt der Einlieferungsscheine sich so⸗ genannter n, chreibebücher bedienen dürfen, im Ganzen nicht der erwartete Gebrauch gemacht worden. In dem esammten Reichspostgebiete werden nur 31,926 solcher Einlie⸗ erungsbücher benutzt. In Folge dessen ist vor Kurzem an die Ober⸗Postdirektionen die Aufforderung ergangen, dahin zu wirken, daß mehr als bisher von diesen Büchern Gebrauch ge⸗ macht werde. Die meisten solcher Bücher, nämlich 1850, sind in Berlin; es folgen: die Bezirke Leipzig mit 1786, Darm⸗ stadt mit 1365, Karlsruhe mit 1092, Dresden 1060, Liegnitz 1058, Stettin 1045, Potsdam 1025, Arnsberg 1009 2c. Der Bezirk Aachen hat 146, Coblenz 719, Cöln 454, Düsseldorf 1075, Minden 680, Münster 325, Trier 523, Straßburg hat 592, Metz uur 98.

Die durch 5. 38 des Gesetzes vom 8. März 1871, be⸗ treffend die Ausführung des Bundesgesetzes über den Unter⸗ stützungswohnsitz, i fleht Verpflichtung des Staates zur Uebernahme der Kosten für den Transport der Korrigenden aus dem Gerichtsgefängnisse in das Arbeitshaus und für die zu diesem Behufe zu gewäh⸗ rende unentbehrliche Bekleidung ist nach einem Reskript des Ministers des Innern vom 2. d. M. durch das Gesetz vom 8. Juli 1875, betreffend die Ausführung der ss. 5 und 6 des Gesetzes vom 30. April 1873 wegen der Dotation der Provinzial⸗ und Kreisverbände, welches im §. 4 sub 3 die Kosten des Landarmen⸗ und Korrigendenwesens den Prwvin⸗ zialverbänden zuweist, nicht für . u erachten. Dem⸗ gemäß sind die gedachten Transport- ze. AWofkin nach wie vor auf Staatsfonds zu übernehmen.

Schon die Bestimmung im §. 38 des erst eitirten Gesetzes selbst, welche den Landarmenverbänden die Detention der Korrigenden auferlegt, von den desfallsigen Kosten aber aus⸗ drücklich die Kosten des . der betreffenden Personen in die Korrektionsanstalt und der dieserhalb nöthigen Be⸗ kleidung aufnimmt, deutet darauf hin, daß letztere Kosten nicht als unter die Kosten des Korrigendenwesens fallend, . als landespolizeiliche Ausgaben angesehen werden ollen.

Hätte nun der §. 4 des Gesetzes vom 8. Juli 1875 beab⸗ sichtigt, auch diese, durch eine spezielle ai eh Vorschrift dem Staate zur Last gelegten Transport⸗ 2c. Kosten zugleich mit den Kosten des Korrigendenwesens af die Provinzen zu übertragen, so würde dies unzweifelhaft im letzeren Gesetze durch besondere Aufhebung der entgegenstehenden Vorschrift des 5. 38 des Gesetzes vom 8. März 1871 ausgesprochen worden sein. Da dies nicht geschehen ist, kann nur ange⸗ nommen werden, daß auf die Provinzia verbände nur Diejenigen Ausgaben füe das Korrigendenwesen, welche nach 8. 38 J. c. bisher von den Landarmenverbänden getragen werden mußten, nicht aher die nach demselben Paragraphen als landespolizei⸗ liche Ausgaben anzusehenden Kosten des Transportes der Korrigenden in die Korrektionsanstalten und der hierzu nöthi⸗ gen Bekleidung haben übergehen sollen.

Gegen eine auf Grund des Gesetzes vom 22. April 1875 angeordnete Einstellung einer Leistung aus Staatsmitteln für die römisch-katholischen Bis⸗ thümer und Geistlichen ist nach einem Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz- . . vom 14. Oktober 1876 eine Besitzstörungsklage un⸗ zulässig.

Die in Hannover durch 8. 40 des Hannoverschen Gerichtsverfassungsgesetzes vom Jahre 1850 gestattete Heran⸗

ziehung eines Anwalts zur BVersehung der Hülfs⸗ richterfunktionen ist nach einem Erkenntniß des Dber⸗ Tribunals, Senat fuͤr Strafsachen, vom 25. ber d. J. durch die bezügliche preußische Gesetzgebung seit dem Jahre 1866 nicht berührt worden und ist demnach noch statthast.

Die Veräußerung von Vermögensbestand⸗ theilen bei einer drohenden r ws Ter nr, mn ist durch 8. 288 des Strafgesetzbu bei Strafe verboten. In Beziehung auf diese er, at das Ober⸗Tribu⸗ nal in einem Erkenntniß vom 17. Oktober d. J. die wesent⸗ liche Entscheidung gefällt, daß nur die Absicht des Schuldners, durch die Veräußerung die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, strafbar ist, nicht aber das bloße Bewußtsein, daß seine Veräußerung die Nichtbefriedigung des Gläubigers zur unausbleiblichen Folge haben werde.

Se. Hoheit der Prinz Friedrich zu Hohen⸗ zollern, Major und etatsmäßi ger Stabsoffizier im 1. Garde⸗ Dragoner⸗Regiment, ist von Urlaub hierher zurückgekehrt.

Der Bundesraths⸗Bevollmächtigte, Herzoglich sachsen⸗coburg⸗gothaische Staats⸗Minister, Freiherr von See⸗ bach, ist hier angekommen.

Rendsburg, 23. November. (Kiel. Ztg) In der heutigen Sitzung des ProvinzialsLandtages wurde zu⸗ nächst über den Entwurf einer Bau-Polizeiordnung für das platte Land Schleswig⸗Holstei'ns weiter be⸗ rathen. Es folgte als zweiter Gegenstand der Tagesordnung die Schlußberathung über die Proposition des Landesdirektors, betreffend Abänderung des Statuts der Brandversicherung, worauf zum letzten aber schwierigsten Punkte der Tagesord⸗ nung, betreffend 300,900 ½ für Aufforstung, geschritten wurde. Nach einer längeren, lebhaften Debatte wurde der Minoritätsantrag, identisch mit dem Antrage des ständischen Vene r n n fu fen mit 31 Stimmen angenommen.

Celle, 23. November. (N. Hann. 3) Der Landtag des Fürstenthums Lüneburg hat in seiner gestrigen Sitzung den Vorschlägen des landschaftlichen Kollegiums ge⸗ mäß auch dieses Jahr wieder viele Unterstützungen und Beihülfen für gemeinnützige Zwecke bewilligt, nament⸗ lich für sog. Feuerspritzen Subventionen an 16 Gemeinden des Fürstenthums Lüneburg 4700 M6; ferner für freiwillige

euerwehren in 16 Gemeinden 4800 M u. s. w. Außerdem ist die Zahl der Stipendien vermehrt und erhöht worden.

Baden. Karlsruhe, 23. November. Die Groß⸗ herzogin ist heute Abend von Koblenz in der Residenz wieder eingetroffen.

(Karlsr. 3.) Durch die landesherrliche Verordnung vom 25. September d. J. ist bestimmt, daß fortan die Ge—⸗ schäfte der Auswärtigen Angelegenheiten in gleicher Weise wie seither schon die Reichsangelegenheiten durch das Staats-Ministerium unter Leitung von dessen Präsidenten besorgt werden. In Folge dieser geschäftlichen Vereinigung ist auch eine Vereinigung der betreffenden Diensträume vorgenom⸗ men worden und ist zu diesem Zweck das Großherzogliche Staats⸗Ministerium seit einigen Ta en aus dem j eitherigen Lokal im Ministerial⸗Centralgebäude in vormalige Gebäude des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der Auswär⸗ tigen Angelegenheiten, nunmehrige Staats-Ministerialgebäude übergesiedelt. Die Besorgung der Angelegenheiten des Großherzvglichen Hauses, sowie die Standespolizei und die Adelssachen sind der vorgedachten landesherrlichen Verordnung entsprechend dem Justiz⸗Ministerium, nunmehrigen . des Großherzoglichen Hauses und der Justiz, verblieben, welches zu seinen seitherigen, im Ministerial⸗Centralgebäude gelegenen Diensträumen auch das bisher vom Staats-Mini—⸗ sterium benutzte Lokal übernommen hat.

Mecklenburg. Malchin, 21. November. (H. N) Der Landtag überwies heute ein schwerinsches Reskript nebst Entwurf einer Verordnung vom 10. d. Mts, betreffend Ver⸗ sammlungen und Pereine zu politischen Zwecken, dem Justizeomité zur Berichterstattung. Nach dieser Verord⸗ nung sollen die Vorsteher von solchen Vereinen die Statuten und Verzeichnisse der Mitglieder, wie des Vorstandes, der Ortspolizeibehörde vorlegen, auch derselben auf Erfordern jede bezügliche Auskunft geben. Oeffentliche Versammlungen sind 24 Stunden vorher der Ortspolizei anzuzeigen. In den⸗ selben darf Niemand außer der Polizei bewaffnet erscheinen. Unter freiem Himmel dürfen solche Veisammlungen nicht stattfinden, auch sind, wenn es sich um Reichstagswahlen

andelt, diejenigen, welche nicht wahlberechtigt sind, von der heilnahme ausgeschlossen. Zuwiderhandlungen sollen mit Geldstrafe bis zu 150 M oder mit Haft geahndet werden.

Braunschweig. Braunschweig, 23. November. (Br. Tagebl.) Die zweite k. it heute im Auf⸗ trage der Regierung von dem Wirkl. Geh. Rath Trieps er— öffnet worden. Der Präsident theilte darauf die Vorlagen und Anträge mit. Die wichtigeren sind folgende: der Bericht des Konsistoriums über die Lage der Landeskirche, ein Aller—⸗ höchstes Schreiben über die ö der Patronatspfarren, ein Allerhöchstes Schreiben über die . der Buß⸗ und Bet⸗ tage, Antrag auf gemeinschaftliche Feier des Resormations⸗ e, n, . den Gottesdienst betr, Antrag die Regelung er Diäten und Reisekosten betr,, Bericht über das Verhält— niß der Landes⸗ und Kirchengesetzgebung.

Reuß j. L. Gera, 23. November. (Weim. 3.) Gestern Abend hielt der Landtag seine letzte Sitzung und wurde nachdem er sämmtliche vorliegende Geschäfte beendigt, bis au Weiteres vertagt.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 24. November. (W. T. B.). Das Abgeordnetenhaus hat den in ö auf die Reform der politischen Verwaltung vom Ausschuß gestellten Antrag und ehenso alle übrigen im f der Debatte tell Anträge abgelehnt. Am nächsten Montag findet, wie die Abendblätter melden, eine Kon ferenz der verfassungstreuen Abgeordneten a. zu welcher auch die Minister ihr Erscheinen zugesagt aben. r

25. November. (W. Ta B.) Der Marqguis von Salisbury ist gestern Abend um 101 Uhr hier ein⸗ getroffen und von dem Persongle der englischen Botschaft i ien worden. Derselbe ist im Botschaftshotel abge⸗ iegen.

chester gereist. Städten des Kontinents

92. 24. November. (W. T. B. Sitzung des Unter⸗ auses. Sim onyi wendet sch nochmals zegen die Aus⸗ ührungen des Ministerpräsidenten über die Orient⸗ rage, zieht aber hie lich den von ihm früher gestellten Antrag zurück. Mocsary beantragt die Verweigerung des Budgets. Am Schluß der Debatte wurde die Budgetvor⸗ lage von der überwiegenden Mehrheit des Hauses als Grund⸗ lage für die Spezialdebatte angenom men. Die äußerste Linke und die Sachsen stimmten gegen diesen Beschluß. Mocsary erhielt wegen einer ungehörigen Aeußerung über den Ministerpräsidenten einen Ordnungsruf.

Schweiz. Bern, 23. November. (N. Zürch. Ztg.) Der

Große Rath hat heute einstimmig und ohne Vor 39 lt die

if g hlung der vierten Gotthard⸗Subven tions quote eschlossen.

24. November. (Köln. Itg) Der tessiner Staats⸗ rath verweigert die Ausführung des von der ultra⸗ montanen Mehrheit des Großen Rathes beschlossenen Wahl⸗ dekretes, weil dasselbe den Berner Vereinbarungen wider⸗ spreche.

Niederlande. . 24. November. (W. T. B.) Die Zweite Kam mer hat heute die Münzgesetzvorlagen angenommen. Nach denselben ist für die Niederlande pro⸗ visorisch die Doppelwährung beibehalten und dem Finanz⸗ Minister die Befugniß verliehen, nach Umständen Silber zu verkaufen und Gold anzukaufen. Für Niederländisch⸗

wird die Silber⸗ und Goldwährung eingeführt (die oldmünzen bestehen , f

lich aus Zehngulden stücken), die Regierung von Niederländisch⸗Indien hat aber nicht das Recht zum Verkauf von Silber, kann jedoch die Zulassung von aus— ländischen tarifirten Münzen beschränken.

Großbritannien und Irland. Lon don, 23. November ˖ Engl. Korr.) Gestern wurde die erste Sitzung des Ober⸗

hauses als eines Obersten Appellhofes nach seiner Uum⸗ gestaltung durch die Akte von 1876 gehalten. Die neuen von

der Königin ernannten Appellations⸗-Lords nahmen ihre Sitze ein und J. den Eid. Seit dem 1. November kam die Akte zur Ausführung. Noch immer finden Meetings zu Gunsten oder Ungunsten des Ministeriums statt. Am Mon⸗ tag ist im 95. Lebensjahre der General Sir John Bell ge⸗ , Er war geboren im Juni 1782 und Schwiegersohn es ersten Earl ö.. Malmesbury. 1805 war er e n diente auf der pyrenäischen Halbinsel und in Frankreich, später in Louisiana, war Adjutant König Wilhelms 19., Gouverneur von Guernsey, Großkreuz des Bath⸗Hrdens und General seit 1860. Das britische Schiff „Dan ae“ wird, nachdem es seine Aus⸗ besserungen in Portsmouth vollendet hat, nach seinem Stand⸗ ort in Ostindien abgehen und unterwegs die Häfen des Rothen Meeres anlaufen, um Erkundigungen, betreffs Aus⸗ dehnung des Sklavenhandels in jener Gegend einzuziehen. Kapitän Purvis ist angewiesen, eingehenden Bericht zu er⸗ statten, da die Admiralität mit dem Auswärtigen Amte in ihren Bestrebungen, den Sklavenhandel durch jedes zur Ver⸗ fügung stehende Mittel zu unterdrücken, zusammen zu wirken wünscht. Die bulgarischen Abgeordneten Zankoff und Balabanow haben London verlassen und sind nach Man⸗ Von dort werden sie nach Paris und anderen ehen. Vor ihrer Abreise von hier suchten sie bei Lor Beaconsfield und bei Lord Derby um Audienz nach, waren jedoch erfolglos. Die Staats-Einnahmen vom 1. April 1876 bis zum 18. November haben betragen: 45,363,211 Pfd. Sterl. (gegen 45,292,236 Pfd. Sterl. Ausgaben: 48,974,079 Pfd. Sterl. (gegen 48,527,865 Pfd. Sterl. im Vorjahre). Bilanz: 1,456,745 Pfd. Sterl. (gegen 2, 259,316 Pfd. Sterl. i. V.) 24. November. (Köln. Ztg.) Heute findet abermals Kabinetsxrath statt. Die Königin ist angekommen und wird am Dienstag in dem Ge heimenrath den Vorsitz führen.

Frankreich. Paris, 24. November. Die Blätter der Linken erklären, die Partei sei entschlossen, i . der Gewissensfreiheit nichts nachzugeben. Die republikanische 3 ist fast n , dem Antrage feindlich.

Versgilles, 23. November. (Köln. Ztg.) Die De⸗ putirten kammer nahm heute die Verhandlungen wegen der bürgerlichen Begrähnisse, die am Dienstag wegen Abwesenheit des Kriegs-Ministers abgebrochen wurden, wieder

auf. Zuerst ergriff der Minister des Innern das Wort

und bemerkte:

Die Leichenbegängnisse mehrerer Mitglieder der Ehrenlegion hätten verschiedene Auslegungen des Gesetzes vom 24. Messidor ver⸗ anlaßt; die öffentliche Meinung sei durch die Polemik über diesen Gegenstand aufgeregt, und auf der Rednerbühne sei die Anfrage ge⸗ stellt worden, ob die Regierung auch iu, achte, daß der öffentliche Frieden, der durch diese Fragen gestört werden könnte, auch gewahrt werde. Der Minister des Innern glaube daher, der Kammer die Lösungen vorlegen zu sollen, welche ihm statthaft erscheinen. Ob⸗

leich das Dekret vom 274. Meffidor die Schwierigkeiten nicht dor= N habe, welche bei Gelegenh it des religiösen Charakters der Beerdigungen erhoben werden können, so habe doch in der Praxis der Verhältnisse die Armee stets an den Leichenfeierlichkeiten Theil ge⸗ nommen, und das Dekret vom 13. Oktober 1863 diente dem Zwecke, die Ordnung festzustellen, in welcher die kommandirten Truppen mar⸗ schiren sollten. Aber in Folge der Natur der e n f hätten die durch die Truppen erwiesenen Ehrenbezeugungen sich naturgemäß der xeligiösen Feier angeschlossen, welche fast all⸗ gemein in Frankreich das Be ö umgebe und weihe. In der That stehe das religiöse Gefühl nothwendig mit dem Gedanken an den Tod in Verbindung; in unserer Zeit hätten andere Auffassungen in einigen 6. das Uebergewicht erlangt, und so sei die Frage entstanden, ob die öffentliche Gewalt in einer ihrer Erscheinungen, welche durch die Gegenwart von Truppen dargestellt werde, in die nicht religiösen Begräbnisse hineingezogen werden solle.

Wir sindnicht dleser Ansicht, fuhr der Minister des Innern fort, in⸗ deß solche Fragen rufen schlimme Streitigkeiten hervor, welche geeignet sind, das Gewissen zu beunruhigen, und es ist daher wichtig, sie zu lösen, sobald sie zu Tage treten. Aber es giebt einen Theil des Dekretes vom Messidor, an welchem die Regierung nichts ändern wird. Die Ehre der deichenfeier wird nach wie vor den Affizieren und Soldaten in Aktivität erwiesen werden. Dazu sind Gründe in Menge vor⸗ 5 die Armee . eine Familie, es ist deshalb natürlich, daß die

ameraden die letzte Pflicht gegen ihre Kameraden a e auch ist es noch besser, wenn die religiöse We mit der Feier durch die Ueber zeugung von der Unsterblichkeit der Seele und durch den religiösen Glauben, welche die Grundvesten der moralischen Stärke des Soldaten sind, verbunden wird. Durch ig Ueberlieferungen und Sitten wird die Armee auf der . . öhe erhalten, auf die sie durch den Geist der , erhoben wird. Aber wenn man für die nicht re⸗ ligiösen Begräbnisse die Ehre der Oeffentlichkeit in Anspruch nimmt, so muß man sich nothwendig fragen, ob man ihnen das letzte Pri⸗ vilegium der Begräbnißehre ne soll. wenn diese Begräbnisse zu einer so ernsten . e führen. enn die vorgelegten Gründe ent- scheidend für die Staatsgewalt sind, welche nicht blos die , sondern auch das Gewissen zu schützen hat, so ist es Pflicht der Re⸗

Begs, Beherrschers von Kg

lierung, die geeignete Lösung zu suchen, um jeden Zwiespalt der An⸗ ichten darüber zu beseitigen. h durch dag Dekret vom Messidor geordneten renbezeigungen., bei. Begräbnissen hatten einen anz anderen Stand der Dinge im Auge, als der jetzige ist. **. Gesetzgeber, der die Ehrenlegion gründete und die Gesellschaft u einer sehr starken gouvernementalen Abstufung ausbildete, hatte die 24 icht, eine , , zu schaffꝛen, die von der jeßigen gam verschieden war; seine politischen Schöpfungen wurden in dem Maße eändert, als der demokratische Geist, mehr und mehr in unsere

itten und Einxichtungen eindrang. Die Ehrenlegion hat aufgehört, eine gewissermaßen militärische und aristokratische Einrichtung zu sein, und sie hat viel von ihren Vorrechten eingebüßt.

Der Minister hielt es nicht für nöthig, daß das Dekret vom Messidor in Kraft bleibe und auf alle Begräbnisse ohne Unterschied angewandt werde, denn es könnte fortan das Gewissen beunruhigen, das mit Recht durch das Schauspiel der öffentlichen Macht bei Begräbnissen beunruhigt werde, die mitunter einen für die allgemeine Ueberzeugung verletzenden Charakter von Kundgebungen annähmen. Der Unter⸗ schied, den man zwischen religiösen und nicht religiösen Leichenfeier⸗ lichkeiten machen wolle, verstoße gegen den Grundsatz der Gesetzlich- keit. Ueber die verschiedenen Auskunftsmittel endlich, durch die man die Forderungen des öffentlichen Gewissens mit dem bürgerlichen Rechte der verschiedenen Kulte und Ueberzeugungen, welche, die Richtschnur ihres Verhaltens ausmachten, in Einklang habe bringen wollen, lasse sich streiten; es sei aber der Regierung wür— diger erschienen, den Knoten durchzuhauen und ein Gesetz vor— . welches den bürgerlichen Mitgliedern der Ehren— kegion die militärischen Ehren nicht mehr bewilkige, welches mehr im Einklange mit den jetzigen allgemeinen Verhältnissen sei und welches den Vorzug habe, daß es der Ehrenlegion nichts von ihrem Ansehen raube, dagegen die Ungleichheiten beseitige, die u Beschwerden führten, und so den Frieden des Gewissens her— linie. Die Regierung beantrgge daher folgendes Gesetz:

Art. J. Die Ehre des Begräbnisses wird nach wie vor den Mi—⸗ litärs im aktiven Dienste erwiesen. Art. 2. Die Dekrete des Messider sind nicht anwendbar auf k der Ehrenlegion, noch auf Staatsbeamte von bürgerlichem tande.

Germain (vom gemäßigten linken Centrum) beantragte die Dringlichkeit, die sofort bewilligt ward. Deschanel beantragte die unmittelbare Verweisung des Gesetzentwurfes an die Ausschüsse. Der Minister des Innern erklärte hierauf: Die Regierung nimmt die Dringlichkeit an, aber der Gegenstand ist wichtig genug, um ernstlich erwogen zu werden. Deschanel will das Gefühl keines seiner Kollegen verletzen, aber er verlangt, daß die Bergthung mor— gen fortgeseßt werde Die Kammer beschließt, daß der Gesetzentwurf morgen durch die Aus schüsse geprüft werden soll, und geht zu den

Verhandlungen über das Budget des Kultus-⸗Ministeriums über.

Der Berichterstatter Cornil liest den Ergänzungsbericht vor, welcher für mehrere Kapitel höhere Ansätze. im Ganzen 477, 239 Fr, beantragt. Die Abminderungen im Budget des Kultus⸗Mini—

steriums betragen runde 2 Millionen. Berngrd Lavergne spricht

egen die Trennung von Staat und Kirche, wie die Kleri⸗ alen sie auffaßten und zur Propaganda benutzten, die über das ganze Volk verbreitet sei. Die einzige mögliche Verbindung, um gegen die Kirche zu streiten, sei der Staat; der Staat dürfe nicht mit Gewalt einschreiten, aber er müsse streng auf Wahrung seines Rechtes be⸗ stehen und den Unterricht in die Hand nehmen. Grgnüer de Cassagnagc erhebt Einsprache gegen die Abstriche an den Stipendien der . Seminare. Der Berichterstatter Cornil bemerkt, man müsfe keine politischen Meinungsverschiedenheiten in die Budget⸗ berathung einmengen. Baudry d' Asson (llerikal) will konstatiren, daß man mehr denn je die Priester und die Religion angriffe. Die Männer der französischen Gesetzgebung gäben sich zu Führern dieses eldzuges her. Der Redner schließt mit einem lauten: Es lebe . X] Es lebe das katholische Frankreich!“ Kerjegu führt aus, man müsse jeden Gedanken an eine Verminderung der Einkünfte der n hr bei Seite lassen. Die General⸗Debatte schließt hiermit. Die Sitzung wird um 6 Uhr geschlossen.

Ver sailles, 24. November. (W. T. ö n der heu⸗ tigen Sitzung des Senats erhielt bei der Wahl von zwei e a , en Senatoren nur Chesnelong (Monarchist) mit 147 Stimmen die absolute Majorität und ist sonach ge⸗ wählt. Außer ihm erhielten noch Renouard und André (beide zur Linken gehörig) je 142 und General Vinoy (Bo— napartist) 137 Stimmen. Im weiteren Verlaufe der Sitzung wurde im dritten Wahlgange der General-Procureur Re⸗ nouard zum lebenslänglichen Senator gewählt, worauf sich der Senat bis zum Dienstag vertagte.

In der Deputirten kammer nahm an der Debatte über das Kultusbudget auch Prinz Jérsme Napoleon mit einer gegen die Klerikalen gerichteten Rede Theil. Der klerikale Abgeordnete Keller protestirte gegen die von dem Prinzen geäußerten Grundsätze, der Bonapartist Dr6olle aber warf dem Deputirten Keller vor, daß er das Kaiserreich verleumde, was zu einem sehr lebhaften Zwischenfalle führte, in Folge dessen mehrere . zur Ordnung gerufen wurden. Als darauf Gambetta auf eine weitere Erklärung der Worte Kellers einging und bemerkte, daß man das Dekret über die Abschaffung des Kaiserthums vergesse, erhob sich Tristan Lambert und rief: „Es lebe der Kaiser!' Von der Kammer wurde deshalb gegen Tristan Lambert ein Tadels⸗

votum ausgesprochen.

Spanien. Madrid, 22. November. (Ag. Hav.) Die Hauptvertreter der konstitutionellen Partei, außer dem Herzog de la Torre, haben, in der Absicht, gegen die . Auslegung zu protestiren, die man ihrer Gegenwart bei dem Todtenamt zum Gedächtniß der Her⸗ zo . von Aosta gegeben hat, dem Empfange beigewohnt, welcher im Königlichen Schlosse, gelegentlich des Festes der Prinzessin von Asturien, stattgefunden hat. Die Ge⸗ rüchte von einer bevorstehenden Vermählung des Königs mit der Infantin Mercedès, Tochter des Herzogs von Mont⸗ pensier, entbehren der Begründung.

Standard). Im Dorfe Llanes, nahe der Grenze der Provinz Santander, ward zwei protestantischen Genf lichen untersagt, nach einer Gebetsversammlung Gottesdienst zu halten, obwohl derselbe nach Vorschrift des Gesetzes und mit nur 18 Anwesenden gehalten werden sollte. Beide Geist⸗ liche, von denen einer ein amerikanischer Unterthan ist, wur⸗ ö. gefangen gehalten, bis zu der Untersuchung vor dem Ma⸗ gistrate.

La Havana, 22. November. Eine offizielle Depesche meldet: Der General Martinez Campos hat die kuhg⸗ nischen Jusurgenten 5 en, wobei 40 Aufständische getödtet wurden; 58 haben sich ergeben.

Italien. Rom, 24 November. (W. T. B.) Der Herzog von Galliera ist heute gestorben. Türkei. Konstantinopel, 22. November. Dem W. „Fremdenbl.“ wird telegraphirt: Ein Abgesandter Jakub gar, trifft schon in den nächsten Tagen mit einem Briefe und Geschenken seines Gebieters für den Sultan hier ein. Derselbe nahm seinen Weg hierher über . wo er mit dem . Lord Lytton mehrere Besprechungen

hatte, und schifften sich mit ihm in Bombay auch viele ()

Mohamedaner Indiens ein, die alle in die türkische Armee eintreten wollen.

23. November. (W. T. B.) Der Präsident der nach Bulgarien entsendeten außerordentlichen Kom⸗ mission, Saidoulah Bey, hat der Pforte ange⸗ kein, daß in den , Dörfern der Bezirke Phi⸗ ippopolis und Bazardsik bis jetzt 957 Gebäude wieder auf⸗ 1 worden seien und weitere 810 Wohnungen sich im

ufbau befänden. Die Kommission habe außerdem die er⸗ 1 Maßregeln ergriffen, damit die Bedürftigen mit allem Nothwendigen versehen würden. Es seien Teppiche, Decken und Mundvorräthe an diejenigen Personen vertheilt worden, welche derselben ermangelten. Den Landleuten seien Geräthe zum Ackerbau geliefert und Vorschüsse an Geld ge⸗ währt worden.

Ragusa, 24. November. (W. T. B.) Die Mitglieder der Demarkationskommifsion haben ihre Reise zur Be⸗ sichtigung der Hauptpunkte der Linie auf übermorgen fest⸗ gescht und hoffen ihre Arbeiten binnen wenigen Tagen definitiv

zu Ende zu führen. Wien, 24. November. (W. T. B.). Gutem Vernehmen

nach hat die Pforte nachträglich wegen der Vorgänge im Hafen von Kleck, die durch ein Mißverständniß herbei— eführt seien, um Entschuldigung gebeten und die Er— aubniß zum Transport verwundeter und kampfunfähiger

Soldaten nachgesucht.

Rom, 24. November. (W. T. B.) Die Vertreter rankreichs auf der Konferenz in Kon stantinopel aben sich heute in Brindisi an Bord des Avisodampfers

„Desaix“ nach Konstantinopel eingeschifft.

Wie man der Pol. Korr. schreibt, sind neuerdings in Ober⸗ Alabanien Exzeffe vorgekommen. Die einberufenen Urlauber und Reservisten erkennen keine Autorität an und geben sich der größten Sign e rei hin. Aus Larissa wird folgende Thatsache gemeldet: Ibrahim Pascha, welcher jetzt an der griechischen Grenze kommandirt, hat zwei Bataillonen Redifs den rückständigen Sold in Kaimies ausgezahlt. Die Soldaten drangen mit dem erhaltenen Papier⸗ gelde in die christlichen Kaufläden und verlangten die Umwechselung in Gold und Silber. Da aber das Disagio mindestens acht Prozent beträgt, verweigerten die Griechen die Annahme der Kaimies al pari. Darauf zogen die Soldaten ihre Jatagans und hieben auf die Kaufleute ein, von welchen viele schwer verwundet wurden. Das Loosungswort war: „Schlagt die Ungläubigen nieder!“ Ibrahim Pascha eilte mit einer Compagnie Soldaten den Bedrängten zu Hülfe und stellte die Ordnung mühselig genug wieder ber. Die Christen trauten sich aber nicht mehr, ihre Läden zu öffnen, bis sie der Commandant nicht seines vollen Schutzes versicherte. Am folgenden Tage jedoch über⸗ fielen sechzig Türken ein von Griechen besuchtes Cafs und mißhan⸗ delten in Jämmerlicher Weise die daselbst versammelten Griechen, Achtzehn der griechischen Kaffeehausgäste haben blutige Gedenkzettel von diesem Zwischenfalle davongetragen.

Die Griechen und Bulgaren behaupten, daß unter den Moha⸗ medanern eine förmliche Verschwörung eien die Christen im ganzen Janiner 8. bestehe. Beweise können dafür nicht erbracht werden. Indeß ist die Erregtheit der mohamedanischen Bevölkerung Thatsache und die Behörden tragen eine Gleichgültigkeit zur Schau, welche dem Sicherheitsgefühle der christlichen Bevölkerung großen Abbruch thut. Allmählich wird es an der griechischen Grenze lebhaft. Täglich treffen neue Redif⸗Bataillone in Larissa und Um⸗

ebung ein. Die Grenzwache ist auf der ganzen langgestreckten Linie ö verstärkt worden. Wie es scheint, wird aber das Gros der ganzen Macht aus Irregulären bestehen.

Aus allen westlichen Vilajets der Türkei werden, wie die „Pol. Corr.“ berichtet, die Truppen nach Bulgarien und Rumelien gezogen und in Folge dessen herrscht unter der mohamedanischen Bevölkerung keine geringe Angst in Bosnien vor dem Wiederaufleben des Aufstandes, in Macedonien und dem Epirus vor der immer wachsenden griechischen Bewegung. Nach einer aus Konstantinopel eingelangten Weisung ist Bosnien in drei Militärdistrikte eingetheilt worden und sind Ismet, Seki und Sali, welche früher unter Veli Pascha als. Brigadiere dienten, zu Kommandanten derselben ernannt worden. Die Hauptquartiere dieser Militärdistrikte sind in Groß⸗Zwornik, Llono und Serajewo. Die Festungen in Bosnien sind dem Inspektorate Seki Paschas unterstellt worden. In Macedonien und Thessalien werden alle Versuche gemacht, zur Landesvertheidigung eine Nationalgarde aller Waffenfähigen auf⸗ zustellen, nachdem in der ö Provinz nicht mehr als sechs Bataillone Redifs als Garnisonen . und ebensoviel Nizams sind gegen die griechische Grenze vorgeschoben. Trotz solcher Zustände versucht die Regierung, eine Kriegssteuer aufzutreiben. Das Monastirer Vilajet soll 20 Millionen Piaster als Kriegssteuer auf⸗ bringen. Die Griechen und Bulgaren der Provinz haben aber keine Lust, außerordentliche Steuern zu entrichten, und es ist bei der jetzigen Stimmung nicht unbedenklich, durch Machtmittel dieses Ver⸗ langen zur Erfüllung zu bringen. Indeß haben die türkischen Grund= besitzer doch 3 Millionen Piaster gezeichnet. .

Wegen der Verproviantirung der Festung Nikziks im Dugapasse wurde bisher zwischen Ali Pascha und dem Düren von Montenegro viel, aber resultatlos verhandelt. Türkischerseits wollte man die Verproviantirung für zwei Monate durchgeführt wissen, während Montenegro nur zu drei Wochen sich verstehen wollte. Nach Ablauf dieser Zeit sollte abermals eine Sendung von Lebensmitteln in die Festung befördert werden. Die Montenegriner haben bei Ostrog starke Schanzen errichtet. Sie wollen augenschein⸗ lich von hier aus eventuell in die en,, eindringen. Ueber⸗ haupt meldet Kostaki Pascha, der eben in einer Mission in Cettinje war, daß in Montenegro abermals Kriegsrüstungen im . sind. Nach dem Beispiele der bosnischen Mahomedaner sammeln auch die herzegowinischen Türken e, zu einer Adresse an den Sultan, worin sie um die Erhaltung der jetzigen Srd⸗ nung der Dinge in ihrem Heimathslande bitten. Alle Gegen⸗ bemühungen des Vali, die Leute von der Absendung einer solchen Adresse abzuhalten, blieben fruchtlos.

Rumänien. Rustschuk, 23. November. (Telegr. d. W. „Fremdenbl.“ Aus Giurgevo wird herüber gemeldet, Bratiano habe der rumänischen Eisenbahn⸗Gesellschaft, trotzdem . gemäß ihrer mit der rumänischen Regierung abge⸗ schlossenen Konvention dazu berechtigt ist, ein Drittel ihrer Beamten aus Fremden zu wählen, den Auftrag ertheilt, alle fremden Bahnbeamten sogleich zu entlassen und dieselben durch Eingeborene zu ersetzen.

Rußland und Polen. St. Peters burg, 23. Novem⸗ ber. An weiteren Ergebenheitsadressen an den 66 veröffentlicht der Regierungs-Anzeiger“ Schreiben von dem Tam bow schen Adel sowie der Tambowschen und Orelschen Stadt⸗Kommune.

Ueber die beiden Seitens des russischen Reichs⸗ kanzler⸗Amts verbffentlichten Do kum ente schreibt die ar ch „St. Petersburger tg „Die politische Be⸗ deutung dieser beiden Dokumente dient als neuer überzeugender Beweis für die friedliebende Politik des St. Petersburger Kabinets. Bei. dem Lesen dieser beiden Dokumente wird sich Europa überzeugen, wie weit entfernt die russische Politik von dem kriegerisch pro⸗ vozirenden Charakter ist, welchen ihr Lord Beachonsfield ver⸗ leihen wollte. Die Depesche des Fürsten Gortschakoff, als

Antwort auf die Note des Grafen Derby an den englischen Botschafter in St. Petersburg, Lord Loftus, legt in ihren Folgerungen, deren Wahrheit und Logik keinem Zweifel unter⸗ klegen, außerordentlich klar die politische gegenwärtige Sach⸗ lage dar, und weist auf r Weise die gegen Rußland rh . Beschuldigungen zurück, als ob es unter dem Deck⸗ mantel der Sympathie für die Leiden der Hrient⸗Christen nur seine Eroberungspläne zu verwirklichen suche.“ 25. Noveniber. (W. T. B.) Der „Regierungsanzei⸗ ger“ veröffentlicht einen Kaiserlichen Ukas, wonach vom 1.13. Januar 1877 ab die Entrichtung der Zollgebühren in Goldmünze oder in Coupons garantirter Obli⸗ gat ion en, welche auf ausländische Valuta lauten, zu erfol⸗ gen hat. Ein zweiter Ukas betrifft die durch Beschränkung des Güterverkehrs eintretenden Verzögerungen in der Güterbeförderung und entbindet solche Personen, welche da⸗ durch in Bezug auf schleunige Lieferungstermine eine unver⸗ schuldete Verzoͤgerung erfahren, von jeder Verantwortlichkeit.

Afrika. Aegypten. Kairo, 24 November. (W. T. B.) Der Khedive hat der ägyptischen und der anglo⸗ägyptischen Bank den Vorschlag zur gemeinschaftlichen Gründung einer ägyptischen Nationalbank mit einem Kapital von 2 Millionen Pfd. Sterl. gemacht.

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

Malchin, Sonnabend, 25. November. Ueber die Vorlage, betreffend die Herstellung der durch die Reichs— Gesetzgebung für die Justiz erforderlich werden⸗ den Gebäude und die Deckung der dadurch entstehenden Kosten gehen die Ansichten der Landschaft und der Ritterschaft auseinander. Beide Stände 66 von dem Rechte der itio in partes Gebrauch gemacht und wird daher jeder Stand für sich über die Vorlage beschließen. Die Land⸗ schaft verlangt die Beschlußfassung über die Vorlage zu ver⸗ schieben, während die Ritterschaft für die Vorlage ist und ein Eingehen auf dieselbe, sowie die Bewilligung eines Voluntariums befürwortet.

Wien, Sonnabend, 25. November, Nachmittags. Der Marquis v. Salisbury konferirte heute Mittag mit dene Grafen Andrassy und wurde dann vom Kaiser in Audienz empfangen. Derselbe nimmt auch an der heu— tigen Hoftafel Theil. Die k desselben erfolgt über Triest und ist auf nächsten Montag festgesetzt.

Nr. 47 des ‚„Central⸗Blattes für das Deutsche Reich“ r i hei eben im Reichskanzlet⸗Amt, hat folgenden In—⸗ alt: 1) Allgemeine Verwaltungssachen: Verweisung von Auslãndern aus dem Reichsgebiet. 2) Zoll⸗ und Steuerwesen: Bundesrathsbeschluß betr. Denaturirung von Gewerbesalz durch Petroleum, Kienöl c. Kom⸗ petenzen von Steuerstellen. . , Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern, sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reich für die Zeit vom 1. Januar bis zum Schlusse des Monats Oktober 1876. Nachweisung über die bis zum 31. Oktober 1876 präkludirten, ferner über die an diesem Tage im Um⸗ laufe bezw. im eigenen Bestande der deutschen Notenbanken vorhan⸗ den gewesenen, sowie über die nach erfolgter Einlösung vernichteten Banknoten. Goldankäufe seitens der Reichsbank. 4) Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen. 3) Eisenbahn⸗ wesen: Eröffnung der Bahnstrecke Quakenbrück-⸗Osnabrück und der , Kettwig v. d. Brücke. 6) Konsulatwesen: Einziehung von

onsulaten.

Nr. 87 des Amts-Blatts der Deutschen Reichs Post- und Telegraphenverwaltung hat folgenden Inhalt⸗ Verfügungen: vom 16. November 1876: Bezug der vom internatio⸗ nalen Postbureau herausgegebenen Zeitschrift. Vom 17. November 1876: Schluß der Post⸗Dampfschiffahrten auf der Linie Hamburg⸗ Drontheim. Bescheidungen: vom 13. November 1876: Versendung der Polizen der Versicherungsgesellschaften gegen die ermäßigte Taxe für Geschäftspapiere im Allgemeinen Postvereinsverkehr.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Die Sammlung der „Entscheidung deutscher Ge⸗ richtshöfe in Gründungssachen, Berlin 1876, im Ver⸗ lage von Mitscher und Röstell“, deren erstes Heft uns vor— liegt, ist eine nützliche Arbeit, die insbesondere in ihrem strafrecht—⸗ lichen Theile nicht nur als Wegweiser für den Juristen und Ge⸗ schäftsmann dient, sondern auch dazu beiträgt, das auf diesem Gebiet bäufig irregeführte Rechtsbewußtsein des weiteren Publikums zu be— richtigen. Das erste Heft enthält sechs Civil⸗ und zehn kriminal—⸗ rechtliche Erkenntnisse. Von den ersteren gehören zwei derselben Pro⸗ zeßsache an, von den letzteren zählen acht als Instanzurtel, so daß im Ganzen fünf Civil⸗ und fünf Kriminalfälle behandelt sind, in denen hauptsächlich die Lehre vom Betruge Anwendung findet. In der civikrechtlichen Abtheilung sind zwei Ürtel vom Ober⸗Tribunal, zwei bom Reichs⸗Ober⸗Handelsgericht und eins vom Kammergericht gefällt, in der kriminalrechtlichen drel vom Ober⸗Tribunal, eins von dem Appellationsgericht zu Magdeburg und eins vom Stadtgericht zu Rerlin. Die Sammlung ist ein einfacher Abdruck der betreffenden Er⸗ kenntnisse ohne Kommentar oder sonstige Erläuterung; sie entzieht sich alfo der Beurtheilung als selbständiges Werk. Ihr, Verdienst liegt in der geschickten Auswahl und möglichsten Vollständigkeit.

Die im Verlage von G. D. Baedeker in Essen erscheinende Berg- und Hütten⸗Kalender und Ingenieur⸗Kalender sind in der bekannten praktischen Ausstattung für das Jahr 1877 erschienen. Der erste tritt in seinen 2. Jahrgang und beginnt den⸗ selben wiederum mit der Her gel e geh ch an welche sich die berg⸗ polizeilichen Vorschriften aus dem S. B. A. B. Clausthal schließen. Die zweite Abtheilung (Mathematik, Mechanik, Maschinenlehre, Maß und Gewichte, Produktionstabellen u. s. w.), sowie die dritte (Maßstäbe, Eisenbahnkarte u. s. w.) sind gegen den vorigen Jahr⸗ gang wenig verändert. . .

Der Ingenieur-Kalender liegt im 12. Jahrgang vor, Die von dem Ingenieur und Eisengießereibesitzer Hrn. P. Stühler in Deutz bearbeiteten Tabellen u. s. w. desselben, welche 22 Abschnitte bilden, sind zweckmäßig erweitert. Besonders hervorzuheben ist, daß die Eisenbahnkarte ein größeres Format erhalten hat und deshalb in zwei Abschnitten gegeben ist. Auch der Uebersichtskalender hat eine bequemere Einrichtung und Platz erhalten.

London, 22. November. In wenigen Monaten, so meldet „Academy“, wird das erschöpfende Werk des Generals di Ces⸗ nola über Cypern fertig sein. Es wird eine Beschreibung der von ihm in den Jahren 1866 = 1876 erforschten Oertlichkeiten ent- halten. Die Einleitung wird die Vorgeschichte Cyperns berühren. Die , ,. en werden genau beschrieben. Cesnola hat nicht weniger als 33 alte Begräbnißplätze entdeckt und die Lage von. 17 alten Städten identifizirt. Das Buch wird 300 Ansichten und eine Karte enthalten, dazu in einem Anhang alle 6ng entdeckten Inschriften eyprisch, griechisch, assyrisch, phönicisch). Mr. King von Cam—

ridge trägt eine Mittheilung über die in dem Schatzhause von Kurlum gefundenen Edelfleine und Lord Lil ford eine solche über die auf Cypern lebenden Vögel bei. Kapitän Nares schreibt einen

Bericht über seine Nordpolexpedition.