herzogthums Luxemburg“ zu Luxemburg, Banknoten n. eben, welche in deutscher Reichswährung, und zwar in Ab⸗ chnitten zu 5, 10 und 20 M, ausgestellt sind. Da auf die erwendung dieser Banknoten zu hlungen innerhalb Deutschlands die oben erwähnten Strafbestimmungen Anwen⸗ dung finden, so kann das Publikum vor einer Annahme solcher Noten nur dringend gewarnt werden.
— Nach einem von dem Minister des Innern im Ein⸗ verständniß mit dem Finanz⸗Minister erlassenen Reskript vom 13. v. M. sind Führungs⸗Atteste, welche zu dem Zwecke nachgesucht und ertheilt werden, die Erlau bniß zum Be⸗ triebe eines der im 8. 33 der Gewerbeordnung vom 21. 8 1869 bezeichneten Gewerbe zu erlangen, stempelpflichtig.
iese Atteste gehören zu denjenigen „Verhandlungen über die Ertheilung der Erlaubniß“, zu welchen die Verwen⸗ dung der an ml igen Stempel durch die Cirkular-Ver⸗ ügung vom 26. Oktober 1870 angeordnet worden ist. arifmäßig unterliegen aber amtliche Atteste in Privat⸗
sachen einem Stempel von 165 6. Das Cirkularreskript vom 5. Mai 1824 hatte die Stempelfreiheit der behufs des Ge⸗ werbebetriebs zu 3 polizeilichen Atteste unter anderen
Voraussetzungen bestimmt, als solche jetzt nach der neueren Gesetzgebung in Ansehung der Erlaubniß zu dem Betriebe der im 8. 33 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 , f. Gewerbe vorliegen. Jenes l strne. ist nach Erlaß der Cirkular⸗ ö vom 26. Oktober 1870 in dergleichen Fällen nicht mehr anwendbar. .
Aus der Stempelpflichtigkeit der Konzession aber läßt sich die e, ,. der Führungsatteste nicht folgern. Die Konzession ist kein Attest, und nur die als Grundlage eines . es dienenden Zeugnisse bleiben tarifmäßig vom Stempel
efreit.
Rendsburg, 24. November. (Kiel. 3.) Die heutige Sitzung des Proövinzial-Landtages begann mit der Schlußvorberathung über den Ausschußbericht, betreffend den Entwurf einer Baupolizei⸗Ordnung für das platte Land Schleswig-Holsteins. Der Entwurf hat etwa 60 Amendements und ca. 20 Subamendements erfahren. Fast saͤmmtliche Anträge des Ausschusses erhielten die Billi⸗ gung des Ausschusses. Dann folgte die Vorberathung über den Ausschußbericht, betreffend den Entwurf eines Gesetzes über die Kirchenverfassung der evangelisch-lutheri— schen Kirche der Provinz Schleswig-Holstein.
Mteecklenburg. Malchin, 22. November. 69 N.) Landtag. Von Schwerin wie von Strelitz waren Reskripte eingegangen nebst Verordnungsentwürfen, betreffend die Be⸗ 6 ung der Feldfrevel. Die Sache war schon auf
em vorigjährigen Landtage Gegenstand der Verhandlung ge— wesen, aber nicht zu Ende 6. rt worden. Stände, nament⸗ lich die Ritterschaft, legen hohen Werth auf dieses Gesetz, und es wird deshalb ein besonderes Comité von sechs Personen zur . der Entwürfe gewählt, auch sollen diese Ent⸗ würfe sammt Motiven in 200 Exemplaren durch den Druck vervielfältigt werden, — Weitere Eingänge von der schwerinschen Regierung gehen sofort an das Polizeicomite. Unter diesen , ,. Reskripten ö auch eins vom 14. d. M., welches die ständischen Beschwer den über die ungleiche Vertheilung der Lasten beim Manöver des IX. Armee⸗Corps im vergangenen Jahre zum Gegenstande hat. — Bürgermeister Danneel⸗Bruel und ann Mau⸗Neukalen beschweren sich darüber, daß in den von ihnen vertretenen Städten keine Amtsgerichte bei der neuen Gerichtsorgani⸗ ation sollen errichtet werden, und suchen den Einfluß des andtages dafür zu gewinnen, daß solches nachträglich ge⸗ schehen möge.
— 23. November. (H. N:) Schon auf dem vorjährigen 6 suchten die Stände die Regierungen zu veranlassen, . ich der Grundsätze, welche bei Vertheilung und Aus⸗
ebung der Mobilmachungspferde zur Anwendung kommen, bei dem Bundesrathe eine für Mecklenburg ge⸗ wünschte Aenderung zu bewirken. In der heutigen Sitzung des Landtages kam jedoch ein schwerinsches Reskript mit an⸗ liegendem Protokoll der Bundesrathssitzung vom 31. Januar 1875 zur Vorlage, woraus berger , daß nach Beschluß des Bundesraths für die Repartition der Mobilmachungspferde aufdie einzelnen Bundesstaaten der in ihnen festgestellte Gesammtbestand an Pferden maßgebend ist und daß dem entsprechend der einzelne Staat auch für verpflichtet erachtet wird, über den . des eigenen Kontingentes hinaus nach Verhältniß des vorhandenen e ee r. für das Bedürfniß anderer Truppenkörper des Bundesheeres mit beizutragen. Das Reskript führt weiter aus, daß die mecklenburgischen Regierungen 3 bemüht e. wären, hierin den Wünschen der Stände gemäß
andel zu Hef damit beide Mecklenburg nicht mehr Pferde zu liefern hätten, als ihr Kontingent erfordere. Alle Anstrengungen seien jedoch ohne Erfolg gewesen und die Regierungen seien nicht in der Lage, etwas Weiteres in der Sache zu thun. .
Lippe. Det mold, 29. November. (Schl. Pr.) Die Wahlen der 21 Landtagsdeputirten, die ersten nach dem neuen Wahlgesetze, sind zu Ende. Die Fortschrittspartei hat nur fünf bis sechs Mitglieder durchgebracht. Die übrigen Mitglieder gehören sämmtlich der ie , Partei an. Man erwartet die Vorlage einer neuen Verfassung, einer Städte⸗ ordnung und einer Landgemeindeordnung. Der Hauptgegen⸗
stand ist aber die Dominialfrage.
Bremen, 25. November. (Wes. Ztg) In Betreff der e hn errichtenden Landwirths . Ver suchs⸗ tation für Moor, Haide und Sumpfboden schlägt der Senat der Bürgerschaft vor, ein Haus am Neustadtsdeich vorläufig kostenfrei zu dem Zwecke zu bestimmen. Die Bürger⸗ schaft hat in vertraulicher Sitzung dem Antrage zugestimmt.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 27. November. (W. T. B.) Die Gerüchte von einer bevorstehenden Mini ster⸗ krisis werden von gut unterrichteter Seite als unbe⸗ ründet bezeichnet, ebenso auch die Version von einem irekten Eingreifen der Krone in die n hee gen lungen. Das österreichische wie das ungarische Ministerium a entschlossen, die Verhandlungen mit der Nationalbank
ortzusetzen. — (W. T. B) Der heutigen Versammlung der drei verfassungstreuen Klubs wohnten sämmtliche
Minister bei. Nach Verlesung der von den Obmännern der drei Klubs vereinbarten Fragen: Ob das veröffentlichte
Bankstatut authentisch sei, ob die Regierung dasselbe ver⸗ trete, ob zwischen einzelnen Ausgleichspunktationen ein berartigẽr Konnex bestehe, daß mit der Ablehnung eines Punktes der ganze Ausgleich scheitere und ob die Negierun bei den weiteren Verhandlungen wegen der Bankfrage au ähnlicher Basis, wie bisher, verhan eln wolle — erklärte der Finanz Minister Pretis im Namen der Regierung, daß der veröffentlichte Text authentisch sei. Was die übrigen den Ausgleich . Vorlagen angehe, so unterschieden sich dieselben dadurch von dem Bankstatut, daß sie in vollkom⸗ mener Textirung dem Hause vorgelegt würden, während das Bankstatut der Bankdirektion zur Vornahme eventueller Mo⸗ difikationen habe vorgelegt werden müssen. Nach dem Be⸗ kanntwerden der Wünsche der Bankdirektien würden die bei⸗ derseitigen Regierungen sich ins Einvernehmen setzen behufs weiterer Verhandlung mit der Nationalbank, um die Angelegenheit in einer allen Interessen entsprechenden Weise abzuschließen. Details könne die Regierung in der Versammlung nicht geben, doch sei sie jederzeit zu vertraulichen Aufschlüssen bereit; ebenso sei sie jedenfalls entschlossen, die . n, . der Vorlagen zu tragen. Bezüglich der übrigen Vorlagen sei die Regierun definitiv gebunden, nur bezüglich des Bankstatuts würden no Verhandlungen mit der Nationalbank vorangehen. — An⸗ läßlich der Gerüchte von der beabsichtigten Auflösung des Reichsrathes erklärte der Minister-⸗Präsident, daß die Re⸗ ierung nicht im Entferntesten an eine Auflösung des . es denke und sich in der gegenwärtigen ernsten Lage nicht dazu entschließen könnte, der Krone eine solche Maßregel anzuempfehlen. Nachdem im weiteren Ver⸗ laufe der Verhandlungen der Minister des Innern, Lasser, die Gründe dargelegt 6 weshalb sich die Regierung auf ihre heutigen Mittheilungen beschränken müsse und ferner erklärt hatte, die Regierung glaube schon jetzt zu wissen, was durchführbar sei und was nicht, und nachdem mehrere Redner die Errichtung einer dualistischen Bank entschieden perhorrescirt hatten, ergriff schließlich der Finanz⸗Minister Pretis nochmals das Wort. Derselbe wiederholte . bereits im Abgeord⸗ netenhause abgegebene Erklärung, daß den Bankverhandlungen mit Ungarn das Prinzip der Noteneinheit zu Grunde liege und betonte, wer dieses Prinzip . wissenschaftlich und praktisch durchführen wolle, müsse die aus demselben folgen⸗ den nothwendigen Konsequenzen ziehen.
Großbritannien und Irland. London. 26. No⸗ vember. (Köln. Ztg) Die Königin hat der Herzogin von Sal danhaä ihr persönliches Beileid über den Tod ihres Gemahls ausgesprochen. Eine portugiesische Korvette holt die Leiche nach Lissabon ab. — Herr Göschen ist heute aus Aegypten heimgekehrt. — In einem Schreiben an die Arbeitervertretungsliga spricht Gladstone aus, die Sendung Salisbury's, eines gleich ehrenwerthen und tüchtigen Mannes, gewähre Grund zur Hoffnung auf Wahrung des Friedens.
Frankreich. Paris, 26. November. Die „Cyrr. Havas“ berichtet: Der Ministerrath hat sich gestern aber⸗ mals versammelt. Wie verlautet, ist wieder von den Ehren⸗ bezeigungen bei Beerdigungen die Rede gewesen. Das Kabinet will an der Darstellung der Motive festhalten, ist aber uneinig Betreffs der Mittel, um die Frage zu lösen. Mehrere Minister wären der Ansicht, man könnte den hierauf, bezüglichen Gesetzvorschlag ohne weiteren , zurücknehmen und den Kriegs⸗Minister beauftragen, die Sache durch rein administrative Verordnungen zu erledigen. — Der Minister des Auswärtigen hat gestern mit General Cialdini, dem italienischen Botschafter, eine Unterredung gehabt. — Aus Maxseille wird telegraphirt, daß Tissot, der französische Bevollmächtigte in Athen, seine Reise nach Griechenland gestern angetreten hat.“
. Die Nede des Conseils⸗Präsidenten Dufgure in der Sitzung der Deputirtenkamm er vom 25. d. M. wird von der „Köln. Ztg.“ folgendermaßen skizzirt:
Der e n, ! erklärte die Trennung von Kirche und Staat würde die Austreibung der Priester, der Presbyterien und den Verfall der Kirchen zur Folge haben; denn nimmermehr könnten die Gemeinden die Kosten der Unterhaltung der Kirche und der Priester bestreiten. Ein einziges Mal sei die Trennung von Staat und Kirche in Frankreich versucht worden: die Commune von 1871 habe diese Trennung ausgesprochen! Man finde es tyrannisch, wenn der Bürger gezwungen werde, zu den Unkosten des Kultus beitragen zu müssen, den er nicht ausübe; aber dann gebe fast jeder Budgetartikel Grund zu demselben Einwurfe; der arme Ackersmann benutze den höheren und den mittleren Unterricht auch nicht und mit diesem System gelange man zur selbstsüchtigen Beseitigung jedes großen nationalen Gedankens. In jeder der 410,900 Gemeinden Frankreichs gebe es einen Mann, der den Kranken Beistand eiste und die Kinder durch Unterricht zu einer , Gesittung erhebe; kein anderer Dienst habe so viele Anrechte auf den Schutz des Staates; dieser Schutz sei Übrigens eine der Klauseln des Vertrages mit der Geistlichkeit, die sich ihrerseits ver⸗ pflichte, die allgemeinen Gesetze zu achten. Man behauptet, der Ver⸗ trag werde nicht mehr gehalten, die Bischöfe leisteten keinen Eid mehr; aber die ,,, der Nationalvertheidigung habe den Eid abgeschafft, man beklage sich, daß die Erklärung von 1682 nicht mehr gelehrt werse; allerdings seien einzelne Artikel dieser Erklärung guf⸗ gehoben, aber noch immer werden ihre großen , gelehrt, nämlich die , ,,,. zwischen dem Geistlichen und dem Welt- lichen. Um die Aufhebung des Vertrages zu verlangeu, beschwöre man die Gespenster des Klerikalismus herauf: die Regierung bean⸗ trage die Vermehrung der Besoldung der Sukkursalpfarrer auf dem Lande von 90 auf 1000 Frs,; daz sei es nun, worin sich der Ein⸗ fluß der Geistlichkeit kund gebe. Auch habe man gestern von der Expedition nach Rom und don den Vorspielen des Krieges von 180 gesprochen; aber mit diesen Thatsachen habe die jetzige Regierung nichts zu schaffen. Woran erkenne man denn jetzt noch den so gefürchteten Ein⸗ fluß der Geistlichkeit? Die den Bis chöfen ertheilten Weisungen 3 . die Einmischung von Pelitik im priesterlichen Wirkungskreise; das könne man in dem Hirtenbriefe des Erzbischofs von Paris von 1841 er⸗ sehen, und seitdem sei die Regel nicht geändert worden. Es werde behauptet, bei der Wahl in der Bretagne hätten Priester auf der Kanzel einen Kandidaten empfohlen. (Mehrere Deputirte: Ueberall ) Redner habe eine Untersuchung angegrdnet, aber die Zeugen hätten sich dieser Thatsachen, die sie er , nicht mehr erinnert. e g Wenn ein . einen Pflichten nicht nachkomme, o laufe er Gefahr, wegen Mißbrauchegs ermahnt zu werden, aber . gelte es, die Thatsachen zu erhärten. Woher rühre diese Schilderhebung gegen eine freisinnige, weise und aufgeklärte Geist⸗ lichkeit? Weil man auf ihre Erklärungen nicht mehr genug Bezug nehme. Die Religion hat allerdings Vertheidiger, von denen sie mitunter bloßgestellt wird, aber die politischen Parteien stellen die Religion auch bloß, wenn sie sich mit ihren Dis⸗ kussionen hineinmischen. Daher kommt. das jetzige Uebel! Man behauptet, Frankreich stehe in Europa allein; die Einen meinen, das komme daher, weil Frankreich eine weil Frankreich katholisch sei.
daß die
Republik sei, die Anderen, . Aber Frankreich muß sich selber an ⸗ gehören und nicht Andere fragen, was es in Bezug auf den religiösen
Glauben wie in seinem politischen Systeme sein soll. Möge Frank⸗ reich feine Unfälle gut machen, und es wird seine Stärke wieder er⸗ langen; dann werden auch die Allianzen kommen. Aber die Regie⸗ rung will Frieden mit der ganzen Welt halten; sie verlangt, a Niemand sich in Frankreichs innere Angelegenheiten mische; sie wir feins der Elemente der ihm anvertrauten Staatsmacht opfern. (Beifall. Wenn die guten Beziehungen, welche zwischen der geistlichen un weltlichen Macht bestehen, jemals gestört werden sollten, so werden sie schnell wieder hergestellt werden durch das Zusammenwirkn des heiligen Stuhles und des französischen Episkopats, wie auch durch die Festigkeit, mit der die Regierung beide ihr theure Sachen, die Religion und die Republik, aufrecht erhalten wird.
Versailles, 27. November. (W. T. B) Die De ꝑu⸗ tirten kammer setzte in ihrer heutigen Sitzung die Dis⸗ kufsion über das Budget für das Kultus⸗Ministerium fort und berieth zunächst einen von dem Konseil⸗Präsidenten Dufaure eingebrachten Antrag, dahingehend, den . die Besoldung von Pfarrverwesern bewilligten Kredit um hob, 000 Frs. zu erhöhen. Die Budgetkommission hatte sich für die Cech unh um 200,000 Frs. ausgesprochen. Victor Lefranc (gemäßigter Republikaner) beantragte 490,000 Fre. Dieser Antrag wurde jedoch mit 263 gegen 239 Stimmen ab⸗ gelehnt. Dufaure hielt die Forderung von 600, 0090 Frs. auf⸗ recht. Die Berathung wird morgen fortgesetzt werden.
Spanien. Madrid, 25. November. (Ag. Hav.) Der Minister-Präsident Canovas del Castillo erklärte im Kongreß bei Beantwortung einer Interpellation von Alvared in Bekreff der religiösen Toleranz, daß er der Impopulari⸗ tät getrotzt habe, um die religibse Toleranz in der Konstitu⸗ tion, ungeachtet des Widerstandes der großen Mehrheit der Spanier, aufrecht zu erhalten.
Türkei. Konstantinopel, 28. November. (W. T. B.) Der hiesige englische Botschafter, Elliot, hatte gestern eine Privataudienz bei dem Sultan. — Die Spezial⸗ bevollmächtigten Frankreichs zur Konferenz, Graf Chaudordy und Graf Bourgoing, werden am Mittwoch hier erwartet. — Heute ist hier ein Bataillon freiwilliger Softas eingerückt.
Wien, 27. November. (W. T. B.) Ueber den gegen⸗ wärtigen Stand der orientalischen Frage verlautet, wie das „Telegraphen⸗Korrespondenz⸗Bureau“ meldet, Fol⸗ gendes: Bezüglich besonz erer Reformen für die drei insurgirten kürkischen Provinzen seien die Kabinete einig. Die augen⸗ blicklich noch zwischen Petersburg und London bestehenden Differenzen beträfen mehr die äußerliche . als die Sache selbst. Während man in London den Schein gewahrt wissen wolle, als bliebe der Pariser Vertrag intakt, wenn man auch mit einer faktischen Verletzung des Art. 9 des Vertrages ebenso einverstanden wäre, wie seiner Zeit bei der Libanon⸗ . wolle Rußland in dem event. Schlußprotokolle der
onferenz gerade schärfer in der 6. als sachlich eine Auf⸗ , des Vertrages konstatirt sehen, indem man in Ruß⸗ and dies als eine Art Satisfaktion und Rehabilitation für die 1 des Krimkrieges betrachtet. Ebenso bestehe au ezüglich der Auffassung der Garantiefrage zwischen der 4 und russischen Regierung keine wesent⸗ liche Differenz Nur die Frage wegen der Modalitäten der von der Pforte zu gebenden Garantien könnte einen casus belli bilden. Rußland wolle eine sofortige Okku⸗ pation, von welcher England nichts wissen wolle, und noch weniger die Pforte. Die aufgetauchten und bereits erörterten Vermittelungsvorschläge beträfen theils eine Vertagung der Okkupation für den Fall, daß die Türkei ilcff die Macht und Autorität besäße, die vereinbarten Reformen ins Leben zu rufen, theils die Haze, welche der Großmächte die Okkupation bewerkstelligen solle. Innerhalb dieser Vermittelungspunkte dürfte sich ein Punkt finden, bis zu welchem sich auch England mit einer eventuellen Okkupation einverstanden erklären könnte.
Brüssel, 27. November. (W. T. B) Wie das Journal
„Le Nord“ erfährt, hätte die Pforte die neue Verfassung den Mächten bereits mitgetheilt. Dasselbe Organ bemerkt bei . des Vorschlages, der Türkei für die Ausführung der verheißenen Reformen eine Frist zu gewähren, daß der⸗ sel be ,,, sei, da Europa gegenwärtig wisse, was von türkischen Reformen zu erwarten sei. Ragusa, 27. November. (W. T. B) Die Kommissare zur Feststellung der Demarkationslinien sind mit dem Kanonenboot „Moeve“ heute in Antivari eingetroffen. Dieselben werden mit dem türkischen Kriegs dampfer „Assyr“ ihre Reise nach der Bojana⸗Mündung fortsetzen und sich von dort mittelst eines Flußdampfers nach Seu tari begeben.
— 28. November. (W. T. B.) Der Insur⸗ genten⸗Ehef Mussie, welcher, wie bereits gemeldet, auf österreichischem Gebiete verhastet wurde, ist gestern unter Es⸗ korte hier eingetroffen; derselbe soll in Klagenfurt internirt werden. — Zwei türkische 6 haben von der österreichischen 2 die Erlaubniß erhalten, in die Häfen von Klek und Ragusa einzulaufen. Zur Kontrole der i das Einlaufen festgesetzten Bedingungen sind Seitens der Militärbehörden Kommissare ernannt worden.
Serajewo, 17. November. Das Amtsblatt für Bosnien vom 13 enthält eine Verordnung des Groß⸗ vez iers, durch welche von Neuem die Ausführung von Lebensmitteln aus Bosnien verboten, die Einführung solcher 3. Oesterreich und Serbien aber von Zollabgaben befreit wird.
Demselben Blatte ufo e hat der Großvezier bestimmt, daß die Gebühren, welche für die Quarantäne, die Leucht⸗ thürme, das Ankern der Schiffe u. s. w. zu entrichten sind, ausschließlich in Metallgeld zu zahlen seien. Schon früher war die Annahme des türkischen Papiergeldes bei der Douane und den Post⸗ und Telegraphenämtern untersagt worden.
Kon stantinopel, 25. November. Der W. „N. Fr. Pr.“ wird telegraphirt: Die Publikation der türk if chen Kon⸗ stitution steht wahrscheinlich schon in den nächsten Tagen zu erwarten, jedenfalls vor Zusammentritt der Konferenz.
Die W. „Presse“ erhält folgende Telegramme:
Konstantinopel, 23. November. Lord, Salisbury, für den schon im hiesigen „Hotel Logotheti“ die nöthigen Appartements hergerichtet sind, wird gleich nach seiner An⸗ kunft hier vom Sultan in einer Privataudienz empfangen werden und dabei dem Sultan auch einen genauen
Bericht über die Stimmung sowohl am englischen Hofe, als
auch an den Höfen, die er auf 3 Hierherreise befuchte, erstatten. 97 hiefigen diplomatischen Kreisen glaubt man, e Audienz entscheidend für die Stellung der Pforte
zu den Forderungen der Konferenz sein werde. — 26. November. Eine Regierungsdepesche an die Gouverneure der Provinzen fordert dieselben auf, die
Ausrüstung der neuen Bataillone für die Armee schleunigst betreiben zu lassen. . —
Belgrad, 26. November. Die De mar kationslinie am Timok geht von Wraschogrnaz über Kopita, Metowniza, wischen Planiniza und Lubniza durch, nach Grljan. Die
emeinden von Wraschogrnaz, Lubniza und Grljan bilden die neutrale Zong.
— „Srpske Novine! vom 23. d. M. veröffentlicht einen Erlaß des Kriegs ⸗Ministers, betreffend die neue Organisation der serbischen Armee.
Danach besteht die Armee aus der aktiven Armee und der Re— erve, die aktive Armee aus der Infanterie 1. Klasse und den ührigen e , die Reserve aus der Infanterie 2. und 3. Klasse.
Die aftive Armee wird in vier Corps eingetheilt; das Schu⸗ madsja⸗Corps, bestehend aus der Belgrader, Kragujewatzer, Rudniker und Poscharewatzer Brigade. Das Drina Corps aus der Schabatzer, Podrinjer, Valjevoer und Uschitzger Brigade. Das Morawa⸗Corps aus der Tschatschaker. Krujewatzer, Jagedinger und Tschuprijaer Brigade. Das Timok⸗Corps aus der Alexinatzer, Knjajewatzer, Tschrnorejkaer und Branitschevoer Brigade.
Die Forpsstäbe liegen: der des Schumadija⸗Corps in Belgrad, der des Drina-Eorps in Valjevo, der des Morawa⸗Corxęs in Kruje⸗ watz, der des Timok⸗Corps temporär in Jowangwatz Die Artillerie formirt Brigaden, die Kavallerie Regimenter, die Ingenieurtruppen Bataillone. Die Freiwilligen ⸗orps werden ebenso eingetheilt
— Aus Tuärkisch⸗ Armenien erfährt die „P. K.“ Erzerum, 12. November:
Die türkische Truppenaufstellung bei Vang hat begonnen. Dort befinden sich 12000 Nizams. Bei Bajazet sind zwei Divisionen zusammengezogen. Bis jetzt übersteigt die Zahl sämmtlicher im dies— feitigen Vilajet konzentrirten Truppen kaum 45,009 Mann, wobei bie Garnisonen in den verschiedenen festen Plätzen nicht mi gerechnet . Die Pforte macht große Anstrengungen, um hier eine größere
rmee aufzubringen. Offenbar hat sie aber dabei mit roßen Schwie⸗ rigkeiten zu kämpfen. Schon zu Anfang dieses Monats hätte die Armee 6G MM Mann stark sein sollen. Es fehlt aber an Geld und Leuten. Um in letzterer Richtung nachzuhel fen, werden jetzt die Lurden massenhaft ausgehoben. Dieser Stamm liefert ganz tüchtige Soldaten, die aber einer eisernen Disziplin bedürfen, wenn sie im Felde etwas leisten follen. In einem eventuellen Kriege gegen Rutzland werden sie namentlich gegenüber den Terek⸗Kosaken, welche, in der russischen Kaukasusarmee zahlreich vertreten sind, gute Dienste leisten. Die Terek⸗Kofaken sind ein ebenso wildes und ungestümes Element wie die Kurden. Die bereits ausgehobenen Kurden begehen leider furcht— bare Excesse. Ein reiches Kloster, Utsch⸗Kilisse, 2 Stunden von Bajazet, wurde von den in Bajazet garnisonirenden Kurden überfallen, ausgeraubt und dessen Prior, welcher Miene zur Vertheidigung machte, erschlagen. Roch ein traurigeres Ereigniß spielte sich unweit von hier ab. Eine Schaar Kurden griff die Dörfer Pstick und Perkri an und wüthete dort unter Weibern, Kindern und Greisen. Die Dorfbewohner hat⸗ ten keine Waffen und konnten sich nicht wehren. Ein angesehener Armenier, der hier hochgeachtete Herr Martar hat sich in Folge dessen aufgemacht. und ist nach Konstantinopel abgereist, um dort Klage zu führen. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß er auch den Vertretern der Großmächte über diese Zu⸗ stände Vorstellungen machen werde. Fast alle Pferde der Provinz sind für Kriegszwecke requirirt worden. Die Eigenthümer sind mit Teskerès entschädigt worden. In Bajazet wird ein verschanztes Lager für 20,900 Mann errichtet. 5000 Irreguläre sind bereits dort unter⸗ ebracht. Auch der Landsturm wird organisirt, Alle Hauptorte der Faimakamate sind zu Sammelpunkten des Landsturmes bestimmt. Die Steuern werden hier zumeist in Getreidesorten und Hammeln erhoben. Davon werden die geringsten Quantitäten verkauft, wãh⸗ rend das Meiste nach den Festungen, theilweise sogar nach Konstanti⸗ nopel gebracht wird.
Rumänien. Bukarest, 28. November. (W. T. B.) Die Deputirten kammer hat ihren bisherigen Präsiden⸗ ten Rosetti wieder gewählt. Im Senat wurden der Me⸗ tropolit Miclesco zum Präsidenten, Kogalniceanu und Joan Ghika zu Vizepräsidenten gewählt.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 25. Novem⸗ ber. Gegenüber den alarmirenden Gerüchten ausländischer Blätter erklärt die „Ag. gen. russe“, daß die militärischen Vorbereitungen Rußlands nicht den Krieg um jeden Preis im Auge hätten, sondern nur die verbür te Verbesserung des Loofes der christlichen Bevölkerungen des Drients, ein Resultat, das durch friedliches Einvernehmen der Mächte zu erreichen, Rußland stets zufrieden stellen würde. — Der russische General⸗Konsul in Belgrad, Karzow, und der serbische Gesandte, Rarinowitfch, sollen nach der „Ag. gen. russe“ heute hier eintreffen. — Am 11. 23. No⸗ veniber verschied hierselbst der General Besnossikom, bekannt durch seine Untersuchungen bezüglich der mittel— asiatischen Eisenbahn.
Dänemark. Kopenhagen, 23. November. Die Blätter enthalten verschiedene Mittheilungen über den Be⸗ such des Königs auf der Insel Fühnen. Die großen Jagden auf Ravn holt finden heute statt, Das Fol ke⸗ thing beendigte gestern nach kürzer Diskussion die z. Be⸗ rathung des Gesetzes, betreffend Maßregeln gegen die Ver⸗ breitung der Hundswuth. — Die Gesammt⸗-Einnahme der allgemeinen Zoll- Branntweins⸗ und 8 M., . der Kreegssteuer betrug im Halbjah re April⸗QOkto⸗
er dieses Finanzjahres 15,987, s25 Kr., welches im Vergleich mit dem entsprechenden Zeitraume des vorigen Finanzjahres eine Mehreinnahnie von 2,928 Kr. darstellt.
Statistische Nachrichten.
(Stat. Korr) Der belgische auswärtige Handel, der im Jahre 1874 einen ziemlich beträchtlichen Rückgang im Vergleich zum Vorjahre erfahren hatte, hat im letztvergangenen Jahre wieder an Ausdehnung gewonnen, wenn auch der a, n noch nicht den ÜUmfang wieder erlangt hat, den er 1873 besaß. Es betrug
nämlich:
ö 1873 1874 1875 2424.5 2258, 2318. 2164.9 2070, 2107,
im Generalhandel: die Einfuhr Mill. Fr. 1 im Spezialhandel: die Einfuhr Mill. Fr. 1422, 1292, 1307. Ausfuhr ö 1158.6 111435 1101, Nach diefen Angaben wurden von allen über die Grenze herein · gebrachten Waaren 1873 5850, 1874 57 20, 181.5 56's oso dem inlän⸗ dischen Verbrauche zugeführt, und beanspruchten von der gesammten Waarenausfuhr die Erzeugnisse des belgischen Ackerbaues und Gewerb⸗ fleißes 1573 5353, 1554 53,63 und 1875 5227 0cso&. Vor Allem ist es demnach einer Zunahme des Transithandels in danken, wenn im Jahre 1875 die Waagren, welche die belgische Grenze überschritten, einen r Werth aufweisen als im Vor ahre. Der Werth der durchgehenden Waaren wird für 1874 auf 955,6 Mill. Fres. ange⸗ geben, für 1875 auf 1005, Mill. Fres., so daß er im letztvergan gegenen Jahre von 100 auf 105, as stieg und damit die 66 Be⸗ 3 . erlangte, die er im Jahre 1873 (mit 100653 Mill. res. hatte. . . ie obigen Zahlen haben den belgischen auswärtigen Handel als einen paffiven gekennzeichnet; nur nach Deutschland und dem südlichen Europa entsandte das Land mehr einheimische Waaren, als es von
dort Güter zum inländischen Verbrauche bezogen hat. Es überstigg 1875 im Spe ialhandel die Ausfuhr nach dem zollvereinten Deutsch⸗ land um 6636, die nach Hamburg und Bremen gerichtete um 6 Mill. Fres. den Werth der von dort bezogenen Waaren, und im Handel mit dem südlichen Furopa war der Werth der Ausfuhr 7353 Mill. *. während nur für 41,2 Mill. Fres. Güter von da auf belgisches
ebiet gebracht wurden. ö ö
Den lebhaftesten Waarenaustausch unterhält Belgien mit Frank⸗ reich, darnach mit England, Deutschland, den Niederlanden und Amerika. Von diesen Gebieten haben im belgischen Spezialhandel:
eingeführt ausgeführt 5 1873 1875
; 183 1855 Deutschland (mit Hamburg
und Bremen. .. Mill. Fr. 171.6 1 ö 335,8 die Niederlande. 2 179,0 ß z 263,2 249,2 2419 208,6 Amerika . 1 299, 194, 47,9 4,0 AUnter den zum inländischen Verbrauche eingeführten Gegen⸗ ständen nahmen Getreide und Mehl und darnach Wolle die erste Stelle ein; von belgischen Erzeugnissen gingen vor Allem Pflanzen⸗ Faserstoffe und Steinkohlen nach dem Auslande. Die Bedeutung dieser Waaren für den auswärtigen Handel Belgiens wird die fol⸗ ende slebersicht erkennen lassen, welche die hauptsächlichsten Gegen⸗ 1 des Spezialhandels aufführt. Es wurden 1875 nach und von elgien
171,6 356,
266, 380, 169,5 131, 15902
244, 344,0
eingeführt ausgeführt Tsd. Fr. Tsd. Fr. Getreide und Mehl 182, 666 45, 164 . 1 9, 74 — In einer Schrift über die kirchliche Statistik von Berlin, welche soeben (Berlin, Verlag des Evangelischen Vereins) erschienen, hat es fich ihr Verfasser, Prediger E. Hülle, zur Auf⸗ gabe gestellt, nicht nur auf die Mängel der gegenwärtigen kirchlichen Statistik von Berlin hinzuweisen, sondern auch die Wege der Ab⸗ hülfe zur Sprache zu bringen. Die vorliegenden Aufzeichnungen follen dazu dienen, eine weitere Erörterung über die Methode der Verwerthung kirlich⸗statistischen Materials herbeizuführen. Die Be⸗ handlung der Frage nimmt besonders auf drei Punkte Rücksicht, welche die drei Abschnitte der vorliegenden Schrift bilden: I) Die Unterlagen der kirchlichen Statistik von Berlin; 2) die Benutzung der kirchlich: statistischen Daten; 3) die Resultate der kirchlichen Sta⸗ tistik von Berlin.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Dresden, 21. November. (Dr. J) Der ordentliche Professor Dr. Earl von Noorden in Bonn ist zum ordentlichen Professor der Geschichte in der philosophischen Fakultät der Universität Leipzig ernannt worden. — Der Preußische Termin- und Notiz⸗Kalender ist (in Friedr. Schulze s Verlag hier) auf das Jahr 1877 im 8. Jahr⸗ gang erschienen. Dieser zum Gebrauch der Beamten der allgemeinen Verwaltung und der Verwaltung des Innern, einschließlich der Bürgermeister sämmtlicher Städte Preußens bestimmte Kalender ent⸗ 6 außer dem Kalendarium und der Genealogie des Königlich Preu⸗ ischen Haufes: J. Die gebräuchlichen Eide. JI. Portotare. III. Tarif der Gebühren für telegraphische Depeschen. IV. Zinstabelle nach der Markrechnung. V. Gesetz, betr. einige Abänderungen der Vorschriften für die Veranlagung der Klassensteuer, vom 16. Juni 1875. VI. Ge⸗ fetz, bet. eine Abänderung des Gesetzes, vom 24. März 1873 über die Tagegelder und Reisekosten der Stagtsbeamten, vom 28. Juni 1875, nebst Verordnung, betr. die Tagegelder und die Reisekosten der Staatsbeamten, vom 15. April 1876. VII. Gesetz, betr. die Ver⸗ faffung der Verwaltungsgerichte und das Verwaltungsstreitverfahren vom 3. Juli 1875. Vl f. Verzeichniß der Behörden und Beamten der allgemeinen Verwaltung und der Verwaltung des Innern, inkl. der Bürgermeister sämmtlicher Städte Preußens, erweitert durch die Namen der Beamten des Ober⸗Verwaltungsgerichts und der Verwal⸗ tungsgerichte, ren der Provinzial⸗ und Bezirksräthe. IX. Namens⸗ register zu VIII. Das Verzeichniß der . und Beamten ist durch die Namen der Beamten des Ober-Verwaltungsgerichts und der Verwaltungsgerichte, sowie der Provinzial⸗ und Bezirksräthe ver⸗ vollständigt worden.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Bremen, 24. November. (H. N.) Der Geschäftsführer des Vereins gegen das Moorbrennen, A. Lammers, hat im Auftrage des Präsidenten, i n , Dr. Pfeiffer, den Vor⸗ standsmitgliedern im Wege des Rundschreibens empfohlen, die Ver⸗ eingverfammlung für dieses Jahr ausfallen zu lassen und nicht früher als Ende April ober Anfang Mai 1877, und zwar alsdann hier ab⸗ zuhalten. Richt etwa Mangel an Verhandlungsstoff ist der Grund dieses Vorschlags, sondern umgekehrt, daß die Bestrebungen des Vereins für rattonelle Moorkultur neuerdings einen höchst erfreulichen Fortgang nehmen auch ohne, häufig wiederkehrende neue Anregung, und daß im nächsten Frühjahre verschiedene derselben einen gewissen Abschluß erreichen werden. Die Versuchsstation für Moor, Sumpf und Haide wird dann ins Leben treten; für Statistik und Kartographie der norddeutschen Moore sind die Grundlagen theils bereits gewonnen, theils der Gewinnung nahe, und auch die meteorologische Beobachtung des Moorrauchs, welche auf der Bielefelder Vereins⸗ verfammlung Ende Oktober 1875 neben Meorstatistik und Versuchs⸗ station beschlossen wurde, kann im nächsten Frühjghre hoffentlich zur Autführung gelangen. Inzwischen werden die Vorstandsmitalieder ersucht, sich die Gewinnung von. Mitgliedern und Beiträgen für die fteigenden Kosten der Vereinsthätigkeit angelegen sein zu lassen.
Gewerbe und Handel.
Die Preußische Central⸗Bodenkredit Aktienge⸗ sellschaft emittirt zehn Millionen Mark nom. 5e unkündbarer im Wege der Verloosung al pari rückzahlbarer Central⸗Pfandbriefe, wovon zunächst ein Theilbetrag freihändig begeben werden soll. Die
edachten fen b f werden mit Foo pro anno, zuzüglich der er⸗ . Zinfen, getilgt; vor dem Jahre 18585 darf dieser Tilgungs⸗ etrag nicht verstärkt werden. Die erste Verloosung erfolgt im Dezember 1877. Die Appoints lauten auf 100, 300, 500, 10900, Z3o6h S — Die neue Emission steht mit denen aus den Jahren 18r½ auf gleicher Linie mit der Maßgabe, daß bei letzteren die Verlcosung bereits begonnen hat. .
— In der Generalversammlung der Aktien⸗Brauerei⸗ Gesellschaft Friedrichshöhe vorm. Patzenhofer wurde der Ab⸗ schluß pro September 1875 genehmigt und der Geschäftsführung Becharge ertheilt. Der Reingewinn des mit dem 30. September er. abgelaufenen Geschäftsjahres beziffert sich auf 100,249 M, wovon an' den Reservefonds 5012 „66, an den ufsichtsrath und die Direktion für Tantiemen 9523 . und an gie Aktionäre . ,, des 1,050 000 M betragenden Aktienkapitals mit 783750 M kommen. Der Rest von 7742 . wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Reservefonds enthält 27,361 6 Die Gesellschaft hene 180 06 16 Hypotheken und hatte am 30. Ser. tember eine schwebende Schuld von 125695 . Die Kasse enthielt 11,727 , die Ausstände betrugen 17,499 66 und das Bierconto 135,394 44 Die Immobilien stehen mit 1,298,499 S zu Buche, Mobilien 342774 W, Maschinen 77,586 A, Fastagen 138,770 4, Pferde 12,607 M, Wagen 23060 MÆ
— Die Liquidation der Aktiengesellschaft Hüttenwerk Eisenspalterei bei Neustadt⸗Ebe rswalde ist . kauf des Hüttenwerks fast ganz beendet und dürfte, wie die B. B. 36. miltheilt, einen kleinen Prozentsatz für die Aktionäre er⸗ geben.
— Die Bilanz der Hannoverschen Maschinenbau⸗ Aktien⸗Gesellschaft 6e. Egest orf) für das am 30. Juni abgelaufene Geschäftsjahr schließt mit einem Verlust von circa 6 Mo des Aktienkapitals ab, indem dem letzteren im Betrage von 16. 505 66 M in der Bilanz ein Defizit von 652,95 6 gegenüber steht. Von diesem Verlust entfallen auf den Betrieb selbst 05 095 1 und auf Beitrag zu AÄbschreibungen 247,00 „ Unter den Passiven siguriren neben 1732. 837 0M Hypotheken, Accepte in Höhe von 642,141 116 und Kreditoren im Gesammtbetrage von 2,121, 268 A Dagegen befinden sich unter den Aktiven Debitoren mit 1726, 54 4. Wechfel mit 75,043 , Cassa mit 42,448 , Magazinvorrãthe mit III, 599 M und halbfertige Arbeiten mit 1,245,494
Das Gewinn- und Verlustkonto der Aktiengesellschaft Phoenir“, für Bergbau und Hüttenbetrieb zu Laar bei Ruhrort stellt sich für das letzte Geschäftsjahr folgendermaßen: Der Bruttogewinn des Geschäftsjahres 1875 — 76 beträgt: 124,1 *, Tebertrag des Delkrederekontos 45,375 A6, zusammen 574,276 Dagegen fallen demselben zur Last: Generalunkosten inkl. Zinsen 469.576 Sς, Amortisation der Vorrichtungsarbeiten auf den Gruben 23,405 6, Abschreibung auf zweifelhafte Schuldner 953,786 C. zusammen 1,4474068 e, bleibt. Verlust 72, 791 M Die Generalversammlung beschloß, diesen Verlust aus dem RNe⸗ servefonds zu decken. Der Reservefonds wird dadurch bis auf N 208 4 absorbirt, während das Garantienkonto für Schienen und Räder in Höhe von 450 000 0 erhalten bleibt. — Die Kohlenförderung auf der Kohlengrube Carolus Magnus beträgt nur 23370,518 tr., gegen 3,625. 352 Ctr. im Jahre 1874/75. Der Betrieb der Eisensteingruben litt unter a lie Witterungsver⸗ hältnissen. Die Forderung aus eigenen Gruben elief sich trotzdem im Ganzen auf 76,518 089 Kilo gegen 57, 316,806 Kilo im Vor⸗ jahre. — Die Gesammt⸗Produktion an Roheisen belief sich auf 4,784,680 Kilo gegen 75,325,559 Kilo im Jahre vorher. — Die Hütte zu Laar lieferte an fertigen Fabrikaten e iserne Schienen und Schienen ⸗Befestigungstheile 8, 5181 Kilo (gegen 14,767,569 Kilo Stahlschienen und Schienen -Befestigungst eile 11,414,212 Kilo (9'771, 058], Handelseisen 7526, 441 Kilo (66t, 020,426), Bandagen und Achsen L912273 Kilo (29028), Gußstücke 18135761 Kilo (1,8347177 Kilo), total 31,417, Sz Kilo gegen 36,102 349 Kilo im Jahre vorher. Im Bessemerwerk, welches wäh⸗ rend 5. Monaten nur eine Schicht pro 24 Stunden arbeitete, wurden 13,556,556 Kilo Blöcke gegen 14 065,777 Kilo, und im Martinwerke 2,594,836 Kilo gegen 1ö3568,526 Kilo im Jahre vorher hergestellt. In der Hütte zu Eschweiler⸗Aue“ wurden angefertigt: Handels- und profilirtes Eisen SöhRr,57! Kilo (1724837 Kilo), Bleche 3259330 Kilo (2 771.743 Kilo) Räder und Rädermaterial 46034467 Kilo (8,5123589 Kilo), Schmiedestücke 35,348 Kilo (529,759 Kilo), Stahlbleche 2c. i 62045 Kilo, Gußstücke 809, 105 Kilo G42, 82 Kilo). Total 17,635,866 Kilo gegen 206 181,801 Kilo im Jahre vorher. Im Ganzen wurden also an fertigen Fabrikaten hergestellt VMö c, 734 Kilo gegen 56, 284, 150 Kilo im Jahre vorher. Die . feuerfester Materialien zu Eschweiler⸗Aue lieferte 2,430, 115 lilo Fabrikate gegen 3,776,270 Kilo im Jahre vorher. — Am 30. Juni c. betrug die schwebende Schuld 45368648 6.. Dagegen Cassa und Wechsel 281,157 M, Debitoren 3,784,672 4, Magazin⸗ vorräthe 976,457 46.
Weingartsgreuth, 17. November. (Südd. Pr.) Die im hiesigen Flur, Abtheilung Buchfeld, aufgefundenen Steinkohlen wurden vom Bergamte Bayreuth untersucht und den rheinischen und besseren sächsischen Kohlen gleich erachtet. Auf Reguisition der erstgenann⸗ ten Behörde hat der Bejirksamtmann von Höchstadt ein größeres Quantum Kohlen an Ort und Stelle ausgraben lassen und wieder⸗ holt nach Bahreuth gesandt. Bohrversuche werden, wenn in diesem Herbste nicht mehr möglich, kommenden Frühling angestellt werden.
London, 24. November. (Köln. Ztg.) Wie es scheint, darf man sich in bevorstehender Session auf ein neues Fabrikzeich en⸗ gesetz gefaßt machen. Das erst kürzlich angenommene 0 hat viel Gutes gewirkt, doch stellen sich bei der Handhabung desselben immer noch Mängel und Lücken heraus, deren Beseitigung nunmehr angestrebt wird. Aehnliche Erfahrungen sind ja auch in Deutschland gemacht worden.
— Nach einer Bekanntmachung der Direktion der Warschau⸗ Terespoler Eisenbahn vom 23. d. M. ist auf der Moskagu⸗Brester Bahn die Expedition von gewöhnlichen Frachtgütern bereits wieder hergestellt, jedoch mit dem Vorbehalte, daß die Bahn die Ver⸗ antwortlichkeit für rechtzeitige Beförderung der Güter nicht über⸗ nimmt. In Folge dessen übernimmt zwar die Warschau⸗Terespoler Eisenbahn die Expedition von Gütern nach der Strecke Brest⸗Mos kau, aber nur unter dem gleichen Vorbehalte. Dagegen nimmt die Kiew⸗ Brester Eisenbahn nur Eilgut zur Beförderung an. Hiervon sind indeß die Strecken nach Odessa und Kursk, auf welchen gegenwärtig die Expedition von Eilgut nicht stattfindet, ausgenommen.
— Der russische Regierungs- Anzeiger“ ver⸗ öffentlicht Folgendes: Durch ein am 10/22. Novemher d. J. vom Kaiser bestätigted Journal des auf Anordnung des Finanz ⸗Ministers niedergesetzten Finanz- Comités ist be⸗ stimmt worden: 1) Vom 1. Januar 187 an wer⸗ den die Zollabgaben in Gold erhoben. Anmer⸗ kung: Beim Verkauf von Waaren Seitens der Zollämter auf dem Wege der Auktion werden die für diese. Wagren zu erhebenden Abgaben in Gold berechnet. 2) Dem Finanz⸗Minister wird es freigeftellt, den Zollanstalten, wo er es für nöthig findet, außer russischen Goldmünzen auch noch die Entgegennahme zu ge⸗ statten von: a. Coupons der laufenden und vorhergehenden Termine: von Billeten der ruffischen in Metall verzinslichen Staatsanleihen, der 4prozentigen Metalliques der Staatsbank, der Obligationen der Nikolai⸗Eisenbahn und der konsolidirten Obligationen der ruf ischen Eifenbahnen; b. dieselben Billete und Obligationen, wenn sie ereits tiragirt sind; C. ausländische Goldmünzen; d. ausländische Bank⸗ noten, welche in Gold umgetauscht werden können. Die von dem Finanz-Minister bezüglich der Annahme dieser Valuten bestätigten Bestimmungen, mit namentlicher Bezeichnung der ausländischen Münzen, ausländischen Banknoten, nebst Angabe der Gourfe, zu weschen sie angenommen werden können, sowie alle Ver⸗ änderungen dieser Bestimmungen sind zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 3 Die Staatsbank nimmt von rivatpersonen alle in §. ö enaunfen Valuten, entgegen, und ebenso: a. Goldbarren. ß. Goldanweifungen der Bergverwaltungen, und e. auslãndische Tratten, die in Gold bezahlt werden, und giebt gegen diese Valuta Depositalquittungen über auf Halbimperiale lautende Beträge. Die Sulttungen werden Sestens der Jollanstalten zur Zahlung im Nominal⸗ werthe von Privatpersonen naqh gegenseiti er Uebereinkunft entgegen⸗ genommen. Die Staatsbank zahlt zu jeder Zeit gegen Vorweisung dieser
uittungen die Nominalsumme in Halbimperiglen aus. Der ,,, bestätigt die Form und den Werth der genannten
uittungen und ertheilt der Staatsbank alle zur richtigen Ausfüh⸗ rung . Operation erforderlichen Unterweisungen. 4) Zahlungen für Zollabgaben, welche in Metallvaluta zu entrichten sind und 5 Rubel 15 Kop. nicht übersteigen, erfolgen in Silberrubeln und zu deren Nominalwerthe. Kreditrubel jedoch können bei derartigen Leistungen nur in doppeltem Betrage angenommen werden. An⸗ merkung: Bis zum J. Januar 1878 können Zollabgaben, die der Bezahlung in Metallvaluta unterliegen und 199. Rubel nicht Tbersteigen, als temporäre Ausnahme, in Kreditbilleten gezahlt werden, jedoch unter der Bedingung, daß in diesem Falle die sungen in doppeltem Betrage entrichtet werden. i Bei Nachzahl un- gen von Summen unter 1 Rubel wird jede russische Silbermũnze zum Nominalwerth angenommen, die Scheidemünze nicht ausgenom= men, und bei Nachzahlungen von Summen unter 26, opeken wird auch die russische Kupfermünze zum Nominalwerthe zugelassen. S) Alle Waaren, für welche nicht bis zum 1. Januar 1877 der Zoll entrichtet ist, unterliegen der Goldvaluta. I) Kautionen, welche den U anstalten bis zur Publikation dieser Bestimmungen vorge