in von den Fabrikinspektoren weiter geprüft werden soll. ach der einen Seite soll geprüft werden, ob ähnlich, wie für die Glasindustrie, auch für andere Industrieʒweige ein⸗ lne erleichternde Modifikationen der gesetzlichen Be⸗ immungen in Aussicht zu nehmen sind. Nach der anderen Seite sollen diejenigen Beschäftigungen festgestellt werden, bei welchen wegen der damit verbundenen beson⸗ deren Gefahren die Verwendung jugendlicher Arbeiter über⸗ haupt auszuschließen oder nur unter besonderen Bedingungen uzula sein würde. An der Konferenz nahmen folgende abrikinspekteren Theil: Ingenieur Sack für die Provinz reußen, Ingenieur Hertel für die Provinz; Pommern, Majer a. D. von Stülpnagel für Berlin, Hauptmann a. D. von Rüdiger für Frankfurt 4. O, Dr. Süßenguth für die Provinz Sachsen, Berg⸗Assessor Frief für die Provinz Schꝛe⸗ sien, Here or Osihues für die Provinz Westfalen, 3 enieur Br. Wolf für Düsseldorf, Ingenieur Reichel für 2 Cöln, Trier, Medizinal⸗Assessor Dr. Kind für Cassel, Br. Schreiber für Wiesbaden. Eröffnet wurde die. Konferenz durch eine Ansprache des Handels⸗Ministers. Die spezielle Leitung der Verhandlungen war dem Geheimen Regierungs⸗ Nath Lohmann übertragen.
— Das, Kirchliche Gesetz und Verordnungsblatt“ veröffentlicht in seiner ersten Nummer eine Ansprache des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths an die Geistlichen und Gemeinde⸗Körperschaften, betreffend die Ausführung der Kirchenverfassung, vom 3. November 1876.
— Die Bundesraths⸗Bevollmächtigten: Groß—⸗ herzoglich badischer Staats-Minister, Präsident des Staats⸗ Ministeriums und des Handels-Ministeriums, Turban, und Fürstlich reußischer Staats-Minister von Harbou sind hier eingetroffen.
— Der General Lieutenant von und zu Gil sa, von der Armee und kommandirt zur Vertretung des beurlaubten Commandeurs der 7. Division, ist nach beendigtem Urlaub wieder abgereist.
— Der französische Botschafter in St. Petersburg, Gene⸗ ral Leflö, traf heute früh von dort hier ein, und reiste Mittags nach Paris weiter.
— Dem praktischen Arzt Dr. Zum norde zu Warendorf ist die — Verwaltung der Kreiswundarztstelle des Kreises Warendorf vom 1. Oktober d. Is. ab auf ein ferneres Jahr übertragen worden.
Stettin, 29. November. In der heutigen zweiten Sitzung des Pro vinzial-Landtages wurden nach ver⸗ . geschäftlichen Mittheilungen des Vorsitzenden zunächst durch Akklamation die Mitglieder der gestern beschlossenen Kor⸗
mission zur Berathung des Hhaushaltsetats für die Provinz gewählt. Ebenso wurde die Kommission zur Berathung des vom Provinzialausschusse vorgelegten neuen eglements behufs Ausführun des Viehseuchen⸗Gesetzes gewählt. Es folgte die Verathung des von der Staatsregierung er⸗ 66 Gutachtens wegen Aufhebung der in Pommern be⸗ tehenden, die Knüttelung der Hunde e, nn, 3 lichen Bestimmungen. Der Landtag beschloß, einer Auf⸗
chenswerth zu erklären, daß dem gemeinschädlichen Umhertreiben er Hunde durch anderweite Maßregeln, und insbesondere durch gesetzliche Einführung einer allgemeinen Hundesteuer vorgebeugt werde. Weiter bewilligte der Landtag der Gesell⸗ schaft für Pommersche Geschichte und Alterthumskunde behufs Anfertigung eines Inventars der pommerschen Kunstdenkmäler vorläufig für das Jahr 1876 die Summe von 500 S6. So⸗ dann wurde genehmigt: 1) die Anstellung eines Hülfsbeamten in der Landarmenanstalt zu Ueckermünde mit einem Gehalte von 1500 S, 2) die Erhöhung des Etats für die Irrenanstalt bei Ueckermünde um die Summe von 12,500 MSP, 3) die Er⸗ theilung der Decharge für die Rechnungen der vereinigten bei⸗ den Hospitäler in Treptow a. / Toll. aus dem Jahre 1875, der
Landarmenanstalt in Ueckermünde aus dem Jahre is? 4, des Altpommerschen Landarmenfonds von 1874, und des Irrenhaus⸗Baufonds für die Anstalt zu Ueckermünde von 1875, 4) die am 31. Dezember 18765 erfolgte vorläufige Schließung der Knaben⸗Detentionsanstalt zur Zarower Mühle, 5) die Geschäftserdnung für den Provinzialausschuß, 6) die Ge⸗ schäftsinstruktion für die Provinzial⸗Hauptkasse, 7) der An⸗ trag des Provinzialausschusses, von der Abschließung eines Anstellungsvertrages mit dem Landes⸗-Direktor unter Bezug⸗ nahme auf die dem Letzteren vom Ausschusse ertheilte Dienst⸗ anweisung Abstand zu nehmen.
Dagegen lehnte der Landtag die Anträge des Kreis⸗ ausschusses des Dramburger Kreises, den Bau verschiedener neuer Chausseen im genannten Kreise auf Kosten der Provinz auszuführen, und dem Kreise die Verpflichtung zur Unterhal— tung der im Regenwalder Kreise belegenen Strecke der Dram⸗ burg⸗Wangeriner Chaussee abzunehmen, nach längeren Ver⸗ handlungen ab.
Rendsburg, 26. November. (Kieler Ztg) In der gestrigen Sitzung des Provinzial⸗Landtages wurde mit der Berathung der Gemeinde- und Synodal⸗-Ordnun für die Provinz Schleswig⸗Holstein fortgefahren, und na längerer Debatte der ganze amendirte Entwurf mit 29 gegen 20 Stimmen angenommen. Der Entwurf des Gesetzes, be⸗ treffend die Amortisation von Aktien und auf den In⸗ haber Jauten den Schuldverschreibungen von Aktiengesellschasten Der Pravinz Schleswig⸗Holstein, wurde genehmigt. Nach Be— zathung sammtlicher Peticisns⸗Ausschußberichte schloß der Tandtagzmarschall die Versammlung. Mit einem Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König trennte sich die Ver—
sammlung.
Sessen. Darmstadt, 28. November. Der vierte Aus⸗ 1h der Ersten Kammer hat sich über den Antrag des Abg. 6 v. Nordeck zur Nabenau, die Durchführung des Titel Vll, der Reichsverfassung, das Ei sen bahn wesen , . üssig gemacht. Der Bericht ist von dem Grafen * Er ba Erbach erstattet und lautet nach der „Darmst. ig. * Der Herr Antragstellen in verehrlicher anderer Kammer trägt Auf den Beschluß an, Großherzogliche Staatsregierung aufzufordern: die auf wirksame Durchführung des Titel II. der Reichs verfassun gerichteten Bestrebungen des Reichskanzlers im Bundesrathe kräftig unterstützen zu lassen, mag diese Durchführung durch Herstellung eines . 2 Neichseisenbahnnetzes oder durch andere Kombinationen i , ,,. Beige aagerrfene Stat cegieruag bat 6 ie über aufgeworfene Frage angerufene atsregierung hat dem Herrn Referenten verehrter anderer Kammer hierauf e e gr ab⸗ Fegeben, „daß sie selbstverständlich sich ihrer Pflicht nicht entziehen
; 6 dieser Vorschriften zuzustimmen, dabei aber für wün⸗
des Titel VII. der Reichsrverfassung ge⸗ rich teten ungen der Reichsregierung im Bundes rathe zu unter- stũtzen, daß sie sich aber die fung der Vorlagen, die zu diesem cke an den Bundesrath gelangen werden, vorbehalten muß, und daß sie sich daher über ihre Stellung zu den bezüglichen Vorschlägen erst schlüssig machen kann, wenn solche Vorschlaͤge vorliegen und ge⸗ prüft werden können. ö ; ;
Wie die Verhältnisse liegen, müssen wir bekennen, daß diese offizielle Erwiderung Alles enthält, was momentan geschehen kann, und Diejenigen vollständig zu befriedigen geeignet erscheint, welche in der Verwirklichung des Centralisationssöstems der Eisenbahnen ein absolutes vaterlandisches Bedürfniß erkennen, während sie an⸗ dererseits in anzuerkennender Weise sich in den 6 Grenzen staatsmännischer Vorsicht bewegt, umsomehr, als bis jetzt keine des; 8 durch das Reichskanzler⸗Amt deim Bundesrathe erfolgt sind. — ;
n Ermangelung letzterer bis zu dieser Stunde, sowie im Hin⸗ blick darauf, daß die Gestaltung von Reichsbahnen sich für jetzt mehr unter den ungekannten Größen bewegt, wurde in verehrlicher anderer Kammer der Antrag auf Uebergang zur metivirten Tagesordnung ge⸗ stellt, aber mit überwiegender Majorität abgelehnt. . ;
Statt dessen wurden drei entgegengesetzte Beschlũsse gleichfalls mit entscheidender ,, aßt, die Staatsregierung zu ersuchen:
1) den Erwerb der preußischen Bahnen im Bundesrath zu unterstũtzen; ; ö
Y den Gedanken des Erwerb der deutschen Eisenbahnen, resp. doch dessenigen Theils derselben, für welchen sich die Reichsregierung demnaͤchst zum Ankaufe entschließen wird, bei jeder sich darbietenden Gelegenheit beim Bundesrath zu fördern;
* im Falle der Annahme der demnächstigen Vorlage über den Erwerb der preußischen Bahnen durch das Reich mit letzterem wegen Abtretung sãmmtlicher n Staatsbahnen und damlt zusammen⸗ hängender Rechte in Verhandlung zu treten und den Ständen wegen Genehmigung der anzubahnenden Veräußerung Vorlage zu machen.
Wir wiederholen, daß die Offizialerklärung der Regierung uns eine n 6 für Diejenigen zu enthalten scheint, welche in der Centralisation . deutscher Bahnen das pa⸗ triotische Heil zu erblicken wähnen. Doch scheint uns bei der Auf⸗ gabe dieser hohen Kammer im Entferntesten kein Grund vorzuliegen, zu rr fe. entfernt liegender Eventualitäten uns schon jetzt auf dem Wege von Beschlüssen die Hände zu binden. Es scheint vielmehr angezeigt, gegenwärtig keine allgemeinen, prinzipiellen Entschließungen zu treffen, sondern vielmehr einzelne zur Vorlage gelangende Regie⸗ rungspropositionen zu geeigneter Zeit sachgemäßer Prüfung zu unter⸗ werfen. Von dieser Ansicht ausgehend, kann hoher Kammer nur vorgeschlagen werden; den drei Beschlüssen verehrlicher anderer Kam-⸗ mer, als gegenwärtig der Grundlage entbehrend, nicht beizu⸗ treten, sich vielmehr mit der Regierungserklärung vorerst zu be⸗
gnüũgen.
Mecklenburg. Malchin, 26. November. (H. N.) Nachdem in der Ständeversammlung no ver⸗ schiedene Aeußerungen darüber laut geworden waren,
2 — die Bauten, welche
wird, die Auj DQurchfũh
wie der letzte Beschluß, ff t durch die neue Gerichtsverfassung nothwendig werden, an die Landtags⸗Kommissarien zu bringen sei, einigte man sich dahin, daß die Landmarschälle den Comitebericht sammt den darauf gefaßten Beschlüssen beider Stände den Landtags⸗Kommissarien überbringen sollten. — Die stre⸗ litzsche Regierung läßt ein Reskript vom 21. d. M. übergeben, betr. den Einfluß des Civil standsgesetzes auf die kirch⸗ lichen Verhältnisse des Landes und die Einnahme der Geistlichen aus den Stolgebühren. Dieses Reskript . gleich an das Comité, welches zur Negulirung dieser Stol⸗ ebühren in Strelitz gewählt ist. Bürgermeister Grohmann⸗ Kön beantragte noch für diesen Landtag die Herausgabe eines Gesetzentwurfeß von der Regierung, wodurch, den Standesbeamten die Befugniß zur exekutivischen Beitreibung der Gebühren, Strafen, Entschädigungen ꝛc. beigelegt wird. Die Sache wurde einem Comiteé übergeben. . — Das Großherzoglich eee, ,, Reskript an den Landtags⸗Kommissarius vom 14. d. M. erklärt, der Rost. Ztg.“ zufolge, daß an die Errichtung eines eigenen Sber⸗ andesgerichts für Mecklenburg⸗Strelitz „nicht wohl zu denken“ sei und daß die Großherzogliche Regierung wegen einer bezüglich desselben herbeizuführenden Gemeinschaft bereits mit der Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinschen Regierung in Verhandlung getreten sei. Rücksichtlich eines Landgerichts . der Großherzog bei dem Stan de der Reichsverhand⸗ ungen „ich noch nicht schlüssig machen können, da die hohen Anforderungen, welche in Betreff der Besetzung desselben bis⸗ her gemacht werden, und der geringe Umfang unseres Landes es zweifelhaft erscheinen lassen, ob nicht auch auf die Her⸗ stellung dieses Gerichts für Strelitz verzichtet und gleichfalls eine Gemeinschaft mit Schwerin angestrebt werden muß.“ Die Zahl der Amtsgerichte wird, nach dem Maßstabe von 10,0065 Seelen für ein solches Gericht auf angenommen, wo⸗ bei das Fürstenthum Ratzeburg als außerhalb der Landesver⸗ fassung stehend außer Betracht geblieben ist. Die Amtsge⸗ richtsbezirke und deren Seelenzahl sind: Neustrelitz 12,681 Seelen, Neubrandenburg 11,367, Friedland 10,959, Woldegk 6531, Strelitz 622, Feldberg 8552, Mirow⸗Wesenberg 8741, Stargard 16915. Summa 79,368 Seelen. Nähere Ent⸗ schließung bleibt jedoch noch vorbehalten, oo nicht diefe Zahl durch Vergrößerung einzelner Bezirke noch verringert werden kann, indem man etwa Strelitz und Stargard ausfallen und dafür eine Erweiterung von Neustrelitz, Neubrandenburg und Woldegk eintreten ließe, „wodurch außer anderen Vortheilen eine Ersparung sowohl an Einrichtungs- als Unterhaltungs⸗ kosten erreicht werden würde.“
— Ueber die Verwendung des Antheils an der französischen Kriegsentschädigung in Mecklenburg⸗ Strelitz ist din. eine Einigung nicht erfolgt. Der ur⸗ sprüngliche Vorschlag des Großherzogs von Mecklenburg⸗ Strelitz ging, unter Wahrung des Anspruchs, die ganze Summe der ern,. Kasse zu überweisen, dahin, daß letztere ein Drittheil erhalten, ein Drittheil der Centralsteuer⸗ kasse zur Deckung der Landesschulden zufließen und ein Drit⸗ theil e , Zwecke verwandt werden sollte. Später erklärte der Großherzog sich auch zu der Modifikation bereit, daß 300,000 oder 360,690 M6 der Centralsteuerkasse und ein gleich großer Betrag seiner eigenen Kasse, der Renteikasse, überwiesen würden, der Rest aber für ,, Zwecke zur Verwendung käme. Der neueste, in einem Reskript vom 14. d. M. an den Landtagskommissarius enthaltene . des Großherzogs . zwar das Prinzip der Dreitheilung fest, will aber von der Kriegsentschädigung vorweg 200,000 M6 für die Ab⸗ lösung der Tauf⸗ und Traugebühren und 244 090 46 für die Kosten der durch die neue Gerichts verfassung i vernothwen⸗ digenden Bauten . Auch erklärt er sich bereit, die Entscheidung über die 9 e noch einstweilen aus⸗ zusetzen und sich nur über die ge 2 beiden Forderungen mit den Ständen zu vereinbaren. Der Betrag der ganzen auf Mecklenburg⸗Strelitz gefallenen Einnahme aus der Kriegs⸗ kostenzahlung wird unter Hinzurechnung der zugefallenen Zinsen von der „Rost. Itg“ auf 1,410,000 M berechnet.
deren Ausgleichung erst späteren
ieht man davon die auf das Fürstenthum Ratzeburg fallende . mit Mς oder 3 und die für e Ablösung und Gerichtsbauten beanspruchten 444 000 ab, so verbleiben als vorbehaltener Gegenstand weiterer Verein⸗ barung mit den Ständen noch 731, 000 4.
Oldenburg. Oldenburg, 27. November. (Wes. Itg.) Einer der wichtigsten Gegenstände, welche in der heutigen Sitzung der evangeli schen e,, . zur Verhand⸗ lung kamen, war der Entwurf eines Gesetzes betreffend die ie nen nn ng des Ober⸗Kirchenraths und die
er der Synodalperioden. Hiernach soll der Ober⸗Kirchen⸗ rath demnächst bestehen aus drei ordentlichen Mitgliedern, von denen mindestens eines ein Geistlicher und eines ein Nechtekundiger sein muß, und aus zwei außerordentlichen Mitgliedern, einem geistlichen und einem weltlichen. Die ordentlichen sowohl als - auch die außerordentlichen Mitglieder ernennt der Großherzog, letztere jedoch nur für die Dauer einer Synodalperiode aus vier von der Synode 3 wählten und ihm präsentirten Mitgliedern der evangelisch⸗ lutherischen Kirche des Herzogthums Adenburg Der Vorsitzende wird aus den ordentlichen Mitgliedern gleich⸗ falls vom Großherzoge ernannt. Der Entwurf bezeichnet die einzelnen Geschäfte des Ober⸗Kirchenraths, zu denen die außer⸗ ordentlichen Mitglieder berathend und beschließend zuzuziehen sind, und fügt die Bestimmung hinzu, daß, wenn der Groß⸗ herzog solches anordnet, die außerordentlichen Mitglieder auch u andern Geschäften zugezogen werden können und sogar im
alle der dauernden Verhinderung eines ordentlichen Mit⸗ liedes dasselbe thunlichst zu vertreten haben. Die Dauer der Synodalperiode ist im Entwurfe statt wie bisher auf drei Jahre, auf fünf Jahre bestimmt. Die Bestimmungen über die inn, des Ober⸗Kirchenraths wurden von der Synode mit großer Majorität angenommen, indeß sind für die zweite Lesung Abänderungsanträge schon jetzt in Aussicht gestellt. Die Bestimmung, wonach ein außer⸗ ordentliches Mitglied zur Vertretung eines dauernd verhinderten ordentlichen Mitgliedes berufen werden kann, sowie die Bestimmung, wonach die Synodalperioden auf fünf Jahre erhöht werden, lehnte die Synode ab. Im Uebrigen ward der Gesetzentwurf mit einigen nicht wesentlichen Modifikationen angenommen. — Ferner fand ein Gesetzentwurf die Zustimmung der Synode, wonach die allge⸗ meinen Kirchenaus gaben, welche, soweit sie nicht in den Zuschüssen der Staatskasse an die Central-Kirchenkasse ihre Deckung finden, von den einzelnen Gemeinden nach ihrer Steuerkraft aufgebra t werden sollen, nach Maßgabe der k Einkommensteuerrollen über die Gemeinden umzu⸗ legen sind; desgleichen ein Gesetzentwurf, welcher das König⸗ lich , Jadegebiet aus dem Kirchenverbande, in welchem es bisher mit den Gemeinden Heppens bezw. Neuende stand, und damit zugleich aus der evangelisch-lutherischen Landeskirche des Herzogthums Oldenburg ausscheidet. Nach dem Staatsvertrage vom 20. Juli 1853 wird der bisherige Kirchenverband des an die Krone Preußen von Adenburg abgetretenen Jadegebiets aufrecht erhalten; jedoch wurde Preußen das Recht eingeräumt, gegen gewisse Kapitalabfin⸗ dungen diese Verbindung zu lösen; eine e, , über diese ien, ,. steht jetzt in Aussicht, und bezweckt der Gesetzentwurf, falls diese erfolgen sollte, die Ausscheidung des Jadegebiets aus dem Kirchenverbande schon jetzt gesetzlich zu regeln. Der Zeitpunkt, mit welchem das Gesetz in Kraft tritt, wird vom Ober⸗Kirchenrathe bestimmt werden.
Braunschweig. Braunschweig, 29. November. Die Landes synode hat gestern, wie man der „M. Ztg.“ be⸗ richtet, folgenden Antrag des Abg. Thiele mit großer Ma⸗ jorität angenommen: Die Synode wolle das Kirchenregiment ersuchen, auf der nächsten Kirchenkonferenz in Eisenach in An⸗ regung zu bringen, daß thunlichst Bedacht auf Herstellung eines gemeinsamen Gesangbuches für den evangelischen Theil des deutschen Heeres genommen werde.“ Vom Minister⸗ tische aus wurde zu dem Antrage erklärt, daß die Kirchen⸗ regierung gern bereit sein werde, dem ausgesprochenen Wunsche nachzukommen.
Bremen, 27. November. (H. N.) Eine bürger⸗ , . Kommission, der ein Bericht über das Frei⸗ schulwesen aufgetragen war, hat die Mängel desselben nach⸗
ewiesen, und empfiehlt die Aufhebung der sogenannten Freischulen. Sie räth der Bürgerschaft, zu beschließen, daß diese Maßregel vorbehaltlich der Gutachten der Schuldeputation und der städtischen Armenbehörde zum 1. April nächsten Jahres ins Lebens geführt werde. Freistellen in den be⸗ zahlten Schulen sollen natürlich bleiben, aber vergeben werden nach denselben strengen Grundsätzen wie öffentliche Almosen überhaupt. Deshalb soll denn auch die Armenverwaltung sie zu vergeben haben, ihrerseits dafür bezahlen und von der Schulbehörde ende gehalten werden, so daß jeder äußere Unterschied zwischen den Kindern wegfällt. Eltern, die nicht ganz, aber doch theilweise das Schulgeld zu bezahlen im Stande sind, sollen hierzu angehalten werden. —
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 28. November. Gestern Nachmittag fand ein Ministerrath statt, der sich mit der Bankfrage beschäftigte — Finanz⸗Minister Szell soll bei seiner gestrigzh Anwesenheit in Wien mit Freiherrn v. Pretis lediglich in n,, konferirt haben und kehrt heute nach Pest zurück. Der „Pest. Ll. konstatirt aus⸗ drücklich, daß die Angelegenheit, um derentwillen Herr von * 3 reiste, mit der Bankfrage in keinem Zusammen⸗
ange stehe.
— Bezüglich der Zollkonferenz, welche vor Kurzem in Wien tagte, wird ergänzend mitgetheilt, daß zwar eine prin⸗ zipielle Einigung erzielt wurde, aber bezüglich einzelner, und zwar nicht unwichtiger Punkte, Differenzen aufgetaucht sind, erhandlungen vorbehalten blieb. Ein Theil der Instruktionen wird jetzt textirt. Die Zollkommission wird den Entwurf in einigen Tagen verhan⸗ deln und dann die Konferenz fortsetzen. Die Verhandlungen mit den Vertretern Deutschlands werden, dem , ufolge, selbstverständlich erst nach Abschluß dieser Konferenzen
eginnen und es soll Graf Andrassy dieselben persönlich in Wien eröffnen. .
— Die in Trient 6 die des Hochverraths und der Störung der öffentlichen Ruhe Angeklagten geführte Unter⸗ suchung scheint nicht zum Abschluß gelangt zu sein, denn nach den neuesten Nachrichten haben in Roveredo und dem benachbarten Sacco we rg, und ile h gn en stattgefunden, die, wie dasselbe Blatt mittheilt, mit dieser UÜn⸗
pellationstage sind,
besprechen. h ö h = lautet nur so viel, daß die Lage der aus Bosnien Geflüchteten eine
uchung — ob mit Grund, ist noch unaufgeklärt — in
. gebracht werden.
— Zur Bankfrage erhält das „Fremdenbl.“ von vwer⸗ trauenswerther Seite“ folgende Mittheilung, welche das Blatt mit Rücksicht auf das allgemeine Interesse des darin berührten
Gegenstandes wiedergiebt, ohne jedoch seine Ansichten irgend⸗ ; — mit derselben zu identificiren. Die ;
; Zuschrift lautet: „In Finanzkreisen glaubt man, daß die Schwierigkeiten der egenwärtigen Situation nicht anders als durch ein Provisorium ke ligt werden können und giebt sich deshalb der Hoffnung bin, man werde hier, wie in Pest, zur Ueberzeugung gelangen, daß eine dualistische Bank weder von Seiten der Bankdirektion, noch von Seiten unseres Abgeordnetenhauses jemals gebilligt werden dürfte. Nachdem nun die dualistische Bank nicht durchführbar erscheint, andererseits aber die ungarische w im Hinblick auf die gegen⸗ wärtige Strömung nicht leicht nachgeben kann, jo wären alle Schwie rigkeiten nur 4 wenn man sich ganz einfach dazu ent ⸗ schließen würde, die Ausgleichsverhandlungen einstweilen zu ver tagen und das Verhältniß zu Ungarn auf zwei Jahre provisorisch im Status duo zu helassen. t . — 29. November. . T. B) (CVon einem Spezial⸗ korrespondenten. In parlamentarischen Kreisen ist man nicht gewillt, dem Dl nißeriln gegenüber eine solche Haltung ein⸗ zunehmen, welche dasselbe nöthigen würde, schon jetzt die Kabinetsfrage zu stellen. Die Majorität neigt sich dem andlungen
Wie der „Presse“ gemeldet Abgeordnetenkreisen bei allen Parteien große Da nur Mittwoch und Sonnabend Inter⸗ gewärtigt man von der äußersten Linken oder den Unabhängigen schon morgen eine Inter⸗ pellation. Die liberale Partei kam überein, vorläufig die Angelegenheit mit Ruhe zu erörtern, die Regierung nicht iso⸗ lirt zu lassen und die Frage derart auszutragen, daß alle Schritte im engsten Einvernehmen der Partei mit der Re⸗ gierung geschehen.
— In Angelegenheit der Petition welche bezüglich des verbotenen Fackelzuges zu Ehren des türki⸗ schen General ⸗Konsuls eingereicht wurde, stellte der Petitionsausschuß des , Abgeordnetenhauses fol⸗ genden Antrag: „Was die Klage der Petenten hinsichtlich des Verbots der von ihnen in Aussicht genommenen Demon⸗ stration betrifft, so findet der Ausschuß diese Angelegenheit durch die Behörden, welche in ihrem Wirkungskreise vorgingen, ordnungsgemäß erledigt und erachtet eine le ö Ver⸗ fügung angesichts des auf administrativem 36 Geschehenen nicht für nothwendig. Insofern aber die Petenten bitten, das Haus möge dahin wirken, daß sie den projektirten Fackelzug abhalten dürfen, ist der Ausschuß der Ansicht, daß die Petition — als ausschließlich eine 1 Verfügung erfordernd — dem Minister des Innern zugewiesen werden soll.“
— 29. November. (W. T. B.) Der Minister⸗Prä⸗ sident Tisza hat sich nach Gödöllö begeben und wird daselbst heute Abend vom Kaiser empfangen werden. — Für morgen ist eine Konferenz der liberalen Partei anbe—⸗ raumt worden. Wie verlautet, wird der Minister⸗Präsident in dieser Versammlung in Betreff der Bankfrage inter⸗ pellirt werden und erwartet man bezügliche Erklärungen von demselben.
Agram, 26. November. Ueber die Mission des Hofrathes Baron Krauß berichtet die „Pol. Korr.“:
Hofrath Baron Krauß, der vom Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten behufs Studiums der Lage der in Kroatien und Dalmatien befindlichen Flüchtlinge entsendet wurde, ist gestern hier angekommen und konferirte noch am selben Tage mit dem Chef der inneren Abtheilung der Grenzlandesverwaltung. Hofrath Baron Krauß ist mit dem heutigen Morgenzuge nach Wien zurückgekehrt, wird jedoch, sobald der Kommandirende, F3M. Freiherr v. Molli⸗ nary, von seinem Urlaube hier eintrifft, was für den 1. Dezember
Aufregung.
zu gewärtigen ist, neuerdings hierher kommen, um die in An⸗
gelegenheiten jener Flüchtlinge zu treffenden Maßnahmen zu Ueber die Mission des Freiherrn v. Krauß ver⸗ aller Beschreibung spottende ist, was jedoch zu gleichem Theile der Hülflosigkeit und der überaus niedrigen Kulturstufe der Rajah wie der Bodenbeschaffenheit, namentlich der dalmatinischen Gegenden, zu⸗ zuschreiben ist. Die Lage der in der kroatischen Militärgrenze be⸗ findlichen Flüchtlinge ist insoweit eine bessere, als diese doch schon in kulturell höher stehenden Landestheilen sich befinden und so auch in ausgebreiteterem Maße der Segnungen der Kultur theilhaftig wer⸗ den. Die Hauptaufgabe des Freiherrn v. Krauß bestand darin, jene Mittel und Wege anzugeben, wie mit Berücksichtigung der Bodenkultur oder anderen Umstände den in den einzelnen Gegenden befindlichen Flüchtlingen — natürlich unter vollster Berückfichtigung der Staatsfinanzen — am wirksamsten geholfen werden könnte und wie es möglich wäre, jene auf der untersten Stufe der Kultur befindlichen Leute der Civilisa⸗ ton zu gewinnen. Aus diesen Rücksichten dürfte es vor allen Din— gen geboten sein, betreffs der bisher nicht geregelten Sustentations⸗ gewãhrung einen von dem bisherigen abweichenden Modus zu finden, udd dürfte wahrscheinlich in Zukunft dieselbe nicht mehr nach Köpfen,
sondern, nach Maßgabe der Umstände und der Anzahl der Angehö—=
rigen einer Famili⸗, nach Familien verabfolgt werden. Eine andere 5. ist die des Schulbesuches der Kinder dieser Flüchtlinge, die isher selbstverständlich gar keinen Unterricht genossen.
Schweiz. Luzern, 28. November. (N. Zürch. Ztg.) Der Große Rath beschloß beinahe mit Einstimmigkeit die Einzahlung der Gotthardsubvention nach dem Vorschlage des Regierungsrathes.
Großbritannien und Irland. London, 28. No⸗ ber. (Engl. Korr.) Der frühere Unterrichts⸗-Minister For ster
ist zum Rektor der Universität Aberdeen und zum
Ehrenbürger der Stadt ernannt worden. — Amtlichen Aus⸗
weisen zufolge hat sich während des letzten Jahres der Be⸗
1 13 ö , ö. 4. um ungefähr roz. gehoben. So weit sich bis jetzt übersehen läßt, 8 der . in den Provinzen ähnlich arr. . Gesammtzahl der Freiwilligen wird gegenwärtig auf nahezu 180,000 Mann i haßt Indien. (A. A. 9 Den neuesten Berichten aus Bombay zufolge gestalten sich die Aussichten auf eine Abwen⸗ Dung des brohenden , . immer düsterer. Die wahr⸗ scheinliche Ausdehnung des Rothstandes kann vor Ende De⸗ zember kaum genau Land kennen, hegen ernste , Es sind indeß bereits Nothbauten thätig im Gange und eine wirkliche 8
droht bis jetzt nicht. Aus Madras lauten jdie Berichte auch
stgestellt werden, aber Leute, die das
ünstig. In Mysore und anderen britischen
nicht sehr Distri nd ebenfalls zu Wahr⸗
trikten gehört großer Not scheinlichkeiten.
Frankreich. Paris, 258. November. Heute war der Ministerrath unter dem Vorsitz des Marschall⸗Präsidenten versammelt, um sich über die . betreffs des Kultus⸗ budgets und der Begräbnisse schlüssig zu machen. — Der Ausschuß für die Vorlage des Ministers des In⸗ nern erhielt heute Mittheilung von den Beschlüssen des Ka⸗ binets. Die Minister Dufaure, Marcere und Berthaut er⸗ schienen alsdann vor dem Ausschusse und der Minister⸗Präsi⸗ dent erklärte, der, Köln. Ztg.“ zufolge, die Vorlage wegen der Begräbnißfeier in Betreff der 5 sei gemacht worden, um der Unklarheit ein Ende zu machen. Diese Vorlage sei jedoch keineswegs das letzte Wort, sie verletze die Gewissens⸗ freiheit nicht, aber man könne auch eine andere Vorlage machen, wenn das gerathen erscheine. Hr. Dufaure deutete an, man könne etwa allen Mitgliedern der Ehren— legion gleiche militärische Ehre an dem Ort erweisen, wo die Leiche niedergesetzt sei, im Sterbehause, in der Kirche oder auf dem Kirchhof; in diesem Falle würden die Truppen dem Leichenzug aber nicht das Geleit geben. Auf Brissons An⸗ frage äußerte er, daß mit dem Dekrete vom Messidor oder mit dem neuen Gesetz er die militärischen Ehren den Militärs, die ohne Hinzuziehung der Geistlichkeit beerdigt werden, nicht bewilligen werde. Der Minister fügte hinzu, bei der von Hrn. Dufaure angedeuteten Vereinbarung werden die Ehren zwar Jedermann zugestanden, aber mit mehr Pomp bei kirch⸗ lichen Beerdigungen. Der Kriegs⸗Minister ist nach wie vor der Ansicht, daß zur Bewahrung und Hebung der Tapferkeit der Armee es 6 sei, daß sie gläubig sei. Der Ausschuß vertagte seine Beschlußfassung bis morgen; dem „Temps“ zu⸗ folge hofft man aber, daß man dem Konflikt werde aus⸗ weichen können. Dem Vernehmen nach wollen die französischen Bischöfe Protest erheben, falls die Maßregeln von Ducros in 2 wegen der bürgerlichen Begräbnisse beseitigt werden sollten.
— Wie von verschiedenen Seiten und namentlich auch vom Temps“ gemeldet wird, hat das ganze Ministerium im Verfolg der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses seine Demis sion gegeben, der Marschall⸗Präsident aber diese nicht angenommen, da er vor dem Schlusse der Budgetver⸗ handlungen sehr ungern auf eine Veränderung seines Kabinets eingehen möchte. Um zunächst in der dringendsten Streitfrage Rath zu schaffen, hätte der Marschall sodann zu dem Ver⸗ mittelungsvorschlage seine Zustimmung gegeben, welchen Herr Dufaure heute in dem Ausschusse für die militärischen Ehren vorgebracht hat.
— 29. November. (W. T. B.) Wie aus parlamenta⸗ rischen Kreisen mitgetheilt wird, hat sich das Ministerium schlüssig gemacht, jedenfalls bis zur Erledigung des Budgets in beiden Kammern im Amte zu bleiben und erst dann en Entlassung einzureichen. Auch von Seiten der Linken selbst soll man bemüht sein, einer Ministerkrisis in diesem Augen⸗ blicke möglichst vorzubeugen.
Spanien. Madrid, 27. November. (Ag. Hav.) Msgr. Simeoni und die Bischöfe von S. Juan de Compostella und Gerona haben dem Minister⸗Präsidenten Canovas del Castillo ihre Glückwünsche für seine Rede zu Gunsten der religiösen Toleranz zugehen lassen.
— Ein Madrider Telegramm der „Times“ meldet, der Marquis von San Carlos werde demnächst im spanischen Kongresse einen Gesetzentwurf für die Abschaffung der Stierkämpfe einbringen.
Italien. Rom, 26. November. (Ital. Nachr.) Auf den Vorschlag der Wahlprüfungskommission hat die Depu⸗ tirtenkam mer 2ls nicht angefochtene Wahlen genehmigt. — In Folge der Erhebung Crispi's auf den Präsidenten⸗ smitß der Kammer haben einige fortschrittliche Journale ge⸗ meldet, daß sich die Mehrheit vereinigen müsse, um einen neuen parlamentarischen Führer an der Stelle Crispi's zu erwählen. Das „Diritto“ bekämpft diese Idee, einen Führer der, Mehrheit zu erwählen und unter Bezugnahme auf mehrere politische Schriftsteller und die Gebräuche auswärtiger Parla—⸗ mente beweist es, daß das natürliche Haupt der Mehrheit der Konseilspräsident und kein Anderer sein müsse. Das „Diritto“ schließt so: „Es giebt keinen Zwischenweg. Entweder schließt man das Ministerium von der Kammer aus, oder man erkennt ihm das Recht und die Pflicht zu, die Mehrheit zu leiten. Außerhalb dieses Systems, das der gesundesten Praxis des konstitutionellen Lebens entspricht, sehen wir nur Unbe⸗ stimmtheit und Widersinn, die der Geschlossenheit und Soli⸗ dität der Partei green Schaden bereiten würden. Die Mehr⸗ heit, welche die Nation erwählt hat, um die im Programm von Stradella versprochenen Reformen zu bewirken, kann kein anderes Haupt haben als den Mann, der dies Programm verkündigte und das Ministerium vertritt, dem die Insleben⸗ führung und Anwendung desselben anvertraut ist.“
— 29. November. (W. T. B.) Der Marquis von Salis burn ist hier eingetroffen.
Türkei. Kon stantinopel, 29. November. (W. T. B.) Die Bevollmächtigten Frankreichs zur Konferenz, Graf Chaudordy und Graf Bourgoing sind heute hier ein⸗ getroffen. .
era, 29. November. (W. T. B.) Gutem Vernehmen nach ist eine Ministerkrisis ausgebrochen, indem der Groß⸗ vezier aus prinzipiellen Gründen seine Zuftimmung zu dem en erte, Midhat Paschas verweigert und auf die Entscheidung des Sultans provozirt hat.
Rumänien. Bukarest, 21. November. (A. 3) Auch der Senat hat heute dem Fürsten Karl seine Thron⸗ adresse durch eine Deputation überreicht, welche von dem Metropoliten als Senats⸗Präsidenten geführt wurde. Die Adresse lautet übersetzt:
Hoheit! Indem der Senat dem Rufe der Regierung Deiner Hoheit gefolgt ist und sich beeilte, sich um den Thron zu versammeln, erfüllt es uns mit lebhafter Genugthuung zu hören, daß unsere aus⸗ wärtigen Beziehungen die günstigsten sind. Der Senat erkennt mit Dank, daß die Regierung Deiner. Hoheit, im Angesicht der n Ereignisse, welch: sich rings um uns abspielen, beharrlich ihre neutrale Stellung aufrechterhalten hat, in Ucbereinstimmung mit dem Willen des Landes, welcher ich durch die Stimme der nationalen Vertretung kundgegeben. Die
eutralität ist in den Traditionen dieses Landes. Im Angesicht der Gefahr haben die Rumänen ihre Uneinigkeit vergessen und schaaren sich wie ein Mann um den Thron des Landes. Der Senat hat das Vertrauen, daß durch die Vaterlandsliebe der Söhne Rumä⸗ niens und durch den Schutz der hohen garantirenden Mächte unsere Rechte und unser Territorium respektirt und unan⸗
getastet bleiben werden. Sei überzeugt, Allerhöchster Herr. daß die rumãnische Nation ihre Pflicht zu erfüllen wissen und sich würdig jeigen wird der politischen Stellung, welche ihr durch den Vertrag von Paris gegeben wurde, der unsere alten Rechte anerkannte. Die Einberufung der geseßgebenden Körper unter den gegenwärtigen Umständen wird den natürlichen Erfolg haben, daß, in allen politischen Akten, welche die Umstände bedingen, die Regierung Deiner Hoheit Kraft in der Mitwirkung der gese gebenden Körper finden wird. Da der Senat die Wichtigkeit der Gesetzes⸗ vorlagen, die in der Thronrede Deiner Hoheit angekündigt werden, würdigt, so wird er denselben die ernsteste Aufmerksamkeit zuwenden, dieselben mit Ueberlegung prüfen und keine Zeit verlieren, um die skonomischen und administrativen Interessen des Landes zu wahren. Der Senat erfüllt auch seine Pflicht, indem er seine Gefühle tiefster Ergebenheit und Ehrfurcht ausdrückt Es lebe Deine Hoheit! Es lebe Ihre Lobeit die Fürstin! Es lebe Rumänien!“
Der Fürst Karl antwortete:
Allerheiligster Vater! Meine Herren Senatoren! Vor Allem danke Ich dem Senat für die Gefühle der Ergebenheit, welche der⸗ selbe der Fürstin und Mir ausspricht. Noch niemals haben sich die gesetzgebenden Körper in einem ernsteren Augenblicke versammelt. Ich habe noch das volle Vertrauen, daß die vollständige Harmonie zwischen denselben und Meiner Regierung, sowie unsere korrekte Haltung, welche von Europa gebilligt wird. uns helfen werden, aus diesen Schwierigkeiten herauszukommen. Mit vollster Genugthuung empfange Ich die Versicherung des Senats, daß derselbe im Einver⸗ ständniß mit Meiner Regierung an allen Akten mitwirken wird, welche die nationale Vertretung für gut finden wird um an unserer nationalen Politik festzuhalten, welche sich auf die Achtung vor der Integrität und vor den Rechten des Landes stützt. Seien Sie sicher, daz Ich stets da sein werde, wo es die Interessen der Nation erheischen!
Galatz, 20. November. Man schreibt der „Pol. Korr.“ von hier:
Seit dem 18. d. M. hat die längs der Donau aufgestellte rumänische Armee eine allgemeine Bewegung in der Richtung gegen die russische Grenze vollzogen. Selbst die in der kleinen Wallachei dis⸗ lozirte Divisien hat Befehl bekommen, nach Jassy zu marschiren. ... Der Kriegs⸗Minister rüstet nach wie vor mit Aufgebot aller Kräfte. Von den im Auslande gekauften 700900 Gewehren sind bereits 40,000 Stück über Rußland in Jassy eingelangt. Dieselben sollen unter den Bataillonen der Territorialarmee vertheilt werden. Die Bespannung der Artillerie ist komplet vorhanden. In den letzten Tagen hat man 1800 Pferde zur Kompletirung der Kavallerie ange⸗ kauft. Die Laffettirung von 118 Geschützen wird betrieben. Zerleg⸗ bare Holzbaracken werden hier und in Krajowa gebaut und mit der Anfertigung von Winterkleidern sind in allen Werkstätten des Aerars tausende ven Händen noch immer beschäftigt. Proviant ist für eine Armee von 90,009 Mann für vier Monate vorhanden.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 28. Novem— ber. (St. Pet. Herold. Die Abreise Sr. Kaiserlichen Hoheit des Ober-Kommandirenden ist aufs Neue verschoben worden. — Die für die Corps der aktiven Süd⸗ Armee ernannten Stabs⸗Chefs haben sich nach den „St. Pet. Wed.“ schon größtentheils an ihre Bestimmungsorte, die Hauptpunkte der Truppenkonzentration, begeben, als nach Kijew, Kamenez⸗-Podolsk und Odessa.
Kischeneff, 24. November. Die „Pol. Korr.“ meldet von hier: Der Aufmarsch der Armee ist im vollen Zuge. Von den sechs Armee⸗-Corps befinden sich bereits vier in voll⸗ ständiger Aufmarschdislozirung. Dieselben haben eine solche Aufstellung, daß sie vom Pruth bis Akkerman in einem Halb⸗ kreise sich befinden. Die Avantgarde besteht aus drei Di⸗ visionen des siebenten und einer Division des neunten Amee— Corps. Gleich nach Ankunft des Oberst-⸗-Kommandirenden werden jene Stabsoffiziere nominirt werden, welche den ru⸗ mänischen Divisions⸗Kommandanten zugetheilt werden sollen. Wie es heißt, wird zum rumänischen Vertreter im russischen Hauptquartiere General Floresco ernannt werden. Die vor ungefähr 15 Jahren aufgelösten Azowschen Kosacken haben das Anerbieten gestellt, noch ein Freiwilligen⸗Regiment auszurüsten, was auch von der Regierung angenommen worden ist. Es verlautet mit Bestimmtheit, daß die Mobilisirung der drei übrigen Militärbezirke im europäischen Rußland gleich⸗ falls bevorstehe. Der darauf bezügliche Kaiserliche Ukas soll Anfangs Dezember erscheinen. Der Großfürst⸗Ober⸗Komman— dant wird hier am 2. Dezember erwartet und soll schon an 6. Dezember die Inspizirung sämmtlicher Truppen an der Grenze beginnen. Großfürst Konstantin Nikolajewitsch wird zur Besichtigung der Befestigungen in Nikolajeff erwartet. Von da wird er sich nach Eupatoria, Inkerman, Sebastopol, Berd⸗ jansk, Kertsch⸗Jenikale und Sudak begeben. Es ist die Rede davon, daß der Großfürst⸗Admiral den Oberbefehl über die Flotte im Schwarzen Meere übernehmen und sich während des bevorstehenden Krieges im Süden aufhalten werde.
Anterika. Rew⸗York, 29. November. (W. T. B.) Die öffentliche Ruhe in Südkarolina ist bis jetzt zwar nicht gestört, indeß sind die zur Legislative gewählten demokra⸗ tischen Abgeordneten mit zwei republikanischen Abgeordneten in einem öffentlichen Lokale in Kolumbia zusammengetreten, haben sich als legale Legislative konstituirt und verlangen als solche anerkannt zu werden.
— Der Befehl des Präsidenten an den Kriegs⸗ Minister lautet nach den Times“: „Sir — Mr. Cham⸗ berlain ist jetzt Gouverneur von Süd⸗Carolina ohne Zweifel und bleibt es, bis der neue Gouverneur gesetzlich proklamirt worden. Der Regierung ist Hülfe mit den Vereinigten Staaten⸗ Truppen abverlangt worden, um die republikanische Regierung in jenem Staate gegen einen die Staatsbehörden zu mächtigen Widerstand be ,,,, Sie sind angewiesen, Gouver⸗ neur Chamberlain gegen Gewaltthaten zu unterstützen, bis Sie andere Befehle von mir empfangen. Grant, Präsident.“
— Der „Times“ wird unterm 26. d. M. aus Phila⸗ delphia telegraphirt: „Mr. Hendricks und Mr. Tilden aben mit andern demokratischen Führern in New⸗York Kan⸗ erenzen gehalten. Das Resultat derselben scheint die An⸗ nahme zu sein, daß die drei Südstaaten ihre Stimmen für Hayes abgegeben haben, aber daß der Kongreß dieselben als betrügerische verwerfen werde. Die demokratischen Führer bauen demnach auf die demokratische Majorität im Repräsen⸗ tantenhause für die Herbeiführung der Installirung von Mr. Tilden. Es hat sich eine sehr wichtige neue Phase in der Streitfrage entwickelt. Oregon wählte drei republikanische Wahlmänner, von denen einer, Namens Watt, unwählbar ist, weil er das Amt eines Bostmeisters bekleidet. Gouverneur Grove, ein Demokrat, weigert sich, Watts auf Grund seiner Unwählbarkeit ein Certifikat auszu⸗ stellen, will aber eins Coghtan, dem demokratischen Wahlmann mit der größten Stimmenzahl, ausstellen. Dieses Verfahren iebt, wenn es aufrecht erhalten wird, Mr. Tilden das er⸗ orderliche fehlende Votum. Die Republikaner wollen beim höchsten Gerichtshof von Oregon einen n eff (iujnne- tion erwirken. Die Mitglieder des republikanischen Aus⸗ schusses, welche die Stimmenzählung in Luisiana überwachen.