1877 / 29 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Feb 1877 18:00:01 GMT) scan diff

daß die vorläufige Zurückstellung der dort erwähnten Militärpflichtigen nur dann als zulassig bezeichnet werden kann, wenn diese sich in der Vorbereitung zu einem bestimmten Lebensberuf befinden, und daß dieselbe nicht Anwendung finden darf, wenn in ihrer allgemeinen Ausbildung zurückgeblieben Militärpflichtige sich behufs Behebung dieses Mangels durch Gymnasial⸗ oder anderen Unterricht fortbilden. wollen, um später die Prüfung zum einjährig⸗freiwilligen Dienst ab⸗ zulegen. :

Auf die Anfrage der Kommissarien des Hauses der Abgeordneten: „Das sogenannte Su bmissionsverfahren ist in neuerer Zeit mehrfach, auch von anscheinend berufener Stelle her, förmlich als erhebliche Mitursache des behaupteten Verfalls der deutschen Industrie angeklagt worden. Wie ver⸗ hält sich die Staatsregierung dieser Anklage gegenüber? Er⸗ scheint es etwa angezeigt, den Behörden noch mehr, wie bis⸗ her, die Auswahl unter den Bietern nach der Leistungsfähig⸗ kei, das beschränkte Submissionsverfahren, die freihän⸗ dige Verdingung zu empfehlen?“ ist Seitens der Vertreter der Staatsregierung folgende Antwort ertheilt worden: Die Klage, daß das Submissionsverfahren einem Verfall der deutfchen Industrie zur Mitursache diene, ist bei dem Herrn Handels-Minister nicht angebracht worden. Auch möchte die neuerdings den Behörden gewährte Befugniß, in weiterem Umfange, als bisher ein beschränktes Sübmissionsverfahren (zu welchem nur besonders zuverlässige Bauhandwerker zuge⸗ zogen werden) oder freihändige Verdingung eintreten zu lassen, bel verständiger Handhabung dieser Ermächtigung dem Be⸗ dürfniß genügen. Es ist nicht außer Acht zu lassen, wie auch eine zu weit gehende Freiheit auf diesem Gebiete zu Miß⸗ bräuchen oder wenigstens zu einem Verdacht des Mißbrauchs führen kann. Die Uebernahme der den Provinzial- und sonstigen Kommunalverbänden durch die 86. 4 Nr. 1 sowie 18ff. des Dotationsgesetzes vom 8. Juli 1875 über⸗ tragenen bisher staatlichen Funktionen Fürsorge für den Neubau von chaufsirten Wegen und Unterstützung des Gemeinde- und Kreiswegebaues, Verwaltung und Unter⸗ haltung der Staatschausseen, sowie technische Mitwirkung bei fonstigen Chausseebauten, hat nach einer dem Abgeordneten⸗ haufe zugegangenen Mittheilung der Staatsregierung folgenden Verlauf genommen. Mit dem 1. Januar 1876 sind diese Funktionen von den Provinzialverbaͤnden von 9. Hannover und (2) Schleswig-Holstein, (3) dem Kommung verbande des Regierungsbezirks Kassel und (4) dem Stadtkreise Frank⸗ furt a. M. übernommen. Am 1. Juli 1876 hat die Ueber⸗ nahme Seitens (5) des Kommunal verbandes des Regierungs⸗ bezirks Wiesbaden, am 1. Januar 1877 Seitens der Provinzialverbände von (6) Preußen, () Brandenburg, (8) Westfalen und (9) des Stadtkreises Berlin stattgefunden. Zum 1. April 1877 ist Niese Uebernahme von den zrovinzialverbänden von (10) Sachsen und (11) Rheinprovinz in Aussicht genommen. In den Provinzen (12) Pommern, (13) Posen und (14) Schlesien sowie in dem (15) Landes—⸗ kommunalverbande der Hohenzollernschen Lande, wird dagegen die Uebernahme nicht vor dem in dem 8. 235 des Dotations— gesetzes festgesetzten Endtermine, dem 1. Januar 1878 erfolgen. Soweit bei Aufstellung des Etats der Bauverwaltung für I877 78 sich mit Sicherheit hat übersehen lassen, welche Beamtenstellen in Folge der vorgedachten Abgabe der Staats⸗ chausseen ꝛc. entbehrlich werden, sind die bezüglichen Positionen an Besoldungen, Wohnungsgeldzuschüssen, andern persönlichen Ausgaben und Dienstaufwandsentschädigungen abgesetzt. In dem Maße, wie die Verhältnisse es gestatten, wird mit Ein⸗ ziehung entbehrlicher Stellen weiter vorgegangen und dies durch den künftigen Etat ersichtlich gemacht werden.

Bei Gelegenheit der Erörterung eines neueren Spezial⸗ falles ist zur Erwägung gekommen, ob nicht der in verschiedenen älteren Verfügungen ausgesprochene Grundsatz, daß bei der Berechnung des Stempels für Adjudikations⸗ Bescheid!e von dem Werthe mitübernommener Realverbind⸗ lichkeiten (wie Ausgedinge oder Altentheile ꝛc.) ein Stempel nicht zu erheben sei, außugeben sein möchte. Im Einver— ständniß mit dem Justiz-Minister ist diese Frage vom Finanz⸗ Minister bejaht, und beschlossen worden, anzuerkennen, daß die von dem Adjudikatar Übernommenen Realverbindlichkeiten, wie Altentheile ꝛc, einen Theil des Gebots darstellen, auf welches der Zuschlag ertheilt wird (8. 5. g. des Stempelgesetzes), und daß dieselben deshalb nach den allgemeinen, für Kauf⸗ verträge geltenden Regeln, auf welche auch die Tarifposition „Adjudikations-Bescheide“ verweist, in ihrem Kapitalwerthe dem stempelpflichtigen Preise (Meistgebote) hinzuzurechnen beziehungsweife selbst als Meistgebot anzusehen sind, wenn das Messtgebot lediglich in der Uebernahme solcher Verbind— lichkeiten bestehen sollte.

Der Kommunal-Landtag der Kurmark fuhr in seiner 4. Plenarversammlung am 29. d. Mts., zu welcher nur noch eine neue Sache von einem seiner Institute eingegangen war, mit der Beraäthung der von seinen Ausschüssen einge— langten Gutachten fort. Aus den erledigten Sachen ist her— vorzuheben, daß nach dem Berichte der ständischen Deputirten bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden Ende 1876 die auf der Kurmark lastende Kriegsschuld noch 4,160,511 sl⸗ betrug, nachdem im letzten Jahre, 8414605 c getilgt wor⸗ den sind, und daß die Kurmärkische Landarmen-Direktion, welche mit dem Uebergange des Landarmenwesens auf die Provinz vermuthlich am 1. Januar 18738 dem Ende ihrer Wirksamkeit entgegensieht, seit dem 1. Juli 1828, nachdem die Verwaltung des Landarmenwesens der Kurmark den Ständen zurückgegeben war, besteht, also auf eine nahezu fünfzigjährige Wirksamkeit wird zurückblicken können.

Aus den in der fünften Plenarsitzung am 1. Februar zur Verhandlung gelangten Sachen ist der Bericht der Spezial⸗ Kommission über die Ausführung des §. 128 der Provinzial⸗ ordnung in Bezug auf das Landarmenwesen hervorzuheben. Die zwischen dem Provinzial- und den zwei Kommunalver⸗ bänden der Provinz über ein Aufgehen derselben in einen gemeinsamen Landarmenverband angeknüpften Verhandlungen begegnen dem Widerstande der reicher ausgestatteten Verbände der Kurmark und Niederlausitz. Klargestellt ist bereits jetzt, daß der 5. 128 nur äußersten Falls eine Vereinigung in der Verwaltung der Landarmenverbände, keines⸗ wegs aber eine Verschmelzung dieser drei Verbände verlangt. Klargestellt ist auch, daß der 5. 128 die Uebertragung des Landarmenwesens auf die Provinz nicht einmal ermöglicht, weil er drei anderweit in der Provinz bestehende Landarmenverbände, welche, nicht kommunalstän⸗ dische sind, auch in der Verwaltung gesondert bestehen läßt und deshalb die Möglichkeit versagt, die Landarmensteuer als eine Provinzialsteuer erheben. Treffend illustrirt wird

dieses Hemmniß durch das Beispiel der Provinz Pommern, welche, obwohl ihre beiden Kommunal ⸗Landarmenverbände die Vereinigung zu einem Provinzial⸗Landarmenverbande er⸗ streben, zu einem solchen nicht gelangen kann, weil einzelne Theile der Provinz dem Kurmãärkischen Landarmenverbande angehören, welcher sich auf desfallsige Vorlage mit der Ent⸗ lassung dieser Theile erst hat einverstanden erklären müssen. Der einstimmige Beschluß des Landtages legt alle diese Schwierigkeiten und die Unausführbarkeit der Vereinigung der Verwaltung der drei kommunalständischen Verbände allein bei deren oft widerstreitenden Interessen dem Provinzial⸗ Landtage klar, und äußert sich nur eventuell über den Maß⸗ stab eines Ausgleiches unter den drei Verbänden für den Fall ihrer Vereinigung. Ebenso bewilligte der Landtag einen letzten Beitrag von 20,500 S6 für die dadurch gesicherte Vollendung des Baues des Marienberg⸗Denkmals bei Brandenburg, in der Hoffnung, daß nunmehr auch die Munificenz des Stgates die vollen Kosten des bildlichen Schmuckes des in jeder Weise gelungenen Denkmals bewilligen und zu dem Ende die in liberalster Weise zugesagte Subvention von 40,000 auf 66,000 M erhöhen werde.

Se. Majestät der König haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 8. d. M. der von dem Provinzigl- Landtage der Provinz Schlesien vollzogenen Wahl des Landschaftsdirektors von Uthmann auf Sber⸗Mahliau zum Landeshauptmann der Provinz Schlesien auf eine sechsjährige Amtsdauer die Bestätigung ertheilt.

Dampf⸗Kanonenboote „Scorpion“ und „Tiger“ sind aus der Liste der Kriegsfahrzeuge gestrichen worden.

Württemberg. Stuttgart, 1. Februar. Der „Staats⸗ Anz. f. W.“ meldet: „Die Beisetzung der irdischen Ueber⸗ reste Sr. Königlichen Hoheit des Herzogs Wilhelm Eugen von Württemberg ist . Abends 7 Uhr in der Gruf unter der Königlichen Schloßkapelle dahier mit den dem hohen Stande des Verewigten entsprechenden Feierlichkeiten vollzogen worden.“ Der Herzog und die Frau Herzogin Nikolaus von Württemberg sind heute hier angekommen. Der Prinz von Schleswig-Holstein-Glücksburg und der Erbprinz Georg und der Prinz Otto von Schaumburg— Lippe sind heute von hier wieder abgereist.

Baden. Karlsruhe, 30. Januar. Wie das „Frkf. J.“ mittheilt, ist der evangelische Ober⸗-Kirchenrath dem Be— schlusse der letzten Generalsynode über eine ruhige und wür⸗ digere Sonntagsfeier dadurch näher getreten, daß er eine Verfügung an die kirchlichen Gemeindevertetungen des Landes gerichtet hat, diejenigen Mißstände namhaft zu machen, durch welche die Sonntagsfeier nachweislich beeinträchtigt würde. Der General⸗-Synodalbeschluß befürwortet eine Einschränkung der Feldarbeit und der Vergnügungssucht, sowie der Ausbeu⸗ tung des Sonntags durch Einzelne, sei es durch Arbeits— leistungen auf Bureaus oder durch Ausübung des öffentlichen Verkehrs auf Eisenbahnen.

Hessen. Darmstadt, 31. Januar. Die Regierung hat der Zweiten Kammer einen Gesetzent wurf zugehen assen, wonach schon für die Zeit bis zur Einführung der neuen Justizgesetz! die Zuständigkeit der Bezirksgerichte beschränkt, diese letzteren insbesondere von der Aburtheilung der unerheblichen Beleidigungs- und ähnlicher Vergehen durch Verweisung dieser letzteren an die Untergerichte entbunden werden follen. Abg. Kugler hat zwei Interpellationen in der Zweiten Kammer eingebracht, die erste betrifft die Stellung der Regierung zu der von Preußen in Aussicht ge⸗ nommenen Main Kanalisation, insbesondere die Frage, ob die Regierung Vorsorge treffen will, daß die Kanalisation nicht blos von Mainz bis Frankfurt, sondern auch von Frankfurt bis Offenbach ausgeführt werde; die andere Frage betrifft die endliche Ausführung der direkten Verbindung der Offen⸗ bach- Frankfurter Bahn mit der Main -⸗-Neckarbahn bei Sachsenhausen. Die Abgg. Heinzerling, Königer und Hirschhorn haben in der Zweiten Kammer eine Interpellation eingebracht, dahin gehend: „I) Ist Aussicht dafür vorhanden, daß das Verhältniß bezüglich der Verwaltung der freiwil⸗ ligen Gerichtsbarkeit bis zur Einführung der Reichs⸗ justizgesetze durch das Reich, etwa durch Einführung einer Reichsnotariatsordnung, geregelt wird? 2) Im Falle der Verneinung dieser Frage welche Einrichtung gedenkt die Großherzogliche Regierung in der fraglichen Richtung zu tref⸗ fen; beabsichtigt dieselbe insbesondere die Einführung des No⸗ tariats auch in den rechtsrheinischen Provinzen?!“ Die Abgg. von Rabenau und Schröder beantragen, die Regierung zu er⸗ fuchen, dahin wirken zu wollen, daß das von den Eisenbahn— verwaltungen adoptirte sog. Dresdener Eisenbahn⸗ Frachtsfystem nur nach vorherigem Gehör auch der Vertreter der Frachtgeber über alle einschlagenden Fragen zur desiniti⸗ ven Einführung gelangen könne.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 1. Fe⸗ bruar. (Dr. J) Am 27. und 30. vor. Mts. haben in Jena Kom missare der Regierungen von Weimar, Altenburg, Meiningen, Coburg-Gotha, beiden Schwarzburg und beiden Reuß (getagt, um über die Auflösung des Ober⸗ Appellationsgerichts und Errichtung eines gemein⸗ schaftlichen Ober-Landesgerichtes daselbst zu berathen. Anhalt, das bisher zur Gerichtsgemeinschaft der thüringischen Staaten gehörte, ist ausgeschieden. Das Er⸗ gebniß der Konferenz ist noch nicht bekannt; dasselbe dürfte sich im Wesentlichen nur auf Details der inneren Organi—⸗ sation erstrecken, da in Bezug auf die Grundfrage eine Ver⸗ einbarung schon früher erzielt worden ist. Die Mittel für den Bau eines Gebäudes für das Ober-Landesgericht sind bereits mit 806,000 S in den sachsen⸗-weimarischen Etat eingestellt.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Gotha, 2. Februar. Vom gemeinschaftlichen Landtag. der beiden Herzogthümer

Die

Coburg und Gotha ist heute einstimmig der von der diesseiti⸗

gen Staatsregierung mit den Regierungen von Sachsen⸗ Weimar, Meiningen, Altenburg, Schwarzburg⸗Sondershausen und Reuß älterer wie jüngerer Linie wegen gemeinschaftlicher Strafanstalten abgeschlossene Vertrag d. d. Arnstadt, 28. Ok⸗ tober 1876 genehmigt worden.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 1. Februar. Wie das „Fremdenbl.“ mittheilt, hat die heutige gemeinsame Mi⸗ nisterkonferenz mit den maßgebenden Männern der Bank beim Minister⸗Präsidenten Fürsten Auersperg von 1 bis 5 Uhr Nachmittags gedauert. Morgen findet wieder eine Kon⸗ ferenz statt. Allem Anscheine nach bleiben die ungarischen

Minister auch Sonnabend noch hier. Diese fortgesetzten Ne⸗ gotiationen seien geeignet, sagt das genannte Blatt, die Hoffnung, daß es zu einer Verständigung zwischen den drei Kompaciscenten kommen werde, wach zu erhalten. Es sei eine Basis für die weiteren Ver⸗ die jetzt mit steter Theilnahme der Bankdignitäre ortgesetzt werden sollen, gefunden werden. Der vorliegende Antrag strebe ein Defin it ivum an, von einem Provisorium sei absolut nicht die Rede. Jetzt müßten die Verhandlungen entweder zu einer vollständigen Einigung führen oder völlig scheitern. Das Projekt, über welches augenblicklich ver⸗ handelt wird, skizzirt das N. W. Tgbl.“ in Folgendem: Die Bank- und Roteneinheit bleibt völlig gewahrt. Wir bekom⸗ men eine „österreichisch⸗ungarische“ Notenbank, der Desterreich und Ungarn ein zehnjähriges Privilegium ertheilen. Die Noten⸗ kontingentirung wird auf Basis des blos buchmäßig getheilten Baarschatzes, Und zwar, wie wir hören, im Verhältniß von 25: 75 prinzipiell ausgesprochen. Die Pester Direktion ist je⸗ doch berechtigt, etwaige Ueberschüsse der Wiener Direktion zur Verfügung zu stellen. Die beiden Direktionen mit je einem vom Kaiser ernannten Vize⸗Gouverneur an der Spitze haben keine besonders große Selbständigkeit, denn der Zinsfuß ebenso wie die ganze Bankpolitik sollen vom Kontrolausschuß bestimmt wer⸗ den. Ueber die Zusammenstellung dieses Centralausschusses herrschen noch Differenzen. Die Nationalbank will denselben frei von der Generalversammlung gewählt wissen und concedirt höchstens, daß unter den Gewählten vier ungarische Staatsbürger sein sollen; die ungarische Regierung hingegen beansprucht, wenigstens zwei Mitglieder des Ausschusses zu ernennen und außerdem einen fünfgliederigen Aufsichtsrath zu bestellen, von dessen Mitgliedern zwei Ungarn sein sollen. Diefe Differenz bildet eine sehr große Schwierigkeit, durfte aber schließlich auch überwunden werden. Der von der ungarischen Regierung zu exnennende Kommissar wird ledig⸗ lich nur die Kontrole über das Gebahren der Pester Direktion auszuüben haben. Die Vermehrung der Filialen ist ebenfalls der Entscheidung des Centralausschusses vorbehalten. Selbst— verständlich sollen alle Noten neu gedruckt werden.

Prag, 1. Februar. Die altezechische Kandidaten⸗ liste für die bevorstehenden Reichsrathswahlen wurde heute veröffentlicht. Fast durchwegs werden die früheren Ab⸗ geordneten kandidirt. Wegen der jüngsten Excesse an der Üniversität gegen Professor Woltmann wurde ein Hörer der Philosophie für zwei und ein zweiter für ein Semester von der hiesigen Hochschule relegirt. Zwei Juristen und zwei Philosophen erhielten Rügen vor dem akademischen Senate.

Niederlande. Amster dam, 31. Januar. (Leipz. Ztg.) Wie aus dem Haag mitgetheilt wird, liegt dem Staatsrath ein Gesetzentwurf, betreffend die Regelung des läte⸗ rarischen Eigenthums zur Vorberathung vor. In dem⸗ selben Stadium befindet sich der von dem Minister Heemskerk ausgearbeitete Entwurf eines neuen Wahlgesetzes. Es ist die Absicht der Regierung, diese beiden Entwürfe möglichst bald an die Generalstaaten gelangen zu lassen. Die von der Regierung vor einigen Wochen neu eingesetzte und aus fünf Mitgliedern gebildete permanente militärische Eifenbahnkommission, deren Präsidium dem vorigen Kriegs-Minister Klerck übertragen ist, soll, wie jetzt ein Be⸗ schluß des Königs weiter bestimmt, in der Regel aus acht Mitgliedern zusammengesetzt sein. Dem Vernehmen nach wer⸗ den der Kriegs⸗Minister und der Minister des Innern sich diesem Beschlüsse gemäß nun mit den niederländischen Eisen⸗ bahngesellschaften über eine Auswahl aus deren Direktoren oder anderen Oberbeamten, behufs Vervollständigung der Mit— gliederzahl jener Kommission, vereinbaren.

Belgien. Brüssel, 31. Januar. Das „Journ. de Brux * erklärt, das Ministerium sei bereit, die in Bezug auf das Wahlreformgesetz geforderten Zugeständnisse zu machen.

Großbritannien und Irland. London 1. Fe⸗ bruar. (E. C. Der Aufenthalt der Königin in Osborne wird bis zum 1. März dauern. In Chatham fand gestern der Stapellauf der Korvette „Euryalus“ statt. Fast drei Jahre hindurch ist daran gebaut worden. Das Schiff ist aus Eisen mit Holzbekleidung und in neun wasserdichte Theile zu zerlegen. Es hat 5250 Pferdekraft und macht wenigstens 15 Knoten die Stunde, kann es jedoch auf 17 bringen. Diese Schnelligkeit ist vor Allem erforderlich, da die Korvette in erster Linie zum Kreuzen sowie zur Vertheidigung der Handelsflotte dienen soll.

Frankreich. Baris, 1. Februar. (K. Itg.) Wie schon telegraphisch gemeldet, wurde das Journal „Droits de köholmme“ vom Zuchtpolizeigericht auf sechs Monate unter⸗ drückt; das Gericht wandte den Artikel des Gesetzes vom 11. Mai 1868 in Betreff der Suspendirung für das erste Mal auf den betreffenden Fall an. Der Gerant des Blattes. Bolatre, wurde außerdem zu 3009 Fr. Geldbuße und drei Monaten Gefängniß verurtheilt. Die Anklage lautete auf Beleidigung gegen den Marschall Mac Mahon und Vertheidi⸗ gung von Thatsachen, die als Verbrechen bezeichnet sind. Der Budget-Ausschuß ernannte heute die Mitglieder zur Prüfung des auf der Tagesordnung der Kammer stehen— den Entwurfs über den Spitaldienst. Die Anwendung des Gesetzentwurfs würde eine Ausgahe von 40 Millionen erfordern. —Der Gesetzent wurf, welchen der Unterrichts⸗Mi⸗ nister Waddington vor einigen Tagen der Depurirtenkammer vor⸗ elegt hat, soll die Unentgeltlichkeit des Volksunterrichts e, nn, Das Projekt lautet kurz: Jede Gemeinde hat das Recht, den Schulunterricht in ihren Schulen ganz unentgeltlich geben zu lassen. Aber sie muß selbst die dadurch entstehenden JTasten tragen und, wenn sie schon ohnehin vom Staate unter⸗ stützt wird, muß sie für den genannten Zweck einen Zuschlag zur Kommunalsteuer erheben; wo dieser Zuschlag mehr als 10 Proz. betragen sollte, hilft der Staat aus. Die Unent—⸗ geltlichkeit muß, wo sie überhaupt eingeführt wird, auf alle öffentlichen Elementarschulen der Gemeinde ausgedehnt werden. Hlervon ist keine Ausnahme zulässig. Das Gesetz soll mit Januar des künftigen Jahres in Kraft treten, wenn es im Senate durchgeht. Gegenwärtig errichtet man auf allen Punkten der ste Frankreichs, wo es keine natürliche Vertheidigung giebt, Stationen schwimmender Whiteheadscher Torpedos.

Versailles, 2. Februar. (W. T. B.) Die De pu⸗ tirtenkammer hat in Folge der von dem Zuchtpolizeigericht ausgesprochenen Suspendirung des Journals „Droits de l' Homme“ heute beschlossen, einen Antrag des radikalen Deputirten Madier de Montjau auf die Tagesordnung zu setzen, der die Aufhebung des im Jahre 1852 erlassenen, auf die Suspendzirung und Unterdrückung der Jour— nale bezuͤglichen Dekretes bezweckt.

Italien. Rom, 30. Januar. Der Minister Mele⸗ gari hat heute den neuen österreichischen Botschafter Baron r empfangen. Hr. de Bourgoing ist in

rindisi ang kommen. Der Papst hat heute eine De⸗ putation aus Grotta Ferrata empfangen.

Türkei. Konstantinopel, 31. Januar. Die Agence Havas“ verzeichnet das Gerücht, wonach Serbien die voll⸗ ständige Räumung seines Gebietes und die Abtretung von Klein- Zwornik verlangen würde. Montenegro soll gleichfalls gewisse Ansprüche erheben; nichtsdestoweniger bestehe die Hoff⸗ nung, daß die eröffneten Pourparlers zu einem Einvernehmen führen werden. In der Herzegowina hat, wie versichert wird, ein Scharmützel stattgefunden.

London, 2. Februar. (W. T. B.) Nach einer hier vorliegenden Privatdepesche aus Pera von heute hätte die Pforte die Bezahlung der Zinsen auf die türkischen Anleihen von 1854 und 1871, wozu die Fonds bei der Bank von England deponirt sind, bis zu der von der tür— kischen Reichsvertretung vorerst zu ertheilenden Genehmigung

ausgesetzt.

London, 3. Februar. (W. T. B.) Der türkische Finanzbevollmächtigte Odian Effendi hat gestern eine Deputation der Inhaber der türkischen Anleihen von 1854 und 1871 empfangen, welche über die Richtigkeit der Nachricht, daß die Pforte die Bezahlung der Zinsen auf diese Anleihen

bis zu der von der türkischen Reichsvertretung zu ertheilenden

Genehmigung ausgesetzt habe, Erkundigungen einziehen wollte. Odian erklärte, daß dieses Gerücht unbegründet sei.

Aus Konst antinopel, 25. Januar, wird der „Pol. Korr.“ geschrieben: Die türkischen Journale befassen sich mit der , n der türkischen Streitkräfte auf dem Kriegs— fuß, über welche der Staat in dem eventuellen Kampfe gegen Rußland verfügen wird. Diese Aufzählungen sind groͤßten— theils übertrieben. Die verschiedenen Corps werben von nach— stehenden Generalen befehligt: Generalissimus Abdul⸗Kerim⸗ Pascha führt den Oberbefehl über die an der Donau konzen— trirten Streitkräfte. Unter ihm stehen die Feldmarschälle Achmed⸗Ejub⸗Pascha und Osman-Pascha, Kommandant von Zajcar, sodann die Divisions⸗Generale Selami-Pascha, Kom— mandant von Silistria, und Tahir-Pascha, Kommandant von Rustschuk, endlich die Gencräle, Fazli⸗Pascha, Halil-Pascha, Raschid⸗Husni⸗Pascha, Ismail⸗Kiamil⸗-Pascha (Aegypten) und Aziz⸗Pascha. Das Corps von Serbien befehligt der Feldmarschall Ali⸗Saib⸗Pascha, dem wieder die Generäle Mehemed⸗ Ali⸗Pascha, Mustafa-Saifi-Pascha und Hafiz⸗-Pascha unterstehen. Das Corps von Skutari und Albanien wird von dem Feldmarschall Derwisch⸗Pascha befehligt und ist demselben noch General Arif-Pascha beigegeben. Das Kom— mando über das an der griechischen Grenze aufgestellte Beobachtungscorps führt Achmed-Chukri⸗Pascha und jenes über die Militärdivision von Kreta Achmed-Moukhtar⸗-Pascha. Den Oberbefehl über die Corps von Erzerum führt der Feld— marschall Samih⸗Pascha, dem die Generale Hussein⸗Pascha, Hassan⸗Sabri-Pascha und Faik⸗Pascha untergeordnet sind. Die Corps von Bagdad und Syrien stehen unter den Ober— befehlen der Feldmarschälle Hussein⸗Pascha und Izet-Pascha. J In Konstantinopel ist, wie die „Turguie“ schreibt, ein Projekt festgestellt worden, das ohne Säumen ausgeführt werden wird und von dem man sich ein günstiges Resultat verspricht. Diesem gemäß lassen sich die bei den, dem Staatsschatz geleisteten Anlehen betheiligten Finanzetablissements in Konstantinopel herbei, dem Finanz-Minister nach Ver⸗ hältniß ihrer Schuldforderungen eine Summe von 350,900 türkischen Livres zur Dispesition zu stellen, welche dazu dienen sollen, den dringendsten Bedürfnissen der Regie— rung abzuhelfen, und das Syndikat, welches den Gegenwerth in Papiergeld erhält, wird zur Aufgabe haben, dasselbe pro⸗ gressiw in Umlauf zu setzen, so daß vorauszusehen ist, daß die Entwerthung nicht gewisse Grenzen überschreiten werde, und daß die Variationen des Courses nicht so stark sein werden.

Die „Indeépendangce belge“, welche befürchtet hatte, daß Rußland den direkten Friedensverhandlungen zwischen Serbien und der Türkei entgegen sein werde, ist jetzt über diesen Punkt beruhigt. „Alle unsere Informationen sagt sie bestätigen, daß das russische Kabinet sich immer versöhnlicher zeigt, um den Frieden Europas und das in so glücklicher Weise zu Konstantinopel hergestellte Einverständ— niß der Mächte nicht zu gefährden. Andererseits fühlt man in Belgrad die Schwere des begangenen Fehlers und wünscht nichts angelegentlicher, als ihn durch Eingehen auf die Wünsche der Türkei wieder gutzumachen.“ ;

Einem römischen Telegramm der „Times“ zufolge ist zwischen dem heiligen Stuhl und der Pforte eine Ver⸗ einbarung für die Wiederaufnahme der vor der Kontroverse zwischen Monsignore Hassoun und der türkischen Regierung bestandenen Beziehungen getroffen worden, aber vor der Hand wird kein Konkordat geschlossen. .

Paris, 1. Februar. Laut der „France“ hat die fran⸗ zösische Regierung nichts dagegen einzuwenden, daß der Marquis Ploeuc, Unter-Gouverneur der Bank von Frank— reich, den Auftrag zur Ordnung der türkischen Finanzen übernimmt; die Regierung wird nur verlangen, daß seine Sendung keinen offiziellen Charakter habe. Laut „Bien Publie wird der Minister des. Auswärtigen, Herzog Decazes, dem Marquis von Salisbury bei dessen Durch⸗ reise durch Paris das Rundschreiben vorlegen, das er an die diplomatischen Agenten Frankreichs über die Konferenz richten will.

Wie das W. „Fremdenbl.“ mittheilt, hat Graf An⸗ drassy am 1. Februar den ottomanischen Botschafter Aleko Pascha empfangen. Man versichert dem genannten Blatte, daß dieser Letztere die Gelegenheit benutzt habe, dem gemein⸗ samen Minister des Aeußern Mittheilung über den bisherigen Gang der Verhandlungen zwischen der hohen Pforte und Serbien zu machen. ö k Der „Köln. Itg.“ wird in einer Korrespondenz aus London, 31. Januar u. A. geschrieben: Die Hoffnung auf Erhaltung des Friedens gewinnt hier immer mehr an Boden. Selbst unsere, in den letzten Monaten so skeptische Börse vermag sich dem allgemeinen Zuge nicht fernzuhalten, und obwohl mit Ordnung innerer Angelegenheiten und mit der Ultimo⸗Liquidation vollauf beschästigt, wandelt sie von Tag zu Tag weiter auf dem lange verödeten Wege der Hausse.

Rumänien. Bu karest, 2. Februar. (W. T. B.) Der Senat hat in Folge der gestrigen Interpellation Stourdza's den Abtheilungen einen Antrag zur Begutachtung überwiesen, wonach die Regierung aufgefordert werden soll, in dem Budget von 1877 das Gleichgewicht zwischen Ein nahme und

hat das en Kabinet mit alleiniger Ausnahme des Präsidenten Joan Bratiano um seine Entlassung

Minister⸗ gebeten.

Ruñland und Polen. St. Petersburg, 2. Fe— bruar. (W. T. B) Dee Nachricht von Verhand⸗— lungen über eine russische Anleihe oder die Einleitung einer russischen Finanzoperation, von welcher in auswärtigen Zei⸗ tungen mehrfach die Rede ist, wird in amtlichen Kreisen als unbegründet bezeichnet.

Aus Kischenew, 27. Januar, wird der Pol. Korr.“ u. A. Folgendes geschrieben:

. Die Rekonvalescenz des Großfürsten Nikolaus nimmt einen günstigen Fortgang. Der Prin; ist bereits im Stande, das Bett für längere Zeit zu verlassen, und nehmen die Kräfte in erfreulicher Weise zu. Professor Pirggoff räth ju einem längeren Aufenthalte in Nizza. Der Sous⸗Chef des Generalstabes, General⸗Lieutenant Lewicki, wird dieser Tage aus St. Petersburg zu⸗ rückermartet⸗ wo derselbe hauptsächlich mik den maßgebenden Kreifen jene Mängel erörtert hat, welche sich bei der forcirten Truppenbeför⸗

gesichts weiterer beträchtlicher Verstãrkungen, welche nach dem Süden be⸗ Irdert werden sollen, müssen diese Unzulänglichkeiten beseitigt werden. Die Hauptlinien der Südbahnen sollen zu diesem Behufe provi— sorisch der Armeeverwaltung überlassen werden und der Betriebs— dienst von den bereits formirten Eisenbahn⸗Bataillonen versehen werden. In den letzten Tagen sind von hier 3 Pionnier⸗Compagnien

tend verringert werden. guten Gesundheitszustandes und soll die Dislocirung nur aus Vor— sicht erfolgen.

(H. N.) Der vom Generalstab im vorigen Jahre ausgearbeitete Uebhergangsvorschlag zur neuen Heeresordnung liegt dem Reichstage vor. Man entnimmt daraus, daß die Uebergangszeit auf 15 Jahre festgesetzt, und zwar sind die ersten 8 Jahre zu Kasernenbauten 2c, die restirenden 6 Jahre zur Heranbildung des nöthigen Offizier-Lorps erforderlich. Die Uebergangszeit zerfällt wieder in 6Perioden, deren 3 erste je 2 Jahre, die vierte 3, die fünfte 1 und die sechste 5 Jahre umfassen. Die jetzige nur 30 Tage währende Uebungszeit der Bewehrungsmannschaften wird nach und nach auf 62, 76, 90 und 110 Tage vermehrt, um endlich in der 5. Periode, d. h.

zeit eintreten zu lassen, das will sagen, für Infanterie 13, Artillerie 14 und endlich Kavallerie 19 monatlichen aktiven Dienst bei der Waffe. In demselben Verhältnisse, wie die Dienstzeit der Bewehrungsmannschaften verlängert wird, soll auch die Auf⸗ lösung der „Indelta-Armee“ vor sich gehen, dieselbe wird in den ersten 6 Jahren in ihrer vollen Stärke beibehalten, in den folgenden 3 Jahren . aufhören, wodurch eine jährliche Minderung von 5 pCt. der Truppenstärke eintritt, und erst beim Beginn der 6. Periode

den. Nach 15 Jahren dürfte sich somit die Anzahl der „In— delta“ Soldaten auf ca. 5000 belaufen, welche Mannschaften dann der Landwehr überschrieben werden. Die Durchführung dieses Vorschlages würde, abgesehen von den jährlichen Mehr⸗ ausgaben, einen einmaligen Kostenaufwand von (ca. 30,000, 900 Kronen erfordern, wovon nahezu 26 Millionen für Kasernenbauten in Anspruch genommen werden. Vorschlag wird wohl das Schicksal seiner Vorgänger theilen, wenigstens lassen die Namen der Männer, die heute von der zweiten Kammer zu Mitgliedern der zur Begutachtung des Armieevorschlages eingesetzten Spezialkommission gewählt

Mor Ver

Anhänger der dominirenden Bauernfraktion gewählt. Die erste Kammer hat dagegen, wie dies auch nicht anders zu erwarten war, bei den heutigen Wahlen eine entschieden regierungs⸗ freundliche Gesinnung dokumentirt. ĩ Christiania, 31. Januar. (H. N.) Die Theilnahme Norwegens an der Weltausstellung in Paris 1878, zu welcher das Departement des Innern im September v. J. ermächtigt wurde, die vorbereitenden Veranstaltungen zu treffen, lag am Freitag in einer Versammlung der Hand— werker- und Industrievereine zur Diskussion vor. Die An— wesenden sprachen sich im Allgemeinen für eine Nichtbetheili— gung Norwegens aus und äußerten sich dahin, daß die Welt—

Ausstellungen mit 5- oder 16jährigen Zwischenpausen für bedeutungsvoll und zweckmäßig hielt. Um aber eine zuver— lässigere und umfassendere Kenntniß von der Stimmung der norwegischen Industrietreibenden, der ganzen Frage wegen

sollte, zu berufen.

Dänemark. Kopenhagen, 30. Januar. (H. N.) In der heutigen Folkethingssitzung motivirte Alberti, als

ren Minister und wurde von J. A. Hansen unter— stützt. Rimestad sprach im Sinne der Minorität, und fand namentlich den Zeitpunkt falsch gewählt, da das Lands— thing sich noch nicht (über die Marmorkirchen- und Theater— Ueberschreitungssache) habe äußern können. Den anzuklagen— den Ministern könne es indessen nur lieb sein, daß ihr Ver— halten von einem unparteiischen Gerichtshofe geprüft werde. Auch den zum öffentlichen Ankläger vorgeschlagenen Abgeord— neten Cand. jur. Hörup streifte er mit einer ironischen Be— merkung. Alberti nahm Letzteren in Schutz und meinte, die Linke würde aus schlechten Politikern bestehen, wenn sie nicht einen ihrer Gesinnungsgenossen wähle. Der erste Vorschlag wurde darauf mit einer Majorität von ca. 60 Stimmen gegen 23 angenommen und der Uebergang zur zweiten Berathung mit 68 gegen 22 Stimmen mittelst namentlicher Abstimmung genehmigt. Der zweite Vorschlag: den Abg. Cand. Hörup zum öffentlichen Ankläger zu ernennen, wurde mit 64 Stim— men angenommen. Die Minorität enthielt sich der Abstimmung. 1. Februar. (H. N.) In zwei Sitzungen berieth das Folkething gestern das vom Landsthing gekommene sog. Metergesetz und beschloß mit 45 gegen 28 Stimmen den Uebergang zur zweiten Berathung sowie mit 51 gegen 13 Stimmen die Niedersetzung eines Ausschusses. In dieser

derung auf den Bahnen als sehr nachtheilig herausgestellt haben. An⸗

lammt Brückenequipagen nach Fhotim und Bieltzi befördert worden. Die Besatzung unserer Stadt soll aus Gesundheitsrücksichten bedeu⸗ Die Truppen erfreuen sich relativ eines

Schweden und Norwegen. Stockholm, 31. Januar.

nach dem 10. Jahre die im 1875er Vorschlag stipulirte Dienst⸗

soll die Stellung neuer Rekruten

sollen alle „Indelta“-Soldaten über 40 Jahre pensionirt wer-

wurden mit. ziemlicher Bestimmtheit eine derartige Lösung dieser Tagesfrage voraussehen; es wurden nämlich durchweg

verlängert, um dem Landsting ausreichende Zeit zur Be— rathung des Fi nanzbudgets zu gewähren. Amerika. Washington, 2. Februar. (B. T. B.) Im Verfolg der gemeinschaftlichen Sitzung des Senates und der Repräsentanten begann die Spezialkommission welche zur Entscheidung über die Frage der Präfidenten?“ wahl berufen ist, ihre Arbeiten. Den Vorsitz führte der Richter Clifford. Der Kommission sind sämmtliche Materialien überwiesen, welche sich auf die Wahl in Florida beziehen. Die beiden sich dort gegenüberstehenden Parteien haben ihre Denkschriften übergeben und werden vor der Kommission durch Anwälte vertreten.

(W. T. B.) Der Präsident Grant hat dem Kabi— net den Entwurf einer Botschaft an den Kongreß übergeben in welcher demselben angerathen wird, die demnachstige Wie⸗ deraufnahme der Baarzahlung zu beschließen. In der heutigen Sitzung der Spezialkommission zur Ent— scheidung über die Frage der Praäͤsidentenwahl beantragten die die demokratische Partei von Florida vertretenden Anwälte über die Wahlen in Florida unabhängig von den amtlichen Berichten eine Enquete anzustellen, um die bei den Wahlen vorgekommenen Unregelmäßigkeiten nachzuweisen.

Columbien. Am 29. November v. J. ist in Colon (Aspin—⸗ wall) die in Frankreich ausgerüstete Erpediklon gelandet, wesche die Behufs Herstellung

Aufzabe hat, den Isthm äs von Panm en Behußt lufg a Isthmus von Panama

einer Wasserverbindung zwischen dem Atlantischen und Stillen Ozean zu untersuchen. Die Gesellschaft welche dies Unternehmen in Angriff genommen, ist in Paris zegruändet und fuhrt den Namen: „Internationale Civilgesellschaft des interozeanischen Lanals von Darlen.“ Das Direktor lum derselben besteht aus fünf Personen; den Vorsitz als Präsident führt General Tuärr, Banquiers der Gesellschaft sind die Herren Kohn, Reinach u. Fomb. in Paris und Frankfurt a. M. Zur Deckung der Kosten der Vorarbeiten ist provisorisch die Summe von 300,900 Frs. ausgesetzt und werden die— selben durch sechzin Aktien zu je 5000 Frs., zum dritten Theil in Frankreich, zu zwei Dritteln unter verschiedenen Nationen Europa's und Amerika's aufgebracht. Die Explorations kommission ist aus etwa zwanzig Personen meist Ingenieurs zusammengesetzt und gedachte mit ihrer etwa hundert Mann starken Begleitung, die Ar— beiten Anfangs Dezember zu beginnen. Direktor der kechnischen Operationen ist der Chef-Ingenieur der Brücken und Wege (Wege— und Wasser⸗Baumeister) Celler. Nach den biographischen Notizen welche der Panama Star u. Herald“ mittheilt, find die fämmt— lichen Mitglieder der Expedition Personen von Erfahrung und Prestige“, deren Arbeiten volles Vertrauen verdienen. Man ver—⸗ sichert, daß auch Hr. von Lesseps dem Unternehmen sehr günstig ge— stimmt ist. .

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau. a m-Wieng Sonnabend, 3. Februar. Der ingarische Minister— Präsident Tisza ist gestern Abend nach Pest zurückgereist, um der heutigen Sitzung des ungarischen Abgeordnetenhauses bei— zuwohnen. Nach seiner Rückkehr hierher werden die handlungen über die Bankfrage am Montag werden. ö . Rom, Freitag, 2. Februar. Lord Salisbury ist über hier nach London zurückgereist, er wurde auf dem Bahnhofe vom Minister des Auswärtigen, Melegari, begrüßt. ö

Brindisi, Freitag, 2 Februar. General Ignatieff ist an Bord eines russischen Dampfers hier angekommen und tritt morgen die Weiterreise nach St. Petersburg an.

Konstantindpel, Freitag, 2 Februar. Zur Führung der Friedensunterhandlungen mit Montenegro ist tůürkischer⸗ seits Konstant Pascha ausersehen worden.

St. Petersburg, Sonnabend, 3. Februar. Der heutige Regierungsanzeiger“ bringt genaue Daten über den sanitären Zustand der Südarmee, aus denen sich ergiebt, daß von in Summa 180,009 Mann nur 1889 erkrankten, mithin nur ein Prozent des Bestandes. Diese Ziffer sei als eine ungünstige nicht anzusehen und bleibe nur zu wünschen, das auch künftig das Prozentverhältniß der Erkrankungen nicht zunehme.

81 Ver⸗

fortgesetzt

Landtags⸗Angelegenheiten.

Der Etat der. General. Ordens Kom mission (188,286 S6) schließt durch Heimfälle bei dem Ehrensolde für Inhaber des Eisernen Kreuzes um 16,882 S weniger ab als der vorhergehende.

Der Etat für das Gehelne Givilkabine

ausstellungen sich zu oft wiederholten und daß die mit der Bethei⸗ ligung an denselben in Verbindung stehenden großen Unkosten nicht im Verhältniß ständen zu den für die Aussteller daraus her⸗ vorgehenden Vortheilen, wogegen man die Abhaltung von

Norwegens Theilnahme oder Nichttheilnahme gegenüber, zu erlangen, wurde beschlossen, daß die Vereinsverwaltung eine allgemeine Versammlung von Handwerkern und Industrie-

treibenden, welche in den ersten Tage halten werden E ö , welche in den ersten Tagen abgehalten werden für das Jahr vom 1. April 1857, 73' schließt die Einnahmen

(E 59090 M.).

Session wird das Gesetz schwerlich erledigt werden. 2. Februar. (W. T. B.) Der König hat die

Ausgabe herzustellen. Dem Journal „Timpul“ zufolge

Sitzungsdauer des Reichstags bis zum 31. k. Mts.“

(110,020 M) hat gegen das Vorjahr nur eine Erhöhung von 1500 „½ erfahren. 2 Der Etat der Ohber⸗Rechnungs kammer ist unver— ändert auf 556,572 M geblieben; ebenso ist in den Etats für die Ober⸗Examinationskommission, den Disziplinarhof und den Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz- konflikte keine Veränderung eingetreten. Für die Landes⸗ vermessung sind in Folge des mit dem Deutschen Reich ge⸗ troffenen Abkommens 800, 060 S, 18,0935 66 weniger als für das Vorjahr auf den Etat gebracht worden. .

Im Etat für das Ministerium der Auswärtigen An⸗ gelegenheiten ( 1,6065 M) sind ebenfalls Veränderungen nicht eingetreten.

Der Etat der Königlichen Porzellan⸗MMa nufaltur

ab mit 564, 600 Sn (4 9600 66 gegen den Etat von 1876). Die

Ausgaben sind auf 536,960 S. ( 9270 „S6 veranschlagt, so daß

sich ein Ueberschuß ergiebt von 27,640 S6. (4 330 ). Von

ö , , . ö 1 Ausgaben werden zu Besoldungen heansprucht 46209 (— 300 Berichterstatter, seine Proposition auf Anklage der frühe- zu , . ,,, k

2700 M6, persönlichen Ausgaben 12,530 M ( 4200 46), gaben 475,530 S (4 53,70 M).

Der Etat für das Herrenhaus für das Fahr vom 1. April 1877/78 beansprucht Ausgaben im Gesammtbetrage von 163,110 6; davon werden 900 S (unter den Besoldungen) als künftig wegfallend bezeichnet. Es stehen in Rechnung: an Besol— dungen 27,5) S, an Wohnungsgeldzuschüssen für die Beamten 27065 S, an andern persönlichen Ausgaben 44,910 M, an sächlichen Ausgaben 88,350 M; sämmtliche Positionen gegen den Etat von 1876 unverändert.

Der Etat für das Haus der Abgeordneten für das Jahr vom 1. April 187778 weist Ausgaben nach im Gesammt⸗ betrage von 1,199 070 K; und zwar werden zu Besoldungen 51, 600 S, zu Wohnungsgeldzuschüssen für die Beamten S229 zu andern perfönkichen Ausgaben 54,510 A, für fachliche Ausgaben 8. 084,740 X (davon zu Reisekosten und Diäten für die Abgeordncten 1558,00 M) verwandt; sämmtliche Positionen erscheinen gegen den Etat von 1876 unverändert. ö

Der Etat der Lotterieverwaltung für das Jahr vom 1. April 1877778 schließt in Einnahme mit 4541 M 0 . Es sollen 2 Lotterien, nämlich die 156. und 157 welchen der Plan für die 154. Lotterie zum Grunde gelegt wird ur Ausführung gebracht werden. Bei jeder Lotterie werden' die baaren Gewinne (incl. dem Werth der Freiloose) 13,547,340 ½½ betragen wobei der Gewinnantheil des Staats (1385 ) sich im Ganzen auf 3, 748,097 40 3 berechnet. Dazu treten nach dem Durchschnitt der wirklichen Finnahmen in den 3 Jahren 1333— 75 Einnahmen aus dem für Rechnung der Lotteriekasse stattfindendem Spiel von Frei⸗ oder Ersatzloosen in den 3 ersten Klassen, aus dem Verkauf

16, zu anderen zu sächlichen Aus⸗