1877 / 29 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Feb 1877 18:00:01 GMT) scan diff

An der hiesigen höheren Töchterschule ist die Stelle eines wissenschaftlich gebildeten Lehrers, welcher den Unterricht in deutscher Sprache, Religion und Geschichte auch in den höheren Klassen zu übernehmen befähigt ist, Ostern d. J. zu be⸗ setzen. Gehalt nach Uebereinkunft. Geeignete Be⸗ 3 werber wollen ihre Meldungen, welche mit einem 3

1926 1944 All gemeine

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Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Lebenslauf und den erforderlichen Zeugnissen ver sehen sein müssen, binnen 4 Wochen bei uns ein⸗ reichen. 830 Cassel, am 15. Januar 1877. Die Stadtschul⸗Deputation.

9621

Die biesige Areisthierarzt-Strlle ist va kant. Das aus Kreisfonds bisher gewährte Ge⸗ halt von 300 ist auf 750 n jährlich erhöht.

Pr. Holland., den 31. Januar 1877. Der reisaus schuß.

Bank des Berliner Kassen- 580) Vereins

arm 31. Janunr 1877. Activa.

I) Metallgeld ete. ; 2 Papiergeld... 35 Wechsel-Bestände 4 Lombard-Bestãnde 55 Grundstück und Diverse 6) Werthpapiere .,, Fassi0vn. Giro- Guthaben etee. MSp0

332 le Bekanntuachung.

Auf Grund eines Beschlusses des Ausschußses vom J. Januar d. J. findet die 8. ordentliche Ge⸗ neralversammlung des Magdeburger Vereins für Dampfkesselbetrieb

am Freitag, den 2. März d. J., Vormittags 11 Uhr, im Kaisergarten in Magdeburg statt, wozu das Direktorium alle Mitglieder des Vereins mit dem Bemerken einladet, daß die Tages ordnung durch besondere Cirkulare mitgetheilt wird.

Mit der Generalversammlung ist eine Ausstellung von Objekten des Dampfkesselbetriebes verbunden.

Magdeburg, den 9g. Januar 1877. Magdeburger Verein für Dampfkesselbetrieb.

Das Direktorium. E. Haenel. R. Weinlig. Dr. Schaefer.

Technisches Bureau fär Entwerfung und Ausführung jeder Art baulicher Anlagen, vorzugs; er. 6 fila)

„Be⸗ und Entwässerungsaulagen, En n fern, von Gebäuden, Geländen und Stadtgemeinden.“

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Di- Spitzen dieser vorzöglichen, mit alllen moderzs en Verhesseruĩn gen ver- sehenen Federn sind durch einen nen er- fandenen Erozess so algeruncdtet, dass das unangenekme Kratzen auf dem Papier und das Spritzen der Linte voll ommen vermiedem wird. Die zrolf bis j tzt angefertigten Sorten repräsentiren s80 verschiedene Grade von Elasticitãt und Spitzen- breite, dass gewiss j der Schreibende eine für ihn passende Feder darunter finden wird. Eime he- gaondere Annehmliehkeit fär der, der dies Federn noch nicht ans eig ner Erfahrung Kennt, ind die assortirtem Muster- Se häüchtelehen à 590 Efꝶę.. enthaltend 2 Dutzend Stück, welche es Jedem ermöglichen, diejenige Fagon aaszusuchen, welebe am besten sür zeine Hani passt. Tu hahen in jeder Pa- pier - Handlung Vordkdentselülk lame. Fabriks Nlederlage bei S. L d emhainm,

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Ueberschuß pro Jabr is77

269 45 Per Uebertrag von 1876 4529 30 Prämien ⸗Conto⸗ 2MI0— 1 diverse Ueberschũsse Ilg 9 563 15 19665 41 2565 75, 5771 37 15M895, 5743 56 40476 86 365 77 2041612 DI dd Bilanz⸗Con to.

fis ros lii4959 55 1577634

Nod ʒd

Fassiva.

Utensilien Cassa Hypothek Wechsel . Drucksachen.

hiermit attestirt wird.

22

857

§. 63 der

karten zu deponiren.

nommen werden.

ergebenst eingeladen.

D. n.

Ausstehende Forderungen ;

& Ct. 762)

25 05 s Diverse Creditores 2819 85 15177655. 402859 266 16061 35 T iv; ins]

Berlin, 22. Januar 1877.

Ueberschuß zu unsten is77?

Allgemeine Dentsche Hagel⸗Versicherungs⸗Gesellschaft. Der Verwaltungsrath.

Vorstehende Auszüge aus dem Gewinn und Verlust- und aus dem Bilanz-⸗Conto stimmen mit den ordnungsmäßig geführten, von mir im Laufe des Jahres speciell revidirten Büchern überein, was

Die Direction.

Sieg mund Salomon,

gerichtlicher Bücherrevisor.

Gegenseitigkeit in Potsdam. Versicherungsbestand ultimo Dezember 1876: 31,761 Versicherungen mit 52,936,282 0

Die Direktion.

„Die Union“

Die Direktion. C. G. Kästner. G. Verhuven.

Gegenstände der Tagesordnung sind:

1) Geschãftsbericht pro 1876 2) Feststellung der Bilanz und der Dividende, sowie Ertheilung der Decharge. Diesenigen Actiongäre, welche an dieser Generalversammlung Theil nehmen wollen, haben laut ) Statuten ihre Actien nebst einem doppelten Nummer⸗Verzeichniß spätestenz 8 Tage vor der Generalverfammlung bei der Kasse der Bank, Herreastraße Nr. 26, gegen Empfang der Legitimations⸗

Breslau, den 31. Januar 1877.

Der Verwaltungsrath

Ee xyers dorf.

Tages ordnung:

Geschäftebericht und Bilanz pro 1576. . Wahl von zwei Mitgliedern des Kuratoriums. Coeslin, den 30. Januar 1577.

Die Haupt⸗Direktisn.

Bezüglich der Bevollmächtigung, wird auf 5. S3 der Statuten, verwiesen. Der Geschäftsbericht pro 1576 kann vom J. März cr. ab bei unserer Kasse in Empfang ge—

der Schlesischen Boden⸗Kredit⸗Actien⸗Bank.

Pommersche Hypotheken⸗Aetien⸗Bank. Die deren Actionäre der Pommerschen SHypotheken⸗Actien⸗ Bank werden hierdurch zu der am Sonnabend, den 24. Febrnür cr, Mittags 12ł Uhr,

im Saale unseres hiesigen Bankgebäudes stattfindenden

zehnten ordentlichen Generalversamulung

3

. ö.

Deutsche Lebens⸗, Pensions⸗ und Renten⸗Versicherungs⸗Gesellschaft auf 7

Im Jahre 1876 wurden neue Versicherungen beantragt: 8908 Anträge mit 21,229,245 4. Potsdam, den 27. Januar 1877.

Allgemeine Veutsche Hagel⸗Versicherungs⸗Gesellschaft. Die Herren Aktionäre der Gesellschaft werden zu der am Fehruar ditses Jahres, Vormittags 10 Uhr,

im Bernhardssaale des hiesigen Rathhauses stattfindenden dreiundzwanzigsten ordentlichen Generalversammlung, in welcher die Rechnungslegung für das Jahr 1876 erfolgt,

hierdurch ergebenst eingeladen. —̃ Weimar, den 2. Februar 1877.

Schlesische Boden⸗Kredit⸗Actien Bank.

Die Herren Actionaire werden hierdurch zur fünften ordentlichen Generalversammlung auf

Sonnabend, den ISG. März er., Nachmittags 4 Uhr,

in den kleinen Saal der neuen Börse hierselbst ergebenst eingeladen.

a Cto. 18,2

1471.

M. Ff. HKen mann, Buch a Steisndsfofkene / & Beuth- Str. GC HL IM SM. Hœuth- Str. 6.

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Die Direktion.

Zum 30. Geburtstag unseres Kaisers, Im Verlag von C. G. Kuntze's Nachf. in Mainz ist erschienen: [984

König sgeburtstagsreden von Prof. Dr. W. Herbst, Rector in Schulpforta. 7. Auff. M 1. 56) 7.1) Mustergültig nach Inhalt und Form behandeln diese Reden die wichtigsten Fragen der Gegenwart. Verlag von August Hicrsehwald in Berlin. Soeben erschienen:

Charité-Annalen.

946 Heran-gegeben von der Direktion des kgl. Charité-Krankenhauses in Berlin. Redigirt von dem ärztlichen Direktor Pr. MHenllrausenm. General- Arzt àù la anite des Sanitäts-Corzs. Ait lithogr. Tafejn und Tabellen. II. Jahrgang. 1877. Lex.- 8. Preis 20 Mark.

Im Verlage von Th. Schäfer in Hannover ist n . und durch alle Buchhandlungen zu be⸗ ziehen: 97

Zusammenstellung der für das Publikum wich-

tigeren gesetzlichen und reglementarischen Be⸗

stimmungen, sowie sonstigen Verwaltungs vor—= schriften in Bezug auf Anlage und Betrieb bon Eisenbahnen. 8 Bogen gr. S vo. in far—⸗

bigem Umschlag brochirt à Exemplar 2 M

Dieselbe hat den Zweck, Jedem, der mit der An— lage oder dem Betriebe von Eisenbahnen in Preußen in Berührung kommt, sei es als Adjacent, Ver⸗ frachter oder Fahrgast, in Sfreit⸗ und anderen en den Einblick in die betreffenden gültigen ge⸗ etzlichen und anderen Bestimmungen zu erleichtern. Es sind zu diesem Zwecke, und um das Buch mög—= lichst billig zu machen, die Gesetze ꝛc. theilweise nur insoweit (also im Auszuge) abgedruckt, als dieselben für das Publikum ein direktes Interesse haben, da—⸗ gegen die bisher bekannt gewordenen Entscheidungen der höchsten Gerichtshöfe über die Auslegung auf— genommener Bestimmungen an der betreffenden Stelle eingefügt. Zur, besseren Beurtheilung des Gebotenen lassen wir das Inhalts verzeichniß folgen: 1) Gesetz über die Eisenbahnunterneh— mungen. 2) Zusatz zu §. 25 dieses Gesetzes. 3) Gesetz über die Enteignung von Grundeigenthum. 4) Bestimmungen über die Errichtung von Gebäuden und die Lagerung von Materialien in der Nähe von 5 (7 ministerielle 2c. Verordnungen ent⸗ haltend). 5) TJirkular⸗Erlaß des Ministers für Handel, Gewerhe und öffentliche Arbeiten, die Prü⸗ fung und Genehmigung der für industrielle Zwecke bestimmten Privatgeleise zu öffentlichen Eisenbahnen betreffend. 6) Auszug aus dem Allgemeinen Deut⸗ schen Handelsgesetzbuch, soweit dasselbe vom Fracht⸗= geschäft überhaupt und von dem ru c nr, n der Eisenbahnen insbesondere handelt, 7) Gesetz, be⸗ treffend die Verbindlichkeit zum Schaͤdenersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken u. s. w. herbeigeführten Tödtungen und Körper⸗ verletzungen. s Bahnpolizei⸗Reglement für die Eisenbahnen. Deutschlands. ) 15 Betriebs⸗Re le⸗ ment für die Eisenbahnen Deutschlands. 2) Be⸗ kanntmachung, betreffend Abänderungen dieses Be⸗ triebs⸗ Reglements. 10) Regulativ, die Eisenbahn— Kommissariate betreffend, 11) Gesetz, betreffend die Errichtung eines Reichs⸗Eisenbahn⸗Amtes. 12) Be— kanntmachung, betreffend das Regulativ zur Ord⸗ nung des Seschäftsganges bei dem durch Richter verstärkten Felde en sehn Ant?

Soeben erschien: 977) Die Reichs-Civil⸗Prozeß⸗Srdnung, die bezüglichen Bestimmungen der Gerichts-

d, , und der Einführungs⸗

gesetze. =. Nach den Vorarbeiten des weil. Oberge⸗ richts Direktors R. Reinecke, Präsidenten des

Königl. Obergerichts zu Hildesheim, herausge⸗

geben vom Sbergerichts⸗Rath A. Bödiker zu Hildesheim. .

1. Heft. Preis 2 41.

Das vorliegende 1. Heft zeigt zur Genüge den inneren Bau des Werkes. Die Motive, welche in der parlamentarischen Originalausgabe wegen ihres außerordentlich großen Umfangs nicht oder doch nur schwer von dem praktischen Ju⸗ risten unmittetbar benutzt werden können, er scheinen hier unter den betreff. Gesetzespara⸗

graphen in gedrängter Kürze passend gruppirt .

Daneben sind überall, wo es angemessen erschien,

praktische Bemerkungen und sachliche Winke für

Vorsitzende, Richter und Anwälte eingeflochten,

die auf der wer lhvollen Erfahrung eines Mannes beruhen, welcher 25 Jahre Präsident von 5)

Obergerichten Hannovers war, also gerade des

Landes, dessen bürgerl. Prozeßordnung die Grundlage des neuen Reichegesetzes war, und dessen Prozeßverfahren wohl noch lange der Spiegel für den deutschen Prozeß der Zukunft

sein wird. .

Die Arbeit bietet deshalb namentlich den

nicht hannoperschen Juristen einen will kommenen Leitfaden, um sich mit dem neuen Verfahren vertraut zu machen. Die äußere Ausstattung ist die der in demselben Verlage erschienenen hannoverschen Prozeßordnung von Leonhardt.

Der Preis fuͤr pp. 30– 35 Druckbogen in gr.;

Ocfar, welche in Aussicht gestellt sind, eminent niedrig, in dem es weniger als die Hälfte der , angekündigten Kom. Ausgabe nur 6 1

etrãgt. . Zur Ansicht zu beziehen durch jede Buch⸗ handlung. ; Hannover.

Helwing'sche Verlagsbuchhandlung.

Zweite Beilage

33 32 3.

dem Verklagten gegen den Vormann des Klägers

Berlin, Sonnabend, den 3. Februar

1877

Der Inhalt dieser 26 in welcher aug vn im §. 6 des Gesetzes

Medellen vom 11. Januar 1876, vorge

Gentral⸗Han

chriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht v

del ⸗Register

Das Central Handels ⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalter, sowie durch Carl Peymann s Verlag, Berlin, 88, Königgräger Straße 109, und alle Huchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: 8W., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

t sch

über den Marteuschutz, vom V. November 1874, sowie die in dem Dem betreffend das Urheberrecht an Mnstern nud erden erscheint auch ia einem besonderen Blatt unter dem Titel

für das Ben

e Neich. Mr. 30)

Das Central - Handels ⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Dag

Abonnement beträgt 1 4 50 8 für das Vierteljahr. Ginzelne Nummern Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 8

2 .

kosten 20 8.

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Patente.

Königreich Sachsen. Auf 5 Jahre, 24. Januar 1877, F. Edmund Thode u. Knoop, Dresden, fuͤr Ffaak Bernhard, Paris, Kesfelstein mittel, welches auch als Schmiermittel zu n . ist. Verlängert bis 15. Februar 1882, Dauer des Adolf Bessell, Dresden, unterm 15. Februar 1872 auf Verbesserungen in der Fabrikakson von Graphit tiegeln ertheilten Patentes.

(S. Anzeigen am Schluß.)

Der Wechseischuldner kann sich im Wechsel⸗ prozeß nach Art. 82 der Allg. D. Wechsel-Ord. nung nur solcher Einreden bedienen, welche aus dem Wechselrechte selbst hervorgehen, oder ihm un⸗ mittelbar gegen den jedesmaligen Kläger zustehen. In Beziehung auf diese Bestimmung hat das Reichs⸗OSber-Handels gericht, JL. Senat, in einem Erkenntniß vom 12. Januar 1877 ausge— sprochen, daß selbst wenn der Indossatar und Klä— ger zugiebt, Inkasso« Mandatar seines Vorman⸗ nes zu sein, dennoch ihm gegenüber vom Verklag— ten eine ihm gegen den Indossanten zustehende Ein— rede nicht geltend gemacht werden kann, wenn der Einkafsirungsauftrag auf Grund eines eigentlichen Indossaments vermittelst einer im eigenen Namen des Indossatars angestellten Klage jur Aus führung gebracht worden ist. Das Kammergericht zu Berlin hatte eine Wechselklage wegen einer nicht aus dem Wechselrecht hervorgehenden Einrede, welche

zustand, abgewiefen, weil der Kläger im Prozesse zugegeben hatte, In kasso Mandatar seines Vormannes zu sein und er in Folge dieses Zugeständnisses vom Kammergericht als Prozeßmandatar seines Vor⸗ mannes, der eigentlichen Prozeßpartei, behandelt worden war. Diese Auffassung des Kammergerichts wurde vom Reichs-Oberhandelsgericht als rechtsirr⸗ thümlich verworfen, indem dasselbe in seinem Er— kenntnisse ausführte: „Die Annahme, daß der Indossant im gegenwärtigen Prozesse Partei sei, wird durch die vom Kläger zugestandene Thatsache, daß er Inkasso⸗Mandafar seines Vormannes ist, keineswegs gerechtjertigt. Da der Einkassirungs— auftrag sowohl auf Grund eines Prokura-Indossa⸗ ments vermittelst einer im Namen des Indossanten angestellten Klage, als auch auf Grund eines eigent⸗ lichen Indossaments vermittelst einer im eigenen Namen des Indossatars angestellten Klage zur Aus— führung gebracht werden kann, so ist nicht schon aus der Existenz des Inkassomandats, sondern nur aus dem Inhalt des Indossaments und der im Pro— zeß abgegebenen Erklärungen des Indossatars zu entnehmen, ob der erstere oder der letztere Weg eingeschlagen worden sei. Im vorliegenden Prozesse unterliegt es keinem Zweifel, daß der Kläger, legi⸗ timirt durch das nicht als Prokura ⸗Indossgment be⸗

zeichnete Giro des Vormannes, die Wechselklage im eigenen Namen erhoben hat. Hieran hat auch die später abgegebene Erklärung des Klägers, daß er Inkasso⸗Mandatar des Vormannes sei“, nichts ge⸗ andert. Diese Erklärung betrifft nach ihrem Wort— laut nur das Rechtsverhältniß zwischen dem Kläger und seinem Vormann, nicht aber das materielle oder prozesfuale Verhältniß des Klägers zu dem Ver— klagten.“

(A. 3. Die Agitation zur Reform der Zah⸗ lungsweise beginnt neuerdings auch in Oester reich Wurzel zu fassen. Es liegt uns der Separat— abdruck des am 14. Dezember 1876 im Reform⸗ verein der Wiener Kaufleute von dem Ausschuß⸗ mitglied Hrn. Gustav Bing erstatteten Referats vor, welches die bisher in Deutschland kundgegebenen Bestrebungen auf diesem Gebiet erschöpfend zu⸗ sammenfaßt und zum Schluß auch für die öster⸗ reichischen Verhältnisse die drei , auf⸗ rechterhält, an die sich in Deutschland die Reform⸗ bestrebungen angeschlossen haben. Es sind: Einfüb⸗ rung der Baarzahlung im Kleinverkehr, des Tratten⸗ systemz im Großverkehr, und Beschleunigung, der Reform durch Abkürzung der Verjährungsfristen. Unter einen neuen Gesichtspunkt wird die Reform⸗ frage dadurch gebracht, daß die Kreditmißstände mit der wirthschastlichen Krisis in direkte Beziehung ge⸗ setzt werden, und u. A. gefolgert wird:, Man kann wohl, ohne sich eines sonderlichen Sanguinismus schuldig zu machen, behaupten, daß die furchtbare Krisis unter deren Bann wir seit 4 langen Jahren gestanden haben, ihr Ende erreicht hat, daß wir am Ausgangspunkt einer neuen wirthschaftlichen Entwickelung ange— langt sind, daß wir gewissermaßen eine neue wirt)⸗ schaftliche Existenz beginnen. Dürfen wir dieselbe auf der früheren Grundlage mit denselben schäd⸗ ichen Gewohnheiten beginnen? Müssen wir nicht trachten uns die Lehren zu Nutze zu machen, welche uns die Krisis in so einschneidender empfindlicher Weise ertheilt hat? Legen wir nicht schon von vorn herein den Todeskeim in unsere neue Thätigkeit, wenn wir dies unterlassen? In allen Zweigen der menschlichen Arbeit trat die schrankenloseste Ueberwucherung, die maßloseste Ueberproduktion ein. Die Ueberwucherung blieb naturgemäß nicht auf die Produktion allein beschränkt, sie ergriff auch alsbald die Konsumtion. Der Konsum folgt an⸗ fangs willig der Produktion, doch bald vermag er in dem Wettlauf nicht gleichen Schritt zu Halten. Die Produktion sucht ihn durch Kredit gewährung, durch Kreditüberfluß künstlich zu nähren, zu erhalten. Es tritt jene ruinöse Kredit und Preiskonkurrenz ein, welche den Ue erkonsum

züchtet, die wirthschaftlichen Gewohnheiten eines

Lande vergiftet, welche ungerechtfertigte Existenz-

ansprüche weckt, unbegründete, aber desto anspruchs⸗ voller⸗ Existenzen schafft. Schließlich versagt der wirthschaftliche Organismus seine Dienste, alle Reizmittel sind vergebens.“ Der gegenwärtige Zeit⸗ punkt wird nach alledem als der geeignetste zur Durchführung der Kreditreform gehalten, weil eben die reinigende Gewalt der Krisis den einzigen plau— siblen, wenn auch fiktiven Grund, nämlich die Rück— sicht auf die krankhafte Konkurrenz, zum großen Theil beseitigt hat. Vorläufig wird von dem Reformverein der Wiener Kaufleute eine große Agitation in der Sache vorbereitet, und wurde zu diesem Behuf ein aus angesehenen Firmen verschie⸗ dener Geschäftsbranchen bestehendes größeres Comits eingesetzt, welches die einleitenden Schritte berathen, beziehungsweise feststellen soll.

De ssau, 23. Januar. (Anh. St. A) In der vorgestrigen Sitzung des Gewerbevereins wurde ein Bericht aus anderen Vereinen, bezüglich der jetzigen Kreditverhältnisse, aus der sächsischen „Ge⸗ werbevereins⸗Zeitung“ vorgelesen. Das Resums dieses Berichtes basirte auf gleichen oder ähnlichen Resolutionen, wie solche in einer der früheren Vereinssitzungen vorgeschlagen worden waren, näm⸗ lich: die Verjährungsfrist solle von 3 auf 1 Jahr herabgesetzt werden, jeder Kaufmann, jeder Gewerbe⸗ treibende solle sofort bei Lieferung der Waare die Rechnung Übergeben, habe er nach 3 Monaten noch kein Geld, so solle er 5 Prozent Zinsen anrechnen und wiederum sich daran gewöhnen, bei Baar⸗ zahlungen einen Diskont zu bewilligen.

Ein rechtskundiges Mitglied des Vereins beleuch⸗— tete hierauf sachlich die hiesigen Verhältnisse, wie sie in Wirklichkeit liegen und bringen wir in Nach— stehendem die hauptfächlichsten Punkte des Vor— trages zu Kenntniß unserer Leser:

Wenn als ein Mittel zur Aufbesserung ver Kreditverhältnisse die Einführung einer kürzeren Verjährungsfrist für gewerbliche Forderungen sstatt der gefetzlich bei uns bestehenden dreijährigen Frist) bezeichnet wird, so kann ich in einer etwa einjäh⸗ rigen Verjährungẽefr st, wie sie bis 1863/64 gesetzlich bei uns bestand, ein solches Mittel nicht erblicken, und auch der Gewerbestand selbst hat diese kurze Frist nicht gebilligt. Denn schon im ., Jahre seines Bestehens hat der hiesige Gewerbeverein sich mit der Bitte an die Staatsregierung gewandt, die damals nach der Verordnnng vom 15. Mai 1697 gesetzlich bestehende einjährige Verjährungsfrist als eine zu unzweckmäßig kurze zu ändern; denn der Gewerh— treibende könne, wenn er sich nicht die Kunden muth⸗ willig fortscheuchen wolle, nicht gleich binnen Jahres frist mit gerichtlicher Hülfe vorschreiten. Die Staats- regierung hat denn auch bei uns, wie auch z. B. in Sachsen und Preußen, eine längere Frist, und zwar eine dreijährige, für das Erlöschen des Rechts aus den Forderungen der Gewerbetreibenden, Fabri⸗ kanten 2c. (mit Ausnahme der Forderungen für solche Waaren und Arbeiten, welche dem Schuld⸗ ner zum Behufe eines eigenen Gewerbs⸗ oder Handelsbetriebes geliefert und geleistet worden sind) durch die Verordnung vom 18. März 1863 eingefuͤhrt. Aber auch nach zwei und drei Jahren entschließen unsere Gewerbtreibenden sich nur sehr schwer dazu, wegen ihrer Außenstände sich an einen Anwalt resp. an das Gericht zu wenden, weil sie irrthümlich immer auch dann noch fürchten, durch die Strenge sich die Kunden zu perscheuchen. Das ist aber thatsächlich unrichtig. Gerade wer längere Zeit bei einem Gewerbtreibenden aufgeborgt hat, schämt sich des Nichtbezahlens und wendet sich dann einem andern zu, der ihm neuen Kredit er— öffnet; wenn der erstere ihn dann aber mit Hülfe des Gerichts gezwungen hat zu bezahlen, wendet er sich am liebsten wieder seinem ursprünglichen Liefe⸗ ranten zu. Eine kürzere resp. einjährige Ver— jührungefrist kann mithin, nicht als Mittel zur Aufbesserung der Kreditverhältnisse erachtet werden. Da können zunächst nur die Ge⸗ werbtreibenden sich selbst helfen, wenn sie gruppen⸗ weise zusammenhalten und strenger auf Bezahlung dringen, nur kürzeren Kredit geben. Häufig sind sie aber zu bequem, Rechnungen auszuschreiben, wenn solche von den Kunden gefordert werden. Der Schuhmacher und Schneider, der zu seinen Meß⸗ einkäufen fehr nothwendig Geld braucht, sendet doch den Kunden, auch wenn fie dies wünschen, die Rech— nungen nicht vor den Messen, weil er sich, eben ge⸗ wöhnt hat, die Rechnungen nur zu Weihnachten , . und nach Neujahr auszuschicken. Als ob Jedermann nach Neujahr einen größeren Posten Geld zur Bezahlung von Rechnungen liegen haben müßte oder könnte! Die Gewerbtreibenden mögen sich also (wie die Apotheker bei uns es seit einigen Jahren schon thun) dazu bequemen, ihre Rechnungen in kürzern Zeiträumen, etwa halbjährlich, auszu⸗ schreiben und auszuschicken und mögen gegen säumige Zahler mit ernstlicher Strenge vorgehen, dann wer⸗ den auch die Kreditverhältnisse besser werden! Die Versammlung pflichtete diesen Ansichten bei.

Das österreichische Abgeordnetenhaus verhandelte am 25. und 26. Januar über den Kunstwein. Abg. Seidl hatt schon vor einigen Jahren Anträge eingebracht, welche die Anwendung von Schutzmitteln gegen die künstliche Erzeugung von Wein bezweckten. Ein eigener Ausschuß befaßte sich mit dem Gegen⸗ stande und legte als Resultat seiner Berathungen einen Gesetzentwurf vor, der im Wesentlichen nor⸗ mirt, daß „Kunstwein? nur als solcher verkauft werden dürfe. Die Uebertretung dieser Bestim⸗

mungen sei mit einer Geldbuße, bis zu 200 Gulden zu bestrafen. Der Ausschuß beab⸗

sichtigte durch den von ihm ausgearbeiteten Gesetzentwurf, der Kunstweinproduktlon einen Damm zu setzen, da der Absatz an Kunstwein gewiß ein minimaler werden dürfte, sobald derselbe ausdrücklich als solcher in den Handel komme. Die mit großer Lebhaftigkeit geführte Diskussion wendete sich hauptsächlich der Frage zu, ob die Ergreifung von besonderen Maßregeln gegen die künstliche Wein⸗ erzeugung nothwendig sei oder nicht. Die Gegner der Ausschußvorlage erhoben vor Allem den Ein⸗ wand, daß der Begriff ‚„Kunstwein“ überhaupt noch nicht festgestellt sei, und daß die Erlassung eines Gesetzes ohne eine genaue Definition dieses Be= griffes ein Unding wäre. Dagegen wurde geltend gemacht, es sei in der Praxis der „Kunstwein“ vom natürlichen Wein“ leicht zu unter⸗ scheiden und es könne in jedem einzelnen Falle eine chemische Untersuchung das künst— liche Produkt konstatiren. Am meisten suchten die Vertreter des Gesetzentwurfes durch die Behauptung zu wirken, daß in Oesterreich die Weinkultur im Niedergange sich befinde, seitdem die Kunstwein⸗ Fabrikation in Schwung gekommen sei, und daß man gegen letztere im Interesse der weinbautreiben⸗ den Bevölkerung einschreiten müsse. Seitens der Regierung ergriff Ackerbau⸗Minister Graf Manns— feld das Wort. Er bestritt das Darniederliegen der Weinkultur und erklärte die Erzeugung von Kunst— wein ihrem Umfange nach als eine sehr geringe und jedenfalls nicht für so bedeutend, daß sie die Weinproduktion ernstlich schädigen könnte. Der Minister stellte sich auf den Standpunkt, daß ein Gesetz nur zu erlassen sei, wenn hierfür eine Noth; wendigkeit vorliege, und eine solche Nothwendigkeit sei dem Kunstweine gegenüber nicht vorhanden. Das Haus ging schließlich über den Gesetzentwurf zur Tagesordnung über.

Handels ⸗Negister.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sach fen, dem Königreich Württemberg und dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags, bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik Leipzig resp. Stuttgart und Darm stadt ver⸗ Fffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letz= teren monatlich.

A Itormn. Bekanntmachung.

Aus der sub Nr. 492 unseres Gesellschaftsregisters mit dem Sitze zu Altona unter der Firma Flügge K ampff eingetragenen Handelsgesellschaft ist der Kaufmann Johannes Flügge zu Altona mit dem 1. Januar 1877 ausgetreten und wird das Geschäft don dem bisherigen Gesellschafter, Kaufmann Ernst Carl Wilhelm Theodor Kampff zu Altona unter der Firma Theodor Kampff fortgeführt.

Solches ist zufolge Verfügung vom 1. Februar 1877 heute bei Rr. 452 unseres Gesellschaftsregisters vermerkt, resp. unter Nr. 1345 des Firmenregisters neu eingetragen worden.

Altona, den 1. Februar 1877.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

Armsherꝶ. Belanutmachung.

Die unter Nr. 2 unseres Firme registers einge tragene Firma L. Griünberg⸗Schüler in Arnsberg ist von dem Inhaber Kaufmann Levi Grünberg in Arnsberg auf die Kaufleute Albert und Heinrich Grunberg hier übergegangen und des halb, sowie die für diefe Firma unter Nr. 27 des Prokurenregisters dem Kaufmann Heinrich Grünberg in Arnsberg er— theilte Prokura gelöscht.

Unter Nr. 52 des Gesellschaftsregisters ist einge⸗ tragen: Die Firma L. Grünberg-Schüler mit dem Sitze in Arnsberg und als Inhaber derselben die Kaufleute Alberk und Heinrich Grünberg in Arnsberg. Siehe Akten über das Gese llschaftsregister Band III. Blatt 147.

Arnsberg, den 26. Januar 1877.

Königliches Kreisgericht.

ArRnsherxꝶg. In unser Handels- (Firmen) Re⸗ gister ist unter Nr. 109 die Firma A. Geldberg mit dem Sitze in Arnsberg und als Inhaber der⸗ selben der Kaufmann Daniel Goldberg in Arns— berg zufolge Verfügung vom 16. am 26. Januar eingetragen. Arnsberg, den 26. Januar 1877. Königliches Kreisgericht.

Hzarmenm. Auf Anmeldung ist heute in das hie⸗ sige Handels⸗(Gesellschafts⸗) Register unter Nr. 799 eingetragen worden:

Die am 3J. Januar d. J. errichtete Handels- gefellschaft unter der Firma: Flammin & Thomas mit dem Sitze in Barmen, deren Theilhaber die daselbst wohnenden Kaufleute Robert Flamming und Carl Thomas sind. Jeder der Gesellschafter ist zur Zeichnung der Firma und zur Vertretung der Ge— sellschaft berechtigt.

Barmen, den 31. Januar 187.

Der Handelsgerichts⸗Sekretär. Für denselben

der stellvertretende Sekretär Ackermann.

KRarmäéem. Auf Anmeldung ist heute in die hie“ sigen Handelsregister eingetragen: J. unter Nr. 1561 des Firmenregistes: Die Firma: Carl Numpff in Barmen, deren Inhaber der e lt wohnende Kauf⸗ mann Carl Rumpff ist; . II. unter Nr. 549 des Prokurenregisters:

Die für die besagte Firma der Ehefrau Carl Rumpff, Clara, geb. Baper, dahier ertheilte Prokura. Barmen, den 31. Januar 1877. Der Handelsgerichts⸗ Sekretär. Für denselben der stellvertretende Sekretär Ackermann.

Karmenm. Am 1. Januar 1877 ist in Folge freundschaftlicher Uebereinkunft die zu Schüttendelle bei Remscheid zwischen den daselbst wohnenden Fa⸗ brikanten Albert Ibach und Johann Christian Witte unter der Firma: A. Ibach & Cie. bestanden Handelsgesellschaft aufgelbst worden und das Ge⸗ schäft mit Aktiven und Passiven an den genannten Albert Ibach übergegangen, welcher dasselbe nun⸗ mehr für alleinige Rechnung unter unveränderter Firma in besagtem Schüttendelle weiter fortführt. Auf Anmeldung ist dies heute unter Nr. 597 und 1560 des hiefigen Handels-(Gesellschafts⸗ bezw. Firmen⸗) Registers eingetragen worden. Barmen, den 31. Januar 187. Der Handelsgerichts⸗-Sekretär. Für denselben der stell vertretende Sekretär Ackermann.

EBanrrnem. Durch Beschluß des Verwaltungs— raths der Remscheider Bolksbank, eingetr. Ge— nossenschaft, in Remscheid vom 13. Oktober 1876 ist der daselbst wohnende Kaufmann Otto Dörr vom J. Januar dieses Jahres ab zum Controleur und Vorstandk mitglied der besagten Remscheider Volksbank ernannt worden und demnach statut⸗ gemäß zur Zeichnung der Firma und Vertretung der Gefellschaft berechtigt. Die Funktionen des seit⸗ herigen interimistischen Controleurs Otto Pfaffen⸗ bach sind mit dem J. Januar dieses Jahres beendet und dessen Befugniß erloschen.

Auf Anmeldung ist dies heute unter Nr. 6 des hiesigen Genossenschaftsregisters, woselbst die besagte Remscheider Volksbank eingetragen sich befindet, vermerkt worden.

Barmen den 31. Januar 1877.

Der Handelsgerichts⸗Sekretär. Für denselben

der stellvertretende Sekretär Ackermann.

er Ins. Handelsregister

des Küäniglichen Stadtgerichts zu Berlin.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3635 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma:

Actien⸗Gesellschaft für Bau⸗Ausführungen vermerkt steht, ist zufolge Verfügung vom 2. Fe⸗ bruar 1877 am selbigen Tage eingetragen:

Der Baumeister Franz Stork ist am 1. Ja⸗ nuar 1877 aus dem Vorstande ausgeschieden.

Berlin, den 2. Februar 1877.

Königliches Stadtgericht. Erste Abtheilung für Civilsachen. Rielerelcdl. Bekanntmachung. .

In unser Gesellschaftsregister ist., zufglge Verfü⸗ gung vom 24. Januar e. am heutigen Tage unter Nr. 292 eingetragen:

Die Inhaber der hier in Bielefeld seit dem 23. Januar er. errichteten offenen Handelsge⸗ sellschaft unter der Firma;

„Rabeneick C Brune“ sind der Kaufmann Anton Rabeneick hierselbst und der Kaufmann Emil Brune daselbst.

Bielefeld, den 26. Januar 1877.

Königliches Kreisgericht.

Rielefekñed. Sekanntmachung. ;

In unser Firmenregister ist zufolge Verfügung vom 19. Fanuar c. am heutigen Tage unter Nr. 707 eingetragen: ö

Der Kaufmann Friedrich Siewecke hierselbst ist alleiniger Inhaber des hier in Bielefeld unter der Firma: F. Sie wecken errichteten Handelsgeschäfts. Bielefeld, den 25. Januar 1877, Königliches Kreisgericht.

Komm. Auf Anmeldung ist heute suh Nr. 90! des hiesigen Handels- (Firmen⸗) Registerz eingetragen worden der zu Hennef an der Sieg wohnende Kauf⸗ mann August Strunck als Inhaber der daselbst be⸗ stehenden Firma: Aug. Strunk. Bonn, den 1. Februar 1877. . Der Landgerichts⸗Sekretär.

Donner. Kraunmsehrwei;. In das Handelsregister für den Amtsgerichtsbezirk Schöningen Pol. 77 ist ein⸗ getragen die Firma;

Meißner & ,,, (CEhemische Farbenfabrik), als deren Inhaber: die Kaufleute Carl August Fer⸗ dinand Meißner und Carl Otto Bourjau, Beide zu Berlin, als Ort der Niederlassung: Schöningen (Zweigniederlassung) unter der Rubrik: Rechtsverhältnisse bei Handels⸗ gesellschaften: Offene andelsgesellschaft, begonnen am J. Januar 1877 und domicilirt in Berlin, und unter der Rubrik: Bemerkungen: die Haupt⸗ niederlassung befindet sich in Berlin. Braunschweig, den 30. Januar 1877. Herzogliches Handelsgericht. V. Bode.