1877 / 33 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Feb 1877 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

ios?]

Die Anlieferung eines Drucksatzes, bestehend aus: einem Plungerrehr von 800 Mm. Durchmesser, einem Plunger ven 568 Mm. Durchmesser,

derei Ventilkasten nebst dazu gehörigen Ventilen, für die Königliche Steinkehlengrube Suljbach⸗ Altenwald, sell im Wege der Sukmission vergeben werden.

BVexsiegelte und auf die Bedingungen gegründete Anerbieten sind mit entsprechender Aufschrift fran

kirt bei der unterzeichneten Berg⸗Inspektion: Montag, den 26. Februar er., Vormittags J Uhr, abzugeben, welche im Beisein der etwa persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden. Die Bedingungen können hier eingesehen, auch gegen Copialien bezogen we (a Cto. 45 2.) Sulzbach, den ?

Königl. 1123

Eisenbahn Berlin⸗

443 Ou. Meter 15 Cm. starker Abdeckplatten & Weignetem wetterbeständigen Steinmaterial für en Bau der Brücke über die Elbe bei Barby soll e der öffentlichen Submission vergeben wer⸗ * * * 2 . 2 * steht dieserhalb ein Termin auf Montag, den 19. Februar er., Bormittags 11 Uhr, meinem Bureau hierselbst an, bis

nreau

welchem

steinen und Abdeckplatten“ in müssen, einzureichen sind.

1. Steinlisten und Zeichnungen ureau zur Einsicht aus, auch ingungen gegen Erstattung

ejogen werden. erten erfolgt im Termine n Submittenten. erten werden

5. Februar 1877. e Eisenbahn⸗Ban⸗Inspektor.

van den Bergh. (H. 548)

Bekanntmachung.

Neubau der Fischbachbahn.

1,9383, 090 Klg

2

bruar d.

e, ,, 8 .

aarbrucken 2

TRoönigliche Eisenb

*

BVerloofung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Payieren.

Stadt M*

Berliner

ee r rte 221222

zehn Eroz mr , ;

* . Hakan mere 6 Zahlung werden

* Dentsche Hypothekenbank. Attien - & sellschaft.

21. Sepiember 181

36 wer 3666 Mark,

ö e777 399 1485 506 534

je 660 Marl,

77 T* e, 71 1 395 542 557 710 900

Hart. 6. Air. g er od Mart,

7 . 6 n te 227 und 361 über je

1678 718 27 857 109221

49 . e,. è 1825 über je 600 Mark,

fordern wir derer T

eise nbahn.

227 . z i nr die bereits

Ser. T. Litt. D. Nr. 7 43 417 429 535 650 747 1064 1088 1160 und 1758 über je 300 Mark, e

Ser. T. Litt. E. Nr. 44 und 163 über je 200 Mark,

gezogen worden.

Die Einlösung der gezogenen Hyxpothekenbriefe erfolgt vom 1. April 1877 ab gegen Rückgabe der Stücke mit Talens und noch nicht fälligen Geupons pari an unserer Gesellschaftskasse Unter den Linden 33.

Mit dem 1. April 1877 hört die Verzinsung auf. Ven den ir früberen Aus loosungen geicgener Von den in den früheren Ausloosungen gezogenen Hrpotheken⸗ resp. Pfandbriefen sind bisher folgende Stücke:

Ser. II. Li t. B. Nr. 132 und 10600 2 690 Mark,

Ser. II. Litt. C. Nr. 28 669 8& 955 und 1196 à 300 Mark,

Ser. III. Litt. B. Nr. 954 und 1870 ö X 600 Mark.

Scr. III. Liri. II. Nr. 0 zu 200 Mart, 15873,

Ser. 7. Litt. C. Nr. 139 und 708 gekündigt

R 609 Mark, zum 1. Juli Scr. Y. itt . Nr. 1106 bers 00 Mark. I858, noch nicht eingeliefert worden.

Berlin, den 6. Februar 1877.

Die Direktion.

Preußische Boden / Credit⸗ Aktien. Bank.

Außer unseren am 1. April und 1. Juli d. J. fälligen kündbaren 50/ igen Hypotheken⸗Schuldschei⸗ nen, welche wir bisher schon zum vollen Nennwerthe nebst laufenden Zinsen einlösten, bringen wir an unserer Kasse von heute an auch unsere am 1. Oktober d. J. fälligen

kündbaren 5 ½ igen Hypotheken⸗Schuldscheine mit Zinsen bis zum Tage der Einlieferung zur Rückzahlung. 1133

Nach den Fälligkeitsterminen hört die Verzinsung der Stücke auf.

Berlin, den 7. Februar 1877.

Tie Direktion.

gekündigt 3. 1. April 1876,

gekündigt zum 1. Juli

Central⸗Annoncen⸗Bureau der

ore Deuntschen Zeitungen,

Alctien Gesellschaft.

Aufsichtsrath hat in seiner Sitzung vom bruar 1877 kraft §. 4 der Statuten beschlossen, ie Interims⸗Aktien der Gesellschaft eine wei⸗

tere Einzahlung von 20 . d. h. 190 Mark pre Aktie zum 209. März d. Is. einzuberufen.

Demgemäß werden die Aktionäre unserer Gesell⸗ schaft aufgefordert, auf ihre Interims⸗Aktlen am Dienstag, den 20. März d. J., in den Stunden

. 1 1 * 2 9 8 98 bis 1 Uhr Vormittags

S. 5 der Gesellschaftsstatu⸗ j (9 3.72.)

9

rer ð D

BSckauntmachung. ute vorgenommenen 18. Verloosung des Allerhsöchsten Privilegii vom tember 1858 Seitens der hiesigen Stadt Taen Stadtobligationen im Betrage von

21670 6 *** 210,020 4 sind nachbenannte

Indem wir die dieses Jahres zur

1nIL ELI

ELehensversicherungs⸗Gesellschaft ö zu Leipzig.

. = 2 ö 2 3 5.7 7 der unterzeichneten Gesellscha

( 161 * 10d. . 51, 11 ? See Ge, r anr 2 as Teben 5 Der rn xXauritz Magnus

Maschinen ban i Maschinenbauers in

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Cm E * g⸗ * c⸗= gz 1999

Dey om 22. März 1860

über eben det Herrn 1

Tea fi. x abi

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ant dit Pfand iqheine?

Nr. 669 über den auf das Leben des Herrn Heinrich Wilhelm Daniel. Theodor Seltier, Postamts⸗Assistenten in Harburg, am 18. Juli 1874 ausgestellten Ver⸗ sicherungsschein Nr. 37243,

Nr. 1211 über den auf das Leben des Herrn Karl Julius Behrens, Königl. Forst⸗ receptors in Locken bei Osterede, am

27. Mai 1871 ausgestellten Versicherunge⸗ schein Nr. 28439 z 7 sind in Gemäßheit von S. 15 der allgemeinen Ver⸗ sicherungs bedingungen des revidirten Gesellschafts⸗ statuts mortifieirt und damit ungiltig geworden. Leipzig, den 7. Februar 1877. Lebensversicherungs⸗Gesellschaft zu Leipzig. Hunninmer. Dr. Callas.

Verschiedene Bekanntmachungen. Admiralsgarten⸗Bad.

8g. 102. Friedrichstr. 102.

Täglich russ., röm, Wannen⸗, Douche⸗ u. Mineral; bäder für Herren und Damen. Wochentags von 8, Sonntags von -= 12 Uhr. Russ. und röm. Bäder für Damen: Dienstag und Freitag Vor⸗ mittagẽ. (No. 259 3.)

1 Pi anino von Conrad Krause mit pracht⸗

a *. . vollem Ton, ganz in Eisen, neu, sehr billig. Königstr. 50, Hof r. II. Tr. 864

848 7

2 Aufforderung

zur Bewerbung um die Meliorations⸗Bau⸗ se Inspektorstelle für die Rheinprovinz.

Durch die Ernennung des bisherigen Wasser⸗Bau⸗

Inspektors Schmidt in Düsseldorf zum Regierungs⸗

und Baurath und durch dessen Versetzung als Rhein⸗

schifffahrts⸗Inspektor nach Coblen; ist die Melio⸗

rations⸗Bau⸗Inspektorstelle für die Rheinprovinz

vakant geworden.

Zur Bewerbung um diese Stelle wollen sich qua—⸗

lifizirte Techniker, welche die Prüfung als König⸗

liche Baumeister bestanden und sich im Graben⸗, Deich⸗ und Wasserbau bereits bewährt haben müssen, binnen sechs Wochen unter Beifügung ihrer Quali- fikations⸗ und Bewãhrungs⸗Zeugnssse he mir melden. Coblenz, den 23. Januar 1877. Der Ober⸗Präsident der Rheinprovinz.

CHAMPAGNER

287 von F. Beaufet in Eperna

(Goldene Preismedaille in Lyon 18753), Preise ab Epernay excl. Emballage, Fracht und

Steuer: Ay mousseux à 2 Fres. 50 Ct. Bonzy mousseur 23 . Carte blanche à 3 75 p 6 d reis ab Potsdam vom versteuerten Lager für jede Flasche 1 6 mehr. . Aufträge erbittet

Franz Brexendorff, Potsdam, General ⸗Agent für Deutschland.

* *

1129

Gewinn⸗Berechnung

der Städtischen Bank zu Breslau

pro 1826.

aus

aus 1875 Rest gebliebenen Depositenzinsen betrugen. Einnahmen auf Zinsen⸗Conte pro 1876:

Diskontzinsen

Loombardzinsen. ö

Provisionen und Verzugszinsen

K Stückzinsen für verkaufte Effekten... Eingänge auf bereits abgeschriebene Forderungen

avon ab: Depositenzinsen.. 1 ückzinsen für gekaufte Effekten

95

8

8 * 2

C

üddeutsche Noten anderer Banken.

Hiervon ab:

ahre 1876 nicht erhobenen Zinsen für Depositen⸗Kapitalien

. Davon sind zu decken: Die Verwaltungskosten mit Ver

Die Erben des ersten und der zweite Bankbeamte erhalten von diesen nach Abzug ron 43 Y Zinsen für 3, 000,000 Stamm⸗Kapital

je 1 Tantième im Betrage von zusammen Der Netto⸗Neingewinn Außer diesem Reingewinn von werden aus dem Reservefond

also Summa

D Ausgaben auf Zinsen-Conto pro 18761:

vision an die Frankfurter Bank für ihr zum Umtausch eingesandte

60 I w 269, 704 10 k 129 173 85 1,518 55 31,980 3, O58 50 551167 460 896 Summa 545,863

1s 339 c dis 36 dos = w 44 zo 2 od org 7ᷓ .

F 3g d

bleiben

bleibt Ueberschuß

29, 06566

63,093 77

2, 812 50 , bleiben TD 77 184,567 74 135,000 IV

also von 2921 34 185, 576 46

stellt sich daher auf o 183,576. 40.

50 000.

S 233,576. 469. von der

Städtischen Bank an die Stadt⸗Haupt⸗Kasse abgeliefert werden.

Breslau, den 2. Januar 1877.

Der Vorstand der Städtischen Bank zu Breslau.

Friedentlial. John.

Vetter. In Vertretung.

HF rause.

Netto⸗Bilanz

er. Städtischen Bank zu Breslau per 31. Dezember 1876.

Passivn.

12 Lombard⸗ lehen. Effekten

60, MM M 420

57 Schles. dencredit⸗Pfdbr, (. 4 0 do. 47090 Schlesische landsch. Pfandbr., 5Yo Rechte Oder⸗ ufer⸗Eis. ⸗Priorit. 676, S5 nominal, Cours⸗ , Kassenbestand ; 1, 754. 96172: 10,533,577 Breslau, den 31. Dejember 1876.

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1

3, M 0 * 3 Hoh bo 3. 54 1505 Ib M6

1) Per Stamm⸗Kapital 2 Banknoten Deyositen⸗Conto Asservaten⸗Conto ö do. reservirt auf Ge⸗ winn und Tantième pro 1876 184,567 74 Reserve⸗Conto . 650 M000 Depositen⸗Zinsen. Reste aus ß 79, 539 80

Do) s 3

Der Vorstand der Städtischen Bank zu Breslau.

Friedenthal. Jonn.

Die vorstehende Bilanz wird genehmigt.

Breslau, den 22. Januar 1877.

Hrause. Vetter.

In Vertretung.

Das Kuratorium der Städtischen Bank zu Breslau.

v. EoGrekKenhech. Diek huth., Sagsge.

Friedenthal.

Eiehhornm. H auff imanmnm.

Sehreiher. Dai.

HE rommnitæz.

Ionnm.

Stettiner Dampfmühlen⸗Actien⸗Gesellschaft.

Die Actisnaire der Gesellschaft werden hiermit gemäß §5. 12 unserer Statuten und unter Hin⸗

weisung auf deren §S§. 12, 15, 16 und 17 zur

ordentlichen Generalversammlung

anf

Donnerstag, den 8. März

im hie igen Börsenhause eingeladen.

cr, Vormittags 10 Uhr,

Stimmzettel werden am Eingange des Lolals ausgegeben.

Stettin, den 7. Februar 1577.

Der Verwaltungsrath.

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

X33.

Berlin, Donnerstag, den 8. Februar

1822.

In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintragungen und Löschungen in den Handels, Zeichen u. Musterregistern, sowie äber Konkurse veröffentlicht

1) Patente,

2) die Tarif⸗ und ga elan. e meg der deutschen Eisenbabnen, 5 Verbindungen Berlins,

3) die Uebersicht der Haupt⸗Eisenbahn⸗

5 die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff Verbindungen mit transatlantischen Lãndern das Telegraphen · Verkehrẽblatt.

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher au cie im S. 6 des Gesetzes über den Mtarkenschatz vom 30. Novemter 1874, sowie die in dem Gesetz, betreffend das Nrkckerrech: an Yiunstern nad

wmtodellen vom 11. Januar 1876, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden. erscheint auch in

andel s⸗Regifter für das Deutsche Neich. m 1

Das Central Handels Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Dan Abonnement betrãzt 14 60 8 für das Viertellahr. Einzelne Nummern kosten 20 8. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 80 4.

Gentral⸗H

Das Central⸗-Handels-Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post · Anstalten, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, d.. Königgrätzer Straße 108, und alle Suchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: 8W., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

einem besonderen Blatt unter dem Titel

Die bei Anmeldung von Zeichen zu beobachtenden Förmlichkeiten.

Die geringe Theilnahme der Gewerbtreibenden am Marken⸗ schutzgesetz wird von einigen Seiten besonders der Unbekannt— hat zugeschrieben, welche in gewerblichen Kreisen noch immer über die bei der Anmeldung der Zeichen zu beobachtenden Förmlichkeiten herrscht. Vorzüglich soll dieser Grund in den⸗ jenigen Städten wirken, in denen sich eine gerichtliche Praxis hierüber noch nicht hat ausbilden können. Wir sind deshalb von Interessenten ersucht worden, die betreffenden gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen kurz zusammenzustellen und von Zeit zu Zeit mit den inzwischen eingetretenen Ver— änderungen zu verbffentlichen. Diesem Wunsch kommen wir um so bereitwilliger nach, als wir es seit Erlaß des Gesetzes vom 30. November 1874 als unsere Aufgabe betrachtet haben, mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln auf die Benutzung der Vortheile, welche das Markenschutzgesetz bietet, hinzuwirken.

1) Die Anmeldung eines Zeichens erfolgt für In⸗ länder bei dem für die Hauptniederlassung zuständigen Handelsregister. Ausländer, die im Deutschen Reich eine Handels- (Haupt- oder Zweig⸗) Niederlassung besitzen, . ihr Zeichen bei dem Handelsgericht der deutschen Nieder⸗ assung anzumelden. Ausländer ohne Handels— (Haupt⸗ oder Zweig) Niederlassung im Inlande, können ihre Zeichen bei dem Königlichen Handelsgericht zu Leipzig anmelden, wenn in dem Staate, in welchem sich ihre Niederlassung befindet, deutsche Waarenzeichen, Namen und Firmen einen Schutz ge— nießen. (S. Nr. 15.)

2) Anmelden darf ein Zeichen nur Derjenige, dessen Firma im Handelsregister eingetragen ist. Sofern dies noch nicht geschehen, muß also die Anmeldung der Firma bei dem Handelsgerichte derjenigen des Zeichens vorhergehen.

3) Die Anmeldung muß in der durch die Einführungs— gesetze zum Handelsgesetzbuch für das Handelsregister vor⸗ geschriebenen Form erfolgen, also in der Regel persönlich oder in einem mit der Unterschrift der Firma versehenen be— glaubigten Schreiben.

4) Das Zeichen kann sowohl für die Waare wie für deren Verpackung angemeldet werden.

5) Die Wahl des Zeichens ist dem Belieben des An— meldenden überlassen. Das Zeichen darf aber nicht aus⸗ schließlich in Zahlen, Buchstaben oder Worten bestehen, auch keine öffentliche Wappen oder Aergerniß erregende Darstel⸗ lungen enthalten.

Wenn in dieser Beziehung gegen das gewählte Zeichen keine Bedenken obwalten, so darf die Eintragung vom Richter nicht versagt werden, auch wenn das gleiche oder ein ähn—⸗ liches Zeichen für einen Anderen bereits eingetragen ist. Der Anmeldende läuft aber dann Gefahr, daß ihm die Be⸗ nutzung des angemeldeten Zeichens im Wege des ,, untersagt, oder daß er wegen Verletzung des Marken— schutzes bestraft wird. Deshalb empfiehlt es ch, vor der An— meldung eines Zeichens dasselbe mit den bereits eingetragenen zu vergleichen. Dies kann in der Expedition des „Reichs— Anzeigers“ geschehen, in welcher ein nach Waarengattungen übersichtlich geordnetes Generalregister sämmtlicher eingetra⸗ gener Zeichen zur Einsicht offen liegt. Die Expedition des „Reichs-Anzeigers“ ertheilt in einzelnen Fällen auch auf schrift— liche Anfrage die gewünschte Auskunft. Die Vergleichung kann ferner durch Vermittelung einzelner Centralstellen, wie der graphischen Anstalt von M. W. . hier (Unter den Linden 28) und des Dr. Josef Landgraf in Stuttgart ge— schehen. Auch ist anzunehmen, daß die Handelskammern Ein⸗ richtungen getroffen haben, den Interessenten eine Uebersicht über die angemeldeten Zeichen zu ermönlichen. Endlich werden alle diejenigen Künstler, die sich berufsmäßig mit der Ent⸗ werfung von Markenzeichnungen beschäftigen, die Garantie übernehmen können und müssen, daß das entworfene Zeichen nicht das Markenrecht eines Anderen verletzt,

6) Der Anmeldung muß eine deutliche Abbildung des Zeichens in 4, besser 5 Exemplaren nebst einem Verzeichniß

der Waarengattungen, für welche das Zeichen bestimmt ist, mit der Unterschrift der Firma versehen, beigefügt sein.

Die Abbildung des Jahns soll auf dauerhaftem Papier angefertigt sein und höchstens drei Centimeter Höhe und Breite haben. Größere Darstellungen sind jedoch nicht unbe— dingt ausgeschlossen, vielmehr zulässig und nothwendig, wenn die Deutlichkeit der Darstellung dies erfordert. Namentlich muß ein Zeichen, bei welchem Worte entscheidend sind (s. Nr. 12), so groß dargestellt werden, daß die Schrift lesbar ist. .

Die eine der eingereichten Abbildungen bleibt bei der Anmeldung in den Akten, die zweite wird in das Zeichen⸗ register eingeklebt, zwei andere werden der Expedition des i , g i wa. behufs der Bekanntmachung übersendet. Damit also der Anmeldende eine Bescheinigung des Gerichts Über die erfolgte Anmeldung erhalten kann, muß er demselben noch eine fünfte Abbildung auf so großem Papier einreichen, daß das Gericht die Bescheinigung unter das Zeichen schrei— ben kann. . k

Diese verschiedenen Abbildungen des Zeichens lassen sich am einfachsten und billigsten beschaffen, wenn der Anmeldende, sobald er sein Zeichen gewählt hat, noch vor der Anmeldung den Zeichenstock (S. Nr. 7) anfertigen und von demselben die . entnehmen läßt, welche er für die Anmeldung ge—

raucht.

In dringenden Fällen erachten die Gerichte für die An— meldung auch eine leichte Skizze des Zeichens für genügend, die dann später gegen den korrekten Abdruck umgetauscht wird.

7) Der Zeichenst ock, der eine Höhe von 235 Millimeter haben muß, kann der Anmeldung beigefügt werden und wird dann von dem Gericht der Expedition des „Reichs-Anzeigers“ übersendet. Wenn, wie dies häufig geschieht, der Zeichenstock der Kürze halber von dem Verfertiger direkt der genannten Expedition zugeht, so muß dies auf der Anmeldung des Zeichens vermerkt sein, weil sonst die Expedition einen Stock auf Kosten des Anmeldenden anfertigen läßt, wie dies in Ge⸗ mäßheit der Bestimmungen des Bundesraths vom 8. Februar 1875 in allen Fällen geschieht, wenn der Anmeldung der? eichenstock nicht beiliegt. Bei Herstellung des Zeichenstocks muß darauf Rück—⸗ sicht genommen werden, daß er zum Abdruck auf Zeitungs- papier mit der großen Maschine bestimmt ist; der Holzschnitt hat sich hierfür am besten bewährt.

8) Soweit die Deutlichkeit dies erfordert, ist in der An⸗ meldung auch die Art der Verwendung der, Zeichen anzugeben. Eine Bekanntmachung hierüber ist nicht vorge— schrieben.

9) Wenn mehrere Zeichen angemeldet werden, die gleich⸗ zeitig, aber an verschiedenen Stellen der Wagre angebracht werden, wie dies z. B. bei Nähmaschinen geschieht, so wird man gut thun, jedes dieser Zeichen als ein besonderes anzu⸗ melden. Denn es liegt eine gerichtliche Entscheidung, wenn auch noch nicht vom höchsten Gerichtshof, vor, nach welcher mehrere Marken, die zusammen für eine Waare angemeldet sind, als ein Ganzes betrachtet werden. In diesem Falle wäre es er⸗ laubt, einzelne der Marken nachzubilden, wenn nur bei einer einzigen eine Abweichung von dem Originale stattfindet. Ist jedes Zeichen für sich als ein einzelnes angemeldet worden, dann darf dasselbe nicht nachgebildet werden, auch wenn es auf der Waare nie einzeln vorkommt.

10 Eine Erklärung oder Benennung des Zeichens (3. B. Auge Gottes) in der Anmeldung und Bekanntmachung ist nach einer Entscheidung des e ge drr g ln, ü dt. unwesentlich.

11) Das Zeichen schützt nur diejenige Waarengattung, für ö es angemeldet ist, was . Beachtung ver⸗ dient. Denn eine nicht zweckentsprechende Bezeichnung der Waarengattung kann den Markenschutz illusorisch machen. Wer z. B. ein Zeichen für Wollenwaaren anmeldet, wird viel⸗ leicht nicht hindern können, daß ein Anderer dasselbe Zeichen für baumwollene Stoffe wählt. Er wird aber seinen

Zweck erreichen, wenn er das Zeichen für Textilfabrikate anmeldet.

12) Daß die in einem Zeichen enthaltenen, mit einer bild⸗ lichen Darstellung verbundenen Wörter wesentliche Bestand⸗ theile des Zeichens bilden, ist in dem vielbesprochenen Er⸗ kenntniß des Reichs⸗-Oberhandelsgerichts in Sachen Ainsworth wider Knapp ausdrücklich ausgesprochen worden. Man darf daher das bereits geschützte Zeichen eines Anderen für sich wählen, wenn nur die begleitende Schrift so geändert wird, daß das Ganze sich auch ohne Anwendung besonderer Auf⸗ merksamkeit als ein anderes Zeichen darstellt. Bei der Wahl der Marken ist daher auf die Wörter und Schriftzüge beson⸗ dere Aufmerksamkeit zu verwenden.

13) Auf Waarenzeichen, welche bisher im freien Gebrauch aller oder gewisser Klassen von Gewerbtreibenden sich befunden haben, kann nach 5§. 10 des Gesetzes über Markenschutz Nie— mand ein Recht erwerben. Die Eintragung solcher Frei⸗ zeichen ist daher zwar an sich zulässig, verursacht aber dem Anmel⸗ denden nur unnütze Kosten. Welche Zeichen in diese Klass gehören, ist bisher nur für den Bezirk des Königlichen Ge⸗ werbegerichts in Solingen festgestellt und bekannt gemacht worden. In den übrigen Landestheilen würden sich die Interessenten durch eine Anfrage bei der Handels- oder Ge— werbekammer in zweifelhaften Fällen darüber vergewissern können, ob eine gewählte Marke zu den Freizeichen gehört.

14) Für die erste Anmeldung eines Zeichens sind an Gerichtsgebühren 50 „S6 zu entrichten. Außerdem hat der Anmeldende die Kosten der Bekanntmachung im „Reichs⸗ Anzeiger“ zu tragen. Diese belaufen sich, ohne die besonders zu erstattenden Auslagen für den Zeichenstock, auf 6 6 für jedes abzudruckende Zeichen. Wenn letzteres einen größeren als den vorgeschriebenen Raum von 5 Ouadrat-Centimeter einnimmt, so tritt eine verhältnißmäßige Erhöhung der In⸗ sertionskosten ein.

Die Kosten des Zeichenstockes richten sich theils nach der Größe desselben, theils nach den Schwierigkeiten, welche die Wiedergabe des Zeichens verursacht. In der Regel wird der Stock für ein nicht komplizirtes Zeichen in normal—⸗ mäßiger Größe ffür 3 6 zu beschaffen sein.

sö) Für Ausländer, welche im Deutschen Reich eine Handelsniederlassung nicht besitzen und deshalb die Zeichen bei dem Königlichen Handelsgericht zu Leipzig anzumelden haben (Nr. 1 sind außer den für Inländer maßgebenden Bestimmungen noch folgende zu beachten: .

a. der Anmeldung muß die Erklärung beigefügt sein, daß sich der Anmeldende für Klagen auf Grund des Marken⸗ schutzgesetzes der Gerichtsbarkeit des Königlichen Handelsgerichts Leipzig unterwerfen will; .

. ferner der Nachweis, daß der Anmeldende Inhaber einer Firma ist, oder doch, wenn in dem betreffenden Auslande keine Handelsregister existiren, der Nachweis, daß der An⸗ meldende berechtigter Inhaber der von ihm geführten kauf— männischen Firma ist; . .

. der Nachweis, daß in dem betreffenden auswärtigen Staate die Voraussetzungen erfüllt sind, unter welchen der Anmeldende dort einen Schutz für das Zeichen beanspruchen kann; d. der Anmeldung sind zur Deckung der Kosten min⸗ destens 5s „S6 beizufügen. ö z

16) Die Berechtigung zur ausschließlichen Benutzung eines angemeldeten Zeichens richtet sich nach der Priorität der Anmeldung. Deshalb empfiehlt sich in allen Fällen die thun⸗ lichste Beschleunigung der Meldung bei dem Gerichte. Nach⸗ dem diese angenommen worden ist, sind Verzögerungen, welche in der Bekanntmachung eintreten, für den Interessenten ohne Nachtheil. .

Wir werden diese Zusammenstellung den Gerichten und den Handels kammernübersenden und ers die Letzteren ergebenst, derselben Material für ihren Jahresbericht zu entnehmen.

Patente.

Preußen. Königliches Ministerium für pandel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Fabrikanten Heinrich Jarck zu Flensburg ist unter dem 3. Februar 1877 ein Patent . auf eine durch Modell nachgewiesene Befesti⸗ gungsart von Brennern auf dem Oelbehälter der Lampen, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für , Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Den Herren Kleinau C Go, in Hamburg ũist unter dem 31. Januar 8. J ein Patent auf ein durch Modell, Zeichnung und Beschrei⸗ bung erläutertes Schloß, soweit dasselbe für neu und eigenthümlich erkannt worden ist auf drei Fah von jenem Tage an gerechnet, und für 1 Ümfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Sachsen Weimar. 10. Januar: Eduard Rau, Brüssel, Einrichtung zur Beleuchtung von Mangmetern, Vakuummetern, Boussolen und ähn⸗ lichen Apparaten, bis zum 31. Januar 1859 ver— längert. 17. Janugr: Robert Dines Bradley, Preston (Maryland⸗Vordamerika),

Apparate zur Erzeugung und Maschinen zur Nutz⸗ barmachung eines aus Wasser erhaltenen Gases, auf fünf Jahre. Julius Hock und Comp., Wien, ö genannt Sparmotor, auf fünf Jahre.

(S. Anzeige am Schluß.)

Handels ⸗Negister.

Die Handelzregistereinträge aus dem Königreich Sach fen, dem Königreich Württemberg und dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrit Leipzig resp. Stuttgart und Darm stadt ver⸗ fenikich, die beiden ersteren wöchentlich, die letz teren monatlich. Alsell. Bekanntmachung. ] Zur Firma F. Luckmann in Lermspringe ist heute auf Fel. 8 unter 2) im Handel sregister ein etragen, daß der Inhaber der . seinem Sohne un Luckmann in , n. rokura ertheilt hat. Alfeld, den 1. Februar 1877. Königliches Amtsgericht. H. Erxleben.

KRarmaem. Auf Anmeldung ist heute unter Nr. 559 bezw. 1565 des hiesigen Handele⸗ (Firmen ⸗)

Registers eingetragen: daß am heutigen Tage das bis dahm von dem Werkzeugfabrikanten Carl Wil— helm Jung zu Hasten bei Remscheid unter der Firma: „Cart Jung“ geführte Handelsgeschäft mit Aktiven und Passiven an dessen Sohn, den eben— falls zu Hasten bei Remscheid wohnenden Werkzeug- fabrikanten Ernst Jung, übergegangen ist und von diesem unter der Firma: „E. Jung“ zu besagtem 53 . 66 a wird. Die Firma: Carl ung ist demnach erloschen. Barmen, den 5. . 1 Der Handelsgerichts⸗Sekretär. Für denselben ö der stellvertretende Sekretär Ackermann.

KRarrmiöem. Auf Anmeldung ist heute unter Nr. 1566 des hiesigen Handels- (Firmen) Registers eingetragen worden: Die Firma: „Alfred Loh— meyer“ in Barmen, deren Inhaber der daselbst wohnende Kaufmann Alfred Lohmeyer ist. Barmen den 6. Februar 1877J. Der Handelsgerichts⸗Sekretär.

e. densel ben = der stellvertretende Sekretär Ackermann.

Rarnmen. Auf Anmeldung ist heute unter Nr. NS des hiesigen Handels- (Gesellschafts⸗) Registers, wofelbst die Firma: „Filiale der Thüringischen Bank“ in Barmen, ik Zweigniederlassung der zu Sondershausen bestehenden Aktiengesellschaft sub ö „Thüringische Bank“ eingetragen sich be⸗ ndet, vermerkt worden:

daß durch Beschluß der Generalversammlung vom 25. Dktober 1876 das,. Grundkapital der e ch auf fünf Millionen Thaler, gleich fünfzehn Millionen Mark, zerfallend in 25.000 Stück Aktien zu je 209 Thalern, gleich 690 , erniedrigt und dadurch der 8&. 3 des Gesell⸗ schaftsstatuts vom XV. November 1875 theil⸗

weife abgeändert worden ist,

Barmen, den 5. Februar 1877. Der Handelsgerichts⸗Sekretär. är denselben der stellvertretende Sekretär Ackermann.

er lim. Handel sregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 7. Februar 1877 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt; In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3 die hiesige Commanditgesellschaft auf Actien in Firma: