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11226 w Belanntmachung.
In dem stonkurse über das Vermögen des Kaufmanns Joseph Marcus zu Grabow ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin auf den 22. Februar er., Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar in unserem Sessions zimmer anberaumt worden.
Die Betheiligten werden hiervon mit dem Be⸗ merken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten Ferderungen der Konkursgläubiger, fowein fur dieselben 2 Vorrecht, noch ein Hrypothekenrecht, Pfand⸗ recht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch genommen wird, zur Theilnayme au der Beschluß⸗ fassung über den Akkord berechtigen und daß die Handlungebücher, die Bilanz nebst dem Inventar und der von dem Verwalter über die Natur und den Charakter des Konkurses erstattere schriftliche Bericht im Gerichtslokale zur Einsicht der Bethei⸗ ligten offen liegen.
stempen, den 30. Januar 1877.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Der Kommissar des Konkurses.
lsa Konkurs⸗Eröffnung.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Herr⸗ mann Lewin zu Inin ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungsein⸗
stellung auf den 30. November 1876 festgesetzt worden.
um einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Krauthofer hierselbst bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem
auf den 23. Januar d. J.,
Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Sitzungssaal Nr. 1, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Dr. Ries, an⸗ beraumten Termine ihre Erklärungen und Vor⸗ schläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Ver⸗ walters abzugeben.
Allen, welche vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Ge⸗ wahrsam hahen, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegen⸗ stãnde z
bis zum 20. Februar d. 3 einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse An⸗ zeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse ab⸗ zuliefern.
Pfandinhaber und andere mit denselben gleichbe⸗ rechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Schubin, den 12. Januar 1877.
Königliches Kreisgericht. i. Abtheilung. Müller. 12401 Ectanntmachung. ;
In dem Konkurse über das Vermögen der im Gesellschaftsregister nicht eingetragenen offenen Sandelsgesellschaft M. Friedmann hierselbst, sowie uber die Prixateccin sc: der beiden persönlich haf⸗ tenden Gesellschafter, des Kaufmanns Marcns Friedmann und seiner Ehefrau Caroline Fried— mann, ist der Kaufmann Ferdinand Landsberger hier, Fischergasse Nr. 26, zum definitiven Verwalter der Masse bestellt worden.
Breslau, den 29. Januar 15977.
Königliches Stadtgericht. Erste Abtheilung. 1234 Bekanntmachung.
Das erbschaftliche Liguidations verfahren über
n Nachlaß des am 1. August 1876 hierselbst ver⸗ storbenen Zimmer meisters Eduard Moritz Kind ist beendet.
e , , den 2. F
Königliches Stadtgerich n
11 r 1 . ng.
. Der. am 11. Okteber v. J. über das Vermögen de. Järbereibesitze rs Joseph Schicktanz in Alt Lauban eröffnete Konkurs ist durch Akkord beendigt. Lauban, den 7. Februar Königliches Kreisge
9360 Seser ff 1 gonkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Leobschütz, Erste Abtheilung. Januar 1877, Nachmittags 54 Uhr. ; das Vermögen der Handlung J. N. Ber⸗ liners Wittwe und Sohn u Leohschütz ist der kaufmännische Konkurs eröffnet, der Tag der Zahlungseinstellung auf 12. Januar 1877
auf den
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ihn etwas ver⸗
c an denselben zu
zahlen, vielmehr von dem Besitz
Febrnar 1877 einschließlich
dem Verwalter der Masse Anzeige
les mit Vorbehalt ihrer etwaigen ki abjuliefern.
denselben gleich⸗
nschuldners haben
e befindlichen Pfandstücken
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1 — 142 ö
, welche an
äubiger machen
Ansprüche, die⸗ sein oder nicht,
bis zum 26. Februar 1877 einschließlich
ei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb ar emeldeten Forderungen, sowie
21 — 8 X ß der gedachten Fri ellung des definitiven Ver⸗
mar 1377, Vormittags 9 Unr, tale, Termins zit Nr. 26, vor den reisrichter Viertel, zu erscheinen. Nack ung e geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord
re 9 verfahren werden.
Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung bis zum 23. März 1877 einschließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forde⸗
rungen Termin
auf den 24. März 1877. Vormittags 9 Uhr, in unserm Gerichtsiotal, Terminszimmer Nr. 36, bor dem genannten Kommissas, Herrn Kreierichter Viertel, anberaumt. Zum EGrscheinen in diesem
haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ stücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle Diejenigen. welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit R dafür . — .
bis zum 2. März einschließli bei uns schriftlich oder zu Protokoll — 13
Jermin werden die Glaͤubiger aufgefordert, weint? — Forderungen innerhalb einer der Fristen an— melden werden.
Wer seine Annmneldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrifz derfelben und ihrer Anlagen beizu—⸗ fügen :
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amts⸗ bezirk seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn⸗ haften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswär⸗ tigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.
Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justiz⸗Räthe Kaiser, Koch und Fikus, sowie die Rechtsanwälte Elsner und Kurek, sämmtlich hier und Rechtsanwalt Brjosa zu Katscher zu Sachwaltern vorgeschlagen.
223 . * Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Leobschütz. Erste Abtheilung. Den 3. Februar 1877, Nachmittags 6 Uhr.
Ueber das Vermögen der Handelsfrau Va⸗ leska Schwarzer, in Firma F. Schwarzer zu LeChschütz ist der kaufmännische Konkurs im ab⸗ gekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung . auf den 3. Februar 1877 festgesetzt und der offene Arrest verhängt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Ernst Hirsch hier bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem auf den 15. Febrnar 1877, Vormittags 9 Uhr, im unserm Gexichtslokal, Terminszimmer Nr. 26, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Viertel, anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vor— schläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweil igen Ver⸗ walters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas ver⸗ schulden, wird aufgegeben, Nichts an denfelben i verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der 1 ö
is zum 14. März 1877 einschließl dem Hen, oder dem Verwalter 6 r An⸗ zeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse ab⸗ zuliefern.
Pfandinhaber und andere mit denselben Jleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldne cg Haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstäcken nur Anzeige zu machen. 6 alk. Diejenigen, welche an die öl einne als., Konkursgläubiger. machen en, gterdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ eren mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte
bis zum 14. März 1877 einschließlich
bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnaͤchst zur Prüfung der sämmtlichen inner⸗ halb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen
auf den 16. März 1877, Vormittags 9 Uhr, in unserm Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 26, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Viertel, zu erscheinen. = Nach Abhaltung dieses Termins wird geeigneten⸗ falls mit der Verhandlung über den Akkord ver⸗ fahren werden. Zum Erscheinen in diesem Termin werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb der Fristen anmelden werden. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat
ie Abschrift derselben und ihrer Anlagen beiju—
Jed Slaubiger, welcher nicht in unserem Amts⸗ bezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmel— dung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. ; Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Elsner und Kurek hier, Brzosa zu Katscher, fowie die Justiz⸗Räthe Keiser, Koch und Fikus hier zu Sachwaltern vor— geschlagen. ;
792 2 —
. Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Ratibor, Erste Abtheilung,
. — eunr 1377 Vormittags 103 Uhr.
ber das Vermögen des Klempnermeisters und Handelsmanns S. Lichtenstein u Ratibor ist
auf den 17. Februar 1877, Vormittags 11Uuhr,
missar, Herrn Kreisrickh Termin i
Termins wird et liefern. Pfandinhaber und andere gleichberechtigte Gläubiger des *
3er kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zahl ungsein—
stellung auf den ö 17. Januar 1877 festgesetzt worden. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Nar Albrecht hier bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf— gefordert, in dem
a nlerem Sitzungszimmer Nr, 7, vor dem Kom⸗ e anberaumten
Beibebaltuma . n ; en Beibehaltung walters oder die Bestellung
zu berufen seien.
Aslen 57 8. ꝛ 12 Sälen welche von dem Gemeinschuldner etwas an Feld, Papieren oder anderen Sachen in Befitz oder
Fewmahrsam haben, oder welche ihm etwas v schulden, wird aufgegeben, nichts an denselber verabsolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem?
egen stãnde Sesitz . bis zum 11. März 1877 einschließ dem Gericht oder dem Verwalter der * 1 zeige zu machen und Alles, mit Vort Masse An⸗ igen Rechte ebendahin zur Konku⸗ chalt ihrer Smasse abzu⸗ mit Tenselben Hemeinschuldners
Vorschläge über nen une Teil n eses V e andern eines anderen einstweiligen Verwalters, sowie da⸗ Stat. rüber abzugeben, ob ein einst nie rath zu bestellen und welche ? nen S*
demnãchst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der . *chten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zut Bestellung des definitiven Ver⸗ waltungs · Personals
auf den 26. märz 1877, Vormittags 9 uhr, in unserem Sitzungszimmer Nr. 7, vor dem ge—⸗ nannten Kommissar zu erscheinen.
Nach Abhaltung dieses Termins wird geeigneten⸗ falls mit der Verhandlung über den Akkord verfah⸗ ren werden.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizu⸗ fügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amts⸗ bezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten an⸗ zeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekannt⸗ schaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Geh. Justiz⸗Rath Klapper. Justiz⸗Räthe Engelmann, Schmiedel und die Rechtsanwalte Hoffmann, Kor⸗ pulus und Sabarth zu Sachwaltern vorgeschlagen.
8 es n Konkurs⸗Eriffnung.
Königliches Stadt- und Kreisgericht zu Magdeburg. Erste Abtheilung. Den 29. Januar 1877, Vormittags 99 Uhr.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Otto Becker zu Magdeburg, Kaiserstraße 8, ist der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Ver— fahren eröffnet und der Tag der Zahlungs— einstellung auf den ⸗ 31. Oktober 1876 , worden.
um einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Ferd. Thilo Faber hier bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem auf
den 7. Februar 1877, Vormittags 11 uhr, er dem Kommissar, Stadt⸗ und Kreis erichts⸗Rath Schaeffer, anbergumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge zur Bestellung des definitsven Verwalters abzugeben. .
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm eiwaß verschulden, wird aufgegeben, nichts an denfelben zi verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände
bis zum 56. März 1877 einschließlich
dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursglaͤubiger machen wol⸗ len, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht
bis zum 31. März 1877 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen inner⸗ halb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen auf den 11. April 1877. Vormittags ii Uhr, in unserm Gerichtslokal, Domplatz Nr. 9, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, . eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen eizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem
Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmel⸗ dung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden. die Rechtsanwalte Costenoble, Meißner, Justiz⸗Räthe Block, Schultz, Steinbach zu Sachwaltern vorgeschlagen. ;
Tarif- etc, Verundern gen
—
der deutschen Eisen npahnen Xo. SG.
Nordwestdentscher Eisertgahn⸗-Verband. 1246 Bekanntm * chung.
Mit M Cassa 1, den Z. Februar 1877.
Nit Birkung vom MH. d. M. ab ist zu dem vom 1. n, ,,, Aan gültigen No-dwestdeutsch⸗Elserz⸗ , nail en, g eerfarlf ber z. Jer htag erf hitzen,
cher von dere Verbauds⸗(G;iütererpedtti bezogen e, be,. Verbands Güterervpeditionen bezoger Für die er enen des Nordwẽe ld utschen än zal Eisen be hn⸗Verbandes. Königliche Direkt (on ber Main - Bejer⸗-Bahn.
Westfäli e, Westfãalische Ei enbahn. . 2 Am 5. d. * Münster, n . Februar 180 5. nahme⸗Tari? M., ist der 12 Nachtrag zum Aus Rheinischen A. (Steinkohlen) für den Dannaver⸗ frag. neten . Verband in Kraft getreten. Der Nach⸗ ! Her von unsern Verbands⸗Güter⸗EKypeditio⸗ akgeltlich bezogen werden kann, enthält u. A. eite ermäßigte Tarifsatze für die westfälischen Ionen Hörter, Holjminden und Altenbeken, so⸗ Sätze für die in den Verband aufgenommenen
tation Wickede⸗Asseln. Münster, den 7. Februar 1877. Am 1. Februar d. Is. ist ein Ausnahmetarif für die Beförderung von Steinkohlen 2c. von Statio⸗
Neuschan; der Oldenburgischen Bahn für die nach Niederlaändischen Stationen bestimmten Sendungen in Kraft getreten, welcher von unseren Güter⸗Erpe⸗ ditionen, fowie unserem Tarif⸗Bureau unentgeltlich bezogen werden kann. Münster, den 7. Februar 1877.
Am 5. d. Mte. ist der 1. Nachtrag zum Kohlen⸗
Tarife für den Rheinisch-Westfälischen Nachbar—
nen der Bergisch⸗Märkischen Bahn nach der Station
Verkehr, enthaltend Ermäßigungen einzelner Tarif⸗
sätze, in Kraft getreten. Derselbe kann von unsern Güter⸗Exxeditionen unentgeltlich bejogen werden.
e, , di,, üuster, Len 7. Jebrnar 18.7. m 5. dieses Monats irt der 5. Nachtrag zu dem Speʒial⸗ Tarife für die Beförderung von Stein⸗ hohlen 3c. im Westfälischen Eisenbahn⸗Verbande, Bestimmung wegen Fortfall des Frachtzuschlages enthaltend, in Kraft getreten. Derselbe kann von unsern Güter⸗Erpeditionen unentgeltlich bezogen werden. Königliche Direktion der Westfälischen Eisenbahn. 1254 Vom 12. dieses Monats ab tritt für Getreide— Transporte bei Ausnutzung der Wagen-Tragfähigkeit resp. bei Aufgabe von mindestens 109069 i. zwischen den Stationen Wreschen, Miloslaw, Zerkow, Jarotschin, Koschmin, Krotoschin, Zduny und Militsch der Oels⸗Gnesener Eisenbahn und den Stationen Breslau Oderthor⸗Bahnhof, Stadtbahn⸗ hof und Mochbern der Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗Eisenbahn ein direkter Tarif mit ermäßigten Frachtsätzen in Kraft. . Derselbe ist auf den Verband-Stationen zu be⸗ ziehen. Breslau, den 9. Februar 1577. Direktion der Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗Kisenbahn⸗Gesellschaft. Direktion der Oels⸗Gnesener Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Main⸗Weser⸗Bahn. „n Westdentscher Eisenbahn-Verband. 1244 Dekanntmachung.
K Cassel, den 8. Februar 1877. Mit Wirkung vom 20. d. M. ab ist zu dem vom 1; September 1872 an gültigen Gütertarif im Verkehr mit Kehl, Straßburg, Basel ꝛc. der 55. Nachtrag erschienen, welcher von den Verbandt— Güterexdeditionen bezogen werden kann.
Für die Verwaltungen des Westdeutschen
. Eisenbahn⸗Verbandes.
Königliche Direktion der Main-Lbeser⸗Bahn.
1235
1
Berlin Pots dam - Magdeburger Eisenbahn. Vom 15. d. Mts. ab kommt im Lokalverkehr un⸗ seret Bahn für faconnirtes Eisen und Stahl, fowie für verschiedene grobe Eisenwaaren in Quantitäten von 5000 Kilogramm und mehr ein prozentua— ler Frachtzuschlag nicht mehr zur Erhebung.
Für welche Eise awgaren die Ermäßigung eintritt, ist bei unseren Expeditionen zu erfahren. Berlin, den 6. Februar 1877.
Das Direktorium.
nn Oherschlesische Eisenbahn.
Mit dem 15. Februar er. treten für den Trans— gort von Kalksteinen und rohem Schwefel ies von den Stationen Oppeln, Fogolin, Leschnitz und Neisse nach Saarau und Waldenburg unter Auf— hebung der bisherigen Sätze, neue, theilweise ermä⸗ ßigte Frachtsätze in Kraft.
Dieshezügliche Tarif⸗Exemplare sind auf den Ver⸗ bandstationen zu haben.
Breslau, den 4. Februar 1877.
Königliche Direktion.
1231] Dels - Guesener Elsen bahn.“ Bis zum 15. Juni d. J. werden Kartöffelsendun— 6 bei Ausnutzung der Wagentragfähigkeit im Ver⸗ ehr der Stationen Jarotschin, Zerkow und Milos⸗ law in der Richtung nach und von Gnesen transito sowie der Stationen Koschmin, Krotoschin, Zdunx, Militsch und Craschnitz in der Richtung nach und von Oels transito zum Satze von 6e ( per 165 Kilogr. befördert. ; ⸗ Breslau, den 8. Februar 1877. Direktion.
„Der Verband⸗Gütertarif vom 18. November pr. sur den Verkehr zwischen Hamburg und Breslau ref. Glogau via Cottbus-Rothenburg tritt am 1. April . außer Kraft. Breslan, den 7. Februar 1877.
t Direktorium
der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger 1239 Eisenbahn⸗Gesellschaft.
IH *53 Hessische Ludwigsbahn. ; Am 1. April ds. Is. treten in dem Personen— tarif zwischen Darmstadt und Stationen der
Ra ssauischen Bahn via Mainz⸗-Castel einige
Aenderungen, zum Theil auch Erhöhungen, ein. Der Verkehr umfaßt nunmehr die Stationen Castel, Biebrich, Wiesbaden, Eltville, Rüdesheim, Oberlahnstein, Ems und Nassau. Die Retourbillette nach und von Wiesbaden gelten zu allen Zügen mit entsprechender Wagen— klasse. Manz, den 7. Februar 1877.
In Vollmacht des Verwaltungsrathes.
Die Spezialdirektion.
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Redacteur: F. Prehm. Berlin — — — — Verlag der Exvedition ( Kessel)
Deutscher Reichs⸗Anzeiger
Königlich Preußischer
und
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Aas Abonnement beträgt 4 Æ6 50 8 ür das RNierteljahr.
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für Berlin außer den Bost - Autalten auch dir Expe⸗
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Berlin, Dienstag,
83 * 26 53 8 . XR 3 XR 288 2 2 4 . 3 * 1 6 * K 2
den 13. Februar, Abends.
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kreis⸗-Wundarzt des Kreises Coesfeld, Dr. Franz Schulte zu Haltern, den Charakter als Sanitäts⸗-Rath zu verleihen.
Ministerium des Innern.
nigs Majestät haben die Einberufung des
Landtages der Provinz Brandenburg 3 . d. J. nach der Stadt Berlin zu genehmigen geruht.
Bekanntmachung.
Nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften sind die Reichs⸗ stempelmarken zu Wechseln und den dem Wechselstempel unter⸗ liegenden Anweisungen ꝛc. in der Art zu verwenden, daß die den erforderlichen Steuerbetrag darstellenden Marken auf der Rück⸗ seite der Urkunde, und zwar, wenn die Rückseite noch unbe⸗ schrieben ist, am oberen Rande derselben, andernfalls unmittelbar unter dem letzten Vermerke (Indossament u. s. w.), der sich auf der Rückseite befindet, auf einer leeren Stelle dergestalt auf⸗ zukleben sind, daß oberhalb der Marke kein zur Niederschreibung eines Vermerkes (Indossamentes u. s. w.) hinreichender Raum übrig bleibt, und daß ferner Seitens des inländischen Inhabers, welcher die Marke aufklebt, das Indossament oder der sonstige Vermerk unterhalh der— selben niederzuschreiben ist. In jeder einzelnen der aufgeklebten Marken müssen mindestens die Anfangsbuchstaben des Namens be⸗ ziehungsweise der Firma desjenigen, der die Marke verwendet und das Datum der Verwendung (in arabischen Ziffern) mittelst deut— licher Schriftzeichen (Buchstaben und Ziffern) ohne jede Rassur, Durch⸗ streichung oder Ueberschrift niedergeschrieben sein.
Jede Durchkreuzung der Marke, auch wenn sie die Schriftzeichen nicht berührt, ist unstatthaft; ebenso die Bezeichnung der Monate 2 Oktober, November und Dezember durch 7 ber, 8 ber, 9 ber und 10 ber.
Auf diese zur Sicherung der Stempeleinnahmen nothwendigen Bestimmungen, welche häufig unbeachtet bleiben, wird das betheiligte Publikum zur Vermeidung der hohen Kontraventionsstrafen hiermit aufmerksam gemacht.
Berlin, den 5. Februar 1877. . ö.
Königliches Haupt-Steuer-⸗Amt für inländische
Gegenstände.
Aichtamtlich es. Deutsche s Reich.
Preußen. Berlin, 13. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute militärische Mel— dungen, sowie die Vorträge des Chefs der Admiralität, Ge— nerals der Infanterie von Stosch, des General⸗-Adjutanten von Albedyll, Chefs des Militärkabinets, und des Polizei— Präsidenten von Madai entgegen.
— Beide Kaiserliche Majestäten besuchten gestern Se. Königliche Hoheit den Prinzen Georg, um ihm zu seinem Geburtstage zu gratuliren.
r Se. Kaiserliche und. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Mittag um 12 Uhr den Kriegs— Minister, General der Infanterie von Kameke. Um 2 Uhr begaben Sich die Kronprinzlichen Herrschaften zur Geburtstagsgratulation zu Sr. Königlichen Hoheit dem Prin— zen Georg.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen, sowie der Ausschuß für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten beantragte der Abg. Lutte— roth zu dem Antrage des Abg. Frhrn. von Heereman auf Aenderung der Geschäftsordnung, daß der zu wählenden Wahlprüfungskommission auch sämmtliche bisher noch nicht zur Entscheidung durch das Abgeordnetenhaus gelangte be— strittene Wahlen, also auch diejenigen, über welche von den Abtheilungen bereits schriftlicher Bericht vorliegt, zur Bericht⸗ erstattung zu überweisen seien. Nach kurzer Debatte wurde der Antrag Lutteroth vom Hause angenommen.
Das Haus setzte hierauf die Berathung des Staatshaus⸗ halts⸗-Etats fort, und zwar zunächst mit einigen an die Budget⸗ kommission verwiesenen Positionen des Etats des Mini⸗ steriums für die landwirthschaftlichen Angelegen⸗ heiten. Kap. 107 Tit. 17 der dauernden Ausgaben wirst an„Bei⸗ . zur Errichtung und Unterhaltung von landwirthschaft— ichen Mittelschulen“ 220,009 66 aus. Der Abg. Frhr. Dr, von der Goltz beantragte, diese Summe um 15,000 ( (behufẽd Errichtung einer 3 in Schivelbein) zu erhöhen. Die Budgetkommission empfahl den nn, des Abg. Frhrn. Dr. von der Goltz abzulehnen; dagegen der Regierung zur Erwägung zu geben, ob nicht die neu zu errichtende landwirthschaftliche Mittelschule anstatt in Eldena in Schivelbein eingerichtet werden solle, — oder ob ein Zuschuß für die Errichtung einer zweiten Mittelschule in Pommern für das nächste Jahr ins Auge zu fassen sei. ußer dem Referenten Abg. Röstel
sprachen die Abgg. Haken, Frhr. Dr. von der Goltz, Köhler (Göttingen) und von Benda, sowie der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten Dr. Friedenthal. — Der Antrag der Kommission wurde unter Streichung der Worte: „ob nicht die neu zu errichtende“ bis „eingerichtet werden solle — oder“ angenommen. — Kap. 108 der dauern⸗ den Ausgaben Tit. 12 Gur Remuneration von Veterinär— beamten für Wahrnehmung der veterinärpolizeilichen Grenz— kontrole 26,09 S) war der Budgetkommission überwiesen worden mit folgendem Ant rage des Abg. Donalies:
Angesichts der neuesten Erfahrungen in Betreff des Ausbruchs der Rinderpest und in Anerkennung der Gefahren, denen die an Ruß⸗ land grenzenden Kreise und somit auch die Binnenkreise unseres Staates fortwährend durch Uebertragung von Thierkrankheiten, die in Ru land heimisch sind, ausgesetzt sind, erklärt das Haus: 1. Die Bestrebungen des Herrn Ministers der landwirthschaftlichen Ange⸗ legenheiten, die veterinärpolizeiliche Ueberwachung der Grenzkreise besser zu organisiren, sind vollständig gerechtfertigt. II. Die Vorschläge des qu. Ministers, die derselbe der technischen Deputation für das Veterinärwesen zur Begutachtung vorgelegt, und wie folgt gefaßt sind: „Eine Lösung würde vielleicht darin zu finden sein, daß man 1) zwar die Kreisthierarztstellen in den betreffenden Grenzkreisen mit Privat⸗ praxis bestehen ließe, aber gleichzeitig Y) die direkte Einnahme der Grenz⸗ thierärzte ohne Privatpraxis höher stellte und ihnen gleichzeitig für einen gewissen Bezirk des Hinterlandes (einige Kreise) die Funktionen von Oberveterinärs in der Stellung der Bezirksthierärzte zuwiese, um sie in praktischer Thätigkeit zu erhalten, und ihnen eine Ein⸗ wirkung auf die Verhältnisse, beziehungsweise die sich hieraus erge⸗ bende Konformation zu sichern“ — sind vollkommen zweckmäßig und korrekt. III. Das Staats⸗Ministerium wird aufgefordert, die so ge⸗ 1 Organisation so schnell als zulässig zur Ausführung zu bringen.“
Hierzu hatte der Abg. von Ludwig das Amendement
estellt: ! statt der Worte: „die an Rußland grenzenden Kreise“ zu setzen: die an Rußland und an Oesterreich grenzenden Kreise.“
Die Budgetkommission beantragte: —
I) die Staatsregierung e e . bei der Reichsregierung auf die Einleitung internationaler Verhandlungen mit den Nachbarstaaten hinzuwirken, um eine strenge Ueberwachung der Rinderpest in ihren Heimathsorten herbeizuführen; 2) über den Antrag des Abg. Donalies nebst dem Unterantrage des Abg. von Lad— wig und Genossen als durch die Mittheilungen der Königlichen Re⸗ gierung erledigt, zur Tagesordnung überzugehen.“ .
Außer dem Referenten Abg. hr. Virchow sprachen hierzu der Abg. von Ludwig und der Minister für die landwirthschaft— lichen Angelegenheiten Dr. Friedenthal. Die Anträge der Budget⸗ kommission wurden angenommen. Schluß 41 Uhr.
Die Erllärung, welche in der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses der Handels⸗Minister Dr. Achenbach nach dem Abg. Berger in Betreff der Vorlage rücksichtlich der Berlin-Dresdener Bahn abgab, hatte folgenden Wort— laut:
Ich kann dem Herrn Vorredner nur für die durchaus objektive Beurtheilung der gegenwärtigen Vorlage danken. Ich bin überzeugt, daß, wenn Seitens des gesammten Hauses dasjenige, was die Regie⸗ rung Ihnen vorschlägt, mit derselben Ruhe und Objektivität geprüft wird, diese Prüfung nicht zu demjenigen Resultat führen kann, wel⸗ ches der Herr Vorredner zieht, sondern die Annahme dieser Vorlage zur Folge haben muß. Wenn der Herr Vorredner der Regierung ge⸗ wissermaßen den Vorwurf macht, daß der gegenwärtige Entwurf so spät an das Haus gebracht worden sei, so muß ich darauf hinweisen, daß einmal bis in der letzten Zeit mit der Königlich sächsischen Re—⸗ gierung über die vorliegende Frage Verhandlungen gepflogen worden sind, und zweitens, daß es der Vorlage wesentlich zur Begründung dienen mußte, den Abschluß der Rechnung für das Vorjahr bei der Berlin-Dresdener Bahn einigermaßen zu kennen. Es konnte deshalb nicht eher mit dem Entwurfe vor das Haus getreten werden, bis dieses Material der Königlichen Staatsregierung vorlag. Wenn nun in der vorigen Session, wie der Herr Vorredner anführte, wegen der Kürze der Zeit die Budgetkommission nicht mehr in eine eingehende Berathung eingetreten ist, so glaube ich doch, hat das damalige Einbringen des Gesetzentwurfs seitens der Königlichen Staatsregie⸗ rung sehr viel dazu beigetragen, daß die öffentliche Meinung sich mit der vorliegenden Angelegenheit beschäftigte. Die Frage ist über⸗ all besprochen worden, in den weitesten Kre sen hat man sich darüber ein Urtheil gebildet, und ich glaube daher, es ist kaum eine Ange— legenheit, die so wohl vorbereitet vor das Haus tritt, wie diejenige, um welche es sich gegenwärtig handelt. .
Den Standpunkt der Königlichen Staatsregierung habe ich in der vorigen Session ausführlich dargelegt, und ich will, um Wieder⸗ holungen zu vermeiden, kurz darauf verweisen. Nur Einiges bleibt mir mit Rücksicht auf verschiedene Ausführungen des Herrn Vor— redners nachzuholen. ;
Meine Herren! Der Herr Vorredner machte die Bemerkung, daß seitens der Staatsregierung eine künstliche Steigerung der Ein⸗ nahmen der Berlin⸗Dresdener versucht oder herbeigefuͤhrt worden sei; man habe auf eine künstliche Weise Verkehre, die bisher der Berlin⸗ Anhalter Bahn zugeleitet wurden, der Berlin-Dresdener Bahn über⸗ wiesen. Meinestheils muß ich offen vor dem Lande bekennen, daß mir derartige Maßregeln völlig unbekannt sind, ich kenne die Quelle nicht, aus welcher der Herr Vorredner diese Nachricht entnommen hat. Ich kann sie nicht als richtig anerkennen, im Gegentheil muß ich darauf e, . daß ich selbst der Gegenstand der heftigsten Angriffe gewesen bin, weil ich ein von der Berlin-Dregsdener Eisen—⸗ bahn proponirtes Tarifsystem zur Zeit reprobirte und, wie bekannt, sogar mit Exekutivstrafen gegen die Direktion dieser Bahn vorgegangen bin. Es ist damals von einzelnen Seiten behauptet worden, daß die Staatsregie⸗ rung die finanziellen Interessen der Berlin⸗Dresdener Bahn geschädigt habe. Hier wird uns nun vorgeworfen, daß das allerdings günstige und für die Vorlage sprchende Resultat auf einem künstlichen Wege
durch den Einfluß der Staatsregierung erzielt worden sei. Ich muß dies, wie gesagt, verneinen und wiederholen, daß mir derartige Maß⸗ regeln ganz unbekannt sind.
Wenn nun, was die finanzielle Seite betrifft, in der That nur dies eine Argument des Herrn Vorredners als ein angeblich durch⸗ schlagendes vorgebracht ist, so wird das Haus sich wohl überzeugen, daß es sich um eine Angelegenheit handelt, bei welcher finanzielle Nachtheile dem Staate nicht erwachsen können. Alle die Argumen⸗ tationen, die dieserhalb auch von dem Abg. Dr. Roeckerath, wie in der vorigen Session, in dieser Beziehung vorgebracht sind, zerfallen daher. Es wird hier nicht auf Kosten der Steuerzahler gewirth⸗ schaftet, sondern es soll ein nützliches Unternehmen in die Hände der Staatsleitung gebracht werden, ohne daß der Staat auf die Dauer seinerseits finanzielle Opfer zu bringen hat. Man sagt nun, wenn der Erwerb nützlich ist für Euch, so kauft. Die Herren übersehen aber, daß die früheren Motive nachweisen, wie ein solcher Ankauf versucht worden, daß man sich aber über den Kaufpreis nicht im Geringsten einigen konnte, und daß es in der That eine schwere Schädigung der staatlichen Inter— essen gewesen sein würde, wenn man zu einem Ankauf unter den da⸗ mals möglichen Bedingungen übergegangen wäre. Andererseits ist aber die finanzielle Lage dieses Unternehmens und seine Zukunft nicht derart beschaffen, daß man annehmen könnte, es würde sehr bedeu⸗ tende Erträge auch unter staatlicher Leitung liefern und es würde durch die staatliche Verwaltung insbesondere den Prioritäts⸗Aktionä⸗ ren ein erheblicher Gewinn zugeführt werden können. Wir gehen vielmehr von der Ansicht aus, daß das Unternehmen nach einiger Zeit sich so gestalten wird, daß es die Zinsen der Schulden auf⸗ bringt und in der Lage ist, diese Schulden zu amortisiren. Weitere Hoffnungen machen wir uns nicht. Wenn also auch dieser Einwand zerfällt, so bleibt eigentlich gegen die Vorlage nur die Unlust gewisser Herren übrig, den staatlichen Einfluß auf das Eisenbahnwesen zu vermehren. Der Hr. Abg. Berger, dessen Unterstützung ich in vielen Eisenbahnangelegenheiten stets dankbar anerkenne, ist bekanntlich gegenüber der Vorlage des Reichs⸗Eisen⸗ bahnprojekts und was mit demselben zusammenhängt, als entschiede⸗ ner Gegner aufgetreten. Die Meinung, welche er hier ausspricht, repräsentirt, wie ich annehme, keineswegs die Auffassung der Ma⸗ jorität, es sind eben die Auffassungen der Minorität, und würde das Haus sich konseguent bleiben, so kann es mindestens bei Beur⸗ theilung dieser Frage nicht von solchen Gesichtspunkten ausgehen, wie das Seitens des Hrn. Abg. Berger geschehen ist.
Nun sagt der Herr Abgeordnete: Der Staat besitzt bereits einen so kolossalen Einfluß im Osten, daß es einer Vermehrung desselben in keiner Weise bedarf. Ich will zugeben, meine Herren, daß, wenn der eigentliche Osten der Monarchie in Betracht fommt, allerdings der Einfluß des Staats auf das Eisenbahnwesen ein sehr erheblicher ist, ich möchte aber die Frage aufwerfen, ob dies bezüglich des Ter⸗ rains zutrifft, welches augenblicklich in Frage steht. Hier existirt keine Staatsbahnlinie und der heilsame Einfluß, der durch einen staatlichen Betrieb nach dieser Richtung hin erzielt werden könnte, ist nicht vorhanden. Es handelt sich also darum, auf einem Gebiete, wo bisher staatlicher Einfluß nicht bestand, denselben herzustellen.
Meine Herren, es wird darauf hingewiesen, daß es den Verkehrs⸗ interessen ja ganz angemessen gewesen wäre, Sachsen den Einfluß zu gestatten, den es begehrt. Es wird dabei aber üͤbersehen, daß Sachsen, was den Verkehr zwischen Ber⸗ lin und Dresden anbetrifft, bereits die Hauptkohk rrenz⸗ routen in der Hand hat, es besitzt die Konkurrenzroute via Röderau, die mit der Anhalter Bahn endigt, und die Konkurrenzroute via Ca- menz, die sich auf die Berlin-Görlitzer Bahn bezieht. Würde Sach⸗ sen noch in den Besitz dieser Linie gelangen, so wird das ganze Eisenbahnsystem der betreffenden Gegend vollständig von Seiten der Königlich sächsischen Staatsregierung dirigirt. .
Run meint der Herr Vorredner, die Stellung, welche Preußen seinem Nachbar gegenüber eingenommen habe, könnte keineswegs als eine freundliche bezeichnet werden, und man müsse sich deshalb auch nicht darüber wundern, daß man ein entsprechendes Entgegenkommen nicht gefunden habe. Die diesseitige Regierung ist sich nicht bewußt, in irgend unfreundlicher Weise gegenüber der ihr befreundeten Nach⸗ barregierung vorgegangen zu sein, sie hat nur geglaubt, die öffent⸗ lichen Verkehrsinteressen wahren zu müssen und andererseits diejenigen Rechte zu schützen, die ihr bereits zustehen. Wenn der Hr. Abg. Berger den Vertrag prüfen will, welcher unter dem 6. Juli 1872 zum Abschluß gelangt ist, so wird er finden, daß darin der Königlich preußischen Regierung eine ganze Reihe wichtiger Rechte beigelegt find. Ich weise beispielsweise darauf hin, daß die Gesellschaft den Sitz ihrer Verwaltung im Preußischen zu nehmen hat und die Be⸗ auffichtigung und Verwaltung des Unternehmens lediglich von der Königlich preußischen Regierung ressortirt, daß ferner Art. 12 die Bestimmung der Fahrzeiten und Transportpreise ausschließlich der preußischen Regierung zuweist, daß der ganze Vertrag das Unter⸗ nehmen als ein einheitliches bezeichnet, welches auch einheitlich be⸗ trieben werden soll, und daß Art. 14 einen Fall bereits vorsieht, der allgemeine Schlüsse auf die Tendenz des Vertrages erlaubt. Der Artikel sagt nämlich für diesen Fall, daß bei der Erwerbung eines Theiles der Bahn Seitens der sächsischen Regierung die Betriebs füh⸗ rung und Betriebsleitung in den Händen der preußischen Regierung sich befinden sollen. ö. .
Mit Rücksicht auf diese vertragsmäßigen Bestimmungen glaubt die Königlich preußische Regierung, daß der von ihr eingeschlagene Weg, der allein berechtigte und in ihm nichts zu finden sei, waraus auf eine unfreundliche Handlung gegen einen befreundeten Nachbar⸗
taat geschlossen werden könnte. ; . . . e Tf Regierung kann allerdings mit Rücksicht auf die allgemeinen Tendenzen, die sie verfolgt, und die sie bei Gelegenheit der Debatte über das Reichs⸗Eisenbahnprojekt ausgesprochen hat, ganz und gar nicht auf diejenigen Rechte verzichten, die ihr bezüglich der Leitung des Eisenbahnwesens zustehen, und um so weniger an⸗ deren Bestrebungen gegenüber, die darauf gerichtet sind, den eigenen Staatseisenbahnbefitz zu konsolidiren, um die Verwirklichung des Reichs-Eisenbahnprojektes ein für alle Mal innerhalb bestimmter Grenzen unmöglich zu machen. Die vorliegende Sache hat deshalb eine große, prinzipielle Tragweite, und ich bin der Ansicht, daß diejenigen Herren, welche in den