Ein eurriculum vitae, aus welchem der Gang seiner künstlerischen Bildung ersichtlich ist.
Zugleich hat derselbe nachzuweisen:
a. daß er ein Preuße ist und die in der akademischen Ver⸗ fassung vorgeschriebenen Studien auf einer der König⸗ lich preußischen Akademien oder dem Städelschen In⸗ stitut in Frankfurt a. M. gemacht hat,
b. daß er das 30. Lebensjahr nicht überschritten hat.!
Die Anmeldungen zur Theilnahme müssen schriftlich bis Sonntag, den 25. März d. J, dem Senat der Königlichen Akademie eingereicht werden.
Die Prüfungsarbeiten beginnen am Montag, den 9. April d. J., Morgens um 8 Uhr. Die Hauptaufgabe wird am Montag, den 16. April, ertheilt und die im Akademiegebäude auszuführenden Bildwerke müssen am Sonnabend, den 14. Juli d. J., dem Inspektor der Königlichen Akademie übergeben werden.
Die Zuerkennung des Preises erfolgt am 3. August d. J. Der Preis besteht in einem Stipendium zu einer Studienreise nach Italien auf zwei hintereinander folgende Jahre, für jedes derselben im Betrage von Drei Tausend Mark, und außer⸗ dem in einer Entschädigung von Sechs Hundert Mark für die Kosten der Hin- und Rückreise.
Berlin, den 19. Februar 1877.
Der Senat der Königlichen Akademie der Künste. Hitz ig.
Per sonalveränderungen. Föniglich Preufische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 10. Febr. v. Chamier, Sec. Lt. om Inf. Regt. Nr. 5l, zum Pr. Lt. befördert. Bree tz, Hauptm. u. Comp. Fhef im Inf. Regt. Nr. 58, unt. Beförder. zum überzähl. Major, dem Regt. aggregirt. v. Glisczins ki, Pr. Lt. vom Tis⸗ Regt. Nr. 34, unter Beförder. zum Hauptm. u. Comp. Chef, in das Inf. Regt. Nr. 58 versetzt. Frhr. v. Wolzogen, Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 78, unter Ent⸗ bind. von seinem Kommdo. als Adjut. der 30. Inf. Brig., als Comp. Chef in das Füs. Regt. Nr. 34 versetzt. Frhr. v. Boenig k, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 82, unter Belass. in seinem Kommdo. als Adjut. der 40. Inf. Brig. als ältester Pr. Lt. in das Inf. Regt. Nr. 78 versetzt. v. Bo th, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 82, zum Pr. Lt. befördert. v. Below, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 42, als Adjut. zur 30. Inf. Brig. kemmdrt. v. Fromberg, Hauptm. u. Comp. Chef im Gren. Regt. Nr. 12, unter Beförder. zum über⸗ zähl. Major, dem Regt. aggregirt. Kristen, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 58, unter Beförder. zum Hauptm. und Comp. Chef, in das Gren. Regt. Nr. 12 versetzt. v. Brauchitsch, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 93, unter Entbind. von seinem Kommdo. als Miut. der 3. Inf. Brig. als ältester Pr. Lt. in das Inf. Regt. Nr. 58 versetzt. v. Kajdacsy, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 59, in das Inf. Regt. Nr. 93 versetzt. Frobeen, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 59 und kommdrt. als Insp. Offiz. u. Lehrer bei der Kriegsschule
ördert. Graf v. Schwerin, Pr. Lt. vom 5, als Adjutant zur 9g. Infanterie⸗Brig. v. Leliwa, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 60, unter Beförder. zum überzähl. Major, dem Regt. aggregirt. Haacke, Pr. Lt. von dems. Regt, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. v. Kaminietz, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 12, unter Belassung in seinem Kommdo. als Adjut. der 36. Inf. Brig., als ältester Pr. Et. in das Inf. Regt. Nr. 60 versetzt. v. Knobels⸗ dorff, Inf. Regt. Nr. 60, unter Beförder. zum Pr. Lt. und lassung in seinem Kommdo. als Bureauchef und Bibliothekar bei der Kriegsschule zu Cassel, in das Gren. Regt. Nr. 12 versetzt. v. Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 76, von seinem Kommdo. als Adjut. der 24. Inf. Brig. entbunden. Hirichberger, Pr. Lt. n Inf. Regt. Nr. 14, als Adjut. zur 24. Inf. Brig. kommdrt. v. Petersdorff, Hauptm. und Comp.
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fördert. v. Hagen, Hauptm. u. Comp. Chef . Beförder. zum überzähl. Major, gt. aggregirt. v. Schwarzkopf, Pr. Lt. von dems. Regt. m. und Comp. Chef. schote, Sec, Lt. ron dems.
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zu Premier ⸗Leutenants beférdert. rde⸗Fuß⸗Art. Regt., unter Beförder. zur 1. Fuß⸗Art. Insr. fkommdrt. cn dems. Regt, zum Pr. Lt., Priwe, unter Entbindung von dem J Insp., und unter Beförder. ffiz. in das Fuß⸗Art. 3 Nr. 15 . Lt. vom Fuß⸗Art. Regt. Linker, Major und
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um Art. Offiz. vom Platz in Strasburg ajcr und etatsm. Stabe⸗Offiz vom Fuß⸗
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des Ingen. Corps ꝛc.
Atheil. Chef im Ingen. Comité ernannt. Rotte, Oberst-Lt. vom Stabe des Ingen. Dorp und Commdr. des Pion. Bats. Nr. 9, unter Entbindung von dieser Stellung, zum Insp. der 3. Pion. Insp. ernannt. Ziel ke, Sec. Lt. von der 2. Ingen. Insp, zum Prem. Lt. befördert. Neumeister, Hauptm. von der 4. Ingen. Insp. u. Som Chef im Pion. Bat. Nr. j0, unter Beförder. zum Major und Versetzung zum Stabe des Ingen. Corps, zum Commdr. des 8 Batt. Nr. 9 ernannt. Gastendyck, Hauptm. von der 4. Ingen. Insp., zum Comp. Chef im Pion. Baf. Nr. 10, ernannt. Reinhardt, Sec. Lt. vom Train⸗Bat. Nr. 2, in das Train⸗Bat. Nr. 14 versetzt. Frhr. v. Cramm, Major und etatsm. Stabsoffiz. im Hus. Regt. Nr. 5, zum Commdr. des Train⸗ Bats. Nr. 11 ernannt. v. Zitze witz, Major und Escadr. Chef im Hus. Regt. Nr. 5, zum etatsm. Stabsoffizier im Regiment ernannt. Frhr. v. Maltzahn, Rittm. vom Ulan. Regt. Nr. 3, unter Er⸗ nennung zum Ekcadr. Chef in das Hus. Regt. Nr. 5 rersetzt. v. Tresckow L., befördert. v. Koschitzky, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 65, zum überzähl. Hauptm. befördert. — 13. Febr. Völckers, Hauptm. und Compagnie⸗Chef im Infanterie⸗Regiment Nr. 91, in das Inf. Regt. Nr. 57 versetzt. Müller, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 91 zum Hauptmann und Comp. Chef befördert. v. Bismarck, Pr. Lt. a. D., zuletzt im Inf. Regt. Nr. 87, im aktiven Heere, und zwar als Pr. Lt. mit einem Patent vom 11. Dezember 1872 im Inf. Regt. Nr. 1 wiederangestellt.
In der Gensd'armerie. der 8. Gend. Brig, zum Major befördert.
Aichtamtliches. Deutsche s Remich.
Preußen. Berlin, 22. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Vorträge des Kriegs-Ministers und des Militär-Kabinets entgegen, besuchten den Gottesdienst im Dom und eröffneten um 14 Uhr Nach⸗ mittags den Reichstag.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin wohnte heute im Dom dem Gottesdienste zur Eröffnung des Reichs⸗ tages bei. — Beide Kaiserliche Majestäten dinirten bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kron⸗ prinzen und der Kronprinzessin.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit er Kronprinz nahm gestern Vormittags militärische Meldun⸗ gen entgegen und folgte Nachmittags 5 Uhr mit Ihrer Kai⸗ serlichen und Königlichen Hoheit der Kronprin⸗ zessin einer Einladung Ihrer Majestäten zum Diner. Abends 8 Uhr empfing Ihre Kaiserliche Hoheit die Kronprin— zessin den Besuch Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Sachsen.
— Dem Bundesrath ist der Etat für die Ver⸗ waltung des Reichsheeres auf das Etatsjahr 1877 78 vorgelegt worden.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Herrenhauses gelangten Petitionen zur Berathung, uber welche von der Petitions⸗Kommission mündlicher Bericht erstattet wurde. Herr von Winterfeld berichtete zunächst über die Petitionen von den Gemeinde⸗Kirchenräthen Briest⸗Freders⸗ dorf, Podelzig und Mallnow, worin beantragt wird, dahin zu wirken, daß der Aemter⸗Kirchenfonds im Wege der Gesetzgebung aufgehoben, und den betreffenden Kirchengemeinden ihr volles kirchenverfassungsmäßiges Verwaltungsrecht gewährt werde. Er beantragte, zu beschließen:
In Erwägung, daß das Institut des Aemter⸗Kirchenfonds in der Kurmark unvereinbar ist mit den Bestimmungen des 5. 22 der Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung vom 10. September 1873, dasselbe auch durch den Artikel 9 des Gesetzes vom 25. Mai 1874 aufgehoben ist, und den Gemeinde⸗Kirchenraͤthen in den bisher zum Aemter⸗Kirchenfond verbundenen Gemeinden vom 1. Juli 1875 ab die eig·ne Verwaltung des Kirchenvermögens der einzelnen Ge⸗ meinde zusteht; die Petitionen der Königlichen Staatsregierung zu über⸗ weisen mit dem Antrage: I) die Auflösung des Aemter⸗Kirchen⸗ fonds in der Kurmark mit thunlchster Beschleunigung herbeizu⸗ führen, und die zu demselben verbundenen Kirchengemeinden in den Betz der ihnen nach der Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung bezüglich der Verwaltung ihres Kirchenvermögens zustehenden Rechte zu setzen; und 2) in den konkreten, den Petitionen zu Grunde liegenden Fällen schleunigst Abhülfe eintreten zu lassen.
An der Diskussion über diesen Antrag, welcher schließlich angenommen wurde, betheiligte sich außer dem Regierungs— Kommissar, Geh. Ober-RNegierungs⸗Rath de la Croix, Herr von Kleist⸗Retzow.
Herr von Winterfeld berichtete ferner über die Petition der Provinzial-Landtagsabgeordneten der Provinz Preußen aus dem Kreise Fischhausen, Quadt und Negenborn, wegen Aufhebung des Regals auf binnenländische Bernsteingewin⸗ nung, und das Haus trat seinem Antrage, über diese Petition zur Tagesordnung überzugehen, ohne Debatte bei.
Es folgte nunmehr die Petition des Kreisausschusses des Kreises Schweinitz, mit dem Antrage: „daß die Kosten der durch die Vertilgung der Wanderheuschrecken an Feldfrüchten entstehenden Schäden von der Staatskasse übernommen wer⸗ den.“ Der Berichterstatter, Herr Hobrecht, beantragte Namens der Kommission: diese Petition der Königlichen Staatsregie⸗ rung zur Erwägung zu überweisen. Nachdem sich noch Graf Borcke für diesen Antrag ausgesprochen, nahm der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, Dr. Friedenthal, Veranlassung, die Stellung der Staatsregierung zu dieser Frage klar zu legen, worauf der Antrag der Kommission an— genommen wurde.
Prinz Reuß berichtete sodann über die Petitionen von Mitgliedern des Westfälischen Bauernvereins, Grundbesitzern des Kreises Bochum, und C. Nienhausen und Genossen aus dem Kreise Essen, wegen Abänderungen resp. Ergänzungen des Berggesetzes vom 24. Juni 1865, und beantragte, diese drei Petitionen der Königlichen Staatsregie⸗ rung zur thunlichsten Berücksichtigung zu überweisen. Der Negierungs⸗Kommissar, Geheimer Ober⸗Bergrath Frhr. von
eyden⸗Rynsch, erklärte sich gegen diesen Antrag und bat, die . der Staatsregierung nur „zur Erwägung“ zu über⸗ weisen. Nachdem die Herren Graf Brühl, Wever, Dr. Dern⸗ burg und Elwanger den Kommissionsantrag befürwortet, wurden auf Antrag des Grafen zur Lippe die Petitionen der Staatsregierung ur Erwägung“ überwiesen.
Herr Rasch berichtete über die Petition von forstberech⸗ tigten Gemeinden und Grundbesitzern in der Provinz Han⸗ nover, wegen Ahänderung des 5. 14 Abs. 1 des Gesetzes vom 13. Juni 1873, betreffend die Abstellung von Forstberechtigungen, und beantragte:
diese Petition der Aönig ichen Staatsregierung zur Berücsichti⸗ gung in dem Sinne zu überweisen, daß bei Ausführung des Gesetzes vom 13. Juni 1973 5. 14 Abs. 1, die Entschädigung nicht sowohl
Sec. Et. vom Ulan Regt. Nr. 3, zum Pr. Lt.
zur Ablösung zu tion der
nach dem, nach den Grundsätzen der Waldwerthberechnung zu be⸗
messenden Kapitalwerth, als nach dem Ertragswerth geleistet werde;
event die Aenderung des Gesees in dem angegebenen Sinne zu
veranlassen. ;
Bei der Diskussion erklärte sich der Kommissar des Mi⸗ nisters für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, Regie⸗ rungs⸗Assessor Sterneberg, gegen diesen Antrag, und Herr Elwanger stellte den Antrag auf Uebergang zur Tagesord⸗
26 Das Haus entschied sich jedoch für den Kommissions⸗ antrag.
Herr Rasch berichtete ferner über die Petition des Super⸗ intendenten Rauterberg zu QOber⸗Börry, mit dem Antrage: zu veranlassen, daß der Forstfiskus in der Provinz Hannover keine weitere Versuche mache, die den geistlichen und Schul⸗ stellen zustehenden Berechtigungen zum Bezuge von Holz auf Grund des Gesetzes vom 15. Februar 1874 1 bringen, und beantragte, die Peti⸗ Königlichen Staatsregierung zu übersenden. — Der Kommissar des Ministers für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten sprach sich dagegen aus. Nachdem Graf Ritt⸗ berg den Antrag gestellt, über diese Petition zur Tagesord⸗
nung überzugehen, und Herr Schuhmann diesen Antrag be— ; fürwortet hatte, wurde derselbe angenommen. v. Rbeinbaben, Hauptm. von l e ge
Um 4 Uhr wurde sodann die Sitzung auf Antrag des Grafen Brühl geschlossen.
— In der heutigen (98) Sitzung des Herren⸗ hauses, welche der Präsident, Herzog von Ratibor, um 10 Uhr 20 Minuten eröffnete und welcher der Kriegs⸗Minister von Kameke, der Justiz-Minister Dr. , ,. und mehrere Regierungs⸗Kommissarien beiwohnten, gelangte zunächst der mündliche Bericht der Kommission für den Staatshaushalts⸗ etat über den Gesetzentwurf, betreffend eine ander⸗ weite Einrichtung des Zeughauses zu Berlin, zur Berathung. Der Referent, Herr von Tettau⸗Tolcks empfahl die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs in der von dem Abgeordnetenhause angenommenen Fassung. An der Dis⸗ kussion betheiligten sich die Herren Graf Rittberg und Graf zur Lippe, welche die möglichst einstimmige Annahme empfah⸗ len, und Baron Senfft von Pilsach, welcher die Vertagung der ganzen Angelegenheit befürwortete. Dann wurde der Ge— setzentwurf mit sehr großer Majorität angenommen.
Der zweite Gegenstand der Tagesordnung war der Be—⸗ richt der XII. Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Auflösung des Lehnsverbandes der dem sächsischen Lehnrechte, der Magdeburger Polizeiordnung und dem lom— bardischen Lehnrechte, sowie dem Allgemeinen preußischen Land⸗ rechte unterworfenen Lehne der Provinz Sachsen. Der Ne⸗ ferent, Graf von der Schulenburg-Angern, empfahl die An⸗ nahme des Gesetzes in der Fassung, wie sie aus den Bera⸗ thungen der Kommission hervorgegangen ist. Der Justiz-Mi— nister Dr. Leonhardt erklärte sich im Namen der Staats—⸗ regierung mit diesen Aenderungen einverstanden. — An der Diskussion betheiligten sich die Herren Graf v. d. Schulenburg— Beetzendorf, Graf Rittberg, Graf zur Lippe, von Kleist-Retzow und Graf Ziethen⸗Schwerin. Nachdem Graf von der Schulenburg-Beetzendorf einen von ihm zu 5. 3 gestellten An⸗ trag zurückgezogen hatte, wurde der Gesetzentwurf auf Antrag des Grafen Rittberg vom Hause en bloc angenommen.
Es folgte als dritter Gegenstand der Tagesordnnng die Spezialberathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Unterbringung von ver wahrlosten Kindern in Erziehungs- oder Besserungsanstalten.
Dem 5§. 1 des Gesetzes hat die Kommission folgende Fassung gegeben:
Wer nach Vollendung des sechsten und vor Vollendung des zwölften Lebensjahres eine durch das Strafgesetzbuch mit Strafe bedrohte Handlung begeht, kann von Obrigkeitswegen in eine Er⸗ ziehungs- oder Besserungsanstalt oder in eine geeignete Familie untergebracht werden, wenn dies zu seiner sittlichen Erziehung und Besserung erforderlich ist.“
Hierzu hatte =. von Bernuth den Antrag gestellt: statt der Worte: „durch das Strafgesetzbuch mit Strafe bedrohte“ zu setzen: „strafbare“. Nach kurzer Debatte, an welcher sich der Referent Dr. Dernburg, der Antragsteller und der Baron Senfft von Pilsach betheiligten, wurde dieser Antrag und mit ihm 5§. 1 in obiger Fassung angenommen.
Der 5§. 2 erhielt nach Befürwortung durch den Referenten und Herrn von Kleist-Retzow in folgender, von der Kommission vorgeschlagenen Fassung die Zustimmung des Hauses:
Diese Unterbringung in eine Erziehungs- oder Besserungs⸗ Anstalt oder in eine Familie darf erfolgen, nachdem durch Beschluß
es Vormundschaftsgerichts der Eintritt der Voraussetzungen des F. J festgestellt und die Unterbringung für zulässig erklärt worden ist (5. 55 des Strafgesetzbuches).“
Für 5. 3, welchen die Kommission in folgender Fassung zur Annahme vorschlug:
„Das Vormunbdschaftsgericht hat vor der Beschlußfassung die El ern, sofern deren Vernehmung ohne erhebliche Schwierigkeiten erfolgen kann, bei Mündeln außerdem den Vormund oder . zu hören, und die gutachtliche Aeußerung des Waisenrathes einzu⸗ holen. Das Vormundschaftegericht kann die Aeußerung der Ge⸗ meindebehörde einholen und Zeugen eidlich vernehmen.“
hatte Herr von Knebel⸗Döberitz folgende Fassung vorgeschlagen: ö „Das Vormundschaftsgericht kann vor der Beschlußfassung die Eltern, resp. den Vormund oder Pfleger, den Waisenrath und die Gemeindebehörde gutachtlich hören und zeugeneidlich vernehmen.“
Nachdem der Antragsteller diesen An rag befürwortet und die Herren Dr. Dernburg, Graf zur Lippe und Graf Brühl sich gegen denselben erklärt, wurde der Antrag des Herrn von Knebel-Döberitz einstimmig abgelehnt und der Kommis⸗ sionsantrag angenommen.
Den 5. 4 hatte die Kommission folgendermaßen ab⸗ geändert:
„Unter Beobachtung der 385. 1 bis 3 ist das Vormundschafts⸗ gericht befugt, die Zulässigkeit der Unterbringung von Amtswegen zu beschließen, und verpflichtet Beschluß zu fassen, wenn die Unter⸗ bringung durch die Eltern, den Vormund oder den Pfleger, den Waisenrath, den Kreisschulinspektor, den Gemeinde⸗ oder Guts⸗ vorsteher oder durch die Polizeibehörde beantragt wird. Beschwer⸗ den werden in dem durch die Vormundschaftsordnung bestimmten Instanzenweg erledigt. Sie haben nur aufschiebende Wirkung, wenn sie innerhalb der Zeit von acht Tagen von Zustellung des Beschlusses an den Antragsteller an gerechnet, eingelegt werden. Kosten und Stempel sind bei dem Verfahren außer Ansatz zu lassen (wegen der baaren Auslagen efr. 5. 7).
Herr von Kleist⸗Retzow beantragte: ö
dem Absatz l hinzuzufügen: Die Staatzanwaltschaft resp. der Polizeirichter ist verpflichtet, dem Vormundschaftsgerichte Mitthei⸗ lung von den 5. 1 gedachten Handlungen zu machen, welche zu seiner Kenntniß gekommen sind.“
Herr von ,. . in dem Absatz 3 die Worte; ‚„an den Antragsteller⸗ zu streichen.
Der Regierungskommissar, Geh. Regierungs⸗Rath Illing, befürwortete die Wiederherstellung des 5. 4 in der Fassung
der Negierungsvorlage, während die beiden Antragsteller und
die Herren Dr. Dernburg, Graf Brühl, Weber und Baron Senfft von Pilsach die Anträge von Kleist und von Bernuth befürworteten, die dann auch schließlich mit den Vorschlägen der Kommission angenommen wurden. Der 5. 5 wurde in unveränderter Fassung der Regierungs—⸗ vorlage und ohne Debatte angenommen, bei §. 6 aber die Diskussion mit Rücksicht auf die Eröffnung des Reichstages um 121 Uhr vertagt. Nächste Sitzung Sonnabend 10 Uhr. Tagesordnung: Fortsetzung der heut abgebrochenen Debatte, Petitionen und mehrere Berichte.
— In der heutigen (28) Sitzung des Hauses de Abgeordneten, welcher der Minister der geistlichen 2c. An⸗ gelegenheiten Dr. Falk und mehrere Regierungskommissarien bei⸗ wohnten, setzte das Haus die zweite Berathung des Etats, und zwar mit der Diskussion des Etats des Ministeriums der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten fort. Der Regierungs— kommissar, Geh. Regierungs⸗-Rath Dr. Stauder, wies die Vor—⸗ würfe des Abg. Freiherrn von Heereman wegen unrecht⸗ mäßiger Beeinflussung des Privatlebens der Lehrer seitens des Kultus⸗-Ministers durch eine eingehende Darlegung der lokalen Verhältnisse in allen Fällen zurück. Außerdem ergriffen die Abgg. Köhler (Göttingen), Dr. Lasker und Dr. Wehrenpfennig das Wort, um gegen die Praxis der Centrumspartei, die Ver⸗ handlungen des Hauses unnütz zu verschleppen, Protest einzulegen. Die Beschwerden des Abg. Freiherrn von Fürth, daß in Berlin und Bonn die Studirenden der römisch⸗katholischen Theologie aus Mangel an geeigneten Persönlichkeiten in den Prüfungs⸗ kommissionen nicht die staatliche Qualifikation zum Religions—⸗ lehrer erlangen könnten, werden nach dem Versprechen des Regierungskommissars Geheimen Regierungs⸗Rath Dr. Göppert eingehend im Ministerium erwogen werden. Es sprachen sodann die Abgg. Dauzenberg, Perger, Kantak und Dr. Virchow. Der Geheime Regierungs⸗Raths Dr. Göppert erinnerte daran, daß die Universitäten nach Möglichkeit in dem Ordinarium und Extraordinarium des gegenwärtigen Etats berücksichtigt seien. Der Kultus— Minister Dr. Falk sprach den Wunsch aus, daß die polnischen Studirenden in Berlin polnische Kollegien belegen möchten. Der Professor der slavischen Sprachen werde gern ein solches Kolleg lesen und sei dem vollständig gewachsen. Der Abg. Dr. Mommsen wünschte, daß die Regierung, die jetzt in den Etat der Berliner Universität eingestellte Summe für das Seminar sür romanische Sprachen nur als Abschlagszuschlag betrachten möge. Die zur Berathung stehenden Positionen wurden sämmtlich bewilligt. Hierauf vertagte sich das Haus um 121 Uhr bis Freitag 10 Uhr.
— Das Gesetz vom 26. Juni 1876, betreffend die Be⸗ richtigung des Grundsteuer-Katasters und der Grundbücher bei Auseinandersetzun gen vor Bestäti⸗ gung des Rezesses, hat nach den bisherigen Erfahrungen noch nicht in entsprechendem Umfange und nicht immer in zweck— dienlicher Art Anwendung gefunden. Die bemheiligten Eigen⸗ thümer sind häufig mit den Bestimmungen des Gesetzes nicht bekannt oder stellen den Antrag auf Berichtigung des Grund— buchs — nach §. 3 des Gesetzes — nicht rechtzeitig, sondern erst, wenn sie eine Theilveräußerung vornehmen wollen. In diesem Falle erleiden die beabsichtigten Veräußerungen, wenn alsdann das Verfahren zur Berichtigung des Grundbuchs erst eingeleitet werden muß, unliebsame Verzögerungen, welche nicht selten von Vermögensnachtheilen begleitet sind.
Um die sachgemäße Anwendung des Gesetzes vom 23s. Juni 1875 in einem dem Bedürfniß genügenden Umfange nach Möglichkeit zu sichern, hat der Mi— nister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten den General-Kommissionen durch Cirkularerlaß vom 27. Ja— nuar d. J. empfohlen, die betheiligten Eigenthümer bereits im Laufe des Auseinandersetzungsverfahrens auf die ihnen nach 83. 3 des Gesetzes zustehende Befugniß aufmerksam zu machen und in den geeigneten Fällen zu veranlassen, die Berichtigung des Grundbuchs auf Grund des Auseinandersetzungsplans und der Fortschreibung des Grundsteuerkatasters rechtzeitig zu beantragen. Außerdem ist den General-Kommissionen überlassen worden, sofern es nach ihrem Ermessen in einzelnen Fällen angemessen erscheinen sollte, die Berichtigung des Grundbuchs der bei einer Auseinandersetzung betheiligten Grundstücke vor Bestäti— gung des Rezesses thunlichst allgemein herbeizuführen, die Aufnahme dahin zielender Anträge der Eigen⸗ thümer in geeigneter Art zu veranlassen und die Realisi⸗ rung derselben der Sachlage entsprechend zu bewirken. In letzterer Art würde, falls sachliche Bedenken nicht entgegen— stehen, namentlich in solchen Fällen verfahren werden können, in welchen voraussichtlich Abänderungen des Auseinander— setzungsplans durch den Rezeß nicht mehr eintreten und ent— weder ein lebhafter Immobiliarverkehr eine erhebliche An— häufung der Anträge auf vorzeitige Grundbuchberichtigung ver— ursacht oder die Rezeßbestätigung erst nach einer Reihe von Jahren in Aussicht genommen werden könne. Eine Verzögerung der endgültigen Beendigung des Auseinandersetzungsverfahrens durch Bestätigung des Rezesses dürfe in Folge der vorzeitigen BPerichtigung des Grundbuchs nicht eintreten. .
— Nach dem Vereinsgesetz ist die Ortspolizeibehörde befugt, in jede Versammlung, in welcher öffentliche Ange—
legenheiten erörtert oder berathen werden sollen, einen oder
wei Abgeordnete zu senden, welche, wenn sie Polizeibeamte ind, nur in ihrer Dienstkleidung oder unter ausdrück— licher Kundgebung ihrer dienstlichen Eigenschaft krscheinen dürfen. In Beziehung auf diese Bestimmung hat der Strafsenat des gieren n glg in einem Erkenntniß vom 24. Januar 1877 ausgesprochen, daß ein nichtuniformirter Polizeibeamter in dem erwähnten Falle nicht nöthig hat, mit usdrücklichen Worten kundzugeben, daß er in dienstlicher Eigenschaft erschienen, vielmehr auch jebe andere Handlung genügt, die das Erscheinen des Beamten in dienstlicher Eigen⸗ schaft unzweifelhaft macht.
— Se. Durchlaucht der Fürst Herrmann zu Hohen⸗— lohe-Langenburg, General der Kavallerie à la suite der Arinee, ist zur Eröffnung des Reichstages von Carlsruhe hier angekommen und im Hotel Kaiserhof abgestiegen.
— Der Bundesraths-Bevollmächtigte, Königlich hayerischer Ministerial-Direktor von Riedet, ist von München lier eingetroffen.
— Der GeneralLieutenant von Strubberg, Comman⸗ deur der 19. Division, ist zur Abstattung personlicher Mel—⸗ bungen von Hannover hier eingetroffen.
Bayern. München, 20. Februar. Heute Nachmittag Uhr fand, der „Allg. Itg.“ zufolge, in der Residenz im
Saale Karls d. Gr. eine Hoftafel statt, an welcher der
König und die Königin⸗Mutter mit Gefolge theilnahmen.
Geladen waren die erblichen Reichsräthe Grafen von Schön⸗ born, von Giech und von Pappenheim, der Erbgraf von Schönborn, er Kaiserlich Königliche Oberst Graf von Pappen⸗
heim, der General⸗Kagpitän der Hartschiere Frhr. von Pranckh,
die Oberhofmeister Freiherren von Wulffen und von Ow; erner die Reichsräthe und die Staatsräthe im ordentlichen Dienste, der Präsident des obersten Rechnungshofes von Ppum⸗ verlautet, daß mehrere Afridi⸗Stäm me ihre Unterwerfung Ter Reg dent * angeboten haben und daß eine strengere Blokade sich als Georgi⸗Ordensritter und Königlichen Kämmerer, darunter der e. — . ö .
merer, der Regierungspräsident Frhr. von Herman und die
Polizeidirektor Frhr. von Feilitzsch. — Die Räthe am Appellationsgericht hierselbst, Dürrschmidt
und Obermüller, wurden, wie der „Bayer. Kurier“ mittheilt, Da der Erstere so hat er
n nnter — ; ö mit 30 Stimmen gegen den Radikalen Laut, der 20 Stim⸗
zu Räthen am obersten Gerichtshof befördert. Mitglied der Tammer der Abgeordneten ist, sich in Folge der Beförderung einer Neuwahl ziehen, und hat eine solche im Wahlkreis München auch noch für den schon vor mehreren Monaten zum Staatsanwalt am obersten Gerichtshof beförderten Abg. Wülfert stattzufinden, vorausgesetzt, daß nicht etwa Verzichtleistung auf das Abge⸗ ordnetenmandat erfolgt.
Württemberg. Stuttgart, 20. Februar. Der Empfang des Pircinzen Wilhelm von Württemberg und seiner Gemahlin durch die Stadt Stuttgart findet am 22. statt. Das Programm dazu ist bereits von dem Gemeinde—⸗ rath veröffentlicht.
— In der Kammer der Abgeordneten schloß der Präsident von Hölder die Sitzung mit der Verlesung des Königlichen Vertagungsreskriptes, worin der Kam—⸗ mer anheim gegeben ist, den ständischen Ausschuß zu ermäch— tigen, die an die Kammer gelangenden Vorlagen den Kom— missionen, in welchen sie zunächst zur Berathung kommen wer— den, zuzuweisen, und diese Kommissionen während der Ver— tagungszeit in Thätigkeit treten zu lassen.
Sachsen. Leipzig, 20. Februar. (L. Ztg.) Heute früh starb der Kaiserlich russische Staatsrath Ernst tom Have hierselbst. „Der Verstorbene stand seit 1851 an der Spitze des hiesigen Kaiserlich russischen General-Konsulats.
Elsaß⸗ Lothringen. Straßburg, 20. Februar. In der 4. Sitzung des Landes⸗Ausschusses wurden die Etats der Verwaltung der geistlichen Angelegenheiten und der Wasserbauverwaltung berathen und angenommen. Bei der Berathung des letzteren erhob sich eine Debatte über die Ver⸗ tiefung der Kanäle, an welcher die Mitglieder Klein, Koechlin und Schneegans theilnahmen. Der Ober-Präsi⸗ dent erklärte, daß eine Vorlage bezüglich dieser Frage noch nicht habe gemacht werden können, da von den eingelaufenen Gutachten der Handelskammern nur dasjenige der Handels— kammer zu Straßburg bis jetzt eingegangen sei.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 21. T. B.) Die „Politische Korrespondenz“ heute Nachmittag bei dem Minister des gehabte Konferenz der Minister mit den Delegirten der verfassungstreuen Klubs aus beiden Häusern des Reichsraths Folgendes: Nachdem der Minister-Präsident die Versammlung begrüßt hatte, gab der Minister des Innern eine Darstellung des ganzen Ganges der Ausgleichs verhand— lungen. Der Finanz⸗Minister setzte sodann den Stand der Bankfrage, insbesondere der Vereinbarung über die Zu— sammensetzung des Generalrathes detaillirt auseinander und erklärte schließlich: „Der definitive Abschluß der Regierungs— vereinbarungen über die Bankfrage und damit über die ge— sammten Ausgleichsvorlagen hängt davon ab, ob die Par⸗— tei ihre Zustimmung zu folgender Zusammensetzung des Generalraths giebt. Der Generalrath besteht aus dem Gouverneur, 2 Vize ⸗Gouverneuren und 12 General— räthen. Der Gouverneur wird auf den gemeinsamen Vorschlag beider Regierungen, die Vize⸗Gouverneure werden auf den Vorschlag des betreffenden Finanz-Ministers vom Kaiser ernannt. Die Generalräthe werden von der General— versammlung gewählt und zwar 8 nach dem freien Ermessen der Versammlung, je 2 auf den Vorschlag der Direktionen in Wien und Pest.“ Nachdem der Finanz-Minister mehrere von den anwesenden Mitgliedern des Reichsraths gestellte An— fragen beantwortet hatte, schloß der Minister-Präsident die Sitzung mit dem Ausdrucke seines Dankes an die Ver— sammlung.
Innsbruck, 20. Februar. Der „Bote für Tirol“ bringt in seiner heutigen Nummer einen Artikel, in welchem betreffs der Agitation in der Schulfrage gesagt wird, das Gebahren der staatsrechtlichen Opposition sei eine Zerstörungsarbeit im Organismus der katholischen Kirche, und der Versuch, sich der Religion zu bediene, um eine Partei zu stürzen, sei gottes⸗ lästerlicher Mißbrauch, der sich auf unwürdige Art kompro— mittirt. Der Artikel schließt mit der Aufforderung an den Brixener Fürstbischof, sich den Netzen der staatsrechtlichen Opposition zu entziehen.
Großbritannien und Irland. London, 20. Februar. (E. C.) Die durch den Tod Sir William Fergussons erle⸗ digte Stelle eines Königlichen Leibarztes ist dem Sir James Paget übertragen worden. Der Vorsitzende des ärztlichen Kollegiums M. Prescott Hemett ist zum außerordentlichen Leibarzte ernannt worden. — Der „Army C Navy Gazette“ zufolge wird in dem Mannschaftsbestande der Flotte während des Finanz⸗ jahres 1877—78 keine Veränderung eintreten. Die Stärke des Königlichen Marinesoldaten-Corps (14,0900 Mann) wird ebenfalls während dieses Jahres aufrechterhalten werden. 7000 Mann sind für den Dienst zur See kommandirt. — Die „Morning Post“ vernimmt, daß die Eisenbahn— Tonfe rennz, die im Laufe dieses Monats in Kalkutta statt⸗ finden sollte und als deren Vorsitzender Sir Andrews Clarke, Minister der öffentlichen Arbeiten in Indien, fungiren sollte, in Folge der Hungersnoth er g worden ist. Ferner theilt dasselbe Blatt mit, daß Mr. H. Le Mesurier, diert für die große indische Eisenbahnlinie, die zweite Stelle in der neu eingerichteten ägyptischen Finanzverwaltung einnehrien wird, die mit einem Gehalt von 2400 Lsterl. jährlich verbunden ist. —
— Aus Halifax wird unterm 16. d. M. gemeldet: Die Legislatur von Neu⸗Schottland wurde gestern durch den Vize-Gouverneur eröffnet, der in seiner bei dieser Ge⸗ legenheit gehaltenen Rede mittheilte, daß Canada es ver⸗ weigert habe, die jährliche Sub sidie von 83,000 Dollars
Februar. (W. meldet über die Innern statt⸗
Requisitionen,
nach dem Monat Juli, als dem Ablaufstermine, an Neu⸗ Schottland fernerhin zu gewähren. Ferner empfahl er die Abhaltung einer Konferenz von Vertretern der maritimen Provinzen zum Zwecke der Herstellung einer legislativen Union zwischen denselben. Indien. Aus Calcutta wird der „Times“ unterm 18. d. M. telegraphisch gemeldet: Die Grenzangelegen⸗ heiten haben eine etwas friedlichere Ansicht bekommen. Es
wirksam erweisen dürfte. — Ueber die zwischen Sir Lewis
Pelly und dem Abgesandten von Kabul gepflogenen Unter—
handlungen ist noch nichts in die Oeffentlichkeit gedrungen. Irankreich. 3 aris, 20. Februar. Der bonaparti⸗ stische Senator Marschall Canrobert ist gefährlich er— krankt. — Der Intransigent Bonnet⸗Duvardier wurde heute
— . Ver
men erhielt, zum Präsidenten des Pariser Gemeinde— rathes gewählt.
Versailles, 20. Februar. (Köln. Ztg.) In der heu⸗ tigen Senatssitzung stellte der Bonapartist Caillaux eine Anfrage an die Regierung über die Anlegung von Straßen durch den Tuileriengarten vor dem Palaste der Tuilerien und beantragte eine Tagesordnung, wonach keine Veränderung im Tuileriengarten ohne Beschluß der gesetzgebenden Gewalt vorgenommen werden sollte. Der Minister der öffentlichen Arbeiten, Christophle, sprach gegen diese motivirte Tagesordnung und verlangte den Uebergang zur einfachen Tagesordnung. Der Senat stimmte dem Minister mit 155 gegen 126 Stimmen bei. Demnächst ging der Senat zur Berathung des von der Kammer bereits angenommenen Gesetzentwurfs über die Räthe der „Prud 'hommes“ über. Belanntlich verwarf die anti— republikanische Mehrheit des Senats den ersten Artikel, wel— cher den Kern des Gesetzes enthält, nämlich die Wahl der Präsidenten dieser Räthe durch die Mitglieder derselben. In Folge dessen hatte der Ausschuß verlangt, daß ihm das Ge— setz zurückgesandt werde. Nach Eröffnung der Verhandlungen legten Jules Favre und Cremieux (Republikaner) Gegen— anträge vor, wonach der Präfident der Republik aus einer Liste von drei Personen, welche ihm die Räthe vorlegen, den Präsidenten und den Vize-Präsidenten zu ernennen haben würde; dieselben wurden an den Ausschuß verwiesen. — Die Deputirtenkammer beschäftigte sich heute zuerst mit der zweiten Berathung des Gesetzes über die Militär— und nahm sämmtliche Artikel in der Fassung des Ausschusses an. In seiner Gesammtheit aber wurde das Gesetz noch nicht angenommen, da ein Amen— dement an den Ausschuß verwiesen wurde. Die Kammer schritt hierauf zur Berathung der Vorlage des Unterricht: Ministers Waddington, wonach in allen Departements be— soldete Aerzte ernannt werden sollen, welche die Armen unentgeltlich behandeln. In Paris besteht diese Einrichtung schon. Für die Provinz würde sie ctwa sieben Millionen Fres. erheischen. In Folge dessen stieß der Entwurf auf Wider⸗ stand. Der Finanz-Minister, Leon Say, erklärte selbst, daß die Erhöhung der Departements⸗Budgets Gefahren dar⸗ biete. Die Berathung wurde auf nächsten Donnerstag vertagt.
Spanien. Madrid, 21. Februar. (W. T. B.) Die Regierung läßt eine Bekanntmachung veröffentlichen, durch welche den carlistischen Flüchtlingen im Auslande die Rückkehr nach Spanien gestattet wird. Dieselben sollen wegen politischer Vergehen ferner nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden. Nur diejenigen von ihnen, welche sich ge⸗ meiner Verbrechen schuldig gemacht haben, sollen gerichtlich verfolgt werden.
Italien. Rom, 16. Februar. (H. N) Der König hat dem Bischof von Padua das Komthur-Kreuz des St. Maurizio und Lazzaro⸗Ordens verliehen. — Das Mi— nisteri um hat den Abtheilungschef im Auswärtigen Amte, Malvano, einen Direktor des Handels-Ministeriums und den General-Zolldirektor beauftragt, sich nach Paris zu begeben und die vorbereitenden Arbeiten zum Abschluß eines neuen Handelsvertrags mit Frankreich zu beginnen. — Die „Gazzetta uffiziale“ veröffentlicht ein Königliches Dekret, demzufolge der für die Erfindung des besten Mahlmessers ausgesetzte Preis von 50,000 Lire einem Herrn von Ernst zugesprochen worden ist. Gleichzeitig wird bekannt gemacht, daß eine Kommission eingesetzt worden ist, die darüber zu wachen hat, daß die Instrumente, welche nach dem gedachten Modelle zum Gebrauche der Erhebung der Mahltaxe gefertigt werden, genau demselben gleichen. — Der Papst wird am 10. März ein Konsistorium halten und neue Kardinäle ernennen, in einem zweiten, später anzuberaumenden, aber an ihnen die Ceremonie der Oeffnung des Mundes vollziehen.
Türkei. Konstantinopel, 21. Februar. (W. T. B.) Die Pforte hat ihre Vertreter im Auslande benachrichtigt, daß die über den . des Sultans in der europäischen Presse verbreiteten Nachrichten jeder Begründung entbehrten. Der Sultan sei vor einiger Zeit von einem Zahn⸗ leiden heimgesucht gewesen, dieses Leiden sei aber gegenwärtig gehoben und die Gesundheit des Sultans eine in jeder Be— ziehung zufriedenstellende. In einer weiteren an die Vertreter der Pforte im Auslande gerichteten Depesche werden alle Ge⸗ rüchte von einem bevorstehenden Vezieratswechsel offiziell als falsch und unbegründet bezeichnet.
Wien, 21. Februar. (W. T. B.) Wie das „Telegra⸗ phen⸗Korrespondenz-Buregau“ aus Konstantinopel erfährt, dürste der Waffenstillstand mit Montenegro mit Rück⸗ sicht auf die schwebenden Friedensverhandlungen noch um 14 Tage verlängert worden. Das ZJustandekommen eines Uebereinkommens mit Serbien würde als gesichert betrachtet.
— (W. T. B. Nach einem Telegramme der „Politi⸗ schen Korrespondenz“ aus Cattaro haben sich die mentene⸗ grinischen Delegirten für die Friedensverhandlungen, die Senatoren Petrovich und Radonich heute auf einem Lloyd⸗ dampfer nach Konstantinopel eingeschifft. — Aus Bel⸗ grad wird demselben Organe gemeldet, daß bei den Wahlen zur Skupschtina die Friedenspartei die Oberhand behalten habe. . Brüssel, 21. Februar. (W. T. B.) Der „Nord“ veröffentlicht den Tert der Note der rumänischen Re⸗ gierung an die Pforte vom 10. Januar, in welcher Ru- mänien an die Türkei das Ersuchen stellte, durch eine schris⸗ liche Deklaration sicher zu stellen, daß Rumänien unter där in der türkischen Verfassung erwähnten Provinzen nicht mit ein begriffen sei. Das genannte Blatt bemerkt, dat, die Pforte