1877 / 55 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Mar 1877 18:00:01 GMT) scan diff

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Beschwerden eignete sich überhaupt nicht zu einem Einschreiten im Aufsichtswege, die Beschwerdeführer waren unter Be⸗ lehrung auf den Rechtsweg zu verweisen; in anderen Fällen war der Instanzenzug nicht ersche yt und die Angelegen⸗ heit daher n r an die zuständige untere Feen, abzugeben. Wo dies im Interesse der Sache wichtig

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definitiv festzustellen, demnächst die Vernehmung von Sachver⸗

ständigen zu bewirken und nach Sichtung und Ordnung des

1 Materials über das . und die daran zu üpfenden Maßnahmen sich gutachtlich zu äußern. —ͤ

ch Feststellung des Frageprogramms hat die Kommissien

in den Tagen vom 31. Mai bis 19. Juni 18765 unter Mit⸗

die obenerwähnten Uebersichten über die Zugverspätungen, in dem Reichs⸗Anzeiger“ veröffentlicht. Der günstige Erfolg dieser Maßregel ist nicht zu verkennen. 8) Eine Folge der Zersplitterung der deutschen Eisen⸗ bahnen ist es, daß auch in allen den Beziehungen, in welchen eine enge Berührung mit dem Publikum stattfindet, auf den⸗

3. erachten. Aus . . über die ,, Konferenzen, 32 dem Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt regelmäßig zugehen, hat dasselbe entnommen, daß über viele Streitpunkte eine Einigung zwischen den sich oft nur scheinbar entgegen— . Interessen des Publikums und der Eisenbahnen er⸗

wirkung des Reichs⸗Eisenbahn⸗Amtes einige 40 e ,,. aus den Kreisen des . der Industrie, der Land⸗ wirthschaft und der Eisenbahnverwaltung vernommen, dem⸗ nächst das gewonnene sehr umfangreiche Material geordnet und ficht sich in weiteren Verhandlungen über das Er⸗ unk lüssig gemacht und am 13. Dezember 1875 einen ausführlichen Bericht erstattet, welcher im Januar 1876 dem Reichstage und dem Bundesrathe vorgelegt ist.

Gleichzeitig war das , von dem Herrn Reichskanzler veranlaßt worden, sich über das Ergebniß der Enquéte in einer . eingehend zu äußern. Die demgemäß im Mai 1876 im Reichs⸗Eisenbahn⸗Amte ausge⸗ arbeitete 6 . ist dem Bundesrathe zur Beschlußnahme vor * und dem Ermessen desselben anheimgestellt, ob und wel rgebnisse der stattgehabten Enquete unter den in der 38 . dargelegten Verhältnissen in Aussicht zu nehmen

n en.

Das , hatte sich in seiner Denkschrift dahin ausgesprochen, daß die von der Kommission in ihrem Schlußgutachten stizzirien Grundzüge eines einheitlichen Systems an und für sich zwar als geeignet zu erachten seien die erstrebte Einheit auf dem Tarifgebiete zu vermitteln, da dieselben jedoch für die Formulirung ir fn zu verwerthender Vorschläge eine nu n e Basis nicht gewähren könnten, weil wesentliche Punkte offen bezw. unentschieden Zelassen seien, daß deshalb wegen . dieser , ,. und der offen

liebenen Punkte, sei es im Wege der Beschlußnahme des Bun⸗

esraths, falls dieser sich dazu für befugt erachte, sei es im Wege der freien Vereinbarung der Eisenbahnverwaltungen unter sich, sei es eventuell im Wege der Gesetzgebung, das Erforderliche uu veranlassen, und der Bundesrath sich für thunlichste Auf⸗ a der proyisorischen Frachtzuschläge aussprechen möge. ie Unterlagen für den letzteren Antrag boten die Ergebnisse der im Reichs-Eisenbahn⸗Amte periodisch angestellten Ermitte⸗ lungen über die Höhe der Ausgaben der Eisenbahnen für Be⸗ triebsmittel, Materialien und Arbeitslöhne, deren Preise, nach⸗ dem sie in den Jahren des wirthschaftlichen Aufschwungs er⸗ blich gestiegen waren, nunmehr zum großen 32 wieder

8 3 oder sogar unter das frühere Niveau herabgegan⸗ gen sind.

Eine Ergänzung der von der Enquete⸗-Kommission skizzir—⸗ ten Grundzüge eines einheitlichen Tarifsystems in der vom Reichs⸗Eisenbahn⸗ Amte in seiner 36 rift angedeuteten Richtung hat nicht stattgefunden, vielmehr haben die deutschen Staatz⸗ und Privat⸗Eisenbahnverwaltungen sich in der Zwischen⸗

it über ein gemeinsames, von diesen Grundzügen in mehr⸗ achen Beziehungen abweichendes Tarifsystem verständigt, und

t der Bundesrath in seiner 3. vom 14. Dezember 186

af, daß gegen dessen Einführung unter gewissen Ein⸗ schraͤn 2 vom Standpunkte des Reichs nichts zu er⸗ innern sei. ;

Dadurch ist für die Organe des Reichs die Tarifreform⸗ frage zu einem, nach gegenwärtiger Lage der Gesetzgebung und bei der ,. des deutschen Eisenbahnnetzes hin⸗ nehmenden einstweiligen Abschluß gebracht; jedoch soll über

en praktischen Erfolg des . , . arifsystems dem Bundetzrathe zum 1. Januar 1866 Behufs weiterer Beschluß⸗ nahme eingehende Mittheilung gemacht werden.

Ill.

Ueber die Thätigkeit des Reichs⸗-Eisenbahn⸗Amts in Ueber⸗ wachung des Eisenbahnwesens im Allgemeinen und in Be— eitigung erkennbar gewordener Mängel und Mißstände, aus

nlaß von Beschwerben und Anträgen, eigenen dr,. mungen und anderweiten Erfahrungen ist insbesondere Fol⸗ gendes zu 1 ;

I) Die Zahl der dem , , , ,, in der Zeit vom I6. September 1853 bis Ende Dezember 1876 zugegan⸗ genen e, , beläuft sich auf 2696.

Dieselben beziehen ö. auf Gegenstände aus dem Gebiete des Betriebs und Ba , , . der Signalord⸗ nung, auf den Fahrbetrieb, die Tarife und die verschiedensten sonstigen Angelegenheiten. Nur hei einer verhältnißmäßig geringen Anzahl war das Reichs-Eisenbahn⸗Amt in der Lage, auf die Abstellung der ihm vorgetragenen Unzuträglichkeiten unmittelbar einzuwirken. Ein sehr erheblicher Prozentsatz der

erschien, hat das Reichs- Eisenbahn-Amt die ordnungs⸗ mäßige Erledigung der Beschwerde überwacht. In den bei Weitem meisten der überhaupt zur Kognition der Aufsichtsbehörde gehörigen Fälle mußte das Einschreiten ab⸗ elehnt werden, weil die Sache nicht zur Kompetenz der Reichs⸗, . der Landes⸗Aufsichtsbehörden gehörte.

Die Beschwerden boten . mancherlei Material für die Heier ng als auch nicht selten die Veranlassung, all⸗ gemeine Maßregeln zur Beseitigung hervorgetretener Uebel⸗ tände zu ergreifen. Einzelne Beschwerden von größerer Trag⸗ weite wurden durch Kommissarien des Reichs⸗Eisenbahn⸗Amtes an Ort und Stelle untersucht.

Für die Einrichtung und . der Beschwerdebücher auf den Stationen (8. 4 des Betriebs⸗ inen sowie für die Verfolgung und e, der Beschwerden sind Grund⸗ züge aufgestellt und den Eisenbahnverwaltungen ö. Beachtung mitgetheilt. Die periodische Einreichung von Auszügen aus den Beschwerdebüchern dient dazu, die ohn une r ge Er⸗ ledigung der eingetragenen . zu prüfen. Die Ein⸗

sicht dieser Auszuͤge hat wiederholt Veranlassung zu weiteren eingehenden Ermittelungen gegeben. ie von Handelskammern und sonstigen kommerziellen und industriellen Korporationen und Vereinen in entgegen⸗ kommender Weise dem Reichs-Eisenbahn-Amt mitgetheilten Jahresberichte und sonstigen das e , berührenden erhandlungen und 3. e sind eingehender 6 un⸗ terzogen und ist wiederholt Anlaß gefunden, bezüglich darin angeregter n g im Aufsichtswege n,

Ingleichen haben hierzu nicht selten Mittheilungen in der Presse Gelegenheit gegeben.

2) Die Bearbeitung der Reklamationen erleidet erfahrungs⸗ mäßig mitunter eine für das . nachtheilige Verzöge⸗ rung und hat das Reichs-Eisenbahn-Amt daher auf eine Kontrole des an e Geschäftsganges Bedacht genommen.

3) Bei den Reklamationen aus dem Güterverkehr führt

äufig die Feststellung des jedesmaligen Thatbestandes einer

eschädigung zu erheblichen Weiterungen. Der 8. 54 des Be⸗ triebs⸗Reglements schreibt vor, daß die i tell des Sachver⸗ haltes in diesem Falle nach Umslanden unter Zuziehung von Sachverständigen zu erfolgen hat. Nach dem bewährten Vor⸗ gang der Verwaltung der Reichsbahnen in Elsaß⸗-Lothringen ist den Eisenbahnverwaltungen empfohlen, die Ernennung von Sachverständigen durch die an dem Eisenbahnverkehr betheiligten Handelskammern, industriellen Vereine und ähn⸗ liche Korporationen einzuleiten, welche vom Gerichte ein für alle Mal vereidigt und bei allen Reklamationen über Entschä⸗ digungsansprüche zugezogen werden, sofern diese Gegenstände betreffen, deren . abzuschätzen sie a 66 Ein großer ö. der deutschen Bahnen hat das Beispiel der Reichsbahnen

un 1 der Eisenbahnen und des Publikums ent⸗ wickelt.

Bei Bearbeitung der Beschwerde⸗ und Reklamationssachen i sich immer wieder heraus, daß es den Eisenbahnen nicht elten an dem genügenden Ueberblick über die Bedürfnisse des größeren Publikums, insbesondere des Handelsstandes fehlt, und daß andererseits auch das Publikum über die Nothwendig⸗

scheinbar schädigenden Einrichtungen keine klare Ein icht besitzt und Anforderungen stellt, welche das Maß der Billigkeit über⸗ schreiten. Um dem abzuhelfen, war gleichfalls in den Reichs⸗ landen von der Eisenbahnverwaltung der Versuch gemacht worden, eine innigere Berührung der r, . mit den Kreisen des Handels, der . und der Landwirthschaft dadurch herbeizuführen, daß periodische Konferenzen zwi— . Vertretern der Reichsbahnen und Vertretern

es dortigen Handels- und Gewerbestandes, sowie der Landwirthschaft zur Berathung wichtiger Verkehrs— angelegenheiten zusammenberufen wurden. Das Reichs⸗Eisen⸗ . mt hat auch diese Einrichtung den übrigen deutschen Eisenbahnen zur Nachahmung r . leider nicht überall mit dem gewünschten Erfolge. Von etwa 50 Eisenbahn⸗ verwaltungen haben nur 10, darunter . alle preußischen Staatsbahnen, für ihre PVerkehrsgebiete solche Konferenzen

eingerichtet. Die Privatbahnen haben sich zumeist ablehnend zu den desfallsigen Anregungen verhalten, weil sie die

be 29 und die neue Einrichtung sich, soviel bekannt geworden,

keit vieler von den Eisenbahnen getroffenen, seine .

1 worden ist. Andererseits hat dieser unmittelbare persön⸗ iche Verkehr zwischen den Vertretern der Eisenbahnen und der bedeutendsten j mehrfach zu einem frucht⸗ bringenden Verständniß der beiderseitigen Bedürfnisse geführt. Der Handelsstand hat fast überall da, wo solche , . eingerichtet sind, einen großen Werth auf das Bestehen der⸗ selben gelegt und es ist zu hoffen, daß dieselben sich nach und 3. über weitere Gebiete ausdehnen; wie denn auch bei der Ge 353. über das Eisenbahnwesen in ernstliche Erwägung zu ziehen sein wird, ob diese Einri 37 deren i n. jetzt lediglich von dem guten Willen der Eisenbahnen abhängt, nicht allgemein auf gesetzlichen Boden zu stellen und in einer oder der anderen Richtung hin weiter auszubauen sein wird. . 4 Seitens der Landesregierungen werden bei beabsich⸗ tigter Anlage neuer Bahnen die bezüglichen Bauprojekte und Vertragsentwürfe, wie die in Aussicht genommenen Kon⸗ zessionsbedingungen dem Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt Behufs Aeuße⸗ rung vom Standpunkte der Interessen des Reiches mitgetheilt. Die Vorlagen werden 3 Falls nach Benehmen mit anderen betheiligten Reichsressorts im Reichs⸗-Eisenbahn⸗ Amt der Prüfung unterworfen und wird die betheiligte Lan⸗ desregierung über deren Ergebniß verständigt.

5) Um die dem Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt gemäß Art. 43 der Reichsverfassung obliegende Kontrole des baulichen Zustan⸗ des und der Ausrüstung der Eisenbahnen zu ermöglichen, sen⸗ den die Landesregierungen dem an sie gerichteten Ersuchen entsprechend die von ihren Organen über die Revision der einzelnen Strecken erstatteten Berichte dem Reichs-Eisenbahn⸗ Amt ein und dieses bringt demnächst seine etwaigen Ausstel⸗ lungen den Regierungen a, zur Geltung. Außerdem werden alljährlich 9. verschiedenen Zeiten einzelne Bahnstrecken von Deen e len es Reichs Eisenbahn⸗ Amts bereist, um sich persönlich über den Zustand der Bahnen zu unterrichten.

6) Auf Erund des Artikels 44 der Reichsverfassung hat das Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt wiederholt Anlaß zum in reren zum Zweck der Erhaltung bestehender, wie der Einführung neuer direkter Expeditionen im Personen⸗ und Güterverkehr gefunden und wendet dem Fahrplanwesen fortgesetzt seine Auf⸗ merksamkeit zu.

Die Fahrpläne werden regelmäßig einige Zeit, bevor sie in Kraft treten, dem Reichs⸗-Eisenbahn⸗Amt zur Genehmigung eingesandt und gelangen . zur Feststellung nach Beseitigung etwaiger Bedenken der Rei 8 usslchtöbehörde. Die einzelnen Fahrpläne müssen nach einem im Reichs-Eisenbahn-Amt aus⸗ , . Schema zum graphischen Fahrplan aufgestellt wer⸗ en. Für die pünktliche Einhaltung der Fahrpläne unter Ver⸗ einbarung angemessener Wartezeiten für verspätende Züge auf den Uebergangsstationen wird nach Möglichkeit dadurch Sorge getragen, daß die Bahnen monatlich die Berichte über die Zugverspätungen dem Neichs-Eisenbahn-Amt einsenden, welches dieselben zusammenstellen und veröffentlichen läßt, so daß jede einzelne Bahn fortwährend darüber unterrichtet ist, welche Verspätungen sowohl 2 ihren, als auf den Strecken der übrigen Bahnen vorgekommen sind. Wo sich diese Un— pünktlichkeiten im Betriebe wiederholen, wird auf Beseitigung ihrer Ursachen speziell hingewirkt.

Die Mittheilungen der Eisenbahnverwaltungen über die n , werden meist ö Grund der durch das

,, m,. vorgeschriebenen Berichte der Zug— führer gemacht, diese Berichte aber bei den Eisenbahnen nach verschiedenen Grundsätzen erstattet. Hierdurch wird er⸗ ahrungsmäßig die Zuverlässigkeit und Uebersichtlichkeit der⸗ elben beeinträchtigt.

Das Reichs-Eisenbahn⸗Amt hat daher Veranlassung ge— nommen, die Einführung gemeinsamer Normen für die Auf enn dieser Berichte und ein übereinstimmendes Formular ür dieselben auszuarbeiten und den Eisenbahnen zur An— nahme zu empfehlen. .

Im in. des Viehtransportes sind die Eisenbahnver⸗ waltungen veranlaßt, die Züge, mit welchen Viehbeförderung stattfindet, bekannt zu machen.

7) Zum Zweck der Ueberwachung der Sicherheit des Be⸗ triebes ist angeordnet, daß von den Verwaltungen periodische Uebersichten uber die auf ihren Bahnstrecken vorgekommenen Unfälle eingereicht werden. Dieselben werden im Reichs- Eisenbahn⸗Amt zusammengestellt und regelmäßig eben so, wie

selben keineswegs nach übereinstimmenden Regeln verfahren wird. Die Publikation der Tarife und Fahrpläne erfolgt nicht nach einheitlichen Normen, die Form und Farbe der Billete ist verschieden, die Bestimmungen des Betriebs-Reglements über den Personen⸗ und Guter⸗ insbesondere den Reiseverkehr, sind nicht gleichmäßig durch= geführt. Das Reichs⸗-Eisenbahn⸗Amt hatte Gelegenheit, sich vielfach um eine Besserung der herrschenden Zustände zu be⸗ mühen. Es ist für eine etwas bessere Publikation der Ta rife gesorgt, insbesondere ist es dem Reichs-Eisenbahn⸗ Amt gelungen, die sämmtlichen Bundesregierungen zu bestim= men, die Einführung der Tariferhöhung von einer 6 . vorhergehenden Publikation derselben abhängig zu ma welche Bestimmung bis dahin nur für die preußischen Bahnen nach dem Gesetz vom 3. November 1838 galt. Es ist zunächst eine Ergänzung des Betriebs⸗Reglements dahin in Aussicht ge⸗ nommen, daß die Eisenbahnen verpflichtet werden, alle ihre Tarife in übersichtlicher Form und in einem gemeinsamen Blatt zu veröffentlichen.

Die Fahrplanänderungen wurden vielfach nur publizirt durch 3 der Nummer des Zuges, welcher ver⸗ legt werden sollte. Eine solche Veröffentlichung hat für das Publikum wenig Nutzen und es ist daher veranlaßt, daß auch die verschiedenen Ankunfts- und Abfahrtszeiten in die Publi— kationen aufgenommen werden.

Seitens des Neichs-Eisenbahn-Amts ist ferner auf die Einheitlichkeit im Billetwesen wenn auch bisher nicht mit dem gewünschten Erfolge hinzuwirken gesucht; sowie ferner Fürsorge getroffen für ir . Bestimm ungen über das rechtzeitige Oeffnen der Wartesäle und Billet⸗ schalter, für ein ordnungsmäßiges Ausrufen der Sta— tjonsnamen, insbesondere bei Nachtzeit; es ist auf ord— nungsmäßige Einrichtungen betreffs der Heizung, Erleuch⸗ tung und Ventilation der Personenwagen, auf die Ein⸗ führung einer Interkommuünikation zwischen den Reisenden und dem Zugbegleitungspersongl wäh— rend der Fahrt, auf die Herstellung einheitlicher Verschluß⸗ vorrichtungen an den Personen! und Güterwagen, die zweckmäßige Einrichtung der Bremsersitze, eine deutliche und gleichartige Bezeichnung der bestellten, der Rauch— und der Damen-Coupés, die Errichtung deutlicher Nei= gungszeiger, Verbesserung und Beschleunigung der Vieh a ng bei den Eisenbahnen hingewirkt.

Was insbesondere noch den Personenverkehr angeht, so hat das Reichs-Eisenbahn⸗Amt in Rücksicht auf laut ge⸗ wordene Klagen wegen Ueberfüllung der Personenwagen die Vermittelung der Landesregierungen dafür in Anspruch ge⸗ nommen, daß insbesondere während der Sommerzeit die zu starke Besetzung der Coupés vermieden werde.

Ingleichen sind die be,, auf die Nothwen⸗ digkeit sorgfältiger Kontrole über gute Reinigung und Unter⸗ haltung der Personenwagen⸗Coupes hingewiesen.

Es ist ferner darauf hingewirkt, daß Seitens der Bahn⸗ verwaltung dem Publikum bei Einführung von Extrazügen, Rundreise⸗ und Saisonbillets u. s. w. thunlichst entgegenge⸗ kommen und für gehörige Bekanntmachung solcher Verguͤn⸗ stigungen gesorgt, auf größeren Strecken und bei durchgehen⸗ den Zügen ein Wechsel der Wagen und des Dale ther son alt nbi abgestellt und bei Entwerfung der Fahrpläne für

durchgehende Züge auf möglichste Sicherung der Zuganschlüsse Bedacht genommen werde.

Um das Bekanntwerden der für das reisende Publikum besonders wichtigen Bestimmungen des be e , r,. zu fördern, ist die Aufnahme von entsprechenden Auszügen aus dem Betriebs⸗-Reglement in die Eisenbahn⸗-Kursbücher und deren Veröffentlichung durch Anschlag an den Bahnhöfen und in den Coupés veranlaßt worden. .

9) Die monatlichen Betriebsergebnisse der Eisenbahnen wer⸗ den nach einem vom Reichs⸗Eisenbahn⸗Amte vorgeschriebenen For⸗ mular rapportirt, vom Amte zusammengestellt und publizirt.

Die Jahl der bearbeiteten Journalnummern beläuft sich im Ganzen:

1491 9,823 14,193 12, 669.

im Jahre 1873 auf . . 16g