1877 / 64 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Mar 1877 18:00:01 GMT) scan diff

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aber diese Wohlfeilheit wieder aufgehoben durch die viel größere Masse von Leuten und Pferden, die man dert haben muß. Die Existenz zu Fuß ist, dort in einem großen Theile der Jahreszeiten und gerade in denjenigen, wo & cker vorzüglich stattfinden und jeder, der die Verhältnisse in Petersburg kennt, wird mir darin Recht geben Fi enn, n . Jedes Familienmitglied ist, wenn es sich irgendwie selbständig bewegen soll, in der Lage, eine Droschke zu haben, ein elegantes einspänniges Fuhrwerk mit einem Pferde. Ich möchte sagen, ein Kind wohlhabender Leute in Petersburg wird mit einem solchen Wagen geboren und ist getrennt von ihm nicht zu denken. So ist es nach meinem Bedünken nicht etwa ausreichend, daß ein Botschafter in Petersburg nur eine Cquipage hat, daß er auch nicht mit den beiden auskommt, die die Botschaster in großen Städten meist gebrauchen, denn nicht allein ist der Botschafter genöthigt zu fahren, sondern das thut zu gleicher Zeit die Botschafterin, die ja auch zu den wenigen Damen gehört, die mit im Dienst sind. Sie hat zu den Vorstellungen zu kommen, sie hat zu den Audienzen zu er— scheinen, sie hat andere Kolleginnen vorzustellen, kann nicht beliebig absagen und ist nicht in der Lage, wie in den gewöhnlicheren Famil en⸗ verhaͤltnissen, mit dem Botschafter den gleichen Wagen zu gebrauchen. Sie müssen beide gesonderte Equipageeinrichtungen haben, sonst kommt der Botschafter hundertmal in die Verlegenheit, daß er bei Entfernun⸗ gen, wie die von Englisch Quai bis zur Liteine, die zu den ganz ge⸗ wöhnlichen gehören, also etwa Entfernungen wie von hier bis zum Schlesischen Thore oder bis zum Ostbahnhof, die in dem Bereich einer gewöhnlichen Visite liegen, da er sie zu Fuß überhaupt nicht zurücklegen kann, dienstliche Exkursionen unterlassen muß. Ja, das reicht nicht, wenn er Familie hat, die irgendwie ins Freie gelangen soll, so braucht der Botschafter für ein Kind wenigstens noch ein einspänniges Fuhrwerk, junge Damen können dort die Wege in der Stadt zu Fuß nicht zurücklegen. Ich konnte ich bin darauf nicht vorbereitet gewesen diese Sachen einem näheren Studium hinsichtlich der Details nicht unterziehen; wenn es gewünscht wird, dann glaube ich, würde der Herr Geheime Rath von Bülow, der diese Sachen kennt, noch mehr Auskunft darüber geben können, aber ich bitte Sie nur nicht anzunehmen, daß Petersburg und London in ganz gleicher Linie stehen, ich halte das Bedürfniß für London ebenso vorhanden, und wir werden die Bitte an Sie erneuern müssen schon im nächsten Jahre, aber für Petersburg ganz sicher noch in höherem Maße. Der Petersburger Botschafter ist gewissermaßen an die Wand gedrängt, er kann sich dieser sein Einkommen übersteigen⸗ den Repräsentation in keiner Weise entziehen, so daß, wenn er dauernd ohne Aufbesserung bleibt, wir einen hochstehenden Beamten, der seine Mission zur vollen Zufriedenheit Sr. Majestät des Kaisers erfüllt und der sich namentlich im Besitz des persönlichen Vertrauens des Souveränz befindet, bei dem er akkreditirt ist und bei dem er früher in der Eigenschaft eines Militärbevollmächtigten schon lange Zeit gewohnt hat, Jemand, der ausdrücklich, weil er dieses persönliche Vertrauen nach amtlichen Beweisen beim Kaiser Alexander besitzt, dorthin geschickt worden ist, daß dieser Beamte erklärt und erklären muß; ich kann diesen Postin nicht länger behalten, gebt mir einen unwichtigeren oder entlaßt mich, denn ich habe nicht ein so großes eigenes Vermögen, um meine Wittwe und meine Kinder für die Verluste, für die Schulden, die ich, im Falle ich hier bleiben müßte, zu machen genöthigt wäre, ent— schädigen zu können. . J

Ich möchte also für Petersburg wiederholt Ihnen die Bitte ans Herz legen, schon für dieses Jahr die geforderte Erhöhung zu be⸗ willigen, weil die Verweigerung ganz entschieden auf die Entwickelung des Dienstes und seine richtige Besorgung auch in einer Weise zu⸗ rückwirken würde, die mich auch gerade persönlich in Verlegenheit bringen würde.

Nachdem der Abg. Richter (Hagen) sich gegen und der Abg. von Unruh sich für die Erhöhung ausgesprochen hatten, 32 ö. Reichskanzler Fürst von Bismarck noch einmal

as Wort:

Ich möchte dem Hrn. Abg. Richter nur einige Worte erwidern, um zu verhindern, daß angenommen wird, als b die Ablehnung für London nun nothwendig die Konsequenz nach sich zöge, daß Peters⸗ burg auch abgelehnt wird.

Der Herr Abgeordnete hat gesagt, früher waren diese beiden Bot⸗ schaften immer pari passu gegangen. Ja, wir haben sie auch jetzt pari passn vorgebracht; bei der einen halte ich das Bedürfniß noch etwas dringlicher als bei der anderen, aber es ist bei beiden vorhanden. Nicht weil Sie Petersburg be⸗ willigen würden, würde ich im nächsten Jahre für London um dasselbe Sie bitten oder um so viel, wie Sie sonst bewilligen werden, sondern die Lage in London, wenn sie so bleibt, wie sie ist. würde an sich dazu nöͤthigen; und wenn Sie Petersburg auch ablehnen, so würde ich Sie um beide bitten müssen. Für mich ist kein Grund, wenn Sie eines ablehnen, daß ich nicht noch für das andere ein treten sollte; eines von beiden bewilligt zu bekommen, ist mir immer noch erwünschter, als beide abgelehnt zu sehen. .

Was die wenig galante Aeußerung des Hrn. Abg. Richter über junge Damen betrifft, möchte ich bemerken: ich kann doch nicht Ge—2 sandte aussuchen, die im Cölibat leben, oder die Bedingung machen, daß sie keine Kinder haben, weder erwachsene, noch unerwachsene. Es ist ja ein außerordentlicher Vorjug für die Karriere, wenn Jemand ohne alles weibliche Gepäck sich durch die Welt schlagen kann, aber wir sind nicht in der Lage, wir können die Posten weder an die Min— destfordernden, vielleicht an die Reichsten, aber weniger Brauchbaren austhun, noch die Bedingung daran knüpfen, daß die Familien der dazu Ausgewählten so zusammengesetzt 6. sollen, wie es den mög⸗ lichsten Sparsamkeitsrücksichten in dieser augenblicklichen Notblage gerade entspricht. Wir müssen Diejenigen, die brauchbar sind, nicht blos ihrer Befähigung nach, sondern den Verhältnissen 3 in nehmen ohne Rücksicht darauf, ob sie verheirathet sind oder nicht.

Und wenn vorhin der erste Herr Redner an das Maß der Be⸗ soldung ein Urtheil über das erforderliche Maß von Gelehrsamkeit zu knüpfen versuchte, so muß ich ihn daran erinnern, daß die Gelehrten gerade in der Regel, obschon Ausnahmen da sind, den Beruf, zur praktijchen Diplomatie nicht in hervorragender Weise bethätigt haben. Die Arbeit des Diplomaten, seine Aufgabe besteht in dem praktischen Verkehr mit Menschen, in der richtigen Beurthei⸗ lung von dem, was andere Leute unter gewissen Umständen wahr⸗ scheinlich thun werden, in der richtigen Erkennung der Absichten Anderer, in der richtigen Darstellung der seinigen; ich möchte sagen, persönliche Liebenswürdigkeit und. Menschenkenntniß wirken dabei oft viel mehr. Wir haben ziemlich viel ungelehrte Diplomaten ge⸗ habt, die doch faktisch die leistungsfähigsten waren. Ich will nur Einen nennen, der auch in St. Petersburg fungirte, das war der verstorbene General von Rauch, ein so ausgezeichneter Mann, daß, wenn ich daran erinnere, daß seine Gelehrsamkeit vernachlässigt war, seine Nachkommen mir das ger nicht verübeln werden, denn er war in der Diplomatie eine Leistung erster Klasse, eine der besten, die wir je gehabt haben, und der, wenn er noch lebte, heute auf dem Posten in Petersburg sein würde. Also die 3 , bezahlen wir nicht so hoch, sondern nur die für eine gewisse Stellung, für gewisse Beziehungen nach unserer Meinung und nach der Meinung der Betheiligten unentbehrlichen EGxistenzbedürfnisse. Zwingen Sie die Leute eine Zeit lang, die Kritik, wie sie unzulängliche Mittel in einer solchen Stellung mit sich bringen, zu ertragen, so werden Sie sie verdrießlich, gereizt, hypochondrisch machen, die Geschäfte werden vielleicht unter der Verstimmung und unter den Sorgen leiden, Sie wer⸗ den Kritiken über den deutschen Gesandten hören, wie man bei ihm lebt, wie kümmerlich es ist. Ich gebe zu, er kann sich als tapferer Soldat über alles das hinwegsetzen, aber ich fürchte, er thut das nicht immer und er wird sagen: erlösen Sie mich aus der peinlichen Lage und geben Sie mir den ersten besten kleineren Posten, anstatt daß ich hier, obwohl legitimirt durch ein Reichstags votum, über meine Zurück haltung die Sticheleien, Zeitungöandeutungen und sonstige Aeußerun⸗ gen von höflicher rn n 6 a, die damit verbunden sind, wenn man sich in seinem ganzen Haushalt und seinen Ausgaben

nicht auf dem Niveau befindet, was durch Gewohnheit und Herkom⸗ men dafür vorgezeichnet ist, indem man hinter den Anforderungen zurückbleibt.

Ich bitte die Herren nochmals, lassen Sie unter diesem Stimmen unterschied, der sich bei London herausgestellt hat, nicht auch noch St. Petersburg leiden, und gewähren Sie mir wenigstens die Hälfte von dem, was ich erbeten habe. ich meine natürlich nicht die Xr des St. Petersburger Postens, sondern die Hälfte der St.

etersburger und Londoner Forderung zusammen.

Dem Abg. Freiherrn von Schorlemer⸗Alst, welcher sich inf gegen die Position erklärte, entgegnete der Reichskanzler ürst von Bismarck:

Ich wollte nur dem Herrn von Schorlemer auf seine Aenßerung erwidern, daß Alles, was er gesagt hat, für die Erhöhung auch bei London spricht, gegen die er gestimmt hat, und daß ich diese Argu⸗ mente in Zukunft dort werde gebrauchen können.

Auf den Witz über die Botschafterfraktion, mit dem er schloß, enthalte ich mich zu antworten, weil ich die Logik und Anwendbar—⸗ keit hier wirklich gar nicht verstand. Ich habe viel logischere und hübschere Ausführungen schon von ihm gehört, und ich muß sagen, wir sind eine bessere Sorte von der Quelle gewöhnt. ,

Wenn der betreffende Beamte seinen Posten mit einem weniger wichtigen, aber nach den Ansprüchen auskömmlicheren vertauscht, wie sollte er dadurch in die sogenannte Botschafterfraktion . Wenn er sich zur Wahl stellen sollte, so könnte er jetzt ebenso gut hineingewählt werden, wäre im anderen Fall auch nicht mehr Bot⸗ schafter, sondern könnte höchstens in der Gesandtenfraktion sein, wenn eine solche erfunden wird. s.

Ich bin fir Sticheleien, wenn sie irgend logisch sind, ja auch als Mitlacher gern empfänglich, aber diese that mir wirklich leid.

Nach einigen Bemerkungen der Abgg. Richter (Hagen) und Freiherrn von Schorlemer⸗Alst wurde die Position mit 163 gegen 148 Stimmen bewilligt.

Bei Tit. 78 (Dispositionsfonds Behufs Besoldung der Beamten bei den Konsularämtern, deren Errichtung sich im Laufe des Etatsjahres als nothwendig herausstellt 75,900 6) wünschte der Abg. Graf Ballestrem eine Verringerung der Summe, da die Konsulate in Algier, Barcelona und Port au Prince, welche bis zum vorigen r aus diesem Fonds unterhalten wurden, jetzt etatisirt sind. Es sei also ein so großer Dispositionsfond nicht mehr nöthig.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Wirklicher Geh. Rath von Philipsborn entgegnete:

Meine Herren! So weit ich im Stande gewesen bin zu vr⸗ stehen, gebt das Bedenken des geehrten Herrn Verredners dahin, daß der Dispositionsfonds, der an dieser Stelle, Titel 78, auf 75, 000 4, festgesetzt worden, diesmal niedriger hätte angesetzt werden müssen, weil inzwischen die 3 Posten in Algier, Barcelona und Port au Prince zu etatsmäßigen Konsulaten erhoben worden seien, also aus diesem Fonds ausscheiden müßten. Ich glaube in der That, daß hier nur ein ö obwaltet.

Der Dispositionsfonds ist dazu bestimmt, der Reichsregierung Gelegenheit zu geben, bei sich darbietendem augenblicklichen und drin⸗ genden Bedürfnisse einen Posten mit einem Konsul zu besetzen, wo jetzt gerade keiner zur Stelle ist, also neue Posten vorläufig und interimistisch einzurichten. Wenn nun diese 3 Posten inzwischen vom Dis positionsposten abgesetzt und etatsmäßig geworden sind, so felgt daraus nicht, daß der Digpositionsfonds um so viel vermindert wird. Im Gegentheil, wir bitten, den Dispositionsfonds unverändert bei— zubehalten, wie er ist, damit wir für den Lauf auch dieses Jahres die Gelegenheit haben, solche neue im Moment auftretende Bedürf⸗ nisse in Bezug auf die Konsulatseinrichtungen zu befriedigen.

Ich glaube, daß diese Worte hinreichen werden, das aufzuklären, was der . Vorredner zu erfahren gewünscht hat, und ich bitte also, diesem Posten unverändert, so wie er ist, die Genehmigung zu ertheilen.

Die Position wurde bewilligt; ebenso ohne Debatte die übrigen Ausgabepositionen dieses Etats.

Bei Tit. 4 der Einnahmen (Gebühren bei den besoldeten General ⸗Konsulaten, Konsulaten und Vize ⸗Konsulaten 264,455 M6 wünschte der Abg. Dr. Kapp in Zukunft eine Spezifizirung dieser Position, um das Verhältniß der Intra⸗ den zu den Kosten bei den einzelnen Stellen beurtheilen zu können. Der Bevollmächtigte zum Bundesrathe, Wirklicher Geheimer Rath von Phil ipsborn, erwiderte:

Meine Herren! Ich trage kein Bedenken, auf diese Anfrage die bestimmte Zusage zu ertheilen, daß die Spezifikation der betref- fenden Posten in Zukunft erfolgen soll. Ich gehe noch weiter, ich muß sagen, es ist der Regierung sogar angenehm, daß dieser Antrag gestellt worden ist und es sind nur zufällige äußere Rücksichten ge⸗ wesen, die bis jetzt davon abgehalten haben. Es kann der Regierung aus dem Grunde nur erwünscht sein, weil sich dann den Herren ganz klar darstellen wird, wie sich die einzelnen Berufskonsulate in Bezug auf die Einnahmen und in Bezug auf das, was sie an Gehalt be⸗ kommen, zu einander stellen.

ö 9. bitte um die Erlaubniß, dabei einen Fall erwähnen zu ürfen:

Das Generalkonsulat in New⸗Jork z. B. wird etatsmäßig, wenn man alles zusammenrechnet, Gehalte, Nebenposten, nothwendige Ausgaben aller Art, ungefähr 1204000 S kosten; und die Einnahmen, die das Generalkonsulat gewährt, sind in den letzten Jahren im Durchschnitt, ich spreche nur vom Durchschnitt, etwa W000 M; so nahe decken sich bei einem so bedeutenden Posten Einnghme und Ausgabe ähnlich bei anderen. Um nicht in SBetails zu gehen, will ich mich darauf beschränken, diesen einen Fall heryor⸗ zuheben. Die Herren werden, wenn wir eine solche Spezifikation der Einnahmen und Ausgaben der verschiedenen Posten mittheilen, in Zukunft sehr leicht ersehen können, wie günstig sich die Einnahmen und Ausgaben gerade bei den Berufskonsulaten stellen. Es kann der Regierung dies nur erwünscht sein, um so mehr, als in Bezug auf die Wahlkonsulate einem ähnlichen früher geäußerten Wunsche in diesem hohen Hause entsprochen worden ist.

Es war damals, es wird zwei Jahre her sein, gewünscht worden, daß die Wahlkonsulate angewiesen werden möchten, ihre Einnahmen und Ausgaben genau mitzutheilen, damit hier übersehen werden könnte, ob und inwieweit es nützlich und ohne zu große Ausgaben möglich sein sollte, hesondere Wahlkonsulate oder besoldete Konsulate zu errichten. Wir haben diesem Wunsche bereitwilligst entsprochen, und die Herren werden sich erinnern, daß ich der damaligen Zusage gemäß dem vorigen Reichstage schon Listen habe vorlegen können, um eine vollständige Uebersicht uͤber das zu gewähren, was die einzelnen Konsulate einbringen und was sie ausgegeben haben. Das betraf die Wahl konsulate, der jetzige Wunsch betrifft die Berufskonsulate, ich wiederhole, die Regierung ist mit Vergnügen bereit, auch diesem Wunsche zu entsprechen.

,,, Einnahmepositionen dieses Etats wurden be⸗ willigt. .

Es folgte der Etat der Reichsjustizverwaltung.

Bei Tit. 7 der Ausgaben , , . zur An⸗ nahme von Hülfsarbeitern, Kanzleidiätaren und Hülfsschrei⸗ bern, sowie zu Remunerationen an Sachverständige für gesetz⸗ f Vorarbeiten 40, 900 S6) bat der Abg. Dr. Mar⸗ quardsen um nähere Auskunft über die Pläne, welche das Reichs-Justiz Amt und sein neuer Präsident für ihre legis⸗ latorischen Arbeiten festgestellt haben. Der Präsident des Reichs- Justiz Amts, Staatssekretär Dr. Friedberg, nahm hierauf das Wort: .

richten haben würde, mußte ich

Ich bin dem Herrn Vorredner sehr dankbar dafür, daß er das erste Mal, wo ich die Ehre habe, das Reichs-Justiz Amt vor dem Reichstage zu vertreten, mir die Gelegenheit geben will, die Aufgaben, welche das neue Reichs ⸗Justiz⸗Amt zu lösen hat bier in seinen äußeren Umrissen kurz zu e

Als eine der nächsten Aufgaben welche dem mir abertragenen neuen Amte zu Theil geworden ist, gehört die Ausarbeitung derjenigen Gesetze, welche nothwendig sein werden, um die von dem hohen Reichstage in den verflossenen Legislaturperioden beschlossenen großen Justiz⸗ gesetze zur Ausführung zu bringen. ;

Unmittelbar nach dem Antritt meines neuen Amtes, und nach⸗ dem ich mich zunächst soweit zu orientiren vermocht hatte, daß ich übersehen konnte, in welcher Reihenfolge ich meine Arbeiten einzu- es als meine erste Aufgabe betrachten, das vorbehaltene Gesetz über die Rechtsanwaltschaft in Angriff zu nehmen. Ich darf hinzufügen, daß dieser Gesetzentwurf beim Reichs ⸗Justiz⸗Amte bereits definitiv festgestellt ist und daß nur noch die Motive einer Revision unterliegen, die vielleicht auch in wenigen Tagen beendet sein wird. e

Ein zweites Ergänzungsgesetz ist das so lange desiderirte und wiederholt , , ö. Gesetz über die Strafvollstre ckung. Auch dieses 8 ist bereits in Angriff genommen und wird, so wie die Arbeit über die Rechtsanwaltsordnung abgegangen sein wird, der nächste Gegenstand meiner amtlichen Sorge sein.

Demnächst wird an das Gesetz über die Strafvollstreckung, auf dem Gebiete! des Zipilrechts ein Gesetz über die Gerichtsgebühren sich anschließen müssen, ein Gesetz, dessen Schwierigkeit mir jetzt schon die allergrößte Sorge macht. Denn es muß verbunden werden mit einem Gesetz über die Gebühren der Anwaltschäft; es muß verbunden wer⸗ den mit einem Gesetz über die Gebühren der Zeugen und Sachver- ständigen; es muß endlich verbunden werden mit einem Gesetz der⸗ jenigen Kosten, die in Kriminalprozessen vorgesehen werden müssen, und es bedarf keiner Ausführung, wie ganz außerordentlich schwierig gerade diese Aufgabe ist. Denn auf der einen Seite steht der Anspruch auf eine billige Rechtspflege und auf der anderen Seite steht der Anspruch der Finanzverwaltungen sämmtlicher deutschen Länder, daß die Ge⸗ bühren nicht so herabgesetzt werden mögen, daß große Ausfälle in den Einnahmen erfolgen, die, so viel ich jetzt schon zu sehen vermocht de mit besonderer Freude wohl in keinem Lande würden begrüßt werden.

Ganz besonders schwere und wichtige Aufgaben erblühen aber dem Reichs⸗Justij⸗Amte auf dem Gebiet des Handelsrechts. Schon jetzt soll eine Novelle zur Aktiengesetzgebung vorbereitet werden.

Es ist vom Bundesrathe dem Reichs-Justiz⸗Amte die Aufgabe überwiesen worden, ein Gesetz auszuarbeiten, welches, unabhängig von der 6 des Handelsgesetzbuchs und unbeschadet der mit diesem demnächst zu verbindenden generellen Revision des gesammten Han⸗ delsgesellschaftsrechtes, den il, bei der Gründung, bei der Verwaltung und dem geschäftlichen Betriebe der Aktienunterneh⸗ , entgegenzuwirken geeignet ist.

uch dieses Gesetz soll einen Wunsch erfüllen, der allerdings

leichter aufgestellt als auszuführen sein wird. Denn es wird dabei in eine große Reihe von Rechtsgebieten eingegriffen werden müssen, die ihre naturgemäße Erledigung eigentlich nur bei der um fassen⸗ den Revision des Handelsgefetzhuchs selbst finden könnten. Ich bin aber schon jetzt uͤberzeugt, daß diese Gesetzgebung eben nicht ver⸗ schoben werden kann bis zu einer allgemeinen Revision der Handels⸗ gesetzgebung, sondern daß soviel an mir sein wird, ich dazu beitragen muß, diesem gleichmäßigen Wunsch der Regierungen und der Land z⸗ vertretungen in ganz Deutschland sobald zu erfüllen, wie nur irgend möglich ist. Mit dieser Revision auf dem Gebiet des Handelsgesetz⸗ buchs und des Gesetzes über das Aktienwesen werden voraussichtlich und vielleicht ganz nothwendig noch verschiedene andere Gebiete aus dem Gesellschaftsrechte verbunden werden müssen, vielleicht sogar . ein Gesetz über das Genossenschaftswesen und ein Gesetz über die Rechte der Inhaber von Pfandbriefen und Eisenbahnpapieren, einschließlich der Regelung der Exekution gegen Eisenbahnen, anreihen, letzteres eine Frage, der wir bei der jetzt bestehenden Gesetzgebung in ganz Deutschland ganz rathlos gegenüberstehen und deren richtige Rege⸗ lung durch vorhandene mißliche Vorgänge auf dem Eisenbahngebiete durchaus erwünscht sein wüede.

Es wird ferner nothwendig sein, eine Reform der Kon⸗ sulargerichtsbarkeit einzuleiten, denn die ih Konsular⸗ gerichtsbarkeit beruht auf dem preußischen Gesetz über die Konsulargerichtsbarkeit vom Jahre 1855 und auf dem preu⸗ ßischen Gesetz vor der neuen dentschen Gerichtsorganisatisn und, dem deutschen Civilprozeß. Nachdem wir nun eine deutsche Gerichtsorganisation, nachdem wir einen deutschen Civilprozeß und einen deutschen Strafprozeß geschaffen haben, ist es ja ganz unum⸗

gänglich nothwendig, daß wir die Konsularjurisdiktion jetzt auf die⸗

sem Fundamente neu auferbauen, und wir können unmöglich eine solche Konsularjurisdiktion behalten auf Grund der preußischen Gesetze, sondern müssen sie umgestalten nach den Grundsätzen des neuen deu schen Rechts. ;

Eine Reihe von kleineren Gesetzen, die ich noch zur Bearbeitung vorgefanden habe, beispielsweise die Benglaubigung öffentlicher Urkunden, und noch andere, will ich nicht erwähnen, um Sie mit der Aufjäͤhlung dieser meiner Aufgaben nicht zu ermüden.

Es sind dies Ales freilich gesetzgeberische Aufgaben, welche natürlich nicht in einem Jahre, vielleicht auch nicht in mehreren Jahren werden gelöst werden können, die aber jedenfalls die Kräfte des Justizamtes in den nächsten Jahren beschäftigen werden.

Zu diesen gesetzgeberischen Aufgaben; treten nun die Geschäfte des ordentlichen laufenden Dienstes hinzu.. Zu diesem gehört diejenige Theilnahme, welche, der Reichsre⸗

gierung näch Artikel 16 der Verfassungs⸗Urkunde bei der Ausführung der Reichsgesetzgebung zugewiesen ist, und an erster Stelle ist es das Reichs⸗Justiz⸗Amt, welches naturgemäß diese Theilnahme zum Aus⸗ druck bringen muß. ; .

Ich rechne ferner dazu die ordentliche Verwaltung der ganzen Justizpflege in Elsaß-Lothringen, uud wenn die Herren erwägen wollten, daß damit die Rechtspflege in einem Gebiete von über 17 Millionen Gerichtseingesessener gehandhabt werden muß, also ungefähr soviel, wie mancher Mittelstaat Deutschlands seinem Justiz= Minister zuweist ich will bemerken, Württemberg hat 1,800 00M, Baden 1,500 0060, Hessen 884,000 Einwohner und diese Länder haben ihre eigenen Justiz⸗Ministerien so wird schon daraus klar werden, ö. neben senen vorhin erwähnten großen legislatorischen Auf⸗ gaben dem Reichs-Justiz⸗Amt zugleich auch eine sehr erhebliche erwaltungsthätigkeit zugewiesen ist. Ueber diese habe ich mich aber von ganzem Herzen zu freuen, denn sie ist, möchte ich sagen, der praktische Kern, an den ich die legislatorischen Geschäfte anlehnen kann und der mich davor bewahrt, daß ich nicht durch die Aufgaben bloßer Gesetzgebung einem gewissen Platonismus verfalle, dem man nur zu leicht , . ist, wenn man in einem Amt nur das Gebiet, ich möchte sagen idealer Geistesarbeit, und nicht zugleich praktische Aufgaben mit zu lösen hat. . .

Dann und das darf ich freilich nur mit einer gewissen Scheu aussprechen habe ich gemeint, daß in dem neugebildeten Reichs⸗Justiz⸗Amt sich ein Reichs⸗Syndikat allmählich entwickeln müsse, dazu bestimmt, der Reichsregierung und den Reichsbehörden überall da als berathende Behörde an die Hand zu gehen, wo der⸗ artige Anfgaben an dasselbe gestellt werden. .

Wenn Sie nun die Summe der hier kurz skizzirten Aufgaben mit demjenigen Personal vergleichen, das den Etat dazu bietet, d. b. außer mir und dem Direktor nur vier Räthe und zwei etatsmäßige Hülfsarbeiter, so werden Sie mir rielleicht zugeben wollen, daß es unmöglich sein würde, diese Aufgaben mit den ständig im Reichs⸗Justiz⸗Amt angestellten Personen durchzuführen. Es kommt hinzu, daß die gesetzgeberischen Aufgaben im Reichs⸗Justiz⸗Imt —— ich will nicht sagen, schwieriger sind, als die eines andern Justiz- Ministeriums, daß sie aber jedenfalls ganz anders geartet sind, als die Aufgaben eines solchen. Denn bei jedem *

ich für das Deutsche Reich aufzubauen habe, mu

das ich zunächst erforschen, wie steht es damit in Preußen, Bayern,

Sachsen, kurz: in den verschiedensten Rechtsgebieten des Reiches? und ich bin darum darauf angewiesen, gerade die Kräfte für die mir augenblicklich obliegenden Arbeiten immer ad hoe, aus allen Gebieten des Deutschen Reiches herbeizuziehen.

Bei dieser Gelegenheit kann ich es nicht unterlassen, hier aus⸗ drücklich auszusprechen und es dankhar anzuerkennen, wit welcher hälfreichen Unterstützung mir die Justizverwaltungen aller deutschen Länder entgegen gekommen sind, und wenn ich jetzt schon in der Lage Fin, daß ich mit Juristen aus Preußen, Bayern, Sachsen, Württem⸗= berg im Reichs ⸗Justizamt arbeiten kann, so verdanke ich das dem Ent-

egenkommen der anderen deutschen Herren Justiz⸗Minister. Dieses lr eiche Entgegenkommen kann ich aber natürlich nur beanspruchen,

wenn mir zugleich auch die Fonds zur Remunerirung der Mitarbeiter zu Gebote stehen. Freilich, wenn Sie die erbetenen Dispositionsfonds so ansehen wollten, als ob ich damit die Prätension stellte, Sie möchten

mir im Voraus ein Vertrauensvotum damit geben, dann würden Sie, glaube ich, sehr recht haben, wenn Sie dies ablehnten, denn in diesen jwei Monaten und drei Wochen, die ich im Amte bin, habe ich aller⸗ dings noch nichts leisten können, was mir den Anspruch darauf gäbe, mir ein Vertrauensvotum erbitten zu dürfen. ch glaube aber, daß ich das Vertrauens votum, das ich jetzt noch nicht fordern darf, später verdienen werde, und wenn ich auch sehr wohl weiß, neuen Reichsamt gestellten Auf⸗

2 zur Lösung der dem aben

g noch sehr viel Anderes und Höheres nöthig ist,

als Geld, so ist doch das Geld eine der Vor bedingungen, die ich auch brauche, wenn ich überhaupt die mir gestellten Aufgaben lösen soll. Gewähren Sie mir dieses Geld nicht, beschränken ö. den er⸗ betenen Dispositions fonds, dann wird, seien Sie überzeugt, das Amt auch beim besten Willen aller derjenigen Personen, die darin arbeiten, nur jzu leicht der Gefahr ausgesetzt werden, zu verkümmern. Das kann aber und wird nicht Ihre Absicht sein wollen, und darum bitte ich Sie, gewähren Sie uns den Dispositions fonds, über dessen Zwecke ich Ihnen meine Pläne hiermit dargelegt babe.

Dieser Titel, sowie alle übrigen dieses Etats wurden be⸗ willigt. Ohne Debatte genehmigte das Haus hierauf den Etat des Reichs⸗Eisenbahn⸗Am tes. Schluß 4 Uhr.

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. gSnferate für den Dentschen Reichs n. Kgl. Preuß.

Staats · Anzeiger, das Central · Dandelsregister und dat

De

Steckbriefe und Untersuch

ffentlicher Anzeiger.

5. Iadustriello Etablissements, Fabriken und

serate nehmen an: das wm em meme, urean der dentschen Jeitungen ju Berlta Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen- Expeditionen des

Poftblatt nim mt an: die Königliche Exvedition des Veutschen Reichs · Anzeigers und Königlich NVreußischen Staats Anzeigers:

. Berlin, 8. I. Wilhelm ⸗Straße Nr. 32. 1

1. Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verknhafe, Verpaohtungen, Sabmissionen ete.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung a. 3. w. von öffentlichen Papieren.

. : ne Be

J. Literarische Anzeigen.

8. Theater- Anzeigen. In der Börsen-

„Inval idendank y, Nudolf Mosse, Haasenstein GBüttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren

Vogler, G. LS. Daube & Co., G. Schlotte,

Annoncen⸗GSureaus. 1

9. Familien- Nachrichten.

boilaga. *

x64] Suhhastations⸗Patent.

Das früher dem Polizeiwachtmeister Carl Woit⸗ schack, jetzt dem Töpfermeisters August Nickig zu Ber⸗ lin gehörige, , belegene, im Grundbuch von Wilmersdorf Band 5 Bl. Nr. l59 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll

den 7. Mai 1877, , , 117 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstr. 25, Zimmer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗ schlags ebenda

den 8. Mai 1877, Nachmittags 1 Uhr, verkündet werden. ö

Das zu versteigernde Grundstück ist 8 Ar 33 Quad. ⸗Meter ge. und zur Gebäudesteuer mit 6 jährlichen Nutzungswerth von 2250 6 ver⸗ anlagt.

Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau Vd. A. 3 einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufge⸗ fordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.

Berlin, den 7. März 1877.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

16s] Subhastations⸗Patent.

Das den Kaufleuten Louis Henze und Samuel Schönlank gehörige, auf der Feldmark Lichten⸗ berg⸗Friedrichsberg belegene, im Grundbuch von Lichtenberg Band Jh. Blatt Nr. 206 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll den 13. April 1877, Vormittags 1935 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße 25, Zimmer Nr. 24, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗

schlags den 17. April 18377, Mittags 12 Uhr, ebendort verkündet werden, ö

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund—= steuer bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 7 Hektar 78,5 Ar mit einem

einertrag von 321,36 ½ veranlagt.

Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstuͤck betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. A. 3 einzusehen,

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegn Dritte der Eintra⸗ gung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht ein⸗ getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer⸗ den aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin an⸗ zumelden.

Berlin, den 13. Februar 1877.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

liöo! Subhastations⸗Patent.

Das dem Zimmerpolier Christof Strube zu Schönow gehörige, in Schönom belegene, im Grundbuch von Chen w Band J. Bl. Nr. 136 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll

den 21. April 1877, Bormittags 11 Uhr, an hiesiger Gexichtsstelle, Zimmerstraße 25, Zimmer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden , . und dem⸗ ä. das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags ebenda

den 24. April 1877, Nachmittags Uhr, verkündet werden. . .

Das zu versteigernde r, , ist bei einem Gefammt⸗Flächenmaß von 12 Ar 82 Q.⸗M. zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nutzungswerth von 1050 S veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle und Abschrift des Grundbuchblattes, in⸗

leichen etwaige Abschätzungen, andere das Grund⸗ . betreffende Nachweisungen und besondere Kauf⸗= bedingungen sind in unserem Bureau V. A. 3 ein- zusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra⸗ gene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklu⸗ sion spãtestens im Versteigerungs termin anzumelden.

Berlin, den 13. Februar 1877.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

liös?! Subhastatisns⸗Pgtent. : Das dem Kaufmann Wilhelm Bartsch zu Berlin ehörige, in Britz belegene, im Grundbuch von . Band 17 Rr. 548 verjeichnete Grundstück

neb behör soll 3 g ek. 1877, Vormittags 10 Uhr,

an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags ebenda, Zimmer 12,

den 24. April 1877, Nachmittags 1 Uhr, verkündet werden. .

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 4 Ar 33 Qu. M. mit einem Rein⸗ ertrag von 30 veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und be⸗ sondere Kaufbedingungen sind in unserem Bureau V. A. 3 einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufge⸗ fordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.

Berlin, den 17. Februar 1877.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

342 Oeffentliche Aufforderung. . In Gemäßheit des Gesetzes, betreffend die Wie⸗ derherstellung der Grundbücher des Grundbuchamts Stickhausen, vom 3. Mai 1875, werden alle die⸗ jenigen Personen, welche als Eigenthümer Behufs Wiederherstellung des Grundbuchs nicht vorgeladen sind und gleichwohl vermeinen, daß ihnen an einem im Bezirke des Grundbuchamt Stickhausen bele⸗ genen Grundstücke das Eigenthum zustehe, sowie

alle Personen, welche vermeinen, daß ihnen an einem solchen Grundstücke ein die Verfügung über dasselbe beschränkendes Recht, eine Hypothek oder eine Grundschuld oder irgend welche andere der Ein⸗ tragung im Grundbuche bedürfende dingliche Rechte zustehen, hierdurch öffentlich aufgefordert, ihre An⸗ sprüche innerhalb einer dreimonatlichen Frist, welche mit dem 21. Januar 1877 beginnt und mit dem 22. April 1877 abläuft, bei dem unter⸗ zeichneten Grundbuchamte anzumelden. ; Von der Verpflichtung zur Anmeldung sind die—⸗ jenigen Berechtigten frei, welche der Eigenthümer in Gemäßheit des 5. 3 Nr. 2 des oben gedachten

Gefetze; vom 3 Mal 18575 vor Ablauf des 2.

Aprik 1877 angemeldet hat.

Wer die ihm hiernach obliegende Anmeldung unterläßt, erleidet den Rechtsnachtheil, daß er sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs nach dessen Wiederherstellung das Grundstück erworben hat, nicht geltend machen kann und daß er sein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte vor Ablauf des 2. April 1877 angemeldet und dem⸗ nächst auch eingetragen sind, verliert.

Stickhausen, den 9. Januar 1877.

Königliches Grundbuchamt Stickhausen.

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un Köln⸗Mindener Eisenbahn⸗Gesellschaft. 323 Zinsenzahlung.

Die rn fffung der am 1. April er. erfallenden n . der Prioritäts⸗Obligationen

III. IV. und VI. Emission Litt. B. unserer Gesellschaft erfolg ; ; . . in Henn m dem Herrn S. Bleichröder und der Direktion der Dis konto⸗Gesellschaft.

in Hamburg bei der Norddeutschen Bank, . . ö. . a. Bi. bei den Herren M. A. von Rothschild & Söhne und bei der

iliale der Bank für Handel und Industrie . . h in den 3 Geschäftsstunden vom 1. bis 15. April er,, und

in Köln bei unserer Hauptkasse (Frankenplatz) Vormittags.

Die Inhaber mehrerer

Cöupons wollen den Zablstellen ein nach den Nummern geordnetes und

mit der Quittung über den Empfang des Geldbetrages versehenes Verzeichniß vorlegen.

stöln, den 14. März 1877.

Die Direktion.

1

Oldenburg Achte

ische Landesbank.

r Jahres⸗Lbschluß am 31. Dezember 1876.

Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto.

PDebet. 46 . M6. 9 Credit. . 3 . * I. Geschäfts⸗Unkosten. . Erträgnisse im laufenden Geschäft . 2. Gehalte 3. . ö ; 3. 3 . . a kJ . b. sichts i J 5M ( 763 ; n w n pargthren ; 16n gh c. aus Fremdwechseln ö 4 f 8. und Beleuchtung... 685 90 d. aus digcontirten verloosten Effecten. 3 e. Inserate, Stempel und , . ; 4,158 99 e. aus Lombarddarlehen J . f NRelfespefen J 1089 f. aus dem Conto⸗Corrent · Verkehr. 4 8. e,, , und Coursblätter 45399 g. Provisionen. J ?, . h. Comtoir⸗Utensilien. . 3,117 54 638, 812 85 j. Porti, Telegramme, Silber⸗ und Goldsen—⸗ Hiervon ab: dungen und Conto-⸗Corrent⸗Spesen 76 76 a. Zinsen ber Wepostten bis . ; JJ ll org, g Sami se nut n Ast. ss. II. Abschreibung. b. Jinsen der Einlagen auf 33 50 auf Mobilien e g s . 531 60 Conto bis Ende Dezember ö z III. Reiner Gewinn. ö 133859. 4. a. 50/9 Abschlags⸗Dividende. . 60M 000 C. Minderwerth der Effecten. Ib. 165. . 1 lleberschuß in rg §. 31 des Statuts: ö. W s 10, 312 30 b. Tantiomen an die Direktion... 356 33 = . und, vorbehaltlich der ', , elt e II. Ertri gh , nnn, der s i 8 ür Slden ö . . i e. ö ö. . ö ; . . . 6156 33 aus den in demfelben angelegten Wechseln 45,115 01 c. 100s0 zum Reserve fond. 11,395 39 Von dem nun bleibenden Saldo: d. I zur Verfügung der Großherzoglichen Re—⸗ . k 4186 17 e. J zur Verfügung der Generalversammlung 6837234 184 46636 K 5 242, 427 40 Bilan z. ö. A eti r a. . Passiva. ö 60 J ; : I) Aetien⸗Capital⸗ Conto n 300 000. ö. . Coupons und Sorten am 31. De⸗ ab nicht eingeforderte 606/90... 1,800, 0090. 1U2οοο0 1 440, 8851 09 7) Oldenburgische Landes banknoten: ö 2) Discontowechsel⸗Conto: . aufgerufen, aber noch nicht zur Einlösung gelangt. d MM Bestand an Markwechseln . 4 270, 154 86 3) Baar-⸗Depositen⸗Conto: . 3) Fremdwechsel⸗Conto: Bestand der Baar⸗Depositen e,, , Bestand an Wechseln in fremden ö H Einlagen auf Cents . . J n n , 5) Baar⸗Depositen Zinsen⸗Lonto: ur esa s ab Rückzinsen 36 96s . 2 086,571 65, noch nicht erhobeng Zinseen 74, 264 Belehnungs⸗Conto: 4. . z 6 6) k 19907 331,22 J ö 5) a,, : ; 7 Noten · gealisationsfond⸗Zinsen · Conto: . 9 laufende Zin fen . S S808. 35. . k , . 2 nor, ' Rel e dnn hterember 156.. 1s 306 oꝛ 6) Diseontirte verlooste Efferten⸗Konts; . 9 nnkelen Conte; ii Bestand an , ,,. 3 n 75 - srols, Kenz in 18,6 gehörig. . . J O i Rielnet Gehlen,, ,,. ö 8) Effecten⸗Conto: ; ; 7 der n Effecten l, 529, 239 72 9) Conto⸗Corrent⸗Conto: . Saldo in n . 1876 2, 04 0, 365 03 10) Roten⸗Realisationsfond: Bagrvorrath . 6 155.999. 5 1 . 312,910. 50. 467 91060 1) Mobilien ⸗Conto: ; vorhandene Mobilien, abgeschrieben bis auf.. 1,063 18 12) Dividenden Conto: w erhobene Abschlagsdividende pro 1876. II16 - . l5, 203, 300011. 15. 2Gs, 300 ol

Oldenburg, den 31. Dezember 1836. Die Direc

an Gerichtsstelle, Zimmerstr. 25, Zimmer Nr. 2 im 3 6. nothwendigen Subhastation öffentũch

Brofft. Hanßmann. Harbers.

Der ausführliche Jahres Bericht kann von der Bank bezogen werden.

tion der Oldenburgischen Lande sbank.