freien Verkehr übergegangen sind und daß also auch diese Bestände als Einfutr k— * während sie doch eine eigentliche Einfuhr für diesen Monat nicht bilden und es vollständig jweifelhaft bleibt, wie viel ron diesen Beständen, die bisher in den Niederlagen waren, wirklich in den Verkehr und den Konsum über- gegangen ist. Ich bitte die Herren, den Handelsausweis für den Monat Februar, der ja binnen Kurzem erscheinen wird, abzuwarten und dann die Zahlen mit einander zu vergleichen; es wird sich dann aus der Differenz zwischen Januar und Februar ergeben, wie groß die Quantität der von mir erwähnten Niederlagebestände war. —— von Kardorff hat erwähnt, daß die in dem Handelsausweis ür Januar enthaltene Ziffer der, Ausfuhr von Eisen nach der Schweiz nicht richtig sein könne. Wie es sich hiermit verhält, darüber sind Ermittelungen im Gange, deren Ergebniß aber zur Zeit noch nicht vorliegt. t 2 Außerdem sprachen die Abgg. Dr. Bamberger, Freiherr von Maltzahn-Gültz, Richter (Hagen), Stumm und br. Braun.
Der Titel 1 des Etats der Zölle und Verbrauchssteuern wurde
genehmigt. Schluß 44 Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr.
— Der (Rheinische) Strafsenat des Ober⸗-Trib unals hat in einem Erkenntniß vom 1. Februar 1877 den von ihm in einem früheren Erkenntniß gebilligten Rechtssatz, daß die Zurückhaltung der Kinder von einer patxriotischen Schulfeier, auch wenn diese nicht im Schullokale statt— findet, während der regelmäßigen Unterrichtszeit, strafbar ist, von Neuem ausgesprochen und zugleich die Entscheidung gefällt, daß der seine Kinder vom Schulbesuch zurückhaltende Vater auch dann strafbar ist, wenn die vorgeschriebene der Bestrafung vorherzuschickende Verwarnung Seitens des Gemeidevorstandes nicht stattgefunden hat.
Der General-Lieutenant von Schwerin. Gouverneur von Metz, ist von dort mit Urlaub auf der Durchreise hier eingetroffen und im Hotel Magdeburg abgestiegen.
— Der Regierungs⸗Rath Paschke, bisher Mitglied der General-Kommission zu Münster, ist als Hülfsarbeiter in das Revisions-Kollegium für Landeskultursachen eingetreten.
Bayern. München, 14. März. (Allg. Ztg.) Im Staats⸗Ministerium der Justiz hat heute die aus zwanzig Mitgliedern bestehende Kommission zur Bera— thung der Einführungsgesetze zur Civilprozeß— ordnung, in specie betreffs der Zwangsvollstreckung bei un— beweglichem Vermögen, die Sitzungen, welche etwa achtzehn Tage dauern werden, aufgenommen. Außer Mitgliedern der einzelnen StaatsMinisterien und Gerichtshöfe sind auch der Direktor der Süddeutschen Bodenkreditbank Dr. von Schauß, der Bankadministrator Ströll hierselbst und der Advokat Ph. Lenk von Würzburg hinzugezogen.
Sessen. Darmstadt, 13. März. (Frkf. J) Heute trat nach längerer Pause die erste Kammer zusammen, um eine Reihe von Gegenständen, die in der zweiten Kammer be— reits ihre Erledigung gefunden, in Berathung zu nehmen. Hierbei wurde der erste Gegenstand der Tagesordnung, der Hesetzentwurf über die Gehalte der Volksschullehrer, an den Ausschuß, der überall Beitritt zu den Beschlüssen der zweiten Kammer beantragt hatte, zurückverwiesen. Das Leichengesetz ward nach dem Ausschußantrag angenommen, ebenso die Vor— lage wegen Erhöhung der Pflegegelder für die Irrenanstalten, das Verlöbnißgesetz, das Kompetenzgesetz in Strafsachen für Starkenburg und Oberhessen, das Gesetz über die Aufhebung der Schadensersatzpflicht der Ortseinwohner und Gemeinden bei boshaften Eigenthumsbeschädigungen und das Gesetz über die Steuerfreiheit der Staatsbahnen. Bei der Gemeinde⸗Ordnung trat das Haus den Beschlüssen der i Kammer bei, wodurch jetzt alle Dissense beseitigt ind. Die Nachweisungen über die definitiven Einnahmen und Ausgaben bei den Staatsbahnen und Telegraphen pro 1859 — 7? wurden genehmigt. Der Antrag der Abgg. Schröder und Genossen auf Abänderung des Kirchensteuer⸗ gesetzes ward als verfrüht abgelehnt, dem Antrage der Abgg. Möllinger und Genossen auf Einziehung des vollen Einkommensteuerkapitals bei Regulirung der Kommunal— Steuer nicht beigetreten. Nichtbeitritt erfolgte auch zum An— trag der Abgg. von Rabenau und Schröder auf die Reform der Eisenbahntarife. Im Sinne der Zweiten Kammer wurden dagegen erledigt die Regierungsvorlage, betr. die Erhaltung der in Oberhessen bestehenden Ackerbauschulen, ferner der An— trag der Abgg. Wolz und Genossen auf verstärkte Streu⸗Ab— gabe aus den Domanial-Waldungen, das Gesuch um Erhal⸗ tung des Kreis-Veterinäramts Reichelsheim und das Gesuch des Vorstandes der orthodorsjüdischen Religionsgesellschaften in Hessen und speziell in Darmstadt. Die Petition des Eisenbahn⸗ Comites in Beerfelden um Wahrung der dortigen Interessen beim Weiterbau der Odenwald-Bahn wurde der Regierung zur Berücksichtigung empfohlen. Hierauf vertagte sich das Haus auf unbestimmte Zeit.
Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 14. März. Wie das „Fremdenblatt“ mittheilt, wird sich das Abgeordneten⸗ haus, außer zu der bereits für den 16. anberaumten Sitzung nur noch am 19. und eventuell am 20. versammeln, um die von der Regierung angemeldeten Nachtragskredite zu erledigen, und sodann spätestens am 20. d. M. seine Vertagung aus— n,. Wie es heißt, soll die Vertagung bis I. Mai auern.
Schweiz. Bern, 13. März. (N. Zürch. Ztg. Im Na— tion alrath fand heute der Schluß der zweiten Berathung des Fabrikgesetz es statt. Die Hauptdebatte wurde durch den Artikel über die Arbeit der Kinder veranlaßt, welcher im We— sentlichen nach dem Ständerathsbeschluß angenommen wurde. In der Schlußabstimmung erfolgte die Annahme des ganzen Gesetzes mit 77 gegen 11 Stimmen.
— 14. März. (N. Zürch. Ztg.) Mit Rücksicht auf die bedeutenden Verheerungen durch die Reblaus in den wein⸗ bautreibenden Ländern und auf die Nothwendigkeit gemeinsamer Bekämpfung derselben, hat der Bundesrath bei den Re— . von Deutschland, Frankreich, Italien, ,
ortugal, Spanien und den Donaufürstenthümern die Ab= haltung eines internationalen Kong resses zur Berathung der zu treffenden Maßnahmen angeregt und eventuell sich er⸗ ,. den Kongreß in einer Stadt der Schweiz abhalten zu ssen.
Niederlande. Ztg.) An die Zweite Kammer der Generalstaaten ißt Jetzt der Han— delsvertrag der Niederlande mit der Südafrikanifchen (Transvagalschen) Republik behufs seiner Genehmigung gelangt. Derselbe war im Februar 1856 abgeschlossen worden
Haag, 10. März. 84
und wurde bereits im Mai von dem Volksrathe der süd⸗ ne, Republik genehmigt. Die Einbringung bei den Generalstaaten hat sich lediglich deshalb verzögert, weil die Regierung zugleich die auf verschiedene dabei in Betracht kom⸗ mende Fragen bezüglichen Gesetze des Freistaates vorzulegen wünschte und deren Mittheilung erst unlängst aus Pretoria hergelangt ist.
Großbritannien und Irland. London, 13. März. (E. C.) Im Unterhause gelangte in der Sitzung vom 8. d. M. eine wichtige Irgz⸗ der inneren Gesetzgebung, nämlich die Schaffung von Repräsentationskörperschaften zur Wahrnehmung der der Selbstverwaltung der Grafschaften anheimfallenden Angelegenheiten zur Berathung. . 1
r. Clare Read, gemäßigt konservativer Abgeordneter für Süd⸗ Norfolk, ein Farmer, und vormals zwei Jahre bis 1876 parla⸗ mentarischer Sekretär des Lokalrerwaltungsamtes, beantragte eine Resolutien, daß keine Reform der Lokalverwaltung genügend oder vollständig sei, welche nicht Grafschafts Angelegenheiten, mit Ausnahme der Rechtspflege und der Polizei, einer nach dem Vertretung prinzipe organisirten Grafschaftsbe⸗ hörde. überweist. Der Antragsteller erklärte in seiner ausführlichen Begründungsrede, er * nicht ein, wie die Regierung in der Reform der Gemeindebesteuerung würde vorgehen können, ehe sie nicht das durch seine Resolution empfohlene System eingeführt habe. Was er wünsche, sei nicht eine Behörde für diesen oder jenen Sonderzweck, sondern eine gute Grafschaftsbehörde, welche alles besorgt. Es sei ein Verfassungsgrundsatz, daß Vertretung und Besteuerung sich einander bedingen, was aber die graf e rn gor angeht, so hätten die Steuerzahler so viel Einfluß auf die Beamten, wie sie auf das Oberhaus hätten. Mehr und mehr kämen die Steuerzahler unter die Gewalt bezahlter Regierungsbeamten. Inspekteren würden in solcher Fahl ernannt, daß sie bald sich gegenseitig zu inspiziren haben würden. Pflegerkollegien (bords cf guardians) seien also Verwaltungebehörden der Land⸗ distrikte. Vielerlei sei ihnen übertragen worden, Armenpflege, Schätzung, Gesundheitspflege und schließlich Unterrichtsaufsicht. Die Regierung traue ihnen indeß nicht recht. Wenn die offizielle Ein⸗ mischung so fortgehe, so werde es bald schwer fallen, die besten Männer für sie zu gewinnen. Der Redner gab dann einen historischen Ueberblick der Grafschaftsverwaltungsentwickelung in Eng— land. Zur Zeit Alfreds hätten in England Grafschaftsbehörden be⸗ standen, die bemerkenswerth den von ihm vorgeschlagenen ãhnelten. Die verschiedenen Kirchspiele hätten Vertreter zu den Hundertschaftshöfen (hundredcourts) entsandt, und diese Vertreter zu den Grafschaftshöfen. In den Kriegen der weißen und rothen Rose seien diese Behörden zu Grunde gegangen und erst seit der Zeit Wilhelms IV. habe sich eine Bewegung zu Neuschaffung derselben gezeigt. Der Redner erwähnte dann die verschiedenen im Laufe der letzten 50 Jahre gemachten Ver⸗ suche, durch die Gesetzgebung zum Ziele zu gelangen. Statt dessen habe sich in der Neuzeit die Tendenz entwickelt, die Macht des cen— tralen Lokalverwaltungs⸗Comités und anderer Regierungsbehörden zu verschärfen. Der Vergleich mit anderen Ländern sei höchst ungünstig für England. In Frankreich, wo die Centralifation zu so hoher Entwicklung gelangt sein solle, bestehe eine Rathsversammlung für jedes Departement, der die Verwaltung von Wegen, Gebäuden, Hospitälern, Märkten und die Regulirung der Steuer⸗ erhebung zukommt. In Belgien gebe es gleichfalls gewisse provinziale Rathsversammlungen und Preußen besitze ö gewählte Pro⸗ vinzial⸗Landtage. Was für eine Behörde wolle er nun vorschlagen? Die Grafschaftsverwaltungsbehörde solle zu einem Drittel aus Mit— gliedern bestehen, die von den Vierteljahrsversammlungen der Friedens richter (quarter sessions] gewählt werden und zu zwei Dritteln aus Mitgliedern, die unmittelbar von den sämmtlichen Pflegerkollegien (boards of guardians) der ganzen Grafschaft gewählt werden. Er wuͤrde nicht die Auswahl für die Pfleger auf Steuerzahler beschränken, die keine Friedensrich H und Gemeindebeamte seien, hoffe vielmehr, daß viele derselben gewählt würden. Den Friedensrichter-Vierteljahrs⸗ versammlungen sollen alle Angelegenheiten außer richterlichen und polizeilichen abgenommen und auf die Grafschaftsbehörden ũbertragen werden; also Heilanstalten, das Brückenwesen, die Schätzungen u. f. w. Außerdem empfehle sich noch für ihre Wirksamkeit: öffentliche Gesundheitspflege, Arbeitshäuser, Kanalisation und Einkassirung verschiedener Staatssteuern. Es sei nicht wünschenswerth, daß im Anfange die Behörde mit Geschäften überhäuft werde. Später wür⸗ den sich deren schon ansammeln. Der Redner bedauerte, daß der Präsident des Lokalverwaltungsamtes nicht Mitglied des Kabinets sei und schloß seine Rede mit dem Ausspruche, die von ihm vorgeschlagene Reform sei nothwendig und auf die Dauer unvermeid⸗ lich. Mr. Scelater⸗Booth, Präsident des Lokalverwaltungsamtes, bestritt die Dringlichkeit der Reform, erklärte indeß, die Regierung wolle der Annahme der Resolution sich nicht widersetzen. In einer längeren Debatte fand der Antrag überwiegende Zu stimmung auf beiden Seiten des Hauses, auch bei Mr. Stansfeld, dem liberalen Vorgänger Selater⸗Booths. Namens der Regierung erklärte der Finanz⸗Minister noch, daß zu geeigneter Zeit dem Hause ein Re⸗ formplan vorgelegt werden elt Die Resolution wurde an⸗ genommen.
— 15. März. (W. T. B.). In der heutigen Sitzung des Unterhauses erklärte auf eine Anfrage Robertsons der Unter -Staatssekretär für Indien, Hamil⸗ ton, der jüngst mit Khalat abgeschloössene Vertrag sei eine den gegenwärtigen Verhältnissen angepaßte, einfache Wiederherstellung des Vertrags von 1854 und schließe keine r— lei aggressive Politik in sich. — Dem „Reuterschen Bureau“ wird gemeldet: Das Finanzexposé für Indien ist heute dem Legislativrath vorgelegt worden. Der Vizekönig erklärt in demselben, daß die Lage eine zufriedenstellende und für die Zukunft Hoffnung erweckende sei. Weiter wird dann hervorgehoben, daß in Folge der durch die Hungersnoth ver— anlaßten Ausgaben die Aufnahme einer Anleihe von S aß0(, 000 Pfd. Sterl. nothwendig sei; von dieser Summe sollten 2,500, 090 Pfd. Sterl. in Indien emittirt werden. Der Vizekönig empfiehlt der englischen Regierung, bei dem Parla⸗ mente die Autorisation nachzusuchen, den Rest von 3, 750,000 Pfd. Sterl. in England zu emittiren.
Frankreich. Paris, 14. März. Deputirten kammer kam gelegentlich eines Antrages in Betreff der Nützlichkeit verschiedener Eisenbahnlinien und der schon mehrfach erwähnten Vereinbarung mit der Paris-Orleans-Bahn die Frage wegen der Ueber⸗ nahme der Eisenbahnen durch den Staat zur Sprache. Allain⸗Targé empfahl, daß, sobald es irgend die Umstände
estatteten, der Staat alle großen Eisenbahnlinien durch Rück⸗ auf wieder an sich bringen sollte. Der Staat übe, indem er den Betrieb der Bahnen in feine Hand nehme, nur ein Recht und eine Pflicht und dies sei auch jetzt die herrschende Tendenz bei allen modernen Völkern, wie es nicht minder in den republikanischen Traditionen liege. Man wende ein, daß der Betrieb durch den Staat kostspielig und daß es gefährlich sei, ein neues Beamtenheer unter seine Auto— rität zu stellen. Das erstere sei aber ein Vorurtheil: man kö8une an dem Taback- und Postmongpol sehen, daß der Staat ebenso gut wie eine große Gesellschaft zu wirthschaften verstehe, und in Deutschland seien die Staatsbahnen einträg— licher als die , Was aber den zweiten re und die Gefahr einer damit verbundenen Korruption des
(Fr. C.) In der
Wahlkörpers betreffe, so sei auch diese Befürchtung bei dem heutigen Bildungsstande der Eisenbahnbeamten wenig be⸗ gründet, und im Grunde seien die letzteren unter den großen Gesellschaften nicht minder abhängig, als wenn sie unter der Regierung stͤnden. Für den Augenblick gab indessen der Redner zu, seien die Umstände dem Rückkaufe durch den Staat nicht guünstig. Man müsse also allerdings mit der Orleansbahn unterhandeln, hierbei jedoch den Ausbau des Netzes und das Recht des Staates, die Tarife festzustellen, mit Nachdruck ver⸗ folgen und geltend machen. Gehe die Gesellschaft dann auf die Vorschläge der Regierung nicht ein, so möge der Staat selbst den Ausbau des 6 Netzes in die Hand nehmen: das würde theuer zu stehen kommen, aber immer noch weniger theuer, als die Zinsengarantien für zwei konkurrirende Gesell⸗ schaften. Im Geldpunkte könne man sich allenfalls nachgiebig zeigen, nicht aber hinsichtlich der unveräußerlichen Rechte des Staates. Noch sprach in dieser Sitzung Hr. Laisant und zwar ebenfalls gegen das Monopol der großen Gesellschaften. — Der Ausschuß für den Laisantschen Antrag hörte heute den Kriegs-Minister General Berthaut. Der⸗ selbe führte zunäaͤchst aus, daß man, um sicher zu sein, daß die Mannschaften auch wirklich drei Jahre bei den Fahnen bleiben, die Dienstzeit nominell auf vier Jahre festsetzen müsse. Drei Jahre, sagte er, können für die Infanterie ge⸗ nügen; für die Artillerie und Kavallerie seien sie gewiß unzu⸗ länglich. Die militärische Erziehung des Soldaten sei ebenso wichtig, wie seine militärische Ausbildung. Diese Er⸗ ziehung sei aber wenigstens theilweise nur das Werk der. Zeit. Die Vorlage stelle ferner eine ernste Gefahr für die Rekrutirung der Unteroffiziere dar; noch mehr, sie raube der Armee am Ende des ersten Jahres ihre besten, am Ende des zweiten Jahres noch befriedigende Elemente; im dritten Jahre werde das Kontingent nur noch aus moralisch und physisch verdorbenen Leuten bestehen. Das Gesetz von i874 welches für die ausgedienten Unteroffiziere gewisse Civilanstel= lungen offen hielt, habe gar keinen Erfolg aufzuweisen und habe die Unteroffiziere nicht bestimmt bei den Fahnen zu bleiben. Die abgekürzte Dienstzeit werde nur die Folge haben, daß der Soldat vor der mit den Funktionen des Unteroffiziers ver⸗ bundenen Verantwortung zurückschrecken und daß es demnach an tauglichen, der Beförderung würdigen Leuten fehlen werde. Schon jetzt weisen die Leute die Galons zurück; mit der drei⸗ jährigen Dienstzeit würde fich das noch verschlimmern. Im Vorübergehen entwickelte der Minister noch die Vortheile der Mobilmachung nach Regionen, und auf Befragen erklärte er, das Gesetz von 1832 sei nach seiner Meinung ganz vortreff⸗ lich, um eine gute, jedoch nicht, um eine auch numerisch starke Armee herzustellen. Diese beiden Bedingungen, Zahl und Güte, müßten jetzt nach Möglichkeit vereinigt werden. Der Minister betonte noch die Nothwendigkeit, die Armee in Frie— denszeiten für den Krieg einzuüben und sie daran zu gewöh— nen, zu allen Tageszeiten auf allen Terrains zu kämpfen; endlich erklärte er sich für die Gründung von Unteroffizier⸗ schul en. — Nachdem der Finanz-Minister Leon Say sich so schnell bereit gefunden, auf Wunsch der Marseiller die Seifen⸗ steuer schon jetzt, statt erst mit dem Budget von 1878, ab— zuschaffen, haben sich die Abgeordneten der Departements Nord, Pas⸗-de⸗Calais, Somme und Aisne bei ihm mit der Bitte eingestellt, im Hinblick auf die bedrängte Lage der Rr⸗ beiterbevölkerungen ihrer Gegend dasselbe Zugeständniß in Betreff der Cichoriensteuer zu machen, und auch schon ein Amendement dieses Inhalts in der Budgetkommission eingebracht.
— (Köln. Ztg.) Die Linke ist größtentheils dafür, daß man bei der jetzigen Gelegenheit den großen Eisenbahn⸗ gesellschaften einschränkende Bedingungen auferlege und daß man sie namentlich verpflichte, die kleinen Bahnnetze, deren das Land bedarf, vollständig auszubauen.
Italien. Rom, 11. März. (H. N.) Die Deputirten⸗ kammer hat in der gestrigen Sitzung den Gesetzentwurf, be— treffend die Einführung des zwangsweisen Elementar— unterrichts, mit 268 gegen 20 (katholische) Stimmen ge— nehmigt. Laut Art. 4 sollen Familienhäupter, die ihre Kinder nicht zur Schule schicken, mit Geldbußen von 50 Centesimi bis 10 Lire, welche die ,, . festsetzen, bestraft werden, e die Strafmandate aber bei den Prätoren sich verwahren önnen. Art. 6 bestimmt, daß mit den eingezogenen Strafgeldern fleißige und gute Schüler belohnt und unterstützt werden sollen. — Der Senat hat sich am 7. d. M. auf unbestimmte Zeit vertagt.
— Aus Palermo ist die Nachricht eingegangen, daß das dortige Schwurgericht 8 Räuber, die im Jahre 1873 die Post unweit Misilmeni beraubt und den begleitenden Gensd'armen erschossen hatten, jetzt zu lebenslänglicher Zucht⸗ hausstrafe verurtheilt hat, was als ein erfreuliches Zeichen der Besserung der öffentlichen Sicherheit betrachtet wird. Die Maffia hat es nicht mehr zu verhindern vermocht, daß ihre Spießgesellen der rächende Arm der Gerechtigkeit treffe und damit ist allerdings schon viel gewonnen.
— 12. März. (Köln. Ztg.) Das apostolische Pöni⸗ tentiariat wurde mit der . und Lösung folgender auf Käufer von Kirchengut bezüglicher Fragen beauf— tragt:
9 Fahren die Käufer von Kirchengut fort, verantwortlich zu sein, auch wenn sie die Kirchengüter wieder verkauften? 2) Sind die⸗ jenigen, welche mit Erlaubniß Kirchengut kauften und später ver⸗ kaufen mußten, tadelnswerth? 3) Können diejenigen, welche Kirchen⸗
ut ohne Erlaubniß kauften und später verkauften, in articulo mortis
n . werden und sind Erben von gekauften Kirchengütern für deren Administration verantwortlich? 4 Die Verpflichtung, die mit Erlaubniß gekauften Güter besonders zu verwalten, ist nur schwer erfüllbar und belastet den Käufer unnöthig; kann daher diefe Verpflichtung gegen einfache Rückgabe des Fundus annullirt werden? Y Kann dem Käufer von Kirchengut verstattet werden, für welchen Fundus immer die Kaufsumme zu erlegen? 6) Ists nicht angezeigter, anstatt besonderer Erlaubnißertheilungen allgemeine Verfügung zu treffen, damit Güter eher in die Hände jener gelangen, welche Er⸗ laubniß uachsuchen, als derjenigen, welche niemals zurückgeben würden? Es wurde schleunigste Erledigung dieser Fragen aufgetragen, um weitere Kirchengüterverkäufe insbesondere in der . Provinz nicht zu präjudiziren.
— 15. März. (W,. T. B.) Der Papst hat in dem heute abgehaltenen Konsistorium 20 Kardinälen den Hut rerliehen.
Türkei. Konstantinopel, 14. März. (W. T. B.) Wegen der bereits gemeldeten Verbreitung von Plakaten, in denen die Verbannung Midhat Paschas als ungesetzlich be⸗ eichnet, gegen den Frieden mit Serbien Protest eingelegt und gi. Ablehnung der Forderungen Montenegros gefordert wurde, da man lieber wieder zum Schwert greisen müsse, ehe man
sich zu einer Gebietsabtretung verstehe, sind mehrere Softas verhaftet worden.
— 15. März. (W. T. B.) Der Minister des Auswär—⸗ tigen, Safvet Pascha, wird heute die montenegrinischen Delegirten empfangen und denselben erklären, daß es der Pforte unmöglich sei, die von ihnen verlangte territoriale Vergrößerung zuzugestehen. Zugleich wird er dieselben mit dem Maximnm der Zugeständnisse bekannt machen, zu welchen 3 die Pforte würde verstehen können.
— (W. T. B.). Der Minister der Auswärtigen Angele⸗ genheiten setzte in der heutigen Konferenz den monte— negrinischen Delegirten die Gründe auseinander, wes— h es der Pforte unmöglich sei, den Forderungen Monte— negros namentlich hinsichtlich der Abtretung von Niksic, Spizza und des Moracza⸗Ufers zu willfahren. Safvet Pascha gestand nur die Gewährung einer Grenzberichtigung bei Zubei, Banjani, Piva, Drobnjak und Charantzi zu, verlangte dagegen eine Berichtigung der Grenze bei Vassojevitz zu Gunsten der Pforte. — Zu einem Bruche zwischen den Delegirten Monte— negros und der Pforte ist es trotz des Widerstandes der Pforte nicht gekommen. Die montenegrinischen Delegirten haben beschlossen, über das Verhalten und die Zugeständnisse der Pforte nach Cettinje zu berichten und weitere Instruktionen zu erbitten. . .
Wien, 15. März. (W. T. B.) Die „Politische Korrespondenz“ meldet aus Konstantinopel von heute, sicherem Vernehmen nach seien die montenegrinischen Delegirten geneigt, ihre Forderung, betreffend die Erwer— bung von Niksic, fallen zu lassen, beständen aber um so hart⸗ näckiger auf der Abtretung des Gebietstheiles in Albanien, der durch den Moraczafluß begrenzt werde. ö
Paris, 15. März. (W. T. B.) General Ignatieff begiebt sich in Begleitung seines Sekretärs heute Abend nach London und wird diese Reise in hiesigen Kreisen als ein sehr friedliches Anzeichen aufgefaßt. Nach den getroffenen vorläufigen Bestimmungen wird der General die Rückreise wieder über hier nehmen. — General Ignatieffs Reise nach Lon don wurde weiterem Vernehmen nach durch Mit— theilungen des englischen Kabinets veranlaßt, die demselben heute Vormittag zugegangen sind.
London, 16. März. (W. T. B.) Die „Tim es“ er⸗ blickt in der Reise des Generals Ignatieff nach London gleichfalls ein für die Friedensaussichten hoffnungsvolles An⸗ zeichen. Derselbe würde auf eine Modifikation seines Pro⸗ gramms ohne die wohlbegründete Erwartung, daß ein allseitig befriedigendes Protokoll zu Stande komme, gewiß nicht ein⸗ gegangen sein. Die „Times“ richtet gleichzeitig die Mahnung an die Regierung, sie solle auf der Bedingung, daß eine Zu⸗ sage Rußlands in Bezug auf seine Demobilisirung in das Protokoll aufgenommen werde, nicht zu hartnäckig bestehen.
— Aus Konstantinopel sind der W. „Presse“ fol— gende Telegramme zugegangen: ; .
13. März. Der türkische General-Konsul in Pe st, Sermed Effendi, hat neuerdings 5009 Fres. als Er⸗ gebniß einer Sammlung in dieser Stadt für die verwundeten türkischen Soldaten hierher geschickt. — Alle in Folge des Sturzes Mithad Paschas hier verhafteten Personen wurden mit Ausnahme Kemal Beys wieder in Freiheit ge⸗ setzt. — Der Sultan hat dem bulgarischen Erz bischof von Adrianopel, Monsignore Nilos, den Medschidje⸗Orden zweiter Klasse verliehen. ;
— 14. März. Entgegen einigen wieder aufgetauchten Gerüchten kann versichert werden, daß der Gesundheits— zustand des Sultans nie ein besserer war als jetzt. Außer häufigen Ausflügen zu Wasser und zu Land beschäftigt sich Abdul Hamid ernstlich mit den Staatsgeschäften und forderte seine Minister auf, ihn über Alles, was die einzuführenden Reformen betrifft, auf dem Laufenden zu erhalten. Letztere haben jetzt fast täglich Audienzen bei dem Sultan, der auch oft dem Ministerrathe präsidirt. Auch beschäftigt sich der Sultan mit der auf seine Kosten gegründeten Beaniten⸗ schule, (Mektebi⸗Milkieh), die er zu einer blühenden Anstalt machen will.
— Der „Takwimi⸗Vakaje“ hat die Statuten der Mektebe⸗Mulkie, d. h, der zur Ausbildung von höheren Verwaltungsbeamten bestimmten Hochschule, veröffentlicht. Die Statuten lauten nach der W. „Presse“ auszugsweise:
L. Kapitel. Von der Einrichtung der Schule. Art. 1. Die Civilschule zur Ausbildung von Civilbeamten wird erweitert und ge— hört von jetzt ab zu den großen Unterrichtsanstalten des Staates. Art. 2. Die Civilschule steht unter dem besonderen Schutze Sr. Majestät der Sultans. Art. 3. Die Ausbildungszeit auf der Schule wird auf fünf Jahre festgesetzt. Art. 5. Die Zahl der Zög⸗ linge soll im ersten Jahre 50 betragen und dann in der Weise um eine weitere Zahl von 50 in jedem Jahre vermehrt werden, daß die Gesammtzahl sich im fünften Jahre auf 250 beläuft.
II. Kapitel. Verwaltung und Lehrkörper. Art. 6. Die Ober⸗ leitung der Schule wird einem Nazir (Direktor) anvertraut, welchem ein Unter⸗Direktor (Muavin)4, ein Kassirer, ein Studien⸗-Direktor, ein Schatzmeister und die erforderliche Zahl von Subalternen unter⸗ geordnet werden. Der Lehrkörper soll aus einheimischen und frem⸗ den Professoren bestehen, welche sämmtlich ihre Prüfungen abgelegt haben müssen.
III. Kapitel. Bedingungen zur Aufnahme. Art. 7. Die Be⸗ dingungen, unter welchen die Aufnahme in die Civilschule gestattet werden kann, sind folgende: a. ein Alter von mindestens 15 und höchstens 30 Jahren; b. ein ärztliches Zeugniß über die völlige leib⸗ liche und geistige Gesundheit des Aufzunehmenden; e. ein Zeugniß des Gemeindevorstehers, beziehungsweise für Christen des Patriarchen, für Juden des Großrabbiners, welches ausspricht, daß der Aufzu= nehmende niemals Strafen erlitten hat und von guten Sitten ist.
Kapitel IV. Unterricht. Art. 8. Der Große Rath des Ministe⸗ riums des öffentlichen Unterrichts wird hinsichtlich der Lehrfächer der Reihenfolge u. s. w. der Studien und des Programms die nöthi⸗ gen Festsetzungen erlassen. Art. 9. Der Unterricht im Französischen ist obligatorisch. Indessen werden die Vorträge in der Geschichte, Geographie, Rechtswissenschaft, Mathematik, Volkswirthschaft. Ar⸗ bäologie, Physik und sonstigen Unterrichtszweigen in türkischer Sprache gehalten. ( .
Kapitel V. Von den Aemtern, zu deren Bekleidung die 34, linge berechtigt sein sollen: I) Unter⸗Statthalter (Kaimakam), 3) Direktorstellen in den Ministerien und den oberen Yroxinzial⸗Be⸗ börden, 3) Stellen der Mühlasims im Staatsrathe, 4 Stellen bei den Gesandtschaften, 55 Fonsulatsposten. Art. 1. Die Zög⸗ linge, welche ihre Laufbahn als Kaimakams beginnen, können später den Posten eines Vali (General ⸗ Statthalter) bekleiden. Die⸗ jenigen, welche im diplomatischen Dienste veiwendet werden, sollen berechtigt sein, Botschafter⸗ und Gesandtenposten zu erlan⸗ gen. Art. 13. Bei den Centralbehörden sollen Personalakten über die einzelnen Beamten geführt werden, aus welchen die Kenntnisse, der Fleiß und die Führung derselben ersichtlich gemacht werden muß. Bei Besetzungen erledigter Stellen soll auf diefe Personalakten mit möglichster Rücksicht auf das Dienstalter der Kandidaten zurückgegangen werden. Art. 14. Die Zöglinge der Civilschule tragen Uniform.
Gegeben am 3. Sefer 1292 unter Kaiserlichem Handzeichen.
— Der Belgrader Korrespondent der Times“ schreibt: Ich vernehme aus Bosnien unterm 11. Mãr;, daß die mo⸗ hamedanische Bevölkerung durch die Reden der Imams, Hod⸗ schas und wandernden Derwische in große Aufregung gerathen ist. Diese haben die fanatischen Leidenschaften 2 derart aufgestachelt, daß die in den bosnischen Städten leben— den Fremden die unmittelbar bevorstehende Gefahr einer Nie— dermetzlung der Rajah im Distrikte von Tuzla hefürchten. Die tuͤrkischen Behörden haben S800 Pferde und Packsättel mit einem Treiber für jedes Pferd requirirt. Eine ähnliche Requisition ist auch in Serajevo eingeleitet worden, da die Thiere zum Transport von Vorräthen und Munition in die nördlichen Theile der Provinz benöthigt werden. Die Christen in Bosnien behaupten, daß sie ihre Steuern für das gegenwärtige Jahr bereits bezahlt haben, und daß sie nun zum zweiten Male dieselben einsammeln. Die Steuern sind für jeden Kopf der Bevölkerung mit 84 Piaster bemessen. Außer dieser allgemeinen Steuer muß die Rajah noch 32 Piaster für jeden Mann und jedes männliche Kind für die Befreiung vom Militärdienst bezahlen. Der Regierungs⸗ zehnt von den Landesprodukten wird in Geld erho⸗ ben, und die Beys, welche ein Drittheil von den Produkten der von den Bauern bewohnten Lände—⸗ reien erhalten, fordern auch dieses in Geld, da sie wissen, daß ihr Drittheil von den Militärbehörden requirirt werden würde, wenn sie es in natura nähmen. Ferner be— richtet derselbe Korrespondent, daß Mahmud Mufftitsch, ein mahomedanischer Beamter in Banjaluka, am 4. März in dieser Stadt dem Paid Savanovid die Hand abgehauen habe, weil er bei ihm der Agitation zu Gunsten der Insurgenten keschuldigt worden war. Man sagt, daß die Morde und Schändungen im nördlichen Bosnien im Zunehmen sind, und viele der christlichen Bewohner der Distrikte von Banjaluka, Bihatsch und Berbir über die Grenze nach Oesterreich fliehen, um nur ihr Leben zu retten, indem sie ihr ganzes Eigenthum den Baschibozuks zur Plünderung überlassen.
Scutari, 1. März. Man schreibt der „Pol. Korr.“: Wie allenthalben in der Türkei, sollte auch in Scutari eine Vationalgarde errichtet werden. Die Muselmanen dieser Stadt wurden in den Moscheen versammelt und aufgefordert, zur Vertheidigung des Reiches und des Glaubens sich in Compagnien und Bataillons einreihen zu lassen, sich ihre Offiziere zu ernennen und die militärischen Exerzitien mitzu⸗ machen, um wie die regulären Truppen kämpfen zu können. Nach dreitägiger Bedenkzeit erklärten sie, daß sie von Com— pagnien und Bataillons, Offizieren und Exerzieren nichts wissen und ihren Glauben und das Vaterland in der alten Weise vertheidigen wollen.
— Nach einer Meldung der „Polit. Korr.“ aus Mostar vom 10. d. hat der Militär⸗Kommandant der Herzegowina, Suleiman Pascha, Truppen zum Dugapasse gesandt. Für Presjeka sind ebenfalls 4 Bataillone bestimmt; auch wurde Infanterie und Artillerie nach Gatzko geschickt. Die Zugänge nach Montenegro sollen schon bei Zeiten besetzt und die Na⸗ tionalgarde mit Hinterladern bewaffnet werden. Das Auf⸗— gebot der Herzegowina beträgt 18,600 Mann Infanterie und 28690 Reiter.
— Zur Situation in Serbien schreibt man der „Pol. Korr.“ aus Belgrad, 10. März: „Die Regierung hat den Be— lagerungszustand aufgehoben, alle anderen Ausnahmsgesetze, die Suspendirung der Gemeinde⸗-Autonomie, das Gesetz über die Pflicht der Dorfgemeinden, die Feldarbeiten für die ärmeren, unter den Fahnen befindlichen Mitglieder verrichten zu lassen, die Verfügung, daß die Familien der ärmeren Milizsoldaten und Freiwilligen aus Gemeindemitteln zu erhalten seien, der die Sistirung des Preßgesetzes und Einführung der Censur dekretirende Ukas bleiben bis zur Entscheidung der ordentlichen Skupschtina in Kraft. — Die Räu⸗— mung des Landes von den türkischen Truppen geht anstandslos vor sich. Vorläufig bleiben die Grenzen genau dieselben, wie sie vor dem Kriege waren. Klein⸗Zwornik und Sakar an der Drina wurden daher serbischerseits geräumt, während die Türken die Adas (Inselchen) an Serbien zurück— eben. Die Pforte hat bei den Friedensverhandlungen eine Rektifikation der Grenze an der Drina und am Timor in Aussicht gestellt. Es soll im Juli eine gemischte Kommission zu diesem Behufe in Widdin zusammentreten, vorausgesetzt, daß die Pforte nicht durch kriegerische Ereignisse an der Erfüllung dieser Zusage verhindert werden sollte. — Der Stand des serbischen Offiziercorps wird um 300 ver— ringert. Die Festungswerke an der Drina, am Timok und der Morava werden aufgelassen. Die Uferbatterien in Kladovo werden demolirt werden. — Die Tributzahlung an die Pforte wird erst am 10. November regelmäßig beginnen.“
— Dem gegenüber meldet ein Belgrader Telegramm vom II. März, daß sich zwischen Serbien und der Pforte Schwierig— keiten in Betreff der Räumung der Positionen an der Drina— Grenze erhoben haben. Die Türken weigern sich, die unter dem Namen Bujuklics⸗-Adda bekannte Gruppe von sieben In⸗ seln aufzugeben, wenn sich die Serben nicht aus ihrer Stel— lung bei Klein-Zwornik zurückziehen. Die türkischen Po— sitignen sind stark befestigt worden, und man sagt, daß die Inseln die festeste Stellung an der Drina Linie bilden. Die serbische Regierung hat Mittheilungen über diese Angelegen— heit nach Konstantinopel gelangen lassen, und es steht zu hoffen, daß die Schwierigkeit in befriedigender Weise beigelegt werden wird.
— Aus St. Petersburg, 10. März, wird der „Pol. Korr.“ geschrieben: Eine Aenderung in der allgemeinen Si— tuation der Orientfrage ist in den letzten Tagen nicht eingetreten. Eine militärische Aktion vor dem Frühjahre ist nicht wahrscheinlich. Die gestern im englischen Unterhause ab— gegebene Erklärung des englischen Unter⸗Staatssekretärs Bourke ist en zu ergänzen, daß die vom St. Petersburger Kabinete in Aussicht gestellten Mittheilungen, welche einen Auf— schub der für Ende der vorigen Woche avisirten Antwort des Kabinets von St. James bewirkten, inzwischen thatsächlich er— folgt sind. Das Kabinet von St, Petersburg sieht, nach ein— gelaufenen Berichten des Generals Ignatieff, den Antworten der Mächte auf seine Erklärung entgegen. General rf wird früher, als ursprünglich beabsichtigt war, seine uche e antreten. . —
Rumänien. Bukarest, 15. März. (W. T. B) Die Deputirtenkam mer hat den Gesetzentwurf, betreffend die Umwandlung der Personalsteuer in eine Verkehrssteuer an— genommen.
— (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Senats wurde wegen des in den letzten Tagen kolportirten Gerüchtes, daß wegen Zurückgabe des rumänischen Theiles von Bessarabien
an Rußland und Entschädigung Rumäniens durch einige türkische Donauinseln und Giurgewo Verhandlungen statt⸗ sänden, eine Interpellation an die Regierung gerichtet. Der Minister⸗Präsident erklärte, diese Frage sei lediglich von den Zeitungen aufgeworfen und ventilirt worden, der Regie⸗ rung sei darüber zu keiner Zeit, auch nicht einmal in ver— traulicher Weise, irgend welche diplomatische Mittheilung zu⸗ gegangen.
Dänemark. Kopenhagen, 109. März. (S. C. Im Lands—⸗ thing fand heute die dritte Lesung des Budgets statt. Der Wortführer des Budgetausschusses (Ploug) warf einen Rück— blick auf das finanzielle Resultat der Budget⸗ berathung im Landsthing und machte u. A. darauf aufmerksam, daß hinsichtlich der ordentlichen Ausgaben nur ein geringer Unterschied zwischen den vom Folkething und den vom Landsthing bewilligten Summen sei. Die Differenz liege hauptsächlich in den außerordentlichen Ausgaben, deren das Folkething nur 2,750, 095 Kronen, das Landsthing dagegen 5,843, 9090 Kronen bewilligt hätte. Vom Landsthing seien 83, vom Folkething 190 Aenderungen am Budget vorgenommen worden. Schon diese Zahlen bezeugten, daß das Landsthing mit großer Mäßigung sein unbestreitbares konstitutionelles Recht jur Vornahme von Abänderungen im Budget ausgeübt habe. Trotzdem glaube Niemand, daß das Budget jetzt unverändert vom Folkething werde angenommen werden oder daß dieses es mit nur wenigen und geringen Aenderungen dem Landsthing zurückstellen werde. Es sei wünschenswerth, daß das Folkething bei der Berathung des Budgets gleich so viele Rücksicht auf das Landsthing nehme, daß dieses dasselbe unverändert passiren lassen könne, wie solches in einer Reihe von Jahren geschehen sei, was bei Manchen eine Doktrin hervorgerufen habe, welche darauf hinausgehe, daß das Landsthing nicht einmal das Recht habe, Aenderungen am Budget vorzunehmen. Jetzt ständen die Dinge indeß derart, daß es für das Landsthing nothwendig sei, seinen ihm durch das Grundgesetz gewährten Einfluß geltend zu machen. Alle Freunde der Verfassung müßten jedoch hoffen, daß man sich hinsichtlich des Budgets einige, denn es sei offenbar eine Schwächung des konstitutio— nellen Lebens, falls am 1. April kein vom Reichstage ge— nehmigtes Budget vorliege und es sei um so mehr Grund zu der Hoffnung vorhanden, daß eine Einigung erzielt werde, als der Streit sich um die außerordentlichen Landesvertheidigungs— maßregeln, also um eine Angelegenheit drehe, wegen welcher alle guten Dänen sich einigen sollten, wenn sie zusammen kämen, um dieselbe zu berathen. Das Budget wurde hierauf einstimmig angenommen und geht jetzt an das Folke— thing zurück. — Im Folkething begann heute die zweite Lesung der Eisenbahn vorlage. Boysen (Linke) bean— tragte nochmelige Verweisung der Vorlage an einen Ausschuß. — In Jütland cirkulirt eine Adresse an den Con— seils-Präsidenten Estrup, worin zum Schluß der Wunsch ausgesprochen wird, daß das Ministerium nicht im Kampfe ermüden möge; man hoffe, daß es siegreich aus demselben her— vorgehen werde.
Amerika. Washington, 10. März. (Reuters Bureau.) Der Präsident Hayes empsing gestern eine Deputation farbiger Kongreßmitglieder und anderer Bürger aus Süd-Carolina, auf deren Ansprache er erwiderte, er wünsche den Antagonismus der Racen und insbesondere alle auf die Farbenfrage basirten politischen Differenzen zu besei⸗ tigen. Bezüglich der Anwendung der Militärmacht bemerkte der Präsident, militärischer Schut würde so lange nothwendig sein, bis die Demokraten des Südens die Rechte ihrer politischen Gegner achten. Der Präsident äußerte die Absicht, den status duo in Süd⸗-Carolina vor der Hand aufrecht zu erhalten, aber er versprach den Stand der Dinge sorgfältig zu prüfen, ehe er irgend welche Schritte thue.
New-⸗York, 16. März. (W. T. B.) Der Schatzsekretär Sherman hat weitere 19 Mill. 79er Bonds vom Jahre 1865 zur Einlösung einberufen.
Afrika. Aegypten. Cairo, 12. März. (Köln. Itg.) Herr von Lesseps läßt mittheilen, daß der Kanal Ismae⸗ lieh, welcher den See von Timsah mit dem Nil verbindet am 9g. April dem Verkehr übergeben werden könne.
Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.
Kopenhagen, Freitag, 16. März. Der Finanzaus— schuß des Folkething beschloß auf Veranlassung hiesiger Fa— brikanten und Gewerbsleute die Bewilligung von 125,600 Kronen für die Betheiligung an der Pariser Weltausstellung zu beantragen.
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Nr. 5 des Marine⸗Verordnungs-Blatts“ hat folgenden Inhalt: Bedingungen für die Notirung als Aspirant auf die Stel⸗ en der Werftbootsleute. — Eisenbahn⸗Requisitions-Scheine. — Zum Nullwerth zurückgenommene Bekleidungsstücke. — Deklaration des Reglements über die Annahme, Ausbildung und Prüfung der Sekretariats⸗ und Registratur⸗Applikanten bei den Marine⸗Stations⸗ Intendanturen vom 20. Juli 1873. — Besatzungs-Etat für den Torpedodampser Zieten !. — Bekanntmachung der Lebensversiche⸗ rungs- Anstalt für die Armee und Marine. Abänderung des Re⸗ glements über die Annahme und Ausbildung der Werftschreiber, Werkstattsschreiber und Werftsekretäre vom 20. September 1871. — Verrechnung der Insertionskosten, welche durch Erlaß von Steckbrie⸗ fen 26 hinter Deserteure erwachsen. — Reisekompetenzen entlassener Schiffsjungen. — Anwärter⸗Listen. — Inhaltsverzeichniß der Schiffs⸗ bücherkisten. — Behandlung der Reserve-Liderungstheile. — Licht verbrauch. — Personalveränderungen. — Benachrichtigungen.
Statistische Nachrichten.
Nach Mittheilung des statistischen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standes⸗Aemtern in der Woche vom 4. bis inkl. 10. März er. zur Anmeldung gekommen: 145 Ehe⸗ schließungen, 915 Lebendgeborene, 33 Todtgeborene, 504 Sterbefälle.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Im wisꝗsenschaftlichen Verein in der Singakademie wird morgen, Sonnabend, Nachmittags 5 Uhr, der Universitäts⸗-Pro⸗ fessor Pr. Goltz aus Straßburg einen Vortrag über „die Funktionen
des Gehirns“ halten. . London, 13 März. Das Buch, welches „Die indische Reise des Pni'nzen von Wales“ (von W. H. Russell verfaßt), zum Gegenstande hat, wird nächstens erscheinen. Mr. Sydney Hall, der den Prinzen begleitete, hat die Illustrationen dazu gezeichnet. — Der englische Marine⸗Offizier Verney Lovett Cameron,
dem es gelang, quer durch das äquatoriale Afrika von der Ostküste