1877 / 94 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Apr 1877 18:00:01 GMT) scan diff

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zur Unterstützung der spärlichen regulären Militärmacht an die Organisirung und Ausrüstung der Territorial⸗Miliz geht. Bis jetzt hat die Regierung bereits neun Tabors unter Waffen und sollen noch zehn Tabors eren 14 Tagen auf Kriegsfuß gesetzt werden können. Die Handelsverhältnisse sind in Thessalien die ungünstigsten. Die Kaim eès haben den Handel vollständig gelähmt, die Kaufleute 2 es vor, ihre 39 * sperren, als ihre Waaren für werthlose Assignaten herzugeben. Viele wohlhabende Griechen übersiedeln nach Athen, die ärmeren Leute ziehen aufs Land, wo man Arbeitskräfte braucht. In den Städten herrscht eine trostlose Dede und Stille. Das Feld behaupten nur die Soldaten, welche exerzieren, Schießübungen halten, an den Festungswerken arbeiten, Munition ablagern und Pulver nach den Pulver⸗ thürmen transportiren. Man merkt es, daß ein System, welches mehr als vier Jahrhunderte geherrscht, mit dem Tode ringt und daß etwas Neues im Werden ist. Die Türken zeigen eine Beklemmung, welche mit den kaum mehr ver— hehlten Hoffnungen der Griechen seltsam kontrastirt.“

Der „Köln. Ztg.“ wird aus Pest, 20. April, telegra⸗ phirt: Bei Kalafat werden neue Schanzen errichtet. Die Vorhut der Montenegriner steht am Eingange des Dugapasses; sechs Bataillone sind vorgestern nach Osterog ab⸗ gesandt worden. Fürst Nikita ist zur Armee gereist. Bei Niksik wird ein Zusammenstoß erwartet.

Der „Temps“ kommt wiederholt auf das Neutra⸗ litätsbedürfniß Frankreichs zurück. „Die Stellung Frankreichs“, schreibt das genannte Blatt, „ist dermasen durch die Umstände vorgezeichnet, daß sie für Niemand zweifelhaft sein kann. Frankreich wird nicht nur eine politische und mili⸗ tärische, sondern auch eine moralische Neutralität beobachten. Die öffentliche Meinung in Frankreich ist inmitten der Unterhandlungen, welche die europäischen Kabinete be— schäftigen, in bemerkenswerther Weise Herrin ihrer selbst ge⸗ blieben, und schickt sich auch jetzt an, dem Gange der Ereignisse lediglich als Zuschauer zu folgen, wobei sie von der Regierung nur verlangt, daß sie sich ebenso gewissenhaft jeder Ein⸗ mischung enthalte, wie sie selbst.“

Die „France“ hat aus der türkischen Botschast in Paris ein „Mitgetheilt“ erhalten, in welchem die bul⸗ garischen Gemetzel weggeleugnet werden. Es heißt darin

unter Anderem . . „Wir begreifen nicht, wie man nach dem hellen Lichte, welches

sich über die Begebenheiten in Bulgarien verbreitet hat, den Namen dieser unglücklichen Provinz ausbeuten kann, um die öffentliche Mei⸗ nung durch Gerüchte irre zu führen, die an die Gefahr eines Blut— bades glauben machen könnten. Es ist gegenwärtig ganz notorisch, daß die Ereignisse, deren Schauplatz Bulgarien im vergangenen Jahre gewesen ist, lediglich das Resultat eines Kampfes zwischen ge— wissen. von einer fremden Verschwörung aufgereizten und mit Waffen versehenen christlichen und unversehens mit beispielloser Grausamkeit in ihrer Person und ihrem Eigenthume angegriffenen muselmanischen Bevölkerungen waren. Man scheint gleichwohl auf die Leichtigkeit, mit der die öffentliche Neugier sich im vorigen Jahre täuschen ließ, gezählt zu haben, um die Redaktion der France“ zu verlocken, in dieser Weise von mörderischen und Vernich'ungsplänen zu sprechen, 2 nur in der Einbildungskraft gewisser übelwollender Köpfe existiren.

; Die „France“ weist diese Entgegnung, indem sie an die bekannten Konsularberichte von Schuyler und Baring erinnert, als ganz unberechtigt zurück. Die Pforte, sagt sie, hat bei uns alle Sympathie und alles Vertrauen verloren; um sie zu vertheidigen, müßte man nicht das Todesröcheln ihrer christlichen Unterthanen gehört haben.

Man schreibt dem W. „Fremdenbl.“ vom 18.: „Das Einlaufen eines türkischen Panzergeschwaders in die Donaumündungen ist ein neuer Beweis dafür, daß die Stunde der Entscheidung herangenaht ist, und in Konstanti⸗ nopel beeilt man sich daher, Vorkehrungen zu treffen, auf daß nicht ein Theil des russischen Heeres oberhalb Galatz über die Donau setze, und in die Dobrudscha einrücke. Zwar hat die Dobrudscha vom strategischen Standpunkte aus keine so große Wichtigkeit für ein Kriegsheer, als daß man, um sie zu erobern oder zu vertheidigen, eine Schlacht wagen und da— bei Tausende von Menschenleben aufopfern sollte; dagegen ist sie für die Verpflegung und Armirung des kürkischen Heeres von größter Wichtigkeit, und daher ist man in Konstantinopel entschlossen, diesen sumpfigen und armen Erdwinkel mit Anstrengung aller Kräfte zu vertheidigen. An der Südgrenze dieses Landstrichs läuft nämlich die Bahn Küstendsche⸗Tschernawoda, welche jetzt für die Verpflegung der türkischen Armee in Bulgarien von größter Wichtigkeit ist, da die Bahn Varna⸗Rustschuk allein für diesen Zweck nicht aus— reicht, zumal auf derselben auch Munition und anderes Kriegs⸗ material von Konstantinopel nach den Donaufestungen ge— schafft wird. Erstere Bahn nun, im Besitze der Russen, wäre für die Türken ein großer Verlust und für den Feind von größter Wichtigkeit, da er sie zu seiner Verproviantirung sehr gut benutzen könnte. Dies zu verhindern, wird nun die Auf— gabe des türkischen Panzergeschwaders sein.“

Rumänien. Bukarest, 20. April. (W. T. B.) Das Journal „Romanul“ veröffentlicht einen von Demeter Bratiano gezeichneten Artikel, in welchem derselbe aus— führt, die Negierung habe die Pflicht, gegen jede Ver— letzung Rumäniens, wer auch der Urheber derselben sein möge, vor ganz Europa zu protestiren. Die Armeen, welche gegen den Protest Rumäniens im Falle zwingender Nothwendigkeit das rumänische Gebiet würden passiren wollen, müßten von der Regierung eine Fixirung der Zone für den Durchmarsch und die Regelung der Durchzugsbestimmungen erlangen. Eine Armee aber, welche, ohne diese Regelung nachgesucht zu haben, die Grenze überschreiten sollte, würde als eine feindliche behandelt werden.

(W. T. B.) Die seit langer Zeit schon zwischen Rußland und Rumänien schwebende Frage, betreffend die Klostergüter, ist nunmehr definitiv und zum Vortheile Rumäniensgeregelt worden.

(W. T. B.) Das hiesige österreichische Konsulat hat der Donau-Dampfschiff⸗Gesellschaft angerathen, ihre Archive in Sicherheit zu bringen. Aus Clado wa wird hierher gemeldet, die noch dort befindlichen Freiwilligen aus dem serbisch-türkischen Feldzuge weigerten sich, ihre Waffen abzugeben und in ihre Heimath zurückzukehren. Die serbische Regierung habe Truppen abgesendet, um die— selben zu entwaffnen.

21. April. (W. T. B) Der Geburtstag des Fürsten Carl ist gestern von der Bevölkerung mit besonderer Feierlichkeit begangen worden. Das „Amtsblatt“ ver⸗ öffentlicht die Ernennung der Obersten Haralambie, Costa⸗ foru, Dimitrescu, Mavrichi zu Kommandanten der vier

Territorial⸗Divisionen, und des Oberst⸗Lieutenant Falcojanu zum General⸗Direktor des Kriegs⸗Ministeriums.

Rußland und Polen. Am 20. März sind, dem „Kronst. Boten“ zufolge, aus Norfolk folgende Schiffe ausgelaufen: die Schraubenfregatte „Swetlana“ die am 13. Januar in Norfolk angekommen war; die Schrauben⸗ Korvette „Bogatyr“, die am 11. Februar und die Schrauben⸗ Korvette „Askold“, die am 7. März daselbst angelangt war.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 17. April. (S. N) Die Königin, deren Befinden ziemlich unverändert ist, wird um die Mitte des Sommers in Sofiero zurückerwartet.

Der schwedisch⸗ französische Handelsvertrag, welcher im vorigen Monate abgelaufen war, ist bis zum 10. August verlängert worden. Am 12. d. Mts. starb

ierselbst, 85 Jahre alt, Oberst C. E. Ahlström.

ie Frage wegen Anstellung eines Redacteurs der offiziösen „Post och Inrikes Tidning“, an Stelle des vor Kurzem verstorbenen Dichters Strandberg, ist jetzterledigt, nachdem der Literat Edvard Bäcksström dazu ausersehen worden ist. Das Blatt ist im Besitz der schwe—⸗ dischen Akademie, an welche der Redacteur nach den bisher 6 Bestimmungen ein bestimmtes Pachtgeld zu zah— en hat.

18. April. Die Kammern beriethen in ihrer heu⸗ tigen Sitzung den von dem Justizausschuß vorgeschlagenen Gesetzentwurf über das literarische Eigenthumsrecht sowie das Forstschutzgesetz für Norrbotten. Morgen werden diese Fragen, über welche die Kammern von einander abweichende Beschlüsse gefaßt haben, zur gemeinsamen Abstim⸗ mung kommen, und am Freitag wird man die Berathung der wichtigsten Vorlage der gegenwärtigen Session, der Heeres—⸗ ordnungsfrage, beginnen. Die Diskussion wird voraus⸗ sichtlich mehrere Tage währen.

19. April. (S5. N.) Bei der heutigen gemeinsamen Abstimmung beider Kammern wurden die von der Regie— rung verlangten 740,000 Kronen für das Universitäts— gebäude in Upsala bewilligt.

Amerika. Washington, 18. April. (A. A. C.) Die Großfürsten Konstantin und Alexis von Rußland statteten heute dem Präsidenten Hayes einen Besuch ab. Morgen giebt das diplomatische Corps den Großfürsten zu Ehren ein Diner. Nachdem die republikanischen Be— amten von Südearolina sich geweigert haben, dem Ge— suche des Gouverneurs Wade Hampton, ihre Aemter ihren Nachfolgern zu übergeben, Folge zu leisten, hat der Gouwver— neur die Schließung ihrer Aemter, vorbehaltlich der Entschei⸗ dung des höchsten Gerichtshofes, angeordnet.

Asien. (A. A. C.) Auf der japanischen Gesandt— schaft in London ist folgendes Telegramm eingegangen: Die Insurgenten haben eine totale Niederlage erlitten und sind nach Hiogo zu geflüchtet. Das japanische Hauptquartier ist nach Lumametto verlegt worden. Die Insurrektion wird als nahezu beendigt betrachtet.

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

St. Petersburg, Sonnabend, 21. April. Der „Regie⸗ rungsbote“ meldet: Der Kaiser ist gestern um 57 Uhr Mor— gens in Begleitung des Großfürsten⸗Thronfolgers auf der Warschauer Bahn nach Kischeneff abgereist. Im Ge— folge des Kaisers befindet sich Prinz Sergej Maximilianowitsch von Leuchtenberg.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Am 11. April starb in Hall im Innthale der als Schrift⸗ steller und tirolischer Geschichtsforscher bekannte Irrenhauskaplan Sebastian Ruf, geboren zu Absam 1802.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

In Bremen findet am 28., 29. und 30. September d. J. eine Schkachtvieh⸗Ausstellung statt. Zu derselben sind an Prämien ausgesetzt: Vom Königlich preußischen Ministerium für landwirthschafiliche Angelegenheiten 5000 6, vom Senat der freien und Hansestadt Bremen 1600 S, vom Centralvorstand der Alden burgischen Landwirthschafts⸗Gesellschaft 1500 ½, zusammen 7500

Gewerbe und Handel.

Dem Jahresberichte der Preußischen Central-Boden⸗ kredit⸗Aktiengesellschaft pro 1876 sind folgende Mittheilun⸗ gen entnommen: Es umfaßten die gesammten, seit der Geschäfts⸗ eröffnung der Gesellschaft (Mitte 1870) abgeschlossenen Hpotheken⸗ Darlehnsgeschäfte bis Ende 1876: 169,718,900 A, der Zugang an Sypothekendarlehen im Geschäftsjahr 1876 beziffert sich auf 4,431,000 Æνς,6, von den kündbaren oder auf einen bestimmten Termin fälligen Darlehen sind seit dem Bestehen der Gesellschaft 3,374 900 6 in unkündbare Amortisationsdarlehne umgewandelt, durch Amorti⸗ sation oder sonstige Ab- und Rückzahlungen sind zurückgefloßen seit dem Bestehen der Gesellschaft 143869, 000 616. Der Bericht hebt hervor, daß Liegenschaften nur innerhalb des preußischen Staatsgebiets beliehen seien, eben so Hausgrundstücke, mit Ausnahme einiger in Dresden. Der freihändige Pfandbriefabsatz bezifferte sich auf 3,234, 050 Æ ; im November 1875 trat die Gesellschaft mit einer Emission 5 so un⸗ kündbarer Central⸗Pfandbriefe an den Markt. Für Rechnung einer Centralstelle, aus älteren Beständen derselben, wurden 19742, 100 46 Central-Pfandbriefe binnen der ersten acht Monate des Jahres 1876 durch die Gesellschaft freihändig verkauft. Die der Generalversamm⸗ lung vorgeschlagene Dividende pro 1876 beträgt 90/9 auf das ein⸗ . Grundkapital Leine gleich hohe Dividende wurde in den fünf Vorjahren gezahlt). Außer der statutengemäßen Reserve findet ein Reserve⸗Vortrag von 583052 auf das Jahr 1877 statt; darin sind zugleich die Provisionserträge von denjenigen Geschäften enthalten, welche im Jahre 1876 noch nicht zur Schlußabrechnung gediehen waren. Die statutmäßige Reserve wächst auf 486, 666 M -

Leipzig, 20. April. (Dr. Jeurn) Das Meßgeschäft in voigtläaͤndischen Weißwaaren ging dies Mal so schlecht, daß mehrere große Firmen sich entschlossen haben, die künftigen Messen nur mit Mustern zu beziehen. Für woellene Strumpf⸗ waaren war der letzte Winter höchst ungünstig, die meisten Lager daher noch wohlassortirt, und nur nach Phantasieartikeln gab sich schwache Nachfrage kund. Käufer aus dem Orient fehlten gänzlich. Im Tuchmarkt war dies Mal eine mäßige Zufuhr in allen Artikeln bemerkbar, da die Fabrikanten, der allgemein herrschenden Geschäftslosigkeit wegen, die Arbeitszeit bedeutend abgeschwächt hatten. Neuheiten gingen wie gewöhnlich gut um, ebenso wurden auch leichte und billige Stoffe ziemlich gekauft, = , gute und starke Waare vernachläfsigt blieb. Spremberg, Forste nnd Krimmitschau , , den größten Theil der zugeführten Waaren, aber zu sehr gedrückten Preifen. Amerika kaufte mehrere Posten billige Tuche. Wenn auch durch die feste Kundschaft einzelner Fabrikanten deren Tager sich räumten, so war aber im Allgemeinen das Geschäft in Tuchen und Buckskins ein nicht zufriedenstellendes, da die Haupt⸗

einkäufer fehlten, und es blieb ein guter Theil der maß zugefũhrten

Waare in den Händen der Fabrikanten. Beumwo Lene Rock⸗

und Hosenstoffe, von denen prachtvolle Muster zugeführt waren,

16 ganz vernachlässigt. Es fehlten auch für diese Artikel die ãufer.

In Ham burg wird, wie die ‚„Wes. Itg. berichtet, im nächsten Monate eine Ausstellung von deutschen Stein⸗ koblen stattfinden, welche in 159 bis 200 Sorten das Produkt fast sammtlicher deutschen Werke zur Ansicht bringen wird.

Die New Yorker Hdl-3. äußert sich in ihrem vom 6. d. M. datirten Wochenbericht Über die allgemeine Geschäfts⸗ lage folgendermaßen:

Die Gesammtsituation hat sich in dieser Berichtswoche in keiner Weise rerändert. In allen Branchen hofft man auf bessere Zeiten und sucht inmwischen deren verzögertes Eintreten durch mehr oder minder plausible Gründe zu erklären. Aus dem Westen laufen ermutbig⸗ nde Berichte ein. Der Geldstand war durch etwas größere Lebhaftigkeit als seine unmittelbaren Vorgänger cbarakterisirt. Das Geschäft im Goldmarkt nahm einen stillen Verlauf; das Agio fluktuirte zwischen 5 /s —4*/½, mit 5 als heutiger Schlußnotirung. Am Wagren⸗ und Produ ktenmarkt schreitet die Rekonvaleszenz zwar langsam, jedoch mit um so größerer Sicherheit fort. Die nahe hevorstebende Eröffnung der Kanal⸗ und Binnenschiffahrt läßt auf Entwickelung eines lebhaftern Export⸗ geschäftes fast mit Bestimmtheit rechnen und auch in der Importbranche dürfte der Frühling die fast erstarrte Kauf⸗ lust wiederum beleben. Die Zufuhr von Baumwolle in sämmtlichen Häfen der Union beträgt seit Beginn der Saison (1. September) bis dato 3,132,526 Ballen gegen 3, So , 226 Ballen in der Parallelperiode des Vorjahres und ergiebt demnach eine Abnahme von 71,3700 Ballen. Der Waaren⸗ und Produ kten⸗ Import während der am 31. März beendeten Woche reprãsentirt einen Gesammtwerth von 8 023,983 Doll. gegen 7,638,271 Doll. in der Vorwoche, eine Zunahme von 385,ůI12 Doll. ergebend. Am Waaren, und Produkten⸗Export während der am 3. April e. beendeten Woche dessen Gesammtwerth in Höhe von 3,901,319 Doll. gegen die Vorwoche eine Abnahme von 50788 Doll. aufweist partizipirt Baumwolle mit 1957 Ballen im klarirten Werth von 62,133 Doll. gegen 4790 Ballen im Werth von 277,350 Doll. in der Vorwoche und 4879 Ballen resp. 5786 Ballen im Werth 6 Doll. resp. 449,199 Doll. in der Para llelwoche beider Vor⸗ jahre.

Berlin, 21. April 1877.

Theater.

Im Königlichen Opernhause kam am Donnerstage mit der komischen Oper ‚Der König hat's gesagt“ wiederum eine Novität zur Aufführung. Dieselbe ist französischen Ursprungs; das Libretto hat Edmond Gondinet verfaßt, die Musik ist von Loo Delib e s. Die Uebertragung des Tertes ins Deutsche, welche der hiesigen Darstellung zu Grunde gelegt ist, hat mit Benutzung der A. Schirmer⸗ schen Bearbeitung Ferd. Gumbert ausgeführt. Das Stück zeigt so⸗ wohl im Libretto wie in der Mußk gleich auf den ersten Blick den Stempel seines Ursprungs. Der Text, von dem ein großer Theil nicht in Musik gesetzt ist und gesprochen wird, leidet an lähmenden Längen und würde durch geeignete Kürzungen nur gewinnen. Ab⸗ gesehen von diesem Febler ist der Inhalt des Libretto recht unterhaltend. Es behandelt eine humoristische Anekdote, die zur Zeit Ludwig des XIV. spielt. Der Marquis v. Moncontour soll an dem Hofe des Königs zu Versailles vorgestellt werden. Bei der Vor⸗ ellung spricht der König von seinem Sohne.“ Der Marquis hat aber gar keinen Sohn, sondern nur vier Töchter. Da sich nun aber Se. Majestät nicht geirrt haben durfte, so mußte der Marquis für einen Sohn sorgen. Dieser wird in einem Bauern Namens Benoit gefunden, dem Geliebten der Zofe der Marquise, welcher nach Verfailles gekommen, um sein Glück zu machen. Benoit weiß sich rasch in die Rolle des vornehmen Herrn zu finden und wird als Sohn des Marquis bei Hofe vorgestellt. Bei einem Duell stellt er sich, um den weiteren Angriffen seines Gegners zu entgehen, todt. Der König hat von seinem Tode gehört und dem Marquis sein Be⸗ dauern ausdrücken lassen. Benoit ist zwar nicht todt, aber „der König hat's gesagt. In Folge dessen hört das Marquisthum Be⸗ nöoits auf. Er wird reich belohnt und verlobt sich mit. Javotte, der Zofe, die über die Carrière ihres Geliebten ganz unglücklich ge⸗ wesen war. Die Musik, obwohl überwiegend im Operettenstyl ge⸗ halten und öfter ans Triviale streifend, ist zum großen Theil gefal⸗ lig und ansprechend in der Erfindung wie in der Form und umfaßt eine Anzabl reizender Nummern. Die Instrumentation und Be— handlung des Orchesters ist sorgfältig und stellenweise recht charakte⸗ ristisch und bekundet ein nicht geringes Talent für feiner gebildete musikalische Technik. Die Darstellung im Opernhause war im Ganzen eine wohlgelungene. Die interessanteste und musikalisch be⸗ deutendste Partie der ‚Javotte“ war Frl. Hauck zugefallen, welche dieselbe Ferclts in Wien mit Auszeichnung dargestellt hatte und auch hier durch ihr anmuthiges Spiel wie als Sängerin allgemeinen Beifall erntete. Die nächstwichtige Rolle des Stückes, die des „Be⸗ noit“, wurde durch Hrn. Ernst gegeben, im Spiel weniger gelungen, als in der musikalischen Leistung. Hr. Salomon wußte in der Darstellung des Marguis jede Uebertreibung, wozu die Rolle leicht verleitet, mit richtigem Takt zu vermeiden und er— zielte mit seiner komischen Charakteristik den günstigsten Er—⸗ folg. Auch Hrn. Sachse's „Professor der Tonkunst Mitoü war eine recht lobenswerthe Leistung. Die übrigen Rollen treten weniger bervor, doch hatten die Damen Frl. Lammert (Marguise), Lehmann (Marquis von Flarambel), Hofmeister (Marguis de la Bluette), Horina, Seehofer, Bouquet und Fr. Will gals die vier Töchter des Marquis), sowie die HH. Schleich, Schmidt und Oberhauser einen wesentlichen Antheil an dem Gelingen des Ganzen. Lebhaften Beifalls erfreuten sich die in dem zweiten Akt eingelegten überraschend geschmackvoll arrangirten Tänze. Be⸗ sonderes Lob verdient die überaus sorgfältige Einstudirung der Oper durch Hrn. Musikdirektor Radecke und ihre reiche, prächtige Insceni⸗ rung durch Hrn. Direktor v. Strantz. .

Die ö diesjährige französische Theater⸗Vor⸗ stellung im Konzertsaale des Königlichen Schauspielhauses findet am Sonntag, den 29. April statt. Vorher veranstaltet der Di⸗ rektor Emil Neumann noch eine Vorstellung jum Besten des Unter⸗ stützungsfonds der Königlichen Theater; diese Vorstellung, für welche die zweite Aufführung des Sardou'schen fünfaktigen ö Les vienx garzons“ bestimmt wurde, ist auf Montag, den 23. d. Mts. angesetzt.

Frl. Jenny Stubel, welche im Friedrich-Wilhelm⸗ städtischen Theater bis jetzt wiederholt als „Girofls“ aufge⸗ treten ist, wird als zweite Debütrolle morgen, Sonntag, die Adele in der Operette ‚Die Fledermaus“ spielen.

In der morgigen Vorstellung von Ultimo“ im Stadt⸗ Theater tritt Hr. Eylert, dem vom Augsburger Stadt⸗Theater ein gün⸗ stiger Ruf vorangeht, als „Georg Richter“ auf. Die übrige Besetzung bleibt die bekannte des Wallner ⸗Thegters.

Die 8. Vorstellung der mit Beifall aufgenommenen Burleske „»Confusius IX.“ findet am Dienstag, den 24. d. Mts., im Thalia⸗Theater zum Benefiz für den Ober⸗Regisseur Hrn. Würst statt.

Redacteur: F. Prehm.

Verlag der Ewedition ( Gesseh. Druck: W. Elsner. Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗ Beilage).

Berlin:

Srste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Stagts⸗Anzeiger.

M S4.

Berlin, Sonnabend, den 21. April

Den rr Y - Reich.

Abänderungen der Postordnung vom ; 18. Dezember 1874. Auf Grund der Vorschrift im 5§. 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 wird die Postordnung vom 18. Dezember 1874 in folgenden

Punkten abgeändert:

1) Im 8. 6, „die Aufschrift der Packete betreffend, erhält der

Absatz J. folgenden Zusatz:

ur Ausschrift gehört auch, daß im Falle der Frankirung der Vermerk frei 2c, im Falle der Entnahme von Postvorschuß der Vermerk Vorschuß von unter Angabe des Betrages, und im Falle des Verlangens der Eilbestellung der Ver— merk durch Eilboten. 3c. angegeben wird.

2 Im §. 13, „Postkarten“ betreffend, erhalten die Absätze III. II., V. und VII. folgende Fassung:

III. Zu den Postkarten mit Antwort werden besonders dazu eingerichtete Formulare verwendet, von denen die zweite Hälfte zur Antwort dient. ö.

IV. Postkarten müssen frankirt werden. Für Postkarten mit Antwort ist auch für die Antwort das Porto vorauszubezahlen. Un⸗ Hentiste oder unzureichend frankirte Postkarten werden nicht be⸗ ördert. ̃ V. Die Gebühr beträgt ohne Unterschied der Entfernung 5 4 für jede Postkarte. Für Postkarten mit Antwort werden 10 3 er⸗ boben. Bei der Verwendung von Postkarten als Formulare zu Drucksachen beträgt das Porto 3 5.

VII. Ungestempelte Formulare zu Postkarten werden zum Preise von 5 3 für je 10 Stück verabfolgt. Für gestempelte Formulare zu Postkarten wird nur der Betrag des Etemp cls erhoben. ;

3. Im 5. 14, „Drucksachen‘ betreffend, erhält der letzte Satz im Absatz J. folgende Fassung:

Ausgenommen hiervon sind die mittelst der Kopirmaschine oder mittelst Durchdrucls oder mittelst eines dem Durchdruck ähnlichen Verfahrens hergestellten Schriftstücke, gleichviel ob dabei eine Schablone bz. Matrize zur Verwendung kommt oder nicht sowie die mittelst der sogenannten Blindenschrift hergestellten Gegenstände. Eat R In demselben Paragraph tritt im Absatz 1V. als zweiter

inzu: ut 1 sind auch in Form von Postkarten zulässig (8. 13 z fen In demselben Paragraph erhält der Absatz IX. folgende assung:

1X. Drucksachen bis zum Gewicht von 250 Gramm, welche den vorstehenden Bestimmungen nicht entsprechen, werden wie unfrankirte bz. unzureichend frankirke Briefe behandelt und demgemäß taxirt, mit alleiniger Ausnahme der Zeitungen und solcher Drucksachen, wie gedruckte Rundschreiben (Cirkulare), Geschäftsanzeigen (Avise) u. s. w. welche Sendungen eintretendenfalls überhaupt keine Beförderung er⸗ halten. Ebenso gelangen vorschriftswidrig beschaffene Drucksachen über 2560 Gramm überhaupt nicht zur Absendung.

6) Im 5§. 19, „Postvorschußsendungen“ betreffend, erhält der Absatz 1II. folgenden Zusatz:

Bei Packetsendungen ist die Entnahme von Postvorschuß auch auf der zugehörigen Begleitadresse vom Absender zu vermerken.

7) In demselben Paragraph erhält der Absatz X. unter La. folgende Fassung:

1X. Für Vorschußsendungen ist Porto und eine Postvorschuß⸗ gebühr zu entrichten.

1) Das Porto beträgt:

a) für Vorschußbriefe, Drucksachen und Waarenproben bis zum Gewicht von 260 Gramm, sowie für Postkarten, auf Entfernungen bis 10 geographische Meilen einschließlich. JJ auf alle weiteren Entfernungen... 140 .

Für unfrankirte Postvorschußbriefe wird ein Portozuschlag von 19 J erhoben. Bei portopflichtigen Dienstsachen findet dieser Zu⸗ schlag nicht statt.

s) Die Inhaltsangabe des §. 20 erhält folgende Fassung:

Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen.

9 In demselben Paragraph erhalten die Absaͤtze VII., X., XIV. und folgende Fassung: s.

VII. Ber Auftraggeber hat den Postauftrag nebst dessen An⸗ lage unter verschlossenem Umschlage an die Postanstalt, welche die Einziehung bewirken soll, unter Einschreibung (8. 16) abzusenden. Der Brief ist mit der Aufschrift Postauftrag nach ..:. . Name der Postanstalt)“ zu versehen. Soll die Vorzeigung an einem bestimmten . geschehen, dann darf die Einlieferung des Postauftrags nicht früher als sieben Tage vorher erfolgen. .

X. Die Einziehung des Betrages erfolgt gegen Vorzeigung des Postauftrags und Aushändigung der quittirten Rechnung (des quit⸗ Kirten Wechfels ꝛc.). Die Zahlung ist entweder sofort an den Post⸗

boten oder, wenn der Auftraggeber nicht die sofortige Rücksendung

verlangt hat, binnen sieben Tagen nach der Vorzeigung des Post— auftrags bei der einziehenden Postanstalt zu leisten. Erfolgt die Zahlung innerhalb dieser Frist nicht, so wird der Postauftrag vor der Rücksendung nochmals zur Zahlung vorgezeigt. Als Zahlungs⸗ verweigerung gilt nur eine desfallsige Erklärung des Adressaten selbst oder dessen Bevollmächtigten. Hatte der Adressat oder dessen Bevoll⸗ mächtigter bereits bei der ersten Vorzeigung die Einlösung endgültig verweigert, so unterbleibt die nochmalige Vorzeigung nach Ablauf der e, nn, Frist. Verlangt der Auftraggeber die sofortige Rück endung nach einmaliger vergeblicher Vorzeigung, so ist solches durch den Vermerk „Sofort zurück“ auf der Ruͤckfeite zu bezeichnen. Theil⸗ zahlungen werden nicht angenommen. J

XiyV. Es steht dem Auftraggeber frei, zu verlangen, daß der Vostauftrag und dessen Anlage nach einmaliger vergeblicher Vorzei⸗ ng nicht an ihn zurück-, sondern an eine andere Person in Deutsch⸗ and weitergesandt werden soll. Dies Verlangen ist unter Angabe der vollständigen Adresse dieser Person durch den Vermerk „Sofort an N. in N.“ auf der Rückseite des Postauftrags auszudrücken.

XV. Wünscht der Auftraggeber, daß die Weitersendung an eine zur Aufnahme des Wechselprotestes befugte Person geschieht, so ge⸗ at der Vermerk: „Sofort zum Protest“, ohne daß es der nament⸗ lichen Bezeichnung einer solchen Persen bedarf. Alle Postaufträge, auf welchen für den Fall der Nichteinlösung die Weitergabe zur Pro⸗ testaufnahme verlangt ist, werden sofort, nach der ersten vergeblichen Vorzeigung oder nach dem ersten vergeblich gebliebenen Versuche der Vorzeigung weitergesandt. Mit der Weitergabe des Postauftrags und dessen Anlagen an den betreffenden Notar, Gerichtsvollzieher ꝛc. ist die Obliegenheit der Postverwaltung erfüllt. Die Protestkosten hat der , ner unmittelbar an den Erheber des Protestes zu ent⸗

richten. 10 Zwischen den §§. 20 und Al tritt der nachfolgende 58. 20 a. inzu. Postaufträge zur Einholung von Wechselgecepten. §. 20a. J. Im Wege des elt e rf, können auch Wechsel an den Bezogenen behufs Einholung der Annahmeerklärung versendet werden. Die mit einem Postauftrage zur Versendung kommenden ern, dürfen einzeln und zusammen den Betrag von 3000 nicht ersteigen. Zu den Postaufträgen für Accepteinholung kommt ein be⸗ sonderes Formular in Gebrauch. Derartige Formulare werden zum

Preise von 5 Pfennig für je 19 Stück bei sämmtlichen Postanstalt n jum Verkauf bereit gehalten. Der Auftraggeber hat auf der Vorder⸗ seite des Formulars anzugeben: den Namen und Wohnort des Bezogenen. den Betrag des Wechsels, wobei die Marksumme in Zahlen und in Buchstaben ausgedrückt sein muß, den eigenen (des Auftraggebers) Namen und Wohnort.

Die Ausfüllung des Vordrucks beiüglich des Tages der Fällig⸗ keit des Wechsels und die Angabe der etwaigen Wechselnummer Ha . dem Auftraggeber anheimgestellt. Der unbedruckte Theil der Rück= 2. des Formulars dient zur Aufnahme etwaiger Bestimmungen des

uftraggebers darüber, ob der Postauftrag nach einmaliger vergeblicher Vorzeigung an ihn zurück, oder an eine andere Person weitergesandt, oder einer jur. Protesterhebung befugten Stelle übergeben werden soll. Für solche Fälle genügen die Vermerke: Sofort zurück, Sefort an N. in N.“, Sofort zum Protest“. Zu schriftlichen Mittheilungen an den Wechsel⸗ bezogenen ist das Postauftrags-Formular, welches im Falle der An— nahme des Wechsels in den Händen der Post verbleibt, nicht zu benutzen.

III. Dem Postauftrage sind die zum Zweck der Annahme vor⸗ zujeigenden Wechsel beizufügen. Das Beilegen von Briefen, sowie die Vereinigung mehrerer Postaufträge ju einer Sendung sind unstatthaft. Demselben Postauftrage können mehrere Wechsel nur dann beigefügt werden, wenn sie auf den nämlichen Bezogenen lauten und gleichzeitig zur Annahmeerklärung vorzuzeigen sind.

1V. Der Auftraggeber hat den Postauftrag mit dem Wechsel in verschlossenem Umschlage unter Einschreibung an diejenige Postanstalt abzusenden, welche die Accepteinholung bewirken soll. Der Brief ist mit der Aufschrift ‚Postauftrag nach... . (Name der Postanstalt)“ * n . Ueber den Postauftrag wird ein Einlieferungsschein er⸗

eilt.

V. Die Vorzeigung des Postauftrags und des beigefügten Wech— sels erfolgt an den Wechselbezogenen selbst, oder an dessen Be⸗ vollmächtigten. Als bevollmächtigt wird hierbei, sofern der Be⸗ zogene nicht bei der Bestimmungs⸗Postanstalt eine im Besonderen auf die Annahme von Wechseln lautende Vollmacht nieder⸗ gelegt hat, postseitig jede solche Person angesehen, welche zur Empfangnahme von Einschreibsendungen für den Be— zogenen berechtigt ist. An Sonntagen und an gesetzlichen Feier— tagen findet die Vorzeigung von Postaufträgen nicht statt. Die⸗ jenigen Wechsel, welche bei der ersten Vorjeigung von dem Bezogenen oder seinem Bevollmächtigten mit einem schriftlichen Accept oder einer schriftlichen Annahmeverweizzerung nicht versehen worden sind, werden nach sieben Tagen nochmals vorgezeigt, falls nicht der Auf⸗ traggeber durch einen Vermerk auf der Rückseite des Postauftrags— Formulars ein anderes Verfahren vorgeschrieben hat.

VI. Die Annahme des Wel sels muß durch den Bezogenen oder dessen Bevollmächtigten auf dem Wechsel schriftlich geschehen. Die Annahme gilt als verweigert, wenn dieselbe nur auf einen Theil der Wechselsumme erfolgt, oder wenn der Annahmerklärung andere Einschränkungen beigefügt werden. .

VII. Der angenommene Wechsel wird von der Bestimmungk—⸗ Postanstalt ungefäumt an den Auftraggeber in einem Umschlage unter Einschreibung zurückgesandt. J

VIII. Hat der Auftraggeber auf der Rückseite des Postauftrage⸗ Formulars nicht andere Bestimmung getroffen, so sind der Postauf⸗ trag und die Anlagen an ihn zurückzusenden, sobald feststeht, daß der Bezogene nicht zu ermitteln ist, oder sobald der Bezogene bz. sein Bevollmächtigter eine die Verweigerung der Annahme ausdrückende oder ihr gleich zu achtende Erklärung auf den Wechsel niedergeschrie⸗ ben, oder sobald die zweite Vorzeigung stattgefunden hat.

IE. Der Auftraggeber kann verlangen, daß der Postauftrag nebst dem Wechsel nach ein maliger vergeblicher Vorzeigung nach einem innerhalb Deutschlands belegenen Orte weitergesandt werde. Dieses Verlangen ist unter genguer Bezeichnung eines ande⸗ ren Empfängers durch den Vermerk „Sofort an N. in X. auf der Rückseite des Postauftrags - Formulars, auszudrücken. Eine solche Weitersendung findet kostenfrei statt. Dieselbe geschieht unverzüglich, und zwar mittelst Einschreibbriefes an die betreffende Postanstalt.

X. Wünscht der Auftraggeber, daß der Postauftrag nebst Wechsel nach einmaliger vergeblicher Vorzeigung an eine zur Aufnahme von Wechselprotesten befugte Person zum Behufe der Protesterhebung abgegeben werde, so genügt der Vermerk „Sofort zum Protest“, ohne daß es der namentlichen Bezeichnung einer solchen Person bedarf. Alle Postaufträge, auf welchen für den Fall der nicht zu erlangenden Annahme die Weiterfendung des Wechsels zur Protestaufnghme vor— gezeichnet ist, werden sofort nach der ersten vergeblichen Vorzeigung oder nach dem ersten vergeblich gebliebenen Versuche der Vorzeigung weitergefandt. Mit der Weitersendung des Postauftrags nebst Wechsels an den betreffenden Notar, Gerichts vollzieher ꝛc. ist die Obliegenheit der Postverwaltung erfüllt. Die Protestkosten hat der Auftraggeber unmittelbar an den Erheber des Protestes zu entrichten.

XI. Die Gebühren für einen Postauftrag zur Besorgung des Wechselaccepts bestehen aus folgenden Sätzen:

a. dem Porto für den Postauftragsbrief mit. 30 4 b. der Gebühr für die Vorzeigung, ohne Rücksicht auf die Höhe des Wechselbetrages von .

e. dem Porto für den Einschreibbrief mit dem zurück— n ne milie 80 zusammen .. 70 3

Das Porto unter a. ist vom Auftraggeber vorauszubezahlen. Die Beträge unter b. und c. werden dem Auftraggeber angerechnet, sobald die Rücksendung des bloßen Wechsels, oder des Postauftrags nebst Wechsel stattfindet. Werden Postaufträge zur Protestaufnahme ab⸗ gegeben, so bleiben die Gebühren unter b. und 6. außer Ansatz.

XII. Die Postverwaltung haftet für die Beförderung eines Post⸗ auftragsbriefes, wie für einen eingeschriebenen Brief. Eine weiter gehende Gewähr, insbesondere für rechtzeitige Vorzeigung, oder für rechtzeitige Rück⸗ oder Weitersendung des Postauftrags nebst Anlage wird nicht geleistet; auch übernehmen die Postanstalten keinerlei Ver⸗ pflichtung zur Erfüllung der besonderen Vorschriften des Wechselrechts.

11) Im §. 32, die „Bestellung“ betreffend, erhalten die Absätze V. und II. folgende Fassung:

E An Orten, wo Briefe mit höherer Werthangabe und Packete mit Werthangabe durch die bestellenden Boten ausgetragen werden, sind zu erheben: .

a. für Briefe mit Werthangabe über 16500 bis 3000 Mm: 10 , über 3000 M: 20 , . J

b. für Packete mit Werlhangabe: die Sätße für Briefe mit Werth⸗ angabe; wenn aber der Tarif für die Bestellung der gewöhn⸗ lichen Packete höhere Sätze ergiebt, diese letzteren. Für ein—⸗ zelne Orte kann durch besondere Verfügung auch für Packete mit Werthangabe über 1500 bis 3000 die Bestellgebühr auf 20 festgesetzt werden. ;

VII. Für das Abtragen der Briefe mit Werthangabe, der bis 2h Kilogramm schweren Packete mit oder ohne Werthangabe, der Einschreibpackete bis zu demselben Gewichte und der Postanweifungen nach dem Landbestellbezirke wird ohne Rücksicht auf die Höhe der etwaigen Werthangabe bz. des Geldbetrages ein Bestellgeld von 10 erhoben. Werden Packete von höherem Gewichte als 25

6 abgetragen, so beträgt das Bestellgeld 30 3 für das Stück.

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24 , .

12) Im §. 34, An wen die Bestellung geschchen muß“ be⸗ treffend, erhält der Absatz II. folgenden Zusatz:

Sind bei Postaufträgen mehrere Personen bezeichnet, so erfolgt die Vorjeigung nur an den juerst genannten Adressaten oder dessen Bevollmãchtigten.

. 13) In demselben Paragraph erhält der Aksatz III. folgende Fassung:

III. Wird der Adressat oder dessen nach den vorstehenden Be⸗ stimmungen bestellter Bexollmächtigter in seiner Wohnung nicht an⸗ getroffen oder wird dem Briefträger oder Boten der Zutritt zu ihm nicht gestattet, so erfolgt die Bestellung bz. Aushändigung

der gewöhnlichen Briefe, Postkarten, Drucksachen und Waaren⸗ proben, sowie der Begleitadressen zu gewöhnlichen Packeten CS. 32 Abs. J) bi. der Packete selbst, ferner der Anlagen zu Postaufträgen, sofern die Zahlung des dafür einzuziehenden Betrages sogleich erfolgt, an einen Haus, oder Geschäftsbeamten, ein erwachsenes Familienglied oder sonstigen Angehörigen, oder an einen Dienstboten des Adressaten bz. des Bevollmächtigten desselben. Wird Niemand angetroffen, an den hiernach die Bestellung bz. Aushändigung geschehen kann, so er⸗ folgt dieselbe an den Hauswirth oder an den Wohnungsgeber oder an den Thürhüter des Hauses. 14) In demselben Paragraph erhält der erste Satz im Absatz V. folgende Fassung: XV. Die Behändigung an dritte Personen ist unzulässig, wenn es sich um die Bestellung von

1) Einschreibsendungen (S. 16),

2 Postanweisungen (§. 17),

3) Telegraphischen Postanweisungen (5. 18),

4 Ablieferungsscheinen (5. 32 Abs. J.),

5) Post⸗Packetadressen zu eingeschriebegen Packeten und zu Packeten mit Werthangabe G. 32 Abs. J.)

handelt. Es müssen diese Gegenstände vielmehr stets an den Adressaten oder dessen Bevollmächtigten selbst bestellt werden.

16) In demselben Absatz kommt der zweite Satz: „Sind bei Postaufträgen mehrere Personen bezeichnet, so erfolgt die Vorzeigung nur an den zuerst genannten Adressaten oder dessen Bevollmächtig⸗ ten in Wegfall.

16) Im §. 36, die „Berechtigung des Adressaten zur Abholung der Briefe u. s. w. betreffend, erhält der Absatz v. folgende Fassung;

. Die Bestellung erfolgt jedoch, der abgegebenen Erklärung des Adressaten ungeachtet, durch Boten der Postanstalt:

I) wenn der Absender es verlangt und dieses Verlangen auf der Adresse, z. B. durch den Vermerk „durch Eilboten“ ꝛc. aus⸗ drücklich ausgesprochen hat (5. 21);

2) wenn es auf die Bestellung von Briefen mit Behändigungs⸗ schein (G3. 35) bz. auf die Vorzeigung von Postaufträgen (88. 20 und 2e) ankommt;

3) wenn der Adressat nicht am Tage nach der Ankunft, oder wenn er außerhalb des Ortsbestellbezirks der Postanstalt wohnt, nicht innerhalb der nächsten drei Tage den zu bestellenden Gegenstand abholen läßt.

17) Hinter dem 8. 41 tritt der folgende neue Paragraph hinzu;

§. 41L2a. (Nachlieferung von . Bei verspatet erfolgender Bestellung auf Zeitungen ist, wenn von dem Bezieher die Nachlieferung der für die Bezugszeit bereits erschienenen Nummern einer Zeitung gewünscht wird, für das an die Zeitungs-Verlags⸗-Post⸗ anstalt wegen der Nachlieferung abzulassende besondere Bestellschreiben das tarifmäßige Franko von 10 3 zu entrichten. Ebenso ist, wenn Bezieher von Zeitungen die nochmalige Lieferung einzelner ihnen fehlender Nummern der Zeitung verlangen, für das dieserhalb an die Verlags⸗Postanstalt zu richtende postamtliche Schreiben das Franko von 160 zu erlegen.

18) Im §. 45, den „Verkauf von Postwerthzeichen“ betreffend, tritt am Schlusse folgender neue Absatz hinzu:

VI. Außer Cours gesetzte Postwerthzeichen werden innerhalb der durch den Deutschen Reichs-Anzeiger und andere öffentliche Blätter bekannt zu machenden Frist bei den Postanstalten zum Nennwerth gegen gültige Postwerthzeichen umgetauscht. Nach Ablauf der Frist findet ein Ümtausch nicht mehr statt. Die Reichs-Postverwaltung ist nicht verbunden, Postwerthzeichen baar einzulösen. =

19) Im 5§. 43, die „Entrichtung des Portos und der sonstigen Gebühren“ betreffend, erhält der Absatz VII. folgende Fassung;

VII. In Fällen, in welchen das Porto gestundet wird, ist dafür monatlich eine Stundungsgebühr zu erheben. Dieselbe beträgt 3 für jede Mark oder den überschießenden Theil einer Mark, mindestens aber 50 3. Wenn in einem Monat Porto nicht zu stunden gewesen ist, so wird eine Gebühr nicht erhoben.

Berlin, den 13. April 1877.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Stephan.

Per son alver änderungen.

Königlich Prenfische Armee. ;

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen Im aktiven Heere. Berlin, 12. April. Graf v. Doen⸗— Foff, Sec. Lt. à la snite des 2. Garde⸗Ulan. Regts., in das Regt. wiedereinrangirt. v. Pelchrz im, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 1, zum Pr. Lt, v. Rochow II., Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 35, auf ein Jahr zur Dienstleistung bei dem Kür. Regt. Nr. 6 kommandirt. Graf v. Bernstorff, Pr. Lt. vom Kür. Regt. Nr. 6, à la snite des Regiments gestellt. v. Lattorff, Pr. Lt. vom Infantexie⸗ Regiment Nr. 93, zum Hauptmann und Compagnie - Chef, Frhr. v. Eyncker 11. Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt., Gr. v. Schwerin, Pr. Lt. vom Kür. Regt. Nr. 7, von dem Kommdo— zur Dienstleistung bei des Herzogs von Sachsen-Coburg-Gotha Hoheit entbunden. Laurentz⸗Campbell of Crainifh. Sec. Lt., von demf. Regt., zur Dienstleistung bei des Herzogs von Sachsen⸗Cohurg⸗ Gotha Hobeit kommandirt. Plodowski, Ser Lt. vom Inf. Regt. Rr. Hb, zum Pr. Lt, Geiecke, Pr. Lt. vom 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68, zum Hauptm. und Comp. Chef, Müller, Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt., Huth, Sec. Lt. à Ua suite des Hohen⸗ zollern. Füs. Regts. Nr. 40, in das Regiment wiedereinrangirt. v. Biedenfeld, Sec. Lt. vom Inß. Regt. Nr. 77, zum Pr. Et. befördert. Blanck, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 79, dessen Kommdo, zur Dienstl. beim Neben⸗Etat des Großen Generalstabes um ein Jahr verlängert. Barkhausen, Ser. Lt. vom Inf. Regt. Rr. S8, zum Pr. Tt, v. Dehn⸗Rotfels ser L,, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 83, zum Pr. Lt, Löl höffel v. Löwen sprung, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 32, zum Hauptm. und Comp. Chef, Leh⸗ micke, Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt, Leut wein, Sec. Tt. vom Inf. Regt. Nr. 113, zum Pr. Lt. befördert. v. Bülow, Sec. Lt. vom Dragoner⸗Regiment Nr. 14, Ua suite des Regts. gestellt. v. Beneckendorff und von Hindenburg, Sec. Et. vom 1. Drag. Regt. Nr. 9, zum Pr. Lt., befördert. v. Ehrhardt, Hauptm. und Battr. 6h vom 1. Garde⸗Feld⸗Art. Rgt., unter Beförd. zum Major, vorläufig ohne Patent, als etatsm. Stabtoffiz. in das 2. nr , . Regt. versetzt. v. Voigts⸗Rhetz. Pr. Lt. vom J. Garde⸗Feld⸗Art. Regt, zun Hauptm. und Battr. Chef befördert. Pa pe, Sec. Lt. von dems. Regt, unter Stellung à la snite dess., zur Lehr⸗Battr. der Art. Schießschule versetzt. v. Daniels, Pr.

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