1877 / 106 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 07 May 1877 18:00:01 GMT) scan diff

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demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗ schlags

steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 531 Ar mit einem Reinertrag von

Apotheker findet alle Gewächse der nenen, deutschen Pharmakopöe beschrieben und wichtige deutsche rinei⸗ und Gifty * abgebildet nebeneinander. Gewerbetreibende und Fabrikanten können sich über Art und Ursprung, Einführung und sonstige Ver⸗ bältnisse der von ibuen verarbeiteten Pflan enstoffe aufs Bequemste grientiren und Liebhaber der Botanik nicht allein gründliche und ibrem Bedürfniß angemessene Selbstunterweiung, sondern auch Anregung und Befriedigung für Herz und Sinn schõpfen

De durchaus gediegene Ausstattung des 2. gereicht der ver⸗ Dienten Verlagsbuchhandlung zur Ehre.

Gewerbe und Sandel.

Das Ortzstatut für die Stadt Berlin, betreffend die An⸗ lage neuer Straßen u. s. w. vom 7. März d. J, ist unterm 18. März d. J. von dem Minister des Innern bestätigt und von dem Magistrat unterm 3. d. M. publizirt worden.

. Die Liquidateren der Hamburg-Berliner Bank in Liqu. werden, wie die B. Börs. Ztg. mittheilt, die erste Quote aus der Liquidationsmasse mit 80 des Aktienkapitals zur Auszah⸗ lung bringen.

Elberfeld, 7. Mai. (W. T. B.) Die Deputation der Aktienäre der Ber gisck⸗Märkischen Eisenbahngesellschaft hat die Dividende für das Jahr 1876 auf 3*0o festgesetzt.

Aus dem Bericht der Direktion der Thuringia, Ver—⸗ sich erungsgesellschaft in Erfurt, für 1876 sind folgende Mittheilungen entnommen: In der Feuerbranche betrug die Ver⸗ sicherungs summe pro 1876: . 1427, 329,739, die Prãmieneinnahme; 6 DM, a7; an Rückpersicherungsprämien wurden verausgabt 1876: Æ 910 270,00, an Agenturprovision und sonstigen Agentur⸗ unkosten sind verausgabt worden M 246, SI 740; an Prämienreserre ist zurückgestellt pro 1877 und später M 990,759, für Brandschäden aus 1575 und früheren Jahren sind im vergangenen Jahre gezahlt worden S 138,859, 6; für Brandschäden des Jahres 1876 sind ge⸗ zablt Æ 1,179, 485,2; für Brandschäden aus 1876 und aus frühe⸗ ren Jahren find reservirt 4 156,559. In der Leben s⸗ branche wurden abgeschlossen pro 1876: 4793 neue Versicherungen, , g „257, 981 Versicherungssumme und 6 276,102 n durch Rückkäufe und Erlöschen resp. Reduktion der Versicherung sind abgegangen pro 1876: 1779 Versicherungen, M 3,590,179 Versiche⸗ rungsfumme und M W513 Jahre? prämie; durch Sterbefälle, sowie durch, Eintritt des Fälligkeitstermins der Versicherungssumme bei Lebzeiten gingen verloren pro 1856: 426 Versicherungen, A 777,782 Versicherungssumme und S 26,055 Jahres prämie. In der Trans⸗ porthranche betrug die Prämie pro 1876: 68, 682, für Schä⸗ den wurden gezahlt 6 35.574, wovon die Schädenreserve aus 1875 zu kürzen mit 4 4130.

Amtlichen Ausweisen zufolge wurden in dem am 31. März e. beendeten Jahre in Großbritan nien an Vieh 163,106 Ochsen, 56,4217 Kühe, 43‚364 Kälber und 1012,892 Schafe und Lämmer vom Auslande importirt. Während der am 31. März 1877 beende⸗ ten drei Jahre wurden in den Häfen Großbritanniens 12, 380 Vieh⸗ ladungen gelandet; 1458 Ladungen waren von Krankheiten angesteckt, und zwar eine Ladung von Rinderpest, 13 von Pleuro⸗Pneumonia,

1381 von der Maul⸗ und Klau 2 v von der Schafkrãtze. enfeuche on Schafpocken und 61

Verkehrs ⸗Anstalten.

Die Preußischen Privatbabn-Verwaltungen haben bekanntlich für die Einführung der Tarifreform zun st dib Be⸗ dingung aufgestellt, daß für alle Bahnen Deutschlands innerhalb der Stufen des einheitlichen Tarifschemas auch gleiche Maximal- Tarif, saͤtze vereinbart resp. genehmigt würden. Als diese Forderung nicht durchzusetzen war, verlangten sie gleiche Maximalsätze für bestimmte Bahngruppen. Die Aufssichts⸗Instanz hielt jedoch daran fest, daß für jede Bahn die sich aus ibren eigenartigen Verhältnissen ergeben den Maximalsãtze zu ermitteln und festzustellen seien. Auf den des⸗ fallsigen Erlaß des Handels⸗Ministers vom 12. v. M. haben die Privatbahn⸗ Verwaltungen gegenwärtig die im Aktionär“ abgedruckte Erklãrung abgegeben, daß sie in Gemäßheit dessel en nunmehr jede für die ihrer Verwaltung unterstell ten Linien die speriellen Anträge stellen würden, sich aber dabei die Entscheidung darüber vorbehalten, ob sie für die Einführung der Tarifreform zu den Sätzen, welche schließlich die Genehmigung der Aufsichts ⸗Instanz finden, die Ver⸗ antwortung übernehmen können.

Southampton, 5. Mai. (B. T. B) Der Dampfer Berlin' vom Norddeutschen Lloyd ist von Baltimore hier angekommen.

Stockholm, 4. Mai. (O. N.) Der Lootsendampfer Ring“ ist beute Nachmittag hier eingetroffen, die Schiffahrt auf 16 ist somit wieder eröffnet.

Berlin, 7. Mai 1877.

Wiesbaden, 5. Mai. (W. T. B.) In dem Dorfe Mittel⸗ heim ist heute der Dampfkessel einer chemischen Fabrik exp lo⸗ dirt. Drei Personen sind dabei ums Leben gekommen; die Zahl der Verwundeten ist noch nicht festgestellt.

Metz, 7. Mai. (W. T. B.) Heute früh 4 Uhr brach in der Dachung des Domes ein Feuers brun st aus, die ach gen von einer Stunde das Dach vollständig zerstörte und auch das Innere des Doms beschädigte. Se. Majestät der Kaiser und Se. Naiserliche Hoheit der Kronprinz erschienen auf der Brandstätte. Das Feuer ist, wie mit Sicherheit angenommen wird, durch Feuerwerkskörper von der gestrigen Illumination entstanden.

St. Gal len. (N. Zürch. Ztg) Das an mehreren Orten im Kanton Zürich verspürte Erdbeben vom Mittwoch Abend hat sich laut einem Telegramm der „St. Galler Ztg. auch in Ebnat (Tog⸗ genburg) bemerkbar gemacht. Dasselbe hat dort mehrere Sekunden angedauert und war so stark, daß Häuser krachten und die Leute auf die Straße sprangen.

Theater.

Am Sonnabend sind die Wiener te des Wallner⸗ Tbeaters in Berlin eingetroffen, während Hr. Direktor Jauner beute nachfolgen wird, um gemeinsam mit Hrn. Regisseur Kurz und dem . Brand'l die Proben ju leiten.

Im Thalig⸗ Theater findet am Mittwoch, den 9. das Benefiz für die Geschwister Frls. Martha und Franziska Reyka statt, und wird neben der Verlobung bei der Laterne die Operette Confusius 1X. mit den Benestziantinnen und dem Gast Hrn. Guthery in den Hauptrollen zur Aufführung gelangen.

Die Königliche akademische Hochschule für Musik ran staltete am Freitag unter Leitung des Hrn. Direktor Prof. Dr. Joachim, im Saale der Singakademie, ihre 14. Aufführung, ju welcher Händels Judgs Maccabäus. gewählt worden war. Das großartige Werk stellt sowohl an die Sänger wie an das Orchester große Anforderungen, welche Dank der sorgfältigen Schulung und vorzüglichen Ausbildung welche in dem Königlichen Institute waltet, mit trefflicher Sicherheit und Präzision erfüllt wurden. Die Intonation in ihrer Glockenreinheit konnte auch dem strengsten Ur⸗ theil nichts zu wünschen übrig lassen. Interessant und von über⸗ raschender Virkung war die eigenartige Auffassung einiger Sätze in Rhytmus und Vortragsweise. Dem Orchester kam seine strenge, feste Disziplin gerade für das Gelingen der ihm hier gestellten Aufgabe sehr glücklich zu statten; besonders der den Streichinstrumenten zufallende Theil wurde musterhaft ausgeführt. Gleiche Vorzüge zeigten die Chöre, durch welche die Kraft und Größe der Händelschen Tondichtung zu voller Geltung gebracht wurde. Die Soli waren vorwiegend durch Kräfte besetzt, welche ihre Ausbildung der Königlichen Hechschule verdanken. Die hervorragendsten Sopran⸗Soloxartien sang Frl. Effolda Fritsch. Dieselbe gebietet nicht über große Stimmmittel, doch ist der Ton der Stimme wohlklingend und ausdrucksfahig und der Vortrag wohlgebildet, die ,. in der Koloratur sogar bedeutend. Die kleineren Sopransoli sang Frl. Scheel mit befriedigendem Erfolge. Frl. Hohenschild hatte die Alt⸗ Soli übernommen. Die junge Dame besitzt ein Organ von modu⸗ lationsfähigem und edeln Klange,. und verbindet damit eine Vor= tragsweise, die durch ihre wohlthuende Innigkeit und Wärme sehr angenehm wirkt. Den Judas Maccabäus sang Hr, Rusack. Abge⸗ sehen davon, daß das Stimmmaterial, über welches der Sãnger verfügt, ein weicher lyrischer Tenor, nicht geeignet ist, um die Heldengestalt zu ganzer Geltung zu bringen, verdient seine Leistung in Auffassung und Durchführung volle Aner⸗ kennung. Der Königliche Hofopernsänger Hr. Krolop hatte die Baß⸗ soli übernommen, welche von ihm mit bewährter künstlexischer Vollen⸗ dung ausgeführt wurden. Das wesentlichste Verdienst um das Ge⸗ lingen des Ganzen hatte sich Hr. Direktor Joachim durch die meister⸗ hafte Einstudirung und Leitung des schönen Tonwerkes erworben. g ,,, 6 n, de, e. Publikum den Aufführungen

3 Königlichen Institutes eatgegenbringt, bewies wiede i auf den letzten Platz besetzte Saal. t

Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregifter und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition des Aeutschen Reichs- Anzeigers und Königlich PEreußischen Staats- Anzeigers:

Berlin, 8. T. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

537 erate für den Deutschen Reichs u. Kgl. Preuß. Deffentlicher Anzeiger.

1. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen.

2. k Aufgebote, Vorladangen n. dergl.

3. Verkäufe, Verpaehtungen, Submissionen ete.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung n. 8. w. von öffentlichen Papieren.

Grosshandel. T. Literarische Anzeigen.

9. Familien-Nachriehten.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

S8. Theater- Anzeigen. In der Börsen-

Inserate nehmen an: das Central-Annoncen⸗ Bureau der dentschen Zeitungen ju Berlin, Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Nudolf Mosse, Haasenstein C BVogler, G. LS. Danube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.

beilage. E 1

1020]

3265s] Subhastations⸗Patent.

von Reinickendorf Band 19 Bl. Nr. 307 verzeich- nete Grundstick nebst Zubehör soll den 5. Juni 1877, Vormittags 11 Uhr,

Nr. 24, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und schlags

den 8. Juni 1877, Mittags 12 Uhr, ebendort verkündet werden.

anlagt.

Subhastations⸗Patent. Die dem Amtsvorsteher Georg Friedrich Ludwi 2 22 j 222 ö . . ö. 9 ö , in . bel genen; im Grund⸗ Das dem Produktenhändler Heinrich Schmidt g vonn ei . . ö de, , k gehörige, in Reinickendorf belegene, im Grundbuch n nebst in, mie. ,,,

den 22. Juni 1877, Mittags 12 Uhr, ebendort verkündet werden. ö Die ö se e, ,,,. Grundstücke sind zur Grund⸗ Das zu verstei zrmdstßn i . euer bei einem derselben unterliegenden Gese Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ Flächenmaß von ie und bezüglich , einem Reinertrag von 20 und bezuglich 0, A ver⸗

behör soll

den 19. Juni 1877, Vormittags 11 Uhr— 22 aun 187 ; 9 hiefiger ö . 25, . ,, 6 3 ; n ,, Nr. 24, e vendi Subhastati an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße 25, Zimmer fen chm, 3. , . demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗

an den Meistbietenden

Zimmerstraße 25, Zimmer 24.

steuer, bei

4 975 2 4 lion Suhhastations⸗Patent. * dem Amt:vorsteher Georg Friedrich Ludwig 533 J, , (Rölckestraße) be⸗ Wötlge gehörige, in gene, im Grundbuch von Feißensee Band XI. Straße belegene, im Grundbuch ißens Blatt Nr. 305 verzeichnete Grundstück nebst Zu⸗ Band XI. Bl. Nr. 301 en gem ,,, ü

102 * ; 89 2 8 7 9. lion! Subhastations⸗Patent.

Das dem Amtsvorsteher Georg Ludwig Friedrich Weißensee (Voigt⸗Rheetz⸗

Zubehör soll den 22. Juni 1877, Vormittags 107 Uhr,

im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an hiesiger Gerichtss ĩ 5, Zi i Su c iesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße 25, Zimmer He] . versteigert und demnächst 24. un Wege d thwendi ue station i he f ern . ngen. hf n Wege der nothwendigen Subhastation öffent⸗ den 26. Juni 1877, Mittags 12 Uhr, verkündet werden, beides an hiesiger Gerichtsstelle

lich an den Meistbietenden versteigert, und dem⸗ ah, das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗ den 26. Juni 1877, Mittags 12 Uhr,

Das stei z stück is ö

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ ebendort verkündet werden. , einem derselben unterliegenden Ge⸗ . ; 9 ö 5 . n samm 8 ächenmaß von 3 Ar 47 Qu. Meter, mit steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ . . von 1,17 AM und zur Gebäude⸗ Flächenmaß von 3 Ar 73 Q.⸗-M. mit einem Rein⸗ . ; . 9 : e. . ) ö . 16 2 * 8 1 . 1 1 steuer mit einem jährlichen Nutzungswerth von ertrag von 1, S6 und zur Gebäudesteuer mit

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗A1nzeiger.

M IO.

Deutsches Reich.

Das Auswärtige Amt bringt hierdurch das am 11. März d. J. Namens der Regierungen des Deutschen Reiches, Groß⸗ britanniens und Spaniens in Madrid unterzeichnete und in Gemäßheit der Deklaration V. in Kraft getretene Protokoll zur Negelun des Handels- und Schiffahrts⸗ verkehrs im Sulu -⸗Archipel in französischem Urtext und in deutscher Uebersetzung zur öffentlichen Kenntniß:

Les Sonssignès

Son Excellene Don Nannel Silvela, Ministre d'Etat d8 Sa Najestè Ie Roi d' Espagne;

Monsicte je Comte 4e H2tzfeldt, Envoys Extraordinaire et Ministre Plenipotentiaire de Sa Majests HEmpereur d' Alle- ma ene;

et le tres Ronorable Austen Henry,. Laxard, Envoys Extra- ordinairs et Ministre Plönipotentiairs de Sa Najesté Britan- nique;

Stant . par leurs Gouvernements respectifs de mettre un terme aur âiffienltéès survenues dans les mers de Sun (olé), et de régler à cet effet d'une manizre 4défipitive la liberts du commerce dans ces mers, reconnue par les Notes de Monsieur le Ministre 4 Etat 4 Espagne du 15. Avril 1876 aux KRaprèsentants de l'Alle- magne et de la Grande Bretagne;

après avoir examine axec attention les antéeédents de la question et notamment les négociations antèrieuras à ce sv jet entre les Gos vornements de FAllemagne et de l'Angleterre d'une part et 1 Gouvernement Espagnol de Tantre, se sont mis d'accord sur le protocols suirant.

Monsieur le Ministre d'Etat d' Espagne erpose au nom de son Gouvernement:

Considerant les précsdents qui résulient. de la restitution des navires allemands „Marie Louise et Gazelle et de Lindemnits accordée pour leurs cargaisons en 1873 et 1874, ainsi que de la double rertitution du narire allemand „Minna en 1875 et 1876, tenant d4ament compte des nécessités toujours eroissantes de la navigation et du commerce et surtout de Fétat lögal éta li Far les Notéès de Monsieur le Miuistre 4 Etat 4 Espagne du 15 Avril dernier et par la publication officiolle de ces Notes par les Gourernements de Fahemagne et de la Grande Bretagne, ainsi que par les in- structions conformes données par ces derniers à leurs Consuls, Agents et Commandants d. forces navales, le Gouvernement de Sa Majests le Roi d Espagne reconnait que 12 systèms qui obligeait Jes navires de commeree allant à Larchipel de Sulu de toucher auparavant e Zamboanga. de payer des droits et d'obtenir dans ce port un permis de narigation, saurait etre maintenu. Il croit au conträire devoir reconnaitre, d'accord avec le contenu des Notes du 15 Avril dernier, la liberté complete du trafic et du comtaeree direct des navires et des sujets de FEmpire d' Allemagne, de la Grande Bretagne et des autres Puissances avec Farchipel de Sulu.

Gonsiderant que les Gouvernements de Allemagne et de la Grande Bretagne ont insists dans tontes leurs réclamations sur la Rberts de la navigation, du commerce et du trafic direct avec et dans Farchipel de Sulu, due lo Gouverzement de Sa Majests le Roi d Espagne recoanait ne ponroir offrir des facilités an eommerce dans Jes points non oecupès du dit archipel en compensation des Kroits et payements qu'il en erigerait, mais que par contre il assu- rera aur narires et aur sujets de FAllemagne, de l'Angloterre et des autres Paissaness dans les points de Larchipel de Sulu occupès par lai une complete sécarité et des établissements assutrant l'exer- ice de leur commerce, Nonsisur le Ministre d'Etat d' Espagne fait observer qu'iQl n'y a pas de motifs pour exespter, dans les points oeenpés par IEspagne, es narires et les srjets précités des forma- its et des reglements généraux, et des impots ordinaires, dont la nature sera indiquée par le présent protocole.

Les Reprèsentants soussignés de Allemagne et de la Grande Bretagne s'en referent de leur eöts anz Notes et aux communications offi iesles adresses Par enz relativement à cette question au Gon- Vernemèent Espagnol et réclament de celni-ci la reconnaisance de la liberts absolte du commerce et du trafic avec tontes les parties de Larchipel de Sula, reconnaissance qui a éts établie, en ee ꝗni con- cerne ie Gonvernemant Espagnol, par les Notes du 15. Avril 1876.

En conséquence de Lexposé précédent et comme résumèé de leurs

Erste Beilage

Berlin, Montag, den 7. Mai

1877.

1 jndiquès. Mais de son eòlè LEchagnrs engage à entretenir les gtabfissementa et Les employs näceszaires pour les besoins du com- merce et pour Fapplieation des dits règlements.

H ect ncanmoins erpresssment entendu, et le Gouvernement espagnol étant ré-olu de son cõöts à ne pas appliquer aux points oecupés des reglementz restrictifs, prend vol ontiers Fengagement, qu'il g'introduira pas dans ces points des impòöts ni des droits supe- rieurs à cen fiysès par les tarits de Espagne gu par les traĩtès on conventions entrè FEspagne et tonte antre Puissance. II n'y mettra pas non plus en viguenr des reglements exeeptionnels applicables an commerce et aux sujets de FLAllemagne, de la Grande Bretagne et des antres Puissances.

Fans le cas Espagne occaperait effectivement d'autres points dans Farchipel de Sulu, en y entretanant les èêtablissements et les employss nécessaires aur besoins au commerce, les Gouvernementa de LNllemagne et de la Grande Bretagne ne feraient pas d' objection à TFapplication des mèmes règles stipulées pour les points actuelle- ment oceupé's. Nais afin de prévenir des nouveaux cas de rèela- mations qui pourraient résulter de Lince, titude du csmmeres à Fègard des points ocenpès et régis par les 1eglements et tariks, le Gouvernement Espagnol eommuniquera dans chaque eas Poceupation effective an point dans Farchipel de Sulu aux Gouvernements de kAllemagne et de la Grande Bretagne et en informera en meme temps le commerce par une notification conforme publiée dans les jonrnauxr offieiels de Madrid et, de Manila. Quant aur tarifs et aux règlements de commerce stipulès pour les points actuellement oecupèés, ils ue seront applicables aux points oecupès ultérieuremoent par LFEepagne qu'après un delai de sir mois à partir de cette pu- plieatioön dans Ie jonrna! officiel de Nadrid.

Il est toujours convenu qu'ancun navire on sujet de Empire d' Allemagne, de la Grande Bretagne ou des autres Puissances ne sera obligs de toncher à un des points oeeupeés, ni en allant ni en revenant d'un point non oecupé par l Espagne, et qu' aucun préjudice ne pourra lui étre causs pour ce motif ni pour aucun genre de marechaudises à destination pour an point non oceups de

Tarchipel. IV.

Les trois Gouvernements représsntès par les soussignẽès z'engagent réeiproquement à publier les prssentes dSelarations et à les fairs respecter strictement par leurs reprèsentants, agents

consulaires et commandants de forces navales dans les mers orientales.

Si les Gouvernements de Allemagne et de la Grande Bretagne n'ont pas refusé leur adhésion au présent protocole dans un délai de qninze jours à partir daujourd ui, on s' ils notifient leur adhèsion zrant ce terme par LFentremise de leurs représentants sonssignes, les présentes deéclarations entreront inmédiatement en vigueur.

Fait à Madrid ce onze Nars dir huit cent soixante dix et sept.

(sign.) Sign. Nanuel Silvela. P. KEatzfeldt. A. H. Laxyaxd.

Uebersetzung.

Die Unterzeichneten ö Se Ercellen; Don Manuel Sil voela, Staats⸗Minister Sr. Majestät des Königs von Spanien; = Herr Graf von Hatzfeldt, außerordentlicher Gesandter und be⸗ voll mächtigter Minister Sr. Majestät des Deutschen Kaisers; und der fehr ehrenwerthe Austen Henry Layard, außerordent⸗ licher Gefandter und bevollmächtigter Minister Ihrer Groß⸗ britannischen Majestät; . . von ihren Fetreffenden Regierungen beauftragt, die in den Gewãssern von Sulu Solo) entstandenen Schwierigkeiten zum Abschluß zu bringen und zu diesem Zwecke die durch die Noten des spanischen Herrn Staats⸗Ministers an die Vertreter Deutschlands und Groß— kritanniens vom 15. April 1876 anerkannte Handelsfreiheit in diesen Gewäffern endgültig zu regeln; haben sich, nachdem sie die der Frage vorausgegangenen Thatsachen und ingbesondere die hierüber zwischen den Regierungen Deutsch⸗ lands und Englands einerseits und der Regierung Spaniens anderer⸗ seits früher geführten Verhandlungen eingehend geprüft hatten, über das nachfolgende Protokoll geeinigt; K ö Der Spanische Herr Staats-⸗Minister erklärt im Namen seiner

Schiffen und Angehörigen Deutschlandz, Großbritanniens und der anderen Mächte in den von ibr besetzten Plätzen des Sulu⸗Archipels

Noten vom 15.

einbart.

werden.

bezeichneten Ve

geln keinen E

In Folge der Berathungen hab

nach einem ander

festgesetzten Ab

vonlstaͤndige Sicherheit und Einrichtungen, welche ihnen die Aus⸗ übung des Handels verbũrgen, gewãhrleisten wird, macht der Spanische Herr Staate⸗Minister geltend, daß keine Gründe dafür vorliegen, um in den von Spanien besetzten Plätzen die vorgenannten Schiffe und Angehörigen von den allgemeinen Föͤrmlichkeiten und Vorschriften und von den gewöhnlichen 26

gegenwärtige Protokoll näher bestimmt wird. . . Die unterzeichneten Vertreter Deutschlands und Großbritanniens nehmen ihrerseits Bezug auf die Noten und offiziellen Mittheilungen, welche sie in dieser Frage an die Spanische Regierung gerichtet haben, und verlangen von des Handels und eine Anerkennung,

gaben auszunehmen, deren Natur durch das

ieser die Anerkennung der vollstãndigen Freiheit

des Verkehrs mit allen Theilen des Sul u⸗ Archipels, welche Seitens der Spanischen Regierung durch die

April 1876 ausgesprochen worden ist.

vorbezeichneten Schiffe und Angehörigen, f irgend welcher Abgabe oder irgend welchem Zoll oder irgend welcher Zahlung, noch irgend einem Gesundheits- oder anderen Reglement unterworfen werden.

ins

47 3 und zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nutzungswerth von 600 M veranlagt.

Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen

ind besondere Kaufbedingungen sind in unserem Bureau V. A. 3 einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedurfende, aber nicht eingetra⸗ gene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklu⸗ sion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.

Berlin, den 4. April 1877.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

327 * ? 2 Bao] Snbhastations⸗Patent.

Das dem Kaufmann Carl Oelburg zu Berlin gehörige, in Steglitz belegene, im Grundbuch von

Steglitz Band VII. Bl. Nr. 254 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll

den 4. Juni 1877, Vormittags 111 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstr. 25, Zimmer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Subhastation , ö. ue 1 versteigert und emnächst das Urtheil über die Erthei ! an e. Ertheilung des Zu

den 5. Juni 1877, Nachmittags 1 Uhr, verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück ist 24 Ar

83 Quad.⸗ Meter groß, und zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nutzungswerth von 3360 6 ver⸗ anlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundftück betreff ende Nachweisungen und besendere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau . A. einzusehen.

Ille Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder anderweite,

j , ehen.

Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift der Grundbuchblätter, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere., die Grundstücke betreffende Nachwei fungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. A. 3 einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintra⸗ gung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht ein⸗ getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer⸗ den aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin an⸗ zumelden.

Berlin, den 25. April 1877.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

102 stati z

* Subhastations⸗Patent.

Die dem Amtsvorsteher Georg Friedrich Ludwig Wöltge gehörigen, in Weißensee belegenen, im Grundbuch von Weißensee Band 10 Bl. Nr. 256, Bb. 14 Blatt Nr. hs und Bd. 8 Bl. Rr. IF6 verzeichneten Grundstii cke nebst Zubehör sollen

den 19. Juni 1377, Bormittags 195 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstr. 25, Zimmer Nr. 24 im Wege der nothwendigen Subhastation öffent⸗ ren 2 ö 3 . und dem⸗ a eil über die Ertheilun = e n g des Zu den 22. Juni 1877, Mittags 12 Uhr, eben dort verkündet werden.

ö. Die zu versteigernden Grundstücke sind zur Grundsteuer, bei einem derselben unterliegenden Ge⸗ sammt⸗Flächenmaß von 2, bezüglich 3, ss, und 18,8 Ar mit einem Reinertrag von C, bezüglich Asi und 3,66 6 veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift der Grundbuchblätter, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere die Grund⸗ stücke betreffenden. Nachweisungen, und hesondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau VJ. A. 3.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗

gur Birksomkeit gegen Dritte der Eintragung in as Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufge⸗

weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragun in das Grundbuch bedärfende, aber nicht . gene Realrechte geltend zu machen haben, werden

fordert, Lieselben zur Vermeidung der Präflusion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden. Berlin, den 6. April 1877. Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklu⸗ sien spätestens im Versteigerunge termin anzumelden. Berlin, den 25. April 1877.

1000 ½Æ½ für das Steuerjahr 1878/79 veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, . . ,, betreffende Nachweisungen ind besondere Kaufbedingungen sind i Bureau J. A. 3 n . H

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra⸗ gene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklu⸗ sion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.

Berlin, den 27. April 1877.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

als]! Subhastations⸗Patent.

Das dem Amtsvorsteher Georg Friedrich Ludwig Wöltge gehörige, in Weißensee (Göbenstraße) be⸗ legens, im Grundhuch von Weißensee Band 3 Bl; Nr. 25 verzeichnete Grundsfuc nebst Zubehör soll

den 22. Juni 1877, Bormittags 117 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße 25, Zimmer 24 im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und dem⸗ nächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags

den 26. Juni 1877, Mittags 12 Uhr, ebendort verkündet werden. Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 323 Ar mit einem Reinertrag von 69 3 und zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nutzungswerth von 29h „6 für das Steuerjahr 18783 / I9g veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstuͤck be⸗ treffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingun⸗ gen sind in unserem Bureau V. A. 3 einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra⸗ gene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklu⸗ sion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden. Berlin, den 27. April 1877.

Königliches Kreisgericht.

Gönigl ez Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

Der Subhastations⸗Richter.

einem jährlichen Nutzungswerth von 1000 M. für das Steuerjahr 1878779 veranlagt.

Auszug aus der. Steuerrolle, Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzun⸗ gen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau J. A. 3 einzusehen.

Alle Dieienigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra— gene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklu⸗ sion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden

Berlin, den 37. Apr 15.7.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

4024] Westfälische Eisenbahn.

Die Anfertigung und Aufstellung der Eisen⸗Kon⸗ struktionen zu den Ueberbauten von fünf Bauwerken der Bahnlinie Dortmund⸗Sterkrade im Gesammt⸗ gewichte von 24400 Kilogramm soll im Wege der offentlichen Submission vergeben werden, und ist zu diesem Zwecke Termin auf

Mittwoch, den 30. Mai er., Vormittags 10 Uhr, anberaumt.

Die Offerten sind portofrei, versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen rechtzeitig an uns einzusenden. Die Zeichnungen, Gewichts berechnungen und Bedingungen liegen auf dem Abtheilung Bureau zu Oberhausen zur Einsicht aus, auch können die letzteren von unserem Rechnungsrath von Griesbach gegen portofreie Einsendung von 1 41 bezogen werden. Münster, den 5. Mai 1877.

Die Königliche Direktion.

Redacteur: F. Prehm.

Verlag der Expedition (Kesseh. Druck: W. Elsner. Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage), 897)

aufserdem die Fahrpläne der Westfälischen und Munster Ensche der Eisenbahn n, Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Berlin:

conférences, les soussignés ont adoptè les déclarations suivantex.

1

Le commerce et Ile trafie direct des navires et des sujets de

r Allemagne, de 1a Grande Bretagne et des autres Puissances sont Jeclarés et seront absolument libres avec Harchipel de Sulu et dans i jusi due le droit de pèchs sans préjudice des r 3. 2 ; ; . le

3 j par le ö protocole, Lem, find; in gebührender Berüchsichtigung der immer wachsenden Be Frist von sechs Monaten,

aus déclarations suivantes.

II

Les autoritès espagnoles ne pourront pa- exiger à Lavenir que les navires et les svets de Allemagne, de la Grande Bretagne et des autres Paissances, se rendant en tonte liberts à Farchipel de Sreln, d'un point à un autre de celuzß-ci sans distinction, on de la

touchent avant

duns toute autre partié du monde.

point ecsigné dans Harchipel ou ailleurs, qu'ils payent des droits rmission de ces autorités, qui de

Hur cot sSabstiendront de tout empechement et de toute inter-

quelconques ou se procurent une pe

vention dans le trafic susdit.

II est bien entendu que les autorités es pagnoles nem echeront daucune manière et sous aucun prẽtexte Fimportation et Lerpor- tatien libre de tous les genres de marchandises . ,, 8 auf dans les Foints occupés et conformèément à la déclaration 2 d l J et que dans . les . non occupés effectivement par 1rRepagne anderen Mächte mit dem Sulu⸗Archipel anerkennen zu miüssen. ni les sujets précités, ni leurs marchandises ne

seront sonumis à aucun impst ou droit on payement queleonque, ni

ni les navires,

a gucun reèglement sanitaire ou autre. III.

Dans les points ocenpés par Espar pe dans archipel de Suln, le Gouvernement espagnol pourra introduire des impoòts et des règle- ments sanitaires et autres pendant Toceupation effective des poinis

Regierung: ; . .

Mit Rücksicht auf die Prãzedenzfãlle, als welche die in den Jahren 1873 und 1874 erfolgte Herausgabe der deutschen Schiffe Marie Louiser und „Gazelle und die für die Ladungen derselben zugestandene Entschädigung, sowie die zweimalige Herausgabe des deut⸗ schen Schiffes Minna. in den Jabren 1875 und 1876 anzusehen

dürfnisse der Schiffahrt und de; Handels und namentlich der Rechtslage, welche durch Lie Noten des Spanischen Herrn Staatz-Ministers vom 15. April vorigen Jahres und durch die amtliche Bekanntmachung dieser Noten von Seiten der Regierungen Deutschlands und Großbritanniens, sowie durch die von diesen letzte= ren ihren Konsuln, Agenten und Befehlshabern der maritimen Streit⸗ kräfte demgemãß ertheilten Instruktionen geschaffen worden ist, erkennt die Regierung Sr. Majestät des Königs von Spanien an, daß das System, welches die nach dem Sulu Archipel gehenden Handelkẽschiffe nöthigte, vorher Zamboanga anzuülaufen, in diesem Hafen Zölle zu ent⸗

ou apres à un

werden kann. Sie glaubt im Gegentheil, in Uebereinstimmung mit dem Inhalt der Noten vom 15. April vorigen Jahres, die voll⸗ ständige Freiheit des Handels und des direkten Verkehrs der Schiffe

ee , . des Deutschen Reiches, Großbritanniens und der In Erwägung, daß Die Regierungen Deutschlands und Großbritanniens in allen ihren Reklamationen auf der Frei⸗ heit der Schiffahrt, des Handels und des direkten Ver⸗ kehr mit und in dem Sulu⸗Archipel bestanden haben, daß die Regierung Sr. Majestät des Königs von Spanien anerkennt. in den unbefetzten Plätzen, des gedachten rchipels dem Handel keine

Zölle und Abgaben bieten zu können, daß sie aber umgekehrt den

in der amtlichen 3 ö ar 1 s

Es ist dabei immer vorausgesetzt, daß kein Schiff und kein An⸗ gehöriger des Deutschen Reichs, Großbritanniens, oder der andern Mächte verpflichtet sein soll, einen der besetzten Plätze zu berühren,

icht d einen Schiffahrtspaß zu lösen, nichf aufrecht erhalten pflichten sich gegenseitig, ĩ ö 6 . öffentlichen und dieselben durch ihre Vertreter, Konsularbeamten und

Befehlshaber der maritimen Streitkräfte in den östlichen Meeren genau befolgen zu lassen.

Erleichterung als Gegenleistung für die von demselben zu erhebenden ö

vorstehenden Darlegung und als Ergebniß ihrer en die Unterzeichneten folgende Deklaration ver⸗

1

Der Handel und der direkte Verkehr der Schiffe und der An⸗ gehörlgen Deutschlands, Großbritanniens, und Ter, anderen Mächte nit dem Sulu⸗Archipel und in allen seinen Theilen sind für frei

erklärt und sollen uneingeschränkt frei sein, ebenso wie das Recht der

Fischerei, unbeschadet der Rechte, welche durch das gegenwãrtige Pro⸗ fotoll in Gemäßheit der folgenden Deklarationen Spanien zugestanden

II

Die Spanischen Behörden sollen in Zukunft nicht verlangen dürfen, daß die Schiffe und die Angehörigen Deutschlands, Groß= britanhiens und der anderen Mächte, welche sich in voller Freiheit nach dem Sulu ⸗Archipel, oder innerhalb desselben von einem Platze en obne Unterschied, oder von dort nach irgend einem anderen Theile der Erde begeben, vorher oder nachher einen be⸗ stimmten Platz im Archipel oder anderswo berühren, daß sie irgend welche Zölle entrichten, oder von jenen Behörden eine Erlaubniß ein⸗ holen; die Letzteren sollen ihrerseits sich jeder Hinderung des oben⸗ Verkehrz und jeder Einmischung in denselben enthalten. Es versteht sich, daß die Spanischen Behörden in keiner Weise und unter keinem Vorwande die freie Ein. und Ausfuhr von Waaren irgend welcher Art ohne Ausnahme, außer in den besetzten Plätzen und in Uebercinftimmung mit der Deklaration III., hindern werden, und daß in allen von Spanien nicht effektiv besetzten Plätzen die

owie deren Waaren, weder

III.

In den von Spanien im Sulu⸗Archipel besetzten Plätzen darf die Spanische Regierung Abgaben und Gesundheits⸗ und andere Re⸗ glementg während der effektiven Besetzung der bezeichneten Plätze einführen. Spanien verpflichtet sich jedoch seinerseits, daselbst die für die Bedurfnisse des Handels und zur Anwendung der gedachten Reglements nothwendigen Anstalten und Beamten zu unterhalten,

Es wird gleichwohl ausdrücklich bestimmt, und die Spanische Re⸗ gierung, welche ihrerseits entschlossen ist, in den besetzten Plätzen keine beschränkenden Verordnungen in Anwendung zu bringen, über⸗ nimmt bereitwillig die Verpflichtung, daß sie in diesen Plätzen keine höheren, als die durch die Spanischen Tarife oder durch die Verträge und Konventionen zwischen Spanien und irgend einer anderen Macht gaben und Zoͤlle erheben wird. Auch wird sie dort ebensowenig Ausnahmsverordnungen in Kraft setzen, welche auf den Verkehr und auf die Angehörigen Deutschlands, Großbritanniens und der andern Mächte Anwendung fänden.

Für den Fall, daß Spanien andere Punkte im Sulu-⸗Archipel effektiv besetzen sollte, indem es dafelbst die für die Bedür fnisse des Handels nothwendigen Anstalten und Beamten unterhielte, würden die Regierungen Deutschlands und Großbritanniens gegen die analoge Anwendung der für die gegenwärtig besetzten Plätze vereinbarten Re⸗ pruch erheben. ; l vorzubeugen, welche sich aus der Ungewißheit der Handeltreibenden in Betreff folcher Plätze ergeben könnten, welche befetzt und Regle⸗ ments und Tarifen unterworfen sind, wird die Spanische Regierung in jedem einzelnen Falle die effektive Besetzung eines. Platzes im Sulnu⸗Archipel den Regierungen Deutschlands und Großbritanniens mittheilen und gleichjeitig die Handeltreibenden durch eine entspre⸗ chende, in den amtlichen Zeitungen von Madrid und Manila ver⸗ zffentlichte Bekanntmachung davon unterrichten. Die für die gegen⸗ wärtig defetzten Plätze vereinbarten Tarife und Handels vorschriften sollen auf die später von Spanien besetzten Plätze erst nach einer

Um jedoch neuen Reklamationsfällen

dom Tage der betreffenden Bekanntmachung eitung von Madrid ab gerechnet, anwendbar sein.

fei es auf der Fahrt nach oder von einem der von Spanien nicht be⸗ setzten Plätze, und daß demselben, weder aus diesem Grunde, noch

wegen irgend einer Gattung der für einen nicht besetzten Platz des Archipels bestimmten Waaren ein Nachtheil verursacht werden darf

IV

Die drei, durch die Unterzeichneten vertretenen Regierungen ver⸗.

die gegenwärtigen Deklarationen zu ver⸗

Wenn die Regierungen Deutschlands und Großbritanniens ihre

n gegenwärtigen Protokoll innerhalb einer Frist von heute an nicht verweigert haben, oder wenn vor Ablauf dieser Frist durch die Vermittelung

lassen, so sollen die gegen⸗

3. Layard.

* fJaserate für den Deutschen Reichs u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central ⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition

des Aeutschen Reichs Anzeigers und Königlich Prrußischen Staats · Anzeigers: Berlin, 8. V. Wilhelm -⸗Straße Nr. 32.

Deffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel 6. Verschiezene Bekanntmachungen. &

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2 Sabhastationen, Aufgebote, Vorladungen

u. dergl. ; ; ; 3. Verksnfe, Verpachtungen. Submissionen ete. 7. Literarische Anzeigen.

1. Verloosung, Amortisation, Zinszahlag 8. Theater- Anzeigen. In der Börsen-

Inserate nehmen an; das Central Annoncen · Burean der dentschen Zeitungen zu Berlin,

Mohrenstraße n Hie e e r. Rudolf Mosse, Haasenstein

Bittner & Winter, sowie alle übrigen größeren

*

Nr. 45, die Annoncen⸗Exrpeditionen des

Vogler, G. L. Danube & Co., E. Schlotte,

Annoncen⸗Bureaus. *

beilage. *

n. 8. v. von öffentliehen Papieren. J. Familien-KNachrichten.

KR

Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.

Oeffentliche , Auf den Antrag der Königlichen Staatsanwalt aft vom 16. April 1877 ist gegen den Wehrpflichtigen Carl Gustav Maasberg aus Lübbenau, daselbst am 7. November 1857 geboren, auf Grund des §. 140 des Reichs

Strafgesetzbuchs die Untersuchung wegen Vergehens halte nach unbekannte Angeklagte mit der Auff orde⸗ gegen die öffentliche Ordnung ers nef worden. rung vorgeladen, zur festgeseßzten. Stunde zu er⸗ ur mündlichen Verhandlung der Sache steht am scheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden 27. Juni er., Mittags 12 Uhr, im Sitzungs- Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche Zimmer Nr. 3 an hiesiger Gerichtsstelle Termin an. dem unterzeichneten Gericht so zeitig vor dem Zu diesem Termine wird der seinem jetzigen Aufent⸗ Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben

herbeigeschafft werden können. Im Falle des Aus⸗ Fleibens des Angeklagten wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Lübben, den 13. April 1877.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.